Roland Wöller

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist doch sehr verwunderlich, dass die FDP-Landtagsfraktion ein Thema zum Gegenstand der heutigen Debatte macht, das keines ist.
Denn der politisch aufmerksame Beobachter muss doch bemerkt haben: In den letzten beiden Jahren haben CDU und SPD keine Schulschließungen veranlasst – nicht eine einzige. Warum versucht man dann eine angebliche Schulschließungspolitik der Staatsregierung zu sehen?
Dafür gibt es nur zwei Gründe: erstens, der FDP fällt nichts mehr ein, und zweitens, die FDP betreibt puren Populismus.
Bitte.
Frau Abg. Falken, Sie als Mitglied des Sächsischen Landtages müssten eigentlich wissen, wie die Verantwortlichkeiten im Land geregelt sind. Für die Schulnetzplanung sind die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig,
die darüber diskutieren und diese verabschieden. Wir müssen das von der Förderpolitik klar trennen. Ich werde im Rahmen der Aktuellen Debatte noch einmal darauf eingehen. Die Träger der Schulnetzplanung debattieren und entscheiden und nicht die Sächsische Staatsregierung. Das hat sie nicht getan, wie ich es eben ausgeführt habe.
Jetzt nicht, danke. – Meine Damen und Herren! Zurück zur beantragten Aktuellen Debatte. Der FDP-Fraktion fällt nichts mehr ein. Sie betreibt puren Populismus.
Meine Damen und Herren! Sie schüren Angst, und zwar – das ist das Schlimme – aus reiner Wahlkampftaktik.
Wir lassen gern mit uns über Bildungspolitik reden. Ich finde es wichtig, dass wir in diesem Hohen Haus sehr oft darüber diskutieren. Aber das Thema Bildung, meine Damen und Herren, ist mir zu wichtig, als es auf dem Rücken der Eltern und Schüler auszutragen.
Wir müssen diese Debatte ernsthaft führen. Ich habe bei Ihnen ernste Zweifel, ob Sie das tun und ob Sie dazu gewillt sind. Aber eines stimmt: Wir haben in Sachsen eine demografische Entwicklung. Sowohl die Staatsregierung als auch der Sächsische Landtag haben sich ausführlich und intensiv in Kommissionen mit der Demografie auseinandergesetzt. Ich habe manchmal den Eindruck, wenn ich die Debatte – nicht nur in Sachsen, sondern in
ganz Deutschland – verfolge, dass sie in Bezug auf Demografie wirkt, als wenn das irgendein fernes Thema ist, das wie ein Naturereignis, quasi wie das Wetter, über uns hereinbrechen würde und noch Jahre von uns entfernt liegt.
Meine Damen und Herren! Wenn wir über Demografie und Sachsen sprechen, insbesondere über Demografie und Bildungspolitik, dann sprechen wir hier über eine zwanzigjährige Vergangenheit. Diese demografische Entwicklung hat stattgefunden, und sie hat in der Form stattgefunden, dass wir es mit einer halbierten Schülergeneration zu tun haben. Das wurde von keiner Fraktion in diesem Hohen Haus bezweifelt.
Aber genau so aufmerksam, wie ich die Debatten in diesem Hohen Haus über Demografiekommissionen verfolgt habe, gilt auch für die Staatsregierung: Die Politik muss sich darauf einstellen. Wir müssen handeln, und zwar verantwortungsbewusst und vorausschauend. Das haben wir getan. Ich gebe zu, weil ich es in meiner Region selbst erlebt habe: Die notwendigen Schulschließungen waren kein Zuckerschlecken. Es war ein schmerzhafter Einschnitt, der notwendig, aber der mit Blick in die Zukunft richtig war, denn wir haben jetzt eine Grundlage, auf der wir aufbauen können. Wir haben verantwortungsbewusst gehandelt. Dieses verantwortungsbewusste Handeln vermisse ich leider manchmal bei Ihnen, Herr Herbst.
Dieser Transformationsprozess, meine Damen und Herren, hat nicht dazu geführt, dass die Qualität der Bildung gelitten hat, im Gegenteil. Eltern, Schüler und Lehrer waren weiter motiviert und sie haben diese Veränderung positiv gestaltet. Hierfür noch einmal mein ganz herzlicher Dank an dieser Stelle.
Meine Damen und Herren! Ich sage es offen und klar: Die vorausschauende Politik der Staatsregierung hat dazu geführt, dass wir jetzt in Sachsen über ein stabiles Schulnetz verfügen, auf dem wir aufbauen können. In den meisten Fällen lässt es eine sichere Zukunftsplanung zu.
Bestes Beispiel hierfür ist das schon angesprochene Konjunkturpaket II. Der Bund hat bekanntermaßen neben der Zusätzlichkeit der Investitionen auch die Nachhaltigkeit gefordert, und zwar unter langfristigen demografischen Gesichtspunkten. Insofern hat der Freistaat Sachsen bei den Anträgen die Standortsicherheit prüfen müssen. Wir haben bei insgesamt 629 Anträgen 606 als standortsicher bestätigt und lediglich 23 von den 629 Anträgen nicht bestätigen können, also in über 96 % aller Fälle positiv beschieden.
Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wer kann denn ernsthaft von einer Schulschließungspolitik reden? Dank dieser Politik haben wir es geschafft, im Konjunkturpaket II 270 Millionen Euro für Schulhausbaumaßnahmen zu verausgaben. Ich rufe noch einmal die Anstrengungen in diesem Bereich in Erinnerung: Mit dem Doppelhaushalt haben wir noch einmal 130 Millionen Euro beschlos
sen. Das heißt, es sind insgesamt 400 Millionen Euro, die für die Qualität der Bildung im Bereich Schulhausbau zur Verfügung stehen. In erster Linie hat die CDU dafür gesorgt, dass seit 1991 2 Milliarden Euro für den Schulhausbau aufgewendet wurden. Meine Damen und Herren, das ist eine Leistung, die wir an dieser Stelle einmal würdigen sollten.
Leider hat die sächsische FDP-Fraktion für mich in der Schulpolitik jegliche Glaubwürdigkeit verloren.
Was soll man auch glauben, wenn man sich bei Ihnen mal genauer umsieht? Sie machen Wahlkampf, meine Damen und Herren von der FDP. Schauen wir uns doch Ihr Wahlprogramm an! Im Wahlprogramm der FDP vom November 2008 steht – ich zitiere –: „Die weitgehende Übernahme des westdeutschen Schulsystems nach der Wende hat den Aufbau eines neuen und modernen Bildungssystems in Sachsen behindert.“ Noch einmal: „die weitgehende Übernahme des westdeutschen Schulsystems“.
Meine Damen und Herren! Wir haben in Sachsen sicher viel getan. Wir haben sicher auch Dinge getan, die man kritisieren kann. Aber wir haben eines nicht getan: Wir haben nicht die alten und gescheiterten Rezepte aus dem Westen in Sachsen angewandt.
Deshalb, meine Damen und Herren, sind wir so gut.
Da muss ich schon fragen: In welcher Welt leben Sie eigentlich?! Wir haben in Sachsen zwölf Jahre bis zum Abitur.
Andere Länder beneiden uns darum. Wir haben in Sachsen eine hervorragende Mittelschule, unsere Praxiselite. Da frage ich mich: Ist das alles an Ihnen vorübergegangen? Man kann doch nicht so stur und realitätsfern sein und das nicht zur Kenntnis nehmen.
Nein, jetzt nicht. – Wir sind den sächsischen Weg gegangen
und haben keine anderen Politiken übernommen.
Ich habe gesagt, jetzt nicht.
Ein bisschen mehr Geduld, meine Damen und Herren. Nicht so viel Aktionismus, der kann nur schlecht sein in der Bildungspolitik!
Wie Sie sich bewegen, will ich Ihnen gleich zeigen. – Weiter heißt es im FDP-Wahlprogramm: „Unter verkrusteten Schulstrukturen leidet dabei die Bildungsqualität.“ Meine Damen und Herren! Sie sind also ernsthaft der Auffassung, dass die Bildungsqualität in Sachsen schlecht wäre?
