Filiz Polat

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Last Statements

Herr Birkner, ich möchte Sie gern auf einen Artikel von Karl Doeleke und Michael B. Berger in der HAZ vom 29. Januar 2010 hinweisen. Er trägt die Überschrift „Wulff will keine Routinekontrollen vor Moscheen“. Anlass war, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst die verdachtsunabhängigen Kontrollen im Innenausschuss als rechtlich nicht zulässig bezeichnet hat.
Ich will nur eine Passage zitieren, die eindrücklich aufzeigt, welche Position Sie damals dazu eingenommen haben. Aber es lohnt sich, diesen Artikel ganz zu lesen.
„Die Oppositionsfraktionen und auch der Koalitionspartner FDP forderten am Donnerstag erneut, die Kontrollen sofort einzustellen. Die FDP erwarte, ‚dass Innenministerium und Polizei sich verfassungskonform verhalten und verdachtslose Kontrollen im Umfeld von Moscheen bleiben lassen‘, er
klärte der innenpolitische Sprecher JanChristoph Oetjen. Die FDP habe Schünemann zu einem Gespräch in die Fraktion eingeladen.“
Das ist die Wahrheit!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist es auch bei mir so weit: Ich halte meine letzte Rede im Niedersächsischen Landtag, dem ich 13 Jahre angehört habe. Herr Präsident, das ist ungefähr die Hälfte der Zeit, die Sie dem Niedersächsischen Landtag angehört haben. Aber das war fast ein Drittel meines Lebens. In dieser Zeit habe ich sehr viel erlebt. Auch mein politisches Leben ist natürlich in dieser Zeit sehr geprägt worden.
Ottmar von Holtz hat mich gefragt: Hast du gar keinen Redebeitrag in deinem letzten Plenum? Möchtest du nicht zu dem Punkt „Petitionen“ sprechen? - Der Petitionsausschuss, dem ich fast ein Jahrzehnt angehört habe, hat meine Arbeit mit am meisten geprägt; Klaus Krumfuß weiß das. 2004, als ich für Rebecca Harms nachrückte, behandelte der Petitionsausschuss sehr viele Eingaben, in denen es um Abschiebungen ging. Sie wissen, damals gab es die Härtefallkommission nicht. Viele Familien und Einzelpersonen, die um ein Bleiberecht kämpften, trugen damals ihre Fälle und ihre Schicksale in den Petitionsausschuss.
Ein weiterer Punkt, warum es Sinn macht, bei diesem Tagesordnungspunkt zu sprechen: Wir haben vor Kurzem die Weiterentwicklung des Petitionsrechts beschlossen. Einer der ersten Anträge, die ich geschrieben habe, hieß - Ottmar, du weißt es - „Ein Grundrecht geht online“. Es ging darum, öffentliche Petitionen und öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses zu ermöglichen. Mit Klaus Krumfuß, Frau Lorberg und einigen anderen Kollegen war ich in verschiedenen Landesparlamenten und im Bundestag. Das hat sich in den weiteren Legislaturperioden fortgesetzt, und letztendlich haben wir einen Beschluss zu diesem Thema gefasst.
Wer weiß, zu welchem Thema ich meine erste Rede gehalten habe? Marco Brunotte, weißt du es? - Meine erste Rede betraf die Rauchmelderpflicht.
Der erste Gesetzentwurf, den ich komplett selbst geschrieben habe, betraf das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz. Sie sehen, die Denkmalschutzpolitik lag mir schon damals am Herzen. Ich hatte verschiedene Sprecherfunktionen, aber die Funktion der denkmalschutzpolitischen Sprecherin nehme ich bis heute wahr.
Ein Highlight zu diesem Thema war die Diskussion um den Abriss des Niedersächsischen Landtages. Einige wissen es: Unsere Aktion zum Tag des offenen Landtages haben wir diesem Thema gewidmet. Damals hatte sich auch der Kurator des Museum of Modern Art eingeschaltet. International waren wir im Blickpunkt der Denkmalschützer und der Bewahrer von alter Architektur. Letztendlich haben wir uns gemeinsam dazu entschlossen, nicht abzureißen, sondern zu sanieren.
Frau Ross-Luttmann, hoffentlich werden auch wir im Oktober dabei sein, wenn der neue Landtag eingeweiht wird - auch wenn wir dort dann nicht mehr Platz nehmen dürfen.
Ah, okay. Gut.
Noch einmal zu den Einzelfällen: Viele wissen, dass ich eine sehr engagierte Politikerin bin. Eines habe ich wirklich gelernt: Man muss bis zum bitteren Ende für seine Meinung, für seine Problemlösungen streiten.
Bei den Einzelfällen - uns liegen sie alle sehr am Herzen - geht es um das große Ganze. Gerade bei den Abschiebungen geht es auch immer um die einzelnen Familien. Einen Fall möchte ich noch einmal herausgreifen, weil er auch so prägend für die Zeit war, in der ich hier Politik machen durfte, nämlich Zahra Kameli. Ich weiß nicht, ob sich noch alle an sie erinnern; alle haben immer noch Gazale Salame im Hinterkopf.
Zahra Kameli ist die damals 24-jährige Iranerin, der 2005 die Abschiebung drohte. Hedwig Mehring - ehemals Caritas - ist hier. Zahra Kameli war konvertiert, hatte ihren Mann verlassen, und ihr drohte die Steinigung im Iran. Zu der Zeit haben wir bekanntlich sehr viel um ein Bleiberecht, ein humanitäres Bleiberecht gestritten. Letztendlich haben wir versucht - viele auch interfraktionell -, ein Bleiberecht zu erwirken. Im Februar 2006 stand aber der Abschiebetermin fest. Daraufhin haben wir eine Sonderausschusssitzung beantragt und gemeinsam einen Appell verfasst, hier alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Das Problem war nur: Der damalige Innenminister Uwe Schünemann sagte, er habe keine rechtlichen Möglichkeiten. Bundesinnenminister Otto Schily hingegen verwies auf das Land und sagte: Ihr habt aber Möglichkeiten, z. B. die Gründung einer Härtefallkommission. - Die hatten wir zu diesem Zeitpunkt nicht. Sie wissen, damals schaltete sich auch Margot Käßmann ein.
Was viele nicht wissen: Am Tag darauf sollte die Abschiebung stattfinden. Zahra Kameli wurde zum Frankfurter Flughafen gefahren. Wie es bei mir im Büro in solchen Fällen immer der Fall war, wurde eine - wie nennt man das im Innenministerium? -
Taskforce eingerichtet, und wir haben auf dem Bildschirm beobachtet, ob der Flieger schon gestartet war. Dann rief die Flughafenbeobachtung an und sagte: Wir brauchen irgendetwas Offizielles! Der Lufthansa-Pilot überlegt, nicht zu fliegen, weil er nicht derjenige sein will, der die Abschiebung letztlich in die Tat umsetzen muss. - Dann haben wir denen aus dem Büro einfach den Petitionsbeschluss zugefaxt. Zehn Minuten später klingelte mein Telefon. Der Lufthansa-Pilot wollte bestätigt wissen, dass es sich wirklich um ein offiziel
les Dokument handelte. Die Abschiebungsbeobachtung wisse nicht so recht, ob es womöglich gefälscht sei. Ich habe die Gültigkeit des Dokuments bestätigt, und Zahra Kameli wurde letztendlich nicht abgeschoben.
Ich will damit nur sagen: Es lohnt sich, bis zum Ende an der Lösung eines Problems dranzubleiben. In diesem Fall waren wir ja alle der Meinung, dass es keinen Sinn macht, Zahra Kameli abzuschieben. Sie war letztendlich auch Auslöser dafür, dass wir dann zwar noch nicht mit der Härtefallkommission, aber - Frau Mundlos weiß das - mit dem Härtefallgremium ein Konstrukt geschaffen haben, das schließlich in die Härtefallkommission mündete.
