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Last Statements
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente beschlossen. Danach sollen bisherige Arbeitsmarktinstrumente geändert und einige auch gestrichen werden. Die Bundesregierung behauptet, sie verbessere damit die Beschäftigungschancen für Erwerbslose. Die schwarz-gelbe „Leistungssteigerung“ bedeutet aber nichts anderes, als Rechtsansprüche der Erwerbslosen abzubauen, den Billiglohnsektor auszudehnen, Instrumente für öffentlich geförderte Beschäftigung zu streichen und Arbeitgeber aus der Finanzierung der Arbeitslosigkeit zu entlassen.
Seit der Einführung von Hartz IV hat es bereits mehrere Instrumentenreformen gegeben, mal größere, mal kleinere. Immer flankiert von Sonderprogrammen, zum Beispiel dem Programm „Bürgerarbeit“, über das wir ja heute auch noch reden wollen. Jetzt haben es die Betroffenen bereits weniger als zwei Jahre nach der letzten Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente schon wieder mit einer neuen zu tun. Eine qualitative und inhaltliche Auswertung der Ergebnisse der Reform von 2009 kann nach dieser kurzen Zeit gar nicht die Grundlage der neuen sein. Tatsächlich liegen noch nicht einmal aktuelle Wirkungsstudien über die bestehenden Instrumente seit der letzten Novellierung vor. Warum also, frage ich Sie, Kolleginnen und Kollegen, eine Reform, wenn die Wirkungen der letzten noch nicht einmal bekannt sind?
Die Bundesregierung bestreitet natürlich, dass die Instrumentenreform als Feigenblatt für die Kürzungen herhalten muss. Aber sie hat zuerst die Einsparsumme festgelegt und dann – ein Jahr später – ihre Vorschläge unterbreitet. Selbstverständlich gibt es hier den Zusammenhang zum Sparpaket der Bundesregierung von 2010.
Die Bundesregierung kürzt, und dies überproportional im Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Und nun will sie ja auch noch reichlich Geld beschaffen für den Steuersenkungsrettungsschirm, unter den die FDP ja schlüpfen kann, und das Geld holt man sich dann von denen, die keine Lobby haben und die sich auch nicht wehren können.
Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung kürzt deutlich mehr, als Arbeitslosigkeit zurückgegangen ist. Das müssen wir hier festhalten. Außerdem muss doch jedem vernunftbegabten Menschen einleuchten, dass angesichts verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit und zunehmend schwieriger Vermittelbarkeit die Aufwendungen für jeden Einzelnen und für jede Einzelne auch höher sind. Glaubt man den Evaluierungsberichten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – und davon gehe ich aus, schließlich ist es ja eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit –, ist keine der Instrumentengruppen tatsächlich überflüssig. Für bestimmte Personengruppen erhöhen sie die Vermittlungschancen. Die Wissenschaftler kritisieren ganz klar die Zielgenauigkeit der Arbeitsmarktmaßnahmen. Das entspricht genau dem, was meine Fraktion fordert: Maßnahmen müssen am Bedarf der Erwerbslosen ausgerichtet werden. Nur dann sind nachhaltige Wirkungen zu erreichen, nur dann erhält die Überschrift vom Fordern und Fördern einen Sinn.
Aber die Bundesregierung bleibt in der Tradition der vorhergehenden sogenannten Arbeitsmarktreformen.
Die Rechtsansprüche von Erwerbslosen werden abgebaut. So soll der Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-I-Empfänger zur Förderung der Selbstständigkeit nur noch eine freiwillige Leistung sein. Auf die ohnehin gekürzten Leistungen besteht kein Anspruch mehr. Die Bundesarbeitsministerin begründet dies mit angeblichen Mitnahmeeffekten in Höhe von 75 Prozent. Statt mit den Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik gute Arbeit zu fördern, reißt die Bundesregierung die letzten Mindeststandards für eine ordentliche Bezahlung ein.
So soll bei dem Instrument „Beschäftigungszuschuss SGB II“, ich nenne nur das Stichwort „Paragraf 16e“, die Förderung von Arbeitgebern nicht mehr davon abhängig sein, ob nach Tarif bezahlt wird. Das lassen Sie sich doch mal auf der Zunge zergehen! Zudem ist das Instrument nicht mehr auf Erwerbslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen ausgerichtet. Damit wird einer weiteren Ausbreitung von Billigbeschäftigung Tür und Tor geöffnet, nämlich genau das, was wir hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht wollen, tritt dann ein: Die Bundesregierung finanziert lieber Arbeitslosigkeit statt Arbeit.
Instrumente wie ABM, aktuell noch in Restauswirkung im SGB III, und die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante werden gestrichen. Dies wären die letzten Instrumente, die man unserer Meinung nach ansatzweise für öffentlich geförderte Beschäftigung zu guten Bedingungen nutzen könnte. Übrig bleiben dann wirklich nur noch einige Ein-Euro-Jobs. Und wie es damit bestellt ist, wissen Sie ja selbst alle vor Ort. Das Gesetz bestimmt, dass Arbeitgeber komplett aus der Verantwortung für die Folgekosten von Arbeitslosigkeit entlassen werden. Ursprünglich waren Arbeitgeber verpflichtet, der Bundesagentur für Arbeit bei Entlassung langwierig beschäf
tigter älterer Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen für zwei bis drei Jahre das Arbeitslosengeld einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten. Die Folgekosten werden vollständig auf die Allgemeinheit abgewälzt, das heißt auf die Beitrags- und Steuerzahler, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei der Arbeitsvermittlung verzichtet die Bundesregierung auf jegliche Anforderungen an deren Qualität. Die gesetzliche Anforderung, schnell und vorrangig in Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, mag sich gut anhören, aber statt die Beschäftigungsaussichten von Erwerbslosen mit bestimmten Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen nachhaltig zu stärken, wird hier auf die schnelle Vermittlung, zur Not auch in befristete oder andere prekäre Beschäftigung gesetzt. Mit dem Resultat, dass diese Menschen wenige Monate später wieder ins Heer der Arbeitslosen zurückkehren oder sich zurückmelden müssen oder in Billigjobs dauerhaft mit ergänzendem Hartz-IV-Bezug arbeiten müssen, also von ihrer Arbeit allein nicht leben können.
DIE LINKE bleibt dabei: Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik führen nicht zur besseren Vermittlung. Gute und nachhaltige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen müssen ausreichend finanziert werden. Nur so lässt sich die verfestigte Arbeitslosigkeit bekämpfen. Und das wollen Sie doch schließlich auch. – Danke.
Das hättet ihr gerne.
Na.
Nee, nee, nee. Also, Bürgerarbeit ist weit entfernt von öffentlich geförderter Beschäftigung.
Ansonsten versteht ihr unsere Begriffe überhaupt nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Seit der Einführung von Hartz IV hat es ja zahlreiche Bundesprogramme gegeben – und ich sage ganz bewusst: angeblich zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit.
Unter mehr oder weniger wohlklingenden Titeln sind immer neue Modellprojekte entwickelt worden, die verschiedene Gruppen Erwerbsloser ins Visier genommen haben – an Transit 50Plus möchte ich erinnern, ich möchte erinnern an Kommunal-Kombi.
Das sind nur zwei davon. Allen gemeinsam war natürlich auch die Verschönerung der Statistik. Aber die soziale Situation der einbezogenen Menschen hat sich nicht wesentlich verbessert.
Jetzt nun Bürgerarbeit. Worum geht es? Das Konzept beruht auf dem Prinzip „Keine staatliche Leistung ohne Gegenleistung“. Dahinter steht die politische Grundannahme, dass Arbeitslosigkeit nicht nur deshalb zustande kommt, weil nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden sind, sondern weil es den Betroffenen auch an Motivation mangelt, eine Arbeit aufzunehmen. Dafür seien sogenannte Anreize nötig. Erst recht müsse das jetzt so sein, da ja die Wirtschaft boomt.
Zwölf Träger, das hat der Minister schon gesagt, der Hartz-IV-Grundsicherung aus Mecklenburg-Vorpommern haben Konzepte erarbeitet und eingereicht. Insgesamt sollen ja die 1.600 Stellen entstehen und zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsplätze
sollen es ja auch sein. Nach der halbjährigen Aktivierungsphase beginnt die eigentliche Bürgerarbeit.
Pro Bürgerarbeitsplatz, das wissen ja fast alle hier im Saal, gibt es entweder 900 Euro beziehungsweise 600 Euro für 30- oder 20-Stunden-Stellen, zusätzlich werden 180 Euro beziehungsweise 120 Euro Sozialversicherungsaufwand für die Dauer von maximal drei Jahren bereitgestellt. Das war der Plan. Aber wie sieht die Realität aus? Der Minister hat es schon gesagt – statt 1.600, also wenn ich mir die Statistik von April ansehe, da waren es nur 51,
vielleicht sind es jetzt ja auch schon ein paar mehr geworden, mehr Stellen haben wir zurzeit nicht.
