Ingrid Siebke
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Last Statements
Im Rahmen einer Festveranstaltung am 24. Mai 2004 zur Ehrung von mehr als 600 deutsch-polnischen Partnerschaften und Projekten unter Beteiligung des EU-Kommissars Günter Verheugen und des polnischen Bildungsministers wurde auch angekündigt, dass insbesondere die deutsch-polnischen Projekte im Schulbereich intensiviert werden sollen. In diesem Zusammenhang wurde für den Ausbau weiterer schulischer Partnerschaften und Projekte zwischen dem Land Brandenburg und den neuen EU-Beitrittsländern geworben.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Möglichkeiten zum weiteren Ausbau von Schulpartnerschaften und schulischen Begegnungen zwischen dem Land Brandenburg und den neuen EU-Beitrittsländern zeichnen sich ab?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Große, wozu beantragen Sie eigentlich eine Anhörung, wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie nicht zustimmen werden? Dann ist die Anhörung überflüssig.
(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU - Dr. Trunschke [PDS]: Das haben wir von Ihnen gelernt! - Vietze [PDS]: Können Sie einmal sagen, bei welcher Anhörung Sie hinterher Ihre Meinung geändert haben?)
- Ich dachte, bei der PDS-Fraktion ist das alles ganz anders.
Zum Sachverhalt: Ich möchte der Landesregierung nicht die Arbeit wegnehmen. Trotzdem werde ich in dieser Rede auf die Kleine Anfrage von Herrn Domres, PDS-Fraktion, eingehen; denn offensichtlich sind auch noch andere besorgt, nicht nur die Koalitionsfraktionen.
Herr Domres fragt in seiner Kleinen Anfrage:
„Erstens: Weshalb darf eine Klassenleiterin, die Angestellte ist, an der Klassenfahrt nicht teilnehmen, obwohl sie aufgrund der Haushaltslage auf Reisekosten verzichtet?“
Das wird in Punkt 1 der Begründung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ausführlich erklärt. Es wurde hier schon mehrfach darauf eingegangen. Ich werde das Urteil des Bundesarbeitsgerichts also nicht noch einmal bemühen.
Er fragt weiter:
„Zweitens: Sollte es zutreffen, dass entsprechende Lehrkräfte an der Klassenfahrt nicht teilnehmen dürfen, was gedenkt die Landesregierung zu tun, um dies zu ändern?“
Die Landesregierung hat es bisher, aus welchen Gründen auch immer, nicht getan. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen jetzt den Gesetzentwurf im Sinne der Schüler eingebracht. Er hat genau das zum Gegenstand, was Herr Domres in seiner Kleinen Anfrage zum Ausdruck bringt, nämlich die Regelung, dass solche angestellten Lehrkräfte auch weiterhin an Klassenfahrten teilnehmen können. Richtig ist, dass es natürlich angenehmer und vielleicht auch gerechter wäre, da es ja Dienst ist, wenn die Lehrkräfte, ob nun Beamte oder Angestellte, das auch vergütet bekämen. Aber kein Landeshaushalt kann das leisten. Das weiß auch Frau Große. Sie ist ja auch nicht erst seit ein paar Tagen Lehrerin. Sie weiß also, dass es auch zu DDR-Zeiten üblich war, dass die Lehrer ihre Teilnahme an Klassenfahrten generell selbst finanziert haben. Ich habe jedenfalls nie ei
nen Pfennig dafür gesehen, sondern habe das immer selbst bezahlt.
Es sind in der Regel noch die gleichen Lehrer, die heute unterrichten. Ich frage mich, warum das heute nicht auch möglich sein soll. Die meisten tun das auch. Sie sehen das nicht so problematisch wie Sie.
Wenn wir diese Gesetzesänderung nicht vornähmen, würde das bedeuten, dass in diesem Sommer und auch künftig im Land Brandenburg nur noch die Klassen Klassenfahrten machen dürften, die das Glück haben, einen verbeamteten Lehrer als Klassenleiter zu haben. Ich kann nicht verstehen, warum gerade die PDS-Fraktion das will.
Ich denke, wir gehen den Weg. Wir führen morgen die Anhörung durch und am Freitag sollte das Gesetz geändert werden; denn ansonsten wäre es eine Zumutung für Lehrer und Schüler im Land Brandenburg. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hören eigentlich den gleichen Text - nur von Frau Große jetzt noch etwas mehr hervorgehoben - nun schon zum x-ten Male. Aber auch wenn wir dieses Thema noch mehrmals auf die Tagesordnung setzen, werden wir in den nächsten Jahren nicht mehr Kinder haben, die von der Grundschule in die 7. Klasse wechseln.
Ich habe gedacht, es hat inzwischen auch bei der PDS ein Denkprozess stattgefunden;
denn diesmal steht das Thema „Schulsterben - alternativlos“ nicht mehr mit einem Fragezeichen dahinter, sondern es ist eine Aussage.
Die Rede von Frau Große hat dem allerdings widersprochen. Es war das alte Klagelied, und die Alternativen, die hier zum Teil genannt worden sind, sind nicht unsere Alternativen.
Ich skizziere noch einmal ganz kurz die Problemlage.
Wenn weniger als die Hälfte der Kinder von der Grundschule in die Sekundarstufe I wechselt, dann kann mir niemand weismachen, auch Frau Große nicht, dass dabei alle Schulstandorte im Lande erhalten bleiben können.
Sie hat Recht: Die Entwicklung war seit langem absehbar. Deshalb ist ja am Ende der letzten Legislaturperiode die Kommission eingesetzt worden, die sich mit der Situation von Schulen im ländlichen Raum befasst hat. Diese Kommission war besetzt mit allen, die mit Schule zu tun haben. Ich nenne sie hier ausdrücklich noch einmal: In dieser Kommission waren Wissenschaftler tätig, es waren Vertreter der Elternschaft anwesend, Vertreter der Lehrerschaft, der Wirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände sowie Abgeordnete dieses Landtages waren dabei. Alle gemeinsam - bis auf die Vertreterin der PDS; das will ich hier auch sagen - sind zu der Auffassung gelangt, dass es sinnvoll ist, ein Schulangebot vorzuhalten, bei dem Schule als Schule gestaltet werden kann, und nicht den Weg zu gehen, weiterführende Schulen im Lande Brandenburg als einzügige Schulen einzuführen.
Schule vor Ort ist wichtig. Das gebe ich unumwunden zu.
Trotzdem sage ich: Schule ist zuallererst für die Schüler da.
In der Schule müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die optimale Bildungs- und Erziehungsarbeit zulassen, und dies, Frau Große, gerade wegen PISA.
Was hätte die Entscheidung für die einzügige Schule bedeutet? Sie sagen: Sie ist tragbar. Ich sage: Sie ist nicht tragbar. Im berlinfernen Raum hätten wir nämlich anderenfalls Schulen mit drei oder vier fest angestellten Lehrern. Alle anderen Lehrer das ist in der Kommission errechnet worden - müssten wandern. Sie wären also Gastlehrer an diesen Schulen. Was das heißt, weiß ich auch aus eigener Erfahrung als Lehrerin. Man fühlt sich diesen Schulen nicht verbunden. Man geht dorthin, macht seinen Unterricht und geht wieder weg. Was soll das für
eine Bindung zwischen Schülern und Lehrern an diesen Schulen sein? Sie haben von Qualität gesprochen. Welcher Austausch über Qualitätsstandards soll denn zwischen drei oder vier Lehrern an diesen Schulen stattfinden?
Natürlich gehen auch wenig Schüler in diese Schulen. Das heißt auch, dass diese Schüler wenig Austauschmöglichkeiten untereinander haben. Es ist ein enger Kreis. In diesen Schulen wird es über den Unterricht hinaus wenig oder auch keine weiteren Angebote geben. Das, Frau Große, bedeutet nicht, wie Sie hier zitiert haben, Wärme und Geborgenheit, sondern das heißt, dass die Kinder aus berlinfernen Gegenden unseres Landes keine Chancengleichheit mehr haben werden. Das werden wir nicht zulassen.
- Er hat es aber nicht zu diesem Themenkomplex gesagt. Man kann es so auslegen, wie man es braucht. An dieser Stelle ist es, denke ich, falsch.
Schulen müssen, um entsprechende Angebote unterbreiten zu können, wenigstens zweizügig sein, und Gymnasien müssen das sage ich hier noch einmal - wenigstens dreizügig sein, um eine inhaltsreiche gymnasiale Oberstufe bilden zu können. Das bedeutet nun einmal weniger Schulstandorte und damit verbunden auch weitere Fahrwege.
Sie haben gesagt, es müsse umgedacht werden. Da gebe ich Ihnen Recht. Wir müssen umdenken,
aber meiner Meinung nach in eine andere Richtung.
