Michael Siebel

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, wonach die Universität Marburg einem Studenten die Studiengebühr zurückzahlen muss, ist eine schallende Ohrfeige für die Hessische Landesregierung.
Zum zweiten Mal bekommen Sie von Gerichten attestiert, dass Ihre Interpretation der Verfassung völlig falsch ist.
Herr Milde, wenn Sie jetzt wieder aufgeregt Zwischenrufe machen: Es kommt nicht darauf an, die Verfassung zu interpretieren, sondern es kommt darauf an, die gesellschaftlichen Verhältnisse zu verändern. Das tun wir mit unserer Einlassung, dass wir die Studiengebühren abschaffen werden.
Herr Milde, schauen Sie sich die Stellungnahme der Landesanwältin an. Ganz abgesehen davon ist in der Anhörung von den Gutachtern x-mal gesagt worden, dass das Gesetz verfassungswidrig ist.
Viele Male ist gesagt worden, dass nach der Hessischen Verfassung die Erhebung von Studiengebühren, wie Sie sie im Studienguthabengesetz formuliert haben, nicht zulässig ist. Es ist von dieser Landesregierung aber zuviel verlangt,endlich einzusehen,dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Dazu herrschen, das merken wir immer wieder, Borniertheit und Selbstverliebtheit zu sehr vor.
Herr Reißer, wenn Sie schon das Gesetz nicht zurückziehen, dann fordern wir Sie – gerade nach dem jüngsten Urteil – auf, ein Moratorium zu erlassen. Setzen Sie den Vollzug des Gesetzes aus, bis der Staatsgerichtshof gesprochen hat. Nehmen Sie den Studierenden an den Hochschulen die wachsende Rechtsunsicherheit. Sehen Sie ein, dass Ihre bornierte Haltung die Verunsicherung an den Hochschulen wachsen lässt.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich finde, dass Ihre Haltung mittlerweile auch eine staatsrechtliche Dimension hat, denn Ihre Ignoranz gegenüber Entscheidungen eines Gerichts malt doch das Bild, dass Ihnen Entscheidungen der dritten Gewalt absolut schnuppe sind. Sie tragen aber auch als Landesregierung die Verantwortung,dafür zu sorgen,dass junge Menschen ein Gefühl dafür bekommen, dass die Verfassung unseres Landes etwas Achtens- und Ehrenwertes ist. Das Gegenteil ist der Fall. Sie vermitteln den Eindruck, dass die Verfassung etwas Beliebiges sei.
Sie werden sagen: „Lieber Herr Siebel, schauen Sie doch einmal in die Hochschulen; dort sind alle ganz begeistert von den Studiengebühren;es sind z.B.zusätzliche Hörsäle angemietet worden”. – Herr Corts, Sie waren doch bei der Tour der Landesregierung durch die Universitäten dabei. Das hat mich ein bisschen an die Ziehung der Lottozahlen erinnert.Auch beim Ziehen der Lottozahlen muss das Ergebnis ordnungsgemäß amtlich festgestellt werden.In diesem Fall haben sich einige Mitglieder des Kabinetts von der ordnungsgemäßen Umsetzung dieses Gesetzes vor Ort überzeugt.
Herr Corts, warum hatten Sie nicht den Mut, auch mit denen zu kommunizieren, die die Studiengebühren kritisch sehen? Warum hatten Sie nicht den Mut, auch mit denen zu sprechen, die beispielsweise in Kassel und an anderen Hochschulstandorten in überfüllten Seminaren gesessen haben? Warum hatten Sie nicht den Mut, auch mit denen zu sprechen, die beispielsweise in Darmstadt die glorreiche Öffnung der Unibibliothek bis 2 Uhr nachts besucht haben? Auf der einen Seite wurde das öffentlich gefeiert, auf der anderen Seite musste man aber feststellen, dass der öffentliche Personennahverkehr zu dieser Zeit nicht mehr fährt, sodass Sie eigentlich Feldbetten für die hätten aufstellen müssen, die das gemacht haben. Warum haben Sie nicht den Mut, sich mit denen auseinanderzusetzen, die Studiengebühren für den falschen Weg halten?
Wir haben schon vor einiger Zeit ein Moratorium gefordert, und zwar kurz nachdem Sie den Hochschulen eine Vorläufigkeitserklärung gegeben hatten. Das war von den Hochschulen erzwungen worden, weil sie keine Lust hatten, auf den Vorabfinanzierungen sitzenzubleiben. Die hatten wirklich Bedenken, dass der Staatsgerichtshof Ihr Gesetz kassieren würde. Schon damals wäre die konsequente Fortführung der Vorläufigkeitserklärung der Erlass eines Moratoriums gewesen.
Mit welchem Recht geben Sie den Hochschulen über eine Vorläufigkeitserklärung Rechtssicherheit, während Sie den Studierenden genau diese Rechtssicherheit verweigern? Sie könnten diese Rechtssicherheit geben, indem Sie einem Moratorium zustimmen würden. Deshalb fordern wir Sie auf, das Gesetz jetzt auszusetzen, damit die Situation nicht noch chaotischer wird, als sie sowieso schon ist.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus der psychologischen Forschung wissen wir, dass Debatten am Anfang und am Ende die höchste Aufmerksamkeit haben.Von daher hoffen wir jetzt alle darauf,dass die Beratung des Einzelplans 15 wieder die höchste Beachtung findet.
Das ist das eine. Da ich noch 17 Minuten habe, will ich auch diese Gelegenheit nutzen,nicht nur auf diesen Haushalt zu blicken, sondern auf die Entwicklung des Haushalts in den letzten fünf Jahren, die uns von diesem Wissenschaftsminister und von dieser Landesregierung kredenzt worden ist. Ich glaube, da müssen wir einmal auf einige wenige Punkte – –
Nein, Herr Reif, Sie brauchen keine Angst zu haben. Ich sehe, Sie werden schon ganz fahl im Gesicht. Ich werde nicht die 17 Minuten ausnutzen, sondern bin durchaus in der Lage, das auf wenige Punkte zu komprimieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau KühneHörmann, wir hatten durchaus die zweifelhafte Situation, dass die Hessische Landesregierung von der Opposition immer wieder vorgehalten bekam, inwieweit das alte Finanzierungsmodell LOMZ I eine Unterfinanzierung der Hochschule repräsentiert.
Ich erinnere mich an das Haushaltsjahr 2004 – auch Herr Staatsminister Corts erinnert sich an dieses Haushaltsjahr noch mit Schrecken –, wo wir bei 314 Millionen c Unterfinanzierung angekommen waren. Dann kam Herr Minister Corts auf die segensreiche Eingebung: Wir machen einfach ein anderes Finanzierungsmodell, wir machen LOMZ II.
In dem Zusammenhang will ich auch nicht verschweigen, dass ich glaube, dass das leistungsorientierte Modell, das damals Frau Staatsministerin a. D. Wagner, FDP, entwickelt hat,durchaus eines ist,das nach meinem Verständnis weiterentwickelt gehörte oder weiterentwickelt werden kann.
Vielen Dank für den Applaus, Frau Kollegin Beer. – Herr Staatsminister, aber das, was Sie im Zusammenhang mit LOMZ II hier jenseits der Tatsache veranstaltet haben, dass wir eine aufwändige Gutachterkommission eingerichtet haben und die Gutachter in unsere Anhörung gekommen sind und gesagt haben: „Ja, liebe Parlamentarier, wir können euch eigentlich überhaupt nichts berichten, weil der Minister schon wieder alles umgeschmissen hat“, das war auch eine Entwürdigung gegenüber der Arbeit derer, die damals LOMZ I, evaluiert haben, aber ihren Evaluationsbericht nicht vorlegen konnten.
Der zweite Punkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden sich vielleicht ein bisschen wundern, dass ich mehrmals – nämlich jetzt schon zum zweiten Mal – Frau Staatsministerin a. D. Ruth Wagner, FDP, lobend erwähne.Aber ich tue das deshalb,weil ich sie bei dem zweiten Punkt, der in den letzten fünf Jahren vorgefallen ist, als Zeugin zitieren darf. Diese Landesregierung – wo ist eigentlich der Chef davon? – war die Erste in der Geschichte des Landes Hessen, die sich erdreistet hat, den Hochschulpakt, den sie mit den Hochschulen geschlossen hat, zu brechen.
Ich nenne deshalb als Zeugin Frau Wagner. Sie war diejenige, die das hier so herausgearbeitet hat. Ich finde, dass wir das auch als eine der Missleistungen dieser Landesregierung
ja, Missleistungen, kennen Sie die Wortschöpfung nicht? Sie sind auch kein Wissenschaftler, Sie sind ja Jurist – in diesen Jahren haben feststellen können.
Ein weiterer Punkt. Diese Landesregierung hat es fertiggebracht – es hat im Jahre 2003 gar nicht die Beachtung gefunden, die es hätte finden sollen –, im Rahmen der eben zitierten „Aktion düstere Zukunft“ die Einrichtungen der wissenschaftlichen Institute außerhalb der Blauen-Liste-Institute in einem Maß zu kürzen, diese Institute fast an den Rand der Insolvenz gebracht hat.
