Marion Platta

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag steckt – so kurz vor den Wahlen – ein Versuch, zwei Berliner Probleme lösen zu wollen: die Versorgung des Berliner Grüns in Trockenzeiten mit Wasser und die Bewältigung der Grundwasserhochstände in Siedlungsgebieten nach Zeiten hohen Regenwasseranfalls.
Unbestritten ist es dringend notwendig, diese Probleme ernsthaft anzugehen. Die Linksfraktion hatte deshalb bereits vor einem Jahr ihren Antrag mit dem Titel „Grundwassermanagement für Berlin – alternative Nutzung von Grundwasser“ eingebracht und damit auch nachdrücklich betont: Wir brauchen dringend Untersuchungen, wie das Grundwasser, wenn es erhöht ist, für mögliche Alternativen sinnvoll genutzt werden kann. Es geht um Zwischenspeichern und spätere Nutzung und auch Schadstoffprüfung für Bewässerung von Grün.
Um es noch einmal deutlich zu machen: Im zweiten Absatz heißt es deshalb auch – ich zitiere aus der Drucksache 17/2348 mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –:
In diesem Zusammenhang sind Projekte unter Einbindung wissenschaftlicher Einrichtungen
(Daniel Buchholz)
Berlins zu entwickeln, die in ausgewählten Gebieten der Stadt die Bewässerung städtischer Parks, Grünanlagen und Freiflächen ermöglichen.
So weit unser Antrag damals.
Die Koalition hat bisher die Beratung und Beschlussfassung unserer drei Anträge zum Grund- und Schichtenwassermanagement im Fachausschuss erfolgreich verhindert, um jetzt bei einem der Themen mit einem eigenen, konzeptionell aber nicht besseren Antrag in die Plenardebatte zu kommen.
Ja, bitte!
Unbedingt! Das macht auch Sinn, denn dann könnten wir das auch mal insgesamt auf den Tisch legen und zielorientiert arbeiten – was wir eigentlich auch von der Koalition insgesamt verlangen.
Nun zu Ihrem Antrag: Abgesehen von lustigen Wortschöpfungen wie „innovative Grünwassertarife“ – was innovativ ist, möchte ich hier nicht weiter erörtern – und „neue Grün- bzw. Sprengwasserstrategie“ hätte ich zu den Erläuterungen heute doch gerne noch etwas mehr gehört. Aber gut, auch sonst gibt es noch ein paar Macken. Davon auszugehen, dass es ausreichen würde, einen Tarif für die Bewässerung einzuführen, gegebenenfalls um Menschen zu stimulieren, einen höheren Förderbedarf aus dem Grundwasser zu produzieren, entbehrt jeder Logik unter zeitlicher und räumlicher Betrachtung von Wasserangebot und -nachfrage bei den Pflanzen. Ich möchte jetzt auch nicht weiter darauf eingehen, ob und wie Grundwasserfördergebiete mit den Grundwasser
problemgebieten übereinstimmen und aus welchen Uferfiltraten Trinkwasser gewonnen wird. Dazu haben wir dann ja auch im Fachausschuss – wenn Sie Ihren Antrag nachher überweisen – noch genügend Zeit.
Ihr Antrag fordert zu prüfen, ob ein Pilotprojekt sinnvoll wäre. Dazu kann ich nur sagen: Preiswertes Wasser zu nutzen, ist überaus sinnvoll, um das Grün in Berlin zu wässern. Das preiswerteste Wasser ist allerdings nicht das geförderte Grundwasser, das durch die Berliner Wasserbetriebe in Trinkwasserqualität mit hohem Aufwand und mit umfangreicher technischer Infrastruktur bereitgestellt wird. Im letzten Jahresbericht stehen interessante Zahlen, auch zum Aufwand. 470 Wattstunden werden für die Bereitstellung von einem Kubikmeter Trinkwasser benötigt. Dafür kann man, wenn man es in Licht umrechnet, eine Energiesparlampe fast 43 Stunden Licht spenden lassen.
Das viel kritisierte Wasserentnahmeentgelt beträgt in Berlin gegenwärtig 31 Cent pro Kubikmeter gefördertes Grundwasser. Es gilt aber erst ab einer Bagatellgrenze von 6 000 Kubikmetern pro Jahr. Ich finde, dass man mit 6 000 Kubikmetern geförderten Wassers – an den Umrechnungsfaktor erinnere ich Sie gerne noch einmal: ein Kubikmeter Wasser sind 100 Gießkannen à 10 Liter – schon ziemlich lange seine Radieschen gießen kann, ohne überhaupt irgendeinen Cent bezahlen zu müssen. Die öffentliche Hand könnte ihre Grünanlagen und Bäume also jetzt schon kostengünstig wässern, wenn sie es intelligent und vor allen Dingen auch bezirksübergreifend anfangen würde.
Fragen bleiben offen, auch nach der Debatte jetzt: Für wen soll es den Grünwassertarif – ich lasse mal das innovative weg – geben, wenn er denn kommt? Und was soll er bewirken? Über ein freiwilliges Instrument kann auch kein lokales Management aufgebaut werden. Wer soll denn verpflichtet werden, das Wasser bei steigenden Grundwasserständen als Gießwasser abzunehmen?
Aber nachhaltige Innovation braucht Berlin unbedingt. Dafür müssen wir Problemlösungen anbieten, und letztendlich hatten wir auch deshalb unsere Anträge im letzten Jahr gestellt. Berlin braucht Speicher für Regenwasser, das dann nicht zum Wasseranstieg im Boden beiträgt. Wir brauchen Versickerungs- und Verdunstungsflächen, Speicher und Leitungen in die Bedarfsgebiete sowie innovative Ideen für die Wassernutzung. Dabei dürfen die Natur und der Wasserhaushalt natürlich nicht geschädigt werden, nicht nur, weil wir Gesetze einhalten wollen, sondern weil wir auch ihre Leistungsfähigkeit nutzen wollen: verbesserte Luftqualität, Kohlenstoffspeicher Holz, Temperaturregulierung – ich muss nicht alles aufzählen.
Wenn, wie in Ihrem Antrag, werte Kollegen der Koalition, lediglich der Tarif für Gießwasser zu einem verbraucherfreundlichen Tarif umgewandelt werden soll, dann haben Sie möglicherweise noch mehr gefördertes Trinkwasser aus der Spree oder der Havel in Problemgebiete gebracht, das dort für weiteren Grundwasseranstieg sorgt, statt sie vom Wasser zu entlasten. Deshalb lassen Sie es uns fachlich diskutieren, und zwar im Fachausschuss. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Man kann es ja noch einmal ein bisschen deutlicher sagen, was Herr Dr. Altug gemeint hat: Es ging auch um Oeynhausen, was als Grünfläche in beiden Plänen enthalten war.
Wir haben es aber nicht umsetzen können.
Die Linksfraktion wird heute den vom Senat beschlossenen Änderungen des Landschafts- und Artenschutzprogramms auch zustimmen.
Uns ist bewusst: Dieses strategische Planungsinstrument soll unsere natürlichen Lebensgrundlagen und die der wild lebenden Pflanzen und Tiere berücksichtigen sowie Erholungsflächen für die Stadtbewohner, Lufthygiene und Klimaschutz sichern helfen. Wir wissen, Grund und Boden ist auch für Grün- und Freiflächen begrenzt. Das erfahren wir ständig beim Wohnungsbau, das Gleiche gilt aber auch für Grün- und Freiflächen. Wer aber genau hinsieht, erkennt schnell, dass im Naturraum gar keine ungenutzten Flächen existieren. Überall kreucht und fleucht es, also – hinschauen lohnt!
Die Qualität der natürlichen Flächen wird durch Umnutzung und Eingriffe von Menschen bei oft unzureichender Folgenabschätzung verändert. Der Wert der Flächen wird immer noch viel zu oft durch Verwertungskriterien der Immobilienwirtschaft bestimmt. Es ist der Kampf um Grund und Boden, ein Kampf der Interessen: Betongold gegen grüne Infrastruktur der Daseinsvorsorge. Darüber kann der Versuch, über symbolhafte Grünverbindungen von Erholungsflächen und Biotopen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gegenzusteuern, nicht hinwegtäuschen.
Wir brauchen die Neuauflage des Landschafts- und Artenschutzprogramms als parlamentarische Selbstverpflichtung, aber auch als Korrektiv und Arbeitsauftrag an die Menschen in den Verwaltungen und für die Planungsbüros für ein verantwortungsvolles enkeltaugliches Handeln. Wenn ich „handeln“ sage, dann bedeutet das auch, nicht nur Strategien und Programme aufzustellen – davon haben wir schon einige –, sondern endlich auch fachgerecht Finanzen einzuplanen und Maßnahmen fest- und umzusetzen.
Die vor Kurzem gestartete Kampagne „Berlin – immer.grün“ der Umweltverbände einschließlich des Landesverbandes der Berliner Gartenfreunde kann neuen Schwung in die notwendige Stadtdebatte über die Nut
zung, Pflege und Sicherung von Flächen der grünen Infrastruktur sowie über die Wirkung von Ökosystemen bringen. Die Linke wird diese Kampagne unterstützen. Zu Schwerpunkten dazu haben wir auch hier schon Anträge gestellt – ich erinnere gerne an unseren Antrag zum Kleingartenentwicklungskonzept, an den BahnflächenAntrag sowie an die Anträge in den Haushaltsberatungen zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Verfahren zur Festsetzung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
Der dringliche Entschließungsantrag „Leitlinien für ein grünes und partizipatives Wachstum der Stadt“ geht mit den Forderungen für eine verbindliche und partizipative Stadtentwicklung in eine ähnliche Richtung. Grundlagen gibt es mit den Planungshinweisen in der Karte Klima von 2015, den integrierten Umweltgerechtigkeitskarten und nun auch mit dem Landschafts- und Artenschutzprogramm. In voller Verantwortung gegenüber Natur und Umwelt sehen wir diese Aufgabe als eine gesamtstädtische und gesamtgesellschaftliche. Deshalb erwarten wir auch den aktiven Einsatz des ganzen Senats für das Landschafts- und Artenschutzprogramm. – Herr Geisel! Sie müssen sich gegenüber all den anderen Ressorts durchsetzen! Vielleicht gelingt es dann, beispielsweise die Grünflächenversorgung der Berliner von heute gerade einmal 72 Prozent nachhaltig zu verbessern. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Behandlung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – auch die heutige Debatte – hat gezeigt, wie notwendig die öffentliche Debatte zu scheinbar einleuchtenden und schon von vielen Fachgremien vorgelegten Maßnahmen einer enkelgerechten Stadtentwicklung gerade auch für sogenannte Entscheidungsträger wie die Mitglieder der Regierungsfraktionen ist. Die Grundfrage ist doch, wie wir es schaffen, dass richtige und notwendige Maßnahmen von der Stadtgesellschaft mitgetragen und umgesetzt werden. Teilweise erfolgt das ja schon. Gute Beispiele sind heute genannt worden.
