Uta Schellhaaß

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Last Statements

Lassen Sie mich vorab auch Frau Elsner zum Geburtstag gratulieren. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Ich kann Ihnen aber Kritik nicht ersparen.
Das von der SPD formulierte Thema lautet: „Konsequenzen aus dem Futtermittelskandal zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher“. Frau Elsner, Sie haben das Thema verfehlt. Wo war die Rede von Konsequenzen für Rheinland-Pfalz? Welcher Zusammenhang besteht zwischen Ampelkennzeichnung und Dioxin? Die Ampel sagt überhaupt nichts zu Dioxin und Ähnlichem aus. Dazu passt, dass Sie auf Berlin zeigen. Auch der Ministerpräsident war schnell bei der Hand und hat einen Finger nach Berlin gerichtet und gefordert, dass gehandelt werde. Als Frau Aigner ihren Aktionsplan vorlegte, reklamierte Ministerin Conrad umgehend, dass die Länder zuständig seien. Was ist das für eine Logik, meine Damen und Herren?
Sie prangern angebliche Versäumnisse einer Bundesministerin an, sagen aber gleichzeitig, dass die Länder zuständig sind und sein sollen.
Inzwischen wurden bemerkenswert schnell Konsequenzen in Abstimmung zwischen Bund und Ländern gezogen. Das ist gut für den Verbraucher. Es gibt aber auch Konsequenzen, die in Rheinland-Pfalz bisher nicht gezogen wurden. Mit diesen müssen wir uns hier beschäftigen. Für diese ist die rheinland-pfälzische Landesregierung zuständig.
In Rheinland-Pfalz hat es nach bisherigen Erkenntnissen keine Verfütterung von dioxinhaltigem Futter gegeben. Das ist allerdings nicht das Verdienst der Landesregierung,
sondern der hiesigen Bauern, die ihr Futter zum großen Teil noch selbst produzieren.
Man hat aber trotzdem Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Teilweise wurden belastete Produkte nach Rheinland-Pfalz geliefert und gelangten in den Verkauf. Das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit der Lebensmittel war auch in Rheinland-Pfalz erschüttert. Nach den Folgen für unsere Bauern haben wir in unserer Mündlichen Anfrage gefragt. Die Landesregierung hat mir hier zu wenig getan, um öffentlich bekannt und deutlich zu machen, dass in Rheinland-Pfalz produzierte Produkte von dem Futtermittelskandal nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht betroffen sind und weiter das Vertrauen der Verbraucher verdient haben.
Was tut die Landesregierung jetzt, um unseren Bauern zu helfen, die solch unverschuldete Widrigkeiten nicht gebrauchen können?
Dazu würde ich gerne heute mehr hören.
Nun ist Dioxin in Lebensmitteln nicht nur eine Frage der Futtermittel, es kann auch ein Bodenproblem sein, da es von den Tieren direkt aus dem Boden aufgenommen werden kann, wenn der Boden kontaminiert ist. Was tut die Landesregierung zum Schutz unserer Böden, insbesondere der landwirtschaftlich genutzten?
An das Thema sollte man denken. Das Dioxin kam höchstwahrscheinlich aus alten Frittiermitteln in die Futtermittel. Dioxin kommt zwar meist erst nach Verlassen der Küchen bei der Reinigung und Aufbereitung für die Biodieselproduktion in das Frittierfett, kann jedoch auch bei falscher Handhabung beim Frittieren in der Küche entstehen, sobald das Fett mehr als 300 Grad erreicht, und insbesondere wenn Salz ins Fett gelangt.
Herr Ministerpräsident, insofern ist Frittiertes auch für Sie unter Umständen nicht immer gut.
In vielen Schulen und Mensen im Land wird Frittiertes gern gereicht, in manchen täglich. Trotz ernährungsphysiologischer Bedenken hinsichtlich fettig frittierter Speisen ist es ein weiterer Grund, die Zubereitung von Verpflegung an Schulen und Mensen in diesem Punkt zu kontrollieren. Hat die Landesregierung an dieser Stelle bereits etwas zum Schutz der Verbraucher getan?
Ich komme zum nächsten Problem. Der Aufgabenzuwachs und die zunehmende Wichtigkeit der Lebens- und Futtermittelkontrolle bringen mit sich, dass wir bald mehr Lebensmittelchemiker brauchen werden. Sie werden derzeit vor allem in der Eingangsstufe nicht immer so bezahlt, wie es der anspruchsvollen Tätigkeit und der Ausbildung entspricht.
Die Landesregierung muss die Organisationsstrukturen und die Arbeitsbedingungen den veränderten Notwendigkeiten anpassen.
Dass hier verändert und rationalisiert werden muss, um es woanders rauszuholen, habe ich schon oft gesagt.
Das habe ich Ihnen in der Vergangenheit hier schon wiederholt gesagt. Die Konsequenz aus dem Futtermit
telskandal zum Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen in Rheinland-Pfalz muss sein,
dass die Landesregierung in dieser Hinsicht ihre Hausaufgaben macht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz und allen angegliederten Einrichtungen, die zum Ministerium gehören, für ihre Arbeit im ablaufenden Jahr, die stets gute Zusammenarbeit und das stets angenehme Klima, auch wenn man hin und wieder unterschiedlicher Meinung ist, danken.
Dennoch muss ich sagen, dass im Einzelplan 14 unter dem „Haushaltsmantel“ viel Bewegungsspielraum ist, schon gar, wenn man bedenkt, dass alles gegenseitig deckungsfähig ist und die Bemühungen, die Schuldenaufnahme zu verringern, nur an wenigen Stellen zu sehen sind. Herr Weiner hat schon einiges dazu gesagt.
Ein klassisches Beispiel ist der Umgang mit 2,8 Millionen Euro Mehreinnahmen – kein Pappenstiel –, die jetzt nachträglich, nach Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs, vom Bund kommen. Er zahlt mehr für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Gewässern im Bereich der zweiten Schleuse der Mosel.
Wer nun meint, der Fehlbetrag des Haushalts und somit die Kreditaufnahme des Landes würden nun selbstverständlich um 2,8 Millionen Euro verringert, der irrt.
