Hanns-Jørg Rohwedder
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Last Statements
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Erneut stehen wir Piraten einem Showantrag zur Nuklearpolitik gegenüber. Wir sind, wie bekannt, die einzige Fraktion hier im Landtag, die uneingeschränkt gegen die Nutzung von Nukleartechnik zur Stromerzeugung steht.
Ein Showantrag wie Ende letzten Jahres und wie im Jahr zuvor, und wieder ein völlig unzureichender Antrag! Und das ist kaum der Hast eines Eilantrages geschuldet. Wieso eigentlich Eilantrag – Herr Brockes hat das ja auch schon gefragt –, wo doch die Versorgung nicht nur der belgischen Reaktoren durch Transporte aus und durch NRW seit Jahren, vielleicht Jahrzehnten läuft – mit Material, das in Nordrhein-Westfalen verarbeitet wird?
Ich muss dasselbe fragen wie beim letzten Mal: Wie steht es denn mit der Versorgung dieser belgischen Reaktoren mit Brennelementen? Warum wird nicht die sofortige und endgültige Stilllegung der Brennelementefabrik in Lingen gefordert und betrieben? Das ist immerhin im Inland, wenn auch nicht im selben Bundesland. Wie steht es denn mit der Versorgung der Brennelementefabrik in Lingen durch Urenco mit angereichertem Uran aus Gronau oder Almelo? Warum wird nicht die sofortige und endgültige Abwicklung der Urenco, die sofortige und endgültige Stilllegung der Urananreichungsanlagen in Gronau und Almelo gefordert und betrieben? Wie steht es denn mit der Versorgung der Urananreicherungsanlagen mit Uran-Hexafluorid zum Beispiel aus Frankreich? Warum wird nicht die im Koalitionsvertrag versprochene Einstellung der Transporte gefordert und betrieben – sofort und endgültig? Bundesland, sonstiges Inland, Ausland – alles dabei!
Aktuell startete am Montag um 19 Uhr ein Uranzug in Hamburg mit Yellowcake, Uranerzkonzentrat, vermutlich aus Namibia, auf jeden Fall per Schiff gekommen. Der Zug fuhr dann über Wilhelmsburg, Maschen, Buchholz, Bremen hinein nach NordrheinWestfalen, Münster, Hagen, dann weiter nach Köln. Da war er gestern früh um 4 Uhr. Dann fuhr er weiter nach Koblenz über Bonn, also wieder hinaus aus Nordrhein-Westfalen, nach Trier und dann über die Grenze nach Frankreich zur Uranfabrik in Malvési.
Da hätten Sie eine Begründung für die Eiligkeit haben können. Aber natürlich wussten Sie davon mal wieder nichts. Ein Gefahrgutinformationssystem, wie von uns seit Jahren gefordert, hätte helfen können, aber das alles interessiert Sie ja nicht wirklich. Das sieht man am Lachen von Herrn Mostofizadeh.
Ihre Eiligkeit hat mit der letzten Plenarwoche vor der Landtagswahl zu tun – eine schlechte Begründung, und die Forderungen sind entsprechend erschreckend schwach. Eigentlich fehlt nur noch die Forderung, die Landesregierung möge eine Petition beim Online-E-Mail-Adresssammler einreichen – politisch folgenlos, sorgt aber für Datenreichtum dort. Das haben die Grünen ja neulich mit einer Petition zum öffentlichen Personennahverkehr so gemacht.
Ich wiederhole: Die Forderung muss lauten, nicht nur die belgischen Schrottreaktoren stillzulegen, sofort und endgültig, sondern alle Anlagen, die weiterhin Nuklearabfall erzeugen, von der Erzförderung bis zum Reaktor und Aufarbeitungsanlagen im In- und Ausland weltweit.
Mit ausdrücklich dieser Intention stellen wir unseren Entschließungsantrag, ohne dessen Annahme Ihr Eilantrag wegen offensichtlicher Erbärmlichkeit, Showcharakter und Heuchelei nicht zustimmungsfähig ist.
Wir lehnen auch den Entschließungsantrag der Kollegen von CDU und FDP ab.
Der ist zwar schärfer formuliert als der Eilantrag, nimmt aber Bezug auf das Zwischenlager in Jülich, ohne klar zu sagen, wie denn die Landesregierung endlich ihrer Verantwortung nachkommen und für eine sichere Lagerung der Jülicher Atomkugeln sorgen soll.
Die Brennelemente aus dem sozialdemokratischen Staatsreaktor THTR 300 Hamm-Uentrop, die in Ahaus lagern, wurden mal wieder vergessen. Sie hätten sich unserem Antrag auf Neubau eines Zwischenlagers in Jülich anschließen können. So ist das jedenfalls nicht ernst gemeint. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Hovenjürgen, Sie wollen uns erzählen, dass das Gelände, auf dem jetzt in Jülich die Atomkugeln lagern, ein Naturschutzgebiet ist?
Unser Antrag lief darauf hinaus, genau dort ein neues sicheres Zwischenlager zu errichten und nicht wieder andere Flächen zu verbrauchen.
Ja, gern.
Ich kann Sie schlecht verstehen.
Nein, das sehe ich nicht so. –
Ich möchte aber noch auf etwas eingehen, was Kollege Markert gerade vorgetragen hatte. Es geht um eine rechtliche Frage: Das Atomgesetz schreibt vor, dass eine Ausfuhrgenehmigung nicht erteilt werden darf, wenn die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird. Sie wissen das, Sie haben es hier vorgetragen. Trotzdem fehlt in Ihrem Antrag genau dieser Punkt. Das kann ich einfach nicht verstehen. – Danke.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir haben hier eine Beschlussempfehlung vorliegen, die ein valides Anliegen mit großer Unterstützung in der Bevölkerung kurzerhand abbürsten will. Dargelegt wird dieses Anliegen in einer Volksinitiative, die mehr als das Doppelte der nötigen Unterstützerunterschriften vorlegte. 100.000 Jagdscheininhaber gibt es in NordrheinWestfalen, 60.000 sind im Landesjagdverband organisiert. Ein relevanter Teil der Gesellschaft äußert sich hier, der nicht nur ein Hobby ausübt, sondern auch in Eigeninitiative viel Gemeinnütziges in Natur und Landschaft leistet.
In der Beschlussempfehlung kann man mit viel gutem Willen einen inhaltlichen und einen formalen Teil sehen, auch wenn der erste Satz nur lakonisch lautet:
„Dem Anliegen der Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW wird nicht gefolgt.“
Das ist nicht ein „Anliegen“, sondern das sind viele modulare Inhalte, auf die überhaupt nicht eingegangen wird. Wir würden durchaus einigen Forderungen folgen können, anderen aber nicht, und bei weiteren ist ein Monitoring abzuwarten. Die Beschlussempfehlung ist schon inhaltlich verheerend. Der zweite Satz lautet:
„Der Landtag hat das Anliegen der Volksinitiative damit abschließend behandelt.“
Das kann eine Mehrheit hier formell so beschließen, befriedigend ist das aber nicht. Damit wollen Sie die vielen Menschen da draußen abspeisen? – Unabhängig von den Inhalten zeigt diese Volksinitiative, dass es der Regierungsmehrheit mit Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung, mit mehr Demokratie nicht ernst ist.
Die beiden anderen Oppositionsfraktionen sind auch eher aus opportunistischen Gründen hier aufgestellt. Es ist Wahlkampf, und man will die Regierung vorführen, aber nicht wirklich bessere Verfahren bei Volksinitiativen.
In der Frage des Verbandsklagerechts als wichtigem kollektivem Bürgerrecht agieren Sie eben auch entsprechend bürgerfeindlich. Es macht keinen Sinn, eine inhaltlich vielfältige Initiative hier in Bausch und Bogen zu behandeln, und es ist direkt unverschämt, das in zwei Sätzen zu tun.
Welche Möglichkeiten hätten wir gehabt, damit angemessener umzugehen? – Modulare Abstimmung der Einzelforderungen wäre ein Weg gewesen. Das wollen die anderen hier aber nicht. Im Ausschuss gab es auf meinen Redebeitrag keine Resonanz dazu.
Für die Jäger und die Unterstützer wäre eine Aufteilung der Initiative in Einzelmodule beim Beantragen, beim Unterschriftensammeln und beim Einreichen unzumutbar gewesen. Die konnten nur so vorgehen, indem sie eine Gesamtinitiative durchführen. Aber Ausschuss und Landtag: Sollten wir nicht anders, also modular, vorgehen können? – Wir hätten es im Ausschuss tun müssen, wir müssten es jetzt hier im Plenum tun.
Wir brauchen also eine bessere Methode, wie Ausschüsse und Plenum sich mit solchen Dingen befassen. Natürlich haben wir wenig Erfahrung mit Volksinitiativen. Wir sehen hier am konkreten Beispiel, wie groß der Verbesserungsbedarf ist, wie sehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung noch in den Kinderschuhen stecken.
