Gerold Wucherpfennig

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Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, der Antrag der CDU-Fraktion vom 13. September 2018 in der Drucksache 6/6147 „Qualität im Thüringer Handwerk sichern – Handwerksordnung novellieren“ wurde in der 128. Plenarsitzung am 27. September 2018 behandelt und an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft hat den Antrag in seinen Sitzungen am 29. September 2018, am 2. Mai 2019 und am 5. September 2019 umfassend beraten. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet bei einigen Enthaltungen: Annahme des CDU-Antrags. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, in der Plenarsitzung am 4. Juli habe ich mich bereits ausführlich ablehnend zu dem vorgelegten Gesetzentwurf der AfD-Fraktion geäußert.
Die Ablehnungsgründe der CDU-Fraktion nochmals in Kürze:
1. Der Entwurf suggeriert, dass es bezüglich der Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen keine Transparenz gebe und es erst der AfD bedarf, diese herzustellen. Dem ist allerdings nicht so. Diesbezüglich verweise ich verfassungsrechtlich auf Artikel 21 Grundgesetz und einfachgesetzlich auf § 24 des Parteiengesetzes.
2. Den Medienkonsumenten wird mit dem Antrag pauschal Unkenntnis und nicht selbstbestimmtes Handeln unterstellt, was eindeutig ein nicht belastbares Vorurteil ist.
3. Den Medienunternehmen mit Parteibeteiligung wird per se eine parteipolitische Einflussnahme auf die Inhalte und deren politische Abhängigkeit un
terstellt. Nach der Mainzer Langzeitstudie aus dem Herbst 2018 liegt das Vertrauen in die Medien allgemein zwar nur bei 44 Prozent, demgegenüber beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei 65 Prozent und den Regionalzeitungen bei 63 Prozent.
4. Das Ansinnen der AfD, bestimmte Printmedien parteipolitisch pauschal abzustempeln, ist ein Angriff auf den Pressekodex und vor allem auf die journalistische Unabhängigkeit.
Aus den genannten Gründen ist die Gesetzesinitiative somit überflüssig und wird von der CDU-Fraktion abgelehnt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, in Abstimmung mit meinem Kollegen Herbert Wirkner übernehme ich hiermit auch zusätzlich die Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 1 b, dem Gesetzentwurf der Landesregierung.
Am 24. November 2016 wurde der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, das Thüringer Vergaberechtsreformgesetz, in der Drucksache 6/3076 dem Landtag vorgelegt. Am 8. Dezember 2016 wurde dieser Entwurf in der 69. Sitzung des Thüringer Landtags in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Erstmalig wurde der CDU-Gesetzentwurf am 19. Januar 2017 in der 29. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft aufgerufen und beraten. Ebenfalls fanden in der 32., 33., 37. und 43. Ausschusssitzung Beratungen zu diesem Entwurf statt.
Am 1. Februar 2019 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drucksache 6/6682, Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften, statt. Auch dieser Entwurf wurde an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen.
In der 55. Ausschusssitzung am 21. Februar 2019 verständigten sich die Ausschussmitglieder auf eine schriftliche und mündliche Anhörung beider Gesetzentwürfe. Die mündliche Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen fand dann in der 57. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft am 2. Mai 2019 statt. Ebenfalls waren beide Gesetzentwürfe Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung.
In der 59. Ausschusssitzung am 6. Juni 2019 wurden die Anhörungen zu den Gesetzentwürfen aus
gewertet. In der 60. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft am 27. Juni 2019 wurden beide Gesetzentwürfe erneut auf der Grundlage zwischenzeitlich eingereichter Änderungsanträge beraten. In diesem Zusammenhang wurde der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion einschließlich des Änderungsantrags in der Vorlage 6/5724 mehrheitlich abgelehnt. Demgegenüber empfahl der Ausschuss mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 6/5756. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, zu dem Vorschlag der AfD-Fraktion, das Thüringer Pressegesetz zu ändern, möchte ich Folgendes bemerken: Mit der Formulierung in der Überschrift „Herstellung von Transparenz bei Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen“ wird bereits durch die Wortwahl „Herstellung“ suggeriert, eine Transparenz hinsichtlich der Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen würde es nicht geben. Vielmehr müsse diese erst durch eine Gesetzesinitiative der AfD geschaffen werden. Dem ist allerdings nicht so.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf Artikel 21 Abs. 1 unseres Grundgesetzes sowie § 24 Abs. 7 Nr. 1 und 2 des Parteiengesetzes, wonach die Parteien ihre finanziellen Beteiligungen an Unternehmen und den im Jahresabschluss aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen aufzulisten haben. Zusätzlich sind die Hauptprodukte der entsprechenden Medienunternehmen zu benennen. Diese Angaben bzw. Auskünfte sind für die Parteien verpflichtend und in ihren sogenannten Rechenschaftsberichten darzustellen. Einsehbar für jedermann bzw. jedefrau sind diese Rechenschaftsberichte der politischen Parteien, unter anderem im Internet unter: Deutscher Bundestag, Dokumentation, Beteiligung von Bundesparteien an Medienunternehmen. Nach dem Kommentar zum Beteiligungsgesetz von Morlok 2013 soll die vorgenannte Regelung die Transparenz der zulässigen unternehmerischen Beteiligung der Parteien als Akteure einer pluralistisch geprägten Medienpolitik befördern. Insbesondere soll sie der Sichtbarmachung etwaiger parteipolitischer Einflussnahme auf den redaktionellen Inhalt des Medienprodukts dienen.
Meine Damen, meine Herren, aus meinen bisherigen Ausführungen mit Verweis auf das Parteiengesetz dürfte bereits erkennbar sein, dass die von der AfD geforderte Transparenz nicht herzustellen ist, sondern bereits existiert.
So viel allein zur Überschrift der AfD-Initiative. Dass es tatsächlich eine Transparenz bzw. ein Transparenzgebot für Parteien gibt, wird von der AfD-Fraktion dann zumindest unter „Probleme und Rege
lungsbedarf“ zugestanden, vergleiche Absatz 4. Allerdings ist dieses Transparenzgebot für die AfD offensichtlich nicht ausreichend genug, zumal für sie kaum ein Leser die Rechenschaftsberichte der Parteien studiert, bevor er sich eine Zeitung kauft; vergleiche Absatz 5. Gelöst werden soll dieses Problem nach der AfD durch eine Neufassung von § 8 Abs. 1 Thüringer Pressegesetz, wonach die Verleger von periodischen Druckwerken bei jeder Ausgabe an herausgehobener Stelle des Druckwerks auf die unmittelbare bzw. mittelbare Parteienbeteiligung hinzuweisen haben.
Meine Damen, meine Herren, eine Parteienbeteiligung an nicht eigenen, periodisch erscheinenden Druckwerken ist zweifelsfrei ein sensibles Thema, wobei der verfassungsrechtlich gewährte Rahmen der Maßstab für die Beurteilung sein muss. Gleichwohl gehen unseres Erachtens die Schlussfolgerungen bzw. die vorgeschlagenen Problemlösungen der AfD, bei Printmedien mit einer Unternehmensbeteiligung von Parteien an hervorgehobener Stelle den – ich sage jetzt mal – Parteienstempel aufzudrucken, eindeutig zu weit. Erstens: Die AfD unterstellt damit den Medienkonsumenten Unkenntnis und unbewusstes, ja schon törichtes, nicht selbstbestimmtes Handeln. Zweites: Die AfD unterstellt damit Medienunternehmen mit Parteienbeteiligung eine parteipolitische Einwirkung auf die Gestaltung der Inhalte einer vorgeblich unabhängigen Zeitung; vergleiche Absätze 3 und 7. Drittens: Schließlich kann das Ansinnen der AfD, die Darstellung der Parteien auf den jeweiligen Druckwerken, quasi als Angriff auf den Pressekodex und die journalistische Berufsethik, auf die journalistische Unabhängigkeit betrachtet und von einem parteipolitisch motivierten Wirken ausgegangen werden.
Wenn ich es auf den Punkt bringen würde, meine Damen, meine Herren, könnte ich in diesem Kontext auch das Unwort des Jahres 2014 verwenden. Das liegt mir allerdings fern, weil es nicht zu meinem Sprachgebrauch gehört.
Abschließend möchte ich auf die Mainzer Langzeitstudie 2018 der Universität Mainz und Düsseldorf mit dem Titel „Medienvertrauen im Zeitalter der Polarisierung“ hinweisen, die in dieser Zeitschrift veröffentlicht ist. Ich denke, das Thema ist gegenwärtig höchst aktuell. Das Ergebnis dieser Langzeitstudie könnte aber auch etwas Zuversicht auslösen. Denn in dieser Studie heißt es – ich zitiere –: „Die große Vertrauenskrise gab und gibt es nicht. Im Gegenteil: Mit 44 Prozent stimmten 2018 mehr Befragte der Aussage zu, dass man den Medien ‚bei wichtigen Dingen‘ vertrauen könne […] (42 % [waren es]
im Jahr 2017, 41 % im Jahr 2016)“ Regionalzeitungen genießen nach dieser Studie mit 63 Prozent ein vergleichsweise hohes Vertrauen. Demgegenüber ist das Vertrauen in Internetquellen auch im Jahr 2018 gering. Nur 21 Prozent der Befragten vertrauten Nachrichten auf Suchmaschinen und nur 4 Prozent in den sozialen Netzwerken.
Zusammenfassend bedeutet dieses: Das Medienvertrauen allgemein steigt langsam, aber stetig. Zwei Drittel der Befragten betrachten Tages- bzw. Regionalzeitungen als vertrauenswürdig. Deshalb lautet unser Fazit: Die Gesetzesinitiative der AfDFraktion ist völlig unangemessen und ist ein Versuch, erneut zu polarisieren. Meine Fraktion wird sich dieser Initiative nicht anschließen und den Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, das deutsche Umsatzsteuergesetz ist zweifellos nicht einfach zu durchschauen und auch nicht in jeder Hinsicht plausibel. Eingeführt wurde diese Steuer im Jahr 1968, und bereits schon damals mit zwei verschiedenen Steuersätzen, und zwar einem Regelsatz in Höhe von 10 Prozent, mittlerweile ist der bei 19 Prozent, und einem ermäßigten Satz von
5 Prozent, der inzwischen bekanntlich auf 7 Prozent angehoben wurde. Mit dem ermäßigten Tarif von 7 Prozent sorgt der Bundesgesetzgeber dafür, dass ausgewählte Waren und Leistungen des täglichen Bedarfs, die der Grundversorgung zugerechnet werden, für die Konsumenten preiswerter werden. Neben den meisten Lebensmitteln gilt das etwa für Kulturangebote wie Bücher, Zeitschriften und manche Kunstobjekte, die Verwertung von Urheberrechten oder den Personennahverkehr. Eine Übersicht über die immer wieder umstrittenen Umsatzsteuerermäßigungen bietet § 12 Umsatzsteuergesetz, die vollständige Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände finden Sie in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Über die Sinnhaftigkeit von einzelnen Waren und Leistungen dieser Ermäßigungsliste ließe sich vortrefflich streiten. So werden durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent heute jede Menge Luxusgüter wie zum Beispiel Gänseleber oder Wachteleier subventioniert, andere Nahrungsmittel dagegen aber nicht mehr. In diesem Kontext nur einige Beispiele: 7 Prozent auf Obst, aber 19 Prozent auf Obstsaft; 7 Prozent auf Hundekekse und Hundefutter, aber 19 Prozent auf Kinderkekse und Babynahrung; 7 Prozent auf Kartoffeln, aber 19 Prozent auf Süßkartoffeln; 7 Prozent auf Schnittblumen, aber 19 Prozent auf Topfpflanzen. Noch absurder wird es zum Beispiel beim Kauf eines Reitpferds, dafür sind 7 Prozent Umsatzsteuer zu zahlen, ich frage mich: Warum nicht 19 Prozent? Da Reitpferde meines Erachtens kein Nahrungsmittel sein sollten und schon gar nicht zum täglichen Bedarf gehören sollten, erschließt sich mir auch nicht dieser ermäßigte Steuersatz. Meine Damen, meine Herren, ich denke, diese in die Thematik einführenden Beispiele sollten genügen.
