Swen Knöchel
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Last Statements
Danke, Herr Präsident. Keine Frage, sondern eine Kurzintervention, was Sie daran erkennen können, dass ich hier stehe.
Herr Minister Richter, ich rechne es Ihnen einmal an, dass Sie erst wenige Tage das Amt des Innenministers bekleiden und deswegen nur verlesen, was Ihnen aufgeschrieben worden ist. Ansonsten müsste man es wohl als Frechheit bezeichnen, was Sie hier gesagt haben.
Unsere Anträge zum Moratorium beziehen sich nicht auf eine falsche Auslegung des Gesetzgebungsverfahrens, sondern vielmehr auf einen Prozess, der die Bürgerinnen und Bürger und vor allen Dingen die Gemeinden in unserem Land immer wieder verunsichert hat; denn es war vor allen Dingen Ihre Koalition, die nach dem Einbringen unseres Gesetzentwurfes mit immer wieder neuen Daten und Ideen zur Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge bzw. mit einem Nein Ihres Amtsvorgängers die Bürgerinnen und Bürger verunsichert hat. Um der Koalition diesen Diskussionsprozess einräumen zu können, haben wir die Anträge zu einem Moratorium gestellt, weil klar war, es wird parlamentarische Mehrheiten für die Abschaffung geben, aber die Frage ist, wie.
In einem laufenden Prozess, in dem Gemeinden Bescheide erlassen und Bürgerinnen und Bürger Dispositionen treffen müssen, war das Moratorium die angemessene Forderung.
Insoweit halte ich es für unangemessen, uns ein Unverständnis parlamentarischer Prozesse vorzuwerfen. Vielmehr ist festzustellen, dass es seitens der Koalition ein großes Unverständnis bezüglich der Prozesse in unserem Land gab.
Vielen Dank, Herr Präsident. - In Fortsetzung dessen, was Herr Erben ausführte, möchte ich doch nach dem Geschrei von Herrn Büttner meine Verwunderung zum Ausdruck bringen; denn das Geschrei, was ich jetzt gehört habe, passt so gar nicht zu dem Verhalten der AfD-Fraktion in den Ausschüssen, wo diese Gesetzentwürfe beraten worden sind, denn dort war meistens nichts zu hören, nichts von ihrem edlen Anliegen, nichts zur Sache. Trotz allem Geschrei von Herrn Büttner möchte ich feststellen, dass die AfD-Fraktion die einzige Fraktion ist, die zum Thema Straßenausbaubeiträge nichts in Form eines Gesetzentwurfes beigetragen hat.
Herr Präsident, ich bin von der Nachfrage abgewichen und zur Kurzintervention übergegangen.
- Nein, ich bin aufgestanden und zum Mikrofon gegangen, während Herr Lieschke noch sprach.
Schlicht und ergreifend: Herr Lieschke erzählte gerade, wir würden ein Zentrum fordern. - Nein, es geht um ein Angebot der Wissenschaft, der Krankenkassen und der Akteure der Gesundheit, in diesem Land ein Zentrum mit einem vorhandenen Konzept zu initiieren. Das Problem, das dem zugrunde liegt, ist nämlich, dass nichts da ist.
Unser Antrag zielt nun darauf, dass wir diese Bemühungen unterstützen, Bemühungen, die da sind. Sie haben offensichtlich nicht einmal den Antrag gelesen. Sie haben sich nicht einmal mit Ihren Fraktionskollegen darüber unterhalten,
worum es hier überhaupt geht. Ans Mikrofon zu gehen und nicht einmal zu wissen, worüber man redet, das ist peinlich, Herr Lieschke, das ist peinlich.
Frau Lüddemann hat eben sehr deutlich und sehr entlarvend gesagt, was sie von der Enquete-Kommission hält: Zeit stehlen. Das ist das Stichwort.
Genau so verhält sie sich und genau so möchte sie dort hoch und runter reden - möglichst keine Ergebnisse. Aber das Thema Digitalisierung der Medizin erfordert auch Ergebnisse, weil es eben
Bundesmittel zu verteilen gibt und weil der Stand in Sachsen-Anhalt aufgrund verschiedener Umstände so ist, wie er ist. Aber, wie gesagt, mit „Zeit stehlen“ haben Sie das Richtige gesagt; denn das ist Ihre Haltung zur Gesundheitspolitik, Frau Kollegin Lüddemann.
Vielen Dank, Herr Präsident. - In meinem jetzt hier zu verlesenden Redemanuskript steht, ich soll zwei Minuten verständnislos mit dem Kopf schütteln und sagen, wir lehnen das ab.
Jeder - das finden wir in allen Parteien gleichmäßig verteilt -, der seinen eigenen politischen Überlegungen Gewicht verleihen möchte, jeder politische Akteur rudert dann gern mit den Armen und erklärt: Digitalisierung ist wichtig, da müssen wir was machen. - Okay, manchmal hauen sie auch auf den Tisch.
Den Antrag, Herr Lieschke, hätte ich vor zehn Jahren gut gefunden. Aber über den Antrag ist die Zeit schon hinweggegangen, bevor er geschrieben wurde. Es gibt tatsächlich eine ganze Menge zu der Frage Digitalisierung in Sachsen-Anhalt zu sagen, zur Frage der Einführung des E-Government und zur Frage der Verknüpfung mit den Kommunen. Aber all diese Fragen streift Ihr Antrag nicht einmal.
Es gab übrigens eine kuriose Situation, die wir heute auch schon erleben durften. Der Minister für Landesentwicklung und Verkehr hält stellvertretend für den Finanzminister die Rede zur Digitalisierung. Der Digitalisierungsminister hört zu und fühlt sich wahrscheinlich nicht zuständig.
Ich weiß zumindest, dass Sie sich für die Digitalisierung in der Medizin als Digitalisierungsminister nicht zuständig fühlen. Selbst wenn Wissenschaftseinrichtungen betroffen sind, hat der Digitalisierungsminister und Wissenschaftsminister eine gespaltene Persönlichkeit. Aber genau das ist symptomatisch für unser Land.
Was sind denn die Probleme, die wir haben? Ist die Einführung der elektronischen Aktenführung
wirklich ein formales Problem, zu dem wir hier etwas beschließen können? Das Justizministerium versucht es.
Aber es bedarf nicht nur des Gesetzes, sondern das Gutachten hat ergeben, dass das Hauptproblem bei der Einführung der elektronischen Akte ein Personalproblem ist. Wir haben niemanden, der das administriert. Wir haben niemanden, der die Einführung entsprechend begleitet. Also brauchen wir andere Anstrengungen als die Absichtserklärung, dass wir die elektronische Akte haben wollen. Wir müssen dann auch die Ressourcen bereitstellen.
