Udo Folgart
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der EU-Osterweiterung im Jahr 2004 liegt Brandenburg im Herzen Europas. Das ist keine neue Weisheit, aber ich möchte sie trotzdem aussprechen, weil es ein großes Glück ist. Es ist ein Glück für uns, dass die europäische Integration die Menschen in Ost und West näher zusammenbringt, und es ist ein großes Glück und eine besondere Leistung, dass wir als Europäer an der europäischen Solidarität teilhaben.
Brandenburg hat seit der deutschen Einheit erheblich von dieser europäischen Solidarität profitiert, und Brandenburg hat sich als europäische Region gut entwickelt. Das hat nicht zuletzt unser Ministerpräsident in seiner gestrigen Regierungserklärung dargestellt. Brandenburg, meine Damen und Herren, ist ein Aufsteigerland geworden. Die Wirtschaft im Land ist überaus dynamisch, die Beschäftigungszahlen im Land steigen stetig, und die Arbeitslosigkeit ist stark gesunken. Sie liegt auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 1991 und hat sich seit 2005 mehr als halbiert. Diese Erfolge haben sich die Brandenburgerinnen und Brandenburger hart erarbeitet. Die Unterstützung durch EU-Fördermittel hat dabei einen wesentlichen Beitrag geleistet.
Aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU geht diese positive Entwicklung in der Tat eindeutig hervor. Ich denke etwa an die Auszeichnung des Landes Brandenburg als europäische Unternehmerregion im Jahr 2011 und an die mehrfache Verleihung des Leitsterns für erneuerbare Energien. Diese Beispiele zeigen nämlich, dass wir eine gute Entwicklung konstatieren können und die Wirtschaft in unserem Land international wettbewerbsfähig ist.
Meine Damen und Herren, gewiss - Brandenburg gehört in der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 nicht mehr zu den strukturschwächsten Regionen Europas. Deshalb wird das Land etwa ein Drittel weniger an Geldern aus Brüssel zur Verfügung haben. Dazu sage ich aber ganz klar: Dass Brandenburg nicht mehr zu den schwächeren Regionen in Europa zählt, ist ein Erfolg, an dem das Land über 20 Jahre lang hart gearbeitet hat. Vielmehr müssen wir erkennen, dass nun andere europäische Länder stärker von der Europäischen Union unterstützt werden, die wirtschaftlich eben nicht so gut dastehen wie wir. Ich denke - und das ist auch richtig so -, genau das macht eben Solidarität in Europa aus.
Brandenburg ist auf die neue Situation vorbereitet. Das Land hat, wie wir meinen, die richtigen landespolitischen Prioritäten und Schwerpunkte gesetzt, und dementsprechend erfolgt der Einsatz der EU-Mittel, damit sich das Land auch weiterhin gut entwickelt. Meine Damen und Herren, in der Antwort der Landesregierung sehen wir auch: Brandenburg ist in vielerlei Hinsicht in Europa gut vernetzt und profitiert von der Zusammen
arbeit und dem Austausch mit europäischen Partnern und den Zivilgesellschaften. Auf der Ebene der Verwaltung denke ich an die Vertretung des Landes Brandenburg - Frau Richstein hat darauf hingewiesen - bei der Europäischen Union in Brüssel sowie an die Arbeit in den europaweit agierenden regionalen Netzwerken. Besonders wichtig sind die guten Beziehungen zu unserem Nachbarn Polen. Auch das hat in den Beratungen gestern und heute schon eine Rolle gespielt. Nicht zuletzt hat auch Ministerpräsident Dr. Woidke gestern darauf sehr explizit hingewiesen.
Bei der grenzüberschreitenden Kooperation können wir gemeinsam mit unseren polnischen Partnern viel bewegen. Brandenburg stehen allein für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für das Zeitfenster 2014 bis 2020 insgesamt 84 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung. Die gute Zusammenarbeit lebt von den vielen Begegnungen mit den Menschen in Polen. Einen wichtigen Beitrag leisten zudem die Partnerschaftsbeauftragten und das Stettiner Verbindungsbüro des Landes Brandenburg. Sie unterstützen vor Ort Projekte und die Kooperation zwischen Unternehmen, Verbänden, Hochschulen und anderen Akteuren aus Brandenburg und Polen. Sie vermitteln Kontakte und geben so Impulse für neue Ideen und Projekte. Das ist der richtige Weg, und wir tun gut daran, dieses Instrument der Partnerschaftsbeauftragten weiter auszubauen.
Der europäische Gedanke lebt vom Miteinander seiner Bürger, und zwar über die Grenzen hinweg. Der Austausch auf europäischer Ebene wird für die Menschen immer selbstverständlicher. Ich denke, dass die Schülerbegegnungen mit Partnerschulen, die deutsch-polnischen Jugendnetzwerke, hier eine entscheidende Rolle spielen. Aber auch die 21 Europaschulen will ich erwähnen, und es soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass die Hochschulen in Brandenburg bei den Anstrengungen zur Internationalisierung im Bundesländervergleich zur Spitzengruppe gehören. Ich denke, wir haben hier eine sehr gute und erfreuliche Entwicklung zu konstatieren, und wir werden diese Seite weiterhin auch parlamentarisch unterstützen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Antibiotikaresistenzen sind in der Tat ein ernstes, aber durchaus kein neues Thema. Seit Antibiotika in der Humanmedizin eingesetzt werden, sind immer wieder Resistenzbildungen zu beobachten. Resistenzbildungen als Abwehr und Überlebensmechanismus sind kein neues Phänomen, sondern Bestandteil der Evolution. Somit ist auch die Resistenzbildung
gegenüber Antibiotika durchaus nicht ungewöhnlich, sondern ein eher natürlicher, allerdings aus Sicht des Menschen in diesem Zusammenhang unerwünschter Prozess.
Die Bildung von Resistenzen gerade auch gegenüber Antibiotika muss so schwer wie möglich gemacht werden. Dazu zählen die Einhaltung von Hygienevorschriften, ein sparsamer Umgang mit hochwirksamen Antibiotika und ein sorgsamer, abgewogener Einsatz. Dazu gehört aber auch, eine möglichst breite Palette von wirksamen Antibiotikapräparaten anzuwenden bzw. in Reserve zu halten.
Meine Damen und Herren, die ersten methicillinresistenten Staphylokokken, die sogenannten MRSA-Keime - Frau Nonnemacher wies schon darauf hin -, tauchten bereits Anfang der 70er-Jahre in Krankenhäusern auf. Ursache - so wurde damals festgestellt - waren ein teilweise lascher Umgang und mangelnde Hygiene in diesen Krankenhäusern. Seit Mitte der 90er-Jahre fanden sich dann auch die ersten resistenten Keime in deutschen Krankenhäusern.
Dies alles geschah lange, bevor an die Anwendung der entsprechenden Antibiotika in der Tierhaltung auch nur gedacht wurde. Auch heute ist es doch so, dass die meisten Resistenzen in Europa vorrangig in den südlichen Ländern vorkommen, dort, wo Antibiotika in der Humanmedizin noch frei verkäuflich sind und ohne ärztliche Aufsicht angewendet werden können.
Der Antibiotikaeinsatz und das Entstehen resistenter Keime sind auch in der Tierhaltung bekannt; das ist richtig. 2005 wurde bei Tieren eine andere Stammkultur - aber es waren eben auch diese MRSA-Keime - gefunden; auch darauf hat meine Vorrednerin schon hingewiesen. Allerdings werden in der Tierhaltung bei der Bekämpfung von bakteriellen Infektionen oftmals Antibiotika eingesetzt, die ältere Wirkstoffe enthalten.
Meine Damen und Herren, 70 % der in der Veterinärmedizin verschriebenen Antibiotika wie Tetrazyklin und Penicillin sind seit Jahrzehnten auf dem Markt, und das völlig ohne Resistenzbildung. Das spricht für den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Antibiotikapräparaten. Auf die sogenannten Reserveantibiotika - ich will hier beispielhaft nur Fluorchinolon und Cephalosporin nennen - stößt man, wenn man sich mit dieser Thematik befasst und erfährt dann auch noch, dass diese mittlerweile in dritter und vierter Generation vorliegen. Sie haben aber nur einen Anteil von 0,7 %, haben damit eine geringere Bedeutung und werden vorrangig im Kleintierbereich verschrieben.
Meine Damen und Herren, im Antrag wird die Menge der verschriebenen Antibiotika in der Tierhaltung für 2012 mit rund 1 600 t angegeben. Diese Menge wurde unter veterinärmedizinischer Aufsicht verschrieben und auch angewendet, also begründet. Mit eingeschlossen sind dabei in Deutschland 12 Millionen Rinder, 55 Millionen Schweine, 500 Millionen Stück Geflügel, aber auch eine Million Pferde, acht Millionen Katzen, sieben Millionen Hunde; ich kann auch noch Kanarienvögel und Fische nennen. Die Mengen, die an die Haustiere - nicht an die Nutztiere - verabreicht werden, sind sicher auch nicht zu unterschätzen, und sie sind auch in der Zahl 1 600 t enthalten.
Festzuhalten bleibt auch, meine Damen und Herren - das will ich aus meiner Sicht hier sagen -, dass die Übertragungswahr
scheinlichkeiten vom Haustier auf den Menschen ungleich größer sind als vom Nutztier auf den Menschen, allein aufgrund des deutlich engeren Kontakts, der in der Regel täglich erfolgt. Das will ich aber nur einmal aus meiner persönlichen Sicht eingefügt wissen.
Meine Damen und Herren, die Menge an verschiedenen Antibiotika pro Tier und Kilogramm entspricht etwa 12,5 mg. Ob dies viel oder wenig ist, hängt vom Betrachter und vom Vergleich ab. Zum Vergleich: In der Humanmedizin geht man aufgrund von Hochrechnungen europäischer Daten von durchschnittlich 51 Behandlungen und 342 mg Antibiotika aus. Dies ist das 27fache im Vergleich zum Veterinärbereich.
Während allerdings im Veterinärbereich die Gesamtmengen erfasst und dokumentiert werden - darauf wurde auch schon hingewiesen -, ist es aus meiner Sicht dann doch erstaunlich, dass aus unverständlichen Gründen in der Humanmedizin diese Dokumentationspflicht bisher nicht bestand. Belastbare Zahlen zu der in der Humanmedizin vorgeschriebenen Menge an Antibiotika in Deutschland gibt es demzufolge nicht. Das ist eigentlich unvorstellbar. Dann sieht man auch, wie weit man in der Tierhaltung doch heute schon ist, was die Dokumentation und Kontrolle angeht. In der Humanmedizin hilft man sich mit Hochrechnungen oder sporadischen Angaben einzelner Krankenkassenreports. Mitunter ist es auch so, zum Beispiel bei dem Salmonellastamm Tiphimurium DT 104, dass Keime zuerst vom Menschen auf das Tier übertragen werden, was unbemerkt bleibt, und erst dann eine Rückübertragung auf den Menschen stattfindet.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Menge von Antibiotika allein nicht aussagekräftig ist, sondern es letztlich um die Wirkstoffmenge geht. Auch ist es schlichtweg irreführend, wenn gesagt wird, dass in Deutschland die meisten Antibiotika verabreicht würden. Hier muss der Tierbestand klar mit betrachtet werden. Gemessen an der produzierten Menge von Erzeugnissen tierischer Herkunft werden in Zypern doppelt so viele Antibiotika verabreicht wie in Deutschland.
