Sylvia Lehmann
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Last Statements
Die Landesregierung hat sich bei der letzten Gesundheitsreform mit Erfolg dafür eingesetzt, dass der ambulanten medizinischen Versorgung in Brandenburg mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Presseberichte sprechen von einem Plus von bis zu 130 Millionen Euro oder über 16 % mehr für die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg. Zudem können Ärztinnen und Ärzte durch erhöhte Zuschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg für die Übernahme einer frei werdenden Arztpraxis in unterversorgten Regionen einen Sicherstellungszuschuss von 50 000 Euro erhalten. Bei Neugründungen sind es 40 000 Euro, und für die Gründung einer Zweigpraxis in unterversorgten Regionen gibt es einen Sicherstellungszuschuss von 15 000 Euro. Außerdem kann die Kassenärztliche Vereinigung Umsatzgarantien für bis zu acht Quartale gewähren.
Ich frage die Landesregierung: Ist vor dem Hintergrund dieser positiven Maßnahmen und Entwicklungen ein Zuwachs an Ärztinnen und Ärzten in Brandenburg zu beobachten?
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, das auch selbst auditiert ist, fördert im Rahmen des Arbeitspolitischen Programms unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Implementierung einer familienbewussten Personalpolitik in kleinen und mittleren Unternehmen mit dem audit berufundfamilie©.
Ich frage die Landesregierung: Welche Vorteile haben nach ihrer Kenntnis die Unternehmen und Einrichtungen vom audit berufundfamilie©?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Frau Mächtig, Sie haben einen richtig weiten Bogen schlagen müssen, damit doch noch ein paar kritische Punkte übrig blieben,
damit Sie Ihrerseits in geübter Weise selbstbewusst die Oppositionsrolle ausfüllen konnten.
Der 5. Landesgleichstellungsbericht liegt vor. Dafür möchte ich mich bei der Landesregierung sehr herzlich bedanken. Auch wenn es die Ministerin bereits getan hat, so möchte ich es aus der Sicht der Legislative noch einmal tun. Ich finde es auch sehr gut und begrüßenswert - ich persönlich habe mich wirklich sehr darüber gefreut -, dass, obwohl der Hochschulbereich nicht in den Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes fällt, hierzu doch eine spezifische Bewertung durch das Fachministerium erfolgt und in den Landesgleichstellungsbericht eingeflossen ist. Das möchte ich hier besonders hervorheben, um mich dafür gleichermaßen herzlich zu bedanken. Leider kann mich die Fachministerin gerade nicht hören, weil sie nicht hier ist. Aber die Kollegen der CDU werden es ihr vielleicht noch sagen.
Wie der vorliegende Bericht deutlich macht, sind wir bei der Gleichstellung von Frauen und Männern ein gutes Stück vorangekommen. Bei sinkender Gesamtbeschäftigung in der Landesverwaltung - es geht in dem Bericht ja schwerpunktmäßig um die Bereiche der Landesverwaltung - ist der Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung kontinuierlich gestiegen. Derzeit beträgt er knapp 52 %. Wir Frauen haben da also ein Stück weit die Übermacht. Gerade auch im höheren Dienst hat sich der Frauenanteil positiv entwickelt.
Allerdings werden Führungspositionen immer noch mehrheitlich von Männern besetzt, sind solche Positionen also immer noch von Männern dominiert. Vielleicht liegt es ja an beiden Geschlechtern, an den Männern, aber auch an uns Frauen selbst. Ich höre Männer sehr oft sagen: Ich kenne da gar keine, die das könnte. - Vielleicht kann man den Männern einmal sagen, dass sie den Blick auf uns Frauen nicht allzu selbstbewusst von oben nach unten richten sollten, zu uns Frauen auch eine andere Einstellung bekommen sollten, während wir Frauen mit unserem üblichen weiblichen Charme, aber etwas selbstbewusster sagen sollten, was wir können und was wir uns zutrauen. Vielleicht können wir dann künftig mehr Punkte sammeln.
Zu einer erfolgreichen Gleichstellungspolitik des Landes zählen aber auch solche Aktivitäten wie Frauenhäuser - das ist bisher völlig außer Acht gelassen worden -, die Brandenburgische Frauenwoche, das Mammografiescreening, die gerade uns Frauen zugute kommen - erinnern Sie sich bitte daran, wie oft
wir insbesondere im Fachausschuss darüber diskutiert haben -, der „Zukunftstag von Mädchen und Jungen“ sowie Förderprojekte für junge alleinstehende Mütter.
Ich habe mich gleichermaßen sehr gefreut, als ich unlängst in der Zeitung lesen konnte, dass es ein Gespräch zwischen Ministerpräsident Platzeck, Sozialministerin Ziegler und dem Frauenpolitischen Rat gab, in dem die drei vereinbart haben, die Aktivitäten, die ich gerade eben aufgezählt habe, weiter zu entwickeln, weiter zu qualifizieren und auch zu erweitern und daraus ein gleichstellungspolitisches Handlungsprogramm für die nächsten Jahre zu erstellen.
Ich sage hier ganz deutlich: Wenn es dabei um ganz konkrete Maßnahmen geht, dann werden wir bereit sein, wird die Landesregierung bereit sein, solch ein Programm zu erstellen. Warum betone ich das mit den konkreten Maßnahmen? Vertreterinnen des Frauenpolitischen Rates waren ja bei uns im Ausschuss, und bei diesem Besuch haben wir auch über das Thema Gleichstellung gesprochen. Aber, meine Damen und Herren, an der einen oder anderen Stelle waren mir die Ausführungen noch zu unkonkret. Ich meine, da müssen wir konkreter, präziser werden, wenn wir in der Gleichstellungspolitik auch etwas erreichen wollen.
In den vergangenen Jahren ist auch immer wieder das Thema der Struktur angesprochen worden, verbunden mit der Frage, ob es Sinn macht, dass die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie gleichzeitig Gleichstellungsbeauftragte ist.
- Frau Kaiser, Sie haben das unlängst im „ND“ noch einmal beklagt. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass diese Struktur völlig in Ordnung, richtig und erfolgreich ist. Viele andere Länder haben diese Struktur gleichermaßen. Sie werden sich sicherlich etwas dabei gedacht haben.
Aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung heraus kann ich nur sagen: Es ist ganz wichtig, dass man im System drinsteckt, dass man in der Struktur unmittelbar mit verankert ist. Das ist bei der Ministerin der Fall. In ihrer Funktion als Ministerin hat sie auch eine gewisse Hausmacht und ist damit in einer hervorragenden Situation, um Maßnahmen und andere Dinge, die die Gleichstellung betreffen, auch im Ministerium und in der Landesregierung insgesamt umzusetzen. Diese Struktur ist gut und richtig und hat sich bewährt.
Ich möchte mich hier bei Dagmar Ziegler besonders für den Part als Gleichstellungsbeauftragte bedanken. Ich weiß aus Gesprächen, dass in der Landesverwaltung da sehr viel mehr gelaufen ist, was nicht alles in der Zeitung stand. Gleichstellungspolitik läuft manchmal auch ganz still und leise ab. - Dafür bin ich jedenfalls sehr dankbar.
Lassen Sie uns die nächsten Jahre angehen. Ich freue mich auf das handlungspolitische Programm. Ich denke, dass wir da noch viele interessante Ansätze finden werden. - Herzlichen Dank.
Ja.
Frau Kaiser, darin sehe ich aber gar keinen Widerspruch, wie Sie ihn jetzt formuliert haben.
Medienberichten ist zu entnehmen, dass sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Krankenkassen im Gemeinsamen Bewertungsausschuss am 17. März 2009 bezüglich der Umsetzung des § 87 Abs. 2b SGB V geeinigt und somit die Vergütung von ärztlichen Leistungen, die durch andere Personen in der Häuslichkeit des Patienten erbracht werden, geregelt haben. Damit ist der letzte Schritt zur Überführung des AGnES-Modellprojektes - Gemeindeschwester - in die Regelversorgung getan.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Umsetzung der Regelungen im Land Brandenburg?
Der Presse war zu entnehmen, dass die Verwaltungsräte der AOK Berlin und der AOK Brandenburg sich über eine Fusion der beiden Krankenkassen zum 1. Januar 2010 verständigt haben.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Fusionsabsichten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Wir haben in dieser Wahlperiode schon sehr oft über Pflege gesprochen. Ich darf an dieser Stelle an das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz erinnern; im vergangenen Jahr vom Bundestag auf den Weg gebracht und seit dem 01.07.2008 in Kraft. Die Anhebung der Leistungsbeiträge in den drei Pflegestufen der ambulanten Pflege, der neue Leistungsanspruch für Menschen mit eingeschränkter Altersdemenz von bis zu 2 400 Euro jährlich, die Möglichkeit des Pools von Pflegeleistungen in Wohngemeinschaften oder Nachbarschaften, die Einführung der sechsmonatigen Pflegezeit und natürlich die Errichtung von Pflegestützpunkten mit einem umfassenden, unabhängigen Beratungsangebot unter einem Dach werden die Bedingungen für Pflegende - für pflegende Angehörige und für Pflegekräfte wesentlich verbessern. Die Pflege am Körper wird um Beratung, Betreuung und Assistenz erweitert sowie ein erster Schritt durch Neuformulierung des Pflegebegriffs getan. Wir werden in der nächsten Wahlperiode sehr intensiv über einen neuen Pflegebegriff zu diskutieren haben. Der vom Bund hierfür eingerichtete Beirat hat im Januar dieses Jahres seine Vorstellungen dazu vorgelegt.
Ziel muss es sein, von der Minutenpflege wegzukommen; sie entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen.