Wir sind heute erst wieder in der Situation – insofern habe ich mir insbesondere die Haushaltsanträge der CDU genau angeschaut –, dass wir die Institute wie beispielsweise das ISET einigermaßen auf den Stand gebracht haben, den Sie damals im Jahr 2003 zurückgekürzt haben. Lieber Herr Staatsminister Corts, das ist keine gute Wissenschaftspolitik für unser Land gewesen. Das war eine Politik, die die Wissenschaft in dem Bereich der außeruniversitären Forschungsinstitute fast an den Rand des Ruins gebracht hat.
Schließlich haben wir in den letzten Monaten quasi eine Verheißung am Himmel gesehen.Das war die Verheißung der Studiengebühren. Die Realität sieht ein bisschen anders aus. Wenn ich die Zeitungen lese, stelle ich fest, dass dort nicht nur das vorgefertigte Programm abgedruckt ist, das die Minister beim Besuch der Hochschulen wahrnehmen konnten. Vielmehr steht dort auch, dass die Realität nach wie vor von überfüllten Seminaren und unzureichenden Lehrangeboten gekennzeichnet ist.
Dirk Metz ist leider nicht anwesend. Hätte er dazu etwas texten können, hätte er das, was Sie machen wollen, vielleicht „Hochschulversorgung plus“ genannt, und ich könnte heute sagen: Die Hochschulversorgung plus ist genauso gescheitert wie die Unterrichtsgarantie plus, die Sie bei den Schulen veranstaltet haben.
Von den Studiengebühren komme ich jetzt zu den wesentlichen Punkten unserer Alternativen. Die SPD wird die Studiengebühren abschaffen und den Hochschulen die Einnahmen aus dem Landeshaushalt, die sie jetzt haben, sichern. Ich muss das noch einmal deutlich hervorheben: Ich bin meiner Fraktionsvorsitzenden, Frau Ypsilanti, sehr dankbar dafür, dass sie es durchgesetzt hat – –
Herr Wagner, Sie kennen das doch. Das ist schon ein Kraftakt. Sie waren bisher noch nicht in der Lage, in Ihrem Haushalt so etwas durchzusetzen.
Herr Reif, wir werden 120 Millionen c refinanzieren. Das heißt, für die Universität Marburg wird es 14 Millionen c zusätzlich geben,für die Universität und die FH in Gießen 32 Millionen c, für die Universität und die FH in Frankfurt 42 Millionen c, für die Universität Kassel 13 Millionen c, für die Universität und die FH in Darmstadt 21
Millionen c, für die FH Wiesbaden 7 Millionen c und für die FH Fulda 3,6 Millionen c. Das wird zur Verbesserung der Lehre an unseren Hochschulen aus dem Staatshaushalt finanziert. Deshalb sage ich: Die Studiengebühren werden von der SPD abgeschafft. Das ist versprochen.
Mit unseren Haushaltsanträgen werden wir die Beschneidung der Mittel für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die im Jahr 2003 erfolgt ist, beenden. Das ist ein unwürdiger Zustand. Ich habe dies bereits ausgeführt.
Wir haben ein Programm aufgelegt – es ist nicht das erste Mal, dass wir dies in unseren Haushaltsanträgen machen –, das sich mit dem Technologietransfer befasst. Ich meine das sehr ernst, denn man darf über den Technologietransfer nicht nur reden, sondern man muss auch die Strukturen dafür schaffen. Dann können wir das, was sich hinter den bedenklichen Zahlen verbirgt,die uns das Statistische Landesamt im Rahmen des Monitorings dazu vorlegt, tatsächlich angehen. Wir müssen einen Technologietransfer organisieren, der von den Instituten getragen wird, die wir in Mittel- und Nordhessen haben. – Frau Wagner, Sie nicken schon wieder.
Sie reden mit jemand anders.– Entschuldigung,ich stehe ein wenig auf nonverbale Kommunikation.
Die nonverbale Kommunikation ist viel angenehmer als das Dazwischengebrülle,das Herr Reif die ganze Zeit veranstaltet.
Hat noch jemand gerufen? – Wir müssen den Technologietransfer ganz anders angehen.Der Technologietransfer ist nämlich der Schlüssel, den wir brauchen, um zwischen dem, was in der Gesellschaft passiert, und dem, was an unseren Hochschulen passiert, eine Brücke herzustellen. Sie haben in diesem Bereich in den letzten vier Jahren – ich gebrauche dieses harte Wort – in der Tat heftig versagt.Sie haben nicht das umgesetzt, was Sie hätten umsetzen müssen.
Letzter inhaltlicher Punkt. Wir werden ein Programm „Kultur für alle“ auflegen. Es muss in diesem Land endlich Schluss sein mit einer Kulturförderung, wonach lediglich der Glamourfaktor oder das schöne Aussehen eine Bedeutung für die Kultur haben.
Wir haben das im Rahmen der kursorischen Lesung an einem einzigen Beispiel herausgearbeitet. Dabei geht es um den Hessischen Filmpreis. Wir befinden uns in diesem Jahr erstmals in der Situation, dass die operativen Ausgaben für den Hessischen Filmpreis die Preisgelder in der Summe übersteigen.
Frau Kollegin Beer, nach den eigenen Angaben des Ministeriums – auch Sie haben die Unterlagen bekommen – geben wir 200.000 c für die Raummiete, die Begleichung der Übernachtungskosten, das Catering, die Einladungen usw. aus.
Nach den eigenen Angaben des Ministeriums geben wir 185.000 c für die Filmschaffenden aus, also für die Preise inklusive des Kinopreises. Die Relationen stimmen da nicht mehr.
Wir wollen Museen und Künstler fördern.Wir wollen den Theatern helfen und die Literaturförderung unterstützen. Wir wollen auch den Musikschulen, den Musikvereinen und den Chören helfen. Ich nehme sehr wohl auch Ihren Haushaltsantrag zum Thema Musikinstrumente wahr, in dem es darum geht, dass jedes Kind ein Instrument lernt.
Aber eine vernünftige Förderung der Soziokultur in Hessen ist schon lange überfällig. Dort haben Sie in den letzten vier Jahren nichts bewegt. Die guten Initiativen, die übrigens nicht deshalb gut sind, weil ich das behaupte, sondern weil das von Fachleuten, die etwas damit zu tun haben, belegt wird, haben Sie nicht aufgegriffen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat mit ihren Haushaltsanträgen zum Einzelplan 15 untermauert, wofür sie nach dem 27. Januar steht: für eine gerechte Verteilung der Mittel an die Hochschulen der hessischen Regionen, für eine Strukturförderung, die auch den Menschen nutzt, und für eine Kulturpolitik, die für alle da ist. – Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,es lohnt sich eigentlich gar nicht, das Stehpult hochzufahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem es an der Technischen Universität Darmstadt, bedingt durch die besondere Konstruktion des dortigen Hochschulrates, der einen stärkeren Einfluss, als es an anderen Hochschulen der Fall ist, auf die Wahl des Präsidenten respektive die Vorschlagslisten hat, verschiedentlich nicht zu einer Wahl des Präsidenten gekommen ist, haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abgesehen von diesem Spezifikum, das wir in diesem Gesetzentwurf für die Technische Universität Darmstadt formuliert haben,
sind wir der Überzeugung, dass Hochschulräte in Hessen die Aufgabe haben sollten, die Hochschulen in ihrer gewonnenen Autonomie zu unterstützen. Sie sollten nicht die Aufgabe haben, in Hochschulen hineinzuregieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will einmal eine Analogie und einen Vergleich herstellen. Nach unserer Auffassung sind Hochschulen keine Unternehmen und Hochschulräte keine Aufsichtsräte. Unsere Hochschulen sind stark genug, aus eigener und innerer Autonomie ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
An der Technischen Universität hat dieses Gesetz – jenseits der Tatsache, dass es dort so eingeführt worden ist – dazu geführt, dass ein Hochschulpräsident nicht gewählt werden konnte.
Ich prophezeie Ihnen – auch Ihnen, Herr Hahn, guten Morgen –, dass wir in Frankfurt eine ähnliche Situation bekommen werden.
Wir sind der festen Überzeugung, dass der Aufgabenbereich von Hochschulräten nach den Erfahrungen mit der TU Darmstadt auf eine beratende Funktion reduziert werden sollte. Die innere Demokratie von Hochschulen ist mittlerweile stark genug und – wenn Sie so wollen – vom Muff der 1.000 Jahre befreit, sodass sie ihre Angelegenheiten selbst regeln können. Dazu gehört auch die Wahl der Präsidenten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Weinmeister, vieles von dem, was Sie gesagt haben, können wir unterschreiben. Sie haben eine sehr treffende Zustandsbeschreibung gegeben.
Ich glaube, es ist richtig, dass wir uns im Hessischen Landtag zum wiederholten Male – es ist immerhin einer der Setzpunkte der CDU – mit dem Thema Jugendschutz beschäftigen. Es wäre auch gut, wenn wir das mit einer gewissen Regelmäßigkeit täten. Darauf will ich nachher noch einmal eingehen. Zuletzt haben wir das im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion, Drucks. 16/2235, vom Dezember 2004 gemacht. Erst im Februar 2005 ist hier darüber beraten worden.