Wie steht das im Einklang mit Ihrer Pressemeldung vom 19. Mai dieses Jahres, als Sie Sachsen noch einen bildungspolitischen Vorsprung attestiert haben? Wie bewegen Sie sich denn, Herr Zastrow? Nämlich hin und her.
Nach dieser Eierei sehnt man sich nach Herrn Möllemann zurück. Wofür stehen Sie eigentlich, meine Damen und Herren?
Sachsen ist mittlerweile ein Modell in Deutschland. Das zeigt auch der Bildungstourismus, den wir haben. Bei uns geben sich die unterschiedlichsten Kommissionen und Besucher die Klinke in die Hand, weil sie sehen wollen, wie es in Sachsen funktioniert, und zwar übrigens auch Ihre Kollegen von der FDP, Herr Zastrow.
Letztes Jahr waren auf Ihre Einladung Kollegen von der FDP-Landtagsfraktion aus Nordrhein-Westfalen da. Jetzt haben sie uns geschrieben, sie wollen mit Kollegen aus Bayern kommen, um sich in Sachsen umzusehen. Die Kollegen von der FDP aus Hessen haben Interesse bekundet, nach Sachsen zu kommen. Meine Damen und Herren, was wollen die machen? Wollen sie sich die von Ihnen beschriebenen verkrusteten Bildungsstrukturen ansehen? Doch wohl eher nicht! Sie wollen sehen, wie erfolgreiche Bildungspolitik in Sachsen gemacht wird. Deshalb sind sie da und deshalb sind sie uns herzlich willkommen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Debatte ist weder aktuell noch originell. Sie zeigt uns nur
eines: den gnadenlosen Populismus der FDP und ein erstaunliches Maß an Unkenntnis und Unreife. Wir setzen unseren erfolgreichen Weg weiter fort, den Weg der Qualität und Leistung. Die FDP steht noch vor einem langen Weg, nämlich von der Spaßpartei zur Verantwortungspartei.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zu Frage 1: Bis vor einer Woche fehlten für zwei künftige 1. Klassen noch die Klassenleiter. Die Neubesetzung der beiden Stellen erfolgt über die Einstellung von zwei Absolventinnen zum 01.08.2009. Die Einstellungsgespräche fanden in der vergangenen Woche statt. Die Bewerberinnen haben inzwischen einen Arbeitsvertrag unterzeichnet und werden ihren Dienst an der 96. Grundschule zum 01.08.2009 antreten. Damit hat sich die Personalsituation an der Schule entspannt. Die Schulleitung ist darüber bereits informiert worden.
Zu Frage 2: Die stellvertretende Schulleiterstelle wurde im Ministerialblatt meines Hauses im März 2009 ausgeschrieben. Für die Stellenausschreibung sind keine Bewerbungen eingegangen. Aus diesem Grund erfolgt zunächst eine kommissarische Besetzung der Stelle mit einer geeigneten Lehrkraft von einer Nachbarschule. Sie wird zum 01.08.2009 an die 96. Grundschule versetzt und bis zur endgültigen Besetzung der Stelle die Aufgaben eines stellvertretenden Schulleiters wahrnehmen. Eine Ausschreibung der Schulleiterstelle ist nicht vorgesehen, da bereits eine Schulleiterin ihren Versetzungswunsch für diese Schule geäußert hat. Sofern die entsprechenden Mitwirkungsgremien ihre Zustimmung geben, soll diesem Anliegen entsprochen werden.
Zu Frage 1: Auf den in der Sächsischen Aufbaubank eingegangenen Aufnahmelisten standen sieben Schulen in freier Trägerschaft. Das Gesamtinvestitionsvolumen betrug insgesamt 1 862 723,63 Euro.
Zu Frage 2: Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden für fünf freie Schulen Fördermittel in Höhe von insgesamt 767 173,53 Euro bewilligt.
Hintergrundinformation: Diese Bewilligungen beziehen sich auf die erste Bewilligungsrunde. Über die Zahlen aus der zweiten Bewilligungsrunde kann die SAB noch keine abschließende Aussage treffen, weil die Bewilligungsrunde noch anhält. Tendenz: Bewilligung von zwei Schulen – das Europäische Evangelische Gymnasium Annaberg ist bereits seit dem 12. Juli bewilligt – und eine Ablehnung.
Details:
Schulen in freier Trägerschaft mit Angabe der bewilligten Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II:
Schulgebäudeteilsanierung der Evangelischen Mittelschule Gaußig, 1. BA: energetische und brandschutztechnische Teilsanierung, Gesamtkosten: 362 455 Euro, Bewilligung: 231 971 Euro
energetische Sanierung der Musikschule Freiberg einschließlich Ausbau des Dachgeschosses, Gesamtkosten: 343 253,96 Euro, Bewilligung: 219 682,53 Euro
energetische Schulgebäudesanierung evangelische Grundschule Grumbach, Gesamtkosten: 200 000 Euro, Bewilligung: 128 000 Euro
energetische Sanierung und Brandschutzmaßnahmen Europäische Grundschule Lichtenstein, Gesamtkosten: 200 000 Euro, Bewilligung: 128 000 Euro
Schulen in freier Trägerschaft, deren Antrag auf Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II abgelehnt wurde:
Zuwegung des Spiel- und Sportplatzes – behindertengerechte Erneuerung der Zuwegung zum Spiel- und Sportplatz der Grundschule in freier Trägerschaft Bildungszentrum Püchau, Gesamtkosten: 30 000 Euro, keine Bewilligung, Ablehnungsgrund: Unterschreitung der Bagatellgrenze gemäß Förderrichtlinie SHB (ff. Kosten über 25 000 Euro)
Elblandkliniken Meißen, Umbau medizinische Berufsfachschule am Standort Domherrenhof, 1. BA, Gesamtkosten: 634 014,67 Euro, keine Bewilligung, Ablehnungsgrund: fehlerhafte Antragstellung, Träger = LKR, kein freier Träger und keine Standortbestätigung
Zu Frage 1: An die Marienbrunner Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, wurde eine Lehrerin von einer anderen Schule abgeordnet, da eine der Stammlehrerinnen krankheitsbedingt ausfiel. Leider konnte diese Kollegin ihren Dienst nicht antreten, weil auch sie erkrankt ist. Zwischenzeitlich fiel noch die Schulleiterin aus.
Seitens der Sächsischen Bildungsagentur wurden außer der geplanten Gastlehrerin Mehrarbeitsstunden angeboten, die auch im möglichen Umfang durch die Kollegen der Schule in Anspruch genommen wurden. Seit Anfang Juni ist die Schulleiterin wieder im Dienst. Die Unterrichtssituation hat sich damit wieder normalisiert. Für das kommende Schuljahr ist die Unterrichtsversorgung durch Stammlehrer und Gastlehrer in der Planung gesichert.
Zu Frage 2: Dass die Gastlehrerin und zusätzlich noch die Schulleiterin gleichzeitig ausfielen, ist eine Koinzidenz unglücklicher Zufälle. Da die Kollegin nicht als langzeiterkrankt gemeldet war, war sie nach wie vor regulär angestellt. Ihre Stelle kann nicht einfach beliebig neu besetzt werden.
Außerhalb der Förderrichtlinie werden 2009 durch den für Ganztagsangebote vorgesehenen Haushaltstitel folgende Projekte finanziert:
Erstens: „Entdecke deine Stärken“ – Betreuung und Weiterentwicklung durch die Landesarbeitsstelle SchuleJugendhilfe Sachsen e. V. mit 60 000 Euro. Die Ausbildung der Bewegungstrainer ist darin nicht inbegriffen. Sie wird über Fortbildung finanziert.
Das Projekt wird durch das Sportwissenschaftliche Institut der TU Chemnitz, Prof. Hummel, wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Kosten betragen 30 000 Euro.
