André Lüderitz
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Last Statements
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, von dem Überflug, den Frau Budde eben über unser schönes Land und unsere lebenswerte Heimat gemacht hat, wieder zurück auf den Tagesordnungspunkt zu kommen,
das ist nämlich die Regierungserklärung des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt.
Vielleicht hätte es Ihnen etwas geholfen, wenn Sie einen Rückblick auf die vorherige Legislaturperiode gewagt hätten, den ich hier einmal nehmen möchte. Der Herr Minister hat am 11. November 2010 eine Regierungserklärung unter dem Titel „Die Umwelt unserer Heimat schützen“ abgegeben. Herr Minister, Sie haben sich damals auf den Bereich der Umwelt in Ihrem Bereich beschränkt und haben dies heute auf eine nachhaltige Politik im Bereich von Minister Herrn Webel erweitert. Nicht mehr und nicht weniger haben Sie hier getan. Aber Sie sind sich im Wesentlichen treugeblieben. Sie wählten eine fast ähnliche Redestruktur wie im Jahr 2010.
Eigentlich könnte ich auch meine alte Rede hervorholen, aber das werde ich nicht tun. Ich werde Sie, Herrn Dr. Aeikens, aber zumindest an Ihre Versprechungen aus dem Jahr 2010 erinnern. Diese haben Sie in Ihrer Rede wohl vergessen. Die liegt ja auch schon mehr als fünf Jahre zurück.
Ich zähle einfach auf, was Sie in dieser Wahlperiode alles nicht umgesetzt haben; einiges davon haben wir schon gehört. Erstens. Sie haben damals davon gesprochen, dass Sie in dieser jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode die Unesco-Anerkennung für das Biosphärenreservat Südharz einlösen werden. - Nicht umgesetzt.
- Ja, Herr Rosmeisl: wegen eines Kollegen aus Ihrer Partei.
Zweitens die Entwicklung des Naturparks Drömling zu einem Biosphärenreservat. Auch hierbei sind wir erst am Beginn dieser möglichen Entwicklung. Es soll, wie gesagt, am Montag eingeleitet werden. - Auch das ist nicht erfüllt.
Drittens die rechtliche Sicherung der Natura-2000Gebiete - dazu von mir später noch etwas mehr. Hier bleibt festzuhalten: Das dauert noch bis mindestens 2019. - Versprechen nicht gehalten.
Viertens hatten Sie versprochen, den Flächenverbrauch zu reduzieren und ein Kompensationsmanagement einzuführen. Auch hier bleibt festzustellen: nicht umgesetzt.
Fünftens die Umweltbildung besser zu etablieren und verbindlich zu gestalten. Auch in diesem Bereich ist wenig Greifbares passiert.
Sechstens. Sie haben sich zu der damals schon von mir erwähnten sehr umfänglichen Zielstellung hinreißen lassen, die biologische Vielfalt zu erhalten. Das ist zugegebenermaßen ein sehr anspruchsvolles Versprechen. Die dafür erforderlichen personellen Voraussetzungen in Ihrem Bereich haben gefehlt, um dort wesentlich voranzukommen. Aber Sie haben in dieser Legislaturperiode den Veränderungen, die im PEK gefordert wurden, zugestimmt und sie mitgetragen. Deshalb müssen Sie auch damit leben, dass es in diesem Bereich eher rückwärts- als vorwärtsgeht.
Es ist natürlich gerade im Natur-, Wasser-, Umwelt- und Bodenschutz in Ihrem Bereich sehr schwierig, wenn im PEK Einwohnerzahlen zugrunde gelegt werden, die auf der Gesamteinwohnerzahl basieren, und sich der Personalschlüssel nicht an den fachlichen Aufgaben orientiert. Personalanforderungen in diesem Bereich müssen sich an der Fläche, den Flusskilometern oder den rechtlichen Kontrollvorgaben orientieren; nichts anderes geht. Dort sieht es leider nicht ganz so gut aus. Das Durchsteuern war eher eine Slalomfahrt bei sehr schlechter Sicht. Leider haben Sie dazu kein Wort verloren.
Es bleibt also festzuhalten: Mit den Versprechen aus dem Jahr 2010 war es nicht so weit her. Die Zielstellung wurde sechsmal nicht erreicht; zehn Ziele hatten Sie damals genannt.
In einigen Punkten haben Sie heute zumindest eine Verlängerung beantragt. Das ist Ihr gutes Recht.
Nun zu Ihrer heutigen Regierungserklärung. Die Überschrift ist schon einmal nicht verkehrt. Man kann sie durchaus auch so interpretieren, wie es Frau Budde getan hat. Ich möchte versuchen, sie aus der Sicht eines Umweltpolitikers zu interpretieren; so wie auch Sie es getan haben.
Dass unser Land liebens- und lebenswert bleibt und noch lebenswerter wird, diesen Wunsch haben auch Sie, Herr Dr. Aeikens, geäußert, nur haben wir leider eine etwas andere Sichtweise auf das, was sich hinter einer nachhaltigen Politik verbirgt. Ihre Sichtweise kann man in dieser schönen bunten Broschüre, die wir vor wenigen Wochen erhalten haben, nachlesen. Nun kommt der Begriff Nachhaltigkeit im Titel nicht vor, trotzdem wurde, denke ich, dieses Heft unter genau diesem Aspekt geschrieben.
Was hat diese Landesregierung dem Land alles Gutes getan? Und: Es kann nur mit uns so gut und positiv weitergehen! - Auch das hätte man darüberschreiben können. Aber das trifft nicht ganz das, was darin steht. Einiges darin Aufgeschriebene ist schon etwas eigentümlich. Was man zum Beispiel in dem Abschnitt „Regionale Mobilität gestärkt“ ab Seite 31 nachlesen kann, hat mit nachhaltigen oder gar ökologischen Politikansätzen wenig zu tun.
Danach findet Verkehr im ländlichen Raum nur noch auf Autobahnen und Straßen statt, in erster Linie als Individualverkehr. Schon gar nicht gibt es etwas Konkretes zur Ausgestaltung des Personennahverkehrs in der Fläche; er wird wohl eher weniger, ist ja auch nicht erforderlich. Man kann den schönen Satz lesen: Gleichzeitig bleibt die ältere Generation länger mobil durch die Nutzung des eigenen Pkw. Dann kann man das Engagement des Landes noch weiter zurückschrauben. Irgendwie ist in Ihrem Hause, Herr Webel, die Definition einer nachhaltigen Politik nicht angekommen.
Denn diese besteht noch immer aus drei Säulen, der ökonomischen, der ökologischen und der sozialen, wie es Ihr Kollege Herr Dr. Aeikens auch richtig gesagt hat. Von den beiden letzteren Säulen finden wir in diesem Heft sehr wenig, zuweilen
an manchen Stellen gar nichts, und das, obwohl Sie, Herr Minister, dies doch umfänglich ausgeführt haben.
Da wir gerade bei dem Begriff Nachhaltigkeit sind und viele wissen dürften, dass es sehr unterschiedliche Definitionen dafür gibt, möchte ich einmal auf zwei verschiedene Sichtweisen hinweisen und mich an der zweiten orientieren.
Es geht zum einen um die Begrifflichkeit, wie sie bei den Vereinten Nationen schon seit 1987 verwandt wird und wie sie auch der Minister heute dargelegt hat: Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die gewährleistet, dass künftige Generationen nicht schlechter gestellt sind, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, als gegenwärtig lebende. Das ist eine Definition, die in erster Linie auf die Generationengerechtigkeit abstellt. Das ist mir zugegebenermaßen etwas zu kurz gefasst und, so meine ich, auch zu weit weg von der Ursprungsaussage von von Carlowitz.
Als Umweltpolitiker nehme ich lieber Bezug auf Daly, einen Ökonomen der Weltbank. Seine Definition stammt aus dem Jahr 2001. Er zieht drei Schlüsse: Erstens. Das Niveau der Abbauraten erneuerbarer Ressourcen darf ihre Regenerationsrate nicht übersteigen. Zweitens. Das Niveau der Emissionen darf nicht höher liegen als die Assimilationskapazität. Drittens. Der Verbrauch nicht regenerierbarer Ressourcen muss durch eine entsprechende Erhöhung des Bestandes an regenerierbaren Ressourcen kompensiert werden.