Kaum ein Arbeitsvertrag in der Bürgerarbeit wird für drei Jahre abgeschlossen – ich rede jetzt immer über die 51, die in der Statistik sind –, die meisten sind befristet für ein halbes Jahr, das möchte ich Ihnen auch noch einmal zur Kenntnis geben, denn ein Wechsel der Personen ist durch das Gesetz nicht ausgeschlossen. Der Arbeitslohn aus der Bürgerarbeit erreicht in den seltensten Fällen 900 Euro, weil die wenigsten Stellen über 30 Stunden gehen. Zuzahlungen durch die Träger sind gesetzlich nicht ausgeschlossen, aber allerdings auch nicht vorgeschrieben, und kommen deshalb so gut wie überhaupt nicht vor. Für die Betroffenen endet aufgrund des geringen Entgeltes die Hilfebedürftigkeit nicht. Sie verbleiben also im System Hartz IV und müssen sich trotzdem Aufstockergeld holen.
Und genau das ist der Punkt. Bürgerarbeit hört sich zunächst für Sie positiv an, nach freiwilligem Engagement, sinnstiftender Tätigkeit und einem Ausweg aus dem Hartz-IV-System. Die Praxis sagt uns aber zurzeit etwas völlig anderes.
Die Realität sieht anders aus. Hinzu kommt, dass das Kriterium Zusätzlichkeit inzwischen so stringent ausgelegt wird, dass kaum ein Arbeitsfeld übrig bleibt, außer, der Minister hat ja jetzt die Zusage gemacht, dass man großzügiger sein will, was Vereine und Verbände angeht.
Auch deshalb gibt es so wenig Stellen – bisher. Ein vollwertiger, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz liegt nicht vor,
da keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden, somit also auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben wird. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat die Bundesregierung gefragt, warum die Bürgerinnen- und Bürgerarbeit keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlt. Die Antwort war, weil damit falsche Anreize gesetzt werden. Das ist doch aber unserer Meinung nach völlig absurd. Von einem Arbeitnehmerbrutto von 900 Euro kann man mit Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung wahrlich ein dickes und beruhigendes Polster schaffen – sage ich jetzt mal wirklich ironisch.
Der Staat fördert den Niedriglohnsektor und gibt damit dem Slogan „Arm trotz Arbeit“ neue Nahrung.
Ja, Kolleginnen und Kollegen, mit Bürgerarbeit betreibt der Staat – auf den Punkt gebracht – nämlich Lohndrückerei. Und der nächste Hammer ist, dass für Bürgerarbeit auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter herangezogen werden dürfen.
Was sagen Sie denn zu dem Fakt? Das ist neu und ich frage mich, was das mit Abschaffung von Langzeitarbeitslosigkeit zu tun hat. Leiharbeiter sind so oder so schon in einer unwürdigen Lage. Wir lehnen das ab! Aber sie, die Leiharbeiter, sind nicht arbeitslos. Bürgerarbeit ist ein weiteres Zwangsinstrument
gegenüber Erwerbslosen, denn sie haben nicht die Möglichkeit, Nein zu sagen. Im Wort „Freiwilligkeit“ steckt natürlich auch der Begriff „Freiheit“. Für Hartz-IV-Betroffene gibt es diese nicht. Wir meinen, das Netz der sozialen Sicherung darf nicht an Bedingungen geknüpft werden, die die betroffenen Menschen zum Spielball arbeitsmarktpolitischer Experimente machen, die in erster Linie einer für Politiker leichter zu ertragenden Statistik dienen. Wir werden also Ihren Antrag ablehnen.
Ja.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird doch noch gut. Meine Fraktion brachte im April letzten Jahres diesen Antrag in den Landtag ein.
Er wurde, weil auch die Koalitionsfraktionen Handlungsbedarf sahen, in die Ausschüsse überwiesen. Auch in den dort durchgeführten Beratungen wurde der Handlungsbedarf bestätigt.
Bis zum 31. Mai 2010 sollte die Landesregierung über das Prüfungsergebnis dem Landtag berichten. Nun, fast ein Jahr später, haben wir das Ergebnis. Es heißt, der Antrag wird jetzt abgelehnt. Er wird durch eine Entschließung der Koalitionsfraktionen ersetzt, die das Anliegen aufgreift, spezifiziert und vor allem die Landesregierung bittet zu prüfen, ob denn im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens ein Programm zur Übernahme der Fahrt- und Übernachtungskosten aufgelegt werden kann. Ein Termin wird nicht mehr genannt.
Nach den Ankündigungen von Kollegen Brodkorb in der Debatte zum FDP-Antrag „Maßnahmenpaket zur Verbesserung der beruflichen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern“ in der Sitzung im Mai hatten wir dann einen großen Wurf erwartet. Es blieb allerdings beim Prüfauftrag, nur dass jetzt die Koalitionsfraktionen das Urheberrecht für sich reklamieren können. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden also bis zur Vorlage des Entwurfs des Doppelhaushaltes abwarten müssen, ob und wie die Landesregierung den Prüfauftrag umsetzen wird.
Kolleginnen und Kollegen, gerade in den letzten Tagen häuften sich die Meldungen über einen akuten Mangel an Lehrlingen. Es gelingt kaum noch, die vorhandenen Lehrstellen zu besetzen. Das gilt zunehmend auch für attraktive und für gut bezahlte Berufe. Insoweit ist es richtig und wichtig, die Lehrlinge im Land zu halten und
den Trend der Abwanderung in die alten Bundesländer weiter zu verringern. Dazu kann die Unterstützung des Landes durch eine teilweise Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten natürlich auch ein kleiner Beitrag sein.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir die Beteiligung der Ausbildungsbetriebe an dieser Maßnahme für richtig halten, denn in der sozialen Marktwirtschaft sind zunächst die Unternehmen in der Pflicht, für ihren eigenen Nachwuchs zu sorgen. Sie müssen die Bedingungen, beispielsweise bei den Ausbildungsvergütungen schaffen, die für die Bewerberinnen und Bewerber attraktiv sind, und sie zur Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses motivieren.
Ich will daran erinnern, dass das Land über viele Jahre in Zeiten knapper Lehrstellen mit vielen Millionen Euro die Wirtschaft bei der Schaffung zusätzlicher Lehrlingsstellen unterstützt hat. Dies war eine großzügige finanzielle bildungspolitische Leistung, die wir auch in Zeiten knapper Kassen umgesetzt haben. Wenn wir uns jetzt, trotz des sich weiter verschärfenden Mangels an Lehrlingen, bei der Finanzierung der Fahrt- und Unterbringungskosten beteiligen sollten, so ist dies vor allem ein Beitrag zur Sicherung der Chancengleichheit beim Zugang zu einer beruflichen Ausbildung für die Jugendlichen in unserem Land.
Die demografische Entwicklung und der damit verbundene Rückgang der Schülerzahlen hat jetzt die Berufsschulen erreicht. Wir wissen aus den Erfahrungen mit den allgemeinbildenden Schulen, dass damit natürlich schmerzliche Konzentrationsprozesse verbunden sind, die jetzt die Beruflichen Schulen und auch die anderen Ausbildungsstätten erreichen werden.
Das Land muss dafür Sorge tragen, dass dennoch möglichst viele wohnortnahe Angebote erhalten werden. Trotzdem werden Landesfachklassen oder sogar länderübergreifende Angebote zunehmen. Damit werden die Wege für die Auszubildenden weiter und eine auswärtige Unterbringung immer häufiger. Für das Land wird die Absicherung der Angebote und des Unterrichts erhöhte Kosten nach sich ziehen.
Die Wirtschaft ist ebenso in der Verantwortung – das haben Sie ja auch gesagt –, denn die Gestaltung attraktiver Rahmenbedingungen im Ausbildungsbereich liegt bei den Unternehmen. Sie führt dazu, dass junge Menschen im Land bleiben. Der Rückgang der Schülerzahlen trifft dann die Berufsschulen vielleicht nicht ganz so hart wie erwartet.
Unternehmen und Land befinden sich hier in einer sogenannten Schicksalsgemeinschaft. Die Lösung kann nur in einer fairen Zusammenarbeit liegen und diese faire Zusammenarbeit tragen wir ausdrücklich mit. – Danke.
Die Opposition hat lange Rederecht, nachdem der Minister so lange gesprochen hat, Herr Kollege. Das ist so.
Das ist unser demokratisch verbrieftes Recht.
Herr Pastörs, von Ihnen habe ich nichts anderes erwartet. Die inhaltliche Diskussion im Wirtschaftsausschuss lief aus Ihrer Richtung ja doch etwas anders,
als Sie jetzt hier im Parlament verdeutlicht haben.