Wie gesagt, wir haben ein großes Zuständigkeitswirrarr in Sachsen-Anhalt. Übrigens ist das regelmäßig ein Thema im Finanzausschuss, der lustigerweise dafür zuständig ist. Dort höre ich übrigens sehr selten etwas von der AfD-Fraktion außer von Herrn Farle: Gäbe es weniger Flüchtlinge, hätten wir mehr Computer.
Aber das trägt wirklich nichts zur Sache bei.
Diesen Antrag kann man nur ablehnen. Das Thema sollten wir weiterhin so behandeln, wie wir es bisher getan haben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen, meine Herren! Nach fünf Jahren Kenia-Koalition wird Sachsen-Anhalt vor einem finanzpolitischen Scherbenhaufen stehen. Wir können festhalten, dazu bedurfte es keiner Viren und keines Lockdowns. Um unser Land in diesen Zustand zu versetzen, bedurfte es einfach nur der gesamtkoalitionären Verantwortungslosigkeit, gepaart mit der offensichtlichen Vorstellung, dass nach Ihnen nur noch die Sintflut kommen könnte.
Am 16. Dezember 2019 wurde in der Landtagsdrucksache 7/5414 die mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung veröffentlicht. In diesem finanzpolitischen Testament erklärte die Landesregierung, dass für das Jahr 2022 eine Deckungslücke in Höhe von 1 Milliarde € und für das Jahr 2023 ein Fehlbetrag in Höhe von 932 Millionen € bestünden. Bereits der Etat für das Jahr 2021 ließ sich nur noch durch die Auflösung von Rücklagen, mit der Erwartung höherer Steuereinnahmen und der Hoffnung, dass die Landesregierung die politischen Vorgaben der sie tragenden Koalition nicht umzusetzen vermag, ausgleichen.
Die Annahmen in der mittelfristigen Finanzplanung waren steigende Steuereinnahmen, sinkende Investitionen, gleichbleibende Zuweisungen an den kommunalen Bereich und höhere Personalkosten, vor allen Dingen im Bereich der Lehrer. Allein dem Versagen des Bildungsministers, die ausgebrachten Lehrerstellen zu besetzen, verdanken Sie, dass Ihnen der Haushalt noch nicht in Gänze um die Ohren geflogen ist.
Dann kam die Pandemie nach Deutschland mit all ihren Folgen. Richtigerweise und auch mit Zustimmung unserer Fraktion haben wir zur Umsetzung der Maßnahmen und zur unmittelbaren Bewältigung der Folgen des Lockdowns im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft einen Nachtragshaushalt in Höhe von 500 Millionen € beschlossen. Dieser war notwendig für die unmittelbare Handlungsfähigkeit des Landes, aber ungeeignet, um die mittel und langfristigen Folgen der Krise zu meistern.
Schon die Umsetzung dieses Nachtrags war von einer zögerlichen Haltung der Landesregierung bestimmt. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass sich diese Regierung als bloßer Sachverwalter von Bundesprogrammen versteht, ohne eigene Ideen, ohne eine eigene Sicht auf die Probleme des Landes und ohne jede Perspektive, wie wir die Krise bewältigen.
Das sich aus der mittelfristigen Planung ergebende Milliardenloch hat sich nach der Steuerschätzung im September erheblich vergrößert. Die Einnahmen für das Jahr 2020 werden wohl um 900 Millionen € sinken. Im kommenden Jahr stehen 700 Millionen € weniger zur Verfügung. In den Jahren 2022 und 2023 wird sich das Defizit wahrscheinlich um weitere 500 Millionen € pro Jahr vergrößern. Insgesamt summieren sich die Handlungsbedarfe für den Landeshaushalt in den kommenden vier Jahren auf 5 Milliarden €. Was tut die Landesregierung? - Nichts. Sie glaubt, wie immer, sich durchwursteln zu können.
Ich möchte anmerken, dass sich die prognostizierten 5 Milliarden € auf die bislang geplanten Ausgaben beziehen. Dabei ist noch nicht ein Cent für eigene Anstrengungen zur Krisenbewältigung berücksichtigt, kein Cent für die Tourismuswirtschaft, kein Cent für zusätzliche Wirtschaftshilfen, kein Cent für unsere Vereine.
Auch die Kommunen, selbst von hohen Einnahmeausfällen betroffen, sollen nach Ihren Annahmen nicht einen Cent mehr in den nächsten Jahren bekommen. An der Stelle erkennen wir bereits: Ihre Annahmen tragen nicht.
Natürlich wissen wir, dass die jetzige Koalition in Uneinigkeit vereint und kaum zum Handeln fähig ist. Selbst zu kleinen Zeichen wie der Coronaprämie für Pflegekräfte, die in ähnlichen Bereichen wie der Altenpflege eingesetzt sind, konnte sich diese Landesregierung, konnte sich diese Koalition nicht durchringen. Es bestünde eben keine Pflicht, erklärte die Sozialministerin und sagte, dass das Geld eben nicht für alle reiche, die den Applaus verdienten - ein symptomatischer Satz.
Meine Damen, meine Herren! Es geht nicht um die internen Befindlichkeiten Ihrer Koalition, sondern um unser Land. Man sollte den Mut aufbringen, über den eigenen Schatten zu springen, den Mut, den die Landesregierungen und Landtage von Brandenburg, Sachsen, Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz aufgebracht haben. Sie haben die coronabedingte Haushaltsnotlage festgestellt und zur Krisenbewältigung auch die entsprechenden Kredite aufgenommen. Denn über eines sollten Sie sich im Klaren sein: Eine Krise kann man nicht wegsparen. In einer Krise ist Handeln gefragt.
Wobei: Braucht es vor dem Hintergrund, dass Bund und Länder derzeit Kredite zu 0 % Zinsen aufnehmen können, Mut? - Nein. Es braucht Entschlossenheit, um eine eingetretene Situation nicht einfach hinzunehmen.
Nehmen Sie sich ein Beispiel an Bayern. Sie haben schon zwei Nachtragshaushalte verabschie
det und gesagt, ja, wir müssen das Minus bei den Steuereinnahmen durch eine Nettokreditaufnahme ausgleichen. Sie haben gesagt, es gehe nicht nur um den Ausgleich und darum, weiter zu handeln, sondern eben auch darum, für die Wirtschaft die entsprechenden Konjunkturhilfen zu gewähren und eigene Anstrengungen zu unternehmen. Sie müssen sich nicht uns als Vorbild nehmen, aber Bayern, und Bayern ist nun wirklich unverdächtig. Hören Sie doch endlich auf damit, wie das Kaninchen auf die Schlange zu starren.
Unsere Forderungen sind übrigens auch nicht revolutionär
und schon gar nicht nicht realisierbar.
Eigentlich bedürfte es dieses Antrags nicht. - Ja, Herr Meister, ich freue mich schon auf Ihre Rede nachher.
In der Regel war es das Schönreden eines Zustandes. Eine Perspektive dafür, wie die 5 Milliarden € gedeckt werden sollen, werden Sie uns nachher vorstellen. Ich bin darauf gespannt.