Gehen wir von diesen Grundsätzen aus, wird sehr deutlich: Es gibt in Sachsen-Anhalt noch eine ganze Menge zu tun. Dazu fallen einem viele Stichworte ein. Flächen- und Ressourcenverbrauch habe ich bereits angeschnitten. Aber auch bei den Emissionen liegen wir über der Assimilationsrate, vor allem im verkehrlichen Bereich, aber auch in der Wohnungswirtschaft und im Gebäudemanagement. Dazu haben wir von Ihnen heute leider nichts zu hören bekommen. Aber das ist auch nicht Ihr Bereich, sondern das ist wieder einmal der Bereich des Ministers Herrn Webel.
Sie haben sich heute auf Ihren unmittelbaren Verantwortungsbereich bezogen. So möchte ich mich nun auch unmittelbar Ihrem Haus zuwenden. Zunächst bleibt festzustellen: In Ihrem Haus, vor allem in den vielen nachgeordneten Bereichen, wird trotz zunehmender personeller Anspannung eine gute Arbeit geleistet. Dafür gebührt den Kolleginnen und Kollegen dort unser aller Dank.
Aber in dem Begriff „personelle Anspannung“ widerspiegelt sich auch die Krux, mit der man es
oftmals zu tun hat: Nicht alle Aufgaben können so, wie es möglich und erforderlich wäre, umgesetzt werden. Ich möchte einige wenige Probleme benennen.
Beginnen möchte ich mit der Umsetzung von Natura 2000; auch das hat heute bereits mehrmals eine Rolle gespielt. In der letzten Förderperiode wurden Mittel in Höhe von mehr als 15 Millionen € aus diesem Bereich in andere Bereiche umgeschaufelt. Nachdem nun Brüssel mit Vertragsverletzungsverfahren gedroht hat, ist im Jahr 2015 etwas Bewegung in das Umsetzungsverfahren bekommen. Sie haben es bereits geschildert: personelle Verstärkung im Landesverwaltungsamt, mehr finanzielle Mittel, Konzentration auf eine Verordnung - diese sehe ich nach wie vor als kritisch an.
Aber man muss feststellen: Sachsen-Anhalt hatte und hat gemeinsam mit Niedersachsen und Thüringen aus der Sicht von Brüssel die rote Laterne bei der Umsetzung in Deutschland. In Thüringen geht es nun deutlich schneller voran. Dafür war aber ein Regierungswechsel erforderlich. Dieser wäre wohl auch bei uns hilfreich; denn auch die Managementplanung, die begleitend erforderlich ist, erfolgt überaus schleppend. Das ist übrigens ein Thema, das nunmehr in die nächste Wahlperiode weitergeschleppt werden muss.
Nicht viel besser sieht es bei den Mitteln der Europäischen Union aus. Voll Stolz haben Sie, Herr Minister, in der letzten Ausschusssitzung berichtet, dass die Mittel der letzten Förderperiode aus dem ELER-Bereich zu 98 % ausgeschöpft wurden und in der jetzigen Förderperiode sogar etwas mehr Mittel zur Verfügung stehen.
- Das ist gut.
Aber - das ist der entscheidende Punkt dabei - dass kaum eine der vorhandenen Richtlinien für die neue Förderperiode vor allen Dingen bei Natur- und Umweltschutz in Anspruch genommen werden kann, dazu kam von Ihnen heute wiederum kein Wort, nur Absichtserklärungen. Das Fehlen dieser Richtlinien führt unweigerlich dazu, dass viele Maßnahmen vor Ort Stückwerk bleiben oder im Jahr 2016 einfach ausfallen werden.
Das hat mit nachhaltiger Politik rein gar nichts zu tun.
Es hilft auch kein Dank an die ehrenamtlich engagierten Natur- und Umweltschützer. Fehlende Projektmittel führen eher zu Frust und Resignation vor Ort.
Sie loben sich für die erfolgreiche Arbeit im wasserwirtschaftlichen Bereich. Ja, hierbei ging es aufwärts. Es brauchte leider ein Hochwasser, um insbesondere im LHW, aber auch in den anderen Bereichen die erforderlichen personellen und finanziellen Mittel bereitzustellen. Im Rückspiegel betrachtet, bleibt aber festzustellen: Die personelle Verstärkung, unter anderem im LHW, ist nur befristet. Meines Erachtens braucht es in der nächsten Periode unbedingt eine Entfristung dieser Stellen; denn Hochwasserschutz ist und bleibt eine Daueraufgabe. Es wäre meine eindringliche Bitte, dass wir dieses Vorgehen auch als Haushaltsgesetzgeber in der siebenten Wahlperiode massiv unterstützen.
Wie auch im Jahr 2010 haben Sie wieder die Arbeit der Landesanstalt für Altlastenfreistellung gelobt - dem kann ich mich nur anschließen -, was nicht nur für die eigentliche Tätigkeit bei der Altlastenfreistellung und Revitalisierung gilt, sondern genauso für die Arbeit in den Kommunen und die Betreuung der Kommunen, was die Vernässungsproblematik betrifft, oder für die Betreuung des LAGB, um die Probleme in Vehlitz und Möckern endlich in den Griff zu bekommen.
Leider wird dieses Engagement bei den ökologischen Großprojekten und bei der von Ihnen angesprochenen Sanierung von Altlastenflächen in einigen anderen Häusern zu wenig anerkannt oder in Anspruch genommen. Zu oft werden für Investitionen bei Industrie- und Gewerbeansiedlungen einfach landwirtschaftliche Flächen beansprucht, weil das einfacher ist. So richtig kommen wir bei einem wirkungsvollen Flächenmanagement nicht voran. Hierbei holpert es mächtig.
Dies lässt sich auch nahtlos für den Klimaschutz feststellen. Das hat die Kollegin Frau Professor Dr. Dalbert schon eindeutig getan; ich kann mich ihren Worten nur anschließen. Unserer Meinung nach viel Papier, wenig brauchbare Konzepte, keine Ziele, und es fehlen konkrete Maßnahmen, wie man endlich weiter vorankommt,
insbesondere in den Bereichen Verkehr und Gebäudemanagement. Auch das sagte ich schon.
Es ließe sich eine Vielzahl von anderen Bereichen aufzählen. Tierschutz und Wald sind heute noch an anderer Stelle dran; darauf möchte ich jetzt verzichten. Zur Abfallwirtschaft haben Sie bereits ausgeführt, dass die Abfallwirtschaftsplanung unmittelbar ansteht. Ja. Wozu ich nach wie vor eine andere Auffassung habe, ist: Wenn ich das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes entsprechend umsetze, dann brauche ich nicht neue Deponien, sondern eine stärkere Nutzung und Verwertung von Abfällen.
Eines muss ich noch loswerden: Ihre Ausführungen zu den Neophyten mögen interessant sein für alle, die im letzten Umweltausschuss nicht anwesend waren. Die dort formulierten Erfordernisse sind immer noch nicht in Ihrem Haus angekommen.
Wir brauchen dafür handlungsfähige Strukturen, die dies leisten können, entweder im LAU oder in ausgewählten dritten Bereichen, und nicht nur den Ausdruck Ihrer Sorge.
Sie haben zum Schluss gesagt, es gehe der Umwelt in den letzten 25 Jahren immer besser und Umweltschutz brauche auch künftig viel Engagement. Ich denke, es braucht viel mehr Engagement, um auf dieser Strecke weiter voranzukommen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nun etwas schneller agiert - das hat der Minister festgestellt - als die Landesregierung, die mehr als zwei Jahre gebraucht hat, um das Gesetzespaket vorzulegen. Wir haben das in einem knappen Vierteljahr geschafft.
Ich kann dem Kollegen Bergmann darin Recht geben, dass es durchaus wichtig ist, dass dieses Gesetzespaket nunmehr vorliegt, und dass wir alle es uns gewünscht haben. Ich hätte es mir an einigen Stellen etwas anders gewünscht, aber das ist das gute Recht der Opposition; das gehört dazu. In dem Gesetzentwurf sind viele positive Ansätze für Probleme enthalten, mit denen wir in den letzten Jahren leider schmerzvolle Erfahrungen machen mussten. Bei einigen Dingen sind wir jedoch auf halbem Wege stehen geblieben.