Wir müssen weg von der Schule, die Bildung und Erziehung am Vormittag anbietet, und wir müssen weg davon, dass Freizeit, dass das Nachgehen von Interessen, ob nun Sport, Kunst oder Musik, am Nachmittag stattfindet.
Die Schule in Brandenburg muss in Zukunft beides verbinden. Das heißt: Sport, Kunst und Musik müssen auch am Standort der Schule stattfinden. Schule muss - in diese Richtung müssen wir denken - zum Lebensraum der Kinder werden.
Dafür sollen die materiellen Ressourcen genutzt werden, aber auch die Lehrerstunden. Sie sollen nicht für kleine Schulen genutzt werden, sondern wir müssen die Lehrerstunden einsetzen, um an den Schulen wirklich gute Angebote unterbreiten zu können. Zwischen Jugendhilfe, Sportvereinen, Musikschulen und Schulen müssen Netzwerke geschaffen werden.
Ganztagsangebote können die Antwort auf die Schulsituation in Brandenburg sein, wenn die Agierenden - Lehrer, Eltern, Schüler und die Partner von außen - Bildung und Erziehung als ganzheitliche Aufgabe begreifen. Dann machen auch lange Schulwege Sinn.
Die getroffene Regelung für Grundzentren, mit einer geringeren Anzahl von Schülern Klassen bilden zu können, ist richtig, um auch hier noch Angebote zu erhalten. Ich gebe Frau Große Recht, dass es für uns leichter wäre, diese Situation zu bewältigen, wenn wir die Schüler, die nicht das Gymnasium besuchen, nicht noch auf zwei unterschiedliche Schulformen verteilten, sondern wenn wenigstens diese Schüler gemeinsam eine Schule besuchen könnten.
Ob diese nun Sekundarschule oder anders heißt, ist mir in diesem Zusammenhang egal. In diesem Falle hätten wir es leichter, die Schulstruktur besser zu organisieren.
Ich fasse zusammen. Die Überschrift, die die PDS gewählt hat - „Schulsterben alternativlos“ - ist richtig.
Aber man kann damit unterschiedlich umgehen. Man kann es beklagen, wie dies Frau Große hier ausführlich getan hat, oder man kann positiv denken. Ich meine, wir sollten das Zweite tun; denn diese Situation bietet auch eine Chance, Schule anders zu denken, eine Chance, die Potenziale von Schule anders zu sehen, sie besser zu nutzen. Das, meine ich, ist eine gemeinsame Aufgabe, der wir uns hier gemeinsam stellen sollten. Aber es ist auch eine gesellschaftliche Aufgabe, an diesem Umdenken teilzuhaben. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Regierungsentwurf der Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes zielt auf drei Dinge. Erstens soll er dazu beitragen, die Versorgung mit ausgebildeten Lehrkräften besonders in den Bereichen der Sonderpädagogik und der beruflichen Bildung zu sichern. Zweitens geht es darum, Seiteneinsteiger besser als bisher gewinnen und ausbilden zu können, und drittens darum, die Zuständigkeiten vom Ministerium ausgehend im Landesprüfungsamt zu bündeln.
Wie ich bereits in der 1. Lesung bemerkt habe und - außer mir auch andere Kollegen, Frau Große hat es eben noch einmal gesagt -, beinhaltet diese Novelle keine umfassende Reform der Lehrerbildung, sondern es handelt sich um Regelungen, die aktuell wichtig sind, für die ein aktueller Bedarf besteht.
Ich denke, dass die getroffenen Regelungen tragfähig sind - das gilt auch für den Bereich der Ausbildung in der Sonderpädagogik, auf den Frau Große abgehoben hat -, nachdem der Minister im Ausschuss versichert hat, dass Lehramtsanwärter natürlich nur an solchen Schulen ausgebildet werden, an denen auch die Betreuung durch sonderpädagogisch geschultes Personal möglich ist.
Im parlamentarischen Verfahren brachten die Koalitionsfraktionen, angelehnt an die Regelungen in Berlin, eine Erprobungsklausel in den Gesetzentwurf ein. Zum Inhalt der Erprobungsklausel möchte ich Folgendes sagen: Ab dem Wintersemester 2004/05 werden, abweichend von den Regelungen des Lehrerbildungsgesetzes, gestufte lehramtsbezogene Studiengänge erprobt werden, die mit den Hochschulabschlüssen Bachelor oder Master enden sollen. Das Ziel dieser Erprobungsklausel ist, die Struktur und Gestaltung der Lehrerbil
dung zu verändern, wie es in anderen Bundesländern schon praktiziert oder diskutiert wird. Es geht darum, den gemeinsamen Bildungsraum Brandenburg-Berlin weiter zu festigen. Schließlich geht es - das halte ich für besonders wichtig - um das Einbringen in den europäischen Prozess, das heißt darum, unsere Abschlüsse international vergleichbar zu machen und somit die berufliche Mobilität in Europa zu erhöhen. Frau Große sprach vom Bologna-Prozess. Dem können wir uns nicht entziehen und es ist auch ein zeitlicher Rahmen gesetzt.
Die Anhörung hat ergeben, dass die Universität Potsdam, die als einzige im Land Brandenburg Lehrer ausbildet, bereit ist, den geschilderten Weg zu gehen. Ich halte die Kürze der Zeit für ein förderliches Mittel, wenn ich auch nicht den Begriff „Brechstange“ in diesem Zusammenhang verwenden möchte. Aber ich meine schon, dass ein zeitlicher Druck dazu dient, begonnene Prozesse der Modularisierung des Studiums, woran die Universität schon seit geraumer Zeit arbeitet, in die Erprobung einzubringen und in dieser Erprobung dann auch weiterzuentwickeln. Auch die Verwendbarkeit des Bachelor-Abschlusses muss in diesem Prozess durch Inhalte des Studiums weiterentwickelt werden. Eine engere Zusammenarbeit - das möchte ich hier ganz deutlich sagen - mit den Berliner Universitäten wäre sicherlich für beide Seiten hilfreich dabei.
Ich spreche mich also gegen den Antrag der Fraktion der PDS aus, diese Erprobungsklausel nicht zu bestätigen. Ich meine, die Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung der Reform der Lehrerbildung, wenn sie es auch nicht selbst ist, und bitte um Ihre Zustimmung. - Danke.
Der Einsicht, dass Investitionen in die frühe Bildung von Kindern Priorität zukommen muss, können sich Politik und Wirtschaft in Deutschland angesichts der Ergebnisse internationaler Schulleistungsvergleiche nicht mehr verschließen.
Das Land Brandenburg verfügt dank der intensiven Arbeit von Pädagogen und Wissenschaftlern und dank der Initiativen und der Unterstützung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport seit Dezember 2002 über den Entwurf für ein Bildungsprogramm für die Kindertagesbetreuung mit dem Titel: „Grundsätze der Förderung früher Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg“.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie stellt sie sich vor, diese Grundsätze der Förderung für frühe Bildung zu einem verbindlichen Curriculum zu entwickeln?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Ausführungen meiner Vorrednerin werde ich nicht eingehen, denn wir sind da ja eigentlich nichts anderes gewöhnt. Aber das, was uns Frau Faderl heute geboten hat, ist einfach dreist, würde ich sagen.
Ich gehe nicht davon aus, dass Sie nicht des Lesens mächtig sind, also setze ich voraus, dass Sie wissen, dass die SPD-Fraktion bereits vor 14 Tagen auf ihrer Klausurtagung beschlossen hat, das 610-Stellen-Programm wie bisher bis zum Jahre 2005 weiterzuführen
und dafür eine entsprechende Finanzierung zu finden.
Die SPD-Fraktion hat einen Vorschlag unterbreitet, wie aus dem Haushalt - nicht durch Neuverschuldung, das sage ich hier noch einmal ganz deutlich, sondern durch Umschichtung aus anderen Bereichen des Haushalts - das Programm fortgesetzt werden kann.
Also, Frau Faderl, das Horrorbild, das Sie hier gemalt haben, hätten Sie sich sparen können.
Es war Absicht, das hier noch einmal vorzuführen und so darzustellen, obwohl Sie genau wussten, dass das nicht die Realität der heutigen Stunde ist.
Ich wende mich auch an meinen Vorredner Herrn Senftleben von der CDU und sage ganz deutlich, dass die SPD-Fraktion in Bezug auf die Fortführung des 610-Stellen-Programms keinen Diskussionsbedarf mehr sieht.
Für uns ist es unabdingbar, das Programm fortzuführen, und da Sie ja gesagt haben, dass die Fortführung notwendig ist, gehe ich davon aus, dass das auch in Ihrer Fraktion mehrheitsfähig sein muss.
Zum Antrag selbst. Wir haben ein Verfahren, das besagt, wann Haushaltsanträge eingebracht werden. Für den Bildungsausschuss ist der Antragsschluss der 10.11. Also werden Sie sich bis dahin bitte gedulden müssen, dass Sie die Deckungsquelle dann auch lesen können.
