Eva-Maria Stange

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich erst einmal ganz herzlich bedanken. Ich werde aber alle Dankesworte erst nach der zweiten Rede sprechen.
Lieber Herr Jalaß, ich habe nicht die Nase voll, auch nicht im Hinblick darauf, mit Ihnen weiter zu streiten, sondern ich möchte gerne anderen die Möglichkeit geben, zu gestalten und dieses „Hätte, Könnte, Wollte“, das Sie ja auch in Ihrer Rede verwendet haben, dann vielleicht an der einen oder anderen Stelle umzusetzen. Auch das muss man einmal können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr dankbar, dass dieses Thema heute zur Aktuellen Debatte aufgerufen wurde, weil es in der Tat ein Zukunftsthema ist. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind kein Selbstzweck, sondern sie sind unsere Innovationstreiber in einem Land, das nur über die Ressource Mensch, und zwar die nachwachsende Ressource Mensch, verfügt. Deswegen ist es mir immer wichtig gewesen, aber meines Erachtens auch allen, die hier im Landtag in den letzten Jahren die Entscheidungen mit getroffen haben, dass sich unsere Hochschulen und unsere Forschungseinrichtungen positiv nach vorn entwickeln können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen waren diese drei Bund-Länder-Vereinbarungen, die wir in der Tat nach langen Verhandlungen mit dem Bund und mit allen anderen Ländern abschließen konnten, ein wichtiger Meilenstein, und sie sind, Herr Jalaß, eine Trendwende; denn alle Länder haben erkannt, alle Wissenschaftsressorts haben erkannt, dass wir mit dieser Art der Befristung
von Beschäftigungsverhältnissen kein Hochschulsystem stabil gestalten können. Deswegen war es uns auch wichtig, dass das Grundgesetz geändert wird; dies war die Voraussetzung gewesen. Das Grundgesetz in Artikel 91 b Abs. 1 wurde so geändert, dass der Bund sich zukünftig an der Lehre, also institutionell an den Hochschulen beteiligen kann.
Genau deshalb ist der erste der drei Pakte, nämlich der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“, ein unbefristeter und kein befristeter Vertrag. Dieser Vertrag kann natürlich wie jeder Vertrag gekündigt werden, aber mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Das ist normales Vertragsrecht, und das muss auch möglich sein in einem Land, das ja nicht heute schon weiß, wie es in 20 Jahren aussieht. Von daher ist es also ein dauerhafter Vertrag, der auch dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse mit sich bringt. Das steht im Vertrag; da muss man nur die ersten Zeilen lesen. Demgemäß ist dies das Hauptziel gewesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es hier mehrfach gesagt und betone es an diese Stelle noch einmal: Der Hochschulpakt und jetzt der Zukunftsvertrag hat unser Hochschulsystem in Sachsen gerettet. Wenn wir den Hochschulpakt nicht gehabt hätten, also die Unterstützung des Bundes und die Vereinbarung, dass wir unsere Studienplätze zur Verfügung halten, um Studierende aus westlichen Bundesländern, aus anderen Bundesländern aufzunehmen und damit das akademische Potenzial in Deutschland insgesamt auszuschöpfen, dann wären unsere Hochschulen geschrumpft. Sie wären bis 2010 nicht nur um 1 000 Stellen geschrumpft, sondern sie wären auch massiv um Studienplätze geschrumpft. Das begann bereits 2005.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir trotz eines Einbruchs an Abiturientinnen und Abiturienten von ursprünglich 20 000 im Jahr 2005 9 000 Abiturientinnen und Abiturienten im Jahr 2009 heute über die gesamte Zeit circa 20 000 junge Menschen immatrikulieren, haben wir dem Hochschulpakt und unseren Hochschulen zu verdanken.
Das ist auch der Grund, warum dieser Zukunftsvertrag für uns alle wichtig war, sowohl für die westlichen Bundesländer als auch für den Osten und für Sachsen. Der Zukunftsvertrag, wie er jetzt heißt und womit er auf eine neue Stufe gehoben wird, hat als Hauptziel die Verstetigung von Beschäftigungsverhältnissen. In Sachsen sind das circa 1 000 Beschäftigungsverhältnisse, also etwa so viel, wie abgebaut wurden, trotz eines Erhalts der Studienplätze.
Damit ist auch das zweite Ziel klar: Die Studienplätze und die hohe Anzahl von Akademikern sollen gehalten werden, und dies – auch das steht im Vertrag – soll mit qualitativen Entwicklungen verbunden werden. Deswegen gibt es auch den Qualitätspakt Lehre, der dies gleichermaßen flankiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Zukunftsvertrag wird der Bund ab 2021 den Ländern 1,88 Milliarden Euro zur Verfügung stellen und ab 2024 – ja, weil wir uns nicht auf eine echte Dynamisierung einigen konnten – 2,05 Milliarden Euro, was einer Dynamisierung entspricht. Der Finanzminister ist gerade draußen; aber er weiß, da ich ihm das auch schon gesagt habe: Ich bin auch dankbar, dass sich die Finanzminister auf die Seite der Hochschule geschlagen und uns auch gegenüber dem Bund unterstützt haben, genau diesen Punkt der Dynamisierung durchzusetzen.
Für Sachsen bedeutet das von 2021 bis 2027 jährlich zwischen 70 und 75 Millionen Euro. Das sind 10 % unseres Hochschulbudgets, die zukünftig vom Bund finanziert werden. Das bedeutet 1 000 Beschäftigungsverhältnisse. Damit bin ich bei einem Punkt, der hier mehrfach angesprochen wurde. Ich glaube, Frau Maicher, Sie haben da etwas falsch verstanden. Wir haben heute durch den Hochschulpakt seit 2012 circa 2 600 Immatrikulationen. Das ist mehr als das 2,5-Fache der Zahl von 2012. Dafür haben wir heute etwa 300 Beschäftigungsverhältnisse aus dem Hochschulpakt finanziert – das sogenannte Bildungspaket.
Wir haben gleichermaßen den Stellenabbau kompensiert mit dem Überlastpaket von 450 VZÄ, wie wir sagen, also Geld für Stellen. Das bedeutet, dass wir unsere Studienkapazitäten aufrechterhalten, also 20 000 immatrikuliert haben. Diese 450 Personalstellen in den Hochschulen dienten dazu, diese Kapazität zu erhalten. Wenn wir das zukünftig halten wollen – das ist eine Verpflichtung aus dem Zukunftsvertrag –, dann müssen wir mindestens diese 450 VZÄ in Stellen umwandeln. Das ist die einfache Rechnung. 300 und 450 sind schon mal 750 Beschäftigungsverhältnisse.
Wir haben jetzt Wünsche auf dem Tisch liegen, die teilweise schon beschlossen sind oder noch beschlossen werden. Wir haben das Maßnahmenpaket zur Medizinerausbildung. Das sind 120 zusätzliche Immatrikulationen. Wir haben ein Digitalpaket, das gerade mit dem Ministerpräsidenten diskutiert wurde. Daran hängen 600 neue Studienplätze in der ersten Ausbaustufe. Wir brauchen einen weiteren Ausbau im Bereich der Lehrerbildung, weil mit dem Schulgesetz qualitative Verbesserungen in der Schule verbunden sind. Das bedeutet, dass das Bildungspaket weiter aufgestockt werden muss. Außerdem – Holger Mann hat es erwähnt – haben wir den Ausbau der Akademisierung in den Gesundheitsberufen. Ich möchte da nur die Vollakademisierung der Hebammen erwähnen, weil sie gestern eine Rolle gespielt haben.
All das bedeutet, dass wir zukünftig allein mit den Mitteln, die aus dem Zukunftsvertrag kommen werden, nicht diese Menge an notwendigen Erweiterungen im akademischen Bereich finanzieren können. Eine neue Koalition muss sich dazu verständigen, was wir uns leisten wollen und was wir uns an der Stelle leisten müssen.
Sehr geehrter Herr Weigand, Sie sprachen von Akademisierungswahn. Ich habe gerade einige Punkte genannt, in
denen es um die Daseinsvorsorge in diesem Land geht. Ich glaube nicht, dass Ihre Fraktion deswegen Ingenieurstudienplätze streichen möchte. Die wollen wir genauso haben. Wenn wir diesen Aufwuchs auf der einen Seite brauchen, dann müssen wir mehr Geld in das System stecken.
Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den beiden anderen Pakten sagen. In Bezug auf den Qualitätspakt Lehre würde ich Ihnen, Herr Jalaß, raten, noch einmal in diesen Qualitätspakt Lehre hineinzuschauen. Da gibt es zwar weniger Geld, aber er ist qualitativ besser als der vorhergehende Pakt ausgestattet. Wir haben mit unserem Hochschuldidaktischen Zentrum bereits seit zehn Jahren eine gute Basis für die Qualitätsentwicklung geschaffen.
Der Pakt für Forschung und Innovation sichert unseren außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Partner der Hochschulen die zukünftige Stabilität.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir können alle miteinander stolz auf das sein, was wir in den letzten Jahren geschafft haben. Unser Hochschul- und Forschungssystem ist zukunftssicher aufgestellt. Die nächste Regierung kann gut darauf aufbauen und hat eine stabile Basis, die vom Bund und vom Land finanziert ist. Ich denke, das ist ein gutes Erbe, das ich Ihnen gern überlassen möchte.
Vielen Dank.
Nein, ich möchte zu Ende reden. Frau Wilke hatte genug Zeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vergangene Woche die Jahresausstellung in Leipzig besucht. Ich habe mit dem Vorstandsvorsitzenden gesprochen. Ich glaube, sie würden heute auch anders entscheiden. Wir sind verunsichert. Ja, wir sind verunsichert, auch unsere Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffenden, und schon gar ein kleiner Verein, der von allen Seiten angegriffen wurde, ist verunsichert. Deswegen ist es unsere Aufgabe, unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker, gewählt in einer Demokratie, dieser Verunsicherung etwas entgegenzusetzen. Das, was heute von Aline Fiedler, Hanka Kliese, Herrn Sodann und Frau Maicher gesagt wurde, ist dem entgegenzusetzen. Damit können wir unsere Künstler, können wir diejenigen, die verunsichert sind, stärken. Wo denn sonst bitte schön soll eine Auseinandersetzung stattfinden, wenn nicht hier im parlamentarischen Raum und in einer Kunst- bzw. Kultureinrichtung? Wo denn sonst?
Auch deshalb, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, hat es mir Spaß gemacht, für die Kultur und die Wissenschaft zuständig zu sein. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Jahre des Lernens, die ich zum einen sowohl auf der Seite der Regierung – wie man immer sagt: auf der anderen Seite der Elbe – als auch in der Opposition auf dieser Seite erleben durfte. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition, von LINKEN, von GRÜNEN, in der Vergangenheit auch noch die FDP: Auch die Opposition – wir durften das hier erleben – hat ihre Berechtigung und sie muss ihre Berechtigung haben.
