Meine Damen und Herren, ich eröffne die 42. Sitzung im 16. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode. Gemeinsam mit dem Präsidium wünsche ich Ihnen einen guten Morgen.
Das Plenum ist gut besetzt. Wir können bereits jetzt am frühen Morgen die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen.
Ich darf Sie noch darauf hinweisen, dass Ihnen Till Eulenspiegel zu Beginn der Mittagspause in der Portikushalle eine szenische Darstellung anbieten wird. Wir bitten um entsprechende Aufmerksamkeit.
Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 23 - Dringliche Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 18.10 Uhr enden.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich heute entschuldigt: von der Fraktion der CDU Frau Angelika Jahns, von der Fraktion der SPD Frau Katrin Wahlmann, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Hans-Joachim Janßen und von der Fraktion der FDP Frau Almuth von Below-Neufeldt.
Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus.
Ich weise, wie üblich, gleichwohl und besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich trage die Dringliche Anfrage wie folgt vor:
Die Stichwahl zum Präsidenten der Region Hannover ging mit einem Vorsprung von nur 1,8 Prozentpunkten zugunsten des Amtsinhabers Hauke Jagau (SPD) aus. Da die Stadt Hannover über etwa die Hälfte der Einwohner der Region verfügt, ist dementsprechend ein gutes Wahlergebnis in Hannover besonders wichtig.
Kurz vor der Stichwahl ließ die Region Hannover regionsweit Anzeigen schalten und Postkarten zur Auslage an die Kommunen verschicken. Insbesondere veranlasste sie, dass die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG auf ihren Anzeigetafeln vom Freitag vor der Wahl bis einschließlich am Sonntag der Wahl Werbung für die Stichwahl schaltete, wobei diese Maßnahme auf das Stadtgebiet beschränkt gewesen sein soll.
2. Wie bewertet die Landesregierung diese Vorgänge, insbesondere im Hinblick auf das Neutralitätsgebot und das Gebot einer fairen Wahl?
3. Welche Schritte unternimmt sie, um das Neutralitätsgebot und das Gebot einer fairen Wahl auf allen Ebenen sicherzustellen?
Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Für die Landesregierung antwortet der Innenminister. Herr Pistorius, bitte sehr!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie greifen mit Ihrer Anfrage ein Thema auf, von dem die meisten von uns, denke ich - mich eingeschlossen -, aus der Zeitung erfahren haben. Wenn ich mich recht entsinne, war es der 9. Juli. Man konnte der Zeitung entnehmen, dass die CDU-Fraktion in der Regionsversammlung der Region Hannover Einspruch gegen die Stichwahl des Regionspräsidenten vom 15. Juni 2014 eingelegt hat. Die CDU zweifelt danach an der Neutralität des Regionswahlleiters, so die Botschaft.
Ob die Darstellung aus der Zeitung richtig ist - lassen Sie mich das vorausschicken -, kann ich nicht beurteilen. Mir liegen über das hinaus, was in den Zeitungen bis gestern Abend berichtet wurde, keine weiteren Erkenntnisse zu diesem Fall vor.
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt aber auch gar nicht meine Aufgabe - um das gleich anzufügen -, mich um diese Frage zu kümmern.
Es läuft jetzt erst einmal - das muss noch einmal dargestellt werden, um alle auf den gleichen Stand zu bringen - das gesetzlich vorgesehene Wahlprüfungsverfahren nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, §§ 46 ff.
Für die Wahlprüfung ist gemäß § 46 Abs. 3 und § 47 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes die jeweilige Vertretung zuständig. Das ist im vorliegenden Fall also die Regionsversammlung in der Region Hannover. Sie hat zu entscheiden, ob sie den Wahleinspruch als zulässig und begründet erachtet oder nicht. Wie wir der Zeitung entnehmen konnten, will sich die Regions
Ich sehe daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung, auf dieses Wahlprüfungsverfahren der zuständigen Regionsversammlung durch - und darauf würde es ja hinauslaufen - bewertende Stellungnahmen Einfluss zu nehmen. Der Sachverhalt ist offensichtlich - auch nach der Stellungnahme von gestern - noch nicht einmal vollständig aufgeklärt. Das sollte nun vor Ort geschehen. Das ist die Aufgabe der Regionsversammlung und wird nach ihren Beschlüssen durch den Wahlleiter geschehen. Laut der Presseberichterstattung soll auch noch ein umfangreicher Fragenkatalog von der CDU-Fraktion an die Regionsverwaltung übermittelt worden sein.
Vor diesem Hintergrund hat es auch für die Kommunalaufsicht meines Hauses bisher keine Notwendigkeit gegeben, von dem ihr zustehenden Einspruchsrecht Gebrauch zu machen, zumal der erwähnten Berichterstattung auch gleichzeitig zu entnehmen war, dass Dritte, nämlich die CDUFraktion in der Regionsversammlung, in das Wahlprüfungsverfahren eintreten wollten, was ja auch geschehen ist.
Ob die Kommunalaufsicht von ihrer Klagemöglichkeit gegen eine Wahlprüfungsentscheidung der Regionsversammlung Gebrauch machen wird, hängt - das wird Sie nicht überraschen - von der erst noch zu treffenden Entscheidung und vor allen Dingen von ihrer Begründung ab und wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein.
Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich daher Folgendes zur Rechtslage sagen: Gemäß § 9 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes haben die Wahlleitung sowie ihre Stellvertretung bei der Ausübung des Amtes das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren. Das bedeutet u. a., dass sie nicht in mehr als nur unerheblichem Maße Partei ergreifend auf die Willensbildung der Wahlberechtigten Einfluss nehmen dürfen. Als Wahlorgan ist die Wahlleitung jedoch unabhängig, d. h. sie ist z. B. nicht an Weisungen der Kommunalaufsicht oder gar der Landeswahlleitung gebunden. Verstöße gegen die Neutralitätspflicht können daher nur - nur! - nach der Wahl im bereits genannten Wahlprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Andere Wege bestehen nicht.
Meine Damen und Herren, der alte wahlrechtliche Grundsatz lautet auch in diesem Fall: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit! - Wir sollten diesen Grundsatz - lassen Sie mich das bei allem Verständnis
für das eine oder andere deutlich sagen - auch in diesem Fall beherzigen und zunächst einmal abwarten, wie sich die Dinge vor Ort entwickeln. Oder in Ihrem Fall, meine Damen und Herren von der FDP, könnte man sagen: Sachverhaltsaufklärung geht vor Schnellschüssen!
Zu 3.: Die Neutralitätspflicht von Wahlleitungen und das Gebot einer fairen Wahl sind bereits gesetzlich geregelt. Ihrer Sicherstellung dient das eben beschriebene Wahlprüfungsverfahren.
Vielen Dank, Herr Innenminister. - Zu einer ersten Zusatzfrage hat sich noch einmal Dr. Birkner gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Innenminister, vor dem Hintergrund, dass wir mit genau diesen Fragen versuchen, Sachverhaltsaufklärung zu betreiben, und Sie offensichtlich keine Bemühungen unternehmen, Sachverhaltsaufklärung zu betreiben - - -