Olaf Wegner

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Menschen am Stream und auf der Tribüne! Uns allen ist die mangelnde Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention für Kinder in Deutschland bekannt – zumindest sollte sie das.
Einer der wesentlichen Gründe für die mangelnde Umsetzung ist die mangelnde Bekanntheit dieser Menschenrechtskonvention und deren Inhalte. Dieser Zustand ist im Jahre 2017, rund ein Vierteljahrhundert nach der Ratifizierung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte des Kindes, nicht mehr zu tolerieren.
Die Unkenntnis über die Menschenrechte der Kinder in Deutschland ist wirklich erschreckend. Im letzten Kinderreport der Deutschen Hilfswerks e. V. können Sie nachlesen, dass 85 % der Kinder und Jugendlichen sowie 86 % der Erwachsenen in Deutschland Kinderrechte nicht oder wenn, dann nur vom Namen her kennen. Ist es Ihnen allen eigentlich nicht peinlich, wenn Sachverständige Deutschland nicht umsonst als „Entwicklungsland in Sachen Kinderrechte“ bezeichnen?
Nordrhein-Westfalen muss endlich seine Verpflichtungen wahrnehmen und alles erdenklich Mögliche tun, um die verhängnisvolle Unwissenheit und die damit verbundene mangelnde Umsetzung der Menschenrechte für Kinder zu bekämpfen.
Dies, liebe Landesregierung, haben Sie durchaus erkannt. Das wissen Sie alles selber – aber wann wollen Sie in die konkrete Offensive gehen? Uns fehlen hier die konkreten Maßnahmen.
Dass noch nicht lange jedes Kind und jeder Jugendliche über seine Rechte informiert ist, ist das eine. Erschwerend kommt hinzu, dass auch Eltern und Fachkräfte aufgrund mangelnder Information die Kinderrechte immer noch zu wenig beachten. Wie sollen sie das auch, wenn sie selbst nicht ausreichend informiert sind? Denn nur wer sein Recht kennt, kann sich auch aktiv darauf berufen und es einfordern. Und nur wer die Rechte der Kinder und Jugendlichen kennt, kann diese achten.
Ohne hinreichende Informationen bleibt das Bewusstsein über die einzelnen Rechte auch bei Fachkräften unzureichend. Ohne informierte Erwachsene können aber auch nicht alle Kinder und Jugendlichen ihre einzelnen Rechte erfahren, geschweige denn sie erleben.
Nachdem sich der Landtag im vergangenen Jahr leider entschieden hat, dem Antrag der Piraten auf die Wiedereinsetzung eines bzw. einer unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen nicht zu folgen,
liegt diese Pflichtaufgabe der Informationsvermittlung nun bei der Landesregierung. Sie, liebe Landesregierung, müssen sich dieser Aufgabe und somit der Verantwortung stellen und Maßnahmen ergreifen, um der fatalen Unkenntnis in Bezug auf die Menschenrechte des Kindes entgegenzuwirken. Wann starten Sie, liebe Landesregierung, denn endlich ein Programm, um alle Menschen in Nordrhein-Westfalen über die Rechte der Kinder zu informieren und die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen?
Wann beginnen Sie damit, Kindern und Jugendlichen Informationen über ihre Rechte, Hilfsangebote und Beteiligungsmöglichkeiten leicht zugänglich zu machen und altersgerecht zu präsentieren? Wann stellen Sie sicher, dass die Aufklärung über die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein angemessener Teil der Ausbildung aller Fachkräfte wird, deren Handeln Kinder betrifft?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Landesregierung ihren Aufgaben nicht von alleine nachkommt, ist es unsere Pflicht als Parlament, sie dazu aufzufordern und in diesem Falle somit die Umsetzung der Menschenrechte für Kinder hier in Nordrhein-Westfalen voranzubringen.
Wir als Piratenfraktion treten heute zum wiederholten Male dafür ein, dass die Menschenrechte für Kinder nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch bekannt gemacht werden. Zum wiederholten Male treten wir dafür ein, dass jedes Kind und jeder Jugendliche entsprechend seines Entwicklungsstandes über alle seine Rechte informiert wird. Wir bitten Sie, dies auch zu tun und unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Menschen im Stream und auf der Tribüne! Das Thema der Abschiebung nach Afghanistan ist hochaktuell. Erst kürzlich wurden nach Deutschland geflüchtete Personen zurück in ein Kriegsgebiet abgeschoben. 26 Personen, die in Deutschland Schutz und Sicherheit gesucht haben, befinden sich jetzt in Afghanistan.
Ein Land, in dem die Regierung keine Kontrolle hat und gegen regierungsfeindliche Akteure kämpft, ist kein sicheres Land. Ein Blick auf die landesweit zunehmende eskalierende Gewalt in Afghanistan reicht aus, um zu begreifen, dass Rückführungen mit unkalkulierbaren Risiken für die Betroffenen verbunden sind. Ich möchte Ihnen hierzu einige Fakten nennen:
Die Hilfsorganisation der Vereinten Nationen in Afghanistan teilte mit, dass im ersten Halbjahr 2015
1.592 Zivilpersonen getötet und 3.329 verletzt wurden. 16 % davon wurden den afghanischen Sicherheitskräften und ihren Verbündeten zugerechnet.
Die Taliban greifen verstärkt zivile Ziele an. Im September 2015 brachten die Taliban den größten Teil der Provinz Kundus unter ihre Kontrolle.
Menschenrechtsverteidiger werden von verschiedenen Seiten bedroht, eingeschüchtert und gewaltsam angegriffen. Sie werden Opfer von Bombenanschlägen, Granatenangriffen und Morden, die von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren verübt werden. Auch hier gehen die Behörden den entsprechenden Fällen in der Regel nicht nach und ziehen die Täter nicht zur Rechenschaft.
Für Frauen, die sich am öffentlichen Leben beteiligen, ist das Risiko, Opfer von Gewalt und Diskriminierung zu werden, noch höher als für Männer, da man ihr Verhalten als Verstoß gegen kulturelle und soziale Normen betrachtet. Das Ministerium für Frauenangelegenheiten dokumentierte von April bis Dezember 2015 mehr als 4.000 Fälle von Gewalt gegen Frauen. Die Dunkelziffer ist extrem hoch; denn die unsichere Lage, wenig vertrauenswürdige Polizei- und Justizbehörden sowie traditionelle Vorstellungen hielten viele Opfer und ihre Angehörigen davon ab, Straftaten anzuzeigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind nur einige wenige Beispiele. Angesichts der geschilderten Menschenrechtssituation stellt sich wirklich die Frage, wie man ernsthaft daran denken kann, Afghanistan als sicheren Herkunftsstaat zu benennen und Menschen dahin abzuschieben. Aber jeder weiß: Hier wird getrickst. Wenn Afghanistan nicht als sicheres Herkunftsland durchgeht, dann müssen eben Teile des Landes als sicher erklärt werden.
Welche Folgen hat das für die Betroffenen? Die UN weist darauf hin, dass als verwestlicht wahrgenommene Personen angegriffen und zum Teil getötet werden.
Die zur Abschiebung ausgewählten Personen sind junge Menschen, die seit vielen Jahren hier leben und sozialisiert worden sind. Was das für jemanden bedeutet, der einen großen Teil seines Lebens hier verbracht hat, können Sie sich ja denken.
Wie ist die Position in unserem Parlament in Nordrhein-Westfalen? Wie verhält sich unsere Landesregierung? Mir ist das bislang nicht bekannt. Und, liebe Landesregierung, kommen Sie mir jetzt nicht damit, das sei eine reine Bundesangelegenheit. Sie können etwas tun.