Eine weitere kleine Anekdote möchte ich als entwicklungspolitische Sprecherin erzählen - viele wissen das, einige nicht; wahrscheinlich aber diejenigen, die von der Küste kommen -: Unter Christian Wulff hatten wir eine partnerschaftliche Beziehung zu Tansania aufgebaut - das war eine Folge der Afrika-Politik von Horst Köhler -, und eine Delegation flog nach Tansania. Ein Highlight dieser Reise war, zu schauen, ob die „African Queen“ noch existiert. Wer den Hollywoodklassiker mit Katharine Hepburn und Humphrey Bogart kennt, weiß, dass er eine besondere Beziehung zum Land Niedersachsen hat: Das Schiff, das heute noch als Fahrgastschiff auf dem Tanganjika-See in Tansania fährt, wurde nämlich in der Meyer-Werft gebaut und ging 1913 unter dem Namen „Graf Götz“ als Fahrgastschiff auf dem Tanganjika-See in Betrieb. Heute schippert es als „Liemba“ immer noch dort herum. Die „Friends of Liemba“ in Papenburg hatten gehofft, sie nach Papenburg zurückholen zu können. Die Tansanier hätten ihnen das aber wirklich übel genommen, weil sie auf dieses Schiff angewiesen sind. Die Papenburger suchen nun nach wie vor noch große Spender, damit dieses Schiff noch einmal saniert werden kann. Also auch hier gilt: Man lernt sehr viel im Land Niedersachsen.
Abschließend noch ein paar Worte zu den Kolleginnen und Kollegen. Ich habe mit sehr vielen Kollegen in diesen vielen Funktionen zusammengearbeitet. Prägend waren für mich natürlich die Kollegen aus dem Migrationsbereich, aus dem Innenbereich, aus dem Petitionsbereich - Frau Lorberg, Klaus Krumfuß, Petra Tiemann, Ulli Watermann.
Mit Silke Lesemann, mit der ich auch sehr lange im Integrationsbereich zusammengearbeitet habe, hatten wir eine Zeitlang eine Taskforce mit ErnstGottfried Mahrenholz und Herbert Schmalstieg; da haben wir uns immer hier im Café getroffen, und mit Uwe Schwarz als sozialpolitischem Sprecher intensiver in den letzten fünf Jahren.
Mit Doris Schröder-Köpf haben wir - auch in den letzten fünf Jahren - eine Freundschaft aufgebaut, und ich muss sagen: Ich bedanke mich noch einmal. Ich habe nämlich irgendwann einmal auf einen falschen Prinzen gesetzt. Da hast du mich im wahrsten Sinne des Wortes gerettet.
Ganz besonders möchte ich mich auch bei Heinz Rolfes bedanken - wir haben immer vor Ort zusammengearbeitet - und bei meinen Kollegen aus dem Wahlkreis Christian Calderone, Clemens Lammerskitten. Das gilt natürlich auch für Katrin Wahlmann und Claus Peter Poppe, der ja nicht mehr im Landtag ist.
Auch mit Nobert Böhlke - er ist leider nicht mehr Mitglied des Landtages; er ist verstorben - hatte ich viele tolle Erlebnisse, zuletzt auf unserer Italienreise, wo ich vom Zoll herausgeholt wurde, weil ich seine Salami im Rucksack hatte, die nicht mehr in seinen passte.
Unvergessen ist auch die Italienreise in der letzten Legislaturperiode mit dem Besuch in Palermo und der Flüchtlingsaufnahmestelle in Caltanissetta.
Bedanken möchte ich mich ganz besonders bei meiner Fraktion - vor allem bei dieser Fraktion. Ihr seid die beste Fraktion ever!
Ich glaube, es wird - wenn es am Sonntag mit der Bundestagskandidatur klappt - nicht annähernd so schön und abwechslungsreich, so freundschaftlich und familiär werden - das kann ich mir einfach nicht vorstellen - wie hier im Niedersächsischen Landtag. Ich habe das vorhin auch der Presse gesagt: Es ist hier eine andere Mentalität, es ist lockerer.
Einige Kolleginnen und Kollegen wissen, dass ich Wörter sammle. Herzlichen Dank an die Landwirtschaftspolitiker! Zwei Drittel meiner Wörterliste haben die Landwirtschaftspolitiker beigetragen. Ich weiß nicht, ob ich es im Bundestag annähernd schaffen werde, diese Liste weiterhin so zu füllen. Sie reicht vom Mähtod über die Abkotfläche bis zu den Schwanzzählern. Mein neuestes Wort - ich habe es gestern entdeckt - ist die Leasing-Stute. Thela Wernstedt, ich glaube, darum müssen sich die Frauenpolitikerinnen noch einmal kümmern.
Im Zusammenhang mit dem Begriff Leasing-Stute, Herr Präsident, auch noch einen herzlichen Dank an Sie, Klaus-Peter. Wir haben auch sehr lange zusammengearbeitet. Wir haben harte Gefechte - du hast es gesagt - mit Herrn Biallas geführt. Ich kann auch sagen: Mit Herrn Biallas habe ich ein sehr freundschaftliches Verhältnis, aber natürlich kein so freundschaftliches wie mit dir; denn viele wissen, dass Klaus-Peter und ich nicht nur Freunde, sondern irgendwie auch das Landtagsehepaar sind. Als er mich als seine Begleitung zur Hengstparade im Landesgestüt in Celle eingeladen hatte, sind wir gemeinsam mit der Vizepräsidentin Gabriele Andretta in der Kutsche eingefahren und als „Herr und Frau Bachmann“ vorgestellt worden.
Also auch das kann im Niedersächsischen Landtag passieren: Ehe für alle!
Machen Sie es gut! Viel Glück und weiterhin so spannende und leidenschaftliche Debatten, wie ich sie in den 13 Jahren gemeinsam mit Ihnen führen durfte.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Oetjen, für Ihren differenzierten Beitrag.
Ich glaube, es ist unumstritten, dass die Stadt Salzgitter und besonders einige Stadtteile einen sehr hohen Ausländeranteil haben, teilweise höher als die Oberzentren Hannover, Augsburg und Nürnberg. Der Ausländeranteil liegt teilweise bei bis zu 40 %
Das ist aber auch nicht erst seit gestern so, sondern historisch gewachsen. Die größte Zuwanderungsgruppe sind nach wie vor die Türken; da ist der Ausländeranteil noch hoch, weil viele nicht eingebürgert sind. Auf dem zweiten Platz liegen aufgrund sehr starken Zuzugs - das wurde gesagt - die syrischen Staatsangehörigen. Dann kommt schon die polnische Community.
Frau Jahns, es ist sehr schade, dass Sie und die CDU die Wohnsitzauflage als Allheilmittel für die sehr komplexen Problemlagen der Stadt Salzgitter und vielleicht auch einiger anderer Städte ansehen. Die Wohnsitzauflage - das wurde vom Kollegen Oetjen gesagt - ist mitnichten ein Instrument, um den Ausländeranteil zu senken, was der Wunsch der Stadt Salzgitter wäre. Die Stadt Salzgitter will - um es mit den Worten von Seehofer zu sagen - eine Obergrenze, und das möglichst für
bestimmte Stadtteile. Es sollen nicht mehr Ausländer kommen, weil sich dann das gesellschaftliche Bild verschiebt.
Wenn es soziale Problemlagen gibt - eine hohe Arbeitslosenquote, einen Mangel an Kindergartenplätzen und Schulsozialarbeit -, dann muss man an diesen Punkten anpacken. Aber wenn man weniger Ausländer haben will, dann muss man andere Lösungen finden. Dann muss das auch so benannt werden. Dafür ist die Wohnsitzauflage, wie gesagt, nicht geeignet.
Um den Widerspruch darzulegen, möchte ich aus einem Artikel einer Zeitung aus Salzgitter zitieren. Da gab es nämlich vor einigen Monaten Flüchtlingsproteste. Herr Klein und andere Kollegen wissen es: Es gibt dort eine Diskussion um die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Dort haben drei Iraner, die noch im Asylverfahren sind und somit einer Wohnsitzauflage unterliegen - sie müssen nämlich in Salzgitter wohnen bleiben -, protestiert und sich auf die Straße gelegt, mit dem Ziel, aus Salzgitter wegziehen zu dürfen. Da sagt die zuständige Dezernentin: Nein, sie können noch nicht wegziehen. Sie sind noch nicht anerkannt. Wären sie anerkannte Asylbewerber, dürften sie wegziehen. - Sie sehen also, wie absurd die Forderung nach einer Wohnsitzauflage ist, gerade im Fall Salzgitter.
Frau Jahns, zu Ihrem Versuch, einen Keil in die rot-grüne Koalition zu treiben: Wir sind nicht die Einzigen, die gegen diese Wohnsitzauflage sind. Weil das breiten Raum in Ihrem Antrag einnimmt, möchte ich aus diversen Stellungnahmen zu dem vermeintlichen Integrationsgesetz auf Bundesebene zitieren. Da waren, glaube ich, alle Verbände gegen eine Zuzugssperre, wie sie jetzt auch diskutiert wird, also eine Obergrenze für Salzgitter.
Ich zitiere die Stellungnahme des Niedersächsischen Städtetags:
„Kritisch sehen wir allerdings die Regelung einer Zuzugssperre. Diese widerspricht der Forderung des Deutschen Städtetags nach einer gleichmäßigen Verteilung der Flüchtlinge.“
Ich zitiere den Paritätischen Wohlfahrtsverband:
„Die geplanten Wohnsitzzuweisungen sind nicht geeignet, die nachhaltige Integration sicherzustellen. … Dadurch werden Geflüchtete selbst nach ihrer Anerkennung 3 Jahre lang gegenüber anderen Arbeitssuchenden diskriminiert. Stattdessen bedarf es eines
flächendeckenden Ausbaus von Integrationsangeboten.“
Ich kann nur ergänzen: Dieser Ausbau geschieht hier in Niedersachsen. Insbesondere legen wir aktuell - die Sozialministerin ist ja leider heute nicht da - ein Programm auf - Rot-Grün hat es in den Haushalt eingestellt - für ein besonderes Quartiersmanagement, gerade vor dem Hintergrund der Fluchtmigration, mit mehreren Hunderttausend Euro.
Die AWO:
„Wohnsitzauflagen wirken letztlich desintegrativ und haben - wie beim Königsteiner Schlüssel für Asylbewerber/-innen ersichtlich - in vielen Fällen die beklagten Segregationstendenzen nicht verhindert. … Flüchtlinge müssen die Chance erhalten, dort zu leben, … wo sie, denen es naturgemäß an Beziehungen in die Aufnahmegesellschaft mangelt, auf … Netzwerke … zugreifen können.“
An dieser Stelle möchte ich die Situation in einigen ostdeutschen Bundesländern ansprechen, in denen es Wohnsitzauflagen gibt. Dort gibt es massive Probleme mit rassistischen Übergriffen. Die Flüchtlinge wollen und müssen wegziehen, können es aber nicht, weil sie verpflichtet wurden, drei Jahre dort ihren Wohnsitz zu nehmen.
Die Stellungnahme der Diakonie wird noch deutlicher:
„Die gesetzliche Neuregelung einer Wohnsitzauflage … begegnet ernsthaften rechtlichen und integrationspolitischen Bedenken der Diakonie. … Die Diakonie Deutschland hält die geplante Neuregelung für integrationshemmend und befürchtet, dass mit der Regelung die Fehler und Mängel der sog. EASY-Verteiler während des Asylverfahrens wiederholt und vertieft werden.“
Der Gewerkschaftsbund: Wohnsitzauflagen sind integrationspolitisch nicht sinnvoll.
„Die vorgesehenen Wohnsitzauflagen berücksichtigen wesentliche Integrationsindikatoren nicht. Schlimmer noch, sie sind als Integrationshemmnis zu betrachten, vor allem dann, wenn die Betroffenen keine oder nur geringe Chancen haben, die Voraussetzun
gen für die Aufhebung der Auflagen zu erfüllen.“
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Eine Wohnsitzauflage
„kann … die Effizienz der Arbeitssuche und damit die Arbeitsmarktintegration beeinträchtigen … Aus Sicht der Arbeitsmarktforschung sind Mobilitätsbeschränkungen grundsätzlich problematisch.“
Ich habe hier noch drei, vier Seiten. Ich könnten noch mehrere Zitate bringen.
Am besten, Frau Jahns, machen wir eine umfangreiche Anhörung. Dann werden Sie Ihren Antrag zurückziehen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Thiele, Sie haben Ihre Position jetzt relativiert und gesagt, dass Sie auf den Einzelfall abstellen. Aber auf Ihrem Parteitag ist das Konstrukt der doppelten Staatsbürgerschaft insgesamt infrage gestellt worden. Es wurde gesagt, Menschen mit einem doppelten Pass stünden in einem Loyalitätskonflikt. Deshalb frage ich Sie: Unterstellen Sie den Abgeordneten mit doppelter Staatsbürgerschaft hier im Niedersächsischen Landtag einen Loyalitätskonflikt, Herr Thiele?
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich werde mich auf die Bereiche Pflege, Migration und Queer-Politik konzentrieren.
Meine Damen und Herren, das Leben kann sich von der einen Minute auf die andere schlagartig ändern: ein Schlaganfall, ein Sturz im Alter oder die Diagnose Alzheimer. Jeder Mensch, der dann pflegebedürftig wird, hat zu diesem Zeitpunkt seine eigene ganz persönliche Lebenssituation. Dennoch wünschen sich fast alle Menschen dasselbe, nämlich ein weiterhin selbstbestimmtes und würdiges Leben. Dafür bedarf es der Unterstützung von pflegenden Angehörigen sowie guter und zufriedener Pflegekräfte.
Meine Damen und Herren, das sind unsere Leitlinien, das ist unser Maßstab. Danach richten wir unsere Pflegepolitik im Land aus. Daran orientiert sich die Ministerin, auch gegenüber dem Bund im Bundesrat.
Zur Fachkräftesicherung in der Pflege. Ich möchte wiederholen, dass wir im Februar letzten Jahres die Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung gesetzlich abgesichert haben. Das ist eine wichtige Aufgabe. Hierfür sind im Haushalt knapp 7,7 Millionen Euro verankert. Im Jahr 2018 steigt der Betrag auf 8,5 Millionen Euro.
Ein wichtiges Vorhaben, das wir hier im Landtag einstimmig unterstützen, ist das Reformvorhaben zur Zusammenführung der Fachkraftberufe in der Pflege zu einer einheitlich generalistischen Pflegeausbildung. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass auch hier die Ministerin unermüdlich Druck auf Bundesebene macht und aktuell eine Bundesratsinitiative mit Bremen und Hamburg unterstützt, die am Freitag im Bundesrat noch einmal eindringlich an den Bund appelliert, die Gesetzesinitiative zum Pflegeberufereformgesetz zum Abschluss zu bringen; denn das ist auch für eine verlässliche Planung der Ausbildungsbetriebe, der Auszubil
denden und vor allem auch unserer Fachschulen im kommenden Jahr notwendig.
Meine Damen und Herren, mit der Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung kommt die von uns schon lange unterstützte und geforderte solidarische Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung.
Ein wichtiger Punkt ist - Herr Brunotte hat dies angesprochen -: Pflegebedürftige wollen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben. Dafür unterstützen wir mit nicht unerheblichen Zuschüssen die ambulanten Pflegeeinrichtungen mit ca. 48 Millionen Euro im Jahr 2017 und mit etwa 49 Millionen Euro im Jahr 2018. Das ist der Gesamtbetrag. Drei Viertel davon entfallen auf die ambulanten Pflegeeinrichtungen, knapp 3 Millionen Euro auf die Zuschüsse für Kurzzeitpflegeplätze.
Das Förderprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ mit 6,2 Millionen Euro hat Herr Brunotte bereits angesprochen. Ich gehe nicht näher darauf ein. Auch das ist ein wichtiges Projekt der Landesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich das Förderprogramm „Neues Wohnen im Alter“. Mein Kollege Schremmer und ich haben uns aktuell von der Fachstelle für Wohnberatung und dem Forum Gemeinschaftliches Wohnen darüber unterrichten lassen. Das ist ein sehr erfolgreiches Projekt, um den Bereich der alternativen Wohnformen in Niedersachsen weiterhin und gut auf den Weg zu bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich schon wundern: Frau Joumaah und Frau Eilers, ich weiß jetzt nicht mehr, ob Sie bei den Beratungen in der besagten Sitzung der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe dabei waren. Ich hatte dies auch schon bei der Einbringung erwähnt. Darin sitzen die relevanten Organisationen, die im Migrationsbereich tätig sind, und auch zwei nicht unwesentliche Beraterinnen und Berater aus der Wissenschaft, nämlich u. a. der renommierte Professor Dr. Bade. Aus der Sitzung der Kommission, die als Erste den Haushalt beraten hat, möchte ich ein Zitat wiedergeben, weil das vielleicht nicht alle im Protokoll nachgelesen haben. Herr Professor Bade zeigte sich zum Haushalt wirklich nicht wenig
begeistert, um es einmal so auszudrücken. Ich zitiere:
„Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass mich der vorliegende Haushaltsplanentwurf... außerordentlich stark beeindruckt“
hat.
„Das, was Niedersachsen auf die Beine gestellt hat und noch stellt, ist enorm. Zudem befindet es sich inhaltlich... auch auf dem neuesten Stand.“
Das war nur eine Aussage. Ein solches Zeugnis von dem renommiertesten Migrationsforscher Deutschlands ist doch was, meine Damen und Herren!
In allen Bereichen des Migrationshaushaltes wurden die Ansätze bereits im Entwurf des Einzelplans 05 durch die Ministerin nach den Bedarfen erhöht. Nichtsdestotrotz haben wir in unserem Änderungsantrag einen Schwerpunkt gesetzt, weil das auch in der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe deutlich wurde, nämlich beim Themenfeld Gesundheit im Kontext Flucht. Diese Punkte haben die Oppositionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag leider gestrichen. Das verwundert uns umso mehr, als doch gerade auch die Gesundheitspolitiker wissen müssten, wie viele der Menschen, die uns erreichen, traumatisiert sind. Studien dazu sagen, bis zu 30 % leiden an seelischen Erkrankungen.
Deshalb haben wir den Gesundheitstopf im Kontext Flucht, der schon um eine halbe Million Euro aufgestockt wurde, noch einmal drastisch auf knapp 5 Millionen Euro erhöht. Das Ziel, meine Damen und Herren, ist: Neben dem Psychosozialen Zentrum - das ist das erste Zentrum, das überhaupt in Niedersachsen existiert; unter SchwarzGelb gab es nichts zur Versorgung traumatisierter Flüchtlinge - wollen wir in die Fläche gehen, Frau Joumaah, und Angebote für seelisch erkrankte und traumatisierte Flüchtlinge in ganz Niedersachsen aufbauen. Das ist eine ganz wichtige Forderung der Organisationen und Verbände und vor allem auch der bisher in den Regeldiensten der Gesundheitsversorgung Tätigen, die um die schwierige Lage in der Versorgung von Traumatisierten wis
sen. Da glauben wir, mit unserem Haushaltsänderungsantrag einen wichtigen Akzent zu setzen.
Den Aufbau von regionalen Dolmetscherdiensten wollen wir zudem unterstützen. Die Qualifizierung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern ist ein wichtiger Punkt, der auch im nächsten Jahr vielen ehrenamtlich Tätigen und den Kommunen Unterstützung geben wird.
Zum Schluss noch zu den Beratungsstrukturen. Ich muss mich immer wieder wundern: Die Flüchtlingssozialberatung haben wir, nachdem Sie sie drastisch abgebaut haben, finanziell sukzessive aufgestockt. Von 1 Million Euro kommend, sind es jetzt 11 Millionen Euro. Im ganzen Land arbeiten professionelle Fachberaterinnen und Fachberater.
Daneben haben wir die Mittel für das bürgerschaftliche Engagement - auch mit der Richtlinie und mit der Richtlinie „Vielfalt und Teilhabe“ - ebenfalls verdoppelt, und zwar auf 6 Millionen Euro. Das wollen Sie mit Ihrem Änderungsantrag streichen.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich das Projekt „Queerness Niedersachsen“. Hier unterstützen wir die Landesregierung bei ihrer Vielfaltskampagne.
Sehr verehrte Damen und Herren, in diesem Sinne für ein weltoffenes, gerechtes und vielfältiges Niedersachsen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte noch zwei Aspekte zum Bereich Flüchtlingsaufnahme im Einzelplan 03 hinzufügen.
Es wurde deutlich, dass wir vor großen Herausforderungen gestanden haben. Umso mehr irritiert mich die Analyse der Oppositionsfraktionen, dass Niedersachsen hier seine Hausaufgaben nicht gemacht habe. Es waren die Bundesländer, die vor allem im letzten Jahr, 2015, die Aufnahme von Flüchtlingen organisiert haben. Wir mussten innerhalb von wenigen Monaten - der Innenminister weiß das -, ungefähr in einem Zeitraum von drei Monaten, fast 80 000 Geflüchteten eine Unterkunft bieten. Bis zu dem Tag haben der Innenminister und das Innenministerium die Kommunen gebeten, hier Unterstützung zu leisten. Erst als wirklich Not am Mann war, wurden die Kommunen angewiesen, dass sie unterzubringen haben.
Entsprechend sind die Haushalte ausgestaltet. Wir haben, ausgehend von 2014, ungefähr 36 Millionen Euro für die Landesaufnahmebehörde im Haushalt gehabt und sind jetzt bei knapp dem Zehnfachen: 403 Millionen Euro. In 2016 lag die Zahl bei 674 Millionen Euro, weil dort noch die ganzen Notunterkünfte entsprechend etatisiert waren. Das wurde für das Jahr 2017/2018 noch einmal abgebaut.
Derselbe Ansatz ist bei den Kommunen vorhanden. Wir geben ungefähr 1 Milliarde Euro direkt an die Kommunen, und zwar einmal über die Kostenpauschale. Aber wir geben auch die Mittel des Bundes weiter - diese machen jedoch nur 10 % dieses Anteils aus -, beispielsweise die Integrationspauschale in Höhe von 190 Millionen Euro. Wir geben allein an die Kommunen 800 Millionen Euro
nur für die Versorgung in den ersten 15 Monaten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die anderen Bereiche wurden im Zusammenhang mit dem Migrationshaushalt angesprochen. Das kann sich sehen lassen.
Ich wünsche uns ein erfolgreiches neues Jahr 2017!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Pflegekammer in Niedersachsen in greifbarer Nähe“ - so heißt es auf der Informationsplattform des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe.
Ja, meine Damen und Herren, verehrte Gäste, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, aller guten Dinge sind drei. Es ist so weit: Nach SchleswigHolstein und Rheinland-Pfalz beschließen wir heute die gesetzliche Grundlage für die Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen.
Seit über 20 Jahren, Frau Bruns, engagieren sich Pflegekräfte, der Niedersächsische Pflegerat, Verbände wie der DBfK - namentlich möchte ich hier ganz herzlich Frau Mauritz begrüßen - und der Förderverein Pflegekammer - ganz herzliche Grüße von unserer Fraktion an Frau Skibicki, die ebenfalls hier ist! - für deren Gründung.
Vor allem im letzten Jahr hat die Diskussion um die Pflegekammer deutlich an Fahrt aufgenommen. Wir haben zahlreiche Gespräche geführt. Die Landesregierung hat Veranstaltungen organisiert. Wir haben viele Zuschriften erhalten - positive wie negative - und eine große Fachanhörung im Ausschuss durchgeführt.
Eines, Herr Matthiesen, wurde wieder einmal sehr deutlich: Der Großteil der Gegnerinnen und Gegner setzte sich aus Organisationen und Verbänden zusammen, die nicht die Pflegekräfte vertreten, sondern vielmehr deren Arbeitgeber. Frau Skibicki hat es in einem Leserbrief wirklich auf den Punkt gebracht:
„Seitdem die Errichtung einer Pflegekammer in den Bereich des Möglichen rückt, haben Arbeitgeberverbände … und Gewerkschaften ihr Herz für die desolate personelle Ausstattung in Altenheimen und Krankenhäusern entdeckt.“
Meine Damen und Herren, natürlich haben wir auch zahlreiche Petitionen von Pflegekräften erhalten, die gegen eine Zwangsmitgliedschaft sind. Aber eines ist doch unstreitig: dass der Eingriff in Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes verhältnismäßig sein muss.
Mit der erstmaligen Verkammerung einer Berufsgruppe, die überwiegend abhängig beschäftigt ist, betreten wir in verfassungsrechtlicher Hinsicht Neuland. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat deshalb die Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eingehend begutachtet.
An dieser Stelle möchte auch ich mich ganz herzlich bei Frau Brüggeshemke bedanken. Es war wirklich eine grandiose Leistung, das verfassungsrechtlich zu begutachten - parallel zu der vielfältigen Arbeit, die Frau Brüggeshemke im Rahmen
des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses leistet.
Wichtig ist, an dieser Stelle zu erwähnen, dass laut GBD die von der vorherigen Landesregierung durchgeführte Befragung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung keine Relevanz für den Schutz der Grundrechte des Einzelnen bzw. den Eingriff in diese hat. Entscheidend sind vielmehr die Regelungen zu den Berufspflichten - in § 23 und § 24 - sowie vor allem die Höhe des Kammerbeitrages.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, legen die Kammermitglieder den Kammerbeitrag selbst fest. Es liegt nun an den Pflegekräften, diese Kammer mit Leben zu füllen - wie das bei den anderen Kammern auch geschehen ist -, die skeptischen Kolleginnen und Kollegen von den Vorteilen zu überzeugen und eine starke berufsständische Vertretung auf dem Weg zu bringen.
Herr Hilbers, meine Fraktion ist der festen Überzeugung, dass das gelingen wird.
Die Pflegekammer wird nämlich - mit 70 000 Mitgliedern - eine der größten berufsständischen Vertretungen Deutschlands werden.
Meine Damen und Herren, wir sind überzeugt, dass die Kammer einen entscheidenden Beitrag dazu leisten wird, die Pflege zu einem der attraktivsten Berufe in Niedersachsen zu machen, selbstbewusst die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln und die eigenen Interessen eigenständig zu vertreten - wie es für andere Professionen im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten selbstverständlich ist.
Meine Damen und Herren, Herr Brunotte ist schon auf einige Punkte eingegangen, die wir im Verlauf der Beratungen noch geändert haben. Ich möchte sie an dieser Stelle noch einmal hervorheben. Die Meldeverpflichtung für Arbeitgeber innerhalb der Gründungsphase ist aufgenommen worden. Wir haben das Wahlverfahren für die Kammerversammlung modifiziert und die Listenwahlvorschlä
ge aufgenommen. Außerdem haben wir die Höhe der Ordnungsgelder, die ja auch in der Kritik stand, insofern variiert, als sie an die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.
Meine Damen und Herren, seit über 100 Jahren fordern Pflegende die Selbstverwaltung ihres Berufes. Agnes Karll definierte bereits 1903 auf der Gründungsversammlung der Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands erstmalig das Selbstverständnis der Pflegeberufe:
„Wir, die als selbstständige, selbstverantwortliche Menschen dem Leben gegenüberstehen, sind selbst schuldig, wenn wir nicht die rechtlichen Wege suchen und bahnen helfen, um fähig für unsere Lebensaufgabe zu werden. Wer soll denn unseren Beruf aufbauen, wenn wir es nicht selbst tun.“
In diesem Sinne wünschen wir den Pflegekräften, allen Engagierten gutes Gelingen. Wir danken für die Arbeit im Errichtungsausschuss. Wir wünschen den Mitgliedern im Gründungsausschuss viel Erfolg.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde gerne wissen, in welchen Regionen in Niedersachsen sich der Ökolandbau besonders stark entwickelt hat. Mich interessiert natürlich insbesondere die Region bzw. der Landkreis Osnabrück.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Sehr geehrte Frau Bischoff, Frau Welz und Frau Neumann, auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt Sie hier recht herzlich.
Ich möchte mich meinen Vorrednerinnen und Vorrednern darin anschließen, dass wir uns gemeinsam gegen Pauschalierungen und Generalverdächtigungen gegenüber einer großen Zuwanderungsgruppe, nämlich gegenüber den Deutschen aus Russland, verwehren müssen.
Es war wichtig, Frau Lorberg, dass Sie das in Ihrer Rede deutlich gemacht haben; denn als ich die Große Anfrage gelesen habe, war mein erster Eindruck, dass Sie doch in diese Richtung tendieren. Einerseits haben Sie einen sehr großen Teil des Einleitungstextes den Presseberichterstattungen gewidmet, die gerade die Russlanddeutschen und die Aussiedlerinnen und Aussiedler in diesen Kontext setzen. In einem Anfragetext können Sie sich davon natürlich nicht distanzieren. Zum Glück haben Sie dies aber in Ihrer Rede getan.
Einen Großteil Ihres Fragenkatalogs widmen Sie eben doch gewissen Stigmata. Einige Fragen beziehen sich auf die Anzahl der Rauschgifttoten, auf kriminelle Auffälligkeiten bei Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und auf Probleme mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern im Strafvollzug. Ich hatte den Eindruck, dass Sie damit einen Schwerpunkt jenseits des „Falles Lisa“ setzen wollen - der der Erfolgsgeschichte der Deutschen aus Russland hier in Niedersachsen aber nicht gerecht geworden wäre.
- Ich sagte ja, dass Sie das in Ihrer Rede so nicht gesagt haben. Vielleicht habe aber ich da zu große Vorurteile.
Ich entschuldige mich dafür an dieser Stelle.
Der Innenminister hat es betont: Die Aussiedlerinnen und Aussiedler bzw. die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind die größte Zuwande
rungsgruppe in Niedersachsen. Keine andere Gruppe hat Niedersachsen - auch im Vergleich zu anderen Bundesländern - so geprägt wie diese Zuwanderungsgruppe. Es wurden einige Studien zitiert, auch in der Großen Anfrage.
Das Ganze ist auch eine Erfolgsgeschichte. Aber ich muss hinzufügen: Die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler galten nicht immer als Zuwanderungsgruppe. Dazu kam es erst Ende der 90er-/Anfang der 2000er-Jahre, als diese Gruppe dann auch statistisch erfasst wurde.
Im Übrigen wurde die Landsmannschaft dann auch als ordentliches Mitglied in die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe aufgenommen. Frau Lilli Bischoff gehört dieser Kommission seit Jahren an und engagiert sich mit ihren Beiträgen und Initiativen sehr für ihre Landsmannschaft. Damit ist sie eine wichtige Beraterin der Fraktionen im Niedersächsischen Landtag und eine Initiativgeberin für die Landesregierung.
Frau Lorberg, in der Debatte wurde deutlich - gerade weil Herr Bachmann sich davon distanziert hat, dass Sie für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler keinen Alleinvertretungsanspruch haben. Sie sagen nämlich immer: „unsere Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler“. Nein, meine Damen und Herren, es gibt keinen Besitzanspruch auf bestimmte Zuwanderungsgruppen!
Wir sollten uns auch dagegen wehren, von „guten“ und von „schlechten“ Zuwanderungsgruppen zu sprechen.
Gerade bei der wirtschaftlichen und der sozialen Integration haben die Russlanddeutschen besondere Erfolge erzielt. Vor diesem Hintergrund muss ich mit Blick auf die Studie zu den ungenutzten Potenzialen darauf hinweisen, dass es immer darauf ankommt, in welchem Rechtsstatus sich Zuwanderungsgruppen befinden und welche Unterstützungsmaßnahmen sie bekommen. Hier wurde deutlich gemacht, dass die Deutschen aus Russland nach dem Bundesvertriebenengesetz gekommen sind, dass sie andere Ansprüche hatten und dass sie von ihrem Status her sogleich deutsche Staatsbürger waren. Damit hatten sie Vorteile, die andere Zuwanderungsgruppen, die unter schwierigeren Zuwanderungsbedingungen nach Deutschland gekommen sind, nicht hatten. Dies gilt auch für den Zugang zum Arbeitsmarkt.
Von daher ist es für unsere Fraktion wichtig, hier nicht von Pauschalierungen auszugehen. Frau Bischoff hat dies in der Kommission gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Medien, mit denen wir dort in einer unserer Sitzungen gesprochen haben, auch noch einmal deutlich gemacht. Rassismus findet nicht nur bei Russlanddeutschen oder Aussiedlern statt, sondern auch bei Türkischstämmigen oder Griechischstämmigen. Von daher ist das auch kein Indikator für fehlende oder gute Integration. Rassismen, Diskriminierung oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit müssen wir als Politik, als Gesellschaft in Gänze bekämpfen.
In diesem Sinne - mein letzter Satz, Frau Präsidentin - freue ich mich umso mehr, dass das Motto der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland „Kultur verbindet - Vielfalt auch“ lautet. Das Signal geht dahin, dass wir gemeinsam dafür kämpfen müssen, dass AfD & Co. diese Gruppe nicht instrumentalisieren. Wir solidarisieren uns mit ihnen und unterstützen sie auch darin.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe mich noch einmal bei der Kollegin erkundigt, ob das der Landesverband der AWO ist. Das werden wir aber im Nachhinein klären.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es in Anbetracht der Zeit auch relativ kurz machen. Wir haben im letzten Plenarabschnitt anlässlich eines Antrags der FDP abschließend über die generalistische Pflegeausbildung bzw. das Pflegeberufegesetz beraten, welches sich derzeit auf Bundesebene in der Beratung befindet. Insofern kann ich noch einmal betonen, dass wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die generalistische Pflegeausbildung sind.
Herr Dr. Matthiesen hat sich gewundert, dass die Fraktionen von SPD und Grünen einem CDUAntrag - also keinem interfraktionellen Antrag - zustimmen. Insofern ist das natürlich eine besondere Situation und ein besonderes Signal in Richtung Bundesregierung, Frau Ministerin. Denn wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertreten hier in Niedersachsen eine Position, die nicht der Position der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen entspricht. Hier wird das eine breite Mehrheit finden.
Daher appelliere ich anlässlich dieses Antrags an die Ministerin und an die Große Koalition in Berlin, keine weiteren Verzögerungen mehr vorzunehmen. Wir haben uns anlässlich des Antrags und der abschließenden Beratung noch einmal sowohl bei unserer Landesvertretung in Berlin als auch bei der Bundestagsfraktion erkundigt. Sie haben den Eindruck, dass die Große Koalition ein wenig zögerlich bei der Verabschiedung ist. Von daher sind wir gerne bereit, den Antrag der Fraktion der CDU zu unterstützen, der eine zügige Umsetzung fordert.
Inhaltlich habe ich einiges im letzten Plenarabschnitt gesagt. Wir hoffen doch noch, dass Änderungsanträge berücksichtigt werden, die über Niedersachsen im Bundesrat eingebracht wurden.
Ansonsten freuen wir uns über eine breite Zustimmung zum Antrag der CDU.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Joumaah, ich war ein bisschen irritiert. Wir hatten hier mehrfach Debatten, die insbesondere 2014 mit einem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zur Initiierung von Sprachkursen im Erwachsenenbildungsbereich anfingen. Herr Hillmer hat dazu geredet. Wir haben öfter die Auseinandersetzung vor dem Hintergrund gesucht, wer denn Zugang zu diesen Sprachkursen hat. Wir haben die Position vertreten, dass die Integrations- und Sprachkurse auf Bundesebene geöffnet werden müssen, weil die Leute nämlich im Durchschnitt ein Jahr, zwei Jahre oder bestimmte Nationalitäten fünf Jahre auf ihren Asylbescheid warten, sodass die Kommunen anfingen, die Sprachkurse mit eigenen Mitteln zu kompensieren. Sie haben dazu aufgefordert, dass das Land einspringt. Wir haben gesagt: Der Bund muss in die Pflicht genommen werden. - Dann wurden die Sprachkurse für Personen mit Bleibeperspektive geöffnet.
Die Position der CDU-Fraktion war weiterhin: Die Mittel für Sprachkurse des Landes sollen, wie es auch die Position der Landesregierung ist, für alle geöffnet sein. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass das nicht mehr so sein soll?
Diese Landesregierung nimmt 20 Millionen Euro in die Hand, weil der Bund, insbesondere das BAMF, es nicht gebacken bekommt, Asylanträge rechtzeitig zu bescheiden. Die Einhaltung der Frist von drei Monaten steht noch aus. Der Durchschnitt beträgt weit über ein Jahr. Die Personen mit Bleibeperspektive, Frau Joumaah, beispielsweise Afghanen, beispielsweise Somalier, beispielsweise Sudanesen, die in Niedersachsen leben, profitieren jetzt von den 20 Millionen Euro, profitieren von den Sprachkursen, die flächendeckend stattfinden und stattfinden werden. Ich wundere mich, dass Sie von dieser Position abrücken.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben eine umfangreiche schriftliche und dann noch eine mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion durchgeführt.
Frau Joumaah, wie die Verbände den Gesetzentwurf aufgenommen haben, interpretieren wir unterschiedlich.
Fakt ist, dass die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe, in der alle maßgeblichen landesweit tätigen Migrantenorganisationen und insbesondere auch die LAG FW tätig sind, den Gesetzentwurf einstimmig abgelehnt hat.
Im federführenden Ausschuss hat das vom Flüchtlingsrat entsandte Kommissionsmitglied, Dr. Kelloglu, entsprechend dem Votum der Kommission vorgetragen. Ich zitiere:
„Wir haben mit Bedauern und, ehrlich gesagt, auch mit Entsetzen festgestellt, dass durch diesen Gesetzentwurf eine Verschlechterung der rechtlichen Stellung der Flüchtlinge zu erwarten wäre.“
Ich will das konkretisieren. Im Grunde genommen besteht der Gesetzentwurf aus drei wesentlichen Punkten: den integrationskursbegleitenden Maßnahmen, der Integrationsvereinbarung - - -
Die Integrationsvereinbarung ist ein sehr altes Instrument, das schon mehrfach evaluiert wurde. Mehrfach wurde gesagt: Es bringt wenig Nutzen. - Der NIHK, den Sie als eine Organisation zitiert haben, die den Gesetzentwurf unterstützt habe, schreibt in seiner Stellungnahme, man sehe keinen substanziellen Nutzen von Integrationsvereinbarungen.
Insofern wurde von den Verbänden, die Sie hier gerade als positiv zitiert haben, doch deutliche Kritik an einzelnen Paragrafen geübt.
Zum zweiten Punkt, den integrationskursbegleitenden Maßnahmen: Herr Hillmer, ich bitte Sie, Ihre Position im Land Niedersachsen deutlich zu machen. Denn in der Begründung Ihres Gesetzentwurfes steht: „Asylsuchende ohne Bleibeperspektive“ - ich betone noch einmal: das sind Afghanen, das sind Somalier, das sind Personen aus dem Sudan; in Niedersachsen leben viele aus dem Sudan; das alles sind Krisen- und Kriegsgebiete - „gehören nicht zur Zielgruppe“ ihres Gesetzentwurfes.
Das widerspricht eklatant Ihrem Entschließungsantrag. Wir werden im Land deutlich machen und über die Landtagsabgeordneten in den neu gewählten Kreistagen kundtun -
dazu rufe ich alle Kolleginnen und Kollegen auf -, dass die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag diese Menschen von den Integrationskursen,
die das Land Niedersachsen nun allen Menschen anbietet und mit 20 Millionen Euro finanziert, ausschließen will.
Bei dem Punkt zu den Integrationszentren bestand einfach Unsicherheit - Frau Joumaah, das wissen Sie selber -, auf welcher Ebene die angesiedelt werden müssen. Letztendlich haben alle Verbände gesagt: Zentrale Integrationszentren wären kontraproduktiv - manche haben sie als Kasernierung bezeichnet - und gehörten der Vergangenheit an.
Einige haben versucht, vielleicht doch das Verständnis herauszuarbeiten, dass Sie von kommunalen und regionalen Integrationszentren sprechen. Das tun Sie in gewisser Weise, weil Ihr Gesetzentwurf eine Kannvorschrift enthält.
Dort wurde einfach auf das gute Beispiel des Landkreises Osnabrück verwiesen, dessen Migrationszentrum nach jetziger Gesetzeslage funktioniert. Wir fordern alle auf, diesem Vorbild zu folgen.
Die Förderung von Koordinierungsstellen war ja auch als Anreiz dazu gedacht, Koordinierungsstellen einzurichten und sie dann, ähnlich wie es der Landkreis Osnabrück gemacht hat, zu Migrationszentren weiterzuentwickeln. Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen: Es hat keinen großen finanziellen Aufwand gegeben. Aber der Landkreis Osnabrück ist einen Weg gegangen. Ich kann nur darum bitten, dass mit der Transferagentur Niedersachsen dieses tolle Modell in allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt wird.
Dazu brauchen wir Ihren Gesetzentwurf nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Frau Joumaah, ich habe genau das gesagt, was Sie mir im Grunde genommen als Vorwurf unterstellt haben.
Ich habe deutlich gemacht, dass die größte Unsicherheit in Bezug auf Ihren Gesetzentwurf bei den Integrationszentren bestanden hat. Die einen haben es unmissverständlich so interpretiert, dass es sich bei den zentralen Integrationszentren um eine Mussregelung oder -vorschrift handelt. Sie haben dann versucht, das in der Beratung klarzustellen. In der Kommission für Migration und Teilhabe wurde z. B. von der LAG FW gesagt, dass man keine
zentralen Integrationszentren mehr will - auch nicht als Kannvorschrift.
Dann gab es die Diskussion, regionale Integrationszentren einzurichten. Da war unisono zu hören, dass es eigentlich keines Gesetzentwurfes bedarf, weil wir jetzt schon Integrationszentren nach dem Muster des Migrationszentrums Osnabrück einrichten können. Ich schließe jetzt mal die NIHK aus. In der schriftlichen Stellungnahme teilte sie aber letztendlich auch diese Auffassung. In Osnabrück wird genau das gemacht, was wir alle uns wünschen, nämlich rechtskreisübergreifend in einem Zentrum einen Mitarbeiter des Jobcenters, einen Mitarbeiter der BA - - -
- Nein, das kostet eben nicht sehr viel Geld, weil man die Anschubfinanzierung der Ministerin für Koordinierungsstellen im Hinblick auf Migration und Teilhabe genutzt hat. Ich saß selber im Kreistag; Herr Calderone und Herr Bäumer könnten das vielleicht bestätigen. Wir haben für das erste Jahr eine Anschubfinanzierung von 120 000 Euro gegeben und letztendlich nur Personalstellen in einer Verwaltungseinheit zusammengeführt, die schon existiert hat - mehr nicht.
Dafür brauchen wir keinen Gesetzentwurf.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Herr Försterling, wir hatten Mühe, Ihren inhaltsleeren Antrag ein bisschen aufzupeppen.
- Wir haben ja in den Ausschussberatungen das Angebot gemacht, zu einer gemeinsamen Initiative zu kommen.
Ihr Antrag besteht im Entschließungsteil im Grunde genommen aus einem Satz.
- Wir haben den Tarifvertrag Soziales als gemeinsame Initiative auf den Weg gebracht. Das war noch in diesem Jahr.
Da hatten Sie noch eine andere Position.
Jetzt kommen Sie mit einem Antrag, den wir aber dennoch intensiv im Ausschuss beraten haben. Herr Dr. Matthiesen ist darauf eingegangen. Wir haben an verschiedenen Stellen das Sozialministerium gebeten, die Personalbemessung, auch im Bund-Länder-Vergleich, zu erörtern.
Herr Matthiesen, wir haben im Sozialausschuss ja eigentlich ein sehr gutes Verhältnis. Deshalb ärgert mich ein bisschen, dass Sie jetzt mit diesem Änderungsantrag kommen. Zusammen mit Herrn Schwarz habe ich doch mehrfach darauf hingewiesen, dass wir hier eine gemeinsame Initiative auf den Weg bringen wollen. Denn im Grunde genommen sind wir uns in dem Ziel, dass sich die Personalausstattung in den Pflegeheimen verbessern soll, doch alle einig. Aber wie es im Pflegebereich üblich ist, sagen die einen, die Verantwortung hinsichtlich der Pflegesatzverhandlungen liege bei
den Kommunen, während die anderen den Tarifparteien vorwerfen, sich nicht zu einigen.
FDP und Grüne sagen, die Bundesregierung macht halbherzige Gesetze wie z. B. das Pflegestärkungsgesetz. Letztendlich sind mit dem Pflegestärkungsgesetz die Rahmenbedingungen geschaffen worden; Sie sind darauf eingegangen.
Uns wäre es also lieb gewesen, wenn Sie noch einmal auf uns zugekommen wären. Der Antrag ist, glaube ich, erst am 10. August eingereicht worden, in einem ganz anderen Kontext. Die von uns vorgeschlagene Beschlussempfehlung richtet sich auf das, was die FDP in ihrem Ursprungsantrag dargelegt hat, nämlich noch einmal darauf hinzuwirken, dass es beim Tarifvertrag Soziales zu einer Einigung kommt.
Sie wissen, dass die Ministerin hier sehr engagiert ist. Dafür wurde sie an der einen oder anderen Stelle von den Tarifparteien auch schon gerügt, insbesondere von den Arbeitgeberverbänden. Ich kann Sie nur bitten, unserem Antrag zuzustimmen, der in die Richtung geht, die im Grunde auch der Antragsteller intendiert hatte.
Wenn es um das Pflegestärkungsgesetz geht, können wir gerne noch einmal schauen, ob wir auf einer anderen Ebene zueinander kommen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit über 20 Jahren wird nun schon über eine Reform der Pflegeausbildung diskutiert. Über die Ziele sind wir uns im Grundsatz alle einig. Wir müssen die Pflegeausbildung attraktiver gestalten, um mehr Fachkräfte zu gewinnen, und der Pflegeberuf muss heute schon den vielen Herausforderungen gerecht werden: dem Wandel des Krankenhausspektrums, des Krankheitsspektrums, dem demografischen Wandel, aber auch dem medizinischen Fortschritt.
Über den Weg dahin sind wir uns mal wieder nicht einig. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP - ich nehme es gleich vorweg, bevor Sie die Zwischenfrage stellen: auch bei den Grünen sind
wir uns nicht ganz einig -, Sie konstatieren in Ihrem Antrag, die Generalistik würde die Ausbildungsqualität gefährden. Ich empfehle Ihnen, einen Blick in die Curricula der einzelnen Ausbildungen zu werfen. Wir selber haben mit den verschiedenen Pflegeschulen gesprochen. Die unterschreiben das, was ich gleich sagen werde. Denn Sie werden feststellen, dass es eine Vielzahl von Überschneidungen gibt.
Natürlich werden in der einheitlichen Ausbildung nicht alle bisherigen Spezifika vermittelt werden können. Die Arbeitsfelder von Pflegekräften sind nämlich sehr vielfältig. Wenn man sich allein die Krankenpflege anschaut, ist es schon ein Unterschied, ob man in der Chirurgie, in der Inneren Medizin oder in der Endoskopie arbeitet. Auch in der Alten- und Kinderkrankenpflege ist es das Gleiche: Pflegeheim, Demenz-WG, Ambulanter Dienst, Neugeborenen-Station oder Kinder- und Jugendpsychiatrie erfordern spezielle Kenntnisse, die auch heute schon nicht alle in den einzelnen Ausbildungen vermittelt werden können. Deshalb ist eine breite Basisqualifikation nur folgerichtig, um Kompetenzen zu vermitteln, die Handlungsfähigkeit im gesamten Berufsleben und die Anpassung an die jeweils spezifischen Anforderungen einzelner Arbeitsbereiche zu ermöglichen. Das haben auch die Ministerien im Ausschuss deutlich gemacht. So hat es sich in vielen anderen Berufsfeldern auch bewährt.
Sie prognostizieren in Ihrem Antrag - Herr Försterling, Sie haben das in Ihrem Beitrag wiederholt - einen Abbau der Ausbildungskapazitäten. Das Gegenteil wird jedoch der Fall sein. Durch die Ausbildungsumlage, die in Niedersachsen ohnehin in Vorbereitung ist, wird es für Einrichtungen deutlich attraktiver, selbst auszubilden - siehe NRW, wo die Anzahl der Ausbildungsplätze seit der Einführung der Umlage um 40 % gestiegen ist. Gleichzeitig wird die verpflichtende Vergütung die Ausbildung deutlich attraktiver machen. Vor allem in der derzeitigen Altenpflegeausbildung ist es ein großes Problem, dass Auszubildende gar keine oder eine nur sehr geringe Vergütung erhalten. Wir müssen hier über unsere Landesgrenzen hinaus gucken; denn der Fachkräftemangel ist ein deutschlandweites Problem. In einigen anderen Bundesländern gibt es z. B. noch gar keine Schulgeldfreiheit.
Als dritten Punkt kritisieren Sie in Ihrem Antrag die Umlagefinanzierung. Die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit von Umlageverfahren gibt es immer wieder aufs Neue. Bisher war jedoch noch
keine Klage gegen eine solche Umlage in der Pflege erfolgreich.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass die Bundesregierung den einen oder anderen Aspekt an ihrem Gesetzentwurf auch im Hinblick auf die Hinweise des Bundesrates noch einmal überarbeitet. Auch darüber wurde im Ausschuss berichtet.
Im Grundsatz halten wir die generalistische Pflegeausbildung für den richtigen Weg, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Pflegekräfte für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu wappnen. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ja, Frau Tiemann, es ist die erste Beratung. Aber Frau von BelowNeufeldt hat mich doch gezwungen, etwas richtzustellen.
Die FDP-Fraktion müsste doch einmal klarstellen - andernfalls müssten Sie mich in Ihrer Erwiderung korrigieren -, ob sie wirklich auch für die Öffnung der Integrations- und Sprachkurse ist, die nach dem Aufenthalts- und Zuwanderungsgesetz für Neuzuwanderer ja verpflichtend sind. Das ist ein rot-grünes Gesetz. Meines Erachtens ist das das erste Integrationsgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Zugang gilt erst für anerkannte Flüchtlinge. Darüber haben wir uns im letzten Jahr auseinandergesetzt. Rot-Grün fordert hier seit Langem eine Öffnung zugunsten derjenigen, die in der Aufenthaltsgestattung sind. Das aber haben Sie abgelehnt, Herr Hillmer.
Und das ist das Problem - - -
Und das ist das Problem, Frau von BelowNeufeldt, das auch die Menschen vor Ort haben. Die Menschen sitzen in der Falle des BAMF, warten ein Jahr - Pakistani bis zu vier Jahre - auf ihren Asylbescheid und haben keinen Zugang zu Integrationskursen. Jetzt wird die Kategorie „mit Bleibeperspektive“ aufgemacht. Menschen mit Bleibeperspektive, Herr Thiele, sind Leute, die sich de Maizière dann in diese Kategorie packt.
Das sind nur die Eritreer, die Syrer und die Iraner. Vorher waren noch die Iraker dabei; die sind inzwischen aber wieder herausgefallen. Alle Afghanen gucken in die Röhre. Niedersachsen ist für die Sudanesen zuständig.
Die gucken in die Röhre. Deswegen - - -
Herr Hillmer, Sie wissen genau, dass es insbesondere im letzten Jahr eine heftige Auseinandersetzung zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung über die Öffnung der Integrationskurse gab, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsdebatte. Wie ist eigentlich die Position der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion zu der im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufgabe, die Integrations- und Sprachkurse - das, was wir auch als Pflicht der Betroffenen bezeichnen -, die eigentlich beim Bund liegt, zu öffnen, um Integrati
ons- und Sprachkurse allen zugutekommen zu lassen, und das von Anfang an?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Abgeordnete, die in Bramsche wohnt und lebt und die LAB im Grunde schon ihr gesamtes Leben lang begleitet, kann ich nur sagen, dass insbesondere der Innenminister Boris Pistorius sehr schnell verschiedene Dinge angestoßen hat, die gerade in der Zeit, in der die Situation sehr angespannt war, sehr wichtig waren. Auch Herr Nacke war vor Ort. Wir hatten eine Bürgerversammlung, in der auch die Punkte, die in den Petitionen angesprochen worden sind, vorgetragen wurden. Es gab umfassende Fragenkataloge, die auch in einer Ratssitzung behandelt wurden. An dieser Ratssitzung hat auch der Innenminister teilgenommen. Die Fragen wurden umfassend beantwortet.
Es sind viele Dinge angestoßen worden. Es ging, wie auch in anderen Landesaufnahmebehörden, um die Unterbringungssituation. Es gibt eine Begegnungsstätte. Es gibt Kinderbetreuung. Die Kinder werden in Bramsche an den Grundschulen vor Ort beschult. Es wird an weiterführenden Schulen beschult. Alles ist aufgestockt worden. Jetzt sind sehr viele Ressourcen freigeworden. Wir gucken jetzt, wie wir mit Abordnungen arbeiten können.
Ich glaube, Sie werden den Petenten nicht gerecht, wenn Sie jetzt „Berücksichtigung“ beschließen. Die Petenten, mit denen ich in Kontakt stehe, wissen selber, dass es sehr gut läuft; auch mit dem neuen Leiter Herrn Dierker. Herr Lammerskitten weiß das.