Es ist aber auch ein Streit über die Instrumente zur Umsetzung von notwendigen Maßnahmen – also Instrumente wie gesetzliche Festlegungen und verbindliche Bauauflagen auf der einen Seite und marktantreibende Förderprogramme mit Geldern der öffentlichen Hand mit erschwerter Steuerung wegen der Freiwilligkeit der Teilnahme an den Förderprogrammen auf der anderen Seite. Am Beispiel der Dachbegrünung zur Verbesserung der bauklimatischen Bedingungen, des Regenwassermanagements, der Freiraumgestaltung und der Artenvielfalt wurde das bisherige Scheitern der Regierungspolitik und der Senatsverwaltung bei der Umsetzung von Wissen in Handeln besonders sichtbar.
Warum sage ich das? – Wir haben nämlich schon eine Vielzahl von Strategien. Der Stadtentwicklungsplan Klima und die Planungshinweiskarte Stadtklima 2015 mit den dazugehörigen ausführlichen Begleitdokumenten sind Beispiele genug, wie weit die Erkenntnisse zum Erreichen einer gesunden Stadt und des Klimas darin bereits für Berlin aufgearbeitet wurden.
Bitte!
(Silke Gebel)
Ich sage es mal so: Wir haben darauf hingewirkt, dass dieses Dokument, der Stadtentwicklungsplan Klima, erstellt wird. Es ging ja erst mal darum, was man alles tun kann. Wer heute darüber spricht, dass wir da noch mehr hineinschreiben und noch etwas erfinden müssen, dem kann ich nur sagen, dass er es nicht richtig gelesen hat. Ich habe es auch schon im Ausschuss gesagt: Die Grundlagen sind da. Es sind kleinere Projekte auch in unserer Regierungszeit gelaufen. Da ging es erst mal nur um Höfe. Wenn man sich das in der Stadt angeschaut hat, hat man auch gemerkt, dass gerade mit den Verbänden die Möglichkeit geschaffen wurde, Informationen an die einzelnen Bürger heranzutragen. Das passierte unter unserer Regierungsbeteiligung.
Das Klima hat sich weiterentwickelt, die Horrormeldungen kamen auch weiterhin, und jetzt ist es wichtig – und deshalb ein herzlicher Dank an Ihre Fraktion, dass sie das Thema noch mal aufgegriffen hat –, an diesem Thema weiterzuarbeiten.
Was muss nun folgen? – Es geht um die zügige Abarbeitung von Maßnahmen. Ich habe schon den Stadtentwicklungsplan Klima genannt, und es gibt noch den anderen Teil der Planungshinweiskarte. Auch dort sind viele grüne Maßnahmen drin, die man gern in die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand einbeziehen kann. Es geht eben nicht wie im Antrag der Koalition um weitere Prüfaufträge, denn darin sehen wir eher ein Verzetteln. Wir brauchen die Umsetzung.
Wir haben uns auch noch mal die rechtliche Debatte angeschaut, die in den letzten Jahren zur Festsetzung von Dachbegrünungen erfolgt ist. Es gab schon 1994 eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in SchleswigHolstein, die die Zumutbarkeit solcher Auflagen noch mal bestätigt hat. Sie können auch die hessische Bauordnung prüfen, die für die Gemeinden im Satzungsrecht die Möglichkeit eröffnet, über eigene Vorschriften auch die Begrünung von baulichen Anlagen vorzusehen. Gute Beispiele sind schon genannt worden. Es ist z. B. der Bezirk Lichtenberg zu nennen, der textliche Festsetzungen zur Dachbegrünung in den Bebauungsplänen veran
kert hat. Wenn ich mich richtig erinnere, waren das immer ca. 30 Prozent.
Warum der Senat seine Möglichkeiten bisher nicht genutzt hat, um die Bezirke durch Rundbriefe, Verwaltungsvorschriften und Ähnliches zum einheitlichen Handeln aufzufordern, ist auch gestern im Ausschuss eher ein Geheimnis geblieben. Kurzum: Wenn die Koalition einen Auftrag des Parlaments für weitere Gutachten, die Sie nicht lesen werden, und eine überarbeitete Neuauflage des Stadtentwicklungsplans Klima benötigen – diesmal mit dem Vorwort von Herrn Geisel; Exemplare mit dem Vorwort von Frau Junge-Reyer und dem früheren Senator Müller sind schon vorhanden –, sage ich: Gern, tun Sie das! Das können Sie heute beschließen. – Aber bei der Verschwendung von personellen und finanziellen Ressourcen zur Prüfung von Dingen, die andernorts schon auf dem Tisch liegen, werden wir Sie nicht unterstützen.
Wenn es um die Umsetzung von zielgerichteten Maßnahmen geht – und das sage ich auch in Ihre Richtung, Dr. Altug –, stimmen wir dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Das sollten auch Sie von der Koalition tun. So, wie wir es im Ausschuss getan haben, werden wir es auch heute tun. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Zeelen! Können Sie auch noch etwas zum Stand des Sanierungsstaus in den vorhandenen Bädern sagen? Der hat sich in den letzten Jahren erheblich nach oben bewegt. Wie wollen Sie den denn abbauen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der in den Ausschüssen diskutierte Antrag verdeutlicht: Die Politiker der Piratenpartei machen sich Sorgen über die Zukunft Berlins, einer wachsenden Stadt. Sie wollen keine Festansprache halten wie „Wir schaffen das!“. Sie wollen einen Lösungsansatz bieten, um die offensichtlichen Probleme der wachsenden Stadt zu lösen, und sehen diese Lösung in einer neuen Verwaltungsstruktur, in der Stelle einer Berliner Beauftragten für Partizipation und wachsende Stadt.
Viele haben jetzt schon gesagt, dass das lustig ist – gut! Man kann es auch ernster nehmen. Der Antrag fordert einen Gesetzentwurf vom Senat, und das, obwohl die Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber hier in den Reihen des Abgeordnetenhauses sitzen. Es blieb auch im Ausschuss für bürgerschaftliches Engagement offen, warum die Piratenfraktion nicht selbst als Teil der gesetzgebenden Versammlung zur Feder gegriffen hat oder greifen will. Was dort aber deutlich wurde, ist: Es geht nicht um eine neue Stelle, sondern es geht um ein zusätzliches, also neues Amt, das mit 20 bis 25 Mitarbeitern besetzt und mit einem Haushalt von 3 Millionen Euro ausgestattet werden soll.
Dieses Amt, als oberste Landesbehörde eingerichtet, soll im Wesentlichen unterstützen und optimieren, überwachen, begleiten, beobachten, koordinieren und beraten, und zudem sollen personenbezogene Daten erhoben und übermittelt werden können bis hin zur Amtshilfeleistung für Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedsstaaten der EU. Dieses Amt soll anscheinend auch den Petitionsausschuss ersetzen können und Beschwerdestelle für jede Person bis hin zu Dienstkräften der Berliner Behörden werden. Um seinen Aufgaben gerecht zu werden, sollen selbstverständlich alle öffentlichen Stellen diesem Amt verpflichtend Einsicht in Unterlagen geben und Auskünfte erteilen. – Ich frage mich immer, wie mit so wenigen Mitarbeitern diese vielen Ämter begleitet werden. Aber gut! Kurzum: Der Antrag fordert ein Gesetz für die Errichtung eines Wie-auch-immer-Amts, das externe Beratung und interne Kontrolle vereint, unabhängig agieren kann und keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt.
Ich könnte jetzt noch Bürokratie, Lobbyismus und Interessenvertretung ins Feld führen, will mich aber auf unsere Forderungen an vorhandene Strukturen bei der Erfüllung der bestehenden Aufgaben in der sogenannten wachsenden Stadt beschränken, auch weil die Die Linke zu diesem Thema mehrere Anträge und Besprechungen in das parlamentarische Geschehen eingebracht hat: zu Kitas, Schulen, sozial verträglichem Wohnungsbau; ein flüchtlingspolitisches Konzept gehört dazu genauso, wie die Forderung nach einem Stadtentwicklungsplan „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ und Weiteres.
Die Linke erwartet auch aus haushaltspolitischen Gründen kein zusätzliches Amt, sondern dass die vorhandenen Strukturen ausreichen, aber insbesondere, dass der Regierende Bürgermeister verfassungsgemäß in der wachsenden Stadt die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt.
Er ist derjenige, der sich auch um die Einhaltung der Richtlinien kümmern und überwachen soll, und er hat das Recht, über alle Amtsgeschäfte Auskunft zu erlangen. Die vom Senat gebildete Arbeitsgruppe „Wachsende Stadt“ muss allerdings endlich auch abrechenbare Arbeitsergebnisse vorlegen.
Und nicht zuletzt: Die Senatskanzlei muss insbesondere die Aufgaben der Ressortkoordinierung wieder ernster nehmen. – Vielen Dank!
Während Sie als CDU immer wieder den Tierpark in Frage gestellt haben, haben die Linken in Lichtenberg und auch hier im Abgeordnetenhaus ständig dafür gekämpft, dass der Tierpark als zoologische Einrichtung, als Park erhalten bleibt.
Ist Ihnen bekannt, dass die Initiative zur Babycard genau auch von den Linken ausgegangen ist und dadurch viele, viele Tausend Menschen, Kinder, Eltern zusätzlich in den Tierpark gegangen sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Senat hat uns ein im Titel vollmundig klingendes Gesetz vorgelegt – wir haben es schon im Ausschuss beraten –, das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Für die offensichtlich große Herausforderung in der Stadt sollen nun drei Gesetze und zwei Verordnungen geändert werden. Das ist mager, zumal die beiden Verordnungen auch vom Senat selbst geändert werden könnten. Das, was nun geändert wird, und auch die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss taugen für wortreiche Symbolpolitik. Herr Otto hat diese einzelnen Punkte noch mal in Zahlen dargelegt.
Die grundlegenden Probleme liegen woanders, auch das wurde schon angesprochen. Und wenn die SPD-Fraktion, wie im Ausschuss verkündet, noch der Meinung ist, dass ausreichend Personal vorhanden ist – die Fraktion Die Linke erwartet, dass zur Beschleunigung das dringend notwendige Personal eingestellt wird, damit der notwendige preiswerte Wohnungsbau realisiert werden kann.