Nun will ich aber zum Anliegen unseres Antrags kommen. Aus der Sicht diverser Medienpolitiker ist bereits seit längerer Zeit die unterschiedliche Besteuerung einer Zeitung als Online-Ausgabe mit bislang 19 Prozent und einer Zeitung als Printausgabe mit 7 Prozent widersprüchlich. Genau diese nicht mehr zeitgemäße Ungleichbehandlung gilt es aufzuheben. Die meisten von Ihnen werden sicherlich auch die Logik der unterschiedlichen Besteuerung von Presseangeboten selben Inhalts nicht verstehen. Wenn für die Printausgabe einer Zeitung aufgrund der Zuordnung zur natürlichen Grundversorgung der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, sollte dies zwangsläufig auch bei der entsprechenden Online-Ausgabe der Zeitung so sein. Gleichwohl, meine Damen, meine Herren, ist der Gedanke eines ermäßigten Steuersatzes bei Online-Ausgaben von Zeitungen nicht neu. Diese Forderung wurde in den vergangenen Jahren mit der zunehmenden
Verbreitung des Internets sowohl von der Politik als auch von den Zeitungsverlagen wiederholt erhoben. Allerdings stand bis November des letzten Jahres einer entsprechenden Umsetzung die Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union entgegen, und zwar die Richtlinie 2006/112, wonach in der EU bei elektronischen Publikationen ein Mehrwertsteuersatz von 15 Prozent galt. Künftig können die EU-Staaten allerdings zwischen den Standardsätzen und ermäßigten Steuersätzen wählen. Vonseiten des Bundesfinanzministers gibt es bereits die Ankündigung, die Umsatzsteuer für elektronische Produkte absenken zu wollen.
Meine Damen, meine Herren, damit es aber nicht nur bei einer Ankündigung bleibt, sollten auch die Länder diesen Antrag über den Bundesrat aktiv begleiten. Und so gibt es auch bereits erste Initiativen. So wurde im Niedersächsischen Landtag ein entsprechender Antrag von den dortigen CDU- und SPD-Fraktionen bereits auf den Weg gebracht und dieser in der 51. Plenarsitzung am 19. Juni 2019 von allen dort vertretenen Fraktionen, mit Ausnahme der AfD, beschlossen. Ich denke, dieser sinnvollen und zeitgemäßen Initiative sollte sich auch Thüringen anschließen und sie im Bundesrat unterstützen, um die Ungleichbehandlung von Printmedien und digitalen Medien endlich zu beenden, denn aus unserer Sicht ist diese steuerliche Ungleichbehandlung im digitalen Zeitalter nicht mehr akzeptabel. Die Digitalisierung schreitet unauffällig voran. Ich meine, dass auch unser Steuerrecht den gelebten Alltag nicht ignorieren kann, sollte oder darf.
Der Antrag verfolgt aber auch noch einen anderen Aspekt. Wie wir alle wissen, wird die Zukunft der Medienhäuser digital sein. Gerade beim Vertrieb ihrer Printmedien stoßen die Verlagshäuser mittlerweile immer mehr an ihre finanziellen Möglichkeiten. Deshalb könnte bzw. würde eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Online-Ausgaben von Zeitungen sowohl die Verlagshäuser als auch die Nutzer entlasten, dieses allerdings nur, wenn die Verlage diese Absenkung auch an die Leser weitergeben. Dass Letzteres hoffentlich keine Annahme wird, sondern ein Wunsch und eine Folge dieser Maßnahme, ist selbstverständlich. Mit der Initiative möchte die CDU-Fraktion mit dazu beitragen, dass die nicht mehr zeitgemäße Ungleichbehandlung von Printmedien und Online-Ausgaben beendet wird und der Journalismus weiterhin eine hohe Bedeutung in unserer Gesellschaft hat. Schließlich soll die Initiative auch unsere Presselandschaft stärken und zur besseren Grundversorgung unseres Freistaats mit Qualitätsjournalismus beitragen.
Abschließend, meine Damen und Herren: Auch wir, der Thüringer Landtag, sollten diesen eingeleiteten
Prozess aktiv begleiten. Stimmen Sie deshalb unserem Antrag heute zu. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, um es gleich am Anfang zu sagen: Für die Union sowohl im Bund als auch im Land oder in den Kommunen gilt: Die Meinungs- und Pressefreiheit ist ein besonders schützenswertes, unantastbares hohes Gut unseres demokratischen Rechtsstaats.
Die Meinungs- und Pressefreiheit ist bekanntlich per Grundgesetz und in Thüringen im Pressegesetz gesetzlich verankert. Durch diese gesetzlichen Verankerungen der Meinungs- und Pressefreiheit wird die freie Berufsausübung und vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen garantiert, wobei sowohl das Presseerzeugnis als auch dessen Produktion und Verbreitung geschützt sind. Ein wichtiger Grundsatz unserer Pressefreiheit besteht zudem darin, dass im Unterschied zu diktatorischen Gesellschaftsformen der Zugang zum Journalistenberuf nicht staatlich reglementiert wird und die Gründung von Verlagen keiner Zulassung bedarf.
Meine Damen, meine Herren, unter Demokraten besteht daher von jeher Konsens, die freie Berufsausübung der Journalisten zu unterstützen. Die CDU hat sich von Anfang an gemeinsam mit allen Demokraten in unserem Land dafür eingesetzt, dass die Journalisten ihre gesetzlich definierten Aufgaben diskriminierungsfrei wahrnehmen können, indem man sie mit bestimmten Rechten und Schutzmaßnahmen per Gesetz ausgestattet hat. Nachfolgend nur zwei Beispiele:
Erstens: Durch das Zeugnisverweigerungsrecht müssen Journalisten weder ihre Quellen noch ihre Rechercheergebnisse offenlegen.
Zweitens: Durch das Landespressegesetz werden Behörden zur Auskunft gegenüber Journalisten verpflichtet, hiervon ausgenommen: bei schwebenden Verfahren und Geheimschutz oder bei Verletzung privater Interessen.
Meine Damen, meine Herren, die CDU nimmt sowohl die Rechte der Akteure in den sozialen Netzwerken sehr ernst als auch die Interessen der Plattformbetreiber als Geschäftsmodell. Aber wir sorgen uns auch um die Betroffenen, die im Netz Opfer von Straftaten geworden sind. Zur Meinungsfreiheit sagen wir unbedingt Ja, aber nicht um den Preis der massenhaften Verletzung von Persönlichkeitsrechten, die eine Gefahr für unsere Demokratie und Zivilgesellschaft sein kann. Demokratie und Meinungsfreiheit sind so zu schützen, indem auch die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Individuums geschützt werden.
Und, meine Damen, meine Herren, ich bin schon der Auffassung, dass unser Recht der analogen Welt auch in der digitalen Welt gelten muss. So können wir nicht akzeptieren, dass die großen Plattformen von Unternehmen wie Facebook, Twitter und Google meinen, sie können und könnten ihre selbstdefinierten Gemeinschaftsstandards an die Stelle unserer demokratisch legitimierten Gesetze stellen. Bei dieser Grundsatzfrage geht es auch darum: Wer soll die Regeln im Netz bestimmen, die Facebooks dieser Welt oder der demokratisch legitimierte Rechtsstaat? Ich denke, Letzterer.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das maßgeblich von der SPD unter der Federführung des damaligen Justizministers Heiko Maas am Ende der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags erarbeitet wurde. Danach ist strafbaren Inhalten auch in sozialen Netzwerken wirksam entgegenzutreten. Deshalb ist auch die Schaffung des entsprechenden gesetzlichen Rahmens zu begrüßen. Aus der Sicht bleibt es dabei: Meinungs- und Pressefreiheit ist in unserer Demokratie ein essenzielles Grundrecht. Es ist die Meinungs- und Pressefreiheit in den Grenzen unseres Grundgesetzes, allerdings auch unter Berücksichtigung anderer Gesetze wie beispielsweise des Schutzes der persönlichen Ehre, des Jugendschutzes und dergleichen.
Meine Damen, meine Herren, abschließend: Die CDU setzt anstelle einer Regulierung politischer Meinungsäußerungen im Internet vielmehr auf die digitale Bildung und somit auf eine Stärkung der Digital- und Medienkompetenz, die Selbstregulierung
von Plattformbetreibern sowie eine Stärkung der Debattenkultur in den Netzwerken, aber auch auf eine konsequente Anwendung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, zunächst zum Tagesordnungspunkt 16 a. Um das Ergebnis der Evaluierung gleich vorwegzunehmen: Die in der 5. Legislaturperiode des Thüringer Landtags unter maßgeblicher Verantwortung der CDU am 19. Mai 2011 gefasste bzw. am 16. April 2014 neu gefasste Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union hat sich grundsätzlich bewährt. Auch hat sich die Vereinbarung insgesamt positiv auf die Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Landtag in Europafragen ausgewirkt.
Bereits vor vier Jahren wurde die erste Evaluierung der Vereinbarung durchgeführt, in deren Ergebnis diese erweitert wurde. Damals verlangte der Landtag von der Landesregierung die Umsetzung der sich bis heute bewährten Maßnahmen und diese beinhalten die Beteiligung bei allen Angelegenheiten der EU, eigenen Initiativen der Landesregierung, dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission,
Berichten über die EMK, also Europaministerkonferenz, und den AdR sowie Grün- und Weißbüchern.
Die Umsetzung dieser im Jahr 2014 zusätzlich aufgenommenen Beteiligungen des Landtags gewährleistet seither eine umfassende Information zumindest aller Abgeordneten des Europaausschusses in den Angelegenheiten der EU. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einsetzung eines eigenständigen Europaausschusses durch den Beschluss des Thüringer Landtags vom 5. Dezember 2014. Durch diese Maßnahme konnte die Qualität der Europapolitik im Thüringer Landtag zweifelsfrei deutlich erhöht werden. In quantitativer Hinsicht kann festgehalten werden, dass im Berichtszeitraum 2014 bis 2018 – somit innerhalb von vier Jahren – insgesamt 243 sogenannte Frühwarndokumente eingegangen sind, von denen 81 im Europaausschuss und von diesen wiederum 74 in den anderen Fachausschüssen beraten wurden.
Anhand dieser Zahlen kann ich für meine Fraktion sagen, dass die bestehende Vereinbarung sehr wohl mit dazu beigetragen haben dürfte, dass der Thüringer Landtag im Vergleich zu anderen Parlamenten häufig Stellung zu den Frühwarndokumenten bezieht.
Wie die entsprechenden Voten des Europaausschusses ausgefallen sind, darauf ist der Ausschussvorsitzende in seinem Bericht bereits eingegangen. In Auswertung der bisherigen Ausschussarbeit ist jedoch aus meiner Sicht unbedingt folgende Problematik festzuhalten: Aufgrund bislang fehlender einheitlicher und klarer Anwendungskriterien wurden in der Vergangenheit teilweise Fragen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit miteinander vermengt. Dieser Umstand wiederum erschwerte mitunter die gemeinsame Verständigung auf ein qualifiziertes Beratungsergebnis im Ausschuss. In den Beratungen gab es dabei nicht selten unterschiedliche Auffassungen bei der Frage, was Gegenstand einer Subsidiaritätsrüge oder von Subsidiaritätsbedenken sein kann bzw. ob allein schon das Fehlen einer Kompetenznorm oder der Verhältnismäßigkeit eine Subsidiaritätsrüge oder Subsidiaritätsbedenken rechtfertigen könnten. Kurzum: Die Differenzierung zwischen Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsbedenken gestaltete sich mitunter schwierig.
Meine Damen, meine Herren, nichts ist jedoch so gut, als dass es nicht verbessert werden könnte. Deshalb beinhaltet die Stellungnahme der CDUFraktion eine Reihe von Empfehlungen, die auch Eingang in den gemeinsamen Antrag der Fraktion der CDU und der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 6/6966 gefunden haben. Grundsätzlich bleibt aber festzustellen, dass die CDU-Fraktion aufgrund
der positiven Praxiserfahrungen im Umgang mit der Vereinbarung im Moment keine Veranlassung sieht, die bestehende Vereinbarung durch eine einfachgesetzliche oder verfassungsgesetzliche Regelung zu ersetzen. Meines Erachtens ergibt sich vielmehr die Notwendigkeit, die bestehende Vereinbarung lediglich anzupassen bzw. zu ergänzen.