Also ich will es nach wie vor noch einmal sagen: Wir wollen in einem Vergabegesetz als wichtige Norm diesen Mindeststundenlohn von 10 Euro einführen.
Das ist sozusagen unser Appell an die Bürger.
Und wir meinen, dass, wenn wir die Diskussionen hier gehabt haben, im Ausschuss haben zum Beispiel Kollegen der CDU noch behauptet, das sei nicht rechtens, wenn wir diese Forderung stellen, 10 Euro Mindestlohn.
Dann ist auch noch gesagt worden, das wäre nicht EUkonform. Aber genau diese Protokollformulierungen sind dann durch den Europa- und Rechtsausschuss zum Glück gar nicht aufgenommen worden. Vielleicht sind Sie nun selbst darauf gekommen: Die europäische Entsenderichtlinie gestattet eine solche gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze. Der Minister hat es auch gesagt, dass er für eine Lohnuntergrenze ist.
Nur, dann müssen Sie auch Nägel mit Köpfen machen und nicht umgekehrt.
Sie wollen diesen Arbeitnehmerschutz offensichtlich nicht und das ist Ihr Problem, Ihr politisches Problem, was Sie haben.
Bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfes hatten wir immer wieder betont, dass es uns darum geht, für die kleinen und für die mittleren Unternehmen Rechtssicherheit und – ich formuliere mal – Waffengleichheit im Wettbewerb zu schaffen. Es ist auch in deren Interesse, wenn die Leistungen und die Fähigkeiten der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter zählen.
Das Motto, je niedriger die Löhne, umso besser, ist auch nicht gut für die Unternehmen. Und es kann schon gar nicht das Motto für den Staat sein, ist unsere Auffassung. Im Gegenteil, wir werden immer weiter als Niedriglohnland stigmatisiert. Allein das Image kann bereits dazu führen, dass Mecklenburg-Vorpommern für qualifizierte Fachkräfte als Lebens- und Arbeitsort unattraktiv ist und bleibt. Es kommen dann keine neuen Fachkräfte hierher und unsere eigenen gehen woanders hin. So ist es doch, Kolleginnen und Kollegen. Lohnwettbewerb nach unten ist ein Standortnachteil. Das predigen wir jetzt schon seit über zehn Jahren und da sag ich einfach, steter Tropfen höhlt den Stein. Endlich wird auch in anderen Parteien über den Mindestlohn gesprochen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie sich darüber freuen, wenn in regelmäßigen Abständen die immer wiederkehrenden Schlagzeilen auf den Titelseiten der Zeitungen prangen: In Mecklenburg-Vorpommern werden die niedrigsten Löhne gezahlt, in Mecklenburg-Vorpommern müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Längsten für die niedrigsten Entgelte arbeiten und so weiter.
Im Interesse der Menschen in unserem Land wäre es, wenn Sie endlich Ihre ideologischen Scheuklappen ablegen und erkennen würden, was offensichtlich ist, nämlich dass es der Markt allein nicht richten wird. Das ist so.
An wohlklingenden Appellen Ihrerseits mangelt es nicht. Die Appelle helfen nur nicht. Wir müssen etwas tun.
Und mit dem Vergabegesetz machen Sie auch keine Nägel mit Köpfen.
Auch die Kommunen müssen an ordentlichen Löhnen doch hochgradig interessiert sein. Sie sind mit ihrer Finanzkraft am Ende. Sie müssen von den ergänzenden Leistungen entlastet werden, die sie zu zahlen haben, weil die Menschen von ihrem Arbeitslohn nicht leben können. Aber wir wollen ein existenzsicherndes Einkommen für alle Beschäftigten und erst recht, wenn es um die Erfüllung staatlicher Aufträge geht.
Unser Gesetzentwurf schließt keine Branche aus. Der Gesetzentwurf bezieht normal angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, aber auch die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Er gilt für in- und ausländische
Unternehmen und für Haupt- und Nachauftragnehmer. Er betrifft das Land und die Kommunen. Aber Kontrollen und Sanktionen obliegen dem Land und genau deshalb, Herr Pastörs ist leider nicht da,
und genau deshalb wollen wir diese Sonderkommission, die nämlich eine Kontrolle darüber übernimmt. Die Kosten werden möglicherweise steigen, das ist wahr.
Volkswirtschaftlich betrachtet werden die Ausgaben für soziale Transferleistungen aber sinken und somit wird natürlich auch das soziale Sicherungssystem entlastet
und das ist wiederum im Interesse aller.
Nun komme ich zum Schluss und kann nur appellieren, wir haben einen sehr, sehr guten, vorausschauenden Vergabegesetzentwurf hier vorgelegt, und ich bitte um Ihre Stimme für diesen Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP möchte die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland erleichtern und unterstützt deshalb eine entsprechende Initiative von Sachsen im Bundesrat. Ziel der Initiative ist, das Aufenthaltsgesetz in Deutschland zu ändern. Zwei neue Aufenthaltstitel sollen geschaffen werden.
Der eine Titel soll qualifizierten Fachkräften von Anfang an eine dauerhafte und unbefristete Aufenthaltsperspektive in Deutschland bieten. Fachkräfte aus NichtEU-Staaten mit einem Jahreseinkommen von mindestens 53.000 Euro für den Osten und 39.600 Euro für den Westen, das sind 60 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, erhalten einen auf zwei Jahre angelegten Titel, der bei bestehendem Arbeitsvertrag automatisch in einen unbefristeten Aufenthaltstitel übergeht.
Der zweite neue Aufenthaltstitel soll qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten die Arbeits suche in Deutschland ermöglichen. Fachkräfte, die über bestimmte Qualifikationen, Sprachkenntnisse oder Berufserfahrungen verfügen, sollen sich zur Arbeitssuche bis zu einem Jahr in Deutschland aufhalten können. Verkauft wird die Initiative als moderne Ausländerpolitik, weil man in Deutschland endlich zu einer aktiven und gesteuerten Zuwanderungspolitik finden müsse, die im Interesse unseres Landes liege. Im Umkehrschluss wird damit aber gesagt, dass jede andere Art von Zuwanderung, und das spitze ich jetzt einfach mal zu für die Debatte, zum Beispiel als Flüchtling, veraltet ist und nicht im Interesse des Landes liegt, frage ich Sie.
Unbestritten ist, dass Deutschland gut ausgebildete Fachkräfte braucht. Für uns ist es egal, wo sie herkommen, sage ich für uns.
Aber Sie teilen die Menschen in verwertbar für den Arbeitsmarkt, dann sind sie willkommen, und eben nicht verwertbar für den Arbeitsmarkt, also wahrscheinlich dann auch nicht brauchbar, frage ich. Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen,
das ist auch meine Frage. Das widerspricht unserem Menschenbild. Wir konnten sehr gut beobachten, wie – ich sage wirklich, in Anführungsstrichen – humanistisch sich die Bundesregierung verhalten hat, als es um die afrikanischen Flüchtlinge ging,
die Italien erreicht haben und nicht selten ihr Leben dabei riskierten,
das seien nur Wirtschaftsflüchtlinge. Sicher sind viele darunter, die einfach nur ihre unerträglichen Existenzbedingungen hinter sich lassen wollten, aber sie wollen alle leben, und das ist ihr gutes Recht, ihr Recht als Menschen.
Sie wollen aber auch arbeiten.
Ist Ihnen eigentlich schon mal aufgefallen, dass Sie die ökonomische Verwertbarkeit als wichtigsten Maßstab an alle Menschen anlegen,
sowohl an Deutsche als auch an Ausländer?
Sowohl Vertreter der Landesregierung, auch Sie von der FDP, aber auch bestimmte Unternehmer, ich möchte nicht alle nennen, aber auch Vertreter der Bundesagentur für Arbeit beklagen sich darüber, dass die Fachkräfte heute schon fehlen und erst recht natürlich in der Zukunft, wie die Demografie uns sagt. Aber wir haben in Mecklenburg-Vorpommern, und das möchte ich auch noch mal in die Diskussion geben, nach wie vor in unserer offiziellen Arbeitslosenstatistik 120 Arbeitslose.
Sie wollen doch nicht ernsthaft sagen, dass die alle nicht gebraucht werden. Nein, das ist nicht so. Angesichts einer Unterbeschäftigung in Deutschland von circa sieben Millionen Menschen scheint meiner Meinung nach die Fachkräftemangeldiskussion eine Phantomdebatte.
Zumindest trifft sie bei Weitem nicht für alle Bereiche den Kern, auch nach Aussagen von wissenschaftlichen Experten.