Machen Sie von Ihrem Landesrecht Gebrauch, einen Abschiebestopp zu verhängen! Menschen, die hier Schutz benötigen, dürfen nicht abgeschoben werden. Stellen Sie sicher, dass in den nächsten Monaten keine Personen nach Afghanistan abgeschoben werden! Setzen Sie sich auf allen Ebenen dafür ein,
dass der Bundesminister die Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für Flüchtlinge aus Afghanistan ermöglicht! Wir müssen das Recht auf Asyl ernst nehmen und die Lage in Afghanistan ehrlich bewerten. Wir müssen aufhören, Menschen in Gefahr zu bringen.
Die Landtage von Schleswig-Holstein und Hessen haben einen Abschiebestopp nach Afghanistan beschlossen, in beiden Fällen mit den Stimmen der SPD und der Grünen. Der Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss auch nicht immer von der eigenen Fraktion sein. In Hessen hat man einem Antrag der Fraktion Die Linke zugestimmt. Ich hoffe, dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen, es Ihren Kollegen gleichtun und für diesen Antrag stimmen.
Abschiebungen nach Afghanistan sind fatal für die Rückkehrer und ihre Familien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, machen Sie sich bitte bewusst, dass Sie, wenn Sie heute nicht für einen Abschiebestopp nach Afghanistan stimmen, zumindest billigend in Kauf nehmen, dass Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden. Daraus resultierend nehmen Sie dann auch billigend in Kauf, dass diese Menschen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind und zum Teil getötet werden. Ob Sie damit leben können, müssen Sie entscheiden. Ich könnte es nicht. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Menschen im Stream und auf der Tribüne! Herr Peter Wenzel vom Zweckverband Katholische Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Essen beschrieb das Gesetz wie folgt. Ich zitiere:
„Das ist so, als ob meine Tante vor der Tür steht und voller Stolz eine Torte präsentiert, die sie zubereitet hat, und, wenn die Tür dann aufgeht, feststellt, dass die Besucherzahl nicht zu der Torte passt. Wenn man die Stücke aufteilt, ist das Problem nicht gelöst,...“
Das ist es auch, was wir hier heute erleben durften und wohl auch weiterhin erleben dürfen. Voller Stolz, der zum Teil schon grotesk wirkt, rechnen uns die regierungstragenden Fraktionen die Zutaten für die Torte vor und ignorieren dabei, vor blindem Selbstbewusstsein strotzend, dass die Torte nicht ausreicht.
Natürlich kritisiert niemand die Tante für ihre Torte, obwohl doch jedem bewusst ist, dass die Tante die Anzahl der Besucher und somit den Bedarf kennt.
Der Gesetzentwurf lässt keine Ansätze für eine dringende, notwendige und grundsätzliche Umgestaltung des Finanzierungssystems der Kindertagesbetreuung erkennen. Das ist es aber, was jetzt benötigt wird, statt einer vorübergehenden, fast schon symbolischen Verbesserung. Es braucht eine dauerhafte, auskömmliche und langfristige Regelung für die Kindertagesstätten, ja für die Kinder in diesem Land.
Die jetzt zusätzlich bereitgestellten Mittel können nicht die fatale Entwicklung der letzten Jahre kompensieren. Bestenfalls sorgen sie dafür, dass sich die finanzielle Situation der Kindertagesstätten weniger schnell verschlechtert.
Natürlich kann man eine weniger schnelle Verschlechterung immer als Verbesserung der Situation darstellen. Das hat aber trotzdem nicht zur Folge, dass die drohende Katastrophe nicht eintritt, sondern höchstens, dass sie verschoben wird.
Alle Sachverständigen waren sich einig, dass es in den nächsten Jahren zu weiteren Kitaschließungen kommen wird und dass das neue Gesetz höchstens die Anzahl der Kitaschließungen verringert.
Dass die KiBiz-Pauschalen seit Langem mit den tatsächlichen Entwicklungen der Betriebskosten immer weniger Schritt halten, wird von den Experten schon seit Jahren bemängelt. Das wussten Sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen. Die entsprechenden detaillierten Berechnungen waren schon vor zwei Jahren in den Stellungnahmen zur Anhörung vor dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend und vor dem Integrationsausschuss am 30. April 2014 nachzulesen.
Ja, Sie haben zusätzliche Mittel in das System gegeben: die Verfügungspauschale, die plusKITA-Finanzierung oder die zusätzliche Sprachförderung. Aber für die Träger bedeuten solche zusätzlichen Fördertöpfe doch nicht die gleiche Planungssicherheit. Sie sind außerdem mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden.
Es bleibt also dabei: Die derzeitige massive Deckungslücke in der Kindertagesbetreuung wird durch die Überbrückungsfinanzierung des Landes entlastet, aber nicht ausgeglichen, ja noch nicht einmal reduziert, sondern es wird lediglich das weitere Anwachsen der Deckungslücke verlangsamt.
Das alles ist und war bekannt. Und das alles hätte die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation des KiBiz schon im Jahre 2011 aufgezeigt.
Warum hat diese Evaluation nie stattgefunden? – Weil Sie genau wissen, liebe Landesregierung, dass Ihre hochgelobten Finanzmittel einfach nicht ausreichen.
Diese Evaluation hätte übrigens nicht nur die jährlichen Anpassungskoeffizienten untersucht, sondern auch die Bestimmung der notwendigen Personal- und sonstigen Betriebskosten insgesamt.
Sie hätte die wahren Probleme der Träger aufgezeigt: Welche Aufgaben sind in welchem zeitlichen Umfang in den vorgegebenen Arbeitszeiten zu erledigen? Welche pädagogischen Aufgaben sind in den
vergangenen Jahren durch erweiterte Bestimmungen im KiBiz insbesondere zum Bildungsauftrag hinzugekommen? Wie groß ist der damit verbundene erhöhte Zeitaufwand? Welche fachlichen Standards, insbesondere bezüglich der Personal-Kind-Relation sind in den Berechnungen hinterlegt? Und wie verhält sich dies zu den in der wissenschaftlichen Literatur formulierten Standards?
Das, meine Damen und Herren, sind die alltäglichen Realitäten, die in dem nun vorgebrachten Gesetzentwurf nicht berücksichtigt sind. Das geht somit völlig am Bedarf, man kann auch sagen: an der Wirklichkeit vorbei.
Die Torte – und sei sie noch so schön dekoriert und mit noch so viel Aufwand hergestellt –, diese Torte, Frau Ministerin Kampmann, reicht für die Kinder in Nordrhein-Westfalen einfach nicht aus. Es ist und bleibt eine Mogelpackung. Je mehr Sie sich dafür feiern, umso mehr wird es zu einer Mogelpackung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! „Mehrkindfamilien nicht im Stich lassen – Landesregierung muss familiengerechtes Bauen und Wohnen fördern, um Wohnungsnot zu bekämpfen!“ – ein schön klingender Titel für einen Antrag. Aber hält der Antrag auch, was der Klang des Titels verspricht?
Oberflächlich gelesen, mag man zu dem Schluss kommen, dass die Mehrkindfamilien im Mittelpunkt Ihres Antrags stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion. Doch wer den Antrag genauer liest, erkennt ganz schnell, dass es Ihnen gar nicht um die Mehrkindfamilien geht.
Dafür steht gerade im Beschlussteil Ihres Antrags zu vieles, bei dem der Bezug zur Förderung der Mehrkindfamilien einfach fehlt.
Man mag zu Ihren Forderungen stehen, wie man will. Aber gezielte Förderung von Mehrkindfamilien ist das definitiv nicht.
Denn zum größten Teil fordern Sie, mit der Gießkanne draufzuhalten und dabei zu hoffen, dass auch die Mehrkindfamilien etwas davon abbekommen.
Schauen wir uns einige der Forderungen genauer an! Die Landesregierung wird aufgefordert, beim geförderten Mietwohnungsbau die Wohnungsgröße der Mehrkindfamilien besonders zu berücksichtigen. – Klar, dagegen kann keiner etwas haben. Aber es ist vielleicht doch ein wenig dünn. Hier hätte ich mir Hinweise und Forderungen erwartet, wie das geschehen soll.