Das heute verabschiedete Gesetz zur Neuregelung der heimrechtlichen Vorschriften - Frau Prof. Dr. Heppener hat hierzu Ausführungen gemacht - wird neben neuen Wohnformen auch die Qualität der unterstützenden Wohnformen für die Gesellschaft transparenter machen.
Übrigens wird in der Beantwortung der Großen Anfrage deutlich, dass sich die Betreuungs- und Pflegequalität in den Einrichtungen
in den letzten Jahren verbessert hat. Der Medizinische Dienst der Pflegekassen und die Heimaufsicht arbeiten hierbei glücklicherweise Hand in Hand.
Mit dem Altenpflegehilfegesetz - im Mai dieses Jahres in diesem Hause beschlossen - ermöglichen wir Jugendlichen mit einfacher Berufsbildungsreife und arbeitslosen Menschen den Einstieg in die Altenpflege. Zum einen zwingt uns die demografische Entwicklung dazu, zum anderen wird sich die personelle Situation in der Pflege entkrampfen.
Zu guter Letzt möchte ich die Pflegeinitiative der Landesregierung „Später beginnt jetzt“ nennen. Sie wurde in den Jahren 2007/08 durchgeführt. An ihr beteiligten sich viele Partner. Sie hat im Land viele Ideen und Projekte hervorgerufen. Pflege geht weit über das Spektrum der Leistungen der Pflegekassen hinaus. Die Pflegeinitiative hat dies noch einmal sehr anschaulich gemacht und somit einen kräftigen Impuls für die notwendige Weiterentwicklung der Pflege gesetzt. Die Pflegeinitiative muss auch künftig durch alle Beteiligten weitergelebt werden.
Über das Investitionsprogramm Pflege wurden insgesamt 10 790 vollstationäre Plätze, 586 Kurzzeitpflegeplätze und 840 Tagespflegeplätze gefördert. Diese öffentlich geförderten Pflegeplätze sollen vorrangig Menschen mit geringen finanziellen Mitteln vorbehalten bleiben. Entsprechend dem Landespflegegesetz sind die Träger von Einrichtungen verpflichtet, öffentlich geförderte Plätze mit Personen dieser Zielgruppe zu belegen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Sozialhilfe ein Belegungsrecht für diese Plätze. Das ist sozialpolitisch außerordentlich wichtig, wenn man bedenkt, dass die Differenz für das individuelle Investitionsentgelt bei öffentlich geförderten Pflegeeinrichtungen zu nicht öffentlich geförderten Pflegeeinrichtungen zwischen 7 Euro und 18 Euro liegen kann. Wir sind der Meinung, dass die Arbeit für und mit den Menschen generell zu schlecht bewertet und damit zu gering vergütet wird. Diesen gordischen Knoten zu lösen wäre eine Aufgabe der Tarifpartner.
Ungeachtet dessen sind wir sehr froh, dass es gelungen ist, den Pflegebereich in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen und somit den Weg hin zu einem Mindestlohn für die Pflegebranche zu ermöglichen. „Später beginnt jetzt“, meine Damen und Herren! - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Görke, ich möchte Ihnen schon ganz gern deutlich machen, was ich in dem Bericht alles gefunden habe. Wir haben diesen Bericht ja ganz bewusst mit der Ausrichtung auf ein lebenslangen Lernen bezogen auf Fachkräftesicherung verlangt. Natürlich umfasst lebenslanges Lernen insgesamt viel mehr und ist sehr viel komplexer. Das alles ist bekannt.
Bei der Anforderung des Berichts sind wir im Übrigen ganz bewusst auch von der nationalen Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung vom April 2007 ausgegangen, die sich auf die Bereiche „frühe Bildung“, „Schulbildung“, „Hochschulbildung“ und „berufliche Bildung“ bezieht. Der Schwerpunkt für unseren Bericht liegt auf der beruflichen Bildung, wobei für uns besonders wichtig ist, wie sich die Qualifizierungsinitiative des Bundes in die bestehende Weiterbildungsstruktur des Landes so einbinden lässt, dass nicht nebenher agierende Strukturen entstehen, sondern Maßnahmen vom Bund und vom Land sich ergänzen, aufeinander aufbauen und somit fachlich
inhaltlich zusammenpassen, wie Frau Kollegin Schulz, die Sie eben zitiert haben, völlig richtig gesagt hat.
Der vorliegende Bericht lässt erkennen, dass diese Einbindung gut gelungen ist. Herr Görke, ich habe aus dem Bericht also etwas ganz anderes herausgelesen. Jeder soll einen Schul- und Berufsabschluss schaffen können. Das ist ein wichtiges Ziel der Qualifizierungsinitiative und ist mittlerweile als Rechtsanspruch im SGB III verankert. Die Qualifizierungsinitiative ergänzt hier in sinnvoller Weise die Landesaktivitäten zum Beispiel im Bereich der Grundbildung an den Volkshochschulen. Hier werden mit finanzieller Hilfe durch das Bildungsministerium bzw. durch die ARGEn Schulabschlüsse nachgeholt.
Mit der Qualifizierungsinitiative des Bundes soll auch das System der dualen Ausbildung gestärkt werden. Das entspricht der Richtlinie des MASGF zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualifikationen während der Ausbildungszeit.
Ein weiteres Ziel der Qualifizierungsinitiative für Deutschland heißt: Mehr Menschen sollen die Möglichkeit zur Weiterbildung nutzen. Das setzt Kenntnis und Transparenz über Bedarfe und Angebote voraus. Auch hier ergänzen sich Bundes- und Landesziel hervorragend. Mit dem brandenburgischen Fachkräfteinformationssystem der LASA, mit der Weiterbildungsdatenbank und den Weiterbildungsberatungsstellen haben wir in Brandenburg eine gute Struktur, auf der der Bund aufbauen kann, um wiederum sein Ziel zu erreichen.
Dies alles muss natürlich im Zusammenhang mit der Fachkräftesicherung in Brandenburg betrachtet werden. Durch alle wissenschaftlichen Erkenntnisse ist bislang unterstrichen worden, dass vorhandene Fachkräfte vor allem qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind. Fachkräftesicherung muss also im Kontext zu Bildung gesehen werden. Nicht ohne Grund ist für uns Sozialdemokraten Bildung die wichtigste sozialdemokratische Aufgabe der nächsten Jahre.
Uns allen ist bekannt, dass bis zum Jahre 2020 die für den Arbeitsmarkt besonders relevanten Arbeitnehmergruppen der brandenburgischen Bevölkerung erheblich kleiner werden, die Gruppe der 20- bis 40-Jährigen um über 27 % und die Gruppe der unter 20-Jährigen um etwa 20 %. Lediglich die Gruppe der über 60-Jährigen wird um 27 % größer werden. Das heißt, dass sich Unternehmerinnen und Unternehmer und die Weiterbildung auf ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen müssen.
Der Bericht zeigt natürlich auch ganz deutlich, dass lebenslanges Lernen in Brandenburg als Herausforderung angenommen wird. Durch den Bericht wird aber weiterhin auch Handlungsbedarf zur Erhöhung der Weiterbildungsaktivitäten insbesondere bei Frauen sowie bei älteren und ungelernten und angelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern konstatiert. - Herzlichen Dank.
Ich habe zwei bzw. drei Nachfragen, Frau Ministerin. Asklepios begründet die Vorgehensweise und den Einsatz von Leiharbeit gegenüber dem Betriebsrat immer mit der desaströsen Lage der Kliniken. Ich frage: Ist der Landesregierung bekannt, dass die wirtschaftliche Lage in den psychiatrischen Krankenhäusern so desaströs ist, dass so massiv auf Leiharbeit zurückgegriffen werden muss?
Zweite Frage: Der Betriebsrat hat sich an den Deutschen Bundestag gewandt; er befürchtet hier einen Missbrauch von Leiharbeit. Ist Ihnen auch aus Ihren Gesprächen mit den Ministerien auf Bundesebene bekannt, dass es Überlegungen gibt, hier möglicherweise Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen eventuellen Missbrauch von Leiharbeit künftig auszuschließen?
Meine dritte Frage.
Ich dachte, eine Frage geht noch. Schade.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Derzeit leben etwa 132 600 Personen mit Migrationshintergrund in Brandenburg. Das sind etwa 5 % der Bevölkerung. Die Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie jüdischen Menschen ist aufgrund der Änderung der Gesetzeslage fast zum Erliegen gekommen. Aufgrund der Arbeitsmarktlage in Brandenburg gibt es nur eine sehr begrenzte Arbeitsmarktzuwanderung.
Zuwanderung erfolgt derzeit hauptsächlich im Rahmen von Familiennachzug. Natürlich besteht nach wie vor Integrationsbedarf. Der hohe politische Stellenwert der Integration ist im Landesintegrationskonzept verankert. Neben der Arbeitsmarktintegration und der Förderung der gesellschaftlichen Partizipation müssen Familien als Zielgruppe stärker als bisher in unseren Integrationsbemühungen berücksichtigt werden. Zudem müssen wir künftig stärker beachten, dass inzwischen auch in Brandenburg eine zweite Generation an Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund heranwächst und zunehmend Kitas und Schulen besucht.
Nach Angabe des Mikrozensus 2005 haben in den neuen Bundesländern in der Gruppe der Null- bis Sechsjährigen bereits 11 % einen Migrationshintergrund. Damit will ich sagen: Unsere Integrationsbemühungen müssen sich zukünftig stärker auf diese Kinder und Jugendlichen beziehen. Das setzt allerdings voraus, dass Daten der amtlichen Statistik das Merkmal Migrationshintergrund berücksichtigen. In vielen Fällen ist gegenwärtig nur eine Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit möglich. Der Kita-Bereich ist seit 2006 in der Bundesjugendstatistik bereits entsprechend erweitert worden. Die Schulstatistik lässt hier noch einige Lücken offen.
