Katharina König-Preuss

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Last Statements

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Gäste auf der Tribüne, sehr geehrte Abgeordnete! Herr Scherer, Sie haben gerade vollkommen zu Recht gesagt, dass die Gedenkstätte eine sehr sensible Arbeit macht. Ebenso ist Ihnen, glaube ich, bekannt, dass Personalangelegenheiten sensibel sind. Ich frage Sie – rhetorisch zumindest –: Wie sensibel ist eigentlich Ihr Antrag, den Sie hier im Plenum vorgelegt haben?
Wenn man sensibel umgehen will – so wie Sie es gerade in Ihrer Rede erklärt haben – mit der Gedenkstätte, dann hätte man es lassen sollen, Personalangelegenheiten öffentlich hier im Plenum zu thematisieren, und dann hätte man es auch lassen sollen, das Ganze mit der Gedenkstättenarbeit zu vermischen. Auch das haben Sie gerade in Ihrer Rede getan.
Ich will darauf hinweisen, dass wir heute früh eine Sondersitzung des Ausschusses für Kultur und Medien hatten, und in dieser Sondersitzung, die als vertraulich festgelegt wurde, sehr umfassend und ausführlich durch Minister Hoff erklärt wurde, was genau die Hintergründe des Vorgehens in der Gedenkstätte sind. Ich glaube, damit wäre es gut gewesen. Dann hätte die CDU – wenn sie es ernst meint, sich sensibel damit zu befassen und dass man sensibel damit umgehen muss – ihren Antrag heute einfach zurückziehen können. Das wäre fair gewesen, gerade auch im Hinblick darauf, dass Sie selber sagen, man muss aufpassen, dass die Gedenkstätte und auch die verdienstvolle Arbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.
Man hätte das erklären können. Ich hätte von Ihnen – ehrlich gesagt – erwartet, dass Sie sich hier vorne hinstellen und sagen, dass wir heute früh umfassend aufgeklärt worden sind, wir keine Gründe mehr haben, das hier weiterhin öffentlich zu thema
tisieren. Es gibt einen Gerichtsprozess, der im Übrigen noch aussteht. Gerade Sie könnten es ja auch wissen, dass es eigentlich normal ist, während laufender Verfahren keinerlei Auskünfte zu geben.
Zuletzt, unabhängig von dem, was ich bisher gesagt habe: Ich halte es für fatal, wenn Politik beginnt, sich in Personalangelegenheiten von Stiftungen, von Institutionen, von Vereinen einzumischen, auch wenn diese Förderungen über Landes- oder gegebenenfalls auch die Bundesebene bekommen, das noch einmal mehr, wenn, wie im konkreten Fall, ein Arbeitsgerichtsprozess noch gar nicht abgeschlossen ist. Herr Scherer, wo kommen wir hin, wenn Politik beginnt, sozusagen politisch motiviert, aus unterschiedlichsten Bereichen, jeweilige Entlassungen, Kündigungen, Einstellungen zum Thema einer Landtagsdebatte zu machen? Wie sensibel ist das noch, gerade im Hinblick auf die Gedenkstättenarbeit, die Sie hier vorne thematisiert haben? Ich sage, das ist alles andere als sensibel, das ist unsensibel, das schadet der Gedenkstätte und das schadet auch dem Anliegen, was Sie hier vorne für alle demokratischen Fraktionen erklärt haben, nämlich die Gedenkstättenarbeit weiterhin zu unterstützen. Danke schön.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne und auch diejenigen am Livestream! Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, der zum Ziel hat, die Akten des Untersuchungsausschusses 5/1, die dem Untersuchungsausschuss 6/1 übergeben wurden, zu sichern, und zwar zum einen für die Möglichkeit, dass ein weiterer NSU-Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag in der kommenden Legislatur eingerichtet wird, und zum Zweiten, weil der NSU-Untersuchungsausschuss in seiner Gesamtheit beschlossen hat, die Akten einem zukünftigen NSU-Archiv zu übergeben. Um das zu ermöglichen, ist es notwendig, dass wir heute hier auch den Beschluss fassen, dass die Akten im Nachgang der heutigen Sitzung – wenn sozusagen der Untersuchungsausschuss seinen Abschluss gefunden hat – nicht zurückgehen an Polizei, Innenministerien, an Verfassungsschutzbehörden, an Justizministerium usw. usf. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Wir gedenken der Opfer der Mordanschläge des Nationalsozialistischen Untergrunds: Enver Şimşek, getötet am 9. September 2000 in Nürnberg; Abdurrahim Özüdoğru, getötet am 13. Juni 2001 in Nürnberg; Süleyman Taşköprü, getötet am 27. Juni 2001 in Hamburg; Habil Kılıç, getötet am 29. August 2001 in München; Mehmet Turgut, getötet am 25. Februar 2004 in Rostock; İsmail Yaşar, getötet am 9. Juni 2005 in Nürnberg; Theodoros Boulgarides, getötet am 15. Juni 2005 in München; Mehmet Kubaşık, getötet am 4. April 2006 in Dort
mund; Halit Yozgat, getötet am 6. April 2006 in Kassel; Michèle Kiesewetter, getötet am 25. April 2007 in Heilbronn.
Unser Beileid gilt den Hinterbliebenen. Wir stehen an Ihrer Seite und an der Seite derer, die bei den Attentaten am 23. Juni 1999 in Nürnberg, am 19. Januar 2001 sowie am 9. Juni 2004 in der Keupstraße in Köln getötet werden sollten, die dabei und bei weiteren Überfällen verletzt wurden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss 6/1 hat sich nach Kräften bemüht, dem Aufklärungsversprechen gerecht zu werden. Wir haben im ersten Untersuchungsausschuss der vergangenen Legislatur festgehalten, dass auch künftig unser gemeinsames Engagement der Bekämpfung des Rassismus und der Zurückdrängung der extremen Rechten in allen Formen gilt und dass wir uns dafür einsetzen, dass auch künftig im Freistaat Thüringen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Verbrechen des NSU und die Tatbeiträge ihrer Unterstützer und Unterstützerinnen aufzuklären, und dass diese Aufklärung nicht haltmacht vor den Sicherheitsbehörden und den Strafverfolgungsbehörden.
Sie haben von der Vorsitzenden, Frau Marx, aber auch meinem Vorredner, Herrn Kellner, jetzt einiges an Kritik am Innenministerium gehört. Ich will den Fokus nicht auf das setzen, was uns vom Innenministerium an Akten zur Verfügung gestellt wurde oder nicht, aber ich will den Zuhörerinnen und Zuhörern vielleicht erklären, um was es dabei geht. Es sind Akten, die maximal 1 Prozent der Akten umfassen, die dem Untersuchungsausschuss vorliegen. Und die bisherigen 99 Prozent sind von den Untersuchungsausschussmitgliedern in ihrer Gesamtheit nicht gelesen worden. Sich hier vorn hinzustellen und das Innenministerium derart massiv zu kritisieren, ist nicht gerecht angesichts des Versagens, das auch die Mitglieder des Untersuchungsausschusses mitzutragen haben.
Mit mehr Motivation, mit mehr Engagement und mit mehr Herzblut wäre es uns gelungen, weitere Punkte aufzuklären und wir hätten intensiver zusammenarbeiten können. Das ist – und ich bin bestimmt die Letzte, die nicht jede Möglichkeit nutzen würde, das Innenministerium zu kritisieren – nicht angemessen angesichts dessen, was wir in den viereinhalb Jahren an Möglichkeiten hatten und auch was an Aufklärung geleistet wurde. Nichtsdestotrotz sage ich, auch der Untersuchungsaus
schuss 6/1 ist in seinem Anspruch, alles aufzuklären, gescheitert.
Ich will auf ein paar Punkte, die Frau Marx in ihrer Einführungsrede dargestellt hat, etwas detaillierter eingehen. Ich will auch erklären, warum wir als Untersuchungsausschuss zu der Feststellung kommen, dass die Morde hätten verhindert werden können. Das ist keine nur vom Untersuchungsausschuss aufgestellt Theorie, sondern das ist ein Fakt. Von August 1998 bis September 1998 wurde das Handy von Thomas M., ehemals Starke, überwacht. In den Akten, die wir im Untersuchungsausschuss haben, sind Teile der SMS, die damals eingingen und ausgingen, noch enthalten. Thomas Starke ist einer der Hauptunterstützer des untergetauchten NSU-Kerntrios gewesen. Die Kontakte reichen zurück bis in die Mitte der 90er-Jahre. Der Sprengstoff, der von den dreien bereits in Jena in unterschiedlichen Ebenen in Form von Sprengstoffkoffern, in Form von Briefbombenattrappen, die an die Lokalzeitung gingen, verteilt wurde, stammte von Thomas Starke. Dessen Handy wird ein halbes Jahr nach Untertauchen der drei überwacht und auf diesem Handy geht folgender SMS-Verkehr ein: „Könnten wir Waschmaschine, Herd, Tisch u. a. für unsere ‚neue Wohnung‘ borgen? Verkaufen kannst du es dann ja immer noch. Max.“ Max ist nicht irgendwer. Max ist derjenige, bei dem Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in den ersten Wochen und Monaten ihres Untertauchens leben. Starke antwortet auf diese SMS: „Waschmaschine ist verkauft. Herd geht nicht, muss bei Wohnungsabnahme da sein, Tisch geht. Was noch? Erkläre mal genauer.“ Und wiederum Burkhardt antwortet: „Alles, was man für Wohnung braucht, z. B. Töpfe, Besteck, Kühlschrank, Campingherd. Meine Waschmaschine muss erstmal herhalten, meine Matratzen gehen mit. Max.“ Starke fragt nach: „[...] Wo bekommst du eine Wohnung?“ Und Burkhardt antwortet: „Nicht am Telefon.“ Und Starke bestätigt das, indem er sagt: „Habe ich nicht gemeint. Richtig Treffen. [...]“ Wenn man diese SMS damals ausgewertet hätte, wäre man darauf gekommen, dass gerade eine Wohnungseinrichtung und eine Wohnung für Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe organisiert werden. Es gibt aber weitere SMS. Es gibt mehrere SMS in diesen Protokollen, die uns noch vorliegen. Auch hier geht die SMS diesmal von Thomas Starke an Max: „Bist du beim Grillen vom Geburtstagskind? Alles Gute von mir, du weißt Bescheid, [...].“ Max antwortet: „Aber, aber Verwarnung. Probst hatte doch gestern schon. [...]“ Es ist richtig, dass Probst, ein weiterer Unterstützer, am Tag vorher Geburtstag hatte. Wer allerdings an dem Tag, als die SMS eingeht, Geburtstag hat, ist Uwe Mundlos. Auch das hätte man bei Auswertung der damaligen SMS feststellen
können. Mit Auswertung hätte man festgestellt, wo die drei sich aufhalten, bei wem sie sich aufhalten, und man hätte sie dort festnehmen können. Das ist nicht erfolgt. Das ist nicht erfolgt durch die Polizei. Das ist aber auch nicht erfolgt durch andere Informationen, die dem Thüringer Verfassungsschutz vorlagen, dem Sächsischen Verfassungsschutz vorlagen, dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorlagen, dem Brandenburger Verfassungsschutz vorlagen. So kommt der Untersuchungsausschuss folgerichtig dazu, zu sagen, dass dem Thüringer VS Informationen über Geldbeschaffung für die drei vorlagen, der Thüringer VS selbst Geld für die Unterstützung der drei gegeben hat, dass dem Thüringer VS aber auch Informationen vorlagen, dass die drei sich ab 1998 bewaffneten, dass sie vorhatten, diese Waffen auch einzusetzen und dass sie Erkenntnisse hatten, wo die drei sich aufhalten. Ebenso wussten sie, wer sie unterstützt und aus welchem ideologischen Umfeld die Unterstützerinnen und Unterstützer kommen, dem militanten „Blood&-Honour“-Spektrum mit dem bewaffneten Arm „Combat 18“. Dass das Prinzip „Quellenschutz vor Strafverfolgung“ oder, um es konkreter zu machen, „Quellenschutz vor Opferschutz“ und die mangelnde Auswertung, die mangelnde Analyse, die mangelnde Informationszusammenstellung am Ende dazu beigetragen haben, dass zehn Menschen getötet werden konnten, dass die Möglichkeiten, die vorhanden waren, es zu verhindern, nicht genutzt wurden, ist für mich nur damit erklärbar, dass es keine wirkliche Kenntnis in den damaligen Sicherheitsbehörden über die Strukturen der rechten Szene gegeben hat und über die Gefährlichkeit und dass insbesondere keine Kenntnis über die Ideologie der rechten Szene vorhanden war. Hätte man die Ideologie richtig bewertet und erfasst und sie nicht nur als Theorie verstanden, sondern endlich festgestellt, dass aus dieser Ideologie eben Taten folgen, hätte man gegebenenfalls das „Blood-&-Honour“-Netzwerk in Thüringen und auch in Sachsen detaillierter unter die Lupe genommen und dort genau diejenigen festgestellt, die man suchte.