Frühkindliche Bildung, eine exzellente Schulbildung, Anstrengungen der Unternehmen bei der beruflichen Bildung, das sind die vorrangigsten Aufgaben des Staates und natürlich auch der Wirtschaft, um den jungen Leuten eine Perspektive zu geben. Und die Älteren? Sie wissen alle genauso wie ich, dass man ab Mitte 50 nur schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, völlig unabhängig davon, ob man über fachliche Qualifikationen verfügt oder nicht. Keiner der vielen Appelle der Politik hat diesbezüglich irgendetwas genützt.
Und dann: Was ist mit den vielen Menschen mit Migrationshintergrund, zum Beispiel auch den Aussiedlern, von denen sehr viele mit einer hohen Qualifikation nach Deutschland gekommen sind? Aber ihre Abschlüsse werden nicht anerkannt. Viele von ihnen finden keine Arbeit, die ihrer Qualifikation entspricht. Das zu ändern, wäre vordringlich. Eine solche Bundesratsinitiative, die würden wir unterstützen. Mir scheint der Grund für diese Debatte eher darin zu bestehen, dass Unternehmer gern ein großes Überangebot an Arbeitskräften haben wollen, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen diktieren zu können, und das zu Ungunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal ob aus dem Ausland oder Deutsche. Anders ist es nicht zu verstehen, dass sich Wirtschaft, CDU und FDP so vehement auch gegen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sperren.
Ich fasse noch mal zusammen: Eine Beurteilung der Menschen nach ihrer ökonomischen Verwertbarkeit lehnen wir ab. Deshalb können wir auch der Einführung darauf abzielender Artikel in das Aufenthaltsgesetz nicht zustimmen und werden auch die Landesregierung nicht auffordern, im Bundesrat dafür zu stimmen. Im Gegenteil, wir erwarten von der Landesregierung, dass sie dem widerspricht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einem Dreivierteljahr berieten wir über den Antrag der Koalition „Energieeffizienz erhöhen – Stärkung der Konjunktur durch Investitionen in energetische Sanierungen“. Damals hat meine Fraktion sich enthalten. Nicht etwa, weil wir das Anliegen nicht unterstützen, das tun wir sehr wohl, aber wir sagen, der Antrag damals war sozusagen halbherzig. Ich sehe den Antrag meiner Fraktion jetzt als Angebot an den Landtag, die damalige Debatte aufzugreifen und unter dem Kontext der Energiewende zu betrachten.
Vor einem Monat erschütterte eine Abfolge katastrophaler Ereignisse in Japan die Welt, die niemand für möglich hielt. Ausmaß und Folgen sind immer noch nicht abzusehen und die Erde bebt weiter. Unsere Solidarität gilt dem japanischen Volk, das unfassbares Leid erträgt und dessen Leben sich für immer verändert hat. Schlagartig sorgten diese Ereignisse dafür, dass die Energiewende in aller Munde ist. Sie ist nicht mehr aufzuhalten. Sie darf nicht verzögert, sondern sie muss konsequent vorangetrieben werden. Und dazu gehört zuallererst, Energie einzusparen. Da sind wir doch wohl alle einer Meinung,
fordert doch die Leitlinie Nummer 1 der Landesstrategie „Energieland 2020“ die Verbesserung der Energieeffizienz sowie Einsparung von Energie in allen Lebensbereichen.
Bekanntermaßen entfallen 40 Prozent des Energieverbrauchs auf den Gebäudebereich. Das muss man sich immer wieder bewusst machen. Damit liegen hier die größten Klimaschutzpotenziale. Und diese Einsparpotenziale sind kurzfristig und mit relativ geringem volkswirtschaftlichen Aufwand erschließbar. Deshalb war es politisch mehr als ungeschickt, einen ersten Entwurf zum Bundeshaushalt 2012 vorzulegen, der keine Mittel für die energetische Gebäudesanierung vorsieht.
Und es war sehr naiv, darauf zu vertrauen, dass das mit dem Atomdeal eingerichtete Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ durch die Betreiber von Atomkraftwerken gespeist wird, haben doch als Reaktion auf das Moratorium die vier großen Stromversorger die Zahlungen an den Sonderfonds eingestellt. Das müssen nämlich auch mal alle wissen.
Jetzt fehlen 500 Millionen Euro, mit denen in diesem Jahr die energetische Gebäudesanierung finanziert werden sollte. Damit und mit dieser Rumeierei zum Atomausstieg hat sich Schwarz-Gelb politisch völlig demontiert. Wenn man sich jetzt um Schadensbegrenzung bemüht, ist das weder glaubwürdig, schon gar nicht verlässlich.
Seit der vergangenen Woche spricht Bundesumweltminister Norbert Röttgen sich dafür aus, die staatliche Förderung zur energetischen Gebäudesanierung deutlich aufzustocken, und zusätzlich sollen die Kosten privater Hauseigentümer für die Gebäudesanierung steuerlich absetzbar werden. Die Maßnahmen sollten nach Umweltminister Röttgen Bestandteil des überarbeiteten Energiekonzepts der Bundesregierung sein, das im Juni beschlossen werden soll. Im 6-Punkte-Papier vom Umweltminister und vom Wirtschaftsminister Brüderle ist unter anderem vorgesehen, schrittweise die energetische Gebäudesanierung wieder auf 2 Milliarden Euro jährlich aufzustocken. So gern ich glauben mag, dass es so kommt, sicher ist das natürlich nicht, denn andere Stimmen verweisen auf den Sparzwang.
Kurzum, es gilt, den Handlungsdruck auf den Bund zu erhöhen. Wenn es rund 60 Verbände geschafft haben, einen „Pakt für Klimaschutz“ zu bilden, muss es doch möglich sein, dass es Landesparlamente und Länder ihnen gleichtun. Zentrale Forderung dieses Paktes ist die Bereitstellung von jährlich 2 Milliarden Euro für die Sanierung an Gebäuden. Dafür machen sich Wirtschaft, Städte und natürlich auch die Verbraucherschützer stark.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, energetische Gebäudesanierung trägt sich selbst, muss aber angeschoben werden. Greife ich auf das Parlamentsprotokoll zum Koalitionsvertrag zurück, finde ich dafür hervorragende Beispiele. So argumentierte Verkehrsminister Schlotmann, dass mit einem Kostenvolumen von 3,5 Millionen Euro in 57 Liegenschaften Energiesparmaßnahmen realisiert werden können, mit denen jährlich 600.000 Euro Betriebskosten einzusparen sind. Er stellte fest, dass dies sowohl für den Umweltschutz als auch für die Haushaltskonsolidierung gut sei.
Kollege Rudi Borchert verwies auf folgende Schätzungen, dass durch optimale energetische Sanierung der Liegenschaften Schleswig-Holsteins jährlich bis zu 4 Millionen Euro Energiekosten eingespart würden. Er verwies gleichzeitig darauf, dass solche Schätzungen für Mecklenburg-Vorpommern nicht vorliegen, dass es aber wichtig wäre, dieses zu untersuchen, um dann mittelfristig auch im Einzelplan 12 entsprechende Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Vielleicht kann der Minister heute darauf schon eine Antwort geben.
Kollege Udo Timm verdeutlichte, dass in den 90er-Jahren die Abschreibung für energetische Modernisierungen von Wohnimmobilien möglich war. Er hielt die steuerliche Anreizkomponente für unverzichtbar, um die hochgesteckten Ziele im Klimaschutz zu erreichen. Und es ist kein Geheimnis, dass genau wie die Städtebauförderung auch die energetische Gebäudesanierung ein Konjunkturprogramm für das lokale Handwerk ist, damit nämlich Arbeitsplätze und Steuereinnahmen gesichert werden können.
Einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zufolge löste der Einsatz der gut 2 Milliarden Euro Bundesmittel für das KfW-Programm im Jahre 2009 private Investitionen von über – man höre und staune – 18 Milliarden Euro aus. Und damit nicht genug, 290.000 Arbeitsplätze wurden geschaffen oder gesichert, überwiegend in kleinen und in mittelständischen Unternehmen und in Handwerksbetrieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Konjunkturpaket II wurde einiges erreicht. Investiert wurde in Wärmedämmung und in moderne Heizungen. Das Konjunkturpaket offenbarte aber auch, dass der Bedarf riesengroß ist, und bis zum Jahresende sind die letzten Maßnahmen umgesetzt. Deshalb gilt es, den leider schon 2010 nicht mehr zustande gekommenen Investitionspakt „Energetische Erneuerung sozialer Infrastruktur“ wieder aufzulegen. Gut wäre, ihn zu öffnen für alle Infrastruktureinrichtungen.
Anhand der Beispiele zu den Landesliegenschaften ist unschwer zu erahnen, was für Energiepotenziale und Betriebskostensenkungen in den kommunalen Liegenschaften erschließbar sind. Ich sehe die Länder in der Pflicht, sich zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden für die Neuauflage des Investitionspaktes starkzumachen.
