Protocol of the Session on December 12, 2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie im Namen des Präsidiums zur nicht ganz gewohnten Stunde. Gemeinsam mit den Schriftführern wünschen wir Ihnen einen guten Tag.

(Zurufe: Guten Tag, Herr Präsident!)

Tagesordnungspunkt 1: Mitteilungen des Präsidenten

Das Plenum ist fast zu 100 % besetzt, sodass wir die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf zu Beginn darum bitten, dass Sie sich von Ihren Plätzen erheben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 30. November 2016 verstarb der ehemalige Abgeordnete Dr. h. c. Rudolf Wedekind im Alter von 78 Jahren.

Rudolf Wedekind gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der CDU-Fraktion von 1974 bis 1982 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, im Ausschuss für Bau- und Wohnungswesen, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst sowie im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt.

1981 wurde Herr Wedekind in das Europäische Parlament gewählt, dem er bis 1989 angehörte.

Wir werden den Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihm ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen.

Meine Damen und Herren, zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages und der Informationen zu den von den Fraktionen umverteilten Redezeiten liegen Ihnen vor. Ich stelle das Einverständnis des Hauses mit diesen geänderten Redezeiten fest.

Die heutige Sitzung soll demnach gegen 19 Uhr enden. Das lässt hinreichend Zeit, sich auf das heutige Bundesligaspiel einzustimmen.

(Zuruf: Zweite Liga!)

- Die zweite Bundesliga ist auch Bundesliga, Herr Kollege.

Im Mittelpunkt unseres Tagungsabschnittes steht die Beratung des Haushalts für die Jahre 2017 und 2018.

Sie beginnt morgen Vormittag mit dem Bericht des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und der anschließenden allgemeinpolitischen Debatte, in der in grundsätzlicher Weise über die Regierungs- und Haushaltspolitik gesprochen werden soll.

Die Debatte über ausgewählte Haushaltsschwerpunkte ist, wie üblich, in Blöcke gegliedert und für Dienstag und Mittwoch vorgesehen. Angesichts der einen oder anderen Nachfrage darf ich darauf hinweisen, dass wir natürlich traditionell in Blöcken tagen und diskutieren, dass die Reihenfolge der Blöcke von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr und von Debatte zu Debatte rotiert und dass auch mit Rücksicht auf die Beteiligung von Regierungsmitgliedern getauscht werden kann. So kommt am Ende eine bestimmte Reihenfolge zustande.

Abgeschlossen werden die Haushaltsberatungen am Donnerstag mit den notwendigen Abstimmungen, die nach der vorgegebenen Haushaltsgliederung und weitgehend gebündelt durchgeführt werden sollen.

Wir haben in den vor uns liegenden Tagen insgesamt ein umfangreiches Programm zu erledigen. Ich appelliere an Sie, die Debatte trotz aller unterschiedlichen Meinungen fair und diszipliniert zu führen.

Auf Ihren Plätzen, liebe Kolleginnen und Kollegen, finden Sie ein Exemplar der Dezember-Ausgabe des Asphalt-Magazins. In der vergangenen Woche habe ich hier im Interims-Plenarsaal Verkäuferinnen und Verkäufer, ehrenamtlich Tätige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des sozialen Straßenmagazins Asphalt empfangen und dabei auch eine Spende überreicht.

Die Asphalt-Verkäuferinnen und -Verkäufer haben durch den Verkauf der Zeitung die Möglichkeit, etwas Geld zu verdienen. Sie erfahren so, eine sinnvolle Aufgabe zu haben und gebraucht zu werden. Mir ist es ein besonderes Anliegen, insbesondere im Vorfeld des Weihnachtsfestes und zum Jahresende auf dieses soziale Projekt aufmerksam

zu machen. Ich hoffe, dass zukünftig noch mehr Niedersachsen die Verkäuferinnen und Verkäufer durch den Erwerb des Magazins unterstützen.

Meine Damen und Herren, für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler des Evangelischen Gymnasiums aus Nordhorn mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft hierfür hat der Abgeordnete Reinhold Hilbers übernommen.

(Beifall)

Die Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten der Multi-Media Berufsbildenden Schule werden im Laufe der kommenden Tage wieder Sendungen im Rahmen des Projektes „Landtagsfernsehen“ erstellen. Sie halten sich während der Plenarsitzungstage im Vorraum zum Raum der Landespressekonferenz sowie im Raum der Landespressekonferenz auf und führen dort auch Interviews durch.

Die einzelnen Sendungen stehen im Internet auf der Homepage der Schule - www.mmbbs.de - bereit und sollen über den Regionalsender LeineHertz 106.5 und den Fernsehsender h1 ausgestrahlt werden.

Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Frau Rakow als Schriftführerin mit.

Das mache ich gerne. Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Finanzminister PeterJürgen Schneider, von der Fraktion der CDU Herr Frank Oesterhelweg und von der Fraktion der SPD Herr Uwe Schwarz.

Vielen Dank, Frau Rakow. - Meine Damen und Herren, wir können sodann in die weitere Tagesordnung eintreten. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 2: Wahl der niedersächsischen Mitglieder der 16. Bundesversammlung am 12.02.2017 - Wahlvorschlag - Drs. 17/7053

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, über diesen Wahlvorschlag ohne allgemeine Aussprache abzustimmen. - Ich höre hierzu keinen Widerspruch.

Nach § 86 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung wird mit Stimmzetteln gewählt. Wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht, kann durch Handzeichen gewählt werden. Widerspricht jemand? - Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Wir kommen also zur Wahl mit Handzeichen.

Wer der gemeinsamen Vorschlagsliste der Fraktionen des Landtages für die Wahl der Mitglieder der 16. Bundesversammlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit sind die Vorschläge einstimmig vom ganzen Haus so beschlossen.

Ich gehe über zu dem

Tagesordnungspunkt 3: Wahl von Vertrauensleuten des Ausschusses für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Senats für Flurbereinigung (Flurbereinigungs- gericht) und ihrer Stellvertreter - Wahlvorschlag - Drs. 17/7054 neu

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, auch über diesen Wahlvorschlag ohne allgemeine Aussprache abzustimmen. - Ich höre keinen Widerspruch.

Nach § 86 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung wird mit Stimmzetteln gewählt. Wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht, kann durch Handzeichen gewählt werden. Widerspricht jemand in persona? - Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Wir kommen also zur Wahl mit Handzeichen.

Wer dem Wahlvorschlag in der Drucksache 17/7054 (neu) zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Wahlvorschlag ist einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich gehe über zu dem

Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6560 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/7016 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/7103

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Wir treten in die Beratungen ein. Mir liegt eine Wortmeldung des Kollegen Hans-Joachim Janßen, Bündnis 90/Die Grünen, vor. Herr Janßen, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich wirklich sehr, heute mit Ihnen zusammen das neue Kammergesetz verabschieden zu können.

Dass es einen dringenden Reformierungsbedarf gibt, steht spätestens seit dem Bericht des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2013 außer Frage. Schon 2012 hatte der Landesrechnungshof auf beihilferechtliche Probleme durch die Vermischung von Kammer- und Landesaufgaben hingewiesen. Auch das diesjährige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat das im Wesentlichen bestätigt. So hat das Land bei dem bisherigen Mischfinanzierungsmodell die Kammer deutlich überzahlt: Statt eines vorgesehen Anteils von 30 % an den Pflichtaufgaben finanzierte das Land bis zu 50 %. Das ist auf Dauer haushaltsrechtlich nicht zu vertreten.

Inhaltlich kritisiert wurde zudem zu Recht die enge Nähe von Beratungs- und Kontrollaufgaben. Das, meine Damen und Herren, gibt es außer bei der Landwirtschaftskammer in kaum einer anderen Institution. Für andere Aufsichtsfunktionen leisten wir uns Behörden. Beispielsweise die Industrie- und Handelskammer beauftragen wir auch nicht mit Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Das macht aus guten Gründen die staatliche Gewerbeaufsicht.

Deshalb, meine Damen und Herren, ist das, was wir jetzt festgeschrieben haben, das Mindeste: Die Selbstverwaltungsaufgaben der Kammer müssen zukünftig organisatorisch und personell von den staatlichen Aufgaben getrennt wahrgenommen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im Übrigen ist es auch im Interesse der Glaubwürdigkeit öffentlicher Stellen, Selbstverwaltungsaufgaben und hoheitliche Aufgaben strikt voneinander zu trennen. In den allermeisten Bundesländern wird das genauso praktiziert, oftmals sogar in verschiedenen Behörden.

Die Neufassung des Kammergesetzes ist aber insbesondere auch wegen der Haushaltsklarheit und der Haushaltswahrheit erforderlich. Es kann

nicht sein, dass wir auf der einen Seite zur Einhaltung der schwarzen Null den Rotstift ansetzen und auf der anderen Seite unsere vom Steuerzahler aufgebrachten Landesmittel nicht überprüfbar einsetzen. Hier sind wir in der Pflicht, endlich zu handeln.