So weit zum 610-Stellen-Programm.
Ich möchte nun über drei Aspekte eines bestimmten Teils der Jugendsozialarbeit sprechen, und zwar zur Schulsozialarbeit.
Die Schulsozialarbeit hat sich - erstens - im Land Brandenburg durchgesetzt. Schulsozialarbeit ist ein Bindeglied zwischen Schülern, Lehrern, Eltern und Jugendhilfe geworden. Sie ist ein spezifischer Ansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - ein anderer Ansatz als das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern. Anfängliche Widerstände, besonders in der Lehrerschaft, sind ausgeräumt. Zwischenzeitlich gibt es zwischen Schulsozialarbeitern und Lehrern eine intensive Zusammenarbeit; sie lässt sich aus den Schulen, wo Schulsozialarbeit stattfindet, nicht mehr wegdenken.
Schulsozialarbeiter - da gebe ich Herrn Senftleben Recht können keine Familie ersetzen, aber sie bieten Kindern in den Fällen eine Chance, wo Familien nun einmal nicht funktionieren. Das können wir nicht wegreden; es gibt solche Familien.
Es wäre unfair, solche Kinder einfach allein zu lassen bzw. ihrem Schicksal zu überlassen. Wir haben die Verantwortung, uns um diese Kinder zu kümmern.
Schulsozialarbeiter tragen zur Verbesserung des Schulklimas bei, sie haben Problemlösungen für Kinder, die eben keine Unterstützung in den Familien oder bei anderen bekommen. Sie bieten diese Problemlösungen an, und zwar zunehmend professioneller, und tragen zur Vermeidung von Schulmüdigkeit und Schulverweigerung bei. Das ist ja auch immer Thema der CDU.
Wir haben zurzeit 125 Schulsozialarbeiter, die in Brandenburger Schulen - meistens in weiterführenden Schulen - tätig sind. Gott sei Dank sehen auch die Kreise in der Schulsozialarbeit zunehmend einen Schwerpunkt.
Zweitens: Ganztagsschulen, die im Land Brandenburg ausgebaut werden sollen, sind ohne Schulsozialarbeiter nicht denkbar. Wenn sie funktionieren sollen, brauchen wir zwingend Schulsozialarbeit an diesen Schulen. Diese Schulen haben einen ganzheitlichen Ansatz für Bildung und Erziehung. Sie werden immer mehr zum Lebensraum von Kindern und Jugendlichen, und dort ist neben Kooperation, über die schon gesprochen worden ist, Schulsozialarbeit nicht wegzudenken.
Der dritte Aspekt: Meiner Meinung nach ist Schulsozialarbeit generell Teil der Organisation von Schule. Schule ist - im Gegensatz zu Jugend- und Jugendsozialarbeit, die ja wirklich auf die Kreisebene gehören - originäre Aufgabe des Landes. Darum plädiere ich dafür, dass, wenn über das Jahr 2005 hinaus nachgedacht werden soll, wie sich das Land in der Sozialarbeit und Jugendsozialarbeit engagiert, der Schwerpunkt auf Schulsozialarbeit gesetzt wird. Deshalb muss es das Ziel sein, dass für alle Schulen, zumindest alle weiterführenden Schulen, über das Jahr 2005 hinaus schrittweise Schulsozialarbeiter an den Schulen eine Selbstverständlichkeit werden.
Ich fasse zusammen: Die SPD-Fraktion steht dafür, dass das 610-Stellen-Programm bis zum Jahre 2005 in der bisherigen Form weitergeführt wird. Wir stehen dafür, dass darüber hinaus in den nächsten Jahren darüber nachgedacht werden sollte, wie Jugend- und Jugendsozialarbeit in Brandenburg weiter organi
siert und finanziert wird. Dabei sollten wir - vom Land aus gesehen - den Schwerpunkt auf Schulsozialarbeit legen. - Danke.
In Vorbereitung des 60. Jahrestages des von Oberst Claus Graf Schenk von Stauffenberg durchgeführten Sprengstoffanschlags auf Hitler am 20. Juli 1944 hat Bildungsminister Steffen Reiche gemeinsam mit der „Stiftung 20. Juli 1944“ und der Landeszentrale für politische Bildung einen Schülerwettbewerb zum Thema „Der 20. Juli 1944 - Eine Spurensuche“ ins Leben gerufen.
Ich frage die Landesregierung: Welche pädagogischen Ziele sollen mit diesem Wettbewerb erreicht werden?
Die von Schulsenator Klaus Böger und Bildungsminister Steffen Reiche beauftragte Bildungskommission Berlin-Brandenburg hat eine Bestandsaufnahme der schulpolitischen Zielsetzungen in beiden Ländern vorgelegt und Handlungsmöglichkeiten benannt, um die Schulleistungen beider Länder zu verbessern und beide Schulsysteme im Hinblick auf eine Fusion Berlins und Brandenburgs aufeinander abzustimmen. Der Bericht wurde am 10.09.2003 übergeben.
Ich frage die Landesregierung: Wie plant sie mit den Empfehlungen der Expertengruppe umzugehen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde die Überschrift genauso setzen wie es Frau Große und auch der Minister getan haben: Die Lehrerbildung ist zu reformieren. Das sagen wir nicht erst seit Wochen oder Monaten, sondern eigentlich schon seit Jahren.
Diese Reformierung muss in zwei Richtungen gehen. Einmal betrifft sie die Art der Ausbildung. Wir alle wissen, und zwar nicht erst seit PISA, dass es immer mehr darum geht, die Profession des Lehrers in den Mittelpunkt der Ausbildung zu stellen, dass es darum geht, neben der Fachwissenschaft wirklich das Lehrer-Sein in den Mittelpunkt der Ausbildung zu stellen. Wir wissen, dass die Universität Potsdam hier schon eine ganze Menge getan hat; das Potsdamer Modell wird in diesem Zusammenhang ja auch immer wieder genannt. Trotzdem ist auch hier eine Weiterentwicklung unbedingt notwendig.
Zum anderen ist es - das ist hier schon mehrfach gesagt worden - der europäische Prozess, der die Hochschulen insgesamt, dann aber natürlich auch die Lehrerbildung, insbesondere die Lehrerausbildung, unter Zwang stellt. Ich meine, es ist gut, dass hier jetzt auch eine Jahreszahl im Raum steht, nämlich 2005. Wir schreiben jetzt das Jahr 2003, um das hier noch einmal auszusprechen. Es ist also nicht unheimlich viel Zeit, hier noch einmal weiterzudenken. Vor allem ist es so, dass schon seit Jahren gedacht wird.
Ich hätte mir gewünscht, dass dieser Entwurf für ein Lehrerbildungsgesetz zusammen mit Berlin auch einige Faktoren, von denen ich bereits einige genannt habe - ich nenne noch einmal die Stichworte Bachelor, Master und Modularisierung -, zum Gegenstand gehabt hätte. Das ist nicht der Fall. Das ist auch schon von allen Vorrednern gesagt worden.
Ich erspare mir jetzt auch zu sagen, welche Schwerpunkte in dem Gesetz geregelt werden sollen. Das hat der Minister ausführlich dargestellt. Auch Frau Große ist darauf eingegangen. Dazu eine Bemerkung: Ob ich die Lehrer nach Brandenburg bekomme oder nicht, kann ich auch nicht per Gesetz regeln, denn dabei spielen andere Faktoren eine Rolle.
Das weiß Frau Große genauso gut wie ich. Also kann das wohl kaum Gegenstand des Gesetzes sein. Ich bin im Gegensatz zu Frau Große der Meinung, dass die vorgesehenen Dinge durchaus geregelt werden müssen, um Rechtssicherheit für diese
Personengruppen zu bieten. Aber ich muss auch sagen, dass es ein Zwischenschritt ist, so wie es hier bereits gesagt wurde. Ich mahne an, jetzt auf Tempo zu drängen und ein ordentliches Lehrerbildungsgesetz, in dem Reformen wirklich angegangen werden, zustande zu bringen.
Ich stimme der Absicht zu, noch einmal zu schauen, ob wir nicht die Experimentierklausel, die in Berlin vorgesehen ist, auch bei uns mit unterbringen wollen. Denn ich sehe sonst schwarz, zum einen die Lehrerausbildung so hinzubekommen, dass wir dann wirklich ordentliche Lehrer haben, die auch guten Unterricht erteilen können, wobei ich nicht sagen will, dass die jetzigen Lehrer es nicht tun, aber die Anforderungen ändern sich ja auch. Zum anderen geht es darum, dem europäischen Prozess in der Hinsicht Rechnung zu tragen, dass die Studenten, die bei uns ausgebildet wurden, Chancen auf dem Arbeitsmarkt in Europa haben wie andere auch bei uns. Das muss schnell passieren. - Danke.