Auch das ist unsere Demokratie. Sie treiben uns. Wenn die Beiträge sachlich vorgetragen sind, und das waren die meisten Beiträge, dann können wir auch etwas daraus lernen und etwas mitnehmen. Viele Anstöße sind aus der Opposition gekommen. Das ist so.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen, mit denen ich eng zusammenarbeiten durfte. Ich bedanke mich bei euch, Aline und Hanka. Wir durften zusammen den Koalitionsvertrag mit Holger und anderen schreiben. Wir haben es im Koalitionsvertrag geschafft, dass die Kultur an erster Stelle stand. Auch das war bereits ein deutliches Zeichen. Ich bedanke mich bei allen, die in den Jahren fair mit mir umgegangen sind, auch wenn wir manchmal unterschiedliche Positionen hatten.
Ich wünsche, dass die Demokratie stark bleibt. Ich wünsche, dass wir es schaffen, Demokratie in einem Land, das viele Jahre ohne Demokratie auskommen musste, zu leben, zu gestalten und mit den Menschen auf den Weg zu bringen. Das ist auch unsere Aufgabe. Vielen Dank und ein gutes Weiter so.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Meier, ich darf wieder einmal zum ÖPNV sprechen, was ich auch gerne mache.
Das mache ich auch deshalb gerne, weil mir das Thema sehr am Herzen liegt, ich denke, genauso wie Martin Dulig.
Liebe Kollegen von den LINKEN, das, was als Antrag vorgelegt wurde – sorry, ich verstehe nicht so sehr viel davon –, ist ein Wunschkatalog. Ich habe einmal nachgesehen: Die LINKEN regieren mit in Berlin, in Brandenburg und in Thüringen. Sie regieren mit, genau so wie wir mitregieren. Schauen Sie sich bitte einmal den ÖPNV in diesen drei Ländern an, wo Sie seit Längerem mitregieren!
Sie haben einen ganzen Katalog aufgeschrieben. So viel nur dazu: Es ist ein Wunschkatalog. Aber ich will auf die Details eingehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der sächsische ÖPNV muss sich nicht verstecken, und er ist auch in dieser Legislaturperiode gut weiterentwickelt worden. Vor fünf Jahren gab es keine Strategiekommission, und deswegen konnten auch keine Ergebnisse einer Strategiekommission vor fünf Jahren umgesetzt werden, sondern frühestens seitdem diese Ergebnisse 2017 vorlagen.
Wenn wir uns darauf verständigen, gestatten Sie mir einige Fakten zu nennen, die teilweise schon vom Kollegen Nowak oder vom Kollegen Baum angesprochen wurden. Der beste Erfolgsbeleg ist ja immer wieder das Votum der Kunden des ÖPNV. Ich verfolge natürlich mit großem Interesse, was der Dresdner ÖPNV an Kundenumfragen hat, und diese sind durchweg positiv.
Aber schauen wir uns die Einzelheiten an. Von 2014 bis 2017 ist die Zahl der Fahrgäste im sächsischen SPNV um 14 % gestiegen. Die Zahlen von 2018 liegen noch nicht vor, aber sie sind mit Sicherheit nicht zurückgegangen. Die entsprechenden Zugkilometerangebote stiegen im gleichen Zeitraum um insgesamt 8,6 %.
Bei den Leipziger Verkehrsbetrieben wuchsen die Fahrgastzahlen so dynamisch, dass sie vergleichbar sind mit dynamischen Großstädten in China. In Dresden war das Wachstum nicht ganz so steil; da ist auch das Bevölkerungswachstum nicht mehr ganz so stark, aber sehr kontinuierlich. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Wachstum ist die kontinuierliche Förderung des Freistaates Sachsen für die ÖPNV-Investitionen, speziell für die Infrastruktur, aber auch für Fahrzeuge.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich gut erinnern, dass wir in
der letzten Legislaturperiode Gespräche mit Vertretern des ÖPNV hatten, die sehr beklagt haben, dass die Investitionen zurückgegangen sind und sie zum Beispiel in der Stadt Dresden keine neuen Busse mehr anschaffen konnten. Genau dort hat es eine Trendumkehr gegeben.
Wir haben uns in dieser Legislaturperiode aber auch das Ziel gesetzt, etwas für die Alltagsmobilität jenseits der Großstädte zu tun. Nach gründlicher Evaluierung im Rahmen der Arbeit der ÖPNV-Strategiekommission und einer zugegebenermaßen etwas langen Diskussionsphase haben wir uns im Februar mit der kommunalen Ebene auf verschiedene Maßnahmen einigen können. Dazu gehören unter anderem die Etablierung und der dauerhafte Betrieb eines landesweiten Busgrundnetzes aus Plusbus- und Taktbuslinien. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation.
Ich danke Ihnen auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass im Rahmen des Doppelhaushalts 2019/2020 der hierfür erforderliche finanzielle Rahmen geschaffen werden konnte; denn dafür mussten ja extra Landesmittel in die Hand genommen werden. Wir gehen davon aus, dass durch die Etablierung dieses Netzes sehr viele Menschen, die weit überwiegend im ländlichen Raum leben, erstmals wieder in den Genuss alltagstauglicher ÖPNV-Angebote kommen werden.
Wir konnten in dieser Legislaturperiode aber auch dadurch positive Rahmenbedingungen für den gesamten ÖPNV schaffen, dass wir die den Zweckverbünden übertragenen Mittel gleich zweimal deutlich aufgestockt haben. Von Leistungskürzungen oder gar Streckenstilllegungen spricht zurzeit niemand mehr, und das bleibt hoffentlich auch so. Ganz im Gegenteil, im sächsischen ÖPNV hat in den letzten Jahren, angestoßen durch die Staatsregierung, ein grundlegender Paradigmenwechsel stattgefunden. Die kommunalen Aufgabenträger verfügen über eine langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit auf einem solch hohen Niveau, wie es das vorher noch nie gab. Thomas Baum hat das sehr deutlich gemacht. Mit einer kleinen Korrektur: Bis 2024 haben auch unsere Hochschulen Sicherheit – wenn ich das noch sagen darf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich auf den Antrag zurückkommen. Im vorliegenden Antrag wird die Forderung erhoben, den Zweckverbünden 100 % der Regionalisierungsmittel für den ÖPNV zu übertragen. Bei einer Gesamtschau hätten Sie eigentlich als Einreicher bemerken können, dass wir in der Praxis bereits deutlich mehr Finanzmittel für den ÖPNV zur Verfügung stellen als nur die Regionalisierungsmittel. Zunächst erhalten die ÖPNV-Zweckverbände in diesem Jahr mit insgesamt 467,2 Millionen Euro stolze 18,9 % mehr Mittel als 2014, also vor Beginn dieser Legislaturperiode. Die ländlich geprägten Zweckverbände der Nahverkehrsräume Oberlausitz-Niederschlesien und Vogtland profitieren von diesem Zuwachs sogar überproportional. Natürlich kommen ausnahmslos alle Regionalisierungsmittel dem ÖPNV direkt zugute –
zum Beispiel im Rahmen der bereits erwähnten ÖPNVInvestitionsförderung, die in diesem Jahr erneut auf sehr hohem Niveau ausgereicht wird. In diesem Doppelhaushalt stehen darüber hinaus noch einmal 75 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel zur Verfügung. Diese werden für die Umsetzung der bereits angedeuteten Vorhaben der ÖPNV-Strategiekommission verwendet. Das ist ja angefangen, das heißt, sie können auch noch 2019 und 2020 zum Einsatz kommen.
Gemeinsam mit der kommunalen Ebene werden wir deswegen grundlegende Angebotsverbesserungen durch die konsequente Einführung von Plus- und Taktbussen bewerkstelligen.
Unter fachlicher und organisatorischer Federführung des VVO werden wir einen Sachsentarif etablieren. Zur Ehrlichkeit dem Bürger gegenüber gehört jedoch die Feststellung, dass ein derart komplexes und in sehr vielen Verkehrsverträgen verankertes Tarifprodukt nicht von heute auf morgen vom Himmel fällt.
Liebe Kollegen von den LINKEN, vielleicht wäre es hilfreich, wenn Sie einmal mit in der Regierung tätig wären. Dann würden Sie merken, wo die Grenzen der Landesregierung liegen, weil Sie dann schlicht und ergreifend solche Vorschläge auch nicht ohne Weiteres verhandeln können.
Hierbei gibt es nun einmal Grenzen mit Blick auf die Möglichkeiten, die der Landesregierung und dem Landtag zur Verfügung stehen.
Bereits ab dem Sommer dieses Jahres wird das Bildungsticket für alle Auszubildenden für 48 Euro und ein Schülerfreizeitticket für alle Schülerinnen und Schüler angeboten. Martin Dulig hatte es heute früh noch einmal gesagt: Das Bildungsticket ist noch nicht umgesetzt worden und bleibt auf der Agenda stehen. Mit den Strukturen des ÖPNV im Freistaat Sachsen beschäftigt sich das SMWA derzeit auch sehr intensiv.
Ich nehme Bezug auf einen weiteren Punkt Ihres Antrags. Dort geht es um die Forderung nach der Umsetzung flächendeckender Barrierefreiheit bis zum Jahr 2020. Hierbei darf ich ab und zu meinen Kollegen vertreten. Sie wissen, dass mir das ein ganz besonderes Anliegen ist, der SPD insgesamt. Dazu möchte ich in diesem Fall konkret sagen, dass dort ambitionierte Ergebnisse und Übereinkünfte im Rahmen der Arbeit der ÖPNV-Strategie enthalten sind. Diese Ergebnisse sind gemeinsam mit den Behindertenverbänden und allen anderen relevanten Akteuren erarbeitet worden. Durch unsere kontinuierliche ÖPNV-Investitionsförderung sind wir auf diesem Gebiet ebenfalls bereits sehr weit vorangeschritten. Ich weiß, dass die regionalen Verkehrsverbünde hoch sensibilisiert sind. In der Tat ist aber dort noch viel zu tun. Es ist kein
Geheimnis, dass auch solche Maßnahmen einen finanziellen Rahmen benötigen und in den meisten Fällen auch Dritte eingebunden werden müssen. Wir haben es hierbei mit einer Aufgabe auch in den nächsten Jahren zu tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Legislaturperiode, da bin ich mit meinem Kollegen Martin Dulig sehr einig, ist für den ÖPNV im Freistaat Sachsen eine sehr erfolgreiche Legislaturperiode gewesen. Vor allen Dingen fand ein Paradigmenwechsel in die richtige Richtung statt. Wir haben gemeinsame Beschlüsse gefasst, die weiter über diese Legislaturperiode hinausreichen werden. Ich möchte sie kurz anreißen: das landesweite Busgrundnetz, die Digitalisierung des Vertriebs, den Sachsentarif, das Azubi- und Schülerticket. Am Bildungsticket halten wir auch fest, das ist mehrfach betont worden. Die Zukunft des ÖPNV hat damit gerade erst richtig begonnen.