Wie groß sind die Chancen, dass der Gesetzgeber aus diesen hier aufgezeigten Mängeln lernt? – Es ist eine Schande, wie dieser Landtag erst im Ausschuss und jetzt im Plenum mit dieser Initiative umgeht. Für mehr als 100.000 Unterstützer fünf mal fünf Minuten
Redezeit hier im Landtag – großartig. Wir können auf uns wirklich stolz sein.
Das ist den vielen Menschen da draußen gegenüber unangemessen und unverschämt, die sich so viel Mühe machten. Ich hoffe, dass viele Bürger das jetzt direkt im Stream mitbekommen oder sich später in der Aufzeichnung anschauen.
Für die Zukunft ist das demotivierend für alle, die für mehr direkte Demokratie stehen. Das ist eine Nebenwirkung, die die Regierungsfraktionen gerne in Kauf nehmen. Leider! Beschämend!
Wir empfehlen die Ablehnung des CDU-Entschließungsantrags und die Annahme des Antrags der Regierungsfraktionen. Ein Monitoring ist kein Problem. Zu unserem Gesamtabstimmungsverhalten kommt jetzt der Kollege Marsching ans Podium. – Danke.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Thematik des hier vorliegenden Antrags wurde bereits in der Sitzung des Landesbeirats für Immissionsschutz am 6. Dezember letzten Jahres erörtert. Der von CDU und FDP vorgelegte Antrag greift das auf, geht aber von verkehrten Voraussetzungen aus und kann deshalb keinen vernünftigen Lösungsansatz bringen.
Anders als von CDU und FDP dargestellt, ist die Veröffentlichung immissionsschutzrechtlicher Unterlagen im Internet unkritisch. Diese Unterlagen lagen ja auch bisher öffentlich einsehbar aus, und alle Interessierten konnten sie auswerten. Die zusätzliche Veröffentlichung macht die Einsicht lediglich leichter. Qualitativ ändert sich nichts. Alle behaupteten Nachteile hätten ja auch bisher gelten müssen.
Es heißt im Antrag, der Landtag möge feststellen, dass nicht geschwärzte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mithilfe des Erlasses weltweit abgerufen werden können. – Mithilfe des Erlasses, nicht mithilfe von netzwerkfähigen Geräten! Ein Erlass ist kein netzwerkfähiges Gerät. Eigentlich ist alles Neuland für CDU und FDP. Allein dieser Satz macht den Antrag nicht zustimmungsfähig. Tatsächlich wurde auch bisher darauf geachtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht mit auszulegen. Das ändert sich, wie gesagt, nicht.
Es geht Ihnen in Wirklichkeit darum, zu verhindern, dass interessierten Bürgern sowie Natur- und Umweltschutzverbänden der Zugang erleichtert wird. Die sollen weiterhin unnötige Mühen auf sich nehmen müssen. Sie sollten schon so ehrlich sein und das in Ihren Antrag schreiben. Dann würde auch klar werden, dass Sie sich nicht nur gegen Selbstverständlichkeiten, gegen nationales Recht, sondern auch gegen internationales Recht, gegen die Aarhus-Konvention stellen.
In Ihren Klagegesängen geht es um Deindustrialisierung, Terrorgefahr, Industriespionage und geistiges Eigentum. Letzteres ist ein ideologischer Kampfbegriff, der bei uns gerne von Urheberrechtsextremisten missbraucht wird. Das Konzept des geistigen Eigentums ist eine wörtliche Übersetzung für das englische Intellectual Property, das in Deutschland nicht gilt. Hier haben wir ein Immaterialgüterrecht, das zu Kaisers Zeiten eingeführt wurde. Damals hat man sehr genau überlegt, genauer als Sie heute, und bewusst das Intellectual-Property-Konzept als juristische Schule nicht übernommen.
Wenn Sie gegen Industriespionage sind, dann fragen Sie doch mal bei NSA, CIA und allen anderen Geheimdiensten weltweit, was die davon halten. Die haben Zugriff auf die kompletten Daten, zum Teil auch deshalb, weil die Firmen sie in die Clouds auslagern. Die lachen sich über Ihre Argumentation schlapp. Die
haben auch auf die Daten Zugriff, die nicht nur immissionsschutzrechtlich veröffentlicht werden müssen. Und wir lachen uns auch schlapp. Denken Sie an 2013: Gute Freunde hört man doch nicht ab. – Was haben wir gelacht!
Das werden wir auch im Ausschuss tun. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Im Moment
gibt es Probleme mit der Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle. Das ist mal wieder ein Problem mit Ansage. Die Lösung wurde auf die lange Bank geschoben, und jetzt brennt die Hütte.
Der von der CDU eingebrachte Antrag greift das auf, geht aber von verkehrten Voraussetzungen aus und kann deshalb auch keinen vernünftigen Lösungsansatz bringen. Anders als von der CDU dargestellt, ist der Stoff durchaus kritisch. Er wurde bereits 2008 in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe aufgenommen, und zwar in die Kandidatenliste als „besonders besorgniserregend“. 2013 wurde er dann als persistent organic pollutant – POP – eingestuft. Bereits im Februar 2011 war er in der EU-Chemikalienverordnung REACH wegen seiner Eigenschaften als „besonders besorgniserregend“ eingestuft worden.
Seit dem 30. September 2016 ist er in der entsprechenden Verordnung aufgeführt mit einem Grenzwert von einem Promille. Ab diesem Grenzwert gilt Abfall, der diesen Stoff enthält, als POP-Abfall und muss nur einer Verbrennung zugeführt werden können, bei der er zerstört oder unumkehrbar umgewandelt wird. Ein Recycling eines solchen Abfalls ist ausgeschlossen. Mit dieser Regelung wird das Ziel verfolgt, den Stoff dauerhaft aus dem Wertstoffkreislauf auszuschließen. Das ist sinnvoll.
Es gibt, wie immer bei solchen Änderungen, Übergangsregelungen. Darüber, wie sinnvoll sie im Einzelnen sind, kann man unterschiedlicher Meinung sein. Dem Antrag von CDU und FDP zu folgen, wäre aber kontraproduktiv; denn das Problem würde weiter auf die lange Bank geschoben. Das ist unangemessen und schädlich, wenn man sich die Begründung der EU vor Augen hält, die besorgt ist über die kontinuierliche Freisetzung persistenter organischer Schadstoffe in die Umwelt, die weit von ihrem Ursprungsort über internationale Grenzen hinweg transportiert werden, in der Umwelt verbleiben, sich über die Nahrungsmittelkette anreichern und ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt begründen.
Da kann man nicht ernsthaft die Wiederherstellung des Status quo von vor dem 30. September 2016 fordern, wie CDU und FDP das tun – vor allem nicht, wenn man weiß, dass den EU-Bestimmungen in diesem Fall das Vorsorgeprinzip zugrunde liegt. Das war den antragstellenden Fraktionen möglicherweise aber unbekannt.
So wäre beispielsweise eine Forderung sinnvoll gewesen, schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass dieser Abfall in Anlagen verbrannt wird, in denen die vollständige Verbrennung durch ausreichend hohe Temperaturen oder ähnliche technische Merkmale oder Maßnahmen gesichert ist, und bestehende Anlagen, wenn nötig und möglich, entsprechend zu ertüchtigen.
Das hätte auch in den im Bundesrat eingebrachten Verordnungsantrag gehört, und zwar in den Abschnitt C, Alternativen. Es geht nicht nur um Rechtssicherheit, wie in diesem Abschnitt C geschildert – das ist juristisch richtig und auch selbstverständlich –, sondern auch um die naturwissenschaftlich-technische Sicherheit dabei.
Großartig ist in Ihrem Antrag die Forderung, der Landtag möge feststellen,
„dass die pauschale Einstufung ,gefährlich‘ für Abfälle, bei denen eine in der EG-POP-Verordnung genannte Konzentrationsgrenze für persistente organische Stoffe erreicht oder überschritten ist, unverhältnismäßig ist, weil sie unkalkulierbare Auswirkungen auf eingeführte Entsorgungswege und damit insbesondere auf die Sicherheit der Entsorgung für die abfallerzeugenden Unternehmen hat.“
Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Die Einstufung als „gefährlich“ abhängig zu machen von alteingeführten Entsorgungswegen statt von tatsächlichen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen über Wirkung, Anreicherung und gefahrloser Entsorgung kritischer Stoffe, zeugt von absoluter Ignoranz gegenüber den tatsächlichen Problemen und möglichen Lösungswegen.
Daran ändert auch der Änderungsantrag nichts, den Sie zusammen mit der FDP vorgelegt haben.