Die Stadt braucht nachvollziehbare Abwägungsprozesse, frühzeitige und intensive Beteiligung für mehr Akzeptanz, rechtssichere städtebauliche Verträge zur Absicherung der Leistung für die Stadt und keine Schluderei. Am Ende wäre das auch auf Kosten nachfolgender Generationen.
Ob Waldumbaugenehmigung, Baumfällgenehmigung oder die Überplanung von Friedhofsflächen – die Stellungnahmen des Rates der Bürgermeister und eine Anhörung haben ergeben, dass es der Änderungen nicht bedarf. Sie sind nicht das Problem. Die Stadt benötigt, um zu wachsen, keine Wald- und keine Friedhofsflächen und auch keine Kleingärten und sonstige Grünflächen.
Die vorhandenen Bauflächen müssen mehr in den Fokus gerückt werden.
Unsere Fraktion wird insbesondere weiter darauf bestehen, dort, wo es ökologisch vertretbar ist, zu bauen, und dass gesunde Lebensverhältnisse gesichert bleiben können, auch höhere Baudichten im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Noch vorhandene Bauflächen wollen wir nicht an Einfamilienhäuser verschenken, und auch eingeschossige Discounterbaracken mit großen Stellplatzanlagen haben nichts mit städtischer Struktur gemein. Hier sollte der Senat in Zusammenarbeit mit den Bezirken beschleunigt handeln.
Fazit: Der Senat will ein Sorglospaket für Projektentwickler und Investoren. Dieses Gesetz unterstützt, dass ökologisch wertvolle Flächen frei gemacht werden für überteuerten Wohnungsneubau und dass mit der Freimachung von Flächen bei gleichzeitig nicht existentem Baugebot in Berlin mit Grund und Boden weiter und noch stärker spekuliert wird. Wenn Sie die Zeitungen von heute lesen, dann wissen Sie, was ich meine. Die Folgen sind steigende Grundstückspreise, nicht aber die Lösung für das Berliner Wohnungsneubauprogramm. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Neuregelung der Stiftung Naturschutz Berlin war Inhalt vieler Diskussionen, hier und im Ausschuss. Der heute auf dem Tisch liegende Beschluss zeugt in der Tat vom Erfolg dieser Diskussion und kann trotzdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Stiftung und ihren Gremien die Flügel gestutzt werden sollen.
Die Veränderungen im Stiftungsvorstand und Stiftungsrat bis hin zum Stiftungsvermögen werden sich sicherlich in ihrer Wirksamkeit hinein in die Stadtgesellschaft zeigen. So soll die politische Leitung für Naturschutz und Landschaftspflege im Senat als Stiftungsratsvorsitzender oder -vorsitzende fungieren, als solche in die Stiftung hineinregieren und wird mit Sicherheit die anderen Aufgaben wie Wohnungsneubau und Verkehr wie gedankliche Scheren im Kopf nicht unbeachtet lassen. Wer das anders glaubt, ich denke, der irrt.
Beim Stiftungsvermögen gehen die Meinungen hier im Haus am weitesten auseinander. Das Land Berlin kann – wie in der Vergangenheit unter Rot-Rot praktiziert – zwar Zustiftungen vornehmen, aber zugleich wird das am 31. März 2016 3,2 Millionen Euro übersteigende Stiftungsvermögen an das Land Berlin erstmals abgeführt. So steht es auch wieder in der Beschlussempfehlung. Das ist eher traurig und kein riesengroßer Erfolg.
Unsere Fraktion wird die Gesetzesänderung nicht ablehnen, weil die Wertschätzung der Arbeit in den Gremien der Stiftung auch mit klaren Festlegungen im Gesetz gezeigt werden kann. Die Aufgabenerweiterung schafft die Klarheit und spiegelt die aktuellen Anforderungen bis hin zum Klimaschutz wider. Wir begraben die Hoffnung aber nicht, dass die nach Bundesnaturschutzgesetz in Berlin anerkannten Vereine die Arbeit der Stiftung weiter unterstützen und mitwirken, damit der Naturschutz nicht in eine lästige Randerscheinung in Berlin abrutscht.
Die Natur in Berlin und die noch vorhandene Artenvielfalt haben eine starke Stiftung mit vielen Mitstreiterinnen und Mitstreitern verdient, denn klar ist auch: Die Stadtnatur wird sich keinem noch so gut formulierten Gesetz beugen, um uns eine gesunde Lebensgrundlage zu gewährleisten. Wir werden weder im Wald noch in der Spree eine Vertragspartnerin oder einen Vertragspartner finden, die oder der bereit ist, einen Vertrag zur Lieferung sogenannter Ökosystemdienstleistungen – erstmals übrigens im Gesetz erwähnt – für unser Wohlbefinden mit uns zu unterzeichnen. Also achten wir streng darauf, dass in den nächsten Jahren die auskömmliche Ausstattung der Stiftung gewährleistet wird. Daran werden wir weiter arbeiten. – Vielen Dank!
(Daniel Buchholz)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde auch gerne sagen, mit dem heute vorliegenden Haushaltsbeschluss haben wir ein bedeutenden Satz hin zu einer zukunftsorientierten Stadt gemacht, die trotz Bevölkerungszuwachses und -zuzug aus Kriegs- und Krisengebieten alles bietet, um in ihr generationsübergreifend und unabhängig von der Größe des Geldbeutels ein gutes Leben führen zu können. Aber mit diesem Stadtentwicklungs- und Umwelthaushalt tritt Berlin überwiegend auf der Stelle und wird den wachsenden Anforderungen auch beim Schutz unserer Lebensgrundlagen nicht gerecht.
Die Anforderungen steigen weiter mit den durch Menschen produzierten Belastungen – das Beispiel Sulfatbelastung haben wir gerade in den letzten Ausschüssen diskutiert – und den Bedürfnissen bei wachsender
(Stefan Evers)
Einwohnerzahl. Die fehlenden Grün- und Freiflächen haben wir oft thematisiert. Und nicht nur bei Kleingärten spielen sie eine Rolle.
Berlin hat Pläne, Konzepte und Strategien wie z. B. bei der Luftreinhaltung, Lärmminderung, Erhalt der biologischen Vielfalt, Mischwald, jetzt auch – Herr Otto hat es ja schon vorgestellt – ein Energie- und Klimaschutzprogramm, die zunehmend bei ihrer Aufstellung – das begrüßen wir auch sehr – mit Berlinerinnen und Berlinern diskutiert werden. Aber wenn es dann um die Umsetzung geht und um die Entwicklung von konkreten Maßnahmen, dann kommt dieser Senatsbereich Stadtentwicklung und Umwelt ins Stocken. Ein stadtweites Beispiel für Problem erkannt, Analysen erstellt, Maßnahmen mit Betroffenen diskutiert – Ende gut, nein, gähnende Leere, ist der Umgang mit den hohen Grundwasserständen in Teilen der bewohnten Stadt.
Etwas besser geht es der Strategie Stadtlandschaft. Hier gibt es immerhin für bestimmte Maßnahmen 3,4 Millionen Euro. Wir hatten z. B. für die Einrichtung von Naturerfahrungsräumen mehr gefordert. Wir wissen, dass Empathie auch damit zu tun hat, dass man bestimmte Dinge sieht und kennenlernt, aber da ging gar nichts weiter voran.
Apropos Strategien: Ist es jetzt Strategie des Senats, auf Gerichtsurteile zu warten, ehe festgestellt notwendige Maßnahmen eingeleitet werden, wie im Fall der Anwohner der Berliner Allee, die auf Einhaltung der Grenzwerte bei Belastung mit Luftschadstoffen geklagt haben? – Es ist nicht clever, mit Maßnahmen erst zu warten, denn Gerichtsverfahren kosten auch Haushaltsgeld.
Im nächsten Jahr jährt sich der Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Berliner lokalen Agenda 21zum zehnten Mal. Wichtige Initiativen aus diesem Prozess zur Einheit von Sozialem, Ökologie und Wirtschaft werden mit dem vorliegenden Haushalt nicht mehr gefördert. Die Aufgaben bleiben also liegen oder rutschen ins bürgerschaftliche Engagement. Das kann man positiv finden oder eben auch nicht. Gleichzeitig wird aber der Titel Zuschüsse für Investitionen für umweltpädagogische Einrichtungen gestrichen. Kein Bedarf? – Das sehen wir anders. Welche Auswirkungen in der Stadtgesellschaft die Kapitalrückführung von 3 Millionen Euro von der Stiftung Naturschutz Berlin hat, ohne eine von uns geforderte langfristige Sicherung der Arbeitsfähigkeit im Haushalt zu vermerken, will heute aus der Koalition niemand hinterfragen. Die BSR soll in den nächsten zwei Jahren 14,6 Millionen Euro an den Landeshaushalt abführen. Diese Gelder, überwiegend von Steuer- und Gebührenzahlern, können dann nicht in umweltfreundliche und stadtverträgliche Technik investiert werden. Kurzum: Berlin macht Schrittchen, und die Richtung ist unklar. Den Haushalt können wir nur ablehnen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hamburg hat sie, in Baden-Württemberg ist sie auch schon niedergeschrieben – die Engagementstrategie. Und in Berlin? – Berlinerinnen und Berliner zeigen viel Engagement, besonders jetzt, wo auch schon Verwaltungen überfordert sind, um schnell und unbürokratisch auf neue Anforderungen an ein gemeinschaftliches Leben in der Stadt zu reagieren. Beispiele dafür haben wir heute in der aktuellen Stunde zur Flüchtlingspolitik zu Genüge aufgezeigt. Und was macht es nun interessant, den Antrag hier in der Priorität zu behandeln? – Seit über zehn Jahren existiert das Landesnetzwerk Bürgerengagement. Es gibt Freiwilligenagenturen, Mehrgenerationenhäuser, Bürgerstiftungen, Kiezjurys; eine gemeinsame Unfallversicherung wurde abgeschlossen. Auch die Einrichtung und Sicherung von Nachbarschafts- und Seniorentreffs wurde erfolgreich und in wichtigen Kämpfen ausgefochten.
