Rolf Jähnichen
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Last Statements
Ich habe eine Frage zur sicheren Arzneimittelversorgung.
In der „Deutschen Apotheker Zeitung“ Nr. 9 vom 26.02.2009 heißt es auf Seite 56: „Wenn China morgen aufhörte, pharmazeutische Rohstoffe zu liefern, würde die pharmazeutische Industrie weltweit zusammenbrechen.“ Und weiter: „80 % der in Deutschland konsumierten Antibiotika werden in China produziert“:
Fragen an die Staatsregierung:
1. Beabsichtigt die Staatsregierung, diese extreme Abhängigkeit auf die Tagesordnung der Gesundheitsministerkonferenz zu bringen?
2. Wird die Staatsregierung eigene, das heißt sächsische Initiativen zur Verringerung der Importabhängigkeit von Arzneimitteln und von Fälschungen ergreifen?
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Gibt es im Ministerium eine Stelle, die sich mit der Problematik von Fälschungen beschäftigt? Denn ich höre, dass die gefälschten Arzneimittel aus Osteuropa und auch aus Asien zunehmen. Gibt es jetzt schon eine Stelle, die sich damit beschäftigt?
Vielen Dank.
Meine Frage bezieht sich auf die Drucksache 4/14773 (Verherrlichung der sozialisti- schen Hochschulpolitik).
Meine Frage an die Staatsregierung: Wird die Universität Leipzig das Bild des bekannten Leipziger Malers Reinhard Minkewitz mit dem Titel „Den Opfern der KarlMarx-Universität“ in dem von Frau Staatministerin Stange genannten Sinne annehmen und in ähnlicher Weise wie das Bild „Arbeiterklasse und Intelligenz“ behandeln? Dieses Bild ist von dem bekannten Schriftsteller und Leipziger Ehrenbürger Erich Loest in Auftrag gegeben worden und der Leipziger Universität kostenlos, das heißt als Geschenk, angeboten worden.
Frau Ministerin, darf ich eine Nachfrage stellen? Das heißt, die Kunstkommission der Universität entscheidet eigenständig, und zwar, wie Sie es gerade betont haben, entsprechend dem Inhalt und nicht so, wie Sie mir das damals geschrieben haben. Es geht nicht um Verdrängen oder Vergessen, dass das keine Wege zur Geschichtsbewältigung sind, sondern die Universität entscheidet selbst, was angemessen ist. Ist das so?
Darf ich eine zweite Nachfrage stellen?
Frau Ministerin! Wir haben kürzlich der Zeitung entnommen, dass in Chemnitz ein Wandgemälde von dem Maler Zschocke mit dem Titel „Stadt der Moderne“ deshalb beseitigt worden ist, weil der Künstler angeblich der rechten Szene angehört. Haben Sie oder das Ministerium dagegen protestiert oder unterstützen Sie das?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Großen Anfrage der Linksfraktion zum Thema „Lebenslagen und Perspektiven älterer Menschen in Sachsen“ ist die Staatsregierung gezwungen worden, erneut einen umfassenden Seniorenbericht vorzulegen. Das hat sie ausführlich getan, mit vielen Statistiken usw. Die Linksfraktion hat ihren Antrag begründet – so steht es zumindest in der Großen Anfrage – mit dem Schutz der Menschenwürde, dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Verbot von Diskriminierungen. Als ob die ehemaligen SED-Mitglieder dieser Fraktion zu Zeiten der DDR-Herrschaft darauf Wert gelegt hätten!
Und mir, sehr geehrter Herr Chefmarxist Pellmann, werden Sie ja wohl nicht vorwerfen können, dass ich diese Zeit nicht gekannt habe und nicht kenne.
Wenn Sie wenigstens damals so viel Würde gehabt hätten, die SED aufzulösen und von mir aus eine neue marxistische bzw. kommunistische Partei zu gründen! Aber da ging es offensichtlich nicht um Menschenwürde und Demokratie, sondern vielmehr um das Geld auf den ausländischen Geheimkonten – wollen wir es doch einmal offen ansprechen.
Meine Damen und Herren! Welche Zielrichtung die Große Anfrage verfolgt, zeigt sich zum Beispiel in der Frage, welche Zusammenhänge die Staatsregierung zwischen Lebenserwartung und sozialer Situation sieht; und Herr Pellmann hat ja gerade auf diesen Punkt sehr viel Wert gelegt. Offensichtlich wollte die Linksfraktion mit entsprechendem Datenmaterial den Seniorinnen und Senioren sagen, in Sachsen müsse man früher sterben oder eine schlechtere Fürsorge oder medizinische Versorgung akzeptieren, wenn man ein unterdurchschnittliches Alterseinkommen hat.
Im Bericht der Staatsregierung heißt es dazu, dass Erwerbslosigkeit bzw. bestimmte Arbeitsbedingungen zwar zentrale Risikofaktoren für die Gesundheit sein können, aber konsistente Aussagen sind aus diesen vorhandenen Daten bezüglich dieser Frage nicht erkennbar. Deshalb stellt die Sächsische Union in ihrem strategischen Grundsatzpapier auch fest – ich zitiere –: „Sachsen bietet den Menschen auch im Alter gute Chancen, selbstbewusst, selbstbestimmt, materiell abgesichert und medizinisch gut versorgt zu leben.“
„Für Senioren werden flächendeckend Betreuungsangebote und Dienstleistungen vorgehalten.“ Das ist das Ergebnis von 20 Jahren auch von der CDU in Sachsen maßgeblich gestalteter Landespolitik, und das sind die Realitäten – gerade auch unseres Generationenvertrages. Es ist gut so, meine Damen und Herren, dass Politiker und Interessierte der Linkspartei aufmerksam den Zukunftskongress der Sächsischen Union am 29. April in Leipzig verfolgt und unsere weiteren Ziele auch in der Seniorenpolitik zur Kenntnis genommen haben.
Doch, doch! – Man kann es unter der Überschrift zusammenfassen: „Selbstbestimmtes Leben im Alter“. Vielleicht schauen Sie sich die Materialien dieses Zukunftskongresses noch einmal an. Sie sind eine gute Ergänzung der hier vorliegenden Antwort der Staatsregierung. Vielleicht sollten Sie das erst noch tun, Herr Pellmann, bevor wir hier in ein Zwiegespräch eintreten.
Das möchte ich jetzt nicht.
Meine Damen und Herren! Der Politologe Waldemar Ritter hat in der „Leipziger Volkszeitung“ die SED-Nachfolgepartei eine „reaktionäre Linksaußenpartei“ genannt.
„Sie hat keine Zukunftsvision, sie zieht keine Lehren aus der Geschichte.“
„Sie beantwortet die Fragen von heute mit Ideen von gestern.“
„Die SED hat die DDR ruiniert, der Lebensstandard war miserabel, die Altersrente jämmerlich.“ – So weit das Zitat.
Ich sage das deshalb heute, weil ich dem 5. Landtag sicherlich nicht mehr angehören werde. Ich habe die Sorge, dass die freiheitliche Demokratie besonders diese linken Ideologien unterschätzt.
