Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 13. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode. Ich begrüße Sie recht herzlich zu unserer Sitzung.
Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest, auch wenn die CDU-Fraktion noch sehr dünn besetzt ist. Ich hoffe, dass die Mitglieder gleich eintreffen. Dennoch ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, könnten Sie den Geräuschpegel weit absenken, nicht nur etwas, sondern weit. - Vielen Dank.
Zu den Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung. Mit Schreiben vom 16. November 2016 bat die Landesregierung für die 8. Sitzungsperiode folgende Mitglieder zu entschuldigen:
Ministerpräsident Herr Dr. Haseloff, Ministerin Frau Grimm-Benne und Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert entschuldigen sich am Freitag ganztägig wegen der Teilnahme an der 951. Sitzung des Bundesrates in Berlin.
Mit Schreiben vom 18. November 2016 teilte Minister Herr Webel nachträglich seine Abwesenheit für die heutige Sitzung ab 15:15 Uhr wegen der Teilnahme an der Verleihung des Demografiepreises des Landes mit.
Mit Schreiben vom 22. November 2016 teilte Staats- und Kulturminister Robra nachträglich seine Abwesenheit für die heutige Sitzung bis etwa 17 Uhr wegen der Teilnahme an der Sitzung der NordLB-Kulturstiftung in Hannover, in der wichtige Fördermittelentscheidungen für das Land Sachsen-Anhalt anstehen, sowie am 24. November 2016 ganztägig wegen der Teilnahme an der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder zum Thema Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit dem Chef des Bundeskanzleramtes in Berlin mit.
Zur heutigen Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 8. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Ich möchte Ihnen als Erstes - - Nein, das muss ich nicht mehr.
Die Fraktion der AfD hat fristgemäß ein Thema zur Aktuellen Debatte eingereicht, das unter Punkt 26 b auf die Tagesordnung genommen wurde und gemäß der Übereinkunft im Ältestenrat am Freitag als erster Tagesordnungspunkt behandelt wird.
Die Fraktion der AfD hat den Antrag in Drs. 7/603 mit dem Titel „Maßnahmen zur Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern“ zurückgezogen. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 27.
Weiterhin hat die Fraktion der AfD angekündigt, bei Tagesordnungspunkt 24 - Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission - einer Wahl durch Handzeichen widersprechen zu wollen. Daher ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine geheime Wahl vorgesehen.
Ferner wurde mir seitens der Fraktion der AfD signalisiert, dass bei Tagesordnungspunkt 22 - „Bologna-Prozess“ kontrolliert rückabwickeln - Deutsche Universität stärken! - eine Redezeit von fünf Minuten anstatt wie vorgesehen von drei Minuten je Fraktion vorgesehen werden soll. Zur Begründung dieses Anliegens erteile ich der Fraktion der AfD das Wort. Bitte, Herr Poggenburg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich gebe zu, wir waren etwas verwundert darüber, eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt auf dem Zeitplan zu lesen. Mir war nicht bewusst, dass dies im Ältestenrat geklärt wurde. Wir sind der Meinung, dass zu diesem Thema ein gewisser Gesprächsbedarf besteht. Dieser kann mit einer Redezeit von drei Minuten nicht abdeckt werden. - Danke.
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Eigentlich ist es unüblich, dass die einbringende Fraktion im Nachhinein eine längere Redezeit beantragt; denn diese Fraktion hat ohnehin für die Einbringung eine längere Redezeit, nämlich 15 Minuten. Ich werde Ihren Antrag gleichwohl zur Abstimmung stellen.
Wer dem Anliegen, bei Tagesordnungspunkt 22 die Redezeit auf fünf Minuten pro Fraktion zu erhöhen, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit bleibt es bei einer Redezeit von drei Minuten je Fraktion.
Gibt es weitere Bemerkungen zur vorliegenden Tagesordnung? - Das sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren.
Zum zeitlichen Ablauf der 8. Sitzungsperiode: Die morgige 14. Sitzung des Landtages beginnt um 9 Uhr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff hat mich mit Schreiben vom 16. November 2016 darüber informiert, er habe gemäß Artikel 65 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt Herrn Prof. Dr. Armin Willingmann am 16. November 2016 zum Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt ernannt.
Nach Artikel 66 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt leisten die Minister der Landesregierung vor der Amtsübernahme vor dem Landtag einen Eid.
Herrn Prof. Dr. Willingmann bitte ich zu mir. - Sie alle, verehrte Anwesende, darf ich bitten, sich von den Plätzen zu erheben.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetz wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.
Ich danke Ihnen, Herr Minister. Im Namen des Hohen Hauses und auch persönlich gratuliere ich Ihnen zu Ihrer Ernennung zum Mitglied der Landesregierung und wünsche Ihnen Glück und Erfolg in Ihrem hohen Amt, das Sie jetzt ausüben.
Nachdem die Gratulationen abgeschlossen sind, würde ich Sie bitten, sich wieder unserer Tagesordnung zuzuwenden. Der Tagesordnungspunkt 1 ist somit erledigt.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Zunächst, Herr Minister Prof. Dr. Willingmann, darf ich Ihnen als Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - ich denke, auch im Namen aller Mitglieder des Ausschusses - ganz herzlich gratulieren und Ihnen die konstruktive, aber auch kritische Zusammenarbeit zwischen Ausschuss und Ministerium zusagen.
Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten wurde in der 7. Sitzung des Landtages am 1. September 2016 in erster Lesung eingebracht und in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.
Die Änderung des Gesetzes dient der Umsetzung des Artikels 10 Nr. 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit dem neuen § 34i der Gewerbeordnung wird in der Gewerbeordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/17/EU ein eigenständiger Erlaubnistatbestand für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen geschaffen. Die Hinzufügung eines eigenständigen Paragrafen in der Gewerbeordnung macht eine landesrechtliche Normierung der Zuständigkeit erforderlich. Nach § 34i der Gewerbeordnung erfolgt die Erlaubniserteilung durch die zuständige Behörde und es obliegt den Ländern, die Zuständigkeit gemäß § 155 Abs. 2 der Gewerbeordnung zu regeln.
Gegenstand des Gesetzentwurfes ist die Zuordnung der Aufgabe der Durchführung von Erlaubnisverfahren nach § 34i der Gewerbeordnung auf die Landkreise und kreisfreien Städte.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat sich in der 3. Sitzung am 15. September 2016 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst und sich auf eine schriftliche Anhörung verständigt. 14 Institutionen wurden gebeten, ihre Stellungnahme abzugeben. Acht Institutionen haben dies getan.
In der 4. Sitzung am 10. November 2016 hat der Ausschuss den Gesetzentwurf erneut beraten. Dem Ausschuss lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit rechtsförmlichen Änderungen vor, welche im Vorfeld mit dem Ministerium und der Landesregierung abgestimmt worden waren. Der Ausschuss nahm die Änderungsvorschläge an und erarbeitete die Ihnen nun in der Drs. 7/574 vorliegende Beschlussempfehlung, die der Ausschuss einstimmig beschlossen hat.
Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in diesem Hohen Hause. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Zimmer. - Es wurde hierzu keine Debatte vereinbart. Ich sehe auch keinen Widerspruch.
Ich komme zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 7/574. Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 GO.LT schlage ich vor, über die selbstständigen Bestimmungen in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied eine gesonderte Abstimmung? - Das sehe ich nicht.
Wir werden jetzt, so wie ich es angekündigt hatte, über die selbstständigen Bestimmungen abstimmen. Wer diesen zustimmt, bitte ich um sein Hand- oder Kartenzeichen. - Gegenstimmen?