Als positiv möchte ich die Regelungen des § 97 hervorheben. Darin geht es um die Entschädigungen für Polder und Retentionsräume. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hierzu ist auf eine Uraltforderung unsererseits eingegangen. Ich kann mich sehr gut daran erinnern: Als ich in diesem Parlament zum Havel-Vertrag reden konnte, habe ich für unsere Fraktion bereits eingefordert, dass wir eine verbindliche Regelung zur Entschädigungspflicht benötigen. Eine entsprechende Verfahrensregelung für die Landesregierung ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. Ich hoffe, dass die Landesregierung gemeinsam mit den berufsständischen Verbänden sehr verantwortungsvoll damit umgeht und eine belastbare Regelung findet und dass diese Regelung dem Parlament zumindest vorgelegt wird.
Eines der Dinge, bei denen wir nach wie vor der Meinung sind, dass sie nicht so gut gelaufen sind, ist der von der Ausschussvorsitzenden angeführte Wegfall des § 101. Ich bin nach wie vor der Auf
fassung, es hätte nicht geschadet, wenn diese Bestimmung im Gesetz erhalten geblieben wäre, vor allem bezüglich der Meldung an die nächsthöhere Wasserbehörde. Denn wir haben mit der Bebauung in Überschwemmungsgebieten sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Wenn hierfür noch nicht einmal eine Meldepflicht verankert wird, finde ich das negativ.
Das Zweite - in meiner ersten Rede dazu habe ich noch darauf hingewiesen, dass ich das durchaus positiv finde - ist die Regelung des § 14 des Wassergesetzes. Auch das wurde hier schon angesprochen. Diese Bestimmung wurde um den folgenden Satz ergänzt:
„Die Aufgaben der Wasserwehren können von freiwilligen Feuerwehren mit deren Zustimmung wahrgenommen werden.“
Ich halte diese Regelung im Wassergesetz nach wie vor für richtig. Aber man sollte hierbei auch die Hinweise des GBD beachten. Darüber wurde meines Wissens im Innenausschuss diskutiert. Wenn man ein solches Artikelgesetz vorlegt, dann gehört dazu auch, dass das Brandschutzgesetz geändert wird; denn das konkurriert gegenwärtig mit dem Wassergesetz. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich. Das will ich für uns eindeutig feststellen.
Ich möchte mich wie mein Vorredner an dieser Stelle beim GBD dafür bedanken, dass er im § 94 des Wassergesetzes, in dem es um den Trassenverlauf, um die Wiederherstellung geht, den Begriff der unwesentlichen Veränderung des Trassenverlaufs rechtlich in einer Form dargestellt hat, die hoffentlich nicht dazu führt, dass an einigen Stellen Landbesitzer den Klageweg einschlagen. Ich finde diese Regelung, wie sie jetzt vorgeschlagen worden ist, durchaus positiv.
Unsere Bedenken habe ich benannt: Die §§ 14 und 101 sind strittig. Wir können diesem Gesetzentwurf deshalb nicht zustimmen und werden uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich möchte mich ebenfalls zu Beginn bei Frau Professor Dalbert für den Zeitpunkt dieser Diskussion zu der Großen Anfrage bedanken. Ich möchte mich auch ausdrücklich dafür bedanken, dass sie den Entschließungsantrag gleichzeitig eingebracht hat. Ich möchte auch gleich mit den Entschließungsanträgen beginnen. Ich bin der Meinung, der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versucht zu retten, was noch irgend möglich ist.
Er unternimmt den Versuch - das haben wir heute bereits mehrfach gehört -, den Zwischenbericht, der unmittelbar ansteht, dazu zu nutzen, dem Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2010 Substanz und Inhalt zu geben. Denn das ist, Herr Minister Dr. Aeikens, in dem vorliegenden Klimaschutzkonzept auch nach der Überarbeitung im Jahr 2013 nicht der Fall. Wir werden nur diesem Entschließungsantrag zustimmen.
Die Koalition hat versucht, das, was die Landesregierung heute dargestellt hat, schönzureden, und versucht mit ihrem Antrag zumindest die Klimaschutzpolitik zu forcieren. Das ist vielleicht ein positiver Ansatz, aber dieser reicht uns definitiv nicht aus.
Fakt bleibt: Das alte Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2010 ist ein Sammelsurium vieler Einzelmaßnahmen, die man in einen beliebigen Zusammenhang mit Klimaenergie, Ressourcenschonung oder Verminderung von Schadstoffausstoß bringen kann, aber - auch das hat Frau Professor Dalbert schon richtig dargestellt - nicht bringen muss, und die vor allem auch nicht abrechenbar dargestellt wurden.
In diesem Konzept wurde festgelegt, dass bis zum 31. Dezember 2015 ein Zwischenbericht gegeben werden soll. So, wie ich den Minister verstanden habe, ist davon auszugehen, dass die Landesregierung gegenwärtig daran arbeitet. Ich hoffe nur, dass die Landesregierung hierbei ambitionierter vorgeht, als sie es bei der Beantwortung der 56 Fragen getan hat. Da ich in diese Landesregierung diesbezüglich aber wenig Hoffnung setzte, erwarte ich zumindest eines: eine konkrete Analyse der bisherigen Umsetzung des Maßnahmenpools des Klimaschutzkonzeptes. Die Schlussfolgerungen, Nachjustierungen - darin unterscheiden wir uns wesentlich von den Koalitionsfraktionen - aus dieser Analyse sollte man aber tunlichst der neuen Landesregierung ab dem Jahr 2016 überlassen.
Was die Beantwortung der 56 Einzelfragen betrifft, so wird der aufmerksame Leser sehr schnell feststellen: So richtig mit Herzblut und Engagement stellt sich diese Landesregierung dem Klimaschutz nicht.
Herr Minister Dr. Aeikens, es ist mehr als lapidar, was dort an Antworten gegeben wurde.
So wird die Handlungsebene in Sachsen Anhalt, anders als beim Bund, in erster Linie bei anderen, bei dem Einzelinvestor, bei den Unternehmen, bei den Bürgern, bei den Kommunen gesehen. Ein eigener, aktiver Beitrag und die aktive Einflussnahme werden als eher zweitrangig betrachtet. Über das, was ich als Landesregierung selbst beitragen kann in meinen eigenen Immobilien, in meinen eigenen Häusern, in meiner eigenen Verwaltung, erhält der Leser in der Antwort auf die Große Anfrage keinerlei Information, weil die Landesregierung hierzu ganz einfach nichts vorzeigen kann.
Dies wird zum Beispiel daran deutlich, dass jegliche Zielsetzungen für diesen eigenen Verantwortungsbereich fehlen. Es gibt sie weder in Bezug
auf Investitionen noch in Bezug auf Sanierung, Verkehrsvermeidung, Beschaffung oder Energieeffizienz. Man empfiehlt anderen - richtigerweise unter anderem auch den Kommunen -, Handlungsrichtlinien zu erarbeiten. Das ist durchaus als positiv anzusehen. Aber im eigenen Bereich lässt man alles beim Alten. Alles, was mehr Aufwand erfordert, ist erst einmal per se schlecht und wird hintangestellt.
Eine ökologische Gesamtbilanz zu erstellen, unterlässt man für diesen Bereich tunlichst. Ein klassisches Beispiel für solche klimaschädlichen Fehlentwicklungen ist für mich das Vergabegesetz. Noch im Koalitionsvertrag hat man sich zu ökologischen Kriterien bekannt, werte Kollegen Koalitionäre. Herausgekommen ist ein Rudiment mit einer Kann-Bestimmung. Weder ökologische Anforderungen noch Lebenszykluskosten werden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in diesem Land berücksichtigt.
Damit kann ich natürlich keinerlei Einfluss auf CO2-Einsparungen nehmen. So richtig problematisch wird es, wenn man die Einzelfragen in dem großen Bereich Wohnen, Stadtumbau und Raumordnung betrachtet: wenig bis keine konkreten Antworten. Das Haus Webel hüllt sich hierzu in Schweigen oder teilt mit, ihm lägen dazu keine Angaben vor. Beim Verkehr sieht es genauso trostlos aus. Bei der Verlagerung von der Straße auf die Schiene - das steht übrigens auch im Koalitionsvertrag - ist die Bilanz negativ. Gegenaktivitäten der Landesregierung: Fehlanzeige! Statt auf die Schiene zu setzen: Ausdünnung von Haltepunkten, Abbestellung von vier Strecken, Reduzierung der auslaufenden Erdgasbusförderung, Jobticket in der Landesverwaltung nur ein Papierhalter. Alles eine Nullnummer!