Grundlegende Papiere – das ist vorhin schon angesprochen worden –, die für eine Landesstrategie wichtig sind, gibt es schon, z. B. die Berliner Charta zum bürgerschaftlichen Engagement von 2004 und die Grundsätze und Leitprojekte zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Berlin von 2009. Das Gemeinwohl steht im
Mittelpunkt von ehrenamtlicher Tätigkeit und des Engagements, und es findet sich in vielen Politikfeldern wieder. Das geht längst über die Klassiker Soziales, Kultur und Bildung hinaus und ist gerade auch in lebensgestaltenden Bereichen wie Stadtentwicklung sowie Umwelt- und Tierschutz für Verwaltungen nicht immer einfach zu handeln. Gerade da setzt die Strategie möglicherweise ja an – nicht die altbewährten Wege, sondern neue aufschließen. Die Vielfältigkeit von ehrenamtlicher Arbeit ist schon jetzt in unzähligen Fachtagungen auch für Berlin dokumentiert. Der nächste Expertenworkshop zur Zukunft der Berliner Engagementlandschaft ist, wie schon angekündigt, im Oktober hier in der Stadt zu Hause.
Wie wichtig es ist, der Komplexität der Verwaltungsarbeit gerecht zu werden, stellt sich besonders dann heraus, wenn es um ressortübergreifende Themen geht. Wenn dann noch eine Welle von bürgerschaftlichem Engagement koordiniert werden soll wie in den letzten Wochen und Monaten in der Flüchtlingsarbeit, wird schnell klar, dass zwingend mehr gesamtstrategisches Denken und Handeln erforderlich ist – und das nicht nur innerhalb des Senats, sondern im Zusammenwirken mit den Bezirken. Dazu gibt es auch noch nichts Grundlegendes. All den Berlinerinnen und Berlinern gelten unser besonderer Dank und unsere Hochachtung, die sich in ihrem wichtigen Engagement für unser Gemeinwohl trotz der immer wieder vorhandenen Hemmnisse nicht entmutigen lassen.
Der Antrag über die Berliner Landesstrategie zur Verstärkung bürgerschaftlichen Engagements wird noch im Fachausschuss zu beraten sein. In der laufenden Haushaltsdebatte müssen die bereits vorhandenen Erkenntnisse zur Stärkung des Ehrenamtes einen festen Platz erhalten. Teilhabe und Mitbestimmung brauchen neben dem Agieren auf Augenhöhe auch finanzielle Unterstützung für Organisation und Koordination.
Die Linksfraktion wird darauf in den nächsten Wochen besonders achten – und natürlich ist es der richtige Zeitpunkt. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wunderbare Worte sind gerade verklungen. Auch ich will noch einmal
(Danny Freymark)
daran erinnern: Es gab eine Koalitionsvereinbarung von 2011, in der ein einziger Satz zur Stiftung stand. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident:
Die Handlungsfähigkeit der Stiftung Naturschutz Berlin soll durch eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Stiftung gestärkt werden, indem die Organisationsstrukturen der Stiftungsgremien gestrafft werden.
Ja, so ein Satz löst dann schon einmal Verwirrung aus innerhalb der Stiftung, in den ehrenamtlichen Gremien, im Vorstand genauso wie im Stiftungsrat. Lange Zeit war auch gar nicht klar, wohin die Reise gehen sollte, weil noch gar kein Gutachten vorlag.
Eine vom Senat beauftragte Studie lag dann eben erst im April 2013 mit dem Titel „Strategische Neuausrichtung der Stiftung – Projektergebnisse“ vor. Neben der Betrachtung des Aufgabenspektrums nimmt in diesem Papier die Verbesserung der insbesondere durch die allgemeine Finanzkrise verursachte Finanzsituation viele Seiten ein. Interessant sind dabei die aufgeführten Finanzierungsmodelle in anderen Bundesländern, die den jeweiligen Stiftungshaushalt zu 100 Prozent aus dem Landeshaushalt finanzieren – wie Niedersachsen – oder eben dreistellige Millionenbeträge im Stiftungskapital einschließlich Liegenschaften bereitgestellt haben – Schleswig-Holstein ist so ein Kandidat.
Unsere Naturschutzstiftung hat die Studie ausgewertet und schon vor einem Jahr einen Vorschlag für die Neuausrichtung in Form eines Gesetzes vorgelegt, der – wie vorhin schon von Herrn Freymark gesagt wurde – in einem optimistisch wirkenden Fachgespräch im November 2014 hier im Gebäude auch beraten wurde. Es reicht nicht, die Stiftung für ihre erfolgreichen Projekte wie den „Langen Tag der Stadtnatur“, die Organisation des freiwilligen ökologischen Jahrs und die Unterstützung der Umweltbildung z. B. durch die Aktion „Berlin tüt was“ zu loben. Die Arbeit im Stiftungsrat war, zumindest für mich, gerade durch die Fachexpertise der Vertreterinnen und Vertreter aus den verschiedenen Umweltverbänden ein Zugewinn. Mit ihnen kann über Inhalte diskutiert werden, während die Vertreter der Senatsverwaltung oft vom finanzpolitischen Druck zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gesteuert wurden.
Klar sollte uns als Gesetzgeber auch sein – und natürlich dem Senat –, dass es in der sich weiter entwickelnden Stadt Berlin auch im Naturschutz nicht ohne Geld geht. Wir Linke wollen ausdrücklich nicht auf die wertvolle und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Arbeit der Stiftung verzichten, weil sie bürgerschaftliches Engagement bündelt, seit Jahrzehnten Umweltaktive berät und unterstützt und durch organisierte Bildungsarbeit für ein Umweltbewusstsein bei allen Bevölkerungsschichten wirbt. Das dürfen wir auch nicht vergessen: Die Möglichkeit einer Naturschutzstiftung, in der Stadtgesellschaft Spenden und Zustiftungen zu sammeln, hängt auch von der Wertschät
zung ihrer Arbeit durch die politisch Verantwortlichen in der Stadt ab. Das muss bei der weiteren Debatte über die Neuausrichtung und der geplanten Entnahme von Stiftungskapital für die tiefen Löcher im Landeshaushalt auch klar sein.
Ein Gesetzentwurf des Senats liegt nun vor. Wir werden ihn in den Ausschüssen diskutieren und mit dem Haushalt 2016/2017 Pflöcke für die weitere Finanzierung der Stiftungsarbeit setzen können. Nehmen wir also diesen Start der parlamentarischen Debatte zur Neuausrichtung der Berliner Naturschutzstiftung auch als Chance für mehr Aufmerksamkeit für die Belange unserer natürlichen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen, deren Erhalt im Stiftungswerk bisher ja auch verankert ist! Für eine breite Wirksamkeit der Stiftung dürfen wir keine Schrumpfung der Stiftung zulassen. Wir sollten die ehrenamtliche Arbeit stärken, nicht ausgrenzen. Die Stiftung Naturschutz Berlin soll keine Abteilung der Senatsverwaltung werden, deren Arbeit durch einen kleinen Beirat mit Beratungsauftrag aufgehübscht wird. Ich freue mich auch auf die Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Karge hat es ja schon angeschnitten: Als das Abgeordnetenhaus am 16. Oktober letzten Jahres den Senat aufgefordert hat, Berlin zur Forschungshauptstadt für Alternativmethoden zu Tierversuchen zu machen, sollte es endlich mit dem verstärkten Einsatz aus den Senatsverwaltungen und der Förderung für Alternativmethoden losgehen. Am 31. Mai 2015 kam zwar nach Auftrag die Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 17/2204 pünktlich, aber mit 17 Zeilen gehörte sie zu den inhaltlich dünnsten in diesem Hause. In den 17 Zeilen befindet sich auch noch der übliche Schlusssatz – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.“ Gezeichnet vom Senator für Justiz und Verbraucherschutz.
Und ich frage mal, warum eigentlich nicht von dem Haus, in dem Wissenschaft angesiedelt ist.
Hervorgehoben werden in der Mitteilung die Bedeutung der Forschung, die Beteiligung alle zwei Jahre an der Auszeichnung für den Tierschutzforschungspreis und die Einrichtung einer Professorenstelle für experimentelle Toxikologie und Alternativen zu Tierversuchen. Damit soll die Forschungshauptstadt schon erreicht sein? Erledigter Beschluss, das kann nach den Debatten hier im Haus, auch heute wieder und nach den Beteuerungen zur Notwendigkeit der Ersatzmethodenforschung in den Ausschüssen nur als ein absolutes Armutszeichen gelten.
Ich bin nicht sicher, ob Sie, sehr geehrte Kollegen der Koalition, sich mit einer solchen Mitteilung ernst und angenommen fühlen. Die Erwartungen in der Stadt zur Entwicklung einer Forschungshauptstadt sind jedenfalls größer, als die Definition des 3R-Prinzips aus dem vorigen Jahrhundert in die Öffentlichkeit zu tragen.
Es geht vielmehr darum, diesen wichtigen Punkten für den Tierschutz und für die Humanmedizin auch mit Leben zu erfüllen und rechtlich vorgesehene Umsetzungen von Gesetz und Richtlinien mit Maßnahmen zu begleiten. Die vorliegenden Vorschläge vom November, also die Beschlüsse, die wir heute wieder auf dem Tisch haben, sollten die Forschungshauptstadt voranbringen, vielleicht nicht in jedem Punkt konkret, aber doch ging es darum, in der Forschung neue Studiengänge mit dem Fokus auf Ersatzmethoden und mit einer Bundesratsinitiative zur Aufwertung der Ersatzmethoden voranzukommen.
Leider kommt es heute nicht zu der ersehnten Mehrheit, um da mehr zu tun. Einen mehrheitsfähigen Änderungsantrag hat es auch nicht gegeben.
Also Schritte zurück zu der Zeit Oktober 2014! Den Beschluss vom Oktober 2014 sehen wir unter diesen Umständen und mit der fortgesetzten Debatte auch heute nicht als erledigt an. Sie sollten das auch nicht tun, werte Kollegen aus der Koalition. Wir fordern also daher gemeinsam den verstärkten Einsatz des Senats für dieses Thema, und zwar des ganzen Senats.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden, ich wiederhole es trotzdem noch einmal: Zum zweiten Mal hat es die Ehrenamtskarte auf das Siegerpodest der Prioritäten bei der Themenauswahl der Koalitionsfraktionen in eine Parlamentsdebatte geschafft.
Diesen Sieg sollten wir gebührend feiern, allerdings fehlt in den Koalitionsreihen gerade wieder ein Großteil der Festtagsgäste.
Bei der CDU sind es besonders viele. Man merkt, wem das Thema wichtig ist, wem nicht.