Was fordern wir im Einzelnen?
- Es sollten wohl mehr als fünf sein, ja.
- Rechnen wir es doch einmal durch. Sie haben Schulden in Höhe von 5 Milliarden € hinterlassen, also Ihre Koalition, Herr Borgwardt. Das habe ich Ihnen gerade vorgerechnet: Es waren 3 Milliarden €. Der Rest ist durch die Steuerausfälle zustande gekommen.
Sie haben aber schon einmal ein Loch hinterlassen. So.
Dann muss man auch ein bisschen tun, damit das Land Sachsen-Anhalt nicht ins Hintertreffen gerät. Dazu müssen wir zunächst überlegen, was wir tun müssen und wie viele Mittel wir dafür brauchen. Dazu ist das Nachtragshaushaltsverfahren wohl das Klügste.
Sich aber hinzustellen und zu sagen, wir müssen gar nichts machen, wie Sie, Herr Grube, das finde
ich ein bisschen kleinmütig. Es passt aber zu Ihrer Regierung.
Also, wir denken tatsächlich, wir müssen in das Verfahren des Nachtragshaushalts einsteigen.
Wir müssen vor allen Dingen das Jahr 2021 abklären. Wir können nicht weiterhin auf das Versagen des heute nicht anwesenden Kollegen Tullner hoffen, dass er die Lehrer nicht einstellen kann.
- Verzeihung.
Dann kann er es ja auch hören. - Darauf können wir nicht hoffen, dass sozusagen die Landesregierung weiterhin nicht fähig dazu ist, die notwendigen Investitionen zu tätigen.
Übrigens gab es im vorigen Jahr nur eine große Investition. Das war die Rettung der NordLB. Sie durfte als Investition ausgewiesen werden. Ansonsten war es ziemlich dünn, was die Regierung von den großen Zielen her erfüllen konnte.
Also, wir müssen in das Verfahren des Nachtragshaushalts einsteigen. Wir sollten tatsächlich sagen, die Steuerausfälle müssen wir durch eine Nettokreditaufnahme ausgleichen. Andere Ideen? - Bitte. Ich wüsste zumindest nichts. Die anderen Bundesländer einschließlich des Bundes reagieren genau so.
Natürlich gibt es Mehrbedarfe über die 5 Milliarden € hinaus.
Wir müssen etwas tun. Die Kommunen haben Steuerausfälle. Übrigens ist es die SPD, die sagt, wir bräuchten schon 1,7 Milliarden € mit oder ohne Krise - mit oder ohne Krise! -; denn die Einnahmeausfälle, die bei den Kommunen ankommen, mindern ja nicht deren Aufgaben und Aufträge. Das heißt, schon allein deswegen ergibt sich ein Mehrbedarf.
Die Kulturlandschaft ist nach wie vor daran gehindert, das zu tun, was sie gerne tun möchte. Sie tut das zum Schutz aller, aber dann hat sie auch den entsprechenden Schutzschirm und nicht solche halbherzigen Programme verdient.
Wir brauchen Überlegungen für die Tourismuswirtschaft und, ja, wir müssen uns auch über mögliche Beschäftigungs- und Qualifikationsprogramme unterhalten.
Dann der Punkt Tilgungszeitraum. Sie waren ganz sportlich und haben sich im Nachtragshaushalt zwei Jahre, glaube ich, vorgenommen. Dann soll das alles gegessen sein. Es hat nicht viel mit der Realität zu tun, schon gar nichts mit dem Land. Wir denken, dass wir uns 30 Jahre Zeit nehmen sollten, um die entsprechenden Tilgungen vorzunehmen.
Im Übrigen kann man es alles verkürzen. Ja. Das liegt aber nicht allein an uns. Die Frage, wie man die Lasten der Krise umverteilen kann, beantwortet man zum Beispiel mit einer Vermögensabgabe.
- Ja. - Was Sie auf jeden Fall unabhängig davon, ob Sie den Mut zu einem Nachtragshaushalt aufbringen oder nicht, tun sollten, meine Damen, meine Herren von der Koalition, meine Damen, meine Herren von der Regierung, ist, Sie sollten einmal erklären, wie es mit der mittelfristigen Planung ist.
Darin stehen jetzt schon Handlungsbedarfe, die nicht gedeckt sind. Dann kommen noch die Coronageschichten hinzu. Ich glaube, Sie schulden eine Antwort auf die Frage, wie es in diesem Land weitergeht. Ich glaube aber, Sie haben sich das Szenario schon ausgedacht: Wir tun so, als wäre alles gut, und im nächsten Jahr im Juni schauen wir alle auf die Erde und sagen, oh, ein Haushaltsloch.
So funktioniert es eben nicht. Wir werden Sie, ob Sie dem Antrag zustimmen oder nicht, im nächsten Jahr jagen
mit der Frage, wie Sie den Haushalt des Landes ausgleichen wollen.
Die CDU hat schon einmal Reden von Blut, Schweiß und Tränen gehalten und gesagt, wir müssen ganz heftig sparen. Dann sagen Sie, wie Sie diese 5 Milliarden € einsparen wollen.
Dann wollen wir gerne, dass Sie die Gelder, die Sie für die Anteile an den DDR-Renten bekommen, nicht wie sonst bei den kommunalen Mitteln,
zum Beispiel die Umsatzsteueranteile, in das große Loch des Haushalts werfen, sondern - wie Sie es offensichtlich in Berlin ausgehandelt haben; ansonsten hätten es CDU und SPD nicht so in den Gesetzentwurf geschrieben - tatsächlich dafür verwenden, kommunale Investitionsprogramme zu initiieren. Dafür war es vorgesehen. Davon reden Sie gar nicht. Aber, wie gesagt, CDU und SPD - nicht die im Land, sondern die im Bund - haben es Ihnen sogar aufgeschrieben. Es ist ein Klassiker: Sie greifen gern in die Taschen der Kommunen, um Ihre eigenen Löcher zu stopfen.
Außerdem sehen wir die Notwendigkeit, dass die Frage der Bund-Länder-Finanzierung noch einmal auf den Tisch kommt. Das, was Ministerpräsident Haseloff für den neuen Länderfinanzausgleich ausgehandelt hat, trägt eben nicht. Wir sehen, dass man die Empfängerländer zu Kostgängern des Bundes gemacht hat, ist eben schwer anfällig. Deswegen müssen wir auch hierbei einen entsprechenden Lastenausgleich beim Bund initiieren.