Damit haben wir wirklich Stoff genug, um im Ausschuss noch einmal darüber zu reden. Deshalb stimmen wir der Überweisung an den Ausschuss gerne zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer draußen, auf der Tribüne und im Stream! Heute wird der längst überfällige neue Landesentwicklungsplan endgültig debattiert. Bei der Entwicklung des Planes hat es eine hohe öffentliche Beteiligung durch Organisationen und interessierte Bürger gegeben. Wir begrüßen das.
Der vorliegende Plan soll mittelfristig die Landesentwicklung und die Raumordnung formen; und zwar in einer Zeit, in der große Veränderungen in unserer bisherigen Wirtschafts-, Produktions- und Lebensweise eingeleitet und durchgeführt werden müssen. Allgemein stehen die Energiewende und ein anderer Umgang mit Ressourcen an. Reicht der Plan, um Wegweiser für das Land sein zu können? – Nein. Einen Teil unserer Kritik und unserer Verbesserungsvorschläge wird gleich mein Kollege Oliver Bayer vortragen.
Im Laufe der Beratungen wurde zum Beispiel der Klimaschutz hintangestellt. Er wurde nicht ganz rausgenommen, aber in seiner Priorität runtergestuft. Das führt nicht nur zu einer Entwertung des Landesentwicklungsplanes, sondern auch zu einer weiteren Entwertung des ohnehin nicht rechtsverbindlichen Klimaschutzplanes.
Ein Landesentwicklungsplan darf kein reiner Wirtschaftsentwicklungsplan mit dem klassischen Wachstumsziel sein. Er muss die Weichen hin zu einem ganzheitlichen Wachstumsbegriff mit Nachhaltigkeit und einer Förderung zukunftsträchtiger Initiativen und Investitionen stellen. Dazu gehören der Flächenschutz, der Klimaschutz sowie der Umwelt- und Naturschutz, die dann nicht mehr nur den angeblichen Interessen der Wirtschaft untergeordnet sind.
„Wertschöpfungskette“ hat der Kollege von der FDPFraktion, Herr Ellerbrock, vornhin gesagt. Nein, das reicht nicht. – So würde also ein guter und zukunftsweisender Landesentwicklungsplan aussehen.
Fracking ist ein Beispiel für den verzweifelten Versuch der Konzerne fossiler Energien, ihre Dinosaurierkonzepte über die Zeit zu retten. Das steht gegen Klimaschutz, gegen Dekarbonisierung und muss verhindert werden, auch wenn die Öl- und Gaspreise wieder steigen und die aufwendige Fördermethode dann wieder lohnend erscheinen mag.
Weil die Änderungen in der Bundesgesetzgebung kein komplettes konsequentes Frackingverbot
brachten, müssen wir jetzt im Land dafür sorgen. Die Landesregierung weigerte sich, ein solches Verbot ins Wasserrecht zu schreiben. Es soll nicht ins Naturschutzgesetz. Die Formulierung im Entwurf hier ist nicht ausreichend. Das kam bei der letzten Anhörung klar heraus.
Deshalb jetzt unser Antrag für mehr Verbindlichkeit, Klarheit und Rechtssicherheit. Wir möchten aus den Erfahrungen mit dem alten Landesentwicklungsplan, unter anderem mit dem Zielabweichungsverfahren im Zusammenhang mit Datteln 4, lernen. Ein solches unglaubliches und skandalöses Vorgehen zur Hintertreibung der Ziele darf es nicht noch einmal geben. Unser Vorschlag: Schiebt dem so weit wie möglich einen Riegel vor.
Wir brauchen hier Verbindlichkeit statt Unverbindlichkeit. Es gibt kein Argument gegen unsere Forderung, ein Frackingverbot für unkonventionelle Lagerstätten klipp und klar und eindeutig auf alle Lagerstätten – egal ob Schiefer, Sand, Kohleflöze oder was auch immer – auszusprechen, genauso wie das natürlich unabhängig von den geförderten Kohlewasserstoffen, Öl oder Gas gelten muss.
Wird dieser Landesentwicklungsplan ohne Berücksichtigung unserer Vorschläge in Kraft treten, dann setzen Sie sich dem Verdacht aus, doch eine Hintertür für Fracking offenlassen zu wollen. Der LEP ist dann für uns nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen hier drinnen und draußen im Stream! Wir Piraten sind, wie bekannt, die einzige Fraktion hier im Landtag, die uneingeschränkt gegen die Nutzung von Nukleartechnik zur Stromerzeugung steht.
Einem Antrag zur Abschaltung derartiger Anlagen, besonders zu ihrer sofortigen und endgültigen Stilllegung – egal wo –, stimmen wir natürlich zu.
Fast auf den Tag genau vor einem Jahr hatten wir einen Antrag mit ähnlicher Zielrichtung, damals von der CDU, die plötzlich die Risiken unsicherer Nuklearanlagen im Ausland erkannt hatte. Das war eine Erkenntnis, der sie sich im Inland und im Bundesland bisher erfolgreich verschlossen hatte. Nun hat sie zusammen mit den drei anderen Pro-Atomkraft-Fraktionen erneut einen Antrag zu den berüchtigten belgischen Schrottreaktoren gestellt, diesmal gemeinsam. Vor einem Jahr gab es noch einen zweiten Antrag der Regierungsfraktionen.
Damals machten wir ein paar zielführende Vorschläge, die leider bisher nicht beherzigt wurden. Ich wiederhole mal: Die vier Fraktionen, die gar nichts vorhaben mit dem endgültigen Ausstieg aus der Atomkraft, fordern unsere Landesregierung, die gar nichts vorhat in Verbindung mit dem endgültigen Ausstieg aus der Atomkraft, dazu auf, die Bundesregierung, die gar nichts vorhat in Verbindung mit dem endgültigen Ausstieg aus der Atomkraft, sich in Belgien für die sofortige und endgültige Stilllegung zweier Reaktoren – im Ausland also – einzusetzen. – Das ist wirklich großartig! Bizarrer geht es kaum.
Nebenbei hatten wir ja im Bund rot-grüne Laufzeitgarantien für deutsche Atomkraftwerke, die dann kurz vor Fukushima verlängert wurden, um dann nach Fukushima wieder auf den alten Stand gebracht zu werden. Das ist der angebliche Ausstieg aus der Atomkraft. Das sind Laufzeitgarantien mit Option auf Verlängerung.
Zurück zu unseren belgischen Schätzchen. Wie steht es denn mit der Versorgung dieser Reaktoren mit Brennelementen? Warum wird nicht die sofortige und endgültige Stilllegung der Brennelementefabrik in Lingen gefordert und betrieben? Das ist ja immerhin Inland – Niedersachsen –, also nicht dasselbe Bundesland, aber Inland. Wie steht es mit der Versorgung der Brennelementefabrik in Lingen mit angereichertem Uran aus Gronau? Warum wird nicht die sofortige und endgültige Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau gefordert und betrieben? Das ist nicht nur Inland, sondern sogar dasselbe Bundesland. Wie steht es denn mit der Versorgung der Urananreicherungsanlage mit Uranhexafluorid aus Frankreich? Warum wird nicht die im Koalitionsvertrag versprochene Einstellung der Transporte gefordert und betrieben, sofort und endgültig? Hier haben wir dasselbe Bundesland, das sonstige Inland und das Ausland – es ist alles dabei.
Sieben Jahre haben wir jetzt eine rot-grüne Landesregierung, und sie hat genau nichts in diesen Punkten geschafft. Wie weit sind denn eigentlich die im letzten Jahr angekündigten eventuellen weiteren Ge
spräche zwischen Belgien und Deutschland gediehen, die das Ziel der vollständigen Abschaltung der Kernkraftwerke Tihange und Doel haben sollten? Ist es inzwischen gelungen, gemeinsam mit der belgischen Regierung zu einem Abkommen zu gelangen, das für den nuklearen Ernstfall ein länderübergreifendes Katastrophenschutzkonzept festlegt, wie es im letzten Jahr bei der Debatte im Raum stand? Ich meine nicht die famosen Jodtabletten, die als Vorsorgemaßnahme nicht viel besser sind, als es Globuli wären.
Das ist nur eine Showmaßnahme, genau wie dieser Antrag. Die Forderung muss lauten, nicht nur die belgischen Schrottreaktoren sofort und endgültig stillzulegen, sondern alle Anlagen weltweit, die weiterhin Nuklearabfall erzeugen, von der Erzförderung über die Produktion des Yellowcake, über die Anreicherung bis zum Reaktor und den Wiederaufarbeitungsanlagen im In- und Ausland, weltweit. Ausdrücklich mit dieser Intention stimmen wir Ihrem Antrag zu, trotz des Showcharakters, der mangelnden Ernsthaftigkeit und der ganzen Erbärmlichkeit. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal, auf der Tribüne und draußen! Wie beim letzten Mal werden wir uns hier im Plenum zum Einzelplan 10 enthalten. Wie beim letzten Mal ist dieser Einzelplan 10 insgesamt nicht so schlecht, dass man dagegen stimmen müsste. Leider gilt aber weiterhin, was schon seit Langem gilt und was ich hier schon mehrfach sagte: Der Zustand von Umwelt und Natur ist traurig. Besserung lässt auf sich warten, trotz aller unbestreitbaren Bemühungen der Landesregierung.