Ich erinnere an die Initiative meiner Fraktion, über den jährlich vorgelegten Bericht von jugendschutz.net – ähnlich wie über den Bericht des Datenschutzbeauftragten – im Plenum oder wenigstens im Sozialpolitischen Ausschuss zu beraten.
Bisher haben sich die Kolleginnen und Kollegen von der CDU diesem Vorschlag leider nicht anschließen können. Aber da Sie den Jugendschutz mittels eines Antrags erneut zum Thema im Parlament gemacht haben, gehe ich davon aus, dass Sie in Zukunft im Plenum regelmäßig über den Bericht von jugendschutz.net beraten oder sich das zumindest für den Sozialpolitischen Ausschuss vornehmen werden. Das wäre eine angemessene Befassung. Dann können wir sehen, wie sich die Situation weiter entwickelt und welche neuen Initiativen wir im Hessischen Landtag ergreifen können.
Auch das Folgende will ich durchaus lobend erwähnen. Lässt man einmal die Ausführlichkeit Ihres Antrages auf sich wirken,so lässt der eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema vermuten. Trotzdem gehen Ihnen in diesem Antrag solch tief greifende Sätze durch die Lappen wie:
Der Landtag stellt fest, dass die Nutzung des Computers als Freizeitbeschäftigung... auf der einen Seite ein nicht unbeachtliches positives Potenzial beinhaltet, auf der anderen Seite unter bestimmten Voraussetzungen aber auch ein erhebliches Gefährdungspotenzial.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dererlei Tiefgründigkeiten müssen nicht unbedingt im Hessischen Landtag behandelt werden, auch nicht solche Feststellungen wie die, dass 99 % der Jugendlichen zwischen 10 und 15 Jahren dem Computer einen hohen Stellenwert als Freizeitbeschäftigung beimessen, wie das in Ihrem Antrag zu finden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie solche Passagen aus Ihrem Antrag Jugendlichen zum Lesen geben, dann – so bin ich mir relativ sicher – werden die eine solche Befassung für vergleichsweise lächerlich halten. Das wird diesem Thema überhaupt nicht gerecht.
Aber irgendwann sind Sie zum Kern Ihres Antrags gekommen. Diesen Kern könnte man relativ kurz zusammenfassen. Es geht nämlich darum, dass Sie die Bundesratsinitiative der CDU-regierten Länder Hessen, Bayern, Thüringen und Niedersachsen vom 11. Mai 2007,
insbesondere die Schaffung des Straftatbestandes der Verbreitung, Weitergabe und Herstellung von Killerspielen, hier im Hessischen Landtag unterstützt wissen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,ich werde mich mit diesem Punkt nachher nochmals ausführlicher auseinandersetzen. Lassen Sie mich aber zwei Vorbemerkungen machen.
Wenn wir öffentlich über Jugendschutz diskutieren, dann sollten wir das angemessen tun. Zu dieser Angemessenheit gehört es auch, dass Tiefgründigkeiten der vorhin von mir zitierten Art – dass man mit einem Hammer sowohl Nägel einschlagen als auch Menschen erschlagen kann – vermieden werden. Denn sie sind nicht angemessen.
Jetzt kommen wir zum Verbot von Killerspielen. Wir haben das unter anderem mit dem Kollegen Hahn und Ihnen in der Diskussionsrunde im Rahmen des Hessentags schon einmal thematisiert, auch auf der von Ihnen zitierten Konferenz der SPD-Landtagsfraktion. Im Kern beinhaltet die bayerische Bundesratsinitiative die Schaffung eines neuen § 131a des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung und Veröffentlichung von Killerspielen unter Strafe stellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich es richtig sehe, dann wissen die Fachleute, dass es zu diesem Thema in der Berliner Koalition schon eine Verständigung darüber gibt, die darauf hinausläuft, dass ein wirksames Konstrukt der regulierten Selbstkontrolle gefunden werden soll.Das ist einer der Punkte dieser Vereinbarung. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für die Freigabe von Filmen und Spielen, die Sie zitieren, überprüft werden. Schließlich sollen verlässliche Kontrollen von Sicherheitsstandards gefunden werden.
Diese Vereinbarung in der Berliner Koalition beinhaltet mitnichten die Verständigung auf ein Verbot von Killerspielen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb haben wir,die hessische SPD,uns darauf verständigt,dass es eine Evaluation des bestehenden Jugendschutzes auf der Grundlage des Forschungsberichts des Hans-Bredow-Instituts geben soll. Dieser Bericht wird Ende des Jahres 2007 vorliegen. Wir werden dann zu entscheiden haben, was wir zu tun haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist natürlich legitim, als Teil einer Koalition in Berlin an einem bestimmten Punkt nach vorne zu preschen.Das kann man so machen. Das mögen Sie mit diesem Antrag auch tun. Ich für meinen Teil halte das nicht für angemessen, sondern denke, es ist richtig, diese Auswertung abzuwarten.
Zur Angemessenheit noch ein Punkt. Ich glaube, wir alle, die wir uns mit Medienpolitik befassen, haben gestern vom Interessenverband des Video- und Medienfachhandels – zugegebenermaßen ein Lobbyist – einen Hinweis darauf erhalten,warum ein Verbot von Killerspielen überhaupt nichts bringt. Es wurde dort am Beispiel des indizierten Internetangebots yourporn.com – also eine pornografische Website – ausgeführt, dass dies von der KJM längst hätte bekämpft werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Beweis dafür, dass wir ein Vollzugsdefizit haben.
Kollege Bouffier, in der Tat, wir werden dazu kommen, auch was den Anteil der Polizei angeht.
Ich nehme dabei auch auf einen Satz Bezug – –
Herr Kollege Bouffier, jetzt laufen Sie doch nicht weg!
Das ist in Ordnung. – Ich nehme Bezug auf folgende Formulierung in Ihrem Antrag: „Die hessische Polizei sollte Personal und Infrastruktur erhalten …“ Ich weiß ja nicht, mit wem Sie bei der Polizei reden. Wir haben mit den Kolleginnen und Kollegen des Polizeipräsidiums in Frankfurt ein sehr ausführliches Gespräch geführt. Dort wurde uns berichtet,dass die Personalausstattung dort natürlich bei Weitem nicht ausreichend ist. Das heißt, ich habe ein bisschen den Eindruck, dass Sie hier zwar nach der Feuerwehr rufen, selbst aber ausreichend Zeit und Möglichkeit gehabt haben, das Problem zu beseitigen.
Herr Kollege Weinmeister, da kann ich auch Sie nicht aus der Verantwortung herauslassen. Sie fordern hier neue Stellen bei der Polizei. Dann frage ich Sie: Warum haben Sie die denn nicht geschaffen? Sie haben doch die Möglichkeit dazu.Warum haben Sie dort nicht gehandelt?
Liebe Freunde von der CDU, die Personalpolitik bei der Polizei muss also revidiert werden.
Wir sind der Überzeugung, dass die Förderung und Stärkung – da sind wir uns wieder einig – der Medienkompetenz im Kindergarten, in Schulen und in der Jugendarbeit der richtige Weg ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren,ich kann das für die SPD-Fraktion sagen:Wir sind der festen Überzeugung, dass mit dem von uns vorgelegten Konzept des Hauses der Bildung auch der Tatsache Rechnung getragen wird, dass wir zurzeit an den Schulen eine viel zu geringe Ausstattung mit kompetenten Fachleuten haben, die dort im Bereich der Medienkompetenz wirken können.
Wenn wir sagen, es ist richtig, dass die Kinder im Mittelpunkt stehen, dann heißt das auch, dass wir vermeiden, dass sich Kinder tagelang in Parallelwelten der Computerspiele verabschieden können. Deshalb muss das – da bin ich wieder mit dem Kollegen Weinmeister einig – Gegenstand der Lehrerfortbildung werden. Ich halte es für nicht ausreichend, wie das in Hessen geregelt ist, sondern würde eher dem rheinland-pfälzischen Modell zuneigen – dass Lehramtsstudierenden ein Pflichtschein in Medienkompetenz abverlangt wird. Ich glaube, ein solcher Schritt wäre richtig.
Jetzt komme ich zu dem Punkt Ihres Antrags, den ich gar nicht verstanden habe. Ich weiß nicht, wer von der Landesregierung dazu noch einmal sprechen wird. Dort wird nochmals auf die Forderung rekurriert, einen Beauftragten für den Jugendschutz in den Medien zu schaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, wer hier in der CDU zu einem neuen Versorgungsfall gemacht werden soll, aber aus einem solchen Vorschlag spricht durchaus – das ist offensichtlich – ein tiefes Misstrauen gegenüber der Landesanstalt für privaten Rundfunk.
Ja, ja, Sie haben die Möglichkeit, darauf noch einmal zu reagieren. – Das ist doch ein tiefes Misstrauen gegenüber
der Landesanstalt für privaten Rundfunk, der Sie diese Aufgabe via Gesetz explizit übertragen haben.
Herr Bouffier,es ist doch ein Faktum,dass Sie auf der einen Seite diese Aufgabe übertragen haben, auf der anderen Seite aber bei der letzten Beratung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes bei der finanziellen Ausstattung dieser Aufgabe hier einen Eiertanz vorgeführt haben, der nicht mehr zu übertreffen war.
Ich komme dann auch irgendwann zum Ende.
Es hat sich bis zu mir herumgesprochen, aber offenkundig nicht bis zu Ihnen, dass die Landesanstalt für privaten Rundfunk auch für die Medienkompetenz zuständig ist. Was soll also dann ein Beauftragter für den Jugendschutz?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass wir in den Bereichen der freiwilligen Kontrolle bei den Geräteherstellern, bei der Schaffung von Plattformen erfolgreich sein werden. Jugendschutz muss ein Qualitätskennzeichen werden, und dann werden wir unsere Jugend auch erfolgreich schützen können. – Herzlichen Dank.
Frau Beer, schauen wir einmal. – Herr Kollege Reif, wenn Sie nicht so sehr daran interessiert sind, dass hier das Hessische Hochschulgesetz verabschiedet wird und nach dem Willen Ihrer Fraktion – ich weiß nicht, ob Sie das schon mitbekommen haben – die Johann Wolfgang GoetheUniversität Stiftungsuniversität werden soll, dann ist das Ihr persönliches Problem.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte meine Rede heute ein bisschen anders anlegen, als man das normalerweise bei solch einer Rede in der dritten Le
sung macht. Ich will die Spannung vorher lösen: Die SPDFraktion wird diesen Gesetzentwurf ablehnen. Mich hat gestern der Anruf eines Journalisten erreicht, der mir mitteilte, dass der Präsident der Johann Wolfgang GoetheUniversität darum gebeten hat, über den Gesetzentwurf getrennt abzustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Spielchen werden wir nicht mitmachen. Es ist verschiedentlich und mehrfach das Angebot an die CDU-Fraktion gemacht worden,zu einem gemeinsamen Verfahren zu kommen. Das ist nicht gewünscht worden. Das hängt ein bisschen damit zusammen, dass die CDU in ihrer Gesamtheit mit diesem Gesetz ein wenig Geburtsschwierigkeiten hatte. Es war zwischen den Jahren nicht ganz klar, ob überhaupt noch eine Novelle gemacht werden soll.Sie haben sich dann dafür entschieden, das zu machen.
Die Johann Wolfgang Goethe-Universität wird also damit leben müssen, dass sie heute im politischen Dissens und nicht in einem Prozess der politischen Konsensfindung Stiftungsuniversität wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das liegt nicht daran, dass es seitens des Präsidiums nicht die entsprechenden Bemühungen gegeben hätte. Ich will ausdrücklich positiv bemerken, dass die Universität und ihr Präsidium das Verfahren der Grundordnung mit dem Gesetzgebungsverfahren synchronisiert haben.
Aber es wäre natürlich notwendig, das, was jetzt richtigerweise im Grundordnungsverfahren an Eckpunkten benannt worden ist, gesetzesfest zu machen. Das wäre hilfreich gewesen. Das ist auch beim TUD-Gesetz so passiert. Das wollten Sie aber nicht. Daher wird die Zukunft zeigen, wie weit das, was wir heute mit der Mehrheit der CDU beschließen werden,der hessischen Hochschullandschaft guttut oder ihr schaden wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will das, was jetzt bei der Umwandlung in eine Stiftungsuniversität ansteht – alles andere will ich nicht mehr erörtern –, aus dem Blickwinkel von zehn Menschen kommentieren, die sich dieses Stiftungskonstrukt anschauen.
Da wäre zunächst einmal der oder die normale Studierende an der Stiftungsuniversität. Er oder sie hat ein Interesse an einem guten Studium, an einer gerechten Benotung, an guter Wissenschaft und an einem positiven Renommee der Hochschule. Ich glaube, dem normalen Studenten ist die Rechtsform relativ egal.Er will aber,dass an dieser Hochschule der Fächerkanon nicht eingeschränkt wird. Es sollen nach Möglichkeit keine Zulassungsbeschränkungen beschlossen werden. Ich glaube, dass die Mehrheit dieser normalen Studierenden Studiengebühren ablehnt, zumindest in erhöhtem Umfang, wie dieses Gesetz dies zugibt.
Kommen wir zu dem zweiten Blick auf dieses Gesetz,dem des politisch engagierten Studenten. Er befürchtet gar Schlimmes. Er scheint sicher zu sein, dass die Stiftungsuniversität noch höhere Studiengebühren erheben wird, dass der Einfluss der hochschulpolitisch engagierten Studierenden schwindet, dass es Zulassungsbeschränkungen geben wird.Er befürchtet,dass es bei den Professoren solche geben wird, die nur lehren, und solche, die nur forschen, wie es durchaus auch vorgesehen ist, und dass das zu einer Verschlechterung der Ausbildung führt.
Als Drittes möchte ich schildern, welchen Blick eine Dekanatssekretärin vielleicht darauf hat. Sie befürchtet, dass der neue Haustarif sie möglicherweise finanziell schlechter stellen wird. Gleichzeitig vertraut sie aber
durchaus auf die Vereinbarung, die zwischen dem Gesamtpersonalrat und dem Präsidium getroffen worden ist und die zumindest für einen Zeitraum von zehn Jahren sowohl eine Sicherung der Tarife als auch die Sicherheit der Arbeitsplätze verheißt.
Der vierte Blickwinkel ist der einer gewerkschaftlich engagierten Mitarbeiterin. Sie vertraut dieser Vereinbarung nicht. Sie sagt, dass alle Umstrukturierungsprozesse in Richtung Privatisierung, die bisher an hessischen Hochschulen gegangen worden sind, immer dazu geführt haben, dass es zu Verschlechterungen der Tarifbedingungen und zu einer Ausdünnung des Personalkörpers gekommen ist.
Gehen wir nun zu den Professoren über. Die Professoren aus den Rechts- und den Naturwissenschaften beispielsweise machen sich große Hoffnungen. Gerade in der Medizin und durch Banken könnte ein neuerlicher Geldsegen auf die Hochschule niederregnen. Die Professoren hoffen, dass für sie und ihr Institut dabei möglichst viel herauskommt und dass das Präsidium nicht auf die Idee kommt, dieses neue Geld auch denen zur Verfügung zu stellen, die klassischerweise nicht so sehr daran partizipieren können.
Das sind dann diejenigen, deren Blickwinkel ich als den sechsten schildern will: die Professorinnen und Professoren aus den Geisteswissenschaften. Sie befürchten Einbußen für ihre Fachgebiete. Schon in der Vergangenheit wurde die Geisteswissenschaft nicht auf Rosen gebettet. Der Eindruck, dass ein Fokus beispielsweise auf dem „House of Finance“ auch zulasten der Geisteswissenschaften geht, wird deutlicher.
Der siebte Blickwinkel, den will ich nicht vergessen, ist der des Präsidiums der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Das Präsidium ist natürlich stolz darauf, dass seine Universität die erste hessische Stiftungsuniversität wird. Es ist dem Präsidenten durchaus gelungen, den Beschluss zu den Eckpunkten der Grundordnung im Senat einstimmig zu verabschieden. Man ist sich auch mit dem Vorsitzenden des Hochschulrats darüber einig, dass dieser mehr Kompetenzen bekommen soll.
Den achten Blick werfen andere hessische Hochschulen auf diesen Vorgang. Diese sind sehr enttäuscht von der Landesregierung. Sie sind enttäuscht, weil ihr Vorschlag zur Novelle eines gemeinsamen Vorschlags nicht berücksichtigt wurde. Sie sind enttäuscht, weil der Vorgang Stiftungsuniversität ins Verfahren hineingeschoben worden ist. Sie sind enttäuscht darüber, dass die Johann Wolfgang Goethe-Universität noch zusätzlich staatliches Geld bekommen soll,was möglicherweise zulasten ihrer finanziellen Ausstattung gehen wird.
Der neunte Blickwinkel ist der der Frankfurter. Sie werden es vielleicht ganz gut finden, in die Stiftungstradition ihrer Stadt einzusteigen. Aber es gibt auch Teile der Bevölkerung, die von Skepsis beschlichen werden, ob Frankfurt durch diese Aktion nicht doch verliert.
Den zehnten Blick möchte ich einmal schildern für einen ganz normalen Hessen und eine ganz normale Hessin.
Herr Reif, dieser ganz normale Hesse, das sind Sie ganz bestimmt nicht. – Der ganz normale Hesse und die ganz normale Hessin wollen eine demokratisch kontrollierte Hochschule.
Er will gesicherte Rechte für die Beschäftigten. – Frau Kollegin Beer, das ist kein Grund, zu lachen. Er will, das haben die Umfragen ergeben, zu 70 % keine Studiengebühren. – Er will auch sicherlich das Grundprinzip von Freiheit und Lehre gesichert haben.
Ich glaube, dass der normale Hesse auch auf die innere Verfasstheit von Hochschulen vertraut. Er ist eher skeptisch gegenüber Hochschulräten, die wie Aufsichtsräte eine öffentliche Einrichtung wie die hessischen Hochschulen zu führen gedenken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich mir diese zehn Blickrichtungen einmal anschaue und dieses Gesetz richtig verstehe, dann können wir berechtigterweise zu dem Schluss kommen,dass in der Abwägung dessen die Zustimmung zum Universitätsstiftungsgesetz in der Tat aufgrund der Interessenlagen der Mehrheit dieses Landes versagt werden muss.Wir bringen mit unserer Ablehnung zum Ausdruck, dass wir die Privatisierung hessischer Hochschulen für falsch halten. Unser öffentlichrechtliches Hochschulsystem hat sich bewährt und ist mittlerweile hinreichend modernisiert.
Wir sind der Auffassung, dass eine Universität in öffentlicher Verantwortung auch als öffentlich-rechtliche Stiftung organisiert werden kann – allerdings nicht so, wie dies die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf intendiert. – Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Wann gedenkt sie meine Kleine Anfrage betreffend Bundesinvestitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ in Darmstadt vom 5. September 2005, Drucks. 16/4349, zu beantworten?
Ja, ich bitte darum. Die Anfrage hat eine Drucksachennummer,von daher müsste sie irgendwo gegenwärtig sein. Jedenfalls ist sie aus der Fraktion herausgegangen und Ihnen damit auch zugegangen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen heute den Landtag – uns – in zweiter Lesung mit einem für die Struktur der hessischen Hochschullandschaft wichtigen, ja in einem Punkt sogar strukturverändernden Gesetz.In diesem Gesetz wird einerseits den hessischen Hochschulen die Möglichkeit eröffnet, in einer abgeschwächten Form den Schritt in autonome Strukturen zu gehen, wie es die Technische Universität vor zwei Jahren – wir haben es festgestellt – einvernehmlich tun konnte. Frau Kollegin Beer nannte das Autonomie light.
Mit diesem Ansatz der CDU-Landtagsfraktion und der von ihr getragenen Landesregierung begann eine wissenschaftspolitische Odyssee in Hessen, die wir bisher noch nicht erlebt haben. Die SPD, etwas später auch die FDP, hatten den Vorschlag unterbreitet, den Modellversuch für die Technische Universität Darmstadt um eine Fachhochschule zu erweitern. Damals hat die CDU Ablehnung signalisiert. Man wolle erst die Evaluation des Darmstädter Modellversuchs abwarten.
Als dann auf mehreren Veranstaltungen – sowohl von der SPD-Fraktion als auch von der FDP durchgeführten Veranstaltungen in Gießen-Friedberg – die Bereitschaft dieser Hochschule signalisiert wurde, Modellhochschule zu werden, winkte das Ministerium gegenüber diesem Begehren ab.
Es wurde danach eine Arbeitsgruppe im Ministerium eingerichtet, die notwendige Novellierungsschritte erarbeiten sollte – im Übrigen einvernehmlich.Es ist nicht so,wie Frau Kühne-Hörmann es behauptet hat, dass sozusagen über das, was jetzt vorliegt, Einvernehmen hergestellt wurde, sondern es wurde einvernehmlich ein Papier erarbeitet, das die Grundlage für eine solide Novelle hätte darstellen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, über Monate hinweg quälte sich die CDU-Fraktion mit der Frage: Will man überhaupt noch eine Novelle durchführen, oder sollte man es ganz lassen? Oder will man möglicherweise auf der Grundlage dessen novellieren, was im Wissenschaftsministerium passiert ist? Oder will man überhaupt neu novellieren?
Man war sich darüber unklar, ob man den Hochschulen folgen und deren Vorstellungen zur Autonomie umsetzen wollte. Man war sich innerhalb der CDU-Fraktion darüber unsicher, ob man überhaupt noch vor der Landtagswahl der Johann Wolfgang Goethe-Universität die Möglichkeit eröffnen sollte, Stiftungsuniversität zu werden.
Fragen über Fragen, und sie lassen sich mit dem berühmten Satz zusammenfassen, dass der Berg kreißte und eine Maus gebar. Und dieses Gesetz liegt uns heute zur Beratung in zweiter Lesung vor.
Herr Minister,dieses Gesetz zeigt das gesammelte Unvermögen, die wichtigen Grundprinzipien unserer Hochschullandschaft – ich darf das zumindest aus sozialdemokratischer Sicht sagen – miteinander ins Gleichgewicht zu bringen. Ich will diese benennen.
Wir brauchen Entwicklungen für eigenständige Profile an den Hochschulen.Wir brauchen eine abgestimmte Hoch
schulentwicklungsplanung für Hessen. All dies wird in diesem Gesetz mit keinem Wort erwähnt.
Wir brauchen die Erhaltung und Förderung demokratischer Strukturen an hessischen Hochschulen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum vernachlässigen und missachten Sie das, was wir an Kompetenz in unseren eigenen Hochschulen haben, indem Sie die demokratischen Strukturen zunehmend vernachlässigen und zerschlagen? Ich halte das gegenüber den hessischen Hochschulen für einen großen Fehler.
Wir brauchen die Ermöglichung und Entfaltung von guter Profilbildung aller hessischen Hochschulen.Wir brauchen die Förderung der regionalen Verantwortung auch für Wirtschaft und Arbeitsplätze an unseren Hochschulen. Schließlich brauchen wir die Förderung der Chancen und Möglichkeiten unserer Fachhochschulen zur Profilbildung in der hessischen Wissenschaftspolitik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist so wie in vielen Bereichen konservativer Politik. Sie nehmen nicht alle mit. Sie fördern Konkurrenz und Wettbewerb, wo Zusammenarbeit und Kooperation angesagt sind.
Dieser Teil Ihres Gesetzes spiegelt die ganze Hilflosigkeit konservativer Hochschulpolitik in Hessen wider, obwohl Sie zugegebenermaßen viel Geld in die Hand genommen haben oder zumindest angekündigt haben, es in die Hand zu nehmen.
In Hessen lavieren wir aber immer noch im unteren Drittel der bundesdeutschen Hochschullandschaft in Bezug auf Ausfinanzierung der Hochschullandschaft, der Lehre und Profilierung hessischer Hochschulen.
Herr Kollege Boddenberg, wenn Sie wieder die Melodie spielen, dass das vor neun Jahren gewesen ist,
dann hätten Sie in Ihrer Regierungszeit genug Zeit gehabt,das zu verbessern.Die Realität ist,Sie ballerinern im unteren Drittel der bundesdeutschen Hochschulen herum.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum zweiten Teil des Gesetzes. Mir geht es um eine grundsätzliche Orientierung hessischer Hochschulpolitik. Es geht um die Umwandlung der Johann Wolfgang Goethe-Universität zur Stiftungsuniversität. Ich will es gar nicht verschweigen: Wir haben uns in der SPD-Fraktion unsere Positionierung nicht leicht gemacht.Ich sage Ihnen,vieles spricht dagegen, 15 Jahre, nachdem in anderen, neuen Ländern in der Bundesrepublik die Frage der Stiftungsuniversitäten diskutiert worden ist, das zum jetzigen Zeitpunkt in Hessen zu machen.
Wir sind nämlich in Hessen einen anderen Weg gegangen, Autonomie zu ermöglichen, Bauherrneigenschaft, Personalautonomie oder auch den einzelnen Hochschulen aus sich selber heraus innere demokratische Strukturen zu geben.
Es ist 15 Jahre her, dass unter sozialdemokratischer Federführung in Niedersachsen Stiftungsuniversitäten ermöglicht wurden. Dieser Schritt war damals anders als in
Hessen motiviert. Es ging in Niedersachsen auch darum, die Hochschullandschaft insgesamt neu zu ordnen.
Aber Sie müssen doch zur Kenntnis nahmen, dass an hessischen Hochschulen die Befürchtungen groß sind, dass die Freiheit von Forschung und Lehre leidet, dass die innere Verfasstheit der Hochschulen zu sehr auf Führung und zu wenig auf Kompetenz der Hochschulmitglieder setzt.
Es besteht die Befürchtung, dass der Hochschulrat, so wie ihn das CDU-Gesetz vorsieht, einen ungünstigen, unangemessenen Einfluss erhält.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke auch, dass wir alle gemeinsam die Befürchtung der Beschäftigten ernst nehmen müssen, dass ihre Rechte beschnitten werden. All diese Befürchtungen nehmen wir ernst, aber der uns jetzt vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der CDU-Landesregierung tut das nicht.
Deshalb fordert die SPD in ihrem Begleitantrag: „Der Hessische Landtag spricht sich gegen eine Privatisierung hessischer Hochschulen aus.“ Wir sind der Auffassung, „dass die Hochschulen des Landes Hessen nach qualitativen Kriterien weiterentwickelt und modernisiert werden müssen“. Deshalb sage ich genauso deutlich: In diesem Zusammenhang „ist zu prüfen, ob Universitäten“ – und speziell die Johann Wolfgang Goethe-Universität – „in öffentlicher Verantwortung auch als öffentlich-rechtliche Stiftungen organisiert werden können“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die SPDFraktion sage ich denjenigen, die innerhalb der Johann Wolfgang Goethe-Universität verantwortungsvoll an diesem Prozess arbeiten: Ja, wir sind bereit, den Weg einer Stiftungsuniversität zu gehen, und zwar unter Formulierung unserer Eckpunkte, die in dem Antrag niedergelegt sind. Jetzt ist die spannende Frage, ob die CDU auch bereit ist, diesen Weg zu gehen. Ich richte mich bewusst an die Johann Wolfgang Goethe-Universität und nicht an die CDU, obwohl sie hier im Landtag noch die Mehrheit hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir betreiben dieses Spiel mit der dritten Lesung doch nicht deshalb, weil wir einen Gesetzentwurf verzögern wollten, sondern weil zwischen dem heutigen Tag, der Beratung in zweiter Lesung, und dem avisierten Termin der dritten Lesung noch einige wichtige Beratungen innerhalb der Johann Wolfgang Goethe-Universität anstehen, nämlich die Beratungen in der Senatskommission und dem Senat. Dort werden die Grundzüge für eine Grundordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität gelegt, und ich finde, dass dies mit diesem Gesetzentwurf verwoben gehört.
Das synchrone Verfahren zwischen den Grundordnungsdiskussionen innerhalb der Hochschulen und dem Gesetzgebungsverfahren war der Schlüssel für die erfolgreiche Beratung des TUD-Gesetzes. Was die CDU momentan anregt, ist genau das Gegenteil. Sie versperren diesen Weg, wenn Sie sich nicht dem öffnen, was im Übrigen auch innerhalb der Johann Wolfgang Goethe-Universität gesagt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will für die SPD-Fraktion noch einmal feststellen, was unsere Prüfsteine sind:
Erstens. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist im jetzigen Gesetzentwurf nicht hinreichend gesichert. Die Kontrolle und die Steuerungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand als Gewährträger hierfür sind nicht hinrei
chend gegeben. Umgekehrt besteht die Gefahr einer zu großen Einflussnahme privater Dritter, die durch Zustiftung und die Bereitstellung von Drittmitteln Mitwirkungsansprüche ableiten könnten.
Zweitens. Die gesetzlichen Regelungen, die derzeit in der Diskussion sind, beinhalten keine hinreichende Absicherung einer inneren demokratischen Verfasstheit. Deshalb ist es erforderlich, dass parallel zum Gesetzgebungsverfahren ein Grundordnungsverfahren angeregt wird, in dem die organisatorische Ausgestaltung der Stiftungsuniversität belegt wird. Dieses Grundordnungsverfahren ist zwar uns allen, denke ich, in seinen Eckpunkten bekannt, es liegt aber bisher nicht einmal ein schriftlicher Entwurf vor.
Drittens. Der Gesetzentwurf enthält nach dem Vorbild der Modelluniversität Darmstadt einen Hochschulrat mit weit reichenden Kompetenzen. Dies hat sich als falsch erwiesen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Verlaub: Wenn Sie in die Johann Wolfgang Goethe-Universität genau hineinhören, werden Sie feststellen, dass man sowohl im Präsidium als auch im Senat die dort festgelegte Regelung nicht will. Deshalb rufe ich Sie auf, auch davon Abstand zu nehmen.
Schließlich muss im Hinblick auf die Finanzierung der Stiftungsuniversität sichergestellt werden, dass dies nicht zur Benachteiligung anderer Hochschulen in Hessen führt.Die derzeitigen Planungen gehen allerdings im Hinblick sowohl auf die Behandlung von Zustiftungen wie auch auf die Bereitstellung des erforderlichen Stiftungskapitals vom Gegenteil aus. Dies muss korrigiert werden.
Wir brauchen, ich habe es schon gesagt, dringend eine synchrone Verfassung einer Grundordnung, parallel zum Gesetzgebungsverfahren. Deshalb beantrage ich namens der SPD-Fraktion – wie auch Frau Beer für die FDP-Fraktion, was sie mir gerade zugerufen hat – die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs. – Vielen Dank.
Frau Kühne-Hörmann, zwei Anmerkungen hierzu. Erstens. Es war beim TUD-Gesetz möglich, das Verfahren exakt parallel durchzuführen. Die Sitzung der Hochschulversammlung an der Technischen Universität Darmstadt war exakt auf den Tag terminiert, an dem die dritte Lesung stattfinden sollte. Nach meiner Erinnerung war es das Versäumnis des Landtags selbst, dass sie dann doch erst einen Monat später stattgefunden hat.
Das heißt, im Vorbildfall ist es möglich gewesen. Sie wissen auch ganz genau, dass es an diesem Punkt im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst eine sehr, sehr enge Zusammenarbeit zwischen den Sprechern der vier im Hessischen Landtag vertretenen Fraktionen und dem Präsidenten gegeben hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie es für richtig halten, dass es an diesem Punkt ein Einvernehmen gibt – ich weiß, dass dies zumindest das Begehren der Johann Wolfgang Goethe-Universität ist –,dann müssen Sie, die Sie jetzt nun einmal – bedauerlicherweise, wie ich persönlich meine – die Mehrheit hier haben, die Voraussetzungen vonseiten des Parlaments dafür schaffen, dass dies möglich wird, und nicht einfach sagen, das gehe nicht. An anderer Stelle wurde es schon praktiziert, und es hat sich gezeigt, dass es geht. – Danke schön.
Herr Staatsminister Corts, ich sage Ihnen, ich bin gerne Sprecher einer Fraktion, die im Hinblick auf den Gesetzentwurf, der hier in zweiter Lesung zur Beratung vorliegt, diejenigen unterstützt, die nachdenklich und in Verantwortung an den Hochschulen agieren. Genau das haben wir in unserem Antrag zum Ausdruck gebracht.
Nicht nur ich, sondern auch Frau Kollegin Beer und Frau Kollegin Sorge haben hier zum Ausdruck gebracht, dass wir bereitstehen, zu einem Gesetzgebungsverfahren zu kommen, das an der Johann Wolfgang Goethe-Universität etwas ermöglicht, das wir im Hessischen Landtag schon einmal praktiziert haben. Das wird von Ihnen in einer Art und Weise und in einer Aggressivität mit Vergleichen beantwortet, die wirklich hart am Rande nicht der Zulässigkeit, aber dessen sind, was man noch mit netten Worten umschreiben kann.Das macht mich doch bedenklich. Das war bisher nicht Ihr Stil.
Ich bedauere, dass Sie das getan haben. Das ist Ihre Antwort auf das, was von meiner Person und auch von Frau Kollegin Beer und Frau Kollegin Sorge zu einer möglichen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf gesagt wurde und angeboten worden ist. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir sehr genau überlegt, ob ich eine solch bedeutsame Formulierung wie die folgende wählen sollte: „Der Landtag stellt fest, dass den Hochschulen als Horte neuer Ideen und Gedanken und von Kreativität und Innovation eine besondere Verantwortung bei der Lösung
gesellschaftlicher Probleme zukommt.“ Diese Formulierung findet sich in ähnlicher gestochener Schärfe in dem CDU/FDP-Antrag.
Ich habe mir dann überlegt, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN und auch von der CDU, dass wir es doch lieber konkret machen,anhand von zwei Punkten.
Erstens.Alle Baumaßnahmen sollen dazu führen, dass die Energieeinsparungen insgesamt an den hessischen Hochschulen um 50 % reduziert werden.
Das sollen die Energieeinsparungen bei allen Baumaßnahmen sein. – Herr Kollege Hahn, ich verstehe Sie nicht. Sie müssen noch lauter schreien. Dann geht das wieder. – Also wird 50 % der gesamten Energie eingespart.
Jetzt habe ich von Herrn Kollegen Reißer eben gehört, dass die Maßnahmen bereits 70 % vorsehen. Das hast du doch eben gesagt? – 70 % sollen eingespart werden. Ich rege an, dass wir in der Ausschussberatung genau diese Maßnahme von Herrn Reißer noch einmal konkret ins Programm schreiben, und zwar dass 70 % aller Energie eingespart werden soll – so, wie er dies eben vorgeschlagen hat.
Das zweite Konkrete, das ich nun einfach sagen will – wie viel von den zweieinhalb Minuten ist eigentlich schon um? –, ist: Herr Kollege Corts, dann machen wir es doch so, dass von dem, was nun an Forschungsmitteln eingesetzt werden soll, ein Fünftel gezielt für die Forschung im Bereich der regenerativen Energien eingesetzt wird. Das wäre ein Beitrag dazu, dass das, was bisher in großer Blumigkeit in den Anträgen steht, auch konkret umgesetzt wird. Das werden wir in die Ausschussberatungen einbringen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern ein Moratorium, eine Aussetzung des Studiengebührengesetzes zur Schaffung von Rechtssicherheit und aus Respekt vor dem Entscheidungsprozess beim hessischen Staatsgerichtshof.
Wenn wir uns die Geschichte dieses Gesetzes bis zum heutigen Tage anschauen – ich bin sehr gespannt, wie diese Geschichte weitergeht –, dann muss man doch sagen: Der Vorgang ist an sich bemerkenswert, dass seitens des Ministeriums ein Gesetz eingebracht wurde, dessen Grundzüge bei seiner Verabschiedung gar nicht mehr zu erkennen waren. Offensichtlich ist auch im Ministerium die Überzeugung gewachsen, dass das, was man da aufgeschrieben hatte, so was von unsozial, so was von verfassungswidrig und so was von neben der Spur war, dass man es selbst durch einschneidende Änderungsanträge bereinigen musste.
Sie hatten z. B. für Langzeitstudierende und ausländische Studierende Studiengebühren in Höhe von 1.500 c vorgesehen. Das war dermaßen unsozial, dass Sie selber eingesehen haben, dass das einkassiert werden muss. Sie hatten in Ihrem Gesetzesentwurf z. B. vorgesehen, die Studiengebühren derjenigen,bei denen sie nicht einzutreiben sein würden, durch eine entsprechende Erhöhung der Beiträge anderer Studierender zu erwirtschaften. Auch diese Regelung haben Sie einkassiert, weil das ganz offensichtlich dermaßen verfassungswidrig war, dass es überhaupt nicht gehen würde.
Das Gesetz ist schließlich doch verabschiedet worden. Es war sozusagen die Geschichte eines Rohrkrepierers. Sie sahen sich dann genötigt, Herr Staatsminister, in einer Pressekonferenz darauf hinzuweisen, dass die, die die Studiengebühren nicht zahlen, exmatrikuliert werden. Ich habe in der Tat nicht verstanden, warum Sie sich auf eine solche Erklärung eingelassen haben. Dass derjenige, der gegen ein Gesetz verstößt, nicht damit rechnen kann, dass er immatrikuliert bleibt, ist nichts anderes als die Mitteilung einer Rechtsauffassung – übrigens eine Auffassung, die ich teile.Warum Sie sich genötigt gefühlt haben, dieses als Minister und auch noch in einer Presseerklärung kundzutun, ist mir nicht erklärlich. Herr Staatsminister, ob das Ihre Reaktion auf den Studiengebührenboykott
war oder ob Sie da ein Jurist getrieben hat – keine Ahnung.
Herr Minister, es ging aber weiter. Sie haben mit Erlass vom 26. Juni den Hochschulen Folgendes mitgeteilt.
Die Festsetzung des Studienbeitrages ist vorläufig hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes vom 16.10.2006. Diese Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage,ob die Regelungen des Studienbeitragsgesetzes mit Art. 59 Abs. 1 der Hessischen Verfassung vereinbar sind. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Regelungen des Studienbeitragsgesetzes als verfassungswidrig angesehen werden. Bei einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des Studienbeitragsgesetzes werden geleistete Studienbeiträge, soweit sie nicht verfassungskonform sind, zurückerstattet; ein Widerspruch ist insoweit nicht erforderlich.
Herr Staatsminister,entweder war Ihre Rechtsauffassung, dass jeder exmatrikuliert wird, der keine Studiengebühren zahlt, unvollständig, oder Sie haben sich eines Besseren belehren lassen und sagen jetzt: „Offensichtlich ist es politisch opportun, diese Vorläufigkeitserklärung abzugeben, damit ich, wenn schon nicht auf der rechtlichen sicheren, so doch auf der politisch sicheren Seite bin.“ – Ich bin sehr gespannt auf die weitere Entwicklung. Ich sage es noch einmal: Es wäre konsequent, wenn Sie sich auf ein Moratorium einlassen würden. Ein Moratorium würde tatsächlich Rechtssicherheit schaffen und auch Ihren Respekt vor dem Staatsgerichtshof deutlich machen.
Auch ein zweiter Vorgang ist meiner Ansicht nach außerordentlich bemerkenswert. Auf Druck der Universitätspräsidenten haben Sie sich auf ziemlich deutliche Zusagen eingelassen.Mit gleichem Erlass haben Sie den Hochschulen Folgendes mitgeteilt – ich zitiere –.
Für den Fall, dass das Hessische Studienbeitragsgesetz vom hessischen Staatsgerichtshof als mit der Hessischen Verfassung nicht vereinbar angesehen wird, und einer sich daraus ergebenden Rückzahlung der Studienbeiträge an die Studierenden erstattet das Land den Hochschulen die nachgewiesenen Ausgaben, die diese zur Umsetzung des Studienbeitragsgesetzes in der Zwischenzeit vorgenommen haben.
Diese Einlassung war dringend notwendig, weil Sie sich im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Sprechern der KhU und der KhF ziemlich weit aus dem Fenster gehängt haben.In der Pressemitteilung dazu heißt es:
“Es ist für die hessischen Universitäten selbstverständlich, dass wir uns schon zum Beginn des Wintersemesters um spürbare Verbesserungen der Qualität der Lehre bemühen. Die Studierenden müssen merken können, dass ihre Studienbeiträge einen Unterschied machen“, sagte der KhU-Vorsitzende Prof. Hormuth. „Die hessischen Fachhochschulen werden mit den Studienbeiträgen die Qualität ihrer Ausbildung weiter verbessern...“,betonte der KhF-Vorsitzende Prof. Rieck.
Dann folgt eine Reihe von Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen. Irgendwann haben die beiden Herren – wie Sie – kalte Füße bekommen und gesagt:Wenn das Gesetz vor dem Staatsgerichtshof doch zu Fall kommt, dann
sitzen wir auf den Kosten, und der Minister hat uns offensichtlich gelinkt; wir haben in die Lehre investiert, wir haben in Praktika und Laborplätze, in Lehr- und Lernmittel, in Bibliotheken investiert, aber wir bleiben auf den Kosten sitzen und müssen das Geld womöglich woanders einsparen.
Dann sind sie zu Ihnen gegangen und haben gesagt: Herr Staatsminister,wir wollen eine Erklärung im Haushalt haben, dass Sie die Kosten übernehmen, die wir im Vorgriff auf die zu zahlenden Studienbeiträge erbracht haben. – Ich kann gut verstehen, dass diese Einlassung von Ihnen gefordert worden ist und dass Sie jetzt sagen: Okay, wenn das scheitert, übernehmen wir die Kosten.
Wenn man den Mund dermaßen voll nimmt und keine Angst vor den Folgen hat, dann ist die Konsequenz das, was Sie in Ihrem Gesetz niedergelegt haben. Dann ist aber die zweite logische Konsequenz, dass Sie unserem Vorschlag für ein Moratorium folgen.
Herr Minister, in finde es klasse, dass Sie immer noch so fröhlich sind. Es ist schön, wenn sich einer eine solche Fröhlichkeit und Unbefangenheit bestimmten Prozessen gegenüber angeeignet hat. Aber vielleicht wäre es gut, sich ein bisschen die Realität anzuschauen.
Wir machen diesen Vorschlag nicht nur deshalb, um diese Widersprüchlichkeit aufzulösen, sondern Frau Kollegin Sorge hat schon zum Ausdruck gebracht, das Moratorium trägt der Tatsache Rechnung, dass sich über 70.000 Menschen an der zweiten Klage, der sogenannten Klage von unten, beteiligt haben. Ich will das gar nicht groß aufblasen, aber es hat doch eines gezeigt: dass die Melodie, die Sie überall gespielt haben, es handele sich um ein paar Verrückte an den Hochschulen, die da demonstrieren, gar nicht stimmt. Nein, es sind mittlerweile auch die Eltern dabei, Herr Staatsminister. Ich spreche hier immer von einer „Bewegung“,aber vielleicht sollte ich mit dieser Wortwahl vorsichtig sein. Es gab jedenfalls in vielen Städten Elterninitiativen, die sich darum Sorgen machen, wie das alles funktionieren soll.
Wenn Eltern auf Ihre Internetseite gehen und sich z.B.die Darlehensregelung anschauen, dann finden sie einerseits eine Pressemitteilung des Ministers, in der steht, dass man mit einer Verzinsung von 5,2 % zu rechnen habe, aber in dem Modellrechner der Landestreuhandgesellschaft wird mit dem Regelzinssatz von 6,8 % gerechnet. Wenn ich in den Regelrechner die Werte für eine Studienzeit von elf Semestern – das liegt weit unter der durchschnittlichen Studienzeit an Universitäten – eingebe und von einer Rückzahlung in Höhe von 50 c pro Monat ausgehe, dann kommen wir auf einen Rückzahlungszeitraum bis zum Jahre 2035. Herr Staatsminister, das ist ein Zeitraum, den nicht einmal die Enquetekommission, deren Bericht wir hier noch beraten werden, behandelt hat. Das ist ein Zeitraum, der weit über das Vorstellbare hinausgeht.
Deshalb machen sich die Leute Sorgen. Das treibt die Menschen um. Es sind nicht nur die Eltern, sondern auch die Großeltern. Die sagen: Ich will für meinen Enkel einen kleinen Beitrag zum Studium leisten, aber ich werde das nicht mehr tun können, wenn 500 c zusätzlich auf mich zukommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Staatsminister Corts, es ist doch eine Realität, dass Sie damit die sozial Benachteiligten herausschießen.
Ich will das aufnehmen, was Frau Kollegin Sorge zu dem Bericht des Deutschen Studentenwerks zur sozialen Lage gesagt hat. Die Zahlen sind dargestellt worden, und es wurde nochmals unterstrichen, dass die ökonomischen Voraussetzungen sehr stark determinieren, ob in einer Familie der Weg zu einem Studium eingeschlagen wird oder nicht.
Mich wundert allerdings daran, dass es in der CDU offensichtlich ein paar gibt, die begriffen haben, dass man beim BAföG irgendetwas verändern muss. Herr Corts, sogar Ihre Ministerin in Berlin, Frau Schavan, hat nach anfänglichem – vorsichtig ausgedrückt – Zögern mittlerweile eingesehen, dass es eine kleine BAföG-Novelle geben muss. Wir sind in der Großen Koalition in Berlin noch sehr uneinig,wie weit das gehen wird,aber es geht wenigstens um eine kleine BAföG-Novelle. Sie aber stellen sich hier in großer Unverschämtheit hin und gehen über alle sozialen Bedenken, die wir hier immer wieder vortragen, in einer Lockerheit und Freundlichkeit hinweg, dass man glaubt, das geht Ihnen völlig am – Anzug vorbei.
Das ist doch so. – Herr Staatsminister, wenn Sie weiterhin diese Unverfrorenheit an den Tag legen wollen, diese Ignoranz gegenüber dem, was im Land tatsächlich passiert, dann sind Sie in Zukunft nicht sehr gut beraten. Es geht nicht um Sie persönlich, denn persönlich braucht man Sie nicht mehr zu beraten, sondern es geht ein Stück weit um die CDU, die das alles zu verantworten hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie es sich deshalb noch einmal durch den Kopf gehen.Am Beispiel des Studienbeitragsgesetzes haben Sie durchaus gezeigt, dass Sie lernfähig sind und Veränderungen vornehmen können. Lassen Sie sich auf den Vorschlag des Moratoriums ein. Es ist ein Vorschlag, der Rechtssicherheit schafft, der aber hauptsächlich den Respekt vor dem hessischen Staatsgerichtshof zum Ausdruck bringt. Ich glaube, das sollten wir als Parlament gemeinsam in Hessen tun. – Herzlichen Dank.
Herr Staatsminister Corts, wenn Sie es wünschen und mich dazu auffordern – ich dachte, ich hätte das schon oft genug gemacht –, erkläre ich Ihnen hiermit, dass die SPDLandtagsfraktion schon in den letzten Haushaltsberatungen dargelegt hat, dass, selbst wenn das Studienbeitragsgesetz vor dem hessischen Staatsgerichtshof bestätigt wird, was auch aufgrund Ihrer Einlassungen höchst unwahrscheinlich ist, all das, was über die jetzigen Studienbeiträge finanziert wird, als im hessischen Landeshaushalt solide finanziert dargestellt wird. Natürlich machen wir das. Natürlich werden wir die Leistungen übernehmen, die jetzt im Studienbeitragsgesetz über Studiengebühren finanziert werden. Sie werden erhalten bleiben.
Ich bin sehr einverstanden mit dem, was Sie aufgeschrieben haben: Ausstattung von Praktika und Laboren, Verbesserung der technischen Ausstattung, Kapazitätserweiterung. Im Übrigen sind wir bei dem Punkt Kapazitätserweiterung durchaus unterschiedlicher Auffassung.Wir haben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Hochschulpakts 2020 darüber diskutiert.Sie haben doch gesagt: Wir handeln nach dem Gießkannenprinzip und verteilen das Geld an alle Hochschulen in Hessen. – Sie haben die Chance vertan. Sie hätten das an dem Punkt einmal zuspitzen und sagen sollen: Lassen Sie uns bei den Fachhochschulen einen Schwerpunkt setzen, wie das auch in den anderen Ländern der Fall ist. – Das ist eine Chance, die Sie nicht wahrgenommen haben. Vielmehr betreiben Sie Ihre Hochschulpolitik mit einer relativ großen Langweiligkeit.
Sie fragen, wo die Alternativen sind. Dabei dachte ich, wir führen hier eine Diskussion über das Moratorium. Aber Sie wollen eine Diskussion über Konzepte führen. Gut, dann machen wir das auch, meine Damen und Herren. Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns über die leistungsorientierte Mittelzuweisung streiten.
Sie haben sich immer vehement dagegen gewehrt, dass Faktoren für die Förderung von Frauen an den Hochschulen eingeführt werden, und zwar solche Faktoren, die tatsächlich wirken.
An dem Punkt sind Sie wieder angestochen. – Sie haben sich jedes Mal dagegen gewehrt, die Punkte aufzunehmen, die von der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten genannt wurden.
Nein, Sie haben die Faktoren, die von der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten genannt worden sind, eben nicht in die leistungsorientierte Mittelzuweisung aufgenommen. – Sie haben sich immer dagegen gewehrt, dass das, was die Universitäten angeregt haben, nämlich dass es eine Hochschulentwicklungsplanung für das Land Hessen gibt, tatsächlich vorangetrieben wird. Eine Autonomie, wie Sie sie sich vorstellen, ist nur eine scheinbare. Sie sagen letztendlich: Autonomie ist das, was wir ihnen formal in den Gesetzen vorgeben.
Fordern Sie doch sowohl die Universitäten als auch die Fachhochschulen auf, eine Hochschulentwicklungspla
nung zu machen. Das ist dann eine Grundlage, auf der wir uns verständigen können.
Ich war aber bei den Einlassungen stehen geblieben, die Sie zu der Frage gemacht haben: Was wird denn alles aus den Studiengebühren finanziert? Ich hatte gesagt: Praktika und Labore – das ist völlig unumstritten –, Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und Familie, Erweiterung der Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder von Studierenden, zusätzliche Lehr- und Lernmaterialien, Bibliotheken, Verbesserung der Medienausstattung, Zugang zu elektronischen Zeitschriften, Verbesserung der Studienangebote.
Herr Staatsminister, ich will Ihnen all das nicht im Einzelnen vorhalten.Aber es sieht doch so aus, dass Sie in Bezug auf das Moratoriumsgesetz all das aufgelistet haben. Sie müssen sich einmal anschauen, was von dem, was Sie aufgelistet haben, tatsächlich umgesetzt ist.
Insofern wird Ihre Einladung gern angenommen. Wir werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst einen Bericht auf der Tagesordnung haben. Sie können uns darstellen, was von dem allen an welcher Hochschule im Einzelnen umgesetzt ist. Dann wissen die Studierenden nämlich auch, was davon nicht umgesetzt worden ist. Wenn das, was Sie vollmundig aufgeschrieben haben, nicht erfolgt, gibt es für die Studierenden wiederum die Möglichkeit, auf ordentliche Studienbedingungen zu klagen.
Es ist doch Ihr Problem, dass Sie momentan, aus welcher Angst heraus auch immer, den Mund ziemlich voll nehmen und gleichzeitig fürchten, dass Ihr Gesetz – das ist eine Schwäche in diesem Gesetz, die jenseits des Problems der Verfassungsmäßigkeit existiert – dazu führt, dass einzelne Studierende sagen werden: Lieber Herr Corts, Sie haben uns das versprochen. Wo wird denn z. B. das Recht eingelöst, in acht Semestern zu Ende zu studieren? – Das ist einer der Passus des Gesetzes,mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben.
Ich nehme die Aufforderung von Herrn Corts gern an.Wir werden im nächsten Plenum eine Diskussion über die Frage führen: Was für eine Hochschulpolitik werden wir bis zum Jahr 2020 entwerfen? Wir werden uns auch den Vorwürfen stellen, die Sie gemacht haben, was die Finanzierung angeht. Das ist unbestritten.
Aber nicht zum ersten Mal macht der Kollege Grumbach an dieser Stelle den Einwurf: Wie sehen denn die Steigerungsraten im Haushalt des Landes Hessen in Relation aus? – Dann setzen wir uns damit einmal auseinander. Nur, das, was Sie hier gemacht haben, ist ein Stück weit eine Ablenkung von dem, was heute Bestandteil ist.
Herr Kollege Milde, ich kann Ihnen nur sagen: Die CDU wäre sehr gut beraten, wenn sie sich auf das Moratorium einlassen würde. Ich gehe sogar davon aus, dass der Herr Staatsminister letztendlich auch Ihnen noch einmal den Vorschlag machen wird,weil er an diesem Punkt in der Tat kalte Füße bekommen hat. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben vor zwei Jahren in diesem Hause zusammen das Modelluniversitätsgesetz für die Technische Universität Darmstadt verabschiedet. Das Gesetz sollte einer Hochschule, der Technischen Universität in Darmstadt, ermöglichen, in wesentlichen Teilen von der Detailsteuerung durch das Ministerium befreit zu werden. Das Gesetz übertrug die Bauherrneigenschaft und die Entscheidungen über die Personalfragen an die Hochschule. Darüber hinaus erhielt die Universität in Darmstadt das Recht, sich ihre Grundordnung über das Hessische Hochschulgesetz hinaus selbst zu geben.
Dies alles hat sich bewährt und findet nach wie vor die Unterstützung der SPD-Landtagsfraktion. Nach zwei Jahren sind wir heute aber an einem Punkt angekommen, an dem wir in einem Bereich eine wichtige Revision vornehmen müssen. Es hat sich als ein Irrweg erwiesen, den Hochschulrat als ausschließlich extern besetztes Gremium mit derart starken Rechten auszustatten, sodass in die inneren Prozesse der Hochschule eingegriffen werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was sich jetzt alles im Zusammenhang mit der Wahl des Präsidenten der Technischen Universität in Darmstadt abspielt, ist ein Chaos, und diesem Chaos muss ein Ende bereitet werden, indem wir wieder zu einer gesetzlichen Regelung kommen, die trägt.