Raumordnung und Landesplanung. Auch hierzu lässt sich eine analoge Fehlmeldungsliste fortführen. Selbst die spärlichen Festlegungen des Klimaschutzkonzeptes wurden fast alle auf die lange Bank geschoben. Zwei kurze Stichworte: regionale Energiekonzepte und Management zum Wissenstransfer bei Bauen und Wohnen.
Etwas besser sieht es in den Bereichen aus, die das MLU zu verantworten hat; das hat der Minister auch lang und breit erklärt. Aber auch dort ist es so, dass man sich oftmals hinter globalen Entwicklungen versteckt und regionales Handeln sehr beschränkt und insbesondere nicht ressortübergreifend angeht.
Die Speicherfrage wurde angesprochen. Auch in diesem Bereich - das muss man sehr deutlich sagen -, sind die Aktivitäten der Landesregierung
in meinen Augen nach wie vor sehr unzureichend. Es fehlen konkrete CO2-Einsparziele für die Ressorts und Bereiche. Darum geht es bei der Frage 39. Ich finde es einfach nur schade, dass man sich hier nicht direkt darauf bezieht.
Der Minister hat die Photovoltaik angesprochen und darüber gesprochen, dass Photovoltaik auf die Dächer gehört. Schauen wir uns einmal die Landesdächer an: Auf welchen Landesdächern finden wir denn Photovoltaikanlagen?
Etwas Positives zum Schluss - das hat Kollege Bergmann bereits angesprochen -: die Lena, bekanntermaßen bei uns und vielen anderen nicht ganz unumstritten. Aber ihre Aktivitäten - darin gebe ich Ihnen recht, Kollege Bergmann - in den letzten beiden Jahren haben zumindest, was Wissenstransfer und Vermittlung von Beispielen in unserem Land betrifft, einiges bewirkt - dies aber wieder außerhalb der Landesverwaltung. In die Landesverwaltung hinein wirkt die Lena leider nicht. Das ist ein sehr großer Mangel, den es zu beheben gilt.
Es ist ihr zu wünschen, dass sie mit ihrer Studie zur Effizienz und zu Sparpotenzialen, die im Jahr 2016 vorliegen soll, noch wesentlich zur Verbesserung des Klimaschutzkonzeptes beitragen kann. Mir bleibt nur festzustellen: Sie sollten dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen, dann leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur CO2-Einsparung im Land Sachsen-Anhalt. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Darüber sollte man nach dem 13. März 2016 sprechen.
Aber ich halte es für ganz wichtig, dass die Lena, wie ich es gesagt habe, nicht nur nach außen wirkt, sondern auch nach innen, was die Landesregierung und deren Bereiche betrifft.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will es auch in gewohnter Kürze machen. Ich müsste mich in Wiederholungen ergehen.
Also, es gibt eine rechtliche Anpassung. Die Änderung in § 6 Abs. 6, die die Rücklage betrifft - in den Ausschusssitzungen auch als Lex Harz bezeichnet, weil es eine Deponie in Wernigerode betrifft -, wurden auch von den kommunalen Spitzenverbänden so vorgeschlagen. Sie wurde von uns angeregt und wird auch von uns mitgetragen.
Eine dezidiert andere Auffassung, nämlich die gleiche Auffassung wie die kommunalen Spitzenverbände, haben wir zu der Klarstellung in § 6 Abs. 1 und 2. Damit sollte die Möglichkeit eröffnet werden, dass nicht benötigte Rücklagen gebührenmindernd für den Gebührenzahler wirken können. Das ist offensichtlich nicht gewollt. Diese Klarstellung halte ich für zweckdienlich. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, dieser Antrag kommt spät, aber er kommt hoffentlich nicht zu spät; das möchte ich voranstellen. Er macht auf ein leider vielfach unbeachtetes Problem aufmerksam, das so, wie es eben dargestellt wurde, für unser Land durchaus erheblich werden kann.
Fakt bleibt, dass die EU-Verordnung aus dem Jahr 2014 - auch das hat der Minister bereits gesagt-, die seit dem 1. Januar 2015 gilt, einen relativ engen Rahmen vorgibt. Das kann man vielleicht kritisieren, dies sollte man an dieser Stelle aber tunlichst unterlassen; denn sie ist in erster Linie präventiv angelegt und bietet den Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum. Zudem trägt sie dazu bei, später teure Folgeschäden zu vermeiden.
Auch dazu wurde bereits einiges gesagt.
Damit kommen wir bereits zu der speziellen Situation im Land Sachsen-Anhalt. Dazu habe ich vom Minister wiederum leider nichts Konkretes gehört. Er hat zwar darauf hingewiesen, dass wir einen sehr engen Zeitrahmen haben, um den Aktionsplan und das Überwachungssystem zu erstellen, anspruchsvoll ist dies aber vor allem, weil unsere finanziellen und personellen Möglichkeiten arg begrenzt sind.
Nun ist es so, dass wir, zumindest was die Neophyten, also die invasiven Pflanzen, betrifft, eine sehr gute Vorarbeit geleistet haben. Wir haben eine Truppe, die nennt sich Korina - Koordinierungsstelle invasive Neophyten in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts - beim Ufo in Halle, die zumindest bis zum 31. Dezember 2015 mit einer Stelle besetzt ist, die aber nichts weiter machen kann, als die invasiven Pflanzen zu erfassen. Bis zum 30. September 2015 waren dort vier Kolleginnen und Kollegen beschäftigt, um auch die Dinge umzusetzen, die unter Buchstabe c des Koalitionsantrages richtigerweise dargestellt sind.
Um den anderen Teil, also die Neozoen, kümmert sich das LAU, das allerdings mehr recht als schlecht, weil die personelle Decke dort mehr als dünn ist.
Herr Minister, ich hätte eine klare Ansage erwartet, wie es weitergeht. Die Hinhaltetaktik bei Korina ist für mich nach zweimaliger Verständigung im Umweltausschuss unverständlich. Korina könnte die
Landesaufgaben bei Neophyten mit vier Stellen de facto ausfüllen. Dazu brauchte es eine weitere ELER-Genehmigung, die noch immer aussteht. Jetzt gibt es eine erste Ansage, dass sie im ersten Halbjahr 2016 erfolgen könne, obwohl selbst in der EU-Verordnung eine EU-Förderung ausdrücklich ermöglicht wird.
Da es sich bei den invasiven Tierarten um wenige Arten handelt, sollte auch hierbei entweder über das Ufo oder über andere Dritte - möglich wären auch die Jagd- oder Fischereibehörden - eine überschaubare Lösung machbar sein. Dazu hätte ich durchaus eine klare Ansage Ihrerseits erwartet.
Insgesamt ist der Antrag ein Regierungserinnerungsantrag für erforderliches exekutives Handeln. Dafür danke ich den Koalitionären ausdrücklich. Was die Berichtspflichten betrifft, sollten sich auch der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr genauso wie der Agrarausschuss damit befassen.
Ich erinnere an die Problematik invasiver Arten bei der Bankettgestaltung an Verkehrswegen, egal ob es die Straße oder die Schiene ist, genauso an den Wasserstraßen, oder an die Ausbreitung in der Agrar- und Forstlandschaft oder an die Problematik der Neozoenbekämpfung, was die Jagd betrifft. All das sind Dinge, mit denen sich diese Ausschüsse unmittelbar befassen. Man sollte sich die Berichterstattungen des LAU und von Korina durchaus anhören und sich berichten lassen, welche Maßnahmen die Landesregierung vielleicht doch noch erwägt. Eine Ergänzung des Antrags wäre wohl unproblematisch, dann könnten wir auch zustimmen. - Danke.
Lieber Kollege Leimbach, ich muss Ihnen in einem Punkt, was „Korina“ betrifft, widersprechen. Die letzte Verlängerung in der ELER-Förderung bezog sich auf Tätigkeiten über die Schutzgebiete hinaus. Das hat „Korina“ in einer Anhörung des Umweltausschusses vernünftigerweise dargestellt. Es ging um die Aufgabe, für die unteren Naturbehörden in den Landkreisen entsprechende Handzettel bzw. Flyer zu erstellen, wie damit umzugehen ist. Es sollte normalerweise in jedem Landkreis einen Verantwortlichen für Neobiota geben.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang möchte ich Ihnen, Herr Kolle
ge Bergmann, erst einmal danken für Ihre kritische Rede, die in meinen Augen das, was wir uns von Minister Herrn Dr. Aeikens anhören mussten, wieder zurechtgerückt hat.