Das ist im Übrigen ein Muss, denn mit Inkrafttreten des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen im November letzten Jahres hat die öffentliche Hand eine Vorbildwirkung zu übernehmen. Bei Baumaßnahmen ist wesentlich über die Anforderung der Energiesparverordnung hinauszugehen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit.
Das Gesetz legt auch fest, dass die Bundesregierung Energiesparwerte vorlegt, die als Energieeinsparziel bis zum Mai des Jahres 2017 und als Zwischenziel bis zum Mai des Jahres 2011 erreicht werden sollen. Vorzulegen ist auch eine Strategie, wie diese Ziele zu erreichen sind. Zudem muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2011 und bis zum 30. Juni 2014 jeweils einen Energieeffizienzaktionsplan vorlegen. Damit gibt es eine reale Chance für den Investitionspakt, den wir nutzen müssen.
Ganz wichtig für meine Fraktion ist aber auch, den Menschen die Angst vor weiter steigenden Heizkosten zu nehmen und sie mit ins Boot zu holen für die Energiewende. Ein deutliches Signal wäre, die Pläne zur Änderung des Mietrechtes fallen zu lassen. Mieterinnen und Mieter nehmen die mit baulichen Maßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten eher in Kauf, wenn sie rechtzeitig informiert und umfassend aufgeklärt werden.
Wichtig ist auch, dass die Baumaßnahmen logistisch so gut vorbereitet werden, dass sie schnell erledigt werden. Auch ich halte es für unzumutbar, wenn über Monate die Fenster mit Planen verhängt und mit Gerüsten versehen sind und dort unter Umständen vielleicht auch nicht mal
jemand arbeitet. Gute Vorbereitung und gute Information sind das A und O, um Mietminderungen zu vermeiden. Einschnitte ins Mietrecht brauchen wir nicht.
Ich bitte also um Zustimmung zu unserem Antrag. Und sollten Sie ihn genehmigen, sage ich nur nach dem Jerusalem-Gruß aus Israel: Joffi! – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Außer Frage steht, die ostdeutschen Länder und besonders auch Mecklenburg-Vorpommern sind im Vergleich zu den alten Bundesländern gut aufgestellt.
Der Wärmeenergieverbrauch des Wohnbestandes im Land liegt deutlich unter dem der anderen Bundesländer. Die Investitionen in den Gebäudebestand der letzten 20 Jahre zahlen sich also aus. Das haben wir auch nie bestritten. Auch mir ist bekannt, dass 80 Prozent der rund 300.000 Wohnungen kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen energetisch vollständig auf dem geforderten Niveau sind. Insgesamt gibt es im Land an die 790.000 bewohnte Wohnungen. Damit werden rund 490.000 Wohnungen entweder privat vermietet oder selbst bewohnt. Viele Wohnungseigentümer, ob nun privat, genossenschaftlich oder kommunal, haben investiert, aber es ist eben noch viel zu tun und genau das möchten wir hier im Parlament noch mal betonen.
Es sind viele der Gebäude, die in den 90er-Jahren saniert oder neu gebaut wurden, in energetischer Hinsicht schon veraltet. Zur Wahrheit gehört auch, dass, wenn vom geforderten Stand gesprochen wird, die Wärmeschutzanforderungen zum Bau- und Sanierungszeitpunkt gemeint sind. Und das sind bekanntermaßen heute ganz andere als zu der Zeit, als die Wärmeschutzverordnung 1995 galt. Und es gibt auch noch viele unsanierte Gebäude unabhängig von ihrer Nutzung, die wahre Energiefresser sind. Gerade private Eigentümer nehmen die Förderung über die KfW-Bank gut an. Das ist in der Diskussion ja heute auch noch mal formuliert worden. Das Programm „Energieeffizienz sanieren“ führt dabei seit April 2009 das bisherige CO2-Gebäudesanierungsprogramm weiter.
Nach eigenen Angaben wurden KfW-Mittel seit Beginn der Förderung 1990 bis Ende 2009 bei mindestens 3,1 Millionen Wohnungen in Form von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen für Maßnahmen der Energieeinsparung und der CO2-Reduktion eingesetzt. Damit nimmt die energetische Sanierung über die KfW-Bankengruppe eine Schlüsselstellung zum Erreichen der Klima schutzziele ein und so soll es ja auch bleiben. Damit haben wir überhaupt kein Problem. Mit einer Verstetigung auf jährlich 2 Millionen Euro, auf dem Niveau von 2009, würde die Chance bestehen, den Wärmebedarf bis 2020 um 20 Prozent zu senken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer Kampagne „Impulse für den Wohnungsbau“ haben sich die Verbände der Bau- und Immobilienbranche sowie die IG Bau und der Deutsche Mieterbund zusammengeschlossen. Unlängst wurden die Ergebnisse einer Studie vorgestellt. Kriterien eines bundesweit durchgeführten Gebäudechecks waren flexible Grundrisse, Barrierefreiheit und der Energieverbrauch. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass mehr als jedes zehnte Wohnhaus in Deutschland nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren ist. Ein Abriss und der anschließende Neubau kommen häufig günstiger als Umbau und Vollmodernisierung. Ich erwarte, dass von der Landesregierung geprüft wird, ob Schlussfolgerungen aus dieser Studie für die Wohnraumförderung im Land gezogen werden müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist durchaus üblich, dass Bundesländer mit Landesbanken mittels Bürgschaften Investitionen unterstützen. Mecklenburg-Vorpommern verfügt über keine Landesbank mehr, was angesichts der Schieflage einiger Landesbanken ja auch gut ist. Dennoch rege ich an zu prüfen, ob das Land in Form von Bürgschaften oder anderen Garantien Investitionen zur Energieeinsparung insbesondere von Kommunen mit angespannter Haushaltslage unterstützen kann.
Mindestens vier gute Gründe sprechen dafür:
1. der Klimaschutz
2. die Einsparung der Kosten
3. die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
4. und natürlich auch die Steuereinnahmen
Die gegenwärtig in der ganzen Gesellschaft geführte Debatte um die Energiewende darf natürlich nicht missbraucht werden – da sind wir uns doch einig – für parteipolitische Profilierung. Also ich bitte Sie: Sehen Sie sich unseren Antrag an! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Wir können natürlich nicht akzeptieren, wenn die FDP sagt, der erste Satz wäre nicht erforderlich. Wir meinen, zur politischen Aufklärung für die Bürger und für uns ist es sehr wichtig, dass wir uns als Landesparlament positionieren,
und deshalb ist auch der erste Satz unseres Antrages wichtig. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Nun liegt er also endlich vor.
Die Koalitionsfraktionen legen einen Gesetzentwurf vor, in dem die öffentliche Auftragsvergabe im Land geregelt werden soll. Wir haben das eben gehört. Das war offensichtlich eine schwere Geburt. Ich will es aber gleich zu Beginn sagen: Der Berg kreißte und gebar eine Maus.
Noch bevor wir den Text kannten, war durchge sickert, dass es sich um eine Lightvariante handeln soll, im Wesentlichen auf den Öffentlichen Personennahverkehr beschränkt. Nun, ganz so ist es nicht. Aber es ist ein Gesetz, das die Regelungen, die es im Vergaberecht bereits gibt, die entweder in Gesetzen oder Verordnungen bereits festgeschrieben sind, noch einmal in ein Landesgesetz schreibt.
Kollege Jäger von der CDU war es, der einmal sinngemäß gesagt hat: Wenn überhaupt wird die Koalition das zusammenfassen, was es bereits gibt, und das als Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern verkaufen, mehr nicht. Und so, meine ich, ist es auch.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD unter Punkt 14 im Teil „Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik“ aufgenommen, Zitat: „Im Rahmen der Ausschreibung von öffentlichen Leistungen sollen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten bei der Vergabe von Aufträgen besser genutzt werden, um die Teilhabe kleiner und mittelständischer Betriebe der Region am Wettbewerb zu gewährleisten.“ Zitatende.
Auch uns war es immer wichtig, gerade bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern günstige Bedingungen zur Beteiligung an Ausschreibungen zu schaffen. Aber als Regel für die Vergabe reicht das selbstverständlich nicht aus. Wir haben offensichtlich ein völlig anderes Verständnis davon, was ein Vergabegesetz leisten soll beziehungsweise warum wir es brauchen. Uns geht es natürlich auch um die Unternehmen, aber vor allem um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Arbeits- und Lebensbedingungen. Mit anderen Worten: Wir wollen nicht den Wettbewerb abschaffen, wie es uns vor allem die FDP immer vorwirft,
aber wir wollen den Wettbewerb auf dem Rücken der Mitarbeiter abschaffen. Uns ist außerdem wichtig, dass die öffentliche Hand auch beim Schutz der Umwelt Vorreiter ist. Auch solche Kriterien müssen ins Vergabeverfahren.