Für das Projekt wird eine Broschüre entwickelt, die zu Beginn des neuen Schuljahres den Schulen ausgehändigt wird. Sie soll die Lehrkräfte bei der Umsetzung des Projektes unterstützen und als Arbeitsmaterial für die Schüler dienen; Kosten in diesem Jahr: 30 000 Euro.
Zweitens: Projekt „Erziehungspartnerschaft“. Das Sächsische Bildungsinstitut leitet im Auftrag meines Hauses das Projekt „Erziehungspartnerschaft“. Dieses Projekt zielt auf den Ausbau der Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule, um gemeinsam qualitativ hochwertige Ganztagsangebote zu entwickeln und durchzuführen.
Dabei ist es entscheidend, dass Lehrer und Eltern in einem aktiven Dialog stehen, der von gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen geprägt ist. Das Engagement von Eltern in der Schule ist für das bessere Lernen der Schüler unverzichtbar. Das Staatsministerium für Kultus unterstützt das Projekt im laufenden Jahr einmalig finanziell; Kosten: 30 000 Euro.
Drittens: „Lese- und Medienecken“. Um Lese- und Medienkompetenz im Rahmen von GTA zu fördern, wurden in Zusammenarbeit mit der Stiftung Lesen zwei Fortbildungsveranstaltungen und eine Broschüre „Lese- und Medienecken – Einrichtungsempfehlungen und Projektideen zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz“ konzipiert. Begonnen wurde damit bereits 2008. Im Oktober findet noch eine Veranstaltung statt. Kosten: 3 000 Euro.
Viertens: wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Förderrichtlinie. Die Förderrichtlinie GTA wird durch die TU Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaften, Prof. Gängler, wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Kosten: 190 000 Euro.
Fünftes: „Kooperation von Grundschule und Hort bei Ganztagsangeboten“. Das Begleitprojekt „Kooperation von Grundschulen und Horten im Rahmen von Ganztagsangeboten“ wurde 2007 begonnen und läuft bis zum Schuljahresende 2008/2009. Ziel des Projektes ist die Erarbeitung von Empfehlungen zur Gestaltung der Kooperation Grundschule–Hort im Rahmen von GTA.
Vertragspartner ist die Landesarbeitsstelle SchuleJugendhilfe Sachsen e. V. Kosten: 30 000 Euro.
Zu Frage 1. Die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten ist als Anspruch der Eltern ausgestaltet. Gemeint ist das Recht auf die Erteilung der erforderlichen Auskünfte und das Recht auf Anhörung. Neben der Ausgestaltung der pädagogischen Konzepte und der Kostengestaltung können weitere wesentliche Entscheidungen folgende Bereiche betreffen:
die Öffnungszeiten (§ 5) – hier ist der Träger Ansprechpartner –,
die Gesundheitsvorsorge und -pflege (§ 7),
die Essensversorgung (§ 15 Abs. 6) sowie
Veränderungen der Platzkapazität und räumliche und bauliche Veränderungen.
Auskünfte über Personalentscheidungen des Trägers fallen nicht zwingend unter die in Abs. 1 genannten wesentlichen Entscheidungen. Sie sind auch durch den Personaldatenschutz begrenzt. Anders verhält es sich allerdings in Bezug auf die Kostengestaltung. Hier ist entsprechend den Maßgaben des § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 2 vollständige Transparenz den Eltern gegenüber herzustellen.
Zu Frage 2. Der Mechelgrüner Kindergarten „Sonnenkäfer“ soll von der kommunalen in eine freie Trägerschaft überführt werden. Ein grundsätzlicher Gemeinderatsbe
schluss hierzu liegt bereits vor. Die Entscheidung, welcher freie Träger die Kita übernimmt, soll Ende Juni getroffen werden.
Laut Auskunft der Gemeinde Neuensalz, die derzeit Träger der Kindertageseinrichtung ist, beanstanden einige Eltern offenbar, dass sie nicht an dem Prozess des geplanten Trägerwechsels beteiligt wurden bzw. der Trägerwechsel gegen ihren Willen stattfinden solle.
Wie bereits erwähnt, haben die Erziehungsberechtigten aus § 6 SächsKitaG einen Anspruch auf Anhörung in allen wesentlichen Entscheidungen. Die Regelungen des § 6 SächsKitaG implizieren allerdings nicht das Recht, die kommunale Organisationsgewalt zu beschränken.
Ein geplanter Trägerwechsel stellt eine wesentliche Entscheidung dar. Die Erziehungsberechtigten sind daher in diesem Prozess anzuhören und ihre Meinung soll bei der Entscheidungsfindung der Gemeinde berücksichtigt werden. Die letztendliche Entscheidung trifft jedoch die Gemeinde.
Nach Informationen des Jugendamtes Vogtlandkreis hat die Elternvertretung seinerzeit dem Vorschlag zugestimmt, die Kindertageseinrichtung an einen freien Träger zu übergeben. Auch wurde den Eltern nach den uns übermittelten Informationen die Möglichkeit gegeben, ihre Wünsche und Anregungen diesbezüglich zu formulieren. Der Trägerwechsel wurde ausgeschrieben. Die vorliegenden Angebote werden der Elternvertretung vor der Entscheidung durch den Gemeinderat vorgestellt, das heißt, diese wird vor der Beschlussfassung einbezogen.
Es ist daher festzustellen, dass die Gemeinde entsprechend den Regelungen des § 6 Abs. 1 SächsKitaG gehandelt hat.
Zu Frage 1. Wir sind sehr darum bemüht, Klassenteilungen oder -zusammenlegungen möglichst zu vermeiden. Daher werden, wenn es aufgrund von Zu- oder Wegzügen zu Veränderungen kommt, zunächst alle Möglichkeiten unter Beachtung der Klassensituation und der Personalressourcen geprüft, die Klassen in ihrem Bestand fortzuführen.
Ist eine Klassenzusammenlegung tatsächlich notwendig, geht die Schulleitung behutsam und transparent vor: Sie bespricht gemeinsam mit den Klassen- und Fachlehrern und den Eltern, welche pädagogisch sinnvollen Lösungen es gibt. Dabei werden soziale Aspekte wie zum Beispiel Freundschaften und unterschiedliche Entwicklungsstadien berücksichtigt.
In der Nikolaigrundschule gehen 56 Schüler der Klassenstufe 2 im Schuljahr 2008/2009 in drei Klassen. Üblicherweise werden erst bei mindestens 57 Schülern drei Klassen gebildet (§ 4a Abs. 2 SchulG). Da aber nach Beendigung der Klassenstufe 1 die Schülerzahl der jetzigen Klassenstufe 2 um sechs Schüler gesunken war, hatte die Regionalstelle aus pädagogischen Gründen für die 56 Schüler drei Klassen eröffnet.
Für das kommende Schuljahr 2009/2010 sind jetzt nur noch 54 Schüler angemeldet. Zwei der ursprünglich 56 Schüler der Klassenstufe werden für voraussichtlich zwei Schuljahre in Lese-Rechtschreib-Klassen an einer anderen Grundschule gehen.
Es ist eine Vermutung der Eltern, dass in der Klassenstufe 4 wieder genügend Schüler vorhanden wären, um drei
4. Klassen bilden zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine belastbare Aussage zum Schülerzuwachs in der künftigen Klassenstufe 4 im Schuljahr 2010/2011 getroffen werden.
Mit Blick auf den bisherigen Kenntnisstand hat die Regionalstelle richtig entschieden, nur noch zwei Klassen in der Klassenstufe 3 zu bilden.
Zu Frage 2. Das Schreiben der Elternsprecher der Nikolaigrundschule Görlitz ist am 02.06.2009 im SMK eingegangen. Die Eltern werden fristgemäß bis Anfang Juli eine Antwort erhalten.
Beantwortung der Nachfrage zu Frage Nr. 1
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da Frau Kollegin Schwarz das Wesentliche zu diesem Antrag gesagt hat, gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Herzlichen Dank.