Damit wurde einiges wieder vom Kopf auf die Füße gestellt und benannt, wie es uns heute in Sachsen-Anhalt geht. Sie haben zu Recht, Frau Professor Dalbert, auf ein erhebliches Defizit dieser Landesregierung aufmerksam gemacht. Den Antrag kann ich nur nachdrücklich unterstützen. Aber meine Hoffnung, dass er von dieser Landesregierung verstanden wird, hält sich in Grenzen.
Ich könnte also kurz und knapp sagen: Alles richtig erkannt; wir stimmen zu und erwarten, dass es umgesetzt wird. Aber so einfach, Herr Dr. Aeikens, mache ich es Ihnen nicht, vor allem nicht nach Ihrer Rede.
Eigentlich geht die Problematik des Erhalts der biologischen Vielfalt auf die fünfte Wahlperiode zurück. Damals haben wir uns mehrfach in diesem Hohen Hause dazu verständigt. Aber das möchte ich heute ausblenden und mich auf die Sitzung des Landtages im April 2012 beziehen. Der Ursprungsantrag zu der gleichen Problematik kam damals ebenfalls von Ihrer Fraktion, Frau Professor Dalbert, und wurde leider durch einen Alternativantrag der Koalition sehr weichgespült.
Dieser liegt uns übrigens heute in Kopie vor, mit drei, vier Änderungen bis hin zur Begründung. Ich finde, dies ist schon ein Zeichen dafür, dass der Kollege Bergmann Recht hatte, als er sagte, dass offensichtlich selbst die Koalition nicht mit dem zufrieden sei, was die Landesregierung erreicht habe.
Aber schauen wir uns diesen Mehrheitsbeschluss etwas genauer an. Er enthält vier Vorgaben an die Landesregierung. Wie wurden diese Aufträge durch die Landesregierung umgesetzt? - Leider nicht so, wie Sie es sich erhofft hatten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der SPD.
Punkt 1 des Antrages hatte zum Inhalt, dass die Strategie - ich zitiere - „eine wesentliche Grundlage für ein nachhaltiges Handeln in Bereichen wie Bau und Verkehr, Bildung, Forst-, Land- und Wasserwirtschaft sowie Umwelt- und Naturschutz“ bildet. Wie es damit bestellt ist, kann man in der vorliegenden Antragsbegründung nachlesen. Ich will an dieser Stelle das Stichwort - dieses Stichwort hat der Minister nicht genannt - Umsetzung der Natura-2000-Regelung nennen. Dies ist letztlich ein Desaster für Sachsen-Anhalt.
In Punkt 2 erging die Aufgabe, die 214 Zielstellungen der Strategie durch einen Aktionsplan der Landesregierung zu untersetzen.
Dieser wurde nach mehrfachen Terminverschiebungen endlich Ende September 2013 vorgelegt und im Umweltausschuss in den Sitzungen im Oktober und im November 2013 debattiert. Übrigens haben bereits damals die Kollegen Bergmann und Stadelmann genauso wie der Kollege Weihrich und ich die unpräzise Schwerpunktsetzung und die fehlende Abrechenbarkeit moniert. Geändert, Herr Dr. Aeikens, hat sich bis heute rein gar nichts. Es gibt nach wie vor keine abrechenbare Zielstellung.
Der nächste Punkt des damaligen Beschlusses enthielt die Forderung, im Rahmen der Umsetzung der Strategie eine konkrete - ich betone: konkrete - Vorhabenplanung für den Artenschutz, für die das Land Sachsen-Anhalt besondere Verantwortung trägt, noch in dieser Wahlperiode zu erarbeiten und ein Moorschutzprogramm vorzulegen.
Das Moorschutzprogramm, Herr Dr. Aeikens, haben Sie bereits im Juni 2012 kassiert. Sie halten es für das Land Sachsen-Anhalt für nicht erforderlich. Die Artenschutzkonzepte - dazu haben Herr Bergmann und Frau Professor Dr. Dalbert bereits einiges gesagt - finden wir nicht umsonst in der heutigen Vorlage wieder. Auch diesbezüglich passierte letztlich nichts. Erst auf den Druck des Umweltausschusses hin beginnt man jetzt - Kollege Bergmann hat das dargestellt -, diesbezüglich etwas zu tun.
In Punkt 4 Ihres Beschlusses wurde um die regelmäßige Berichterstattung zu der Vorhabenplanung und zur Fortschreibung der Strategie für biologische Vielfalt in den Ausschüssen gebeten. Auch diesbezüglich passierte nichts. Es sei denn, der Ausschuss - es war immer die Opposition, die nachgefragt hat - hat nachdrücklich nachgefragt.
So richtig toll fand ich damals den letzten Satz in Ihrer Begründung, der lautete:
„Der Landtag soll bei der Fortschreibung des Aktionsplanes der Landesregierung und der Umsetzung der Maßnahmen eingebunden werden.“
Ich frage mich, wo wir als Landtag bei der Umsetzung und bei der Fortschreibung dieser Maßnahmen eingebunden worden sind. Papier kann verdammt geduldig sein.
Frau Professor Dalbert, ich finde den Antrag, wie gesagt, sehr gut und werde ihn auch unterstützen. Aber glauben Sie wirklich, dass diese Landes
regierung bzw. Minister Dr. Aeikens zu einem Umsteuern in der Lage sind?
Ich habe daran erhebliche Zweifel.
Aber, Herr Dr. Aeikens, nutzen Sie doch zumindest die Chance zum Umsteuern. Diese wollen wir Ihnen auch nicht verbauen. Wir würden dem Antrag der GRÜNEN deshalb gern zustimmen und Ihnen damit die Chance geben, nicht nur durchzusteuern, sondern auch umzusteuern und eine andere Schlagzahl an den Tag zu legen. Der Antrag bietet Ihnen hierzu die Möglichkeit.
Ich bin gleich fertig. - Der Alternativantrag hilft diesbezüglich wenig.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, nun ist endlich das mit dem großen und sperrigen Titel zur Verbesserung des Hochwasserschutzes angekündigte Gesetz - wir erinnern uns bestimmt noch an die Debatten, die wir im Jahr 2013 dazu geführt haben - in das parlamentarische Verfahren gegangen. Aber der Titel verspricht mehr, als der Inhalt hergibt.
Man hat in dieses Artikelgesetz vieles hineingepackt, was aus der Sicht des Ministeriums noch zu ändern war und eigentlich gar nicht zur Überschrift passt. Vieles von dem, was man für einen besseren Hochwasserschutz noch im Jahr 2013 vollmundig angekündigt hat, hat man weggelassen. Man hat auch manches so sehr abgespeckt, sodass Verbesserungen im Hochwasserschutz, insbesondere im vorbeugenden Bereich, weiterhin sehr diffus bleiben. Dazu sage ich später noch mehr.
Kritisch muss ich auch anmerken, dass sich die Landesregierung zwei Jahre Zeit genommen hat, um dieses Artikelgesetz vorzulegen. Der Gesetzgeber, der Landtag, hat wenige Wochen Zeit, um über bestimmte Inhalte, die nicht immer einfach sind - der Minister hat es eben schon gesagt -, zu diskutieren.
Aber einig sind wir uns, denke ich, darin, dass noch in dieser Legislaturperiode gerade vor dem Hintergrund des Hochwassers 2013 dazu ein Gesetzespaket beschlossen werden muss. Diesbezüglich haben wir den Betroffenen gegenüber eine Bringepflicht.
Ich mache stichpunktartig einige Anmerkungen zu den Artikeln 1 bis 3 und 5. Auf Artikel 4 möchte ich dann etwas näher eingehen.
In Artikel 1 geht es um die Landesanstalt für Altlastenfreistellung. Die Ausdehnung auf die Wasserkörper halte ich für richtig und überfällig. Ob das aber für unsere LAF so kostenneutral verläuft, bin ich eher skeptisch. Wenn ich allein an die Problematik Staßfurt und Bode denke, komme ich zu der Auffassung, dass das nicht zum Nulltarif zu haben sein wird.
Der Artikel 2 hat neben redaktionellen Anpassungen nichts anderes zum Ziel als eine Aufgabenrochade, um der Personalengpässe beim LHW etwas Herr zu werden. Man schiebt es jetzt in den Talsperrenbetrieb. Wenn wir die Polderflächen so umsetzen, wie wir sie vorgesehen haben, dann wird der Talsperrenbetrieb mit dem jetzigen Personal und den jetzigen Zuschüssen dieses Problem nicht beherrschen.