„Blood & Honour“ schreibt ganz offen in einer Veröffentlichung: „Wir sind bestrebt, die weiße Rasse zu erhalten und Zuwachs zu schaffen, so also unseren Kindern, oder anders ausgedrückt unseren Nachkommen, eine weiße Zukunft, in einer weißen Welt übergeben zu können, oder ihnen wenigstens den Weg dahin bereiten.“ In derselben Ausgabe, so weiß man heute, schreibt Uwe Mundlos aus dem Untergrund heraus. Frau Marx hat schon darauf hingewiesen, dass man in der Garage 1998 eine Ausgabe eines dieser „Blood-&-Honour“-Magazine gefunden hat. Durch die damaligen Polizeibehörden ist erklärt worden – und übrigens auch durch
den Rechtsextremismusexperten des Bundeskriminalamts, der hinzugezogen wurde –, das sei alles nicht relevant. Und genau diese Fehl-Erkenntnis führt dazu und hat dazu beigetragen, dass die Ideologie nicht gesehen wurde oder nicht gesehen werden wollte und dass eben in der Konsequenz die Umsetzung dieser gar nicht erfasst werden konnte.
Wir haben im letzten Untersuchungsausschuss im Nachgang vollkommen richtig festgestellt, dass das Problem Rassismus heißt. Das Problem heißt aber nicht nur Rassismus, sondern das Problem heißt auch, die mörderische Ideologie der White Supremacy, der weißen Vorherrschaft, die mit rassistischen Taten und mit rassistischen Aktivitäten versucht, diese Gesellschaft vom Kopf auf den Fuß zu stellen, die Demokratie abzuschaffen und die dafür sowohl Vertreter und Vertreterinnen der Parlamente, aus Polizei, aus anderen Behörden als Feindbild markiert, aber eben auch Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen, die vermeintlich nicht deutsch wären. Wenn es uns nicht gelingt, endlich zu erkennen, dass diese Ideologie maßgeblich verantwortlich ist und dass diese Ideologie übrigens nicht nur in der eindeutig extremen Rechten vorhanden ist, sondern mittlerweile ihre Verbindungen zur sogenannten neuen Rechten zieht und dort Feuer bekommt für die Umsetzung der Taten, dann wird es uns nicht gelingen, derartige Morde wie die des NSU zukünftig zu verhindern.
Um Ihnen nur ein Beispiel zu bringen, dass es eben nicht nur um die Vergangenheit geht: Seit gestern findet in Chemnitz der Prozess gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppierung „Revolution Chemnitz“ statt. Der Prozess wird über 70 Tage dauern, er ist bis April 2020 angesetzt. Diejenigen, die dort angeklagt sind, planten und beabsichtigten Menschen umzubringen, weil sie eine andere Hautfarbe haben, weil sie aus der mörderischen Ideologie angeblich nicht hierher gehören und weil sie bereit sind, diese Ideologie auch in die Tat umzusetzen. Unterstützung erfahren derartige Gruppierungen wie „Revolution Chemnitz“ eben auch durch eine Partei, die mittlerweile in fast allen Parlamenten vertreten ist. Es ist endgültig an der Zeit für eine komplette Ausgrenzung, Stigmatisierung, nicht nur der extremen Rechten, sondern auch der AfD,
wenn wir wollen, dass Rassismus und White Supremacy endgültig abgeschafft und durch uns beendet werden können. Danke schön.
Entschuldigung.
Verfahren nach § 129 Strafgesetzbuch im Jahr 2018
Seit Februar 2018 wird ein Verfahren wegen „Bildung krimineller Vereinigungen“ nach § 129 StGB gegen sechs Beschuldigte im Bereich der Landespolizeiinspektion Saalfeld durch die Staatsanwaltschaft Gera geführt, die als „linksextremistische Gruppierung“ mit „PMK-Links“-Einstufung eingeordnet werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Worin bestehen über die oben dargestellten Straftatbestände hinaus die konkreten Tatvorwürfe gegen die Beschuldigten im oben genannten PMKLinks-Verfahren nach § 129 StGB?
2. Ist es zutreffend, dass derselbe Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Gera, der bereits gegen das Zentrum für politische Schönheit ein Ermittlungsverfahren wegen § 129 führte, auch mit dem eingangs genannten PMK-Links-Verfahren befasst war, und wenn ja, welchen Anteil hatte er am Verfahren?
3. Ist das eingangs genannte PMK-Links-Verfahren nach § 129 aus dem Jahr 2018 inzwischen abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Verfahrensausgang?
4. Aus welchen Gründen bzw. wegen welcher Anlasstaten wurde 2018 gegen einen Polizeibeamten in Thüringen wegen „Bildung krimineller Vereinigungen“ ermittelt?
Können Sie mir die Tatorte oder auch Tatzeiten nennen, die zur Einleitung dieses Verfahrens nach § 129 StGB geführt haben?
Der zuständige Staatsanwalt, der das eingeleitet hat, war ja noch mehr als ein Jahr zuständig. Wenn dieses Verfahren seit Februar 2018 läuft und er erst im April 2019 aus Gründen aus dem Bereich PMKVerfahren abgezogen wurde, bedeutet das ja, dass er mehr als ein Jahr an diesem Verfahren mit beteiligt war. Welche konkreten Handlungen abseits der Einleitung von Amts wegen hat er in diesem Verfahren getätigt?
Was hindert denn das Ministerium für Inneres und Kommunales, die Auftragsvergabe noch in diesem Haushaltsjahr durchzuführen, unter der Voraussetzung, dass die Umsetzung bzw. die finanzielle Ausstattung dann erst im Jahr 2020 geschieht?
Wenn das einzige Angebot bis 18. April 2019 eingegangen ist, wir mittlerweile Ende September 2019 haben, also über einen Zeitraum von fünf Monaten sprechen, warum wurden denn dann zwischenzeitlich nicht zumindest die Fragen bezüglich Datenschutz und gegebenenfalls auch weiterer Änderungen mit dem einzigen Bewerber geklärt?
Ich habe gesagt: April 2019. Und wir sind jetzt im September 2019. Und ich habe konkretisiert: fünf Monate.
Bei der von der Kollegin Lehmann erfragten Liste, auf der eine fünfstellige Anzahl von Personen stehen, sind allerdings die Adressdaten auf der Liste selbst mit vorhanden. Insofern: Warum verzögert sich das innerhalb Thüringens?
Neonazistische Gruppierung „NHJ“ (Neue Hitler Ju- gend) in Thüringen
Bereits seit mehreren Wochen ist im Saale-OrlaKreis eine dem extrem rechten Spektrum zuzurechnende Gruppierung unter dem Kürzel „NHJ“ aktiv. „NHJ“ steht laut Aussagen von Bürgern und Bürgerinnen aus Pößneck für „Neue Hitler Jugend“.
Die Gruppierung tritt nicht nur mit antisemitischen, rassistischen und rechten Schmierereien unter anderem in Pößneck und Kahla in Erscheinung, sondern soll ebenso an Übergriffen auf geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Unterstützer und Unterstützerinnen beteiligt gewesen sein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Gruppierung „NHJ“ auch hinsichtlich ihrer personellen Zusammensetzung und Struktur, der örtlichen Herkunft ihrer Mitglieder und ihren Aktivitäten vor?
2. Welche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die Personen der Gruppierung „NHJ“ zugerechnet werden, sind der Landesregierung bekannt?
3. Welcher Art sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kontakte der „NHJ“ zu neonazistischen Strukturen in Kahla?
4. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Landesregierung gegen die rechte Gruppierung „NHJ“ eingeleitet?
Das heißt, es wurden abseits der zwei Ermittlungsverfahren keine Maßnahmen gegen die Gruppierung NHJ eingeleitet, die gerade laufen, und die Landesregierung geht davon aus, dass sich diese Gruppe aufgelöst habe und deswegen auch keine Maßnahmen eingeleitet werden müssen, oder wie kann ich die Antwort auf Frage 4 verstehen?
Welche erste Frage meinen Sie jetzt? Denn die erste Frage hatten Sie beantwortet und ich habe Ihnen eine Nachfrage gestellt.
Okay, und ob Maßnahmen eingeleitet wurden, das beantworten Sie sozusagen mit Nein, keine abseits.
Aber es sind keine eingeleitet, das kann ich so festhalten?
Von Neonazis ermordet: Walter Lübcke; Christopher W.; Daniel Ernst; Selçuk Kılıç; Janos Roberto Rafael; Can Leyla; Chousein Daitzik; Sevda Dag; Giuliano Josef Kollmann; Sabina Sulaj; Armela Sehashi; Dijamant Zabergja; Charles Werobe; Karl Heinz L.; Klaus-Peter Kühn; André Kleinau; DuyDoan Pham; Kamal Kilade; Sven M.; Marwa ElSherbini; Marcel W.; Rick Langenstein; Hans-Joachim Sbrzesny; Karl-Heinz Teichmann; Bernd Köhler; Peter Siebert; M. S.; Michèle Kiesewetter; Andreas F.; Andreas Pietrzak; Halit Yozgat; Mehmet Kubaşık; Tim Maier; Mann, 44 Jahre alt; Theodorus Boulgarides; Ismail Yaşar; Thomas Schulz; Mehmet Turgut; Martin Görges; Oleg Valger; Waldemar Ickert; Aleksander Schleicher; Viktor Filimonov; Stefanos C.; Petros C.; Alja Nickel; Mechthild
Bucksteeg; Hartmut Nickel; Thomas K.; Gerhard Fischhöder; Günter T.; Enrico Schreiber; Andreas Oertel; Hartmut Balzke; Ahmet Sarlak; Marinus Schöberl; Ronald Masch; Kajrat Batesov; Klaus Dieter Lehmann; Ingo B.; Habil Kılıç; Doris Botts; Dieter Manzke; Süleyman Taşköprü; Abdurrahim Özüdoğru; Axel Urbanietz; Mohammed Belhadj; Fred Blank; Willi Worg; Eckhardt Rütz; B. Baylal; Malte Lerch; Enver Şimşek; Norbert Plath; Jürgen Seifert; Klaus-Dieter Gerecke; Matthias Larisch von Woitowitz; Yvonne Hachtkemper; Thomas Goretzky; Alberto Adriano; Falko Lüdtke; Dieter Eich; Helmut Sackers; Bernd Schmidt; Jörg Danek; Ruth Zillenbiller; Horst Zillenbiller; Karl-Heinz Lietz; Daniela Peyerl; Hans-Werner Gärtner; Kurt Schneider; Patrick Thürmer; Carlos Fernando; Peter Deutschmann; Egon Effertz; Omar Ben Noui; Nuno Lourenço; Erich Fisk; Jana G.; Josef Anton Gera; Georg Jürgen Uhl; Matthias Scheydt; Augustin Blotzki; Horst Gens; Phan Van Toau; Chris Danneil; Olaf Schmidke; Stefan Grage; Frank Böttcher; Achmed Bahir; Werner Weickum; Boris Morawek; Bernd Grigol; Martin Kemming; Sven Beuter; Patricia Wright; Andreas Götz; Sylvio Amoussou; Rabia El Omari; Jean-Daniel Makodila; Legrand Makodila; Christelle Makodila; Miya Makodila; Christine Makodila; Françoise Makodila; Nsuzana Bunga; Maiamba Bunga; Klaus-Peter Beer; Dagmar Kohlmann; Peter T.; Horst Pulter; Michael Gäbler; Piotr Kania; Gunter Marx; Jan W.; Beate Fischer; Klaus R.; Eberhart Tennstedt; Ali Bayram; Bakary Singateh; namentlich unbekannter Obdachloser; Hans-Georg Jakobson; Horst Hennersdorf; Gülüstan Öztürk; Saime Genç; Hülya Genç; Hatice Genç; Gürsün İnce; Matthias Lüders; Hans-Peter Zarse; Mustafa Demiral; Mike Zerna; Mario Jödecke; Karl Sidon; Sahin Calisir; Hans-Jochen Lommatzsch; Bruno Kappi; Yeliz Arslan; Ayse Yilmaz; Bahide Arslan; Silvio Meier; Alfred Salomon; Karl-Hans Rohn; Rolf Schulze; Waltraud Scheffler; Günter Schwannecke; Frank Bönisch; Ireneusz Szyderski; Dieter Klaus Klein; Sadri Berisha; Emil Wendland; Thorsten Lamprecht;
Nguyen Van Tu; Erich Bosse; Ingo Finnern; Gustav Schneeclaus; Dragomir Christinel; Matthias Knabe; dreiköpfige Familie aus Sri Lanka.
Es ist nicht gelungen,
in den 5 Minuten alle Namen aller Todesopfer rechter Gewalt in Deutschland zu nennen.
Ich muss kurz erst mal das klarziehen, dass hier gerade von der AfD gesagt wurde, schauen Sie weg im Hinblick auf Rechtsrockkonzerte, von denen zumindest der überwiegende Teil der Abgeordneten hier im Hause, glaube ich, sehr wohl weiß, wohin sie, diese Rechtsrockkonzerte, führen können. Ich will es mal an einem Beispiel festmachen. Am Freitagabend spielt in Themar „Oidoxie“. „Oidoxie“ ist die deutsche „Combat-18“-Band. „Combat 18“ ist der militante und bewaffnete Arm von „Blood & Honour“. „Blood & Honour“ wurde im Jahr 2000 verboten, „Combat 18“ nicht, was alle, die sich damit beschäftigen, nicht nur irritiert, sondern bis heute fragen lässt, was bitte damals eigentlich das Bundesinnenministerium gemacht hat und warum der militante und bewaffnete Arm „Combat 18“ nicht verboten wurde. Diese Band spielt am Freitag, diese Band zieht natürlich „Combat-18“-Mitglieder an und ich sage bewusst „Mitglieder“, auch wenn so einige Sicherheitsbehörden die Strukturen bis heute nicht erkennen wollen und sagen, es würde sich nur um lose, um einzelne Personen handeln, unter anderem in Thüringen seien es nur Einzelpersonen und keine Struktur.
Wir fordern schon länger, nicht erst seit dem Mord an Herrn Lübcke, das Verbot von „Combat 18“. Ich will aber nicht nur bei „Combat 18“ bleiben. Übrigens wohnt der Kopf von „Combat 18“ in Deutschland seit einigen Monaten in Eisenach. Vielleicht wäre es auch sinnvoll, da mal etwas dagegen zu tun, und vielleicht sollte dieses An-den-Wurzeln-Bekämpfen auch bedeuten, dass man die Oberbürgermeisterin in Eisenach in ihrem Engagement gegen die NPD unterstützt, anstelle sie dafür zu kritisieren,
dass sie Patrick Wieschke, der unter anderem wegen Anstiftung zu einem Sprengstoffanschlag verurteilt wurde, nicht die Hand gibt. Da sich die AfD aber hier mit ihrer Rede mal wieder so schön ins rechte Abseits gestellt hat und meinte, man könne ja wegschauen und es hätte ja alles gar nichts mit irgendwas zu tun, will ich mal einen Hinweis geben. Der geständige Mörder von Herrn Lübcke war unter anderem Mitglied der „Artgemeinschaft“, einer völki
schen Organisation. In dieser völkischen Organisation ist zum Beispiel Ralf Wohlleben, nachdem er letztes Jahr aus der Haft freigekommen ist, aufgenommen worden. Er lebt mittlerweile bei dem Chef der „Artgemeinschaft“ in der Nähe von Thüringen. Sie haben einen Mitarbeiter angestellt, der auch Mitglied der „Artgemeinschaft“ war. Der war aber nicht nur Mitglied der „Artgemeinschaft“, der war auch Mitglied der FAP, einer verbotenen Neonazipartei, der Wiking-Jugend und der Nationalistischen Front.
Wissen Sie was? Zeigen Sie mich an. Klagen Sie auf Unterlassung!
Sorgen Sie dafür, dass Sie das, was Sie hier sonst in diversen Reden probieren, auch in der Praxis umsetzen, und das bedeutet, Mitarbeiter, die in mehreren Neonaziorganisationen über Jahre hinweg tätig waren, nicht im Thüringer Landtag zu beschäftigen.
Ich finde das, was die Thüringer Landesregierung jetzt in Themar für das Wochenende macht, richtig gut. Und ich bin, glaube ich, keine, die oft irgendwas gut findet, wenn es aus dem Innenministerium kommt, sondern bin eher für eine kritische Perspektive bekannt.
Insofern hoffe ich, dass die Anerkennung, insbesondere der neu gegründeten Taskforce, da auch ankommt und an die Menschen geht, die sich dafür eingesetzt haben, die diese Taskforce errichtet haben und die das jetzt auch umsetzen.
Die Taskforce wird allerdings nicht verhindern können, was am Wochenende in Themar geschieht, was am Wochenende in Kirchheim geschieht, was am Wochenende zumindest in Teilen möglicherweise auch beim sogenannten Flügeltreffen geschieht, das gibt es ja auch noch. Wenn es darum geht, Rechtsrock, Neonazis an den Wurzeln zu bekämpfen, dann heißt das, nicht erst dann anzufangen, wenn sie mit „Combat-18“-Tätowierungen auf dem Kopf herumlaufen wie ein bekannter Thüringer Neo-Nazi, sondern es bedeutet im ganz Kleinen anzufangen. Herr Walk, das richtet sich jetzt konkret an Sie: In Eisenach ist das Problem weder Die Lin
ke noch Antifaschistinnen und Antifaschisten, in Eisenach ist das Problem Rechts.
Sie sollten in Eisenach Ihren Fokus darauf richten, mit denen, die sich gegen Rechts engagieren, gemeinsam dagegen vorzugehen und nicht mit einer dauerhaften Kritik aufzufallen. Danke schön.
Erst einmal danke schön für die Anfrage, Herr Walk. Ist denn der Landesregierung bekannt, ob hinter der Versammlung der Antifa maßgeblich a) der Antifa e. V., b) die Antifa GmbH oder c) die Antifa Senioren stecken, die auf Twitter schon zu einem eigenen Rollatorblock für den 16. März aufrufen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht vorab, weil ich es gerade auch in meiner Fraktion gehört habe, dass gar nicht so richtig klar ist, worum es überhaupt geht, bzw. nicht wirklich verständlich war, was hier vorne zum Teil gesagt wurde – ich rede hier vorne jetzt nicht über die Rede des letzten Redners, ich glaube, der weiß zum Teil selbst nicht, worum es geht –: Was auf europäischer Ebene gerade verhandelt wird, im Rechtsausschuss bereits durchgewunken wurde und vom 25. bis 28. März abgestimmt werden soll, ist ein neues Gesetz zum Thema „Urheberrecht“. Das Anliegen, das dahintersteckt, ist vollkommen in Ordnung, nämlich dass Künstler, Videomacher, Musikmacher, Filmkomponisten usw. usf. ein Anrecht darauf haben, dass das, was sie sozusagen herstellen, was sie mit ihrer Kreativität erzeugen, nicht einfach so an unterschiedlichsten Stellen verwendet werden kann, sondern sie dann auch ähnlich der VG WORT – das wurde ja vorhin auch schon als Beispiel gebracht – eine Möglichkeit haben, dafür zumindest anteilig Geld zu erhalten.
Jetzt gibt es ein Problem bei dieser Richtlinie, bei diesem Urheberrecht, und zwar geht es ganz konkret um die Artikel 11 und 13 – das vielleicht noch mal mit dazu genannt. Ich erkläre das jetzt sozusagen auch freundlich für meine Fraktionskollegen und -kolleginnen, die gerade meinten, sie würden nicht nachvollziehen können, was da nun das konkrete Problem ist: Der Artikel 13 sagt eben, dass kommerzielle Plattformen vorab klären müssen, ob das, was bei ihnen hochgeladen wird, dem Urheberrechtsschutz unterliegt – ja oder nein –, und dass diese Plattformen die Inhalte, die von Nutzern hochgeladen werden, vorab prüfen müssen. Diese Prüfung – darauf hat Dorothea Marx vollkommen zu Recht hingewiesen – ist in der Praxis ohne entsprechenden Einsatz von Software nicht wirklich möglich. Das heißt, wenn bei Youtube innerhalb einer Minute 400 Minuten Videos hochgeladen werden, dann kann das kein Mensch mehr auf Urheberrecht, darauf, wer da der eigentliche Rechteinhaber ist, überprüfen, sondern das geht dann nur noch mit sogenannter Software, sei es in Form von künstli
cher Intelligenz oder Ähnlichem mehr. Das ist das erste Problem.