Ich möchte abschließend an alle beteiligten Akteure appellieren, diesen gemeinsam vereinbarten Weg auch gemeinsam weiterzugehen. Der ÖPNV lebt von langfristigen Planungen, von Verlässlichkeit und Kontinuität. Alle Schnellschüsse und Träume, die wir manchmal haben, lassen sich mitunter nicht so einfach umsetzen. Es sind scheinbar einfache Lösungen. Man sollte dem Bürger reinen Wein einschenken, dass man für manche Dinge auch andere Partner und längere Zeiträume benötigt. Der ÖPNV ist jetzt auf dem richtigen Weg, auch dank der Strategiekommission, dank der Entscheidung der Landesregierung und des Parlaments im Haushalt.
Vielen Dank.
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1. Die Staatsregierung hat die mündliche Anfrage zum Thema in der Drucksache 6/17272 vom 03.04.2019 zum Anlass genommen, um nach den Hintergründen zu fragen. Daraufhin wurde der Staatsregierung seitens der Geschäftsführung der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH mitgeteilt, dass das Theater einerseits der politischen Bildung, andererseits nach der Satzung aber auch der parteipolitischen Neutralität verpflichtet sei. Das Plakat sei von manchen offenbar als reine politische Veranstaltung verstanden worden. Die Gesellschafterversammlung, die am Tag vor der Veranstaltung tagte, habe daher entschieden, die Durchführung der Veranstaltung – in der vorgesehenen Örtlichkeit – kurzfristig zu untersagen.
Zudem wurde innerhalb der Stadtverwaltung Freiberg kommuniziert, dass mit Störungen der Veranstaltung gerechnet werde. Dies wurde auch über das Büro des Oberbürgermeisters am Vortag der Veranstaltung so an den Leiter des Polizeireviers Freiberg herangetragen. Daher wurde mit dem Veranstalter durch den Leiter des Polizeireviers Freiberg telefonisch Rücksprache gehalten und es wurden Hinweise zur Durchführung und Absicherung der Diskussionsrunde gegeben. Grundsätzlich wurde seitens der Polizei von einem friedlichen Verlauf ausgegangen, wenngleich einzelne kritische Besucher nicht auszuschließen waren. Vor diesem Hintergrund ist die
Veranstaltung in den Festsaal von Freiberg verlegt worden. Es handelte sich dabei aber weiterhin um eine Veranstaltung des Theaters, nur in einer anderen Örtlichkeit.
Die künstlerische Leitung des Mittelsächsischen Theaters bekräftigt dabei ausdrücklich die Unverhandelbarkeit der Kunst- und Meinungsfreiheit. Dabei sieht sie Theater auch als Erfahrungsräume der Demokratie und fördert den respektvollen Diskurs innerhalb der politischen Kultur. Die künstlerische Leitung lehnt daher die Aussage in der Stadtratssitzung ab, dass „derartige Veranstaltungen in Zukunft nicht mehr in den Räumlichkeiten und in der Verantwortung des Theaters organisiert und durchgeführt werden dürfen“. Hierzu wird auf beigefügte öffentliche Stellungnahme verwiesen.
Darüber hinaus haben die Gesellschafter die Feststellung der künstlerischen (Meinungs-)Freiheit des Intendanten und sein alleiniges Recht der Programmgestaltung gegenüber Herrn Intendant Schulze sowie der Presse zugesichert. Eine anderslautende Forderung der Gesellschafter stand zu keiner Zeit zur Debatte. Bereits in der Vergangenheit gab es diverse Buchlesungen und Podiumsdiskussionen zu aktuell gesellschaftlichen Themen. Diese fanden mehrmals und ohne besondere Vorkommnisse statt. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung gab es öffentliche Verlautbarungen, die eine Missbilligung der Veranstaltung beinhalteten und darauf abzielten, die Veranstaltung als Wahlwerbung zu deklarieren, wobei dies nicht Anlass und Hintergrund der Veranstaltung war. Der sensible Umgang mit dieser Herausforderung sowie die Hinweise des Freiberger Polizeichefs haben den Geschäftsführer letztendlich dazu veranlasst, das Angebot des Oberbürgermeisters, in den Festsaal auszuweichen, anzunehmen.
Der konkrete Wortlaut des Briefes des Freiberger Oberbürgermeisters Krüger ist der Staatsregierung erst mit Ihrer E-Mail vom 23.05.2019 bekannt geworden. Darin übermittelten Sie die Antwort auf eine Ratsanfrage des Stadtrates Marko Winter, AfD. In der Antwort wird der Wortlaut des Schreibens wie folgt dargestellt:
„Dass es sich bei der Veranstaltung um eine politische Veranstaltung mit Wahl empfehlendem Charakter handelte, hat sich dann auch am Abend des 28. März 2019 bestätigt. Zwar wurde nach meiner eigenen Wahrnehmung keine Wahlwerbung für eine bestimmte Partei, aber eine indirekte Wahlwerbung gegen eine Partei durchgeführt. Ebenso wurde Pfarrer Dr. Stahl durch den Moderator gefragt, welche Wahlempfehlung denn die kirchliche Gemeinschaft ihren Gläubigen geben würde. Dies machte für mich sehr deutlich, dass es sich um eine Wahlveranstaltung handelte.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Gesellschaftsvertrag der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH. Im dortigen § 2 Abs. 2 ist zum Zweck der Gesellschaft Folgendes vermerkt:
‚Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) sowie die Versorgung – insbesondere der mittelsächsischen Bevölkerung – mit
anspruchsvollen Theateraufführungen und Konzerten. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Theaters und eines Orchesters, wobei die Aufführungen vorrangig im Gebiet des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erfolgen. Die Produktionen erfolgen grundsätzlich an Spielorten dieses Kulturraumes. Dazu gehören auch Veranstaltungen und Aufführungen anderer Bühnen und Konzerte anderer Orchester.‘
Offensichtlich ist die von Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern verantwortete Veranstaltung am vergangenen Donnerstag, dem 28. März 2019 nicht vom gesellschaftsvertraglichen Zweck des von Ihnen geleiteten Unternehmens umfasst.
Darüber hinaus verweise ich auf § 2 Abs. 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages. Dieser lautet: ‚Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.‘
Damit steht nach den klaren gesellschaftsvertraglichen Regelungen fest, dass die Veranstaltung ‚Dialog – Wir haben die Wahl 2019. Was ist zu tun?‘ nicht vom Gesellschaftszweck der gGmbH umfasst war und darüber hinaus Mittel der Gesellschaft offensichtlich nicht für satzungsgemäße Zwecke verwendet worden sind. Des Weiteren halte ich es zumindest für nicht ausgeschlossen, dass das sogenannte Neutralitätsgebot durch den Inhalt der Veranstaltung verletzt wurde.
In diesem Zusammenhang sollte aus Sicht des Mitgesellschafters Universitätsstadt Freiberg jeder auch noch so geringe böse Schein, gerade in Vorwahlzeiten, vermieden werden. Dies wäre nur Wasser auf die Mühlen derer, die im demokratischen Wettbewerb behaupten, der Staat verletze seine Neutralitätspflichten.
Ich werde den entsprechenden Sachverhalt mit den beiden anderen Mitgesellschaftern erörtern. Ohne dass ich Rücksprache mit Herrn Landrat Damm und Herrn Oberbürgermeister Egerer in dieser Angelegenheit gehalten habe, kann ich bereits jetzt feststellen, dass aus Sicht des Mitgesellschafters Universitätsstadt Freiberg derartige Veranstaltungen in Zukunft nicht mehr in den Räumlichkeiten und in Verantwortung des Theaters organisiert und durchgeführt werden dürfen. Derartigen Veranstaltungen steht unzweifelhaft der Gesellschaftsvertrag entgegen.
Ich bitte dies entsprechend mit den Verantwortlichen für die Durchführung der Veranstaltung innerhalb Ihrer
Gesellschaft zu besprechen und auszuwerten und auf diese dahin gehend einzuwirken, dass derartige, dem Gesellschaftsvertrag widersprechende Veranstaltungen zukünftig nicht mehr durchgeführt werden.“
Zu Frage 2. Derzeit ist der Sachverhalt noch nicht abschließend aufgeklärt. Erst wenn dies restlos erfolgt ist, kann eine rechtliche Prüfung vorgenommen werden. Inwieweit im Ergebnis dessen eine Rechtsverletzung vorliegt und rechtsaufsichtlich eingeschritten werden muss, bleibt abzuwarten.
Unabhängig davon unterstützt und begrüßt die sächsische Landesregierung das Eintreten für die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Kunst und der Wissenschaft, die für eine offene, demokratische und vielfältige Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist. Wie in der Erklärung der Kulturminister der Länder vom März 2019 formuliert, gehört dazu auch das Recht künstlerischer Arbeit, gesellschaftspolitische Fragen zu reflektieren und Position zu beziehen.
Die Staatsregierung begrüßt darüber hinaus ausdrücklich das geplante weitere Vorgehen des Theaters in dieser Angelegenheit. Herr Oberbürgermeister Krüger, aber auch die Mitgesellschafter, Herr Landrat Damm und Herr Oberbürgermeister Egerer, sind gemeinsam mit dem Theater im Gespräch und in der Auswertung des Sachverhaltes.
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete gern meinen Kollegen Martin Dulig, der sich schon auf die Bundesratssitzung vorbereitet. Ich möchte zuallererst eines etwas schärfer zurückweisen: Das ist die Aussage, es gebe kein Interesse an der Fragestellung der Großen Anfrage bzw. an dem Thema Industrie 4.0.
Okay. Das ist eine Relativierung. Denn das SMWA hat sich von Anfang an und auch im Zusammenwirken mit den Betriebsräten und den Gewerkschaften dem Thema Mensch und Industrie 4.0 sehr intensiv zugewandt.
Insofern sollte man das vielleicht ein wenig reflektieren und berücksichtigen.
Zurück zu Ihrer Großen Anfrage. Ich finde diese Anfrage sehr spannend und ich denke, sie lohnt sich neben den Antworten, die ja viel mit Statistiken zu tun haben. Schon der Begriff der Digitalisierung und die Dinge, die damit verbunden sind, bedürften eigentlich einer Erklärung. Das Thema an sich ist von Interesse.
Ich will mit einem kleinen Erlebnis beginnen: Ich hatte am Montag im Rahmen meiner Gläsernen Werkstatt eine Veranstaltung zum Thema „Künstliche Intelligenz“. Zu dieser Veranstaltung hatte ich eingeladen zum einen unseren Prof. Mayr von der Technischen Universität Dresden, der sich mit der Entwicklung von Software und Hardware für die künstliche Intelligenz beschäftigt, und zum anderen Prof. Gerald Hüther, der vielleicht dem einen oder anderen als Hirnforscher bekannt ist.