Auf die einzelnen von der CDU-Fraktion eingebrachten Ergänzungen bzw. Anpassungen will ich aus Zeitgründen nicht näher eingehen. Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zum Antrag in der Drucksache 6/6966.
Mal eine Frage: Soll ich auch gleich zu 16 b sprechen?
Vielen Dank. Nun zum Weißbuch über die Zukunft Europas und den fünf Reflektionspapieren der EUKommission sowie insbesondere zum Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 6/7141. Viele Punkte des Antrags finden grundsätzlich die Zustimmung meiner Fraktion, folgende Punkte allerdings nicht bzw. nur teilweise, und das sind: II.2., II. 3. sowie V.2.
Zu II.2.: Die Koalitionsfraktionen präferieren das fünfte Szenario des EU-Weißbuchs, welches lautet: „Viel mehr gemeinsames Handeln“. Das bedeutet letztendlich, dass die Mitgliedstaaten künftig weitere Aufgabenkompetenzen und gesetzliche Befugnisse an die EU abgeben. Dieses widerspricht sowohl den Zielen der CDU-Fraktion als auch des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker. In diesem Zusammenhang zitiere ich den Präsidenten auszugsweise aus seiner Rede zur Lage der Union 2017: „Nicht zuletzt möchte ich – in Weiterführung der Kommissionsbemühungen der letzten Jahre –, dass sich unsere Union stärker auf die wirklich wichtigen Dinge konzentriert. Wir sollten die Bürger Europas nicht mit Regelungs-Klein-Klein nerven, sondern in großen Dingen Größe zeigen, nicht pausenlos neue Initiativen vom Zaun brechen und Befugnisse, dort wo es sinnvoll ist, an die Nationalstaaten zurückgeben. Deshalb hat diese Kommission versucht, in großen Dingen Größe zu zeigen und sich – und das hat sie getan – in kleinen Dingen zurückzuhalten.“
Um diese Arbeit in dem zitierten Sinne voranzubringen, hat der Kommissionspräsident eine Taskforce eingesetzt, um sicherzustellen, dass die EU nur dort tätig wird, wo dies einen Mehrwert bringt. Er tendiert folglich in Richtung Szenario 4 „Weniger, aber effizienter“, wobei sich die EU auf eine gewisse Zahl von Tätigkeiten konzentrieren soll, um ihre Prioritäten effizienter zu bewältigen. Die CDU-Fraktion stimmt diesem Ansatz grundsätzlich zu, hält in Teilbereichen aber auch andere Szenarien mit Ausnahme des Szenarios 1 „Weiter wie bisher“ für relevant. Fazit: Wir sprechen uns für einen Mix der Szenarien 2 bis 5 aus. Hinsichtlich des Szenarios 5 „Viel mehr gemeinsames Handeln“ sollte auch beachtet werden, dass bereits heute rund 80 Prozent unseres Bundes- und Landesrechts auf EU-Recht basiert.
Zu II.3.: Die Koalitionsfraktionen sind der Überzeugung, dass die EU-Förderpolitik nach 1989 maßgeblich dazu beigetragen hat, in Thüringen eine soziale Infrastruktur zu schaffen, Arbeitsmarktförderung zu ermöglichen und erfolgreiche Klein- und mittelständische Unternehmen entstehen zu lassen. Das ist zwar nicht falsch, ich denke allerdings, das ist zu kurz gegriffen und nur eine partielle und keinesfalls ganzheitliche Betrachtung. Was ist beispielsweise mit unserer seit 1989 geschaffenen technischen Infrastruktur? Ich nenne da insbesondere die Verkehrsinfrastruktur oder unsere Forschungsinfrastruktur.
Meines Erachtens hat der Freistaat Thüringen durch die EU-Förderpolitik weitaus mehr profitiert und dies sollte und muss erwähnt werden.
Zu V.2.: Nach den Koalitionsfraktionen brauchen wir ein solidarisches, soziales, gerechtes, demokratisches und ökologisches Europa. Dem stimme ich ebenfalls grundsätzlich zu, aber wir brauchen noch weitaus mehr. Diesbezüglich verweise ich beispielsweise auf die fünf kohäsionspolitischen Ziele der EU-Kommission für die Förderperiode 2020 bis 2027 und diese lauten stark verkürzt: ein intelligentes Europa, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Globalisierung, digitaler Wandel, ein grüneres, CO2-freies Europa, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, ein stärker vernetztes Europa, Verkehrs-, Energie- und digitale Netzwerke, ein sozialeres Europa, Effektivität der Arbeitsmärkte, bessere Infrastruktur für Bildung, Ausbildung, Gesundheit und soziale Eingliederung, ein bürgernäheres Europa, nachhaltige und integrierte Entwicklung durch Initiativen vor Ort einschließlich Stadtentwicklung. Also fünf Dimensionen für die Förderperiode 2020 bis 2027.
Und nicht nur das. Ich könnte auch auf die Strategieempfehlungen der EU-Kommission für die kommende Legislatur 2019 bis 2024 mit den fünf Dimensionen hinweisen, die lauten: ein schützendes Europa, ein wettbewerbsfähiges Europa, ein faires Europa, ein nachhaltiges Europa sowie ein einflussreiches Europa.
Aus Zeitgründen will ich darauf nicht näher eingehen. Sie mögen aber daran erkennen, die Herausforderungen der EU sind wesentlich umfangreicher und das ist auch gut so.
Aus den von mir genannten Gründen kann meine Fraktion dem vorliegenden Antrag somit nicht zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, heute werden wir uns zweimal mit dem Thema „Brexit und seine Auswirkungen auf Thüringen“ beschäftigen. Diesbezüglich verweise ich auch auf den Tagesordnungspunkt 3, und heute Abend wird es im Europäischen Informationszentrum in der Staatskanzlei das sogenannte Europagespräch geben, auch zum Thema „Brexit“.
Unabhängig davon wird das Thema „Brexit“ auch schon seit zweieinhalb Jahren sinnvollerweise im Europaausschuss behandelt, aber auch ungeachtet dessen vermag kaum jemand in Europa die weitreichenden Folgen des Brexit für das Vereinigte Königreich und die Europäische Union vollumfänglich abschätzen zu können. Auf jeden Fall wird der Brexit und seine Auswirkungen ein höchst interessanter wissenschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsgegenstand verschiedenster Disziplinen sein. So interessant dieses auch sein mag, so höchst bedauerlich ist der Brexit für meine Fraktion und für mich als überzeugter Europäer.
Und am Ende – das wird die Zukunft zeigen, da bin ich mir ganz sicher – werden sowohl die Briten als auch die verbleibenden 27 Mitgliedstaaten der EU und ihre dann 320 NUTS-1- und NUTS-2-Regionen nicht gewinnen, sondern verlieren.
Auch an Thüringen werden diese Entwicklungen nicht spurlos vorübergehen. Die Massivität dieser Auswirkungen werden auch nicht vordergründig die Teilnehmer des Erasmus-plus-Programms spüren. Ich bin mir sicher, für die 50 Beteiligten aus Thüringen und die 37 aus Großbritannien wird eine Lö
sung gefunden werden. In diesem Zusammenhang spreche ich von den sogenannten Notfallregelungen. Dieses wird wohl auch für 80 Thüringerinnen und Thüringer gelten, die 2017 ihren Wohnsitz von Thüringen nach Großbritannien verlegt haben.
Meine Damen, meine Herren, die mit dem Brexit verbundenen Folgen werden uns alle treffen. Dafür sprechen bereits die Zahlen, die Minister Tiefensee kürzlich vorgelegt hat. Danach ist Großbritannien für mehr als 270 Thüringer Betriebe mit einem Gesamthandelsvolumen von fast 2 Milliarden Euro der zweitwichtigste Handelspartner. Was das bedeutet, dürfte uns allen hier bewusst sein. Selbstverständlich muss der Brexit geregelt und fair verlaufen. Gleichwohl sollten wir sehr daran interessiert sein, auch nach einem ungeregelten Brexit intensive wirtschaftliche, soziale, kulturelle und sonstige Verbindungen mit Großbritannien zu erhalten, zu pflegen und weiterzuentwickeln.
Meine Damen, meine Herren, um die nur zum Teil absehbaren wirtschaftlichen Folgen für Thüringen und Deutschland insgesamt zu minimieren, setzen CDU und CSU in ihrem gerade verabschiedeten Europawahlprogramm auch auf die Gestaltung der künftigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen, in deren Rahmen eine möglichst enge Anbindung der beiderseitigen Märkte angestrebt wird, ohne jedoch dabei die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts zu gefährden.
Abschließend, meine Damen, meine Herren, gebe ich zu erkennen: Die Europäische Union steht vor großen Herausforderungen. Es wird Zeit, aus dem Brexit die möglichst richtigen Lehren zu ziehen, dann sollte, dürfte oder müsste die Friedens- und Wertegemeinschaft Europäische Union, der größte Binnenmarkt der Welt, hoffentlich auch eine gute Zukunft haben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, ich hatte bereits in meiner kurzen Rede gesagt, dass die Europäische Union eine Werte- und Friedensgemeinschaft ist.
Das kann ich auch jetzt einfach nur noch einmal unterstreichen. Unabhängig davon ist ja das Thema „Geld“ hier auch in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt; dazu kann ich sagen: Durch die EU 28 oder demnächst EU 27 sind wir der größte Binnenmarkt der Welt geworden.
Nur Deutschland würde überhaupt gar nicht wahrgenommen werden auf diesem weltweiten Binnenmarkt. Das ist das eine. Und das andere: Deutschland als größter Nettozahler. Natürlich sind wir der größte Nettozahler in die Europäische Union, aber wir sind auch die größten Profiteure von dieser Einzahlung.
Das wollte ich zur Versachlichung der Diskussion noch sagen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, kaum ein anderes Gesetzesvorhaben der EU wurde in den letzten Jahren so kontrovers debattiert wie die neue europäische Urheberrechtsrichtlinie und insbesondere ihr Artikel 13. Die Inhalte der Reform sind im Wesentlichen a) die Anpassung des Urheberrechts an die geänderten Rahmenbedingungen der Digitalisierung und des Internets und b) die Stärkung der Rechte der Urheber gegenüber den Plattformen, Anbietern und Videoportalen. Die Befürworter der EU-Urheberrechtsreform, wie die Bundesjustizministerin Barley, sehen beispielsweise YouTube und Facebook oder Instagram in der Pflicht, die Haftung für unautorisierte Veröffentlichungen urheberrechtlich geschützter Werke zu übernehmen, da diese Anbieter durch eigene Werbeeinnahmen von den kommerziellen Auswertungen der Inhalte profitieren.
So weit, so gut. Für heftige Kontroversen hat allerdings die Wahl der Mittel gesorgt. Umstritten ist dabei insbesondere die konkrete Festlegung in Artikel 13 der besagten EU-Urheberrechtsrichtlinie, wonach Anbieter von Online-Inhaltsweitergabediensten bereits vor dem sogenannten Upload sicherzustellen haben, dass diese nicht gegen das Urheberrecht und gegen die Rechte Dritter verstoßen. Zu diesem Zweck sollen nun die Plattformen mit den sogenannten Uploadern, also den Rechteinhabern, über die Inhalte verhandeln und mit Letzteren faire und angemessene Lizenzvereinbarungen schließen. Für den Fall, dass keine Lizenzvereinbarung erfolgt, soll der Plattformanbieter mithilfe von sogenannten Uploadfiltern, sprich Inhaltserkennungs
techniken, das Hochladen nicht lizenzierter Inhalte auf die eigene Plattform verhindern.
Kritiker verweisen dabei allerdings auf das Problem des sogenannten Overblockings, das ist gerade von meiner Vorrednerin auch schon genannt worden, da solche Filter nicht zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Inhalten unterscheiden können, wie zum Beispiel legales Zitat oder Parodie. Im Ergebnis dieses Filterungsvermögens befürchten die Kritiker dann eine Art Zensurmaschine sowie vor allem auch die Einschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit.