Meine Damen, meine Herren! Wir als Oppositionsfraktion fordern Sie auf, nicht länger zu zögern, sich nicht länger im Geheimnis zu bewegen, sondern klar zu sagen, was sind die Perspektiven für das Land, wie wollen Sie die Probleme, die Sie selbst geschaffen haben, lösen. Dazu soll diese Debatte, dazu soll dieser Antrag dienen. Denken Sie nicht, dass Sie um die Diskussion herumkommen. Wir werden Sie stellen. Dazu haben wir ein ganzes Jahr Zeit. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Borgwardt, dass Sie die wesentlichen Thesen meiner Rede bestätigt haben. Die Frage war nicht: Was drängt den Bildungsminister zu handeln, wie er handelt? Vielmehr habe ich mir vorgestellt, er hätte die Ziele erfüllt. Dann wäre Ihnen dieser Haushalt um die Ohren geflogen, weil das, was Sie an Stellen geschaffen haben, nicht wirklich ausfinanziert ist.
Ansonsten hätte im vorigen Jahr genau diese Summe übrig bleiben müssen. Sie kennen den Jahresabschluss.
Ja, ich habe die Tage bis zur Landtagswahl nicht gezählt. Ich fand, „ein Jahr“ ist ein griffiger Begriff. Mir ging es darum - - Sie haben gesagt, „wir werden“, „wir sind nicht naiv“, „es muss etwas passieren“. Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land haben ein Recht, vor der Wahl zu erfahren, was Ihre Pläne sind, was passieren soll.
Aber Sie versuchen, das hinauszuschieben. Wie gesagt: Einen weiteren Nachtragshaushalt gibt es noch nicht, obwohl es genügend Gründe gäbe, einen solchen zu verabschieden.
Insoweit: Alles, was Sie jetzt gesagt haben, war interessant, bestätigte aber im Wesentlichen meine hier aufgestellten Thesen. Sagen Sie den Leuten, wie Sie in den nächsten fünf Jahren 5 Milliarden € aufbringen wollen. Sagen Sie es. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Webel, ich schließe mich dem Dank der Präsidentin an, dass Sie an den Wahltag in Sachsen-Anhalt erinnert haben. Ich will Ihnen weitergehend auch dafür danken, dass Sie diese Rede verlesen haben.
Die Rede, die Sie verlesen haben, ist einer Landesregierung nicht würdig. Es war die Rede eines sehr vorsichtigen Buchhalters. Aber so regieren Sie das Land, hier ein bisschen was und da ein bisschen was. Was hat das mit dem Land zu tun?
Dann haben Sie festgestellt: Oh, wir werden das Vorkrisenniveau schon im Jahr 2022 erreichen. - Na toll. Aber man muss schon ein bisschen was tun, damit man das erreicht. - Punkt 1.
Punkt 2. Für Ihre eigene Mittelfristplanung brauchen Sie deutlich mehr Geld als vor der Krise. Also, diese Feststellung - ich weiß nicht.
Dann bemühen Sie natürlich wie erwartet die kommenden Generationen. - Ja, kommende Generationen erwarten von Ihnen, dass Sie heute etwas tun. Denn die verbrannte Erde, die Sie ihnen sonst hinterlassen, wäre auch Mist. Also bemühen Sie hier nicht die kommenden Generationen, wenn Sie Ihre Unzulänglichkeiten beschreiben.
Herr Erben hatte Probleme beim Zuhören. Ich habe noch das Problem mit Ihrer Fraktion. Herr Grube rief immer noch dazwischen: Na, wie viele Milliarden wollen Sie denn nun ausgeben? - Ich habe gesagt: Unser Antrag zielt erst einmal auf die 5 Milliarden €, die offen sind.
Danach, Herr Grube, hat Herr Erben ordentlich draufgepackt. Wir wollten erst einmal über die 5 Milliarden € reden und über das, was notwendig ist, um die Folgen der Coronakrise zu überwinden.
Herr Grube, Ihre Zwischenrufe müssen Sie mit Ihrem Redner abstimmen. Sie haben ihn völlig konterkariert. Lesen Sie das Protokoll.
Herr Farle hat für die AfD-Fraktion erklärt, dass 5 Milliarden € gekürzt werden. Allerdings sind auch Sie die Erklärung schuldig geblieben, an welcher Stelle Sie kürzen wollen.
Ich sage es einmal so: Nach fünf Jahren sollten Sie den Landeshaushalt kennen und müssten wissen, dass Sie Ihre Flüchtlingsvorstellungen im Landeshaushalt nicht werden umsetzen können. Sie sind zwar absoluter Käse, aber sie sind auch nicht umsetzbar.
Das ist blanker Wahnsinn. Aber Sie wollen 5 Milliarden € kürzen. Wo wollen Sie kürzen? - Natürlich bei den Menschen in diesem Land.
Eine launige Rede haben wir von Herrn Meister zu hören bekommen; wie immer klug und von oben herab
und in der Praxis nicht zu ertasten.
Interessant fand ich allerdings die Aussage, unsere Sonderfonds seien verfassungswidrig. Den Satz müssen wir noch einmal diskutieren.
Ich glaube nicht, dass es verfassungswidrig ist, wenn wir sagen, dass wir einen Sonderfonds zur Bewältigung der Coronakrise auflegen, mit dem wir dann die tatsächlichen wirtschaftlichen, sozioökonomischen, aber auch die im Gesundheitswesen anfallenden Folgen bewältigen. Im Gegenteil: Ein solcher Sonderfonds würde die Transparenz herstellen, die notwendig ist. Verfassungswidrig wäre er nicht. Bemühen Sie also bitte nicht solche Argumente.
Vollsaugen wie ein Vampir wollten wir uns, sagte Herr Szarata. Das sagt jemand, dessen Koalition eine Politik macht, die so leer ist wie ein ausgetrockneter Schwamm. - Also, ich bitte Sie!
Warum, meine Damen, meine Herren, keine Schulden aufnehmen? - Das ist doch Quatsch! Das ist doch Ökonomie von vor 200 Jahren. Das ist völliger Quatsch! Es kommt immer darauf an, was man mit den Schulden, die man aufnimmt, macht.
Und da stellt sich die Frage der Investitionen in Land und Leute. Genau das sind die Punkte, bei denen Ihre Koalition versagt hat.
Investitionen in die Leute: Wie ist die Situation an unseren Schulen? - Schlecht.
Investitionen in das Land: Gucken Sie sich bitte die Bilanzen des Finanzministeriums zu den Investitionsausgaben in den letzten Jahren an.
Nein, Sie haben keine Perspektiven eröffnet. Und Sachsen-Anhalt wird, nachdem Sie unseren Antrag abgelehnt haben, immer noch ein Fünfmilliardenproblem haben plus das, was durch die Coronakrise dazukommt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen, meine Herren! Ich will es vorwegnehmen: Unsere Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben. Es ist ein Gesetzentwurf, der aus dem Coronahilfspaket entstanden ist und der sich der Frage der kommunalen Steuerausfälle zuwendet.