- Nein. Ich komme noch darauf zu sprechen, Frau Nonnemacher.
Auch Italien und Spanien will ich nennen. Hier liegen diese Zahlen in der Tat weit vor Deutschland, wenn man es auf die Menge „Produkt aus tierischer Herkunft“ am Ende des Tages bezieht, und das sollte man der Sachlichkeit halber hier auch sagen dürfen.
Hinzu kommt, dass hier ein recht lückenloses Aufzeichnungsnetzwerk existiert. Dieses liegt vor. Bei aller Vorsicht will ich hier sagen, dass dies nach meinem Wissen nicht in allen EULändern so klar gegeben ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes wird nochmals ein großer und richtiger Schritt getan. Er wird voll unterstützt durch den Berufsstand. Ich sage das auch ganz klar für meine Fraktion, und ich sage das für mich persönlich. Es geht darum, den Antibiotikaeinsatz
in der Tat zu reduzieren, Schwachstellen aufzuzeigen und somit auch Resistenzbildungen vorzubeugen und am Ende des Tages auch zu erschweren.
Das Gesetz, wie von Frau Nonnemacher schon gesagt, wie es auch im Antrag formuliert und nachzulesen ist, trat zum 01.04.2014 in Kraft und ist anzuwenden. Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz. Die Frage, wie dies umgesetzt werden soll, ist durchaus berechtigt. Zwar wissen wir, dass der Tierhalter die Meldepflicht hat, dass es eine Datenbank gibt, dass die Meldung halbjährlich erfolgt und dass der Behandlungsindex und Auffälligkeiten automatisch weitergemeldet werden. Die konkrete Umsetzung jedoch ist noch nicht ganz klar, um nicht zu sagen, sie ist noch unklar. Auch wer die Aufgabe der Datenbankpflege nach der Einrichtung letztendlich übernimmt, ist noch offen. Das Personal dafür muss allerdings zur Verfügung stehen; das ist im Gesetz so geregelt. Die entsprechenden Behörden sind dahingehend zu orientieren, und die Schlagkraft ist zu organisieren. Ich denke aber, mit der Datenbank, wenn sie denn arbeitet, lässt sich der Antibiotikaeinsatz noch besser kontrollieren und auch reduzieren.
Fakt ist auch, dass die Tiere, egal ob in großen oder kleinen Ställen, krank werden können, so wie das übrigens beim Menschen auch der Fall ist. Er kann im kleinen Dorf genauso krank werden wie in der großen Stadt. Eine Behandlung auch mit Antibiotika muss auch weiterhin ein Mittel der Wahl bleiben. Wer krank ist, hat das Recht auf Behandlung. Das gilt sowohl für den Menschen als auch für das Tier.
Im Übrigen möchte ich abschließend auch darauf hinweisen, dass, was die Größe betrifft, liebe Frau Nonnemacher, aus meiner Sicht das wissenschaftliche Ergebnis noch nicht so klar erbracht ist, dass eine höhere Tierkonzentration per se zu mehr Anfälligkeiten führt. Ich hatte gestern eine Veranstaltung im Rahmen einer Tagung zur Milchviehhaltung am Seddiner See. Dort wurde von den Teilnehmern darauf hingewiesen, als wir auf das Thema Antibiotika und die heutige Befassung damit im Landtag zu sprechen kamen, dass sie sehr wohl nachweisen können, dass auch Rinderhalter, die im Schweinebereich unterwegs sind, in sehr großer Verantwortung für größere Schweinebestände durchaus die Einzeltierbehandlung bei Erkennbarkeit von Krankheitsauftritten in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken.
Ich bin der Überzeugung, dass auch Antibiotikapräparate ein wirksames Mittel gegen Erkrankungen bleiben müssen. Wir müssen sie sorgsam und gezielt anwenden, um Resistenzen zu vermeiden. Wir müssen Hygienevorschriften im humanmedizinischen Bereich und natürlich auch im veterinärmedizinischen Bereich, in der Tierhaltung, strengstens beachten und einen Überblick erhalten, wie viele Antibiotika eingesetzt werden. Um die Antibiotikadatenbank zum Laufen zu bekommen, muss aber noch einiges geklärt werden, und das sollte zügig passieren. - Herzlichen Dank.
Ich bin eigentlich nur noch einmal nach vorn gegangen, weil Vertreter meiner Fraktion mir folgende Frage gestellt haben: Wie gehen wir denn nun mit dem Antrag um? - Ich muss den Antragsteller - Frau Nonnemacher - leider enttäuschen: Wir werden dem Antrag nicht zustimmen, und zwar aus dem auch eben von Frau Tack erklärtem Grund, dass mit dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes seit 01.04. diese Rechtslage existiert, dass die Datenbank aufgebaut wird, so wie es die Ministerin verkündet hat, und dass auch andere Detailfragen auf den Weg gebracht werden müssen. Jetzt muss erst einmal gearbeitet werden - da bin ich ganz bei Gregor Beyer -, und ich freue mich und bedanke mich dafür, dass auch heute hier in der sachlichen Debatte die Vorteile der modernen Landwirtschaft herausgearbeitet wurden, dass auch moderne Tierhaltung nicht per se verteufelt wurde. Wir müssen einfach sehen, dass wir den Datenüberblick für den Handlungsrahmen, den wir uns dann abstecken müssen, erhalten, und darum werbe ich. Deshalb war es ein guter Auftakt, diesen Prozess nach der Änderung des Gesetzes weiter zu begleiten. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Die Änderung des ersten Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes - eine lange Bezeichnung ist unabdingbar, da das Bundesgesetz, auf das man sich bezieht, geändert wurde. Darauf hat die Ministerin hingewiesen. Dazu gehören auch neue Begrifflichkeiten, auf die die Landesgesetzgebung eingehen muss. Wichtig ist, dass die landesspezifischen Rahmenbedingungen angepasst werden, damit keine Lücken gegenüber der Bundesgesetzgebung entstehen. Die Gesetzesänderung ist also unumgänglich, wenn wir Bundesrecht weiterhin umsetzen wollen. Die Übernahme von Begrifflichkeiten, um Kongruenz herzustellen, ist die eine Seite, die andere Seite betrifft inhaltliche Aussagen, die noch diskutiert werden müssen, zum Beispiel die Frage der Datenverarbeitung.
Meine Damen und Herren, positiv ist, dass die Meldungen der Tierhalter an die Tierseuchenkasse auch an andere zuständige Behörden weitergegeben werden können. Dies bietet die Chance, Meldeabläufe zu vereinfachen und Tierhalter von Doppelmeldungen zu entlasten. Das hilft, Bürokratie zu vermeiden.
Ein weiterer positiver Effekt ist, dass eine größere Übereinstimmung der Daten bei unterschiedlichen Stellen erreicht wird. Die Daten sind dann zeitlich auf aktuellem Stand. Abweichungen wie in der Vergangenheit lassen sich somit vermeiden und verringern.
Die Chancen des Datenabgleichs werden angeboten und dann auch genutzt.
Ein weiterer positiver Aspekt ist ein Passus - § 8 -:
„Soweit Erstattungen, Beihilfen oder finanzielle Unterstützungen von der Tierseuchenkasse im Rahmen von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen gewährt werden sollen, kann die Kreisordnungsbehörde die Inanspruchnahme dafür geschlossener Rahmenverträge anordnen.“
Dahinter verbirgt sich unter anderem, dass Tierhalter gesetzlich neu verpflichtet sind, ihre Tiere im Seuchenfall auf Anordnung zu töten. Ich hoffe inständig, dass dieser Fall, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nämlich der Seuchenfall, nicht eintritt. Trotzdem müssen die Tierhalter und das Land gewappnet sein; in einigen Kreisen wurde daher eine Abfrage bei den Tierhaltern gestartet, wie man im Fall des Falles vorgehen will.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Prinzipiell können auch Dritte mit der Tötung beauftragt werden. Dies ist auch eine sinnvolle Lösung, wie ich meine, zumal im Falle des Falles, von dem wir alle hoffen, dass er nicht eintritt bzw. dass er verhindert werden kann, sich der Tierhalter ohnehin in einer emotionalen Ausnahmesituation befindet. Ein Rahmenvertrag, ein sogenannter Standby-Vertrag bietet hier Entlastung und Sicherheit, dass eine ordnungsgemäße Tötung vorgenommen werden kann. Es geht darum, dauerhaft tragfähige und verantwortungsvolle Lösungen zu finden und diese auch anzubieten. Die Tierhalter haben die Verantwortung, und sie bekennen sich dazu auch das will ich hier ausdrücklich sagen.
Jedoch trägt auch das Land im Fall eines Seuchenausbruchs eine gewisse Verantwortung und kann unterstützend tätig werden, auch bereits im Vorfeld. Ich denke, das hat auch Ministerin Tack hier schon dargestellt. Bei einer Rahmenvertragslösung, die mehr Sicherheit bietet als individuelle Lösungen, ist es wichtig, dass alle Tierhalter eingebunden sind und dies auch finanziell mittragen. Viele Schultern können hier die Last leichter tragen. Hier kann und sollte das Land unterstützend eingreifen und entsprechende Regelungen festlegen, und auch eine finanzielle Beteiligung des Landes ist hilfreich und sollte erwogen werden. Dies ist möglich, wie Beispiele in der Bundesrepublik zeigen. Ich sehe hier durchaus Handlungsbedarf und will auch auf diesen Aspekt in meiner kurzen Rede hinweisen. Die Überweisung an den Ausschuss wird natürlich mitgetragen, und weitere Diskussionen werden sich positiv anschließen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Beitrag des Kollegen Gregor Beyer habe ich mir gedacht, mich mit meiner Rede ein wenig kurzzufassen - ich glaube, wir sind alle schon etwas müde, was sich auch an dem Versprecher zeigt, der hier über den Äther ging. Daher dachte ich mir, ich halte mich an den Ausspruch von Martin Luther: „Tritt frisch auf! Tu’s Maul auf! Hör’ bald auf!“
Wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass wir mit den Schafund Ziegenhaltern in Brandenburg ein Problem haben. Ich bin 2003 Präsident des Landesbauernverbandes in Brandenburg geworden und konnte damals noch bezüglich der Tierartenzahl berichten, dass wir rund 135 000 Schafe hatten. Diese Zahl hat sich fast halbiert. Insofern haben wir ein Problem. Der Kollege Beyer hat darauf hingewiesen, dass der Reformansatz des Jahres 2005, die sogenannte Fischler’sche Reform, die im Berufsstand grundsätzlich für gut befunden wird, mit ihren entkoppelten Direktzahlungen dazu geführt hat, dass wir in Brandenburg eine starke Landwirtschaft haben, die sich auf standortgerechte Produktion für den Markt ausrichtet. Dabei ist der Schafhalter
anteil gerade bei den kleineren, auch im Nebenerwerb tätigen Betrieben zurückgegangen, als die Mutterkuh-, Mutterschafprämie - jetzt verspreche ich mich auch schon - abgeschafft wurde.