Diese Diskussion war insofern spannend – und das steckt ja hinter dieser Frage –: Was erwartet uns eigentlich mit der künstlichen Intelligenz, was hier mit dem Begriff Digitalisierung ein Stück abgekürzt ist? Eigentlich geht es darum: Wie verändert sich unser Leben, unsere Arbeitswelt durch die künstliche Intelligenz? Welche Rolle spielt der Mensch darin? Ihre Frage heißt ja auch nicht frauenspezifische Auswirkungen, sondern geschlechtsspezifische Auswirkungen. Insofern stellt sich erst einmal grundsätzlich die Frage: Welche Auswirkungen hat eine veränderte Arbeitswelt, die durch künstliche Intelligenz, lernende Maschinen geprägt ist, auf unser Leben und auf die Arbeitswelt?
Neben dem technischen Aspekt, der von Prof. Mayr sehr bedient wurde, hat Gerald Hüther vor allem auf eines hingewiesen: Das Wichtigste, was wir erreichen müssen, um die Menschen auf diese Zeit, auf diesen Wandlungsprozess vorzubereiten, der viel Positives in sich birgt, ist ein Bildungssystem, das die Entfaltung von Kreativität, die Möglichkeit, auch Emotionalität zu erfahren, vorantreibt – ein Bildungssystem, das auf die Zeit der Arbeiten mit der künstlichen Intelligenz vorbereitet. Denn vieles, was unter dem Stichwort Digitalisierung abläuft – Automatisierung, autonomes Fahren oder autonomes Arbeiten von Maschinen –, wird Arbeitsplätze verdrängen, die heute vor allen Dingen von denjenigen ausgeübt werden, die ein vergleichsweise geringes Bildungsniveau haben, und diese Arbeitsplätze werden verschwinden. Diese Arbeitsplätze werden zunehmend – und das ist heute schon der Fall – von Maschinen, von autonomen Einrichtungen verdrängt werden.
Was bleibt übrig? Der Mensch mit seiner Kreativität, mit seinen Möglichkeiten, Ideen und Emotionalität zu entwickeln und mit anderen Menschen zusammenzuarbeiten. Damit bin ich bei Ihrer Frage, die Sie gestellt haben. Ein sehr wichtiger Punkt ist, dass viele Frauen heute in Berufen arbeiten, die sogenannte personennahe Dienstleistungen sind, um es einmal mit einem technischen Begriff auszudrücken. Das sind der Pflegebereich, der Erziehungsbereich und der Bildungsbereich. Das sind
natürlich auch Verwaltungen. Das sind hausnahe Dienstleistungen und Weiteres mehr. Was bewirkt dort Digitalisierung oder – im weiteren Begriff – künstliche Intelligenz?
Ich bin vor 14 Tagen auf der Hannover Messe gewesen und war fasziniert von Einrichtungen, von Robotern, die mittlerweile durch Stützskelette dem Menschen den Halt und die Unterstützung geben, die er vielleicht selbst nicht hat. Pflege ist ein sehr schwerer Beruf, in dem meist Frauen arbeiten. Das kann man zukünftig mit autonomen Maschinen, mit Stützskeletten wesentlich erleichtern. Dadurch können sich die Menschen wieder darauf konzentrieren, dass Menschen für Menschen da sind und nicht für diese schwere körperliche Arbeit.
Ich belasse es bei diesen wenigen Punkten. Es ist in der Diskussion jetzt angesprochen worden, dass die vor uns stehende Entwicklung, in der wir zum Teil schon mittendrin sind, ambivalent ist. Sie wird unsere Möglichkeiten, an jedem Ort und nicht an einem festen Ort arbeiten zu müssen, verbessern. Wir können entscheiden, ob wir in einem Büro arbeiten, ob wir zu Hause arbeiten, ob wir am Morgen arbeiten oder ob wir am Abend arbeiten. Das wird aber nicht für alle der Fall sein. Eine Erzieherin bzw. ein Erzieher wird immer in der Kindertagesstätte sein müssen, da sie bzw. er die Arbeit am Menschen absolvieren muss.
In meinem Haus haben wir zum Beispiel gerade eine Musterdienstvereinbarung zur mobilen Arbeit für alle nachgeordneten Einrichtungen abgeschlossen, die jetzt in den Hochschulen, Kultureinrichtungen und bei uns im Haus nachvollzogen wird. Selbstverständlich ist es möglich, in Verwaltungen mobile Arbeit stärker auszuprägen, wenn wir in einem elektronischen Netzwerk arbeiten, wie wir es jetzt angefangen haben.
Ich muss sagen – das ist die Rückspiegelung; nicht nur das Finanzministerium, sondern auch wir haben mittlerweile viermal das Prädikat „Audit, Beruf und Familie“ erhalten –: In unserem Haus ist eine deutlich stärkere Befriedung eingetreten, gerade in dem Verhältnis zwischen Arbeit und Familie. Natürlich besteht die Gefahr, dass das in einem privaten Unternehmen ausgenutzt wird und man rund um die Uhr, 24 Stunden, erreichbar ist. Deswegen muss das Arbeitszeitgesetz gelten. Deswegen brauchen wir starke Gewerkschaften und Betriebsräte, die darauf achten, dass das Ganze geregelt abläuft und nicht dem Wildwuchs und dem Willen eines Unternehmers sowie dem Profit unterliegt.
Insofern gibt es große Unterschiede. Ich denke, das ist es auch wert, solche Diskussionen über die Veränderungen unserer Arbeitswelt zu führen – ob wir uns in einem geregelten System wie dem öffentlichen Dienst oder in einem privaten Unternehmen befinden, das nach anderen Mechanismen „tickt“. Sie wissen genau, dass die Möglichkeiten, die eine Landesregierung oder die Politik hat, auf private Unternehmen Einfluss zu nehmen, begrenzt sind. Deshalb kann ich noch einmal darin bestärken – das sage ich selbst im öffentlichen Dienst und auch in unseren
Bereichen –: Wir brauchen die Gewerkschaften und die Betriebsräte, die darauf achten, dass auch bei einem Wandel unserer Arbeitsgesellschaft bestimmte Regeln eingehalten werden, auch wenn dieser Wandel viel Positives enthält.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nicht auf den Inhalt der einzelnen Fragen eingehen. Gerade die Menschen im Osten sind darauf vorbereitet, einen Wandel mitzugestalten. Wir haben in den Neunzigerjahren einen der größten Veränderungsprozesse, den man vielleicht durchmachen kann, durchschritten. Wir haben erfahren, was es bedeutet, wenn der Kapitalismus entfesselt wird und wenn bestimmte Regelungen nicht mehr gelten. In Sachsen sind zum Beispiel sehr viele Betriebe nicht tarifgebunden. Das ist natürlich ein Einfallstor. Ein Betrieb, der nicht tarifgebunden ist, hat oftmals keine Betriebsräte. Das ist ein Einfallstor, um die Möglichkeiten, die die mobile Arbeit oder die Industrie 4.0 bieten, zulasten der Beschäftigten auszunutzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich, auch im Auftrag meines Kollegen, für die Große Anfrage, auch wenn viele Fragen vielleicht nicht präzise genug gestellt worden sind.
Möglicherweise existieren an der einen oder anderen Stelle keine Statistiken. Durch Modellvorhaben und Studien, die das SMWA angestoßen hat oder die es im Zusammenwirken mit den Gewerkschaften auf den Weg bringt, sind wir dabei, in diesem Prozess mehr zu erfahren über die Wandlungen des Arbeitsmarktes und die Auswirkungen auf die verschiedenen Berufsfelder, die auch geschlechtsspezifisch sind. Machen wir uns doch nichts vor: Es geht nicht so sehr um die Geschlechtsspezifik, sondern darum, in welchem Beruf der Wandel stattfindet.
Es gibt bestimmte Berufe, die frauentypisch sind, und wir müssen endlich einmal aus dem Rollenbild herauskommen. Dieses Rollenbild, das nach wie vor durch das Bildungssystem und durch Traditionen geprägt wird, führt dazu, dass viele Frauen zum Beispiel nicht in den Ingenieurwissenschaften tätig sind und die künstliche Intelligenz heute nicht mitgestalten können. Wir müssen erreichen, dass sie selbst auf diesen Prozess Einfluss nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können hier nicht diskutieren, sondern ich kann nur Ihre Fragen beantworten. Dabei will ich es belassen. Nochmals vielen Dank für die Anfrage. Ich denke, der Entschließungsantrag ist überflüssig; denn das SMWA und die anderen Ministerien arbeiten an diesem Prozess, soweit es uns mit dem heutigen Kenntnisstand möglich ist.
Vielen Dank.
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Bei der gGmbH Mittelsächsische Theater und Philharmonie handelt es sich um eine privatrechtlich
geführte Einrichtung. Die Staatsregierung hält an dieser Gesellschaft auch keine Anteile. Es ist der Staatsregierung daher auch nicht bekannt, welche Erwägungen die Gesellschafterversammlung veranlasst haben, den Veranstaltungsort zu verlegen. Auch ist der Staatsregierung nicht bekannt, welche Überlegungen der Entscheidung zugrunde lagen, die Veranstaltung in eine Räumlichkeit zu verlegen, die der Stadt Freiberg untersteht. Die Staatsregierung unterstützt die Kulturräume über das Kulturraumgesetz lediglich finanziell, die Rechtsaufsicht der Staatsregierung kann sich daher naturgemäß nur auf die ordnungsgemäße Mittelverwendung durch die Kulturräume erstrecken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erneut liegt uns ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes vor. Ich möchte ausdrücklich den Oppositionsfraktionen danken, dass sie sich in dieser Legislaturperiode erneut sehr intensiv mit dem wichtigsten gesetzlichen Rahmen für unsere Hochschulen auseinandergesetzt haben. In mehreren Expertenanhörungen – schon das war es wert – wurden Anregungen und Hinweise zur Weiterentwicklung der hochschulgesetzlichen Regelungen
gegeben. Auch das SMWK, die Landesrektorenkonferenz und die Konferenz der Studierendenschaften haben sich auf meine Anregung hin mit Vorschlägen für eine Weiterentwicklung unseres bewährten Hochschulgesetzes auf den Weg gemacht.
Das aktuelle Hochschulfreiheitsgesetz wurde letztmalig, sieht man von der Einführung der sehr nützlichen TenureTrack-Professur ab, 2012 novelliert. Die wesentliche Grundlage dafür wurde allerdings 2008 mit der damaligen großen Novelle gelegt. Allein diese Novelle hat eine Zeit von vier Jahren beansprucht.