Was hat sich seit der ersten Debatte im Parlament vor knapp zwei Monaten geändert? – Inhaltlich für die Ehrenamtskarte nichts, organisatorisch hat sich aber einiges getan. Dem Senat ist die Berufung eines Beirats, der sich mit der künftigen Ausgestaltung der Ehrenamtskarte befassen soll, übergeholfen worden. Der Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement hat sich dieser Aufgabe entledigt und braucht sich möglicherweise, man weiß es nicht, bis zum Ende der Wahlperiode auch nicht mehr mit dem Thema zu befassen. Das klingt vielleicht böse, aber sehen wir es einmal positiv: Wenn sich am Ende auch Experten des Themas Ehrenamtskarte annehmen, setzt diese Aufgabendelegierung Ausschussberatungszeiten für die anderen wichtigen Aufgaben frei, die sich der Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement vorgenommen hat. Ich rufe nur drei Punkte der vielen in Erinnerung: die Weiterentwicklung von Infrastruktur und Rahmenbedingungen, die Vernetzung und Information sowie Partizipation.
Das Projekt Berliner Ehrenamtskarte sollte ein wichtiger Teil der öffentlichen Wertschätzung des Engagements sein. An diesem Projekt ist der Ausschuss in erster Instanz genauso gescheitert wie zuvor der Senat – wir haben es schon gehört: Evaluierung und alles Mögliche haben nichts gebracht. Uns, den Ausschuss und den Senat, eint aber – über das gemeinsame Scheitern hinaus – der ungebrochene Wille, ein wertvolles Produkt und Zeichen für die Anerkennung und Wertschätzung dieses besonderen Engagements für unermüdlich ehrenamtlich wirkende Berlinerinnen und Berliner zu schaffen.
Ich sage das auch als Aufforderung an die Senatskanzlei, sich endlich um die Aktualisierung der Internetseite berlin.de/bürgeraktiv zu kümmern, und das nicht nur, weil die Fußballsaison 2013/2014 lange vorbei ist, sondern auf jeden Fall deswegen, weil die Seite „Engagiert für Flüchtlinge“ dem in der Stadt vorhandenen hohen Engagement weit hinterherhinkt und daher dem berechtigten Anspruch an aktuellen und nützlichen Informationen für potenzielle Engagierte in keiner Weise gerecht wird.
Durch die Beteiligung des neuen Beirats – von der Bildung bis zur Vorlage einer Empfehlung für die zukünftige Ausgestaltung der Ehrenamtskarte – werden wir als Parlamentarier und besonders im Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement weitere Erfahrungen beim Zusammenspiel von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft erleben können. Die Frage der Motivation von Bürgerinnen und Bürger zur ehrenamtlichen Mitarbeit – auch in einem weiteren Beirat –, der Transparenz in der Arbeitsweise und der Arbeitsbedingungen eines Beirats bis hin zur Anerkennung der geleisteten Arbeit in dem Beirat durch die Art und Weise der Umsetzung der Beschlüsse und Beratungsergebnisse durch Verwaltung und Politik werden uns weiterhin beschäftigen. Das sind wichtige Anliegen, die ich bereits am Anfang, bei der Bildung des Ausschusses auf die Tagesordnung gesetzt habe.
Wir als Linke werden auf jeden Fall die Erfahrungen des neuen Beirats zur Mitgestaltung einer lebenswerten, fairen und demokratischen Gesellschaft nutzen. Und dann reden wir auch ein drittes Mal in der Prioritätenrunde in einer Parlamentssitzung über die Ehrenamtskarte für in Berlin besonders Engagierte. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So wird es natürlich auch eine sehr interessante Debatte,
wenn man nur die Opposition reden lässt. Meine letzte Rede zu diesem Thema am 27. November vergangenen Jahres habe ich mit dem Satz begonnen: Berlin hat Probleme in der Innenstadt.
Welche Probleme es gibt, haben wir heute in der Aktuellen Stunde schon gehört. Es soll – so zumindest Herr Evers, der vorhin darüber gesprochen hat – ein Miteinander in der Bürgerstadt Berlin geben. Aber Berlin ist nicht nur eine Bürgerstadt, sondern auch Heimstatt vieler Tiere in Abhängigkeit von Bürgerinnen und Bürgern. Der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung
empfiehlt dem Plenum heute die Ablehnung des Antrags „Verbot von Ständerhaltung von Pferden in Berlin“. Den Namen Tierschutz trägt er nicht in seinem Titel, trotzdem wird erst einmal die Empfehlung gegeben.
Wir haben in verschiedenen Diskussionen feststellen müssen, dass wichtige Aspekte, in den im April 2009 veröffentlichten und für andere Städte – zu diesem Zeitpunkt zumindest – auch beispielhaften Berliner Leitlinien für Pferdekutschwerke aus heutiger Sicht und mit den vorliegenden Erfahrungen bei deren Umsetzung unzureichend berücksichtigt sind. Die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 9. Juni 2009, also zwei Monate später, enthält beispielsweise schon die wichtige Feststellung:
Die dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung) von Pferden ist tierschutzwidrig.
Wäre es für den Ausschuss unzumutbar gewesen, sich die Erfahrung zur Umsetzung der Leitlinien in Berlin in einer Anhörung berichten zu lassen und auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern z. B. auch Brandenburg hinzuzunehmen? Ich denke, hier wurde, aus welchen Gründen auch immer, eine tierisch gute Möglichkeit für den Tierschutz vertan.
Zusammenfassend können wir vermerken, ist die heutige Ablehnung des Antrags, ohne dass die Koalition einen
besseren Antrag eingebracht hat, kein gutes Zeichen für eine tierfreundliche, verantwortungsvolle Stadt. Auch die Koalition sollte sich mit der von ihr im Ausschuss schon vorgebrachten Positionen, dass eine Überarbeitung der Berliner Leitlinien erforderlich ist, nicht aus der Verantwortung stehlen und beispielsweise für bezirksübergreifende und handhabbare Regelungen zu Erholungsräumen und zu Pausenzeiten für die in Berlin tätigen Pferde eintreten.
Die Pferde haben diese Regelung verdient, deshalb stimmen wir als Linksfraktion dem Ursprungsantrag heute auch zu. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Auch ich habe die Vorlage – zur Kenntnisnahme – gelesen, wo es um die Terminverschiebung geht. Trotzdem meine Nachfrage: Mit welchen Zielen gehen Sie explizit in diese Beratung der gemeinsamen Planungskonferenz? – Das steht in der Vorlage zur Kenntnisnahme nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Schon beim ersten Lesen des Antrags wird das ganze Dilemma dieser Ehrenamtskarte sichtbar. Da ist etwas in der Stadt, was gut gemeint ist, aber in der vorhandenen Form offensichtlich nicht nachgefragt und also auch nicht gebraucht wird. Die Zahlen beweisen es: Seit der Einführung der Ehrenamtskarte 2011 hat sich die Anzahl der ausgegebenen Karten de facto halbiert. Das können Sie auch in der Kleinen Anfrage des Kollegen Freymark nachlesen. Es ist so. Trotzdem ist das Bekenntnis zur angemessenen Würdigung des Ehrenamts richtig, auch mit einer Ehrenamtskarte im Land Berlin.
Der Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement arbeitet seit September 2013, also auch schon ein bisschen länger, und hat sich mehrfach mit der Ehrenamtskultur beschäftigt. Wir wissen also, ein sichtbares Zeichen für die vielen ehrenamtlich und freiwillig Aktiven in ihrem unermüdlichen Einsatz für unser gemeinschaftliches Zusammenleben braucht Berlin auf jeden Fall, anders bei Olympia, da sind Sie sich ja nicht so einig.
Wir in der Linksfraktion haben bei vielen Gesprächen vor Ort erfahren, wie ausschlaggebend besonders im Ehrenamt verlässliche und funktionierende Rahmenbedingungen sind: zum Beispiel gut ausgestattete Orte der Begegnung, Nachbarschaftstreffs, Stadtteilzentren und kompetente Ansprechpartner vor Ort, in den Verwaltungen, bei den Organisationen und freien Trägern, die selbstverständlich auch eine gehörige Portion Empathie für diese Arbeit mitbringen müssen. Wir erleben gerade in diesem Monat wieder, wie sich diese Rahmenbedingungen durch das Wegbrechen von Bürgerarbeitsstellen verschlechtern. Allein 211 waren in Stadtteilzentren eingesetzt. Hier war
und ist ein aktives Handeln des Senats erforderlich. Also: Finden Sie Lösungen! Sie werden dadurch auch zu Anerkennungsmachern für bürgerschaftliches Engagement.
Kommen wir zurück zur Ehrenamtskarte und dem vorliegenden Antrag. Dieser Antrag gibt inhaltlich wenig vor. Das kann als Chance gewertet werden – ich tue es so –, aus der Ehrenamtskarte eine Auszeichnung und ein nützliches Ding im Alltag der Ehrenamtlichen werden zu lassen. Diese Chance wollen wir auch nutzen, wir sprechen im Ausschuss noch darüber, und unsere Forderungen wiederholen wir hier – sie decken sich im Übrigen auch mit Meinungsäußerungen vor Ort –: Gebraucht werden eine attraktive Vergünstigung im ÖPNV, mindestens die Fahrkarte im Ermäßigungstarif – wenn es nicht schon unsere Karte ist, für alle gleich. Eine lange Wartezeit bei Behördengängen soll vermieden werden, gerade dann, wenn man im Ehrenamt unterwegs ist. Selbstverständlich braucht es eine offene Tür bei verlässlichen Ansprechpartnern in den Verwaltungen für die Organisation und Ausübung des Ehrenamtes.
Ich sage es noch einmal deutlich: Die Berliner Ehrenamtskarte soll nicht zur Rabattkarte wie bei Tourismusunternehmen Teil des Marketings für Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden, sondern echte Nachfrage bei Ehrenamtlichen erfüllen. So kann sie als Auszeichnung für langjähriges Engagement an Akzeptanz und Attraktivität auch wirklich gewinnen. Wir müssen uns überlegen, wie wir mit der jungen Generation umgehen, wo die Menschen nicht schon drei oder fünf Jahre aktiv sind, aber gerade in den Startlöchern stehen und auch gewürdigt werden wollen.