Meine Damen, meine Herren, wegen der noch offenen Fragen und der unverhältnismäßig erscheinenden Forderung, Plattformanbieter zum Einsatz von ungeeigneten Uploadfiltern zu verpflichten, lehnt die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag den Artikel 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie ab. Dieses entspricht im Übrigen auch dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene. Das ist zwar schon etwas länger her, vergleichen Sie Seite 49. Die vorgeschlagene Uploadfilter-Lösung halten wir zudem aus drei Gründen für schädlich. Erstens, bislang gab es noch keine technische Lösung, die fehlerfrei funktioniert und die zwischen Zitaten und Parodien unterscheiden kann. Zweitens besteht die Gefahr, dass Plattformanbieter aus Furcht vor Rechtsverstößen und als Folge der noch unausgereiften technischen Lösung mehr Inhalte als nötig ausfiltern und somit die Meinungsfreiheit einschränken. Und drittens wird sich die Verpflichtung von Uploadfiltern vor allem negativ auf kleinere Unternehmen auswirken, denn diese sind hinsichtlich der Filtersoftware von den großen Konzernen wie Google und Facebook abhängig.
Abschließend, meine Damen, meine Herren: Sinnvoller und besser als eine schlechte, unausgewogene technische Lösung ist meines Erachtens zunächst ein Verzicht auf die Uploadfilter-Lösung. Eine Alternative, die im Übrigen auch diskutiert wird, könnte aus meiner Sicht die Einführung einer Vergütung für Inhalte auf Onlineplattformen sein, zum Beispiel analog der VG WORT. Zensurmaschinen wie Uploadfilter wären dann zumindest überflüssig. Ich denke, dass auch dies Gegenstand der gegenwärtigen Diskussion sein sollte. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, im Wesentlichen zielt der am 26. Oktober 2018 von dem Ministerpräsidenten unterzeichnete Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf eine Novellierung des Telemedienauftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Mit dieser Neufassung der Regelung für Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender wird staatsvertraglich ein Kompromiss zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einerseits und privaten Presseverlegern andererseits vereinbart. Bei der Kompromissfindung sprechen nahezu alle Beteiligten jetzt sogar davon, dass dieser Kompromiss geeignet sei, das duale System von öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern insgesamt zu stabilisieren.
Vorausgegangen war der Novellierung des Telemedienauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband deutscher Zeitungsverleger und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ausgangspunkt dieses Rechtsstreits waren die presseähnlichen Veröffentlichungen auf der Webseite der Tagesschau vom 15. Juni 2011, die seither den Verlegern als
Beweisgrundlage dienten. Auch heute noch sind diverse Verfahren über mehrere Instanzen anhängig.
Zu den wesentlichen Vereinbarungen, die den Kompromiss ausmachen, hat Minister Hoff vorgetragen, wie beispielsweise Schlichtungsstelle, Konzentration der Rundfunkanstalten auf den audiovisuellen Bereich, Verweildauer in Mediatheken, Zulässigkeit/Unzulässigkeit von presseähnlichen Online-Angeboten – ich muss nichts weiter dazu sagen. Gleichwohl werden von dem erzielten Kompromiss nicht alle Medienschaffenden überzeugt sein, aber in welchem Bereich des gesellschaftlichen Lebens ist das schon so. So wird unter anderem von der Filmwirtschaft und den Fernsehproduzenten die Abschaffung der bisherigen 7-Tage-Regelung moniert. Sie sehen darin eine Einschränkung der eigenen Verwertungsmöglichkeiten und somit einen wirtschaftlichen Verlust.
Ob diese Befürchtungen berechtigt sind, bleibt abzuwarten, gegebenenfalls muss nachgesteuert werden.
Abschließend möchte ich noch bemerken, dass die neuen Regelungen das duale System von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien insgesamt stabilisieren dürften. Deshalb wird die CDU-Fraktion auch dem Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren. Der Antrag der Fraktion der CDU – „Angemessene Erinnerung an die Friedliche Revolution vor 30 Jahren und den Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 in Thüringen“ in der Drucksache 6/5552 wurde in der 116. Plenarsitzung am 26. April 2018 beraten und einstimmig an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der ebenfalls in der 116. Plenarsitzung beratene Alternativantrag der AfD-Fraktion „Die Erinnerung an 1989/1990 pflegen, die Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte fördern, das Vermächtnis der Friedlichen Revolution bewahren“ in der Drucksache 6/5633 fand dagegen keine Mehrheit für eine Überweisung an den entsprechenden Ausschuss.
In der 47. Sitzung des für zuständig erklärten Ausschusses am 18. Mai 2018 erfolgte die Fortsetzung der Beratung des Antrags der CDU-Fraktion. In diesem Zusammenhang wurde seitens der Koalitionsfraktionen die Bitte an die antragstellende CDU herangetragen, aus dem vorliegenden CDU-Antrag mit den Ergänzungen der Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten. Diesem Antrag wurde seitens des Antragstellers grundsätzlich entsprochen, worauf die Fortberatung des Antrags auf die nächste planmäßige 48. Ausschusssitzung am 15. Juni 2018 einvernehmlich vertagt wurde.
Nachdem weder in der 48. noch in der 50. Ausschusssitzung ein abschließendes Beratungsergebnis erzielt worden war, kamen die Ausschussmitglieder mehrheitlich überein, diesen Tagesordnungspunkt erneut zu vertagen. In der 52. Ausschusssitzung am 26. Oktober 2018 wurde der Beratungsgegenstand erneut aufgerufen. Da sich der Antragsteller, die CDU-Fraktion, nicht mit allen Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen einverstanden erklären konnte und andererseits die Koalitionsfraktionen nicht auf ihre Änderungsvorschläge verzichten wollten, beschloss der Ausschuss mehrheitlich, den Antrag der CDUFraktion abzulehnen – vergleiche die Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/6327. So viel zur Berichterstattung. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, nachdem die medienrechtliche Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung hier bereits vor vier Wochen Tagesordnungspunkt im Plenum war, und zwar im Rahmen des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, folgt heute quasi Teil zwei, die Novellierung des MDR-Staatsvertrags und damit die entsprechende Transformation in Thüringer Landesrecht.
Novellierungsgegenstand sind die besonderen Regelungen der Datenschutzaufsicht für Medienschaffende und dabei insbesondere die Erneuerung des sogenannten Medienprivilegs, so wie es bereits für ARD, ZDF und Deutschlandradio erfolgt ist.
Wie beim 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag knüpfen dabei die neuen Regelungen im Wesentlichen an dem bestehenden Medienprivileg an, das den Medien seit Langem schon Ausnahmen vom Datenschutzrecht gewährt, um die redaktionelle Tätigkeit nicht zu erschweren oder gar zu behindern. Mithilfe dieser Sonderregelungen für die Medien soll vor allem der Informantenschutz und damit die grundgesetzlich gesicherte und garantierte Pressefreiheit gewährleistet werden. Bereits bei der Debatte zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wies ich auf das Rechtsgutachten der Leipziger Universitätsprofessorin Schiedermair zum MDRDatenschutzstaatsvertrag hin. Danach erlaubt die DS-GVO den Mitgliedstaaten zum einen die Aufrechterhaltung des Medienprivilegs für die Verarbeitung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken. Zum anderen erweitert sie die medienrechtlichen Ausnahmemöglichkeiten gegenüber denen in der bisherigen EUDatenschutzrichtlinie.
Meine Damen, meine Herren, die DS-GVO wird demnach das Medienprivileg, zumindest was den MDR und den sonstigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft, in keiner Weise beschneiden, sondern vielmehr erweitern und präzisieren. So weit, so gut, wäre da nicht die generelle Benachteiligung bzw. Schieflage des MDR-Standorts Thüringen durch den MDR-Staatsvertrag schlechthin. Aber dieses Thema wird uns leider noch länger beschäftigen, ist auch heute nicht Gegenstand der Diskussion. Wie dem auch sei, dem vorliegenden Gesetzentwurf können wir als CDU-Fraktion zustimmen und werden das, wenn nicht heute, dann morgen machen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, zumindest ein Regelungsgegenstand des heute dem Thüringer Landtag vorgelegten Thüringer Gesetzes zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat im Vorfeld für Diskussionsstoff gesorgt. Angesichts dieser Debatte möchte ich nachfolgende Bemerkungen zum Staatsvertrag machen. Im Detail regelt das Vertragswerk inhaltlich insbesondere zwei Punkte – der Staatssekretär wies bereits darauf hin –: Erstens geht es darum, den öffentlich-rechtlichen Sendern eine engere Kooperation untereinander zu ermöglichen, ohne dass sie dabei wettbewerbsrechtliche Risiken eingehen.
Zweitens soll die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar ab 25. Mai 2018 geltende EU-DatenschutzGrundverordnung – kurz DSGVO genannt – durch die Novellierung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in nationales und somit auch Thüringer Recht umgesetzt werden.
Zunächst zur Rechtssicherheit für engere Kooperationen der Rundfunkanstalten: ARD, ZDF und Deutschlandradio werden nunmehr als Sendeanstalten eingestuft, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erbringen. Die Sender sollen damit nunmehr eine rechtssichere Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Betrieb, Verwaltung, Technik und Programmverarbeitung erhalten. Dieses – meine Damen, meine Herren – dürfte meines Erachtens auch ein erster richtiger Schritt sein, Kosten zu minimieren. Ich denke, das sollte unser aller Ziel sein.
Nun zum zweiten Novellierungsschwerpunkt, und zwar den Regelungen der Datenschutzaufsicht für Medienschaffende oder auch der Erneuerung des sogenannten Medienprivilegs. Die neuen Regelungen knüpfen im Wesentlichen an das bestehende Medienprivileg an, das den Medien seit Langem schon Ausnahmen vom Datenschutzrecht gewährt, um die redaktionelle Tätigkeit nicht zu erschweren oder gar zu behindern. Mithilfe dieser Sonderregelung für die Medien soll vor allem der Informantenschutz gewährleistet werden und damit letztlich die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit.
Meine Damen, meine Herren, dass die im Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Verbindung mit der DSGVO getroffenen Regelungen als eine Verbesserung des für unsere Pressefreiheit existenziellen Medienprivilegs gewertet werden, dokumentiert das Rechtsgutachten der Leipziger Universitätsprofessorin Dr. Schiedermair, das von den drei Staatskanzleien von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Auftrag gegeben wurde. Daraus möchte ich auszugsweise nur drei für mich wesentliche Sätze zitieren:
Erstens: „Artikel 85 Abs. 2 der Datenschutzgrundverordnung erlaubt den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Aufrechterhaltung des Medienprivilegs für Verarbeitung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken.“ Zweitens: „Zugleich erweitert Artikel 85 DSGVO die Ausnahmemöglichkeiten von der grundsätzlichen Anwendung derselben gegenüber den in der bisherigen Datenschutzrichtlinie vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten.“ Und drittens: „Der Begriff der journalistischen Zwecke erscheint nicht mehr als eng umgrenzter Ausnahmebereich wie in der Datenschutzrichtlinie, sondern muss vielmehr weit ausgelegt werden.“
Meine Damen, meine Herren, zusammenfassend Folgendes: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht der Bundesrepublik Deutschland, ihr Medienprivileg nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern vielmehr zu erweitern und zu präzisieren. Nach Auffassung meiner Fraktion ist dieses durch den Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gewährleistet. Wir werden deshalb dem Thüringer Gesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und meine Herren, am vergangenen Sonntag wurde der ICE-Knoten Erfurt fahrplanmäßig in Betrieb genommen. Die letzte 107 Kilometer lange Lücke zwischen Thüringen und Bayern mit 22 Tunneln, 29 Brücken und weiteren Ingenieurbauwerken ist nun geschlossen – aber nicht nur das. Die ICE-Schnellbahnstrecke von Berlin nach München über Erfurt ist Teil des transeuropäischen Netzes 1 – kurz TEN – von Skandinavien bis Sizilien – wohlgemerkt TEN 1 und nicht TEN 2, 3 oder 4. Bereits hierin mögen Sie erkennen, welche europäische Relevanz diese bedeutende Magistrale hat.
Seit Sonntag sind Berlin in 1 Stunde 50 Minuten, München in 2 Stunden 15 Minuten, Dresden in rund 2 Stunden und Frankfurt am Main ebenfalls in rund 2 Stunden von Erfurt aus erreichbar.