Zu Punkt 1, der Forderung nach Absenkung des Personalschlüssels im Kita-Bereich, hat die Staatsregierung aufgrund eines Antrages der Fraktion DIE LINKE vom Mai dieses Jahres bereits ausführlich Stellung genommen:
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2009/2010 hatte die Staatsregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Kita-Gesetzes erarbeitet und dem Hohen Hause übermittelt. Dieser Entwurf sah die Verbesserung des Personalschlüssels im Kindergarten von 1 : 13 auf 1 : 12 vor.
Die Staatsregierung ging und geht weiterhin davon aus, dass eine Verbesserung der Personalsituation in sächsischen Kindertageseinrichtungen nur dann möglich ist, wenn die sächsischen Kommunen und der Freistaat Sachsen dies gemeinsam finanzieren. Da sich dieser Konsens in den Haushaltsverhandlungen nicht herstellen ließ, scheiterte der Vorschlag. Jedoch möchte ich daran erinnern, dass nicht der Freistaat, sondern Kommunen, Vereine und Verbände Träger von Kindertageseinrichtungen sind.
Diese kommunale Pflichtaufgabe bringt es mit sich, dass den Kommunen auch die Federführung in der Gestaltung der Rahmenbedingungen zusteht. Der Antrag wird jedoch einzig an die Staatsregierung gerichtet, die sich seit Jahren zu ihrer Mitverantwortung für die Gestaltung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung bekennt und dafür ständig wachsende Ansätze in den Haushaltsplänen ausweisen kann.
Der weitere Weg zur Erhöhung der pädagogischen Qualität der Arbeit in den sächsischen Kitas, zu der wir uns ausdrücklich bekennen, kann also nicht die überhastete Änderung eines gerade erst gefassten Gesetzesbeschlusses dieses Hohen Hauses sein, sondern nur der Weg über Gespräche und Vereinbarungen mit den kommunalen Spitzen. Für diesen Weg sind wir offen. Wir möchten ihn nicht nur begleiten, sondern aktiv mitgestalten.
Zu der Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Staatsregierung möge initiativ werden, um mit
Bund und Kommunen eine höhere Eingruppierung der Entgelte sozialer Berufe zu beschließen, verweise ich auf die Tarifautonomie der kommunalen Arbeitgeber und der Gewerkschaft. Das Verhandlungsergebnis bleibt nach wie vor abzuwarten. Gegebenenfalls werden sich die Freien Träger mit Haustarifverträgen an den Ergebnissen orientieren.
Was die Verbesserung der Gesundheitsförderung betrifft, so muss ich auch hier auf die entsprechende Zuständigkeit verweisen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist bundesgesetzlich geregelt. Die Pflichten der Arbeitgeber sind in verschiedenen Einzelgesetzen und Verordnungen geregelt und darüber hinaus in den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkassen.
Der Freistaat Sachsen hat ein Handbuch herausgegeben, das Informationen zu der komplexen Materie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung von Erzieherinnen und Erziehern im Kita-Bereich enthält. Das Handbuch, das gemeinsam mit externen Partnern aus der Forschung, den Unfallversicherungsträgern und Praxisvertretern vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales erarbeitet wurde, wurde allen rund 2 900 Kindertageseinrichtungen in Sachsen und ihren Trägern kostenlos zur Verfügung gestellt. – Aufgrund der Faktenlage lehne ich den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.
Dankesworte an Präsident Erich Iltgen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Rahmen ist es mir nicht möglich – und schon gar nicht aufgrund der fortgeschrittenen Zeit –, auf die 130 Fragen zu den Angeboten der Kindertagesbetreuung in Sachsen und die Ihnen vorgelegte Beantwortung näher einzugehen. Für detaillierte Fragen zu den sechs Komplexen – Angebot und Inanspruchnahme, Zugangsbeschränkung und Flexibilität, Personalsituation, Finanzierung der Kindertagesbetreuung, Qualität der frühkindlichen Bildung und der Trägervielfalt –verweise ich auf die umfassende Antwort über die quantitative und qualitative Entwicklung der Kindertageseinrichtungen seit 2004, die Ihnen vorliegt. Dort sind die Fakten erschöpfend nachzulesen.
Was ich aber hier und jetzt tun kann und tun möchte, ist, auf die allgemeine Situation einzugehen. Sachsen hat auch im Bereich der Kindertagesbetreuung in der Fachwelt einen ausgesprochen guten Ruf.
Etliche Einrichtungen und Institute zeigen großes Interesse an Kooperationen mit Sachsen und den verschiedenen Partnern. Mein Haus erhält laufend Anfragen von Stiftun
gen und Universitäten sowie aus der Bundesfachöffentlichkeit zur Beteiligung an Studien und Modellprojekten. Es ist auch in der langen Reihe von überregionalen Aktivitäten vertreten. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus beteiligt sich zum Beispiel finanziell und logistisch an der bundesweiten Initiative „Nationale Qualitätsinitiative Kindertagesbetreuung“ unter der Beteiligung von Bund und fünf Bundesländern, ebenso am Projekt des Deutschen Jugendinstituts „Bildungs- und Lerngeschichten zur Entwicklung von Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumenten für die frühkindliche Bildung“, das gemeinsam entwickelt und in Sachsen eingeführt wurde.
Auch bei Ansätzen zur Ausbildung von Fachkräften auf Hochschulniveau liegen wir im Bundesmaßstab vorn, und dieser Anteil hat sich noch einmal entsprechend erhöht. Die Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage zu diesem Thema und die zahlreichen Kleinen Anfragen verdeutlichen die politische Gewichtung, dieses Verhältnis zur bildungspolitischen Diskussion.
Schon in dem ersten Sächsischen Gesetz über Kindertageseinrichtungen war die Förderung eines Kindes insbesondere durch die Entfaltung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten festgeschrieben. Wir haben in Sachsen die herausgehobene Bedeutung der frühkindlichen Bildung bereits vor Jahren erkannt und messen ihr einen entsprechenden Stellenwert zu. Daher ist der klare eigenständige Bildungsauftrag der Kitas seit dem Jahr 2001 fest im Gesetz über Kindertageseinrichtungen verankert. Auch die enge Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule im Rahmen des Schulvorbereitungsjahres dient der Förderung der frühkindlichen Bildung. Auch wenn Ihnen von der Opposition das alles nicht genug ist, denke ich, wir sollten es trotzdem würdigen. Die Beitragsfreistellung des letzten Kindergartenjahres ist eine Leistung dieser Koalition, auf die wir zu Recht auch stolz sein können.
Hier in Sachsen ist durch vorausschauende Politik die Basis für das lebenslange Lernen gelegt worden. Das heißt natürlich nicht, dass es nichts zu verbessern gibt oder dass wir gar schon all unsere Ziele erreicht haben. Wir ruhen uns nicht aus, sondern gehen intensiv in die Evaluierung des Bildungsplans. Dort möchten wir die Erkenntnisse der Hirnforschung zur frühkindlichen Bildung noch stärker integrieren. Außerdem möchten wir Projekte wie „Haus der kleinen Forscher“ noch mehr in die Breite bringen und so die Begeisterung und das Interesse junger Menschen für Naturwissenschaft und Technik weiter stärken.
Vorausschauend haben wir in den letzten Jahren auch die Zahl der Ausbildungsplätze an den Fachschulen erhöht, die staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher ausbilden. Wenn ich das anfügen darf, meine Damen und Herren von den GRÜNEN: Wie Sie sich hier hinstellen können und eine solide Fachschulausbildung als nicht qualifiziert genug betrachten, kann ich meinerseits über
haupt nicht nachvollziehen, und das wird auch denjenigen mit dieser qualitativ hochwertigen Ausbildung, die tagtäglich die Arbeit leisten, nicht gerecht.
Ich bin gern bereit, darüber zu reden, wie wir den Hochschulanteil noch verbessern, das ist gar keine Frage. Wir sind allerdings auf einem guten Weg. Darüber lässt sich immer reden. Ich bin da sehr, sehr offen. Das wissen Sie aus meinen Äußerungen.