Einen Beirat zur künftigen Ausgestaltung der Berliner Ehrenamtskarte zu bilden, ist ein richtiger Ansatz. Über die Zusammensetzung und konkrete Aufgabenstellung sollten wir aber unbedingt noch einmal im Ausschuss reden, damit es auch zielführend wird. Die nächste Möglichkeit haben wir bereits am 13. April ab 16.30 Uhr in diesem Haus. Ich sage es gern für alle ehrenamtlich Tätigen – heute sind die Ränge leider nicht so gefüllt –: Dieser Ausschuss tagt öffentlich. Wir freuen uns auf eine breite Beteiligung. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja – die Geschichte des Antrags ist lang, und auch das Thema hat schon viele Jahre auf dem Buckel. Und, Herr Herrmann, wenn alles so wäre, wie Sie sagen, und der Staat würde schützen, dann hätten wir gerade nicht diese Bilder, die
wir vorhin sehr deutlich von Frau Hämmerling erläutert bekommen haben.
Es ist also die Entwicklung im Tierschutz und in der Rechtsprechung, die uns das Recht gibt festzustellen, dass es da noch etwas zu tun gibt. Nach der bisherigen Diskussion bin ich froh, dass Sie, werte Kollegen der Koalition, durch die geplante Ausschussüberweisung noch einmal die Gelegenheit haben werden, sich in anderen Bundesländern umzuschauen, auf die Berliner Straßen zu gehen und den Bürgern einmal zuzuhören. Wenn es darum geht, Massentierhaltung gut zu finden, werden Sie niemanden mit einem Ja dort antreffen.
Keiner will das billige Fleisch, und letztendlich kostet es uns auch gesellschaftlich mehr, als wir es oftmals wahrhaben wollen. Es geht um Zukunftsszenarien, die hier noch einmal durchgespielt werden sollten, um uns aufzuzeigen: Ja, es muss regulativ etwas passieren!
Die Grüne Woche ist gerade erst zu Ende gegangen, und viele Besucherinnen und Besucher haben sich sehr bewusst vor und in den Hallen die Lebensmittelproduktion aus der Sicht des Tierschutzes angesehen. Es ist auch für diese traditionell wichtige Veranstaltung in Berlin eine gute Entwicklung, dass es nicht nur darum geht, dass wir satt werden, sondern vielmehr darum, wie wir satt werden. Es geht um Bio, es geht um fair produziert, es geht um den Schutz von Ressourcen, und das finden wir auch gut so.
Wir sind für ein bundeseinheitliches Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände. – Diesen Satz haben wir von vielen Fraktionen – das ist vorhin schon berichtet worden – hier im Abgeordnetenhaus gehört. Das soll mit Kriterien zur Anerkennung von Vereinen sowie Informations- und Mitwirkungsrechten verbunden werden. Jetzt können wir diese Aufgabe gemeinsam mit anderen Bundesländern durch diese Bundesratsinitiative zu einem Ende führen, das gut ist – nicht nur für die Menschen, sondern auch für die Tiere. Denn die Zeit ist reif dafür. Ja, eine Mehrheit könnte gesichert werden.
Ich will es nicht länger ausführen, weil wir es noch im Ausschuss beraten werden. Aber trotzdem das noch: Die Linke hat bei der Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundestag in der letzten Legislaturperiode das Verbandsklagerecht genauso wie andere Fraktionen, z. B. die SPD, eingefordert. Und Die Linke hat die Forderung, ein Verbandsklagerecht als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage für anerkannte Tierschutzorganisationen gesetzlich auf Bundesebene einzuführen, auch im letzten Jahr erneuert. Wir wollen das notwendige Handeln unterstützen. Deshalb stellen wir diesen Antrag gerade jetzt zum x-ten Mal. Die Bundesratsinitiative für die Einführung eines
(Alexander J. Herrmann)
Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände ist notwendig und sollte nicht länger auf die lange Bank geschoben werden!
Ich wünsche uns also viel Erfolg! Wenn dann Änderungsanträge der Koalition kommen – gerne! Die Debatte sollte aber noch in dieser Legislaturperiode zu Ende geführt werden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Nach der Anhörung im Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement im März vergangenen Jahres haben wir nun einen bunten Blumenstrauß von Maßnahmen im Koalitionsantrag vorliegen, der sich im Kleinklein verliert und am Ende nicht will, was er mit starkem politischen Willen durchsetzen kann.
Das bürgerschaftliche Engagement der Freiwilligen Feuerwehr wird in der Bürgerschaft hochgeschätzt und von uns, der Linksfraktion, ebenso. Also auch von uns herzlichen Dank, und leiten Sie auch den Dank an Ihre vielen Kameradinnen und Kameraden in den Wachen weiter.
Die Helfer in Not sind immer dann zur Stelle, wenn Katastrophen schon im Gange sind oder ihre Auswirkungen beseitigt werden müssen, aber eben auch gern gesehen, wenn es um Vorbeugung und Schutzmaßnahmen geht. Jeder kennt Brandschutzbelehrungen. Erste Erfahrungen werden oft schon in den Kindertagesstätten gemacht.
Die Unterscheidung in Berufs- und Freiwillige Feuerwehr spielt dabei oft bei den Bürgern keine große Rolle, und doch ist es etwas Besonderes, ehrenamtlich bei der Feuerwehr zu sein. Das Ehrenamt fordert neben dem Beruf die ganze Frau und den ganzen Mann. Oft beginnt eine Feuerwehrkarriere schon im Kindesalter.
Aber die Bedingungen dafür sind in der Stadt durchwachsen. Davon haben sich die Ausschussmitglieder sowie Interessierte vor Ort überzeugen können. Wenn im vorgeschlagenen Maßnahmenpaket über die Anerkennung von Dienstzeiten gesprochen wird, ist dies auch in Absprache mit anderen Bundesländern erforderlich. Die Ehrenamtskarte ist in ihrer heutigen Funktion wenig attraktiv und entwickelt kaum ein Wertschätzungsgefühl, gerade dort, wo es eher um ermäßigte Fahrkarten gehen sollte. Ich bin überzeugt, dass die Verbesserung der Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr ein wichtiger Baustein für eine Werbekampagne zur Gewinnung von Neumitgliedern werden kann, natürlich auch bei Menschen mit Migrationshintergrund. Eine breite interkulturelle Öffnung der Freiwilligen Feuerwehr lebt von guten Beispielen, die bekannt gemacht werden sollten. Auch darin kann die Mehrwertinitiative des Landes ein gutes Betätigungsfeld bieten.
Im Maßnahmenpaket fehlt eine Abklärung der Diensttauglichkeitskriterien für Aktive der Freiwilligen Feuerwehr wie in anderen Bundesländern, insbesondere dann, wenn Menschen mit Behinderung zusätzlich in den Einsatzdienst einbezogen werden sollen. Hier haben die Antragsteller sehr wenig dazu beigetragen, Klärung zu erhalten. Kann es Bequemlichkeit sein, oder wurde nicht hingehört?
Unerklärlich sind die Prüfaufträge im zweiten Teil des Antrages. Es ist eindeutig: Auch die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr brauchen eine qualitativ hochwertige Ausbildung.
Diese Ausbildung ist sicherzustellen, und es sind Konzepte vorzulegen, dass dieses auch erreicht wird.
Die Festlegung auf einen Standort wie den noch betriebenen Flughafen Berlin-Tegel schiebt die schon erkannte Notwendigkeit in eine ungewisse Ferne. Es ist für jeden erfolgreichen Einsatz wichtig, dass sich alle Feuerwehrleute für die oftmals gefährlichen Einsätze körperlich fit halten. Hier gute Trainingsbedingungen zu schaffen, muss man nicht prüfen, sondern realisieren.
Da kann es standortbedingt günstig sein, wenn in der Nachbarschaft freie Kapazitäten in Sportstätten existieren, aber gerade in Zeiten wo Sporthallen für menschenunwürdige Unterbringung von Flüchtlingen beschlagnahmt werden, sind Nutzungskonflikte nicht auszuschließen.
Ich bin eigentlich gleich fertig. Vielleicht können wir es im Anschluss machen?
Gut! Dann verspielen wir es an dieser Stelle und diskutieren im Ausschuss weiter.
Wir vertagen es ja sogar noch in den Ausschuss.
Auch der dritte Prüfauftrag zum Abbau des Sanierungsstaus ist für das hohe ehrenamtliche Engagement völlig unangemessen. Hier muss ein schlüsselfertiges Konzept her, wie dieser Sanierungsstau – und die Zahlen wurden ja vorhin von Herrn Schreiber genannt – abgebaut wird. Letztendlich sind hier die Werbemittel für neue Mitglieder am effektivsten eingesetzt. Keine will in einer Bruchbude ohne Umkleidemöglichkeit für Mädchen freiwillig Feuerwehrfrau sein.
Setzen Sie sich also für ein Konzept ein, wie zum Beispiel die 60 Millionen alternativ zur Olympia-Bewerbung in Gebäude und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehren für eine an Gebäuden und Menschen wachsende Stadt dem Auftrag angemessen eingesetzt werden!
Unsere Fraktion unterstützt die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und in den Innenausschuss. Denn ohne Präzisierung der Forderung wird es auch in den kommenden Haushaltsberatungen keine nennenswerten Verbesserungen für die wertvolle Arbeit der über 1 700 Feuerwehrmänner und -frauen und künftig dort ehrenamtlich Tätigen geben. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Wenn sich Fraktionen über grundlegende Aufgaben einigen können, ist es immer ein Ergebnis mit Kompromissen. Der Kompromiss in diesem Beschluss findet sich nach der Textpassage: „ Die Erschließung des Braunkohletagebaugebietes Welzow-Süd II“ in den Worten „zu hinterfragen“, wo vorher im Antragstext klar und deutlich „verhindert werden sollte“ stand.
Im Ausschuss und anderswo wurden Fakten ausgetauscht und über das Für und Wider von neuen Braunkohletagebauen, Aufgaben von gemeinsamen Landesplanungskonferenzen von Berlin und Brandenburg sowie Zuständigkeiten bei Entscheidungen in Nachbarländern gesprochen. Mehrere Hundert Seiten Stellungnahmen und Gutachten wurden zusammengetragen und gelesen – Herr Buchholz hat schon darauf hingewiesen, wie dick so mancher Wälzer ist. Wir behandeln dieses Thema heute auch, weil eine Verletzung der für die Braunkohleplanung geltenden Verfahrens- und Formvorschriften bei der Aufstellung des Braunkohleplans Welzow-Süd innerhalb eines Jahres seit Verkünden der Verordnung geltend gemacht werden muss. Die Verordnung wurde am 21. August 2014 erlassen und am 2. September im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
In den bisherigen Diskussionen innerhalb der Linkspartei – es wurde bereits angesprochen – im kleinsten Dorf bis zur Bundespartei, das möchte ich gar nicht verhehlen, spielen Glaubwürdigkeit in Fragen der Nachhaltigkeitspolitik und der Selbstständigkeit von Ländern eine große Rolle. Deshalb sind transparente Abwägungsprozesse von
(Daniel Buchholz)
besonderer Bedeutung. Die Berliner Rolle innerhalb des Prozesses soll nun mit dem vorliegenden Beschluss klarer werden. Ein Zurücklehnen und Abwarten, was andere machen, wie in der Vergangenheit, ist keine Interessenvertretung für Berlin, eine Stadt mitten im Land Brandenburg.