Von all dem ist nichts Positives in Ihrem Gesetzentwurf zu vermelden. Sie beziehen sich auf das ArbeitnehmerEntsendegesetz, das auch gilt, wenn es kein Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Natürlich kann auf das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verwiesen werden, das muss es sogar. Aber wir sind der Meinung, das reicht nicht aus. Generelle Tariftreueerklärungen dürfen gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht verlangt werden. Allerdings bleibt das im Öffentlichen Personennahverkehr erlaubt.
In diesem Bereich finden die allgemeine Dienstleistungsfreiheit und damit verbunden auch die Entsenderichtlinie keine Anwendung.
Deshalb ist sicher auch in Ihrem Gesetzentwurf der Bereich besonders hervorgehoben. Das Wie ist allerdings die Frage. Die Antwort enttäuscht uns sehr. Zum einen schließen die vorgesehenen Regelungen, welcher der repräsentative Tarifvertrag ist, Dumpinglöhne nicht
aus, nämlich dann nicht, wenn eine erhebliche Zahl von Beschäftigten diesem Tarifvertrag unterworfen ist. Die Frage ist doch: Was ist erheblich? Was ist erheblich? Wieso entscheidet die Landesregierung darüber, noch dazu nach billigem Ermessen? Das frage ich hier mal.
Wir können gerne darüber diskutieren. Wir wollen in einem Vergabegesetz als wichtige Norm einen Mindeststundenlohn von 10 Euro einführen. Kollege Schulte hat das auch betont.
Die europäische Entsenderichtlinie gestattet eine solche gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze. Wir wollen diesen Arbeitnehmerschutz, Sie wollen diesen Arbeitnehmerschutz nicht.
Am Beginn des Jahres hat die Landesregierung mit den Tarifpartnern eine Vereinbarung für ein Fachkräftebündnis verabschiedet. Die dort aufgeschriebenen Absichtserklärungen und Maßnahmen zur Stärkung der Tariftreue sind wesentlich ambitionierter, als es der vorliegende Gesetzentwurf verdeutlicht. Das möchte ich Ihnen hier noch einmal klarmachen. Ist die Vereinbarung wieder nur heiße Luft ohne praktische Konsequenzen, frage ich. Die vorgesehenen Kontrollinstrumentarien, die Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz machen den Gesetzentwurf endgültig zu einem unscharfen Schwert. Die Formulierungen sind windelweich und lassen für Verstöße nicht nur die Hintertür, sondern auch das Eingangstor sperrangelweit offen. Ich glaube, dieses Gesetz wird nicht einmal für den kleinen und mittelständischen Unternehmer von Vorteil sein, für die Beschäftigten ist sein Gebrauchswert gleich null.
Wir werden der Überweisung in die Ausschüsse dennoch zustimmen. Man soll ja die Hoffnung nicht aufgeben, zumal auf dem Tisch der Ausschüsse zur Beratung auch unser Gesetzentwurf liegt. Und das ist heute noch gar nicht zur Sprache gekommen. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber schauen Sie sich unseren Gesetzentwurf an. Wir geben Ihnen auch die Erlaubnis abzuschreiben, da wir der Auffassung sind, dass Ihrer nur heiße Luft be inhaltet. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin wirklich über die wahre Antragsflut der Großen Koalition erstaunt.
Vor allem bei einzelnen Verkehrsprojekten übertreffen Sie sich doch heute gegenseitig. Hoffentlich haben wir noch Luft beim Zieleinlauf, wenn der Wahlkampfendspurt so früh beginnt.
Nun möchte ich aber doch noch mal konkret werden. Den Antrag zur Aufnahme der Strecke Rostock–Berlin ins Transeuropäische Verkehrsnetz verstehe ich, das muss ich ganz ehrlich sagen, als Profilierungsantrag, vor allem auch der SPD.
Mit ihm wollen natürlich der Verkehrsminister und auch mein Kollege Jochen Schulte punkten. Deshalb will ich natürlich als Rostocker Abgeordnete da auch nicht zurückstehen.
Natürlich begrüßen meine Fraktion und ich als Mitglied der Rostocker Bürgerschaft die Entscheidung der Europäischen Union, die Fährverbindung Rostock–Gedser als Meeresautobahn auszuweisen. Damit gehört sie zu den wichtigsten Verkehrsachsen Europas. Der Titel Meeresautobahn ist ja mit der Förderung, Kollege Schulte hatte es schon gesagt, in Höhe von 24,5 Millionen Euro für den Ausbau der Fährhäfen auf deutscher und auf dänischer Seite verbunden.
Insgesamt sollen in Rostock und Gedser 122,5 Millionen in den Ausbau der landseitigen Fähranlagen investiert werden. Die Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock hat hart dafür geackert und mit ihrem Werben um die Aufnahme beste Voraussetzungen für die Zukunft des Seehafens auch geschaffen. Die klamme Hansestadt Rostock profitiert von der Investition in die Infrastruktur und natürlich auch in die Fährverbindung, und auch für die gesamte Rostocker Region zahlt es sich aus, weil die Regiopole Rostock als Motor der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und auch sozialen und kulturellen Entwicklung deutlich gestärkt wird.
Schon ein halbes Jahr früher erhielt ja die Fährverbindung Sassnitz–Trelleborg den Status Meeresautobahn. Auch für dieses Transeuropäische-Verkehrsnetz-Projekt sollten ja insgesamt 20 Millionen zur Verfügung stehen. Und das ist natürlich Schwerpunktprogramm. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur europäischen Entwicklung und ermöglichen schnelle Verkehrsverbindungen. Das ist wichtig für die Entwicklung des Binnenmarktes, aber auch genauso wichtig für das Zusammenwachsen unserer Völker.
Mit den Seehäfen Rostock und Sassnitz-Mukran als Bestandteilen von zwei Meeresautobahnen verfügen wir jetzt über sehr gute Voraussetzungen, den Lückenschluss der transeuropäischen Verkehrsroute zu erwirken. Rostock empfiehlt sich für Gedser- und HelsinkiVerkehre, Sassnitz ist besonders geeignet für Verkehre nach Klaipeda. Es ist also nur logisch und folgerichtig, nun die direkte Anbindung an den Ostsee-Adria-Korridor zu fordern. Alles andere macht keinen Sinn, will doch die EU in naher Zukunft über den Lückenschluss, so, wie mein Kollege das auch gesagt hat, entscheiden.
Weil dann der Korridor von Skandinavien bis an die Adria komplett wäre, gilt es als ziemlich sicher, dass das Bundesverkehrsministerium diese Aufnahme, also der Verbindung Rostock–Berlin oder Berlin–Rostock, dann auch beantragt.
Das Landesverkehrsministerium hebt bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Vorzüge natürlich auch hervor. Das ist auch in Ordnung so. Eine Aufnahme ins Kernnetz der Transeuropäischen Verkehrsnetze bietet die Chance, dass die Deutsche Bahn AG beim Netzausbau klotzen muss und nicht mehr kleckern kann wie bisher. Aber dafür muss der Bund natürlich außer Lippenbekenntnissen für den Korridor auch seine Prioritäten beim Ausbau der Schienennetze neu ordnen. Das muss man fordern, denn heute sind wir mit 120 Kilometern pro Stunde Höchstgeschwindigkeit in West-Ost- und Nord-SüdRichtung von einem schnellen und zuverlässigen Schienenverkehr noch weit entfernt.
Wir erwarten, dass die Landesregierung alles daransetzt, damit sich wirklich positive Synergieeffekte für die Menschen und natürlich auch für die Wirtschaft unseres Landes ergeben, denn eine deutliche Erhöhung des Durchgangsverkehrs ohne merklich spürbare wirtschaftliche Impulse, das wäre natürlich nicht nur für unser Land, sondern, man muss auch sagen, für unsere Region fatal. Wenn also die SPD-Fraktion meint, man muss Minister Schlotmann Dampf machen mit diesem Antrag, bitte. Meine Fraktion befürwortet diesen Antrag. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir meinen, wenn lebenslanges Lernen nicht nur eine Worthülse sein soll, dann muss jeder Mensch dazu die Möglichkeit haben, unabhängig von seinem Geldbeutel. Aus unserer Sicht ist es eine öffentliche Aufgabe, ein breites Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sicherzustellen, denn Weiterbildung erweitert den Horizont und die Möglichkeiten jedes Men
schen, kulturell, politisch und fachlich. Wir sind uns doch wohl alle einig, wer heute fit sein will für den Arbeitsmarkt, wer politisch und gesellschaftlich mitreden will, der muss ständig dazulernen. Weiterbildung ist eine öffentliche Aufgabe und so ist es auch selbstverständlich, dass die Kommunen und das Land dafür finanzielle Mittel bereitstellen müssen. Im Gesetzentwurf heißt es ganz richtig, dass Weiterbildung ein weiterer Schritt bei der Verwirklichung des Rechts auf Bildung ist.