Allein daran sehen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, lieber Herr Jalaß, dass das Hochschulgesetz nicht nur Regelungen für die Studierenden enthalten muss, sondern sehr wohl auch die Balance halten muss zwischen staatlicher und gesellschaftlicher Verantwortung für die Hochschulen auf der einen Seite und Selbstverwaltung und Demokratisierung innerhalb der Hochschulen auf der anderen Seite. Wir haben spätestens in der letzten Expertenanhörung gehört, dass es mindestens drei Gruppen gibt, die vollkommen unterschiedliche Vorstellungen – dabei rede ich nicht von Parteien, sondern von der inneren Demokratie der Hochschule – von der Weiterentwicklung und von ihren Aufgaben innerhalb der Hochschulen haben. Daher ist es in der Tat nicht trivial, ein Hochschulgesetz zu machen oder zu novellieren. Am Ende des Tages muss der Körper Hochschule in seiner Selbstverwaltung funktionieren, und das spreche ich Ihrem Gesetzentwurf ab. Ich könnte Ihnen ganz viele Beispiele dafür nennen.
Ich möchte zunächst noch einmal auf Ihre Überschrift eingehen – ich hatte das bereits an verschiedenen Stellen gesagt –: Gesetz zur Einführung der Selbstverwaltung der Hochschulen. Ich möchte deshalb aus dem § 6 unseres derzeit gültigen Hochschulgesetzes zitieren. Es ist versehen mit der Überschrift „Selbstverwaltung und Auftragsverwaltung“. In Abs. 1 heißt es: „Die Hochschulen haben das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Sie unterliegen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, bei der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst“ – der Rechtsaufsicht und nicht der Fachaufsicht!
Das ist eines der wesentlichen Kennzeichen der Selbstverwaltung der Körperschaft Hochschule. 2008 wurden die Hochschulen mit mehr Eigenverantwortung und dieser Selbstverwaltung ausgestattet. Sie betrifft zum Beispiel eine der wesentlichen Aufgaben einer Hochschule, nämlich die eigenständige Regelung des Berufungsverfahrens, aber auch die Qualitätssicherung der Studiengänge, die eben nicht mehr von einem Ministerium abgesegnet wird, sondern für die die Hochschule selbst Qualitätssicherungsmechanismen entwickeln muss, des Weiteren die Umstellung auf Globalhaushalte mit einer deutlich höheren Flexibilität und übrigens einer geringeren Kompetenz des Paraments bei der Gestaltung der Hochschulen, aber auch die Einführung eines Drei-Stufen-Budgetierungsmodells des Hochschulentwicklungsplans, der Zuschussvereinbarung und der Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerien.
Erwähnen möchte ich auch die Experimentierklausel, die den Hochschulen begründete strukturelle Ausnahmen über die Grundordnung ermöglicht. Das gibt es nicht in allen Ländern und nicht in allen Hochschulgesetzen und ermöglicht den Hochschulen, zum Beispiel den Kunsthochschulen, aber auch der TU Dresden, davon Gebrauch zu machen und von bestimmten Strukturen abzuweichen. Ich komme darauf noch einmal zurück.
Es wurden Hochschulräte eingeführt, die von den Rektoraten in der Anhörung durchweg als positive Einrichtungen benannt wurden. Letztendlich sind viele staatliche Kompetenzen auf die Hochschulen übergegangen, was ihnen eine echte Selbstverwaltung ermöglich. Das Wissenschaftsministerium hat keine Fachaufsicht, sondern lediglich die Rechtsaufsicht. Das muss ich immer mal wieder betonen, auch bei Kleinen Anfragen der LINKEN. Insofern ist der Titel des vorgelegten Gesetzentwurfs auch irreführend. Denn statt einer Stärkung der Selbstverwaltung sollen die Hochschulen wieder stärker kontrolliert und reglementiert werden – bis an die Grenzen der grundgesetzlich verbrieften Freiheit von Forschung und Lehre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Kritik des Juristischen Dienstes müsste dazu geführt haben, dass der seit zwei Jahren vorliegende Novellierungsvorschlag der LINKEN hätte geändert werden müssen. Ich hatte eigentlich für heute erwartet, dass es einen Änderungsantrag gibt. Den gibt es aber nicht. Also selbst diese Arbeit hat man sich nicht gemacht. Das erwarte ich schon, wenn es um die gesetzlichen Regelungen der Hochschulen geht. Gerade deshalb, weil man die Selbstverwaltung will, muss man bei der Gesetzeserarbeitung sehr genau sein.
Ich möchte nur einige Punkte aus Ihrem Gesetzesvorschlag herausgreifen. Die Aufhebung des Lehrstuhlprinzips ist ein tief greifender Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Hochschulen und es gibt keine nachvollziehbare Begründung dafür, das gesetzlich zu regeln. Denn die Hochschulen können es bereits heute auf der Grundlage des gültigen Hochschulgesetzes.
Die Einführung der Zivilklausel ist ein Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft. Das ist sogar schon ausgeklagt. Eine Selbstverpflichtung der Hochschulen bedarf eines Diskursprozesses an einer Hochschule, aber keiner staatlichen Reglementierung.
Teilzeitstudiengänge sind bereits heute auf der Grundlage des Hochschulgesetzes möglich, allerdings – da stimme ich Frau Maicher zu – stoßen sie an die kapazitiven Grenzen der Hochschulen. Das heißt, wenn wir die Hochschulen per Gesetz dazu verpflichten wollen, Teilzeitstudiengänge oder berufsbegleitende Studiengänge, die ich für noch viel sinnvoller halte, einzuführen und vorzuhalten, dann muss man auch so ehrlich sein und aufdecken, wie hoch die verbesserte Ausstattung der Hochschulen sein muss.
Sie fordern den Masterabschluss als Regelabschluss. Das ist eine klare Entwertung des Bachelors und würde eine ganze Reihe von Studierenden vor eine schwierige Entscheidung stellen. Ist das wirklich von den Studierenden gewollt, was Sie hier einfordern? Sollten nicht die Studierenden selbst entscheiden können, ob sie einen Masterabschluss überhaupt wollen? Was machen wir dann mit den zahlreichen Diplomabschlüssen? Die sind dadurch nämlich gar nicht erfasst.
Es gibt auch Punkte, denen ich gerne folge. Holger Mann hat auch einiges angeführt. Ich hatte ja gesagt: Auch unser Ministerium arbeitet – genauso wie die Landesrektoren
konferenz und die Studierendenschaft – daran, Vorschläge für eine Novellierung vorzulegen.
Die Einführung von Inklusionsbeauftragten: Ja, die UNBehindertenrechtskonvention ist unterzeichnet; Inklusionsbeauftragte wären eine sinnvolle Einrichtung. Die Stärkung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten: Ja, auch das sollte man gesetzlich nachjustieren. Der weitere Abbau von Zugangshürden für ein Erststudium: Ja, auch daran muss man arbeiten, denn Sachsen ist das Land, in dem die wenigsten jungen Menschen ohne eine klassische Hochschulzugangsberechtigung einen Weg zum Studium wählen. Die Abschaffung der Austrittsoption aus der Verfassten Studierendenschaft – darüber ist mehrfach diskutiert worden –: Ja, darüber muss man hier im Parlament sprechen. Die Aufhebung der automatischen Befristung bei Drittmittelstellen: Ja, auch das müsste geändert werden. Eine sensible Nachsteuerung der Kompetenzverteilung zwischen Senat und Hochschulrat beziehungsweise Rektorat: Ja, aber bitte keine Radikalreform eines funktionierenden Systems.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Maicher! Auch Ihre Partei befindet sich ab und zu in Koalitionen. Ich glaube, Sie wissen, dass man in einer Koalition ein Gesetz nur dann gemeinsam novellieren kann, wenn man sich auf die Inhalte dieser Novellierung gemeinsam verständigen kann. Von daher stehen meine Anregungen, die ich gerade ausgesprochen habe, nicht im Widerspruch dazu, dass wir bis jetzt nichts geändert haben. Ich denke, sicher wird auch die CDU-Fraktion Vorschläge zur Veränderung des Hochschulgesetzes haben. Darüber muss man sich dann verständigen, und zwar möglichst frühzeitig.
Deswegen haben wir Aufträge an die Landesrektorenkonferenz und an die Studierenden erteilt. Wir prüfen zurzeit gerade das Drei-Säulen-Modell – darüber habe ich berichtet –, insbesondere hinsichtlich des Prozesses der Erstellung der Zielvereinbarung. Wir wollen von anderen Bundesländern lernen. Auch die Rektoren haben momentan keinen Vorschlag, wie es gelingen kann, eine Zielvereinbarung konsensual herzustellen, ohne dass eine Hochschule zustimmt. Dazu brauchen wir einen klugen Gedanken, vielleicht auch aus dem Parlament.
Verwunderlich ist für mich, dass die Fraktion DIE LINKE aus der Anhörung keinerlei Schlussfolgerungen gezogen hat
und den Gesetzentwurf nach zwei Jahren trotz dieser Anhörung unverändert wieder auf die Tagesordnung setzt.
Wozu dann eigentlich Expertenanhörungen?, frage ich mich. Prof. Hilmer hat als Rektor einer Fachhochschule ganz deutlich gemacht, dass er kein generelles Promotionsrecht befürwortet. Wenigstens das hätte man doch hören können, wenn man diese Anhörung schon möchte.
Ja, das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz muss einer Überprüfung und zeitgemäßen Anpassung unterzogen werden; das liegt in der Natur von Gesetzen. Ich habe es als meine Aufgabe angesehen, dafür fachliche Vorarbeiten im Ministerium und zusammen mit den wichtigsten betroffenen Gruppen durchzuführen.
Letztlich war es in dieser Legislaturperiode nicht möglich, eine Novellierung auf den Weg zu bringen – das nennt man auch Demokratie. Da nun aber über fünf Jahre hinweg viele Experten angehört wurden und Vorschläge für eine Novellierung auf dem Tisch liegen, kann man mit dieser Arbeit in der nächsten Legislaturperiode zeitnah beginnen, wenn es denn politisch gewollt ist.
Der heute vorliegende Antrag der LINKEN ist weder ausgereift, noch ist er wirklich konsensual mit den Hochschulen vereinbart. Ich lehne ihn deshalb ab und empfehle dies dem Parlament gleichermaßen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Um diese Uhrzeit sollte man solch ein schwergewichtiges Thema besser nicht ausführlicher diskutieren. Da die beiden Sprecher der Koalition schon sehr ausführlich zu diesem Antrag Stellung bezogen haben, würde ich gern von der Möglichkeit Gebrauch machen, meinen Redebeitrag zu Protokoll zu geben.
Ich möchte aus diesem Anlass darauf hinweisen, dass wir gerade gestern eine Analyse des Innovationsstandortes und die Fortschreibung der Innovationsstrategie im Kabinett beraten haben und diese jetzt an die Öffentlichkeit geht. Damit können auch solche Dinge, wie sie Herr Hippold angesprochen hat, als Anregung zu dieser Innovationsstrategie mit eingearbeitet werden. Die öffentliche Debatte ist damit eröffnet.
Vielen Dank.