Ich möchte allerdings auf ein paar Punkte hinweisen. Sowohl im Landesgesetz als auch im Bundesgesetz ist eine pauschale Erstattung der Steuerausfälle vorgesehen. Die Ermittlung der Steuerausfälle, die wir gewählt haben, ist aus meiner Sicht - wir haben verschiedene Modelle diskutiert - die einzig sinnvolle, wenn man die Restriktion hat, das Geld bis zum 31. Dezember zu verteilen. Es wird aber nicht zielgenau in jeder Kommune den Ausfall der Gewerbesteuereinnahmen kompensieren.
Sie haben es bereits angesprochen; die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die stark schwankend ist und sehr stark von den wirtschaftlichen Gegebenheiten der großen Unternehmen abhängt. Wir nehmen den Durchschnitt von drei Jahren, um ein bisschen zu glätten, wie hoch die möglichen Ausfälle sein werden.
Wenn wir allerdings auf die Steuereinnahmen der letzten drei Jahre schauen, dann sehen wir in einigen Landkreisen schon erhebliche
Schwankungen. Zum Beispiel ist es im Burgenlandkreis auffällig. Es stellt sich die Frage, ob der Kompensationsbetrag dort tatsächlich ankommt. Aber eine bessere Idee, wenn man das bis 31. Dezember bewältigen will, haben wir auch nicht.
Das Gesetz des Bundes geht noch ein zweites Problem an, nämlich die Erstattung der KdU, die auf 74,9 % für die Landkreise angehoben wird, und zwar dauerhaft und nicht nur für kurze Zeit. Wir finden, dass das eine kluge Lösung ist.
Jetzt stellt sich aber auch die Frage, warum man bei der Gewerbesteuer, die seit vielen Jahren in der Diskussion ist, nicht auch zu klugen Lösungen gekommen ist. Sicherlich stand auch hierbei schnelles Handeln im Vordergrund. Wir müssen aber in der Krise auch auf die Krisenanfälligkeit der Gewerbesteuereinnahmen schauen und hier grundsätzlich über die Gewerbesteuer sprechen.
Da ist zum einen die Forderung meiner Partei, die Gewerbesteuerumlage abzuschaffen. Die Gewerbesteuer ist ja nicht nur eine kommunale Einnahmequelle, sondern 40 % der Gewerbesteuereinnahmen fließen in den Bundes- und in den Landeshaushalt. Hier wäre die Frage, ob wir die kommunalen Einnahmen nicht durch die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage auf eine solidere Basis stellen können.
Ferner stellt sich auch die Frage einer generellen Reform der Gewerbesteuer. Sie ist eine Steuer, die aus den 1930er-Jahren stammt, als das wirtschaftliche Geschehen einschließlich der Wertschöpfungsketten und der Nutzung der entsprechenden kommunalen Infrastruktur durch Gewerbebetriebe bestimmt wurde.
Die Frage ist doch, ob angesichts der heutigen Realitäten die Bemessungsgrundlage für diejenigen, die Gewerbesteuer zahlen, nicht verbreitert werden sollte. Das würde zur Entlastung im gewerblichen Bereich führen und sie weniger krisenanfällig machen, wenn auch Selbstständige in den Gemeinden entsprechend der Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
Vielleicht führt die Coronakrise dazu, dass man sich dem Thema Gewerbesteuer intensiver zuwendet und die seit vielen Jahren ausstehende Reform durchführt; denn im Grundgesetz steht, dass den Kommunen eine wirtschaftskraftbezogene Einnahmequelle zusteht. Die Gewerbesteuer umfasst aber nur einen kleinen Teil der Wirtschaftskraft einer Kommune.
Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir blicken aber auch mit Sorge auf die kommenden Jahre, was die kommunale Finanzausstattung angeht. Denn es ist der Gewerbesteuer als Veranlagungssteuer zu eigen, dass die großen Steuerausfälle erst mit der Steuerveranlagung im nächsten bzw. übernächsten Jahr ankommen.
Dann stellt sich die Frage der Verlustvorträge. Die Krise, die aus der Coronapandemie resultiert, wird die Gewerbesteuereinnahmen noch viele Jahre beeinflussen. Insoweit muss man darüber nach
denken, wie man den Kommunen auch in den kommenden Jahren hilft. Dem Gesetz werden wir zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen, meine Herren! Heute wird der Entwurf des Kirchensteuergesetzes eingebracht, mit dem im Wesentlichen neben Anpassungen zwei Dinge geregelt werden, die auch theologisch hochumstritten sind: Homo-Ehe und Zinseinzug. Nun gut.
Wenn wir in den Gesetzentwurf hineinschauen, wird deutlich, dass hier offensichtlich nur eine parlamentarische Übung vollzogen wird; denn wir können in der Begründung des Gesetzentwurfes lesen, dass alles das, was wir jetzt als Gesetz beschließen sollen, schon gilt bzw. durch Erlass der obersten Finanzbehörden so festgelegt war. Es stellt sich ein wenig die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Kirchensteuergesetzes.
Aber ein Punkt ist streitanfällig. In Sachsen-Anhalt sind wir mit Christen nicht so gesegnet wie andere Bundesländer, sodass die Regelung des Kirchgeldes, für die allerdings die Anerkennung der eingetragenen Partnerschaft notwendig ist, weil sonst streitanfällig, hier sonst nicht zum Greifen kommen könnte. Besonderes Kirchgeld - für alle, die es nicht kennen: Das ist sozusagen der Fall
einer Ehe eines Konfessionslosen mit einem Konfessionsangehörigen. Wenn der Konfessionsangehörige kein Einkommen, der Konfessionslose aber Einkommen hat, dann zahlt der Konfessionslose keine Kirchensteuer, sondern ein besonderes Kirchgeld als Ausgleich für das Mitglied.
Genau der Punkt wäre ohne diese Regelung gerichtlich streitanfällig. Ich bin mir nicht sicher, ob wir heute tatsächlich eine Änderung des Kirchensteuergesetzes bekommen hätten, wenn es diese Streitanfälligkeit nicht gäbe.
Prinzipielle Verrisse zur Kirchensteuer kann man machen. Allerdings müssen wir gemeinsam festhalten, dass es die Länder einziehen, auch das Land Sachsen-Anhalt. Das beruht nicht auf einem Gesetz, sondern auf einer Vereinbarung mit den Kirchen, und die Kosten werden entsprechend erstattet. Das kann man als Atheist gelassen sehen. Letztlich geht das Land Sachsen-Anhalt da schadlos heraus.
Wie das Verhältnis zwischen Kirchenangehörigen, die obrigkeitsstaatlich ihren Beitrag zahlen müssen, und ihrer Kirche ist, das sei denen überlassen, wie sie das händeln wollen.
Ein kleiner Witz am Rande, weil in diesem Haus schon öfters über die Kirchenstaatsverträge diskutiert wurde: Die Vorschriften, die die Ablösung der Kirchenstaatsverträge vorsehen, sind dieselben, die die Erhebung der Kirchensteuer rechtfertigen. Während die eine Fraktion - -
Letzter Satz: Während die einen Fraktionen sagen, das sei unmittelbares Recht, was die Kirchensteuer angeht, sind sie bei den Staatskirchenverträgen gar nicht so sicher, also bei der Ablösung der Kirchenstaatsverträge,
ob das unmittelbares Recht ist. - Das war ein Satz, Frau Präsidentin. Vielen Dank.