Kritisch hinterfragt werden soll die Erschließung des neuen Tagebaugebietes. Dazu gehören folgende Fragen: Welche Auswirkungen haben die Reaktionen der EisenSchwefel-Verbindungen in den freigelegten geologischen Schichten beim Braunkohleabbau auf den Wasserhaushalt in Berlin? Welche technischen und finanziellen Konsequenzen haben stetig steigende Sulfatgehalte im Grundwasser für unsere Trinkwasseraufbereitung? Für wen ist es sinnvoll, Braunkohle abzubauen? Worin liegen die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Risiken, und wer trägt diese Risiken auch über das Jahr 2050 hinaus?
Klimawandelfolgen werden weltweit diskutiert. 2014 war das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen 1881. Berlin hält dabei die Spitzenposition unter den Bundesländern. „Gummistiefel statt Schneemann“ ist das Motto für den Januar 2015. Diese Situation eröffnet nicht nur neue Gestaltungsmöglichkeiten für Neujahrskarten – herzlichen Dank an alle, die mir welche geschickt haben –, es wird in den kommenden Jahren Neues darauf zu finden sein, nicht nur Schneemänner.
Berlin wird mit der Umsetzung der Klimaschutzvereinbarung mit dem Energiekonzern Vattenfall nach 2020 den Ausstieg aus der Braunkohleverbrennung geschafft haben. Auch wenn uns der Senat bisher keine Zwischenergebnisse zur Umsetzung der Klimaschutzvereinbarung vorgelegt hat, gehen wir davon aus, dass zielstrebig an der klimapolitisch notwendigen Verringerung des Kohlendioxidausstoßes in Berlin gearbeitet wird. Berlin kann letztendlich als Vorbild dazu beitragen, dass überall Braunkohlekraftwerken, wie dem in Berlin-Rummelsburg, die Nahrung entzogen wird.
Der Beschluss heute ist ein richtiger Schritt. Die Auswertung des bis zum 31. März geforderten Berichts des Senats sollten wir zügig vor der Sommerpause vornehmen – vielleicht in Brandenburg. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei diesem Antrag gehen die Wogen hoch und runter. Das haben wir gerade eben auch gemerkt. Einige meinen, es ist völliger Quatsch, bis zu denjenigen, die sagen, dass es schon lange notwendig ist, auch in dieser Stadt. Verwunderlich ist diese Meinungsvielfalt dazu nicht. Hinterfragen wir die Ursachen und schauen in unsere Stadt, dann finden wir auch hier die letzte Erhebung des Abstandes zwischen Arm und Reich seit Mitte der Achtzigerjahre bis jetzt bestätigt. Nach OECD-Angaben sieht es in der BRD so aus: Die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung verdienen inzwischen siebenmal so viel wie die ärmsten 10 Prozent.
Diese sozialen Unterschiede werden in der Stadt immer sichtbarer, die Armut nimmt zu. Unbestritten: Hilfemaßnahmen für Obdachlose, Zeitungsverkäufer verschiedener Projekte, Straßenmusikanten und für andere finanzielle Benachteiligte aller Altersgruppen werden immer notwendiger. Während sich die Linksfraktion zum Beispiel für öffentliche Beschäftigung einsetzt und hier schon mehrere Vorschläge eingebracht hat, setzt die Piratenpartei heute auf die Einrichtung von Pfandringen, denn Pfandbüchsen- und Pfandflaschensammler als Dienstleister der Wegwerfgesellschaft sind nicht nur in der Berliner Innenstadt unterwegs.
Im März 2012 gab es für den Studenten Paul Ketz in Köln den Innovationspreis für Nachhaltigkeit mit dem schönen Namen „Froschkönig“. Der Kölner Abfall- und Wirtschaftsbetrieb hatte seine Idee für preiswürdig er
(Danny Freymark)
achtet, und selbst der Bundesnachwuchspreis Ecodesign wurde 2012 für den Pfandring vergeben. Der Pfandring soll Ordnung schaffen und gleichzeitig bedürftigen Flaschensammlern den Weg zum begehrten Pfand für ein menschenwürdiges Leben erleichtern – so stand es zumindest damals schon drin.
Seit dieser Zeit wird vielerorts darum gestritten, ob der Pfandring neben anderen Initiativen, wie Pfandkisten und „Pfand gehört daneben“, eine gute Lösung darstellt, gerne auch gemessen an den Nachhaltigkeitskriterien ökologisch, sozial und wirtschaftlich. Dass es ökologisch sein kann, wird am ehesten bejaht, da Wertstoffe wie Glas, Kunststoffe und Leichtmetalle in einer stofflichen Verwertungskette gehalten werden, etwas, was bei Mehrwegflaschen, dem sogenannten Wegbier, als besonders ökologisch angesehen wird.
Bei der Betrachtung der sozialen Aspekte scheiden sich schon die Geister. Kann es sozial sein, dass es Menschen gibt, denen das Pfand ihres Einkaufsgutes so egal ist, dass sie sich dessen wie aus Bequemlichkeit wie bei einem Apfelgriebs schnell entledigen, und gleichzeitig Menschen unterwegs sind, um aus Abfallbehältern, eben auch aus Grünanlagen, von Haltestellen, von Bahnsteigen, aus Abteilen der S- und U-Bahn, der Straßenbahn natürlich auch und bei Großveranstaltungen, da lohnt es sich besonders, Getränkedosen und Flaschen zu sammeln, für eine kleine Aufbesserung ihres Lebensunterhaltes? Ich denke, nicht. Pfandringe lösen die sozialen Verwerfungen dieser Gesellschaft nicht, und auch als Maßnahme für den Ressourcenschutz ist der Pfandring nur ein winziges Mosaiksteinchen.
Die Diskussion zur Umweltschädlichkeit von Einweggetränkeverpackungen will ich aus Zeitgründen hier gar nicht erst anschneiden, aber auch für Einweg gab es einen Ehrenpreis – den Dinosaurier des Jahres 2013 vom Naturschutzbund Deutschland an die Lobbyisten der Einwegplastik und Dosen, die sich sinnigerweise auch als „Bund der Getränkeverpackung der Zukunft“ bezeichnen.
Gehen wir auch noch auf die Wirtschaftsaspekte der Pfandringe ein, wird deutlich, warum auch die Linksfraktion in Lichtenberg im August mit dem Antrag „Mehr Würde durch Pfandringe“ die dortige BVV überzeugen konnte. Jede bezahlte Einwegpfandflasche oder Dose, deren Pfand nicht eingelöst wird, verbleibt dem am Pfandsystem teilnehmenden Hersteller als Reingewinn. Dieser Anteil liegt nach Angaben des Naturschutzbundes bei 2 bis 5 Prozent aller Einweggetränkegefäße jährlich. Die Piraten sagen, der Anteil ist sogar noch viel höher, bis 20 Prozent. Auch aber die zurückgebrachten und gepressten Einwegpfandflaschen bringen dem Einzelhandelsunternehmen pro Tonne 250 bis 400 Euro, wenn sie dem Recycling zugeführt werden. Dass sind allein schon 100 Millionen Euro Umsatz im Jahr, eine Summe, die natürlich auch den Ärmeren zustehen würde.
Dass die BSR mit den weggeworfenen Plastikpfandflaschen mit oder ohne Pfand den Brennwert aus dem Müll gepresster Pellets erhöht, ist nur ein weiterer Punkt des Interessenkonfliktes bei der Einführung von Pfandringen. In dieser Hinsicht wird die schon angekündigte Auswertung der ersten Pfandringprojekte in Berlin durch die BSR im ersten Quartal nächsten Jahres besonders interessant.
Wir als Linke stellen bei Betrachtung aller Kriterien die Würde der Pfandsammlerinnen und Pfandsammler in den Vordergrund und wissen, mit dem bedingungslosen Grundeinkommen, wie die Piraten schon angeschnitten haben, angemessenen Renten und Mindestlöhnen über 8,50 Euro, Würde bewahrender Gesetzgebung statt Hartz IV wird diesen einkommensschwachen Menschen wirklich geholfen.
Unsere Fraktion unterstützt die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und natürlich in den Hauptausschuss, aber es soll am Ende trotzdem nicht bloß ein Konzept aus Abfallgesichtspunkten werden, denn das reicht nicht. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als mich ein Freund fragte, was heute auf der Tagesordnung stehe, und ich Pferdekutschen sagte, sagte er gleich, na, da kannst du ja die ganze Kapitalismuskritik mit anbringen,
von Ausbeutung und Selbstausbeutung, Pferde als Betriebskapital, Marktanalyse, Angebot und Nachfrage usw. usf.
Ich werde das nicht tun.
Nein, ich werde es nicht tun. Reden wir etwas sachlicher über das Thema! Berlin hat Probleme in der Innenstadt. Es ist laut, stickig, staubig, es gibt verstopfte Straßen, und im Sommer wird es zeitweise unerträglich heiß.
Das sind Zustände, die für Mensch und Tier an der Lebensqualität nagen. Berlin ist aber auch eine Stadt, die Gegensätze und Geschichte aushält. In der Gebäudestruktur wird es besonders sichtbar. Hier haben wir schon neobarocke Schlösser und Gärten neben moderner Architektur und wollen weiter Hochhäuser in Stahl und Glas. Dass da einige Menschen auch den Wunsch haben, mit einem Fahrzeug aus längst vergessenen Tagen durch die Stadt zu fahren, hat das Geschäftsmodell Droschkenkutschen in der Innenstadt erst auf den Weg gebracht.
Das Anliegen des Tierschutzes ist keine Nebensache.