Weil manche Bürger das Leben in der DDR schon heute glorifizieren oder, wie Herr Pellmann sagt, einen erhöhten Pflegebedarf in der Zukunft sehen, möchte ich abschließend einige Zeilen aus einem Gedicht unserer Leipziger Mundartdichterin Lene Voigt zitieren. Sie hat kurz vor ihrem Tod im Jahre 1962 ein Gedicht geschrieben mit dem Titel „Mei letzter Wunsch“.
„Hätt’ch doch ä Stiebchen im Fritz-Austel-Heim! Da mecht’ch dann, bis’ch mei Sterbchen mache, bleim. Gurz vor dr 70 fällts een schwär, zu sausen. Drum denkch mir, dass im Rathaus Herzen schlachen, die mir helfen in mein alten Daachen, dass’ch nich zuvor mit meiner Aktenmabbe drebbuff drebbab nochmal zusammenglabbe. Das wär doch schade fier de Vaterstadt, denn dann wärd uff mein Grabsteen druffgesetzt: ‚Das arme Luder hat sich dodgehetzt.’ Das wär doch beinlich für de Vaterstadt, wenn die gee Altersstiebchen für mich hat.“
Meine Damen und Herren! Die Stadt Leipzig hatte für Lene Voigt keinen Platz im Altersheim. Dabei war sie als Altkommunistin und Verfolgte des Naziregimes bestimmt bevorrechtet. Aber die Stadt hatte viel zu wenige Heimplätze – von deren Standard wollen wir heute lieber schweigen. So gesehen, danke ich der Linksfraktion für
das heutige Thema und der Staatsregierung für ihre Antworten.
Frau Präsidentin! Ich möchte ebenfalls namens meiner Fraktion noch einmal zu diesem Entschließungsantrag Stellung nehmen. Es ist richtig, dass der erste Teil mit den Feststellungen größtenteils identisch mit den Antworten im Bericht selbst ist. Es ist deshalb nicht notwendig, dazu noch einmal eine Entschließung zu treffen. Im zweiten Teil, der Aufforderung an die Staatsregierung, sind viele Fragen dabei, die wir in der Vergangenheit bereits ausführlich diskutiert haben und die nicht hierher gehören. Deshalb macht es keinen Sinn, dazu einen Entschließungsantrag zu beschließen.
Meine Fraktion lehnt den vorgelegten Entschließungsantrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Pellmann hat festgestellt, dass man Entschließungsanträge macht, wenn es um gemeinsame Interessen geht. Das ist hier aber offensichtlich nicht der Fall, sondern meine Fraktion ist der Auffassung, dass das eher ein Teil eines Wahlprogramms der Linken ist. Deshalb gibt es hier kein gemeinsames Interesse. Deshalb ist es hier nicht nötig, eine Entschließung zu fassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe die Stellungnahme meiner Fraktion zu Protokoll und danke allen, die sich mit großem Engagement und viel Ernsthaftigkeit an der Arbeit mit Petitionen beteiligt haben. Auch im Namen
meiner leider erkrankten Kollegin Angelika Pfeiffer vielen Dank.
Petitionen sind ein wichtiges Herzstück einer funktionierenden Demokratie. Durch die Möglichkeit, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden – so Artikel 35 Satz 1 der Sächsischen Verfassung – werden Lücken in gesetzlichen Regelungen aufgetan, die Nöte und Anliegen der Menschen hier im Land werden deutlich und es findet eine effektivere Kontrolle der Arbeit der drei Gewalten statt.
Der vorliegende Jahresbericht des Petitionsausschusses – im Übrigen auch der letzte in dieser Legislaturperiode – gibt eindrucksvoll darüber Auskunft. So wurden in den vergangenen Jahren bis 926 Petitionen jährlich bearbeitet, mit dem Anspruch, stets eine sachgerechte und auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Prüfung zu gewährleisten. Für die Mitglieder des Petitionsausschusses ist dies ein hoher Anspruch und verpflichtet sie bei jedem Anliegen aufs Neue, dieses mit Sorgfalt zu prüfen und eine umfassende Aufklärung zu ermöglichen, um so im Ergebnis einen Bericht vorzulegen, welcher den Erwartungen einer sachgerechten Prüfung standhält. Und ich glaube, meine Damen und Herren, ich kann hier für alle Mitglieder des Petitionsausschusses sprechen, dass dieser Anspruch bei jedem Anliegen des oder der Petenten angestrebt und umgesetzt wurde.
Gestatten Sie mir, auch zum vorliegenden Bericht einige Worte zu verlieren. Wie bereits in den vergangenen Jahren, betrafen viele Anliegen der Bürgerinnen und Bürger behördliche Handlungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Weitere Schwerpunkte waren die Themen Sozialversicherungsrecht und Altershilfe sowie Rundfunk und Medien und das Verkehrswesen.
Im Ergebnis lässt sich zum vorliegenden Bericht Folgendes sagen: 160 Petitionen konnten als erledigt erklärt, weitere 123 an die Staatsregierung überwiesen werden. In fast 39 % waren die Petitionen damit ganz oder teilweise erfolgreich. Der vorliegende Bericht zeigt aber auch erneut, dass vielen Petitionen – nämlich 421 – nicht abgeholfen werden konnte. Hier sollte aber auch darauf hingewiesen werden, dass dem Bürger insoweit trotzdem ein Stück weit geholfen ist, wenn er mit dem ihm zugesandten Bericht nachvollziehen kann, dass eine umfangreiche Sachprüfung stattgefunden hat und dem Anliegen des Petenten Rechnung getragen wird.
Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit zum Dank nutzen. Dieser gilt in erster Linie den Mitgliedern des Petitionsausschusses, welche sich intensiv und teilweise auch sehr kämpferisch den Anliegen der Petenten angenommen haben, mit dem Ziel, eine Lösung zu finden.
Danke möchte ich ferner allen, welche einen reibungslosen Ablauf des Petitionsverfahrens gewährleisten. Dies gilt insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes, welche dem Petitionsausschuss in den vergangenen Jahren mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben.
Mein Dank gilt auch der Sächsischen Ausländerbeauftragten, Frau Frederike de Haas, sowie der Staatsregierung für die konstruktive und engagierte Zusammenarbeit.
Abschließend kann ich Ihnen nur empfehlen, den vorliegenden Bericht zu lesen; es handelt sich hierbei um eine sehr interessante Lektüre.
Ich habe eine Frage zur Luther-Dekade 2007 bis 2017.
Im Nachgang zu meiner Kleinen Anfrage zur LutherDekade (Drucksache Nr. 4/13882) hat Herr Landesbischof Bohl den Vorschlag unterbreitet, eine Lucas-CranachAusstellung anlässlich dessen 500. Geburtstages durchzuführen.
Ich frage die Staatsregierung: Wird die Staatsregierung diesen Vorschlag des Landesbischofs aufgreifen, und wie sehen die konkreten Planungen dazu aus?
Frau Staatsministerin, ist im Zusammenhang mit der Luther-Dekade auch eine Ausstellung, gleich welcher Art, in Torgau geplant? Ist da schon etwas in Planung?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Kollege Wehner, dass Sie in unser aller Namen der Staatsministerin gute Besserung gewünscht haben. Wir wünschen alle, dass sie bald an ihren Arbeitsplatz zurückkehren kann.
Die Fraktion DIE LINKE hat in ihrer Großen Anfrage mit 83 Fragen Auskünfte von der Staatsregierung zur Situation und Perspektive der Altenpflege in Sachsen verlangt. Das ist ein guter Anlass, wieder einmal über die demografische Situation in unserem Land zu diskutieren. Sowohl in diesem Hohen Hause als auch in meiner Fraktion ist dies in den vergangenen Jahren oft und ausgiebig geschehen.
Nun weist die Staatsregierung in ihrer Antwort allerdings darauf hin, dass die Mehrzahl der erbetenen Auskünfte längst veröffentlicht und für alle zugängliche Daten sind. Sie verweist auf das Statistische Landesamt, den Heimbericht, die Berichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, die Pflegestatistik, den Landesseniorenbericht und vieles mehr.
Meine Damen und Herren! Wir alle werden älter, und mit zunehmendem Alter stellt sich durchaus die Frage, ob im Falle einer Pflegebedürftigkeit bis hin zur stationären Palliativversorgung eine umfassende, qualitativ wie quantitativ hochwertige Versorgung sichergestellt ist bzw. sichergestellt werden kann.
Nach Ansicht der Linksfraktion liegt dies allerdings nicht so ohne Weiteres vor, zumindest wenn man die Begründung zur Großen Anfrage liest; denn darin heißt es – ich
zitiere –: „Die derzeitige Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegesituation ist qualitativ, aber auch quantitativ überwiegend unbefriedigend.“
Ich denke, gerade für die Antragstellerin sind deshalb die Antworten der Staatsregierung sehr lehrreich. Deshalb zur Erinnerung noch einmal einige Beispiele: Es gab in den letzten 18 Jahren 1,2 Milliarden Euro Fördermittel und 332 geförderte Einrichtungen – und damit so viele wie in Thüringen und Sachsen-Anhalt zusammengenommen. Die Anzahl der Heimplätze ist seit 1999 von 34 500 auf 43 500 gestiegen, ebenso die Anzahl der Pflegekräfte von circa 10 000 auf 16 000. Jährlich beginnen 1 300 bis 1 500 junge Menschen eine Ausbildung – Herr Kollege Wehner hat darauf hingewiesen – an der Berufsfachschule für Altenpflege. Dies ist nach wie vor sicher eine Ausbildung über Bedarf, selbst wenn wir mit steigendem Bedarf rechnen. Aber natürlich ist die Frage berechtigt: Reicht das auch für die Zukunft aus?
Die Statistiker erwarten in den nächsten 15 Jahren einen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen um etwa 46 %. Das Gebot der Stunde heißt also, die Erfahrungen der letzten Jahre auszuwerten, die Zukunft – insbesondere die demografische Entwicklung – zu berücksichtigen und die Pflegeversicherung als „Teilkasko-Versicherung“ behutsam weiterzuentwickeln. Dies geschieht zurzeit auch, und ich begrüße ausdrücklich, was auf diesem Gebiet sowohl die Große Koalition in Berlin als auch die sächsische Regierungskoalition in dieser Richtung tun.
Nach den Zahlen von 2006 haben wir in Deutschland 2,12 Millionen Pflegebedürftige, die heute Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen. Wenn wir unseren alten Grundsatz „ambulant vor stationär“ berücksichtigen, dann heißt das natürlich auch, dass der Bereich der häuslichen Pflege eine bedeutende Rolle spielt. Die Fachleute sagen uns, dass 80 % der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt werden und nur etwa 20 % zurzeit in stationären Einrichtungen.
Die häusliche Pflege durch die eigenen Kinder wird in den kommenden Jahren aufgrund der sinkenden Geburtenzahlen rapide abnehmen. Ich muss bei dieser Gelegenheit immer an ein Wort denken, das der ehemalige Leiter des Statistischen Bundesamtes in einem Interview sagte: „Ich weiß, dass für die Sicherheit im Alter Kinder notwendig sind. Aber Kinder mögen die anderen haben, mir genügen Rechtsansprüche.“ – Das ist eine falsche Illusion, genau wie die Aussage, die Renten seien sicher. Wir müssten eigentlich längst wissen, dass nichts sicher ist, weder der Euro noch die deutschen Sozialsysteme. Das Einzige, was wirklich Sicherheit bietet, sind in meinen Augen stabile Familienstrukturen.
Bei dieser Gelegenheit denke ich an ein kleines Erlebnis, das ich gemeinsam mit Frau Kollegin Simon hatte, als wir vor einiger Zeit an einem EU-Kongress in Berlin teilnahmen. Dort haben die Vertreter der südeuropäischen Länder uns Deutsche und die Nordeuropäer ganz vehe
ment kritisiert. Sie haben gesagt: Alte und Kinder gehören in die Familie und nicht in die Hand des Staates.
Nun kann man natürlich fragen: Warum gibt es überhaupt die traditionelle Familie, eine Familie mit Kindern, in der Vater und Mutter verheiratet sind, zusammenhalten und ein Elternteil keiner Erwerbstätigkeit – wenigstens einige Jahre – nachgeht? Doofe Frage, werden Sie vielleicht sagen. Das finde ich aber nicht. Man könnte auch auf die Idee kommen, dass es dieses traditionelle Familienmodell deshalb gibt, weil es irgendwelchen sentimentalen Romantikern eingefallen ist oder weil irgendwelche Religionsführer sich in diese reaktionäre Idee vernarrt haben.
Meine Damen und Herren! Vor allem existiert dieses Familienmodell doch wohl, weil es existenziell notwendig ist, um das Fortkommen und Überleben des Nachwuchses sicherzustellen und die daran Beteiligten gegenseitig abzusichern und weil sich dieser Verband als der lebensfähigste, kleinste, solidarische menschliche Zusammenschluss bewährt hat. Natürlich steht im Zentrum die Liebe zwischen den Ehepartnern. Wer wird das vergessen? Wird jedoch die existenzielle Notwendigkeit zur Familiengründung restlos beseitigt, dann ist es folgerichtig, dass die Familie untergeht
und mit ihr schließlich die Kultur, auf die sie gegründet ist.
Meine Damen und Herren, wir sind uns sicher darin einig: Versicherungen können keine Sicherheit geben. Nichts anderes erleben wir derzeit im Zeichen der demografischen Selbstaufgabe, die für die westlichen Industrienationen ja so kennzeichnend ist. Eines ist dabei frappierend: Je komfortabler das soziale System ist und je umfangreicher Betreuungsangebote ausfallen, umso nachhaltiger sind die Auflösungserscheinungen der jeweiligen Familienstrukturen. Anstelle des solidarischen Schutzverbandes Familie tritt der Staat. Je bereitwilliger er mit immer neuen Lockangeboten, Prämien, Betreuungen segensreich zur Stelle ist, um vermeintlich strauchelnde Familien zu stützen, desto stärker beschleunigt sich gerade deren Auflösungsprozess.