Als Nächstes fordern Sie, die Eigentumsförderung zu verdoppeln und den Eigenkapitalanteil bei der Eigentumsförderung von 15 auf 10 % zu senken. – Wo ist da die besondere Förderung der Mehrkindfamilien? Hier gilt bestenfalls das vorhin erwähnte Gießkannenprinzip.
Von dem langfristigen Finanzierungsrisiko will ich gar nicht reden, das Sie den Familien zumuten. Wer kann denn heute schon genau sagen, wie die Zinsen in zehn oder 15 Jahren sind? Und welche Familie weiß heute, wie dann ihre Einkommenssituation ist? Schon mal von der Immobilienkrise gehört, die vor gerade mal zehn Jahren zu einer massiven Weltwirtschaftskrise geführt hat? Vor diesem Hintergrund ist die Position der CDU zumindest oberflächlich, wenn nicht sogar gefährlich.
Anders Ihre dritte Forderung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sie ist die einzige konkrete Forderung in Ihrem Antrag, um gezielt Mehrkindfamilien beim Bauen finanziell zu unterstützen. So weit, so gut.
Aber man darf dabei nicht übersehen, dass die große Mehrheit der zur Miete wohnenden Familien davon nicht profitieren würde. Damit wäre das mal wieder eine klassische Förderung von Menschen, denen es sowieso schon vergleichsweise besser geht als der Mehrheit, die überhaupt nicht erst in die Verlegenheit kommt, jemals in den eigenen vier Wänden zu leben.
Aber das war es dann auch schon. Denn sofort kommt wieder der Ruf nach der Gießkanne: die Absenkung der Grunderwerbsteuer.
Zu dieser Forderung mag man – aus welchen Gründen auch immer – stehen, wie man will. Aber gezielte Förderung und Unterstützung von Mehrkindfamilien ist das nicht.
Kommen wir zu den letzten beiden Forderungen in Ihrem Antrag! Beide haben zwar die Mehrkindfamilien im Fokus, doch ist die eine völlig unkonkret: Die Mehrkindfamilien stärker in den Blick nehmen. – Das war es schon? Das ist ein bisschen wenig.
Die letzte Forderung, einen Wettbewerb für familienfreundliches Wohnen auszuloben, wirkt im Zusammenhang mit den anderen Forderungen irgendwie hilflos und bemüht, noch einmal einen Bezug zur Überschrift herzustellen.
Vor uns liegt leider kein ernst gemeinter Diskussionsbeitrag mit Lösungsvorschlägen zur Verbesserung
der Wohnungssituation von Mehrkindfamilien, sondern einfach Vorwahlkampf. Den braucht eigentlich kein Mensch. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Je mehr man sich mit dem vorliegenden Antrag und den Hintergründen beschäftigt, umso eher kommt man zu dem Schluss, dass die Abgabenverordnung gar nicht der Kern des Problems ist, sondern die stetig zunehmende Ökonomisierung – sprich: Kommerzialisierung – der Freien Wohlfahrtspflege in den letzten 25 Jahren. Sicherlich, diese Kommerzialisierung ist und war nie im Interesse der Freien Wohlfahrtspflege, sondern wurde ihr durch die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen aufgezwungen.
Was ganz wichtig ist: Diese Kommerzialisierung war auch nie im Interesse der Menschen, die auf die Hilfe der Freien Wohlfahrtspflege angewiesen sind. Die Kommerzialisierung des Sozialen war stattdessen immer im Interesse derer, die sich im sozialen Bereich wirtschaftliche Gewinnmöglichkeiten für Unternehmer wünschen. Am weitesten fortgeschritten ist diese Kommerzialisierung in den Bereichen Rettungsdienste, Krankenhäuser und in der gesamten Altenpflege, sowohl ambulant als auch stationär.
Das hat zur Folge, dass Unternehmer der Freien Wohlfahrtspflege in den Bereichen Rettungsdienste, Krankenhäuser und Pflege den gleichen Zwängen und Risiken unterliegen wie gewinnorientierte Unternehmen, allerdings nicht die gleichen finanziellen Planungsmöglichkeiten besitzen wie diese. Das wird von der Freien Wohlfahrtspflege natürlich als ungerecht empfunden, und das ist es auch.
Traurig ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass sich die Freie Wohlfahrtspflege scheinbar damit abgefunden hat, immer mehr unter wirtschaftlichen Zwängen und Risiken arbeiten zu müssen. Eine Ausnahme ist hier Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der den Einzug des Neoliberalismus im Sozialen, der durch Rot-Grün in den 1990erJahren eingeleitet wurde, immer wieder anprangert.
Doch die Mehrheit in der Freien Wohlfahrtspflege scheint sich damit abgefunden zu haben oder hat einfach kapituliert. Denn statt die Abkehr von der Kommerzialisierung ihrer Aufgabenbereiche zu verlangen, fordert die Freie Wohlfahrtspflege mehr Möglichkeiten, gewinnorientiert arbeiten zu können, um mit diesen Gewinnen dann – so die Argumentation – andere notwendige Projekte, Einrichtungen usw. querzusubventionieren.
Doch wollen wir das? Wollen wir wirklich, dass Unternehmen der Freien Wohlfahrtspflege gezwungen sind, als gewinnorientierte Unternehmen zu agieren?
Ist es nicht eher Aufgabe der Politik, ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Freie Wohlfahrtspflege ihre Aufgaben wahrnehmen kann, ohne gewinnorientiert agieren zu müssen?
Je mehr ein gemeinnütziges Unternehmen wirtschaftlichen Zwängen und Risiken ausgesetzt ist, umso eher wird es sein Handeln am Wirtschaftlichen und nicht am Sozialen ausrichten – eine Entwicklung, die, wie schon gesagt, besonders stark im Bereich der Rettungsdienste, Krankenhäuser und Pflege vorangeschritten ist.
Das hat in diesen Bereichen dazu geführt, dass sich die Bedingungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege sowohl für das Personal als auch für die Patienten bzw. Bewohner verschlechtert haben, weil sie sich in ihrem Planen und Handeln immer mehr den gewinnorientierten Unternehmen anpassen mussten und müssen.
Jetzt mag Ihr Vorschlag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, ein Pflaster sein, welches einige finanzielle Probleme und Unsicherheiten bei der Freien Wohlfahrtspflege lindert, und die Chancen, in Konkurrenz zu gewinnorientierten Unternehmen zu bestehen, verbessert. Doch auch hier wieder die Frage: Wollen wir das? Wollen wir, dass Unternehmen der Freien Wohlfahrtspflege mit gewinnorientierten Unternehmen in Konkurrenz stehen und das Soziale dadurch an Priorität verliert? – Für die Piraten kann ich sagen, dass wir das nicht wollen.
Jetzt ist uns allerdings auch klar, dass die derzeitigen Umstände gemeinnützige Unternehmen dazu zwingen, für die Gesellschaft notwendige Geschäftsbereiche aufzugeben bzw. gar nicht erst zu eröffnen. Daher haben wir bei aller Kritik doch eine gewisse Sympathie und vor allem Verständnis für die Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege, die Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, ja als Grundlage für Ihren Antrag genommen haben.
Doch die ganze Problematik und Fragestellung von wegen Gewinnorientierung versus Gemeinnützigkeit ist viel zu komplex, um hier im Plenum innerhalb einer halben Stunde abschließend behandelt zu werden. Schade – das wären sicherlich interessante Gespräche, Anhörungen und Debatten in den Ausschüssen gewesen. Aber so kann ich meiner Fraktion nur empfehlen, sich bei der direkten Abstimmung des Antrags zu enthalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Menschen am Stream und auf der Tribüne! Zuerst möchte ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, für diesen Antrag danken. Sie haben darin – wenn auch übertrieben akribisch, so doch in fleißiger Arbeit – dargelegt, wie mangelhaft die Menschenrechte der Kinder in diesem Land umgesetzt und geachtet werden.
Sicher, Sie haben jedes Mal angemerkt, was das Land, also Sie bzw. die Landesregierung, schon getan hätten. Aber es lässt sich selbst in Ihrem Antrag nicht verbergen, dass vieles nicht wirklich umgesetzt worden ist. Das sagen Sie – das möchte ich ausdrücklich anerkennen – in Ihrem Text ganz deutlich. Ich zitiere:
„Nüchtern betrachtet muss festgestellt werden, dass die UN-KRK in zahlreichen Bereichen unzureichend umgesetzt und noch immer zu wenig bekannt ist.“
Denn das, was bisher von Ihnen umgesetzt wurde, sind in der Hauptsache Projekte, Modelle, runde Tische, Kampagnen und endlose Gesprächsschleifen.
Wir, die Piratenfraktion, haben schon mehrere und vor allem konkrete Gesetzentwürfe, Gesetzesänderungen und Anträge gestellt, die eine wirkliche und dauerhafte Umsetzung der Menschenrechte der Kinder in Nordrhein-Westfalen befördern würden.
Ich erinnere hier an die Anträge mit konkreten Vorschlägen zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes, an die Anträge, in denen wir die wirkliche Umsetzung der Menschenrechte der Kinder gefordert haben, und
an die, in denen wir die konkrete Informationsvermittlung über den Inhalt der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte der Kinder gefordert haben. Nur haben Sie diese Anträge, wie häufig, mit leicht überheblichem Unterton abgewiesen und weiterhin auf Eigenlob gesetzt.
Eigenlob ist in Ihrem Antrag ja auch wieder versucht worden. Es klingt diesmal allerdings doch ein bisschen kleinlaut. Vielleicht möchte ich Ihnen auch deswegen für den 15-seitigen Antrag danken. Denn erst jetzt, wo Sie sich einmal umfassend mit den Menschenrechten der Kinder und deren Umsetzung und Achtung auseinandergesetzt haben, fällt auch Ihnen auf, dass Sie zu wenig getan haben. Ihr Eigenlob wirkt plötzlich bemüht und bleibt im Antrag selbst im Halse stecken.
So liest man in Ihrem Antrag davon, dass dies noch vorgesehen ist, jenes geprüft wird, das eine Projekt hier, das andere dort unterstützt wird oder wieder ein Modell finanziert wird, Verbesserungen diskutiert werden müssen oder sogar schon diskutiert werden. Sogar ein Ausführungsgesetz zum SGB VIII von 2004 wird herangezogen.
Die Liste Ihrer Absichtserklärungen, garniert mit kleinen Projekten, Dialogen und Vorhaben, lässt sich durchaus weiterführen. Aber das kann ja jeder dank Ihrer Fleißarbeit im Antrag noch einmal nachlesen.
Ich will jedoch die Prosa in Ihrem Antrag auch nicht zu ernst nehmen. Was letztlich wichtig ist und seine Wirkung erzielen soll, ist der Teil Ihres Antrags, in dem Sie die Landesregierung auffordern.
Sie fordern beispielsweise dazu auf, kommunale Ombudschaften langfristig und nachhaltig zu unterstützen. Wir hatten damals schon gefordert, die Ombudschaft NRW zu unterstützen; Sie wollten das erst einmal einer Prüfung unterziehen.
Weiter fordern Sie auf, Sorge dafür zu tragen, dass die UN-Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen einen höheren Bekanntheitsgrad erlangen. Das hatten auch wir schon mehrfach gefordert; Sie hielten den Bekanntheitsgrad bisher für ausreichend.
Bis hierhin fordern Sie in Ihrem Antrag zumindest relativ Konkretes, aber es bleibt nicht verborgen, dass es trotz Eigenlobs bei Weitem nicht ausreicht. Doch im Weiteren ist wieder nur von Erörtern, Prüfen, Berichten, Fördern, wieder Prüfen, wieder Unterstützen und wieder von kurzlaufenden Projekten und einzelnen Modellen die Rede. Und dann kommt das, was häufig kommt. Sie fordern am Schluss Ihres Antrags die Bundesregierung auf, die Rechte der Kinder und
Jugendlichen im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention durchzusetzen.
Mensch, machen Sie es doch selber! Machen Sie es hier in Nordrhein-Westfalen, und machen Sie es für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land!
Da Sie jetzt vieles, wie in Ihrem Antrag formuliert, in Zukunft, also im letzten Jahr sehr wahrscheinlich, noch auf den Weg bringen möchten, frage ich mich, warum Sie in den letzten vier Jahren so wenig Konkretes für die Menschenrechte der Kinder auf den Weg gebracht haben. Aber vielleicht können wir das ja noch alle gemeinsam tun.
Wir Piraten werden auf jeden Fall nicht lockerlassen, die wirkliche Umsetzung der Menschenrechte der Kinder zu fordern und konkrete Anträge einzureichen.
Wir Piraten fordern zum Beispiel ganz konkret die Einrichtung und Besetzung einer Stelle eines unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in NordrheinWestfalen. Dazu findet in diesem Monat eine Anhörung statt, in der wir, vielleicht auch gemeinsam mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen – und es wird ja sehr wahrscheinlich auch zu Ihrem Antrag eine Anhörung geben –, einen wirklichen Fortschritt für die Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in diesem Land erreichen können.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, jetzt, wo Sie und wir von Ihnen fleißig und umfangreich über die schlechte und mangelhafte Umsetzung und Achtung der Menschrechte der Kinder ins Bild gesetzt worden sind. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Menschen am Stream und auf der Tribüne! Es ist zu begrüßen, dass Sie, liebe Landesregierung, die jährliche Steigerung der Kindpauschale nun für drei Jahre erhöhen wollen, abgesehen davon, dass dies seit Jahren längst überfällig ist und Sie jetzt endlich etwas umsetzen, was wir seit Anfang der Legislaturperiode immer wieder gefordert haben. Ich meine natürlich die Erhöhung, nicht die Befristung auf drei Jahre.
Nun, kurz vor dem Einläuten des Wahlkampfes, heben Sie die Kindpauschale für drei Jahre von 1,5 % auf 3 % an, jetzt, wo in unserem Land die freien Träger, Kirchen und Elterninitiativen wahrlich Sturm laufen für bessere Finanzierungsbedingungen, um weitere Kitaschließungen zu verhindern.
Dabei wissen Sie, dass für viele Kitas die jährliche Erhöhung der Kindpauschale einfach zu spät kommt, da sie schon geschlossen wurden. Dann ist die Erhöhung auch nur bis zum Kindergartenjahr
2018/2019 befristet. Was ist denn nach den drei Jahren, liebe Landesregierung? Eine verschobene Aufgabe ist keine gelöste Aufgabe.
Nun soll zum kommenden Kindergartenjahr
2016/2017 die Erhöhung, die wir begrüßen, in Kraft treten. Aber reicht dafür die Zeit denn noch? Sehr wahrscheinlich doch nur, wenn die Abgeordneten auf einen Teil ihrer parlamentarischen Rechte verzich
ten. Eine schöne Methode, Anträge möglichst kurzfristig einzureichen, um dadurch ausführliche Diskussionen und Debatten abzuwürgen.
Dass Sie, liebe Landesregierung, im Gegensatz dazu viel Zeit ungenutzt verstreichen lassen können, das haben wir ja in den letzten Jahren festgestellt. So folgern die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP zu Recht in ihrem Antrag, dass sich die Erhöhung der Kindpauschale auf das Kindergartenjahr 2016/2017 kaum noch positiv auswirken kann, da die Kommunen und Träger ihre Planungen für das Jahr 2016/2017 bereits im März abgeschlossen haben.
Und warum, liebe Landesregierung, hat die Evaluation zur Auskömmlichkeit der Kindpauschalen nie stattgefunden, obwohl sie im Ursprungs-KiBiz, welches Sie so hart kritisiert haben, festgeschrieben war? Keine Zeit gehabt? – So hätte doch schon längst der offensichtliche Handlungsbedarf belegt werden können. Reichen die jährlichen 3 %? Stellt die jährliche Erhöhung der Kindpauschale um 3 % die Auskömmlichkeit wirklich sicher? Ohne eine Evaluation können wir diese Fragen nicht sicher beantworten, meine Damen und Herren.
Wir Piraten haben schon mehrfach gefordert, dass, wenn schon keine Evaluation stattfindet, die Erhöhung der Kindpauschalen an die Lohnentwicklung zu koppeln ist.
Wie dem auch sei, die Erhöhung der jährlichen Kindpauschale kommt für viele Kitas zu spät. Das ist allen Beteiligten klar, und ich hoffe auch Ihnen. Und dass die Befristung der Pauschale auf drei Jahre die Aufgabe einer gesicherten Finanzierung der Kitas nur verschiebt, ist auch klar. – Vielen Dank.
Herr Minister, welche besonderen Anforderungen hat NRW mit seiner dichten Flughafenlandschaft an ein Luftverkehrskonzept, welches sich von denen anderer Bundesländer unterscheidet?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Menschen im Stream und auf der Tribüne! Kindertageseinrichtungen haben an erster Stelle einen Bildungsauftrag. Man ist nicht automatisch dazu befähigt, diesen Bildungsauftrag zu erfüllen, nur weil man Unternehmer ist und eine Betriebskita eröffnet. Bei Schulen ist uns das hoffentlich allen klar. Oder vertreten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, auch die Meinung, dass Unternehmen Grundschulen eröffnen dürfen sollen, die dann automatisch mit staatlich anerkannten Schulen gleichgestellt werden?
Allein dieser Vergleich zeigt doch schon, wie unakzeptabel Ihr Lösungsvorschlag für das vermeintliche Problem von zu wenigen Betriebskitas ist.
Denn was fordern Sie in Ihrem Antrag? Sie fordern – natürlich nicht wortwörtlich; aber darauf liefe es hinaus –, dass sich jedes Unternehmen in NordrheinWestfalen selbst zum anerkannten Träger von Kitas, also zum Bildungsträger, ernennen darf. Das ist schon fast grotesk.
Aber die frühkindliche Bildung scheint es auch gar nicht zu sein, die Sie mit Ihrem Antrag fördern wollen. Zumindest wird Bildung in Ihrem ganzen Antrag nur an einer Stelle erwähnt, und zwar versteckt in dem Wort „Kinderbildungsgesetz“, während Sie es kritisieren.
Spätestens da hätte Ihnen allerdings auffallen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, dass es sich bei Kitas um Bildungsangebote handelt und nicht um Betreuungsangebote, zu denen Betriebskindergärten Ihrem Antrag nach einen wichtigen Beitrag leisten können. Wie Sie schon geschrieben haben: zu Betreuungsangeboten, nicht zu Bildungsangeboten.
Es heißt eben nicht Kinderbetreuungsgesetz, sondern, wie Sie schon richtig geschrieben haben, Kinderbildungsgesetz. Das ist es auch, was die Kinder brauchen: frühkindliche Bildung und keine von wirtschaftlich arbeitenden und gewinnorientierten Unternehmen organisierte frühkindliche Betreuung.
Trotzdem werden wir der Überweisung an den Ausschuss natürlich zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Die Landesregierung schreibt in ihrem Bericht, dass sie den Zugriff auf freie Lernmittel bietet und innovative digitale Schulbücher erprobt. Dazu habe ich folgende Nachfrage: Wie hat sich die Menge der freien Lernmittel, die von der Landesregierung angeboten werden, entwickelt?
Vielen Dank. – Ich möchte noch einmal auf die digitalen Schulbücher zurückkommen, und zwar: Mit Vorlage 16/1994 vom 20. Juni 2014 hat die Landesregierung aus ausbildungspolitischen Gründen die Förderung von Open Educational Resources abgelehnt. Wieso fördert sie jetzt die innovativen digitalen Schulbücher?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Das, was ich hier mitbekommen muss, finde ich sehr schade. Ich hatte mich eigentlich gefreut, als ich den Titel des Antrags der CDU gelesen habe, und gedacht, dass heute wirklich über das Problem der Kinderarmut geredet wird.
Das Wort oder überhaupt das Problem „Kinderarmut“ ist zwar immer mal wieder erwähnt worden, aber alle Redner, die bis jetzt hierzu gesprochen haben – eine kleine Ausnahme bildet Frau Asch, das muss ich ihr zugutehalten –, haben diesen Begriff immer nur als Aufhänger genommen, um irgendwelche anderen Programme, die die Regierung auf den Weg gebracht hat, zu verteidigen, die nicht direkt etwas mit der Kinderarmut zu tun haben.
Die Opposition, vor allem die CDU, hat auch nur auf der Regierung herumgehauen, ohne konkrete Vorschläge zu machen, wie die Kinderarmut in diesem Land wirklich zu bekämpfen ist.
Ich muss Frau Asch recht geben. Es ist ein Skandal, dass es im reichen Deutschland überhaupt arme Kinder gibt. Aber das ist kein spezielles Problem von Nordrhein-Westfalen, sondern das ist ein gesamtdeutsches Problem.
Sie hatten es schon gesagt: Die Arbeitslosenzahlen sinken, aber die Kinderarmut in Deutschland nimmt zu. Natürlich nimmt sie in Nordrhein-Westfalen dann auch stärker zu, wo die Arbeitslosenzahlen nicht so stark sinken oder auch steigen. Das ist nicht die Frage. Aber die Diskrepanz zwischen einer steigenden Zahl nicht arbeitsloser Menschen und Kinderarmut ist doch wohl offensichtlich.
Kommen wir noch einmal zum Titel zurück. Sie fragen: Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den Berichten über die Kinderarmut? Das wissen wir noch nicht. Die Landesregierung wird gleich etwas dazu sagen.
Ich hoffe, dass sie ein bisschen mehr sagt, als zurzeit die regierungstragenden Fraktionen, die auf das Thema“ Kinderarmut“ – zumindest Herr Scheffler – meiner Meinung nach nicht eingegangen sind. Wie gesagt, die Antworten der Regierung kennen wir noch nicht. Ich kann nur die Antworten geben, die wir Piraten aus diesen Berichten ziehen.
Der Umstand der Kinderarmut ist auf einer Ebene ohne Probleme sofort zu beheben. Genau die Empfehlungen stehen auch in den Berichten. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung in Form eines Kindergrundeinkommens, sodass jedem Kind ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt wird, der ihnen die soziokulturelle Teilhabe ermöglicht.
Jetzt schaue ich zu Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD. Ihre Parteifreunde und Parteifreundinnen auf Bundesebene könnten die Kinderarmut, wenn sie es nur wollten, von heute auf morgen beenden. Die Zahlen sind bekannt – das ist ganz klar –: Es sind um 550 € für jedes Kind – ohne weiterhin Kindergeld zu zahlen –, um die soziokulturelle Teilhabe in diesem Land zu sichern.
Allerdings stimmt das nicht ganz; auch diese Rechnung ist uns vor Kurzem in der Enquetekommission aufgemacht worden. Selbst wenn wir jedem Kind genug Geld für sein auf sich bezogenes soziokulturelles Existenzminimum geben, heißt das nicht, dass die Familie ausreichend versorgt ist. Kein Kind lebt al
leine, kein Kind muss einen Haushalt allein bestreiten. Das heißt, es ist immer abhängig von dem Gesamthaushalt.
Damit kommen wir schon zu dem nächsten Punkt, in dem die Piraten die Lösung sehen: Wir brauchen mindestens auch ein Grundeinkommen für Eltern. Denn eines muss uns klar sein: Die Existenzängste, die Eltern haben, übertragen sich immer auf das Kind. Was soll man machen? In einem Haushalt, in dem die Eltern zu wenig Geld haben, um an der Gesellschaft teilzuhaben, wird es schwierig sein, das Kind zur Teilhabe zu animieren.
Bei der Überlegung, wie wir die größten Probleme in diesem Land in den Griff bekommen, vor allem die sozialen Probleme, lautet die Antwort für die Piraten: ein garantiertes Einkommen für jeden Menschen in diesem Land. Ob Kind, ob Erwerbstätiger, ob Arbeitsloser, ob Rentner – jeder Mensch hat das gleiche Recht, zu existieren, ob er für die Gesellschaft nützlich ist oder nicht. Denken Sie einmal darüber nach. Es gibt keine bessere Familienpolitik. Die Familien würden innerhalb der Gesellschaft so gut gestellt, das würde auch den Kindern zugutekommen. So wären die Probleme innerhalb einer ganz kurzen Zeit – ich sage: innerhalb einer Legislaturperiode – zu lösen.
Damit bin ich wieder bei Ihnen von der SPD und der CDU. Ich habe nicht das Gefühl, dass Sie diese Probleme wirklich lösen wollen, sondern Sie reden nur drum herum. Sie machen sich hier im Land gegenseitig fertig und wollen nicht in die Konfrontation mit dem Bund gehen. Dadurch, dass wir hier reden, ändert sich nichts für die Kinder in NRW, sondern das müsste ganz klar auf Bundesebene geregelt werden. Da sind Sie in der Verantwortung, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, bzw. Ihre Parteifreunde in Berlin. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt in seinem periodischen Staatenbericht zu Deutschland aus dem Jahre 2014 – ich zitiere –,
„dass der Vertragsstaat“
also Deutschland –
„Maßnahmen zur Ausarbeitung einer umfassenden Politik zu Kinderrechten ergreift und die entsprechenden Stellen mit den erforderlichen … Mitteln ausstattet, um die Entwicklung von Programmen und Projekten zu leiten und Systeme für ihre Kontrolle und ihre Evaluation zu errichten mit einer eindeutigen Festlegung der Rollen und Verantwortlichkeiten der entsprechenden Stellen auf Bundes- und Landesebene.“
Weiter heißt es in dem Bericht:
„Der Ausschuss ist weiterhin besorgt wegen des Fehlens einer zentralen Stelle zur Koordinierung der Umsetzung des Übereinkommens im Vertragsstaat auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, wodurch es erschwert wird, eine umfassende und kohärente Kinderrechtspolitik zu erreichen.“
Unser Land hatte einmal einen Beauftragten für Kinder und Jugendliche. Doch ist diese Stelle nach dem altersbedingten Ausscheiden von Dr. Eichholz nicht wiederbesetzt worden. Das liegt schon weit über zehn Jahre zurück. Dies muss im Interesse der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen dringend geändert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinder und Jugendliche brauchen Unterstützung, damit sie ihre Rechte und Interessen wahrnehmen und durchsetzen können. Ein unabhängiger Landesbeauftragter für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen ist für die Umsetzung der UNKinderrechtskonvention auf allen Ebenen von zentraler Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land.
In den zurückliegenden Jahrzehnten haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen bereits in einigen Bereichen eine Stärkung erfahren. Aber, meine Damen und Herren, seien wir doch einmal ehrlich: In der Politik spielen Kinder und Jugendliche immer noch eine untergeordnete Rolle, wie es ja auch vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes bemängelt wird.
Wir brauchen einen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen, der im Interesse des Kindes ein Wächteramt übernimmt, der als Experte bei Gesetzesvorhaben und Maßnahmen der Landespolitik für die Interessen der Kinder und Jugendlichen fungiert, der für eine gute Kooperation mit den Akteuren aus Politik, Verwaltung, Kinder- und Jugendarbeit unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen selbst steht, der als Ansprechpartner und als beständige Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche zur Verfügung steht.
So können Schwerpunkte und Themen in der Politik gesetzt werden. So können die politischen Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen effektiv erweitert werden. So fühlen sich Kinder und Jugendliche in der Politik als Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen. Und so sehen sich Kinder und Jugendliche unterstützt, wenn sie ihre Rechte und Interessen selbst und in organisierter Weise vertreten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch angesichts der wachsenden Zahl geflohener junger Menschen ist ein unabhängiger Landesbeauftragter für die Koordination von Umsetzungsprozessen, für die Anregung konkreter Maßnahmen und vor allem bei Veränderungsprozessen zu mehr
Kinderfreundlichkeit bei der Integration eine wertvolle und richtungsweisende Instanz.
Ich ziehe ein Fazit: Um den Vereinbarungen der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte des Kindes und den Empfehlungen des UNAusschusses für die Rechte des Kindes zu entsprechen, muss die Stelle eines unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen umgehend eingerichtet und besetzt werden.
Ich freue mich auf die Beratungen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sie hatten uns gerade gefragt, wie wir uns das vorstellen – da möchte ich ein wenig ausholen –, und sich der Kritik von Herrn Hafke angeschlossen, dass die Kinder die Leute bei sich brauchen.
Richtig. Ich würde bestimmt auch, wenn ich in einem Stadtrat säße, den Antrag stellen, dass die Kommune einen Kinderbeauftragen einstellt, wenn es dort noch keinen gibt.
Das Problem ist die kommunale Selbstverwaltung. Darüber brauchen wir nicht zu streiten, da kann man nichts machen. Ich kann mich jetzt auf die Landesebene beziehen. Die Instrumente auf der kommunalen Ebene sind wichtig, ich bin aber hier nicht in einem Kommunalparlament, sondern im Landesparlament. Ich finde, auch die Koordination auf der Landesebene ist wichtig.
Viele Aufgaben, die Sie vorhin aufgezählt habe, was gemacht werden soll, sollen weiterhin erledigt werden. Es geht nicht um die Mitbestimmung im Kindergarten vor Ort; das ist auch eher wieder kommunal. Wie Herr Tenhumberg so schön gesagt hat, haben es Jugendliche sogar schon so weit gebracht, dass sie direkt das Parlament angeschrieben haben.
Das heißt, wenn ich den Ansprechpartner nach außen hin bekannt mache, würde ich sicher eine Hürde nehmen, und mehr Jugendliche würden sich melden. Es würde sicherlich mehr Interesse geben. Dass das Telefon dann nicht stillsteht, wie Herr Hafke gesagt hat, glaube ich auch nicht. Aber die Schwelle würde heruntergesetzt.
Genau das ist das Hauptanliegen. Solange man erst mit 18 Jahren erwachsen ist, so lange gibt es auch ein Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Jugendlichen, so lange brauche ich Menschen, die sich für die Jugendlichen einsetzen.
Die Sache mit dem Kinderparlament ist sehr gut, das unterstützen wir; gar keine Frage.
Nur, dann kommen wir auch wieder in die Problematik mit dem Alter. Wenn es das Kinderparlament gibt, sollte sich der Landesbeauftragte meines Erachtens auf die jüngeren Kinder konzentrieren, allerdings auch eine Koordination und eine Hilfestellung für das Parlament geben, und zwar in Form von Ratschlägen. Das alles ließe sich machen. Das ist nicht im Widerspruch zu dem, was derzeit geschieht. Es ist nur eine zusätzliche Unterstützung.
Ich entschuldige mich dafür, dass ich so lange überzogen habe.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sie sprachen gerade von der Verantwortung der Eltern, die auch da sein muss.
Ja, auch. – Wenn ich mir die Zahlen anschaue, wer schwimmen kann und wer nicht schwimmen kann, dann stelle ich fest, dass die Anzahl derjenigen Kinder, die nicht schwimmen können, in der Unterschicht zehnmal höher ist als in der Oberschicht.
Vor diesem Hintergrund finde ich es einen Hohn und einen Schlag ins Gesicht der ärmeren Kinder, wenn deren Eltern die Verantwortung dafür gegeben wird, die finanziellen Möglichkeiten nicht zu haben, um den Kindern eine genauso gute Ausbildung – auch Sport gehört zur Ausbildung – geben zu können wie reichere Eltern. Das ist eine Aufgabe des Landes, des Staates, und nicht eine Aufgabe der Eltern – es sei denn, der Staat stellt den Eltern genug finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung. Das tut er nicht, also bleibt es eine Aufgabe des Staates. Alles andere ist ein Hohn.
Ich freue mich, dass Frau Josefine Paul, Ihre Parteikollegin, wenigstens darauf hingewiesen hat, dass der größte Teil der Gruppe der Nichtschwimmer in Deutschland aus armen Menschen besteht. Denen kann man jetzt nicht noch die Verantwortung dafür geben, dass sie nicht die finanziellen Mittel für die Ausbildung der Kinder aufbringen können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen am Stream und der Letzte auf der Tribüne! Ich möchte mich zu allererst für die Zusammenarbeit...
Oh, drei, sorry. Drei!
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Das geht ja nur von meiner Zeit ab, genau.
Ich möchte mich erst einmal bei den Fraktionen und auch bei der Landesregierung für die gute Zusammenarbeit und für die offenen Gespräche bedanken, die in meinen Augen leider
Aus diesem Grund werde ich meiner Fraktion auch gleich empfehlen, sich bei dem Gesetzentwurf zu enthalten. Das hat mehrere Gründe. Es fängt damit an, dass die Diskussion darüber, was mehr im Interesse der Kinder oder Jugendlichen ist, nämlich Kompetenzzentren oder die Verteilung – Herr Hafke hat gerade ganz klar in Richtung Verteilung argumentiert –, unserer Meinung nach nie wirklich geführt worden ist.
Jetzt ist das Ganze vorgelegt worden. Daran konnten wir sehr gut arbeiten. Das möchte ich in keiner Weise bezweifeln. Nur: Die Grundfrage ist in diesem Hause nie ausdiskutiert worden.
Aber selbst damit hätte ich mich noch abfinden können. Selbst da hätte ich noch sagen können: Es ist okay. Viel mehr Zeit blieb auch nicht. Im Prinzip ist es ein bisschen ein „Man muss jetzt schnell handeln“. – Allerdings hat sich durch die Anhörung etwas ergeben, was mich dann so hat zweifeln lassen, dass ich heute nicht mehr empfehlen kann, dem Gesetzentwurf in dieser Form zuzustimmen.
In der Anhörung wurde von Frau Barbara Esser vom Psychosozialen Zentrum ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass sie sich einen parteilichen Beistand für die Jugendlichen wünscht und das Ganze am liebsten über eine Ombudsstelle regeln würde. Ja, habe ich mir gedacht, als ich das gehört habe; das ist eine schöne, wünschenswerte Sache. Dass das jetzt noch so schnell in den Gesetzentwurf einzubauen ist, wage ich aber zu bezweifeln. Das ist auch der Grund, warum wir weiterhin zu dem verkürzten Verfahren gestanden haben; denn ich glaube nicht, dass das innerhalb von zwei Wochen zu fixen gewesen wäre.
Doch dann – dazu möchte ich jetzt Herrn Christian von Kraack vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen
zitieren – habe ich etwas gehört, was mir sehr große Magenschmerzen bereitet hat. Ich zitiere:
„Dann möchte ich noch kurz die Ombudsstellen ansprechen. Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände – das ist bei uns absolut einvernehmlich – brauchen wir keine Ombudsstellen. Wir glauben sogar, dass sie sehr kontraproduktiv sind.
Wir haben ein positives Verwaltungsverständnis bei uns und gehen davon aus, dass unsere Behörden, wie sich auch derzeit bei diesem erheblichen Andrang zeigt, ihre Arbeit ordentlich und mit hoher Motivation und Fachkenntnis machen. Wir möchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern genauso wenig örtlich wie auf Landesebene einem Generalverdacht unterstellen mit einem Misstrauensvorbehalt, dass hier – das liegt immer hinter dem Gedanken an Ombudsschaften – eine Machtasymmetrie zwischen den Ämtern und den Jugendlichen bestünde.“
Wenn jetzt im Landkreistag, also von denjenigen, die zum größten Teil für die Kinder und Jugendlichen verantwortlich sind, geleugnet wird, dass ein Machtgefälle existiert, ist mir klar, dass sie sicherlich nicht dazu bereit sind. Jetzt will ich nicht auf alle schließen, auch wenn der Vertreter des Landkreistags gesagt hat, das sei einvernehmlich. Ich weiß, dass das in einigen Jugendämtern ganz anders gesehen wird. Es wird aber sicherlich Kommunen geben, die das so sehen.
Ich möchte nicht, dass irgendwelche Kinder und Jugendlichen in diese Kommunen kommen, ohne die Möglichkeit zu haben, in dem Verfahren einen Verfahrensbeistand zu erhalten. Solange das nicht geklärt ist, kann ich meiner Fraktion einfach nicht empfehlen, für diesen Gesetzentwurf zu stimmen.
Ich sehe allerdings auch die Notwendigkeit der Schnelligkeit. Das ist, wie gesagt, der Grund, warum wir uns an das verkürzte Verfahren halten. Ich habe Vertrauen in Sie, und ich habe Vertrauen in viele Jugendämter, allerdings nicht in alle. Deswegen kann ich meiner Fraktion nur empfehlen, sich bei diesem Gesetzentwurf zu enthalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Auch diesmal dürfen wir uns wieder über einen Einzelplan unterhalten, der geprägt ist von fehlenden Ideen, Ideenlosigkeit und haushalterischer Flickschusterei. Der erste Haushalt, den Sie, Frau Ministerin Kampmann, zu verantworten haben, ist deutlich unterfinanziert.
Lassen Sie mich aber eine kleine Vorbemerkung zu dem sogenannten Vorzeigeprojekt „Kein Kind zurücklassen“ der Landesregierung machen. Da heißt es auf der Webseite der Landesregierung – ich zitiere –:
„Die Landesregierung verfolgt eine Politik der Vorbeugung. Beispielhaft dafür ist das Modellvorhaben ‚Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor‘. Gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung möchte das Land NordrheinWestfalen die Weichen für eine bessere Bildungs- und Vorbeugungsarbeit stellen. Im Mittelpunkt stehen der Auf- und Ausbau der kommunalen Präventionsketten – von der Geburt bis zum Eintritt in das Berufsleben.“
Fernab der Glaubwürdigkeit der Intention der Bertelsmann Stiftung bleibt festzuhalten, dass die Realität nichts mit dieser Ankündigungspolitik zu tun hat. Und inwiefern eine zwielichtige Stiftung wie Bertelsmann da der richtige Partner ist, kann uns Frau Ministerin Kampmann ja gleich einmal erklären. In welchen Bereichen wollen Sie denn noch Lobbyisten Tür und Tor öffnen? Eigene Ideen zum Thema Kinder-, Jugend- und/oder Familienpolitik? – Fehlanzeige!
Aber nun zum Haushaltsplan: In jeder Sonntagsrede landauf, landab wird gesagt, dass frühkindliche Bildung der Schlüssel zu mehr Bildungsgerechtigkeit ist. Diese Aussage unterstützen wir ausdrücklich. Das bedeutet aber auch, dass man gerade in diesem Bereich der frühkindlichen Bildung mehr investieren muss. Ja, es wird mehr Geld ausgegeben, aber immer noch nicht genug. Jeder Euro, der in frühkindliche Bildung gesteckt wird, bedeutet nachher weniger Ausgaben. Es entsteht also ein volkswirtschaftlicher Gewinn.
Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und wollen nicht nur das letzte Kitajahr gebührenfrei, sondern die vollkommene Gebührenfreiheit, damit alle Kinder die Möglichkeit einer frühkindlichen Bildung bekommen, die besonders im sozial-kognitiven Bereich sehr effektiv ist.
Jetzt wird uns sicherlich wieder vorgeworfen, dass dies nicht zu bezahlen sei usw. Darauf kann ich nur entgegnen: Wir sollten uns echt überlegen, was uns unsere Kinder wert sind.
Unsere Priorität muss auf die Förderung von Bildung gelegt werden. Denn Bildung ist der Schlüssel zum gesellschaftlichen Frieden und zur Stärkung der Demokratie. Das dürfen wir bei aller Zahlenarithmetik nicht vergessen.
Da kann ich nahtlos anschließen, dass uns auch die pädagogischen Fachkräfte in der Kinderbetreuung mehr wert sein sollten. Die Erzieherinnen und Erzieher, die Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Kulturpädagogen, Logopäden, Kinderpfleger usw.
müssen besser bezahlt werden. Vor allem muss durch die zahlenmäßige Erhöhung der Stellen die miserable Betreuungsrelation verbessert werden. Immer wieder weisen Studien darauf hin, dass NRW bei der Betreuungsrelation weit am Ende der Bundesländer steht.
Da hilft es auch nicht, wie im KiBiz geregelt, dass die Kommunen plusKITAs schaffen können. Gut gemeint ist halt nicht gut gemacht. Denn die Hilfe, die das Gesetz vorsieht, kommt eben nur bedingt bei den richtigen Brennpunkten an. Dieses Modell eignet sich halt nicht für die flächendeckende, zielgerichtete Förderung und für die Beseitigung von Bildungshemmnissen.
Wenn man das gut gemeinte Prinzip der plusKITA erfolgreich werden lassen möchte, ist ein anderer Verteilungsschlüssel nötig. Die Kommunen mit besonders starken Problemen müssen gezielter und vor allem mit mehr Mitteln gefördert werden. Was nützt es, wenn Kommunen, in denen de facto kaum Kinder mit besonderem Förderbedarf existieren, plusKITAs aufbauen können, und andere Kommunen mit klassisch hohem Anteil nur in den Genuss weniger Mittel kommen? Hier gilt es nachzusteuern.
Weiter bleibt es dabei, dass wir mehr Geld für den Kinder- und Jugendförderplan fordern, damit eine hundertprozentige Ausschöpfung der versprochenen Mittel möglich ist. Dafür müssten wir den Topf aber auf 105 % der aktuellen Mittel erhöhen. Aber auch dazu haben Sie nicht den Mut. Hier lassen sich nämlich herrliche Effekte und Einspeisungen in die globale Minderausgabe generieren. Das ist alles andere als eine seriöse und ehrliche Kinder- und Jugendförderung.
Zu guter Letzt noch ein Wort zu der zukünftigen Familienpolitik in der digitalen Revolution. Familien brauchen eine Infrastruktur für die digitale Teilhabe. Familien brauchen einen freien Zugang zu Information und digitaler Bildung, und zwar kostenfrei.
Daher fordern wir, jedem Menschen unabhängig von seiner sozialen Herkunft ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Der freie Zugang zu Informationen und Bildung ist nicht nur im Hinblick auf die familienpolitische Entwicklung notwendig, sondern auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Teilhabe von Familien in unserer Gesellschaft. Digitale Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der Volkswirtschaft in NordrheinWestfalen. Nur durch den Erhalt, die Weitergabe und die Vermehrung der digitalen Bildung können der Fortschritt und der gesellschaftliche Wohlstand der Familien in Nordrhein-Westfalen auf Dauer gesichert werden.
Wir werden diesen Einzelplan ablehnen, da er unterfinanziert ist, die falschen Anreize schafft und Kinder und Jugendliche eben doch zurückgelassen werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen am Stream und die Letzten auf der Tribüne! Selten bin ich so sehr darin bestätigt worden, dass wir Piraten mit unserem Antrag richtig liegen, wie durch die Anhörungen und die Beratungen zu unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes.
Dabei ist mir sehr wohl bewusst, dass unser Gesetzentwurf von den meisten Sachverständigen abgelehnt wurde. Denn unser Gesetzentwurf würde jede Kitaeinrichtung dazu verpflichten, ein Konzept zu erarbeiten, mit dem den Kindern mit demokratischen Prozessen Einfluss auf das Geschehen in der Kita ermöglicht wird, Einfluss auf die Verhaltensregeln, die Gestaltung der Tagesstruktur, die Gestaltung des Gruppenraumes, die Anschaffung von Spielgeräten, die Verpflegung und die Verwendung eines eigenen Budgets, wobei diese Liste nicht abschließend zu sehen ist.
Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich: Die Kinder sollen unserem Gesetzentwurf nach mitbestimmen dürfen, nicht bestimmen dürfen. Es geht also kurz gesagt darum, die Kitas zu verpflichten, das Machtgefälle zwischen Kindern und Erwachsenen mit demokratischen Prozessen ein wenig auszugleichen. Es geht darum, dass die Erwachsenen etwas Macht an die Kinder abgeben, um die Beteiligung zu fördern. Anders funktioniert Beteiligung nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Beteiligung bedeutet immer auch Machtabgabe der Erwachsenen.
Bei den Gründen für die Ablehnung unseres Gesetzentwurfs ging es um Kosten, fehlendes Personal, Mehrarbeit, aber vor allem ging es auch um den Eingriff in die Trägerautonomie, also um den Machtanspruch der Erwachsenen. Gehört wurden ausschließlich die Personen und Institutionen, die unserem Gesetzentwurf nach Gestaltungsspielraum an Kinder abgeben müssten.
Was ich in diesem Zusammenhang wirklich traurig finde, ist, dass bis auf zwei Ausnahmen keiner ver
sucht hat, unseren Gesetzentwurf aus der Perspektive der Kinder zu betrachten und zu beurteilen. Es ist kein Argument gegen unseren Gesetzentwurf vorgebracht worden, das auch nur annähernd mit den Interessen der Kinder begründet wurde. Im Gegenteil, liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Argumente gegen unseren Gesetzentwurf wurden mit den Interessen von Erwachsenen begründet.
Es wurde auch an keiner Stelle bemängelt, unser Gesetz widerspräche den Interessen der Kinder. Das wäre ja auch blöd, und diese Blöße wollte sich wohl auch keiner geben. Stattdessen haben die, die gegen das Gesetz argumentiert haben, es fast ausschließlich auf ihre und die Interessen ihrer Organisationen, also auf die Interessen der Erwachsenen hin, untersucht.
Das alles zeigt doch gerade, dass unsere vorgeschlagene Gesetzesänderung dringend notwendig ist. Denn was will ich von Trägern erwarten, die sich dagegen wehren, dass dieses Gesetz angenommen wird, weil es in ihre Autonomie eingreift? Glauben wir, dass diese Träger diese Macht freiwillig an die Kinder geben? Mit Sicherheit nicht. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, werben wir Piraten dafür, bitte die Perspektive der Kinder einzunehmen und für den Gesetzentwurf zu stimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Zuallererst möchte ich mich den Reden von Herrn Garbrecht und Frau Grochowiak-Schmieding anschließen. In diesen Reden gab es nichts, was falsch ist und was wir kritisieren würden.
Wenn Sie in Ihren Antrag nicht noch den Punkt mit der SGB II-bezogenen Schulsozialarbeit aufgenommen hätten, gäbe es an Ihrem Antrag nichts mehr, was zu verbessern wäre. In dem Antrag geht es nicht mehr um die SGB-II-bezogene Schulsozialarbeit, sondern um die anderen Stellen aus dem BuT, für die den Kommunen noch 10 Millionen € übrig bleiben. Für die Schulsozialarbeit geben Sie noch zusätzlich 20 Millionen € aus. Das wird nur nirgends erwähnt.
Wenn ich in Ihrem Antrag lese, dass sich die Regierung selber dafür lobt, dass sie 47,7 Millionen € in die Schulsozialarbeit gibt, dann möchten wir als Piraten aber auch gerne, dass in dem Antrag erwähnt wird, dass die Kommunen 30 % obendrauf legen müssen, damit diese Gelder überhaupt in Anspruch genommen werden können. Das ist auch der Inhalt unseres Änderungsantrages.
Davon ganz abgesehen: Da Ihre Forderungen von uns ansonsten unterstützt werden, unterstützen wir auch Ihren Antrag. Wir werden also dafür stimmen, unabhängig davon, ob Sie unserem Änderungsan