Das Miteinander von Mensch und Tier ist Alltag. Das Thema Pferde in der Stadt ist auch hier im Parlament schon durch mehrere Ausschüsse gegangen. Einen Beschluss zum Pferdesport haben wir heute gerade schon auf der Tagesordnung gehabt. Es kam nicht zur Diskussion, aber es war drauf. Die Probleme bei Kutschpferden haben uns 2009 die Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe beschert. Und 2012 stand im Bericht des Tierschutzbeauftragten Dr. Lüdcke zu diesem Thema noch Folgendes, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin:
(Cornelia Seibeld)
Den Tierschutzproblemen mit Kutschpferden vor dem Brandenburger Tor und Unter den Linden wurde mit den Berliner Leitlinien für Kutschpferde abgeholfen. Es gab aus Berlin keine Beschwerden im Berichtszeitraum. Gelegentlich kommen Briefe aus süddeutschen Tierschutzkreisen, die die schlechte Haltung der Pferde beklagen und von der Stadt Berlin die Einstellung der Kutschfahrten verlangen. Diese Vorwürfe sind nicht gerechtfertigt.
Den Rest erspare ich Ihnen, denn Sie können es selbst nachlesen. Es ist also auch dem Tierschutzbeauftragten schon sehr deutlich geworden, dass es zu diesem Zeitpunkt keine Probleme mehr gab.
Wenn wir heute – 2014 – feststellen müssen, dass z. B. Aspekte wie der Umgang mit Ständerhaltung trotzdem unzureichend in den Berliner Leitlinien berücksichtigt sind, dann müssen wir das sicherlich klären.
Die Überweisung der Anträge an die Fachausschüsse unterstützt Die Linke. Und ich freue mich auf die weitere zielorientierte Debatte im Ausschuss mit Anhörung aller Beteiligter. Nur die Pferde werden wohl wieder einmal draußen stehen müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir setzen tatsächlich die Debatte vom 18. September hier im Haus fort. Der heute vorliegende Antrag der Koalition hat die eigenen Ansprüche aus der Debatte damals allerdings bisher nicht erfüllt.
Alternativmethoden zu Tierversuchen sollen gefördert werden und den Forschungsstandort Berlin stärken.
Das war der letzte Satz des Kollegen Karge von der SPD beim letzten Mal. Diese Aussage ist inhaltlich richtig und hat unsere Unterstützung. Was sagt aber nun Ihr Antrag über Förderung? – Er benennt Forschungsmethoden für die Förderung, die sich an dem seit über 50 Jahren bekannten 3-R-Prinzip orientieren. Wenn man die Nummerierung dazu ernst nimmt, stehen die Ersatz- und Ergänzungsmethoden immer noch an letzter Stelle in Ihrem
Antrag. So werden für die Forschungshauptstadt keine Schwerpunkte gesetzt.
Die Linke hat in ihrer Regierungszeit mit der Berufung des Landestierschutzbeauftragten und der ersten Ausrichtung eines Symposions über Alternativen zu Tierversuchen 2008, gefolgt von einem zweiten Symposion 2010, wichtige Akzente gesetzt, um dieses Thema in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit besser zu beleuchten und zu diskutieren. Dass das dritte Symposion erst vor wenigen Wochen stattgefunden hat und so ein zeitliches Loch entstanden ist, verantwortet nun der heutige Senat. Gern können wir uns auch noch Zahlen näher betrachten, um Erfolge zu bewerten. Sie kennen die Tierzahlen aus den jährlichen Listen des Landesamts für Gesundheit und Soziales und die dazugehörigen Aufschlüsselungen von der Anzahl der verwendeten Tiere bis zur Anzahl der für wissenschaftliche Zwecke getöteten Tiere. Die jährlichen Zuwächse in den Jahren 2007 bis 2010 lagen zwischen 0,8 Prozent und 5,2 Prozent. 2011 konnte erstmals gegenüber einem Vorjahr eine Reduzierung der Anzahl der verwendeten Tiere von 2,2 Prozent erreicht werden.
Und an dieser Stelle – es wird ja weitergeforscht – nutze ich hier die Gelegenheit und danke den Mitgliedern der Tierversuchskommission, spreche ihnen meine Hochachtung aus, die sicherlich nach wie vor vor schwierigen Entscheidungen stehen, wenn es immer wieder darum geht, die Verwendung von Versuchstieren zu prüfen und verantwortungsvoll zu agieren.
Zu einem Anstieg der Zahlen gegenüber 2011 kam es erst, nachdem die SPD-CDU-Koalition wieder regierte. Es gab nämlich gegenüber 2011 einen Anstieg von 16 Prozent bzw. 12 Prozent in den Jahren 2012 und 2013. Die Zahlen liegen schon vor, Herr Buchholz. Inwieweit diese Entwicklung für die Forschungshauptstadt für Alternativmethoden zu Tierversuchen spricht, können Sie selbst beurteilen.
Ungelöst im Koalitionsantrag ist nach wie vor die Finanzierung der zu erwartenden Forschung an Ersatzmethoden zu den Tierversuchen. Hier zu Fortschritten zu kommen, ist eine wichtige Aufgabe. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will diese Lücke schließen. Er fordert die Schaffung von Grundlagen für die Forschung an Ersatzmethoden. Richtlinien und Gesetze zu diesen gibt es ja bereits. Das 3-R-Prinzip ist hier schon mehrfach genannt worden. Aber finanzielle Mittel braucht es eben verstärkt auch. Deshalb unterstützen wir den Ansatz im Änderungsantrag, solange es keine anderen Vorschläge aus der Koalition gibt.
Der Berliner Landespreis zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche in Forschung und Lehre ist für 2015 bereits durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ausgelobt. Die Bewerbungsfrist läuft bis 31. März 2015. Es ist
(Alexander J. Herrmann)
gut, dass sich der Verband der forschenden Pharmaunternehmen an diesem Preis beteiligt. Ich wünsche allen Forschern aus Berlin und Brandenburg viel Erfolg bei dieser Beteiligung und besonders eben auch in der Forschung.
Fazit: Im Koalitionsantrag nichts Neues. – Da danke ich also für die Diskussion auch am heutigen Tage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag „Berlin zur Forschungshauptstadt für Alternativmethoden zu Tierversuchen machen“ aus dem Jahr 2012 hat eine ungewöhnlich lange parlamentarische Bearbeitungsphase. Im Ergebnis können wir feststellen, dass es sich zumindest gelohnt hat, eine Anhörung durchzuführen, in der die unterschiedlichen Positionen schmerzfrei dargelegt wurden. Die Wissenschaftler wissen, was sie tun, wenn sie Tiere künstlich krank machen und belasten, um den Verlauf des Leidens, z. B. bei Krebs, Kreislauferkrankungen oder neurologischen Erkrankungen, zu untersuchen. Auf der einen Seite steht das ethische Dilemma und auf der anderen die scheinbar rücksichtslose Auseinandersetzung um internationale Konkurrenzfähigkeit der Wissenschaft.
Dass es anders geht, zeigt die internationale Entwicklung bei Kosmetika. Verbraucherinnen haben nach schonungslosen Informationen über Art und Weise der Tierversuche
Druck gemacht. Lokale Verträglichkeitsprüfungen von Kosmetika an Haut und Schleimhäuten benötigen jetzt keine Tierversuche mehr. Die Art der Entwicklung der Tests, die jetzt weltweit akzeptiert und benutzt werden, ist Vorbild für weitere Testverfahren, wenn es um die Wirkungsweise von Chemikalien und Arzneimitteln geht. Die Forschung an künstlichen Menschen kommt voran. Viele Untersuchungen in den USA zeigen das heute schon, die künstliche Milz, Zellkulturen mit unterschiedlichen Funktionen.
Der Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte einen Förderfonds einführen, um die Entwicklung von versuchstierfreien Testverfahren voranzutreiben.
Ja! – Bitte!
Da stimme ich Ihnen voll zu, und ich denke, das ist auch im Ausschuss deutlich geworden. Die Linksfraktion hat ja mit ihrem Änderungsantrag im Ausschuss die Bildung eines Förderfonds unterstützt. Wir sehen diese zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit von Alternativmethoden als direktes Beteiligungsgebot der Forschung und Wissenschaft, hier zügiger Erfolge zu liefern. Bei der Beitragsbestimmung ist es für das Leid der Versuchstiere unerheblich, ob es sich – so wie es bei Ihnen beispielsweise dann auch gesagt wurde – um eine anzeigepflichtige oder genehmigungspflichtige Versuchsreihe handelt. Die inhaltliche Diskussion zu dem Förderfonds wurde aus meiner Sicht viel zu früh abgebrochen. Wir hätten viel tiefer diskutieren können, auch über die für uns wichtigen Fragen, was wir mit dem Geld fördern wollen.
Zu einem Berliner Förderfonds ist es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses dann aber nicht mehr gekommen. Diesen Schritt zur finanziellen Unterstützung einer zukunftsweisenden Forschungspraxis wagte die Koalition mit ihrem Beschlusstext nicht. Damit ist eine wichtige Chance vertan, in Bezug auf Tierhaltung und Tierversuchsanordnung das ethische Dilemma nicht nur tippelschrittweise aufzulösen.
Seit 1959 gibt es das sogenannte 3R-Prinzip, das besagt, dass Tierversuche durch Alternativmethoden ersetzt, durch Anwendung neuer Techniken weniger belastend für das Versuchstier gestaltet und schließlich auch die Anwendung adäquater Technologien in Forschung und Lehre vermindert werden sollen. In den über 50 Jahren hat es Veränderungen in der Tierschutzgesetzgebung gegeben. Das ist richtig. Diese 3R-Prinzipien sind hier und da auch berücksichtigt worden.
Seit dem vergangenen Jahr steht auch die Deutsche Verordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Und die Zahl der Versuchstiere in Berlin steigt weiter an. Das kann beim besten Willen nicht positiv bewertet werden.
Das Land Berlin fördert, wie auch schon unter Rot-Rot, weiter die Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen, oftmals leider nur verbal. Der Preis des Landes Berlin zur Förderung der Ersatzforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche wurde schon mehrmals ausgelobt und verliehen. Auch andere Länder tun das. Rheinland-Pfalz lädt auch Forscher und Wissenschaftler aus anderen Bundesländern ein, sich mit herausragenden Projekten für ihren Preis und ihr Preisgeld von 20 000 Euro zu bewerben. Ziel bleibt die zügige Überwindung der für viele Menschen abstoßenden Forschung mit teilweise umstrittenen Erfolgen – darauf ist meine Kollegin Frau Hämmerling schon eingegangen.
Der vorliegende Beschluss ist keine herausragende Leistung der Koalition. Deshalb können Sie als Preis unsere Ja-Stimmen auch nicht einheimsen. Ob das Wenige hält, was der Beschluss noch zugesteht, sehen wir spätestens in den nächsten Haushaltsdebatten. Weitere 50 Jahre wollen wir aber nicht mehr warten. – Vielen Dank!