Das zweite Problem: Wenn man diese Software dann einsetzt – und das sind dann in der Praxis eben diese sogenannten Uploadfilter, auch wenn es im Gesetz, wie schon erwähnt, überhaupt nicht auftaucht –, führt das dazu, dass nicht nur gegebenenfalls Sachen, die überhaupt keinem Urheberrecht unterliegen, nicht freigegeben werden, sondern dass zum Beispiel Satire überhaupt nicht mehr veröffentlicht werden kann. Es fällt diversen Personen schon schwer, Satire überhaupt zu erkennen. Wie soll das dann einer Software möglich sein, wenn beispielsweise entsprechende Videos veröffentlicht werden, in denen sich kritisch mit aktuellen politischen Ereignissen in der Bundesregierung auseinandergesetzt wird? Ich weise nur darauf hin, dass es beispielsweise von Pro Asyl ein Video zum Thema „Geflüchtete“ gegeben hat und dann das Bundesministerium für Heimat usw. usf. mehrfach versucht hat, dieses Video zu löschen. Auch da war für das Ministerium abseits einer politischen Einordnung nicht erkennbar, dass es sich am Ende um eine besondere Form der politischen Satire gehandelt hatte.
Das geht aber noch weiter. Ich glaube, Sie alle kennen noch den Hype rund um Pokémon, Pokémon Go. Dazu gibt es dann auch diverse Videokanäle bei Youtube und darunter sind richtig bekannte – wie nennt man das – Menschen, die auf Youtube berühmt sind, weil sie eben ihre PokémonGo-Videos dort veröffentlichen. Die veröffentlichen das zum Teil mit dem Kürzel „CP“, wie so eine Art Hashtag. Das steht für „Combat Points“, also die Kampfpunkte, die man innerhalb eines solchen Spiels erlangt. Von Youtube, also von der Software – dem Algorithmus am Ende –, die das Ganze überprüft und einer Analyse unterzogen hat, wurde „CP“ als „Child porn“, also Kinderpornografie, zugeordnet und die kompletten Kanäle wurden gelöscht.
All das ist sozusagen mit diesem Artikel 13, der jetzt im März auf europäischer Ebene verabschiedet werden soll, problematisch und führt dazu, dass zurzeit Tausende in Deutschland auf die Straße gehen. Und diejenigen, die dagegen auf die Straße gehen, sind insbesondere Jugendliche und junge Menschen. Und ich finde es gut, wenn Sie, Herr Wucherpfennig, hier für die CDU erklären, dass Sie den Artikel ablehnen. Das finde ich wirklich gut. Jetzt würde ich mir noch eins wünschen, nämlich dass Sie Kontakt zu Ihren Europaabgeordneten aufnehmen und denen sagen und die auffordern, eben diesem Artikel nicht zuzustimmen. Und das deswegen, weil es nur jetzt im März die Möglichkeit geben wird, das noch zu verhindern, damit
zumindest versucht wird, Artikel 13 rauszunehmen und, wenn das nicht möglich ist, dass es komplett abgelehnt wird, eben weil es um mehr geht. Es geht am Ende auch darum, ein gutes Urheberrecht für diejenigen zu erreichen, die einen Anspruch darauf haben, aber eben nicht, wenn es zulasten von Menschen geht, die das Internet für ihre Meinungen, die sie veröffentlichen wollen, für Satire, für Ähnliches mehr nutzen wollen. Ich danke Ihnen.
Veranstaltung am 9. November 2018 in Rüdigershagen
Ich frage die Landesregierung:
1. Kann die Landesregierung den beschriebenen Vorfall mit Feuer bei einer Veranstaltung und Angriffe auf die Feuerwehr bestätigen?
2. Wie viele Feuerwehreinsatzkräfte und wie viele Polizeibeamte waren eingesetzt?
3. Welche Erkenntnisse liegen den Thüringer Sicherheitsbehörden zu der Veranstaltung und den Teilnehmern vor?
4. Welche Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Landesregierung im Nachgang eingeleitet?
Kann die Landesregierung bestätigen, dass es sich dabei um eine Veranstaltung von AfD-Mitgliedern gehandelt hat?
Liegen der Landesregierung Erkenntnisse dazu vor, dass Herr Höcke an dieser Veranstaltung beteiligt war und sich entfernt hat, bevor die Feuerwehr eingetroffen ist?
Neonazi-Konzert am 10. November 2018 in Kirchheim
Für den 10. November 2018 wurde mit Flyern in der Neonazi-Szene ein Konzert an einem nicht näher beschriebenen Ort angekündigt, an dem vier deutsche Neonazi-Bands unter dem Motto „United We Stand“ auftreten sollten, darunter „Heiliger Krieg“, „Confident of Victory“, „Exzess“ und „Uwocaust“. Nach mir vorliegenden Informationen soll das Konzert in Kirchheim stattgefunden haben und wurde aus Hammerskin-Strukturen organisiert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Informationen liegen der Landesregierung über Verbindungen zu den Hammerskins, insbesondere seitens des Veranstalters oder Anmelders, sowie deren regionaler Herkunft vor?
2. Welche Informationen liegen der Landesregierung über Veranstaltungsort und organisatorische Einzelheiten (zum Beispiel Teilnehmerzahl und - herkunft, auftretende Bands, Höhe der Teilnehmer- beiträge) vor?
3. Welche behördlichen Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Veranstaltung eingeleitet und wie war die Polizei präsent?
4. Welche geplanten extrem rechten Veranstaltungen mit Musikbezug sind der Landesregierung für Dezember 2018 und im 1. Halbjahr 2019 in Thüringen bisher bekannt?
Das heißt, über die jetzt benannten zwei Orte und Daten hinaus – 4. Mai Kloster Veßra, 23. Mai Themar – liegen weder für Dezember 2018 noch für Januar, Februar, März, April 2019 Erkenntnisse bezüglich Rechtsrockkonzerten vor?
Okay. Zweite Nachfrage: Hält die Landesregierung, vor dem Hintergrund, dass kontinuierlich Hammerskin-Konzerte in Thüringen stattfinden, an ihrer Einschätzung fest, dass es in Thüringen keine organisierte Hammerskin-Struktur gibt?
Wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit des Amts für Verfassungsschutz, welches jährlich mehrere Millionen Euro erhält, vor dem Hintergrund der gerade gegebenen Antworten, dass keine Erkenntnisse zur antisemitischen Bewegung „Anastasia“ in Thüringen vorliegen würden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kellner, ich möchte mich insbesondere an Sie richten und auf das reagieren, was Sie hier gerade gesagt haben, nämlich dass wir ja unter anderem fordern, über die von Zivilgesellschaft und Journalisten recherchierten möglichen weiteren Todesfälle rechter Gewalt hinaus zwei Personen mit aufzunehmen. Sie sagen, dass das so gar nicht geht. Ich mache es jetzt mal ein bisschen umgangssprachlich, wie Sie das formuliert haben. Ich sage Ihnen: Doch, das geht und das geht gerade wegen der Ergebnisse und wegen der Informationen, die wir über den NSU-Untersuchungsausschuss hier im Thüringer Landtag erhalten haben.
Ich will Ihnen eine Gesichte erzählen, und zwar von einem der Menschen, von dem wir hoffen, dass der Todesfall noch mal neu überprüft wird. Da geht es genau um den Todesfall, der zumindest in der Verurteilung nur eine schwere Körperverletzung war.
Ich versuche, es Ihnen und vielleicht auch allen anderen, die hier im Plenum oder auch am Livestream zuhören, kurz darzustellen. Im November 1991 begeben sich ein Vater und ein Sohn in Nordhausen nachts, höchstwahrscheinlich vorher in einer Gaststätte/Kneipe gewesen, auf die Straße, auf den
Weg, und werden von drei Neonazis überfallen. Die drei Neonazis schlagen den Vater und den Sohn massiv zusammen, so massiv zusammen, dass dann unter anderem in einem ärztlichen Gutachten, was uns hier im Untersuchungsausschuss vorliegt, steht: Die Konturen des Gesichts waren zum großen Teil aufgehoben. – Was das bedeutet, kann sich, glaube ich, jeder vorstellen. Und weiter steht in diesem ärztlichen Gutachten: Die Innenseite der Oberlippe hing fetzenartig in den Rachenraum, was zu einer permanenten Atmungsbehinderung führte, wobei für den Kläger – das ist dann aus dem Gerichtsverfahren – höchste Lebensgefahr bestand. Der Notarzt hält fest, dass die beiden, Vater und Sohn, maximal noch 45 Minuten hätten überleben können, und das unter anderem aufgrund einer Unterkühlung – es ist Ende November –, aber auch aufgrund der schweren Verletzungen, die ihnen durch die drei Neonazis zugefügt wurden. Die Polizeibeamten, die kommen, weil ein Zeuge das Ganze beobachtet, rufen mehrfach „Halt, Polizei!“ und versuchen, die drei von weiterem Zutreten und Zuschlagen abzuhalten. Die reagieren nicht. Daraufhin gibt ein Polizeibeamter einen Warnschuss ab, damit die von ihren Opfern ablassen, und dann erst lassen sie von den Opfern ab. Die zwei kommen ins Krankenhaus, sind in den ersten Tagen nicht identifizierbar, unter anderem weil die Konturen der Gesichter nicht mehr vorhanden sind. Dann identifiziert sie ein Angehöriger unter anderem aufgrund der Kleidungsstücke, die neben den zwei Opfern gefunden werden. Eines der Opfer bleibt bis Februar, also über mehrere Monate, im Krankenhaus, beide erleiden massive Folgeschäden. Und es gibt in den Akten, die uns im Untersuchungsausschuss vorliegen, den Vermerk des Arztes, dass nicht ausgeschlossen ist, dass insbesondere der Vater an diesen Folgeschäden sterben wird. Was auch über die Akten belegt ist, ist, dass der Vater nach diesem Übergriff nicht mehr in der Lage war, für sich allein zu sorgen und nur noch in Betreuung leben konnte – übrigens bis heute. Der Sohn ist durch diesen Übergriff geistig behindert, lebt in einer Einrichtung, hat bis heute eine Traumatisierung – und das Ganze hier in Thüringen.
Jetzt liegen uns über diese Akten im Untersuchungsausschuss Erkenntnisse vor, dass die drei Täter nicht nur Neonazis waren, sondern einer der drei Täter einer der Neonazis ist, die uns im Untersuchungsausschuss schon seit Monaten oder seit Jahren beschäftigen. Herr Kellner, es handelt sich dabei um denjenigen, den wir probieren, zurzeit als Zeugen in den Untersuchungsausschuss zu laden. Es handelt sich um Michael See, der die Haftstrafe – er wird wegen gefährlicher Körperverletzung dann eben verurteilt – nicht komplett absitzen muss, der kurz darauf vom Bundesamt für Verfassungsschutz als V-Mann angeworben wird, der in einem Zivilverfahren zur Zahlung von zweimal 50.000 Mark Schmerzensgeld verurteilt wird, das Geld bis heute
nicht gezahlt hat, weil er damals ja kein Geld gehabt hätte, was er allerdings hatte, nachweisbar über die V-Mann-Honorare, die ihm gegeben wurden. Der Vater ist gestorben. Und die große Frage ist: Ist er an den Folgeschäden gestorben, so wie es damals der Arzt in den Akten, die uns im Untersuchungsausschuss vorliegen, festgehalten hat, dass das möglich wäre? Und an der Stelle sage ich: Ja, das ist unsere Aufgabe, hier eine Überprüfung vorzunehmen.