Insofern, denke ich, ist das ein Antrag zur richtigen Zeit. Herr Dombrowski und Herr Beyer waren in der letzten Woche beim Landesbauerntag. Wir haben dabei erfahren, dass die Bäuerinnen und Bauern insgesamt in einer positiven Grundstimmung recht gut aufgestellt sind, weil die Märkte momentan gut funktionieren. Wir hatten nur dieses eine Problem der Schaf- und Ziegenhalter noch einmal herausgearbeitet. Insofern bin ich sehr froh, dass wir den Antrag hier so haben, wie wir ihn haben. Ich möchte bei dem Prüfungsauftrag, den wir dem Ministerium mitgegeben haben, aber zu bedenken geben, dass wir gerade bei dem Punkt „gekoppelte Zahlungen“ vielleicht doch darüber nachdenken sollten, ob es andere Lösungsansätze geben kann, die in der Ausgestaltung der Programme des Kulturlandschaftsprogramms, des Vertragsnaturschutzes oder auch der Pflegemaßnahmen sowie beispielsweise des sehr wichtigen „goldenen Tritts“ des Schafes auf dem Deich funktionieren sollten. Insofern glaube ich, dass wir mit diesem Antrag gut unterwegs sind. Ich denke, wir werden am Ende des Tages ein entsprechendes Programm für die Schaf- und Ziegenhalter in Brandenburg bekommen. - Danke schön.
Der Landtag hat in seiner 81. Sitzung am 25. September 2013 den Beschluss „Das Zusammenleben von Mensch und Biber neu organisieren“ gefasst, und das fachlich zuständige Ministerium beauftragt, Festlegungen zu Bestandsregulierungen und Eingriffen zu erarbeiten und in Rechtsverordnungen zu überführen. Die für Umwelt, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zuständigen Ausschüsse des Landtages sollen im I. Quartal dieses Jahres über den Entwurf der Rechtsverordnung informiert werden.
Ich frage die Landesregierung: Sind die Angaben zur Biberpopulation in der Drucksache 5/3973 die aktuellsten gesicherten Zahlen zum Vorkommen der Biber in Brandenburg bzw. erfolgt im Zuge der Erarbeitung eines Managementplanes eine Neubestandsaufnahme?
Die Nachfrage geht in die Richtung, Frau Ministerin: Das I. Quartal ist noch nicht vorbei. Die zuständigen Fachausschüsse sollen informiert werden. Ist der Zeitplan gesichert?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Änderungen im Waldgesetz, im Brandenburgischen Landentwicklungsgesetz und im Jagdgesetz vor; das haben meine Vorredner, der Minister und auch Herr Dombrowski, gesagt. Auf die vornehmlich redaktionelle Änderung von Artikel 1 Waldgesetz gehe ich nicht näher ein - das gleich einleitend. Auch auf Artikel 2, der eine Ergänzung des Landentwicklungsgesetzes vorsieht - die Möglichkeit eines schriftlichen Widerspruchs wird eingeräumt -, gehe ich jetzt nicht ein.
Als Knackpunkte stellten sich in den bisherigen Beratungen in der Tat die Änderungen im Landesjagdgesetz unseres Landes dar, weil sie in Artikel 3 des Entwurfs formuliert sind. Ein Beispiel - auch darauf hatte Herr Dombrowski hingewiesen -: Der Landesjagdverband lehnt eine Änderung bzw. Verlängerung der Jagdzeiten des Rehbocks kategorisch ab, während - darauf weise ich auch hin - sowohl der Waldbesitzerverband als auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer das von der oberen Jagdbehörde initiierte Artikelgesetz durchaus begrüßen, denn prinzipiell haben sie bereits dem Ansinnen zugestimmt, dass im Rahmen des Abschussplans nach Altersklassen und Geschlechterverhältnis gejagt und ein Abweichen im nachfolgenden Jagdjahr ausgeglichen werden soll.
Die Landesregierung legt nun ein Artikelgesetz vor, mit dem eine Ermächtigung in das Jagdgesetz Brandenburgs aufgenommen werden soll, nach der der Minister die Jagdzeiten durch eine Verordnung abweichend vom Bundesjagdgesetz festlegen kann. Damit ist zumindest dem Anliegen der Waldbesitzer und, wie erwähnt, der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer entsprochen.
Den Abgeordneten empfiehlt für den heutigen Tag auch meine Fraktion die Überweisung des Antrags in die zuständigen Ausschüsse, sodass dann unter anderem die Positionierung des Landesjagdverbands eingehend behandelt werden kann. Ich denke auch, dass eine Anhörung durchaus der richtige Weg wäre, um hier der Wahrheit noch einmal ein Stück näher zu kommen. Grundsätzlich wird dieses Gesetz aber von meiner Fraktion so mitgetragen; wir stimmen einer Überweisung und, wie gesagt, den weiteren parlamentarischen Abläufen dazu zu. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin erst einmal heilfroh, lieber Dieter Dombrowski, dass die CDU-Fraktion unserem Antrag zustimmen wird, auch wenn er in der Erklärung nicht die Bedeutung hat, die Sie hier herausgestellt haben. Ich gehe nicht davon aus, dass die Grünen-Fraktion unserem Antrag hier heute folgen wird.
Aber ich freue mich in der Tat. Wir werden dem Zusatz, also dem Antrag der FDP-Fraktion auf den sechsten Punkt sozusagen, folgen - das kündige ich schon an.
Ich freue mich wirklich, dass wir zeitgleich zur in dieser Woche stattfindenden Grünen Woche hier im Plenum einen Antrag behandeln, der sich mit der Stärkung der regionalen Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Chancen, die dieser Verbrauchermarkt der Metropolregion Berlin bietet, befasst. Umfragen bestätigen in der Tat den Wunsch der Verbraucher nach regionalen Produkten, nach Wiedererkennbarkeit und nach ständiger Verfügbarkeit, aber mit der Einschränkung, saisontypische Ware in der Saison jederzeit verfügbar zu haben und diese ohne großen Aufwand erwerben zu können.
Halle 21a der Grünen Woche zeigt deutlich, dass sich Brandenburger Landwirte, die Obst- und Gemüsebauern, Herr Dombrowski, die Fischer und auch die Förster - das sage ich bewusst, weil wir in unserem kleinen Heft, das wir als SPDLandtagsfraktion herausgegeben haben, in dem wir auf erfolgreiche Agrarentwicklungen der letzten 20 Jahre hingewiesen haben
und auch die nächsten zehn Jahre beschreiben, deutlich machen, dass wir über Agrarwirtschaft sprechen. Da sind die Fischer, Gärtner und auch die Forstwirte integriert.
Ich denke auch, dass der Rundgang mit dem Agrarausschuss am vergangenen Freitag durchaus gezeigt hat, dass unsere Aussteller, unsere Landwirtinnen und Landwirte, unsere Obst- und Gemüsebauern, unsere Fischer innovativ sind. Sie sind kreativ, sie haben Unternehmergeist und sind erfolgreich aufgestellt. Das gilt - das sage ich an dieser Stelle ganz bewusst - sowohl für den ökologisch als auch für den konventionell produzierenden Landwirt. Da gibt es keinen Widerspruch, und das zeigt auch ein Stück weit die gute Stimmung, die wir da erlebt haben.
Meine Damen und Herren, die Qualität der Produkte stimmt. Täglich 50 000 Besucher - im Schnitt über die zehn Tage gerechnet; ich gehe davon aus, dass sie alle auch durch die Brandenburg-Halle gehen - beweisen, dass diese These, diese Aussage stimmt. Sie stimmen täglich sprichwörtlich mit den Füßen ab, aber - ja, da gibt es ein Aber - es ist noch Luft nach oben in der Wertschöpfung. Die Wertschöpfung kann in der Tat verbessert werden.
Meine Damen und Herren, in dem von mir angesprochenen Strategiepapier, das hier auch schon einmal Anlass war, lieber Gregor Beyer, dass wir einmal acht Punkte kritisch hinterfragt, uns damit im Ausschuss und auch in diesem Hohen Hause befasst haben, steht auf Seite 10 - das kann jeder nachlesen -:
„Um das vorhandene Wertschöpfungspotenzial zu nutzen, legen wir besondere Anstrengungen auf a) die Stärkung regionaler Produkte und Verarbeitungskapazitäten, b) die Erschließung weiterer Marktpotenziale, insbesondere in Berlin, und c) Investition in die Tierhaltung und in den Tierschutz.“
An der Stelle nehme ich den Minister in Schutz. Er wird heute immer auf seine Förderung von Anlagen, die in Richtung Massentierhaltung definiert werden, reduziert. Jeder, der in Brandenburg einen Antrag auf Förderung im Bereich Tierhaltung, im Bereich Gartenbau stellt, wird gefördert. Es muss aber eben Antragsteller geben.
Die Rolle der Marketinggesellschaft „pro agro“ will ich hier herausstellen. Wir haben „pro agro“ explizit erwähnt. Wir wollen die Vermarktung stärken. Die Gespräche mit den Ausstellern haben gezeigt, dass wir den heutigen Antrag, Herr Dombrowski, brauchen. Michael Luthardt hat darauf hingewiesen, dass es nur ein kleiner Ausschnitt dessen ist, was wir insgesamt bewegen und befördern wollen. Die Rolle der Marketinggesellschaft der brandenburgischen Agrarwirtschaft - also von „pro agro“ - ist aus unserer Sicht weiter zu festigen und zu stärken. Die Vernetzung - vorrangig kleinerer Anbieter, das hat Michael Luthardt mit seiner Präsentation deutlich gemacht - muss vorangetrieben werden. Wir haben schon gute Produktplatzierungen bei Kaiser’s, bei EDEKA, bei REWE über die Marke VON HIER. Das ist auszubauen.