Ein Schachtelsatz.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Nein, wir kritisieren die Landesregierung nicht dafür, dass sie das Gesetz bereits zu einem Zeitpunkt einbringt, zu dem die Bundesgesetze noch in der Beratung sind. Hierbei geht es tatsächlich um eine zügige Umsetzung für unser Land.
Die 162 Millionen €, die hier in Rede stehen, waren das Ergebnis der regionalisierten MaiSteuerschätzung für Sachsen-Anhalt. An dieser Stelle sei der Hinweis angebracht, dass heute um 15 Uhr der Bundesfinanzminister die zusätzliche September-Steuerschätzung bekannt geben wird. Ich denke, das muss bei unseren Beratungen im Ausschuss dann auch eine Rolle spielen.
Ja, die möglichen Ausfälle bei der Gewerbesteuer sollen mit diesem Gesetz ausgeglichen werden. Zu dem Verteilungsvorschlag, den die Landesregierung erarbeitet hat, ist zu sagen, dass mir auch kein klügerer eingefallen ist. Den muss man wahrscheinlich so nehmen, wenn man es im laufenden Jahr noch umsetzen will.
Ich will nur darauf hinweisen, dass die Gewerbesteuer in Sachsen-Anhalt - damit sollten wir uns in der Ausschussberatung tatsächlich noch einmal befassen - schon immer eine sehr stark schwankende Steuer war. Ich habe das vor allen Dingen für die Landkreise Burgenlandkreis und Börde feststellen müssen, aber auch für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Dort gab es auch in den letzten drei Jahren starke Schwankungen, sodass die Frage, was ist pandemiebedingter Ausfall und
was ist eine normale Schwankung, ganz schwer zu beantworten sein wird, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass die Gewerbesteuerkasseneinnahmen, auf denen wir das Ganze fußen lassen, ein Konglomerat aus verschiedenartigsten Zahlungen sind. Da dürften zum einen die Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer für das Jahr 2020 sein, die tatsächlich sehr oft von den Gemeinden auf null gesetzt worden sind.
Aber auf der anderen Seite bestehen die Gewerbesteuerkasseneinnahmen der Gemeinden eben auch aus den Abschlusszahlungen, mutmaßlich für die Jahre 2019, 2018 und 2017. Das waren ausgesprochen gute Jahre.
Jetzt sagte Herr Webel für den Finanzminister etwas, was mich etwas nachdenklich gemacht hat und was wir in den Ausschussberatungen auch noch einmal prüfen müssen. Er hat gesagt, Gemeinden, die keine Verluste haben, nehmen an der Verteilung nicht teil. Jetzt ist die Frage: Was ist der Verlust? Denn ich habe es im Gesetzentwurf so verstanden, dass die dritte Kassenstatistik eigentlich nur eine Verteilungsoption ist, die ins Verhältnis gesetzt werden soll. Das müsste die Landesregierung dann noch einmal erklären.
Dann noch ein Hinweis an die CDU und an die SPD, da Sachsen-Anhalt bei der Gewerbesteuer ja so schlecht ist. Wir sind nur bei ungefähr 60 % der westdeutschen Flächenländer. Die Berliner Koalition hat in ihren Gesetzentwurf hineingeschrieben, dass der Spielraum durch die zusätzliche Übernahme der DDR-Renten durch den Bundeshaushalt für kommunale Investitionsprogramme verwendet werden soll.
Liebe Landesregierung, ich würde mir wünschen, dass der Gesetzentwurf mit der gleichen Schnelligkeit in diesen Landtag eingebracht wird. Er ist dann nicht mehr aus dem Nachtragshaushalt zu finanzieren. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen, meine Herren! Im vergangenen Jahr verging wohl keine Landtagssitzung, in der nicht entweder die Krankenhauslandschaft oder die Gesundheitsversorgung Thema war. Wenn wir es mit dem notwendigen Maß an Realismus betrachten, dann kommen wir zu dem Schluss, dass keines - keines! - der hier debattierten Probleme gelöst wurde - nicht das Problem der unzureichenden Investitionsmittel und nicht das Problem der ausbeuterischen Tarifpolitik des Klinikkonzerns Ameos. Das Klinikum Burgenlandkreis ist nun nicht mehr in öffentlicher Hand. Das private Krankenhaus in Havelberg soll es in Kürze nicht mehr geben.
Aus vielen Landkreisen erreichen uns Meldungen über geplante Stationsschließungen. Die Kinderklinik in Gardelegen und die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Bitterfeld-Wolfen seien hier nur beispielhaft genannt. Gemessen an der Zahl der Debatten in diesem Haus liegt es wohl nicht am mangelnden Interesse in der Landespolitik, dass keines dieser Probleme angegangen, geschweige denn gelöst wurde. Am mangelnden Interesse liegt es nicht. Es liegt wohl mehr an der Fähigkeit dieser Landesregierung, ein erkanntes Problem zu lösen, oder - anders gesagt - an ihrer Unfähigkeit oder auch an ihrem Unwillen.
Am 1. Dezember 2019 - es ist kaum ein halbes Jahr her - verabschiedete die Landesregierung den Krankenhausplan. Dieser sollte für zwei Jahre
gelten und die Grundlage für die Investitionsversorgung sein, zu der das Land verpflichtet ist.
Die Förderung von Investitionen in den Krankenhäusern fiel in der Vergangenheit mit jährlich 48 Millionen € recht spärlich aus. Oder anders gesagt: Sie lag weit unter dem Bedarf. Zudem wird sie pauschal ausgereicht, was das Land nicht in die Lage versetzt, irgendetwas im Krankenhaussektor zu steuern. Mit dem Doppelhaushalt 2020/21 stellte die Landesregierung zwar die Kofinanzierung der Strukturfondsmittel des Bundes ein, kürzte aber im Gegenzug die Landesmittel um 13 Millionen € im Jahr 2021.
Einzig die Krankenhausgesellschaft legte bislang eine Ermittlung des jährlichen Investitionsbedarfs vor. In zwei Gutachten wurde der Bedarf auf 150 Millionen € ermittelt.
Man kann sich sicherlich über die Methodik streiten. Eines ist jedoch sicher: 50 Millionen € im Landeshaushalt sind weit entfernt von 150 Millionen €.
Im Zuge der Haushaltsberatungen schlug das Finanzministerium nun vor, Mittel in Höhe von 400 000 € für ein Gutachten einzustellen, das die Krankenhausinvestitionen und die Landeskrankenhauslandschaft begutachten soll. - Wir waren darüber verwundert, dass dieser Vorschlag vom Finanzminister kam, hatte doch der Finanzminister der Krankenhausplanung nicht einmal drei Monate davor seine Zustimmung erteilt.