In dem kompletten Gerichtsverfahren ist die politische Motivation von Michael See an keiner Stelle in der Form erwähnt worden oder beachtet worden, wie es aus meiner Perspektive notwendig gewesen wäre, Mitglied der FAP, einer mittlerweile oder damals in den 90er-Jahren zum Glück verbotenen Neonazi-Partei, Mitglied der Wiking-Jugend, Kontakte zu Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe usw., usf. Das lässt sich alles bis vor wenigen Jahren nachverfolgen, welche Karriere er innerhalb der extrem rechten Szene durchlaufen hat. An der Stelle appelliere ich an Sie, allein für diesen einen Fall Ihre Hand mit zu heben und sich mit dafür einzusetzen, dass diese Fälle überprüft werden. Da geht es übrigens nicht darum, der Justiz oder der Polizei Misstrauen zu unterstellen, auch wenn das aufgrund von diversen Erfahrungen, wie es meine Kollegin Henfling hier ausgeführt hat, definitiv nachvollziehbar ist und viele eben dieses Vertrauen nicht mehr haben, aber diese Überprüfung hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern hat etwas mit Perspektive zu tun, und zwar der Einnahme der Opferperspektive.
Und dann vielleicht noch als einen Hinweis für Sie: In Berlin, wo ja auch diese wissenschaftliche Überprüfung stattgefunden hat, ist diese Überprüfung durch das Landeskriminalamt Berlin in Auftrag gegeben worden. Spätestens an der Stelle können Sie mit Ihrer These, dass das ein Misstrauen in Polizei und Sicherheitsbehörden wäre, nicht mehr durchkommen, wenn die Polizei selbst sagt, wir brauchen hier die Unterstützung, wir wollen, dass sie mit einer anderen Perspektive genau diese Fälle noch einmal überprüfen. Dem schließen wir uns als Rot-Rot-Grün an. Es geht nicht darum zu sagen, Justiz, Polizei, wer auch immer, ihr habt versagt, sondern es geht darum, mit einer anderen Perspektive und mit vielleicht auch einem – ich nenne es jetzt mal – intensiveren Blick auf diverse Akten möglicherweise festzustellen, dass es weitere Todesfälle rechter Gewalt hier in Thüringen gegeben hat, um davon ausgehend dann eben auch in der Zukunft den Blick zu schärfen, wenn es um Ermittlungen geht, und optimalerweise durch eine entsprechende Analyse auch zu verhindern, dass es zu weiteren solcher Taten kommt.
Ich könnte ebenso zu dem zweiten Fall, den wir unter II. aufgelistet haben, Ähnliches erzählen, wo alle wissen, um wen es sich handelt, wenn man vom Täter spricht. Wo die Begrifflichkeit bis heute zu diesem Mord der sogenannte Satansmord ist. Wo die Opferperspektive kaum eine Rolle spielt, der Name kaum eine Rolle spielt. Und daran möchten wir als Rot-Rot-Grün auch etwas ändern, dass eben nicht wie jetzt hier im Antrag die Namen komplett abgekürzt werden und damit die Opferperspektive genommen wird – zumindest in der Drucksache, die uns vorliegt. Wir hatten nämlich die Namen ausgeschrieben, weil wir es für notwendig erachten, dass man nicht nur die Täternamen kennt, sondern auch, dass man die Namen derjenigen kennt, die ermordet wurden, die getötet wurden, die von uns gegangen sind.
Deswegen meine Bitte ganz persönlich an Sie, Herr Kellner, allein für diesen einen Menschen, dessen Geschichte ich Ihnen und auch den anderen gerade erzählt habe, diesem Antrag zuzustimmen. Danke schön.
Ich halte es für eine Ausrede, Herr Kellner, die Sie hier gerade gebracht haben, und das unter anderem deswegen, weil: Was in Berlin, beauftragt durch das Landeskriminalamt, möglich war,
was in Brandenburg, beauftragt durch die dortige Regierung, möglich war, warum soll das in Thüringen nicht möglich sein?
Und zu Ihren – ich nenne es vorgeschobenen – Gründen, angefangen von Persönlichkeitsrechten über Akteneinsichtnahme usw. an die vermeintlich wissenschaftlichen – so haben Sie es, glaube ich, gerade genannt – Institute, was alles dagegen sprechen würde, will ich Ihnen nur sagen: Das Moses Mendelssohn Institut ist nicht irgendein wissenschaftliches Institut, sondern ist eines der anerkanntesten wissenschaftlichen Institute,
welches es bundesweit gibt. Das zweite Institut ist das Zentrum für Antisemitismusforschung in Berlin. Das sind die beiden Institute, die diese Überprüfungen in Berlin und in Brandenburg schon vorgenommen haben. Das heißt, Ihre Sorge, dass sie nicht
wissenschaftlich sein könnten, spricht sozusagen der Realität Lüge, weil die Realität sagt ja, dass die beiden es schon gemacht haben und dass im Nachgang entsprechend festgestellt wurde, dass es weitere Todesfälle rechter Gewalt gibt.
Ich will Ihnen noch eins sagen: Sie sagen, dass das Polizei und Justiz machen müssten. Ja, in der Theorie und in der Erstermittlung – ohne Frage – hätten Polizeibeamte, aber auch Justiz entsprechend ermitteln müssen und entsprechend bewerten müssen.
Jetzt noch mal zurück zu dieser einen Geschichte, die ich Ihnen gerade erzählt habe: In den Akten ist alles vorhanden und ich zitiere jetzt aus der Zeugenvernehmung von Michael See, einem der Täter: „Die beiden Personen, auf die wir eintraten, haben sich dabei nicht gerührt. Ich hörte von diesen weder ein Schreien noch ein Jammern, sie lagen eben nur so still da und wir traten auf diese ein, ohne dass diese beiden Getretenen irgendwelche Reaktionen zeigten. Warum ich das tat, kann ich selbst nicht mehr sagen. Auf alle Fälle war ich aber nicht so betrunken, dass ich nicht mehr wusste, was ich mache.“ Und jetzt kommt das Entscheidende, was im Gerichtsverfahren überhaupt keine Rolle gespielt hat, Herr Kellner: „Ich konnte mich konkret erinnern, dass die Personen wie Assies aussahen. Ich meine damit, dass sie einen ungepflegten und dreckigen Eindruck auf mich machten.“ Das ist der pure Sozialdarwinismus,
den einer der Täter in seiner Zeugenvernehmung zur Kenntnis gibt und der dort auch schriftlich festgehalten wird – im Gerichtsverfahren nicht beachtet, von der Polizei erfasst, im Gerichtsverfahren hat es keine Rolle gespielt.
Es gibt weitere Mitteilungen zum Täter Michael See, er ist einer von dreien, wie gesagt. In einem Schreiben aus der Justiz wird nämlich dazu, wie er sich entwickelt, festgehalten, dass er auf die Straftat bezogen sich so äußert, dass es sich bei den Geschädigten „lediglich um zwei Slawen“ gehandelt habe, „lediglich um zwei Slawen“. Das ist der pure Rassismus.
Das heißt, ich kann Menschen umbringen, wenn ich sie als etwas vermeintlich Minderwertiges einordne.
Und, Herr Kellner, diese Informationen lagen damals Polizisten vor, die das auch entsprechend niedergelegt haben in den Akten. Die lagen auch der Justiz vor. Die lagen damals der Justiz vor und wurden nicht beachtet, die lagen auch im Jahr 2012 der Justiz vor, als es darum ging, noch mal weitere Todesfälle mit zu überprüfen. Ich weiß gar nicht, ob
der Todesfall mit überprüft wurde oder nicht, aber das ist an der Stelle nicht relevant, sondern relevant ist, dass die Informationen eingeordnet werden müssen hinsichtlich ihrer möglichen Tat- und Tätermotivation. Und das ist das, was wir uns mit diesem Antrag erhoffen.
Wenn Sie sich so entscheiden, dem Antrag nicht zuzustimmen, dann kann ich an der Stelle nur sagen: Herr Kellner, ich glaube, eine ehrliche Übernahme dessen, was im NSU-Bundesuntersuchungsausschuss festgehalten wurde als Empfehlungen, aber auch dessen, was im ersten Untersuchungsausschuss festgehalten wurde, würde an der Stelle definitiv dazu führen, dass Sie die Hand für diesen Antrag heben und nicht nur Sie alleine, sondern Ihre ganze Fraktion.
„Schutzzonen“ und „Schutzpatrouillen“ von Neonazis in Thüringen
In den vergangenen Monaten wurde mehrfach von der sogenannten „Schutzzonen“-Kampagne der NPD sowie dazu durchgeführten „Schutzpatrouillen“ berichtet. So kam es in Berlin unter anderem zu „S-Bahn-Patrouillen“ einer sogenannten NPDBürgerwehr bzw. eines NPD-Wachschutzes. Ähnliche Aktivitäten waren in weiteren Bundesländern, unter anderem Mecklenburg-Vorpommern, auch durch neonazistische Gruppen abseits der NPD öffentlich angekündigt und wurden teils durchgeführt. Nach meiner Kenntnis kam es in Eisenach in den vergangenen Wochen zu mehreren, teils unter der Begrifflichkeit „Kiezpatroullie“, im Nachgang veröffentlichten Aktivitäten durch der extrem rechten Szene zuzurechnende Personen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Sind der Landesregierung im Jahr 2018 Aktivitäten, welche an die „Schutzzonen“-Kampagne der NPD andocken bzw. ähnliche Aktivitäten der rechten Szene in Thüringen bekannt geworden?
2. In welchen Städten Thüringens fanden nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2018 von Rechtsextremen organisierte „Patrouillen“ statt?
3. Wie viele „Patrouillen-Gruppen“ beziehungsweise ähnlich benannte Strukturen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2018 in Thüringen?
4. Wie viele Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zuge von „Patrouillen“ durch Rechtsextreme und extrem rechte Gruppierungen sind der Landesregierung im Jahr 2018 bekannt geworden?
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen am Livestream und die eine auf der Tribüne, Oi! ich dachte, es geht heute hier um Punkrock und wir reden über das, was in beiden Anträgen steht. Ich bin davon ausgegangen, dass sich die Wenigsten von Ihnen jemals inhaltlich tief gehender mit Punkrock beschäftigt oder auch auseinandergesetzt haben, und will versuchen, Ihnen das heute hier auch anhand einiger Punkrockbands nahezubringen.
Punkrock alias „Z“ wie Zusammenhalt, „S“ wie Solidarität, „K“ wie Kultur oder auch Kampf ist eine definitiv sehr, sehr wichtige Musikrichtung, die wahnsinnig viele Bands geprägt hat,
unter anderem auch die Rolling Stones, die höchstwahrscheinlich nach dem Maßstab der AfD und der – weiß ich jetzt nicht – CDU heute auch unter dem Label „linksextrem“ eingeordnet werden würden. Ich will an der Stelle nur an den Titel „Streetfighting Man“ erinnern, in dem es ganz klar heißt, dass es wohl an der Zeit wäre für die Palastrevolution – wenn man es denn ins Deutsche übersetzt.
Aber man muss mit dem Tourtitel der „Ärzte“ definitiv sagen, es ist „eine Frage der Ehre“, diesen Antrag der AfD und den Alternativantrag der CDU heute hier abzulehnen.
Seitdem es einen parlamentarischen Arm von Neonazis in den Parlamenten gibt, ist nichts mehr „NORMAHL“ und man fragt sich, „WIZO“ es eigent
lich nicht einen „VOLXSTURM“ gegen deren rassistische und antisemitische Hetze gibt. Da die AfD mir bereits unterstellte, Mitglied einer „Terrorgruppe“ zu sein, will ich wenigstens feststellen, dass ich, wenn überhaupt, eher über engere Kontakte zu „Allgemeines Chaoskommando“ verfüge, grundsätzlich aber eher zu „Fahnenflucht“ tendiere und generell lieber „Abstürzende Brieftauben“ beobachte, mit den „Ätztussis“ rumhänge, dem „Betontod“ frönen will oder auch „Kellerasseln“ beobachte, mit den „Dicken Polizisten“ eine rauche oder mit Freunden von „Feine Sahne Fischfilet“ „Rücksitzpogo“ durchführe, auch wenn dann die Gefahr besteht, dass möglicherweise wir im Anschluss „Die Ärzte“ aufsuchen müssen.