Wir alle wissen um die Bedeutung und Notwendigkeit von Innovationen. Sie sind es, die die Zukunft bewahren, indem sie maßgeblich dazu beitragen, Wachstum zu generieren, Beschäftigung zu sichern und die Lebensgrundlagen zu erhalten. In gesellschaftlicher Hinsicht dienen Innovationen dem sozialen Zusammenhalt, und für die Unternehmen spielen sie die zentrale Rolle beim Wettlauf um Kunden und Märkte.
Drei Faktoren bestimmen die Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft und Wirtschaft ganz besonders. Die ersten beiden liegen auf der Hand: Es sind die Fachkräfte und die Unternehmen. Der dritte Faktor ist nicht ganz so präsent in der allgemeinen Wahrnehmung. Ich spreche dabei vom Wissens- und Technologietransfer aus der Wissenschaft hinein in die Gesellschaft und die Wirtschaft. Auch aus diesem Grund ist der globale Wettlauf
um die besten Köpfe und die wissenschaftliche Exzellenz in vollem Gange. Die dynamischen Veränderungen in Markt, Technik und Gesellschaft werfen neue Fragen auf und verlangen innovative Antworten, von denen viele aus der Wissenschaft kommen.
Hochschulen, aber auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind deshalb immer mehr von Bedeutung. Sachsen ist mit seinem hervorragenden Netz an Hochschulen, Universitäten, der BA und mehr als 40 außeruniversitären Forschungseinrichtungen in einer ausgezeichneten Position. Die extrem hohe Dichte an Forschungseinrichtungen ist ein Vorteil, den wir in Zukunft noch stärker nutzen müssen. In der Region Dresden ist mit DRESDENconcept schon vor vielen Jahren ein Verbund gegründet worden, der das Ziel hat, die Exzellenz der Dresdner Forschung sichtbar zu machen. Dabei erschließen und nutzen die Partner Synergien in den
Bereichen Forschung, Lehre, Infrastruktur und Verwaltung.
Insbesondere die Koordinierung der einzelnen Wissenschaftsstrategien hat sich bestens bewährt. Nicht zuletzt wurde mit der Einwerbung von drei Exzellenzclustern der erfolgreich eingeschlagene Weg als nationaler und internationaler Leuchtturm der Wissenschaft auch in der neuen Runde der Exzellenzstrategie verteidigt.
Inzwischen hat sich in Leipzig ein ähnlicher Zusammenschluss gebildet. Im Sommer 2018 wurde das Leipzig Science Network gegründet, dem bislang 15 Hochschulen und Forschungseinrichtungen angehören. Mein Haus, das SMWK, hat die Gründung des Leipzig Science Network unterstützt in der vollen Überzeugung, dass der Verbund sich positiv auf die Forschungsleistung der Region sowie die Gewinnung hervorragender Wissenschaftler aus dem In- und Ausland, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Unternehmen vor Ort, aber auch auf das Gründungsgeschehen aus den wissenschaftlichen Einrichtungen heraus auswirken wird. Dass hierin substanzielle Chancen liegen, zeigen diverse Untersuchungen, die die Staatsregierung in den vergangenen zwölf bis 15 Monaten hat durchführen lassen.
Sie trugen dazu bei, dass die Staatsregierung in den letzten Monaten wichtige Standortbestimmungen abgeschlossen und ihre bestehenden Strategien dementsprechend überarbeitet und zukunftsfähig gemacht hat.
Den Anfang machte der Technologiebericht 2018. Inzwischen liegt uns auch eine fertige Analyse des Innovationsstandortes Sachsen vor. Diese fand wiederum Eingang in die aktuelle Fortschreibung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen. Die neue Innovationsstrategie lag gerade dem Kabinett vor und soll der Öffentlichkeit vorgestellt und im Rahmen eines Konsultationsprozesses diskutiert werden. Fragen und Anregungen, die sich bereits aus dem heutigen Antrag ergeben, werden dabei in jedem Fall einfließen.
Parallel zur Konsultation wird ein Maßnahmenplan erstellt, der die wichtigsten Maßnahmen enthalten soll, um die Innovationsfähigkeit und die Innovationsleistung der Einrichtungen und Unternehmen im Freistaat auch in den kommenden Jahren weiter zu verbessern.
Eines ist uns allen klar: Der Staat kann Innovationen nicht verordnen. Aber was wir können, ist ein möglichst optimales Innovationsumfeld zu schaffen und an den richtigen Stellschrauben im Innovationssystem zu drehen, um so den Erfolg von Innovationsprozessen positiv zu beeinflussen.
Eine dieser Stellschrauben ist die Rolle der Hochschulen im Wissens- und Technologietransfer. Besonders aufgrund der hohen Forschungsintensität in den Bereichen der Ingenieurwissenschaften, der Material- und Lebenswissenschaften, generell in den MINT-Fächern, und bezogen auf die Schlüsseltechnologien und Zukunftsfelder entstehen viele Ergebnisse und Erkenntnisse, die schon zu
wichtigen Innovationen geführt haben. Hier müssen und werden weitere folgen.
Aus dem Technologiebericht 2018 geht hervor, dass das sächsische Innovationssystem sich von den anderen Bundesländern unterscheidet. Da ist zum einen der markant hohe Anteil von forschungs- und entwicklungsaktiven Unternehmen, wobei vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen als besonders forschungs- und kooperationsorientiert hervorstechen.
Zum anderen spielen die wissenschaftlichen Einrichtungen eine herausgehobene Rolle, weil überdurchschnittlich viele forschende sächsische Unternehmen mit diesen kooperieren. Außerdem sind diese Wissenschaftseinrichtungen für viele forschende Unternehmen als Innovationsimpulsgeber von großer Bedeutung. Betrachtet man den Innovationsindex, so liegt Sachsen im oberen Drittel. Bei den Teilindizes bestehen jedoch Unterschiede. Reserven liegen insbesondere in den Bereichen „Innovationsinput der Unternehmen“ und „Innovationsoutput der Unternehmen“. Hier möchten wir mithilfe der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen ansetzen, um den Transfer weiter zu verbessern und mehr Innovationen anzustoßen.
Dabei zeigt die Analyse zum Innovationsstandort Sachsen, dass wir schon ein recht gutes Fundament geschaffen haben, das aber punktuell der Verstärkung oder Erweiterung bedarf. So verfügen die sächsischen Hochschulen bereits über ein breites Angebot an institutionalisierten Unterstützungsangeboten für den Wissens- und Technologietransfer. Exemplarisch nenne ich jetzt die Zentrale Transferstelle an der TU Universität Bergakademie Freiberg, das Sachgebiet Transfer an der Universität Leipzig oder das Transfer Office der TU Dresden.
Diese Einrichtungen decken unterschiedliche Aspekte von Patent- und Transferservices bis hin zu Beratungen bei Kooperationen und Gründungsvorhaben ab. Die Mittel dafür kommen entweder von den Hochschulen und dem Freistaat selbst oder sie werden zusätzlich eingeworben. Ein Beispiel für die Einwerbung von Mitteln der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist das Transferprojekt Saxony High Five im Programm Innovative Hochschule, das über das BMBF gefördert wird.
Für den Wissens- und Technologietransfer zum Erschließen von Wachstumspotenzialen bedienen sich die Unternehmen und Hochschulen in Sachsen unterschiedlicher Instrumente. Zu nennen wären die Gemeinschaftsforschung, die Auftragsforschung, studentische Abschlussarbeiten, die Lizenznahme und der Kauf von Technologien, der befristete Personaltausch, die Fort- und Weiterbildung, die wissenschaftliche und technische Beratung sowie die informellen Kontakte.
Insofern muss es nicht verwundern, dass die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen im bundesdeutschen Vergleich mit 68 % den höchsten Wert erreicht. Zudem besteht eine starke regionale Ausrichtung der Kooperationen in Verbindung mit einer breiten Netzwerkbildung, was wiederum höchste Werte bedeutet.
Gerade weil die sächsische Wirtschaft stark durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt ist, sind Netzwerke und Cluster von besonderer Bedeutung. Kleine Unternehmen sind, anders als forschungsstarke Großunternehmen, oft auf die Unterstützung von externen Partnern bei anspruchsvollen FuE- oder Innovationsprojekten angewiesen. In Sachsen übernehmen häufig die wissenschaftlichen Einrichtungen diese Partnerfunktion, nicht selten sogar als Leading Partner.
Die Zugehörigkeit zu einem Cluster oder Netzwerk bedeutet eine wesentliche Erleichterung bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern. Dies gilt nicht nur für die Arbeit an Innovationsprojekten, sondern ebenso für die Suche nach externer Finanzierung für Innovationsprojekte oder für innovative Gründungen. Die Entstehung solcher Cluster und Netzwerke wird oftmals auch durch Förderprogramme unterstützt. Sachsen kann dabei renommierte Cluster vorweisen, zum Beispiel das BMBFSpitzencluster Cool Silicon.
Auch beim BMBF-Programm „Zwanzig20 – Partnerschaft für Innovation“ werden fünf der zehn Konsortien von einem sächsischen Partner koordiniert. Ein Beispiel ist das Projekt „C3 – Carbon Concrete Composite“. Das aktuellste Beispiel ist das Ergebnis innerhalb der ersten Förderrunde des neuen Programms „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“.
Von 33 geförderten Projekten finden 14 mit sächsischer Beteiligung statt, unter anderem das Konsortium „Ressourcenorientierte Umwelttechnologien für das 21. Jahrhundert“ aus dem Erzgebirge. Als bereits fest etabliertes Netzwerk mit eigener Plattform gilt zudem futureSAX.
Für die Unternehmen in Sachsen spielen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen insofern eine sehr bedeutende Rolle, denn durch diese gelangen sie an das notwendige Wissen, um innovative Produkte oder Prozesse anzustoßen. Fast 20 % der Unternehmen arbeiten dabei mit der TU Dresden zusammen, 12 % mit der TU Chemnitz und je 6 % mit der TU Bergakademie Freiberg sowie der HTWK Leipzig.
Technologie- und Wissenstransfer vollzieht sich auch über die Veröffentlichung neuer Erkenntnisse. Insofern gilt es, die Aktivitäten der sächsischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen hinsichtlich von Patentanmeldungen, Patentspezialisierungen und Publikationen zu analysieren. Im Rahmen der Analyse des Innovationsstandortes Sachsen wurde hierauf besonderes Augenmerk gelegt. Die Ergebnisse zeigen eine sehr unterschiedliche Entwicklung, bezogen auf die für Sachsen wesentlichen Zukunftsfelder Umwelt, Energie, Rohstoffe, digitale Kommunikation, Mobilität und Gesundheit.
Überdurchschnittlich hoch bei der Patentanmeldung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die Werte in den Zukunftsfeldern Gesundheit, Rohstoff, Umwelt und digitale Kommunikation, vergleichsweise niedrig sind sie dagegen bei der Energie und der Mobilität. Allerdings sind hier auch die Unternehmen in Sachsen besser aufgestellt.
Im Bereich der Publikationen hat sich der Freistaat stetig verbessert, und zwar in praktisch allen Zukunftsfeldern. Eine leicht negative Entwicklung gibt es nur im Zukunftsfeld Mobilität.
Neben dem Technologie- und Wissenstransfer sind die Gründungen aus den Hochschulen heraus ein weiterer wichtiger Faktor. Im Freistaat Sachsen existiert ein breites Portfolio von Unterstützungsangeboten für Gründungen; unterstützt werden zum Beispiel seit vielen Jahren die Gründerinitiativen an den sächsischen Hochschulen. Diese tragen dazu bei, Hochqualifizierte mit der Möglichkeit einer Selbstständigkeit vertraut zu machen und Unternehmergeist zu erzeugen. Sie verbessern so das Gründungsklima in der sächsischen Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Insgesamt beteiligen sich an den Gründerinitiativen elf Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Für wissensintensive Gründungen können Studenten, Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter sächsischer Hochschulen das Technologiegründerstipendium beantragen.
Unter das breite Angebotsportfolio in der sächsischen Gründerszene fallen zum Beispiel Co-Working und Makerlabs, Businessplan-Wettbewerbe, Inkubatoren,
Akzeleratoren bis hin zu Technologie- und Gründerzentren. Circa 50 solcher unterschiedlicher Angebote finden sich im Freistaat bereits, wobei die Angebotsschwerpunkte in den Zentren Dresden, Leipzig und Chemnitz liegen – aber nicht ausschließlich. Manche werden privatwirtschaftlich betrieben, andere über die Hochschulen oder die Wirtschaftsförderung. Die aktuelle Auflistung mit Stand 2018 findet sich in der Analyse zum Innovationsstandort Sachsen. Die Aktivitäten erstrecken sich dabei von Annaberg bis nach Zittau.
Dem Aspekt der Ausgründungen aus Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen heraus kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Aus der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage nach Ausgründungen aus Hochschuleinrichtungen vom Sommer letzten Jahres, Drucksache 6/14310, geht hervor, dass die Hochschulen auf diesem Gebiet bereits sehr aktiv sind. So sind seit dem Jahr 2008 über 1 000 Ausgründungen aus den Hochschulen hervorgegangen. Exemplarisch nenne ich die Infrasolid GmbH, die Infrarotstrahlungsquellen produziert, oder Senorics, das organische Sensoren herstellt.
Die Qualität der Bemühungen der Hochschulen im Bereich Gründungsförderung wird auch durch andere Untersuchungen bestätigt. So attestiert zum Beispiel der Gründungsradar 2018 des Stifterverbandes den sächsischen Hochschulen ein überdurchschnittliches Abschneiden. Auch der Technologiebericht und die Analyse des Innovationsstandortes Sachsen vergeben bereits sehr gute Noten an die Beiträge der Hochschulen zu den Themen Wissens- und Technologietransfer, Kooperation mit der Wirtschaft, Ausgründungen und Patentanmeldung bzw. -Verwertung.
Unterstützung finden die Hochschulen dabei durch vielfältige Förderprogramme, die von Bund, Land oder
EU bereitgestellt werden. Insbesondere die verschiedenen Landesförderprogramme des SMWA sowie des SMWK, auch unter Hinzunahme von Mitteln aus dem ESF oder dem EFRE sind zielgerichtet auf die Verbesserung der Innovationsfähigkeit, unter anderem von Nachwuchswissenschaftlern und Hochschulen, zugeschnitten.
Die sächsischen Angebote reichen dabei von Technologiegründerstipendien bis hin zum öffentlich-privat finanzierten Wagniskapitalangebot des Technologiegründerfonds Sachsen.
Das jüngste Instrument in diesem Baukasten ist der InnostartBonus (ISB), ein auf zwei Jahre begrenztes neues Förderprogramm des SMWA. Das Programm dient der unkomplizierten Förderung junger Gründer zur Existenzsicherung in der Startphase.
Doch trotz all dieser Erfolge, Maßnahmen und schon implementierten Strukturen bleiben immer noch zu oft vielversprechende Ideen auf der Strecke, weil die Kluft zwischen der Idee und ihrer tatsächlichen Umsetzbarkeit nicht überbrückt wird.
Die Staatsregierung wird sich deshalb noch intensiver darum bemühen, die Rahmenbedingungen für Hochschulen und Nachwuchswissenschaftler zu verbessern, damit im Rahmen ihrer Forschungsprojekte gefundene Erkenntnisse weiter verfolgt und so vielleicht in Produkte, Technologien oder Prozesse überführt werden, die dann tatsächlich auch Innovationen darstellen.
Soweit im vorliegenden Antrag Vorschläge enthalten sind, die bislang noch nicht Gegenstand der Überlegungen oder Konsultationen waren, werden sie aufgegriffen und zur Diskussion gestellt. Unser primäres Anliegen ist es, den Innovationsstandort Sachsen weiter zu stärken und im nationalen und internationalen Wettbewerb zu überzeugen. Die Hochschulen spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie sind Keimzellen der Innovation und des Unternehmertums.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eine sachliche Richtigstellung nach § 93 der Geschäftsordnung vornehmen.
Ich möchte für die Sächsische Staatsregierung im Namen meines Kollegen Martin Dulig, der sich bereits in Berlin zu der vorbereitenden Sitzung des Bundesrates befindet, um eine sachliche Richtigstellung bitten. In der Aktuellen Debatte mit dem Thema „Die CDU/SPD-Koalition ohne eigenes Energieprogramm – wie sichert Sachsen künftig die Energieversorgung?“ bezichtigte Frau Pinka ihn der Lüge. Sie behauptete, entgegen der Aussage in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage, eine Einladung zur Beteiligung am Grünbuchprozess zum EKP nicht erhalten zu haben.
Unter der Postnummer 2018/33767 wurden am
06.09.2018 alle Fraktionsvorsitzenden im Sächsischen Landtag angeschrieben.
Im Namen der Staatsregierung weisen wir den Vorwurf der Lüge zurück.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist eine Aktuelle Debatte, wie sie geradezu im Buche steht; denn gestern hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen, und wir diskutieren heute darüber, bevor sich der Bundesrat damit befassen kann. Insofern bin ich gespannt darauf, welche Anträge im Bundesrat aus Berlin, Brandenburg, Thüringen und Baden-Württemberg kommen werden. Daran können wir dann messen, wie ernst es mit den Vorschlägen gemeint ist, die hier von den Oppositionsfraktionen vorgetragen wurden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 1971 ist BAföG eine Erfolgsgeschichte. Sie geht zurück auf den Anspruch der Sozialdemokratie, dass jeder, der die Leistungen bringt, die Möglichkeit haben soll, ein Studi
um aufzunehmen. Nur damals, 1971, hatten wir 606 000 Studierende. Im Jahr 2018 hatten wir 2 850 000 Studierende, zehnmal so viele. Fast jeder zweite Jugendliche einer Alterskohorte studiert heute. Damals waren es 44,6 % dieser 606 000 Studierenden, die ein BAföG erhalten haben, übrigens zu Beginn noch eines, das nicht zurückgezahlt werden musste. Erst in der Legislaturperiode, als Schwarz-Gelb an der Regierung war, wurde ein rückzahlbares Darlehen eingeführt, also das heutige BAföG.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! All diejenigen – und ich spreche vor allen Dingen Herrn Jalaß damit an –, die davon träumen, dass sich die Studierenden auf Kosten der Gesellschaft ein lebenslanges Studium finanzieren lassen können – und so verstehe ich Ihre Einlassung –, sollten vielleicht nachts davon träumen, aber nicht am Tag.
Ich glaube noch nicht einmal, dass die jungen Menschen, die studieren, das wollen, sondern sie wollen einen vernünftigen Rahmen haben, dass sie möglichst elternunabhängig oder zumindest so weit finanziert sind, dass sie ihr Leben allein gestalten und das, was sie als Kredit bekommen, zurückfinanzieren können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, in diese Richtung müssen wir das BAföG weiterentwickeln. Frau Maicher, ich stimme Ihnen in einem zu, das haben auch Holger Mann und Herr Fritzsche angesprochen: Wir brauchen eine grundlegende Reform des BAföG, die an die veränderten Studienbedingungen nach Bologna angepasst wird; denn das BAföG, wie wir es heute haben, schreibt Regularien fort, die wir vor der Bologna-Reform hatten.
Heute sind unsere Studierenden in der Lage, nach einem Bachelor eine Arbeitsphase einzulegen, um dann wieder in den Master einzusteigen. Nur dann sind sie älter, und der Master hat eine Altersgrenze von 35 Jahren. Sie sind älter, sie haben Familie, sie haben vielleicht auch pflegebedürftige Eltern, und sie können nicht einfach aus dem Job aussteigen und ein Vollzeitstudium aufnehmen. Das heißt, wir brauchen Regularien für ein Teilzeitstudium, und zwar klare Regularien, und wir brauchen Regularien, die es möglich machen, dass auch über das 35. Lebensjahr hinaus BAföG gezahlt werden kann.
Das Thema berufsbegleitende akademische Weiterbildung hat der Wissenschaftsrat gerade in der vergangenen Woche mit sehr umfangreichen Empfehlungen untersetzt. Damit ist vollkommen klar: Wir müssen zukünftig – weil es unsere Gesellschaft braucht – mehr akademische Weiterbildung anbieten, die dazu führt, dass vielleicht jemand, der vorher einen Facharbeiter oder einen Ingenieur in einem ganz anderen Bereich gemacht hat, anschließend die Möglichkeit hat, noch ein Studium aufzunehmen. Das muss zum einen finanziell gestützt werden und zum anderen die Möglichkeit eröffnen, dass unsere zum
Glück studiengebührenfreien Erststudiengänge aufgenommen werden können und dass sie mit BAföG unterstützt werden.
Das sind zwei Dinge, die über das hinausgehen, was wir gestern von der Bundesregierung vorgelegt bekommen haben. Die Anpassungen, die von der Bundesregierung gekommen sind und die hier gerade mehrfach referiert wurden, tragen wir mit. Natürlich hätten wir uns an der einen oder anderen Stelle mehr gewünscht, aber wir müssen auch schauen – ich sage es noch einmal –, wir haben heute 2,85 Millionen Studierende und davon einen nicht unerheblichen Teil, der auf BAföG angewiesen wäre.
Mir ist es wichtig, dass es uns gelingt, mit dem BAföG ein Riesenproblem zu lösen, das uns als Sozialdemokraten umtreibt – und ich denke, auch große Teile der CDU –, dass mehr Menschen, die aus nicht akademischen Elternhäusern kommen, die aus dem sogenannten niedrigen sozialen Niveau kommen, eine Chance bekommen, ein Studium aufzunehmen, wenn sie die Leistungen bringen. In Sachsen sind das gerade einmal 6 %, im Bundesdurchschnitt 12 %.
Von dem, was das BAföG einmal wollte und was es vielleicht auch 1971 bis 1976 geschafft hat, nämlich mehr Kindern aus nicht akademischen Elternhäusern ein Studium zu ermöglichen, sind wir heute meilenweit entfernt. Das müssen wir ändern. Darauf muss die BAföG-Reform heute oder vielleicht in einigen Jahren mit einer strukturellen Reform reagieren können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch ein Punkt: Kollege Piwarz und ich haben in einem Schnellverfahren, muss man sagen, eine Stellungnahme abgegeben, da uns die Bundesregierung nicht viel Zeit für eine Stellungnahme zu ihrem Referentenentwurf gelassen hat. Diese enthält genau das, was ich vorhin gesagt habe, nämlich Teilzeitstudium und Altersgrenze aufheben, und einen Punkt, der die Schülerinnen und Schüler betrifft.
Wir haben in den berufsbildenden Schulen die Situation, dass die Jahrgangsklassen 11 und 12 in den Fachoberschulen – also der einjährige und der zweijährige Bildungsgang – aus demografischen Gründen teilweise zusammengelegt werden müssen. Ich finde das auch richtig, damit diese Bildungsgänge überhaupt zustande kommen. Da aber im BAföG das Ausbildungsstättenprinzip gilt, können Schüler in diesen zusammengelegten gemischten Klassen nicht gefördert werden. Das ist ein Anachronismus, den wir in dem Gesetz unbedingt noch ändern müssen. Ich glaube, das wird auch keine großen Summen kosten und würde uns und wahrscheinlich allen ostdeutschen Ländern in der demografischen Situation sehr helfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich ganz herzlich für die Diskussion und insbesondere für die Anregungen, die noch gekommen sind, die in diese Reform hineinpassen. Ich danke auch für die Anregung,
eine grundlegende BAföG-Reform auf den Weg zu bringen, und kann nur an die appellieren, die heute in Landesregierungen sind, sich dafür einzusetzen, dass eine solche grundlegende Reform auch durchdringt. Ansonsten hoffe ich, dass diese BAföG-Reform möglichst schnell mit Modifikationen auf den Weg gebracht wird, damit die Studierenden, die heute aus finanziellen Gründen nicht studieren können, weil das BAföG für sie nicht möglich ist, ein Studium aufnehmen können. Dass muss unser Ziel sein.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vergütungen für das Praktische Jahr – kurz: PJ – der Medizinstudierenden an akademischen Lehrkrankenhäusern und den Universitätskliniken liegen Ihnen im Rahmen der Antwort zur Drucksache 6/15390 vor. Ich will sie nicht noch einmal wiederholen.
Diese PJ-Vergütungen liegen zu einem großen Teil an der in § 3 Abs. 4 der bundesweit gültigen Approbationsordnung der Ärzte geregelten Höchstgrenze von 649 Euro pro Monat. Eine durch die Universitätsklinika und die akademischen Lehrkrankenhäuser zu zahlende Mindestvergütung hat der Bund – in dem Fall das Bundesministerium für Gesundheit – bisher nicht geregelt. Verantwortlich für die Höhe der Vergütung und gegebenenfalls der Sachleistungen, die im PJ gezahlt werden, sind die Lehrkrankenhäuser einschließlich des Uniklinikums.
Ich finde es sehr beachtlich, dass bei der Finanzierung des PJ nur auf das Wissenschaftsministerium – sprich: auf die Universitäten, in dem Fall die medizinischen Fakultäten – gezeigt wird. In keinem anderen Fall eines praktischen Jahres würde man auf die Ausbildungseinrichtung zeigen. Das Referendariat beim Lehramt wird aus dem Ressort des Kultusministeriums finanziert. Die Vergütung der Studierenden in der Berufsakademie wird von den Unternehmen finanziert.
In den Redebeiträgen ist mir deutlich geworden, dass zwar von einer Vergütung im PJ gesprochen, aber nicht gesagt wird, woher das Geld kommt. Das jetzige Geld im PJ kommt aus dem Gesundheitssystem. Das kommt in den Uniklinika und in den Lehrkrankenhäusern aus dem Gesundheitssystem. Wir benötigen eine Verständigung mit den gesundheitspolitischen Sprechern, mit den gesundheitspolitisch Verantwortlichen, dass die Finanzierung im PJ eine andere Größenordnung annehmen soll. Ich will das einmal angesprochen haben, weil sich bei der Debatte die gesundheitspolitischen Sprecher des Parlaments nicht angesprochen fühlten.
Mir ist bekannt, wie unterschiedlich derzeit die Aufwandsentschädigungen in Form von Geld- und Sachleistungen im PJ landes- und bundesweit sind; der Hartmannbund hat es veröffentlicht. In keinem Bundesland gibt es eine einheitliche Regelung. Das ist auch aus meiner Sicht nicht befriedigend. Ich habe mit den PJ-lern vor einigen Jahren gesprochen und ihnen geraten, das Problem öffentlich zu machen. Insofern bin ich froh, dass sie auf die Straße gegangen sind, weil dieses Problem bisher ein verdecktes Problem war. Es muss in der Approbationsordnung der Ärzte bundeseinheitlich geregelt werden. Am besten ist es, dort eine Mindestvergütung, eine Mindestentschädigung zu regeln.
Aber noch einmal: Dazu muss die Gesundheitsseite einbezogen werden; denn es muss aus dem Gesundheitssystem erwirtschaftet werden. Auch andere Wissenschaftsministerinnen und -minister sehen das so. In den Ländern Thüringen und Sachsen-Anhalt gibt es dazu bereits eine Debatte. In Sachsen-Anhalt stellt sich die Situation wie folgt dar: Beide Universitätskliniken in Halle und Magdeburg haben den gleichen Status wie unsere und zahlen PJ-Aufwandsentschädigungen. Diese liegen aber unter den Geldleistungen der akademischen Lehrkrankenhäuser in den jeweiligen Ländern. Am Universitätsklinikum in Magdeburg sind es 200 Euro und am Universitätsklinikum in Halle 300 Euro, um einmal zwei Beispiele zu nennen.
Wenn die Universitätsklinika eine gleich hohe Aufwandsentschädigung wie die akademischen Lehrkrankenhäuser im PJ zahlen würden – was wir von staatlicher Seite vielleicht regeln können –, entfiele ein wichtiges Steuerungsinstrument. Ein erheblicher Anreiz würde fehlen, damit Studierende ihr PJ oder zumindest einen Teil davon in einem akademischen Lehrkrankenhaus oder einer Lehrpraxis im ländlichen Raum absolvieren, die sich wiederum einen „Klebeeffekt“ davon erhoffen.
So erklärt sich auch, wenn Sie sich die Liste ansehen, dass zum Beispiel – wir haben es gehört – das städtische Klinikum in Görlitz ebenso wie das Helios Vogtlandklinikum in Plauen die gesetzlich möglichen Höchstsätze zahlen und das Diakonissenkrankenhaus in Dresden im Vergleich dazu nur 373 Euro pro Monat.
Ich habe mich selbstverständlich damit auseinandergesetzt, wie eine bundeseinheitliche Aufwandsentschädigungsregelung, die gegebenenfalls in der Höhe zwischen Universitätsklinika und akademischen Lehrkrankenhäusern in städtischen und ländlichen Räumen differenziert, erreicht werden könnte. In meiner Antwort zum Antrag habe ich darauf verwiesen, dass eine Änderung der Approbationsordnung der Ärzte im Rahmen des Masterplans Medizin 2020 vorgesehen ist und wir dazu derzeit sowohl mit der Gesundheitsseite als auch mit dem Bundesgesundheitsministerium in der Diskussion sind.
Mit dem Masterplan sind unter anderem Neustrukturierungen des Medizinstudiums sowie eine praxisnahe Ausbildung geplant. In diesem Kontext ließe sich die Mindestvergütung neu regeln. Deshalb würde eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 3 Abs. 4 der Approbationsordnung für Ärzte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nur nicht zielführend sein, sondern sie wäre auch nicht mehrheitsfähig – auch nicht mit den Ländern, die grün regiert werden oder in denen die LINKEN in der Regierung sind.
Es gibt erste Signale aus dem Bundesgesundheitsministerium, noch Mitte dieses Jahres einen ersten Entwurf einer geänderten Approbationsordnung für Ärzte vorzulegen. Dann kann man darüber diskutieren. Nicht zuletzt, weil diese Änderung im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, werden nach meiner Überzeugung sowohl die Wissenschaftsseite als auch die Gesundheitsseite der Länder demnächst Gelegenheit erhalten, eine Änderung dieser Approbationsordnung und der Regelung zu den Ausbildungsgeldern in die Diskussion einzubringen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist es aus meiner Sicht nicht getan. Das praktische Jahr ist – das ist insbesondere der Unterschied zum Vorbereitungsdienst der Lehramtsanwärter oder dem schon angeführten Referendariat der Juristen – aktuell Teil des Studiums. Die Studierenden befinden sich in der akademischen Ausbildung. Sie sind keine Arbeitnehmer der Universitätsklinika bzw. der akademischen Lehrkrankenhäuser. Die Vermittlung der von den akademischen Lehrkrankenhäusern vorhandenen PJ-Plätze erfolgt über die medizinischen Fakultäten auf der Basis der zwischen den akademischen Lehrkrankenhäusern und der TU Dresden bzw. der Uni Leipzig abgeschlossenen Vereinbarungen nach unserem Hochschulgesetz.
Weil das PJ Teil des Studiums ist, ergibt sich das Problem, dass bei den BAföG-Empfängern im PJ diese Aufwandsentschädigung auf das BAföG angerechnet wird. Auch das ist schon thematisiert worden. Es handelt sich um einen Teil des Studiums. Daher wäre aus meiner Sicht ebenso eine Lösung über die derzeit bundesweite Debatte
des BAföG möglich, die wir morgen früh noch einmal aufrufen werden.
Darüber hinaus möchte ich um eine generelle Sensibilisierung zum Thema Aufwandsentschädigung für studentische Pflichtpraktika werben. Das war auch das Anliegen von Ihnen, Frau Maicher. In anderen Studiengängen sind Praktika ebenfalls verpflichtend geregelt. Zu nennen wären hier beispielsweise die einjährige praktische Ausbildung von Studierenden der Pharmazie zur Vorbereitung auf den dritten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung, bei der sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke und weitere sechs Monate unter anderem in einer Krankenhausapotheke, einem Universitätsinstitut oder einem anderen geeigneten wissenschaftlichen Institut geleistet werden müssen.
Auch die Approbationsordnung für Tierärzte enthält verpflichtend praktische Studienteile, ebenso die zahnärztliche Approbationsordnung, in der Studierende unter anderem drei Semester als Praktikant in einer Klinik und in Polikliniken für Zahn-, Mund- und Kiefernkrankheiten tätig sein müssen. In keinem Fall ist eine andere Regelung getroffen als in dem der Medizinstudierenden.