Die zweite und letzte Botschaft ist - deshalb ist es wichtig, dass wir heute darüber sprechen -, dass die Steuergelder in Höhe von 730 000 Euro, mit denen die Brandenburg-Halle jedes Jahr gefördert wird, gut angelegt sind. Das sollten wir verstetigen, wie wir es in der Vergangenheit eigentlich auch immer getan haben. Wir haben als Parlament eine gute Aufstellung gezeigt und es auch im Ausschuss nicht kaputtdiskutiert. Ich glaube, das ist eine gute Ausgangssituation für die Zukunft. Die Bot
schaft lautet: „pro agro“ stärken und am Ende des Tages auch die Förderung der Brandenburg-Halle verstetigen. - Herzlichen Dank.
Nur eine Frage zu den Arbeitskräften: Der Minister ist mit der Information auf der Grünen Woche gewesen, dass es sehr vorteilhaft ist, alles dafür zu tun, Arbeitsplätze in Brandenburg zu halten, die Wertschöpfung zu erhöhen und vor allem auch jungen Menschen Mut zu machen, in die „grünen Berufe“ einzusteigen, wovon es insgesamt 14 gibt. Da muss es mehr Nachfrage geben.
Wir haben in Brandenburg auch Kampagnen - aus dem Berufsstand heraus und mit Unterstützung des Landes - gestartet. Wenn ich an „LANDaktiv“ denke, wird klar, dass wir genau diesen Brückenschlag zu den Schulen brauchen, um zu verdeutlichen, dass das eine Zukunftsbranche ist, über die wir an dieser Stelle sprechen.
Die Märkte sind regional. Wir sprechen heute in dem Antrag über den regionalen Markt bzw. die Wertschöpfung im regionalen Markt. Der Übergang für den Produktionsstandort Brandenburg und Deutschland ist jedoch fließend in Richtung des nationalen und europäischen Marktes sowie des Drittlandmarktes; und eigentlich sind Ermutigungen notwendig.
Würden Sie diese Auffassung teilen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei Gesprächen im Amtsbereich Friesack erfuhr ich, dass der Abriss eines einzelnen Neubaublocks aus DDR-Zeiten für eine kleine kommunale Gesellschaft im ländlichen Raum - das betrifft die Dörfer rund um Friesack - im Verhältnis genauso bedeutsam und problematisch ist wie der Abriss von größeren Wohneinheiten für Gesellschaften bzw. Genossenschaften im städtischen Raum; an dieser Stelle nenne ich Nauen, auch wenn das nicht die Großstadt schlechthin ist.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Ist die Ausdehnung der Förderkulisse für den Abriss von Wohnblöcken, wie sie unter anderem der Stadt Nauen zur Verfügung steht, auch für den Abriss kleinerer Wohneinheiten im ländlichen Raum möglich?
Kann ich für den Amtsdirektor in Friesack die Empfehlung mitnehmen, dass er alles tun sollte, um ins LEADER-Programm der neuen Förderperiode zu kommen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlament! Liebe Gäste!
„Die Landwirtschaft ist die erste aller Künste; ohne sie gebe es […] keine Dichter und Philosophen; nur das ist wahrer Reichtum, was die Erde hervorbringt.“
Das sage ich zunächst einmal heute, das hat aber vor gut 270 Jahren der preußische König - Friedrich II. - schon einmal gesagt, der im letzten Jahr 300 Jahre alt wurde. Das ist ein wahrer Ausspruch, der auch heute noch gilt. Insofern freue ich mich, dass wir heute in der Aktuellen Stunde über den Bereich Landwirtschaft bzw. Agrarwirtschaft sprechen.
Ja, 2013 war ein gutes Jahr für die Landwirtschaft. Wir haben eine gute Ernte zu konstatieren und akzeptable Milchpreise. Der Wermutstropfen ist aber: Wir haben steigende Kosten und niedrigere Erlöse bei Getreide, beispielsweise Raps, zu konstatieren. Auch die Obstbauern und Gemüsebauern - darauf wurde vorhin bereits hingewiesen - kommen in der Bilanz etwas schlechter weg.
Trotzdem ist die Stimmung gut, meine Damen und Herren. Das 10. Brandenburger Dorf- und Erntefest zeigte die Verankerung der Landwirtschaft in den Dörfern und im ländlichen Raum. Als ich vorhin mit dem Kollegen Bommert darüber sprach, wurde deutlich, dass die Stimmung in Kremmen hervorragend war. Es kamen so viele Besucher zum Fest, wie Mitarbeiter in der Landwirtschaft beschäftigt sind, nämlich 36 500. Diese Zahl ist erfreulich stabil - anders als in manch anderer Branche.
In Ergänzung dazu möchte ich sagen: Wenn wir heute über Landwirtschaft sprechen, reden wir im weitesten Sinne über die Agrarwirtschaft. Michael Luthardt hat schon auf die 17 000 Arbeitsplätze im Bereich des Gartenbaus hingewiesen. Ich will auch das Cluster Holz nicht ganz vergessen: Hier gibt es 15 000 Arbeitsplätze bis hin zum letzten Beschäftigten im Sägewerk. Die Fischer vergessen wir heute hier natürlich auch nicht.
Erfreulich ist der positive Trend bei den ständig Beschäftigten in der Landwirtschaft. Immerhin sind das in Brandenburg 22 500. Damit ist die Landwirtschaft ein wichtiger Arbeitgeber im Dorf, ein wichtiger Wirtschaftszweig und ein wichtiger Ankerpunkt im ländlichen Raum. Landwirtschaft ist in der Tat als Wertschöpfungsfaktor zu betrachten.
Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2004 - also vor neun Jahren - die Agrarwirtschaftsinitiative formuliert. Die Schwerpunkte darin heißen flächendeckende Landbewirtschaftung, aber auch Investitionen in moderne Tierhaltung fördern. Ein weiterer Schwerpunkt ist, darauf hinzuwirken, dass wir die Nachwuchskräftesicherung sowie Wissenschaft und Forschung im Bereich der Landwirtschaft voranbringen.
In den vergangenen sechs Jahren der EU-Förderperiode wurden fast 1 080 Investitionsmaßnahmen unterstützt und so In
vestitionen in Höhe von 375 Millionen Euro ausgelöst. Bis zum Ende der Förderperiode 2013 geht man von fast einer halben Milliarde Euro geförderter Investitionen in Landwirtschaftsbetriebe aus. Das wird ermöglicht durch die EU, den Bund und das Land - dafür herzlichen Dank.
Bei der Nachwuchsgewinnung und -ausbildung sind in Brandenburg mittlerweile Zeichen gesetzt worden. Wir haben eine Eigeninitiative gestartet, die auch vom Land weiterhin begleitet wird: Wir haben Ausbildungsnetzwerke geschaffen, die sehr erfolgreich arbeiten. Betriebe haben sich zusammengeschlossen und organisieren die Ausbildung gemeinsam; dabei werden sie gefördert. Das hat auch damit zu tun, dass wir durch die moderne Ausgestaltung der Landwirtschaft einen Spezialisierungsgrad erreicht haben, dessentwegen nicht mehr alle Tierarten in allen Betrieben vorhanden sind, also im dualen Ausbildungssystem nicht mehr alle Arbeitsabläufe vermittelt werden können; insofern sind diese Ausbildungsnetzwerke wichtig. Die Ausbildungsergebnisse sprechen für den Erfolg dieser Netzwerkarbeit: Die Abschlüsse liegen über dem Durchschnitt. Das sichert Zukunft in der Landwirtschaft, meine Damen und Herren. Die Bewertung der Netzwerke durch die Betriebe und Auszubildenden ist durchweg positiv; das macht Mut.
Im Bereich von Wissenschaft und Forschung sind viele Einrichtungen in der Region präsent: Das Leibniz-Institut für Agrartechnik in Bornim will ich nennen, das ZALF in Müncheberg, aber auch die Hochschule Eberswalde. Brandenburg hat gute Voraussetzungen, diese Einrichtungen noch besser zu nutzen. Die anwendungsorientierte Forschung und der Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis müssen aus meiner Sicht gestärkt, Möglichkeiten, die sich aus Innovationspartnerschaften ergeben, genutzt werden.
Die täglichen Probleme der Landwirtschaft, meine Damen und Herren, sind trotz der guten Rahmenbedingungen nicht von der Hand zu weisen. Die Ernte war dieses Jahr gut, aber die Preise für Getreide rutschen bei steigenden Kosten ab - auch wegen Auflagen, die um uns herum existieren. Diese können nur durch Mehrarbeit und Rationalisierung ausgeglichen werden.
Überschattet waren dieses und das vergangene Jahr von Hochwasserschäden und Vernässungsproblemen. Hierzu sind im Haus Debatten geführt worden und sind auch weiterhin nötig.
Hinzu kommen immer wieder Preiskrisen. Die Forderung nach einer Risikoausgleichsrücklage will ich aus meinem Redebeitrag nicht ausklammern. Diesem Thema sollten wir auch auf Bundesebene nachgehen, um in volatile Märkte mehr Sicherheit geben zu können.
Auch beim Bodenerwerb muss gehandelt werden. Wir haben uns dazu im zuständigen Ausschuss verständigt und werden davon bin ich überzeugt - heute Nachmittag die Arbeitsgruppe Bodenmarkt ins Leben rufen. Im Bodenmarkt sind nämlich Preise aufgerufen, die sich in der Landwirtschaft über den sogenannten Reinertrag der Fläche nicht realisieren lassen. Die Produktionsgrundlage der Betriebe wird damit infrage gestellt.
Probleme gibt es auch bei der Wertschöpfung der nachgelagerten Bereiche. Die Schließung zum Beispiel des Schlachthofes in Kasel-Golzig hat damit zu tun, dass die Tierkonzentration in Brandenburg zu gering ist, um diese moderne Anlage, die nicht einmal älter als 15 Jahre ist, auszulasten.
Wir brauchen ein landwirtschaftsfreundliches Klima. Getreide gedeiht nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen; das gilt auch für die Pflanze Landwirtschaft. Wir brauchen außerdem eine Stärkung der Tierhaltung - Michael Luthardt und Dieter Dombrowski haben es angesprochen. Dies bedeutet eine Stärkung der Landwirtschaft in Gänze und mehr Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Dieses Element der Agrarwirtschaftsinitiative muss stärker betont werden.
Meine Damen und Herren, die natürlichen Standortbedingungen sind in Brandenburg nicht optimal. Das Ertragsniveau liegt 20 bis 30 % unter dem bundesdeutschen Durchschnitt; durchlässige, leichte Böden sind die Ursache hierfür. Deshalb ist Veredelung ein Ausweg.
Der hohe Grünlandanteil hat heute schon eine Rolle gespielt. Die Tierhalter brauchen ermutigende Ansätze, stoßen aber bei Genehmigungsverfahren für neue umwelt- und tiergerechte Ställe immer wieder auf Schwierigkeiten. Sie erfüllen die höchsten Standards, bauen Abluftfilter ein, sorgen für ausgeglichene Nährstoffbilanzen und geschlossene Kreisläufe und stehen trotzdem in der Kritik - nur weil die Ställe heute größer sind als beim Bauernhof von anno dazumal. Ich frage: Was ist besser, ein moderner Stall mit 600 Kühen in einem Ort oder zehn verteilte Ställe in einem Ort mit jeweils 60 Kühen bei insgesamt gleichgroßer bewirtschafteter Fläche? Ich glaube, hier ist die Frage des Tierwohls - jeder Stallneubau ist aus meiner Sicht auch eine Investition ins Tierwohl - schnell zu beantworten. Wer einmal in einem Stall mit 600 Kühen war, die dortigen Abläufe kennt und die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Tiere und Menschen sieht, wird davon schnell überzeugt sein.
Beim Schweinefleisch können Berlin und Brandenburg die regionale Nachfrage bei weitem nicht decken. Wir haben vorhin über Regionalität gesprochen. Nur knapp jedes vierte Stück Fleisch kommt aus der Region. Eigentlich müsste jede dreiköpfige Familie ein Schwein halten. Dies war und ist unmöglich. Stattdessen übernehmen in Deutschland gerade einmal 60 000 Betriebe - in Brandenburg sind es nur 700 - diese Aufgabe. Logisch, dass dann die Tierbestände größer ausfallen müssen, meine Damen und Herren.
Bei Eiern und Geflügel sind wir ebenfalls unterversorgt. Hier haben wir noch Potenzial. Als ich vor über 30 Jahren an der Uni Rostock zum Diplomagraringenieur ausgebildet wurde, durfte ich in der Prüfung auf die Frage antworten, wie ich die Kreislaufwirtschaft einschätze. Mit Blick auf den Kreislauf Boden-Pflanze-Tier-Boden bräuchten wir für Brandenburger und Mecklenburger Verhältnisse mindestens zwei Großvieheinheiten je Hektar, um über diesen Kreislauf genug, das heißt mehr Humus zuzuführen als zu entziehen. Michael Luthardt, wir haben unter 0,5 Großvieheinheiten je Hektar; ja, das ist zu wenig. Das ist die halbe Kuh auf dem berühmten Fußballplatz. Daraus kann eine ganze Kuh werden - das ist meine Botschaft. Dann haben wir erst eine Großvieheinheit je Hektar und noch nicht zwei, aber mit der einen sind wir immerhin auf einem guten Weg.
Im ökologischen Landbau sind wir spitze; darauf will ich jetzt nicht weiter eingehen. Auch die Förderperiode ist besprochen worden.
Ich weiß, dass meine Redezeit gleich zu Ende ist; ich habe allerdings noch anderthalb Seiten und würde euch so gerne alles mitteilen, was hier draufsteht,
weil wir nämlich als Landwirte die Guten sind! Wir erzeugen nicht nur Nahrungsmittel in der entsprechenden Qualität, sondern auch saubere Energie, bieten Direktvermarktung an, unterbreiten Urlaubs- und Freizeitangebote und erbringen Dienstleistungen für die Kommune. All das ist aus meiner Sicht kein Selbstläufer. Dahinter stehen Menschen, Betriebe, Unternehmen mit Ideen.
Ich war gestern in Brüssel. Dieter Dombrowski hat angesprochen, dass die Ergebnisse, die wir von dort gehört haben, ermutigend sind. Aber wenn man sich zum Beispiel die Kleinteiligkeit der Marktordnung anschaut - gestern haben wir dort das Thema Milch in einer Schwerpunktdiskussion begleitet -, erkennt man, dass wir von einer Einigung noch weit entfernt sind.
Es wird auch wichtig sein, dass wir alles dafür tun, in absehbarer Zeit auch in Deutschland einen einheitlichen Fördersatz zu erreichen, denn es gibt - selbst bei den Kürzungen, die uns erwarten - immer noch einen Unterschied bei der Flächenprämie in der ersten Säule. Sie liegt in Bayern und Niedersachsen bei 332 Euro, in Brandenburg nur bei 269 Euro; die Differenz beträgt 63 Euro.
Meine Damen und Herren, die Landwirtschaft ist die erste aller Künste. Das müsst ihr euch merken, dann sind wir alle miteinander auf einem guten Weg. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich vorab bedanken. Zu den Anträgen, die in diesem und im nächsten Tagesordnungspunkt zur Beratung anstehen es geht zum einen um die Stärkung der ortsansässigen Landwirte, zum anderen um den Biber -, haben die Fachpolitiker im Vorfeld gute Arbeit geleistet. Mein Vorredner Herr Dombrowski hat schon gesagt, dass wir dem Hohen Haus heute einen guten Lösungsansatz offerieren mit dem Ziel, eine den Bodenmarkt betreffende Arbeitsgruppe zu installieren.
Die Materie ist kompliziert. Das zeigt sich auch in den Ländern, die sich seit Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 schon mit dem Thema befasst haben. Zu diesen Ländern gehört
Baden-Württemberg. Dort ist ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht worden, dessen Ziel im Wesentlichen darin besteht, Landwirten aus einem Nicht-EU-Land den Zugang zu Flächen in Baden-Württemberg zu erschweren; das ist eine Besonderheit. Wir in Brandenburg gehören zu dem EU-Mitgliedsstaat Bundesrepublik Deutschland und sind von anderen EU-Mitgliedsstaaten umgeben. Das sollten wir bedenken, falls im Ergebnis der Arbeitsgruppentätigkeit ein Gesetz auf den Weg gebracht wird.
Ich bitte, dem Antrag zu folgen und die Arbeitsgruppe zu installieren. Ein bei unserem Parlamentarischen Beratungsdienst in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt auf, dass es bei Vorhandensein eines entsprechenden politischen Willens Regelungsmöglichkeiten hinsichtlich des Grundstücksverkehrsgesetzes, des Landpachtverkehrsgesetzes und das Reichssiedlungsgesetzes gibt. An Letzterem kann man ablesen, wie alt das Gesetz ist; der Titel „Reichssiedlungsgesetz“ sagt eigentlich alles. Ziel sollte es sein, ein geeignetes eigenes Agrarstrukturverbesserungsgesetz zu schaffen, das die Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage besser beschreibt.
Auch das Gutachten hat eine Problematik herausgestellt, über die wir schon gesprochen haben, Herr Dombrowski. Was den Kauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder das Übertragen genossenschaftlicher Anteile betrifft, so ist aus dem Gutachten herauszulesen, dass europäisches und damit höherrangiges Recht in dem Gesellschaftsrecht - Bundesrecht - weitergelten wird. Auch das wird in der Arbeitsgruppe zu klären sein.
Schließlich gibt es keinen wirksamen Konkurrenzschutz in der Landwirtschaft. Ortsfremden, die Landwirte sind, wird man nur in geringem Maße untersagen können, Land zu erwerben. Auch das geht aus diesem Gutachten hervor.
Vielleicht sollte die Arbeitsgruppe noch einen Prüfauftrag mitnehmen und klären, ob bei der Zustimmung zu Landkäufen eine Rolle spielen kann, dass in der Region soziale Verantwortung wahrgenommen wird, Arbeitsplätze geschaffen werden und weiterhin nachweislich in der Region produziert wird. Gegebenenfalls sind diese Aspekte in das Agrarstrukturverbesserungsgesetz aufzunehmen.
Ich wünsche dem Minister - die Aufgabe wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Jörg Vogelsänger landen - bei der Umsetzung des Auftrags, die Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, viel Erfolg und ein gutes Händchen bei der Ausgestaltung.
Die in dem Antrag benannten Vereinigungen und Verbände spielen ja als Grundstückseigentümer bzw. -nutzer schon eine Rolle.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diesem vom zuständigen Ausschuss vorgelegten Antrag heute zuzustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch von mir nochmals meinen Dank an die Fachpolitiker, dass wir zu dieser Vorlage am heutigen Tag gekommen sind. Ich bedanke mich auch recht herzlich bei Herrn Jungclaus; der Anruf hat mich in der Tat gefreut. Nun haben wir die fachlich-sachliche Bewertung dessen vorliegen, was wir in Auftrag geben wollen, nämlich die Schaffung einer Rechtsverordnung unseres Landes. Der Kernsatz heißt - ich möchte ihn einmal zitieren -:
„Diese Rechtsverordnung soll ein landesweit einheitliches und bestimmtes Vorgehen sicherstellen und die Landkreise ermächtigen, per Allgemeinverfügung besonders gefährdete Gebiete festzulegen, in denen zur Schadensabwehr Maßnahmen gegen Biber ohne einzelne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen möglich sind.“
Ich denke, das ist auch eines der wichtigsten Ergebnisse aus dem Anhörungsverfahren gewesen. Ich weiß, dass wir in den jeweiligen Fraktionen Mitglieder haben, die sich sehr stark dafür eingesetzt haben, dass wir Lösungsansätze für die Praxis finden. Ich kann Jutta Lieske von meiner Fraktion herausstellen, aber auch Frau Fortunato von den Linken sowie Herrn Wichmann von der CDU; auch von ihnen habe ich entsprechende Erklärungen gelesen.
Ich freue mich, dass in die fünf Punkte, zu der die Aufforderung an die Landesregierung verabschiedet werden soll, auch der Begriff Akzeptanzfonds aufgenommen wurde, weil dieser Akzeptanzfonds aus den Anhörungen heraus mehrfach wörtlich so gefordert wurde.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bitte Sie, diesen Antrag heute hier, wenn es geht, einstimmig zu beschließen. Das wäre ein guter Tag für die Art Biber.
Für den einzelnen Biber im Zweifelsfall natürlich nicht!
Insbesondere nicht für den einzelnen Elbebiber, denn über den reden wir heute hier. Also herzlichen Dank dafür!
Die Landwirtschaft entlang von Spree, Neiße, Elster und Elbe und insbesondere in den Polderflächen an der Unteren Havel ist stark von den Hochwasserfolgen betroffen. Zur Gefahrenabwehr wurden vorhandene Polderflächen gezielt geflutet. Die Flutung hat die Pegel gesenkt, gleichzeitig aber auf den betroffenen Polderflächen zu erheblichen Schäden geführt, die für die Unternehmen zur existenziellen Bedrohung geworden sind. Mit der Auflage des Hilfsfonds können bis zu 50 % der Schäden aller Betroffenen ausgeglichen werden.
Ich frage die Landesregierung: Ist angesichts des für die Gemeinschaft erbrachten Nutzens durch die Flutung der Polder eine höhere bzw. sogar vollständige Entschädigung für alle den Unternehmen entstandenen Schäden möglich?