Thüringen liegt somit nicht nur in der Mitte Deutschlands, sondern ist einer der zentralen Knotenpunkte im europäischen Schienennetz. Und nicht nur Historiker, Raumordner oder Landesplaner wissen, wie bedeutend und maßgeblich früher die Lage von Handelsstraßen war und diese Lage an europäischen Verkehrsachsen auch heute noch für die Entwicklung von Großstädten, urbanen Verdichtungsräumen bzw. Metropolregionen ist. Denn Verkehrsachsen sind bekanntlich Entwicklungsachsen sowie infrastrukturelle Voraussetzung für die Prosperität von aufstrebenden Wirtschaftsräumen.
Meine Damen, meine Herren, die Realisierung des VDE-Projekts Nr. 8 ist für unsere Landeshauptstadt Erfurt und den Wirtschaftsstandort Thüringen umgangssprachlich ausgedrückt „Gold wert“ oder „ein Sechser im Lotto“.
Das Entscheidende wird allerdings sein, wie dieses Potenzial genutzt wird. Intelligente landesplanerische, städtebauliche, wirtschaftspolitische und verkehrsplanerische Lösungen gilt es zu entwickeln, wie zum Beispiel Ausbau der Mitte-DeutschlandVerbindung, Optimierung der sonstigen verkehrstechnischen Verknüpfungen – Stichwort ÖPNV/ SPNV –, Ausbau des Kongress- und Messestandorts Erfurt, Weiterentwicklung unseres Kultur-, Natur-, Tourismus- und Wirtschaftslandes Thüringen. Dieses alles, damit auch unsere ländlichen Räume nördlich und südlich der Thüringer Städtekette von dem europäischen Verkehrsknotenpunkt Erfurt profitieren können.
Denn nach wie vor gilt der verfassungsrechtliche und raumordnerische Grundsatz der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen im ganzen Land. Dieses ist wahrlich eine große Herausforderung, sowohl für unseren Freistaat als auch für unsere Landeshauptstadt. Schauen wir mal, was letztendlich herauskommt. Wir werden es, und zwar die erforderlichen Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen, aufmerksam verfolgen. Die Zeit läuft. Nicht erst jetzt, seit der Inbetriebnahme muss gehandelt werden.
Unabhängig davon ist Fakt: Im Gegensatz zu einigen anderen bundesweiten Großprojekten wie dem Flughafen Berlin-Brandenburg, der Elbphilharmonie in Hamburg oder Stuttgart 21 wurde die VDE 8 Schnellbahntrasse nach der Beendigung des zwischenzeitlichen Baustopps im Jahr 2006 termingerecht realisiert. Das ist zweifelsfrei neben den bemerkenswerten ingenieurbautechnischen Leistungen auch seitens der Projektsteuerung und Baudurchführung eine Meisterleistung. In diesem Zusammenhang komme ich nicht umhin, auch unseren ehemaligen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel zu erwähnen und ihm ausdrücklich für sein En
gagement hinsichtlich des heutigen Trassenverlaufs durch Thüringen zu danken.
Zumindest wir als CDU-Fraktion wissen, welchen Anteil er in den politischen Weichenstellungen hatte und dabei den Mitbewerber Sachsen auf Platz 2 verwies. Heute nach der Fertigstellung der ICESchnellbahntrasse von München über Erfurt nach Berlin sehen viele Thüringer dieses so bedeutende europäische Großprojekt positiv. Das war leider nicht immer so. Diesbezüglich empfehle ich einen Blick in die Landtagsdokumente und ein Studium der entsprechenden Plenarniederschriften. Dann entsteht aus dem erfolgreich abgeschlossenen Planungs- und Bauprozess der ICE-Schnellbahntrasse auch ein authentisches Bild für die Nachwelt. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, der Bericht wird heute etwas intensiver sein, aber das ist letztendlich das Ergebnis des längeren Beratungsverlaufs. Als Berichterstatter möchte ich Folgendes zu den Beratungen über den Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/1752 ausführen: Der besagte Antrag wurde in der 48. Plenarsitzung am 22. April 2016 erstmals im Landtag beraten. In dieser Sitzung haben sich alle Fraktionen einstimmig zur Fortberatung des Sofortberichts nach Nummer I des Antrags im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft ausgesprochen. Die Nummer II des Antrags, Entwicklung eines KMU-Test-Leitfadens in der Gesetzesfolgenabschätzung, und Nummer III des Antrags, Kostenfolgen von Gesetzes- und Verordnungsvorhaben für die Thüringer Wirtschaft, wurde ebenfalls einstimmig an diesen Ausschuss überwiesen. In der 20. Ausschusssitzung am 12. Mai 2016 erfolgte sowohl die Fortset
zung der Beratung des Sofortberichts als auch die zu den Nummern II und III des Antrags. Während der Sofortbericht zu Nummer I in dieser Sitzung für erledigt erklärt wurde, bemerkte der Regierungsvertreter bezüglich Nummern II und III des Antrags, dass hinsichtlich der Überführung dieses Tests in die Praxis Thüringens die im KMU-Test eingeführten Maßnahmen im weitesten Sinne bereits eingeführt worden seien. Die Punkte, bei denen dieses bislang nicht der Fall sei, würden in den Prüffragenkatalog aufgenommen. Im Rahmen der Erweiterung soll es dabei nicht nur bei einem Leitfaden bleiben, welcher den KMU-Test widerspiegelt, sondern es wird ein qualitativ höheres Niveau angestrebt. Man wolle nicht nur allgemeine Formulierungen, dass mittelständische Unternehmen unterstützt werden müssten, sondern anhand der Prüffragen sollten genauere Rückschlüsse gezogen werden können, mit welchen Auswirkungen von Gesetzen zu rechnen sei.
Auf die Nachfrage, ab wann der neue Prüffragenkatalog gelten werde, wurde geäußert, man strebe den 1. August 2016 an. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft am 25. August 2016 erfolgte die Weiterberatung der Nummern II und III des Antrags. In diesem Zusammenhang teilte der Regierungsvertreter mit, die Einführung des KMU-Tests solle Bestandteil weiterer geplanter Anpassungen der Vorgaben zur Gesetzesfolgenabschätzung im Rahmen einer Änderung der ThürGGO werden. Da die Planungen des Gesamtvorhabens noch nicht abgeschlossen sind und eine gebündelte Umsetzung vorgesehen sei, könne der KMU-Test nach entsprechendem Kabinettsbeschluss voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 eingeführt werden. Nach diesen Ausführungen beschloss der Ausschuss einstimmig, den Tagesordnungspunkt nicht abzuschließen und wieder aufzurufen, wenn dem Ausschuss nach dem betreffenden Kabinettsbeschluss der Prüfbogen zur Verfügung gestellt wird.
Nachdem fast ein Jahr ohne Vorlage des für 2016 zugesagten KMU-Prüfbogens vergangen war, stellte die CDU-Fraktion am 22. August 2017 in der Drucksache 6/4363 den Antrag, über den Stand der bisherigen Beratung zu berichten. In der 93. Plenarsitzung am 1. September wurde dann auch der Bericht zum Bearbeitungsstand des Antrags gegeben und inhaltlich in der folgenden 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft weiterberaten. In dieser Sitzung wurde der Prüffragenkatalog des Wirtschaftsministeriums, auf dessen Grundlage die Belastung für kleine und mittelständische Unternehmen intern geprüft wird, verteilt. In diesem Zusammenhang wurde empfohlen, den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich abzulehnen. Nach dieser Beschlussempfehlung soll heute die abschlie
ßende Beratung über den CDU-Antrag zum KMUTest erfolgen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, mit dem Thüringer Gesetz zum Studienakkreditierungs
staatsvertrag wird der bereits im Juni 2017 unterzeichnete Staatsvertrag durch ein Transformationsgesetz in Landesrecht überführt. Die CDU-Fraktion wird dem Thüringer Gesetz zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag zustimmen, da mit dem Staatsvertrag die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2016 umgesetzt wird. Grundsätzlich hatte das Verfassungsgericht den Ansatz bestätigt, die Hochschullehre durch Akkreditierung einer verbindlichen externen Qualitätssicherung zu unterziehen, jedoch sahen die Richter Mängel in der rechtlichen Umsetzung, denn nicht die Wissenschaftsministerien der Länder prüften die Studiengänge, sondern private Agenturen und versahen diese mit einem Gütesiegel. Das Gericht kam zu der Auffassung, die für die Akkreditierung wesentlichen Entscheidungen müssen durch den Gesetzgeber selbst getroffen werden. Das wurde jetzt mit dem Staatsvertrag geändert und geheilt, indem der staatliche Akkreditierungsrat, der die Agenturen überwacht, mehr Kompetenzen erhält. So wird künftig der Rat Akkreditierungen und Reakkreditierungen beschließen und nicht wie bisher die Agenturen. Damit werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten und fristgerecht umgesetzt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, der Antrag der CDU-Fraktion „Wintertourismus in Thüringen den klimatischen Bedingungen anpassen“ in der Drucksache 6/3434 wurde in der 77. Plenarsitzung am 15.02.2017 beraten und in den für Tourismus zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen.
Über die Beratung im Ausschuss ist Folgendes zu berichten: Am 7. März 2017 erfolgte die Fortsetzung der Beratung des Antrags. Hierbei sagte der Vertreter der Landesregierung zu, dem Ausschuss eine Liste der seit 2008 geplanten bzw. umgesetzten Maßnahmen für den Ausbau wintertouristischer Angebote zuzuleiten. Darüber hinaus sollte der Ausschuss Informationen über den prozentualen Anteil des Wintertourismus am Gesamttourismus von Thüringen, bezogen auf die Bettenauslastung, erhalten. Folglich wurde der TOP nicht abgeschlossen. Am 18. Mai 2017 wurde der Beratungsgegen
stand erneut aufgerufen. Da jedoch die seinerzeit zugesagten Informationen der Landesregierung bis zur Sitzung noch nicht vorlagen, wurde sich darauf geeinigt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Nach erfolgter Übermittlung der erbetenen Informationen der Landesregierung fand am 24. August 2017 die Fortberatung zum Wintertourismus in Thüringen statt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen empfahl der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft mehrheitlich die Ablehnung des Antrags der CDU-Fraktion. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Thema „Wintertourismus“ liegt diesem Haus heute zur abschließenden Entscheidung vor. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und meine Herren, mit Antrag der CDU-Fraktion vom 22.08.2017 in der Drucksache 6/4363 wurde darum gebeten, einen Bericht nach § 77 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags abzugeben. Gegenstand soll ein Bericht über den Beratungsstand zum Antrag der CDU-Fraktion „Belastungen des Mittelstandes reduzieren – KMU-Test in Thüringen einführen“ in der Drucksache 6/1752 sein.
Nun zum Bericht: Der besagte Antrag der CDUFraktion wurde in der 48. Plenarsitzung am 22. April 2016 im Landtag beraten. In dieser Sitzung haben sich alle Fraktionen einstimmig zur
Fortberatung des Sofortberichts nach Nummer I des Antrags im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft ausgesprochen, die Nummer II „Entwicklung eines KMU-Tests, Leitfaden in der Gesetzesfolgenabschätzung“ und Nummer III „Kostenfolgen von Gesetzes- und Verordnungsvorhaben für die Thüringer Wirtschaft“ des Antrags wurden ebenfalls einstimmig an diesen Ausschuss überwiesen.
In der 20. Ausschusssitzung am 12. Mai 2016 erfolgte sowohl die Fortsetzung der Beratung des Sofortberichts als auch die zu den Nummern II und III des Antrags. Während der Sofortbericht zu Nummer I für erledigt erklärt wurde, bemerkte der Regierungsvertreter bezüglich der Nummern II und III des Antrags, dass hinsichtlich der Überführung dieses Tests in die Praxis Thüringens die im KMUTest eingeführten Maßnahmen im weitesten Sinne bereits eingeführt worden seien. Die Punkte, bei denen dies bislang nicht der Fall sei, würden in die Prüffragen aufgenommen. Im Rahmen der Erweiterung soll es dabei nicht nur bei einem Leitfaden bleiben, welcher den KMU-Test widerspiegelt, sondern es wird ein qualitativ höheres Niveau angestrebt. Man wolle nicht nur allgemeine Formulierungen, dass mittelständische Unternehmen unterstützt werden müssten, sondern anhand der Prüffragen sollten genaue Rückschlüsse gezogen werden können, mit welchen Auswirkungen von Gesetzen zu rechnen sei.