Ein weiterer Punkt, an dem es zu arbeiten gilt, ist nach wie vor die öffentliche Anerkennung des Erzieherinnenberufs. Sie wissen, dass ich als Kultusminister keine Gelegenheit ausgelassen habe und auslasse, auf die Bedeutung des Lehrerinnen- und Lehrerberufs hinzuweisen. Aber ebenso wichtig ist der Beruf der Erzieherinnen und Erzieher. Es gibt aus meiner Sicht kaum einen wichtigeren Beruf für die Zukunft unserer Gesellschaft und für die Zukunft unseres Landes als den Beruf des Lehrers und der Erzieherin und des Erziehers. Deswegen mein herzliches Dankeschön an diesen Bereich.
Auch die Verbesserung der Bedingungen ihrer Arbeit ist nach wie vor – das möchte ich deutlich sagen – ein berechtigtes Thema auf der politischen Agenda. Aber, meine Damen und Herren, hier sind in erster Linie die kommunalen Träger gefragt: Sowohl der kommunale Arbeitgeberverband als auch die sächsischen Kommunen sind Tarifpartner für die Erzieherinnen, nicht die Staatsregierung. Die Tarifverhandlungen sind Pflichtaufgabe der Kommunen, und ich hoffe sehr, dass bald eine sachgemäße Verständigung erreicht wird. Aber es liegt nicht in unserem Ermessen, ob und wie sich die zuständigen Tarifpartner untereinander einigen.
Die bereits erwähnte Antwort über die qualitative und die quantitative Entwicklung der Kindertageseinrichtungen seit 2004 bestätigt, dass die groß angelegte Qualitätsoffensive, untersetzt mit Änderungen im Kita-Gesetz und überdurchschnittlichen Haushaltsaufwüchsen, von Erfolg gekrönt ist. Die dort aufgeführten Ergebnisse, zum Beispiel im Bereich der frühkindlichen Bildung, verdeutlichen, dass die Staatsregierung mit ihrer Politik auf dem besten Wege ist, die Auflagen des Koalitionsvertrages von 2004 zu erfüllen.
In den vergangenen fünf Jahren konnte vieles umgesetzt werden und sich entfalten. Ich denke, das sollte an dieser Stelle von allen gewürdigt werden. Grundlage dafür waren und sind auch die Investitionen in diesem Bereich, bei denen Sachsen im Bundesvergleich einen Spitzenplatz einnimmt. Meine Damen und Herren, über 2 400 Euro sind kein Pappenstiel. Noch einmal: Wir sind damit bundesweit spitze,
und das verdeutlicht die dauerhaft hohen und nachhaltigen Anstrengungen in diesem Bereich.
Meine Damen und Herren! Die Bilanz in Sachsen und für Sachsen ist positiv. Wir sind in der Entwicklung der Pädagogik, in der Entwicklung der Erziehung und in der Entwicklung der Bildung in den Kindertageseinrichtungen vorangekommen, ebenso in der Entwicklung der Qualität in der Tagespflege, und es gibt berechtigte Forderungen – das möchte ich ausdrücklich anerkennen –, an denen wir weiter arbeiten werden. Ich habe keinen Zweifel, dass wir auf dem richtigen Wege sind, und diese Debatte hat das noch einmal eindrucksvoll unterstrichen. Ich möchte allen in diesem Haus danken, dass dieses Thema weiterhin einen gleichbleibend hohen Stellenwert in der sächsischen Politik haben wird.
Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nochmals unterstreichen, dass wir die Frage der Kostenbelastung der Eltern sehr ernst nehmen. Der Freistaat unterstützt die Lernmittelbeschaffung seitens der kommunalen Schulträger bereits zusätzlich mit einem Betrag von 10 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2009/2010. Dieses Geld dient in erster Linie der finanziellen Entlastung der Eltern. Die Schulen entscheiden selbst über die konkrete Verwendung der Mittel. Auf diese Weise werden die individuellen Bedürfnisse vor Ort am besten berücksichtigt. Darüber hinaus scheinen die Schulträger vor Ort die Lernmittelfreiheit grundsätzlich im Sinne der Schüler zu gewähren. Nur so ist zu erklären, dass es bisher keine Elternklagen gegeben hat.
Nein, jetzt nicht.
Natürlich bin ich mir dessen bewusst, dass die Thematik für die Eltern von erheblicher Relevanz ist. Ich bin allerdings nicht der Ansicht, dass ein Gesetzentwurf, der besagt, der Freistaat zahlt alles und jedes, ein verantwortungsbewusster Beitrag zur Lösung des Problems ist. Mein Kollege Colditz hat im Rahmen seiner Ausführungen bereits darauf hingewiesen, dass es immer wieder auch Punkte gibt, an denen man das exemplarisch deutlich machen kann, wie beispielsweise anhand des besagten Taschenrechners. Es gibt Alternativen, Sonderprogramme und kostenlos zur Verfügung gestellte Software, auch vonseiten der Hersteller selbst kostengünstigere oder kostenfreie Geräte. Das möchte ich noch einmal unterstreichen.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfragen.
Gemäß Gesetz zur Förderung von familien- und haushaltsnahen Dienstleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr jeweils zum Schuljahresbeginn durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Träger der Sozialhilfe eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von
100 Euro. Sie wird beim Besuch allgemeinbildender Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zweckgebunden gewährt.
Dies sind nur einige Beispiele, die schon einen guten Schritt in die richtige Richtung bedeuten können. Auch die jetzige Regelung für Schülerbeförderung bewährt sich. Die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte erhalten einen angemessenen finanziellen Ausgleich zur Gewährleistung dieser Aufgabe.
Meine Damen und Herren! Nicht die Forderung, der Staat müsse für ausnahmslos alles aufkommen, ist geboten, sondern alle Beteiligten müssen zukunftsfähige und zukunftsweisende Lösungen anstreben, wie das beispielsweise bei unserem zusätzlichen Betrag, den wir im Doppelhaushalt eingestellt haben, der Fall ist. Ich verweise noch einmal darauf, dass dieses Geld als Budget an die Schulen selbst gegeben wird, natürlich zur Kostenentlastung. Aber Lernmittelfreiheit heißt nach meinem Befinden auch, dass die Schulen, die Pädagogen selbst Einfluss darauf haben sollen, welche Lernmittel sie verwenden. Das ist auch ein Gebot der Kosteneffizienz, das sich hier widerspiegelt.
Freiheit und Verantwortung lautet also die Antwort und nicht Bevormundung. Deswegen lehnen wir den vorgelegten Gesetzentwurf ab.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jede Schule in Sachsen hat die Aufgabe, ihre Schüler optimal und individuell zu fördern. Diese Forderung ist im Schulgesetz hinreichend geregelt. Dieses Gesetz hebt die Teilleistungsstörungen besonders hervor.
Kinder mit Teilleistungsstörungen werden vor allem im regulären Unterricht gefördert. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Förderunterricht und ergänzende Angebote wahrzunehmen. In der Stundentafel der jeweiligen Schulart sind für den Förderunterricht entsprechende Stunden ausgewiesen.
Die Förderung besteht vor allem aus differenzierten Lernangeboten. Zusätzlich können an öffentlichen Schulen Fachberater für den Bereich Lese-RechtschreibSchwäche eingesetzt werden. Die Schulordnungen der einzelnen Schularten enthalten Regelungen zu Fördermaßnahmen bei Teilleistungsschwächen und zur Berücksichtigung der Beeinträchtigung bei der Leistungsbewertung.
Schüler mit festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche erhalten also bereits eine angemessene individuelle Förderung, die auch ergänzend zum Regelunterricht der Klasse stattfinden kann. Sie bezieht sich vor allem – –
Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu.
Sie bezieht sich vor allem auf die Fächer Deutsch und Fremdsprachen. Im Grundschulbereich können Schüler mit festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche in Klassen unterrichtet werden, die mit eigens für sie konzipierten Stundentafeln und in der Regel speziell ausgebildeten Lehrern in besonderer Weise auf die notwendigen Förderungen ausgerichtet sind.