Im Gesetzentwurf wird aber auch gesagt, dass Weiterbildung allen Menschen im Land offen steht, aber das ist leider nicht Realität. Wie wir wissen, hängt das im Einzelfall nicht selten unter anderem davon ab, ob man sich Weiterbildung leisten kann. Sagen Sie mir doch mal, wie eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern, die von Hartz IV leben muss, sich Weiterbildung leisten kann. Auch jungen Menschen, die nie einen richtigen Einstieg ins Berufsleben geschafft haben, fehlen oft die Möglichkeiten und Geld für eine gute Weiterbildung.
Das ist weder gut für die Betroffenen noch für die Gesellschaft, vor allem, wenn wir an den drohenden Fachkräftemangel denken.
Meine Damen und Herren von der Regierung, der Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, löst das mehrfach geänderte Weiterbildungsgesetz aus dem Jahre 1994 ab. Es ist heute zwar erst die Erste Lesung und wir werden in den Ausschüssen auch Gelegenheit haben, noch darüber zu beraten, aber zwei Sachverhalte möchte ich dennoch anmerken:
Erstens. Der Gesetzentwurf ist bedeutend kürzer als das Gesetz von 1994, aber er ist auch weniger konkret. Das kann einerseits positiv sein, weil es Spielräume erweitert, andererseits ist für das Parlament eine Bewertung darüber, ob die Landesregierung in der Frage gut oder schlecht arbeitet, nur möglich, wenn wir auch die Rechtsverordnungen kennen und dazu Stellung nehmen können, denn alle wirklich wichtigen Regelungen sollen nach Ihrem Willen über Verordnungen getroffen werden. Ich frage Sie: Legen Sie diese Verordnungen den Ausschüssen gleichzeitig vor?
Zweitens. Ihr Gesetzentwurf versteht Förderung im Wesentlichen als Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung. Aus meiner Sicht wird leider über die Zielgruppen und die Möglichkeiten ihrer Förderung nichts gesagt. Das mag so gewollt sein, aber aus unserer Sicht wäre eine Konkretisierung im Interesse eines effektiven Herangehens an das Thema sinnvoll. Die Bundesregierung hat im Oktober 2010 beispielsweise einen Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche abgelehnt. Da stellt sich die Frage nach der Situation der Pädagoginnen und Pädagogen, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort arbeiten. In der Diskussion werden wir auch auf den Paragrafen 8 „Förderung der Volkshochschulen“ zurückkommen müssen, denn dort heißt es, ich zitiere auszugsweise: „Die Landkreise … errichten und unterhalten im eigenen Wirkungskreis eine anerkannte Einrichtung der Weiterbildung, in der Regel eine Volkshochschule...“
So stellt sich die Frage, was das für die neuen erheblich größeren Landkreise bedeutet. Es kann wohl kaum „eine für den ganzen Landkreis“ heißen. Heißt das unter Umständen, eine mit mehreren Außenstellen? Und was bedeutet das für die Finanzierungsregelungen? Eine Finanzierung nach, wie formuliert ist, „Maßgabe des
Haushalts“ stellt jede Förderung unter einen erheblichen Vorbehalt. Trotzdem werden wir natürlich der Überweisung in die Ausschüsse zustimmen und ich freue mich auf eine interessante Diskussion. – Danke.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!
1. Inwieweit muss das von der Bundesregierung geplante Bil dungs- und Teilhabepaket als Bestandteil der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 zu den Regelleistungen nach dem SGB II zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden?
Ich hätte eine Nachfrage: Wer ist für die Umsetzung der zuständige Ansprechpartner in der Landesregierung, also in unserer Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern?
Was hat die Landesregierung bis heute unternommen, um die Umsetzung des geplanten Bildungspaketes zu gewährleisten?
2. Nach welchem konkreten Verfahren sollen die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket die hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen erreichen?
Ja, die Frage 2.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits sehr oft scharf kritisiert, dass der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts von 2007 erst in allerletzter Minute erfüllt wurde. Somit bleibt den Ländern, vor allem aber den Kommunen kaum Zeit, die Umsetzung in Ruhe vorzubereiten und durchzuführen. Noch problematischer ist aus unserer Sicht, dass die Verfassung einem schlechten Gesetz angepasst wurde und nicht umgekehrt. Der eigentliche Skandal aber ist, dass es zu keinem Zeitpunkt um die Verbesserung der Situation der von Hartz IV betroffenen Menschen ging.
Das zeigt unserer Meinung nach das unsoziale Herangehen an Politik. Und das machen wir nicht mit, das möchte ich noch mal so eindeutig hier formulieren.
Dabei hat es zu den verschiedensten Aspekten Evaluationsberichte gegeben. Alle diese Berichte und Untersuchungen haben mehr oder weniger deutlich herausgearbeitet, dass ein stümperhaft zusammengeschustertes Gesetz zum einen die Menschen demütigt und stigmatisiert, sie faktisch mit Arbeitszwang belegt und Langzeitarbeitslose nur geringe Chancen haben, aus dem Teufelskreis von sozialen Transferleistungen, Niedriglohn und Armut herauszukommen, mit all den negativen Folgen für Gesundheit und Chancengleichheit bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Daran ändert auch die geschönte, um nicht zu sagen, manipulierte Statistik nichts. Die Armut wächst vor allem bei Kindern und bei älteren Bürgern. Alle eiligst eingesetzten Kommissionen werden daran nichts ändern. Der Riss in unserer Gesellschaft wird immer größer und das ist gefährlich, sage ich Ihnen. Das Herumdoktern am SGB II hat an den menschenverachtenden Grundtendenzen nichts geändert. Hartz IV ist und bleibt Armut per Gesetz. Genau deshalb werden wir nicht aufhören, dagegen vorzugehen.
Heute liegt uns nun zur Zweiten Lesung der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung des im Sommer 2010 geänderten SGB II vor. Das Landesgesetz ist notwendig, aber es wird auch durch die kleine Änderung, die im Wirtschaftsausschuss mit Mehrheit beschlossen wurde, nicht besser.
Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss hat die grundsätzliche Kritik der kommunalen Spitzenverbände und der Praktiker vor Ort noch einmal deutlich gemacht. Insbesondere Frau Dr. David vom Sozialamt Neubrandenburg hat eindringlich gezeigt, dass die vorgesehenen Schritte an den Realitäten im Lande vorbeigehen. Aufwand und Kosten werden verursacht, auf denen die Kommunen sitzen bleiben werden.
Hinzu kommt, dass der Zeitdruck wieder einmal unverantwortlich groß ist. In Mecklenburg-Vorpommern wird er noch größer und so mancher Schritt unsinniger, weil im nächsten Jahr eine Kreisgebietsreform stattfinden soll. Alle Entscheidungen, die jetzt im Zuge dieses hier vorliegenden Gesetzes getroffen werden, werden unter Umständen wieder infrage gestellt, zum Beispiel wenn es darum geht zu entscheiden, ob die Umsetzung des SGB II in einer gemeinsamen Einrichtung oder als Optionskommune erfolgen soll.
Es gibt ja Bewerbungen. Bis zum Jahresende müssen die Anträge gestellt und bis zum Mai 2010 bewilligt werden, so hat es Herr Kollege Schulte gesagt. Dann fängt die neue Optionskommune an zu arbeiten, übernimmt 90 Prozent des BA-Personals, schult das Personal, schafft neue Software an und sortiert die Akten darin neu, alles per Hand, alles bei laufendem Betrieb, denn bis zum Mai 2011 gibt es auch in diesen Kreisen die gemeinsame Einrichtung.
Was passiert aber, wenn nach dem 4. September 2011 in den neuen Großkreisen keine Mehrheit für die Option zustande kommt? Dann hat der Teil des Großkreises, der jetzt die Option gewählt hat, Geld und Kraft in eine chancenlose Struktur, sozusagen in den Sand gesetzt. Ich frage Sie: Bekommt der Kreis die Kosten dafür vom Innenministerium erstattet? Wohl kaum. Das ist doch Irrsinn.
Die Personalfrage ist auch eine ganz wichtige, insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Argen aus den kreisangehörigen Städten. Im Gesetzentwurf ist geregelt, dass neue Optionskommunen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ämtern und Gemeinden, die Aufgaben bei den Argen zu erledigen hatten, übernehmen müssen und dazu noch 90 Prozent des Personals der Bundesagentur. Für die neuen gemeinsamen Einrichtungen gibt es eine solche Regelung nicht. Einige Kreise haben bereits heute die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen, andere nicht, wie Sie wissen vor Ort.
Und auch das ist aus Sicht der Kreise verständlich, denn diese Angestellten belasten zwar nicht die Finanzen, aber den Stellenplan. Dabei fordert die Kommunalaufsicht im Land Personalabbau.
Ich kritisiere weiter, dass im Gesetzentwurf einige Merkwürdigkeiten zur Rolle des Landes bei der Umsetzung des SGB II enthalten sind.
Da wäre erstens die unverständliche Tatsache, dass drei Ministerien verantwortlich sind. Und da wäre zweitens, dass die kommunalen Spitzenverbände keinen Sitz und keine Stimme im neu zu bildenden Kooperationsausschuss zwischen Bund und Land haben.
Diese kritisierten das auch aus ihrer Sicht zu Recht. Denn bisher hat sich das Land wenig bis gar nicht dafür interessiert, was im Rahmen von Hartz IV passiert, und nun auf einmal möchte es die Umsetzung durch die kommunalen Träger bewerten.
Mein Kollege Koplin wird noch auf die Finanzfragen eingehen.
Mein Fazit an dieser Stelle ist eindeutig: Wir brauchen die Novellierung des Umsetzungsgesetzes. Das, was jetzt läuft, ist Murks und die Hinweise der Praktiker haben zu keinen Einsichten bei der Landesregierung geführt. Daher lehnen wir dieses Gesetz ab. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich habe das Gefühl, wenn ich in den Saal gucke, es sind gar nicht so viele Kollegen daran interessiert,
sich mit den Problemen der „Sozialen Stadt“ auseinanderzusetzen.
Aber was nicht ist, kann ja noch werden.
Was ist das Besondere am Programm „Soziale Stadt“? Es ermöglicht neben der Förderung von baulichen Maßnahmen auch die von soziokulturellen Maßnahmen. Das Baugesetzbuch spricht von einer aufeinander abgestimmten Bündelung investiver, aber auch sonstiger Maßnahmen.
Gestatten Sie mir einen kurzen Exkurs in das Baurecht. Das Baugesetzbuch wurde im Jahr 2004 inhaltlich um Maßnahmen zum Stadtumbau und um Maßnahmen der „Sozialen Stadt“ erweitert. Seitdem sind sozialräumliche Gesichtspunkte nicht mehr nur bei baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen. Sozialräumliche Gesichtspunkte rechtfertigen nun auch eigenständige, umfangreiche Maßnahmen investiver und nicht investiver Art. Das ist das Entscheidende.
Damit wurden neben der baulichen auch die soziale und politische Dimension Bestandteil des Städtebaurechts. Dies geschah, um die Durchführung des Programms „Soziale Stadt“ zu unterstützen. Das geht aus der Begründung zum damaligen Gesetzentwurf hervor. Gemeinsam mit dem Stadtumbau trägt es dem demografischen Wandel und den Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels Rechnung.
Das Programm „Soziale Stadt“ hat sich in den elf Jahren seit seinem Beginn zu einem Programm entwickelt, was seinesgleichen sucht. Seit 1999 hat es mit seinem ganzheitlichen und integrativen Ansatz einen bedeutenden Beitrag nicht nur zur Stabilisierung, sondern auch zur Aufwertung von Ortsteilen geleistet,
die durch soziale Missstände benachteiligt waren und zum Teil auch noch benachteiligt sind. Es ist ein lernendes Programm, weil es den vielfältigen Besonderheiten in jedem einzelnen Programmgebiet Rechnung trägt und unterschiedlichste Herangehensweisen erlaubt.
Das Ziel dieses Programms ist eindeutig: Es will die soziale Spaltung stoppen und den sozialen Zusammenhang stärken. Die Projekte und die daran Beteiligten sind äußerst unterschiedlich und vielfältig. Die Projekte zeugen von enormer Kreativität und ungeahnten Poten zialen aller Beteiligten. Sie alle, Kolleginnen und Kollegen, wissen, dass es ein mühseliger und auch ein langwieriger Prozess ist, um Imageverluste von Stadtteilen wieder aufzubessern.
Dass die schwarz-gelbe Mehrheit am 6. Oktober im Bauausschuss des Bundestages beschloss, dieses Programm künftig auf investive Maßnahmen zu konzentrieren, zeugt für mich von bemitleidenswerter Inkompetenz und vor allem auch von Ignoranz.
Ja, das ist eindeutig so.
Wissen Sie, was Sozialkapital für die Gesellschaft bedeutet? Ich will Ihnen Sozialkapital am Beispiel von intaktem Dorfleben deutlich machen. Ein Leben in dörflicher Gemeinschaft ist geprägt von regem Vereinsleben. Dorf- und Vereinsfeste, von vielen Menschen gemeinsam und ehrenamtlich organisiert, sind immer besondere Höhepunkte.
Wenn was los ist im Dorf, ist jede und jeder dabei, ob Jung oder Alt, ob Arm oder Reich, man kennt sich, man schätzt sich, man hilft sich.
Ja, das kann ich sehr gut einschätzen, weil ich eine Oma auf dem Dorf habe. Das kann ich sehr gut einschätzen.
Man fühlt sich geborgen und wohl im Dorf, nur eines kann man eben nicht im Dorf sein, man kann nicht anonym sein. Und genau darauf wollte ich mich konzentrieren.
In größeren Städten sieht das natürlich anders aus. Und das wollte ich damit zum Ausdruck bringen. In Stadtteilen, in denen viele Menschen arm sind, in denen viele das Gefühl haben, versagt zu haben und nicht gebraucht zu werden, ist die Anonymität sehr verbreitet. Und da kann ich mir auch ein Urteil erlauben. Menschen scheinen hier bunt zusammengewürfelt zu sein, oftmals sind sie zugezogen, Nachbarn kennen sich kaum, ein Teil der Men
schen leidet unter Einsamkeit. Viele leben von Hartz IV, manche schon in zweiter Generation. Und das wissen Sie auch sehr gut. Oftmals leben diese Menschen nebeneinander, nicht miteinander. Sie sind gesellschaftlich ausgegrenzt, schon allein auch durch die Adresse stigmatisiert.
Wo traditionelle Beziehungsnetze wie Nachbarschaft, Freundeskreise und Vereinsstruktur nicht mehr greifen, kann die Einbindung in soziale und kulturelle Projekte die Menschen aus dieser Perspektivlosigkeit holen. Wer die Möglichkeit hat, sich zu engagieren und so Anerkennung zu erhalten, bekommt ein neues Selbstwertgefühl, traut sich mehr zu,
beispielsweise das Nachholen eines Schulabschlusses, einer Ausbildung etwa oder einen beruflichen Neustart.
Hören Sie doch erst mal zu, was ich zu sagen habe! Sie können sich dann in der Diskussion äußern, Kollege Timm.
Genau da setzt das Programm „Soziale Stadt“ nämlich an. Einwohnerinnen und Einwohner werden dazu motiviert, ihr Wohnumfeld aktiv zu gestalten, mitzugestalten beim gesellschaftlichen und kulturellen Geschehen in den Stadtteilen. Und sie können daran mitwirken, ein Umfeld zu schaffen, in dem sie sich wohlfühlen.
Die im September 2009 anlässlich des zehnten Programmjubiläums vom Bauministerium durchgeführte Fachtagung zeigte die Aufbruchstimmung, die das Programm in den Programmgebieten der sechs kreisfreien Städte in unserem Land erzeugt hat. Natürlich haben auch bauliche Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes und bei den Infrastruktureinrichtungen ihren Anteil am Erfolg des Programms. Schließlich braucht man Räume, in denen man sich treffen und auch Projektarbeit machen kann. Diese Tagung machte aber auch deutlich, wie wichtig die nicht investiven Maßnahmen sind. Und darauf will ich mich auch in meinen Ausführungen konzentrieren.
Aus dem Programm werden die hauptamtlich tätigen Quartiersmanager und die Stadtteilbüros finanziert. Dort laufen alle Fäden zusammen. Es dauert Jahre, bis sich gut funktionierende Strukturen und Netzwerke aufgebaut haben, sich die unterschiedlichen Träger und Partner zusammengerauft haben und vielfältige Projekte angeschoben wurden. Das können Stadtteilfeste, Nachbarschaftstreffs, Sprachkurse, Musik- oder Tanzprojekte, Zeichen- und Lesezirkel, Koch- oder Schneiderkurse, aber auch Bibliotheken oder Stadtteilzeitungen oder Fahrradwerkstätten sein. Die Programmgebiete konnten ihr Image verbessern, viele Menschen besuchen die Projekte und Veranstaltungen und bringen sich auch ein. Nur zweifele ich stark daran, ob sich ohne beständige und unermüdliche Arbeit der Stadtteilbeauftragten oder auch der Quartiersmanager Strukturen dauerhaft und selbst tragen können und Projektarbeit leistbar ist.