Auf die Frage, ab wann der neue Prüffragenkatalog gelten werde, wurde geäußert, man strebe den 1. August 2016 an – vergleiche Ausschussprotokoll der Sitzung vom 12. Mai 2016. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft am 25. August 2016 erfolgte die Weiterberatung der Nummern II und III des Antrags. In diesem Zusammenhang teilte der Regierungsvertreter mit: Die Einführung des KMU-Tests solle Bestandteil weiterer geplanter Anpassungen der Vorgaben zur Gesetzesfolgenabschätzung im Rahmen einer Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats werden. Da die Planungen des Gesetzesvorhabens noch nicht abgeschlossen seien und eine gebündelte Umsetzung vorgesehen sei, könne der KMU-Test nach entsprechendem Kabinettsbeschluss voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 eingeführt werden – vergleiche Ausschussprotokoll der Sitzung vom 25. August 2016.
Nach diesen Ausführungen beschloss der Ausschuss einstimmig, den Tagesordnungspunkt nicht abzuschließen und wieder aufzurufen, wenn dem Ausschuss nach dem betreffenden Kabinettsbeschluss der Prüfbogen habe zur Verfügung gestellt werden können – vergleiche Ausschussprotokoll der Sitzung vom 25. August 2016.
Nachdem nun nahezu exakt ein Jahr ohne Vorlage des für 2016 zugesagten KMU-Prüfbogens vergangen ist, stellte die CDU-Fraktion am 22. August 2017 in der Drucksache 6/4363 den Antrag, über den Stand der bisherigen Beratung im Landtagsplenum zu berichten. Ich hoffe, diesem Anliegen hiermit nachgekommen zu sein. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, als ich vorgestern Kenntnis über die Thematik „Rundfunkbeitrag“ im Rahmen der heutigen Aktuellen Stunde erlangte, fragte ich mich: Darüber hast du doch erst vor wenigen Monaten bzw. Wochen gesprochen, oder? Von Änderungen am festgelegten Fahrplan der zuständigen Gremien und Institutionen – ich nenne in diesem Zusammenhang die Rundfunkkommission, die MPK, die KEF, die Rundfunkanstalten und vieles andere mehr – hast du doch gar nichts gehört. Eine kurze Recherche bestätigte meine Auffassung. Am 23. März – vor fast genau drei Monaten – haben wir hier im Hohen
Haus bekanntlich das Thüringer Gesetz zum 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Der dritte Novellierungsgegenstand dieses 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrags beinhaltete die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Beibehaltung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro je Monat und Haushalt. Vor drei Monaten also sind wir hier – wie zuvor auch die Ministerpräsidentenkonferenz Deutschlands – nicht der Empfehlung der KEF gefolgt, den Rundfunkbeitrag um 0,30 Euro je Monat und Haushalt abzusenken. Auf die in der Vergangenheit genannten nachvollziehbaren Gründe möchte ich heute nicht näher eingehen, um Wiederholungen zu vermeiden. Denn vergleichbare Diskussionen hat es hier im Landtag schon im Dezember 2014 und im Januar 2015 im Rahmen des 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrags gegeben und am 23. März im Rahmen des 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Wie dem auch sei, an dem hier im Landtag mehrheitlich gefassten Beschluss von CDU, Linke, SPD und Grünen hat sich bis heute nichts geändert. Der Antragsteller allerdings arbeitet offensichtlich zumindest beim Thema „Rundfunkbeitrag“ mit einer parlamentarischen Wiedervorlage. Wie dem auch sei, meines Erachtens wäre diese zu einem späteren Zeitpunkt zweifelsfrei geeigneter gewesen, denn wie ich bereits in der 79. Plenarsitzung am 23. März gesagt habe, hat die MPK Reformschritte zur Sicherung der Akzeptanz und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angemahnt und die Intendanten der entsprechenden Anstalten beauftragt, bis zum 30. September 2017 Vorschläge zur Optimierung und auch zur Einsparung zu unterbreiten. Diese Frist läuft also noch. Je nach substanziellem Gehalt der zu erwartenden Vorschläge können diese dann auch in dem Reformkonzept berücksichtigt werden, welches eine Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine Stärkung der öffentlichen Akzeptanz sowie seines Qualitätsanspruchs beinhalten soll. Dieses Reformkonzept allerdings ist nach dem festgelegten Fahrplan bis zum 31. März 2018 vorzulegen. Daran muss folglich noch gearbeitet werden.
Meine Damen, meine Herren, nach dem Motto „Gut Ding benötigt einen Entwicklungs- und Reifeprozess“ müssen wir die zuständigen Gremien und Institutionen in Anbetracht der Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seines verfassungsrechtlichen Auftrags auch arbeiten lassen. Abschließend nur so viel: Die Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr und die Einführung des haushaltsrelevanten Rundfunkbeitrags in der heutigen Welt der konvergenten Medien Anfang 2013 war und ist richtig und die Forderung der AfD nach der Abschaffung des Rundfunkbeitrags eindeutig falsch.
Bei dem eingeleiteten Reformprozess geht es vielmehr um ein qualifiziertes solides fachliches Han
deln und schon gar nicht um das Werfen von Nebelkerzen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, der Bericht hat folgenden Inhalt: Der Antrag der CDUFraktion in der Drucksache 6/2284 sowie der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 6/2741 wurden in der 64. Plenarsitzung am 30. September 2016 gemeinsam beraten. Nachdem ein Sofortbericht von der Landesregierung gegeben wurde und eine Aussprache zu diesen Anträgen erfolgte, wurde der Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft zugestimmt. Ebenfalls wurden beide Anträge an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. In der 27. Sitzung dieses Ausschusses am 3. November 2016 erfolgte die Fortsetzung der Beratung des Sofortberichts. Dieser wurde schließlich für erledigt erklärt.
Ferner wurde eine schriftliche Anhörung zum Antrag der CDU-Fraktion sowie zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. In der 27. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 1. Dezember 2016 wurden die Liste der Anzuhörenden und der Fragenkatalog beschlossen. In der 33. Sitzung des Ausschusses am 27. April 2017 fand die Auswertung der schriftlichen Anhörung auf der Grundlage der 24 eingegangenen Zuschriften statt. Im Ergebnis der schriftlichen Anhörung wurde von der CDU ergänzend zu der Drucksache 6/2284 ein Änderungsantrag eingereicht. Letztendlich empfahl der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft mehrheitlich die Ablehnung des CDU-Antrags in der Drucksache 6/2284 sowie des Änderungsantrags und empfahl stattdessen mehrheitlich die Annahme des Alternativantrags der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 6/2741. So viel zur Berichterstattung über die bisherigen Beratungen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, Pressefreiheit ist ein sehr hohes Gut und ein Markenzeichen unserer Demokratie und verdient deshalb am heutigen Tag der Pressefreiheit auch eine besondere Aufmerksamkeit. Ob die Pressefreiheit und dieser Gedenktag im Rahmen einer Aktuellen Stunde allerdings ausreichend gewürdigt werden können, das mag dahingestellt sein.
Stimmt, Sie wollten wahrscheinlich eine Punktlandung machen und morgen wollten Sie es nicht machen.
Schauen wir mal, ob dann am 31. Mai 2017 der Weltnichtrauchertag oder der Welt-MS-Tag behandelt wird. Doch die Randbemerkungen beiseite und hin zur verfassungs- und fachgesetzlich geschützten Pressefreiheit.
In diesem Zusammenhang verweise ich nur stichwortartig auf die Freiheit der Berichterstattung, das Zensurverbot, das Zeugnisverweigerungsrecht, die Auskunftspflicht und vieles andere mehr. Trotz die
ses rechtlichen Schutzes ist, wie eine überregionale Zeitung heute schrieb, global betrachtet der Kampf um die Wahrheit voll entfacht. Unsere Pressefreiheit ist durchaus keine Selbstverständlichkeit mehr – für meine Fraktion und für mich zumindest ein hart erarbeitetes und eminent schützenswertes Privileg unserer Gesellschaft sowie eine große Errungenschaft der letzten Jahrzehnte.
Meine Damen, meine Herren, dieses Privileg unserer Pressefreiheit gilt es auch künftig in der heutigen weltpolitisch spannungsgeladenen Zeit uneingeschränkt zu schützen. Dieses gilt aber meines Erachtens nicht nur für Parlamente, auch die journalistische Arbeit ist gefordert, zumal die gesetzlich verankerte Pressefreiheit für Journalisten beinhaltet, Verantwortung für das eigene Tun und Unterlassen zu übernehmen, wie ein heutiger Leitartikel beschrieb – zurückhaltend ausgedrückt eine nicht ganz einfache öffentliche Aufgabe und journalistische Verantwortung. Darüber hinaus hat Pressefreiheit einen ganz praktischen Nutzen für jeden Einzelnen unserer Gesellschaft. So soll Presse Nachrichten beschaffen, produzieren und verbreiten, Stellung nehmen, Kritik äußern, an der Meinungsbildung mitwirken sowie einen wichtigen Beitrag zur Bildung leisten. Dies alles, um jeder Person sein ganz individuelles Leben in unserer pluralistischen Gesellschaft zu ermöglichen und zu gestalten. So viel in der gebotenen Kürze zu dem Soll.
Nun zu dem Ist der Pressefreiheit: Dass gegenwärtig mehr oder minder ein Gefährdungspotenzial der Pressefreiheit vorliegt, belegt auch der vor wenigen Tagen, genau am 26.04.2017, von der Journalistenvereinigung Reporter ohne Grenzen vorgelegte Bericht, kurz ROG-Bericht 2017 – m eine Vorredner wiesen darauf hin. Wie die Studie zeigt, kam es 2016 weltweit selbst in demokratischen Ländern aufgrund medienfeindlicher Rhetorik, restriktiver Gesetze und parteilicher Einflussnahme zu einer Einschränkung der Pressefreiheit. Zwar hat Deutschland den Platz 16 von 18 Ländern erzielt und somit den Vorjahresrang verteidigt, dennoch waren auch bei uns Journalisten tätlichen Angriffen, Drohungen und Pöbeleien ausgesetzt.
Meine Damen, meine Herren, nach dem Wortlaut der Antragsbegründung – ich zitiere – gilt es, in „Zeiten populistischer und diffamierender Anfeindungen [...] insbesondere für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die wichtige Arbeit unserer Thüringer Journalistinnen und Journalisten anzuerkennen und zu unterstützen“. Dieses ist sicherlich richtig und wichtig, dennoch meines Erachtens nur eine sektorale Betrachtung. Vielmehr sind wir alle – unsere gesamte Gesellschaft – gefordert, das hohe Gut der Pressefreiheit einschließlich der Journalisten, der Verlage und Medienunternehmen sowie natürlich unserer Parlamente zu erhalten, zu schützen und weiterzuentwickeln. Unsere Fraktion schließt sich dem an. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, das dem Thüringer Landtag heute vorgelegte Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag erscheint auf den ersten Blick wenig spektakulär, da es sowohl für den Rundfunknutzer als auch für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weder Überraschungen noch einschneidende Veränderungen beinhaltet. Der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt höchstrichterliche Rechtsprechung um, führt einige neue Namensbezeichnungen ein und verteilt das Finanzbudget auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hinzu kommt der Umstand, dass es sich um ein Zustimmungsgesetz zu einem Staatsvertrag handelt, wir hier im Landtag nur über Ja oder Nein zu entscheiden haben und Änderungen zum Staatsvertrag gar nicht möglich sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, dennoch möchte ich kurz einige Vorbemerkungen eher allgemeiner Art machen. Im Detail regelt der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag inhaltlich drei Novellierungsgegenstände. Erstens sollen die vom Deutschlandradio beschlossenen neuen Programmbezeichnungen in den Rundfunkstaatsvertrag eingearbeitet werden. Während der Name des
Programms Deutschlandfunk unverändert bleibt, werden konkret folgende Namensänderungen eingeführt: „Deutschlandradio Kultur“ soll künftig „Deutschlandfunk Kultur“ und „Deutschlandradio Wissen“ „Deutschlandfunk Nova“ heißen. Auf diese Weise soll bei Deutschlandradio eine einheitliche Namensgebung erfolgen. Des Weiteren sollen durch die Einführung dieser neuen Bezeichnungen die innere Arbeit sowie die äußere Wahrnehmung des Senders zeitgemäßer gestaltet werden. Wie dem auch sei – eine unspektakuläre Veränderung.