Mit der im Gesetz geforderten Aufhebung – und Herr Kollege Seidel hat darauf hingewiesen – des § 13a
SOGS würde die Rechtsgrundlage zur Führung solcher Klassen entfallen. Derzeit werden aber 2 331 Schüler in insgesamt 184 LRS-Klassen unterrichtet, in denen sie optimal gefördert werden.
In Bezug auf die Rechenschwierigkeiten – das veröffentlichte mein Haus – wurden zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 „Empfehlungen zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens“ gegeben. Sie informieren unter anderem über die schulischen Möglichkeiten, von Rechenschwäche betroffene Schüler dabei zu unterstützen, ihre Fähigkeiten beim Erlernen des Rechnens zu stärken.
Hier können sich auch Eltern darüber informieren, welche weitergehenden Förderunterstützungsmöglichkeiten es für ihre Kinder gibt. So wird verstärkt an die diagnostische Kompetenz der Lehrkräfte angeknüpft, Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Fach Mathematik durch geeignete Maßnahmen, Methoden und gegebenenfalls spezielle Angebote zu helfen.
Die Empfehlungen beinhalten auch unterstützende Informationen zur Feststellung und Dokumentation von Rechenschwierigkeiten.
Mit diesen rechtlichen Regelungen und den ergänzenden Materialien erfüllt Sachsen die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ vom 04.12.2003 in der Fassung vom 15. November 2007 in vollem Umfang.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt unterstreichen. Der Gesetzentwurf sieht eine Gleichstellung von LeseRechtschreib-Schwäche und Rechenstörungen vor. Diese Gleichstellung kann mein Haus nicht unterstützen. Denn Ursache, Entstehung und Ausprägung von Rechenstörungen sind noch nicht hinreichend erforscht und abgesichert. Ich bin dankbar, dass der Kollege Gerlach hier auf diesen Punkt besonders hingewiesen hat.
Einen Notenschutz im Fach Mathematik im Fall einer Rechenstörung – wie im Antrag gefordert – ließe keine sinnvolle Notengebung mehr zu. Zudem bestünde die Gefahr, dass der Grundsatz der gleichen Leistungsbewertung verletzt würde.
Ja, ich würde aber gern den vollen Gedankengang zu Ende führen.
Aber natürlich ist mein Haus offen und gewillt, den qualitativen Ausbau der Förderung im Rahmen der bestehenden Gesetze weiter voranzutreiben. Hierzu
erarbeitet mein Haus eine Fortführung der bereits erwähnten Empfehlungen zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens. Dabei handelt es sich um Materialien für Lehrer zur Förderung und Unterstützung der betroffenen Schüler in den Klassenstufen 5 und 6. Diese Materialien werden voraussichtlich am Ende des Jahres 2009 vorliegen, auf dem Sächsischen Bildungsserver veröffentlicht.
Des Weiteren ist beabsichtigt, die Anrechnungsstunden für die Mitarbeit von LRS-Lehrern in den Diagnostikteams verbindlich zu regeln. Die derzeitigen Regelungen und die laufenden Verbesserungen im Rahmen dieser Regelungen gewährleisten die optimale Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen.
Aber Aktionismus, wie das von den GRÜNEN geforderte Gesetz, ist nicht zielführend und trägt an keiner Stelle zur Förderung der Kinder mit Teilleistungsstörungen bei. Daher lehnen wir es ab.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Abg. Kosel, ich möchte Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Zu 1.: Die deutsch-polnischen Grenzregionen nähern sich immer weiter an, sowohl kulturell als auch wirtschaftlich. Daher ist anzunehmen, dass das Interesse an schulischen Bildungswegen bzw. Bildungsabschlüssen, die in beiden Staaten ohne Einschränkung anerkannt sind, wächst. Eine staatliche Vereinbarung zwischen Polen und Deutschland könnte dann die Grundlage für gemeinsame Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien werden.
Das Thema des grenzüberschreitenden Schulbesuchs wird im Rahmen der binationalen Gespräche der sächsischniederschlesischen Arbeitsgruppe Mitte nächsten Monats, am 9. und 10. Juni 2009, besprochen. Ziel des Gesprächs ist es auch, das diesbezügliche Interesse der polnischen Seite in Erfahrung zu bringen. Erst nach diesem Gespräch werden weitere Angaben zur künftigen Vorgehensweise gemacht werden können.
Anders ist die Situation für Schüler in der binationalen/bilingualen Ausbildung am Augustum-AnnenGymnasium in Görlitz. Für sie sind alle Fragen durch eine grenzüberschreitende Vereinbarung geregelt. Hierzu zählen zum Beispiel auch Fragen der Anerkennung der Ausbildung. Für die polnischen Schüler dieses Bildungsganges wird das Fach Polnische Sprache zum Beispiel nach dem Lehrplan des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Republik Polen unterrichtet.
Zu 2.: Die Zusammenarbeit mit Niederschlesien ist intensiv und ergiebig. Regelmäßige Beratungen auch auf politischer Ebene sichern die Basis für gegenseitiges Verständnis und die Einbindung der schulpolitischen Entwicklung des Partners. Es sind zahlreiche Ergebnisse zu verzeichnen. So wächst zum Beispiel die Anzahl der Schüler in Sachsen, die Polnisch lernen, kontinuierlich. Es wurde mit Unterstützung der niederschlesischen Partner im Rahmen von INTERREG ein Konzept entwickelt, das auf die Entwicklung wesentlicher Elemente des erfolgreichen Sprachenlernens gerichtet ist. Auch das Netzwerk aller an Bildung Interessierten in der Region wurde unterstützt. Zahlreiche gemeinsame Projekte dienen dem sprachlichen und interkulturellen Austausch der Länder.
Neue Bereiche der Kooperation sind die berufliche Bildung und der Sport. Ein weiteres Vorhaben sieht die Entwicklung des Lehreraustauschs in den Grenzregionen vor. Das Kultusministerium stellt zudem finanzielle Mittel für Schülerbegegnungen, Schulpartnerschaften und Projektarbeit zur Verfügung. Des Weiteren erfolgt eine gegenseitige Unterstützung in der Lehrerfortbildung, indem Vertreter des Partnerlandes zu ausgewählten Fortbildungsveranstaltungen eingeladen werden.
Dies gibt die Kooperation zwischen Sachsen und Niederschlesien nur bruchstückhaft wieder, macht aber die gute Zusammenarbeit deutlich. Weitere Maßnahmen sind geplant.
Dieses Problem betrifft nicht nur den Freistaat Sachsen, der mit der Republik Polen eine gemeinsame Grenze hat, sondern auch Brandenburg und MecklenburgVorpommern. Ich habe als zuständiger Kultusminister in Aussicht genommen, zunächst einmal eine Abstimmung mit diesen beiden Ländern herbeizuführen. Wir wollen dann zu dritt auf den Bund zugehen, um diese staatsvertragliche Regelung schnellstmöglich anzustreben.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, es ist jetzt schwierig, aus dem Zusammenhang gerissen diese Nachfrage zu beantworten.
Gegenüber dem Vogtlandkreis – das war ja Ihre Nachfrage – wurde keine Rückforderung erhoben. Er hatte also auch keine Veranlassung, Widerspruch einzulegen. Die entsprechende Finanzkorrektur, auf die Sie abgestellt haben, wurde durch die Bereitstellung der entsprechenden Landesmittel geleistet.
Frau Abgeordnete, ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie Ihre Nachfrage noch einmal basierend auf Ihrer Anfrage schriftlich stellen, weil ich jetzt nicht den unmittelbaren Zusammenhang zu Ihrer Kleinen mündlichen Anfrage
erkennen kann. Dann bin ich gern bereit, diese Fragen umfänglich schriftlich zu beantworten.