Bemerkenswert ist die Schlussfolgerung der Landesregierung und auch der SPD-Fraktion aus der nicht eingeplanten Mehrerstattung. Sie lauten, die dadurch frei werdenden Mittel stehen zusätzlich zur Verfügung.
Ja, wo bitte sehr, wenn man mehr und mehr Schulden macht, steht denn zusätzlich etwas zur Verfügung, wenn eine Position sich verringert bzw. eine Erstattung sich erhöht? – Verwendet werden soll der nicht erwartete Geldsegen nun zugleich für mehr Darlehen an die ohnehin schon hoch verschuldeten Kommunen für Maßnahmen zur Erhaltung der Gewässergüte. Solche Maßnahmen sind wie alle anderen Maßnahmen des Einzelplans 14 grundsätzlich nicht verkehrt. Die Frage ist bei alledem, ob wir es uns leisten können und man die heute jungen Leute damit belasten darf. Die FDP-Fraktion versteht unter Solidarität mit der jungen Generation etwas anderes.
Bei den Bemühungen einzusparen, gibt es eine lobenswerte Ausnahme – Landesforsten. Ich sagte es im Ausschuss schon. Mein besonderer Dank geht an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das ermöglicht haben und weiter ermöglichen. Ein Lob verdient Landesforsten auch für die Übersichtlichkeit der Darstellung des Haushaltskapitels. Hier sieht man die Früchte der Einführung kaufmännischer Buchhaltung, die Transparenz und Übersichtlichkeit erhöht und damit auch Sparbemühungen unterstützt.
Hier sind wir bei einem Mangel des Landeshaushalts insgesamt. Immer noch keine Doppik.
Schon lange und dringend müsste das Landesuntersuchungsamt die kaufmännische Buchführung haben. Ich frage mich, ob man mit Kameralistik überhaupt ein aussagekräftiges Controlling schaffen kann. Alle handelsüblichen Controllingsysteme für Labore sind auf kaufmännische Buchführung angelegt. Für das Landesuntersuchungsamt müssen also entweder teure individuelle Anpassungen an die Kameralistik eingekauft worden sein, oder es gibt manuelle Schnittstellen mit entsprechend vielen Fehlern, oder die Aussagekraft lässt zu wünschen übrig. Das dürfte für den Mitarbeiter unbefriedigend sein; denn für Mitarbeiter ist es auch immer angenehm, wenn sie informiert sind, mitdenken können und dürfen.
Kommen wir zum Rheinland-Pfalz-Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen in Trippstadt. Den T i t e l muss ich schon ablesen.
Die FDP hatte im letzten Jahr dafür plädiert, ein entsprechendes Zentrum an einer Universität anzusiedeln, weil sonst teure Doppelarbeit anfällt. Wir sehen uns bestätigt. Knapp eine halbe Million Euro neu ist in den Landeshaushalt eingestellt. Dafür ließe sich an einer Universität sehr viel mehr machen.
Ich will allerdings eine Position erwähnen, die Herr Langner eben auch erwähnt hat. Für Tierheime und
Tierschutz dürften wir ruhig etwas mehr im Haushalt haben. Was Ehrenamtliche auf diesem Gebiet leisten, ist wirklich sehr viel Dank und Beifall wert und geht bei vielen über ihre Kräfte.
Das Ergebnis für die Tiere ist nicht befriedigend.
Nun aber zum Thema „Erneuerbare Energien“. Auch hier finden wir nur eine Fortschreibung der letzten Haushaltspläne und damit nichts Neues.
Herr Langner, ich sehe kein konkretes Konzept der Landesregierung dazu, wie das Ziel des Umstiegs auf erneuerbare Energien erreicht werden kann. Wir haben bisher immer nur zu hören bekommen, wogegen die SPD ist,
aber ein konkretes Konzept, wie der Umstieg auf erneuerbare Energien zu schaffen ist und wie konkret das funktionieren soll – – –
Wo ist denn das Konzept, bitte sehr?
Sie fördern hie und da. Sie fördern nicht einmal technologieneutral, sondern das ist – – –
„Null Emissionsland“ ist doch schon der reine Blödsinn.
Moment.
Entweder man kann irgendwo sehr gut erneuerbare Energien produzieren, warum dann null Emission? Dann produziere man doch bitte mehr
oder es ist verdammt teuer.
Herr Ministerpräsident, lachen Sie nicht zu früh. Hören Sie den nächsten Satz an.
Oder es ist irgendwo sehr teuer. Dann überlasse man es denen, die es besser können. Aber null ist eine absolut willkürliche Zahl.
Weltweit ist dies sicher sinnvoll, wenngleich man dort sogar minus braucht und nicht null.
Aber null konkret für Rheinland-Pfalz ist nicht unbedingt sinnvoll, sondern – wie gesagt – willkürlich.
Die neue dena-Studie zeigt deutlich die Notwendigkeit des Netzausbaus als Voraussetzung des Umstiegs.
In der Sitzung des Umweltausschusses im April 2008 habe ich bereits danach gefragt, wie die Landesregierung die Notwendigkeit zum Netzausbau beurteilt. Die Landesregierung stellte dazu fest, es würden keine neuen Trassen benötigt.
Es geht lediglich darum, die Kapazität zu erhöhen. Dazu reiche es, die Spannungsebene auszubauen und zusätzliche Leiterseile einzuziehen, sodass im Bereich der Übertragungsnetze keine Engpasssituationen drohen.
Von Energieversorgern hören wir andere Aussagen.
Liebe Kollegen, die FDP will Sicherheit in der Versorgung mit bezahlbarer und umweltfreundlicher Energie.
Umbau ja, aber wenn die Sicherheit der Versorgung gefährdet ist, sind auch Wirtschafts- und Arbeitsplätze gefährdet.
Ein überstürzter Umbau wird allemal teuer, Herr Pörksen.
Wir möchten konkret von der Landesregierung wissen, genau wie die CDU auch, wo sie im Hinblick auf die Umstellung auf erneuerbare Energien den Netzaus- und -umbau für erforderlich hält, wie sie ihn auf den Weg bringen will und wo es Probleme mit Genehmigungen gibt.
