Protocol of the Session on November 18, 2010

..................................................................................................................................... 6029 Abg. Brandl, CDU:............................................................................................................................. 5970, 5973 Abg. Dr. Altherr, CDU:................................................................................................................................. 6008 Abg. Dr. Schmitz, FDP:.................................................................................................. 6013, 6019, 6025, 6030 Abg. Dröscher, SPD:......................................................................................................................... 6012, 6014 Abg. Eymael, FDP:.............................................................................................. 5960, 5962, 5986, 5990, 5998 Abg. Frau Anklam-Trapp, SPD:............................................................................................... 5959, 5961, 5963 Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD:..................................................................................................... 5969, 5973 Abg. Frau Dickes, CDU:.............................................................................................................................. 5994 Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU:................................................................................................. 5964, 5966, 5967 Abg. Frau Leppla, SPD:............................................................................................................................... 5991 Abg. Frau Morsblech, FDP:........................................................................................... 5968, 5972, 5973, 5995 Abg. Frau Sahler-Fesel, SPD:........................................................................................................... 6017, 6024 Abg. Frau Schäfer, CDU:................................................................................................................... 5960, 5962 Abg. Frau Schellhaaß, FDP:.................................................................................................... 5977, 5983, 6001 Abg. Frau Schneider, CDU:........................................................................................... 5957, 5959, 5961, 5963 Abg. Frau Thelen, CDU:................................................................................................ 5967, 6016, 6022, 6024 Abg. Fuhr, SPD:........................................................................................................................................... 5995 Abg. Hartloff, SPD:............................................................................................................................ 5956, 6031 Abg. Hoch, SPD:................................................................................................................................ 5985, 5989 Abg. Kessel, CDU:....................................................................................................................................... 6011 Abg. Klöckner, SPD:.................................................................................................................................... 6006 Abg. Kuhn, FDP:.......................................................................................................................................... 6009 Abg. Lammert, CDU:................................................................................................................................... 5992 Abg. Langner, SPD:................................................................................................................. 5975, 5981, 6001 Abg. Licht, CDU:.................................................................................................. 5961, 5963, 5984, 5989, 5997 Abg. Pörksen, SPD:..................................................................................................................................... 6002 Abg. Puchtler, SPD:................................................................................................................. 5954, 5956, 5957 Abg. Schneiders, CDU:................................................................................................................................ 6004 Abg. Sippel, SPD:........................................................................................................................................ 5998 Abg. Strutz, FDP:........................................................................................................... 5964, 5966, 5992, 6005 Abg. Weiner, CDU:.................................................................................................................. 5976, 5982, 6000 Beck, Ministerpräsident:.............................................................................................................................. 6026 Bruch, Minister des Innern und für Sport:................................................................................ 5964, 5966, 5967 Dr. Klär, Staatssekretär:.............................................................................................................................. 6009 Dr. Kühl, Minister der Finanzen:.............................................................................................. 5954, 5956, 5957 Frau Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur:.................................. 5971, 5974, 5993 Frau Conrad, Ministerin für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz:............................................. 5978, 5999 Frau Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen:...................... 6014, 6020, 6023 Hering, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:.............. 5958, 5959, 5960, 5961, 5962....................................................................................................................................... 5963, 5987, 5990, 5996 Lewentz, Staatssekretär:................................................................................................................... 5993, 6005

...........................................5971, 5972, 5973, 5974, 5975, 5976, 5977, 5978, 5991.....................................................................................5992, 5993, 5994, 5995, 5996, 5997, 5998, 5999, 6000....................................................................................................................................... 6001, 6030, 6031, 6032 Vizepräsident Schnabel:..............................................5981, 5982, 5983, 5984, 5985, 5986, 5987, 5989, 5990.....................................................................................5991, 6017, 6019, 6020, 6022, 6023, 6024, 6025, 6026..................................................................................................................................................................... 6029 Vizepräsidentin Frau Klamm:......................................5954, 5956, 5957, 5958, 5959, 5960, 5961, 5962, 5963.....................................................................................5964, 5966, 5967, 5968, 5970, 6002, 6004, 6005, 6006.........................................................................................................6008, 6009, 6010, 6012, 6013, 6014, 6016

102. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 18. November 2010

Die Sitzung wird um 09:30 Uhr von Vizepräsidentin Frau Klamm eröffnet.

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich eröffne die 102. Plenarsitzung des Landtags RheinlandPfalz.