Oder wo war der Finanzminister in der Kabinettssitzung? Kaffee holen?
Seitdem blockieren sich Finanz- und Gesundheitsministerium gegenseitig und tragen ihren Streit auf dem Rücken der Beschäftigten und Patientinnen und Patienten aus. Wir sagen, das muss aufhören.
Wir sagen aber auch, Frau Grimm-Benne: Das, was Sie da als Krankenhausplan vorgelegt haben, verdient diesen Namen nicht. Es ist ein Krankenhausregister, ohne jegliche Ambitionen; ein Bestandsverzeichnis verfehlter Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre.
Das wissen Sie und das sehen Sie offensichtlich genauso.
Denn nur wenige Minuten, nachdem das Kabinett Haseloff den Plan geschlossen hat, war er auch schon Makulatur. Trägeränderungen im Burgen
landkreis, Schließungsdebatte in Havelberg, beabsichtigte Stationsschließungen in Bitterfeld und Gardelegen sind Beleg dafür, dass es offensichtlich nie beabsichtigt war, einen Krankenhausplan für zwei Jahre durchzusetzen.
Wir sehen den Plan auch kritisch, fordern trotzdem, dass wir an ihm festhalten und jetzt, sofort mit der Erstellung eines neuen Krankenhausplanes beginnen.
Eine Garantie für den Krankenhausplan bis zur Verabschiedung eines neuen fordern wir, da das, was uns die Krankenhausträger jetzt mit ihren Schließungsdebatten anbieten, eben nicht zu einer gesicherten Gesundheitsversorgung der Fläche führt.
Und ja, war A sagt, muss auch B sagen. Wer einen Krankenhausplan beschließt, liebe Landesregierung, der muss ihn im Interesse der Patienten für den Planungszeitraum auch garantieren. Deshalb halten wir es für erforderlich, dass Sie die Landkreise auch finanziell unterstützen, zum Beispiel den Landkreis Stendal, wenn Sie zur Durchsetzung des Krankenhausplans das Krankenhaus in Havelberg rekommunalisieren.
Sie, Frau Grimm-Benne, hätten es in der Hand, den aus wirtschaftlichen Erwägungen geplanten Stationsschließungen nicht zuzustimmen.
Ein von der Investitionsbank vergebenes Gutachten finden wir problematisch. Wäre es nicht sinnvoller, die Fachabteilung Krankenhäuser im Gesundheitsministerium personell aufzustocken?
Krankenhausplanung ist und bleibt öffentliche Aufgabe.
Ich wüsste nicht, woher externer Sachverstand kommen sollte. Oder denken Sie vielleicht an die Bertelsmann Stiftung? - Deren Empfehlungen werden nicht zu einer gesicherten Gesundheitsversorgung führen, sondern zu einem Konzentrationsprozess zulasten der ländlichen Räume.
Ich will Sie daran erinnern: Sachsen-Anhalt hat verdammt viel ländlichen Raum.
Vom Finanzminister erwarten wir, dass er sein Störfeuer einstellt, das zum Beispiel eine öffentliche Trägerschaft im Burgenlandkreis verhindert hat.
Herr Finanzminister, wir misstrauen Ihnen, wenn Sie sagen, es ginge Ihnen um eine nachhaltige
Krankenhauslandschaft. Bislang sind Sie nur in Erscheinung getreten, wenn es um Privatisierung ging. Das war im Burgenlandkreis so und das war auch im Fall von Ameos im Salzlandkreis so.
- Damals war er Wirtschaftsstaatssekretär, Herr Bommersbach. Das wissen Sie auch.
Gerade im Salzlandkreis können wir sehen, wohin Privatisierung führt: Kliniken wie Schönebeck werden personell entleert und damit an den Rand ihrer Existenzfähigkeit gebracht. Ein jahrelanger tarifloser Zustand soll die Beschäftigten zermürben und die Taschen der Anteilseigner füllen. Öffentliches Geld für Gesundheitsversorgung in private Taschen zulasten der Patienten und der Beschäftigten - das geht aus unserer Sicht gar nicht.
Solchen Konzernen muss man das Geschäftsmodell verderben. Neueste Idee zur Umgehung des Tarifvertrags ist die Auslagerung der Beschäftigten in Beschäftigungsgesellschaften. Übrigens auch ein mögliches Modell zur Umgehung der Personaluntergrenzenverordnung. Denn die Istkosten, die das Ameos-Krankenhaus hat, sind ja dann die von der Beschäftigungsgesellschaft abgerechneten Entgelte, nicht das, was die Beschäftigten bekommen.
Schamlos zelebriert der Ameos-Konzern seine Gewinninteressen. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung, dass sie alles unternimmt, um die Beschäftigten vor diesen Ausbeutern zu schützen.
Wir wissen, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist ein stumpfes Schwert. Trotzdem: Schauen Sie dem Ameos-Konzern auf die Finger!
Für DIE LINKE möchte ich noch einmal klarstellen: Unser Ziel bleibt es, die Kliniken des Ameos-Konzerns in öffentliches Eigentum zurückzuführen.
Ein anderes Trauerspiel bietet sich in Havelberg. Der dortige Krankenhausbetreiber hat unter den Augen des Gesundheitsministeriums das Krankenhaus so entleert, dass jedem, der neoliberaler Sachzwanglogik folgt, die Schließung unabdingbar erscheint.
Vor den Augen der Landesregierung hat er dieses Krankenhaus heruntergewirtschaftet, Personal in andere Häuser, an andere, lukrative Standorte transferiert und jedes Jahr die Investitionsmittel des Landes genommen. Wo sind denn die Gelder
des Landes in den letzten Jahren hin, Frau Ministerin? Haben Sie da einen Überblick?
Für dieses Jahr haben Sie dem Träger ja auch schon die Investitionsmittel ausgezahlt. Investiert er die? Haben Sie gesehen, was er macht? - Vor den Augen der Landesregierung wurde das Krankenhaus kaputtgemacht, ja sogar mit Wissen der Landesregierung. Oder wie soll man die Auflage im Bescheid zum Neubau des Bettenhauses verstehen, dass dieses auch als Pflegeeinrichtung genutzt werden kann?
Mit der drohenden Schließung ist die weitere Versorgung der Bevölkerung in diesem Gebiet fraglich. Das wissen die Menschen vor Ort. Sie setzen sich für ihr Krankenhaus ein, sie gehen für die Zukunft ihrer Region auf die Straße. Und was ist die Antwort der Landesregierung? - Schweigen.