Die zweite und inhaltlich schon bedeutsamere Veränderung ist die Neuregelung der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Deutschlandradios. Anstoß zu diesem Novellierungsbedarf gab es bekanntlich durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2014 zum ZDF-Staatsvertrag unter dem Stichwort „Staatsferne“. Mit dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll nun die Gerichtsentscheidung auch auf die Gremien des Deutschlandradios übertragen werden. Neben den Regelungen zur Wahrnehmung und Wahrung der Staatsferne sind ebenfalls die Einführung einer Frauenquote, Transparenz im Hörfunk- und Verwaltungsrat und die Veröffentlichung von Gehältern vorgesehen. Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils und dessen Übertragung konkret auf das Deutschlandradio.
Ein dritter Regelungsgegenstand des Staatsvertrags beinhaltet die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks, ein Themenfeld, das neben den Aufgaben der gesellschaftlichen Rolle und Akzeptanz von öffentlich-rechtlichem Rundfunk eines der wichtigsten ist. Doch im Gegensatz zu früheren Debatten über Rundfunkgebühren bzw. -beiträge hier im Hohen Haus haben die heute zu besprechenden Neuregelungen keine finanziellen Auswirkungen für die Rundfunknutzer, denn die Höhe des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro im Monat pro Haushalt bleibt unverändert.
In Artikel 3 des Staatsvertrags soll vielmehr die interne Aufteilung des Rundfunkbeitrags auf ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE entsprechend einer Empfehlung des 20. Berichts der KEF neu vorgenommen werden. Grundlage dieser angestrebten Neuverteilung sind die veränderten Finanzbedarfe der Rundfunkanstalten, die von der KEF neu berechnet worden sind. Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass die KEF nicht nur eine völlig unstrittige Neuverteilung der Beitragsmittel auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfohlen hat, sondern auch eine weitere Beitragssenkung – exakt um 30 Cent, mein Kollege Pidde ist darauf eingegangen. Über diese Thematik haben wir aber auch hier im Landtag schon im Dezember 2014 und im Januar 2015 im Rahmen der Beratung zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutiert und auch entschieden. Eine Wiederholung
dieser Diskussion halte ich heute deshalb für nicht zielführend. Nichtsdestotrotz sehe ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach wie vor in der Pflicht bei der Erledigung seiner Hausaufgaben, und zwar, bei der Entlastung der Beitragszahler nicht nachzulassen. Den diesbezüglich von der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober vergangenen Jahres angemahnten Reformschritten zur Sicherung der Akzeptanz und der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks sehe ich mit großem Interesse entgegen. Bis zum 30. September 2017 sollen von den Intendanten die entsprechenden Vorschläge vorgelegt werden. Anschließend ist es Aufgabe der Rundfunkkommission in Zusammenarbeit mit der KEF, bis zum 31.03.2018 ein konkretes Konzept zur Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen zu erarbeiten. Bei diesem Konzept geht es nicht mehr und nicht weniger um eine Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine Stärkung der öffentlichen Akzeptanz sowie seines Qualitätsanspruchs. Es gibt folglich noch viel zu tun. Warten wir die Ergebnisse ab. Heute zumindest empfehle ich die Zustimmung zum Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, Opel in Eisenach ist bekanntlich Arbeitgeber für 1.800 Beschäftigte. Zudem kooperieren zahlreiche Zulieferer aus und in Thüringen mit dem Werk. Mit Opel finden sie dort einen wichtigen Abnehmer ihrer Produkte. Des Weiteren ist Opel sehr stark mit der Region verwurzelt, weit über die Landes- und Branchengrenzen hinaus bekannt und somit eines der wichtigsten Produktionsunternehmen in der eher klein bzw. mittelständisch geprägten Wirtschaft Thüringens.
Insofern hat auch der beabsichtigte Verkauf von Opel durch General Motors in der Öffentlichkeit Deutschlands allgemein und in Thüringen im Be
sonderen hohe Wellen geschlagen. Die Beschäftigten sind verunsichert und haben Angst um ihre Arbeitsplätze, aber auch unsere Sorgen um den Automobilstandort Eisenach und alles, was damit in der Folge zusammenhängt, sind sehr groß. Opel hat zwar in der Vergangenheit schon häufiger gekränkelt und Anlass zur Sorge gegeben, dennoch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass Opel seit 1999, also seit 18 Jahren, jährlich negative finanzielle Verluste einfährt und schon seit 1929 zu General Motors gehört. Wie dem auch sei, Deutschland und der Freistaat Thüringen müssen alle rechtlich zulässigen Register ziehen, um die Eigenständigkeit von Opel und die Arbeitsplätze in Eisenach zu erhalten. Der potenzielle Käufer von Opel, die PSA Peugeot Citroën, war in der Vergangenheit zwar auch nicht frei von finanziellen Nöten, könnte momentan allerdings vielleicht sogar der zuverlässigere Partner sein. Die nächsten Tage, Wochen, Monate und hoffentlich auch Jahre werden es zeigen.
Meine Damen, meine Herren, ich sagte es bereits, Opel muss als traditionsreiche Marke erhalten bleiben ebenso wie der Produktionsstandort Eisenach mit den dortigen Arbeitsplätzen. Wir sollten nicht nur darauf hoffen, dass die bisherigen positiven Verlautbarungen eingehalten werden, sondern diese auch intensivst einfordern.
Hoffen wir alle, dass die jüngsten Äußerungen auch zutreffen, als da wären: „Wir kaufen Opel nicht, um das Unternehmen plattzumachen und französische Autos mit deutschem Namen zu vermarkten“ oder das Signal von PSA an die Bundesregierung, Opel bei einer Übernahme eigenständig weiterzuführen und alle deutschen Standorte zu erhalten. Sollte dieses wirklich eintreten, könnten zumindest bis Ende 2018 betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden und die Investitionszusagen unter anderem für das Werk in Eisenach mindestens bis 2020 gelten. Durch einen positiven Zusammenschluss von PSA und Opel sind durchaus auch Synergieeffekte möglich. So ist PSA vorwiegend in Südeuropa präsent, während Opel stark auf dem deutschen und osteuropäischen Markt vertreten ist. Zudem arbeiten PSA und Opel im SUV-Bereich auch heute schon zusammen. Opel-Grandland, Opel-Crossland und Peugeot 3008 belegen dieses. Durch eine Übernahme würde der zweitgrößte Automobilhersteller auf dem europäischen Markt entstehen, und das angeblich ohne kartellrechtliche Probleme. Zumindest mit diesem Größenvorteil könnten erfahrungsgemäß auch bessere Kreditund Einkaufskonditionen für den gesamten Konzern erzielt werden, wovon beide Seiten profitieren dürften.
Meine Damen, meine Herren, damit die potenzielle Übernahme von Opel für den Wirtschaftsstandort Thüringen auch zu einem Erfolg führt, ist eine enge
Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsminister Tiefensee, seinen Länderkollegen und der Bundesregierung erforderlich. Selbst die Bundeskanzlerin hat sich des Problems Opel angenommen und höchstpersönlich bereits Gespräche – Sie haben es gelesen – mit dem PSA-Chef geführt, um Arbeitsplätze und den Standort in Eisenach und in Deutschland zu erhalten. Unsere Erwartungen sind folglich auch entsprechend groß. Unabhängig davon müssen wir alle gemeinsam Lösungen finden, wie Opel in Eisenach trotz der schwierigen Ausgangssituation, der durchschnittlichen Auslastung der Werke von nur 65 Prozent und der bisherigen Ertragssituation von Opel, zukunftsfest aufgestellt werden kann. Aber vielleicht ist die Zukunftsstrategie von Opel ein Ansatz für mehr Erfolg. So will sich Opel stärker auf das Elektromobilgeschäft fokussieren und ab dem Jahr 2030 nur noch Elektrofahrzeuge anbieten. Gerade in diesem Segment will auch PSA stärker werden. Darüber hinaus könnte Thüringen auch Opel unterstützen, beispielsweise mit einer gezielten Technologie- und Qualifizierungsförderung in diesem Bereich, und so Standortvorteile in Eisenach generieren.
Meine Damen, meine Herren, der gegenwärtig ungeklärten Situation geschuldet habe ich häufig den Konjunktiv verwendet. Eines sollte aber für uns alle stehen: Opel ist ein Teil von Thüringen und so muss es bleiben. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, bereits in der letzten Legislaturperiode wurde der Grundstein für die Duale Hochschule Gera-Eisenach gelegt. So war die Gründung dieser dualen Hochschule schon ein Ziel der im Mai 2014 beschlossenen Thüringer Hochschulstrategie 2020. Im Juni 2016 wurde dann nach einer umfangreichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft das Thüringer Gesetz zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach verabschiedet. Damit hatte der Wissensstandort Thüringen seine zehnte Hochschule in Landesträgerschaft erhalten und dürfte somit bundesweit ganz gut aufgestellt sein. Im Dezember 2016 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft über die Verleihung der Bezeichnung „Hochschulstadt“ an die Städte Eisenach und Gera beraten und diese für gut befunden. Für die Außenwirkung der beiden Städte hat diese Bezeichnung „Hochschulstadt“ zweifelsfrei eine große Bedeutung. Ich bin mir sicher, dass diese Auszeichnung auch Ansporn sein wird für die Städte Eisenach und Gera, sich intensiv für ihre Hochschule einzusetzen. Die CDU-Fraktion wird diesem Antrag zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 22. März 2013 befasste sich der Thüringer Landtag mit der Drucksache 5/5821, einem Antrag der Fraktion Die Linke. Die Initiative trug den Titel „Genossenschaften in Thüringen unterstützen“. Einige Punkte der Initiative wurden fast wortgleich in den vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen übernommen. Schon im Jahr 2013 haben wir die Genossenschaft als eine wichtige Alternative zu den anderen Unternehmensformen gesehen. Deshalb hat die CDU-Fraktion eine umfassende Anhörung zu dieser Thematik im damaligen Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit auch unterstützt. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung wurden damals 15 Verbände, Institutionen und Personen angehört. Nach einer umfangreichen Auswertung kamen die damaligen Koalitionsfraktionen von CDU und SPD zu dem Schluss, dass die damals vorhandenen Beratungsmöglichkeiten als ausreichend betrachtet werden und es keiner expliziten Programme für Genossenschaften bedarf.
Was sagte der damalige Thüringer Wirtschaftsminister am 22.03.2013? Ich zitiere: „Deswegen wird die Landesregierung auch weiterhin mit den Möglichkeiten, die sie hat, über die Wirtschaftsförderung, über Beratung und viele andere Instrumente versuchen, Genossenschaften in Thüringen als einen Bestandteil [...] eines vernünftigen Unternehmensportfolios unterstützen.“
Heute debattieren wir erneut über Genossenschaften und andere Formen des solidarischen und demokratischen Wirtschaftens. Wieder stellt sich die Frage, ob die bestehenden Förderprogramme und Beratungsmöglichkeiten angepasst werden müssen. In Sachen Beratungsmöglichkeiten für Genossenschaften hat sich der Ministerpräsident bereits in einem Gespräch mit dem Genossenschaftspräsidenten am 23.10.2015 positiv über die vorhandenen Möglichkeiten geäußert. So verwies er auf das ThEx, das die Gründungen von Genossenschaften unterstützt. Sinngemäß hätte er auch wie der damalige Thüringer Wirtschaftsminister sagen können: Die vorhandenen Instrumente sind ausreichend. Zudem wäre noch ein Verweis auf die bestehenden Unterstützungsoptionen möglich gewesen, aber vielleicht hat er das ja auch gemacht, und zwar: Beratung von Gründungswilligen beim Thüringer Netzwerk PRO GRÜNDEN, Beratung zum Thema „Energiegenossenschaften“ bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur und Information über die Rechtsform Genossenschaft bei den zahlreichen Genossenschaftsverbänden.
Meine Damen, meine Herren, wir sehen auch keinen Bedarf, die vorhandenen Fördermechanismen speziell den Genossenschaften anzupassen. Jeder, der die Absicht hat, eine Genossenschaft zu gründen, kann sich individuell mithilfe des Existenzgründerpasses beraten lassen. Der Vorteil ist, dass jeder der drei Partner, die mindestens für die Gründung einer Genossenschaft notwendig sind, individuell einen Existenzgründerpass beantragen kann.