Natürlich ist die Frage erlaubt, ob die derzeit im Land vorhandenen Integrationsangebote den Anforderungen entsprechen; nur kann diese Frage nicht mit Ja oder Nein beantwortet werden.
Die vorhandenen Integrationsangebote bedürfen entsprechend den sich laufend verändernden Bedingungen der ständigen Weiterentwicklung. So ist aus der Ausländerbeauftragten die Integrationsbeauftragte geworden. Die vielfältigen Aktivitäten des Büros der Integrationsbeauftragten konzentrieren sich auf Zuwanderung und Integration, auf interkulturelle Öffnung der Gesellschaft - schlicht: auf Vielfalt. Es hat sich also nicht nur der Name geändert; auch die Arbeitsschwerpunkte sind andere geworden. - Na klar, die Bedingungen haben sich auch verändert.
Abgelegene Gemeinschaftsunterkünfte sind in den letzten Jahren durch Schließungen reduziert worden. Die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern hat sich verstärkt. Derzeit leben 38 % von ihnen in Wohnungen. Seit 2007 veranstalten wir jährlich das zentrale Einbürgerungsfest als Willkommenszeichen und Wertschätzung für Zugewanderte. Der Integrationspreis, den wir in diesem Jahr das zweite Mal vergeben, steht für gelebte Integration und interkulturelle Öffnung.
Zugewanderte in Brandenburg verfügen im Durchschnitt über eine hohe berufliche Qualifikation. Allerdings werden in Deutschland diese mitgebrachten Qualifikationen oft nicht anerkannt. Hier unternimmt die Landesregierung in Kooperation mit der Bundesagentur, der Industrie- und Handelskammer und den Handwerkskammern sowie der Otto-Benecke-Stiftung vielfältige Anstrengungen, um die mitgebrachten beruflichen Qualifikationen für den Arbeitsmarkt nutzbar zu machen. Die berufliche Integration zugewanderter Ärztinnen und Ärzte ist hierfür ein gutes Beispiel. In unseren Anstrengungen werden und dürfen wir nicht nachlassen, denn zu viel Potenzial liegt noch brach und steht somit dem Arbeitsmarkt leider nicht zur Verfügung. Der Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten soll vor allem Gründungswilligen mit einem migrantenspezifischen Netzwerk zur Verfügung stehen.
Eine letzte Botschaft: Zum Ausbau von Integrationsstrukturen gehört auch die interkulturelle Öffnung bestehender Bedarfsund Betreuungsstrukturen, die sich an die Mehrheitsbevölkerung richten, um keine Parallelstruktur aufzubauen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu: Nachdem ich den Antrag der Linksfraktion gelesen hatte, dachte ich darüber nach, was wir 2007, als wir das Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz hier in diesem Hause beschlossen haben, hätten anders machen können, möglicherweise anders machen müssen. Aber, Frau Wöllert, nach Ihrer Rede hier ist mir klar, dass unsere Beschlussfassung 2007 genau die richtige war. Ich will das kurz begründen.
Die Diskussion liegt noch nicht so lange zurück. Wir wissen ganz genau, worum wir damals intensiv gerungen haben. Das eine war die weltanschauliche Sicht und das andere war die Finanzierung. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, wissen auch, dass wir unter anderem zwei Dinge zu berücksichtigen hatten. Das eine war der Jahresbericht des Landesrechnungshofs aus dem Jahre 2007.
- Sie sagen: Richtig. - Genau. Nur, ich kann das auch belegen. Wir wissen ganz genau, dass der Jahresbericht des Landesrechnungshofs zum Beispiel herausgearbeitet hatte - ich nenne nicht alle Punkte, die kann man gar nicht alle aufzählen -, dass die Nachweisführung in den vergangenen Jahren nicht korrekt war. Man hatte zwar die Fallzahlen und Beratungsfälle, nicht jedoch die Dauer der Beratungen erfasst. Insofern war es schwierig festzustellen, wie der tatsächliche Bedarf ist, und daraus zu schlussfolgern, wie der tatsächliche Personalbedarf ist.
Es ist in diesem Bericht deutlich geworden - auch damit mussten wir uns auseinandersetzen -, dass die Abrechnungen bislang nicht korrekt waren. Da sind Dinge und Positionen abgerechnet worden - ich will sie hier nicht nennen, weil ich einige in der Tat sehr peinlich finde -, die schlicht und einfach aus öffentlichen Mitteln nicht gefördert werden können. Der Landesrechnungshof hat uns auch ins Stammbuch geschrieben, dass die Höhe des Eigenanteils sehr kritisch zu überprüfen und dabei das Eigeninteresse des Trägers zu berücksichtigen ist.
Wir haben mit der Finanzierungsverordnung, die jetzt Grundlage des Ausführungsgesetzes ist, zum einen einen guten Kompromiss und zum anderen eine gute Finanzierungsstruktur gefunden.
Aber gern.
Liebe Frau Kaiser, wir diskutieren in unserer Fraktion wirklich über viele Dinge. Ich habe Ihnen nichts vorgeworfen. Ich habe Ihnen lediglich die Schlussfolgerung vorgetragen, die der Landesrechnungshof der Landesregierung und dem Landesgesetzgeber ins Stammbuch geschrieben hatte. Diese Schlussfolgerung hatten wir bei der Gesetzgebung des Ausführungsgesetzes mit zu beachten.
Hinzu kam, dass es auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2003 gab. Auch das hatten wir zu berücksichtigen, denn das Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt in § 4, dass die Beratungsstellen einen Anspruch auf eine angemessene Finanzierung der Personal- und Sachkosten haben. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sagt aus, dass mindestens 80 % der Personal- und Sachkosten dem Rechtsanspruch entsprechen würden. All diese Dinge hatten wir in der Gesetzgebung zu beachten und haben sie im Gesetzgebungsverfahren auch mit den Trägern besprochen.
Ich denke, dass wir in der Förderrichtlinie einen guten Kompromiss gefunden haben. Wir haben bei der Festsetzung des Pauschalbetrages 20 % Entgeltgruppe Psychologe berücksichtigt, 80 % Entgeltgruppe Sozialarbeiter und 20 % Verwaltungsarbeiter, dazu noch 20 % Sachkosten. Ich halte das für einen guten Kompromiss. Wir räumen ein, dass die Umstellung für die Träger nicht einfach war; das steht außer Frage. Dennoch will ich deutlich sagen, dass die freien Träger einen jährlichen pauschalen Festbetrag in Höhe von 51 150 Euro bekommen. Nur ganz nebenbei: Wir haben auch kommunale Träger. Die kommunalen Träger bekommen einen pauschalen Festbetrag in Höhe von 41 300 Euro. Das ist ja komisch, wie das so funktioniert und wie da die Finanzierung klargeht.
Unsere Bitte ist, dass die Wohlfahrtsverbände ihre Organisationen und ihre Strukturen so gestalten - denn auch das ist ein Grund für die finanziellen Schwierigkeiten -, dass die Schwangerschaftskonfliktberatungen so umgesetzt werden, wie wir das im Gesetz gern hätten.
Ich möchte hier ganz deutlich sagen - das habe ich auf mehreren Beratungen schon getan -, dass wir uns bei den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sehr dafür bedanken wollen, dass sie sich trotz der schwierigen Situation sehr engagiert, sehr professionell in unsere Netzwerke Gesunde Kinder einbringen. Hier sind sie mittlerweile ein unerlässlicher Partner geworden. Das zeigt, dass es geht. Wir sind und bleiben überzeugt, dass wir die Schwangerschaftskonfliktberatung so wie bisher wohnortnah, plural weiterführen können. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kollegen! Liebe Gäste! Schade, dass die Reform der Jobcenter zu einem so aktuellen Thema geworden ist. Vor allem die Umstände sind bedauerlich und alles andere als nachvollziehbar.
Die Fraktion von CDU und CSU des Deutschen Bundestages hat am 17. März dieses Jahres beschlossen, dass es ab 2011 keine gemeinsame Betreuung der Langzeitarbeitslosen mehr durch den Bund und die Städte und Gemeinden geben soll.
Die SPD hält diese Entscheidung für einen schweren Fehler. Es ist die Rückkehr zur getrennten Trägerschaft von Arbeitsagentur und kommunalen Sozialbehörden und für die Betroffenen sehr negativ. Der Sinn der Reform von 2005 - alle Leistungen aus einer Hand anzubieten - geht damit völlig verloren.
Die Haltung der Unionsfraktion ist nicht nur in der Sache falsch und bedauerlich, sie ist auch politisch bemerkenswert. Immerhin hat sich Arbeitsminister Scholz im Auftrag der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten Rüttgers und Beck über eine Reform der Jobcenter verständigt. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 wurde dies erforderlich. Die derzeitige Form der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den gebildeten Arbeitsgemeinschaften, bestehend aus den Agenturen für Arbeit und den Kommunen - sprich Mischverwaltung -, sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Das Gericht hat dem Gesetzgeber, also dem Bundestag, aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2010 eine verfassungskonforme Regelung zu finden. Dem nunmehr gefundenen Kompromiss haben alle 16 Ministerpräsidenten zugestimmt. Das heißt, es bestand parteiübergreifend Einigkeit zwischen SPD, CDU, FDP und Linkspartei. Meine Damen und Herren, bei unserem stark ausgeprägten Föderalismus ist das schon eine ganze Menge.
Aber auch das CDU-Präsidium unter Führung der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel hat diesen Kompromiss mehrfach befürwortet und die Unionsfraktion gebeten, dem zuzustimmen ohne Erfolg, wie wir jetzt wissen.
Bei allem, was man so hört, muss man den Eindruck gewinnen, dass die CDU-Vorsitzende bei dieser entscheidenden Fraktionssitzung keine Führungskraft gezeigt, sondern sich verdrückt hat. Sie ist ihrem stellvertretenden Parteivorsitzenden, Herrn Rüttgers, in den Rücken gefallen und hat in der Bundestagsfraktion gegen ihren eigenen Parteibeschluss gestimmt - ein unglaublicher Vorgang.
Aus kleinkarierten politischen Motiven - etwas anderes kann es nicht sein - wird die Arbeitsvermittlung in unserem Land von der Bundes-CDU mit unnötigen Sorgen belastet. Ich sage bewusst: Bundes-CDU, weil ich nach wie vor davon ausgehe, dass wir in der brandenburgischen Koalition weiterhin zu dem gefundenen Kompromiss stehen. Öffentliche Verlautbarungen jedenfalls waren so zu verstehen.
Erklärungsversuche von CDU-Bundestagsabgeordneten machen die Sache nicht leichter. Wenn CDU-Abgeordnete jetzt eine fehlende Transparenz beklagen, muss man fragen, ob sie anderthalb Jahre im Ausland gelebt haben, denn seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2007 hat bis dato eine lebhafte öffentliche Debatte stattgefunden. Es haben nicht nur alle diskutiert, sondern es gab auch in regelmäßigen Abständen immer wieder Abstimmungsgespräche mit den Arbeits- und Sozialministern sowie den Ministerpräsidenten.
Zu der Argumentation einzelner CDU-Bundestagsabgeordneter, man wolle jetzt, in der schwierigen finanziellen und wirtschaftlichen Situation, keine zusätzliche Verunsicherung durch die Einrichtung weiterer neue Strukturen schaffen, kann man wirklich nur fragen: Welche Situation haben sie jetzt geschaffen? Verunsicherung auf allen Ebenen, besonders bei den arbeitslosen Menschen und den Mitarbeitern der ARGEn. Schlimmer geht's nimmer!
Lassen Sie uns die Aktuelle Stunde dazu nutzen, mit der schwierigen Situation verantwortungsbewusst umzugehen! Unseren Koalitionspartner fordern wir auf: Holen Sie Ihre Bundeskollegen auf den Pfad der Tugend zurück!
Akzeptieren Sie den mühsam gefundenen Kompromiss zwischen Scholz, Rüttgers, Beck und den Bundesländern! Ermutigen Sie Ihre Parteivorsitzende, zu ihrem eigenen Parteibeschluss zu stehen und damit eine verlässliche Partnerin zu sein!
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss gerade jetzt, da die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt spürbar werden, funktionsfähig bleiben. Führen Sie jetzt um Himmels willen nicht die Diskussion: Wer ist besser - ARGE oder Optionskomme? Das ist ein anderes Thema. Hier und jetzt geht es um eine verfassungskonforme Regelung der Arbeitsgemeinschaften. Alle Beteiligten waren sich bislang parteiübergreifend darin einig, diese Regelung noch vor der Bundestagswahl im September 2009 herbeiführen zu wollen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gerne noch etwas zu der von Herrn Görke geäußerten Zweiklassenbetreuung sagen. Ich habe das auch in der Presseerklärung
gelesen und war darüber wirklich erschüttert. Ich finde es sehr fatal und gefährlich, wenn man eine Einteilung in Arbeitslose erster Klasse und Arbeitslose zweiter Klasse so vornimmt. Ich halte es für einen Sozialpolitiker und Arbeitsmarktpolitiker unerträglich, bei Menschen eine derartige Klassifizierung vorzunehmen. Wir sollten uns davor hüten, und ich kann die Aufregung von Monika Schulz diesbezüglich gut verstehen.
Wenn Sie so argumentieren, Herr Görke, dann müssen Sie doch auch sagen, dass wir da zwei unterschiedliche Finanzierungssysteme haben. Sie werden sicherlich zustimmen, wenn ich sage, dass es Arbeitslose mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen gibt. Wir haben Arbeitslose mit einer guten Qualifizierung und Arbeitslose mit gar keiner Qualifizierung. Wir haben Arbeitslose, die sehr mobil sind, und solche, die gar nicht mobil sind. Wir haben Arbeitslose mit einem ganz unterschiedlichen sozialen Umfeld, Arbeitslose, die relativ schnell vermittelbar sind, weil sie mobil sind und weil sie einen Beruf haben, der auch gefragt ist. Viele haben einen Beruf, dessen Berufsbild es gar nicht mehr gibt. Die sind dann natürlich schwer vermittelbar. Die werden über das SGB III vermittelt, und diese Vermittlung wird aus Beiträgen finanziert. Das sind die Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung, die wir alle finanzieren.
Bei dem anderen System werden die SGB II-betreuten arbeitslosen Menschen über das Steuersystem finanziert, weil sie eine viel umfangreichere Betreuung benötigen. Der Sozialstaat Bundesrepublik Deutschland gibt dafür 35 Milliarden Euro jährlich aus, meine Damen und Herren. Diese 35 Milliarden Euro müssen jedes Jahr erst einmal verdient werden. Ich finde, das ist eine großartige Leistung des Sozialstaates.
Ich stimme mit Ihnen völlig überein, dass die fallbezogene Betreuung, die individuelle Betreuung gerade auch der SGB-IIEmpfängerinnen und -Empfänger nicht immer gut, nicht immer professionell ist und dass hier noch Verbesserungsbedarf besteht, auch bezüglich des Umgangs miteinander, mit den Behörden, mit den Empfängern. Da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Aber das hat nichts mit einer Bundesgesetzgebung zu tun. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde immer Ihren diplomatischen Schwenker, Frau Kaiser, sehr interessant, das heißt, wie Sie versuchen, dann das zu relativieren, was Kollegen Ihrer
Fraktion wenige Minuten vorher hier ausgeführt haben. Wenn Sie sagen, dass Herr Niekisch neben sich stand, kann ich nur sagen, dass Herr Jürgens nirgends stand.
Ich kann ja verstehen, dass Sie als Opposition alles verdrängen, was sich in diesem Land tut.
Aber wenn ich in der Opposition wäre, hätte ich eine ganz andere Strategie. Ich würde mich auf all das draufsetzen, was sich bisher positiv in diesem Lande entwickelt hat,
und würde als Opposition angeben wie Bolle.
So würde ich das machen. Das als kleinen Tipp für Sie in der Zukunft. Draufsetzen würde ich mich zum Beispiel auf das gesamte Thema frühkindliche Bildung. Was haben wir da in Brandenburg auf den Weg gebracht? Das verdrängen Sie einfach. Draufsetzen würde ich mich - ich nenne nur einige Punkte, ich könnte vieles nennen - auf die Initiative Oberschule. Dazu habe ich aktuell die Zahlen im Kopf. Wir geben bis 2013 44 Millionen Euro in das System. Genau mit dieser Initiative knüpfen wir an die soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler an.
Ich würde mich draufsetzen, ich würde angeben wie Bolle, und ich würde mich auch auf die Kampagne der SPD „Schule und Wirtschaft“ draufsetzen. Dann würde ich einmal durchs Land reisen und mir angucken, was allein schon mit dieser Initiative ausgelöst wird, beginnend in den Kitas: Verbindung der Kitas mit Firmen, Studienorientierung in den Schulen. In diesem Bereich passiert sehr viel.
Herr Jürgens, Sie haben hier einen Antrag aus dem Jahr 2005 zum Thema Fachkräftesicherung angeführt. Damit sind Sie aber auch ein paar Jahre zu spät gekommen. Wir haben uns bereits in der Koalitionsvereinbarung im Jahre 2004 darauf verständigt, gemeinsam mit der Wirtschaft, mit den Gewerkschaften und mit der Wissenschaft Strategien zu entwickeln, mit denen der angespannten Arbeitskräftesituation entgegengewirkt werden soll. Das war also bereits im Jahre 2004.
Wir haben weitere Ziele in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, zum Beispiel zur Ausbildung, zur Weiterbildung, zur vertieften Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft. Wir haben das Thema „Konzentration auf Stärken“ und die engere Verzahnung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik angesprochen. Das alles haben wir getan, darauf haben wir uns verständigt, um auch dem Thema Fachkräftesicherung eine besondere Bedeutung beizumessen.
Ich möchte damit sagen: Die Fachkräftesicherung ist schon lange ein Thema. Es steht lange auf unserer politischen Agenda, wir gehen damit auch sehr offensiv um, und - kleiner Werbeblock, liebe Kollegen der Koalition - wir Sozialdemokraten sind hier treibende Kraft.
Schon der Sozialminister Günter Baaske hat im Jahre 2003 das zu Ihrem Antrag aus dem Jahr 2005 - eine Fachkräftestudie in Auftrag gegeben. Unsere Sozialministerin Dagmar Ziegler hat sie dann im August 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt. Uns lagen somit frühzeitig Analysen zur Fachkräfteentwicklung vor. Herr Niekisch ist auf diese Studie bereits eingegangen. Das kann ich mir an dieser Stelle also sparen. Deutlich geworden ist in dieser Studie: Fachkräftesicherung betrifft alle Gruppen am Arbeitsmarkt.
Eines muss auch klar sein, meine Damen und Herren: Fachkräftesicherung in den Unternehmen ist und bleibt eine Aufgabe der Unternehmen selbst. Politik kann letztlich nur Rahmenbedingungen setzen. Ich möchte ganz kurz einige Rahmenbedingungen nennen.
Da ist die interministerielle Arbeitsgruppe, abgekürzt IMAG, zu nennen, die unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie arbeitet. In dieser interministeriellen Arbeitsgruppe arbeiten das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, das Ministerium für Wirtschaft, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und die Staatskanzlei mit. Damit haben wir das Thema Fachkräftesicherung in der Landesregierung fest verankert. Aber in diesen Prozess müssen natürlich auch externe Partner einbezogen werden wie die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammern, die Gewerkschaften, die Fachhochschulen, die Universitäten, die kommunalen Spitzenverbände, die Bundesagentur für Arbeit, Vertreter der Lehrkräfte und der Elternschaft; also wieder der Bildungsbereich.
Die interministerielle Arbeitsgruppe, angereichert mit den Erfahrungen der genannten externen Partner, bildet den Landesarbeitskreis Fachkräftesicherung, der im Februar 2006 ins Leben gerufen worden ist und der ebenfalls unter der Federführung des MASGF arbeitet. Aufgaben des Landesarbeitskreises Fachkräftesicherung sind unter anderem die Sensibilisierung der beteiligten Partner für dieses Thema, die partnerschaftliche Abstimmung und das gemeinsame Vorgehen bei Problemlösungen, die Erzeugung von Synergien durch Kooperation sowie die Vereinbarung von Zielen und Aktivitäten zur Fachkräftesicherung.
Da Fachkräftesicherung vor Ort in den Betrieben und auf lokaler Ebene stattfindet, fördert das zuständige Fachministerium seit dem Jahr 2006 an sechs Standorten im Land Brandenburg ein landesweites Netz von Regionalbüros für Fachkräftesicherung. Deren Aufgabe ist es, kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte für das Thema zu sensibilisieren und darüber zu informieren. Eine weitere Aufgabe besteht im Aufbau eines Fachkräfteinformationssystems, das regional und branchenbezogen Informationen liefert und zudem auch über das Internet verfügbar ist.
All diese Strukturen bzw. Rahmenbedingungen, aber auch die intensive Diskussion darüber in den letzten Jahren haben in vielen Regionen des Landes Fachkräfteinitiativen ausgelöst. Auch das können wir schlicht und einfach nicht ausblenden.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Diese Initiativen in den Regionen dürfen wir schlicht und einfach nicht verkennen.
Fachkräfte sind also nicht nur ein aktuelles Thema, sondern ein Dauerthema, das uns auch in der nächsten Zeit weiterhin beschäftigen wird. - Herzlichen Dank.
Aktuellen Presseberichten war zu entnehmen, dass das Bundesfinanzministerium einer Fortführung des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ aufgrund der geringen Inanspruchnahme des Programms in vielen Bundesländern skeptisch gegenübersteht.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diese Aussage?
Habe ich Sie richtig verstanden, Frau Ministerin, der KommunalKombi II gilt dann bundesweit, also nicht nur in Brandenburg?
Zweite Frage: Wird es bei den Landkreisen, die bisher den Kommunal-Kombi angewandt haben, und den neuen Landkreisen, die jetzt dazukommen, bleiben, oder besteht die Gefahr, dass sich das noch einmal ändern könnte?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen, Frau Wöllert hat mehrmals auf die Entschließung des Bundesrates abgestellt. Ich möchte nur einen Satz aus dieser Entschließung zitieren:
„Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Regelleistung für Kinder nach dem SGB II sowie die Regelsätze nach dem SGB XII unverzüglich neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erfassung des Kinderbedarfes vorzusehen.“
Er stellte in seiner Entschließung im Mai vergangenen Jahres gleichzeitig auf Sonderleistungen für Kinder ab, zum Beispiel für die Mittagsverpflegung oder auch für die Kinderbetreuung, und hat auch ausgeführt, dass es möglich sein muss, im Einzelfall eine abweichende Bedarfsbemessung vorzunehmen. Es gab die Vorgabe, dies alles bis Ende 2008 vorzulegen.
Ich sage ganz deutlich, dass auch wir damit nicht ganz zufrieden waren und sind, dass die Bundesregierung mit dieser Entschließung - so jedenfalls war unser Eindruck - etwas halbherzig umgegangen ist. Das ist auch der Grund, warum dann die Sozialminister und auch die Ministerpräsidenten Ende des Jahres, November/Dezember, noch einmal heftig Druck und Dampf gemacht und die Bundesregierung noch einmal aufgefordert haben, in dieser Frage tätig zu werden.
Ja, Herr Görke.
Sie hat ja schon gehandelt. Sie fragen immer zu früh, Herr Görke. Sie hat ja gehandelt, und es sind in der Kürze der Zeit auch einige Dinge auf den Weg gebracht worden, auch in Verbindung mit dem Konjunkturpaket. Das können wir ja nun nicht alles wegwischen und so tun, als wenn es da nichts gäbe.
Nachdem also noch einmal massiv Druck gemacht worden ist, sind dann doch einige Dinge auf den Weg gebracht worden. Ich möchte das uns allen noch einmal in Erinnerung rufen. Dazu möchte ich das Schulbedarfspaket nennen: Jeder Schüler bekommt mit Schuljahresbeginn bis zur 10. Klasse eine finanzielle Leistung für den Schulbedarf in Höhe von 100 Euro. Wir wollten, dass das auch für die Abiturklassen gilt. Das war aber in der Vereinbarung mit den Koalitionspartnern auf Bundesebene nicht möglich. Ich darf auch an den einmaligen Kinderbonus erinnern. Die Sozialdemokraten wollten einen Kinderbonus in Höhe von 200 Euro. In der Verhandlung mit dem Koalitionspartner gab es dann eine Kompromisslösung in Höhe von 100 Euro.
Ich darf auch daran erinnern, dass dem Kinderregelsatz gerade in dieser Frage jetzt eine weitere Altersstufe hinzugefügt worden ist, ein bisschen in Anlehnung an das alte BSHG, dass nämlich für Kinder vom sechsten bis zum 13. Lebensjahr der Regellsatz um 10 % erhöht wird. Das ähnelt ein bisschen Ihrem Antrag. Das soll eine Überbrückung bis 2010/11 sein, weil die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für 2008 bereits erfolgt ist, derzeit ausgewertet wird und dann ab 2010 bzw. 2011 gültig werden soll. Da werden dann die Regelsätze in Gänze neu angepasst.
Weil das so ist, haben wir einen Entschließungsantrag vorgelegt, denn wir möchten, dass Druck im Kessel bleibt. Das Wort „unverzüglich“ ist für uns weiterhin ganz, ganz wichtig. Wir möchten auch, dass die Auswertung dieser Einkommens- und Verbrauchsstichprobe so schnell wie möglich erfolgt. Man muss nicht unbedingt bis 2011 warten. Das kann möglicherweise auch schon 2010 in die Realität umgesetzt und damit der Regelsatz angepasst werden. Deswegen betonen wir in unserem ersten Punkt auch die Unverzüglichkeit.
Zweitens, Frau Wöllert - insofern ist es kein Widerspruch -, stellen wir noch einmal auf einen bedarfsgerechten Regelsatz für Kinder ab. Das ist uns nämlich genauso wichtig wie Ihnen. Darüber haben wir hier in diesem Hause schon mehrmals diskutiert. In der Frage sind wir uns einig und werden es auch bleiben, wie ich denke. Deswegen unser Entschließungsantrag. Wir müssen hier Druck im Kessel behalten, und der Regelsatz muss sich am Kinderbedarf orientieren.
Ich bitte herzlich um Zustimmung. - Vielen Dank.
Am 21.09.2007 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Sachlichen Teilregionalplan III „Windkraftnutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald für unwirksam erklärt. Aufgrund des Urteils wird der Teilregionalplan gegenwärtig überarbeitet.
Ich frage die Landesregierung: Hat sie die Absicht, mittels eines Erlasses die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zu regeln?
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Sie einen Planungserlass prüfen und das Prüfungsverfahren noch läuft. Dennoch
frage ich: Können Sie in etwa sagen, wann mit solch einem Erlass, wenn die Prüfung positiv erfolgt, zu rechnen ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kollegen! Für meine Stimme muss ich mich bei Ihnen entschuldigen. Es war keine lebhafte Nacht, sondern es ist ein böser Virus. Ich möchte mich bei Frau Große für ihre bisherige fürsorgliche Betreuung sehr herzlich bedanken. Aber wie steht es auf dem Tütchen? „Nimm Krügerol zur rechten Zeit, dann tut es gut!“
Die Zeit war wohl nicht die rechte. - Danke schön.
Ich möchte es, wenn Sie gestatten, heute kurz machen, weil ich Sie mit meiner Stimme nicht zu sehr strapazieren möchte. In unserem Antrag steht zudem auch alles geschrieben.
Meine Damen und Herren, der Lebenslagenbericht, aber auch der Arbeitsmarktbericht haben bereits deutlich gemacht, dass Langzeitarbeitslosigkeit für uns weiterhin ein Thema sein muss. Insofern möchten wir den Kommunal-Kombi sehr gern stärken, weil wir mit ihm die Langszeitarbeitslosen erreichen und damit insbesondere langszeitarbeitslose Frauen und insbesondere ältere Menschen.
Wir haben einen Teil in puncto Stärkung des Kommunal-Kombi schon erreicht, indem wir den Kommunal-Kombi - bis auf die Stadt Potsdam und den Landkreis Potsdam-Mittelmark - mittlerweile fast auf das gesamte Land Brandenburg ausweiten können. Das war ebenfalls ein großes Anliegen der SPD-Fraktion. Wir bedanken uns auch noch einmal bei der Ministerin, die sich gegenüber der Bundesregierung sehr stark gemacht hat, sodass dies möglich geworden ist und wir damit den Kommunal-Kombi so gut wie flächendeckend im Land Brandenburg einsetzen können.
Das ist aber nur ein Teilziel. Wir haben noch zwei weitere Ziele, die wir auch in unserem Antrag formuliert haben. Wir möchten sehr gern, dass die Zugangsvoraussetzungen verbessert werden; denn wir hören immer wieder von Gemeinden und Landkreisen vor Ort, dass die bisherigen Zugangsvoraussetzungen nicht optimal, sondern sogar hinderlich sind, Menschen in den Kommunal-Kombi zu integrieren und aufzunehmen. Es ist nämlich die Vorgabe, dass Menschen erst zwölf Monate Leistungen nach SGB II beziehen müssen. Wenn sie zwischenzeitlich eine MAE-Maßnahme oder eine andere Qualifizierungsmaßnahme haben, greift der Kommunal-Kombi schon wieder nicht, dann wird die Frist auf weitere zwölf Monate verlängert. Diese Voraussetzungen müssen geändert werden.
Wir wünschen uns auch sehr, dass der Kommunal-Kombi entfristet wird. Sie wissen, dass wir nur noch im Jahre 2008 und in diesem Jahr Anträge stellen können. Dann ist die Frist bereits abgelaufen. Die Frist muss verlängert werden, denn das Thema Langszeitarbeitslosigkeit wird uns noch längere Zeit beschäftigen.
Wir haben in unserem Antrag ganz bewusst darauf verzichtet, sowohl Bundes- als auch Landesmittel aufzustocken. Der Bund gibt insgesamt 800 Euro je Teilnehmer aus; das Land legt noch 150 Euro dazu. Sagen kann man also, dass 950 Euro je Teilnehmer zusätzlich in die Region gehen, bitte schön, für einen regionalisierten Arbeitsmarkt. Wir sind davon überzeugt, dass das eine Menge Geld ist, und wir gehen davon aus, dass die Verantwortung ein Stück weit in den Landkreisen und den Kommunen liegt. Gute Beispiele belegen auch, dass das hervorragend funktioniert und die Landkreise ihre Verantwortung dort sehr wohl wahrnehmen. Insofern ist das Argument in dem Änderungsantrag der Linkspartei abzulehnen, dass die Bundesmittel noch einmal erhöht werden sollten.
Wir sehen uns auch völlig außerstande und möchten das auch gar nicht, dass wir per Dekret entscheiden, dass nun auch die Landeshauptstadt Potsdam und der Landkreis Potsdam-Mittelmark dort mit einbezogen werden oder dass wir sogar per Dekret die Landkreise anweisen: Wehe, ihr setzt weiterhin MAE ein! - Die Arbeitsmarktpolitik ist regionalisiert. Das wird vor Ort in den Beiräten entschieden. Es gibt dazu regionale Arbeitsmarktprogramme. Vor Ort wissen die Menschen viel besser, was zu tun ist und welche Maßnahmen in den einzelnen Regionen greifen.
Meine Damen und Herren, ich möchte an der Stelle schließen, weil die Stimme - wie gesagt - weder für Sie noch für mich gut ist. Ich denke, das Wichtigste habe ich gesagt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Lebenslagen in Brandenburg - nach der aufregenden Debatte im Vorfeld zu diesem Bericht können wir uns heute der sachlichen Diskussion zuwenden. Mit dem nunmehr vorliegenden Bericht „Lebenslagen in Brandenburg - Chancen gegen Armut“ liegt uns ein umfassender Bericht über die Lebenssituation der Brandenburger Bevölkerung vor. Es ist der erste Lebenslagenbericht für Brandenburg und damit ein neuer Zweig der Landessozialberichterstattung. Für diesen umfassenden Bericht möchte ich mich bei Ihnen, Frau Ministerin, und den Mitarbeitern Ihres Hauses im Namen der SPD-Fraktion sehr herzlich bedanken.
- Danke. Wir wissen, die Konzeptionierung und Umsetzung des Berichts erfolgte in Ihrer Verantwortung. Sie und Ihre Mitarbeiter haben dabei teilweise Neuland betreten. In Anlehnung an den 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bezieht sich das Armutsverständnis im vorliegenden Bericht auf drei unterschiedliche Ansätze. Da, glaube ich, liegt der Unterschied zur Sichtweise der Fraktion DIE LINKE: Drei unterschiedliche Ansätze! - den Einkommensansatz, den Lebenslagenansatz sowie den Ansatz der Teilhabe und Verwirklichungschancen.
Wenn wir uns dem Phänomen Armut nähern wollen, um zielführende Maßnahmen zur Beseitigung von Armut zu entwickeln, müssen wir neben der Einkommenssituation verschiedene Lebenslagen wie Erwerbstätigkeit, Bildung, Gesundheit und familiäre Situation betrachten, weil all diese Faktoren bei gleichem Einkommen einen jeweils unterschiedlichen Stellenwert besitzen können. Zudem entwickelt jeder Einzelne seine eigene Bewältigungsstrategie.
Der Ansatz der Teilhabe- und Verwirklichungschancen setzt bei den Fähigkeiten der Menschen an und unterstützt diese. Er wirkt insofern präventiv. Dieser Ansatz stützt den Paradigmenwechsel zu einem vorsorgenden Sozialstaat, der dem Einzelnen umfassende Teilhabe und Verwirklichungschancen bietet, um Bildungsmangel, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Armut von vornherein zu verhindern. Diese wechselseitige Betrachtung Einkommen, Lebenslage und Teilhabe - ermöglicht uns ein differenziertes Armutsverständnis und ist somit eine gute Orientierungshilfe für die Lebenssituation der Menschen in Brandenburg. Genau deshalb sprechen wir vom Lebenslagenbericht. Wir verharmlosen nichts. Schon gar nicht möchten wir etwas verheimlichen. Es ist schlicht eine logische Konsequenz.
Auch die Bundesregierung überschreibt ihren Armuts- und Reichtumsbericht mit „Lebenslagen in Deutschland“. Dass diese Sichtweise letztlich der Realität entspricht, macht der eigenständige Berichtsteil der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg sehr deutlich und anschaulich. Ich begrüße an dieser Stelle die Vertreter der Liga. Nehmen Sie bitte den Dank der SPD-Fraktion für Ihr Mittun an diesem Bericht mit.
Ihre Beispiele berühren uns besonders emotional - für dieses Thema durchaus angemessen. In Ihren „Gesichtern der Armut“ zeigen Sie neben der finanziellen Situation die jeweilige Lebenslage und gleichzeitig Teilhabemöglichkeiten auf. In der Gesamtbetrachtung kann das im Grunde genommen auch gar nicht anders sein. Diese wechselseitige Betrachtung lässt unter anderem folgende Feststellung zu - ich darf aus diesem Bericht zitieren:
„Relative Armut bedeutet nicht automatisch eine prekäre Lebenssituation. Es gibt viele Familien, die in der Lage sind, öffentliche oder private Unterstützungssysteme zu nutzen. Kinder aus diesen Familien sind befähigt und haben die Chance, ein Leben ohne Armut zu führen. Manchen Familien gelingt dieser Umgang mit Armut nicht.“
Anfang Januar nächsten Jahres werden wir im Arbeitskreis der SPD-Fraktion mit den Vertretern der Kleinen Liga über den Lebenslagenbericht diskutieren. Kinderbetreuung, Übergang Schule - Wirtschaft in Verbindung mit der Jugendhilfe sowie Lebenslagen im Alter werden dabei maßgebliche Themen sein.
Natürlich ist uns nicht jede Aussage in diesem Bericht neu. Das hat Günter Baaske völlig richtig gesagt. Damit wird der Bericht keineswegs kleingeredet. Es kann auch gar nicht alles neu sein. Er stellt auf die Vergangenheit ab, die wir erlebt und politisch gestaltet haben.
In Bezug auf Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt stellt er auf den Arbeitsmarktbericht ab, der uns allen vorliegt. In der gesundheitspolitischen Betrachtung bezieht er sich auf den 3. Gesundheitsbericht, der uns gleichermaßen vorliegt. In seiner wechselseitige Betrachtung all dieser Dinge - Einkommen, Erwerbstätigkeit, Bildung, Gesundheit usw. - ist er dann doch neu für uns.
Ich halte die Diskussion für fatal, dass man Lebenslagenbericht und Arbeitsmarktbericht zusammenlegen muss, weil eh alles eins sei. Das ist es eben nicht. Der Lebenslagenbericht geht in
seiner Betrachtung wesentlich weiter als der Arbeitsmarktbericht. Die Daten des Lebenslagenberichts belegen, dass 2005 bis 2007 in vielen Bereichen, auch hinsichtlich der Armutsgefährdung und der Verteilung der Einkommen, eine Trendwende eingetreten ist. Die Einkommensschere schließt sich wieder. Das Armutsrisiko in Brandenburg hat sich verringert und liegt deutlich unter dem bundesdeutschen Wert. Die Arbeitsquote sinkt, die Beschäftigung nimmt zu. Allein seit 2005 ist die Zahl der Arbeitslosen um 43 % gesunken.
Die Daten des Lebenslagenberichts belegen aber auch Aussagen wie: In 30 % aller Bedarfsgemeinschaften leben minderjährige Kinder. Haushalte mit jungen Kindern sind weit häufiger von Armut betroffen bzw. gefährdet. Knapp 16 % aller Bedarfsgemeinschaften waren Familien Alleinerziehender. Über 40 % aller Arbeitslosen sind langzeitarbeitslos. Hiervon sind vor allem alleinerziehende Frauen und ältere Menschen betroffen. 13,4 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten im Niedriglohnbereich. Diese Feststellungen nehmen wir sehr ernst.
In den Fokus unserer Politik werden wir weiterhin die Familien stellen. Kein Kind zurückzulassen ist sozialdemokratisches Anliegen. Da haben wir in der Vergangenheit bereits viel Gutes und Richtiges getan. Angefangen bei den Netzwerken „Gesunde Kinder“ bis zur „Initiative Oberschule“ geben wir in dieser Wahlperiode zusätzlich 44 Millionen Euro aus. Bei allem, was wir tun, verfolgen wir den Ansatz: Frühe Hilfen für alle! Jedes Kind muss die gleichen Chancen haben. Wir müssen die Elternkompetenz stärken, um gesellschaftliche Teilhabe der Familien auch in schwierigen Situationen zu ermöglichen. Unser Familien-Maßnahmenpaket mit seinen 70 Maßnahmen stellt genau darauf ab. Unser Sozialpaket, bestehend aus dem Schulsozialfonds, dem Mobilitätsticket sowie der Möglichkeit der kostenlosen Schülerbeförderung, ergänzt das Anliegen: gleiche Teilhabechancen für jeden.
Es ist nicht zu verstehen - Frau Kaiser hatte es gesagt -, dass die Anpassung der Regelsätze an die Bedarfe der Kinder von der Bundesregierung so unmotiviert verfolgt wird. Es ist gut, dass die Sozial- und Arbeitsminister hier noch einmal Druck gemacht haben. Das Schulstarter-Paket in Höhe von jährlich 100 Euro pro bedürftigen Schüler bis zur Jahrgangsstufe 10 ist zu begrüßen. Wir fordern jedoch, jeden Schüler der Klasse 11 und 12 gleichermaßen einzubeziehen; alles andere macht wenig Sinn.
Das Thema Langzeitarbeitslosigkeit brennt uns nach wie vor auf der Seele, weil damit Menschenschicksale verbunden und davon eben vor allem Alleinerziehende und Ältere betroffen sind. Wir möchten den Kommunal-Kombi stärken, um der Langzeitarbeitslosigkeit Kontra zu bieten.
Ein Teilziel haben wir bereits erreicht. Wir haben heute Morgen schon darüber gesprochen, dass der Kommunal-Kombi nun auch auf Regionen ausgeweitet werden kann, in denen die Arbeitslosigkeit bei 12 % liegt. Damit können wir dieses Instrument außer in Potsdam und Potsdam-Mittelmark flächendeckend anwenden. Aber es ist eben nur ein Teilziel. Wichtig erscheint uns auch, die Zugangsvoraussetzungen zu ändern, insbesondere den 12-monatigen Bezug von Arbeitslosengeld II
vor Beginn der Maßnahme. Landkreise, die den KommunalKombi bereits umsetzen, beklagen diese einjährige Frist sehr. Es macht die Umsetzung zusätzlich schwierig.
Drittens würden wir den Kommunal-Kombi gern entfristen, sodass er auch nach 2009 fortgesetzt werden kann. Guter Lohn für gute Arbeit - das ist ein zentrales Anliegen der SPD. Es kann und darf nicht sein, dass Vollzeitbeschäftigte auf Stütze vom Sozialamt angewiesen sind, um überhaupt die Grundsicherungsschwelle zu erreichen.
Das ist menschenunwürdig und hat mit sozialer Marktwirtschaft nichts zu tun. Zu Recht heißt das Gesetz „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ und nicht „Einkommensaufstockung für Vollbeschäftigte“.
Jetzt hätten Sie von der Linken mal klatschen können.
Mit Erneuerung des Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes konnten bereits 1,8 Millionen Menschen durch Mindestlohn geschützt werden. Ziel der SPD bleibt eine bundesweite einheitliche Regelung, um Lohndumping und Ausbeutung von Arbeitnehmern flächendeckend zu verhindern. Mit Mindestlohn können wir zudem der drohenden Altersarmut entgegenwirken.
(Vereinzelt Beifall bei der SPD - Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Den Beifall müsst Ihr aber noch üben! - Frau Alter [SPD]: Klatscht doch mit! - Krause [DIE LIN- KE]: So einfach ist das nicht!)
Der Lebenslagenbericht richtet sich nicht nur an die Politik. Die Wirtschaft, die Bundesagentur, kommunale Verwaltungen und die Wohlfahrtspflege stehen gleichermaßen in der Verantwortung. Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam die Verantwortung annehmen, um aus diesem Bericht eine Chance für die Menschen in Brandenburg zu machen. - Herzlichen Dank.
Vielleicht können wir die Debatte doch wieder ernsthafter führen, denn es ist ein ernstes Thema. - Frau Wöllert, Sie haben im Zusammenhang mit Armut besonderen Wert auf den Begriff „Phänomen“ gelegt. Ich finde es nicht fair, dass Sie den Begriff aus dem Satzzusammenhang nehmen. Ich habe ihn verwendet, weil Sie von der Linkspartei in Debatten über Armut immer auf die Einkommenssituation abstellen. Auch heute war das wieder zu hören. Lassen Sie es mich so sagen: Sie haben den Sinn der Diskussion immer noch nicht verstanden.
Dass noch viele andere Lebenssituationen dazugehören, ist dann schon ein Phänomen, wenn es um Armut in Gänze geht. Man muss alle Aspekte in die Bewertung einbeziehen. So ist das Wort „Phänomen“ gemeint.
Nein. Vielleicht hat Frau Wöllert dann noch mehr Fragen und kann sie sammeln. - Frau Wöllert, Sie haben das Öffentliche Gesundheitsdienstgesetz - ÖGD - angesprochen. Ihre Behauptung, wir hätten insoweit die Qualität verschlechtert, kann man so nicht stehen lassen. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen. Ihre diesbezügliche Aussage war unredlich.
Bislang galt bei uns ein Öffentliches Gesundheitsdienstgesetz, das jährliche Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten vorsah. Obwohl wir dieses Gesetz hatten, erreichten wir nur 45 % aller Kita-Kinder. Das alles wissen Sie, die Diskussion haben wir im Fachausschuss geführt.
- Moment! Bleiben Sie doch ganz ruhig! - Mittlerweile haben wir das Öffentliche Gesundheitsdienstgesetz neugefasst und
zwei entscheidende Qualitätsstrukturen eingezogen, nämlich das verbindliche Einladungswesen und das Betreuungscontrollingsystem. Wir wollen auch die Hauskinder erreichen und haben ein Rückmeldesystem installiert. Angesichts dessen bin ich davon überzeugt, dass wir künftig jedes Kind erreichen werden. Insofern kann ich einen Qualitätsabbruch überhaupt nicht erkennen.
Ferner haben Sie „Maßnahmen“ angesprochen. Sie fordern immer Maßnahmen und werfen uns vor, wir hätten kein Konzept. Ich weiß, dass Sie Konzepte lieben. Ich will Ihnen die einzelnen Maßnahmen aneinanderreihen, die dann - ich bleibe gern bei Ihrer Formulierung - eine Strategie ergeben:
Wir haben die Netzwerke „Gesunde Kinder“, um Mütter, beginnend bereits in der Schwangerschaft, und junge Familien zu erreichen. Die Betreuung reicht bis zum dritten Lebensjahr.
Dann kommen wir in den Kita-Bereich. Da haben wir die qualitative Struktur des Gesundheitsdienstgesetzes eingezogen. Hinzu kommt die Sprachstandsfeststellung kurz vor der Einschulung. Gerade die SPD-Fraktion diskutiert landauf, landab über einen verbesserten Übergang von der Kita in die Grundschule. Ich wiederhole: Wir haben viele Qualitätsstrukturen eingezogen.
Wenn Sie sich all diese Maßnahmen wirklich einmal durch den Kopf gehen lassen, werden Sie feststellen, dass sie inhaltlich aufeinander abgestimmt sind und aufeinander aufbauen. Das ist für mich sehr wohl Ausdruck einer Strategie.
Frau Wöllert, Sie wollen gern mit uns diskutieren; wir wollen das umgekehrt auch. Aber dann müssen wir die Zuständigkeiten eindeutig klären. Sie sprechen immer wieder Dinge an, für die die Zuständigkeit eindeutig auf der kommunalen Ebene liegt. Dort sollten wir die Zuständigkeit auch belassen. Auch Sie möchten das. In Ihrem „Leitbild Kommunal - Leitmotive linker Kommunalpolitik“ formulieren Sie:
„... man spürt überall im Land einen außerordentlich starken Zentralismus, der auch im Vergleich mit anderen Bundesländern spitzenmäßig ist.“
Genau diesen Zentralismus wollen wir nicht. An dieser Stelle sind wir uns also einig. Bleiben wir daher schön bei den Zuständigkeiten!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Domres, ich kann Ihre
Hektik in der Sache nun wirklich überhaupt nicht nachvollziehen. Die Informationen, die wir darüber haben, wie dieser Sachverhalt innerhalb der Landesregierung abgearbeitet wird, lassen uns durchaus zuversichtlich sein. Ich kann daran nicht erkennen, dass wir jetzt in irgendeine Hektik verfallen und Sorge haben müssten, dass hier etwas vertuscht oder verschleiert werden soll.
Richtig ist - Sie haben darauf abgestellt -: Das Landesverfassungsgericht hat zu der Frage der Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung für Personen ab dem 65. Lebensjahr und bei dauerhaft erwerbsgeminderten volljährigen Personen entschieden. Zwar hat das Gericht die Klage zweier Landkreise abgewiesen, aber in der Sache gesagt, dass das Land Brandenburg für die Jahre 2005 und 2006 - es geht also um die Jahre 2005 und 2006 und nicht um die Zeit danach - verpflichtet ist, die betreffenden Leistungen den Kommunen zu erstatten. Das ist richtig. Das ist klar. Dazu stellt sich die Landesregierung, und dazu stellen auch wir uns.
Ja.
Ich sagte ja schon, Herr Domres, dass Sie zu hektisch sind. Bleiben Sie ganz ruhig und warten meine weiteren Ausführungen ab.
Wir vertreten zu dem Urteil schlicht und einfach eine andere Auffassung. Danach ist die Devise nicht, zügig Geld in die Hand zu nehmen und dieses Geld den Kommunen rüberzureichen; vielmehr ist unserer Auffassung nach der Sachverhalt als solcher unverzüglich ganz genau zu prüfen. Genau in dieser Phase befindet sich die Landesregierung.
In den Jahren 2003 und 2004 sind für die betreffenden Leistungen 9,3 Millionen Euro geflossen, wobei in diesen Jahren nach dem Grundsicherungsgesetz die Zuständigkeit bei den Landkreisen bzw. bei den Kommunen lag. Das Land hat den Betrag den Kommunen in diesen Jahren freiwillig erstattet. Bei einer solchen Betrachtung des Gesamtsachverhalts ist schon die Frage, wie man mit dieser Finanzierung in den Jahren 2003 und 2004 umgeht.
Bei der Grundsicherung im Alter wurde bekanntlich darauf verzichtet, die Einkommenssituation der betroffenen Personen mit zu betrachten. Das bedeutete für die Kommunen natürlich finanzielle Aufwendungen. Für diese Aufwendungen hat der Bund insgesamt 409 Millionen Euro erstattet. Das Land hat davon 6,5 Millionen Euro erhalten und diese Mittel in gleicher Höhe den Kommunen zugewiesen, und zwar auch für die Jahre 2005 und 2006.
Wenn der Sachverhalt als solcher jetzt geprüft wird, dann muss mit den Kommunen natürlich auch darüber gesprochen werden, wie mit dieser Position umgegangen werden soll, wenn die Zuständigkeit in den Jahren 2005 und 2006, wie das Verfassungsgericht sagt, beim Land lag. Insofern muss auch ein Teil dieses Betrages dem Land zugerechnet werden. Darüber muss also gesprochen werden; das muss geprüft werden.
Insgesamt ist die verwaltungsrechtliche Situation hier kompliziert. Zwei Landkreise haben beim Verfassungsgericht geklagt. 13 Landkreise sind gegen die Kostenerstattungsbescheide in Widerspruch gegangen. Einige befinden sich also bereits im Klageverfahren, andere noch im Widerspruchsverfahren. Es gibt im Übrigen Landkreise - dazu zählt der Landkreis Potsdam-Mittelmark, den Sie, Herr Domres, ebenfalls angeführt haben -, die gar nichts gemacht haben. Diese haben rechtskräftige Kostenerstattungsbescheide, wobei der Landkreis Potsdam-Mittelmark gar nichts bekommen dürfte. Auch hier ist genau zu prüfen, wie mit diesen Landkreisen umzugehen ist.
Ich will damit Folgendes sagen: Es ist alles schwierig, alles kompliziert. Dass das Land hier gefordert ist, dass wir hier etwas tun müssen, ist allen Beteiligten klar. In der Fraktion haben wir eindeutig gesagt: Liebe Landesregierung, bitte unverzüglich prüfen, wobei es dafür einiger Zeit bedarf. Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, dann bitte Wiedervorlage in der Fraktion! - Ich denke, das wird recht zügig bzw. unverzüglich geschehen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Herr Görke, ich habe wirklich gehofft, dass Sie unseren Antrag besser verstehen. Sie müssen wissen: Wir sind sehr froh, dass die Bundeskanzlerin Angela Merkel das Bildungsland Deutschland ausgerufen hat.
Wir sind sehr froh, dass Angela Merkel am 22. dieses Monats alle Ministerpräsidenten an einen Tisch bringen und den Komplex „Bildung und Weiterbildung“ thematisieren wird. Insofern finden wir es ganz toll und folgerichtig, dass auch wir hier in Brandenburg uns dieses Themas annehmen. Das ist ein Stück weit der Hintergrund unseres Antrags. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie sehr herzlich, die Bedeutung lebenslangen Lernens und damit der Weiterbildung zu erkennen und diesen Antrag heute mit zu beschließen, damit wir dann - das ist ja viel wichtiger darüber diskutieren können, wenn uns der Bericht vorliegt.
Ich habe es schon gesagt: Die Bundeskanzlerin hat das Thema zur Chefsache gemacht. Mir ist es noch wichtig zu sagen, welchen Part wir als Sozialdemokraten beitragen wollen. Wir werden sehr aufpassen, dass alle Aktionen im Rahmen der Förderung von Bildung und Weiterbildung fruchtbar sind.
Eines haben wir schon erreicht: das Nachholen von Schul- und Ausbildungsabschlüssen zu einem Rechtsanspruch werden zu lassen. Das Kabinett hat darüber bereits befunden. Das war eine wichtige Initiative der Sozialdemokraten.
An dieser Stelle ist auch deutlich zu sagen, dass wir uns für eine verstärkte Finanzierung von Weiterbildung und lebenslangem Lernen aussprechen. Hierbei gehen wir von einem gerechten Finanzierungsmix aus öffentlicher, betrieblicher und individueller Finanzierung aus. Dem neoliberalen Trend, hauptsächlich auf die finanzielle Eigeninitiative des Einzelnen zu setzen, erklären wir hierbei eine klare Absage. Das alles muss auch Thema des Bildungsgipfels nächste Woche sein.
Darüber hinaus wollen wir die Weiterbildung zur vierten Säule des Bildungssystems ausbauen, um somit die Weiterbildungsfi
nanzierung generell zu stärken. Angekündigte Maßnahmen wie Weiterbildungsprämie, Weiterbildungskredite und Weiterbildungssparen sind erste Schritte in dieser Richtung.
Die SPD-Bundestagsfraktion strebt derzeit an, die Arbeitslosenversicherung zu einer Beschäftigungsversicherung weiterzuentwickeln, um damit den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Qualifizierung zu fördern.
Ganz deutlich sagen wir auch: Lohndumping in der Weiterbildungsbranche muss gestoppt werden. Denn Qualität in der Weiterbildung kann nur gesichert werden, wenn die Beschäftigten in diesem Bereich gerecht entlohnt werden. Das Zauberwort „Mindestlohn“ soll bitte auch in diesem Bereich gelten.
Zudem empfiehlt die SPD einen nationalen Weiterbildungspakt - das ist ein weiteres wichtiges Stichwort -, bestehend aus Politik, Tarifparteien und Bildungsträgern, mit dem Ziel, dass man konstruktiv zusammenarbeitet - wir denken schon, dass es da noch Nachholbedarf gibt -, aber auch mit dem Ziel, den Weiterbildungssektor überschaubarer zu machen. Wenn wir ganz ehrlich sind, müssen wir sagen: Da ist hin und wieder schon noch ein Wirrwarr vorhanden. Und wir wollen eine Weiterbildung mit System schaffen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion im Mai nächsten Jahres. - Danke schön.
Die „Märkische Oderzeitung“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 8. Oktober 2008 unter Bezugnahme auf den regierungsinternen Entwurf eines Lebenslagenberichts für Brandenburg darüber, dass im vergangenen Jahr 25 % der brandenburgischen Bevölkerung arm gewesen sein sollen. Hierbei bezieht sich der Verfasser des Artikels auf Menschen, die höchstens 75 % des Durchschnittseinkommens verdienen. Das ist insofern verwunderlich, als üblicherweise 60 % des Äquivalenzeinkommens als Armutsgefährdungsschwelle angesetzt werden. Gleichzeitig verweist der Verfasser des Artikels darauf, dass das Armutsrisiko in Brandenburg seit 2005 gesunken sei. Diesen Trend benennt für das gesamte Bundesgebiet bereits ein im September veröffentlichtes Papier des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung.
Ich frage die Landesregierung: Wie haben sich Armut bzw. Armutsgefährdung in Brandenburg seit 2005 entwickelt?
Frau Ministerin, ich bedanke mich für die Klarstellung und kann auch noch einmal sagen, dass wir in dieser Frage nie einen Dissens hatten. Dennoch habe ich eine Nachfrage, wenn es gestattet ist.
Frau Ministerin, welchen Beitrag leistet die Landesregierung bereits heute dazu, dass Menschen mit einem Armutsrisiko bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will die Gelegenheit gern wahrnehmen, kurz einige Worte zur vorliegenden Änderung des Landesaufnahmegesetzes zu sagen. Unsere Debatte heute steht dabei am Ende eines kompakten Beratungsverfahrens im Ausschuss. Wir haben hierfür nur eine Sitzung benötigt. Dort gab es eine kurze Aussprache,
in der es mit einer Ausnahme überhaupt keinen Dissens darüber gab, dem Plenum den Gesetzentwurf unverändert zur Annahme vorzuschlagen.
Die Ausnahme stellt der in der 1. Lesung mit überwiesene Änderungsantrag der DVU-Fraktion dar, auf den ich am Schluss noch einmal kurz eingehen werde.
Zunächst kurz zum Inhalt des Gesetzes. Es geht um eine Anpassung des Landesrechts an eine veränderte Vorgabe des Bundesaufenthaltsgesetzes. Danach können Ausländer, die wegen besonders gelagerter politischer Interessen Deutschlands bei uns Aufnahme finden, gemäß § 23 Bundesaufenthaltsgesetzes nicht nur - wie bisher - eine Niederlassungserlaubnis erhalten, sondern jetzt auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Das bietet den Betroffenen Vorteile; sie können nun auch eine Arbeitserlaubnis erhalten und haben einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird die eben dargestellte Fallkonstellation einfachgesetzlich im Landesaufnahmegesetz verankert, in dem Zuständigkeiten und Finanzverantwortung für die Aufnahme von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Spätaussiedlern in Brandenburg geregelt sind.