Havelberg steht in Ihrem Krankenhausplan, liebe Landesregierung. Sie haben mit der Planung das Versprechen abgegeben, am Standort Havelberg ein Krankenhaus zu erhalten. Stehen Sie zu diesem Versprechen und finden Sie jetzt eine Lösung mit dem Landkreis! Versetzen Sie ihn in die Lage, das Krankenhaus zu übernehmen. Unterstützen Sie ihn bei dessen Umstrukturierung, zum Beispiel mit der Salus gGmbH, und helfen Sie, die Anfangsverluste zu decken.
Wir erwarten, dass Havelberg bestehen bleibt und dass es als öffentliches Krankenhaus eine Zukunft hat.
Ohne Zweifel, das System der Krankenhausfinanzierung mit seinen Fallpauschalen und Basiswerten ist eine der wesentlichen Ursachen für die Fehlentwicklung. Es setzt falsche Anreize bei der Arbeit mit kranken Menschen: Mengenausweitung bei ertragreichen Behandlungen auf der einen Seite und der Versuch, Behandlungen, die nicht gewinnbringend sind, abzuschieben, auf der anderen Seite sind Folgen des Systems. Es führt nachweislich nicht zu einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung, sondern zu einer Kommerzialisierung des Gesundheitswesens.
Das von SPD und GRÜNEN eingeführte DRGSystem hat Gesundheit zur Ware gemacht, was die Privatisierungswellen der vergangenen Jahre belegen. Kommunen, die von ihrer Landesregierung kurzgehalten werden, sind gezwungen, ihre Krankenhäuser an Konzerne zu verkaufen.
Gesundheit aber ist keine Ware. Krankenhäuser müssen nicht rentabel oder wirtschaftlich sein.
Private Konzerne haben im Gesundheitswesen nichts, aber auch gar nichts zu suchen.
Im Ergebnis führt das System zu einer Konzentration, einer Überversorgung in lukrativen Ballungszentren und zu einer Unterversorgung im ländlichen Raum. Und es führt zu einer Fehlversorgung zugunsten teurer Operationen und zulasten der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Geburtshilfe.
Ärzte werden gut bezahlt in große Kliniken gelockt. Das ist unter anderem der Grund, weshalb kein Kinderarzt den Weg nach Gardelegen oder Bitterfeld findet.
Um die notwendige Struktur aufrechtzuerhalten, werden Kommunen zur Kasse gebeten. Der Burgenlandkreis - Herr Erben sagte es schon - muss zahlen für die Geburtshilfe. Das aber kann kein Weg sein.
Wir müssen an die Ursachen heran. Das sind die Fehlanreize der Fallpauschalen.
Möglicherweise müssen wir für eine Übergangszeit den Preis für eine sichere Versorgung zahlen. Das wird umso teurer, je länger Sie an dem Fallpauschalensystem festhalten.
Zum einen muss die Krankenhausplanung sicherstellen, dass kein Krankenhausträger Rosinenpickerei betreiben kann, und zum anderen müssen Geburtshilfe, Kindermedizin und Pflege in der Fläche vom System der Krankenkassen und nicht von den Kommunen bezahlt werden.
Für die Übergangszeit bis zu einem neuen Krankenhausplan braucht es deshalb Sicherheit für Patienten und Beschäftigte. Deshalb fordern wir Bestandsschutz und eine Landesregierung, die sich endlich ernsthaft den Problemen zuwendet.
Vielen Dank. - Ich habe doch noch eine Minute Zeit, um mich mit dem Antrag der AfD auseinanderzusetzen, den Sie in das Schaufenster gestellt haben. Dass es Schaufenster war, belegt der Beitrag des Kollegen Siegmund.
Darin heißt es in Punkt 1 - ich zitiere, Herr Präsident -:
„Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. Maßnahmen der Investitionspolitik zu
ergreifen, um gemeinsam mit dem Träger die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtszentrum …“
An der Stelle bin ich ausgestiegen.
- Nein, der Fehler ist Ihr Antrag, Herr Büttner.
- Mit Ihrem Zwischenruf zeigen Sie, dass Sie keine Ahnung haben.
In Bitterfeld steht - das haben mir die Kollegen versichert - einer der schönsten Kreißsäle, eine der schönsten Geburtenkliniken, die wir in Sachsen-Anhalt haben. Investitionen sind nicht das Problem. - Sie haben hier irgendetwas hingeschrieben, um einen Antrag zu stellen.
Aber an der Sache sind Sie völlig vorbei.
Deswegen können wir dem, was im Schaufenster steht, nun wirklich nicht zustimmen.
Wir beantragen eine Garantie bis zum Ende der nächsten Planungsphase für alle Krankenhäuser, einschließlich der für die Kommunen damit verbundenen Konsequenzen. Wir denken, genau das ist der richtige Weg, wenn die Landesregierung sich endlich auf den Weg macht und ein Krankenhauskonzept und einen Krankenhausplan aufstellt, möglichst nicht dabei noch 400 000 € irgendeinem Großkonzern für Gutachten in den Rachen wirft. - Vielen Dank.
Herr Präsident, nun dann hat der geschätzte Kollege Gürth auch noch zu einem Thema interveniert, was meinen Vorredner betraf. Der arme Kerl kann sich nicht mal wehren; aber gut.
Punkt 1. Ich habe sehr wohl zur Kenntnis genommen und den Worten von Herrn Krull entnommen, dass auch in der CDU-Fraktion die Praxis, wie wir sie im Salzlandkreis im Umgang mit den Arbeitnehmern vorfinden, keine Zustimmung findet.
Unser Antrag lautet, die Landesregierung möge die Möglichkeiten prüfen, die es gibt. Wir haben hier eine Arbeitnehmerüberlassung. Es gibt eine Konzernklausel, die aber möglicherweise nicht zutrifft. Ich habe mich mit mehreren Juristen darüber unterhalten; es gab dazu mehrere Meinungen. Es gab aber auch die Auffassung, dass man es prüfen sollte.
Dann haben Sie mich falsch zitiert. Ich wiederhole meinen Satz aus der Rede: Gesundheit aber ist keine Ware, Krankenhäuser müssen nicht rentabel, sondern wirtschaftlich sein. Private Konzerne haben im Gesundheitswesen nichts zu suchen.
Ich bin - ich glaube, wer mich kennt, weiß, dass ich dazu stehe - der Auffassung, dass es, wenn sich die öffentliche Hand betätigt, wirtschaftlich sein muss und keine Steuergelder verschwendet werden. Aber Rentabilität heißt: Irgendjemand anderes bekommt etwas davon ab. Und das möchte ich nicht.
Selbst die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten, zahlen Krankenversicherungsbeiträge und haben die Erwartung, dass sie dafür medizinisch gut versorgt werden.
Das Versprechen mit der Privatisierung von Krankenhäusern, das Versprechen privater Träger heißt aber, dass Teile dieser Versicherungs
beiträge nicht dort ankommen, wo sie ankommen sollen, sondern in den Gewinn fließen und am Ende nicht dem Gesundheitswesen zugutekommen. Dagegen haben wir erhebliche Bedenken.