Wir haben von einem Antrag auf Netzausbau erfahren, bei dem sich das Antragsverfahren mittlerweile über sieben Jahre hinzieht.
In Rheinland-Pfalz.
Da müsste ich ja die Firma nennen, das will ich jetzt nicht.
Ich sage das Frau Conrad nachher, aber nicht hier im Plenum.
Es geht uns nicht nur um Hoch-, sondern vor allem um Höchstspannungsleitungen. Auch Hemmnisse dafür, dass die Unternehmen die Leitungen im Niederspannungsbereich ausbauen können, sind zu beseitigen. Sie brauchen, wenn sie Strom aus Fotovoltaik aufnehmen sollen, sehr viel mehr Leitungen im Niederspannungsbereich, sehr viel mehr Kapazitäten, als wenn sie die Häuser nur versorgen wollen.
Es macht nicht viel aus, wenn Sie ein Haus in der Straße dranhaben, aber wenn alle Häuser in der Straße schön nach Süden liegen, dann bekommen Sie Probleme.
Damit haben Sie die Erklärung dafür, warum der eine oder andere keinen Anschluss bekommen kann und das dann noch nicht einmal schriftlich bekommt.
Was tut die Landesregierung dafür, dass die erforderlichen Netzstrukturen ausgebaut werden?
Wenn reichlich Strom von Wind und Sonne in der Region angeboten wird, müssen die Verbraucher ihre Anlagen anschalten.
Wenn Strom knapp ist, müssen sie sie abschalten. Dass das kommen muss, ist bekannt, Stichwort „Smart Grids“ und „Smart Net“.
Die notwendigen zeitvariablen Strompreisdifferenzierungen sind heute schon möglich. Ein notwendiger Verhaltensanreiz für Stromverbraucher und Stromproduzenten kann damit gesetzt werden. Aber was tut die Landesregierung dafür, die zeitliche Steuerung von Stromeinspeisungen und Stromverbrauch voranzubringen?
Herr Ministerpräsident, Herr Langner hat gesagt, Sie kümmern sich um alles, wir nicht.
Auch an die Kosten für die Stromkunden ist zu denken.
Für die Stromkunden werden erneuerbare Energien teuer.
Die garantierten Einspeisevergütungen von bisher 3,5 Cent pro Kilowattstunde sind immerhin 15 % auf den Preis.
Die Kosten eines notwendigen Netzausbaus kommen hinzu. Das will die SPD und wollen die GRÜNEN alles global und generell und sofort.
Das bedeutet Einkommensverteilung von unten nach oben.
Ist das Ihre Solidarität?
Zu einem Gesamtkonzept des Umstiegs auf erneuerbare Energien in Rheinland-Pfalz fehlt noch viel.
In unserem Entschließungsantrag haben wir die Punkte noch um einiges mehr beschrieben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie unserem Antrag „Sichere Versorgung mit bezahlbarem Strom in RheinlandPfalz nachhaltig gestalten“ zu.
Liebe Kollegen, drei Sätze. Herr Ministerpräsident und Frau Conrad, ich wüsste nicht, dass die Bundesregierung etwas dagegen eingewendet hat, wenn ein Land Geld für Tierheime zur Verfügung stellt und dort fehlt es. Ich wüsste auch nicht, dass wir im Haushalt Geld für Legehennenhalter haben.
Ich selbst kaufe keine Eier aus Legehennenproduktion. Es gibt Leute, die sie kaufen. Das Problem dort ist, dass wir die Betriebe mittlerweile reihenweise einen Kilometer hinter der polnischen Grenze finden, aber nicht mehr in Deutschland. Das muss europaweit gelöst werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die gleiche Frage, die Herr Weiner sich gestellt hat, habe ich mir auch gestellt. Ich hätte die Überschrift genannt: „Verfehlte Energie- und Atompolitik der SPD – teurer für die Bürgerinnen und Bürger“, wie bei Ihnen ja üblich,
und daher über den Strompreis auch höchst unsozial, schlecht für die Wirtschaft auch von Rheinland-Pfalz, für den Mittelstand, weniger Arbeitsplätze und weniger erneuerbarer Energien, mehr CO2 und derzeit außerdem noch weniger Sicherheit.
Das hat Herr Weiner schon ausgeführt.
Arbeitsplätze, genau. Das hat Herr Langner angeführt.
Moment. Beim Konzept der Bundesregierung ist es das Ziel, mehr erneuerbare Energien zu haben, als es bei Ihnen überhaupt war. Bei Ihnen war der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2020 30 %. Bei der Koalition heute sind es 35 %. Bis 2050 sind es sogar 80 %. So weit hatten Sie überhaupt noch nicht gedacht.
Apropos Gewinn in die Taschen der Konzerne: Wer hat denn bei der Sicherheit nachgegeben, weil das Kosten sind?
Überdies werden erneuerbare Energien jetzt nach dem Konzept der Bundesregierung mit zweistelligen Milliardenbeträgen gefördert. Das war bei Ihnen nicht so. Sie hatten überhaupt kein Konzept.
Im Gegenteil, Sie hatten den Konzernen zugesagt, dass keine Kernbrennstoffsteuer kommt.
Sie werden in Sippenhaft genommen, Herr Schweitzer, wie der CDU-Abgeordnete, den Herr Langner eben genannt hat. Er will nicht in Sippenhaft genommen werden.
Jetzt haben wir die Gewinnabschöpfung durch die Kernbrennstoffsteuer. Wir haben zusätzliche Abgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien. Die Voraussetzungen für die Förderung der erneuerbaren Energien werden jetzt überhaupt erst richtig geschaffen. Schauen Sie sich doch einmal das 10-Punkte-Programm, das Sofortprogramm, der Bundesregierung an. Mit verabschiedet wurde der Netzausbau: Höchstspannungsleitung, deutschlandweite Planung, und jetzt abgestimmter zehnjähriger Netzausbau. –
Darum hatten Sie sich bisher überhaupt nicht gekümmert.