Der Vorsitzende des Bundesverbandes der deutschen Arbeitge
ber, Dieter Hundt, fordert eine grundlegende Reform der Lehrkräfteausbildung und sieht dafür die Abschaffung des Staatsexamens und des Referendariats vor. Wie aus dem am 18. August 2003 veröffentlichten Positionspapier des BdA hervorgeht, sollen unter anderem mehr Praxisanteile mit dem Hochschulstudium verknüpft und die Studienabschlüsse Bachelor und Master eingeführt werden. Mit Eignungstests soll geeignetes Lehrpersonal herausgefiltert werden.
Ich frage die Landesregierung deshalb: Wie schätzt sie die Möglichkeit der Einführung dieses Modells für die Lehrerausbildung im Land Brandenburg ein?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist perfekt: Als Schlussfolgerung aus dem Abschneiden deutscher Schüler im Rahmen der PISA-Studie unterstützt die Bundesregierung die Länder bei der Einrichtung bzw. Ausweitung der schulischen Ganztagsangebote. 4 Milliarden Euro stehen bis zum Jahre 2007 für die notwendigen Investitionen zur Verfügung. Auf Brandenburger Schulträger entfallen in diesem Zeitraum 130 Millionen Euro für die Verbesserung der materiellen Bedingungen der bereits bestehenden Ganztagsangebote und für neue Angebote.
Für Brandenburg ist es aus meiner Sicht besonders vorteilhaft, dass auch für Grundschulen mit Hort eine Förderung möglich sein wird. Vorhandene Strukturen können so zu Ganztagsangeboten ausgebaut werden. Dass die Bundesregierung die Länder bei ihrer ureigensten Aufgabe, nämlich Bildung zu organisieren, mit so erheblichen Mitteln unterstützt, zeugt davon, dass Bildung für sie oberste Priorität besitzt.
Seit Anfang August liegen die Eckpunkte zur Umsetzung des Programms in Brandenburg vor. Bis 2008 soll ein Drittel der Schülerinnen und Schüler an 50 % der weiterführenden Schulen Zugang zu Ganztagsangeboten erhalten. Über die Kooperation Schule/Hort wird es zunehmend auch Ganztagsangebote für Grundschüler geben. Schon jetzt trifft das Programm mehrheitlich auf eine positive Resonanz in der öffentlichen Wahrnehmung und bei Schulen in Brandenburg. Schulleitungen und Lehrerkollegien begreifen offensichtlich dieses Programm als Chance für eine verbesserte Bildungs- und Erziehungsarbeit.
Ich gehe davon aus, dass auch Frau Hartfelder nun, nachdem sie die Eckpunkte der Ganztagsangebote für Brandenburg gelesen hat, ihre Meinung geändert haben wird. Sie wird ihre Ansicht sicherlich nachher darlegen. Ich meine nicht, wie sie noch
im Juni behauptet hat, dass Ganztagsangebote an der Realität vorbeigehen, sondern sie sind eine notwendige Ergänzung unseres Schulsystems. Wie ersichtlich, will die SPD die Ganztagsschule nicht verpflichtend für alle Schüler einführen. Sie wird auch gemerkt haben, dass verschiedene Varianten von Ganztagsangeboten ermöglicht werden, sodass Schulen gemeinsam mit Schülern, Eltern und dem Schulträger die entsprechende sinnvolle Form wählen können.
Ich wünsche mir allerdings - das gebe ich auch offen zu -, dass man sich an vielen Orten im Lande auf den Weg macht, bestehende Ganztagsangebote zu qualifizieren und neue zu schaffen.
Eines noch: Ganztagsschule zu organisieren bedeutet mehr, als an den „normalen“ Unterricht Freizeitangebote zu hängen. In Schulprogrammen bzw. pädagogischen Konzepten ist darzustellen, wie Bildungs- und Erziehungs- sowie Lernprozesse gestaltet werden sollen. Für besonders wichtig halte ich die Forderung, Kooperationen zwischen Schule und anderen Personen und Institutionen einzugehen und sie in den Bildungs- und Erziehungsprozess einzubeziehen. Die so verpflichtende Öffnung von Schule wird die Art der Gestaltung von Schule vor Ort zum Gegenstand der Diskussion und meiner Meinung nach auch realitätsnäher machen.
Natürlich ist Ganztagsschule an sich nicht das Allheilmittel für alle Defizite in einem Schulsystem. Das hat auch niemand von uns behauptet. Gute Schule entsteht aus einem Komplex von Faktoren, in deren Mittelpunkt immer guter Unterricht stehen muss. Guter Unterricht braucht kompetente Lehrer, das heißt gut ausgebildete Lehrer, für die Fortbildung eine Selbstverständlichkeit ist. Die entsprechenden Fortbildungsangebote müssen auch zur Verfügung gestellt werden. Schule braucht Verbindlichkeit und pädagogische und organisatorische Freiheit. Sie braucht also einerseits feste Standards und andererseits Selbstständigkeit, um ihrer Schülerschaft gerecht werden zu können.
Nicht zuletzt braucht Schule eine sich an den Standards orientierende Selbst- und Fremdkontrolle. Sie braucht Evaluation, um Stärken und Schwächen erkennen und entsprechende Schlussfolgerungen ziehen zu können.
Die Ergebnisse der PISA-Studie haben gezeigt, dass Brandenburger Schulen ihre Schüler nicht entsprechend gebildet haben. Sie haben aber auch belegt, dass die durch die SPD 1998 eingeleiteten Maßnahmen hin zu einer guten Schule in wesentlichen Punkten richtig sind.
Ich wollte es bei diesem Satz bewenden lassen, aber aufgrund der Äußerungen von Frau Blechinger, die heute in einem Interview in der Presse erschienen sind, wo sie von den falschen Anfängen der SPD-Politik in den 90er Jahren spricht und diese Politik als gescheitert erklärt, möchte ich doch die Gelegenheit nutzen, noch ein paar Dinge zu sagen.
Frau Blechinger, wir werden alle nicht jünger. Da sind manchmal auch die Gedächtnisleistungen betroffen.
Normalerweise betrifft das ja eher das Kurzzeitgedächtnis, aber es muss ja nicht immer so sein.
Lassen Sie mich an dieser Stelle zwei Dinge sagen. Sie spre
chen von SPD-Politik zu Anfang der 90er Jahre. Sie waren Mitglied dieses Landtages. Sie wissen genau, dass es zu Beginn der 90er Jahre eine Koalition von SPD, BÜNDNIS/90 und F.D.P. gab. Sie können also nicht behaupten, dass es eine reine SPD-Politik war, die es zu Beginn der 90er Jahre - Frau Blechinger, ich sage: leider; denn ich denke, dann hätte sie anders ausgesehen - hier gab.
Wir haben von Anfang an dafür plädiert, das Schulsystem in Brandenburg nicht völlig umzustellen, sondern die vorhandene Schule inhaltlich zu reformieren. Das ist leider nicht gelungen. Also ist der Gedanke bezüglich einer längeren gemeinsamen Schulzeit seitens der SPD kein neuer Gedanke, der aus PISA entstanden ist.
Also ist es immer noch unsere Überzeugung, dass man Schule für alle organisieren muss. Wir hätten es auch getan, wenn wir damals gekonnt hätten.
Zum Zweiten: Wenn Sie davon sprechen, dass Sie bei Eintritt in die Koalition eine Wende in der Bildungspolitik herbeigeführt haben, und dabei solche Dinge wie Zentralabitur und Prüfungen anführen, dann möchte ich Sie daran erinnern - allerdings waren Sie in der 2. Wahlperiode nicht dabei, deshalb sage ich es noch einmal -, dass die Dinge, die Sie hier nennen, auf einen Landtagsbeschluss auf Initiative der SPD-Fraktion zurückgehen. Wir haben damals beschlossen - ich sage es noch einmal -: Prüfungen am Ende der 10. Klasse, Einführung des Zentralabiturs, Schreiben von Vergleichsarbeiten, verbindliche Rahmenlehrpläne, mehr Unterricht in der Grundschule, Qualifizierung der 5. und 6. Klassen, Einführung der ersten Fremdsprache in Klasse 3.
Die Möglichkeit, das Abitur nach zwölf Jahren abzulegen, ist ebenfalls Gegenstand dieses Beschlusses. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen,
um deutlich zu machen, dass das keine Erfindung der CDU ist und auch nicht Ihrer Beteiligung an der Regierung bedurft hätte, um diesen Weg der brandenburgischen Bildungspolitik einzuschlagen.
Nun zu der Bemerkung von dort drüben. Umsteuerungen in einem Bildungswesen - das wissen alle Bildungspolitiker - sind schwierig. Wirkungen zeigen sich erst mittel- und langfristig. Aber richtig ist auch, dass die meisten dieser Dinge, die ich genannt habe, entweder bereits umgesetzt sind oder sich auf dem Weg dorthin befinden.