Eins will ich Ihnen vorab sagen: Ehe ich auch nur in einem Minipunkt den „Fucking Faces“ der AfD zustimme, werde ich alles tun, um das zu verhindern,
egal, in welchem Punkt, egal, um welchen Antrag der AfD es geht. Um es ganz kurz zu sagen: Sie haben wohl „Alarmsignal“ noch nie gehört? Und ja, wenn es in der Koalition manchmal „Heiter bis wolkig“ zugeht, sollte spätestens nach dem Lesen dieses Antrags der AfD, allerdings auch nach diversen anderen Anträgen der AfD, jedem „Skeptiker“ klar sein, bei der AfD herrscht wohl eher „Stahlgewitter“. Sogar jeder „Fallobstfresser“ durchschaut selbst mit „Gülleschiss“ und „Schlepphoden“ das Ziel Ihres Antrags, egal ob er diesen „Kornblumenblau“ auf der „Kellertreppe“, beobachtet durch „Café- oder Küchenspione“, unter „Schweißausbruch“ beim Einkauf von „20 Liter Joghurt“, „Auf Bewährung“ unterwegs zur „Zwangsräumung“ liest. Auch „Die arbeitslosen Bauarbeiter“ mit „Bier und Barrikaden“ wissen sehr genau, wie die AfD einzuordnen ist, nämlich „Brumm Brumm Boese“.
Lieber schließe ich mich – auch mit „Verfolgungswahn“ – einem „Pfandflaschenkommando“ an und riskiere „Ohrentod“, als vor Ihnen und Ihrer Ideologie auch nur ein Fünkchen zurückzuweichen, denn, worum es Ihnen geht, hat „Slime“ sehr klar gesungen: „Sie wollen wieder schießen dürfen, Sie wollen wieder Zäune ziehn, denn seine Heimat muss man schützen,
Sie laden schon Ihr Magazin, Sie wollen wieder schreien dürfen, die Jugend neu zum Hass erziehn, Sie wollen wieder Fackeln tragen, in den Straßen von Hamburg und Berlin. […] Sie wollen wieder sagen dürfen, dass Deutsch sein eine Tugend ist, doch niemand wird je fragen dürfen, wer die deutschen Kugeln frisst, Sie wollen wieder sagen dürfen, wenn man nach der Lösung fragt, in diesem
Fall ist es ganz einfach, wir brauchen Blei und Stacheldraht.“ […]“
Im Gegensatz zu dem, was Sie beabsichtigen, kann ich für Rot-Rot-Grün ganz klar sagen: „Unsre Herzen schlagen links, lang, so lang das Leben reicht, wehren wir der braunen Meute, wenn auch viele Angst beschleicht.“
Und zum Alternativantrag der CDU sei mir eine Anmerkung gestattet. Wissen Sie, sogar Die Junge Union – übrigens jetzt erst neu veröffentlicht auf der neuen Schlachtrufe-CD, die 2018 zur Unterstützung von „Kein Bock auf Nazis“ veröffentlicht wurde – hat einmal gesungen: „Ich bin nicht stolz, ein Deutscher zu sein“. Und weiter: „Tucholsky hatte recht, schlagt die Faschisten, wo ihr sie trefft“. Vielleicht sollten auch Sie mehr Punkrock hören und vor allem verstehen, bevor Sie einen Alternativantrag vorlegen, der sogar noch einen Schritt weiter geht als der Antrag der AfD und die Abschaffung des Interventionsfonds des Landesprogramms für Demokratie fordert.
Dann ein letzter Satz: Dieses Landesprogramm für Demokratie dient auch dazu, Menschen zu unterstützen, die sich für eine demokratische Gesellschaft engagieren, unabhängig davon, ob sie Punkrock, Elektro, Hardcore, Hip-Hop, was auch immer für Musik hören.
Diese jämmerlichen Versuche, die Menschen, die sich für die demokratische Gesellschaft einsetzen, die sich im Sinne des Landesprogramms engagieren, immer wieder zu diskreditieren und das Landesprogramm in Misskredit zu bringen, weise ich – auch für die Koalition – auf das Schärfste zurück. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und: Oi!
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen und auch liebe Zuschauer und Zuschauerinnen am Livestream! Der Antrag der CDU, der uns heute vorliegt, umfasst im Teil I Fragen, die alle bereits in Innenausschusssitzungen oder über
Kleine Anfragen, die der Abgeordnete Walk gestellt hat bzw. auch andere Abgeordnete, längst beantwortet sind. Zur Anzahl der im Freistaat gegenwärtig bekannten Reichsbürger, zur Entwicklung der Reichsbürgerszene im Freistaat innerhalb der letzten fünf Jahre, zur Anzahl der bekannten Reichsbürger, die über eine Berechtigung zum Führen von Schusswaffen verfügen usw. usf. – Herr Fiedler hat ja gerade auch schon mit seiner Einleitung letztlich deutlich gemacht, dass ein Großteil dieser Information bereits vorhanden ist. Insofern stellt sich die Frage: Was soll eigentlich der Antrag der CDU?
Richtig ist, das Verbot von Waffen bei Reichsbürgern zu fordern und das auch, soweit es möglich ist, umzusetzen, allerdings nicht nur bei Reichsbürgern, sondern wenn wir einmal dabei sind, dann sollten wir generell darüber reden, inwieweit überhaupt Waffen im Privatbesitz sein müssen.
Wir sollten auch darüber reden, bei wem, bei welchen Strukturen, bei welchen Gruppen über die Reichsbürgerszene hinaus eben auch eine entsprechende Gefahr besteht, dass Schusswaffen eingesetzt werden, um damit Menschen zu verletzen und Menschen zu töten. Ich finde, da sollte man dann schon noch mal grundsätzlicher sprechen und vielleicht auch andere, weitere Beispiele hier aus Thüringen mit hinzuziehen.
Weil wir eben in Thüringen nicht nur mit Reichsbürgern und Waffenbesitz ein Problem haben, sondern auch ein Problem haben mit Waffenbesitz, aber auch mit Sprengstoffbesitz unter anderem innerhalb …
Sie wissen gar nicht, worauf ich hinauswill, aber Sie meinen trotzdem schon, mit Zwischenrufen agieren zu können.
Genau. Wir haben ein Problem mit Waffenbesitz und mit Sprengstoffbesitz, der angewendet wird, der eingesetzt wird, und das unter anderem auch in der extrem rechten Szene. Wenn Sie hier auf den vermeintlichen Sprengstoffbesitz der politisch linken Szene abheben, wo sich ja CDU und AfD wenig genommen haben in einer Debatte,
in einer Diskreditierung eines zivilgesellschaftlichen Bündnisses, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich mal die Presseberichterstattung von gestern und vorgestern, die Recherche vom MDR, durchlesen und dann vielleicht mal
überlegen, ob es nicht an der Zeit ist, sich beim Bündnis für Zivilcourage und Menschenrechte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt für die Diskreditierung zu entschuldigen. Da müssen Sie nicht lachen, Herr Kowalleck, sondern da sollten Sie überlegen,
inwieweit Sie auch mit dazu beitragen durch entsprechendes Agieren – Sie als CDU-Fraktion –, dass eben zivilgesellschaftliche Bündnisse auch auseinanderbrechen, eben weil man ihnen kontinuierlich vorgeworfen hat, linksterroristisch zu sein. Da hat sich die AfD mitbeteiligt, da haben aber auch Abgeordnete der CDU sich beteiligt.
Das ist keine Frechheit, das ist Fakt, dann lesen Sie doch mal das, was recherchiert wurde und wie der aktuelle Stand ist. Aber zurück zum Antrag der CDU.
Ich höre jetzt nicht auf die Zwischenrufe. Ich bin richtig gut im Ausblenden und Ignorieren von bestimmten Äußerungen, die hier immer wieder dazwischengerufen werden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass seitdem hier in Thüringen Rot-Rot-Grün an der Regierung ist, sehr viel, enorm viel getan wurde und weiterhin auch getan wird, um gegen diese Problematik der Reichsbürger vorzugehen und um auch gegen den Waffenbesitz bei Reichsbürgern vorzugehen. Wissen Sie, was dann schon so ein bisschen fatal ist? Dass sich in Ihrer neuesten CDU-Zeitung, die, glaube ich, am 29. August erschienen ist, der ehemalige Innenminister Geibert zum Thema „Waffen“, zum Thema „Reichsbürger“ äußert. Das ist derjenige, der unter anderem 2013 verantwortlich war für den damals herausgegebenen Verfassungsschutzbericht, in dem überhaupt keine Zeile mehr über die Reichsbürger enthalten war. Während in anderen Bundesländern sensibilisiert mit dem Thema umgangen wurde, während analysiert wurde, während darauf hingewiesen wurde, wie diese Szene wächst und welche Gefährdung von dieser Szene ausgeht, hat der ehemalige Innenminister, der sich jetzt groß dazu äußert, damals überhaupt nichts zum Thema
„Reichsbürger“ und der Gefahr erkannt, geschweige denn dann auch entsprechend veröffentlicht, beispielsweise in dem damaligen Verfassungsschutzbericht.
Nun bin ich ja nun wirklich kein Fan vom Verfassungsschutz. Aber an der Stelle muss man sagen: So geht es nicht! Man kann sich nicht hier hinstellen und sagen, wir fordern, wir fordern, wir fordern, und man ist selber mit dafür verantwortlich, dass überhaupt keine entsprechenden Informationen über die Stärke der Reichsbürgerbewegung hier in Thüringen vorhanden waren.
Wenn sich Herr Fiedler hier vorne hinstellt oder auch der Antrag der CDU suggeriert, es wäre ein so enormes Anwachsen der Reichsbürgerszene gewesen, da muss man sagen, nein, das hat eben etwas damit zu tun, dass es keine entsprechende Sensibilisierung gegeben hat, bevor sich Rot-RotGrün dieses Themas sehr verantwortlich und sehr umfassend angenommen hat.
Wenn Sie mal versuchen, daran analytisch heranzugehen, wenn Sie sich anschauen, wie viele Personen der Reichsbürgerszene im Jahr 2013 zugerechnet wurden, und sich dann überlegen, dass es unmöglich ist, dass diese Szene innerhalb von fünf Jahren von 80 auf über 8.000 oder 18.000 – usw. – steigt, auf über 1.000 in Thüringen, dann müssten Sie in der Lage sein, zu erkennen, nein, das kann so nicht stimmen. Es hat etwas damit zu tun, dass entsprechend geschaut wird, dass jetzt auch den Waffenbehörden in den Kommunen Hinweise gegeben werden, anhand welcher Kriterien man Reichsbürger erkennt, wie man mit diesen Reichsbürgern umgehen kann, welche Möglichkeiten es gibt, um Reichsbürgern Waffen zu entziehen. Da hat die jetzige Thüringer Landesregierung, unter anderem mit der Ansiedlung der Stelle beim Thüringer Landesverwaltungsamt, aber auch mit Hilfestellung für die Kommunen, die zur Verfügung gestellt wird, mit einem Informationsaustausch, der zu Reichsbürgern in Thüringen stattfindet, mehr getan, als Sie in den letzten Jahren Ihrer Regierung jemals auch nur im Blick hatten.
Ich will darauf hinweisen, dass es – unterstelle ich – natürlich in unser aller Interesse wäre, wenn es so einfach möglich wäre, Reichsbürgern die Waffen zu entziehen. Dazu gibt es allerdings Gerichtsurteile, es gibt auch eine Veränderung des Waffengesetzes, wonach – das ist auch aus der Antwort auf eine Anfrage vom Abgeordneten Walk ersichtlich – es nicht nur aufgrund von Tatsachenbehauptungen möglich ist, Reichsbürgern Waffen zu entziehen, sondern dass es mehr als die reine Tatsachenbehauptung braucht, dass es den Nachweis dafür
braucht. Diesen Nachweis zu führen, daran arbeiten sowohl das Innenministerium als auch die entsprechende neue Stelle im Landesverwaltungsamt und auch die Kommunen. Man muss dann mal überlegen, ob es nicht auch Teil des Problems ist, dass in den Kommunen gar nicht genügend Leute vorhanden, eingesetzt sind, personell, um eine Kontrolle durchzuführen. Das ergibt sich aus der Antwort auf eine Anfrage meines Kollegen Steffen Dittes für die Kommunen – ich will mal zwei Beispiele bringen. Im Landkreis Hildburghausen ist eine Stelle mit 0,65 VBE, also Vollbeschäftigten, eingesetzt, um im Jahr die Waffenkontrollen durchzuführen. Im Landkreis Gera ist es, glaube ich, eine Dreiviertelstelle. Um das mal statistisch umzurechnen: Das bedeutet, dass ein Waffenbesitzer in Thüringen bis zu 16 Jahre unkontrolliert mit seinen Waffen agieren kann, bevor eine dieser Waffenkontrollen, so wie sie per Waffengesetz vorgesehen sind, bei ihm stattfindet. Da müssen wir mal überlegen, ob es nicht notwendig wäre, auf kommunaler Ebene beispielsweise das Personal entsprechend aufzustocken, ob man da vielleicht auch mit dem Land zusammenarbeiten könnte, ob es da nicht sinnvoll wäre, eine strengere, eine straffere und vor allem eine regelmäßigere, aber unangekündigte Waffenkontrolle bei denjenigen durchzuführen, die über Waffen verfügen.
6 Prozent der Waffenbesitzinhaber werden innerhalb eines Jahres kontrolliert.
Dann schauen Sie sich die Statistiken an und überlegen, ob man nicht auch an der Stelle entsprechend agieren sollte und eben auch was verbessern kann.
Es gibt ein paar Sachen, die durch die Landesregierung schon gemacht werden und die ich hier wirklich als herausragend und auch positiv darstellen möchte. Das eine ist die Extrastelle im Landesverwaltungsamt, die bereits Kommunen berät und die auch mit dazu beiträgt, dass man entsprechend mit Reichsbürgern umgehen kann. Das Zweite ist aber auch, dass es einen Rechtsschutz von Beamten gibt bei der sogenannten „Malta-Masche“. Das hat viele Beamte regelrecht unter Druck gesetzt, wo sie sehr lange allein gelassen wurden oder sich allein gelassen gefühlt haben. Und darüber hinaus, weil Sie sich hier gerade zum Teil so etwas aufregen, es geht bei Reichsbürgern – ja! – darum, ihnen die Waffen zu entziehen, es geht aber auch darum, Reichsbürger in ihrem Agieren zu beschränken. Dazu gehört auch, dass in Thüringen ab November gemäß der neuen Regelung Reichsbürger, wenn sie ihre Ausweise abgeben, pro Tag 5 Euro Gebühr bezahlen müssen. Das sind so kleine oder größere Möglichkeiten, um gegen diese Reichsbürgerbewegung zu agieren. Ich finde, das kann man
dann auch mal loben, selbst wenn man in der Opposition ist, und sich nicht nur hinstellen und sagen: Alles falsch, viel zu wenig wird gemacht und ihr geht nicht entsprechend mit der Reichsbürgerbewegung um.
Zuletzt noch eins: Es gibt hier bei uns im Plenum eine Fraktion, die komplett gegen die Entziehung von Waffen bei Reichsbürgern ist. Das ist die AfDFraktion, für die nämlich Waffen und der Waffenbesitz ein Ausdruck von Freiheit sind. An der Stelle kann man nur sagen: Wenn ein Polizeibeamter erschossen wurde – Herr Fiedler hat darauf hingewiesen –, wenn weitere Personen, die in der öffentlichen Verwaltung arbeiten, bedroht werden, ständig mit diesen Reichsbürgern zu tun haben und zum Teil auch Angst haben, sei es, um entsprechende Kontrollen durchzuführen, sei es, um steuerlich tätig zu werden usw. usf., sich dann hinzustellen und zu erklären, dass man gegen die Entwaffnung von Reichsbürgern wäre! Ich zitiere mal aus einem Artikel der „Thüringer Allgemeine“, wo Ihr Kollege Jörg Henke sich erklärt, warum das denn so wäre. Nach der Erschießung des Polizeibeamten erklärt der Abgeordnete Henke: „Der Reichsbürger-Vorfall dient der rot-rot-grünen Landesregierung als Vorwand, um das altlinke ideologische Projekt der zwangspazifizierten und entwaffneten Gesellschaft durchzusetzen.“
An der Stelle muss man nur sagen: Wissen Sie, hier geht es nicht darum, eine Zwangspazifizierung durchzusetzen, sondern hier geht es darum, Menschen, Polizeibeamte, Mitarbeiter der Ordnungsbehörden, Mitarbeiter, die in der Stadt, auf dem Land tätig werden, auch in unserem Sinne, zu schützen, damit sie eben
nicht einfach mit Waffen hingerichtet werden können aufgrund der ideologischen Verblendung einer Bewegung, die sich Reichsbürgerbewegung nennt und die weder diesen Staat noch die Grundrechte noch irgendwas anerkennt. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Fiedler und auch diejenigen, die hier zuhören! Ich glaube, Sie haben vorhin bei meiner Rede nicht richtig zugehört.
Dann lesen Sie sie vielleicht nochmal und hören jetzt vielleicht auch zu. – Ich habe sehr klar darauf hingewiesen, welche Gefahr von Reichsbürgern ausgeht.
Ich habe sehr klar darauf hingewiesen, welche Gefahr Waffen in Privatbesitz darstellen, und ich habe auch die Frage gestellt, ob es die überhaupt benötigt und das nicht nur bei Reichsbürgern, sondern eben auch darüber hinaus. Ja, das sehe ich so.
Ich möchte noch mal darauf hinweisen, was ich für eines der grundsätzlichen Probleme halte. Wissen Sie, das Schlimme ist doch, dass ein Polizeibeamter durch einen Reichsbürger ermordet wurde und im Nachgang dann überall die Sensibilisierung einsetzte, die schon längst hätte vorhanden sein können. Sie haben ja vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, dass die Gruppe der Reichsbürger bereits seit den 80er-Jahren in Deutschland besteht und auch in Deutschland agiert. Das ist eine Kritik, die ich an der vorherigen Regierung hier in Thüringen geäußert habe, die ich aber auch an anderen Landesregierungen und an der Bundesregierung im Vorfeld äußern würde und äußere. Das hat nichts mit Verniedlichung zu tun, sondern das hat was mit Fakten zu tun. Warum muss es denn immer erst solch einen schlimmen Vorfall geben, bis man aktiv wird und bis man agiert. Das ist doch die Grundfrage, die wir uns da auch stellen sollten.
Zum Thema „Verniedlichung“ noch eins, Herr Fiedler: Ich hatte ganz klar gesagt, dass ein Problem definitiv die Kontrolle der Waffenbesitzer ist.
Und da bitte ich Sie darum, lesen Sie doch mal die entsprechenden Statistiken. Wenn nur 6 Prozent der legalen – und da sind wir nur in einem Bereich und noch nicht im Dunkelbereich – Waffenbesitzer jährlich kontrolliert werden, dann kann es eben bis zu 16 Jahre dauern, bis ein Waffenbesitzer mal
durch eine kommunale Aufsichtsbehörde überhaupt kontrolliert wird.
An der Stelle ist es unter anderem notwendig, dieses Personal vielleicht zu erhöhen.
Vielleicht sollten Sie sich die Antwort auf die Anfrage meines Kollegen Dittes noch mal in Ruhe durchlesen, denn da heißt es: „Die Prüfungen gemäß § 36 Abs. 3 des Waffengesetzes werden teilweise mit weniger als einer Vollbeschäftigtenstelle durchgeführt.“ 0,65 Kreis Hildburghausen, das hatte ich vorhin schon erwähnt, oder Gera eben 0,75 im Jahr 2017. Wenn man dann die anderen Anfragen, auch die von Ihrem Kollegen Walk, mit dazu nimmt, dann ergibt sich eben daraus, dass innerhalb eines Jahres im Durchschnitt nur 6 Prozent kontrolliert werden. Das ist ein riesiges Problem.
Aber jetzt warten Sie mal! Wissen Sie, wenn Sie nicht mal genügend Personal haben, um die legalen Waffenbesitzer zu kontrollieren, wie soll denn dann noch überhaupt eine Kontrolle der illegalen stattfinden. Das lässt sich doch nicht ohne einander denken. Was an Personal vorhanden ist, reicht doch jetzt schon nicht aus, die legalen Waffenbesitzer zu kontrollieren.
Und es reicht erst recht es nicht aus, um die illegalen Waffenbesitzer zu kontrollieren. Da können Sie doch hier nicht mit Zwischenrufen agieren und ich würde das Problem nicht verstehen. Meine Güte! Dann schauen Sie doch mal in die Kommunen rein. Wie soll das denn eine einzelne Person dann noch nicht mal in einer Vollzeitstelle schaffen, überhaupt diese Kontrollen vorzunehmen – als Erstes. Als Zweites – gerade bei der Gefahr, die von Reichsbürgern ausgeht –: Wollen Sie dort wirklich jemanden alleine hinschicken, um eine Kontrolle durchzuführen? Da sage ich: Nein, schon als Schutz für die Mitarbeiter aus der Verwaltung ist das definitiv nicht richtig.
Wissen Sie, das sind zwei unterschiedliche Sachen. Der Zuverlässigkeitsnachweis wird …
Nein, Sie sollten jetzt mal kurz zuhören. Das Eine ist, was im Vorfeld stattfindet, wenn es einen Antrag auf einen Waffenbesitzschein gibt. Da ist mittlerweile der Punkt erreicht, der auch richtig ist, dass im Vorfeld eine Überprüfung stattfindet. Und noch mal, das hatte ich vorhin schon erwähnt: Es braucht eben Tatsachenfeststellung. Es reicht vor Gericht nicht aus zu sagen, das ist ein Reichsbürger.
Ach, Herr Fiedler, ich widerspreche Ihnen gerade gar nicht.
Genau. Aber Ihrem Kollegen will ich mal erklären, wie das funktioniert, weil er ja meint, das wäre alles irgendwie total falsch, was ich hier vorn sagen würde. Nein, es braucht vorher diese Tatsachenfeststellung, dann kann man jemandem den Waffenbesitzschein untersagen. Das ist das Erste. Und das Zweite: Wenn dann die Waffen vergeben sind – und wir haben in Thüringen Reichsbürger, die im Besitz von legalen Waffen sind –, dann braucht es eben auch einen anderen Umgang und der geht unter anderem damit los, dass man mehr Kontrolle bei denjenigen durchführt, die legal im Besitz von Waffen sind. Punkt!