Artikel 3 enthält die förmliche Anpassung und Artikel 5 fixiert die Änderungen des Wassergesetzes im Naturschutzgesetz.
Ich komme nun zu Artikel 4. Es geht also um die Änderungen im Wassergesetz unseres Landes. Hierin werden erhebliche Veränderungen bzw. Ergänzungen vorgeschlagen, die von meiner Fraktion sehr unterschiedlich bewertet werden. Dass Wasserwehren mit den Feuerwehren identisch sein dürfen, ist gelebte Praxis. Die Anfügung, dass die Feuerwehr dem zustimmen muss, ist nur recht und billig.
Auch die Verordnungsermächtigung, die sich auf das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes bezieht, ist nachvollziehbar.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist auch die Einleitungsmöglichkeit in die Mischkanalisation sinnvoll. Sie würde in den betroffenen Regionen eine erhebliche Entlastung mit sich bringen.
Aber den Gemeinden die Regelung der Anschluss- und Benutzungsbedingungen zu übertragen und auf die zwingende Geltung des Kommunalabgabengesetzes zu verweisen, birgt eine Menge Sprengstoff. Dazu bin ich auf die Anhörung der Betroffenen gespannt.
Kommen wir zu § 94. Ich denke, hierzu wird es den meisten Redebedarf geben, so wie es schon in der Anhörung der Landesregierung der Fall war. Hierbei geht es um die Problematik des technischen Hochwasserschutzes, des Trassenverlaufes und um die Eigentumsproblematik.
Hinsichtlich des Vorhabens, Wiederherstellungsmaßnahmen ohne Planfeststellung zu ermöglichen, wenn sich der bisherige Trassenverlauf nicht ändert, bestand eigentlich Konsens. Das wollten wir bereits im Jahr 2013.
Die Einfügung des Wortes „unwesentlich“ halte ich für nicht glücklich. Das führt unweigerlich zu Rechtsstreitigkeiten und damit wiederum zu längeren Verfahren.
Die Streckung der Planfeststellungsbeschlüsse auf fünf Jahre konterkariert die Zielstellung, die Schlagzahl bei Hochwasserschutzvorhaben zu erhöhen. Wir wollten bei der Umsetzung eigentlich schneller werden. Das hat der Minister eben mehrfach betont.
Die Änderungen in § 94 Abs. 3 sind nachvollziehbar. Aber hinsichtlich des neuen Absatzes 3a ist zu erörtern, inwieweit der Haushaltsgesetzgeber betroffen ist. Hierbei geht es um den Bau und die Übernahme von Hochwasserschutzanlagen durch das Land.
Damit komme ich zu den heiß diskutierten §§ 94a und b. Es geht um die vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung. Für mich als Umweltpolitiker ist das nachvollziehbar. Aber inwieweit die Juristen das ebenso sehen, vermag ich hier und heute nicht zu beurteilen. Auch diesbezüglich wird es erheblichen Klärungsbedarf geben.
Das Gleiche trifft auf die Duldung von Ausbau und Unterhaltung zu. Auch das sehe ich durchaus positiv. Aber dass man sich nicht durchgerungen hat, eine generelle Entschädigungspflicht bei der Inanspruchnahme der Polderflächen gesetzlich vorzuschlagen, empfinde ich als einen großen Mangel. Nach der letzten Flut war anderes versprochen worden.
Somit bleibt festzustellen, dass wir das Gesetz nicht nur an den Umweltausschuss überweisen sollten. Es bedarf unseres Erachtens auch einer Mitberatung im Ausschuss für Inneres und Sport, im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Auch eine umfängliche Anhörung ist zwingend erforderlich. Das alles muss möglichst zügig geschehen, ohne dabei auf Gründlichkeit zu verzichten. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, in dem Tempo von Minister Dr. Aeikens fortzufahren. Er hat es recht deutlich gesagt, es ist ein Gesetzentwurf zur Anpassung an die veränderte Bundesgesetzgebung. Wir haben an dem Inhalt in keiner Weise etwas auszusetzen - das vorweg.
Ich glaube, für landesrechtliche Veränderungen gibt es gegenwärtig auch keine Möglichkeiten und Sichtweisen, die das erforderlich machen. Man könnte an dieser Stelle recht umfänglich über die Ein- und Ausfuhr von Abfällen über die Landesgrenzen hinweg debattieren. Die älteren Kolleginnen und Kollegen unter Ihnen wissen, dass uns das in vorigen Legislaturperioden erheblich beschäftigt hat.
Ich möchte eine Änderung positiv würdigen, die der Herr Minister nicht erwähnt hat: Im § 8 wird die Auskunftsverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf jedermann erweitert, egal ob er Anwohner ist oder nicht. Das ist eine über
fällige Anpassung an das Umweltinformationsgesetz. Und das ist sehr gut so.
Zwiespältig ist meine Auffassung zum Wegfall der Vorlagepflicht der Abfallbilanzen der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger beim Landesverwaltungsamt. Wie hoch der Entbürokratisierungsertrag dabei ist, würde mich schon interessieren, aber wie man dann landesseitig zukünftig auf mögliche Fehlentwicklungen, Problemkreise im Abfall- und Entsorgungsbereich reagieren will, erschließt sich mir dabei nicht.
Insgesamt sollten wir uns im Ausschuss auf ein zügiges Verfahren einigen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes stammt bereits aus dem Jahr 2012 und wir sollten dann zumindest im Jahr 2015 ein angepasstes Landesgesetz hinbekommen.
Hilfreich wäre es, wenn das Ministerium uns die fünf Stellungnahmen zur Verfügung stellen würde. Wir könnten im Ausschuss dann vielleicht auf eine nochmalige Anhörung verzichten und nur die Spitzenverbände, die durchaus ein paar Probleme hatten, in den Ausschuss zu einer Beratung einladen. Ich freue mich auf eine zügige Beratung im Ausschuss und auf eine möglichst schnelle Beschlussfassung hier im Hohen Hause. - Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch für mich bleiben nach der Einbringung mehr Fragezeichen als Antworten, was diesen Antrag betrifft. Die Bezeichnung Antrag ist wohl eher unserer Geschäftsordnung geschuldet.
Das, was uns vorliegt, ist ein wahlprogrammähnliches Dokument oder ein - so will ich es sagen - Dietmar-Weihrich-Memorandum. Kollege Weihrich, auch den Weltumwelttag kann man als Begründung für diesen Antrag allein nicht gelten lassen.
Lieber Dietmar Weihrich, in meiner Fraktion hat man mir am Dienstag damit gedroht, diesen Antrag zu überweisen. Ich war fast froh, dass das bei einem Antrag nur mit Mehrheit möglich ist. Es hätte Ihrerseits eines Gesetzentwurfs bedurft, wenn wir mit den Stimmen unserer beiden Fraktionen eine Überweisung hätten stemmen wollen. Dann wäre auch ich etwas in Erklärungsnöte gekommen, obwohl - das will ich hier auch in aller Deutlichkeit sagen - wir bei vielen inhaltlichen Dingen zu 90 % die gleiche Auffassung haben, was die Umsetzung von Natur- und Umweltschutzpolitik in der jetzigen
Legislaturperiode betrifft. Dabei sind wir nicht sehr weit auseinander. Aber ob man das in dieser Form machen sollte, das würde ich mit einem großen Fragezeichen versehen.
Man stelle sich vor, dieser Antrag wäre im Ausschuss. Ich frage einmal den jetzigen Vorsitzenden, wie er denn eine Berichterstattung dazu praktikabel durchführen wollte, vielleicht noch mit nachgeordneten Behörden. Das beträfe fast das komplette Themenspektrum unseres Ausschusses. Es beträfe auch unzählige Anträge, die sich noch immer im Geschäftsgang befinden. Das wäre parlamentarisch sehr schwer handhabbar. Ich denke, das wissen Sie.
Letztlich soll damit eine Veränderung der bisherigen Umweltpolitik erreicht werden. Das ist logischerweise auch unsere Auffassung. Auch wir sind mit dem jetzt Erreichten nicht zufrieden. Dies zum jetzigen Zeitpunkt zu erreichen, erscheint mir aber eher unwahrscheinlich. Darüber wäre dann eventuell nach dem 13. März 2016 zu reden. Ich würde diesen Antrag als einen guten Merkposten ansehen, um diese Dinge dann abzuarbeiten.