Eine kurze Nachfrage: Sind bei den Härtefällen - also wo Betriebe einen Totalausfall erlitten haben und keinen Erlös erzielen können - Abschlagszahlungen vorgesehen oder wird die Zahlung des vollen Betrages, der ermittelt wurde, nach dem einfachen Verfahren relativ schnell abgehandelt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Jungclaus, Sie haben mein Redekonzept doch ein bisschen durcheinandergebracht, weil ich Frau Niels ansprechen wollte und ich mit ihr am Rande der letzten Ausschusssitzung
schon ein Gespräch zu diesem Antrag hatte. Ich wollte ihr eigentlich sagen - das müssen jetzt die Bündnisgrünen aushalten -: Manchmal denke ich, dass die Anträge der Bündnisgrünen den Landwirten Brandenburgs unterstellen, sie würden den Nutzen der Honigbiene für unsere Natur und die Erzeugung von Nahrungsmitteln nicht hoch genug bewerten.
Aber ich kann Ihnen sagen, sehr geehrter Herr Jungclaus: Das ist nicht so. Die gewaltige Bestäubungsleistung und der damit verbundene obstbauliche und landwirtschaftliche Nutzen sind mehr als nur bekannt, und dieser Nutzen wird auch von den Landwirten als alternativlos geschätzt. Denn ohne diese Leistung der Bienen gibt es keine vielfältige Vegetation und keine zufriedenstellenden Erträge.
Ich will gleich einfließen lassen, dass die Wildbiene hier auch von mir gemeint ist.
Die Zyklen, die zum vermehrten Bienensterben führen, sind aus meiner Sicht weiterhin zu erforschen, genauso wie Projekte zu fördern sind, die die Entwicklung der Population dieser Nutzinsekten unterstützen.
Meine Damen und Herren, wir haben mit den Bienen einschließlich Honigbienen eine der wenigen flugfähigen Spezies vor uns, die ein striktes Nachtflugverbot einhalten, denn die fliegen eben nur am Tag.
Eben um die Bestände nicht zu gefährden verlegen ja die Landwirte die Pflanzenschutzarbeiten in die späten Abend- und auch die Nachtstunden.
Die Entwicklung der Zahl der Imker in Brandenburg - Herr Jungclaus hat es angesprochen - ist aus meiner Sicht auch positiv zu bewerten. Die Anstrengungen, diese Zahl zu erhöhen, sind aber fortzusetzen. Auch das spiegelt sich in unserem Antrag wider.
Das gilt aus meiner Sicht auch für die weitere Unterstützung des Mehrländerinstituts für Bienenkunde in Hohen Neuendorf und für weitere Fördermaßnahmen im Rahmen der EU-Honigverordnung. Ferner gehören neben der Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen auch die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und die Jugendarbeit des Landesverbandes Brandenburgischer Imker dazu.
Deshalb auch die im Entschließungsantrag der Koalition aufgeführten Forderungen an die Landesregierung, die natürlich sicherstellen sollen, dass Schäden an Honigbienen vermieden werden.
Mit dem Antrag fordern wir auch einen Bericht ein; ich gehe davon aus, dass Minister Vogelsänger ihn im IV. Quartal vorlegen wird, denn dann wird der Kenntnisstand zum neuen EUFörderrahmen feststehen, und die möglichen Agrarumweltmaßnahmen werden dann auch zu beschreiben sein. Ich habe vorhin mit meiner Kollegin Klara Geywitz gesprochen: Ja, auch Feldrandblühstreifen und Blühstreifen in Gänze, Klara, sollen dazugehören. Das ist also auch eine klare Forderung, die wir schon gestellt haben. Wir werden sehen, wie wir dies einpflegen lassen können.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Zahl der Imker von 2 400 auf 3 500 und, damit verbunden, die Zahl der Bienenvölker in den letzten zehn Jahren von 16 000 auf ca. 35 000 gestiegen ist. Das ist positiv; ich habe es bereits gesagt. Diese Entwicklung ist fortzusetzen und auszubauen. Dem soll unser Antrag dienen.
Lassen Sie mich noch einen abschließenden Satz zu der von Ihnen, Herr Jungclaus, angesprochenen Forderung nach einem Verbot neonikotinoider Wirkstoffe sagen: Wir werden beispielsweise im Rapsanbau ab dem 01.12.2013 ein EU-weites Anwendungsverbot haben, das nach zwei Jahren wieder überprüft werden soll. Ich denke, dass wir hier keine zu einseitige Betrachtung zulassen sollten, denn der Rapsanbau in Deutschland bzw. der Raps als Bienenweide spielt eine entscheidende Rolle, und ich glaube, mit dem einseitigen Verbot dieser Wirkstoffe bekommen wir ein Problem, das sich dann in mehrfachen Feldspritzungen auswirken wird. Es hängt also alles doch wieder miteinander zusammen.
Trotzdem denke ich, dass wir mit dem Entschließungsantrag eine gute Voraussetzung geschaffen haben, um das Thema in der entsprechenden Form, mit der entsprechenden Wertschätzung und Aufmerksamkeit weiter behandeln zu können. - Danke schön.
Die Wasser- und Bodenverbände in Brandenburg sind durch mehrere Urteile - die Wirksamkeit der Beiratsbestellung, die Abgrenzung der Verbandsgebiete und der Umfang der Gewässerunterhaltung seien hier genannt - überraschend in eine Situation geraten, in der die Arbeit nicht mehr wie bisher fortgeführt werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass seitens der Landesregierung ebenso überraschend die Rahmenverträge zur Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung flächendeckend gekündigt wurden - unabhängig von den Urteilen.
Ich frage die Landesregierung: Welche kurzfristigen Maßnahmen unternimmt sie, um die Wasser- und Bodenverbände zu unterstützen und deren Arbeitsfähigkeit wieder zu gewährleisten?
Ich wollte auf die Rahmenverträge, die Unterhaltungsverträge sowie auf das Zeitfenster abheben. Diese Fragen hat die Ministerin beantwortet. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich möchte versuchen, die Emotionen wieder ein bisschen herunterzufahren, und deutlich machen, dass wir in Brandenburg und in Deutschland insgesamt so schlecht nicht aufgestellt sind, wenn man die Situation bei uns mit der auf der übrigen Welt vergleicht. Das ist die Überschrift, die ich hier nutzen möchte.
Wir haben heute schon wieder einen bunten Strauß an Argumenten gehört, bis hin zur Ausgestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik, Herr Jungclaus, weil die bisherige Agrarpolitik daran schuld war, dass wir hier nicht gut aufgestellt waren.
Meiner Ansicht nach leben wir momentan in einer Welt, die komplizierter, komplexer und von der Wahrnehmung her sogar ungesünder, eigentlich schlimmer geworden ist. Wir haben heute schon festgestellt, dass sich Handelsströme länderübergreifend bewegen. Ich denke daran, dass man Erdbeeren aus China einführen, aber auch Mais, der aus Serbien kommt, erwerben kann.
Auch diese Fülle an Informationen trägt dazu bei, dass der Verbraucher nicht mehr unterscheiden kann, was Wahrheit und was Unwahrheit ist, und das führt zu Verunsicherung. Die Konsumenten - ja, sie haben ein Recht darauf - sehnen sich nach Sicherheit. Sie sehnen sich auch nach Regionalität. Sie sehnen sich nach Transparenz und Überschaubarkeit. Sie wollen aber auch - das haben wir schon hier in diesem Hause diskutiert ein Angebot aus der ganzen Welt. Spargel im Winter ist hier genauso zu nennen wie Erdbeeren im Winter oder Ananas von Januar bis Dezember.
Zur Verunsicherung tragen dann auch Meldungen - darüber haben Frau Kircheis und Herr Wichmann hier schon richtigerweise berichtet - mit der Überschrift „Nur das darf drin sein, was auch draufsteht“ bei. Ja, das ist richtig. Wenn wir es auf das herunterbrechen, was davon in Brandenburg hängengeblieben ist, was Pferdefleisch, Aflatoxin und Bioeier angeht, stellen wir fest: gar nichts. Bei den Bauern ist tatsächlich nur die Bioeiergeschichte zu erwähnen, wo kriminelle Energie zu Umkennzeichnung geführt hat - aber das nachweislich nicht in Brandenburg. Insofern, Frau Ministerin, glaube ich schon, dass sowohl die Systeme der Wirtschaft als auch die Kontrollmechanismen Ihres Hauses und - begleitend - der kommunalen Einrichtungen richtig gelaufen sind.
Unsere feste Position ist, dass nicht der ehrliche Landwirt die Zeche zu zahlen hat, sondern der bestraft werden muss, der kriminell handelt.
Meine Damen und Herren, die Landwirtschaft in Brandenburg produziert nachhaltig; ich sagte es bereits: Wir sind in Brandenburg, ja in Deutschland so schlecht nicht aufgestellt. Die Landwirtschaft produziert nachhaltig, und sie produziert unter äußerst strengen Auflagen. Die meisten Verbraucher wissen das gar nicht. Selbst manchen Landwirten ist nicht mehr bewusst, unter welch strengen Auflagen wir hier produzieren. Für viele ist das selbstverständlich. Es rückt erst dann wieder ins Bewusstsein, wenn man Delegationen aus anderen Ländern aus China, Russland, Lateinamerika, Vietnam, aber auch aus den USA - empfängt. Da ist man schon darüber erstaunt, unter welch straffen Auflagen wir hier zu produzieren haben. Nicht umsonst haben wir, resultierend aus der BSE-Krise in Deutschland, Systeme in der Wirtschaft installiert, die wir als Qualitäts- und Sicherungssysteme bezeichnen - das QS-System hat sich bewährt -, denn all das, was wir jetzt festgestellt haben, hat mit den Kontrollmechanismen aus der Wirtschaft selbst zu tun und hat auch Rückverfolgbarkeit gesichert. Auch das lassen Sie uns heute einmal so herausstellen. Das Gleiche gilt für Milch, ich spreche hier das QM-System an.
Zum Glück hat es in den letzten Jahren nur - was heißt „nur“? gesundheitliche Beeinträchtigungen gegeben, etwa bei den verunreinigten Sprossen - sprich: EHEC - und bei den Noroviren auf den Erdbeeren, die aus China eingeführt wurden. Ich lege also darauf Wert, dass die Systeme hier auch funktionieren. Diesbezüglich sind manche Meldungen etwas überzogen und auch skandalisierend. Auch durch Grenzwertüberschreitung gibt es selten - wirklich selten - wirkliche Gefährdungen, da in der Regel ein Sicherheitsaufschlag um den Faktor 100 üblich ist. Das trägt zur Sachlichkeit und Ehrlichkeit bei.
Und, liebe Frau Niels - ich weiß nicht, ob sie hier ist -, mich hat ein wenig die Pressemitteilung aus Ihrer Fraktion mit der Überschrift „Verdacht auf giftige Rückstände in Brandenburger Futtermitteln und Gewässern bestätigt“ verunsichert - im wahrsten Sinne des Wortes. Diese Mitteilungen sind aus meiner Sicht alles andere als verbraucheraufklärend, denn eigentlich hätte bestätigt werden müssen, dass in allen Futtermittelproben die Grenzwerte eingehalten wurden und nur in einem Gewässer der Grenzwert überschritten wurde. Aber wenn die Ergebnisse nicht passen, werden manchmal andere Grenzwerte angesetzt. Das ist aus meiner Sicht nicht ehrlich.
Meine Damen und Herren, wie können und wie sollen wir dem Verbraucher helfen? Beratung und sachliche Aufklärung ist eine Möglichkeit. Transparenz ist zu schaffen, Rückverfolgbarkeit auf allen Stufen muss gegeben sein. Eigen- und Fremdkontrollen sind dabei ein wichtiger Bestandteil, und die bestehenden Regelungen müssen konsequent angewendet werden. Der Informationsfluss ist schlichtweg zu verbessern. Die Verbraucher haben in der Tat ein Anrecht darauf, nicht betrogen zu werden. Da helfen auch nicht mehr Labels, Siegel und Marken, sondern diese tragen manchmal noch zur Verunsicherung des Verbrauchers bei.
Die Verbraucherschutzdiskussion taugt aus meiner Sicht, Herr Jungclaus, auch nicht als Grundlage für eine Debatte um eine moderne Landwirtschaft. Zum Beispiel sind Tierbestandsgrößen nicht gleich ein Negativfaktum für das Tierwohl, wenn sie in großer Zahl daherkommen. Das hat unter anderem die Tierärztliche Vereinigung festgestellt.
Pflanzenschutzmittel werden in Deutschland verantwortungsvoll eingesetzt. Auch hier gibt es keinen Einfluss der Betriebsgröße auf die Intensität. Das wurde in verschiedenen Monitorings festgestellt.
Ich glaube, meine Zeit läuft langsam ab.
- Für meine Rede. - Deshalb muss ich hier ein wenig kürzen.
Ich will noch drei Aspekte zur Regionalität ansprechen. Ja, meine Damen und Herren, Regionalität ist ganz wichtig. Jedoch stellen wir fest, dass wir, wenn wir Eigenversorgung im BerlinBrandenburger Raum organisieren wollen, beim Schweinefleisch nur bei 30 % liegen. Wir stellen fest, dass wir beim Eierangebot nur 56 % sichern können. In ganz Deutschland liegen wir diesbezüglich bei 63 %; Brandenburg liegt also noch darunter. Wir brauchen Importe aus anderen Ländern dieser Welt, bezüglich derer wir am Ende des Tages nicht wissen, ob das von dort kommende Ei nicht doch aus der Käfighaltung stammt.
Wie kaufen wir Deutschen ein? Wir kaufen in Discountern ein. 44 % der Lebensmittel werden in Deutschland bei Aldi und Co. eingekauft. 25 % des Marktanteils liegen bei den Supermärkten, und die Warenhäuser wollen jeden Tag mit großen einheitlichen Partien beliefert werden - und das Lieferung für Lieferung.
Meine Bitte ist, dass wir Prüfstellen und Behörden so ausstatten, dass wir diese Aufgaben auch weiterhin im Kontext der wirtschaftlichen Prüfsysteme, die ich vorhin beschrieben habe, bewältigen können. Das Thema Regionalität sollten wir dahingehend anpacken, dass wir, wie ich es schon immer gesagt habe, auch unsere Produktion und unser vieharmes Brandenburg dahingehend entwickeln, dass wir mehr Tierbestände in Brandenburg halten. Dann könnten wir auch im vor- und nachgelagerten Bereich etwas für uns tun. Die Diskussion dazu sollten wir in den zuständigen Fachausschüssen fortsetzen. - Ich bedanke mich.
Am 7. und 8. Februar dieses Jahres hatten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten auf den mehrjährigen Finanzrahmen für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 verständigt. Der Finanzrahmen ist die Planungsgrundlage für das Land Brandenburg hinsichtlich der Verfügbarkeit von EU-Mitteln und des notwendigen Kofinanzierungsbedarfes.
Am 13.03.2013 hat das EU-Parlament in seiner Sitzung in Straßburg jedoch eine Resolution zum mehrjährigen Finanzrahmen verabschiedet, in der erhebliche Nachbesserungen, auch finanzieller Art, gefordert werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie wirken sich eventuell weitere Verzögerungen bei der Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens auf die Umsetzung und den Start der Förderperiode 2014 bis 2020 im Bereich der ländlichen Entwicklung und der Direktzahlungen aus?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Beyer, es ist in der Tat so. Ich kann mich an eine Bauernverbandsveranstaltung im Jahr 2008 erinnern - ich glaube, Frau Fortunato und Jutta Lieske waren dabei, ich glaube, sogar Herr Dombrowski, das weiß ich nicht genau -, bei der Bodo Schulz auftrat. Bodo Schulz ist ein bekannter Landwirt, der auch körperlich wahrgenommen wird, der gesagt hat: Ja, hier im Oderbruch, Herr Folgart, musst du dir merken, ist es so, dass wir hier den Biber in der Tat 100 Jahre nicht gehabt haben oder über 100 Jahre. Und du musst dir auch merken: Keiner hat ihn richtig vermisst. - Das gibt irgendwo zu denken.
Wir haben heute mit dem Antrag der FDP dargestellt bekommen, dass das Wiederansiedlungsprogramm des Bibers in Brandenburg Erfolg hatte. Dieser Erfolg droht in ein Problem umzuschlagen. Der Biber ist heimisch geworden.
Ja, geschätzt 2 700 Tiere - auch das wurde schon gesagt - an Flüssen und Seen, inzwischen aber auch in Städten und in dichter besiedelten Gebieten. Fraßspuren und Schäden sind nicht mehr zu übersehen, unter anderem an Neuanpflanzungen von
Bäumen, Beschädigungen der Deiche. Der Hochwasserschutz liebe Jutta Lieske, wir hatten darüber gesprochen - sollte auch noch einmal explizit thematisiert werden.
Der Biberschutz, der Schutz der Bevölkerung und der Investitionen, die durch das Land getätigt wurden, beginnen miteinander in Konflikt zu geraten. Der Biber ist eine geschützte Tierart ja -, aber wie viel Biber kann sich Brandenburg leisten, ohne dass Hochwasserschutz, Bevölkerungsschutz und auch der Naturschutz an Grenzen geraten? Diese Fragen sind, glaube ich, gestattet.
Auch volkswirtschaftlich sind Schäden nicht mehr wegzudiskutieren, wenn Wiesen und Wälder - wie heute hier schon erwähnt - überschwemmt werden, Boden und damit Eigentum wir haben gestern einen längeren Tagesordnungspunkt darüber abgehandelt - letztendlich für die Bewirtschaftung wertlos werden, Teichanlagen ruiniert werden und Bürgern die Möglichkeit genommen wird, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Das Land - dazu fordere ich heute hier auch auf, auch im Namen meiner Fraktion - muss gegensteuern, ehe die Konflikte überhand nehmen und nicht mehr steuerbar sind. Biber dürfen keinen größeren Schutz genießen als die Ergebnisse menschlicher Arbeit, meine Damen und Herren. Darum brauchen wir einen Biber-Managementplan. Es geht dabei wirklich nicht gegen den Biber, sondern es geht um dessen Schutz. Und wenn wir hier über einen Maßnahmen- und Managementplan sprechen, dann ist das genau die richtige Stelle.
Dass wir damit in Deutschland kein Neuland betreten, zeigt das Beispiel Bayern. Das will ich hier noch einmal herausstellen. Dort steht ein Maßnahmen- und Managementplan seit mehreren Jahren nicht nur auf dem Papier, sondern es wird auch danach gehandelt. Dieser Plan dient dort der Information der Betroffenen und schafft auch Akzeptanz bei ihnen.
Ein Managementplan bedeutet aber auch, Bestände regulieren, Obergrenzen festlegen und Maßnahmen definieren, wie diese Obergrenze eingehalten werden kann. Lebendfang, Tötung nach Fang sind denkbare und auch durchaus mögliche Maßnahmen; gegebenenfalls sind sie auch zu nutzen.
Wichtig sind aus Sicht der Betroffenen aber auch Regelungen, die den Ausgleich bei Schädigung enthalten können, ja enthalten müssen. Das muss aus meiner Sicht verbindlich geregelt werden.
Es muss auch ein gewisser Rechtsanspruch definiert werden. In Bayern beispielsweise, meine Damen und Herren, werden Biberschäden durch freiwillige Leistungen des Staates zu maximal 80 % ausgeglichen. 350 000 Euro sind dafür jährlich bei geschätzt 14 000 Bibern eingeplant.
Geregelt ist dort auch der Vorrang der Prävention. Biber-Management ist also ein Thema, dem wir uns in Brandenburg intensiver widmen müssen. Betroffen sind nicht nur die Bürgerinnen und Bürger im Hochwasserschutzbereich, sondern auch die in der Fläche wirtschaftenden Menschen wie Fischer, Landwirte, Waldbesitzer. Und betroffen ist - in Bayern macht sich das anhand der Zahl schon deutlich - auch der Landeshaushalt und an der Stelle auch der Steuerzahler.
Welche Fragen sollten wir aufwerfen, wenn wir diesen Antrag in den Fachausschuss überweisen? Meine Bitte wäre, dass wir
Folgendes diskutieren und klären: Wer ist wofür zuständig? Wofür ist die Kommune, die Gemeinde, das Land zuständig? Welche Gebiete werden erfasst? Wie hoch ist der Zielbestand? Wer legt Gebietskulissen und Zielbestände fest? Woher kommt das Geld für den Schadensausgleich? Vielleicht aus dem Naturschutzfonds?
Ich bin dafür, dass wir diesen Antrag überweisen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es kurz machen, indem ich sage: Auch meine Fraktion wird dem Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnisgrünen zustimmen. Jedoch will ich noch einige inhaltliche Bemerkungen machen.
Herr Dombrowski, Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie in Ihren Antragstext hineingeschrieben haben, dass es keine einfache Lösung für das Problem gibt. Das ist, glaube ich, unstrittig. Insofern müssen wir uns, wenn wir das aufdröseln wollen, sehr intensiv mit dem Thema beschäftigen.
Der Boden, meine Damen und Herren, ist als Produktionsfaktor unerlässlich. Er ist das wichtigste Produktionsmittel der Landwirte. Ortsansässige Landwirte sind wichtig, weil die Wertschöpfung dann definitiv im Land bleibt. Auch das gesellschaftliche und öffentliche Engagement ist damit zweifellos verbunden. Boden ist sozusagen das Fundament der landwirtschaftlichen Betriebe.
Der Boden ist auch wertstabil. Damit ist er Spekulationsobjekt geworden. Genau an der Stelle liegt, glaube ich, das Problem begründet. Anleger flüchten angesichts der Wirtschaftskrise, der Eurokrise in Beton und Boden. Langfristig wird - darüber sind sich alle Experten einig - die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Produkten und damit auch nach dem Boden als Hauptproduktionsmittel steigen.
Verschärft wird das Problem durch den Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche. Jeden Tag - auch darüber haben wir in diesem Hohen Hause bereits gesprochen - verlieren wir in Brandenburg ca. 7 ha. Auch das ist eine Entwicklung, die man bei der Schlüsselfrage hier im Auge behalten sollte.
Ich will ausdrücklich sagen, dass Landwirte in der Regel keine Bodenspekulanten sind, weil Boden ihr Hauptproduktionsmittel ist. Ostdeutschland wird in der Tat von Anlegern bevorzugt. Da spielen die Strukturen mit hinein. Da spielt auch die Flächenverfügbarkeit über die BVVG, was die Staatsflächen betrifft, mit hinein. Das ist auch der Punkt, weshalb der von Ihnen zitierte Dr. Born darauf hingewiesen hat, dass wir derzeit ein generelles Problem in Deutschland haben, was diesen Drang nach Flächen, nach Boden - auch in Richtung Spekulationsobjekt - angeht: weil wir auch in den alten Bundesländern, in Westdeutschland, derzeit eine Entwicklung spüren, wie wir sie bis dahin noch nicht erlebt haben.
Wer ist gemeint? Das Problem ist in der Tat vielschichtig. Die Gruppe derjenigen, um die es geht, ist sehr heterogen. Wir reden über Anleger außerhalb der Landwirtschaft. Wir reden aber auch über Anleger, die in der Landwirtschaft selbst vorhanden sind oder in die Landwirtschaft einsteigen wollen. Wir reden über Fonds - Hedgefonds vielleicht sogar -, und wir reden über Ortsansässige und Nichtortsansässige. Da stellt sich schon die Frage, wie weit der Begriff „ortsansässig“ reicht.
Zu den bisherigen Untersuchungen und Gutachten vielleicht nur so viel: Der tatsächliche Umfang des Einflusses außerland
wirtschaftlicher Investoren war Gegenstand von Untersuchungen des von Thünen-Instituts in Braunschweig und auch des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften.
Eine Zunahme der Aktivitäten nichtlandwirtschaftlicher Investoren lässt sich aus dem vorliegenden vTI-Gutachten - also vom Thünen-Institut - nicht unbedingt ableiten, wobei sich allerdings die in den Fallregionen gewonnenen Erkenntnisse nur begrenzt auf andere Regionen übertragen lassen. Insofern ist eine Beschäftigung mit dem Thema auch hier in Brandenburg wichtig.
Herr Dombrowski, Sie haben es angesprochen: In Sachsen-Anhalt ist eine Arbeitsgruppe aus Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Verbänden gebildet worden. Schon die Zusammensetzung zeigt, wie vielschichtig und komplex sich dieses Problem darstellt.
Folgende Fragen sind zu beantworten: Sind alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft? Wo kann der Hebel angesetzt werden, ohne das Grundgesetz und das Recht an Eigentum infrage zu stellen?
Die Ansprüche an die Bodengesetze in Deutschland haben sich in der Tat verändert. Neben dem Reichssiedlungsgesetz ist vor allem das Grundstücksverkehrsgesetz zu betrachten, wenn Änderungen an der Stelle vorzunehmen sind. Das ist, glaube ich, der Knackpunkt.
Was sollten wir tun? Die Situation auf dem Bodenmarkt analysieren, Schlussfolgerungen ableiten und diese mit der gebotenen Sachlichkeit und Dringlichkeit besprechen.
Ich schlage heute hier auch vor, dass wir neben der Befassung im Ausschuss und der Bildung einer Arbeitsgruppe auch die Hinweise Sachverständiger aufnehmen sollten. Hier spielt Baden-Württemberg vielleicht eine Rolle, hier spielt auch Sachsen-Anhalt eine Rolle. Darüber sollten wir reden. Diese juristische Frage könnte durchaus im Hause selbst, nämlich von den Juristen, die im Parlamentarischen Beratungsdienst tätig sind, beantwortet werden.
Lange Rede, kurzer Sinn: Das werden wir besprechen.
Ich schließe ab; die rote Lampe leuchtet. - Ich bedanke mich. Wir werden überweisen. - Danke schön.
Der Eichenprozessionsspinner entwickelte sich in den vergangenen Jahren vielerorts zu einer Gefährdung für die Bevölkerung. Darüber hinaus schwächte er erheblich den Eichenbestand. Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners stieß auf Schwierigkeiten, die ihre Ursache teils in fehlenden Genehmigungen für den großflächigen Einsatz von Insektiziden auch im öffentlichen Raum hatte. Die zuständige interministerielle Arbeitsgruppe - MIL/MUGV - informierte die Landkreise darüber, dass das Bekämpfungsmittel Dipel ES nicht zugelassen sei und im Lufteinsatz mit Hubschraubern nicht verwendet werden dürfe, obwohl das Verfahren allgemein als effektiv und vor allen Dingen auch als kostengünstig gilt. Die Arbeitsgruppe gab den Landkreisen jedoch die Zusage zu prüfen, ob seitens des Landes eine Sondergenehmigung erteilt werden kann. Da die weitere Bekämpfung ab dem 25. April erfolgen und entsprechend vorbereitet werden muss, drängt die Zeit.
Ich frage die Landesregierung: Ist für 2013 eine Bekämpfungsstrategie gegen den Eichenprozessionsspinner einschließlich der erwähnten Sondergenehmigung für den Mitteleinsatz von Dipel ES per Hubschrauber auch im öffentlichen Raum vorhanden und umsetzbar?
Ja, nur noch eine Frage, die Sie mit einem klaren Ja beantworten können, Herr Minister, wenn es denn geht: Können wir davon ausgehen, dass Sie intensiv um diese Sondergenehmigung kämpfen? Denn sie ist in der Tat die beste Lösung, nicht nur hinsichtlich der finanziellen Belastungen, die auf die Landkreise bzw. die Kommunen zukommen würden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Beyer, ich gebe gern den Dank an Sie zurück und bin auch sehr dankbar, dass Sie das SPD-Positions- und Diskussionspapier angesprochen haben. Dieses Papier war mit Ihrem Antrag der Auslöser dafür, dass der Ball überhaupt ins Rollen kam. Dafür bin ich sehr dankbar, weil wir uns, glaube ich, eine gute gemeinsame Position erarbeitet haben. Ich bin froh, dass die Fraktionen dieses Landtages nach wirklich intensiver Diskussion diese heute zu beschließende Ausschussempfehlung auf den Weg gebracht haben. Nur - Herr Beyer hat es erwähnt - BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wollen sich dem Antrag nicht anschließen, was schade ist, wie ich meine, und, ehrlich gesagt, verstehe ich diese Entscheidung nicht, denn die Flächennutzung in Brandenburg steht wie in ganz Deutschland im Spannungsfeld zwischen landwirtschaftlicher Produktion, städtischer Entwicklung, der Energiewende - ich verweise in diesem Zusammenhang auf Windparks - und zunehmenden Ansprüchen an Natur und Landschaft. Landnutzungskonflikte sind vielerorts die Folge.
Angesichts weltweit knapper Nahrungsmittel und in Zeiten der Energiewende ist die Frage mehr denn je erlaubt, wie viel
Extensivierung der Landwirtschaft in Brandenburg, in Deutschland, ja in Europa noch verantwortbar ist - oder anders gesagt: Kommt es nicht vielmehr darauf an, in der Gunstlage Mitteleuropas nachhaltig hohe Erträge zu erzeugen? Ich weiß, wir sind aufgrund unserer Standortbedingungen etwas benachteiligt, aber wir gehören in diese klimatische Gunstlage hinein.
Ich möchte noch einmal sagen - Frau Niels, nicht, dass ich falsch verstanden werde -, was ich gestern gesagt habe: Die neue Förderperiode wird, wenn wir den finanziellen Rahmen abgesteckt haben, auch dahin gehend zu bewerten sein, wie wir das Thema Regionalität, Wertschöpfung vor Ort auch unter Berücksichtigung des Umstellungsprozesses auf biologische Anbauverfahren, auf den Ökolandbau, bewerten. Aber das ist ein Thema, das wir mit der neuen Förderperiode, wenn der Rahmen abgesteckt ist, neu angehen müssen. Das möchte ich sagen, weil ich denke, dass es kein Widerspruch ist, den Markt tatsächlich regional zu sehen, den Markt national und auch international zu sehen. Wir können mittlerweile feststellen deshalb habe ich den Begriff hohe Erträge, Intensivierung der Produktion angesprochen -, dass wir mittlerweile auch schon bei dem einen oder anderen Ackerkulturgut - wenn ich zum Beispiel Getreide und Raps nehme - ein Exportland geworden sind.
Aktuell ist in der Tat die Politik gefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und auch das wichtige Nachhaltigkeitsziel in Deutschland zu erreichen. Dazu sollten wir unseren Beitrag leisten, in Deutschland maximal 30 Hektar Flächenverbrauch pro Tag zuzulassen. Neben den Eingriffen durch Siedlungsund Verkehrsmaßnahmen müssen in Zukunft auch die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen intelligenter und flächenschonender durchgeführt werden. Nochmals, verehrte Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, an Sie gerichtet: Es ist dem Naturschutz nämlich bisher nicht gelungen, die Entsiegelung ungenutzter Siedlungs- und Verkehrsflächen als funktionalen Ausgleich für eine Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen durchzusetzen. Stattdessen haben die ergriffenen Kompensationsmaßnahmen oftmals zu einem weiteren Verlust landwirtschaftlicher Fläche geführt. Der Naturschutzausgleich muss zukünftig gezielter, kooperativer und flächenschonender umgesetzt werden. Dazu zählen als wichtiger Ansatz die von Herrn Beyer auch schon angesprochenen Ersatzzahlungen.
Die gezielte Nutzung der europäischen Fonds, besonders des ELER-Fonds, wird weiterhin ein Schlüsselinstrument für die Entwicklung ländlicher Räume in Brandenburg sein.
Abschließend will auch ich darauf hinweisen, dass der agrarischen angewandten Forschung und Lehre zur Lösung der Fragen der Nahrungsmittelproduktion, der Biomassestrategie, der Energiewende, aber auch der Biodiversitätsstrategie keine Alternative entgegengestellt werden kann. Das landwirtschaftliche Versuchswesen zu erhalten ist ebenfalls alternativlos. Deshalb weise ich auch hier nochmals auf die Beschlussempfehlung hin.
Ich bedanke mich bei den Fraktionen der FDP, der CDU und natürlich auch bei der Fraktion DIE LINKE als unserem Koalitionspartner, dass wir dieses Papier so gut hinbekommen haben. Ich würde mich freuen, wenn die Beschlussempfehlung
vom Hohen Haus dann auch so mitgetragen wird. - Herzlichen Dank, frohe Weihnachten, alles Gute im neuen Jahr.