Als Letztes, weil Sie hier sagten, dass Thüringen nichts machen würde. Es gab 2017 eine Bundesratsinitiative aus Thüringen und Hessen, in der unter anderem gefordert wurde, eine Regelüberprüfung des Waffenbesitzes durch den Verfassungsschutz vorzunehmen, um unter anderem Reichsbürgern und Neonazis die Waffen besser und schneller entziehen zu können. Diese Bundesratsinitiative aus Thüringen – Sie wollen ja, dass Thüringen nach vorn stößt und Vorreiter ist –, wurde durch die CDU-geführte Bundesregierung abgelehnt. Danke schön.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als Erstes: Das Entscheidende an der Rede des Abgeordneten Möller von der AfD war, dass man gemerkt hat, dass er keine Haltung zum Thema „Rechtsrockkonzerte hier in Thüringen“ hat. Das ist, glaube ich, das Entscheidende,
nämlich dass alle anderen sich hier klar positioniert haben.
Das Zweite zu seiner Rede: Er erklärt, dass die Entscheidung, das Rechtsrockkonzert dort nicht stattfinden zu lassen, verfassungswidrig und schikanös wäre. An der Stelle nur mal der Hinweis: Zwei Gerichte haben das bestätigt. Ich frage mich, wie Sie da auf die Idee kommen, das Ganze wäre verfassungswidrig und/oder schikanös.
Zu Herrn Fiedler: Ich kann Ihnen nur zustimmen. Ja, das war pures Glück am Sonnabend. Das hat auch etwas damit zu tun, dass akribisch gearbeitet wurde, um genau auf diesen einen Glückspunkt – nenne ich es jetzt mal – zu stoßen, sowohl durch das Innenministerium als auch durch andere beteiligte Behörden. An der Stelle vielleicht auch mal – Herr Maier ist ja schon gelobt worden – das Lob an den Leiter der Abteilung 2 des Innenministeriums, der da sehr viel Engagement mit reingesteckt hat.
Und ja, es ist nichts, was wir uns hier für die Zukunft in irgendeiner Form auf die Schultern schreiben können, wo wir sagen können, das haben wir erreicht, sondern das war eine Ausnahmesituation. Die Regelsituation ist eine andere. Die Regelsituation war am Sonnabend dann in Kloster Veßra zu beobachten. Die Regelsituation wird am kommenden Sonnabend in Leinefelde zu beobachten sein, nämlich wenn dort Neonazis innerhalb des Rahmens des Versammlungsrechts Rechtsrockkonzerte durchführen und es dort eben nicht die Möglichkeit gibt, mit entsprechenden Glücksfällen/Glücksmomenten über Grundstücke, Eigentum und Ähnliches mehr dort zu agieren. Da, glaube ich, ist es notwendig – und das ist etwas, was wir zumindest als Fraktion schon länger fordern –, dass man genau dieses bis zum Bundesverfassungsgericht mal durchklagt, damit es beim Bundesverfassungsgericht mal vorliegt, damit die sehen, was denn dort stattfindet, was für Eintrittspreise werden erhoben, wie ist der Anteil der Reden, der Anteil der Musiker, der Anteil dessen, was dort am Ende als Hassideologie verbreitet wird, und der Anteil dessen, wo sozusagen Neonazis nur feiern und sich zum Teil auch noch unter dem Deckmantel des Versammlungsrechts die Köpfe zukippen und alkoholisiert dann diverse Straftaten begehen – wobei sie das auch nicht alkoholisiert tun.
Darum bitte ich, dass durch eine Versammlungsbehörde mit Unterstützung des Innenministeriums versucht wird, diesen Gerichtsprozess bis zum Ende durchzuklagen, um dann zu schauen, ob es möglich ist, dass das Bundesverfassungsgericht dazu vielleicht auch mal urteilen und sagen kann, ja, das ist vom Versammlungsrecht noch gedeckt, oder nein, ist es nicht.
Das ist nichts, was wir nur in Thüringen und nur auf Landesebene entscheiden und feststellen können. Das sei wenigstens als Anmerkung an Sie, Herr Fiedler, hier wohlgemeint.
Ich muss Sie an einer Stelle richtig kritisieren. Zu erwähnen, dass Thüringen unter Rot-Rot-Grün zum Rechtsrockland geworden wäre, ist am Ende nichts anders als Geschichtsklitterung. Ich kann Ihnen dafür jetzt ein paar Beispiele bringen. Das größte Beispiel wäre „Rock für Deutschland“ der NPD im Jahr 2009 in Gera, zu dem 4.000 Neonazis aufliefen. Ich kann Ihnen aber auch das Beispiel Pößneck 2005 nennen, das Lunikoff-Landser-Abschiedskonzert, bevor er ins Gefängnis gegangen ist, wo an die 2.000 Neonazis aufgelaufen sind.
Ein entscheidender Punkt vielleicht noch, Herr Fiedler: Ich glaube, da ist es wirklich nicht sinnvoll, wenn wir uns hier an der Stelle in irgendeiner Form
unterstellen, wer jetzt mehr Schuld hat oder weniger. Immer zuständig im versammlungsrechtlichen Rahmen für diese Konzerte, damals und zum überwiegenden Teil auch heute, sind Landräte der CDU.
An der Stelle würde ich mir wünschen, dass Sie nicht so agieren und sagen, Sie sind schuld und was weiß ich, sondern dass wir einfach mal bei den Fakten bleiben und dann auch schauen, wo macht es Sinn, gemeinsam zu agieren und gemeinsam zu probieren, das zu verhindern.
Eine Sache, die überhaupt keinen Sinn macht und die mich – und ich glaube, nicht nur mich – sehr wütend gemacht hat, war heute in der dpa zu lesen, und zwar die Forderung des Innenministers im Nachgang von Mattstedt, mehr Personal für den Verfassungsschutz zu bekommen –
als ob der Verfassungsschutz an irgendeiner Stelle irgendwas damit zu tun gehabt hätte, dass diese Rechtsrockveranstaltung in Mattstedt verboten wurde bzw. am Ende nicht stattgefunden hat! Als ob der Verfassungsschutz in den letzten Monaten und Jahren an irgendeiner Stelle bewiesen hat, dass er kompetent wäre, wenn es darum geht, sich mit Neonazis, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Weiterem mehr zu befassen!
Ich will Ihnen –
ja, ich komme zum Schluss – nur ein Beispiel nennen. Wenn gemeint wird, dass der Verfassungsschutz nicht gut genug aufgestellt wäre, dann empfehle ich eins: Ziehen Sie diejenigen ab, die in den Monatsberichten unter anderem solche diskreditierenden Äußerungen verbreiten, dass es in Jena oder auch in Weimar
Linksextremisten gäbe im Bündnis „Bürgerbündnis Weimar gegen Rechts“ oder auch im Bündnis „Läuft nicht“. Bilden Sie die vielleicht auch entsprechend aus und ziehen Sie die auf die richtigen Stellen, anstatt hier neues Personal zu fordern, wo wir
alle wissen, wohin das führt – nicht dazu, dass die Situation in Thüringen besser wird.
Danke für die Antwort. Herr Staatssekretär, Sie hatten unter der Antwort zu Frage 2 aufgeführt, wie viele Sachbeschädigungen mit der entsprechenden Parole in den Jahren 2014 bis 2018 erfasst wurden. Werden denn auch Graffitis mit anderen Inhalten derart detailliert erfasst? Ich möchte als ein Beispiel da nur die diversen Graffitis in Eisenach mit „Nazikiez“, „NS-Zone“ und Ähnlichem mehr erwähnen. Oder ist das sozusagen eine Spezifik für die hier behandelten Parolen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die große inhaltliche Debatte ist ja bereits vor zwei Monaten in der Sitzung zum gemeinsamen Antrag von CDU, Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen gelaufen und ich bin auch der Überzeugung, dass man nicht wiederholen muss, sondern dann manchmal auch einfach sagen muss, es ist Zeit zuzustimmen und es ist Zeit, sich auch in Form des Handzeichens zu bekennen.
Ich will zwei Sachen hervorheben, zum einen: Ja, uns geht es nicht nur darum, hier ein Bekenntnis abzugeben, welches wichtig und notwendig ist, sondern es geht uns mit diesem Antrag vor allem auch darum, erste entscheidende Punkte zu ändern. Ich will auf zwei abheben. Das eine ist, dass wir wollen, dass die antisemitische Motivation von Straftaten eindeutiger erfasst wird. Das finden Sie, für den Fall, dass Sie es nicht vor sich haben, unter II.14: „[Der Thüringer Landtag] setzt sich für eine spezifischere Erfassung antisemitischer Straftaten durch Sicherheitsbehörden ein, welche stärker die zugrunde liegende Motivation der Täter und Täterinnen beinhaltet, und wird entsprechende Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden zur Einordnung antisemitischer Straftaten anregen.“
Und das ist wirklich notwendig gemessen daran, dass beispielsweise die Begrifflichkeit, die in den letzten Monaten häufiger aufgetaucht ist, „Juden Jena“ als nicht antisemitisch eingeordnet wird, eben weil sich die Thüringer Polizei da an der polizeilichen Kriminalstatistik Bund bzw. an dem Definitionssystem Bund orientiert und da eben den Fußballcharakter im Vordergrund sieht und nicht die Verwendung der Begrifflichkeit „Jude“ als Beleidigung und dann eben auch aus meiner Perspektive – und ich denke, nicht nur aus meiner – als eine antisemitische Beleidigung. Ich halte das für dringend geboten und für notwendig, dass wir hier auch klare Linien ziehen und uns dazu entsprechend positionieren.
Es gibt noch eine zweite Sache, die ich für sehr wichtig erachte, nämlich dass über das Landesprogramm auch entsprechende Projekte – bzw. wäre aus meiner Perspektive ein Monitoring zu antisemitischen Vorfällen, antisemitischen Straftaten hier in Thüringen wichtig –, dass wir über das Landesprogramm probieren, das eben entsprechend zu finanzieren, und nicht nur probieren, sondern dass wir das wollen und dass das auch so im Antrag formuliert ist.
Nichtsdestotrotz ist dieser Antrag natürlich vor allem erst mal ein verbales Bekenntnis. Die eigentliche Herausforderung ist eine, die an uns alle geht. Ich hatte das vor zwei Monaten schon gesagt: Keine politische Gruppe, keine religiöse Gruppe ab
seits der jüdischen Bevölkerung ist frei von Antisemitismus. Und wenn wir es mit diesem Antrag „Antisemitismus konsequent bekämpfen“ ernst meinen, dann ist es an der Zeit, dass wir uns in unseren eigenen Parteien und unseren eigenen Fraktionen stellen, dass wir kritisch thematisieren, wo es notwendig ist, und das ist es in allen Fraktionen, natürlich in unterschiedlichem Maße. Aber niemand kann sich hinstellen und sagen, bei uns gibt es keinen Antisemitismus, und mit dem Finger dann nur auf andere zeigen. Wenn es darum geht, eine andere Gesellschaft in Deutschland, in der Antisemitismus geächtet wird, herbeizuführen, dann müssen wir auch bei uns selbst anfangen.