Nun zurück zu den Ganztagsangeboten: Ich meine, dass mehr und qualifiziertere Ganztagsangebote diesen Prozess der Er
neuerung, der Umsteuerung durchaus unterstützen können und dass sie sehr hilfreich sind. Wesentliche Gründe sprechen dafür.
Erstens: Ganztagsschulen mit einem entsprechenden pädagogischen Profil machen eine gezielte Förderung ihrer Schüler möglich. Es geht also auch um die Erhöhung der Chancengleichheit von Schülern. Lernen - das wissen wir alle - braucht Ruhe und vor allem Zeit. Anstatt Diskussionen darüber loszubrechen, ob man die Sommerferien verkürzen sollte, sollten wir die Schulzeit, die uns zur Verfügung steht, effektiv bzw. optimal nutzen.
Schüler und Lehrer können in einem Ganztagsangebot engere Bindungen eingehen, die für das kognitive Lernen ebenso wichtig sind wie für das emotionale und soziale Lernen.
Ein zweiter Grund: Die Ganztagskonzepte gehen davon aus, machen es sogar zur Bedingung, dass Menschen aus anderen Bereichen in den Bildungs- und Erziehungsprozess einbezogen werden. Die Öffnung von Schule hin zu Angeboten der Jugendhilfe, zur Einbeziehung von Vereinen, kulturellen Einrichtungen und der Wirtschaft wird Schule wirklichkeitsnäher und offener werden lassen.
Vor dem Hintergrund unserer demographischen Entwicklung werden Schüler zunehmend - ob wir das wollen oder nicht - an Schulen an zentralen Orten unterrichtet werden. Warum sollen nicht Vereine und andere Träger ihre Angebote dort unterbreiten, wo Schüler zusammenkommen, nämlich an den Schulen, die Ganztagsangebote haben? - Doch nicht etwa, weil es immer anders war. Ich meine, wenn sich Bedingungen nachhaltig ändern, dann müssen auch neue Wege beschritten werden.
Drittens trägt die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung von Kindern an Schulen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Das ist eine alte, aber genauso aktuelle sozialdemokratische Forderung der Familienpolitik. Deshalb sind wir dafür, dass an so vielen Orten wie möglich in Brandenburg Ganztagsangebote entstehen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Große hat sehr umfänglich dargestellt, warum sie will, dass die Fortbildung evaluiert wird, nimmt aber - soweit ich das verstanden habe - das Ergebnis vorweg und stellt schon einmal fest, dass der Unternehmer Reiche auf diesem Gebiet wenig qualifiziert sei. Ich bin der Meinung: Wenn man Evaluation fordert, sollte man erst die Ergebnisse abwarten und dann seine Konsequenzen darstellen. Dann kann das durchaus auch kritisch sein.
Einig sind wir uns mit der PDS-Fraktion in dem Anliegen, die Qualität der Fortbildung in Brandenburg unter die Lupe zu nehmen. In der heutigen Aktuellen Stunde wurde bereits thematisiert, dass Lehrer gut qualifiziert und kompetent sein müssen. Das gilt für den Fachunterricht, das gilt für Schulentwicklung, das gilt für Schulleitungen, die diesen Prozess zu leiten haben, gleichermaßen, sodass Fortbildung eine Pflicht für jeden Lehrer an Brandenburger Schulen - ich meine, nicht nur hier - ist.
Geregelt ist das in Brandenburg - da stimme ich Frau Große zu - recht schwammig. Man muss also darüber reden, ob das so bleiben soll oder nicht. Das sollten wir aber erst dann tun, wenn der Evaluationsprozess abgeschlossen ist.
Wir haben also das gleiche Anliegen und haben einen Entschließungsantrag vorbereitet, der ein anderes Datum zum Inhalt hat. Ich meine, wir müssen noch ein bisschen Zeit ins Land gehen lassen, wobei Februar 2004 ein angemessenes Datum sein dürfte.
Uns interessiert in diesem Zusammenhang darüber hinaus, welche externen Evaluationsangebote - das ist ein großes Anliegen - die Schulen einwerben können, um die Qualität ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit zu gewährleisten. Wir wollen auch noch Aussagen über Modellschulen, die im Land Brandenburg angedacht sind, bekommen. Ansonsten befinden wir uns von der Grundauffassung her durchaus in Übereinstim
mung und ich bitte, dem Entschließungsantrag der SPD- und der CDU-Fraktion zuzustimmen. - Danke.
Herr Minister, können Sie sich vorstellen, im kommenden Jahr neben den schriftlichen Prüfungen auch mündliche Prüfungen zuzulassen? Ich hielte das für eine sinnvolle Regelung, insbesondere im Interesse der Schüler.
Das seit zehn Jahren in Brandenburg entwickelte Schulfach Lebensgestaltung, Ethik und Religionskunde verfolgt in besonderem Maße das Ziel, die moralische Urteilsfähigkeit der jungen Menschen zu entwickeln, Toleranz gegenüber Andersdenkenden zu üben und Normen menschlichen Miteinanders zu formulieren und zu akzeptieren. Um dieser Bedeutung von LER gerecht zu werden, legen Landesregierung und SPD-Fraktion besonderen Wert auf die zügige Umsetzung der Pläne zur Einführung des Faches als festen Bestandteil des Unterrichtsangebots in der Sekundarstufe I.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist der gegenwärtige Stand der Einführung von LER in der Sekundarstufe I?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu dem, was Herr Hammer eingangs seiner Rede gesagt hat, eine Vorbemerkung machen. Er hat die kühne Behauptung aufgestellt, dass die Jugend das Land deshalb verlasse, weil es hier zu wenig Freizeitangebote und Schulsozialarbeit gebe. Meiner Meinung nach ist es sehr kühn, einen solchen Zusammenhang herzustellen.
Was die Reduzierung der Maßnahmen im Zusammenhang mit ABM und SAM betrifft, so wissen auch Sie, dass es da zu Anfang des Jahres Schwierigkeiten gab, dass sich das aber an den meisten Stellen - so jedenfalls mein Kenntnisstand - inzwischen wieder geregelt hat.
Damit komme ich zu Ihrem Antrag als solchem. Ich muss zugeben, dass ich Probleme dabei hatte, den Sinn Ihres Antrags zu erfassen. Auch Ihre Rede eben hat nur zum Teil zur Erhellung beigetragen. Sie sagten, dass sich das 610-Stellen-Programm auf offene Jugendarbeit konzentrieren soll.
Außerdem sprachen Sie davon, dass die Schulsozialarbeit in den Bereich der Bildung Eingang finden soll. Der Bereich der Bildung ist ja sehr ungenau definiert. Ich gehe einmal davon aus, dass das Ihrer Meinung nach in die Landesträgerschaft überführt werden soll, wie Sie ja auch gesagt haben. In der Begründung des Antrags heißt es aber dann, dass eine Diskussion zum Thema offene Schule mit der Forderung einer Freizeitbetreuung durch Schulen organisiert werden und die personelle Zuständigkeit dafür beim MBJS liegen soll. Ich frage Sie also, was Sie eigentlich wollen, Schulsozialarbeit in Landesträgerschaft oder Freizeitangebote an Schulen in Landesträgerschaft? Ich vermute, dass Sie beides in Landesträgerschaft haben wollen, wenn sich in Ihrem Antrag auch nur die Forderung nach dem einen wiederfindet.
Gestatten Sie mir jetzt einige Bemerkungen zum 610-StellenProgramm. Wie Sie genau wissen, soll es nach den Vorstellungen des Landes so sein: Wir beteiligen uns daran, eine Grundstruktur für die Jugend- und Jugendsozialarbeit im Lande
Brandenburg mitzufinanzieren. Das tun wir bereits seit Jahren. Das ist eine sinnvolle Sache und ich bin dafür, dass das fortgeführt wird.
Im Moment nicht.
Zu Anfang hatten wir die Absicht - so war das auch gestrickt -, insbesondere Schulsozialarbeit durch das 610-Stellen-Programm mitzufinanzieren. Soweit ich weiß, ist es inzwischen den Landkreisen überlassen, ob sie mit diesem 610-StellenProgramm offene Jugendarbeit oder Schulsozialarbeit betreiben bzw. wie sie ihre Schwerpunkte setzen. Das bedeutet, dass eine Konzentration auf offene Jugendarbeit bereits jetzt erfolgen kann.
Sie sagen, Schulsozialarbeit und Freizeitbetreuung an Schulen sollen in die Landesfinanzierung übernommen werden. Ausweitung der Ganztagsangebote heißt auch Schulsozialarbeit und Freizeitangebote, heißt Öffnung von Schule. Das ist aber nicht neu, Herr Hammer. Öffnung von Schule ist Gesetzeslage und wird an den meisten Schulen des Landes praktiziert.
Darüber, dass hier ein Ausbau wichtig ist, sind wir uns einig. Das heißt meiner Meinung nach aber nicht, dass Freizeitangebote durch Schule, das heißt durch Lehrer, in verstärktem Maße gemacht werden sollen, sondern das heißt für mich, dass Freizeitangebote immer mehr an der Schule, am Ort Schule, gemacht werden. Das hat aus meiner Sicht etwas mit Öffnung von Schule zu tun. Warum sollen Sportvereine, Kulturvereine, Musikschule und was wir sonst noch haben ihre Veranstaltungen nicht in Verbindung mit Schule machen, statt sie irgendwo anders durchzuführen? Ich bin dafür, dass so etwas ausgebaut wird.
Ich sage hier aber auch noch einmal klipp und klar: Für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, also auch für Sozialarbeit an Schulen, ist der örtliche Träger der Jugendhilfe zuständig. Das ist gesetzlich so geregelt und ich bin dafür, dass das auch so bleibt. Jugendhilfeplanung wird vor Ort gemacht. Da gehört sie auch hin und da muss über die Schwerpunkte entschieden werden.
Richtig ist, dass die Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit, also Jugendhilfe, und Schule verbessert werden muss. Das sollten wir gemeinsam verfolgen. Ansonsten aber ist das System so, wie es besteht, richtig. In diesem Rahmen sollte es verbessert, aber nicht verändert werden. - Danke.
Da Kinder im Grundschulalter fremden Sprachen gegenüber aufgeschlossen sind und die Sprachkompetenz zunehmend an Bedeutung gewinnt, hat sich die SPD-Fraktion im Rahmen ihrer Bildungsoffensive in der Mitte der letzten Legislaturperiode für einen frühzeitigeren Einstieg in den Fremdsprachenerwerb ausgesprochen. Nun ist es der Landesregierung offensichtlich möglich, ihre Anstrengungen betreffend der Umsetzung dieses Punktes zu beschleunigen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Zu welchem Zeitpunkt ist nach aktueller Entwicklung mit der Einführung des Fremdsprachenunterrichts ab Jahrgangsstufe 3 zu rechnen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will Ihrem Urteil über die Parlamentarischen Geschäftsführer nichts weiter hinzufügen und mich meinem Thema widmen.
Der Standpunkt der Landesregierung zu dieser Problematik liegt uns seit der Stellungnahme zum Bericht der so genannten Wunder-Kommission vor, die sich mit der Schulentwicklung in den Sekundarstufen I und II im ländlichen Raum befasst hat. Unter anderem kam die Kommission zu der Aussage, dass es sinnvoll sei, im ländlichen Raum bzw. im äußeren Entwicklungsraum, wie man auch sagen kann, bei der Zweizügigkeit weiterführender Schulen zu bleiben und an der Mindestzahl von 20 Schülern festzuhalten. Die Kommission schlug vor, dass man in Grundzentren von dieser Schülerzahl abweichen könnte und Klassen mit 15 Schülern bilden sollte. Dem ist die Landesregierung gefolgt. Wir als SPD-Fraktion teilen diese Ansicht.
Sie wollen darüber hinaus auch anderen Schulen ermöglichen, Klassen mit 15 Schülern zu bilden. Gleichzeitig schreiben Sie aber in Ihrer Begründung, dass infolge der vorgesehenen Maßnahmen an den Grundzentren nicht einmal überall Klassen mit 15 Schülern entstehen werden. Das sehen wir genauso. Es ergibt sich für uns darüber hinaus die Frage, wie uns das bei den Schulen, die außerhalb von Grundzentren liegen, gelingen soll, da deren Einzugsbereich noch geringer ist. Aus meiner Sicht ist das, was von Ihnen gefordert wird, sehr unrealistisch.
Zum Zweiten: Wenn ich Schulen außerhalb der Grundzentren erhalte, dann kann ich nicht mehr garantieren, dass die Schülerzahlen an den Grundzentren erreicht werden. Wir haben das im Vorfeld sehr genau durchgerechnet und sind zu diesem Ergebnis gekommen.
Ferner meinen wir, dass wir die für die Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen - wir hatten im vorigen Tagesordnungspunkt bereits dieses Thema - nutzen wollen, um Schule in so guter Qualität wie möglich zu organisieren. Denn Schule ist in erster Linie für die Schüler da. Dieser Grundsatz gilt vor der Standortsicherung. Ich will eine Schule mit guter Qualität haben, in der die Schüler-Lehrer-Relation stimmt und in der man bestimmte Angebote hat.
Das ist mir wichtiger, als Schulen an jedem nur irgend möglichen Standort zu schaffen oder zu erhalten. Ich sehe die Problematik, aber ich denke, man muss sich entscheiden, zumal Ihre Rechnung, Schulstandorte mit einer zu geringen Schülerzahl zu
erhalten, nicht aufgehen wird. Sie malen ein optimistisches Bild, das so nicht eintreten kann. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister hat sich schon dafür bedankt, dass so viel Weiterbildung betrieben wird. Im Bericht steht geschrieben, dass besonders das informelle Lernen in der nächsten Zeit ganz wichtig sein wird. Ich denke, hierbei sind wir allen ein Stück voraus. Das betreiben wir bereits eine ganze Weile, was beispielgebend ist.
Ich beginne mit einem Zitat aus dem Weiterbildungsbericht:
„Tief greifender Strukturwandel, Wissensexplosion und Zukunftsfähigkeit fordern Gesellschaften, in denen Men
schen kontinuierlich ihr Wissen und ihre Fähigkeiten erweitern. Lebenslanges Lernen ist heute ein zentrales Thema der internationalen und nationalen Bildungspolitik.“
Weiter heißt es in dem Bericht:
„Es gibt einen Wertekonsens über die Relevanz des lebenslangen Lernens. Argumentationsmuster, die zur Legitimation lebenslangen Lernens angeführt werden, sind kulturell und ökonomisch begründet. Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit, Toleranz und Demokratie sind, so der Rat der Europäischen Union, der gerechte Lohn für die Entwicklung einer Gesellschaft, die ihren Bürgerinnen und Bürgern geeignete Zugänge zu Angeboten des lebenslangen Lernens bereitstellt und ihre Lernanstrengungen honoriert.“
Diesem Konzept des lebenslangen Lernens ist die Weiterbildung auch in Brandenburg verpflichtet.
Der vorliegende Bericht macht es sich zur Aufgabe, die Weiterbildung in Brandenburg zu beschreiben und Schritte auf dem Weg der Umsetzung des lebenslangen Lernens für die Jahre von 1997 bis 2001 zu kennzeichnen.
Ich komme zu einem anderen Ergebnis als meine Vorrednerin und bin schon der Meinung, dass der vorliegende Bericht seiner Aufgabenstellung in weiten Teilen gerecht wird. Die Weiterbildung besitzt in Brandenburg Verfassungsrang. Das finde ich gut und das sollte auch so bleiben. Das Weiterbildungsgesetz regelt auf dieser Grundlage die Trägerschaft von Weiterbildung, die Förderung als Staatsaufgabe und die Weiterbildung als kommunale Pflichtaufgabe. Ich halte diese Regelung - der Bericht zeigt ja, wie sich Weiterbildung im Land Brandenburg entwickelt hat - für gut und rege an, dass wir an diesem Weiterbildungsgesetz festhalten sollten.
Die Weiterbildungsstruktur hat sich, wie gesagt, im Land Brandenburg auf dieser Basis gut entwickelt. Die verschiedenen Träger sind in den letzten Jahren ihren Aufgaben für die Weiterbildung durchaus gerecht geworden. Diesbezüglich möchte ich den lobenden Worten meiner Vorrednerin beipflichten, denn die Kommunen haben besonders im Hinblick auf die Volkshochschulen Großes geleistet. Es muss aber auch hervorgehoben werden, dass die Zuschüsse des Landes zur Grundversorgung in den letzten Jahren trotz knapper Kassen immer geleistet worden sind, sodass sich das Bildungssystem in Brandenburg durchaus entwickeln konnte.
Neben den Angeboten der freien Träger spielen die Volkshochschulen eine ganz besondere Rolle. Sie sind eigentlich der Kern der Struktur der Weiterbildung im Land Brandenburg. Ich warne davor, die Volkshochschulen - aus welchen Gründen auch immer - infrage zu stellen,
denn die Struktur im Land Brandenburg wird dann nicht zu halten sein.
Die Zahlen über die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten sprechen eine eigene Sprache und geben gründlich Auskunft über die positive Entwicklung der Weiterbildung in Branden
burg. Trotzdem sollte untersucht werden, warum die Inanspruchnahme von Angeboten im Rahmen der Grundversorgung keinen umfänglicheren Aufwuchs zu verzeichnen hatte, als hier beschrieben worden ist.
Für problematisch - darin stimme ich Ihnen zu - halte ich die Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung, weil von diesem Angebot aufgrund unserer wirtschaftlichen Lage sicherlich wenig Gebrauch gemacht wird.
Die Bereitschaft zur Weiterbildung setzt voraus, dass Lernkompetenz und Lernmotivation in den Schulen entwickelt werden. Deswegen noch einmal mein Aufruf an unsere Schulen, Schule so zu gestalten, dass das lebenslange Lernen keine Drohung ist, sondern das Bedürfnis, weiter zu lernen, entwickelt und somit die Grundlage dafür gelegt wird. Jeder hat individuell die Aufgabe, sich weiterzubilden und dies zur eigenen Entscheidung zu machen.
Die rote Lampe leuchtet schon; ein letzter Satz sei bitte noch gestattet. - Ich finde es gut, dass sich das Land Brandenburg an vielen Modellprojekten beteiligt, um gerade den Bereich der Weiterbildung zu qualifizieren, die Weiterbildung bewertbar zu machen und messbar zu gestalten. Ich meine, die Zukunftsfähigkeit unseres Landes hängt davon ab, welche Möglichkeiten unsere Bürger in Zukunft haben werden, nicht nur schulische Bildung als Grundbildung zu genießen, sondern sich ein Leben lang weiterzubilden. - Ich danke.
Im August 2003 soll in den Schulen des Landes der Modellversuch zur Verkürzung der Schulzeit auf dem Weg zum Abitur nach dem Modell „6 plus 6“ beginnen. Nach einem Artikel der „MAZ“ vom 28.11.2002 fühlen sich die Schulleiter im Landkreis Oberhavel jedoch schlecht informiert und äußern sich darüber verärgert. Insgesamt wüssten sie nicht, was auf sie zukommt. Die Schulleiter wollten sich deshalb gegenüber den Eltern mit der Werbung für den Schulversuch zurückhalten bzw. meinten, die Nachfrage der Eltern sei deshalb gering.
Ich frage die Landesregierung, was sie unternommen hat und was sie zu unternehmen gedenkt, um die Information über den Modellversuch und seine Akzeptanz seitens der Eltern, Lehrkräfte und Schulleiter zu gewährleisten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde schon gesagt: Brandenburg hat im Vergleich zu anderen Bundesländern einen hohen Anteil an Ganztagsschulen. Auch die Zahl 86 wurde hier bereits genannt.
Die Ganztagsschule wurde frühzeitig im Schulgesetz verankert, weil ihre Bedeutung für das Lernen, für den sozialen Ausgleich und natürlich auch für die Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung ebenfalls frühzeitig erkannt worden ist.
Die Angebote zum Ganztagsbetrieb wurden von den Schulen in Brandenburg sehr gut angenommen. Es zeigt sich, dass mehr
Schulen den Wunsch nach Ganztagsangeboten hatten, als letztendlich ausfinanziert werden konnte.
Die Ganztagsschulen haben meiner Meinung nach auch eine Vorreiterrolle bei der Erstellung der Schulprogramme gespielt; denn alle Ganztagsschulen waren verpflichtet, Schulprogramme zu erarbeiten, um die Qualität von Ganztagsschulen zu sichern. Trotzdem gehe ich davon aus, dass sich die Ganztagsschulen in den letzten Jahren qualitativ sehr unterschiedlich entwickelt haben.
Der Anteil der Ganztagsschulen im Lande Brandenburg wird in den nächsten Jahren sicherlich steigen. Das hängt zum einen damit zusammen - ich könnte sagen, dass das ein negativer Effekt ist -, dass wir in Brandenburg weniger weiterführende Schulen haben werden und dass somit der Prozentsatz der Ganztagsschulen steigen wird. Wie hier schon gesagt wurde, bildet aber auch das Schulressourcenkonzept darüber hinaus eine Voraussetzung dafür, das Angebot an Ganztagsschulen zu erweitern.
Die Ergebnisse der PISA-Studie rückten den Gedanken in den Blickpunkt, das Ganztagsschulsystem deutschlandweit auszubauen. Der Grund dafür ist eindeutig darin zu sehen, dass alle Länder, die von den Ergebnissen der PISA-Studie her vor Deutschland liegen, in der Regel Ganztagsschulsysteme vorhalten. Nicht umsonst stellt der Bund 4 Milliarden Euro für 10 000 neue Ganztagsschulen zur Verfügung. Die entsprechenden Zahlen für Brandenburg wurden hier schon genannt. Ich möchte sie nicht wiederholen.
Jedenfalls möchte ich sagen, dass Ganztagsschule allein nicht automatisch Erfolg begründet. Richtig ist, dass man Ganztagsschule inhaltlich entsprechend ausgestalten muss. Deshalb halte ich es für richtig, dass die Ganztagsschulen in Brandenburg evaluiert worden sind. Soweit ich weiß, liegen die Ergebnisse dieser Evaluation bereits vor und müssen nur noch bewertet werden. Ich schlage ausdrücklich vor, dass wir uns mit den Ergebnissen und den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen zeitnah - ich denke dabei an einen Zeitpunkt zu Anfang des nächsten Jahres - im Ausschuss befassen. Die Ergebnisse der Evaluation und die Tatsache, dass die geltende Verordnung zu Ganztagsschulen ausläuft, machen es notwendig, ein überarbeitetes Konzept zur Neubewerbung von Schulen für den Ganztagsbetrieb zu erarbeiten. Darin sind wir uns völlig einig.
Ich stimme den in dem Antrag der PDS-Fraktion genannten Eckpunkten zu. Dabei muss das Augenmerk aber auch darauf gerichtet werden, in welchen Formen das Ganztagsangebot vorgehalten werden soll. Ich spreche mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich dafür aus, auch offene Angebote vorzuhalten, sodass die Wahlmöglichkeit der Eltern und der Kinder auf eine breitere Basis gestellt wird.
Was hier gefordert wird, halte ich für notwendiges Verwaltungshandeln. Im Gegensatz zur PDS-Fraktion sehe ich keinen Grund, das durch einen Landtagsbeschluss zu untermauern. Ich weise darauf hin, dass der Ausschuss jederzeit die Möglichkeit hat - darauf werde ich auch bestehen -, sich das überarbeitete Konzept vorlegen zu lassen. Nach dem, was ich darüber weiß, halte ich als Zeitpunkt dafür den April/Mai nächsten Jahres für angemessen. Dann werden wir nach meinen Vorstellungen im Ausschuss auch sehr ausführlich über Inhalte, Formen, Personalstellen und alles andere, was damit zusammenhängt, diskutieren, damit das Konzept anschließend entsprechend umgesetzt werden kann. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja nicht unbekannt, dass ich, wenn über Bildungspolitik gesprochen wird, in prinzipiellen Dingen mit Frau Große oft einer Meinung bin. Aber diese Rede und der Antrag, der dieser Rede zugrunde liegt, passen irgendwie nicht zusammen. Hier wurde immer wieder eine Rede gehalten - nach PISA und auch allgemein. Sie fordern - das haben Sie zum Schluss gesagt - eine bildungspolitische Gesamtkonzeption. Sie vermittelten hier den Eindruck, als würde darüber nicht nachgedacht, als ob es keine Bausteine gebe, die in diese Richtung orientierten, und als ob nicht an einem Konzept gearbeitet würde.
Wir als SPD-Fraktion haben uns nach PISA sehr zeitnah mit
den Ergebnissen und Wirkungen befasst und forderten auf unserer Klausurtagung im Mai 2002 die Erstellung eines bildungspolitischen Reformkonzeptes, in dem dargelegt wird, was man kurz-, mittel- und langfristig verändern kann, um Schule so zu gestalten, dass die Ergebnisse besser werden.
Wir haben auch Schwerpunkte benannt, die in diesem Reformkonzept bearbeitet werden sollen. Ich möchte einige nennen: Stärkung des Bildungsauftrages in Kitas, die Verzahnung von Kita und Grundschule, die Stärkung der Grundschule und damit der Basis. Darin stimmen wir völlig überein. Wir haben gesagt, dass dieses Konzept Chancengleichheit, Flexibilität und eine lange gemeinsame Schulzeit beinhalten soll. Wir haben des Weiteren gesagt, dass die Schüler differenziert gefördert und gefordert werden müssen, dass in diesem System mehr als bisher Ganztagsschulen eine Rolle spielen müssen, dass die Einzelschule gestärkt werden muss, um entsprechend ihren Bedingungen arbeiten zu können, dass ein vernünftiges Evaluationskonzept erstellt werden muss, auf dessen Grundlage spezielle Förderung gestaltet werden kann, und dass besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen, die die Lese- und Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler beinhalten.
Wir haben erklärt, dass in diesem Sinne eine Reform der Lehrerbildung notwendig ist, und gefordert, dass es eine stärkere Verzahnung von Jugendhilfe und Schule geben muss.
Unsere Ansprüche an solch ein umfängliches Konzept liegen darin, noch einmal zu sagen, was man davon kurz-, mittel- und langfristig umsetzen kann. Alles zugleich zu tun wird nicht möglich sein.