Zu Frage 1: Das Investitionsvorhaben an der Pestalozzi
Mittelschule in Löbau konnte im Rahmen der im Jahr 2009 zur Verfügung gestellten Landesmittel keine Berücksichtigung finden. Grund hierfür ist die Erhöhung des Fördersatzes von bisher bis zu 60 % auf einheitlich 80 % durch die Regelungen der VwV KommInfra2009, die auf eine Forderung der beiden kommunalen Spitzenverbände zurückgeht. Um eine Förderung noch in diesem Jahr zu erreichen, soll die Stadt Initiativen ergreifen, diese wegen der Bedeutung des Investitionsvorhabens im Einvernehmen mit dem Landkreis Görlitz als Träger der Schulnetzplanung auf die sogenannte Nachrückerliste für die zweite Runde des Bewilligungsverfahrens nach der VwV KommInfra2009 zu nehmen.
Zu Frage 2: Die Stadt Löbau hat den Fördermittelantrag für die Pestalozzi-Mittelschule mit den nach der Förderrichtlinie Schulhausbau erforderlichen Unterlagen am 26.08.2008 eingereicht. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt durch die SAB als zuständige Bewilligungsstelle. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen rund 1,5 Millionen Euro. Die Standortsicherheit des Schulstandortes ist gegeben. Hinsichtlich der Frage nach der rechtzeitigen Zuweisung der Finanzmittel verweise ich auf die Antwort auf Frage 1.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zusätzliche Redezeit gäbe mir eigentlich Gelegenheit, ausführlich auf das Thema einzugehen.
Deswegen möchte ich Sie nur darüber informieren, dass wir im Schulhausbau 270 Millionen Euro über das Konjunkturpaket II ausgeben und über 136 Millionen Euro Landes- und EFRE-Mittel zur Verfügung stellen, also jede Menge Geld, das für den Schulhausbau im Jahr 2009 verwendet werden kann.
Deswegen gebe ich den Rest meiner Rede zu Protokoll.
Der Antrag der FDP-Fraktion, schulische Maßnahmen zur Gewaltprävention zu beschließen, orientiert sich am ersten Forschungsbericht „Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt“ des Bundesministeriums des Innern und des Kriminologischen Institutes Niedersachsen e. V. (KFN) von 2009. Der Forschungsbericht liefert keine sachsenspezifischen Aussagen. Als regionale Cluster sind Nord-, Süd-, Ost- und Westdeutschland angeführt.
Eine von der FDP-Fraktion erbetene Darstellung über die Entwicklung von Gewalt an sächsischen Schulen in den letzten fünf Jahren kann seitens des sächsischen Kultusministeriums nicht erbracht werden. Schulische Gewalt ist kein separates Erhebungskriterium. Die Statistik des sächsischen Innenministeriums über erfasste Straftaten an Schulen bildet den Grad an schulischer Gewalt auch nicht umfassend ab, da „nur“ die Gewaltkonflikte erfasst sind, die zur Anzeige gebracht wurden. Laut Forschungsbericht steigt die Bereitschaft der Menschen, Anzeige zu erstatten. Das ist zu begrüßen, denn Gewalt ist kein Kavaliersdelikt.
Nur müssen wir vorsichtig sein mit schnellen Schlussfolgerungen. Die gestiegene Zahl der zur Anzeige gebrachten Vorkommnisse muss nicht zwangsläufig mit einem steigenden Maß an schulischer Gewalt einhergehen. Seitens der Schulleitungen wird keine Zunahme von schulischer Gewalt signalisiert, jedoch haben sich die Erscheinungsformen erweitert, insbesondere durch die Nutzung neuer Medien.
Sächsische Schulen nehmen bereits jetzt zahlreiche Unterstützungsangebote wahr, die in Zusammenarbeit mit den Präventionssachbearbeitern der Polizeireviere, den Mitarbeitern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und von freien Trägern genutzt werden können. Gewaltprävention ist ein fester Bestandteil der schulischen Erziehungs- und Bildungsarbeit. Besonders relevant ist der im
Rahmen der externen Schulevaluation in Sachsen erfasste Qualitätsbereich „Schulkultur“ mit seinen Qualitätsmerkmalen „Werte und Normen der Schule“, „Schulklima“ und „individuelle Förderung“.
In den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur bieten Schulen Hilfe bei der Gewaltprävention und -intervention. Dazu zählen Berater für Demokratiepädagogik, Berat er für Training es sozialen Lernens/Lebenskompetenzprogramme, Pädagogische Supervisoren, Prozessmoderatoren, Regionalbegleiter für Schulmediation und Schulpsychologen.
Der Freistaat Sachsen verfügt über ein flächendeckend ausgebautes Beratungsnetz. Beratungslehrer sind an ihrer Schule die ersten Ansprechpartner zu pädagogischpsychologischen Fragen und Themen der Gewalt. Sie arbeiten eng mit Schulpsychologen zusammen. Auch die Interessen von Eltern- und Schülervertretungen finden dabei Berücksichtigung. Eltern- und Schülervertretungen bringen ihre Beiträge und Sichtweisen zum Thema zusätzlich im Rahmen der Schulprogrammarbeit ein. Die Schulkonferenz, in der sie vertreten sind, fasst hierzu entsprechende Beschlüsse.
In der AG „Schulische Prävention“ des Landespräventionsrates arbeitet das Kultusministerium in Kooperation mit dem Landeskriminalamt am Konzept „Prävention im Team“. Dieses Konzept systematisiert schulische Präventionsthemen, darunter fällt auch die schulische Gewaltprävention. Bisherige Konzepte, Projekte und Erfahrungen fließen hier mit ein. Wie die Schulen diese Angebote pädagogisch nutzen, steht in deren Eigenverantwortung.
Schule hat einen klaren Auftrag, junge Menschen nach freiheitlich-demokratischen Werten zu verantwortungsvollem Verhalten zu erziehen. Es bedarf also keines separaten Beschlusses durch den Sächsischen Landtag zur Gewaltprävention in der Schule.
Daher bitte ich um Ablehnung des Antrages.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fußball im Besonderen und Sport im Allgemeinen, so besagt eine Redensart, seien die schönste Nebensache der Welt.
Menschen, die dies behaupten, irren allerdings gewaltig. Denn Sport ist keine Nebensache. Sport – das bedeutet Bewegung und Spiel. Der Drang nach Bewegung und die Lust am Spiel wohnen dem Menschen inne.
Schon vor Tausenden von Jahren richteten die alten Griechen regelmäßig landesweite Sportfestspiele aus. Ein Teil davon ist uns noch in den Olympischen Spielen erhalten. Den alten Griechen – wir wissen, wie klug sie waren – war die Bedeutung der körperlichen Betätigung bekannt. Sie ist ein unverzichtbarer Teil ihrer Kultur, einer Kultur, die über Jahrtausende hinweg erhalten blieb und zum gemeinsamen Erbe europäischer Geschichte gehört.
Ich bin fest davon überzeugt, dass Sport schon immer, aber gerade in unserer heutigen, modernen Gesellschaft eine ganz außerordentliche, wichtige Rolle spielt – aus verschiedenen Gründen.
Erstens. Gesundheit ist unser wertvollstes Gut. Bewegungsmangel verursacht Herz- und Kreislauferkrankungen. Körperliche Betätigung wirkt dem entgegen und schärft das Bewusstsein für eigene Gesundheit. Wir möchten die Menschen für Sport begeistern, damit sie durch sportliche Betätigung Vorsorge treffen können.
Zweitens. In Sportvereinen treffen sich die Menschen. Es ist ein Paradoxon unserer modernen Zeit, dass die Kommunikationsmittel immer besser werden, doch die Kommunikation unter den Menschen immer schlechter. In Vereinen blüht die Kommunikation auf. Im Verein findet man Freunde, einen neuen Teamkollegen, einen gemeinsamen Wettkampf. Die geteilte Begeisterung für Fußball, das Gemeinschaftserlebnis, das Füreinander-Einstehen stellen angesichts der zunehmenden Individualisierung einen ganz wesentlichen Wert dar. Mit ihrer integrativen Kraft erweisen sich Sportvereine auch als taugliches Modell, die wachsende Zahl von Ausländern und Migranten in das gesellschaftliche Leben einzubeziehen.
Drittens. Die Zukunft des Landes liegt in der Hand unserer Kinder. Zu deren Erziehung leisten Sportvereine und Verbände einen wesentlichen Beitrag, denn sie kultivieren und fördern unsere gesellschaftlichen Werte. Sportliche Leistung, egal auf welcher Ebene sie erbracht wird, fördert Einsatzbereitschaft; sie fördert Disziplin, persönlichen Ehrgeiz und Teamgeist. Das sind Charaktereigenschaften, die wir stärken müssen.
Viertens. Die Förderung und Unterstützung von Sportverbänden dient auch dem Ruf unseres Landes. Die sächsischen Leistungssportler sind so etwas wie Botschafter unseres Landes. Ihre internationalen Erfolge oder die Durchführung bedeutsamer Sportveranstaltungen im Freistaat zeigen bundesweit und international, was wir hier in Sachsen können.
Sie wirken aber auch nach innen, indem sie die Identifikation der sächsischen Bürger mit ihrem Freistaat stärken und Vorbilder für die nachwachsende Generation liefern.
Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung trägt die Verantwortung für die Entwicklung dieses Landes. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, widmet sie dem Sport ihre besondere Aufmerksamkeit. Sie muss Rahmenbedingungen für seine Weiterentwicklung schaffen. Darum möchte ich Sachsens Sportstätten mit ausreichend staatlichen Fördermitteln ausstatten. In den vergangenen zehn Jahren hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus Sportfördermittel in Höhe von 460 Millionen Euro bereitgestellt.
Eine der wichtigsten Säulen des Sports ist der Breitensport. Der Bereich des sächsischen Breitensports beeindruckt mit beachtlichen Zuwächsen. Bei der Gründung des Landessportbundes vor 18 Jahren waren etwa 326 000 Menschen in Sportvereinen organisiert. Das entsprach 6,9 % der Gesamtbevölkerung. Jetzt sind es 13,4 %. 562 000 Sachsen, weit über eine halbe Million, nutzen unsere Sportangebote.
Damit, meine Damen und Herren – das sage ich gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung –, ist der Landessportbund die größte Bürgerinitiative im Freistaat Sachsen.
Sport und insbesondere der Breitensport leben vom freiwilligen Engagement jedes Einzelnen. Nach einer Erhebung des Landessportbundes engagieren sich über 85 000 Sachsen ehrenamtlich für den Sport. Sie leisten pro Jahr schätzungsweise 15 Millionen unentgeltliche Arbeitsstunden. Ihre Leistungen für die Gesellschaft verdienen nicht nur unseren Dank, sondern vor allem unsere Würdigung und Unterstützung.
Das vorbildliche Engagement von etwa 19 500 Übungsleitern fördert mein Haus daher aus Landesmitteln mit einem Pauschalbetrag von je 250 Euro pro Jahr. Ebenso entschädigt es Kampf- und Schiedsrichter und bezuschusst Kreis- und Stadtsportbünde. Wie der Name schon sagt, gebührt dem Ehrenamt Ehre. Daher zeichnen wir – neben anderen Ehrungen – jedes Jahr 50 Verdiente aus dem Bereich des Sports im Rahmen einer Festveranstaltung mit dem „Joker im Ehrenamt“ aus.
Aber es geht noch mehr. Wir müssen die Ehrenämter schmackhaft machen, indem wir das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger dafür schärfen, wie wichtig und erfüllend eine ehrenamtliche Tätigkeit ist.
Grundlage des sächsischen Breitensports ist die Tätigkeit der Sportvereine. Der Freistaat Sachsen wird ihnen in diesem Jahr insgesamt 10,8 Millionen Euro bereitstellen. Die 50 vom Kultusministerium geförderten Landesfachverbände üben existenziell wichtige Aufgaben aus. Sie sorgen beispielsweise für die sportartbezogene Aus- und Fortbildung von Fachübungsleitern und Trainern.
Der Landessportbund erhält für seine wichtige umfangreiche Tätigkeit bei der inhaltlichen Ausrichtung und Steuerung des sächsischen Sports in diesem Jahr eine institutionelle Förderung von 900 000 Euro.
Meine Damen und Herren! Der Landessportbund und die kommunalen Spitzenverbände befürworten unsere gegenwärtige Förderpraxis. Sie ist überzeugend, und sie ist nachhaltig. Deswegen soll sie in dieser Form auch weiter bestehen.
Ich habe ein großes inhaltliches Anliegen an die Gestaltung des Sportangebotes. Ich möchte, dass unsere Kinder schon früh Bewegung, Sport und Spiel lieben lernen. Junge Menschen bewegen sich von Natur aus gern. Wir sollten das bereits vorhandene Potenzial nutzen, ihren Bewegungsdrang zu fördern. „Ein gesunder Geist wohnt in einem gesunden Körper.“ Diese Worte des römischen Satirikers Juvenal sind hoch aktuell. Muskelbeanspruchung regt die Durchblutung des Gehirns an – auch für Sie, Herr Nolle.
Die Kinder sind auffassungsfähiger und ausgeglichener. Vielleicht sollten Sie es mal probieren.
Gemeinsam mit anderen Sportministern möchte ich daher flächendeckend Bewegungskindergärten und „Bewegte Grundschulen“ errichten.
Nein.
Projekte wie „KOMM! in den Sportverein“, verfolgen das Ziel, unsere Kinder frühzeitig und langfristig an die Sportvereine heranzuführen. Dieses Projekt erleichtert Kindern der Klassenstufe 3 den Schritt zu einer Mitgliedschaft im Sportverein. Die Schüler bekommen Gutscheine im Wert von je 30 Euro, die sie in zwei Sportvereinen ihrer Wahl einlösen können. Damit schlagen wir drei Fliegen mit einer Klappe: Wir halten die Schüler zu mehr Bewegung an, wir fördern damit ihre Gesundheit und ihr Bewusstsein für die Gesundheit. Wir fördern die Vereine und wir bringen unserem Nachwuchs die erfüllende Erfahrung nahe, die die Ausübung eines Ehrenamtes mit sich bringt.
Meine Damen und Herren! „Ohne Breite auch keine Spitze.“ Der Breitensport ist Grundlage und Ausgangsbasis für ein sächsisches Erfolgskapitel, den Leistungssport. Der Freistaat zählt hier schon lange zu den führenden Bundesländern.
In den letzten Wochen haben wir alle begeistert an den Erfolgen unserer Sportler Anteil genommen. Die Gesamtzahl der sächsischen Bundeskaderathleten und die Zahl der Bundesstützpunkte sind überproportional hoch. Der Grundstein der Erfolge unserer Sportler wird hier in Sachsen gelegt. Etwa 350 Talentstützpunkte, sachsenweite Einrichtungen für besonders talentierte Kinder zwischen acht und zwölf Jahren, bieten ein sogenanntes Grundlagentraining an. Dort bekommt der Nachwuchs einen Vorgeschmack auf die Anforderungen des leistungssportlichen Trainings.
Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum Siegertreppchen ist die Ausbildung an den zwölf sportbetonten Schulen des Freistaates. Für die besten sächsischen Sporttalente hat der Freistaat Sachsen dort beste Bedingungen geschaffen, um Schule und Training miteinander zu vereinbaren.
Zusätzlich zu den sportbetonten Schulen fördert das SMK den Leistungssport in diesem Jahr mit einer Gesamtsumme von rund 7,4 Millionen Euro. Ein Großteil davon fließt in den Nachwuchsleistungssport. Des Weiteren erhalten die beiden sächsischen Olympiastützpunkte Dresden und Chemnitz sowie Leipzig anteilig Landesmittel.
Um im Leistungssport erfolgreich sein zu können, bedarf es eines systematischen und langfristig angelegten harten