Noch vier Anmerkungen inhaltlicher Natur. Einige Dinge hat Kollege Bergmann schon vorweggenommen. Ich möchte nur kurz auf einige Dinge eingehen. Auch ich halte die Zielstellung, bis 2021 die Gewässergüte in Gänze auf einen guten ökologischen Zustand zu heben, für überaus optimistisch und für - das wissen Sie auch sehr gut - fachlich eigentlich nicht erreichbar. Wir müssen den Zeitkorridor mindestens bis 2027 setzen. Selbst bis dahin wird es aus rein hydrologischen Gründen kaum möglich sein, alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen.
Zum Bodenschutz und zu dem Null-Hektar-Ziel. Auch ich weiß, dass es in unseren beiden Parteien immer wieder diese Forderung gibt. Man kann, wie es der Minister gemacht hat, die Flächeninanspruchnahme schönrechnen und versuchen, das mit statistischen Tricks hinzukriegen. Aber realistisch ist es nicht, die Flächeninanspruchnahme auf null Hektar zu reduzieren. Denn das funktioniert ganz einfach nicht.
Unter Punkt 5 - auch das hat Kollege Bergmann kurz angerissen - haben Sie nur die Deichrückverlegung in den Fokus genommen. Das ist doch etwas zu kurz gesprungen. Für uns sind Polder unverzichtbar.
Sie versuchen, in der Umweltpolitik ein umfängliches Bild zu zeichnen. Dazu habe ich noch eine letzte Anmerkung: Den Nachhaltigkeitsbeirat und ein vernünftiges und belastbares Nachhaltigkeits
konzept nicht zu erwähnen, das finde ich ganz einfach schade. Diesbezüglich hätten Sie bei uns ruhig einmal eine Anleihe nehmen können.
Lieber Dietmar Weihrich, danke für den Merkpostenantrag. Ich gehe jedoch davon aus, dass er heute keiner Mehrheit erhalten wird. Auch wir werden uns dazu nur der Stimme enthalten.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich zwei Vorbemerkungen machen.
Erstens. Lieber Ralf Bergmann, auch wenn die Versuchung groß ist, werde ich die Aprilrede nicht wieder vortragen.
Zweitens. Bevor ich zu unserer Kritik an der vorliegenden Beschlussempfehlung komme, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei den mehr als 30 befristetet eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes und des
LAU für ihre engagierte Arbeit, die sie für die Umsetzung des Natura 2000-Prozesses - oder sollte ich es besser Aufholprozess nennen? - gegenwärtig leisten, bedanken. Sie tun dies trotz eines sehr engen Budgets und eines sehr schwierigen Arbeitsauftrages. Dafür der Dank meiner Fraktion an die Kollegen in den Behörden.
Nun zur vorliegenden Beschlussempfehlung. Die Koalitionsfraktionen haben den Versuch unternommen, sich auf den Landtagsbeschluss vom 21. Februar 2013 zurückziehen. Ich kann nur sagen, das ist ein durchaus netter Versuch. Aber zwischenzeitlich hat sich einiges bewegt, wenn auch nicht immer ungeheuer viel in Sachsen-Anhalt.
Die EU - der Minister hat es eben erwähnt - hat bekanntermaßen das Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Wir als Land sind zwar nur mittelbar betroffen, waren aber einer der Hauptverursacher dieses Verfahrens.
Die Landesregierung hat es fast zwei Jahre nach dem Beschluss des Landtages in diesem Jahr geschafft, die personellen Voraussetzungen für eine eventuelle Sicherung der Natura-2000-Gebiete in den Jahren 2018 oder 2019 zu schaffen, dann immerhin „nur“ mit einer Verspätung von acht bis neun Jahren.
Damit komme ich doch wieder auf meine Aprilrede zurück. Herr Dr. Aeikens, tolles Durchsteuern; Sie haben wieder einmal leider gar nichts im Griff.
Putzig ist die Beschlussempfehlung auch, schon im ersten Punkt. Hier ist vom geplanten Konzept zur Umsetzung von Natura 2000 zu lesen. Geplant? - Werte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, da ist wohl einiges an Ihnen vorbeigegangen. Auch hierzu hat der Minister schon ausgeführt. Arbeiten die mehr als 30 Kollegen im LAU und im Landesverwaltungsamt etwa konzeptionslos? - Meines Wissens nicht. Es gibt ein sehr konkretes Konzept, wenn auch noch nicht offiziell für den Landtag.
Im zweiten Punkt Ihrer Beschlussempfehlung gehen Sie auf den bereits erwähnten Beschluss in der Drs. 6/1840 vom 21. Februar 2013 ein. In Ihrem damaligen Beschluss lautete der erste Punkt, das EU-Recht 1 : 1 umzusetzen. Dass die Landesregierung hierbei bisher offensichtlich sehr wenige Aktivitäten entwickelt hat, nehmen Sie offensichtlich einfach mal so hin. Neben Sie sich doch endlich wieder selber ernst und fordern Sie die Umsetzung Ihrer eigenen Beschlüsse auch einmal ein!
Eine weitere Anmerkung zum zweiten Punkt Ihrer Beschlussempfehlung. Ich hoffe, Sie haben die unteren Naturschutzbehörden nur vergessen. Auch diese müssen beteiligt werden. Auch dazu hat der
Minister ausgeführt. Ich kann es nachweisen: Ja, sie werden beteiligt, wie es auch im Konzept des Landesverwaltungsamtes vorgesehen ist. Aber bei Ihnen fehlt dieser Aspekt.
Zu nennen wäre noch der dritte Punkt der Beschlussempfehlung, diese Aufforderung an die Landesregierung oder an das Ministerium oder an den Minister, das zu tun, wozu sie im Rahmen des Gesetzesvollzuges und des Haushaltsvollzuges verpflichtet sind. Hieraus strahlt meines Erachtens eine gehörige Portion Misstrauen gegenüber der eigenen Landesregierung, gegenüber dem eigenen Minister.
Somit wird es mehr als deutlich: Sie haben offensichtlich auch Ihr Vertrauen in diese Landesregierung verloren. Das ist etwas, was uns eint.
Noch eine Bemerkung zur Umsetzungsstrategie - oder besser gesagt: zur Aufholstrategie - bei Natura 2000. Etwas hat die Opposition doch schon bewirkt: Die Landesverordnung soll sich hauptsächlich nur mit den allgemeinen Grundsätzen befassen und mit konkreten Einzelanordnungen dann untersetzt werden.
Das ist aus meiner Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber das Hohe Haus sollte sich auch klar darüber sein, dass dies erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen benötigt bei einer zwingend notwendigen zügigen Umsetzung der Natura-2000-Verordnung. Wir haben es fast zehn Jahre lang versäumt, hier aktiv tätig zu sein. Ich wiederhole nur das Stichwort Vertragsverletzungsverfahren durch Brüssel.
Da die uns vorliegende Beschlussempfehlung weit hinter dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch hinter dem eigenen Landtagsbeschluss Ihrer Koalition aus dem Jahr 2013 zurückbleibt, können und werden wir, wie schon im Ausschuss, dieser nicht zustimmen.
Am 1. April 2015 wandte sich die Bürgerinitiative „Pro Bürgerbeteiligung und Transparenz Hochwasserschutz“ mit einem Schreiben an alle Fraktionen des Landtages. In dem Schreiben wird konstatiert, dass die pauschale Abgeltung für die Erneuerung eines vollständigen Hausstandes im Vergleich zum Bundesland Bayern hierzulande wesentlich geringer ausfällt.
Ich frage die Landesregierung:
Warum wird in Sachsen-Anhalt für gleiche Schäden weniger als ein Drittel des Wertes gegenüber dem in Bayern ausgeglichen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, dieser Antrag greift - zumindest für den Bereich des Natur- und Umweltschutzes - ein Dauerproblem auf: Für diese Landesregierung und insbesondere für das Ministerium für Landwirt
schaft und Umwelt spielen - so wie der Begriff Umwelt in der Ressortbezeichnung an letzter Stelle steht - der Umweltschutz und die Umsetzung von Natura 2000, Dr. Aeikens; eher die Rolle eines Reserverades.
Auch wir haben dazu mehrfach Anträge gestellt; ich möchte an die Jahre 2013, 2010, 2008 und 2007 erinnern.