Wie wir alle wissen, sind bestimmte Bestandteile und Handlungsfelder von dem, was ich eben nannte, was Sie auch genannt haben, bereits in Arbeit, zum Teil sogar schon umgesetzt.
Aber, Frau Große, Sie haben eben so getan, als hätten Sie davon noch nie etwas gehört. Ich kann das jetzt nicht ausführlich darlegen, denn ich habe nur fünf Minuten, Sie hatten zehn Minuten Zeit. Aber wir alle wissen doch, dass der Bildungsauftrag der Kitas in der Diskussion ist und dass daran gearbeitet wird. Sie wissen auch, dass die Stundenzahl in der Grundschule aufgestockt worden ist. Gerade weil wir wissen, dass es zu wenig Stunden waren, sind wir den Weg gegangen, mehr Stunden hineinzugeben. Wir wissen auch, dass jetzt in der Schule Evaluationssysteme eingeführt werden. Man kann sich darüber streiten, ob das alles richtig ist, aber es sind jedenfalls Dinge in Arbeit. Dass die Einzelschule gestärkt wird, ist auch Fakt. Auch ein neues Konzept der Lehrerbildung steht an.
Ich sage noch einmal: Es macht keinen Sinn, mit einem solchen Antrag so zu tun, als müsse man die Landesregierung, speziell den Bildungsminister, dazu bringen, nun endlich nach PISA irgendetwas zu tun. Wir werden sehr genau kontrollieren, ob unsere Anforderungen auf diesem Gebiet erfüllt werden. Ich schlage vor - dieses Recht haben wir im Ausschuss -: Nehmen wir uns doch diese Handlungsfelder vor! Setzen wir sie im Ausschuss auf die Tagesordnung und prüfen, auf welchem Stand sie sind und ob sie mit unseren Inhalten und unseren Ansprüchen übereinstimmen. Aber ein Antrag, dies zu fordern, ist meines Erachtens absolut überflüssig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind uns mit der PDS-Fraktion darüber einig, dass LER ein wichtiger Bestandteil unserer Schule ist.
Nicht zuletzt war es ja auch die SPD-Fraktion, die sich vehement für die Einführung dieses Faches als Regelfach in den Brandenburger Schulen eingesetzt hat. Wir sind auch sehr froh darüber, dass der Ausgang der Verfassungsklage so war, wie er gewesen ist. Wir werten natürlich das Ergebnis etwas anders, als Frau Große das hier eben vorgetragen hat. Wir denken schon, dass mit diesem Vergleich Rechtssicherheit für das Fach LER geschaffen worden ist, was eine sichere Grundlage dafür bietet, den Unterricht an den Brandenburger Schulen entsprechend ausweiten zu können.
Mit der Einführung des Faches im Jahre 1996 ist auf der Grundlage des verabschiedeten Schulgesetzes aus unserer Sicht relativ zügig begonnen worden. Sie stellen den Stand der Einführung in der Begründung Ihres Antrages in Satz 1 selbst dar. Ich will die Zahlen nicht vorlesen, mit denen Sie selbst darlegen, in welchem Umfang dieses Fach eingeführt worden ist. Natürlich darin stimme ich Ihnen zu - wäre es auch uns bedeutend lieber, wenn der derzeitige Einführungsgrad höher wäre.
Aber ich muss hinzufügen, dass es natürlich auch objektive Gründe dafür gibt; denn die Voraussetzung dafür ist, wie gesagt, dass die entsprechenden Lehrer dafür zur Verfügung stehen. Das ist das Hauptkriterium. Wir sind uns sicherlich darin einig, dass die Lehrer, die dieses Fach unterrichten, einen anspruchsvollen Unterricht geben und dementsprechend ausgebildet sein müssen.
Mit dem Weiterbildungsprogramm, das in Brandenburg über Jahre hinweg auch mit hohem finanziellem Aufwand durchgeführt worden ist, sind schon eine Menge Lehrer ausgebildet worden, die sich aus dem Schulsystem heraus bereit erklärt haben, dieses Fach zusätzlich zu studieren und zu unterrichten. Ich meine, man sollte dieses Weiterbildungsprogramm nicht unterbewerten. Es hat in den letzten Jahren eine sehr große Leistung vollbracht. Nicht umsonst haben wir uns als SPDFraktion dafür eingesetzt, dass es später ausläuft, als von der Landesregierung ursprünglich vorgesehen war.
Es zeigt sich auch immer deutlicher, dass Lehrer nicht mehr in dem Maße bereit sind, aus der Schule heraus dieses Fach zu studieren. Sie haben angegeben, dass die Unsicherheit ein Grund dafür ist, aber es muss auch gesehen werden, dass sehr viele Lehrer, die zur Weiterbildung bereit waren, diese zwischenzeitlich durchlaufen haben - auch in anderen Fächern als LER - und dass das Potenzial irgendwann zwar nicht ausgeschöpft ist, aber geringer wird. Deswegen war unser Ziel immer, aus diesem Weiterbildungsprogramm einen Studiengang an der Universität zu entwickeln. Das hat lange gedauert, aber wir sind sehr froh darüber, dass es jetzt das Aufbaustudium gibt, und
werden stark darauf drängen, dass aus diesem Aufbaustudium wie geplant im Herbstsemester 2003 ein grundständiges Studium wird. Denn wir können die Lehrerschaft nur gewinnen, wenn Abiturienten dieses Fach im Rahmen des normalen Lehrerstudiums studieren können und nicht erst eine Lehrerausbildung absolviert haben müssen.
Auch dem, was Sie zu der inhaltlichen Ausgestaltung ausgeführt haben, möchte ich widersprechen. Ich meine, wir haben gemeinsam an der Veranstaltung der Universität teilgenommen, in der es darum ging, den Studiengang an der Universität qualitätsgerecht und umfänglich auszugestalten. Darauf, dass dies geschieht und dass Qualität und Quantität in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen, lege ich sehr großen Wert.
Sie haben in den letzten Jahren einen großen Stapel von Anfragen zu dem Thema LER gestellt - ich meine nicht Sie persönlich, Frau Große, sondern die PDS-Fraktion -, wobei vieles, was Sie in Ihren Konzeptinhalten ansprechen, schon beantwortet worden ist. Sie können das einmal nachlesen.
Die Punkte, die Sie benennen, sind uns alle bekannt. Mit Konzepten alleine werden Sie die bestehenden Probleme auch nicht beseitigen können. Deswegen bin ich sehr dafür, dass wir uns ständig mit dieser Einführung befassen. Ich halte aber nichts davon, ein Konzept zu Papier zu bringen, das diesen Prozess, der von allen gewollt ist und von dem wir auch wissen, in welcher Richtung er verlaufen soll, nicht in irgendeiner Weise besser befördern kann als es durch das, was derzeit getan wird, geschieht. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden heute erneut über eine Schulgesetzänderung entscheiden. Auf der Grundlage des Vergleichsvorschlags des Bundesverfassungsgerichts zur Regelung des Status des Religionsunterrichts in Brandenburger Schulen haben wir in den letzten Wochen den Gesetzentwurf der Landesregierung in den verschiedensten Gremien intensiv diskutiert und beraten.
Es wird nicht wirklich erstaunen, wenn ich an diesem Punkt feststelle, dass dieser Prozess für alle Beteiligten nicht einfach war; differierten die Meinungen der Fraktionen an verschiedenen Stellen doch recht stark.
Hilfreich für uns in diesem Prozess war, dass sich die Landesregierung bei der Erarbeitung der Gesetzesnovelle eng an den Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts angelehnt hat. Auf
dieser Grundlage konnte insbesondere in den Koalitionsfraktionen ein Kompromiss erarbeitet werden, wobei wir meinen, dass sich die direkt und indirekt beteiligten Prozessparteien in diesem nun vorliegenden Gesetzentwurf mit ihren Ansichten wiederfinden können.
Der Gesetzentwurf ist ausgewogen und vernünftig. Er enthält Verbesserungen für den Religionsunterricht und er bestätigt - was für die SPD-Fraktion entscheidend ist - das integrative Unterrichtsfach Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde als reguläres, ordentliches Schulfach an Brandenburger Schulen.
Ich gehe davon aus, dass aufgrund der Haltung des Bundesverfassungsgerichts die Angriffe gegen das Fach LER beendet sein werden. Es gilt nun, alle Anstrengungen zu unternehmen, LER zeitnah in allen Brandenburger Schulen einzuführen.
Der Religionsunterricht bleibt in Verantwortung der Kirchen ein zusätzliches Angebot. Bisherige vertragliche Regelungen zum Religionsunterricht werden nunmehr gesetzlich fixiert sowie die Einordnung in den Stundenplan verbessert.
Auch die Stellung der Lehrkräfte im Religionsunterricht wurde gestärkt und die Möglichkeit der Benotung festgeschrieben.