Außerdem wurde die Frage einer Förderung für Genossenschaften schon hier im Landtag im Jahr 2013 intensiv diskutiert, ich sagte es. In einer Stellungnahme des damaligen Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg wurde auf die Förderung von Genossenschaften in den Jahren 2009 bis 2011 in Baden-Württemberg eingegangen, und zwar hatte die Zahl der Neugründungen von 34 auf 57 innerhalb von zwei Jahren zugenommen. Aber dieser Effekt war laut dem Ministerium vornehmlich auf die Anreize des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zurückzuführen. Nach Angaben des ehemaligen Thüringer Wirtschaftsministers wurden über die Thüringer Aufbaubank von 2006 bis 2013 98,2 Millionen Euro an Genossenschaften ausgereicht. Ich denke, das ist eine beachtliche Summe. So stieg von 2006 bis 2013 auch die Zahl der Genossenschaften von 16 auf 29. Insgesamt hatten wir in Thüringen damals 465 Genossenschaften bei circa 90.000 Unternehmen. Dennoch beträgt der Anteil der Thüringer Genossenschaften in Thüringen nur 0,5 Prozent der Unternehmen.
Meine Damen, meine Herren, aus den erwähnten Gründen sieht meine Fraktion nicht die Notwendigkeit, die Punkte 2 a) und 2 b) des vorliegenden Antrags zu unterstützen. Schon eher diskussionswür
dig ist der Punkt 2 c), die Zulassung des wirtschaftlichen Vereins. Die Zulassung des wirtschaftlichen Vereins obliegt den Ländern. Nach der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Studie mit dem Titel „Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft“ sollte die Genehmigungspraxis des wirtschaftlichen Vereins in den Ländern vereinfacht oder offener gestaltet werden. Das kann nach unserer Ansicht durchaus zur Verbesserung von bürgerschaftlichen Initiativen beitragen. Aber leider ist das nur ein Punkt von fünf Forderungen in dem Antrag, dem wir positiv gegenüberstehen.
Nach Punkt 2 d) wollen Sie das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm des Freistaats um die Möglichkeit von genossenschaftlichen Übernahmen ergänzen. Inwiefern es einer Ergänzung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms bedarf, sei dahingestellt. Vielmehr ist es für die CDU-Fraktion generell wichtig, dass Unternehmensnachfolgen erfolgreich und die Unternehmen für die künftigen Herausforderungen gut aufgestellt sind. Bei Mitarbeiterbeteiligungen haben sich bereits viele Instrumente bewährt, die auf eine Gewinnerzielung der Gesellschaft abstellen. So sind die stille Gesellschaft oder die kleine AG hervorzuheben. Bei der kleinen AG können die Anteile flexibel gehandelt werden und Mitarbeiter partizipieren von den Erfolgen ihres Unternehmens.
Mir ist durchaus bekannt, dass die Form der Genossenschaft bei den hiesigen regierungstragenden Landtagsfraktionen besser ankommt, zumal Genossenschaften zumindest vom Anspruch her stets solidarisch handeln sollten und der eine für den anderen einstehen soll.
Im Falle einer Nachschusspflicht sieht der Alltag allerdings oftmals anders aus. Deswegen hat auch die Bundesregierung von einer erneuten Novellierung des Genossenschaftsrechts Abstand genommen. Die Studie des Bundeswirtschaftsministeriums belegt, dass die Befragten mit den strengen Auflagen für Genossenschaften sehr zufrieden sind, zumal die Genossenschaften dadurch weniger insolvenzanfällig sein sollen.
Ich vermute, die Mehrheit hier im Landtag hat eine andere Meinung. Diesbezüglich sollte jedoch beachtet werden, dass selbst der Bundesverband der Wohnungswirtschaft darauf hingewiesen hat, dass eine Befreiung von der genossenschaftlichen Prüfungspflicht, zum Beispiel bei einer Kooperationsgesellschaft – also der Kleinstform einer Genossenschaft –, die sichere Rechtsform der Genossenschaft gefährden würde.
Meine Damen, meine Herren, als CDU-Fraktion stehen wir für die Bewahrung der Rechtsform der Genossenschaft mit ihren Qualitätsmerkmalen.
Eine Verwässerung durch Schaffung einer neuen genossenschaftsrechtlichen Rechtsform ohne Prüfungsverpflichtung bei der Gründung und in der Folgezeit lehnen wir ab. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren Abgeordneten, werte Besucher auf der Tribüne! Ich begrüße insbesondere die Regelschule Breitenworbis aus dem Eichsfeld!
Dem Antrag der AfD-Fraktion entnehme ich im Wesentlichen zehn Forderungen. Hierzu möchte ich für meine Fraktion wie folgt Stellung nehmen, eher stichpunktartig.
Die erste AfD-Forderung: Kündigung der im Antrag genannten Rundfunkstaatsverträge – a bis g. Meine Stellungnahme lautet: Nein, keine Kündigung durch den Freistaat Thüringen in Form eines Alleingangs, sondern kooperative Zusammenarbeit der Länder wie bisher; keine illusorischen Weltveränderungen, die bundesweit ohnehin nicht konsensual sind.
Zweite AfD-Forderung: Grundlegende Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Meine Antwort: Nein, keine grundlegende Neuordnung, sondern ständige Analyse der jeweiligen Situation
und Perspektiven sowie der sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
in einer sich rasch wandelnden, von Digitalisierung und Internet zunehmend geprägten Medienwelt. Deshalb sind ständig Anpassungen und Optimierungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig sowie je nach Erforderlichkeit auch medienrechtlich staatsvertragliche Reformen und Novellierungen. Im Übrigen verweise ich auf den Auftrag der MPK vom Oktober 2016, wonach bis zum 31. März 2018 von der Rundfunkkommission der Länder unter Beteiligung der KEF, der öffentlichrechtlichen Sendeanstalten und externer Sachverständiger ein Konzept zur Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zu den geplanten Reformen vorzulegen ist.
Die dritte AfD-Forderung – die Zusammenlegung und Verkleinerung bisheriger Sendeanstalten – und die vierte Forderung – mehr regionale, heimatbezogene Informationen – packe ich gleich zusammen: Diese beide Forderungen – Fusion und Reduzierung von Sendeanstalten bei gleichzeitig mehr regionalen und heimatbezogenen Informationen – sind erfahrungsgemäß kaum realisierbar, da nahezu mit jeder Zentralisierung ein Verlust von regionaler und lokaler Identität einhergeht.
Unabhängig davon: Radio Bremen oder Saarländischer Rundfunk beispielsweise sollten nicht unser Thema sein. Eine Fusion von ARD und ZDF ist auch – ohne ein Prophet zu sein – nicht mehrheitsfähig.
Fünfte AfD-Forderung – Sportberichterstattung in angemessenem Umfang –: Nahezu genauso lange, wie es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, gibt es diese Diskussion. Die bis heute nicht geklärte Frage lautet: Was ist angemessen? Auf diese Antwort werden wir aber aufgrund divergierender Interessen erfahrungsgemäß noch lange warten.
Sechste AfD-Forderung – keine Zuständigkeit für Massenunterhaltungssendungen –: Massenunterhaltungssendungen könnten meines Erachtens durchaus ein Ansatzpunkt für einen Regulierungsbedarf sein.
Siebte AfD-Forderung – Staatsferne des öffentlichrechtlichen Rundfunks absichern –: Hier verweise ich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag und die in der Folge ausgelösten Umsetzungs- bzw. Novellierungsprozesse der übrigen Rundfunkstaatsverträge.
Achte Forderung – Verzicht auf das Internetprogramm „Junges Angebot“ –: Sie meinen das Onlineangebot „funk“, das seit dem 1. Oktober 2016 ausgestrahlt wird. Kurz und knapp: Im Zeitalter der
Konvergenz und Crossmedialität der Medien ist dieses Angebot mehr als angemessen. Es ist darüber hinaus meiner Meinung nach überaus sinnvoll.
Vielleicht noch: Eines habe ich vermisst. Beim Lesen des Antrags habe ich befürchtet, dass im nächstfolgenden Satz auch noch die Abschaffung des KiKA gefordert wird; zweifelsfrei, das wäre noch die Steigerung gewesen.
Neunte AfD-Forderung – Abschaffung des Rundfunkbeitrags –: Die Einführung des Rundfunkbeitrags am 1. Januar 2013 ist das Ergebnis eines jahrelangen Arbeitsund Abstimmungsprozesses. 16 Landesregierungen, 16 Landesparlamente, die MPK, die Rundfunkkommission sowie zahlreiche Medienwissenschaftler und -rechtler haben daran mitgewirkt, bis dieser Prozess im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag letztendlich endete. Zudem verweise ich auf das Gutachten von Prof. Dörr et al. von Oktober 2016, wonach der Gesetzgeber eine Vorsorgepflicht hat, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen er seinen verfassungsrechtlichen Auftrag in der dualen Rundfunkordnung erfüllen kann. Dieser Funktions- bzw. Programmauftrag beinhaltet auch eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Im Übrigen blieben die 17,98 Euro im Monat – anfangs noch Rundfunkgebühr und seit 2013 Rundfunkbeitrag – über sechs Jahre konstant und wurden ab dem Frühjahr 2015 bekanntlich um 48 Cent je Monat reduziert.
Zehnte Forderung – Verzicht auf Werbung –: Ja, durchaus eine diskutable Forderung. Auch diesbezüglich wird es nach Vorlage des Strukturoptimierungs- bzw. Reformkonzepts bis zum 31. März 2018 sicherlich einen Vorschlag geben.
Meine Damen, meine Herren – nach alledem –, die Forderungen der AfD sind meines Erachtens in großen Teilen fachlich nicht fundiert; insbesondere die Forderung nach Kündigung von sieben Medienstaatsverträgen bis zum Jahresende – also in drei Wochen – ist völlig irreal. Die CDU-Fraktion wird deshalb diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Förderung von Modellprojekten der Regionalentwicklung – Daseinsvorsorge im demografischen Wandel
Am 8. August 2016 hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in der 32. Ausgabe des Thüringer Staatsanzeigers einen Aufruf zur Förderung von „Modellprojekten der Regionalentwicklung – Daseinsvorsorge im demografischen Wandel“ veröffentlicht. Darin werden juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie öffentlich-private Partnerschaften aufgerufen, sich bis zum 15. September 2016 mit innovativen Maßnahmen und Projekten zur Weiterentwicklung, Stabilisierung oder Verbesserung der Funktionen der Daseinsvorsorge im Hinblick auf den demografischen Wandel zu bewerben. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2016 haben mehrere Antragsteller aus dem Landkreis Eichsfeld eine Ablehnung erhalten.
Ich frage deshalb die Landesregierung:
1. Wie hoch war das finanzielle Gesamtvolumen aller Bewerbungen, die bis zum 15. September 2016 beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eingegangen sind?
2. Wie viele Mittel stellt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft für das Projekt „Förderung von Modellprojekten der Regionalentwicklung – Daseinsvorsorge im demografischen Wandel“ bereit?
3. Wie viele Bewerber und mit welchem Gesamtvolumen haben einen positiven Förderbescheid und wie viele haben einen negativen Förderbescheid erhalten?
4. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben bereits wie viele positive Förderbescheide erhalten?
Ja, eine. Welche Projekte wurden konkret gefördert?
Ja.
Ja. Vielen Dank, Herr Präsident.
Schleppende Vergütungspraxis berufsmäßiger Betreuer beim Amtsgericht Gera
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Die Betreuung wird bei umfangreichen und rechtlich oder medizinisch anspruchsvollen Fällen ausnahmsweise berufsmäßig geführt. Der berufsmäßige Betreuer hat einen Vergütungsanspruch gegen den Betreuten oder, bei Mittellosigkeit, gegen die Staatskasse. Der Fragestellerin wurde angezeigt, dass beim Amtsgericht Gera Vergütungsanträge – bei jährlicher Abrechnung – regelmäßig erst mit rund fünfmonatiger Verspätung bearbeitet worden sein sollen. Dies führe bei den betroffenen Berufsbetreuern zu existenzbedrohenden fünfstelligen Forderungen.