Fakt ist: Trotz des Versuchs, mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes dem Problem durch eine Allgemeinverfügungsverordnung zu begegnen, wird es damit keine Verbesserung geben.
Ja, Kollege Bergmann, diese Verordnung ist nicht zwingend nur eine, aber wenn sie eine wäre, dann ist es allein eine, die Flora, Fauna und Habitat betrifft.
Es gibt dazu noch ein zweites Buch - das ist nicht ganz so dick -, das die Vogelschutzproblematik betrifft. Wenn ich das in eine Verordnung hineinpacken will, dann wissen wir, welchen Umfang sie hat. So etwas ist in meinen Augen einfach nicht handhabbar.
Herr Kollege Aeikens, Thüringen versucht gerade, den Schaden, den Ihre CDU-Kollegen vorher angerichtet haben, zu heilen und genau diese Verordnungsermächtigung wieder auf eine vernünftige Basis zu bringen.
Es ist und bleibt ein klassischer Taschenspielertrick ohne Nachhaltigkeit, die bei der Natura-2000Umsetzung zwingend erforderlich ist.
Die EU und der Bund fordern zu Recht nicht die bloße Unterschutzstellung, sondern die Prozessgewährleistung - das haben meine Vorredner immer wieder gesagt, insbesondere Kollege Weihrich und auch der Kollege Bergmann - in dem uns allen bekannten Dreieck Unterschutzstellung als Basis, Managementplanung und Monitoring.
Auch bei der Managementplanung, Kollege Dr. Aeikens, hinken wir mehr als deutlich hinterher und haben erhebliche Probleme. In Bezug auf das Monitoring und die Erhaltungsmaßnahmen - das hat, glaube ich, Kollege Weihrich deutlich gemacht - sieht es nicht viel besser aus.
In Bezug auf die Verordnung will ich Sie noch einmal an die Aussagen von Professor Dr. Louis erinnern, in dessen Auftrag die Landesregierung ein
Rechtsgutachten für genau diesen Zweck erstellt hat. Er empfiehlt, maximal gleichartige Gebiete in einer Verordnung zusammenzufassen, und verweist - meines Erachtens zu Recht - darauf: Je größer der Verordnungsrahmen und das Gebiet, desto wahrscheinlicher ist die Gefahr, dass dies durch ein Normenkontrollverfahren aufgehoben wird.
Darin sehe ich eine große Gefahr. Es hat uns viel Mühe gekostet. Diese Mühe machen sich die Mitarbeiterinnen des LAU und des Landesverwaltungsamts sehr wohl. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, und an dieser Stelle einen herzlichen Dank für das, was bisher dort unter nicht optimalen Bedingungen geleistet wurde.
Diese Normenkontrollverfahren führen dazu, dass wir noch weiter in Rückstand geraten und dahin kommen, was Sie, Herr Dr. Aeikens, an den Horizont gemalt haben, dass es erst weit nach dem Jahr 2020 möglich sein wird, die Natura-2000Gebiete rechtlich zu sichern.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Umwelt in diesem Ministerium, in dieser Landesregierung eine mehr als ungeliebte Nebenrolle spielt. Das kann man nicht oft genug wiederholen.
Ich erinnere an die Debatte im Jahr 2013 und die folgenden Diskussionen im Ausschuss. Man sah sich nicht nur aufgrund fehlender personeller Voraussetzungen in der Umsetzung behindert, sondern man hat auch die damals im Landeshaushalt bereitstehenden Mittel im Natura-2000-Prozess nicht annähernd umgesetzt. Noch im Jahr 2013 hat man fast 13 Millionen € aus dem Natura-2000Bereich in den Landwirtschaftshaushalt verschoben und für Investitionsförderung verwendet. Das ist durchaus makaber - ich denke, Herr Kollege Bergmann, darin müssten Sie mir zustimmen -, vor allem weil wir wissen, dass ein Vertragsverletzungsverfahren droht.
Eigentlich geht es darum, dass dieses Hohe Haus dem vorliegenden Antrag nur zustimmen kann und muss. Vor allem sollte das Hohe Haus aber immer daran denken, dass es Haushaltsgesetzgeber ist. Darum müssten die Koalitionsfraktionen zumindest den Punkten 2 bis 4, was die Berichtspflichten betrifft, unbenommen zustimmen können.
Darin geht es um nichts anderes als um das, was gegenwärtig im Landesverwaltungsamt und im LAU abgearbeitet wird - ich erwähnte es bereits. Das Landesverwaltungsamt kann ohne Probleme sofort die Abfolge der weiteren Arbeiten darstellen. Es hat keinen Mehraufwand. Das wissen Sie, Herr Dr. Aeikens, wahrscheinlich besser als ich.
Was die Schwerpunktsetzung betrifft: Ich denke, dafür wird es in Ihrem Haus schon klare Festlegungen geben, wie ich damit umgehen kann. Vielleicht ist es auch möglich, für einzelne Bereiche Verordnungen vorzuziehen. Ich nenne nur das Stichwort „Fledermäuse“. Dabei sind wir ein ganzes Stück weiter, als es die Allgemeinverfügung möglich machte.
Stimmen Sie dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Dann tun Sie etwas für unsere Umwelt. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag mit dem etwas sperrigen Titel hat eine längere und eine kürzere Vorgeschichte.
Die kürzere Geschichte zuerst. Die vorliegende Problematik des Zulassungsverfahrens für den Dickstoffversatz in die Salzkavernen Staßfurt sollte eigentlich im Rahmen der Selbstbefassung im Umweltausschuss am 18. März 2015 behandelt werden. Dazu gab es eine Abstimmung aller umweltpolitischen Sprecher. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen hatte sich bereits auf eine Berichterstattung vorbereitet. Leider war man in der CDU der Auffassung, das geht so nicht, wir schieben das auf die etwas längere Bank. Vor Ort lässt dies - das konnten wir der Presse entnehmen - natürlich Raum für Spekulationen. Dies möchte ich jetzt nicht weiter kommentieren.
Die längere Vorgeschichte beginnt bereits in der letzten Legislaturperiode und hat etwas mit dem Elften Parlamentarischen Untersuchungsaus
schuss, dem sogenannten Müllausschuss, zu tun. Diese macht mich richtig ärgerlich, vor allem je intensiver ich mich mit dem Vorgang Dickstoffversatz in Staßfurt befassen musste.
Wenn man sich das Agieren des Bergamtes seit Beginn des Probebetriebes im Jahr 2008 anschaut, dann muss man leider feststellen, dass Abfallrecht nach wie vor offensichtlich ein Fremdwort im Bergamt war und ist.
Eigentlich hätte die Verbringung von gefährlichen Abfällen im sogenannten Probebetrieb im damaligen Untersuchungsausschuss thematisiert werden müssen, so wie sich dieser Sachverhalt heute darstellt. Mich macht es sehr ärgerlich, dass die Landesregierung entgegen der Ankündigung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss kein verändertes Agieren erkennen lässt und man weiter versucht, die Verbringung von Abfällen nur nach Bergrecht zu genehmigen. Was das das Land kosten kann, kann jeder in Möckern und Vehlitz verfolgen. Bis jetzt mussten ca. 15 Millionen € für die Sicherung aufgebracht werden, ganz zu schweigen von den erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten.
Ich weiß, dass dies übertägige Anlagen sind, die mit den Salzkavernen in Staßfurt nicht zu vergleichen sind. Aber eine Parallele gibt es sehr
wohl: Beide Verfahren wurden nur nach Bergrecht behandelt.
Nun komme ich zu unserem Antrag. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Begründung zu unserem Antrag haben wir bereits auf einige Ungereimtheiten aufmerksam gemacht.
Ich beginne mit dem Probebetrieb, der bekanntermaßen im Jahr 2008 begonnen hat. Dies ist für innovative Verfahren ein durchaus übliches Prozedere. Über die Innovativität dieses Verfahrens kann man natürlich trefflich streiten, aber das möchte ich an dieser Stelle nicht weiter tun.
Ich verstehe nicht, warum das Bergamt mit der Anmeldung des Probebetriebes und vor Genehmigung des Probebetriebes keinen Langzeitsicherheitsnachweis gefordert hat. Egal, ob das Bergrecht oder die Immissionsschutzordnung zur Anwendung kommt - dieser Nachweis ist stets vorher zu erbringen. Dies musste das Land bereits sehr unschön in Angersdorf erleben.