Jetzt, wo man das untersucht, werden mit jeder Untersuchung, die auf den Tisch kommt, die Defizite beim Leitungsbau größer. Wir sind inzwischen bei 3.000 Kilometern fehlender Leitungen,
wobei dieses Arbeitsplätze schafft. Wir werden eine Netzplattform haben. Wir haben eine Informationsoffensive,
weil wir bisher nur die Proteste gegen den Leitungsausbau haben. Ich bin gespannt, wie Sie sich dabei verhalten.
Also Fazit: Erst jetzt werden die notwendigen Voraussetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen.
Da mehr erneuerbare Energien kommen, ist das wohl auch gut für die Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz.
Sie sind nachher vielleicht dran, Herr Hartloff, jetzt nicht.
Was die Strompreise betrifft, gibt es außer SPD sehr Nahestehenden keine ernst zu nehmenden Wissenschaftler, die nicht die strompreisdämpfende Wirkung betonen. Die strompreisdämpfende Wirkung ist aber wichtig für alle Arbeitsplätze und in der Summe wichtiger für die Arbeitsplätze in Deutschland als die von erneuerbaren Energien; denn dass die Produktionsunternehmen für erneuerbare Energien aus Deutschland abwandern, sehen wir schon seit längerer Zeit.
Man geht davon aus, dass auf dem Weltmarkt China einen ganz erheblichen Anteil haben wird, wir auf Dauer kaum.
Dann lesen Sie doch einmal die Gutachten und die Berechnungen.
Ich betone noch einmal die soziale Wirkung der strompreisdämpfenden Maßnahmen. Sicher ist, ohne Lauf
zeitverlängerung brauchen wir entweder mehr Kohlekraftwerke und haben weniger Umwelt- und Klimaschutz,
oder wir haben weniger Strom. Mit Laufzeitverlängerung haben wir günstigere Preise und mehr Arbeitsplätze auch in Rheinland-Pfalz.
Herr Langner, ich möchte gleich auf Ihre Ausführungen eingehen. Sie sagen, Sie haben den Ausstieg mit Zustimmung der Konzerne beschlossen. Sie haben den Ausstieg erkauft.
Wenn Sie von einer anschließenden weiteren Verlängerung sprechen, frage ich mich, wozu es nach dieser Verlängerung eine weitere geben soll, zumal Sie sagen, dass jetzt schon genug erneuerbare Energien auf dem Weg wären oder man neue Kohlekraftwerke bauen könne. In diesem Punkt widersprechen Sie sich.
Die Beteiligung des Bundesrats ist in der Tat eine schwierige Frage und eine Verfassungsfrage. Dabei, bei den Sicherheitsfragen und dem Castor-Transport, ist Ihre Meinung so, wie Sie es jeweils gerade brauchen. Das haben Sie nämlich früher alles anders gesehen.
Trittin hat ausdrücklich gesagt, dass Proteste gegen Castor-Transporte sogar Rechtsbruch wären. Claudia Roth hat sich dagegen gewandt. Jetzt sitzt sie dabei, von wegen d i e Menschen. Man sollte sicher die Protestierer und deren Ängste, die bei vielen zum Ausdruck kommen, ernst nehmen.
Vergleichen Sie auch einmal die Anzahl der Menschen mit der Anzahl bei einer kulturellen Großveranstaltung. Dann relativiert sich das Ganze auch schon. Sie können nicht d i e Menschen sagen. Das ganze Volk ist das nicht.
Frau Conrad, Sie sprachen von weniger Wettbewerb. Die Macht der Konzerne ist gerade unter Ihrer Regierung stark gestiegen. Die jetzige Regierung schafft beim Bundeskartellamt die Marktransparenzstelle. Das Bundeskartellamt ist auch keine Erfindung der SPD gewesen.
Sie sagen, es wird auf Technologien gesetzt, die abgeschrieben sind. Du lieber Himmel, wir wollen auch nicht auf Dauer Atomkraft haben und erst recht keine neuen Atomkraftwerke bauen. Es müssen doch die Voraussetzungen da sein, dass man ohne solche auskommen kann.
Wir haben in Mainz gesehen, dass wir keine neuen Kohlekraftwerke bauen können, ganz abgesehen vom CO2-Ausstoß, den Kosten und der Umweltunfreundlichkeit.
Wenn Sie sagen, wir behindern die erneuerbaren Energien, dann muss ich Ihnen Ihre Worte zurückgeben. Die Aussage ist durch nichts unterfüttert. Wenn ein Verband mehr auf Ihre Propaganda hört, als dass er selbst liest, ist das noch keine überzeugende Aussage.
Es bleibt dabei. Das Konzept der Bundesregierung ist besser für die Bürger in Rheinland-Pfalz.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lärm ist gesundheitsschädigend. Aber vieles Schöne im Leben ist leider nun einmal mit Lärm verbunden.
Grundsätzlich ist es richtig, Klarstellungen zu treffen. Aber die Frage ist, wie weit man überhaupt mit einem Gesetz zusätzliche Klarheit schaffen kann. Nehmen wir den Kinderlärm. Da landete vor Gericht die Frage, ob eine Kindertagesstätte überhaupt in einem Wohngebiet sein dürfe. Wo denn sonst?
Kinder gehören wohl kaum in das Gewerbegebiet. Aber dafür sind wir gar nicht zuständig; denn es ist eine Anlage, und der Bund ist zuständig. Also bleibt uns der ganz normale Kinderlärm. Aber was ist normaler Kinderlärm? Wo ist es sozial zumutbar, wo fängt die Rücksichtslosigkeit an?
Manche Konflikte wären sicherlich gar nicht erst nötig, wenn die Kinder zur Rücksicht erzogen würden, was viele Eltern nicht mehr tun. Manche wären auch nicht nötig, wenn Ältere dafür Verständnis hätten, dass Kinder toben und spielen müssen, damit sie sich ordentlich entwickeln können. So ganz einfach ist das Ganze nicht.
Ähnlich konfliktträchtig ist das mit den Gaststätten, die heute noch kaum angesprochen wurden. Die Konflikte sind so alt wie die Gaststätten. Bisher wurde das Problem nie zur allseitigen Zufriedenheit gelöst.
Einfacher ist es dann schon mit Rasenmähern, Laubsaugern oder Laubbläsern. Laubbläser und Laubsauger vor allem sind nicht nur nervtötend und manchmal lauter als ein LKW, sondern sie sind auch umweltschädlich. Die Laubsauger saugen sämtliche Kleintiere mit, bringen den Boden durcheinander. Igel brauchen zum Beispiel Laubhaufen, um zu überleben.
Also jemand, der sich einen Laubsauger oder Laubbläser anschafft, sollte sich sehr überlegen, ob er das aus Umweltgründen auch ohne die Nachbarn überhaupt tun will.
Aber all das sind für die Bewohner mancher Flugschneise, mancher Hauptverkehrsstraße oder des Mittelrheintals von Bingen bis Bonn Peanuts.
Die Initiative, die die Landesregierung ergriffen hat, ist gut. Aber die Thematik muss im Ausschuss noch sorgfältig behandelt werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie schon gesagt, es geht um die Übertragung auf den Bilgenentwässerungsverband. Das ist nichts Neues. Er hat die Zuständigkeit de facto für den Mittelrhein schon seit 1967 und für die Mosel schon seit 1983. Neu ist lediglich, dass die Kosten und deren Finanzierung auf die Verursacher übertragen werden, was an sich auch richtig ist. Durch die Erhebung beim Einkauf des Dieselöls bzw. des Gases durch die Schiffe ist sichergestellt, dass keine Versuchung entsteht, die ölhaltigen Abwässer irgendwie illegal zu entsorgen.
Herr Maximini, es ist aber nicht das Verdienst des Landes, wenn jetzt 325.000 Euro weniger ausgegeben werden, sondern das wird auf die mittelständische Schifffahrt abgewälzt. Wie gesagt, das ist richtig, aber das Land sollte dieses Geld dann auch einsparen. Davon sehen wir wenig.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Anhörung, die wir zu dem Gesetzentwurf durchgeführt hatten, hat sich herausgestellt, dass der Entwurf keineswegs auf so uneingeschränkte Zustimmung stößt, wie es die Kollegen der SPD und der Landesregierung bei der ersten Lesung und Herr Langner dargestellt haben.
Die flexible Handhabung der bisherigen Regelung der Gewässerrandstreifen wird zwar von allen Beteiligten begrüßt und für gut gehalten. Allerdings ist der Entwurf regierungsfreundlicher und bürokratischer als nach unserem Dafürhalten nötig.
Dem trägt der Änderungsantrag der FDP und der CDU Rechnung.
Frau Ministerin, Sie haben erst kürzlich bei der Besichtigung einiger Kleinwasserkraftwerke an der Kyll betont, dass man mit freiwilligen Verpflichtungen und Verträgen oft weiterkommt als mit Gesetzen und Verordnungen.
Auch wir sehen das so und möchten deshalb auch hier einen Vorrang für freiwillige und vertragliche Lösungen und nur dort eine Rechtsverordnung, wo diese nicht zu befriedigenden Resultaten führen.
Die gute fachliche Praxis – diese hat Herr Schmitt bereits angesprochen – sollte als Richtschnur gelten, zumal sie sich in der Praxis ständig weiterentwickeln kann. Im Übrigen ist es bei Rechtsverordnungen mitunter schwierig, sie anzupassen.
Wo das im Interesse des Naturschutzes nicht ausreicht, bleibt auch bei unserem Änderungsantrag dem Ministerium die Möglichkeit, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln durch eine Rechtsverordnung im Einzelnen zu regeln.
Im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist die nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich erlaubt. In Rheinland-Pfalz sollen sie durch Rechtsverordnung erst einmal generell verboten werden können. Diese Regelung ist zwar für das Ministerium, aber nicht für Waldbesitzer, Landwirte, Bauherren und Handwerker usw. freundlich.
Das bedeutet in der Praxis, dass für jeden einzelnen Fall einer nur kurzfristigen Ablagerung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten eine Genehmigung eingeholt werden muss. Oft müssen zum Beispiel vom Sturm gefällte Bäume, die aus dem Wald herausgeholt werden müssen, in einem Überschwemmungsgebiet abgelagert werden. In diesem Fall muss man warten, bis man die Genehmigung bekommen hat.
Die Begründung war, dass das Ministerium dann genau wisse, wo sie gelagert seien. Wir denken, wenn dem Ministerium eine solche Ablagerung jeweils vorher angezeigt werden muss, wissen Sie das auch. Auch mit unserem Änderungsantrag hat das Ministerium die Möglichkeit, eine nur zeitweise Ablagerung vorübergehend zu verbieten oder gar räumen zu lassen, wenn Gefahr droht.
Ein weiterer uns wichtiger Punkt ist die Ausgleichs- und oder Entschädigungsregelung bei Nutzungseinschränkungen. Die im Gesetzentwurf der SPD vorgesehene Regelung ist wenig konkret. Genauso wenig konkret und
unbestimmt ist die im Wasserhaushaltsgesetz in § 52 Abs. 4 und 5 vorgesehene Regelung.
Das Land Schleswig-Holstein hat aus gutem Grund konkrete Festlegungen getroffen, wann eine Entschädigung zu zahlen ist und dass sie angemessen sein muss.
Unser Antrag enthält diese Formulierung und einen zusätzlichen Satz, der andere Maßnahmen nicht nur ermöglicht, sondern auch vorrangig sieht, nämlich den Ausgleich der Nutzungsbeschränkung durch Zurverfügungstellung von Ausgleichsfläche. Wir wissen, dass es oft nicht möglich sein wird. Wir sehen aber mit Sorge, dass insgesamt die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Rheinland-Pfalz stetig kleiner wird.
Also ziehen wir dort einen Flächenausgleich vor, wo er möglich ist. Dem trägt der letzte Satz unserer Formulierung in § 15 a Abs. 3 und 5 Rechnung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie entscheiden gleich, ob Sie eine ministeriumsfreundliche oder bürgerfreundliche Regelung beschließen.
Mit dem gemeinsamen Änderungsantrag hat die FDPFraktion sich mit der CDU-Fraktion für eine bürgerfreundliche Variante entschieden.
Ich danke fürs Zuhören.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich sagte schon bei der ersten Lesung des Gesetzes, dass es selten so viel Emotionen und Interessenkonflikte gibt wie hier. Das sieht man auch heute wieder.
Vorweg gesagt, für die FDP-Landtagsfraktion gilt, wir wollen gute wirtschaftliche Bedingungen für unsere Bauern und Winzer. Dafür hat sich die FDP immer eingesetzt.
Ich liebe den Wald und möchte nicht in einer Landschaft ohne Wald leben. Ich wünsche den Waldbesitzern schon aus ganz eigennützigen Motiven ein gutes Gedeihen ihrer Wälder. Sie leisten Klimaschutz, Erholungsfunktion und liefern das Holz, tun also viel für die Allgemeinheit.
Auch das Wild hat seine Daseinsberechtigung in einer Welt, in der immer mehr Flächen vom Menschen bebaut werden und dessen Lebensraum kontinuierlich kleiner wird. Daraus erwachsen natürlich auch mehr Probleme. Aber der Art nach wird dem Wild seine Daseinsberechtigung von fast allen Landwirten, Winzern und Waldbauern gar nicht abgesprochen. Das Problem liegt in der wachsenden Anzahl.
Manches wäre leichter, wenn die Wildschweine im Mais und anderen Feldern sich nicht ganz so sauwohl fühlen würden und das edle Rotwild die edlen Triebe der Bäume auch nicht abknabbern würde und sie nicht ganz so gerne hätte. Aber gerade deshalb leisten die Jäger einen großen Beitrag zum Naturschutz und zur Landschaftspflege.
Ohne sie sähen die Wald-, Feld- und Weinbergbesitzer ganz schön alt aus. Damit sind wir beim Kern der Konflikte.
Für uns Liberale ist selbstverständlich, dass die Rechte von Grundstückseigentümern gewahrt werden müssen. Gerade deshalb aber dürfen wir den Jägern ihre Arbeit nicht so erschweren, dass sie ihre Flinte im wahrsten Sinne des Wortes ins Korn werfen, und wir müssen unterstützen, dass sie die Ansprüche, die sie selbst an ihre Ausbildung und an ihr waidgerechtes Verhalten stellen, erfüllen können. Auch der Naturschutz darf dabei nicht vergessen werden.
Liebe Kollegen, das Jagdrecht ist keine einfache Materie, Herr Weiner, da haben Sie recht. Es gibt Punkte, deren Inhalt auf den ersten Blick anders erscheint als bei genauerer Beschäftigung damit. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen Nutzung – dies musste ich mir von Juristen sagen lassen – stellen schon erhebliche Beeinträchtigungen dar.
Insofern, gut, es lässt sich nicht alles, was man gerne hätte, durchsetzen.
Das Gesetz bietet viele Möglichkeiten, örtlichen Verhältnissen durch jeweils passende Vertragsgestaltung Rechnung zu tragen. Das ist neu und ungewohnt und wird sich in der Praxis bewähren müssen.
Das Gesetz bietet von der ersten Neufassung an die Möglichkeit, Schadenersatz von Wildschäden sogar in
Sonderkulturen vertraglich mit den Jagdpächtern zu vereinbaren. Aber aus gutem Grund haben sich sogar Interessenvertreter der Bauern- und Winzerverbände dazu durchgerungen, darauf zu verzichten, darüber hinaus zu fordern, dass Weinberge oder Maisfelder keine Sonderkulturen mehr sein sollen. Zu groß ist die Gefahr, dass dann eine solche Jagd gar nicht mehr verpachtbar ist oder nur dann, wenn die Haftung des Jägers für Wildschäden vertraglich ausgeschlossen wird. Beispiele dafür gibt es ja bereits.
In diesen Fällen würden dann die Jagdgenossenschaften, also alle darin vertretenen Grundeigentümer, für diese Wildschäden haften, selbst dann, wenn der direkt geschädigte Winzer oder Bauer mögliche Schutzvorkehrungen für seine Pflanzungen nicht getroffen hat.
Ein weiteres Beispiel – wo man zweimal hinschauen muss –: Die Prüfung von Jagdhunden gehört zur Ausbildung der Jagdhunde. Das war von Anfang so und ist jetzt in der Begründung klargestellt.
Manches, was wir auf den ersten Blick gerne gewollt hätten, hat so seine Haken. Revierjäger haben zusätzlich zu ihrer Ausbildung als Forstwirte eine dreijährige Ausbildung. Angestellte Jäger und Jägerinnen sollten diese Qualifikation haben. Das hätten wir gern deutlicher ins Gesetz geschrieben. Das würde dann allerdings die Förster ausschließen, was wir nicht wollten. Deshalb haben wir auf eine härtere Formulierung verzichtet. Immerhin wird in § 12 Abs. 1 Satz 1 nach dem Wort „Jäger“ der Zusatz „mit geeigneter Qualifikation“ eingefügt.
Nicht einfach ist auch – das zeigt sich ja heute –, dass es auf allen Seiten sehr berechtigte Interessen gibt. Natürlich möchten wir am liebsten allen zu 100 % Rechnung tragen. Das ist aber bei solchen Interessenkonflikten nicht möglich. Kompromissfähigkeit ist gefragt.
Der vorliegende Gesetzentwurf, ergänzt um den Änderungsantrag der SPD- und der FDP-Fraktion, ist ein solcher Kompromiss. Einiges hätten auch wir uns anders gewünscht.
In der Klimafolgen-Enquete haben wir gelernt, Natur muss in ihrer dynamischen Entwicklung gesehen werden. Es funktioniert nicht, den Status quo aufrechterhalten zu wollen. Deshalb sollten Bewirtschaftungsbezirke an Lebensräume angepasst werden. Eine Anpassung muss auch nicht mit höheren Wildbeständen oder mehr Schäden erkauft werden. Sie führt aber zu besseren und artgerechteren Lebensbedingungen.
Wir haben auf die Änderung des Gesetzentwurfes an dieser Stelle letzten Endes verzichtet. In jedem einzelnen Fall muss eine Änderung sorgfältig abgewogen werden. Die Landesregierung hat die Möglichkeit zur Anpassung auch heute schon und wird dann vielleicht von uns einmal einem entsprechenden Antrag stattgeben, wenn sie es nicht von sich aus tut.
Auch die Zahl der Jagderlaubnisscheine hätten wir gerne stärker begrenzt. Es gibt heute schon Jagdausübungsberechtigte, die am Wochenende Busse voller Jagdtouristen kommen lassen, denen sie für das Wo
chenende Jagderlaubnisscheine verkauft haben und die sie dann auf die Hochsitze verteilen.
Derartiges hat nichts mit Nachhaltigkeit oder Waidgerechtigkeit zu tun, sondern nur mit kurzfristiger Gewinnmaximierung, die in diesem Fall nicht gutgeheißen werden kann.
Verehrte Kollegen, alle Seiten wurden ausgiebig gehört. Wir haben alle viele Gespräche geführt. Ich danke allen beteiligten Verbänden für die Gesprächsbereitschaft und insbesondere für die Bereitschaft, Kompromisse mitzutragen.
Der zur Abstimmung anstehende Gesetzentwurf kann auch zusammen mit dem Änderungsantrag von SPD und uns naturgemäß nicht allen berechtigten Interessen Rechnung tragen. Es geht einfach nicht. Aber durch den gemeinsamen Änderungsantrag konnte immerhin noch einiges berücksichtigt werden, darunter Änderungen, die im Interesse aller sind, Änderungen im Interesse der Grundeigentümer, aber auch der Jäger, Änderungen, die, soweit wir wissen, von der jeweils anderen Partei akzeptiert werden können.
Wir haben Wert darauf gelegt, dass die Jagdgenossenschaften bei der Aufstellung der Abschusspläne und allen anderen Aufgaben der Hegegemeinschaft von Anfang an einbezogen werden. Diese Beteiligung von Anfang an, verbunden mit dem Recht zu genehmigen oder auch abzulehnen, das sie haben, sichert den Grundstückseigentümern eine starke Stellung und die Möglichkeit, ihre Wünsche und Anregungen von Anfang an einzubringen.
Wir denken, dies wird Streit und Gegeneinander vermeiden helfen und alle Seiten rechtzeitig ins Gespräch miteinander bringen.
Das ist letzten Endes im allseitigen Interesse.
Herr Langner sagte schon, dass auch der Landesjagdbeirat und der Kreisjagdbeirat von der einen und der anderen Seite noch ergänzt werden.
Die Liste der jagdbaren Tiere – das will ich auch noch einmal sagen – bedeutet entgegen der Bezeichnung der Liste nicht, dass diese Tiere auch gejagt werden dürfen.
Ich komme zu einem weiteren Punkt: Blei ist giftig. Bleischrot sollte nicht ins Wasser gelangen. Das bestreitet keiner. Deshalb ist es sinnvoll, Blei nicht für bestimmte Wildarten, sondern generell über und am Wasser zu verbieten. Ich freue mich, dass wir das so vereinbart haben.
So viel zum Wichtigsten.
Wie gesagt, Politik ist die Kunst des Möglichen. Ich bedaure, dass es letzten Endes nicht zu einem gemein
samen Antrag auch mit der CDU kam. Sie waren an den Gesprächen beteiligt und hätten auch noch etwas erreichen können, wenn Sie länger durchgehalten hätten.
Gleichwohl danke ich beiden Sprecherkollegen in SPD und CDU für die guten und konstruktiven Gespräche, die vom allseitigen Wunsch nach richtigen Lösungen und ausgewogenen Kompromissen geprägt waren.
Wir als FDP mussten uns entscheiden, ob wir einige Verbesserungen erreichen und den so gefundenen Kompromiss mittragen würden
oder ob wir uns verweigern. Wir haben uns für ersteres entschieden.
Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetz und dem Änderungsantrag zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDPLandtagsfraktion war und ist überzeugt, dass die vollautomatische Müllsortierung zu weit höheren Recyclingquoten führt als die bisherige manuelle, sie umweltfreundlicher und für die Haushalte auf Dauer komfortabler und billiger ist.
Wir haben uns deshalb vor drei Jahren für den Landeszuschuss zu dem Versuch in Mertesdorf eingesetzt. Der
Zuschuss wurde gewährt. Wir haben ein Recht auf Information.
Es erstaunt mich, dass in nicht öffentlicher Sitzung nur in Mertesdorf die Ergebnisse vorgestellt wurden. Aus zwei Besichtigungen weiß ich: Wie in anderen untersuchten Restmüllmengen, so fand sich auch in Trier im Restmüll pro Einwohner mehr Wiederverwertbares, insbesondere Kunststoffe, als im Gelben Sack. Das bestätigt den Stellenwert des Recyclings aus der Restmüllfraktion.
Das Ergebnis des Versuchs der gemeinsamen Sortierung von Verpackungsmüll und Restmüll in Trier könnte laut Presse die Existenz des Gelben Sackes infrage stellen. Die Sortierung habe funktioniert. Die Wertstoffe konnten aussortiert werden.
Es ist nicht die Rede davon, dass sie verkauft werden konnten. Der Wiederverkaufswert des Granulats ist von seiner Reinheit abhängig. Es könne also durchaus sein, dass die Verrottung die Qualität der Kunststoffe zu stark gemindert hat. Zumindest ist die Verrottung unnütz.
Es lohnt sich an dieser Stelle, ins Ausland zu schauen. Dort läuft die vollautomatische Sortierung von frischem Hausmüll, Restmüll und Leichtverpackung auf aus Rheinland-Pfalz stammenden Anlagen in Alltagsroutine. Die modernste Anlage steht auf Zypern. Aber auch in Italien und Spanien stehen vollautomatische Anlagen.
Derzeit bringen dort PET-Flaschen-Granulate 200 Euro pro Tonne, Folien 50 bis 80 Euro pro Tonne, unabhängig davon, ob sie aus Restmüll oder Leichtverpackungsmüll vollautomatisch sortiert wurden.
Im Ausland ist längst bewiesen, dass es heute nicht mehr sinnvoll ist, noch zwischen Verpackungsmüll und Restmüll zu unterscheiden und getrennt zu sammeln. Sinnvoll ist es nur, trockenen und feuchten Müll zu trennen. Sinnvoll ist natürlich die getrennte Sammlung von Glas und aus Qualitätsgründen von Pappe, Papier und Kartons.
Es können Recyclingquoten von bis zu 40 % erreicht werden. Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechtes sieht in einer fünfstufigen Hierarchie ausdrücklich die Priorität von Recycling vor Verbrennung vor. Die Wertstofftonne wird dabei ausdrücklich erwähnt. In Bezug auf das Einsammeln und Sortieren wird die Neufassung des Gesetzes viel neutraler sein als das bisherige.
In Kassel ist gerade ein Versuch zu Ende gegangen, bei dem die Haushalte ihren Müll nur in nass und trocken trennen. Die Bürger dort sind mit dieser Vereinfachung sehr zufrieden und möchten sie behalten. Auch bei uns versteht kein Mensch, warum er ein und dasselbe Material als Flasche in die Gelbe Tonne und als Badeentchen in die Schwarze Tonne werfen soll. Die Ergebnisse aus Mertesdorf, soweit sie uns zugänglich sind, und der Blick ins Ausland bestätigen die stets vorgetragene Haltung der FDP: Wir haben zu viele Tonnen. –
Von der Landesregierung wünschen wir uns, dass sie dafür sorgt, dass die in nicht öffentlicher Veranstaltung vorgestellten Ergebnisse veröffentlicht werden,
und sie für Rheinland-Pfalz vorbereitet, dass auch bei uns die Müllbehandlung einfacher, komfortabler und gleichzeitig ressourcenschonender und umweltfreundlicher und auf Dauer auch billiger mit weniger Tonnen wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Conrad, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass sie klargestellt haben, dass für Sie die Unterbringung der Wertstoffe am Markt ein Ziel war. Ich muss gestehen, ich sortiere genauso wie Sie. Aber es leuchtet anders einfach nicht ein.
Die Nutzung einer Wertstofftonne ist in Deutschland derzeit nur unter dem DSD-Monopol möglich. In Deutschland wird sie nicht wahrgenommen, im europäischen Ausland interessanterweise aber sehr wohl. Dort hat man ebenfalls duale Systeme. Nur nehmen es die Leute dort mit dem Sortieren nicht so genau. Deshalb ist es dort für das duale System interessant, Restmüll aufzukaufen und automatisch sortieren zu lassen oder auch die automatisch sortierten Wertstoffe aufzukaufen.
Herr Henter und Herr Maximini, wenn Sie meinen, der Markt gebe es derzeit nicht her, sage ich Ihnen: Sie sind nicht informiert. Ich habe bewusst gesagt, dass derzeit Preise von 200 Euro für PET und von 50 bis 80 Euro für Folien erzielt werden: mit Materialien aus Zypern, aus Italien, aus Polen und aus Spanien. Rundherum ist man – wie gesagt, mit Technik aus Rheinland-Pfalz – schon einen Schritt weiter.
Dass Metalle aussortiert werden können, ist nicht sehr erstaunlich. Die kann man überall mit einem Magneten aussortieren. Es gibt keine Anlage, in der nicht mit Magneten Metalle aussortiert werden.
Holz auszusortieren ist witzlos, weil es gut in die heizwertreiche Fraktion passt. Herr Maximini, ich habe mich schon über Ihre Formulierung amüsiert, unser Antrag sei nicht aktuell, weil er zu sehr in die Zukunft gerichtet sei. Diese Formulierung finde ich schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ausein- andersetzung zwischen Bund und Ländern betrifft die Frage, ob die Zustimmung im Bundesrat zu Veränderungen der Laufzeit von Atomkraftwerken nötig ist oder nicht. Das ist eine juristische Frage, um die es – Herr Weiner hat es angedeutet – schon einmal ging, nur mit umgekehrten Vorzeichen. Auch damals ging es um die Veränderung der Laufzeiten, allerdings nur um die Ver
kürzung. Damals war die rot-grüne Bundesregierung der Ansicht, dass der Bundesrat nicht gefragt werden müsse.
Die SPD war damals der Ansicht, dass das Thema nicht zustimmungspflichtig ist. Die Zuständigkeiten des Bundesrats in dieser Frage sind aber seither nicht geändert worden. Die Interpretation der Rechtsfrage durch die SPD scheint jeweils so zu sein, wie es gerade passt. Herr Langner hat wunderbar gesagt, dass gerade die Ministerpräsidenten, die damals fanden, dass man nicht fragen müsse, jetzt finden, dass man fragen müsse.
Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Was ist das für ein Rechtsverständnis?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass das Thema auf der Tagesordnung steht, ist wieder nur ein durchsichtiges Manöver, um zum x-ten Mal auf Ihr Lieblingsthema zu kommen. Dazu ist alles schon wiederholt gesagt worden. Es gibt überhaupt nichts Neues. Auch das, was Herr Langner sagte, war nicht sehr neu. Außerdem wird das Ganze in Berlin zur Genüge diskutiert.
Wir haben kein Atomkraftwerk. Am Verwaltungsaufwand des Landes Rheinland-Pfalz, der vielleicht ein Aufhänger für die juristische Frage sein könnte, ändert sich ohnehin nichts, weil wir kein Atomkraftwerk haben. Hätten zunächst Rot-Grün und anschließend Schwarz-Rot besser für die Endlagerung gesorgt und sich mit diesem Problem beschäftigt, könnten Sie jetzt wenigstens ordnungsgemäß abwickeln.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrte Frau Conrad, ich muss doch Ihre Behauptung entschieden zurückweisen, die Atomkraft stünde bei uns an erster Stelle. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen.