Kordula Schulz-Asche
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Last Statements
Herr Kollege, könnten Sie bitte einmal erklären, wie durch die 450 €, die sie erhalten, die fehlende Altersversicherung bei den in Minijobs Beschäftigten kompensiert werden soll? Das hauptsächliche Problem ist doch das, dass in die Altersversicherung nicht eingezahlt wird. Deswegen stelle ich die Frage: Was meinen denn die Mitglieder der FDP, wie wir die Altersarmut gerade älterer Frauen verhindern können?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, es ist sicher bemerkenswert. Nachdem Sie es geschafft haben, am Dienstag in Ihrer Regierungserklärung zur Wissenschaftspolitik in Hessen mit keinem einzigen Wort auf das Universitätsklinikum einzugehen, haben Sie hier keinen Versuch gemacht, darzustellen, was die Landesregierung tatsächlich unternimmt. An dem Beispiel, wie Sie heute aufgetreten sind, sieht man: Sie haben keine Antworten auf das, was seit wenigen Tagen die gesamte Republik schon wieder umtreibt und auch die Leute vor Ort verunsichert.
Sie sind weder darauf eingegangen, dass die Siemens AG in der letzten Woche den Mietvertrag mit dem Rhön-Klinikum für das Gebäude der Partikeltherapie gekündigt hat und seit Monaten ankündigt, die dort stehende Partikeltherapieanlage nach Schanghai abzubauen. Darauf sind Sie nicht eingegangen, und das ist, glaube ich, ein Zeichen, wie Sie mit den Menschen, mit der Verunsicherung sowohl im Bereich der Forschung als auch in der Patientenversorgung beim Universitätsklinikum seit Jahren umgehen.
Meine Damen und Herren, wenn es ein Beispiel dafür braucht, dass diese Landesregierung nichts mehr vorhat, erschöpft und verbraucht ist, dann sind Sie wirklich die Personifizierung dieses Ansatzes.
Mitte Juni – mit keinem Wort sind Sie darauf eingegangen – senkt die Hauptversammlung der Rhön-Klinikum AG die Übernahmehürde von 90 % auf zwei Drittel. Damit hätte im letzten Jahr die Hürde von 84 % für die Übernahme durch Fresenius gereicht. Aber Sie sagen hier kein einziges Wort dazu, was jetzt passieren muss, worauf Sie vorbereitet sind, was mit der Change-of-Control-Klausel passiert. Mit keinem Wort sind Sie darauf eingegangen.
Wir mussten bereits im letzten Jahr während des Übernahmeverfahrens durch Fresenius mit Entsetzen feststellen, dass diese Landesregierung in keiner Weise auf einen möglichen Eigentümerwechsel vorbereitet ist.
Meine Damen und Herren, die Regierungserklärung am Dienstag wäre ein guter Anlass gewesen, darauf einzugehen. Aber dass Sie heute, wo die Rhön-Klinikum AG die Eintragung der Übernahmeklausel ins Handelsregister beantragt hat, kein Wort zu diesem Thema sagen, das zeigt, wie unfähig Sie sind, die Problem rund um das Universitätsklinikum zu lösen.
Meine Damen und Herren, was ist jetzt zu tun? Wir brauchen – so weit haben Sie recht – eine Vereinbarung, wie es weitergeht mit der Partikeltherapie in Marburg. Aber wir brauchen auch ein Gesamtkonzept, was wir tun, wenn ein
Eigentümerwechsel passiert. Dazu hat Sie der Landtag letztes Jahr aufgefordert. Ich bin mir sicher: Dass Sie darauf nicht eingegangen sind, ist die Bestätigung dafür, dass Sie in keiner Weise darauf vorbereitet sind, dass es einen Trägerwechsel entweder zum Land oder einen zu einem anderen privaten oder gemeinnützigen Träger geben kann.
Darauf sind Sie nicht vorbereitet, und das macht mir große Sorge. Sie sind letztes Jahr schon am Nasenring durch die Manege geführt worden, und ich befürchte, dass Ihnen zum Schaden des Landes Hessen in diesem Jahr genau das Gleiche passiert. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich befasse mich schon jahrelang mit der Krankenhausfinanzierung. Es ist schade, dass wir nur fünf Minuten Redezeit haben, uns einerseits über die Investitionsförderung des Landes und andererseits über die Betriebskostenfinanzierung durch den
Bund zu unterhalten. Aber ich werde trotzdem versuchen, zu beiden Gesetzentwürfen etwas zu sagen, die wir hier beraten.
Ich möchte zunächst etwas zum Gesetzentwurf der Landesregierung sagen. Ich möchte mit dem negativen Teil anfangen. Sie wollen wieder einen ungedeckten Scheck in Höhe von 120 Millionen € in die Wahlkampfmasse geben. Es ist sicherlich keine sehr seriöse Haushaltspolitik,
zu sagen, dass wir ab dem Jahr 2016 zusätzliche Mittel über ein Sonderprogramm an die Krankenhäuser geben werden. Das ist sehr offensichtlich. Ich glaube, die Menschen merken das auch.
Weil das der zentrale Punkt ist, lassen Sie mich meine erste Anmerkung zu der Frage der Pauschalierung der Krankenhausförderung machen. Ja, ich glaube, dass das vom Prinzip her in die richtige Richtung geht. Wir müssen den Krankenhäusern die Möglichkeit geben, sich eigenständig und sehr viel freier, als es im Moment der Fall ist, darauf einzustellen, wie die Patienten zusammengesetzt sind, die in der Region um das Krankenhaus herum leben und zum Einzugsgebiet gehören, und welche Bedarfe sie haben. Ich glaube, je näher man mit der Planung dran ist – das sind in der Regel die Krankenhäuser – und je freier man das entscheiden kann, umso besser kann man auch auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in der Region eingehen. So weit und so gut zu den Pauschalen.
Aus der Vergangenheit wissen wir allerdings auch, dass die Finanzierung des Landes nicht ausgereicht hat, um die notwendigen Investitionen vorzunehmen. Das hat dazu geführt, dass viele Krankenhäuser Kredite aufgenommen haben. Die Rückzahlung, also die Schuldentilgung, wurde aus den Betriebskosten finanziert. Das ist nicht der einzige, aber einer der Gründe, warum viele der hessischen Krankenhäuser im Moment wirtschaftlich doch sehr schlecht dastehen.
Ich glaube deshalb, dass man dafür sorgen muss, dass nicht nur mehr Freiheit mit der Förderung der Investitionen über Pauschalen gegeben werden muss. Vielmehr müssen die Krankenhäuser ihr Einflussgebiet besser kennen. Deswegen fordern wir GRÜNE seit Langem einen transparenten Versorgungatlas. Das soll eine Übersicht über die jetzigen Versorgungsangebote und über die Bedarfe sein, sodass sich die Krankenhäuser mit ihren konkreten Angeboten sehr viel besser anpassen können. Das werden wir nach der Anhörung in einem Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf einbringen.
Nun komme ich auf den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu sprechen, der sich zwar auch mit Krankenhäusern, aber mit völlig anderen Regelungen befasst. Er enthält sicherlich eine ganze Reihe guter Ideen. Vor allem betrifft das die Teile, die dem Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion zum Entwurf des Hessischen Krankenhausgesetzes aus dem Jahr 2010 entsprechen. Diese Teile gefallen uns besonders gut.
Das ist ein bisschen mehr. Ich habe das nach dem Hinweis noch einmal nachgeschaut. Das ist eine ganze Reihe. Das finde ich gut.
Es sind noch ein paar andere gute Ideen enthalten. Ich möchte mich aber auf das Hauptproblem konzentrieren, das ich mit dem Gesetzentwurf habe.
Wir alle wissen, dass die Situation der Pflege in den Krankenhäusern tatsächlich dramatische Züge annimmt. Wir haben hier bei der Zahl der Beschäftigten einen sehr starken Rückgang. Wir haben sehr viele Klagen des Pflegepersonals über Überlastung und unzureichende Integration in die Arbeitsabläufe der Krankenhäuser, usw. Ich glaube, es gibt niemanden, der noch versucht, das Problem herunterzureden oder nicht wahrzunehmen. Deswegen ist zu fragen: Ist das, was die SPD-Fraktion hier vorschlägt, der richtige Weg?
Wir haben auf Bundesebene das Pflegesonderprogramm aus dem Jahr 2012. Der Herr Minister hat es schon erwähnt. Da geht es um den PflegekomplexmaßnahmenScore, den PKMS. Auch wir sind der Meinung, dass das Instrument nicht ausreicht und dass wir weitere Regelungen auf Bundesebene brauchen, mit denen der Pflegebedarf der Patienten bei der Personalbemessung berücksichtigt wird.
Herr Minister, ich glaube, da haben Sie recht. Das kann am besten entweder über die DRGs, also über die Fallpauschalen, oder über den Gemeinsamen Bundesausschuss geregelt werden, der letzten Endes die Verteilung zwischen den verschiedenen Trägern, also den Krankenkassen und dem Krankenhaus, regelt.
Bei dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion steht meiner Meinung nach eines im Mittelpunkt. Dazu werden wir die Anhörung abwarten. Das betrifft die Frage, wie man denn in der täglichen Praxis eines Krankenhauses solche Belastungssituationen tatsächlich vernünftig dokumentieren kann. Wenn wir am Ende mehr Dokumentationskräfte einstellen müssten, dann hätte die Pflege nichts gewonnen. Ich glaube, dass wir da nach Maßnahmen schauen müssen, die auf Bundesebene geregelt werden. Das einzelne Krankenhaus darf aber nicht mit zusätzlichem Dokumentationsbedarf belastet werden. Im Moment sieht mir das aber so aus.
Von daher ist das etwas, bei dem wir genau hinschauen werden, was das für die Krankenhäuser bedeutet. Die hauptsächliche Frage, die ich im Moment zu dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion habe, ist: Wer zahlt das? Zahlt das jedes Krankenhaus?
Die Krankenkassen können es nicht zahlen. Denn dann müsste man es auf Bundesebene regeln. Also müssen das die einzelnen Krankenhäuser tun. Ich glaube, das wäre ein ganz schlechtes Zeichen für die Krankenhäuser in Hessen, die sich jetzt schon in wirtschaftlicher Notlage befinden.
Ich freue mich auf die Anhörung. Wir werden alles unterstützen, was den hessischen Krankenhäusern hilft. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Wie stellt sie sicher, dass vergewaltigte Frauen in Hessen Zugang zur sogenannten „Pille danach“ haben?
Welche Maßnahmen hat die Landesregierung aufgrund der „Kasseler Ärzteerklärung“ des Bundes Katholischer Ärzte und der European Pro-Life Doctors vom 27. April ergriffen, in der es unter anderem heißt, dass Menschen, die durch eine Vergewaltigung ins Leben gerufen wurden, volles Lebensrecht haben und Geschöpfe nach dem Willen Gottes sind? Was haben Sie unternommen, dass vergewaltigte Frauen in Hessen, die zufällig an Ärzte geraten, die diese Grundsatzerklärung unterzeichnet haben, nicht von Pontius zu Pilatus laufen müssen?
Wie bewertet die Landesregierung die „Kasseler Ärzteerklärung“ des Bundes Katholischer Ärzte zur „Pille danach“? Ist sie der gleichen Auffassung, oder halten Sie das – auch unter rechtlichen Aspekten – für den falschen Umgang mit vergewaltigten Frauen?
Ich frage die Landesregierung, mit welchen konkreten Programmen – abgesehen von dem gescheiterten Projekt „Erfahrung hat Zukunft“ – sie selbst einen Beitrag zu dieser Entwicklung geleistet hat.
Herr Minister, Sie hatten angekündigt, dass Sie bis zum März dieses Jahres die Ergebnisse bezüglich Ihrer Verbundlösung vorstellen werden. Deswegen meine Frage: Wie viele kommunale Träger sind im Moment überhaupt daran interessiert, in das Holdingmodell einzutreten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir erleben beim Universitätsklinikum Gießen-Marburg seit Jahren, dass die Landesregierung am Nasenring durch die Manege geführt wird. Wir haben hier ein „Leuchtturmprojekt“, das von allen Seiten hochgradig gelobt wurde und das wir seit Jahren beim Zerbröseln betrachten können. Meine Damen und Herren, die Privatisierung dieses Universitätsklinikums war schlecht gemacht und wurde von der Wissenschaftsministerin in den letzten Jahren auch noch schlecht begleitet.
Das, was Sie am Montag als gemeinsame Vereinbarung des Rhön-Klinikums, der Universitäten und der Landesregierung vorgelegt haben, ist erneut ein Armutszeugnis für die Hochschulpolitik dieser Landesregierung.
Man kann doch kaum deutlicher machen, wie verbraucht und erschöpft diese Regierung ist. Man braucht sich nur anzuschauen, dass Herr Bouffier das Beschäftigungsmoratorium schon vor einem Jahr versprochen hat. Jetzt gibt es ein neues, und das ist genau so vage wie das im letzten Jahr versprochene. Sicherheit für die Beschäftigten schafft das auf keinen Fall.
Die Rhön-Klinikum AG hat mit der Nichteinhaltung des Vertrags tatsächlich Recht gebrochen. Was ist das Ergebnis? Die Landesregierung gibt jetzt zusätzlich öffentliche Investitionsmittel in diesen Bereich. Das ist das, was Sie hier als Leuchtturm verkaufen wollen und als neues Erfolgsprojekt bezeichnen. Nein, meine Damen und Herren, es ist vielmehr ein Zeichen dafür, dass diese Landesregie
rung nicht in der Lage ist, die Probleme rund um das Universitätsklinikum zu lösen.
Ich bin Politikerin und nicht Tumorforscherin oder Strahlentherapeutin. Frau Kollegin Wissler, ich glaube, wir alle sollten es uns nicht an die Weste heften, dass wir sagen können, ob diese Therapie wirklich auf Dauer etwas bringen wird oder nicht.
Aber ich sage eines ganz deutlich: Wir haben ein großes Interesse daran, dass in Marburg – in Hessen insgesamt – weiterhin klinische Forschung in solchen Bereichen betrieben wird, in denen sie sich vielleicht nicht sofort rechnet. Wir haben ein Interesse daran, dass in Hessen in einem Bereich, der für die Medizin zunehmend wichtig wird, weiterhin geforscht und gelehrt werden kann und dass Patienten versorgt werden können.
Man kann relativ präzise sagen, was jetzt zu tun ist, um mit der Partikeltherapie weiterzukommen. Deshalb sage ich Ihnen: Wir wollen, dass diese Landesregierung mit der Rhön-Klinikum AG konsequent darüber verhandelt, dass die Inbetriebnahme auch dann erfolgt – selbst wenn es ein Jahr später ist –, wenn aufgrund geringer Patientenzahlen die Wirtschaftlichkeit nicht sofort gewährleistet werden kann. Das ist der erste Punkt.
Herr Dr. Müller, ich danke Ihnen, dass Sie mir da zustimmen.
Zweiter Punkt. Es ist nicht so, dass Rhön-Klinikum der einzige Akteur in diesem Bereich wäre. Wir fordern Sie weiterhin auf, sofort mit der Siemens AG zu verhandeln, um die Partikeltherapie, die in Deutschland – also auch in Mittelhessen – in die universitäre Forschung eingebunden ist, nicht nur in Marburg zu erhalten, sondern darüber hinaus den Abbau und die Verlagerung ins Ausland zu verhindern.
Deswegen fordere ich Sie auf: Nehmen Sie sofort Verhandlungen mit der Siemens AG auf. Holen Sie sich zur Not Unterstützung aus dem Bund; aber fangen Sie endlich an, auch die Siemens AG als Gesprächspartner ernst zu nehmen.
Dritter Punkt. Auch das liegt seit über einem Jahr völlig klar auf der Hand: Nehmen Sie bitte sofort Verhandlungen mit der Landesregierung von Baden-Württemberg als Trägerin der Universität Heidelberg und des dortigen Partikeltherapiezentrums mit dem Ziel auf, eine enge Kooperation herzustellen, um in Hessen und in ganz Deutschland Synergieeffekte der Strahlentherapieforschung zur Tumorbekämpfung zu generieren.
Letzter Punkt. Tun Sie endlich mehr dafür, dass der angesehene Tumorforschungsstandort Marburg auch in Zukunft erhalten bleibt. Dazu gehören Innovation, klinische Forschung und auch Forschung in Bereichen, die bisher nicht wirtschaftlich sind. Es ist das Wesen von Forschung, dass sie nicht immer sofort Rendite abwirft. Fangen Sie deswegen im Interesse der Hochschulmedizin in Hessen endlich damit an, sich anständig um die Kliniken und um die Uni
versitätsmedizin in Mittelhessen zu kümmern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was Sie als Glanzleistung bezeichnet haben, ist der Versuch, die Probleme des Universitätsklinikums Gießen-Marburg hinter die Landtagswahl zu retten. Ich kann das an einem konkreten Beispiel festmachen. Der Strahlenforscher Dahm-Daphi, der das Klinikum im letzten Jahr frustriert verlassen hat, hat gesagt: Um ein Partikeltherapiezentrum in Betrieb zu nehmen, braucht man einen Vorlauf von zwei Jahren. – Sie haben den Vertrag zur Inbetriebnahme mit Rhön jetzt um ein Jahr verlängert. Wenn Herr Dahm-Daphi damals recht hatte, dann ist jetzt schon klar, dass das Rhön-Klinikum ihn nicht einhalten kann. Diesen Punkt werfe ich Ihnen vor. Das ist eindeutig klar.
Ich sage Ihnen, dass es mir darauf ankommt, dass wir zu einem vernünftigen Verfahren kommen, wie Wissenschaft und Forschung vorangetrieben werden können.
Hier kam zu Recht der Vorwurf, dass ausschließlich juristisch argumentiert wird. Das ist genau die Argumentation, die die Wissenschaftsministerin vor Weihnachten und in allen letzten Sitzungen des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst vertreten hat. Sie hat sich ausschließlich auf juristische Argumentationen berufen und keinen einzigen inhaltlichen Versuch unternommen, sich für Wissenschaft und Forschung in Gießen und in diesem Fall in Marburg einzusetzen.
Das ist der Vorwurf: Sie haben seit dem Jahre 2011, als Rhön und Siemens angekündigt haben, dass keine breite Anwendung der Partikeltherapie stattfinden kann, nichts unternommen, außer juristisch zu argumentieren. Jetzt werfen Sie es den anderen vor, aber Sie haben kein hochschulwissenschaftliches Forschungskonzept, das vorangehen würde.
Deshalb fordere ich das ausdrücklich von Ihnen, und zwar sofort. Das ist keine Aufgabe von Rhön, weil Rhön alleine überhaupt nicht agieren kann. Es ist vielmehr die Aufgabe der Landesregierung, dafür zu sorgen, dass alle Partner, die beim Partikeltherapiezentrum zusammensitzen, endlich in Bewegung kommen.
Wir wissen, dass Rhön einiges versucht hat, was die Inbetriebnahme angeht. Aber wenn wir uns die Besitzverhält
nisse anschauen, wird doch deutlich, dass das Problem nicht nur ein Problem von Rhön, sondern auch von Siemens und, wenn die Landesregierung sich nicht kümmert, vor allem auch der Landesregierung geworden ist.
Im Moment ist es so, dass das Gelände, auf dem das Partikeltherapiezentrum steht, dem Land Hessen gehört. Das Gebäude des Zentrums gehört Rhön. Im Gebäude befindliche Technik gehört Siemens. Wir wissen, dass Siemens von Rhön Teile des Gebäudes im Moment zurückmietet und dort die Anlage weiterentwickelt. Herr Büger weiß noch nicht einmal, dass die Anlage da steht. Dort wird auch gearbeitet. Siemens entwickelt diese Anlage weiter, um solche Anlagen ins Ausland verkaufen zu können. Wenn diese Entwicklungsphase abgeschlossen ist, wird Siemens in Marburg diese Anlage abbauen. – Das ist der aktuelle Sachstand in Marburg.
Frau Ministerin, deshalb fordere ich Sie erneut auf: Kümmern Sie sich um die Hochschulmedizin. Kümmern Sie sich um die Tumorforschung in Marburg. Stärken Sie den dortigen Standort. Was Sie bisher gemacht haben, reicht nicht aus, weder Juristerei noch unverbindliche Vereinbarungen.
Hier geht es darum, dass Sie die Verantwortung übernehmen und mit allen dort beteiligten Partnern endlich dafür sorgen, dass dieses Zentrum in Betrieb genommen werden kann, z. B. in entsprechender Kooperationsform mit Heidelberg. Dort läuft alles. Dort gibt es keine Verwirrungen, die durch Privatisierungen entstanden sind. Dort läuft es.
Sehen Sie, dass Sie Kooperationen zustande bekommen. Das ist Ihre Aufgabe als Hochschulministerin und nicht das Loben von Einzelmaßnahmen mit einem einzelnen Akteur in dieser Angelegenheit. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Machtübernahme der NSDAP am 30. Januar 1933 war nicht vom Himmel gefallen. Aber die Konsequenzen waren absolut. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden ersetzt durch eine menschenfeindliche Diktatur, der Millionen von Menschen zum Opfer fielen: die europäischen Juden, Andersdenkende und Widerstandskämpfer quer durch fast alle politischen Lager, Homosexuelle, Behinderte, Sinti und Roma sowie die vielen Opfer des Zweiten Weltkriegs, Wehrdienstverweigerer, Deserteure usw. usf.
Dieses schreckliche Kapitel deutscher Geschichte hat uns alle von Kind an begleitet – durch Erzählungen in der Familie, in manchen auch nicht, durch die Schule, durch den Besuch von Gedenkstätten, durch Gespräche mit Zeitzeugen. Dieser schreckliche Teil deutscher Geschichte heißt für uns, besondere Verantwortung zu übernehmen für die Wiedergutmachung, soweit das überhaupt möglich ist, für die Aufarbeitung der Geschichte und für die Lehren, die aus der Geschichte für Gegenwart und Zukunft zu ziehen sind.
Hessen hat sich übrigens als eines der wenigen Bundesländer auch mit der Frage der Wiedergutmachung befasst. Der NS-Härtefonds, der hier 1991 eingerichtet wurde, wird auch in diesem Jahr noch vom Hessischen Landtag gewürdigt.
Er konnte vielen Opfern des nationalsozialistischen Terrors helfen, die von anderen Hilfsangeboten nicht Gebrauch machen konnten. Auch zur Aufarbeitung der Geschichte ist in Hessen einiges geschehen. Ich möchte hier nur das renommierte Fritz Bauer Institut in Frankfurt erwähnen. Und 1995 hat der Hessische Landtag ein Symposium durchgeführt, das sich mit der besonderen Verantwortung in Hessen, mit der Verfolgung und Vernichtung durch das NSRegime befasst hat und das unter der Drucks. 15/1001 noch immer nachzulesen ist.
Meine Damen und Herren, um aus der Geschichte zu lernen, ist nach wissenschaftlichen Aufarbeitungen die Wissensvermittlung an die nächste Generation in Schule und Jugendarbeit enorm wichtig. Je weniger in Familien aus direkter Erfahrung oder durch Zeitzeugen gelernt werden kann, umso wichtiger ist es, durch gute Bildungsangebote jungen Menschen die Geschichte nahezubringen. Aber zu den Lehren aus diesem schrecklichen Kapitel der deutschen Geschichte gehört auch, dass es uns gelingt, die Begeisterung für universelle Menschenrechte, für Demokratie, für Rechtsstaatlichkeit und für Frieden zu wecken.
Die Machtübernahme der NSDAP am 30. Januar 1933 war nicht vom Himmel gefallen. Im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD werden viele dieser Schläge gegen die Demokratie aufgezählt, von den Notverordnungen bis hin zur Aufhebung elementarer Grundrechte und zum Verbot der Parteien. Wenn wir entschlossen sagen: „Nie wieder“, dann müssen wir uns zunächst auch mit den Gründen des Scheiterns der Weimarer Republik befassen. Die Spaltung der Arbeiterbewegung, die Reparationszahlungen für den Ersten Weltkrieg sowie die Weltwirtschaftskrise 1929, die eine Gesellschaft ohne passende Sozialsysteme erreichte, möchte ich hier der Vollständigkeit halber erwähnen.
Ich möchte Ihr besonderes Augenmerk aber auf zwei Punkte legen: zum einen die Skepsis in der Weimarer Republik gegenüber dem demokratischen System in der Bevölkerung und zum anderen den schnellen, rasanten Aufstieg der NSDAP in den Jahren direkt vor der Machtübernahme.
Zum ersten Punkt. Es ist schon häufig gesagt worden, dass die Weimarer Republik eigentlich eine Demokratie ohne Demokraten war. Nach dem Scheitern der Revolution 1848 waren viele Demokraten ausgewandert, die meisten in die Vereinigten Staaten. Der darauf folgende Obrigkeitsstaat ließ kaum demokratische Luft zum Atmen, keine Organisationsformen, die sich entwickeln konnten, keine demokratische, keine bürgerliche, keine Kultur der Freiheit und der Demokratie.
Auch war die Demokratie der Weimarer Republik nicht vom Volk erkämpft, sondern eher aufgesetzt, und daher gab es sehr viele Menschen, die die Werte von Demokratie gar nicht zu schätzen wussten. Diese waren natürlich besonders anfällig.
Auch die Befreiung vom Nationalsozialismus 1945 war die Folge eines verlorenen Krieges. Aber zu diesem Zeitpunkt
hatten wir glücklicherweise die sogenannten Mütter und Väter des Grundgesetzes, die sich fest vorgenommen hatten, aus den Fehlern der Weimarer Republik zu lernen, und die mit den Grundrechten und der Schaffung einer klaren politischen Ordnung einen großen Beitrag dazu geleistet haben, dass wir so lange in demokratischen Verhältnissen leben können.
Die DDR ist durch eine demokratische Bürgerrechtsbewegung beseitigt worden, und deswegen glaube ich, dass wir in Deutschland insgesamt auf einem sehr guten Weg sind, um auch in Zukunft zusammen für Demokratie, Bürgerrechte und die Achtung der Menschenrechte arbeiten zu können.
Aber, meine Damen und Herren, es wird viel über sich ausbreitende Politikverdrossenheit gesprochen, über die vielen Nichtwähler und über das schlechte Ansehen von Politikern. Da stellt sich natürlich für uns alle, für alle demokratischen Parteien, die zentrale Frage: Wie kann es uns dauerhaft gelingen, die Menschen für Demokratie und den Parlamentarismus zu begeistern? – Ich glaube, das geht nur mit einer Politik des Zuhörens, einer Politik, die die Menschen und ihre Probleme ernst nimmt und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen sucht, eine Politik, die nicht Partikularinteressen Einzelner bedient, sondern das Gemeinwohl im Auge hat. So, das ist meine feste Überzeugung, wird Demokratie erlebbar, und junge Menschen lassen sich für demokratische Politik begeistern.
Das zweite Thema, das ich ausführlicher ansprechen möchte, ist der schnelle Aufstieg der NSDAP vor der Machtübernahme. Noch im Jahre 1928 erhielt die NSDAP bei den Reichstagswahlen nur 2,8 % der Stimmen. Verzweifelte Warnrufe von Intellektuellen, Wissenschaftlern und Künstlern gab es schon früh. So schrieb Kurt Tucholsky 1930 das Gedicht mit den Zeilen – ich zitiere –:
Dass der Nazi dir einen Totenkranz flicht: Deutschland, siehst du das nicht?
Theodor Heuss, der spätere Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, setzte sich sehr kritisch mit dem Antisemitismus der NSDAP auseinander. Aber, meine Damen und Herren, es waren leider nur Ausnahmen. 1933, als die NSDAP stärkste Fraktion im Reichstag geworden war, war es für Warnungen von Demokraten zu spät. Bei der Niedersachsenwahl vor wenigen Wochen hat die NPD 0,8 % der Stimmen erhalten und damit den Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung verloren. Und das ist auch gut so.
Wir kennen aber auch die Ergebnisse verschiedener Studien, zuletzt der Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung mit dem bezeichnenden Titel „Die Mitte im Umbruch“. Demnach haben in östlichen Bundesländern 16 % der Menschen ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild. Und vor rund zwei Jahren hätte doch niemand von uns ernsthaft geglaubt, dass eine Naziterrorbande zehn Jahre lang mordend durch Deutschland zieht, ohne dass unsere rechtsstaatlichen Organe dies bemerken. Ich glaube, es geht uns allen so, dass wir nach wie vor sprachlos darüber sind, wie so etwas passieren konnte. Haben wir nicht genug hingeschaut?
Unsere Gesellschaft ist, glaube ich, und das muss auch gesagt werden, weit von der Situation im Jahre 1933 oder auch der unruhigen Jahre davor entfernt. Wir haben demo
kratische Strukturen. Aber natürlich müssen wir auch weiterhin wachsam sein. Das Gedenken an den 80. Jahrestag der Machtübernahme der NSDAP im Januar 1933 bedeutet Gedenken an die vielen Opfer, die diese Machtübernahme zur Folge hatte. Gedenken bedeutet aber auch, aus der Geschichte zu lernen. In Deutschland ist kein Platz für Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, nicht für politischen Hass und nicht für Gewalt. Wir alle müssen aber immer wieder und überall für Demokratie und Toleranz werben. Gedenken und Verantwortung, dies sollte heute gemeinsam und würdig das Signal dieses Parlaments an alle Hessinnen und Hessen sein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, können Sie uns sagen, wie viele Stellen von Pflegefachkräften in Hessen derzeit unbesetzt sind, um das Ausmaß des Fachkräftemangels deutlich zu machen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir stellen hiermit heute einen Antrag zur Abstimmung, der die Landesregierung auffordert, im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerliche Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beseitigt und gleichzeitig in der Besteuerung der Familien die Existenz von Kindern besser berücksichtigt, als es heute der Fall ist.
Mit einem solchen Entwurf würde zunächst das Ehegattensplitting auf eingetragene Partnerschaften übertragen. Uns geht es aber vor allem darum, dass auch im Steuerrecht das Vorhandensein von Kindern endlich zur Leitlinie unseres modernen Staatswesens gemacht wird.
Seit August 2001 können, wenn sie es denn wollen, in Deutschland homosexuelle Paare heiraten, also eine sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Laut Statistischem Bundesamt lebten im letzten Jahr rund 27.000 Menschen in einer solchen Partnerschaft. Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht unterstrichen, dass die Gleichstellung von Ehe und Partnerschaften der Intention des Grundgesetzes entspricht.
Dafür wurde es von den ideologischen Hardlinern, ganz besonders aus der Hessen-CDU, gerügt. Der Fraktionsvorsitzende, Dr. Wagner, sagte in einem Interview, das Bundesverfassungsgericht höhle nach und nach den Wesensgehalt des Art. 6 GG aus. – Glücklicherweise entscheidet nach wie vor das Bundesverfassungsgericht, wie das Grundgesetz zu verstehen ist, und nicht Kollege Dr. Wagner.
Meine Damen und Herren, Benachteiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften bestehen zurzeit noch im Steuer- und im Adoptionsrecht. Derzeit befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Benachteiligung im Steuerrecht. Es ist zu vermuten, dass es weder dem überholten Familienbild eines Christean Wagner, eines CDUKreisverbands Fulda noch der Mehrheit des CDU-Bundesparteitags folgen wird.
Schauen wir uns doch einmal die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts genauer an, so wie es der Antrag der sogenannten „Wilden 13“ auf dem CDU-Parteitag in der Begründung bestens zusammenfasst:
Die Rechtfertigung der Privilegierung der Ehe liegt in der auf Dauer übernommenen, auch rechtlich verbindlichen Verantwortung für den Partner. Das Ehegattensplitting ist insofern kein besonderer Steuervorteil oder eine besondere Förderung der Ehe, sondern wurde vom Bundesverfassungsgericht 1958 eingefordert, weil Ehegatten eine Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs bilden, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen wirtschaftlich jeweils zur Hälfte teilhat.
Meine Damen und Herren, auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften übernehmen zwei Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander. Die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet eine gegenseitige Unterhalts- und Einstandspflicht, so das Bundesverfassungsgericht.
So sind Lebenspartner dem jeweils anderen gesetzlich zur Leistung von Unterhalt verpflichtet. Bei einer Trennung findet ein Ausgleich bei den erworbenen Altersvorsorgeansprüchen und beim Zugewinn statt. Das Bundesverfassungsgericht stellt insofern klar:
In diesem Punkt unterscheiden sich eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehe aber nicht. Beide sind auf Dauer angelegt und begründen eine gegenseitige Einstandspflicht.
Meine Damen und Herren, es entspricht unserer Überzeugung, aber auch der der Antragsteller auf dem CDU-Parteitag, dass gleiche Pflichten auch gleiche Rechte nach sich ziehen müssen. Es kann dabei nicht darauf ankommen, ob es sich um eine heterosexuelle oder um eine homosexuelle Partnerschaft handelt. In der eingetragenen Partnerschaft wird wie in der Ehe wechselseitig Verantwortung füreinander übernommen. Dadurch wird wie in der Ehe die Gemeinschaft entlastet. Es werden auch wie in der Ehe konservative Werte gelebt. Die Schlechterstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften durch den Ausschluss von der Begünstigung des steuerlichen Splittingverfahrens ist daher nicht zu rechtfertigen.
Die steuerliche Schlechterstellung wird auch nicht durch den Aspekt des Fehlens von Kindern oder der Belastung durch die Kindererziehung begründet, denn das Ehegattensplitting knüpft hieran gerade nicht an. Das ist übrigens auch einer der Kritikpunkte, die wir am Ehegattensplitting haben.
Das Bundesverfassungsgericht sagt:
Die Zusammenveranlagung kann von allen Ehegatten in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob sie unterhaltsberechtigte Kinder haben oder nicht. Die Zusammenveranlagung setzt in einer Ehe nicht einen kindbedingten Bedarf voraus.
Das ist übrigens eines der Probleme des Ehegattensplittings. Das ist die aktuelle Rechtslage, bei der wir Gleichstellung fordern.
Die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften führt übrigens auch nicht dazu, dass dem Institut der Ehe geschadet wird. Auch hier hat sich das Bundesverfassungsgericht eindeutig geäußert. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, gerade wegen der Gleichgeschlechtlichkeit in der eingetragenen Lebenspartnerschaft konkurriert diese nicht mit der Ehe. Daher kann sie dem Institut der Ehe auch nicht abträglich sein.
Die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften führt schließlich auch nicht dazu, dass andere Partnerschaften gleichgestellt werden müssten. Auch hier hat sich das Bundesverfassungsgericht eindeutig geäußert: Partnerschaften, die nicht in vergleichbarer Weise wie die Ehe organisiert sind, haben eben auch keinen Anspruch auf die Gleichstellung im Ehegattensplitting.
Da das Ehegattensplitting in seiner heutigen, auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften ausgedehnten Ausgestaltung gerade nicht an das Vorhandensein von Kindern in der Ehe anknüpft, wir aber anerkennen, dass Partnerschaften mit Kindern besondere Unterstützung seitens des Staates verdienen, sprechen wir uns für eine bessere steuerliche Berücksichtigung von Kindern aus. Dabei übernehmen El
tern, ob in der Ehe, allein oder in Form einer Partnerschaft, eine große Verantwortung, nicht nur finanziell, sondern auch persönlich. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag für unser Gemeinwesen.
Meine Damen und Herren, so weit aus der Begründung des leider auf dem CDU-Parteitag unterlegenen Antrags, den wir sehr begrüßt haben, der leider nicht verabschiedet wurde. Ich habe die gesellschaftliche Entwicklung und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgezeigt, sie gehen eindeutig in die richtige Richtung. Deswegen ist es schade, dass die CDU nach wie vor in ihrer Gänze solche gesellschaftlichen Entwicklungen nicht nachvollziehen kann.
Ich habe sehr viel Respekt vor allen, die sich öffentlich dazu geäußert und sich für die steuerliche Gleichsetzung von eingetragenen Lebenspartnerschaften eingesetzt haben. Dazu gehört nicht nur die aus Hessen stammende Familienministerin Schröder, sondern auch die Kolleginnen Wolff und Wiesmann und der Innenminister Rhein. Das ist ein Zeichen dafür, dass es offensichtlich auch in der CDU Bewegung gibt und die überkommenen Vorstellungen eines Dr. Wagner langsam, aber sicher nach hinten gedrängt werden.
Vor dieser öffentlichen Meinungsäußerung und auch vor der Unterstützung des Antrags auf dem CDU-Parteitag habe ich sehr viel Respekt. Keinen Respekt habe ich aber vor denen, die ideologisch verbohrt sind, die die Freiheit des Einzelnen und der Einzelnen nicht respektieren, die die gegenseitige Übernahme von Verantwortung in homosexuellen Lebenspartnerschaften als nicht gleichwertig mit der Familie diskreditieren.
Was mich ärgert, ist, dass Sie immer von der Ehe als Keimzelle des Staates reden, wie Herr Dr. Wagner das auch wieder in einem „Spiegel“-Interview gemacht hat,
aber in den eigenen Lebensumständen sehr weit von der Bürgerlichkeit entfernt sind, die Sie einfordern.
Was finden Sie eine ausgesprochene Unverschämtheit?
Was meinen Sie denn?
Ich habe kein Problem. Ich habe heute meinen 27. Hochzeitstag und habe überhaupt kein Problem damit. Ich weiß nicht, welches Sie haben.
Es ist an der Zeit – –
Meinen Sie jetzt mich oder sich?
Lieber Herr Dr. Wagner, Sie reden von der Ehe als Keimzelle des Staates.
Ich finde, wenn man solche Äußerungen macht, dass man dann auch tatsächlich sagen muss, dass das auch für Lebenspartnerschaften gilt, die die gleichen Anforderungen eingehen. Ich weiß gar nicht, worüber Sie sich aufregen.
Es geht einzig um die Frage, und die kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger selbst – –
Lieber Herr Dr. Wagner, es geht einzig und allein um die Frage – darüber können sich die Bürgerinnen und Bürger selbst ein Bild machen –, wie glaubhaft verschiedene Argumentationen sind, die in diesem Zusammenhang auch aus der CDU gemacht werden.
Meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, in unserer modernen Gesellschaft dafür zu sorgen, dass die sexuelle Orientierung nicht länger zu Diskriminierungen führt, weder in der Politik noch im Rechtswesen und auch nicht in der Gesellschaft. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Ravensburg, ich will zwei Punkte ansprechen.
Erstens. Sie haben von Steuergerechtigkeit gesprochen. Ich frage Sie, wie es eigentlich sein kann, dass Sie von Steuergerechtigkeit sprechen, wenn wir doch wissen, dass bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Lasten bereits geteilt, die steuerlichen Vorteile aber eben nicht geteilt werden. Von daher gesehen, hat das mit Steuergerechtigkeit überhaupt nichts zu tun.
Ich halte das nach wie vor für eine Diskriminierung von eingetragenen Partnerschaften.
Zweitens. Sie haben gesagt, dass Sie sich auf Ihrem Bundesparteitag konkret mit dem Thema befasst und intensiv diskutiert haben. Nicht nur die GRÜNEN, sondern sehr viele Menschen außerhalb der CDU haben das mit großem Interesse beobachtet, was auf diesem Parteitag mit einem Antrag passiert, der fordert, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften im Steuerrecht gleichzustellen, und sich dafür ausspricht, die Familien in den Mittelpunkt des Steuerrechts zu stellen. Wir haben erlebt, dass dieser Antrag mit 60 % Neinstimmen und 40 % Jastimmen abgelehnt wurde. Das bedauern wir sehr. Gerade das spricht dafür, wie „intensiv“ Sie sich mit dem Thema befasst haben
Wir haben einen Antrag eingebracht, der in den Formulierungen mit dem Antrag identisch ist, der auf dem CDUParteitag gestellt wurde. Wenn Sie genau zugehört hätten, hätten Sie gemerkt, dass die Begründung, die ich in meiner Rede vorgelesen habe, die Begründung des Antrags auf dem CDU-Parteitag gewesen ist.
Wie gesagt, Sie haben, von daher gesehen, noch einen weiten Weg vor sich. Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich einige von Ihnen auf den Weg gemacht haben, dafür zu kämpfen, dass eingetragene Lebenspartnerschaften in unserer Gesellschaft nicht länger diskriminiert werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich die Politik, aber auch die Gesellschaft verpflichtet – ich zitiere –,
wirksame und geeignete Maßnahmen [zu treffen], … um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu
versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren.
Das stellt uns alle vor sehr große Herausforderungen.
Eine inklusive Gesellschaft bedeutet, dass jeder Mensch als Individuum anerkannt ist. Zuschreibungen hinsichtlich des Alters, des Geschlechts, des Migrationshintergrundes, Beeinträchtigungen, Religionszugehörigkeit oder sozialer Herkunft sollen keinen Einfluss mehr auf die Frage haben, ob es gesellschaftliche Teilhabe gibt oder nicht. Das heißt, das ist eine Gesellschaft, in der die Bedingungen in jeder Hinsicht so gestaltet sind, dass alle Menschen, unabhängig davon, ob sie beeinträchtigt sind oder nicht, ohne besondere Anpassungsleistungen und ohne jede Diskriminierung zusammenleben können. Inklusion bedeutet volle, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe aller Menschen von Anfang an.
Diese Freiheit meint nicht nur die bürgerlichen Rechte, wie etwa die Wahlfreiheit oder die Berufs- und die Gewerbefreiheit. Sie meint die Freiheit in allen Lebensbereichen. Jedes Individuum hat unabhängig von seinen persönlichen Merkmalen nur aufgrund seines Menschseins das gleiche Recht und den gleichen Anspruch auf Würde, barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen und die gleichen Rechte auf Teilhabe an der Gesellschaft. Es geht um die gleiche Freiheit für jede und jeden, etwas aus ihrem bzw. seinem Leben machen zu können. Es geht darum, frei wählen zu können. Es geht um ein selbstbestimmtes Leben und die gleichen Lebenschancen für alle.
Für das Ziel, die inklusive Gesellschaft zu erreichen, brauchen wir einen Perspektivwechsel. Wir müssen uns eine neue Kultur des inklusiven Denkens und Handelns auf allen gesellschaftlichen Ebenen erarbeiten.
Im hessischen Aktionsplan verweist die Landesregierung in der Einleitung darauf, dass die schrittweise Verwirklichung inklusiver Lebensbedingungen im Gemeinwesen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und der Aktionsplan nur den Rahmen und die Orientierung vorgeben könne. Der Aktionsplan sei ein wesentlicher Baustein im Hinblick auf eine inklusive Gesellschaft, müsse aber durch viele Aktivitäten und Initiativen auf allen gesellschaftlichen Ebenen ergänzt und mit Leben gefüllt werden.
Das ist natürlich erst einmal richtig. Wie bereits gesagt, sehen auch wir, dass die Inklusion uns alle angeht und Schritt für Schritt erfolgen wird. Doch trägt der Aktionsplan der Hessischen Landesregierung weder den Erwartungen, die mit der Vorlage eines Aktionsplans verbunden sind, noch den Anforderungen Rechnung, die aufgrund der Behindertenrechtskonvention an einen Landesaktionsplan gestellt werden müssen.
Er bleibt in weiten Teilen völlig beliebig und oberflächlich. Er ist im Grund genommen mehr eine Bestandsaufnahme und eine Zusammenstellung der Aufgabenbeschreibungen. Es gibt keine konkreten und zeitlich terminierten Handlungsempfehlungen. Man braucht aber, um ein solches
Projekt umzusetzen, eine aktive Landesregierung, die sich engagiert und die tatsächlich versucht, alle zu Zusagen zu bringen. Aber leider ist die Landesregierung auch in diesem Bereich erschöpft und verbraucht.
Tatsache ist doch, dass in Hessen immer noch zu viele Menschen von der gleichberechtigten Teilhabe sowohl am politischen als auch am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen sind. Deshalb sind konkrete Schritte einzuleiten, um Barrieren und Hemmnisse abzubauen.
Lassen Sie mich drei Bereiche exemplarisch herausgreifen. Wir haben auch in Hessen immer mehr Menschen mit Behinderung, die arbeitslos sind. Wir haben in Hessen 2.330 Unternehmen, also Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Was steht dazu im Aktionsplan? Dort steht, Ziel sei die Verringerung der Arbeitslosigkeit der behinderten Menschen. Das solle „ab sofort“ in Angriff genommen werden. Doch was tatsächlich getan werden soll, bleibt leider völlig unverbindlich.
Wie sieht es hinsichtlich eines barrierefreien Zugangs im Gesundheitswesen aus? – Es ist schön, dass das als Daueraufgabe gesehen wird. Doch wo bleiben die konkreten Handlungsschritte? Ein Beispiel aus dem Aktionsplan ist die Anregung der Durchführung einer Veranstaltungsreihe zum Thema „barrierefreie Arztpraxis“ bei der Landesärztekammer Hessen.
Wir haben eine alternde Gesellschaft. Wir haben immer mehr alte Menschen, die nicht von Geburt an behindert sind, sondern die im Laufe ihres Lebens z. B. beim Gehen beeinträchtigt werden. Sie kommen mit Rollatoren nicht in die Arztpraxen. Da kann doch eine solche einzelne Veranstaltung nicht die Lösung sein. Es ist doch notwendig, dass wir endlich dafür sorgen, dass es genügend barrierefreie Praxen, über Hessen verteilt, gibt, in denen sich diese Menschen tatsächlich medizinisch behandeln lassen können.
Wir brauchen Beschäftigte im Gesundheitswesen, die in der Lage sind, mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen umzugehen. Das gilt für die Ärzte und die Ärztinnen. Das gilt aber auch für das Pflegepersonal. Meine Damen und Herren, da wird doch deutlich, dass Sie keine wirklichen Schritte unternehmen, um diese Probleme zu lösen.
Ich möchte noch einen Bereich nennen, der mir in diesem Zusammenhang besonders am Herzen liegt. Es gibt sehr viele behinderte Frauen, die im Rollstuhl sitzen und die kaum Zugang zu gynäkologischen Untersuchungsmöglichkeiten haben. Ich finde, das ist in Zeiten, in denen wir über Inklusion reden, tatsächlich ein Skandal.
Wie sieht es mit der Inklusion in der Schule aus? Es entsteht der Eindruck, dass Schwarz-Gelb das Thema Inklusion durch eine chaotische und in der Ausstattung unzureichende Umsetzung bewusst zum Scheitern bringen will. Eine solche ideologische Politik auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler finde ich schäbig.
Es gibt zahlreiche Hindernisse, die die Landesregierung einer erfolgreichen Inklusion an den Schulen in den Weg legt. Die Zahlen zeigen uns, dass noch immer zu viele Kinder mit Förderbedarf an den allgemeinbildenden Schulen abgewiesen werden.
Die Regierung müsste diesen Fakten endlich Taten entgegensetzen, anstatt immer nur zu erzählen, dass alles gut sei. Bereits Anfang des Jahres 2011 haben wir GRÜNEN eine detaillierte Gesetzesinitiative zur Umsetzung der Inklusion in den Schulen in den Landtag eingebracht. Darin waren sowohl konkrete Maßnahmen, als auch ein detaillierter Zeitplan und machbare Umsetzungsschritte beschrieben. All das fehlt von der Landesregierung nicht nur in den Schulen. Vielmehr ist der Aktionsplan ein weiteres Beispiel dafür, dass Sie nicht in der Lage sind, so detailliert die Maßnahmen zu planen.
Lassen Sie mich ein drittes Beispiel nennen: Barrierefreiheit in der Mobilität. Auch hier möchte ich ganz konkret sein. Wir brauchen kontrastreiche Bahnhofspläne und Wegweiser in großer Schrift, Informationen in Gebärdensprache, gut einsehbare und ausreichend breite Radverkehrsanlagen, niedrigere Ticketschalter für Rollstuhlfahrer, deutliche Ansagen von Einfahrten, Ausfällen und Änderungen an Bahnhöfen. Das würde uns übrigens allen helfen, nicht nur beeinträchtigten Menschen.
Wir brauchen verständliche Tarifsysteme an Automaten, die Verwendung von verständlicher und einfacher Sprache bei Erklärungen, Toiletten für Menschen mit Behinderungen im Flugzeug, Einstiegsmöglichkeiten für Menschen mit großen Elektrorollstühlen in Bahn und Bus und natürlich auch mehr Servicepersonal an den Bahnhöfen. Meine Damen und Herren, hier an diesem Beispiel wird doch deutlich, wie Inklusion nicht nur beeinträchtigten Menschen die Teilhabe ermöglicht, sondern uns allen nützliche, zusätzliche Leistungen und eine bessere Lebensqualität verschaffen könnte.
Doch die Landesregierung hat keine Antworten, wie die Aufgabe „Inklusive Gesellschaft“ gemeistert werden kann. Leider ist mit diesem Aktionsplan noch kein zukunftsfähiges Konzept zu erkennen.
Wir fordern – und das hat der Kollege Mick auch schon kurz angesprochen –, dass man jetzt einen sehr transparenten Prozess mit allen Beteiligten gestaltet, in einem offenen, gesellschaftlichen Dialog, und konkrete Ziele beschreibt, die auch zeitlich determiniert sind. Man muss sagen: Bis dann und dann wollen wir diesen und jenen Schritt erreicht haben, damit auch klar ist, was in der nächsten Stufe kommt. Hier muss noch sehr viel nachgearbeitet werden.
Wir sind der festen Überzeugung – und hoffentlich sind wir in Hessen da auf einem guten Weg –, dass die Expertinnen und Experten in eigener Angelegenheit, die beeinträchtigten Menschen, in diese Diskussion noch mehr einbezogen werden, als das bisher der Fall war. Denn ihre Mitwirkung ist Motor und Garant für eine erfolgreiche Umsetzung, die große Herausforderung an unsere Gesellschaft „Inklusion für alle Menschen“ zu erreichen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine gute Kinderpolitik und im besonderen Maße qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsangebote sind heute das wesentliche Anliegen von Eltern von kleinen und größeren Kindern.
Sie wollen ein gutes Bildungs- und Betreuungsangebot, sie wollen Familie und Beruf miteinander vereinbaren, manchmal, weil es notwendig ist, um den Familienunterhalt erarbeiten zu können, oder weil es der Wunsch, die freie Wahl dieser Familie ist. Deswegen ist es richtig, das Thema Kinderbetreuung hier so oft wie möglich und so gründlich wie möglich zu diskutieren.
Bildungs- und Betreuungsangebote, vor allem auch frühkindliche Betreuungsangebote, sind der Schlüssel zu lebenslangem Lernerfolg. Dabei geht es um gleiche Chancen für alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Umfeld.
Wir wissen aus sehr vielen Studien, dass qualitativ hochwertige und gerade auch individuelle Förderung von Kindern, besonders aber derjenigen Kinder, die sehr schlechte Startbedingungen haben, dazu führt, dass diese Kinder besonders davon profitieren. Politik hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, diesem Anliegen Rechnung zu tragen, damit alle Kinder beste Chancen für ein gutes Aufwachsen erhalten.
Ich will nicht überheblich klingen, aber natürlich ist aus grüner Sicht festzustellen, dass viele unserer Positionen und Forderungen, für die wir jahrelang gescholten wurden, mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind. Das gilt für den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem ersten Geburtstag, das ist auch gut so. Das gilt auch für viele andere Themen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tangieren.
Ich freue mich, und ich will auch ausdrücklich das Umdenken loben, das sich in den letzten Jahren in der HessenCDU vollzogen hat. Das möchte ich durchaus anerkennen und würdigen, wenn es auch nicht ganz reicht. Aber hier ist von einem Wandel zu reden.
Wie gesagt, es reicht nicht, darauf komme ich auch gleich.
Ich freue mich, dass in Hessen die Weichen jetzt anders gestellt sind. Durch das Kinderförderungsgesetz des Bundes ist endlich Bewegung auch in die Betreuungslandschaft in Hessen gekommen. Aber, das kann ich Ihnen nicht ersparen, der Titel des Antrags der SPD hat völlig recht: Sie haben den notwendigen Ausbau der frühkindlichen Bildungsangebote verschlafen. – Durch Ihr zögerliches Verhalten ist wertvolle Zeit verloren gegangen. Hessens Ausbaurate lag in der Vergangenheit zwischen 2 und 3 %. Im bundesweiten Ranking liegen wir nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts auf Platz 10 bei der Betreuungsquote für die unter Dreijährigen, auch das seit ein paar Jahren.
Hessen ist das Bundesland, in dem die Differenz zwischen der tatsächlichen Betreuung und dem Betreuungsbedarf, der von den Eltern angemeldet wird, am drittschlechtesten ist. Schlechter sind nur noch Bremen und Nordrhein-Westfalen. Das ist ein Zeichen dafür, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Auch das wird im Antrag der SPD gut formuliert.
Sie haben durch Ihr zögerliches und unwilliges Handeln ein strukturelles Problem in der Kinderbetreuungslandschaft zu verantworten, das sich nicht nur daran bemisst, dass bis zur Umsetzung des Rechtsanspruchs je nach Statistik 10.000 oder 13.000 Betreuungsplätze fehlen. Wir haben einen eklatanten Fachkräftemangel, den wir Ihnen seit Jahren schon vorausgesagt haben und der jetzt auch tatsächlich eingetreten ist.
Ob es tatsächlich funktionieren kann, mit fachfremdem Personal zu agieren, da habe ich wirklich meine Zweifel. Es geht nicht nur um quantitativen Ausbau. Wir brauchen Erzieherinnen und Erzieher, die gut ausgebildet sind, die Zeit für die Kinder haben. Sie müssen verlässliche, freund
liche und den Kindern zugewandte Beziehungspersonen sein. Kinder müssen sich so gut entwickeln können, dass die Eltern, die Mütter und Väter, ihre Kinder ohne Bedenken und mit dem Wissen, dass sich gut um sie gekümmert wird, in Einrichtungen geben können.
Das von Roland Koch propagierte Land der Tagesmütter sind wir nicht geworden. Wir haben hier einen leichten Anstieg. Wir sind nicht das Familienland Nummer eins geworden, wie Roland Koch es versprochen hat. Im Ranking für die Betreuung befinden wir uns im Mittelmaß, und zwar für alle Altersgruppen, mehr nicht.
In Hessen haben Alleinerziehende mit 29 % und Familien mit drei oder mehr Kindern mit 22 % ein sehr hohes Armutsrisiko. Meine Damen und Herren, Hessen kann man wirklich nicht als Familienland Nummer eins bezeichnen. Im Gegenteil, hier ist ein ganz großer Handlungsbedarf gegeben – und die Betreuung gehört dazu.
Nach unserem Gerechtigkeits- und Staatsverständnis hat die Politik niemandem vorzuschreiben, wie er oder sie zu leben hat. Das bezieht sich selbstverständlich auch auf die Familien und darauf, wie sie leben: ob die Partner verheiratet sind oder nicht, ob sie ein Kind oder mehrere Kinder haben, in der Stadt oder auf dem Land leben, ob sie Elternzeiten in Anspruch nehmen oder nicht, ob sie ihre Kinder betreuen lassen wollen oder nicht, wie sie die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie regeln, usw. Politik hat aber die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen vorhanden sind bzw. geschaffen werden, dass sich Eltern wirklich frei entscheiden können, ob und wie sie Erwerbstätigkeit und Familie vereinbaren und wie sie ihre Kinder erziehen. Dazu gehören Beratungs- und Unterstützungsangebote, z. B. Familienzentren, Familienbildungsstätten und dergleichen mehr. Dazu gehört ein ganzes Netz von Maßnahmen, die familienfreundliche Strukturen bereithalten. Dazu gehören auch das Elterngeld, die Elternzeit und frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote, die endlich – als Rechtsanspruch – nicht nur für Kindergartenkinder, sondern auch für kleinere Kinder zur Verfügung stehen – wohlgemerkt: als Angebot, nicht als Pflicht, einen Betreuungsplatz in Anspruch zu nehmen.
Deswegen wirkt das Betreuungsgeld, wie es auf der Bundesebene gerade beschlossen wurde, unglaublich kontraproduktiv. Es schafft zusätzliche bildungspolitische Ungerechtigkeiten. Wir kennen Studien und die Erfahrungen anderer Länder, z. B. skandinavischer Länder, die belegen, dass schon früh mit Gleichaltrigen spielende Kinder sehr viel mehr lernen und bessere Bildungschancen haben. Das verhindern Sie mit diesem Betreuungsgeld. Es trifft gerade die Kinder, die in besonderem Maß einer individuellen Förderung bedürfen und die in besonderem Maß Kontakt zu anderen Kindern brauchen, auch zu Kindern aus anderen sozialen Schichten. Das gilt übrigens für Kinder aus höheren wie aus unteren Schichten. Ich glaube, dass das Zusammenleben mit anderen Kindern, das Erfahren anderer Kindern, das gemeinsame und spielerische Lernen ganz, ganz wesentliche Faktoren sind, damit Kinder wirklich alle Chancen für ein gutes Leben haben.
Das Betreuungsgeld verhindert, dass man sich mehr Gedanken darüber macht, wie die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie in Zukunft sehr viel besser gestaltet werden kann, als es heute tatsächlich der Fall ist. Man macht sich sozusagen vom Acker, anstatt sich dieses Problems anzunehmen, mit dem sehr viele Familien, gerade junge Familien, zurzeit zu kämpfen haben. Das Betreuungsgeld schafft auch keine echte Wahlfreiheit, sondern es ist ein Manöver zur Ablenkung davon, dass es einen Mangel an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige geben wird. Es ist scheinheilig, zu argumentieren, dass damit die Erziehungsleistung von Eltern gewürdigt werde, die ihre Kinder zu Hause betreuen. 100 € sind ein Witz, wenn man bedenkt, welch einen Aufwand es für die Eltern wirklich bedeutet, ihre Kinder zu Hause zu erziehen, sie mit anderen Kindern in Kontakt zu bringen, sie bei Vereinen anzumelden. Da sind 100 € einfach ein Witz. Sie versuchen, davon abzulenken, dass Sie es nicht schaffen, die Betreuung der unter Dreijährigen tatsächlich auszubauen, weil Sie sich nicht genug angestrengt haben.
Lassen Sie mich auf ein weiteres Problem hinweisen, das der Kollege Merz schon angesprochen hat. Wir müssen auch die Kinder zwischen drei und sechs Jahren im Blick behalten, was bedarfsgerechte und qualitätsvolle Angebote angeht. Wir müssen konstatieren, dass diese Landesregierung keine Konzepte für die Betreuung der Kinder hat, die in die Grundschule kommen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sichern, brauchen wir eine hochwertige Betreuung auch dieser Kinder. Hierfür kann ich kein Konzept der Landesregierung erkennen, und deshalb sehe ich auch hier einen großen, großen Handlungsbedarf.
Mein Fazit: Ich erkenne an, dass sich die hessische CDU ein bisschen bewegt hat. Sie ist aber weit davon entfernt, die Probleme, die wir in der Kinderbetreuung in Hessen haben, tatsächlich zu lösen. Deshalb werden wir dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen hier über zwei unterschiedliche Problemkreise, und die möchte ich nacheinander abarbeiten.
Zunächst geht es um ein Problem, bei dem wir uns alle einig sind, was seine Brisanz angeht: Das ist die dauerhafte und nachhaltige Struktur unserer Krankenversorgung. Ich begrüße es ausdrücklich – das möchte ich hier einmal sagen –, dass die Landesregierung aus der Kannbestimmung des § 90a des Sozialgesetzbuchs V die Möglichkeit ergriffen hat, auf Landesebene ein Gremium zu schaffen, das folgende Aufgaben hat: Empfehlungen für die sektorübergreifende Versorgung zu erstellen, die Feststellung von Unter- und Überversorgung zu treffen sowie die Aufstel
lung und Anpassung der Bedarfspläne zu entwickeln. Das sind zentrale Aufgaben, und ich halte es auch für richtig, dies nicht nur mit Blick auf die stationäre Versorgung zu bewerten, sondern auch den ambulanten Bereich einzubeziehen. Daher begrüßen wir dieses Gremium.
Meine Damen und Herren, allerdings haben in der Anhörung praktisch alle Anzuhörenden kritisiert, dass Sie bei einem solchen wichtigen Gremium nicht in der Lage sind, in Ihrem Gesetz auch die Mitglieder dieses Gremiums zu benennen. Es geht hier tatsächlich um massive wirtschaftliche Fragen, um entscheidende Versorgungsfragen – und meines Erachtens gehören die Mitglieder, die in ein solches Gremium berufen werden, in ein Gesetz und können nicht nachträglich durch eine Verordnung benannt werden.
Meine Damen und Herren, dieses Gremium wird dafür wesentlich sein, ob es in Zukunft gelingt, eine wohnortnahe und vor allem patientenorientierte Krankenversorgung in Hessen aufrechtzuerhalten. Da Sie dieses Gremium nicht im Gesetz vollständig regeln, werden wir uns in der Abstimmung der Stimme enthalten.
Beim zweiten Bereich geht es um die Regelungen im Altenpflegegesetz. Wir alle haben in dieser Woche die neue Studie der Bertelsmannstiftung zur Kenntnis genommen. Dort wird nochmals gesagt, dass beispielsweise für Hessen für das Jahr 2030 eine Versorgungslücke in der Pflege von 7.083 Vollzeitstellen zu erwarten ist. Das zeigt, in welcher Situation wir uns befinden, denn schon heute haben wir einen Pflegenotstand. Wenn sich diese Zahlen weiter bis zu einem Mangel von über 7.000 Vollzeitkräften aufbauen, dann wissen wir, welche Katastrophe das gerade für die älteren Menschen bedeutet, die pflegebedürftig sind.
Ich bin voll bei Ihnen, dass man in einer solchen Situation sämtliche Möglichkeiten der Mobilisierung von Menschen nutzen muss, die bereit sind, in diesem Bereich zu arbeiten. Ich finde es auch richtig, auf Menschen zurückzugreifen, die bereits über Erfahrung in diesem Bereich verfügen. Wir haben etliche Familienangehörige, die zehn, 15 Jahre lang in ihren Familien – zum Teil unter professioneller Anleitung oder Begleitung – zu Hause gepflegt haben. Man muss sehen, dass diese Menschen einen qualifizierten Abschluss machen, damit sie nach dieser Pflegetätigkeit auch beruflich in diesem Bereich arbeiten können. Ich halte das für einen unter vielen und auch für einen richtigen Schritt.
Das Problem ist nur, dass die Altenpflegehilfeausbildung in Hessen einjährig ist. Auch bei der Anhörung wurde gesagt, dass es gar nicht klar ist, wie man die Qualifizierung dieser Familienmitglieder oder anderer, die in ähnlichen Bereichen gearbeitet haben, in die einjährige Ausbildung integrieren will. Im Moment kann das niemand erklären. Die theoretischen und die praktischen Anteile sind auf das Jahr verteilt. Wie will man es erreichen, dass hier ein schnellerer Zugang möglich wird? In der jetzigen Organisationsform der Altenpflegehilfe ist mir das nicht klar, und deswegen werden wir uns auch hier der Stimme enthalten. – Das wars.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Haushaltsplanentwurf des Sozialministeriums für die nächsten beiden Haushaltsjahre ist festzustellen: Diese Landesregierung ist nach 13 Jahren an der Macht verbraucht und erschöpft.
Wenn ich an die „Operation düstere Zukunft“ denke, muss man darüber fast froh sein, denn da waren Sie sogar bösartig.
Angesichts der Herausforderungen an die Sozialpolitik durch den gesellschaftlichen Wandel, in dem wir uns voll befinden, ist der Einzelplan des Sozialministeriums, wenn man es positiv sehen will, nicht mehr als ein „Weiter so“, ohne den erkennbaren Willen der Gestaltung.
Dass Bürgerinnen und Bürger und die Träger der sozialen Angebote verunsichert sind, verwundert deshalb nicht.
Unser reiches Bundesland kann nicht mit einer guten Bilanz bei sozialer Gerechtigkeit aufwarten. Seit 1999 ist die Sozialpolitik ein Steinbruch und eine eher gutsherrliche Restmittelvergabe; das soziale Netz in Hessen ist unter Schwarz-Gelb immer löchriger geworden.
Sehen wir uns doch einmal genau an, was hier bei uns passiert: Sie haben die Mittel für die Schuldnerberatung gestrichen. Wir haben gerade in diesem Bereich Wartezeiten, wo Prävention so wichtig wäre. Wir schlagen Ihnen vor, zusammen mit den Verbraucherzentralen neue Strukturen aufzubauen und mit den noch vorhandenen Strukturen zu kooperieren, um diesen Menschen, die davon bedroht sind, in Armut abzurutschen, endlich rechtzeitig zu helfen. Das ist ein soziales Netz, das Sie völlig zerstört haben.
Ein zweiter Bereich. Wenn wir uns anschauen, was sich heutzutage in den Stadtteilen, die man soziale Brennpunkte nennt, abspielt, dann müssen wir konstatieren: Seit dem Jahre 2004 ist die Unterstützung für diese kleinen Initiativen, für die vielen Frauen, die sich vor Ort darum kümmern, dass das Gemeinwesen funktioniert – auch das sind für uns übrigens öffentliche Institutionen –, mit einem Schlag völlig weggefallen. Das ist wirklich ein Skandal.
Da wird Schwarz-Gelb in Hessen von den Beschlüssen der Bundesregierung sekundiert, genau diese Gemeinwesenarbeit im Programm „Soziale Stadt“ zu streichen. Die Hausbesitzer und die Banken sind die Nutznießer, aber die Menschen in diesen sozialen Brennpunkten haben Sie alleingelassen und damit einen Teil des sozialen Netzes zerstört.
Zum Bereich Gesundheit. Wir alle wissen, dass hier die Unterversorgung in bestimmten Bereichen droht. Wir haben in verschiedenen Versorgungsbereichen, beispielsweise bei der Geburtshilfe, immer wieder darüber diskutiert, wie die Versorgung im ländlichen Raum, aber auch in sozialen Brennpunkten erreicht und sichergestellt werden kann. Sie wissen, dass ich Ihren Pakt nicht für einen Brüller halte, aber immerhin sind darin einige positive Schritte zu erkennen. Aber das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, meine Damen und Herren. Wir brauchen Versorgungskonzepte für alle medizinischen und pflegerischen Bereiche, um die Versorgung im ländlichen Raum dauerhaft sicherstellen zu können, wie wir es Ihnen auch schon in einem Konzept vorgestellt haben.
Es ist durchaus sinnvoll, 100 spanische Pflegekräfte zu engagieren und nach Hessen zu holen. Aber wir haben in Hessen einen Pflegenotstand, der seit Jahren absehbar ist. Wir wissen, dass wir nicht genug Pflegekräfte für das haben werden, was – auch vorausgesagt durch den Hessischen Pflegemonitor – ab 2020 an Bedarf besteht. Hier brauchen wir eine Aufwertung, wir brauchen eine Ausbildungsreform, wir brauchen eine vernünftige Finanzierung der Ausbildung durch eine Umlage usw. Bei Ihnen ist nichts dazu zu erkennen, dass Sie auf diese Herausforderungen vorbereitet wären.
Meine Damen und Herren, die Jugend ist bei Ihnen wirklich die alleingelassene Generation.
Wir fordern, dass es endlich eine vernünftige Gestaltung des Übergangs von der Schule zum Beruf gibt; denn alle Jugendlichen müssen in Hessen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung abzuschließen, um den Rest ihres Lebens auch tatsächlich vernünftig in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können.
Was haben Sie nicht geredet vom „Familienland Nummer eins“ – weit entfernt. Wir mussten den Dilettantismus dieser Landesregierung bei der Mindestverordnung erleben. Wir wissen seit Jahren, dass es einen Mangel an Erzieherinnen und Erziehern geben wird. Wir haben dazu seit Jahren Aktionsprogramme, Sonderprogramme, Sofortprogramme usw. gefordert, und Sie haben nicht reagiert. Wir
haben nach wie vor einen Mangel an U-3-Plätzen. Wir haben nach wie vor einen Mangel an Plätzen in den Kindergärten, und wir haben einen eklatanten Mangel an Plätzen an den Grundschulen. In Ihren Konzepten ist nicht zu erkennen, was Sie unternehmen wollen, um tatsächlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich zu machen.
Dann bin ich bei den Frauen. Wenn man sich einmal ansieht, was in diesen 13 Jahren mit Blick auf die Gleichstellung der Frauen passiert ist, kann man sagen: eigentlich kaum etwas. Stattdessen erleben wir, wie bei der Operation Abendsonne Posten verteilt und nach Parteibuch vergeben werden. In Norwegen war genau das der Grund, die Frauenquote einzuführen, um dieses Geschachere mit Posten endlich zu beseitigen. Deswegen sehen wir auch hier Handlungsbedarf.
Was jetzt getan werden muss: Wir GRÜNEN haben unser Sozialbudget für 2013/2014 vorgelegt, und zwar als klare Alternative zu dem, was wir hier von Schwarz-Gelb erleben. Wir stärken durch den gezielten und verantwortungsvollen Einsatz von Landesmitteln die soziale Infrastruktur, öffentliche Institutionen und machen sie zukunftsfest. Im Hinblick auf das Jahr 2020 und die dann umzusetzende Schuldenbremse brauchen wir auch in Zukunft den notwendigen Schutzschirm für eine ermöglichende Sozialpolitik.
Insgesamt werden die Landesmittel um 14,9 Millionen € und 12,3 % für 2014 erhöht. Wir setzen ein deutliches Zeichen – auch das habe ich gerade schon erwähnt – hinsichtlich des Ausbaus und der Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung; denn der frühe Zugang zu Bildung ist notwendig für Teilhabe von klein an und die Grundlagen für Chancengerechtigkeit für das ganze Leben.
Notwendig ist eine Sozialpolitik, die sich um die Schwächsten kümmert und die dafür sorgt, dass den Menschen Zukunftschancen eröffnet werden. Wir brauchen eine Sozialpolitik, die sich ihrer Verantwortung stellt – gegen Armut, Gewalt, Ausgrenzung –; eine Politik für Inklusion, die den Bürgern vermittelt, dass soziale Gerechtigkeit gewollt und machbar ist trotz Finanzkrise und Schuldenbremse; eine Politik, die jedem und jeder ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, dass es die gleichen Lebenschancen für alle in einer inklusiven Gesellschaft gibt, in der jeder Mensch gleich viel wert ist und das Zusammenleben in Vielfalt eine Bereicherung. – Ich danke Ihnen.
Herr Staatsminister, könnten Sie uns bitte noch einmal ausführen, was die Gründe dafür sind, dass in diesen drei Landkreisen noch keine Pflegestützpunkte bestehen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alles andere als Gleichstellung ist Diskriminierung. So denken wir GRÜNE schon lange über die Gleichstellung Homosexueller, und so denkt mittlerweile auch ein Großteil der Bevölkerung. Auch im Deutschen Bundestag und vermutlich auch im Hessischen Landtag gäbe es eine deutliche Mehrheit für die Gleichstellungsfragen, wenn da nicht ein paar Hardcore-Konservative in den Reihen der CDU wären, die meinen, die Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Paaren wäre des Teufels. Dabei wird der Ehe zwischen Mann und Frau nichts dadurch genommen, dass man sie auch für zwei Frauen oder zwei Männer öffnet.
Meine Damen und Herren, der Staat hat kein Recht, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität zu sanktionieren. Diese Zeit ist überwunden – glücklicherweise.
Ich will, weil das für uns eine Grundsatzfrage ist, bewusst an den einstimmigen Beschluss des Landtags zur Rehabilitierung der Opfer des § 175 Strafgesetzbuch anknüpfen, auf den wir vor kurzer Zeit noch gemeinsam so stolz waren. Darin haben alle Fraktionen dieses Hauses bedauert, dass Homosexuelle in Deutschland bis 1994 aufgrund ihrer Liebe strafrechtlich verfolgt wurden, und Aufarbeitung verlangt. Ich glaube, es ist nur ein ganz kleiner Schritt, dann auch anzuerkennen, dass es falsch ist, diese Liebe zivilrechtlich zu sanktionieren.
Seit 2010 ist das nach langem Widerstand auch in Hessen beschlossen worden, allerdings leider nicht rückwirkend. Bereits damals wurde gerne darauf verwiesen, die Betroffenen der Jahre zuvor könnten ihre Rechte einklagen. Nun, genau das ist jetzt passiert. Im Juli hatte nach dem Europäischen Gerichtshof auch das Bundesverfassungsgericht entsprechend geurteilt. Im Hessischen Landtag ist seither allerdings nichts geschehen. Deshalb bringen wir GRÜNE den vorliegenden Gesetzentwurf ein, der diese ausstehende Rückwirkung endlich beinhaltet. Es ist doch völlig unzumutbar, dass Beamtinnen und Beamte ihre Rechte auf dem Klageweg durchsetzen müssen, weil die politisch Verantwortlichen ihren Pflichten nicht nachkommen.
Bitte verweisen Sie jetzt nicht auf das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz. Da liegt dem Landtag bis heute nichts vor. Unser Gesetzentwurf macht es allen, die die Verfassungsgerichtsurteile endlich umgesetzt sehen wollen, ganz leicht. Sie können einfach nur zustimmen. Ich freue mich schon auf die Anhörung. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir alle hier sind uns einig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen und für die Gesundheitsversorgung leisten. Es ist selbstverständlich, dass man ihnen nicht nur ihre Arbeit mit einer guten Ausbildung, sondern auch ihre Arbeitsbedingungen mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erleichtert. Es ist ein schwerer Beruf. Wir
müssen das Thema „angstfreie Arbeit“, wie es der Kollege Spies gerade vorgestellt hat, in den Blick nehmen, aber nicht nur. Es ist wichtig, sich über die Deeskalation in bestimmten Situationen zu unterhalten; denn letztendlich findet jeder Rettungsdiensteinsatz in einem besonderen Umfeld statt. Das Thema Gewalt sollte schon Teil der Ausbildung sein, ebenso wie der Umgang mit Betroffenen, mit Kranken.
Zweitens ist mir die Supervision der Menschen, die im Rettungsdienst arbeiten, besonders wichtig. Wir wissen, dass es sich um eine sehr belastende Arbeit handelt. Sie sind ständig mit Unfällen, mit Extremsituationen, mit menschlichen Schicksalen konfrontiert. Die Frage der Supervision sollte man in den Blick nehmen.
Drittens möchte ich die Einsätze in bestimmten Quartieren ansprechen; das Thema wurde gerade bereits erwähnt. Es ist an der Zeit, nicht nur bei der Feuerwehr oder bei der Polizei, sondern auch beim Rettungsdienst über mehr Vielfalt unter den Beschäftigten zu sprechen, über viel mehr Auszubildende mit Migrationshintergrund, über Sprachenvielfalt. Wenn man in bestimmte Quartiere fährt, kann es nützlich sein, entsprechende muttersprachliche Mitarbeiter dabei zu haben. Über all diese Dinge müssen wir nachdenken, wenn wir die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste tatsächlich erleichtern wollen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob man alles gesetzlich regeln muss.