Entschuldigt sind für heute die Abgeordneten Dr. Peter Enders und Ulla Schmidt. Ministerpräsident Beck wird zwischen 11:30 Uhr und 12:30 Uhr wegen des Besuchs des Premierministers der Republik Belarus, Weißrussland, nicht anwesend sein. Herr Staatsminister Karl Peter Bruch nimmt an der Innenministerkonferenz in Hamburg teil. Herr Staatsminister Hering wird um 16:30 Uhr einen Termin wahrnehmen müssen. Herr Staatsse- kretär Stadelmaier nimmt an der CdS-Besprechung in Berlin teil, und Herr Staatssekretär Ebling befindet sich auf der Amtschefkonferenz in Bonn.

(Baldauf, CDU: Warum sind wir dann da? Was ist das für ein Witz!)

Entschuldigung, Herr Baldauf, Sie haben dies nur zur Kenntnis zu nehmen.

(Baldauf, CDU: Was habe ich? Ein bisschen freundlicher! – Weitere Zurufe von der CDU)

Sie haben zur Kenntnis zu nehmen, was ich dem Parlament soeben mitgeteilt habe. Es wäre vielleicht ganz gut, wenn etwas mehr Ruhe und Gelassenheit in diesem Haus eintreten würde.

(Baldauf, CDU: Das gilt vor allem für die Präsidentin! – Frau Kohnle-Gros, CDU: Gleichfalls!)

Ich möchte Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Ich begrüße den Beirat für Integration und Migration aus dem Landkreis Mayen-Koblenz sowie Mitglieder der Jugendfeuerwehr aus Weißenthurm. Darüber hinaus begrüße ich Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 123. Mainzer Landtagsseminar. Seien Sie herzlich willkommen in Mainz!

(Beifall im Hause)

Wir kommen nun zu Punkt 15 der Tagesordnung:

Fragestunde – Drucksache 15/5141 –

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Mündlichen Anfragen Nummern 3 und 4 das Thema „UNMenschenrechtsbericht zu Ruanda“ behandeln. Sofern sich kein Widerspruch erhebt, schlage ich Ihnen vor, diese beiden Mündlichen Anfragen gemeinsam aufzurufen.

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hans Jürgen Noss und Frank Puchtler (SPD), Eigenes Hebesatzrecht der Kommunen bei der Einkommensteuer – Nummer 1 der Drucksache 15/5141 – betreffend, auf.

Herr Kollege Puchtler trägt die Fragen vor.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung ein solches kommunales Hebesatzrecht mit Blick auf die Gesundung der kommunalen Finanzen?

2. Welche Wirkungen wären davon nach der Beurteilung der Landesregierung mit Blick auf die soziale Lage und ihre Entwicklung insbesondere in größeren Städten im Unterschied zu deren Umlandgemeinden zu erwarten?

3. Wie beurteilt die Landesregierung den mit dem vorgeschlagenen kommunalen Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer verbundenen Verwaltungsaufwand?

4. Wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund eine Beibehaltung der Gewerbesteuer und die Möglichkeit ihrer Weiterentwicklung im Sinne einer verringerten konjunkturbedingten Schwankung ihres Aufkommens?

Vielen Dank, Herr Kollege Puchtler. Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Dr. Kühl.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Ursprünglich wollte die Bundesregierung in der Gemeindefinanzkommission die Gewerbesteuer abschaffen und durch ein Hebesatzrecht an der Einkommensteuer ersetzen. Dieser Vorschlag wurde eingehend in der Kommission geprüft und aus vielerlei Gründen als höchst problematisch angesehen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesfinanzminister den kommunalen Spitzenverbänden in einem Gespräch am 3. November zugesagt, die Gewerbesteuer unverändert beizubehalten. – Darüber, ob diese Zusage die heutige Koalitionsrunde überstehen wird, gebe ich keine Prognose ab. Der eine oder andere hat vielleicht schon das „Handelsblatt“ von heute gelesen, und es scheint wieder Bewegung in die Runde zu kommen, sodass diese Zusage nicht aufrechterhalten wird.

Gleichzeitig wollte der Bundesfinanzminister zusätzlich die Einführung eines kommunalen Hebesatzrechtes in der Einkommensteuer in engen Grenzen einführen, also

parallel zur Beibehaltung der Gewerbesteuer, bzw. er wollte diesen Vorschlag prüfen.

Ich komme nun zu den Fragen im Einzelnen.

Zu Frage 1: Es handelt sich weder um einen neuen noch um einen originellen Vorschlag. Vor allen Dingen handelt es sich auch bei dem kleinen Hebesatzrecht um einen problematischen Vorschlag, und dies aus mehreren Gründen:

Fest steht, dass der Vorschlag des Bundesfinanzministers im Ergebnis den Kommunen den Schwarzen Peter für notwendige Steuererhöhungen zuschiebt. Der Bund kann sein Versprechen, keine Steuern anzuheben, besser einhalten, wenn die Kommunen ein eigenes Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer erhalten. Bei künftigen Beschwerden der Städte über zu hohe Ausgaben – etwa im Bereich der Soziallasten – wird es dann vonseiten des Bundes heißen: Ihr könnt eure Einkommensteuer-Hebesätze entsprechend anheben. – In ähnlicher Weise könnte man, wenn man denn doch noch Steuersenkungen durchführen möchte – dies ist das eine oder andere Mal vonseiten der Regierung zu hören –, die Kommunen, die dadurch Einnahmenausfälle beklagen, ebenfalls auf die Möglichkeit verweisen, die Hebesätze anzuheben.

Wenn strukturschwache Städte und Gemeinden mit Finanzierungsdefiziten ihre Haushaltslücken mit dem neuen Instrument schließen wollen oder müssen, weil die Kommunalaufsicht dies von finanzschwachen Kommunen verlangen muss, wird tendenziell der höchstmögliche Hebesatz anzuwenden sein. Dies wird die Strukturschwäche dieser Kommunen eher noch verstärken, weil einkommenstarke Bürger tendenziell abwandern oder erst gar nicht zuziehen werden.

Darüber hinaus wird das bislang überwiegend aus internationalen Steuerparadiesen bekannte Phänomen sogenannter fingierter Wohnsitze eine neue Dimension erreichen. In Kommunen mit niedrigen Hebesätzen dürfte es sich für Bezieher höherer Einkommen lohnen, beispielsweise über die Anmietung eines kleinen Appartements nachzudenken, das man bei den Steuerbehörden als Wohnsitz angeben könnte. Die Landesregierung sieht keinen Vorteil darin, Anreize für die Einrichtung von Steueroasen in Deutschland zu schaffen.

Zu Frage 2: Welche Städte und Gemeinden haben heute im Regelfall mit starken Haushaltsproblemen zu kämpfen? – Es sind diejenigen Gemeinden mit hoher Arbeitslosigkeit, diejenigen Gemeinden mit einem hohen Anteil einkommenschwacher Einwohner und mit hohen Sozialleistungen. Diese Kommunen werden als erste gezwungen sein, die neuen Möglichkeiten eines Einkommen- steuer-Hebesatzes vollständig auszureizen. Die bislang noch in solchen Kommunen wohnenden, einkommenstärkeren und zumeist auch mobileren Bürger werden dieser Einkommensteuerbelastung ausweichen können. Sie können möglicherweise in reichere Umlandkommunen umziehen. Dort kommt man mit geringeren Hebesätzen aus, unter anderem, weil es weniger Sozialausgaben zu finanzieren gibt. Je mehr Umzüge von einkommenstarken Bürgern die Steuerbasis in reichen Gemeinden stärken und je mehr Fortzüge die Steuerba

sis in den armen Kommunen schwächen, desto weiter öffnet sich die Schere.

Meine Damen und Herren, insgesamt betrachtet werden auf die Dauer überwiegend einkommenschwache Bürger die hohen Hebesätze tragen, während wohlhabendere, einkommenstärkere Bürger in reicheren Gemeinden niedrigere Hebesätze genießen. Damit wird die progressive Belastung der Einkommensteuer über den Zeitablauf ausgehebelt. Dann ist es eben nicht mehr so, dass die einkommenschwächeren Bürger automatisch einen kleineren Anteil ihres Einkommens als die einkommenstärkeren an Steuern abzuführen haben.

Zu Frage 3: Die Arbeiten in der Gemeindefinanzkommission zeigen, die große Lösung beim Hebesatzrecht, also das Hebesatzrecht an der Einkommensteuer anstelle der Gewerbesteuer, ist nur zum Preis eines extrem hohen bürokratischen Aufwandes administrierbar. Die kleine Lösung würde zwar weniger kompliziert, aber deutlich bürokratischer als das, was wir heute haben.

Um die Schwierigkeiten der Administrierbarkeit bei einem Hebesatzrecht deutlich zu machen, möchte ich Ihnen ein Fallbeispiel aus der Arbeitsgruppe „Administrierbarkeit“ der Gemeindefinanzkommission nennen. Ich glaube, das ist das Lieblingsbeispiel meines Kollegen Fahrenschon in Bayern. Es ist folgender Fall: Ein Steuerberater ist in München bei einem Unternehmen angestellt, also nicht selbstständig. Er betreibt in Freising, am Zweitwohnsitz, nebenberuflich eine Steuerberatungspraxis, also selbstständig. Seine Frau unterhält am Familienwohnsitz am Ammersee ein Gestüt, Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft. Dort wohnen auch seine drei Kinder. Für seine Altersversorgung bespart er einen Riester-Vertrag. Er hat Geld als Kommanditist bei einer Publikums KG angelegt – gewerbliche Einkünfte – und ist Mitglied einer politischen Partei, also Abzug als Spende von der Einkommensteuer.

Das ist heute schon kein pflegeleichter Fall, aber das wird die Finanzverwaltung bei einem Einkommensteuerhebesatz, der in diesen vier oder fünf betroffenen Kommunen durchaus unterschiedlich sein kann, zur Verzweiflung bringen.

Zu Frage 4: Die Beibehaltung der Gewerbesteuer ist derzeit sinnvoll. Ein unmissverständliches Signal ist die einvernehmliche und mit Nachdruck vorgetragene Position der drei kommunalen Spitzenverbände sowohl auf Bundesebene als auch hier in Rheinland-Pfalz, wonach die Gewerbesteuer unangetastet bleiben soll. Eine kommunale Steuerreform gegen die Kommunen – davon ist die Landesregierung fest überzeugt – wäre per se zum Scheitern verurteilt.

Im Zuge der Unternehmensteuerreform der Großen Koalition wurden in deutlichem Umfang die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer ausgeweitet, unter anderem, um die Konjunkturabhängigkeit zu vermindern. Diese Hinzurechnungen, also bei Zinsen und Mieten, wurden dann allerdings durch das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz der amtierenden Koalition teilweise wieder mit dem Ergebnis zurückgeführt, dass die Konjunkturreagibilität, die Konjunkturabhängigkeit, wieder verstärkt worden ist.

Durch eine Wiedereinbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer könnte zum Beispiel bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze oder der Steuermessbeträge die Gewerbesteuer im Konjunkturzyklus aufkommensneutral, aber weniger konjunkturreagibel, also mit weniger Ausschlägen, ausgestaltet werden. Ich messe dem zugegebenermaßen derzeit politisch keine Chance bei.

Ansonsten darf man trotz der konjunkturbedingten Volatilität des Gewerbesteueraufkommens den aus kommunaler Sicht klaren Vorteil der Gewerbesteuer nicht übersehen. Sie zeigt eine besondere Wachstumsdynamik, entwickelt sich also im Aufkommen mittel- und langfristig deutlich überproportional zum Aufkommen der Einkommensteuer.

Im langjährigen Durchschnitt hat sich die Gewerbesteuer daher für die Kommunen als ertragreiche und verlässliche Einnahmequelle erwiesen. Meine Damen und Herren, dies ist wiederum ein Garant dafür, dass sich die Kommunen um die Pflege dieser Einnahmequellen sehr sorgsam kümmern. Meine Damen und Herren, das ist das Interessenband zwischen Gewerbebetrieb und Standortgemeinde, das auf keinen Fall durchschnitten werden sollte und an dem auch die Unternehmen ein vitales Interesse haben sollten.

Danke schön.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Dr. Kühl. Gibt es Zusatzfragen? – Bitte schön, Herr Kollege Puchtler.

Herr Staatsminister, Sie hatten entsprechend den Verwaltungsaufwand genannt. Können Sie beurteilen, in welcher Relation der doch erhöhte Verwaltungsaufwand überhaupt zu eventuell vermehrten Einnahmen für die Kommunen stehen würde?

Das ist relativ schwer abzuschätzen. Ich habe gesagt, es ist unstreitig, dass im Status quo sowohl die große als auch die kleine Lösung mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist. Da natürlich insbesondere bei der großen Lösung, also Wegfall der Gewerbesteuer bei Einführung eines Hebesatzrechtes bei der Einkommen- steuer, die Hebesätze sehr weit nach oben gezogen werden könnten, kann schon damit gerechnet werden, dass das Aufkommen den Verwaltungsaufwand deutlich übersteigt.

Aber all die sozialen Verwerfungen, und zwar individuell und auch interkommunal zwischen strukturschwachen und strukturstarken Gemeinden, würden dadurch natürlich deutlich verschärft und verschlimmert werden.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Puchtler.