Einerseits sind massive Verbesserungen kurzfristig auch nicht zu erwarten, andererseits ist dieser Einsatz aber auch nicht immer wirklich massiv genug. So sind die Wälder weiterhin in schlechtem Zustand, Arten sind bedroht, Habitate gehen verloren. Der Druck auf die knappen Flächen ist ungebremst. Wir haben großflächige und weiter akkumulierte Schadstoffbelastungen durch Kohlekraftwerke, ebenso großflächige und weiter zunehmende Monokulturen in der industrialisierten Landwirtschaft mit Belastungen durch Intensivtierhaltung, Dünger und Pestizide und eine zusätzliche Überdüngung durch Stickoxide aus dem Verkehr.
Wir erkennen die bisherigen Anstrengungen an, aber nach wie vor reichen sie nicht. Es gilt weiterhin, dass wir in allen Bereichen immer nur ein Erkennen der Probleme sehen, aber dann ein zu zaghaftes Angreifen. Wir vermissen nach wie vor ein wirklich stringentes Gesamtkonzept in Nordrhein-Westfalen. Weiterhin gibt es zu viel Klein-Klein, insgesamt geschieht alles noch zu wenig und nicht wirklich Hand in Hand. Und wir vermissen das Übergreifende, die Abstimmung zwischen dem Ministerium für Umwelt und denen, die für Energie und Verkehr zuständig sind.
Wir haben in dieser Legislaturperiode einige größere Gesetzesvorhaben behandelt. Wesentlich waren das Landesjagdgesetz, das Klimaschutzgesetz und der Klimaschutzplan, die Dichtheitsprüfung, das Forstgesetz, das Wassergesetz, das Naturschutzgesetz und der LEP. Mal waren es kleine Schritte in die richtige Richtung, mal wurde am verkehrten Ende übertrieben. Einiges wird nachjustiert werden müssen. Vieles ist das Ergebnis nicht zufriedenstellender Kompromisse und nicht eines stringenten Gesamtkonzepts. Es kam zu keiner erfolgversprechenden Gesamtstrategie, vieles blieb Stückwerk.
Zum Klimaschutzplan müssen wir wiederholen: Seine Unverbindlichkeit macht ihn fast obsolet. Schade, denn in Anbetracht der Beteiligungsmöglichkeiten, die von beispielhaft Vielen wahrgenommen wurden, und auch angesichts der Inhalte hätte er ein besseres Schicksal verdient gehabt. Genauso hätte er in den Landesentwicklungsplan gehört. Sein Fehlen dort ist auch ein Mangel des Landesentwicklungsplans. In der zweiten Version wurde der Klimaschutzplan auf Druck von Lobbyisten gestrichen. Das
Klimaschutzgesetz ohne verbindlichen Plan ist auch fast wertlos.
Diese Tage hat RWE gerade die rote Linie im Hambacher Forst überschritten. Nichts hat die Landesregierung getan, um diesen Forst zu beschützen, dessen traurige Reste immer noch die Bedingungen für die FFH-Direktive erfüllen. Es wird abgeholzt, obwohl niemand die Braunkohle braucht, die zusammen mit gefracktem Gas der schädlichste aller fossilen Energieträger ist.
Weiter wird Blutkohle aus Kolumbien für Steinkohlekraftwerke importiert. Neue, auch betriebswirtschaftlich verlustbringende Steinkohlekraftwerke werden in Betrieb genommen.
Sie haben auch keinen Plan, wie Sie den Kommunen helfen wollen, die direkt oder indirekt Anteile an fossilen Oligopolfirmen halten. Deren Wert fällt, sie müssen entsprechend abgeschrieben werden, und das kann die Anteilseigner in den Nothaushalt treiben. Immer fest die Augen zu, dann wird es schön dunkel im Kopf!
Ja, gerne.
Ich weiß von keinen Terroristen, die eine rote Linie... Ich habe nicht von „Terroristen“ gesprochen. Das haben Sie missverstanden. Ich habe gesagt, dass RWE die rote Linie überschritten hätte. Vielleicht war das etwas undeutlich. Ich habe nicht von „Terroristen“ gesprochen.
Okay. – Das war sicherlich ein akustisches Missverständnis.
Wir führen ja jetzt keinen Dialog. Tut mir leid, Herr Ellerbrock.
Die Landesregierung mischt sich jetzt sogar zugunsten des illegalen Schwarzbaus Datteln 4 in das laufende Gerichtsverfahren ein. Natürlich stimmten auch die grünen Vertreter im Regionalrat Münsterland für das Zielabweichungsverfahren im Landesentwicklungsplan, um bei der Legalisierung des Schwarzbaus mithelfen zu können. Herr Duin sagte hier eben bei der Verhandlung des Einzelplans 14 für sein Ministerium, dass der newPark kommen würde. Dazu gab es Beifall von den Grünen. Frau Brems hat hier gesessen und dazu Beifall geklatscht – dieselbe Frau Brems, die zuvor in ihrem Redebeitrag zum Einzelplan 14 sagte, die Leitentscheidung „Garzweiler II“ würde nicht verändert. Da muss ich Ihnen sagen: Tut mir leid, die grüne Vollkorn-CDU hier im Landtag ist Teil des Problems und nicht der Lösung.
Solange man blind an fossiler Energieproduktion festhält, wird es nichts mit einem zusammenhängenden Plan im Bereich Naturschutz. Das gilt auch für Fracking und Kohleflözgasförderung – fossile Energieträger, deren Förderung bei uns keineswegs vom Tisch ist. Die Formulierungen im LEP sind juristisch angreifbar, und ins Wasser- und Naturschutzgesetz wollen Sie kein Frackingverbot hineinschreiben. Als ich das im Umweltausschuss in Bezug auf das Wassergesetz monierte, antwortete ein SPD-Vertreter, dass es ja im LEP stünde. Von den Grünen war gar nichts zu hören. Das ist immerhin konsequent, denn wenn es um Fracking geht, haben die Grünen hier nichts zu sagen; das macht die SPD.
Während die Energiewende von wechselnden Koalitionen in Berlin seit Jahren sabotiert wird, kommt aus NRW, dem Prime-Land für Energieproduktion und -verbrauch, keine Gegenwehr.
Morgen werden wir uns mal wieder gegen die belgischen Schrottreaktoren positionieren. Aber wie viele Nukleartransporte haben Sie, wie versprochen, im Lande wirklich verhindert? Warum läuft die Urananreicherungsanlage in Gronau noch? Warum gibt es keine langfristige Strategie für den Jülicher Atommüll und den aus dem sozialdemokratischen Staatsreaktor THTR-300 in Hamm, der in Ahaus zwischenlagert? Was wollen Sie langfristig mit dem abgereicherten Uran in Gronau machen?
Das neue Wassergesetz wird Ihnen auch nicht bei den Ewigkeitsschäden helfen. Ich denke dabei zum Beispiel an die Versalzung der Lippe sowie an die PCB-Verseuchungen durch in Altstollen abgelassenes Hydrauliköl. Sie werden Geld in die Hand nehmen müssen, und zwar richtig viel Geld, Geld ohne Ende, für die Reinigung, wenn Sie die EU-Direktive wirklich erfüllen wollen.
Sie sollten in Zukunft darauf achten, keine kleinlichen Schikanen unter dem Vorwand des Umweltschutzes gegen Betroffene einzusetzen, wie bei der Dichtheitsprüfung und teilweise beim Jagdgesetz. Damit bringen Sie die Menschen unnötig gegen sich auf, die Sie sonst auf Ihrer Seite haben könnten.
Ich muss mich wiederholen: Wie in den letzten Jahren sehen wir auch jetzt immer noch keine oder nicht ausreichende strategische Ansagen zu Themen wie Suffizienz und zum konsequenten ökosozialen Umbau. Stattdessen sagen Sie: Weiter so mit dem fortgesetzten bedingungslosen Primat einer degenerativen Wirtschaftsweise!
Wir haben diesem Einzelplan in der Vergangenheit mal zugestimmt, mal haben wir uns enthalten. Wir betreiben hier keine Fundamentalopposition. Nichts würde mich mehr freuen als ein Einzelplan, der insgesamt so gut ist, dass wir ihm wieder zustimmen könnten. Aber dieses Mal hat es wieder nicht gereicht. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal
und draußen im Stream! Seit im Frühjahr drei Anträge zum Bereich Industrie, Klimaschutz und Emissionshandel eingebracht und inzwischen auch im zuständigen Ausschuss behandelt wurden, hat sich an den Anträgen selbst nichts Wesentliches geändert.
Deshalb ist auch immer noch keiner dieser Anträge für uns zustimmungsfähig. Alle drei Anträge der vier anderen Fraktionen humpeln in die verkehrte Richtung: unterschiedlich bizarr, aber rückwärts immer, vorwärts nimmer.
Den ersten Preis für die verschrobensten Vorstellungen bekommt, wer einerseits für TTIP und CETA eintritt, gleichzeitig aber Strafzölle fördert. Hoffen Sie, dass das niemand merkt?
Der EU-Emissionshandel ist ein Politikinstrument, bei dem marktwirtschaftliche Mechanismen ausgenutzt werden, um CO2-Einsparungen zu erreichen. Es werden Verschmutzungsrechte erworben. CO2Emissionen bekommen damit einen Preis, der für alle gleich ist und dadurch einen für alle gleichen Anreiz zur Vermeidung dieser Emissionen schafft. Das funktionierte bei uns bisher nicht wegen zu vieler, teilweise gratis zugeteilter Zertifikate. Die jetzt geplanten Maßnahmen sind das genaue Gegenteil von unnötig und unsinnig.
Ich muss einmal kurz einflechten, dass es in China bereits einen Zertifikatehandel gibt, bei dem die Preise teils bei 100 Dollar pro Tonne CO2 liegen. Die Preise schwanken dort, aber das müssen die chinesischen Stahlwerke bezahlen, während die Stahlwerke hier praktisch gratis die Umwelt verschmutzen können. Da liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor.
Dass Firmen bei der durch weltweite Überproduktion verursachten Krise ins Ausland abwandern, ist unwahrscheinlich – sie haben nämlich überall dasselbe Problem mit der weltweiten Überproduktion. Und auch für die besten Unternehmen, die besonders effizienten Stahlwerke, gilt die Notwendigkeit für CO2Zertifikate.
Wer etwas anderes fordert, hat das Instrument nicht verstanden. Den Anreiz für CO2-Einsparungen braucht es immer, nur dass bei den besten sehr viel geringere Kosten anfallen. So ist es natürlich Unsinn, dass hocheffektive Werke durch einen Zertifikatehandel bestraft würden, der endlich einmal vom Kopf auf die Füße gestellt werden soll. Bestraft werden die alten, ineffektiven, die mehr teure Zertifikate brauchen als die neuen.
Neu ist, dass das Mercator Research Institute, der Bundesverband der Deutschen Industrie und Germanwatch in einer gemeinsamen Presseerklärung am 2. September die G20-Länder aufforderten, globalen Klimaschutz orientiert an den Klimazielen des Pariser Abkommens mit einer Initiative für ein starkes Preissignal für CO2 voranzutreiben. So wollen sie
ambitionierten Klimaschutz, Planungssicherheit, fairen Wettbewerb und notwendige Investitionen befördern.
Das entspricht dem, was wir hier seit 2012 immer wieder vorgetragen haben, dass nämlich Klimaschutz und Energiewende zukunftsfähige Arbeitsplätze, Planungssicherheit, fairen Wettbewerb und notwendige Investitionen schaffen und sichern, dass Widersprüche und Brüche beim stumpfen, reaktionären Festhalten am Alten auftreten und dass sich die Wirtschaft im Energie- und Industrieland NRW nur durch intelligente progressive vorwärtsgewandte Politik den neuen Herausforderungen erfolgreich wird stellen können.
So fordert auch die neue Allianz aus Mercator Research Institute, dem Bundesverband der Deutschen Industrie und Germanwatch wirksame, abgestimmte und allmählich steigende CO2-Preise – begleitet vom Abbau der Subventionen für fossile Energieträger. Der Bundesverband der Deutschen Industrie fordert steigende CO2-Preise – begleitet vom Abbau der Subventionen für fossile Energieträger. Haben Sie das mitbekommen?
Im Prinzip ist es das, was ich hier bei der Einbringung der Anträge schon vortrug und was konsequent in allen Anträgen fehlt.
Dazu kommt, dass die Krise der Stahlindustrie weder vom Emissionshandel verursacht wird noch dass der Emissionshandel zu einer übermäßigen Belastung dieses Industriesektors führen wird. Sonst wäre der Bundesverband der Deutschen Industrie kaum dafür zu gewinnen.
Ich wiederhole, was ich schon im April hier sagte: Der Preis für eine Tonne CO2 muss bei mindestens 30 € liegen, damit Gaskraftwerke mit Braunkohlekraftwerken konkurrieren können. Wir sollten den Anfangspreis in diesem Bereich festlegen.
Nichts von alledem findet sich in Ihren drei Anträgen. Deswegen lehnen wir auch alle drei Anträge ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir haben uns bereits mehrfach im Plenum und im zuständigen Ausschuss sowie in einer großen Anhörung mit der Salzproblematik in Weser und Werra befassen müssen.
Die Antwort auf meine Frage an die Vertreter der Betreiber in der Anhörung, ob sie sich zukünftig an geltendes Recht halten wollten, fiel ebenso angesäuert wie unbefriedigend aus.
Das steht im schönsten Einklang mit der Schilderung in der Antragsbegründung: Das Unternehmen K+S AG habe im Dezember 2015 beim zuständigen Regierungspräsidium Kassel die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zum Bau einer Pipeline zur Oberweser beantragt. – Dass wir die nicht wollen, hat Herr Markert eben dargelegt. – Damit verweigere es sich der Kooperation und negiere das Verursacherprinzip, ja, es erwäge sogar eine Klage gegen den Masterplan.
Das zeigt, dass man ihnen allzu lange alles Mögliche hat durchgehen lassen. Die haben sich daran gewöhnt, tun und lassen zu können, was sie wollen, und sind immer noch nicht im dritten Jahrtausend angekommen, zumindest an den Standorten in Deutschland nicht. Anderswo hält der weltweit tätige Konzern sehr wohl strengere Regeln als in Deutschland ein. Es geht also – nur nicht freiwillig.
Ganz besonders gilt dies für andere Standorte in der EU. Überall gilt nämlich die Wasserrahmenrichtlinie; überall muss der gute ökologische Zustand der Gewässer wiederhergestellt werden.
Wir hoffen, dass der Masterplan und die weiteren im Antrag geschilderten Maßnahmen umgesetzt werden und zum Erfolg führen. Wer weiß: Vielleicht kann Bremen dann auch wieder Trinkwasser aus der Weser gewinnen, was aufgrund der von K+S verursachten Versalzung seit den 1960er-Jahren nicht mehr möglich war.
Wenn ein Verursacher von Schäden gegen geltendes Recht verstößt und meint, er könne in alle Ewigkeit so weitermachen, obwohl er die technischen und finanziellen Möglichkeiten zur Abhilfe hat, dann ist das eine echte Unverschämtheit und muss gestoppt werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich fasse mich kurz, das meiste ist ja schon gesagt worden. – Das Bundesverwaltungsgericht hat also ein auf den ersten Blick weltfremdes Urteil zu halbautomatischen Jagdwaffen gesprochen. Für mich sieht es jetzt so aus, als seien nicht das Gericht oder die Richter dort weltfremd, sondern als sei das Gesetz fehlerhaft oder missverständlich formuliert. In dem Fall hat ein Gericht, das an geltendes Recht gebunden ist, auch wenig Chancen.
Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, Jägern die Benutzung halbautomatischer Waffen mit zweischüssigem Magazin zu verbieten. Es ist jetzt schon von allen Rednern begründet worden, warum das so ist. Andere bzw. bessere Gründe habe ich auch nicht zu bieten. Also wiederhole ich das nicht. Wenn das Gericht das jetzt also trotzdem verboten hat, dann weil es an das Gesetz gebunden ist. – Dann muss das Gesetz eben entsprechend geändert werden.
Somit stimmen wir der Überweisung in den zuständigen Ausschuss zu, wo wir dem Antrag dann ebenfalls zustimmen werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Protokollanten! Ji schallt ni bang ween, ik warr mien Reed hüüt ni up platt hollen. Also, ihr braucht keine Angst zu haben, ich werde heute nicht plattdeutsch sprechen.
Bereits im Juli 2014 hatte ich hier dargelegt, dass und warum die Sprache der wichtigste Bestandteil menschlicher Kultur ist, dass und warum Niederdeutsch eine eigene Sprache ist und dass und warum es bei der Pflege des Niederdeutschen nicht nur um Traditionspflege geht. Bei der Gelegenheit begründete ich auch, dass Niederdeutsch wie jede Kultur Schutz und Förderung verdient, und führte aus, dass der Europarat dazu die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen herausgegeben hat, die in
Deutschland seit 1999 gilt.
An der damaligen Situation, dass die Umsetzung für Plattdeutsch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich weit gediehen und Nordrhein-Westfalen weit abgeschlagen war, hat sich bedauerlicherweise nichts geändert.
Die Einrichtung eines Beirats, wie im Antrag vorgeschlagen, kann ein Schritt in die richtige Richtung sein, aber greift in der Form, wie er jetzt ursprünglich
geplant war, zu kurz. Das hätte mindestens eine Ausschussbehandlung verdient; eine direkte Abstimmung wäre kontraproduktiv. Allerdings habe ich gerade erfahren, dass die Ausschussbehandlung jetzt beantragt wird und halte das für den richtigen Schritt. Es sieht so aus, als wäre der Antrag ein wenig mit der heißen Nadel gestrickt und mit den Betroffenen vorher nicht ausreichend erörtert worden. Dazu wird man jetzt Gelegenheit haben.
Im vorliegenden Antrag gibt es außerdem keine Aussage darüber, wie man zur Zusammensetzung des beantragten Beirats gelangen will, also zum Wahl- oder Entsendungsverfahren der Mitglieder. Weder die Fachstelle für Niederdeutsche Sprachpflege im Westfälischen Heimatbund noch der Bundesrat für Niederdeutsch wurden, soweit ich weiß, in die Vorbereitung des Antrags eingebunden oder befragt.
Die Einbindung von Wissenschaftlern mag sinnvoll sein, allerdings haben wir im Lande eine niederdeutsche Sprachwissenschaft, die sich bisher jedoch nicht mit aktiv Sprechenden befasste, sondern sich primär um mittelniederdeutsche Dialektforschung kümmerte. Das ist sicher ein akademisch interessantes und ergiebiges Gebiet, das dem Neuniederdeutschen aber erst einmal wenig hilft.
Ich spreche selber Platt – wenn auch kein Westfälisches Platt, sondern Südschleswiger Platt –, und das Thema liegt mir persönlich am Herzen. Obwohl unsere Fraktion den vorliegenden Antrag eigentlich ablehnen wollte, weil eben die Ausschussüberweisung nicht geplant war, erneuere ich meinen Vorschlag, dass sich alle am Thema Interessierten interfraktionell zusammensetzen und besprechen, wie man noch in dieser Legislatur zielgerichtet weiterkommen kann. Über diese Legislatur hinaus – mittelfristig, langfristig – schwebt mir als strategisches Ziel vor, dass Nordrhein-Westfalen alle drei Teile der Sprachcharta des Europarates ratifiziert und umsetzt.
Aktuell zeigt Mecklenburg-Vorpommern, wie man es richtig macht. Dort wird am Sonnabend, also übermorgen, an der Universität Rostock ein gemeinsam mit dem Niederdeutschen Beirat entwickeltes Heimatprogramm mit einem Konzept aus einem Guss vorgestellt: Plattdeutsch in Kindergärten und Grundschulen, in weiterführenden Schulen ab der 7. Klasse als reguläre zweite Fremdsprache belegbar, an vier Gymnasien oder Gesamtschulen und auch als Abiturfach wählbar sowie ein Kompetenzzentrum für die Didaktik des Niederdeutschen an der Uni Greifswald für die Aus- und Fortbildung von Lehrern.
Ik wünsch‘ mir, dat wir dat ook in Nordrhein-Westfalen so lang bringen künnt. – Vielen Dank.
Ich war etwas überrascht angesichts der Antwort, die mein Kollege Wegner auf seine zweite Frage erhalten hatte. Darin hat die Ministerin dargelegt, dass sie keinen Widerspruch darin sieht, dass die Landesregierung aus ordnungspolitischen Gründen die Förderung von Open Educational Resources ablehnt und gleichzeitig diese innovativen digitalen Schulbücher fördert. Ich kann mir eine Denkweise vorstellen, in der das tatsächlich kein Widerspruch ist, …
… allerdings ist das ein unschönes Denkmodell. – Möchte das Schulministerium unter Ministerin Sylvia Löhrmann nicht noch einmal die Haltung zur direkten Förderung von Open Educational Resources überdenken und – ich baue Ihnen eine goldene Brücke – einen breit aufgestellten Fördertopf zur Verfügung stellen, wie es im Bund bereits geschehen ist?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Es gibt seit April 2015 keine Milchquote mehr. Das hat dazu geführt, dass immer mehr Milch produziert wird und die Preise für Milch unter die Erzeugerpreie gefallen sind. Die Milchbauern bangen um ihre Existenz. Im September 2015 gab es eine große Demonstration der Milchbauern in Brüssel. Die haben den Einsatz von Kriseninstrumenten inklusiv freiwilliger Lieferverzichte gefordert.
Der EU-Milchmarkt ist überschwemmt, die Preise sind abgestürzt. In einigen Ländern sind sie schon nah an der 20-Cent-Marke pro Liter. Und ohne eine Reduktion der Produktion wird sich der Markt weiter rapide verschlechtern. Ein Großteil der Michbauern fordert einen EU-weiten Produktionsrückgang. Dazu soll ein Marktverantwortungsprogramm kommen, das unter anderem Bonuszahlungen für freiwillige Produktionskürzungen der Erzeuger vorsieht.
Nationale Ansätze können laut European Milk Bord die Lage nicht stabilisieren, genauso wenig können das regionale ausschließlich in Nordrhein-Westfalen.
Ähnliche Programme fordert auch der Bund der Deutschen Milchbauern. Der hat schon seit Längerem ein Milchmarktkrisenmanagementkonzept entwickelt, unter anderem mit einer privaten Lagerhaltung und noch einigen weiteren Schritten.
Diese vorhandenen Vorschläge und ihre möglichen Kombinationen sind es allemal wert, untersucht und erprobt zu werden. Denn die erscheinen mit den bestehenden Instrumenten machbar. Für die Erzeuger geht es um die Existenz der Höfe, für die Verbraucher um eine EU-weite regionale und gesunde Lebensmittelproduktion, und für die EU um einen stabilen und wettbewerbsfähigen Milchsektor.
Dazu braucht man politische Mehrheiten in der EU und keine Anträge auf regionaler Ebene, wie hier von der CDU vorgeschlagen. Denn EU-weit hat die Politik, vor allem die der CDU in Deutschland, Berlin und in der EU, wo die konservativen Politiker die Mehrheit haben, eine starke Exportorientierung mit Mengenanstieg verfolgt. Sie haben das Fiasko, vor dem Sie jetzt stehen, durch Ihren Marktradikalismus selbst verursacht. Das ist absolut schiefgegangen und muss nun auch auf EU-Ebene wieder korrigiert werden. Alleine werden die Länder, die Einzelstaaten und auch die Bundesländer, keine langfristige und nachhaltige Lösung erreichen.
Selbst die Verbände der Milchviehhalter lehnen nationale Alleingänge als nicht zielführend ab, und da sind Alleingänge von Bundesländern noch viel weniger zielführend. Insbesondere der EU-Agrarkommissar Phil Hogan und der deutsche Agrarminister Christian Schmidt – falls Sie nicht gewusst haben sollten, wie er heißt – müssen hier ihre Haltung aufgeben. Denn die Maßnahmen wie beispielsweise die private Lagerhaltung, die man seit letztem Jahr einsetzt, konnten angesichts eines weltweit überfluteten Milchmarktes keine stabilisierende Wirkung bringen. So wird die Kritik an dieser aktuellen marktliberalen Exportpolitik auch immer lauter.
Das sollte auch die CDU hier im Landtag zur Kenntnis nehmen, und ihre Freunde in der Bundespolitik, den Agrarminister, und in der EU entsprechend auffordern, Konzepte mit den Milchbauern zusammen zu erstellen, um die bäuerlichen Milchbetriebe zu erhalten.
Der EU-Agrarkommissar Phil Hogan ist Mitglied der EVP. Im Europäischen Parlament stellt die EVP seit 1999 die größte Fraktion. Derzeit gehören 216 Abgeordnete der EVP-Fraktion an, darunter die Europaparlamentsmitglieder von CDU und CSU. Schildern Sie denen die Probleme und lassen Sie sich auch von denen auslachen, wenn Sie ihnen mit einer kurzfristigen Vermarktungsplattform nur für NordrheinWestfalen kommen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und hoffentlich zu Hause am Stream! In der Begründung für die Aktuelle Stunde steht, dass Nordrhein-Westfalen ein Drittel der deutschen Treibhausgase emittiert, dass deshalb das neue Pariser Klimaschutzabkommen auch Auswirkungen auf NRW haben wird und dass sich der Landtag daher zeitnah damit befassen muss, welche Bedeutung das für Nordrhein-Westfalen hat.
Das will ich Ihnen gerne sagen: Dass die Regierung sich hier traute, einen Klimaschutzplan ohne Rechtsverbindlichkeit und ohne Einbindung in den Landesentwicklungsplan vorzulegen und ansonsten nur eine Aktuelle Stunde mit wortkarger Begründung anzubieten hatte, zeigt, wie sehr Sie bisher geschlafen haben.
Dann stießen Sie aber auf unseren Eilantrag
und die Ergebnisse aus Paris und sahen sich bemüßigt, einen langatmigen Entschließungsantrag nachzuschieben. Da versuchen Sie vergeblich, das Hohe Lied vom Eigenlob in Sachen Klimaschutz zu singen. Das kommt aber erbärmlich leise krächzend rüber wie eine zerkratzte Schallplatte, die mit 45 rpm aufgenommen, aber mit 33 rpm abgespielt wird. Alles im Klimaschutzplan ist nur angebotsorientiert statt rechtsverbindlich. Ansonsten schieben Sie den „Schwarzen-Kohle-Peter“ weiter an den angeblich zuständigen Bund.
Unsere relevante Kritik am Klimaschutzplan, nämlich die fehlende Verbindlichkeit und die mangelnde Einbindung in den LEP, können Sie auch mit dieser eingedickten Buchstabensuppe nicht übertünchen.
Braun- und Steinkohlekraftwerke spielen beim Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen gar keine Rolle. Halleluja! Jedenfalls werden sie im Entschließungsantrag nicht erwähnt, und der Hambacher Forst – Stichwort: Biodiversität – auch nicht. Was Konflikte birgt, gibt es nicht. Ganz fest die Augen zu! Dann wird es im Kopf so schön dunkel wie in einem aufgelassenen PCB-verseuchten Steinkohlestollen,
und der Klimaschutz hat gewonnen.
Dieser Entschließungsantrag ist so überflüssig wie die fossile Energieproduktion. Da steht nichts Neues drin – noch nicht mal, dass die SPD sowohl im Bund wie im Land mitregiert und so längst allerlei auf den Weg hätte bringen können und sogar gebracht hat, zum Beispiel Klimaschutz durch Hartz IV für längst abgeschriebene uralte Braunkohlekraftwerke.
Dazu passt auch, dass die grüne Kultusministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin keinen
blassen Schimmer von der systematischen Indoktrination von Kindern durch RWE in Schulen hatte.
So viel zu Ihrem Entschließungsantrag, dieser textgewordenen Peinlichkeit, und weiter zum Pariser Abkommen.
Wir haben nach Paris eine andere Situation. Ab 2020 soll ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag in Kraft treten, dessen Ziel die Begrenzung der Erwärmung auf 2 bzw. sogar nur 1,5° C ist. Das bedeutet für Nordrhein-Westfalen, der Ausstieg aus der Braunkohle muss terminiert werden, allerspätestens bis 2030 und am besten durch ein Gesetz, so wie wir es seit 2013 fordern.
Die bisher von der Landesregierung geplanten Maßnahmen taugen nicht einmal für ein Drei-GradZiel. Das muss die Regierung anerkennen und dementsprechend handeln, beim Klimaschutzplan und beim Landesentwicklungsplan, und vor allem muss sie die Leitentscheidung für die Braunkohle komplett überarbeiten.
Sie muss berücksichtigen, dass die nationalen Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele ab 2023 überprüft werden, und deshalb darf sie keinesfalls für die Betreiber Rechtssicherheit über 2023 hinaus schaffen. Sie muss anerkennen, dass auch hier in Nordrhein-Westfalen ab jetzt gilt, dass schon bald der Ausstieg aus der Kohle insgesamt, speziell aus der Braunkohle, schneller kommen muss als bisher geplant.
Wenn jetzt für RWE die Sicherheit garantiert wird, bis nach 2045 Braunkohle abbauen zu dürfen, dann wird einmal wieder der Steuerzahler zahlen müssen, wenn ein beschleunigter Ausstieg zu Schadenersatzansprüchen führt.
Aber nichts davon kommt aus der Landespolitik. Dass die Presse die mangelnden Reaktionen aus der Landespolitik auf das Abkommen monieren muss, ist ein Armutszeugnis nicht nur für die Regierung, sondern auch für die beiden anderen Oppositionsfraktionen. Enttäuschung und Schrecken müssen groß sein bei den vier anderen Fraktionen, dass international endlich mal wieder etwas Greifbares und Verbindliches herausgekommen ist.
Bei uns nicht! Denn wir Piraten zeigen als Einzige klare Kante seit unserem Einzug in den Landtag. Wir Piraten fordern ein Braunkohleausstiegsgesetz. Wir Piraten fordern ein rechtssicheres Frackingverbot. Wir Piraten fordern die Verkehrswende. Wir Piraten wehren uns gegen das Zerschlagen des EEG und der Energiewende. Wir Piraten kritisieren das Hartz IV für alte abgeschriebene Braunkohlekraftwerke. Wir Piraten sagen Ihnen seit Langem, dass Ihre Leitentscheidungen zur Braunkohle Makulatur sind. Wir Piraten fordern, Vorsorge zu treffen für die absehbaren Pleiten der Kommunen, die Aktientäusche mit RWE und Konsorten durchgeführt haben
und jetzt in der Falle sitzen. Und wir rennen hier im Landtag seit fast vier Jahren gegen eine Phalanx aus Dummheit, Ignoranz, Inkompetenz und durch Parteispenden wohlgepflegte politische Landschaften an.
Dennoch haben wir unseren Eilantrag absichtlich zurückhaltend formuliert. Sie können ihm ohne Gesichtsverlust zustimmen. Wir sind gespannt, ob Sie diese absichtlich niedrig gesetzte Hürde nehmen können.
Wir Piraten werden unabhängig davon den Klimaschutz weiterhin auch außerparlamentarisch unterstützen. Wir Piraten fordern weiterhin die lückenlose Aufklärung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und RWE-Werksschutz und deren Angriffe in diesem Sommer auf „Degrowth Summer School“, das Klimacamp und „Ende Gelände“ sowie die Pressefreiheit. Wir Piraten werden uns an der kommenden Deinvestitionskampagne beteiligen. Mit Münster als Beispiel wollen wir unseren Beitrag leisten, dass den Klimakillern der Geldhahn abgedreht wird.
Was schon andere große Investoren angekündigt haben, sollen auch Kommunen, Stadtwerke und Sparkassen durchführen. Sie sollen ihr Kapital aus den Fossilen herausziehen, bevor es verbrannt ist, und sinnvoller investieren. Wer Energiewende und Klimaschutz will, verlässt sich in Deutschland besser nicht allein auf Parlamente und beeinflusste Parteipolitik.
Und glauben Sie ja nicht, dass Paris ausreichend ist. Das ist erst der Anfang. Die IPCC-Expertin Tina Christensen vom Dänischen Meteorologischen Institut sagt:
„Das Pariser Abkommen alleine bringt die globale Temperatur im Jahre 2100 auf drei bis dreieinhalb Grad über die vorindustrielle Temperatur. Das Zwei-Grad-Ziel ist eine Absichtserklärung, der weitere Initiativen mit großen Reduktionen folgen müssen.“
Wenn alle so handeln wie Sie – dabei geht es um das, was Sie bisher vorgelegt haben –, dann landen wir bei 4 Grad oder mehr; denn Paris ist noch gar nicht eingepflegt. Wir sind jetzt bei einem Grad und spüren die Folgen schon massiv. Ihre bisherige Politik als Klimaschutz verkaufen zu wollen und zu glauben, eine Aktuelle Stunde mit Ihrem famosen Entschließungsantrag inklusive schönmalerischer Selbstbeweihräucherung würde Ihnen aus der Bredouille helfen, ist angesichts der Lage makaber und zynisch. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen und Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich stehe hier schon zum zweiten Mal und möchte ganz kurz darauf eingehen, was einige meiner Vorredner hier gesagt haben. Ich werde allerdings nicht auf das eingehen, was die Sprecher der beiden anderen Oppositionsparteien gesagt haben, weil ich darüber lieber gnädig den Mantel des Schweigens hüllen möchte.
Herr Thiel von der SPD als Eingangsredner für diese Debatte war wirklich unglaublich. Das war die strukturkonservative, die fossile SPD, wie wir sie kennen, gegen die die CSU in Passau geradezu revolutionär ist. Sie haben nichts gemerkt und nichts gelernt. Moderne Energiepolitik mit Klimaschutz und Zukunftsfähigkeit für Wirtschaft und Arbeitsplätze geht nicht mit dieser nordrhein-westfälischen SPD, die geht auch nicht ohne sie – die geht nur gegen sie.
Aus der Wirtschaft selbst kommt die massive Forderung nach entschiedenen Maßnahmen. Maßgebliche Teile der deutschen Wirtschaft forderten direkt nach dem Klimaschutzabkommen von Paris, dass wir mehr machen müssen, als wir bisher getan haben, auch mehr, als bisher geplant und in der Diskussion war. Das hat die SPD nicht mitgekriegt.
Herr Sundermann will an die Kinder ran. – Wahrscheinlich brauchen wir mehr RWE an den Schulen. Das war das, was ich seiner Rede entnommen habe.
Frau Brems von den Grünen möchte immerhin darüber reden, wann die Kohleverstromung beendet werden soll, während Herr Thiel vom Koalitionspartner SPD davon gar nichts wissen will. Es sei Zeit, die historischen Aufgaben anzugreifen, Zeit für
den Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen. – Ja, Frau Brems, da müssen Sie sich jetzt mal entscheiden. Entweder ist es Zeit für die historischen Aufgaben, oder es ist Zeit für den Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen. Verbinden können Sie das nur, wenn Sie den Klimaschutzplan rechtsverbindlich machen und in den Landesentwicklungsplan aufnehmen.
Der einzige Redner der anderen vier Fraktionen in diesem Landtag, der etwas gesagt hat, was in die richtige Richtung zielt, war Herr Priggen von den Grünen.
Er hat auf die Divestment-Kampagne hingewiesen, die Kapital frei machen und in die Zukunft investieren soll. Er hat das aufgegriffen, was ich hier auch schon gesagt habe. Das ist richtig.
Umweltminister Remmel sagte, es sei neu, dass Paris die Dekarbonisierung fordert. – Nein, das ist nicht neu, Herr Minister. Das ist das Ergebnis einer langen Diskussion, in der genau das schon lange besprochen und gefordert wird. Seit mindestens einem Vierteljahrhundert ist klar, dass die Dekarbonisierung kommen muss und kommen wird, weil die fossilen Energieträger endlich sind und irgendwann unweigerlich zu Ende gehen. Aus Klimaschutzgründen muss das sogar eher kommen, bevor alle fossilen Energieträger verbrannt sind. Das ist nicht neu. Wenn Sie das hier jedoch als Neuigkeit verkünden, dann zeigt das wirklich das Elend der bisherigen Klimaschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.
Gerne.
Wir wollen die Befunde nicht einfach durch die Welt schicken. Sie sollen anonymisiert werden. Es ist auch völlig uninteressant, ob der Boden von Meier, Müller oder Schulze über den Grenzwerten liegt oder darunter; es geht einfach darum, flächendeckend eine bessere Aussage über den Zustand des Grundwassers zu bekommen.
Wenn es so ist, dass die Brunnenbesitzer diese Untersuchung selber bezahlen müssen, dann muss man einen Weg finden, um das entsprechend auszugleichen, ganz klar. Das soll finanziell gesehen nicht auf deren Rücken passieren. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Zuschauer hier drin und auch draußen! Wir werden uns hier im Plenum zum Einzelplan 10 enthalten. Insgesamt ist dieser Einzelplan 10 nicht so schlecht, dass man dagegen stimmen müsste, aber leider gilt weiterhin, was ich schon in den vorigen Jahren sagte:
Der Zustand in Umwelt und Natur ist traurig, und Besserung lässt auf sich warten. Die Wälder sind in einem schlechten Zustand, Arten sind bedroht, Habitate gehen verloren, der Druck auf die knappen Flächen ist ungebremst, wir finden großflächige und weiter akkumulierte Schadstoffbelastungen durch Kohlekraftwerke, ebenso großflächige und weiter zunehmende Monokulturen in der industrialisierten Landwirtschaft
und mit Belastungen durch Intensivtierhaltung, Dünger und Pestizide, Herr Busen, eine zusätzliche Überdüngung durch Stickoxide aus dem Verkehr.
Wir erkennen die bisherigen Anstrengungen an, aber nach wie vor reichen sie nicht. Es gilt weiterhin, dass wir in allen Bereichen immer nur ein Erkennen der Probleme und ein zu zaghaftes Angreifen sehen. Wir vermissen nach wie vor ein wirklich stringentes Gesamtkonzept in Nordrhein-Westfalen. Das ist weiterhin zu viel Klein-Klein, insgesamt alles noch zu wenig und nicht wirklich Hand in Hand.
Der Landesentwicklungsplan, den ich mir hier vor einem Jahr als eine kräftige Hebelstange für Biodiversität, Flächenmanagement und nachhaltige Entwicklung wünschte, ist nicht zu dieser Klammer eines erforderlichen Gesamtkonzeptes geworden. Den Klimaschutzplan hat man völlig herausgenommen, jedenfalls in der jetzigen Entwurfsfassung, das ist ganz unverständlich. Genauso unverständlich ist die Unverbindlichkeit des Klimaschutzplanes.
Das von der EU eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wegen der Zustände im Vogelschutzgebiet Hellwegbörde ist immerhin gestoppt; leider aber nicht, weil sich die Zustände dort so sehr verbessert hätten, sondern aufgrund von Plänen, die jetzt erst noch geschmiedet werden müssen, und Zusagen, die erst noch gegeben und dann eingehalten werden sollen.
Wir sehen immer noch keine oder nicht ausreichende strategische Aussagen zu Suffizienz, zum konsequenten ökosozialen Umbau, sondern nur dieses „Weiter so!“ mit dem fortgesetzt bedingungslosen Primat einer degenerativen Wirtschaftsweise.
Zum Verbraucherschutz und auch zum geplanten Naturschutzgesetz wird Frau Brand gleich noch einiges sagen.
Wir haben diesem Einzelplan in der Vergangenheit jedenfalls zugestimmt. Im letzten Jahr haben wir ihn abgelehnt, davor haben wir zugestimmt. Wir betreiben hier keine Fundamentalopposition ein. Nichts würde mich mehr freuen als ein Einzelplan, der insgesamt so gut ist, dass wir ihm wieder zustimmen könnten. Dieses Mal hat es dafür nicht gereicht. – Vielen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Stream! Die CDU hat plötzlich die Risiken unsicherer Nuklearanlagen im Ausland erkannt. Das ist eine Erkenntnis, der sie sich im Inland und in diesem Bundesland bisher erfolgreich verschlossen hatte.
Nichts Kritisches kam von Ihnen zu Zwischenlagern, Nukleartransporten, Rückbau von Hamm-Uentrop, Urananreicherung und Konditionierungsanlage. Besonders ehrlich haben Sie sich nicht gemacht.
Wir hätten Ihrem Antrag dennoch zustimmen können – er wäre immerhin ein kleines Puzzleteilchen –, wenn die Landesregierung die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht schon längst so ähnlich ergriffen hätte. Immerhin handelten Sie hierbei konsequent getreu Ihrer Devise: Ahnungslosigkeit schützt nicht vor Blamagen.
Sie wussten offensichtlich auch nicht, dass sich die Landesregierung mit Blick auf die grenznahen Kernkraftwerke unter anderem in Belgien bereits im Jahr 2012 an den damaligen Bundesumweltminister
mit der Bitte gewandt hatte, sich für eine zeitnahe und schnellstmögliche Abschaltung der grenznahen Kernkraftwerke einzusetzen. So steht es in der Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksache 16/6529. Herr Markert, da steht „Abschaltung“, da steht nicht „Stilllegung“.
Aber dass sich eine Landesregierung wie die unsere, die gar nichts vorhat in Verbindung mit dem endgültigen Ausstieg aus der Kernkraft – Sie von den Grünen dürfen jetzt noch mal klatschen –, in Belgien für mehr Sicherheit einsetzt – und das von der Landtagsfraktion einer Partei, die genauso wenig vorhat –, ist wirklich großartig.
Das ist ganz großes Hallenhalma, meine Damen und Herren.
Abzüge in der B-Note bekommen Sie jetzt aber für Ihre Forderung, die Landesregierung möge sich gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass
Deutschland mit Belgien ein bilaterales Abkommen zur Zusammenarbeit in Fragen der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes aushandelt. Denn wie lange ist Ihre Partei jetzt in der Bundesregierung? Hätte das nicht etwas eher und auf dem kleinen Dienstweg kommen können, wenn es ernst gemeint wäre?
Wir hätten aber noch ein paar Vorschläge an die belgischen und deutschen Partner für eventuelle weitere Gespräche mit dem Ziel, die vollständige Abschaltung, also die endgültige Stilllegung der Kernkraftwerke Tihange und Doel zu erreichen.
Da kann die belgische Regierung passenderweise die vollständige Abschaltung und endgültige Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau in die Diskussion bringen, die unsichere Atomkraftwerke im Ausland beliefert und deren Weiterbetrieb ermöglicht.
Wenn es gelingt, gemeinsam mit der belgischen Regierung zu einem Abkommen zu gelangen, das für den nuklearen Ernstfall ein länderübergreifendes Katastrophenschutzkonzept festlegt, kann man die Erfahrungen aus der Stabsübung von September 2013 einfließen lassen, auf die man sich ein halbes Jahr vorbereitete und die trotzdem in einem Fiasko endete.