Zurück zur Großen Anfrage. Ich schlage unserer Sozialministerin vor, ein Sorgentelefon einzurichten, bei dem sich sowohl Pflegepersonal als auch Pflegefälle Rat, Trost und Hilfe holen können, so wie wir es schon einmal als Sorgentelefon im ländlichen Raum mit sehr großem Erfolg eingerichtet hatten. Leider musste es aus Kostengründen eingestellt werden. Aber ich weiß, dass einige Bereiche der Diakonie so etwas mit großem Erfolg weiter betreiben. Ich sehe es als eine wesentliche Ergänzung zu unseren Diskussionen zur Frage von Pflegestützpunkten.
Meine Damen und Herren! Wissenschaftler machen immer wieder deutlich, wie wichtig es ist, in der Pflege den ganzen Menschen und nicht nur einzelne Handreichungen zu sehen. Viele aktive Seniorinnen und Senioren sind bereits heute ehrenamtlich, auch außerhalb der eigenen Familie, im Pflegebereich tätig. Deshalb gilt für
uns: Stärken wir die Familien, stärken wir das Ehrenamt, und erst dann stärken wir die Pflegeversicherung!
Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir eine letzte Bemerkung: Die heutige Diskussion ist eine gute Einstimmung auf die bevorstehenden Beratungen des von der Staatsregierung eingebrachten Gesetzes zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und bei Pflegebedürftigkeit. Dieses Gesetz zur Umsetzung von Bundes- in Landesrecht wird schon lange von uns erwartet. Ich erinnere daran, dass ich es vor einem Jahr von der Staatsregierung erneut angemahnt hatte.
Herr Kollege Wehner, ich freue mich, dass wir uns im Sozialausschuss darauf verständigen konnten, uns noch in diesem Monat in einer Sondersitzung und Anhörung mit dieser Thematik zu beschäftigen. So hoffe ich, dass wir das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschließen und in Kraft setzen können.
So gesehen ist die Antwort der Staatsregierung eine gute Einstimmung auf die Beratung zu diesem Gesetz, und ich danke der Staatsregierung für diese Vorlage.
Ich habe eine Frage an den Historiker: War nicht die Familie auch schon die Grundlage und das Leitbild in der Urgesellschaft, Herr Historiker?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich eine Vorbemerkung machen. Die Reaktion von Herrn Pellmann zum Zwischenruf meines Kollegen Rolf Seidel war vollkommen unangemessen. Ich bedauere, dass Herr Pellmann sich zunehmend eines rüpelhaften Tones in diesem Hause bedient.
Zunächst einmal zu den zwei Teilen des Entschließungsantrages, wie sie jetzt auch noch einmal vorgestellt worden sind. Zu Teil 1. Wir haben alle gemeinsam unsere
Anerkennung und unseren Dank an das Pflegepersonal ausgesprochen. Herr Staatsminister Kupfer hat es namens der Staatsregierung ebenfalls getan. Wir halten es nicht für notwendig, deswegen einen Entschließungsantrag zur Debatte zu stellen. Zu Teil 2. Herr Pellmann sagt zu Recht, dass es darum geht, ein Stück Misstrauen gegen die Regierung abzubauen: „Es wird mittel- und langfristig eine zusätzliche Belastung kommunaler Sozialhaushalte beträchtlichen Ausmaßes erwartet.“ Meine Damen und Herren, das sehen wir überhaupt nicht so. Wir sehen die Sache mit einer Mischung von gemeinnützigen, kommunalen und freien Trägern in der Altenpflege gut aufgestellt, sodass diese Aussage geradewegs falsch ist.
Wir lehnen aus diesen Gründen den Entschließungsantrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage zur physiotherapeutischen Ausbildung im Bereich Osteopathie.
Die Osteopathie ist eine physiotherapeutische Heilbehandlung, die in Sachsen noch nicht als Berufsausbildung staatlich anerkannt ist.
Ich frage die Staatsregierung: Wann ist in Sachsen – wie derzeit schon im Bundesland Hessen – mit einer staatlichen Anerkennung, einer Prüfungsordnung und dem Titel „Staatlich anerkannter Osteopath“ zu rechnen?
Darf ich eine Nachfrage stellen? – Gibt es einen Gedanken, bis wann solch eine verbandseinheitliche Regelung in der Ausbildung zu erwarten ist?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich habe deshalb gegen diesen Antrag gestimmt, weil er in meinen Augen eine schwere Diskriminierung derjenigen Sachsen ist, die sich zur sorbischen Sprache bekennen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion beschäftigt sich mit der Frage der Aufhebung aller diskriminierenden Altersbeschränkungen mit dem Ziel, das Engagement von Senioren in Beruf und Ehrenamt in Sachsen zu fördern.
Ich glaube, über die Sinnhaftigkeit, ja, über die Notwendigkeit gibt es in diesem Hause sicher weitgehende Übereinstimmung, weniger vielleicht über die Art und Weise dieser Forderung bzw. ihrer Umsetzung. Ich denke dabei nur an die Diskussion, die wir vor nicht allzu langer Zeit über ein Seniorengesetz geführt haben, welches die Linksfraktion vorgelegt hatte. Ich denke aber auch an mein Gespräch mit der Landesseniorenvertretung vor zwei Wochen, am 28. Oktober 2008, in Meißen, zu dem Vertreter aller Fraktionen eingeladen, aber leider nicht erschienen waren.
Die Vertreter der kommunalen Seniorenvertretungen brachten dabei ihre Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an der Entwicklung in allen gesellschaftlichen Bereichen zum Ausdruck. Sie haben mich aber auch gebeten, dieses Hohe Haus um mehr Verständnis und ein offenes Ohr für ihre Stimmen zu bitten. Als negatives Beispiel nannten sie die schleppenden Arbeiten zum Sächsischen Pflegegesetz.
Meine Damen und Herren! Wir haben mit der beeindruckenden Arbeit unserer Enquete-Kommission zur demografischen Entwicklung eine wichtige Arbeit für die Zukunftsgestaltung geleistet, und wir werden auch noch ausführlich darüber diskutieren.
Zu den Auswirkungen auf die Lebensbereiche der Menschen im Freistaat sowie ihren Folgen gerade auch für die politischen Handlungsfelder gehört in zunehmendem Maße das Engagement von Senioren. Nun fordert die FDP in ihrem Antrag die Aufhebung aller diskriminierenden Altersbeschränkungen, und in der Begründung nennt sie auch einige Altersbegrenzungen dazu; Frau Schütz hat es eben noch einmal betont. Die FDP nimmt mit diesem
Antrag fast wörtlich einen Beschluss des CDULandesparteitages vom 24. Mai dieses Jahres an. Über diese intensive Beschäftigung der FDP mit den Beschlüssen der CDU kann ich mich jedenfalls nur freuen.
Vielleicht geschieht dies in Zukunft öfter. Ich habe in der vorigen Woche als Vertreter des Sächsischen Landtages gemeinsam mit Frau Simon an einem Seminar der Europäischen Union für Mitglieder von Petitionsausschüssen und Ombudsmännern teilgenommen. Der Bürgerbeauftragte des Europäischen Parlaments, Herr Prof. Nikiforos Diamandouros, gelangte dabei zu dem Schluss – ich zitiere ihn –: „..., dass Altersgrenzen eine Diskriminierung bedeuten, die gemäß Artikel 21 der Charta verboten ist“.
Altersgrenzen in Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften gehören tatsächlich auf den Prüfstand und wo immer möglich sollten sie ersatzlos gestrichen werden. Es ist entwürdigend, meine Damen und Herren, Menschen ab einer bestimmten Altersgrenze einen Teil ihrer Bürgerrechte zu nehmen.
Soweit es um Wahl- oder Berufungsämter geht, stehen sie ohnehin nach wie vor unter der Zustimmung der Wählerschaft; und soweit es um Altersgrenzen für eine bestimmte Berufsausübung geht, stehen sie ebenfalls unter der Nachweispflicht einer entsprechenden Leistungsfähigkeit. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Wer befürchtet, Senioren würden Karrieren Jüngerer behindern, der irrt sich gewaltig.
Wir sagen Ja zum Renteneintrittsalter mit 67, dann aber bitte nicht anschließend Entzug von Bürgerrechten! Senioren sind heute eine aktive Generation. Wer auch jenseits der 70 Ministerpräsident oder Landtagsabgeordneter sein kann, muss auch Bürgermeister oder Schöffe sein können,
und es wird Zeit, dass die Gesellschaft zur Kenntnis nimmt, dass gerade die Lebenserfahrungen der älteren Generation ein wertvoller Schatz sind. Manche Firma hat inzwischen auch erkannt, dass man mit einer Frühverrentung eben doch keine Rentabilitätsprobleme lösen kann. Die Deutsche Bahn ist in meinen Augen ein typisches Beispiel dafür.
Ich fasse zusammen: Meine Fraktion kann sich diesem Antrag anschließen; ich betone: in der Form des vorliegenden Antrages der FDP-Fraktion in den Punkten 1 bis 4. Er ist eine logische Konsequenz aus den Schlussfolgerungen der Enquete-Kommission und entspricht aktueller CDU-Politik. Die Beschäftigung des Hohen Hauses mit seniorenpolitischen Themen und dem vorliegenden
Anliegen wird sicher eine Fortsetzung finden. Dabei sind allerdings Schnellschüsse und Terminultimaten, wie es in Punkt 5 dieses Antrages heißt, nicht hilfreich; deshalb kann dem Punkt 5 nicht zugestimmt werden. Die Realitäten des Lebens werden die verstärkte Einbeziehung der Seniorengeneration in die aktive Gestaltung der Gesellschaft erzwingen, davon bin ich überzeugt. Daher ist der Prüfauftrag an die Regierung – um einen solchen handelt es sich ja – zeitgemäß und gerechtfertigt. Ich empfehle deshalb meiner Fraktion und dem Hohen Hause die Zustimmung zu diesem Antrag in den Punkten 1 bis 4.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Änderungsantrag versucht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offensichtlich, auf das Thema aufzuspringen und aufzusatteln. Aus unserer Sicht ist das nicht hilfreich. Es bringt keine neuen Argumente, sondern ist nur eine – ich möchte dazu sagen – „Verschlimmbesserung“.
Der Vorschlag – Frau Herrmann hat ihn jetzt noch einmal begründet –, aus diesem Antrag ein politisches Seniorenprogramm zu machen, ist der falsche Weg. Wir sollten bei dem bleiben, was in dem Antrag von der FDP-Fraktion ursprünglich formuliert worden ist. Es ist ein Teilaspekt
des demografischen Wandels und nicht ein Programm des demografischen Wandels als Ganzes.
Deshalb kann ich nur sagen, dass meine Fraktion diesen Änderungsantrag ablehnen wird.
Frau Präsidentin! Ich möchte darum bitten, dass wir die Petition 04/03796/6 von der heutigen Beschlussvorlage herunternehmen und noch einmal zurückverweisen, weil sie offensichtlich einen Fehler enthält.
04/03976/6.
Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen.
Es sind die Seiten 75 und 76.
Herr Kollege Pellmann, gab es nach Ihrer Meinung in der DDR Armut?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Abg. Dr. Friedrich haben mich provoziert. Ich finde, dass sie wieder einmal zum Ausdruck gebracht haben, dass DIE LINKE nicht in der Lage ist, unsere jüngste Vergangenheit objektiv zu beurteilen. Die Bemerkungen zum demokratischen Sozialismus zeigen, dass diese Partei meilenweit entfernt ist von der Demokratie, die wir in unserem Grundgesetz sehen und verteidigen. Ich stimme deshalb auch den Wissenschaftlern zu, die in zunehmender Zahl DIE LINKE als eine extremistische Partei bezeichnen.
Die Angriffe gegen meinen Kollegen Schowtka zeigen, dass es in erster Linie um eine Beleidigung ging. Das war sie auch. Wenn Herr Friedrich ein Demokrat sein will, dann fordere ich ihn auf, sich dafür bei Herrn Schowtka zu entschuldigen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage an die Staatsregierung bezüglich der grenzüberschreitenden Förderprogramme.
Ich frage:
1. Warum sind grenzüberschreitende Förderprogramme im Jahr 2007 nicht zur Wirkung gekommen?
2. Wie ist der Stand der Wirksamkeit dieser grenzüberschreitenden Förderprogramme im neuen Jahr 2008?
Darf ich eine Nachfrage stellen?
Herr Minister, kann ich unter Berücksichtigung der EUVorgaben aus Ihrer Antwort die Schlussfolgerung ziehen, dass Sie mit dem Stand der Entwicklung zufrieden sind?
Hoffen wir gemeinsam! – Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, nach Ihrem finanziellen Beispiel gewinnt man den Eindruck, dass es den Sorben wirtschaftlich und finanziell wesentlich besser gehen würde, wenn sie einen eigenen unabhängigen Staat hätten. Teilen Sie diese Meinung?
Sie wollen sie nicht beantworten; danke.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, ich finde es gut, dass wir im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes in diesem Hohen Haus einmal eine seniorenpolitische Diskussion führen, denn die zunehmende Alterung der Bevölkerung in Deutschland ist mit einer Menge von Herausforderungen verbunden.
Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehen insbesondere die ökonomischen und die sozialpolitischen Folgen. Stichworte sind hier: Rückgang, Alterung der Erwerbspersonen, ungünstige Auswirkungen auf Kaufkraft und Wirtschaftswachstum, sozialpolitische Folgen in erster Linie bezüglich der gesetzlichen Kranken-, Alters- und Pflegekassen.
Aber, meine Damen und Herren, die politischen und auch die kulturellen Herausforderungen werden oft übersehen. Dabei ist die Mobilisierung von Potenzialen und Kompetenzen der Seniorengeneration eigentlich die wichtigste nationale Ressource, die wir haben. Gegenüber früheren Generationen haben sich die Bedingungen des Alterns in
allen modernen Wohlfahrtsstaaten stark geändert. Mit den gewonnenen Lebensjahren geht eine Verlängerung der Phase mit einer relativ guten Gesundheit einher.
Wir diskutieren Seniorenpolitik aber nach wie vor vorrangig unter sozialpolitischen Aspekten, wie Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit. Ältere Menschen verfügen über Fähigkeiten und Erfahrungen, die sie in Wirtschaft und Gesellschaft einbringen wollen und auch können. Sie haben oft eine hohe Qualifikation und Motivation oft, eine bessere Bildung als frühere Generationen sowie ein hohes Selbstbewusstsein und es gilt, diese gewonnenen Jahre sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft zu nutzen.
Nun, meine Damen und Herren, zu den Details dieses Gesetzentwurfes:
Die anlässlich der Anhörung zu dem Gesetzentwurf von den Parteien benannten und vom Landtag eingeladenen Damen und Herren haben in ihrer Mehrzahl gesagt: Eigentlich ist so etwas unschädlich, man kann so etwas durchaus machen. Es ist, wenn Sie so wollen, eine Aufwertung der Senioren. Die aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen am gesellschaftlichen Leben stärker befördern zu wollen – so heißt es in der Zielstellung zum Gesetzentwurf – ist auch eine löbliche Absicht.
Allerdings haben mehrere Experten in der Anhörung auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf massiv gegen die kommunale Selbstverwaltung verstößt, keine Aussagen zur Finanzierung enthält und andere Gesetze des Landes tangiert. Meine Fraktion stellt deshalb Folgendes fest:
Erstens. Wir sind gerade gemeinsam mit dem Koalitionspartner dabei, das größte Reformwerk dieser Legislaturperiode umzusetzen, nämlich eine Verwaltungs- und Funktionalreform mit dem Ziel, die kommunale Ebene in ihrer Entscheidungsfreiheit, in ihren Kompetenzen und in ihrer Verantwortung zu stärken. Wie Sie wissen, ist für uns Christdemokraten die Subsidiarität ein Grundanliegen der Politik. Nun fordert DIE LINKE in ihrer Gesetzesinitiative genau das Gegenteil: Wir sollen den Städten, Gemeinden und Landkreisen mehr Vorschriften machen, sie gesetzlich zwingen, Seniorenräte, -vertretungen, -beauftragte per Landesrecht zu etablieren.
Dabei sind alle gesetzlichen Voraussetzungen für derartige Vertretungen und Beauftragte bereits vorhanden, aber in kommunaler Eigenregie.
In dem kürzlich der Öffentlichkeit übergebenen Altenhilferahmenplan der Koalitionsregierung heißt es – ich zitiere –: „Das Wirken von Seniorenvertretungen im sogenannten vorpolitischen Raum sollte mit Nachdruck unterstützt werden. Dies ist Aufgabe der Kommunen.“
Das, meine Damen und Herren, soll auch so bleiben.
Zweitens. Wir wollen keine Sondergremien neben den gewählten Stadt- und Gemeinderäten in den Kreistagen durch gesetzliche Anordnungen ohne einen klaren Wählerauftrag, ohne klare Kompetenzen und ohne eine klare Finanzierung. Was DIE LINKE hier dem Landtag vorlegt, ist oberflächlich und voller Widersprüche.
Es geht nicht darum, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Senioren zu stärken, sondern es geht hier darum, eine Show zu veranstalten. In einem Punkt allerdings gebe ich Ihnen, Herr Pellmann, recht: Es ist wirklich an der Zeit, dass sich der Landtag einmal mit Seniorenfragen und Seniorenpolitik beschäftigt.
Der Vorsitzende des Landesseniorenbeirats, Herr Regitz, hat in der Anhörung festgestellt – ich zitiere ihn –: „Das freiwillige Engagement der Senioren bewirkt mehr als eine gesetzliche Regelung zur Struktur der Mitbestimmung.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Aber zur Verdeutlichung möchte ich noch einmal klarstellen: Der Seniorenbeirat ist ein von der Regierung berufenes Beratungsgremium in Seniorenfragen. Er berät die Staatsregierung und, meine Damen und Herren, die Staatsregierung sollte ruhig künftig besser als bisher auf diese fundierten Ratschläge hören. Die Seniorenlandesvertretung ist das gemeinsame Gremium der Seniorenkreisvertretungen. Manchmal heißen sie auch Seniorenkommission, Seniorenbeirat usw. Die Landesseniorenvertretung unterstützt die Arbeit der Kreise, leitet Anregungen weiter, kümmert sich um die Qualifizierung, knüpft Kontakte zu anderen Bundesländern usw.
Meine Damen und Herren, es sind also zwei Gremien mit verschiedenen Aufgaben. Das soll auch so bleiben. Warum das mit dem Gesetzesvorschlag geändert werden soll, bleibt unverständlich.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich allen Seniorinnen und Senioren namens meiner Fraktion danken, die sich in diesen Gremien ehrenamtlich engagieren.
Die Tätigkeit auf allen Ebenen wird gerade deshalb so hoch geachtet, weil sie, wie Herr Ragnitz sagte, freiwilliges Engagement ist.
Deshalb, meine Damen und Herren, noch ein Wort zum dritten Komplex, dem Beauftragtenwesen oder besser dem Beauftragtenunwesen, der vorgeschlagenen Etablierung hauptamtlicher Personen nebst Verwaltungsapparat zur Verwaltung von Seniorenangelegenheiten.
Meine Damen und Herren! Hier muss ich meinem Herzen einmal Luft machen. Was erwartet uns eigentlich noch auf diesem Gebiet?
Herr Pellmann hat mit Recht gesagt: Gleichstellungsbeauftragte und Behindertenbeauftragte haben wir schon. Frau Motzer, Seniorenbeauftragte der Stadt Leipzig, hat uns weitere Möglichkeiten in der Anhörung aufgezählt: Ausländerbeauftragter, Kinderbeauftragter, Tierschutzbeauftragter usw. – natürlich alle mit eigenem Verwaltungsapparat. Diese sind in meinen Augen eine Missachtung demokratischer Strukturen und führen letztlich zu einer völlig unnötigen Spaltung der Gesellschaft, denn sie fördern Lobbydenken und verstellen den Blick auf die Gesellschaft als solche.
Als Spezialisten haben wir die Regierung und die Verwaltung.
Wir Abgeordneten sollten unseren Blick und unsere Verantwortung für das Ganze nicht einschränken lassen.
Das betrifft übrigens auch die Arbeit der Landesseniorenbeauftragten. Es ist gut, dass es sie gibt, aber lassen wir sie dort, wo sie jetzt angesiedelt ist, nämlich bei der Regierung. Fazit: Die von den Ausschüssen festgestellten Ergebnisse sollten wir auch hier so festhalten. Der Gesetzentwurf ist deshalb abzulehnen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser notwendigen Debatte über Seniorenpolitik auf der Basis eines miserablen Gesetzentwurfes stellt sich natürlich die Frage: Welche Lehren ziehen wir insgesamt?
Erstens haben wir fast einhellig von den Fraktionen festgestellt: Die bisherigen Strukturen haben sich bewährt. Sie sind weiter zu unterstützen und zu stärken. Dazu brauchen wir aber keine neuen Paragrafen, die am
Ende vielleicht an einen Paragrafenpranger gehören würden.
Zweitens muss die Staatsregierung in der Tat die Belange der älteren Generation ernster nehmen. Alle reden nur davon. Unsere Enquete-Kommission hier im Hohen Haus hat wichtige Analysen vorgelegt. Aber wir brauchen auch praktische Hilfen. Ich will dafür zwei Beispiele nennen, vielleicht anknüpfend an das, was Frau Kollegin Schütz gesagt hat.
Wir haben noch in einer Reihe von Gesetzen Altersgrenzen. Das ist eine Diskriminierung und verstößt gegen europäisches Recht. Ich erinnere an unsere Debatte zur Frage ehrenamtlicher Bürgermeister.
Aber man kann natürlich genauso fragen: Warum dürfen Schöffen nicht älter als 69 Jahre sein oder öffentlich bestellte Gutachter in der Regel höchstens 67 Jahre? Von Staatsanwälten, Landräten usw. ganz zu schweigen.
Wenn überhaupt, dann liegt dort ein Generationenkonflikt.
Fakt ist, dass bei uns meist die 30- bis 50-Jährigen in Schlüsselpositionen sind.
Man kann deshalb wirklich fragen: Gibt es in unserer Gesellschaft vielleicht tatsächlich eine Angst vor der älteren Generation?
DIE LINKE als Einbringerin dieser Gesetzesinitiative hat, wenn ich das richtig sehe, keine Abgeordneten mehr in ihren Reihen, die älter als 60 Jahre sind.
Oh doch, Herr Professor Porsch, als gerade abgelöster und abgewählter Vertreter, Sie sind, wenn ich das richtig sehe, der Einzige.
Man kann schon fragen: Warum hat diese Fraktion so gnadenlos die ältere Generation entsorgt?
Wo sind sie denn geblieben? Wo ist denn die Frau Zschoche? Wo ist denn die Frau Schneider? Die Frau Lattmann-Kretschmer?
Wo ist denn Herr Dr. Bramke oder Herr Langer, meine Damen und Herren?
Die Verlogenheit dieser Partei und dieser Fraktion kommt gerade beim Thema Sozialpolitik außerordentlich drastisch zum Vorschein.
Es ist eben keine Partei der Seniorengerechtigkeit.
Ich sehe es anders. Es ist weiter nichts, Herr Porsch, als Machtkungelei in Ihrer Fraktion und damit auch in dem, was Sie vorhaben.
Ich stelle fest, dass in meiner Fraktion ein Viertel der Mitglieder älter als 60 Jahre ist. Dazu gehören auch der Landtagspräsident, der Ministerpräsident und der Fraktionsvorsitzende. Ich denke, das ist ein gutes Verhältnis. Um diese Reife zu erreichen, brauchen Sie, Herr Dr. Hahn, noch mindestens 20 Jahre.
Vielleicht sind Sie dann auch etwas klüger geworden; ich wünsche es Ihnen jedenfalls.
Aber ich wollte zwei Beispiele nennen, deshalb ein zweites Beispiel. Das ist die Frage der Rentenunterschiede in Ost und West. Herr Pellmann, hier ziehen wir sicher an einem Strang. Die unterschiedlichen Renteneckwerte bzw. die unterschiedlichen Berechnungen in Ost und West sind auch für mich ein großes Ärgernis. Darin sind wir übrigens auch mit den Gewerkschaften einer Meinung.
Noch vor wenigen Jahren verschickten Westverbände Statistiken, aus denen hervorgeht, dass die Rentner im Osten im Durchschnitt mehr Rente bekommen würden als jene im Westen. Die Zusammenhänge wurden leider verschwiegen, zum Beispiel, dass die sogenannten Besserverdiener im Westen nicht Rente, sondern Pension bekommen. Im Osten gab es das in der Vergangenheit nicht.
Ja, Frau Kollegin, dann müssen wir fragen: Warum gab es das im Osten nicht? Warum gab es keine Besserverdienenden? – Weil die SED-Gesellschaft das gesamte Volk verarmt hat.
Das ist eine Tatsache. Wer hatte denn im Osten am Ende noch Vermögen? Am Ende haben sie ja sogar noch die Sparbücher abgeräumt. Die waren ja zur Währungsunion auch nichts mehr wert. Das haben wir ja festgestellt.
Das ist das Ergebnis von SED-Politik!
Meine Damen und Herren, hier fordere ich mit allem Nachdruck Gerechtigkeit für die Rentner im Osten. Dazu bitte ich die Staatsregierung, sich – gegebenenfalls gemeinsam mit den anderen neuen Bundesländern – weiterhin dafür einzusetzen. Der Seniorenbeirat wird dabei sicher gern behilflich sein. Hier, meine Damen und Herren, muss sich aktive Seniorenpolitik zeigen!
Fazit unserer Debatte: Namens meiner Fraktion ermutige ich unsere Seniorinnen und Senioren, sich aktiv in der Politik einzusetzen, und zwar auf allen Ebenen. Ich kann nur das wiederholen, was Frau Kollegin Schütz gesagt hat: Am besten, Sie kandidieren als Gemeinde- und Stadträte, für die Kreistage und natürlich auch für den Landtag! Lassen Sie sich nicht mit beratenden Beiräten abspeisen! Engagieren Sie sich in den politischen Parteien!
Frau Dr. Ernst, Sie haben gesagt, dass sich kämpfen lohnt. Aber ich möchte hinzufügen: in einer Demokratie. Vielleicht sollten wir in Zukunft auf diesen kleinen Unterschied achten, wenn wir darüber sprechen. Ich bin sehr dafür, dass sich in einer Demokratie kämpfen lohnt.
Die heutige ältere Generation ist, wenn Sie so wollen, durch drei Markenzeichen gekennzeichnet: Sie ist verantwortungsvoll, familienorientiert und beweist Bürgersinn. Auch das haben Sie, Herr Pellmann, zu Recht angemerkt: Sie beteiligt sich überdurchschnittlich an Wahlen. Das sollten wir in Zukunft sehr ernst nehmen. Es ist kein gutes Signal, wenn eine Fraktion von einer Art Jugendbrigade beherrscht wird.
Meine Damen und Herren, so wenig wie wir ein besonderes Seniorengesetz und Seniorenbeauftragte brauchen, so wenig brauchen wir eine besondere Seniorenpartei, wenn die gegenwärtigen Parteien die Senioren klug integrieren und ihnen nicht den Katzennapf zuweisen, wie hier zum Beispiel DIE LINKE.
Meine Damen und Herren, das kann politisch nicht gewollt sein. Wir brauchen eine andere Seniorenpolitik, aber nicht jene, die dieses Gesetz zeigt.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um die Zukunft der Stiftung für das Sorbische Volk, insbesondere deren Finanzierung, frage ich die Staatsregierung:
1. Wie viele Mitglieder hat das Sorbische NationalEnsemble und wie viele davon stammen aus sorbischen Familien und sind muttersprachig aufgewachsen?
2. Wie viele Mitglieder sind weder sorbischer noch deutscher Nationalität?
Eine sehr interessante Antwort. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf den Gemeinschaftskundeunterricht an den Schulen (Mittel- schulen und Gymnasien).
Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie viele Lehrer dieses Faches waren bereits vor 1990 im Schuldienst der DDR und wie viele davon waren vor 1990 Mitglied der SED?
2. Wie viele Lehrer dieses Faches sind nach 1990 neu in den sächsischen Schuldienst eingetreten?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben recht, Frau Präsidentin, ich habe nur noch wenige Minuten Redezeit, obwohl wir eines der größten Gesetzespakete der Legislaturperiode diskutieren. Allein heute liegen, wenn ich richtig gezählt habe, wiederum 30 Änderungsanträge vor, gestern waren es nicht weniger. Aber wie gesagt, die Zeit erlaubt es mir nicht, dass ich mich so umfangreich wie meine Vorredner dazu äußern kann.
Zur Frage des Kreissitzes im neu entstehenden Kreis Leipziger Land möchte ich doch ein paar Worte sagen. Die Lokalpolitiker – nicht nur die aus Grimma – appellieren an uns Abgeordnete, unserem Gewissen und nicht politischen Absprachen zu folgen. Das, meine Damen und Herren, wollen wir auch tun. Nun meint allerdings eine Reihe von Kommunalpolitikern, wir müssten automatisch
ihre regionale Sicht sehen und auch vertreten, denn schließlich seien wir ja von ihnen in den Landtag gewählt worden. Aber gerade diese Sicht ist falsch.
Wir erleben es des Öfteren, dass Abgeordnete als Interessenvertreter gegenüber dem und gegen den Freistaat betrachtet werden. Meine Damen und Herren, dann wären wir in der Tat Lobbyisten. Unsere Aufgabe ist es, an erster Stelle das Wohl des Landes zu sehen, auch gegen regionale Befindlichkeiten.
Das erfordert immer wieder Gewissensentscheidungen, die manchmal im Wahlkreis anders gesehen werden. Unsere Entscheidung für eine große Verwaltungs- und Kreisreform in Sachsen ist dafür ein Beispiel. Wir haben es in den vergangenen Monaten landesweit erlebt: Es gab viel Unverständnis und wenig Begeisterung. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen haben die Argumente der Regierung und der Fachleute abgewogen. Wir sind der Meinung, sie reichen weit in die Zukunft. Deshalb heute dieser Gesetzentwurf. Es ist durchaus der Opposition gestattet, eine andere Meinung zu vertreten, aber der Versuch, die Koalitionsfraktionen und die Regierung auseinanderzudividieren, wird nicht gelingen. Wir sind schon der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf dem Wohl des Freistaates dient.
Nun zu einigen Streitpunkten in meinem Heimatkreis und der Frage des Kreissitzes, ob nun Grimma oder Borna. Die Lokalpolitiker von Grimma sagen: Grimma sei die stärkere Stadt mit dem größeren Verflechtungsgebiet, die dynamischere Stadt, Grimma sei die Stadt mit langjähriger Verwaltungstradition und nicht zuletzt auch die Stadt mit der zentraleren Lage.
Dazu, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir einige Anmerkungen. Zunächst zur Stärke und Dynamik. Was ist das eigentlich konkret?
Die Einwohnerzahlen von Grimma und Borna unterscheiden sich nicht. Allerdings hat Grimma bereits jetzt ein deutliches Plus an staatlichen Verwaltungsstellen, und zwar in erster Linie durch die Ansiedelung der Polizeidirektion Westsachsen, die die Staatsregierung nach Grimma verlegt hat. Wenn Sie so wollen, eine eindeutige Bevorzugung der Stadt.
Wenn, meine Damen und Herren, mit dynamischer Stadt ein aktiveres Bürgertum in Grimma gegenüber Borna gemeint sein soll, so will ich mich darüber nicht streiten und auch nicht grundsätzlich widersprechen. Fakt ist: Sicherlich ist Grimma stärker eine Stadt des Bürgertums und Borna eine Arbeiterstadt. Das hat viel mit unserer jüngsten Geschichte zu tun, besonders mit den Folgen der
DDR-Wirtschaftspolitik. Ich erspare es mir aus Zeitgründen, darauf einzugehen.
Ich stelle fest: Die unterschiedlichen Entwicklungen von Grimma und Borna rechtfertigen kein Werturteil – jedenfalls nicht bezüglich einer Einigung auf den Verwaltungssitz des neuen Kreises.
Bleiben die von Grimma behaupteten Vorteile aus der Tradition und aus der Lage. Richtig ist: Die historischen Gemeinsamkeiten sind sehr spärlich.
Aber das trifft auf die meisten neuen Kreisstädte ebenfalls zu. Frau Hermenau hat gerade ein Beispiel dazu genannt. Welche gemeinsame Geschichte haben etwa Delitzsch und Oschatz? Auch die bessere Zentralität im neuen Kreis ist nur auf der Landkarte mit Grimma scheinbar günstiger; denn Fakt ist, dass beide Städte auf das Oberzentrum Leipzig ausgerichtet sind. Das ist auch die historische Gemeinsamkeit: der Leipziger Kreis. Der neue Kreisname ist deshalb auch mit Bedacht gewählt worden. Vielleicht wird Borna in Zukunft als historisches Bindeglied – wenn wir schon über Geschichte sprechen – zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt wieder eine besondere Bedeutung erlangen. Ich würde es mir jedenfalls wünschen.
Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich noch sehr gut an die Kreisreform von 1994, als die Abgeordneten der Stadt Leipzig, und zwar aller Fraktionen hier im Hohen Hause, aus lokalpolitischem Interesse durchgesetzt haben, dass der Kreissitz des damals einwohnerstärksten und größten Kreises in der Stadt Leipzig und nicht im Landkreis bestimmt wurde.
Das ist schon eine Frage, die wir heute nicht wiederholen sollten. Ich möchte deshalb zwei Punkte zusammenfassend nennen.
Erstens. Der neue Kreis Leipziger Land hat gute Voraussetzungen für eine echte Partnerschaft auf Augenhöhe mit der Stadt Leipzig.
Zweitens. Der Vorschlag der Staatsregierung für den Kreissitz in Borna ist gut begründet und zukunftsweisend.
Ich bitte deshalb, dass wir dem Vorschlag der Staatsregierung in der vorliegenden Fassung zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Fragen zur Volkssolidarität: