Armin Jäger

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Geschichte dieses Antrages ist eines der angenehmsten Erlebnisse, die ich in diesem Landtag hatte. Ich bin sehr dankbar, dass ich den dann gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, DIE LINKE und FDP einbringen darf. Aber jetzt zur Sache.
Am Anfang stand ein Antrag der FDP-Fraktion, der ganz offenbar auch durch Mitteilungen des Bürgerbeauftragten und der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR angelegt war. Dieser Antrag wurde uns in den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen und die Beratung auf Anregung der Vertreter von SPD und CDU dahin gehend erweitert, dass wir die gesamte Problematik der Gewalt gegen Kinder und des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die Situation der Opfer, die Organisation der Hilfsangebote gerade durch amtliche und nicht amtliche Stellen insbesondere erfassen wollten. Letzteres, eine gute Situationsanalyse, ist vor allem dank der tatkräftigen Unterstützung durch die beiden beteiligten Ministerinnen Frau Kuder und Frau Schwesig und die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung Frau Dr. Seemann, wie ich meine, gut gelungen. Sie können das in dem Antrag nachlesen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die dauerhafte und effektive Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist eine besonders herausgehobene politische Aufgabe, denn der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, also von Menschen, die sich nicht gut wehren können, ist eine ganz schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde. Das hiervon ausgehende individuelle körperliche und seelische Leid, auch weit über den Missbrauchszeitpunkt hinaus, ist unermesslich.
Der Europa- und Rechtsausschuss hat am 8. September 2010 zu diesem Themenkomplex eine sehr bewegende Anhörung durchgeführt. Im Rahmen der Anhörung ging es vor allem darum, einmal normative Schutzlücken und Vollzugsdefizite zu identifizieren, zum anderen haben wir unser Augenmerk darauf gelegt, die vorhandenen Maßnahmen und Mechanismen auf Effizienz und auf Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen. Ich sage das hier frank und frei: Ohne die Unterstützung der Opfer, insbesondere ohne deren Bereitschaft, auch über Erlebnisse zu sprechen, deren Offenbarung ein großes Maß an Tapferkeit voraussetzt, wären wir kaum zu tragfähigen Ergebnissen gekommen. Sie können dies – und ich empfehle das – aus dem Wortprotokoll der Anhörung, aber auch aus den vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen der weiteren von uns befragten Sachverständigen entnehmen. Ich darf für den Ausschuss sagen, dafür ganz, ganz herzlichen Dank. Ich weiß, wie viel Überwindung so manches gekostet hat.
Zu den Ergebnissen: Nach wie vor bleibt unbefriedigend, und zwar weitgehend unbefriedigend, die Situation der Opfer von Gewalt und sexualisierter Gewalt an den Kindern und Jugendlichen in den sogenannten Jugendwerkhöfen und den Kindersondereinrichtungen der früheren DDR.
Erst die soeben veröffentlichten Untersuchungen von Dr. Sachse – diese Untersuchungen empfehle ich wirklich Ihrer Aufmerksamkeit – haben gezeigt, woran es liegt, dass diese Opfer häufig in Beweisnot kommen, kommen müssen, wenn sie, um rehabilitiert zu werden und Entschädigung zu erlangen, belegen sollen, dass sie widerrechtlich dorthin gebracht und unter teilweise unmenschlichen Bedingungen festgehalten und gequält wurden. Es gab eben nicht das, was wir heute für selbstverständlich halten, nämlich ein rechtsstaatliches Einweisungsverfahren. Überwiegend war auch der Grund der Einweisung, wie diese Untersuchungen deutlich zeigen, nicht das Kindeswohl, sondern, wie Herr Sachse deutlich belegt hat, die Vorstellung, dass Menschen, die sich nicht widerstandslos ins Kollektiv einfügten, oder deren Kinder gewaltsam umerzogen werden müssten. Dazu gehörte einmal die Vorstellung, dass man notfalls auch mit Gewalt den Willen des jungen Menschen brechen müsse, um ihn dann zu einem nützlichen Mitglied der sozialistischen Gesellschaft erziehen oder besser umerziehen zu können. Dadurch wurden die Kinder – und das berichten sie, dass ihnen das heute noch tief in der Seele sitzt – und Jugendlichen in einer Weise als sogenannte Asoziale stigmatisiert, dass sie heute noch an den Folgen leiden. Und hier ist es nicht mehr nur Vergangenheitsbewältigung, sondern hier geht es um den ganz aktuellen Bezug zur Jetztzeit.
Wir, meine Damen und Herren, wir wissen heute, dass diese jetzt erwachsenen Menschen dringend Therapeuten brauchen,
und nicht nur irgendwelche Therapeuten, sondern Therapeuten, die sich in die damalige Situation hineinfühlen können. Wir brauchen diese Fachleute zur Behebung von psychischen, traumatischen Störungen der Gesundheit. Häufig wird verkannt, dass diese Störungen ernsthafte Krankheiten sind. Es stehen für die Opfer sexueller Gewalt, was diesen Punkt anbelangt, zurzeit keine ausreichenden Therapieangebote zur Aufarbeitung und Verarbeitung der Geschehnisse, ihrer menschlichen Leiden zur Verfügung, jedenfalls nicht mit einer angemessenen Wartezeit.
Ich kann und muss hier an die Landesregierung und den kommenden Landtag appellieren – und da waren wir uns sehr einig –, dass diejenigen, die nach dem 4. September Verantwortung tragen, dieses Thema weiterverfolgen und hier Lösungen vorweisen müssen. Wir müssen hier weiterkommen. Es ist uns bekannt, dass im Bereich der Psychotherapie in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt sehr hohe Wartezeiten bestehen. Die Landesregierung muss sich diesem Problem stellen und sie muss es im Interesse der Opfer konstruktiv lösen. Auch da, Frau Dr. Seemann, gab es gerade auch aus Ihrem Hause derartig erschütternde Berichte, dass ich, glaube ich, gar
nicht länger ausführen muss. Und, ich sage das deutlich, dieses ist auch ein finanzielles Problem, dem sich die Krankenkassen stellen müssen.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während unserer Beratungen hat sich bundesweit einiges entwickelt. Wir haben von den Beratungen und Ergebnissen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ gehört. Frau Sozialministerin Schwesig war dort Mitglied. Wir haben die Ergebnisse in unsere Arbeit einbeziehen können, in das, was wir jetzt als Beschlussvorlage vorlegen. Wir konnten mit einiger Genugtuung die Mitteilung über das Inkrafttreten eines Kirchengesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Erzbistum Hamburg, die Einrichtung einer entsprechenden Fachstelle sowie die Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz zur Prävention von sexualisierter Gewalt an katholischen Schulen, Internaten und Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren, das Tabu ist gebrochen, es wird über diese Dinge nicht nur geredet, es wird hoffentlich auch weiterhin gehandelt.
Wir haben aber aus der Beschäftigung mit diesem Thema noch einige gewichtige Erkenntnisse, gerade für unsere Gegenwart, mitgenommen. Da ist einmal der Bereich der Belastungen der jungen Opfer, wenn sie den Mut aufbringen, sich zu offenbaren und gegen den Täter auszusagen. Auch da wissen einige von uns sehr, sehr genau aus eigener Erfahrung und aus Gesprächen mit Beteiligten, wie schwer das ist. Selbst ein mit noch so hoher Sensibilität geführtes Ermittlungsverfahren belastet die Opfer erneut. Wir möchten deshalb ganz dringend appellieren, dass die psychosoziale Prozessbegleitung, die derzeit als Modellversuch läuft, weitergeführt wird.
Meine Damen und Herren, angesichts der Tatsache, dass viele jugendliche Opfer erst sehr viel später die Kraft zu einer Strafanzeige aufbringen – ich habe erst aus diesen Beratungen mitbekommen, wie lange es dauert, bis jemand das überhaupt hinbekommt, das muss man einfach von den Opfern erfahren, das kann man nicht so in Büchern lesen –, passen zu diesem Deliktskomplex überhaupt nicht die üblichen Verjährungsregelungen unseres Strafgesetzbuches.
Und ich sage das sehr deutlich und appelliere damit auch über die Legislatur hinweg an unsere späteren Kollegen, an den neuen Landtag und dann auch über die Landesregierung an den Bundesgesetzgeber: Hier muss dringend gehandelt werden! Das Rechtsbewusstsein leidet in erheblichem Maße.
Wenn sich ein Mensch öffnet, wenn er seine Qualen schildert und ihm ein Staatsanwalt, ein Polizeibeamter schon sagen muss, das ist alles ganz schlimm, aber das ist verjährt, das versteht dieser Mensch nicht. Und die hehren Grundsätze, die wir Juristen entwickelt haben, damit Verfahren beweissicher geführt werden – dem dient ja auch die Verjährung, weil Zeugen natürlich, je länger etwas zurückliegt, umso weniger erinnerungsstark sind –, haben hier aus meiner Sicht keinen Platz. Hier geht es darum, dass in einem Strafverfahren noch einmal sehr klar auch die Genugtuungsfunktion für das Opfer aufgearbeitet werden muss. Viele der
Opfer haben uns gesagt, das ist es, was sie wollen, dass der Staat nicht bestraft. Das wollen sie auch, aber für sie ist es viel wichtiger, dass anerkannt wird, dass das, was ihnen angetan wurde, rechtswidrig und strafbar war. So weit müssen wir kommen und deswegen sind die Verjährungsregelungen, die wir haben, hier nicht passend. Wenn ich das als Jurist sage, der etwas ganz anderes gelernt hat dazu, dann können Sie mir abnehmen, dass mich das stark beeindruckt hat, was wir in den Anhörungen gehört haben.
Einige Positionen unseres Antrages – das werden Sie, wenn Sie ihn genau gelesen haben, auch gemerkt haben – sind schon auf einem sehr guten Weg. Eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes dahin gehend, dass Kinderrechte in der Verfassung zu verankern sind, wurde bereits auf den Weg gebracht. Sie wissen, dass wir hierüber auch hier an diesem Pult gesprochen haben, und mir ist es eine Genugtuung, dass dieser Weg so weitergegangen wird, wie wir das hier gemeinsam gewollt haben.
Es gibt im Deutschen Bundestag glücklicherweise eine Initiative, die den DDR-Heimkindern genau die gleichen Entschädigungsmöglichkeiten bieten soll wie den Kindern aus dem Westen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit,
aber es bedurfte erst eines Schubses, dass dies so geschehen ist. Ich bin froh darüber. Ich will also nicht tadeln, dass das ursprünglich nicht vorgesehen war, aber ärgerlich war es, mit Verlaub gesagt.
Hier sollten diejenigen, die später hier Verantwortung tragen, am Ball bleiben. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Eines war uns, die wir uns in diesem Ausschuss vertieft mit diesen Fragen befasst haben, besonders wichtig: Die Problematik, das merken Sie auch an der Art, wie ich das vortrage, ist sehr komplex. Es wird wohl sehr lang dauernder Bemühungen bedürfen, bis man hier zu durchgreifenden Verbesserungen kommt. Da gibt es eine Menge Baustellen, die nicht in kurzer Zeit zu Ende geführt werden können. Und deswegen gab es Übereinstimmung in unserem Ausschuss, dass es gut wäre, wenn dieser Landtag gerade am Ende einer Wahlperiode Beschlüsse fasst, die sich deshalb auch an den neuen Landtag wenden dürfen, weil wir bereits mitten im Wahlkampf stehend jeder Versuchung – das sage ich für uns alle – einer Polarisierung widerstanden haben, um ein gemeinsames Anliegen, nämlich Unrecht, soweit das überhaupt geht, wiedergutzumachen und jugendlichen Opfern umfassenden Schutz und Hilfe angedeihen zu lassen, das wollten wir nicht gefährden. Ich hoffe, dass das, wenn wir es beschließen, wie dieser Antrag lautet, auch so glaubwürdig ist, wie wir als Ausschussmitglieder, die hieran gearbeitet haben, es wirklich empfunden und ehrlich gemeint haben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit für diese Einbringungsrede.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wie das halt so ist, irgendwann ist Schluss und dieses ist meine nach menschlichem Ermessen letzte Rede vor diesem Hohen Hause.
Tja, soll ich sagen, es war immer schön? Das war es nicht, es gab auch Enttäuschungen. Ich habe aber mal so geguckt. Mir persönlich hat neben der Arbeit im Plenum insbesondere die Arbeit in dem Ausschuss sehr viel Befriedigung gegeben, weil da konnte man mehr auf fachlicher Ebene und weit weg gewandt vom Fenster agieren – nicht von der Fensterfront, die sind zum Glück im Augenblick nicht da, deswegen brauche ich auch nicht einzuschränken, bei wem ich mich bedanken will. Bei denen, die hier sind, bedanke ich mich für das Verständnis, das sie meiner auch manchmal sehr emotionalen Art entgegengebracht haben. Aber in den Ausschüssen haben wir, glaube ich – und das sage ich jetzt nach nicht 21 Jahren, es waren doch runde 13, wenn ich die Zeit, wo ich von außen geguckt habe, von da oder als Staatssekretär in der Landesregierung, ich habe ja diesen Landtag auch immer hautnah erlebt –, die Arbeit in den Ausschüssen ist eigentlich das, wo richtig geackert wird. Es wird viel zu wenig beachtet die Leistung der Abgeordneten in diesem Bereich.
Ich sage das auch, mir wird das fehlen. Jetzt sage ich auch, wer nicht mehr antritt, ist selbst schuld. Ich habe mich dazu entschieden und ich glaube, es war eine richtige Entscheidung, nicht nur, weil meine Frau gemeint hat, es langt, sondern, weil ich glaube, dass es richtig ist, auch einen Wechsel zu ermöglichen, und so hoch kann der Gesetzgeber das Pensionsalter so schnell gar nicht setzen, wie ich älter werde. Das war nicht mehr zu erreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder, der mich kennt und der mit mir hier zusammen war, der hat mich auch erlebt. Ich habe in diesen Protokollen nachgelesen und da wird einem auch so deutlich, was man alles in Zwischenrufen gesagt hat und besser nicht gesagt hätte, und deswegen habe ich ein … Ja, Frau Měšťan guckt mich an, das stimmt, ne? Wenn ich zurückblicke, sage ich eins, manche Äußerungen hätte ich kühlen Blutes so nicht getan, auch nicht als Zwischenruf. Mein Respekt vor Ihnen allen – ich wollte jetzt einschränken, brauche ich nicht, die sind nicht da –, vor Ihnen allen, die hier sitzen, vor denen, die im Augenblick nicht drin sind, ist so groß, dass ich sagen kann, wenn ich irgendjemanden gekränkt haben sollte durch Äußerungen, es war nicht persönlich gemeint, ich wollte niemanden verletzen, und sollte jemand verletzt sein, bitte ich um Entschuldigung. Das sagt man am Ende und ich meine das wirklich ganz ehrlich.
Meine Damen und Herren, die Arbeit in den Ausschüssen hat mir sehr viel Spaß gemacht. Mein Ausschussvorsitzender ist jetzt gerade nicht da, aber zuletzt habe ich mich mit einem Thema befasst, wovon ich gar keine Ahnung hatte, nämlich der Ludwigsluster Energiewende.
Da kann man mal sehen, wie multifunktional der Rechts- und Verfassungsausschuss ist und der Europaausschuss. So heißt er ja eigentlich von vornherein. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit. Mir wirds nicht langweilig, ich habe jetzt mehr Zeit für Familie. Das sagt jeder, ist aber so. Ich habe eine Menge Hobbys und ich habe ein großes ehrenamtliches Hobby. Ich freue mich, dass ich jetzt mehr Zeit habe für eine Aufgabe, die ich schon während dieser Wahlzeit vor Kurzem übernommen habe, nämlich als Präsident der DLRG.
Ich kehre zu meinen Wurzeln zurück.
Ja, natürlich, nach Bad Kleinen.
Früher war ich selber Rettungsschwimmer und hielt überhaupt nichts von Funktionären. Jetzt bin ich selber einer, so ändert man sich.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit an Sie alle. Und wie gesagt, wenn ich jemanden mal gekränkt habe, das tut mir im Nachhinein leid. Ihr habt mir auch ab und zu mal eins an die Ohren gehauen, das hatte ich dann auch verdient. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Am Anfang möchte ich den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalzentren hier ausdrücken. Wir haben hohe Anforderungen an ihre Arbeit gestellt und wir können heute feststellen, das ist evaluiert, sie sind diesen Anforderungen gerecht geworden. Diejenigen von uns, die sich öfter dort mit eingeschaltet haben, wissen, wie schwierig das am Anfang war und welche Probleme auch nach wie vor in diesem Bereich bestehen. Der Bericht sagt eine Menge dazu.
Im Grunde will ich das noch einmal deutlich sagen: Es sind überwiegend junge Menschen und ich bin sehr beeindruckt davon, mit welchem Engagement sie für das, was wichtig ist in unserer Republik, nämlich für Demokratie eintreten.
Als wir angefangen haben mit dem Handlungsrahmen, Herr Ritter hat das erwähnt, da waren wir uns auch mal einig.
Das war gut so. Trotz aller Gegensätze, die wir manchmal miteinander hatten, hier haben wir gewusst, hier geht es darum, unser demokratisches System auch nach außen werbend zu verbreiten. Das haben wir hingekriegt. Und Respekt, als wir dann in einer anderen Runde zusammen waren, als die FDP dazukam – Herr Roolf, das sage ich auch als Kompliment, das ist auch genauso gemeint –, waren wir uns auch sehr schnell einig, wie wir weitermachen.
Was wir heute sehen, ist genau das, was wir dann später in Auftrag gegeben haben als dieser Landtag, nämlich: Wir wollten – und das sage ich auch ganz bewusst für meine eigene Fraktion –, mir und uns war wichtig, dass dann auch geguckt wird, evaluiert wird, wie das so schön modern heißt, was dabei herauskommt. Wir waren alle bei der Vorstellung der verschiedenen Zwischenberichte dabei im Sozialministerium bei den Gesprächen. Ich war auch sehr gespannt auf den Abschlussbericht.
Und, Frau Ministerin, man kritisiert gerne an Ministerinnen und Ministern das eine oder andere, aber hier muss ich sagen, Sie haben hier ein ganz ordentliches Zeugnis auch bei der Evaluierung eingefahren als Landesregierung und Sie dürfen heute stolz sein, dass wir das auch als Abgeordnete so sehen.
Ich will eines deutlich machen, weil dies immer mitgeschwungen hat, auch so ein klein bisschen unterschwel
lig: Wir haben in diesem Lande die größte Gefährdung unserer freiheitlichen Demokratie vom Rechtsextremismus, völlig unbestritten. Wir haben als CDU-Fraktion – und ich sage es einfach noch mal – immer gesagt, jeder Extremismus in diesem Lande und in dieser Republik ist schädlich für die Gesellschaft, für die weitere Entwicklung eines friedlichen Zusammenlebens. Ich bin sehr dankbar, dass wir es uns an diesem Punkte nicht geleistet haben, uns gegenseitig in die Kniekehlen zu schießen. Das war, glaube ich, ganz gut.
Ich will zu den Herren an der Fensterfront eins sagen:
Wenn man so in die Vita der Mitglieder Ihrer Fraktion und Ihrer Mitarbeiter guckt,
dann hat man doch ein ganz eigentümliches Gefühl, was sich da so alles in rechtsextremen Kameradschaften, in Bündnissen, Kulturkreisen angesiedelt hat und wie das nach außen dann auch aktiv wird mit tätlichen Angriffen auf Demonstranten.
Da gibt es Vorstrafen wegen Volksverhetzung, da gibt es Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, da gibt es Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Köperverletzung. Die haben den Weg in dieses Parlament, soweit es Sie betrifft, gesäumt. Ich sage Ihnen, Gewalt und Missachtung der Rechtsordnung, da werden Sie uns immer als unerbittliche Feinde finden.
Das hat nichts mit Toleranz zu tun, das gibt es unter uns Demokraten nicht.
Meine Damen und Herren, wir haben das in den letzten fünf Jahren erlebt und in diesen Tagen wieder erlebt, wie hier ganz mit Bedacht versucht wird, mit Polemik, mit ganz deutlichen rassistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Versuchen immer wieder zu provozieren und zu gucken, wie wir darauf reagieren. Glauben Sie mir, selbst wenn sich mir manchmal wirklich der Magen umdreht bei manchen Äußerungen, Sie werden mich nicht dazu provozieren, dass ich sie wirklich ernst nehme. Sie liegen so weit ab von einem intellektuellen Spektrum, dass man Ihnen eigentlich nur zu viel Ehre antut, wenn man sich mit Ihnen auf der Ebene auseinandersetzt.
Gegen Ihre Straftaten muss man vorgehen, das hat dieser Staat auch getan.
Diese Ideologie, Ihre, ist, und das sage ich jetzt als Christdemokrat, meilenweit von unserer abendländischen Kultur und von dem sie prägenden christlichen Menschenbild entfernt. Ich wünsche mir noch mehr Anstrengungen für die Werte, für die Werbung um die Werte unseres sehr toleranten, aber in diesem Punkt auch sehr entschiedenen Grundgesetzes. Ich bin sehr, sehr traurig darüber, dass auch in meiner eigenen Partei – nicht in der Landespartei – immer noch nicht die Erkenntnis hinreichend gereift ist, dass in diesem Falle nur ein Verbot einer verfassungsfeindlichen Partei hilft.
Ich ärgere mich darüber, dass der Staat seine Feinde auch noch bezahlt.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Der Abschlussbericht, Frau Ministerin, liegt vor. Sie haben ihn auch ein Stück kommentiert, daran gibt es überhaupt nichts zu kritteln. Ich finde, dass mit den Regionalzentren und mit einer Verstärkung im Bereich der politischen Bildung wir eins wirklich hinbekommen haben: Es sind mehr Menschen geworden, die sich ernsthaft für unser demokratisches System engagieren, die deutlicher gegen Extremismus auftreten. Es gibt so viele Vereine, Institutionen, Bürgergruppen. Es gibt in den Kirchen, in den Gewerkschaften, in den Parteien,
ja, und das ist wichtig, auch in den Gemeindevertretungen, in den Kreistagen, in den Stadtvertretungen, in Sozialverbänden, in allen Hilfegruppen, die aus unserem Bereich hier aufzuzählen wären, eine einheitliche klare Aussage und das ist ein Stück Gewinn, das dieses Landesprogramm einstreichen geholfen hat.
Meine Damen und Herren, wir haben die Landesregierung im Jahr 2008 aufgefordert, sie solle bitte schön berichten, und das hat sie getan, umfänglich. Wichtig ist, dass wir uns diesen Evaluationsbericht jetzt noch einmal vornehmen. Es gibt dort einige Dinge, wo man das, was gut läuft, noch besser machen kann. Das ist insbesondere die Frage der genauen Definition, was die Landeskoordinierungsstelle machen soll. Das haben Herr Professor Buchstein und seine Mitarbeiter – das ist nicht eine Einzelarbeit – deutlich herausgearbeitet, das wussten wir aber auch schon aus verschiedenen Gesprächen. Aber ich würde auch da sagen, das ist eine sehr wohlwollende Kritik, nämlich wenn es die Landeskoordinierungsstelle nicht gäbe und wenn es die IMAG nicht gäbe, wären wir überhaupt noch nicht so weit. Der Erfolg ist durchaus dadurch begründet worden und wir haben keinen Grund, hier zu sagen, dass hier nicht ordentlich gearbeitet worden ist.
Was wir brauchen, ist, dass dieser demokratische Staat sich noch stärker auf das freiwillige Engagement aller Bürger, ihr solidarisches Verhalten innerhalb dieser Gesellschaft stützen kann, denn sie sind es, die Bürger zu Hause, in ihrer Familie, in der Schule, auf der Straße, die mit Zivilcourage und mit dem Bekenntnis für unsere Demokratie täglich Beispiele setzen können. Und eins habe ich in meinem ja nun nicht ganz so kurzen Leben gelernt: Man kann vieles so ex cathedra vom Pult hier verkünden, viel wirksamer ist das tatsächlich vorgelebte Beispiel. Und wir haben lernen können, dass dies im Lande auch sehr deutlich vorhanden ist. Das ist ein Gewinn auch dessen, was wir gemeinsam haben. Den wirklichen Gewinn haben die eingebracht, die sich dort engagiert haben, nicht nur die Hauptamtlichen, sondern die vielen Ehrenamtlichen.
Und ich glaube, dass wir uns auch manchmal in der Vergangenheit über Kreativität mancher Vereine und Verbände, wenn es darum geht, für eigene Aktivitäten so Steuergelder zu akquirieren, nicht nur geärgert, sondern auch sogar gewundert haben. Ich denke nur an „Schwit
zen gegen Rechts“ und „Trommeln gegen Rechts“. Das ist nicht böse gemeint, aber wir haben auch, das sieht man aus dem Bericht, da eine Menge dazugelernt.
Ich glaube, ich persönlich bin mir sogar sehr sicher, guten Gewissens sagen zu dürfen, das Geld, was wir für mehr Werbung für tolerantes Leben in einer freiheitlichen Demokratie hier ausgeben, das ist für die Zukunft auch der jüngeren Generation sehr, sehr gut angelegt. Das wird noch Früchte tragen. Das wünsche ich uns auch sehr.
Meine Damen und Herren, wir haben hier in diesem Saal auch gesprochen über Befürchtungen, dass, wie soll ich sagen, es nicht gut sei, wenn man von denjenigen, die in diesem Bereich arbeiten und aus Fördermitteln ihre Arbeit finanzieren lassen, bestimmte Erklärungen erwartet, nämlich ein Bekenntnis zur freiheitlichen Demokratie. Da gibt es unter uns, das weiß ich, in Nuancen Unterschiede. Ich werbe nur noch einmal für die Idee, die eigentlich ganz logisch ist. Ich denke, und da, glaube ich, sind die Befürchtungen unangebracht, wenn man keine innerparteilichen Probleme hat, kommt man auch gar nicht auf die Idee, da sind die Befürchtungen unangebracht, dass man hiermit die Arbeit in diesem Bereich der Regionalzentren oder auch anderer Organisationen stören könnte. Ich finde, niemand kann eigentlich wirklich sehr überzeugend, völlig überzeugend für dieses demokratische System werben, der nicht selber ganz fest auf dem Boden dieses Grundgesetzes steht.
Ich habe das hier an diesem Pult schon mal gesagt und ich will es wiederholen, weil es mir wichtig ist: Unsere Regionalzentren in diesem Lande, die Träger, die tätig sind in diesem Bereich, haben mit dieser Erklärung deswegen kein Problem, weil wir wissen, die stehen außerhalb von berechtigten Zweifeln. Und deswegen, gerade weil das so ist, weil das aber anderswo, in anderen Bundesländern, anders sein könnte und weil es sich auf das Bundesprogramm richtet, bitte ich Sie einfach um Verständnis, dass dies so ist. Wir sollten uns auch da nicht auseinandertreiben lassen.
Ich wünsche uns sehr, dass dieses Programm weiterhin Früchte trägt. Das muss sich nicht unbedingt in Wahlergebnissen auszahlen, das muss sich in Liebe zu dieser Verfassung auszahlen,
im Verständnis von jungen Menschen zu einem System, für das ältere gekämpft haben, für das sie sehr viele Unannehmlichkeiten, viele Gefahren, höchstpersönliche Gefahren hingenommen haben. Es lohnt sich für diese Demokratie. Ich bedanke mich für diesen Bericht. Ich bedanke mich auch bei den Wissenschaftlern, ich glaube, im Namen aller, für eine sehr gute Evaluation. Wir können davon ausgehen, wir sind da auf dem richtigen Weg. Und dem neuen Landtag wünsche ich, dass er das mit aller Kraft weitermacht. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich will mit zwei Vorurteilen gleich mal aufräumen, Herr Andrejewski:
Erstens. Es war nicht so, dass der Landtag und die Fraktionen an der Erarbeitung dieses Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages nicht beteiligt waren. Frau Kollegin Schildt hat mit Recht darauf hingewiesen, wir haben lange gemeinsam geübt, aber am Schluss konnten wir es richtig gut. Also, Herr Ministerpräsident, wir sind sehr umfassend beteiligt worden, auch wenn ich nachher etwas Kritisches sage, man kann nicht sagen, dass wir nicht beteiligt waren und dass wir unsere Meinungen nicht sagen konnten. Der Staatssekretär in Ihrem Hause war bei uns in der Fraktion und hat die Grundsätze hier auch vorgetragen.
Zweitens. Herr Andrejewski, also dieses Vorurteil, dass man in dem verfassungsrechtlich geschützten Bereich der Rundfunkfreiheit nur mehr Wettbewerb ankurbeln muss, um dann Qualität zu kriegen, dass kann nur jemand haben, der sich mit der Facette unserer Kultur noch nicht befasst hat.
Also dann schauen Sie mal in den Fernseher und vergleichen mal, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich – Gott sei Dank –
auch leisten kann an Qualität. Und dann schauen Sie mal, was es für einen Spaß macht, wenn mitten in einer Sendung diese durch Werbung unterbrochen wird. Das stört natürlich ganz gemein. Und ich glaube schon, das Vorurteil können Sie weglegen.
Ja, das mag sein. Also ich habe über manche Werbung sicher mehr gelacht als über so manchen Comedian, Herr Professor, da sind wir uns einig.
Ja, ja.
Aber, meine Damen und Herren, liebe Kollegen, wir sind ein gutes Stück weitergekommen in der Gerechtigkeit der Abgabenerhebung. Das haben Sie mit Recht gesagt. Aber so am Ende der Strecke sind wir noch mal richtig in die Pfütze getreten. Und ich weiß auch nicht genau, wie man das bereinigen kann. Es begann damit, dass aus Gründen, die wahrscheinlich Masse erzeugen sollten, die Nebenwohnungen miteinbezogen wurden. Wir hatten darauf hingewiesen. Ich weiß, bei der Ersten Lesung habe ich gesagt, am besten kommen die ganz raus. Leider ist es so gewesen, dass in der weiteren Beratung der Ministerpräsidenten aus dem einen Drittel für die Nebenwohnung plötzlich ein ganzer Beitrag wurde. Okay.
Aber in dieser gesamten Situation ist uns etwas unterlaufen, was wir im Innenausschuss noch gar nicht thematisiert haben. Im Innenausschuss haben wir gemeinsam – bin ich sehr dankbar –, auch mit der Fraktion DIE LINKE, das hat Andreas Bluhm eben gesagt, diese Entschließung beschlossen, die kein Recht ändert, die aber darauf hinweist. Und ich wollte eigentlich nur den Status erreichen, wie wir ihn in Schleswig-Holstein schon in der Protokollerklärung unter den Ministerpräsidenten hatten. Das, hoffe ich, werden wir als Landtag, wenn wir heute beschließen, nachholen und damit Hausaufgaben geben
für die nächste Runde. Und die kommt, denn wenn die KEF die nächste Schätzung macht, wird sicher auch noch mal über Systeme geredet werden müssen.
Aber wir haben einen Fehler in dem gesamten Bereich und das ist, dass die Kleingärtner in der ehemaligen DDR, also auf unserem Gebiet, in unseren neuen Bundesländern, jetzt völlig ungerecht behandelt werden. Kein Kleingärtner in diesem Lande kann etwas dafür, dass nicht nach den Regularien der alten Bundesländer die Lauben gebaut wurden, sondern so, wie das hier im Lande eben war. Bei 24 Quadratmeter bist du befreit und bei 25 zahlst du den vollen Jahresbetrag der Gebühr, das halte ich für eine grobe Ungerechtigkeit.
Herr Holter ist jetzt nicht da. Ich hatte schon gedacht, ich habe einen Verbündeten gefunden, als er eine Presseerklärung abgegeben hat, aber dabei ist es geblieben. Das bringt auch nichts, lieber Andreas.
Ja, ist okay.
Aber noch mal: Ich hätte jetzt gerne gesehen, dass dieser Landtag das Gleiche tut wie bei den Kfz und eine Entschließung verabschiedet, denn die Panne, Herr Ministerpräsident, ist nicht passiert durch Erwähnung des Bundeskleingartengesetzes, des Paragrafen 3, sondern die Panne ist passiert – oder aus meiner Sicht, ich hoffe, dass es nicht Absicht war –, weil in der Regierungsbegründung nur steht, dass die Lauben, nämlich die über 24 Quadratmeter, zu vollem Beitrag herangezogen werden. Daran kann man nicht deuteln. Da aber eine Regierungsbegründung nicht Gesetz ist, hätte dieser Landtag in einer Entschließung eine Auslegungshilfe beschließen können. Dafür habe ich beim Koalitionspartner, das passiert sehr selten, keine Zustimmung bekommen. Ich bedaure das. Wir hätten den Kleingärtnern helfen können.
Dennoch sage ich hier, und das sage ich mit voller Überzeugung: Ich werde diesem Vertrag, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit Überzeugung zustimmen, weil der Weg der richtige ist. Wir sind dabei, eine solide Finanzierung, auch auf Dauer, nämlich auch eine akzeptierte Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den Weg zu bringen,
wenn alle Länder dem zustimmen, und das sieht so aus. Und dann werden wir – diejenigen, die sich weiter um diese Fragen kümmern –, das glaube ich jedenfalls, am Ende wahrscheinlich die Systemfehler, die wir jetzt noch hineingebaut haben oder die uns hineingerutscht sind, wieder herausnehmen. Ich werbe für Zustimmung zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag und für Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, der diesem Landtag vorliegt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es schwierig, als Letzter zu reden, aber das Thema gibt noch eine Menge her. Ich will zu den Grundprinzipien des Wechsels nichts sagen, das haben die Kollegin Schildt und der Ministerpräsident sehr deutlich gemacht. Ich will eines jedoch erwähnen: Ich habe immer zu denen gehört, die von diesem Pult mehr Beteiligung der Parlamente gefordert haben. Wir können uns nicht darüber beschweren, dass wir nicht rechtzeitig und nicht umfassend über die Verhandlungen informiert worden sind. Dafür meinen herzlichen Dank.
Das ist angesichts der Schwierigkeit, sich mit 16 Bundesländern abzustimmen, ja nicht so einfach. Am Ende, Herr Ministerpräsident, hatten wir – und das hatten alle meine Kollegen in den Bundesländern – den Eindruck, nun wollen sie endlich durch, die Ministerpräsidenten, nun ist Kritik nicht mehr so besonders gewollt, und an den kleinsten Schrauben zu drehen, das haben auch die Rundfunkreferenten gedacht, wo hinkt jetzt nicht allzu viel, wir müssen das fertigmachen. Das ist aber keine Kritik, sondern das ist normal.
Also, Herr Präsident, in Ihrer Eigenschaft als Redner Ihrer Fraktion haben Sie relativ kritisch den Vertrag angesprochen.
Ich persönlich stehe dieses Mal nicht an zu sagen, dass er in die richtige Richtung geht. Das hat Kollegin Schildt deutlich gemacht und da kann ich mich anschließen. Mir fehlt allerdings nach wie vor eine Lösung an drei Punkten. Das eine sind die beruflich veranlassten Nebenwohnungen, ich will das gar nicht im Einzelnen ausführen. Das stört deshalb, weil wir im ersten Entwurf schon mal eine Drittelregelung vorgesehen haben. Das sind die Leute, wie es Andreas Bluhm gesagt hat, die ja schon mal einen Rundfunkbeitrag bezahlen, weil sie ja nicht nur eine Nebenwohnung, sondern eine Hauptwohnung haben und in dieser Wohngemeinschaft schon mal bezahlen. Nun haben sie noch eine Nebenwohnung und hören den gleichen Rundfunk und dafür zahlen sie dann noch mal. Das war durchaus akzeptabel, dass man
gesagt hat, so ähnlich wie eine Aufwandsteuer oder eine Aufwandsabgeltung als Drittelbeitrag zusätzlich. Nun sind es aber zwei und das halte ich nicht für gerecht.
Und nach wie vor ist das Problem mit den Kfz ganz deutlich ein Systembruch. Da gebe ich Andreas Bluhm recht.
Statt des Rundfunkgerätes wird jetzt einfach das Behältnis genannt, in dem das Rundfunkgerät ist, in dem man sagt, na ja, das ist ja so ähnlich wie eine Wohnung.
Also ich möchte nicht in dem Auto schlafen.
Von daher gesehen …
Ja, zum Beispiel auch nicht baden.
Also ich finde, die Vergleiche, die sind ja nun weit hergeholt. Ich hätte mir, Herr Ministerpräsident, wenigstens gewünscht, dass sich unser Land die Protokollerklärung von Schleswig-Holstein ansieht, das nämlich noch mal den Gedanken aufgreift. Wenn wir die Wirtschaft heranziehen, was ich für völlig richtig halte, dann sollten wir es in der Weise tun, dass es in einem System erfolgt. Und es wäre ganz leicht gewesen, in der Frage der Produktionsstätten die Kfz mit einzuberechnen, dann wäre man genau dahin gekommen. Es kommt übrigens etwas dazu: Dann hätten wir das, was jetzt GEZ heißt und vielleicht demnächst irgendwie anders, aber das Gleiche macht, dann hätten wir den riesigen Aufwand nicht gesehen.
Wer mal in den Vertrag reinguckt, der Gesetz werden soll, der wird sehen, wie viel Melde- und Abmeldepflichten es gibt. Also Deregulierung, in der Sie, Herr Ministerpräsident, als Justizminister einmal sehr vorbildlich waren, das haben Sie Ihren Kollegen nicht beibringen können. Das ist keine Deregulierung.
Meine Damen und Herren, nun zum Datenschutz. Durch dieses System, das wir hier haben, wird die GEZ richtig aufgefordert, die Nase in Dinge reinzustecken, die sie eigentlich,
was die Privatsphäre des Bürgers angeht, nichts angehen. Also wenn da zum Beispiel gesagt wird, dass man den die Ablehnung begründenden Lebenssachverhalt bei der privaten Wohnung mitteilt und das auch noch nachweist, dann heißt das also, zwei, die bisher zusammengewohnt haben, müssen also jetzt der GEZ offenbaren, dass sie sich nun gestritten haben, dass sie auseinandergezogen sind. Das ist ja noch gut, aber sie müssen es auch noch nachweisen. Das ist meines Erachtens weit über das hinaus.
Das heißt also, und das ist beantragt worden, dass wir uns noch mal im Rahmen der Überweisung mit dem Vertrag beschäftigen. Ich bin allerdings nicht naiv genug
zu glauben, dass es Sinn macht, zu sagen, na ja, dann ändern wir dieses oder jenes. Allerdings nach Nordrhein-Westfalen bin ich auch nicht mehr naiv genug zu glauben, es wird ja so sein, dass alle dann irgendwann den Kopf senken und sagen, dann machen wir das. Der 14. ist schmählich gescheitert. Wir haben zwei aufeinanderfolgende Gesetz- und Verordnungsblätter in diesem Lande. In dem einen steht der Rundfunkänderungsvertrag, der 14., drin als Gesetz, und in dem zweiten steht nicht „Entschuldigung“ drüber, aber da steht sehr lapidar, der ist nicht wirksam geworden. Das muss nicht so sein. Das hat mir nicht gefallen. Hätten wir zwei oder drei Tage gewartet, hätten wir gemerkt, hier war Einstimmigkeit der Länder erforderlich.
Aber, meine Damen und Herren, ich hätte so gerne etwas Neues, was ich gelernt habe, hier angebracht. Ich hätte nämlich in den Ruf ausbrechen können, wie gut mir das gefällt, was wir jetzt vor uns liegen haben. Ich habe Ihnen gesagt, warum das nicht so ist. Ich habe ein neues Wort gelernt, aus dem Neuhebräischen, das heißt joffi. Das heißt, das ist euch gut gelungen. Das kann ich leider so nicht sagen. Es ist etwas nicht ganz so prima gelaufen, wie wir uns das vorgestellt haben.
Meine Damen und Herren, das bedeutet, dass wir doch noch einmal im Innenausschuss, der ja der zuständige Ausschuss ist, überlegen müssen, ob wir uns nicht doch noch einmal mit der Protokollerklärung von SchleswigHolstein anfreunden können. Wir haben dieses in der Vergangenheit häufig als Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht. Herr Ministerpräsident, ich nehme es der Landesregierung nicht übel, dass sie sich nicht im ersten Schritt mit Schleswig-Holstein verbrüdern konnte, aber an diesem Punkte wäre es sehr sinnvoll gewesen. Vielleicht schaffen wir das noch in den Ausschüssen, hier in diesem Fall im Innenausschuss. Deswegen stimmt auch meine Fraktion dem Antrag zu, nicht ohne das noch einmal deutlich zu sagen, ich habe einige kritische Anmerkungen gemacht.
Herr Andrejewski, da unterscheide ich mich von Ihnen. Ich habe den Eindruck, dass wir hier eine sehr breite öffentliche Diskussion um die Umstellung in ein System zur Finanzierung gehabt haben. Wir können auch als Parlamentarier damit zufrieden sein, dass das so war. Steter Tropfen höhlt den Stein. Ein wenig gehöhlt, das mag ja auch sein. Das war mal früher nicht ganz so, damit sind wir als Parlamentarier zufrieden. Aber bei aller Kritik an diesem Finanzierungssystem, man kann alles Mögliche sagen, auch die Punkte, die ich angesprochen habe, für mich beißt aber keine Maus den Faden ab: Zu dieser Demokratie gehört zwingend ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, zu dieser Demokratie gehört ein duales System. Und man merkt Ihnen an, Sie haben es immer noch nicht begriffen, welches Juwel wir in der Bundesrepublik mit diesem System haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich wollte eigentlich eine ganz
andere Rede halten. Aber ich stelle fest, dass es sehr viel Übereinstimmung in diesem Hause gibt darüber, wie Extremismusklauseln in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft gehandhabt werden und wurden.
Es ist völlig richtig, was Herr Kollege Grabow hier vorgetragen hat. Das ist keine Erfindung aus der Jetztzeit, sondern diese Formulierung, Frau Sozialministerin, stammt aus einer Zeit, in der das Bundesinnenministerium noch anders besetzt war. Und sie wurde von allen Demokraten damals mitgetragen.
Wir haben ein Problem miteinander. Einerseits sind sich, glaube ich, alle darüber einig – ich nehme jetzt auch mal DIE LINKE mit dazu,
wenn dem nicht so ist, müssen Sie mir bitte widersprechen –, dass wir nicht wollen, dass mit Staatsgeld Extremisten gefördert werden. Da sind wir uns sicher einig. Dazu brauchen wir haushaltsmäßig, wenn wir das denn sauber trennen wollen, auch klare Regelungen in den Zuwendungsbescheiden. Auch darüber sind wir uns sicher einig. Deswegen ist sicher eine Extremismuserklärung von Trägern von Maßnahmen im Bereich der Demokratieertüchtigung, im Bereich der Unterstützung von Demokraten eine Selbstverständlichkeit.
Es gibt einen Bereich, den hat die Ministerin hier angesprochen, in dem es eine strittige Position jetzt gibt, und die heißt: Können wir es den Trägern zumuten, dass sie die mit ihnen tätigen Personen daraufhin prüfen, die Erklärung verlangen, ob diese wiederum auf der Grundlage unseres Grundgesetzes stehen? Das ist strittig. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein, ob das gut oder schlecht ist. Ich persönlich bin der Meinung, dass die Träger Manns und Frau genug sind, derartige Prüfungen durchzuführen. Das war nämlich in der Vergangenheit so. Und da, wo es Ärger gegeben hat, war es nicht böser Wille, sondern da war die extremistische Ecke etwas cleverer als die gutgläubige, mehr demokratisch organisierte. Wir haben ein paar Beispiele in der Bundesrepublik, wo es so war.
Übrigens, Frau Ministerin, mit Recht nicht in unserem Land, da haben Sie völlig recht. Deswegen ist Ihre Position für die Landesregierung auch völlig okay, habe ich gar nichts zu bekritteln, auch dass Sie sich bei der Bundesregierung darum bemühen, für Ihre Sicht Zustimmung zu finden.
Allerdings, und das hat Kollege Grabow mit einem seiner letzten Sätze gesagt, es ist ein bundesweites Problem. Was wir nicht hinkriegen werden, ist, dass es für Mecklenburg-Vorpommern eine Sonderregelung gibt, weil wir überzeugt davon sind, dass die jetzt aktuellen Träger, über die wir reden, die wir alle gut kennen, dass die in diese Falle überhaupt nicht tappen würden, weil sie erstens selber grunddemokratisch sind und weil sie zweitens erfahren genug sind, dass sie solchen Gruppen nicht aufsitzen werden.
Dennoch ist es nach wie vor richtig, dass, wer an öffentliches Geld in diesem Bereich will, auch bestimmte Voraussetzungen bei dem Antragsverfahren mit eigenen Erklärungen erfüllen muss. Und von daher gesehen brauchen wir den Antrag nicht, was nicht bedeutet, dass eine der beiden die Regierung tragenden Fraktionen anderer Meinung ist als der Vortrag, den hier die Sozialministerin gebracht hat, dass sie aus ihrer Sicht für unsere Träger,
über die wir hier konkret reden, die wir alle kennen, keine Probleme darin sieht.
Ich habe nur ein Problem damit, den Eindruck zu erwecken, als müsste sich irgendjemand in diesem Lande davor fürchten, eine derartige Erklärung abzugeben. Ich finde, dass die Diskussion nicht gerade sehr intelligent ist, die hier angezettelt worden ist, denn wer unsere Träger betrachtet, wir arbeiten mit denen über Jahre zusammen, der kann sich gut vorstellen, dass die dieses Problem nicht haben und auch in Zukunft nicht haben werden. Und deswegen habe ich es ungern, wenn Diskussionen, wo man sich im Deutschen Bundestag nicht hat durchsetzen können, von einer bisher gemeinsam getragenen Praxis abzugehen, hier in den Landtag getragen werden.
Ich sage es jetzt mal, ich bitte den Herrn Präsidenten um Entschuldigung, wenn das ein bisschen flapsig ist, es kommt aus meiner Berliner Zeit: Nachtigall, ick hör dir trapsen. Das wollen wir nicht. Wir wollen nicht die Probleme anderer Leute in diesem Landtag lösen. Wir haben die Probleme mit unseren Trägern in diesem Lande nicht. Deswegen ist der Antrag überflüssig und deswegen möchten wir ihn ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen!
Sie dürfen mir glauben, ich habe mir große Mühe gegeben,
dem Antrag etwas abzugewinnen.
Der Kollege Ritter hat mich darin bestärkt, dass ich nicht ganz so falsch liegen kann mit meiner Einstellung dazu. Er hat nämlich in einem Zwischenruf eben gesagt: Wir werden den Antrag in den Ausschuss bringen:
Warum denn nicht gleich, Herr Kollege Ritter?
Wenn ich mir das mal ansehe, da wird über wirklich mehrere Punkte eine Arie angestimmt über ein Programm, das seit 2007 läuft. Ich gebe zu, dass es dick ist. Aber wenn man mal genau hineinguckt und sieht, in welche Kapitel es sich gliedert, dann mit den Trägern bei uns im Lande spricht, ist das ein gut verständliches und sehr gut angenommenes Programm. Und es ist auch so, dass ich keine Defizite sehe in der Umsetzung durch die Landesregierung. Wenn ich da welche sehen würde, wäre ich ja auch mit Ihnen einig und würde sagen, okay, dann bereden wir es hier.
Das haben wir aber nicht. Das haben wir aber nicht.
Also ich kann nur eins sagen: Das Programm, da stimme ich Ihnen zu, ist grundsätzlich zu begrüßen, aber dazu brauchen wir keine Debatte im Landtag. Ich glaube auch, dass der zuständige EU-Kommissar gesagt hat, das ist mein bestes Stück. Das kann sein. Aber darüber zu diskutieren, muss ich Ihnen ehrlich sagen, ist uns die Zeit ein bisschen zu schade. Wir warten darauf, dass Sie in den Ausschuss kommen. Wenn es dort praktische Vorstellungen gibt, wie wir die Umsetzung und auch die Zukunftsgestaltung für dieses Programm verbessern können, dann sind wir wie immer dabei. Den Antrag selber, das werden Sie verstehen, den müssen wir ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen!
Diesen Antrag haben wir vorgelegt, weil wir die Debatte um den Opferschutz auch in den Landtag hineintragen wollen.
Opfer, das sind immer diejenigen gewesen, die in der Vergangenheit vergessen wurden, insbesondere auch in der öffentlichen Berichterstattung. Wir hören und lesen immer viel über die schwierige Jugend von Tätern – das ist für die Beurteilung der Persönlichkeit eines Straftäters sicher nicht unwichtig –, aber welche Folgen eine Tat bei den Opfern, bei den Angehörigen der Opfer verursacht, davon hört man vergleichsweise wenig.
Natürlich ist es die primäre Aufgabe der Strafjustiz, Aufklärung und Ahndung von Straftaten zu gewährleisten. Bis vor wenigen Jahren wurde das Opfer einer kriminellen Straftat dabei oftmals nur in seiner „Rolle“ als Beweismittel in einem gerichtlichen Verfahren wahrgenommen. So habe ich noch als Junger Strafrecht gelernt. Andere Aspekte wie etwa die persönliche Betroffenheit oder die psychischen Folgen wurden kaum berücksichtigt. Opfer von Straftaten waren vielmehr sich selbst überlassen.
Das hat mit der Entstehungsgeschichte unseres Strafrechts zu tun. Das Strafgesetzbuch, nach dem heute die Richter urteilen, stammt ursprünglich aus dem Jahr 1871. Das ist natürlich mehrmals umfänglich und weniger umfänglich geändert worden, aber geblieben ist der personalisierte Täteransatz, der übrigens, wenn man in das Strafgesetzbuch hineinblickt, einem sofort in die Augen springt. Wenn Sie sich zum Beispiel den Paragrafen 242 – das ist die Vorschrift, die den Diebstahl unter Strafe stellt – angucken, dann ist das wie bei den meisten Strafvorschriften im Strafgesetzbuch, der beginnt mit „Wer“, wer nämlich einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt und so weiter. Das heißt, bezo
gen ist die Straftat immer auf den Täter, schon der Tatbestand macht das.
Und diese Betrachtungsweise stammt aus einer Zeit, in der man – ich sage, endlich – entdeckt hat, dass Schuld und Sühne nur aus einer subjektiven Sicht beurteilt werden können. Das war natürlich ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem Vorrang von Rachegedanken. Aber durch die daher nahegelegte Sichtweise wurde den Kriminaltätern immer mehr Aufmerksamkeit und Beachtung geschenkt. Man hat sie, was völlig richtig ist, darunter betrachtet, wie sie im Rahmen der Resozialisierung betreut werden können. Man hat aber dabei häufig den Blick auf die Menschen verloren, die Opfer von Straftaten waren. Das hat sich – ich sage, Gott sei Dank – in den letzten Jahren geändert. Diese Sichtweise ist der Einsicht gewichen, dass Opferschutz vor Täterschutz stehen muss.
Dieses Umdenken, das, wenn man mal in die Kriminalgeschichte guckt, durchaus als Paradigmenwechsel bezeichnet werden kann, hat auch etwas zu tun mit einer konsequent opferorientierten Justizpolitik unserer Landesregierung und auch mit der, um eine Person zu nennen, Justizministerin Uta-Maria Kuder, die dies von Anfang an als ein wesentliches Element ihrer Justizpolitik auch ganz offen vertreten hat.
Ich habe gesagt, dieser Landesregierung, aber diese Ministerin hat es zu ihrem Programm so deutlich erklärt und wir haben es ja dann auch als Abgeordnete sehr deutlich gemerkt.
Ich möchte jetzt auf ein Projekt zu sprechen kommen, das wir als Abgeordnete im Rahmen der Haushaltsberatungen – und daran waren alle Fraktionen beteiligt, die sich um den Haushalt gekümmert haben –, es ging um die Bereitstellung der Mittel zur Einführung eines Modellprojektes über die Psychosoziale Prozessbegleitung. Da haben sich einige von uns starkgemacht.
Mit diesem Projekt setzt sich das Justizministerium aufgrund der von uns bewilligten Mittel nunmehr dafür ein, dass eine kostenlose fachliche Unterstützung der kindlichen, jugendlichen und heranwachsenden Opfer vorwiegend von sexuellen Gewalttaten gewährleistet wird. Wir erproben damit in unserem Land als erstes Bundesland diese Qualitätsstandards der Psychosozialen Prozessbegleitung.
Dieses Programm umfasst die Vorbereitung der Opfer auf ein Gerichtsverfahren und beschäftigt sich mit den damit verbundenen emotionalen Belastungen. Es enthält die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungsverfahren vor, während und gegebenenfalls auch nach der Hauptverhandlung. Aber auch nach dem Urteil – und das ist mir besonders wichtig – werden die Opfer nicht alleingelassen, sondern, soweit dies erforderlich ist, auch weiter betreut. Wir haben das bei der Anhörung zu dem Komplex Missbrauchsopfer sehr deutlich gehört, wie wichtig gerade dieser nachhelfende und nachbetreuende Aspekt ist. Dieses Programm ist ein Baustein, ich glaube, ein wichtiger, zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe, aber es muss durch weitere Maßnahmen auch flankiert werden.
Es muss deshalb unser gemeinsames Ziel sein – und dafür werbe ich an dieser Stelle auch –, dass Opferschutz stetig weiter verbessert und flächendeckend ausgeweitet wird. Wir sind da, das haben wir auch bei der
Anhörung, die ich nannte, gehört, auf einem sehr guten Weg in diesem Lande. Aber ich glaube, hier darf man sich nicht ausruhen, hier müssen wir noch erheblich mehr tun, denn während dem Täter nach seiner rechtskräftigen Verurteilung und dem Abbüßen einer etwaigen Gefängnisstrafe Möglichkeiten der Resozialisierung und Betreuung nach der Haft angeboten werden – zu Recht angeboten werden, weil wir hoffen damit, weitere Straftaten zu verhindern –,
so ist es doch vor allem das Opfer, das oftmals für sein ganzes Leben gezeichnet ist.
Und, Herr Köster, auch Frauen, die getreten werden, sind Opfer.
Sie sollten sich etwas zurückhalten.
Sie sollten sich als Straftäter da etwas zurückhalten.
Das macht mich schon sehr ärgerlich, dass ausgerechnet Sie beim Opferschutz hier
mitreden wollen.
Das finde ich schade.
Es ist aber auch so, das Opfer und auch Zeuge eines Verbrechens zu werden heißt, in vielen Fällen so einschneidende Erfahrungen zu machen, die meistens nämlich unterschätzt werden: Das Opfer fühlt sich dem Willen des Täters hilflos ausgesetzt, es kann sich nicht selbst wehren und das führt dazu – so haben wir auch in den Anhörungen sehr deutlich von Opfern gehört –, dass sich Lebensumstände, Lebenssituationen, Lebenshaltungen schlagartig verändern. Nach diesem Ereignis ist nichts mehr, wie es vorher war. Das führt zu Angstzuständen, zu Wut, zu Aggressionen und, wie wir auch wissen, zu Scham. Das ist ganz schlimm.
Deswegen ist die Opferbetreuung, glaube ich, so wichtig, dass wir uns ihr sehr viel mehr noch zuwenden müssen. Und dass das richtig ist, was ich hier als Vermutungen, als Schlussfolgerungen aus dem, was wir wissen, dargelegt habe, das zeigt der Zulauf zu den Beratungsstellen für die Opfer von Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Jahr 2009 gab es 460 Ratsuchende, die sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen im Land gewandt haben. Im folgenden Jahr waren es schon 515. Das heißt, es ist ein stetiger Bedarf da. Und es ist unsere Aufgabe als Staat, diese Opferhilfe zu unterstützen. Ich habe jetzt nicht gesagt, diese den Opfern zu gewährleisten, weil wir sehen – und das ist gut so –, dass es viele nicht staatliche Organisationen sind, die in diesem Bereich tätig sind, mit sehr starkem Ehrenamt, aber auch mit sehr hauptamtlichem Element, die nämlich qualifiziert hier Hilfe leisten können.
Diese Hilfsangebote, das stellen wir fest, werden besser angenommen. Mehr als die Hälfte dieser Ratsuchenden sind Opfer von Gewalttaten, bedürfen also unserer besonderen Hilfe. Aber neuerdings nehmen die Opfer von Stalking zu. Hier sind wir, glaube ich, noch nicht so aufgestellt, wie wir sollten.
Hier können wir mehr tun. Ich weiß, dass es sehr viele Beratungsstellen gibt, aber da müssen wir mehr tun, glaube ich.
Unser Ziel muss sein, dass wir allen Opfergruppen den kostenlosen Zugang zu Beratungsstellen ermöglichen, ihnen darüber hinaus die sozialpädagogische Begleitung bei Gericht, Polizei und Rechtsanwalt zur Verfügung stellen. Und wir müssen, wie auch bisher geschehen, die Opfer über ihre Rechte aufklären, über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten sowie über ihre Situation als Zeuge in einem Strafprozess.
Und ich füge etwas an, was noch nicht so läuft, wie wir uns das oder wie ich mir das persönlich wünsche. Der Strafprozess sieht die Möglichkeit des sogenannten Adhäsionsverfahrens vor, wo im Strafprozess schon Entschädigungsansprüche mitentschieden werden können, in der Situation, in der Beweisaufnahmen schon erfolgt sind, sodass das Opfer nicht den Weg des Zivilprozesses gehen muss. Da wünsche ich mir von meinen früheren Kollegen, von den Richtern, noch mehr Bereitschaft, die Opfer darüber aufzuklären und ihnen dabei zu helfen, auch ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich bin am Ende, Herr Präsident.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen!
Frau Borchardt, ich habe mir sehr viel Mühe gegeben, an Ihrem Antrag etwas Neues zu finden. Das Ergebnis ist negativ. Es tut mir richtig leid, aber wir sind viel weiter, als Sie glauben. Ich habe mal gerade – Entschuldigung, als Sie geredet haben, das darf man ja gar nicht – zu Professor Methling rübergefragt: Gab es denn nicht schon den Austausch von jungen Leuten im Umweltbereich? Ich habe ganz dunkel in Erinnerung – Jürgen Seidel ist nicht da –, als ich im Umweltministerium Staatssekretär war, haben wir das angefangen. Da gab es noch keine gemeinsame Grenze. Da war das noch EU-Außengrenze. Diese jetzige Landesregierung ist sehr viel weiter, als Sie glauben. Ich will das mal an Ihren einzelnen Punkten sagen.
Nein, ich habe Ihnen sehr genau zugehört.
Ja, das ist auch in Ordnung. Trotzdem fordern Sie Dinge …
Entschuldigung, das ist prima. Gut, die ersten beiden Punkte sind schön. Da haben Sie die Landesregierung gelobt. Aber da, wo Sie etwas zur Sache sagen, das muss ich Ihnen leider sagen, sind Sie um Jahre zurück.
Ich will Ihnen das belegen. Sie fordern von der Landesregierung, dass sie der „Kooperation in Ausbildung und Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie – vor dem Hintergrund“, ich muss das jetzt vorlesen, „der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 – der grenzüberschreitenden Integration des Arbeitsmarktes den notwendigen Stellenwert einräumt“. Toller Satz.
Was geschieht? Ich glaube, Sie haben sich überhaupt nicht damit beschäftigt, was wirklich los ist. Es gibt längst diese Zusammenarbeit der Hochschulen. Im Bereich deutsch-polnischer Zusammenarbeit gibt es in unserem Lande insbesondere bei der Universität Rostock sieben Partnereinrichtungen in Polen. Dazu gehören
die Universitäten in Danzig und in Stettin. Das sind alles keine kleinen Hochschulen. Die Hochschule Wismar hat sogar einen deutsch-polnischen Bachelor- und Masterstudiengang, also richtig das, was wir wollen, und zwar für Wirtschaftsinformatik, mit der Universität Stettin. Die Fachhochschule in Stralsund hat Verbindungen – hören Sie zu –
zu 13 polnischen Hochschulen. Die Verwaltungshochschule in Güstrow hat jedes Jahr Seminare und Praktika mit der Schule für Führungskräfte der öffentlichen und wirtschaftlichen Verwaltung in Stettin.
Auch die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, die Hochschule Neubrandenburg und die Uni Rostock verfügen über polnische Partner in verschiedenen Woiwodschaften und stehen im regen Austausch. Wir finden es toll, dass unsere Hochschulen das machen. Aber ich sage auch, die Hochschulen sind autonom. Wir haben die gar nicht zum Jagen zu tragen, weil sie es schon können. Was Sie da fordern, gibt es. Und deswegen frage ich mich: Kriegen Sie eigentlich mit, was in diesem Lande unsere Einrichtungen machen?
Sie haben gesagt, im Hinblick auf die Freizügigkeit hätten Sie Forderungen. Jetzt haben wir ein Problem. Wir haben bisher keine belastbaren Zahlen, nur Annahmen, logisch. Sie haben hier das Datum genannt, aber ich kann Ihnen nur eins sagen: Wir, meine Fraktion, werden uns direkt in die Diskussion in der Grenzregion einbringen. Ich lade Sie dazu ein, tun Sie das auch.
Dazu braucht man nicht die Landesregierung, sondern das können wir alle ganz gut tun. Im Übrigen steht die Frage der Arbeitnehmerfreizügigkeit auch im Mittelpunkt der 7. Wirtschaftspräsentation des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 27. April in der Woiwodschaft Westpommern und Stettin. Das wissen Sie hoffentlich.
Weiter: Sie fordern „Impulse für den grenzüberschreitenden Tourismus und die gemeinsame Erschließung der kulturellen und natürlichen Potenziale der Region“, schreiben Sie. Wenn ich das richtig gesehen habe, datiert Ihr Antrag vom 2. März 2011, also aus diesem Jahr. Ich frage mich, ob Ihnen eigentlich die Mitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 15. Dezember 2010 entgangen ist. Die Vermutung liegt nahe. Ich darf mit Genehmigung zitieren, was das Wirtschaftsministerium dazu gesagt hat: „Der Gemeinsame Begleitausschuss für das europäische Interreg-Programm IV A der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und der Republik Polen … hat weitere grenzüberschreitende Projekte befürwortet. Unter der Leitung der Verwaltungsbehörde,“ – so heißt das technisch in den europäischen Fonds – „dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus MV, sind insgesamt acht Projekte mit einer Gesamtsumme von etwa 6,7 Millionen Euro genehmigt worden, rund 5,5 Millionen Euro stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). An sechs Projekten sind Partner aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligt.“ Jürgen Seidel hat dazu gesagt, und dem stimme ich zu: „Im Ergebnis sind attraktive Projekte bewilligt worden, die beispielsweise aus den Bereichen Medizin, Tourismus und Geschichte stammen.“
Man muss das natürlich auch aufnehmen und nicht nur mit Scheuklappen durch die Welt laufen.
Ja, richtig, ja, okay.
Sie haben zum Tourismus gesagt, da müsste dringend was geschehen. Darf ich Sie darauf hinweisen, dass im Tourismus unser Land als Leadpartner mit dem Marschallamt der Woiwodschaft Pommern zusammenarbeitet? Und hier gibt es sogar ein Vorzeigeprojekt, nämlich im Bereich der Förderung ökologisch nachhaltiger Fähr- und Kreuzfahrtverkehre. Das sollten wir wissen, wenn wir als Landtagsabgeordnete solche Anträge stellen.
Also ich sehe, Sie haben hier einen Antrag gestellt, dem wir nicht nachkommen können, weil es das, was Sie fordern, alles schon gibt. Ich will Ihnen aber sagen, dass es viel mehr gibt, als Sie vermuten. Wir haben 36 Städte unseres Landes, die über Städtepartnerschaften oder andere freundschaftliche Beziehungen, die dokumentiert sind, mit polnischen Städten und Gemeinden verfügen. Wir haben Schüler und Studenten im interkulturellen Austausch und sammeln dabei gemeinsame Erfahrungen. Manchmal sehen Sie das, wenn Sie die Augen auf haben, sogar hier im Landtag. Also ich wundere mich, warum Sie solche Anträge stellen.
Ja, sicher. Da bin ich Ihnen sehr dankbar. Aber wir sollten nicht die Zeit der Kollegen dafür verwenden.
Ja.
Ich muss mich leider mit einem Antrag beschäftigen, der so überflüssig ist wie ein zweiter Kropf, weil Sie etwas fordern, was längst geschieht. Und das möchte ich Ihnen darlegen, weil ich diese populistischen Anträge mit der Zeit doch zu hassen begonnen habe.
Wenn Sie etwas haben, kommen Sie doch zu uns in den Ausschuss. Das biete ich Ihnen an. Wenn Sie einen Mangel an Themen haben – ich weiche jetzt von meinem Konzept ab, weil es einfach peinlich ist,
dass Sie nicht entgegennehmen, dass wir uns alle etwas gestört fühlen, wenn jemand von uns etwas fordert, was es längst gibt –, kommen Sie doch, wenn Sie wollen. Dann können wir über Themen reden. Dann besprechen wir die im Ausschuss. Und gerade unser Ausschussvorsitzender ist immer sehr daran interessiert, dass wir Gegenstände …
Entschuldigung, es geht nicht darum, ob wir Ihre Anträge ablehnen, sondern es geht darum, dass Sie Themen einbringen sollen.
Ob das, was Sie dann …
Herr Ritter, gehen Sie ein bisschen raus und kühlen Sie sich ab! Ich rede jetzt.
Nehmen Sie die Hände aus den Taschen, wenn Sie mit mir reden! Das gehört sich nicht.
Nein, Herr Ritter, bitte. Ich bestehe jetzt auf etwas höflichere Formen. Setzen Sie sich bitte hin!
Nein, setzen Sie sich bitte hin!
Herr Ritter, bitte.
Ja, danke schön, Frau Präsidentin.
Meine Damen und Herren, Pomerania, also ich weiß nicht, wie Sie das handhaben, aber unsere Fraktion steht im ständigen Kontakt mit der Pomerania. Wir bereiten gerade eine gemeinsame Veranstaltung vor. Sie brauchen uns wirklich nicht zum Jagen zu tragen. Sie wissen, dass es eine deutsch-polnische Zusammenarbeit des Landtages gibt. Sie wissen das. Seit 2004 wird im Parlamentsforum Südliche Ostsee mitgearbeitet.
Auf der polnischen Seite sind dort die Woiwodschaften Westpommern und Pommern. Das wissen Sie doch selber. Warum fordern Sie denn Dinge, die wir längst machen?
Ich will allerdings auch sagen, dass wir vielleicht eine besondere Beziehung als CDU-Fraktion haben. Wir haben nämlich eine Partnerschaft mit der Bürgerplattform. Und die funktioniert richtig gut. Sie können gucken, ob Sie auch was an Partnern finden. Wer da mit Ihnen mag, mag das tun. Ich kann nur sagen, da erfährt man dann wirklich, worauf sich unsere Freunde aus Polen spezialisieren, was sie machen und was wir gemeinsam machen können. Wir haben da sehr viele Ideen mitgenommen. Wir können ja ein bisschen abgeben.
Meine Damen und Herren, ich will es nicht weiter sagen. Ich bitte Sie ganz einfach, wenn wir Anträge haben, wenn wir Gegenstände haben, dann gehen wir doch in die dafür zuständigen Ausschüsse. Die deutsch-polni
sche Zusammenarbeit in diesem Lande ist sehr viel weiter, als es dieser Antrag vermuten lässt.
Sie mögen es gut meinen, das will ich Ihnen unterstellen, aber der Antrag bringt uns wirklich nicht weiter und wir werden ihn deshalb ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen!
Liebe Frau Borchardt, wenn Sie das alles, was Sie eben nachträglich vorgetragen haben, in Ihren Antrag geschrieben hätten …
Ich habe mir doch nur die Freiheit genommen, die einzelnen Punkte Ihres Antrages zu nehmen, und habe überall einen Haken dranmachen können – machen wir schon. Wenn Sie das, was Sie jetzt zusätzlich vorgetragen haben, in den Antrag gießen würden,
hätten Sie meine volle Zustimmung. Nur, was nicht geht, ist, wenn Ihnen nichts richtig einfällt,
Sie einen Antrag machen, von dem dann alle sagen müssen, das hat Kollege Müller gesagt, das habe ich sagen müssen, das haben wir alles schon – ich habe Ihnen die Kooperationsprojekte vorgelesen –, und Sie hinterher beleidigt sind, dass wir den Antrag nicht gut finden, dann sollten Sie mal darüber nachdenken, dass Sie Anträge stellen, die auch was Neues bringen.
Nein, ich will Sie nicht beleidigen.
Ich will keinen Streit mit Ihnen.
Ich biete Ihnen an, bringen Sie die Vorschläge, die Sie jetzt hier im zweiten Teil Ihres Vortrages, also in Ihrer zweiten Rede, angesprochen haben,
freundlicherweise in den Ausschuss und dann machen wir das gemeinsam.
Aber hier den Landtag mit etwas zu beschäftigen, was es längst gibt, mit Forderungen...
Sie haben nicht die Ausschussarbeit, dazu habe ich kein Wort gesagt, Sie haben die Landesregierung aufgefordert, Punkte, die alle schon da sind …
Und das finde ich ehrlich gesagt überflüssig und überflüssige Beschlüsse fasse ich nicht mit. Ich will Sie nicht beleidigen, aber das war eben nicht so. Und wenn das der zweite Versuch war, wie Kollege Müller sagte, ich habe das vorhin schon mal gesagt, wir haben das bei den Juristen zur Notenverbesserung eingeführt, damit kann man die Note nicht verbessern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Herr Leonhard, vor Ihnen steht einer, der so einseitig ausgebildet worden ist, wie Sie das beklagen. Es hat sich in der Tat in der Juristenausbildung nicht allzu viel geändert, weil sie sehr stark auf den Richterberuf ausgeht. Aber die Ministerin hat darauf hingewiesen, das ist zwingend, weil mindestens das müssen sie bringen, um Richter werden zu können.
Deswegen glaube ich, dass wir nicht am System rumfummeln sollten, sondern wir sollten, so, wie unser Ausschussvorsitzender auch das Ergebnis unserer Beratungen dargelegt hat, das tun, was uns möglich ist, um die Chancen unserer jungen Leute zu verbessern. Das ist mit diesem Gesetzentwurf, so sehe ich das, auch nach einer umfangreichen Anhörung gelungen. Der Kandidat, der nicht durchgefallen ist, sondern der das Examen bestanden hat und der sich zutraut, dass er in einer besseren Form – und jetzt sage ich, auch ohne den Druck, dass er durchfallen kann, denn er hat ein Examen – den zweiten Versuch machen darf, hat eine bessere Chance. Und das gönne ich persönlich unseren jungen Leuten.
Wenn er dieses System für sich so in Anspruch nimmt, dann ist es auch fair und ordentlich, wenn es dafür Gebühren zu zahlen gilt. Und es ist auch richtig, wenn jemand eine Prüfungsentscheidung überprüfen lassen will. Dann ist das auch so, das ist dann ein Verwaltungsakt, das wissen wir. Bei einem Verwaltungsakt gibt es immer eine Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, es sei denn, wir schließen das aus – wir werden darüber in
einem späteren Tagesordnungspunkt noch reden –, dass das teilweise bei uns im Land so ist. Aber dafür muss man dann, wenn der Widerspruch erfolglos ist, auch bezahlen.