Holger Bellino

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Niemand hält eine schützende Hand über die AfD, über Neonazis, Linksextremisten oder Islamisten.
Niemand, der nur ansatzweise die aktuellen Herausforderungen kennt, käme auf die Idee, den Verfassungsschutz aufzulösen.
Ganz im Gegenteil, dies wäre grob fahrlässig. Damit wäre die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger auf das Höchste gefährdet.
Wer das ernsthaft fordert, wie die Kollegin Wissler das wieder getan hat, hat entweder keine Ahnung oder ist bereit, Verfassungsfeinden ein leichtes Spiel zu machen.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir in Zeiten zunehmender Bedrohung leben: Bedrohungen durch Extremisten und Terroristen von rechts, von links und aus dem islamistischen Bereich. 4.170 Islamisten, davon 1.650 Salafisten, 1.465 Rechtsextremisten und 2.570 Linksextremisten haben sich im Jahr 2017 in Hessen aufgehalten. Das muss uns doch mit Sorge erfüllen.
Neben diesen Phänomenbereichen und den bekannten Verhaltensmustern dieser Extremisten und Chaoten sind wir immer wieder zunächst neuen, unbekannten Gruppierungen und Angriffen ausgesetzt, mit denen sich unsere Sicherheitsbehörden beschäftigen müssen. Ich nenne stellvertretend die Identitäre Bewegung, die sich betont jung gibt, aber klar völkisch aufgestellt ist und fremdenfeindliche Ziele verfolgt. Ich nenne Pegida, über die am Dienstag schon ausführlich gesprochen wurde, und die Reichsbürger, die seit 2017 Beobachtungsobjekt sind und denen wir in Hessen die Waffen entziehen wollen. Ich nenne auch das Bauen von Biowaffen mit Castorbohnen.
Meine Damen und Herren, Extremisten wollen Staat und Gesellschaft schaden, sie wollen verletzen und töten. Andere wollen unseren Rechtsstaat untergraben, fordern seine Abschaffung und sägen bereits an den Grundfesten, diskriminieren Minderheiten, verhöhnen die Pressefreiheit, verunglimpfen staatliche Einrichtungen. Da kann die Antwort
der Demokraten und der Demokratie nicht in der Abschaffung von Teilen unserer Sicherheitsorgane sein. Im Gegenteil, wir brauchen eine starke, gut ausgestattete Sicherheitsarchitektur.
In einem wehrhaften Staat braucht es Polizei, Staatsschutz, Verfassungsschutz – alles natürlich unter rechtsstaatlicher Kontrolle. Und nach rechtsstaatlichen Regeln ist zu handeln, deswegen kann ein Innenminister auch nicht nach politischem Gutdünken den Verfassungsschutz anweisen, diese oder jene Gruppierung zu beobachten. Deshalb werden und wurden Polizei und Verfassungsschutz von uns gestärkt, personell, materiell und auch rechtlich. Diese politische Schwerpunktsetzung, diese Strategie und die daraus abgeleiteten Maßnahmen haben gewirkt, und sie wirken.
Im Bereich des Islamismus nenne ich stellvertretend das Vereinsverbot für salafistische Missionierungsnetzwerke, beispielsweise „Die wahre Religion“ alias „Lies!“-Stiftung. Hessen hatte einen maßgeblichen Anteil an dem erfolgreichen Verbot. Ich nenne das Vereinsverbot einer radikalisierenden Moschee in Kassel durch das Innenministerium. Ich nenne die Verhinderung von Anschlägen, beispielsweise im Februar dieses Jahres, als es gelang, einen mutmaßlichen IS-Anhänger in Eschwege festzunehmen. Es war auch ein Erfolg, dass diese Szene stagniert: Sowohl das Personenpotenzial als auch die dschihadistisch motivierten Ausreisen in Richtung Syrien stagnieren seit Anfang 2016.
Im Bereich des Rechtsextremismus gab es 2018 auf hessische Initiative hin das bundesweite Verbot der Osmanen Germania. Im Bereich des Linksextremismus gab es das Verbot der Internetseite „linksunten.indymedia“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das BKA hat 2016 eine Liste mit elf vereitelten Anschlägen veröffentlicht, sicherlich auch aufgrund nachrichtendienstlicher Erkenntnisse. Sie von den LINKEN wollen uns blind machen.
Nein, ohne die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes ist eine wirksame Bekämpfung der Feinde unserer Verfassung und damit die Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht möglich.
Sie, die LINKEN, versuchen Misstrauen zu säen, wo der Staat seine Bürgerinnen und Bürger schützt. Das spielt nur einer einzigen Partei in die Karten.
Wir werden weiterhin fest an der Seite unserer Sicherheitsbehörden stehen und unsere Verfassung und unsere Sicherheitsbehörden verteidigen, auch vor Ihnen.
Frau Präsidentin! Ich stelle fest, dass Abg. Boddenberg als Fraktionsvorsitzender das Abstimmungsverhalten der CDU erklärt hat. Das war aufgrund der langen Diskussionen, der unterschiedlichen Meinungen, der unterschiedlichen Anträge, die hier gestellt wurden, sicherlich sinnvoll. Ich weise diejenigen, die ständig dazwischenrufen und die zunächst gemeint haben, man müsse das schriftlich einreichen, was totaler Nonsens ist, darauf hin, dass er noch nicht einmal seine fünf Minuten ausgeschöpft hat.
Nein, haben wir noch nicht. Der Antrag ist ja auch erst eben verteilt worden. Ich kann mir aber vorstellen, dass wir ihn mit Tagesordnungspunkt 10 kombinieren und am heutigen Abend diskutieren.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist zwar ein Schaufensterantrag, dennoch sind die Pressefreiheit und auch die Frage, wer wann welche Interviews gibt, nicht so aktuell, dass das unbedingt heute behandelt werden muss. Wir gehen davon aus, dass wir ausreichend Gelegenheit haben werden, dies an einer anderen Stelle zu einem anderen Zeitpunkt zu beraten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fand es bemerkenswert, wie Thorsten Schäfer-Gümbel in seinem zweiten Redebeitrag geantwortet hat. Ich hätte es nur gut gefunden, wenn Sie sich den letzten Satz verkniffen hätten.
Ich nehme es vorweg: Wir werden uns nicht gegen dieses Ansinnen wehren. Aber, so glaubwürdig für mich der Beginn Ihres zweiten Beitrags war, so sehr zweifle ich jetzt daran, dass es Ihnen darum wirklich geht; denn dann hätten Sie sich diese Attacke verkniffen. Für mich ist deutlich geworden,
und, ich glaube, das gilt für den überwiegenden Teil dieses Hauses, dass die Pressefreiheit in unserem Lande, und damit meine ich nicht nur Hessen, sondern die Bundesrepublik Deutschland, nicht in Gefahr ist.
Für mich ist auch deutlich geworden, und so habe ich viele Beiträge der Opposition, zumindest von Teilen der Opposition, verstanden, dass wir sagen: Eine harte politische Auseinandersetzung ist nicht nur möglich, sondern diese muss auch sein, aber sie hat Grenzen. Sie hat dort ihre Grenzen – ich erinnere auch an das, was Herr Kollege Hahn, der Ministerpräsident sowie andere gesagt haben –, wo es in den familiären Bereich hineingeht.
Wenn diese hoffentlich sehr sachliche Diskussion im Hauptausschuss dazu führt, dass wir im bevorstehenden Wahlkampf auf diese persönlichen Attacken verzichten, dann könnte das Ganze doch noch etwas bewirkt haben. Dem werden wir uns nicht entgegenstellen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Untersuchungsausschuss war in vielerlei Hinsicht besonders außergewöhnlich. Dies zeigt bereits – darauf wurde hingewiesen – der Untersuchungsgegenstand. Wir haben uns über vier Jahre mit einem kaltblütigen Mord aus einer menschenverachtenden Mordserie befassen müssen, dem Mord an Halit Yozgat. Es war eine Mordserie, die lange Zeit nicht als solche erkannt wurde, und dies, obwohl zumindest in Hessen die Ermittlungen nach Aussage aller Zeugen mit einem außergewöhnlich hohen Polizeieinsatz geführt wurden. Der MK Café gehörten in der Spitze bis zu 60 Polizistinnen und Polizisten an.
Vertreter der Sicherheitsbehörden, aber auch Fachjournalisten und Wissenschaftler und Politiker hatten die Taten nicht als rechtsterroristische Serie wahrgenommen, und alle Zeugen sagten, dass dies damals schlichtweg außerhalb ihrer Vorstellungskraft lag.
Auch deshalb gilt unser besonderes Mitgefühl den Familien, Freunden, den Angehörigen der Mordopfer, besonders den Eltern von Halit Yozgat.
Das eigene Kind zu überleben ist wohl die schlimmste Erfahrung, die Eltern zustoßen kann.
Wir wissen, dass sich vor allem die Opferfamilien sehr viel von dem Gerichtsverfahren in München, von den Untersuchungsausschüssen und auch von unserem Untersuchungsausschuss erhofft hatten. Es gehört jedoch auch zur Wahrheit dazu, dass die Untersuchungsausschüsse – auch unserer – teilweise mit Erwartungen aufgeladen wurden, die sie gar nicht erfüllen konnten. Wir können jedoch versichern, dass alles, was rechtlich möglich war und ist, unternommen wurde und auch jedem noch so fern liegenden Hinweis nachgegangen wurde.
Sie können auch sicher sein, dass wir alles tun werden, damit sich solch eine widerwärtige Mordserie nicht wiederholt. Das sind wir den Opfern des NSU schuldig.
Ich habe es immer wieder gesagt: Rechtsextremismus ist eine Schande für unser Land. Die NSU-Taten sind einfach nur abscheulich. Wir lehnen jede Form von Extremismus ab. Extremismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz finden. Ich sage immer wieder: In unserem Land ist Platz für vieles, aber kein Platz für Gewalt gegen Andersdenkende, Andersabstammende, Andersgläubige.
Auch wenn unsere Ergebnisse manche Erwartungen nicht erfüllen konnten – noch nie hat es in Hessen eine derart umfangreiche, akribische Aufklärungsarbeit in einem Untersuchungsausschuss gegeben. Ich nenne stellvertretend 2.000 Aktenordner, ca. 70 Sitzungen, über 100 Zeugen, die ausgiebig befragt wurden, mitunter mehrfach. Im Landesamt für Verfassungsschutz waren teilweise 19 Personen mit der Aktenzusammenstellung befasst.
Wir haben den Fall Yozgat aus allen Blickwinkeln heraus beleuchtet. Aber nicht nur im und durch den Untersuchungsausschuss, sondern auch schon zuvor haben wir in Hessen Schlussfolgerungen gezogen und die Arbeit der Sicherheitsbehörden überprüft und, wo notwendig, verbessert. Ich nenne stellvertretend ein verbessertes Auswahlverfahren, engere Verzahnung der Beschaffung und Auswertung im Landesamt, Umstrukturierungen im Landesamt für Verfassungsschutz, Hospitationen in den Sicherheitsbehörden, Entwickeln und Leben einer Fehlerkultur, die bessere Vernetzung der Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz.
Ich erinnere auch an die Kanther-Kommission, die direkt nach der Enttarnung des NSU, also 2011, eingesetzt wurde, und die Bildung der Expertenkommission, hochkarätig und parteiübergreifend besetzt. Sie ist ebenso bereits vor dem Untersuchungsausschuss tätig geworden. Beide führten dazu, dass wesentliche Reformen schon durchgeführt oder angegangen wurden, bevor der Untersuchungsausschuss ins Leben gerufen wurde, und das war auch gut so. Zuvor war die MK Café die größte Soko, die es nach Aussagen der Polizei jemals gab.
Weitere Verbesserungen zu dem, was ich bereits genannt habe, versprechen wir uns durch die Handlungsempfehlungen, auf die wir uns verständigt haben. Die Regierungskoalition hat 70 konstruktive Vorschläge unterbreitet – von der Aktenführung im Landesamt über die Einstufungspraxis bis hin zur Personalauswahl.
Die geleistete Arbeit in diesem Untersuchungsausschuss war wichtig und daher auch gut investiert. Dies sage ich hier sehr deutlich; denn der Vorwurf der Opposition, wir hätten den Untersuchungsausschuss verhindern wollen, war und ist schlichtweg falsch.
Erstens. Wir haben nicht gegen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses gestimmt, sondern uns, wie auch die Oppositionsfraktion FDP, der Stimme enthalten.
Zweitens. Die damalige Stimmenthaltung war einzig und allein dem unpräzisen, übereilten und in Teilen populistischen Einsetzungsantrag der SPD-Fraktion geschuldet.
Drittens. Herr Schäfer-Gümbel, davon abgesehen war vor allem die SPD-Fraktion, als sie noch Hoffnung auf Regierungsverantwortung hatte, gegen die Einsetzung eines solchen Untersuchungsausschusses.
Der damalige und heutige Fraktionsvorsitzende SchäferGümbel hat hier an diesem Pult die ablehnende Haltung der SPD-Fraktion zu einem Untersuchungsausschuss klar definiert. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Viertens. Wahr ist auch, dass wir von der ersten Minute an konstruktiv mitgearbeitet haben, beispielsweise als es darum ging, den Beweisantrag der SPD-Fraktion auf Aktenbeiziehung rechtlich vollziehbar zu machen. Dass das notwendig war, zeigten die vielen Meldungen der Bundesund Landesbehörden wegen des fehlenden Konkretisierungsgrades dieses Einsetzungsbeschlusses.
Fünftens. Ich sage das, ob Sie es hören wollen oder nicht. Die Wahrheit ist: Wir haben für eine handelbare Arbeit gesorgt und dies auch gerne getan. Ich erinnere nur stichpunktartig daran: Die Präzisierung des fehlerhaften Einsetzungsbeschlusses war notwendig. Das hat übrigens wertvolle Zeit gekostet. Es gab die einvernehmliche, von uns erarbeitete Grobstruktur. Ich erinnere an unseren Vorschlag, einen Ermittlungsbeauftragten zur bundesweiten Sichtung und Zusammenstellung der Akten einzusetzen. Ich erinnere an das sogenannte Wiesbadener Verfahren, bei dem alle Akten völlig ungeschwärzt im Landtag mithilfe von Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz eingesehen werden konnten.
So etwas hat es in keinem anderen Untersuchungsausschuss in Deutschland gegeben. Das ist deutlich weitergehend als das oft zitierte und gelobte Treptow-Verfahren in Berlin.
Das passt eben nicht in die Landschaft: Trotzdem gab es immer wieder Kritik, Unterstellungen und Versuche des Skandalisierens. Schade.
Auch inhaltlich wäre es möglich gewesen, über die Präambel hinaus Gemeinsames hinzubekommen. Man hätte sogar große Teile des Abschlussberichts gemeinsam verabschieden können. Schließlich waren die Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE und der SPD positiv überrascht, da der
Abschlussbericht ihrer Ansicht nach durchaus kritisch ausgefallen sei. Aber nur die FDP-Fraktion hat große Teile des Berichts mitgetragen.
Dies wäre auch für die Mitglieder der SPD-Fraktion möglich gewesen. Zu den umfangreichen Kapiteln der länderübergreifenden Ermittlungen oder des Disziplinarverfahrens gegen Temme haben Sie keinen einzigen Änderungsantrag unterbreitet. Dennoch waren Sie nicht bereit, über einzelne Kapitel gesondert abzustimmen, um zu zeigen, dass es auch Gemeinsamkeiten gibt. Wir bedauern das.
Selbst den LINKEN haben wir Brücken gebaut, indem wir 90 % ihrer Änderungen zur rechtsextremen Szene übernommen haben. Wir haben angeboten, auch hierüber gesondert abzustimmen. Aber das wurde nicht gewollt.
Als sich dann abzeichnete, dass die Opposition trotz alldem gemeinsame Beschlüsse nicht fassen wollte, sind wir dennoch nicht auf den Ursprungstext des Berichterstatters zurückgegangen, sondern haben die Änderungen der Opposition im Text belassen. Diese Brücken wurden von uns nie eingerissen. Ich denke, das war auch richtig.
So intensiv wir gearbeitet haben, so massiv und ehrverletzend waren teilweise die Vorwürfe vor vier Jahren, vor allem gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz und gegenüber dem früheren Innenminister. Sie grenzten teilweise an Verleumdung. Das gilt auch für das, was man in den letzten Tagen noch lesen konnte.
Behauptet wurde, es gebe einen Staat im Staat. Fakt ist: Den gibt es nicht. Die Staatsanwaltschaft hat gemeinsam mit der Polizei nach bestem Wissen und Gewissen und vor allem eigenverantwortlich und ergebnisoffen ermittelt. Das heißt, das geschah ohne Vorgaben eines Ministeriums. Es wurde in alle Richtungen ermittelt.
Behauptet wurde, das Landesamt oder zumindest Temme wusste bereits im Vorfeld von dem Mord. Man bezog sich hierbei auf ein Telefonat zwischen dem Geheimschutzbeauftragten des Landesamtes für Verfassungsschutz und Temme. Fakt ist: Dieses Telefonat wirft ein schlechtes Bild auf einzelne Mitarbeiter des Landesamtes. Ich sage auch hier deutlich: Die dort getätigten Äußerungen – wir haben sie alle noch in den Ohren – waren völlig unangemessen. Aber bei nicht nur auszugsweiser Betrachtung dieser Sätze, sondern bei einer Einordnung in den Kontext wurden sie von allen Zeugen und Ermittlern, die wir befragt haben, zwar als massiv missglückter Scherz eingestuft, aber nicht als Indiz einer Mitwisserschaft.
Behauptet wurde, Temme habe etwas mit dem Mord zu tun, sei gegebenenfalls sogar der Täter, oder, abgeschwächt, er habe etwas von dem Mord mitbekommen müssen. Fakt ist: Die MK Café und auch die BAO Bosporus haben Temme durchleuchtet und mehrfach hart befragt. Das Gleiche gilt für das Oberlandesgericht in München und für den Berliner und unseren Untersuchungsausschuss.
Es hat nie ausreichenden Anlass für eine Anklage gegeben. Nach 2011 hat es noch nicht einmal zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen ihn gereicht. Es gab eben keine Anhaltspunkte für eine Verbindung von Temme zum NSU.
Das habe ich bereits mehrfach deutlich gesagt – und ich sage es auch hier –: Das rechtfertigt allerdings in keiner Wei
se seine dienstlichen Verfehlungen und seine Nichtmeldung als möglicher Zeuge.
Es konnte noch nicht einmal geklärt werden, ob er zur Tatzeit überhaupt im Internetcafé war und ob er die Leiche hätte sehen müssen oder nicht.
Das wurde bisher nicht erwähnt: Im Gegensatz dazu gab es vier Zeugen, die sich zum besagten Zeitpunkt sehr wohl und nachweislich am Tatort aufhielten und näher am Tatgeschehen waren, als Temme es gegebenenfalls gewesen wäre. Sie waren definitiv da und haben die Schüsse nicht als solche wahrgenommen.
Behauptet wurde, der Innenminister habe das Disziplinarverfahren gegen Temme verhindert. Fakt ist: Er hat sich eingeschaltet und dafür gesorgt, dass Temme nie wieder beim Landesamt arbeiten kann. Nur durch seine Intervention konnte verhindert werden, dass Temme nach Ablauf entsprechender Fristen wieder zum Landesamt hätte zurückkehren dürfen. Es war richtig, dass das so geschehen ist.
Behauptet wurde, der Innenminister habe das Parlament belogen, weil er angeblich erst im Juli 2006 aus der Zeitung erfahren haben will, dass Temme zumindest kurz vor der Tat am Tatort war. Fakt ist: Diese Unterstellung ist offensichtlich falsch. In der einschlägigen Sitzung des Innenausschusses hat der damalige Innenminister ausgeführt, dass er erst aus der Presse erfahren habe, dass Temme ein Alibi für einen anderen Mord aus der sogenannten CeskaMordserie hat. Um die zeitliche Einordnung, die hier insinuiert wurde, ging es hierbei definitiv nicht.
Behauptet wurde, der Minister habe das Parlament zu spät informiert. Fakt ist: Sowohl der Datenschutzbeauftragte als auch der Generalstaatsanwalt haben bestätigt, dass der Zeitpunkt des Informierens nicht zu beanstanden sei. Dennoch hat Volker Bouffier bei seiner Befragung eingeräumt, heute würde er es anders machen. Er würde den Generalstaatsanwalt mitnehmen, damit dieser das Parlament – in diesem Fall den Innenausschuss – so weit wie möglich informieren kann, ohne das Ermittlungsverfahren zu behindern.
Behauptet wurde, der Innenminister habe die Ermittlungen durch die Sperrerklärung behindert. Das haben wir eben auch wieder gehört. Fakt ist: Das deckt sich weder mit der Aktenlage noch mit den Zeugenaussagen, eignet sich aber zur Skandalisierung. Schließich blieben die Aussagen der V-Leute nicht außen vor, wie das hier dargestellt wird. Sie wurden, wie anfangs von der Staatsanwaltschaft gefordert, vom Landesamt auf der Grundlage eines Fragebogens, den die Polizei erarbeitet hatte, befragt, und zwar so ausgiebig, dass es dazu keine Nachfragen der Polizei gab. Daher wurde auch das Verfahren gegen Temme nach Vorlage des ausgefüllten Fragebogens eingestellt.
Es ging der Staatsanwaltschaft – das wurde hinterlegt – nämlich nur um den formalen Abschluss einer unergiebigen Spur. Viele Ermittler haben bei der Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss Verständnis für das Vorgehen geäußert. Kein Einziger hat eine konkrete Behinderung der Ermittlungen genannt.
Nach Aktenlage der Zeugenaussagen steht fest:
Erstens. Die Sperrerklärung war das Ergebnis eines langen, umfassenden und fundierten Abwägungsprozesses.
Zweitens. Auf der einen Seite ging es darum, eine unergiebige Spur aktenmäßig abzuschließen. Auf der anderen Seite ging es um die Frage, ob es vertretbar ist, wertvolle Quellen abzuschalten.
Drittens. Die für die Ermittlungen zuständige Justiz und der damalige Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission, Rudolph, haben nie gegen diese Sperrerklärung protestiert.
Viertens. Vielmehr hat die Staatsanwaltschaft sie akzeptiert und sie im weiteren Verlauf, wenn nötig, auch verteidigt. So erläuterte der Leitende Oberstaatsanwalt Walcher, dass eine solche Entscheidung nicht nur nicht kritisierenswert sei, sondern dass er sie, falls erforderlich, gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber der Polizei auch verteidigen werde. Das sagt die Herrin des Verfahrens.
Dennoch bot das Landesamt Alternativen zur direkten Befragung an, die aber allesamt ausgeschlagen wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, demgegenüber stand die Identität der fünf von Temme geführten Quellen, die dem islamistischen Bereich zuzuordnen sind.
Das war vor dem Hintergrund der damaligen Sicherheitslage. Bitte erinnern Sie sich: im Jahr 2000 die Verhinderung eines terroristischen Anschlags auf dem Straßburger Weihnachtsmarkt durch die Festnahme der Melani-Gruppe in Frankfurt, Anschläge in New York 2001, auf Djerba und Bali 2002, in Madrid 2004 und in London 2005 und – das wollen wir bitte nicht vergessen – die Weltmeisterschaften im eigenen Land und die misslungenen Kofferbombenanschläge in Köln im Sommer 2006. Spätestens jetzt muss doch klar sein, dass der Quellenschutz nicht nur die betreffenden Quellen, sondern auch unsere Bürgerinnen und Bürger schützt – und somit uns alle. Deshalb überwogen für den Innenminister der Schutz der Quellen und die Sicherheit unseres Landes gegenüber der Abarbeitung einer unergiebigen Spur – ich finde, zu Recht.
Wie der Abschlussbericht zeigt, haben wir aber sehr wohl auch Fehler identifiziert, die es abzustellen gilt. Wir kritisieren massiv, dass die Durchsuchung bei Temme ausgesetzt wurde. Es gab und gibt deutliche Kritik an seinem Verhalten, an seinem Besuch in diesem für ihn gesperrten Café und an seinem Untertauchen oder Nichtmelden nach der Tat.
Im Abschlussbericht finden Sie auch eine kritische Bewertung des Auftretens von einigen Mitarbeitern des Landesamtes. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Untertauchen des Trios 1998 in Thüringen vom damaligen SPD-geführten hessischen Innenministerium als Thüringer Problem abgetan wurde und zu keinerlei Handeln in Hessen führte, obwohl es sogar im damaligen M-Büro thematisiert wurde. Das war eine Fehleinschätzung, die wir feststellen, aber nicht skandalisieren.
Persönlich füge ich noch hinzu, dass die damalige Einstellungspraxis im LfV in den Neunzigerjahren nicht so war, wie ich sie mir vorgestellt hätte. Ich glaube auch nicht, dass dies dann nach dem Regierungswechsel so weitergegangen ist.
Zusammenfassend kann man bezüglich der Vorwürfe gegen den damaligen Innenminister auf das Zitat von Herrn
Cuntz im „Wiesbadener Kurier“ vom 20.12.2017 verweisen. Ich zitiere:
Ministerpräsident Volker Bouffier war 2006 hessischer Innenminister gewesen. Ihm war vorgeworfen worden, die Mordermittlungen behindert zu haben, weil er die Vernehmung der von Temme geführten V-Leute nicht genehmigt hatte.
Es gehört zur Ironie dieser Geschichte, dass der NSU-Untersuchungsausschuss ausgerechnet diesen Vorwurf entkräftet und in diesem Punkt der CDU genutzt hat. …
Der Tag, an dem Bouffier als Zeuge vernommen wurde, war Tief- und Höhepunkt des Ausschusses zugleich. Tiefpunkt deshalb, weil der Ministerpräsident in einer quälend langen Sitzung befragt wurde, in der es der Opposition nicht nur um Aufklärung, sondern auch um „parteipolitische Inszenierung“ ging.
Dennoch: Der Untersuchungsausschuss hat fleißig, engagiert und konzentriert gearbeitet. Darauf weisen wir gerne hin. Er hat wichtige Erkenntnisse geliefert. Die Sperrerklärung war wohl ausgewogen und hat die Aufklärung keinesfalls behindert.
Es gab und gibt keinen „tiefen Staat“. Die Verschwörungstheorien konnten widerlegt werden. Es wurde in alle Richtungen ergebnisoffen ermittelt.
Landesweit gab es keine vergleichbar intensiven Ermittlungen. Das LfV oder Temme war nicht an der Tat beteiligt. Dennoch – das sage ich auch – konnten wichtige Optimierungsansätze gefunden und realisiert werden. Ich hatte bereits darauf hingewiesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich mich abschließend noch bedanken möchte. Mein Dank gilt dem Ausschussvorsitzenden Herrn Hartmut Honka und dem Berichterstatter Jürgen Frömmrich, dem Ausschussbüro mit Frau Mengel und den Herren Dr. Schalk, Savvidis, Richter, Holstein und Stötzel. Mein Dank geht an die Landtagsverwaltung, stellvertretend an Frau Schnier, aber auch an alle Protokollanten und an das Personal, das für die Technik und die Sicherheit gesorgt hat, an die Vertreter der Landesregierung im Untersuchungsausschuss, an die Journalisten, Bürger und Initiativen, die den Ausschuss begleitet haben. Danke an die Polizei, und hier insbesondere an Herrn Wetzel, der die Familie Yozgat weiterhin sehr fürsorglich betreut. Danke an meine Fraktionskollegen, die die Fraktion im Ausschuss begleiteten, und die Fraktionsmitarbeiter Rebeca Kleinschmidt und Florian Schönwetter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz besonders danke ich aber auch den 19 Frauen und Männern der Taskforce im Landesamt für Verfassungsschutz, die über Monate von morgens bis abends, in der Spitze im Schichtbetrieb, Millionen von Blatt Papier gelesen, gesichtet und zur Übersendung an den Untersuchungsausschuss zusammengestellt haben;
und das, obwohl deren Arbeit regelmäßig durch den Vorwurf der verzögerten Aktenübersendung seitens der Opposition diskreditiert wurde. Das war nicht in Ordnung.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Aufgabe der Politik und unser Anspruch ist es, Taten, wie sie der NSU begangen hat, zu verhindern und die Arbeit der Sicherheitsbehörden kontinuierlich zu verbessern. Dazu werden wir die Arbeit der Sicherheitsbehörden durch entsprechende Rahmenbedingungen auch in Zukunft bestmöglich unterstützen. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich dachte eigentlich, im ersten Drittel meiner Rede dargelegt zu haben, wie intensiv wir die Arbeit des Untersuchungsausschusses unterstützt haben. Es war für uns eine Selbstverständlichkeit, dies zu tun.
Selbstverständlich war das so. – Es bringt jetzt nichts, wenn wir uns das noch minutenlang um die Ohren hauen. Aber reflektieren Sie doch einmal, was auch die Landesbehörden aus anderen Bundesländern, auch SPD-geführten, Ihnen ins Stammbuch geschrieben haben, als es um diesen Einsetzungsbeschluss ging.
Durch uns wurde er handelbar. Hätten wir das nicht gemacht und wären wir bei dem geblieben, was vorgelegt wurde, wären wir heute noch nicht fertig.
Jetzt kommen Sie zum Zweiten her und sagen, wir hätten so viele Zeugen benannt. – Ja, wollten Sie aufklären, oder wollten Sie nicht aufklären? Natürlich haben wir Zeugen benannt. Wir sind unsere Grobstruktur durchgegangen und haben dann überlegt, welche Zeugen wir für welche Tatbestände brauchen.
Frau Wissler, Sie waren doch nicht dabei.
Wir haben dann aber, als wir gesehen haben, dass wir die Zeugen nicht mehr brauchen, sie zurückgezogen. Wir haben das gemacht, was jeder vernünftige Mensch macht, wenn er ein Konstrukt durchdringen will. Zunächst muss man überlegen: Wen müssen wir hören, und wen müssen wir befragen, damit wir die Erkenntnisse bekommen?
Wenn man aber erkennt, dass die Erkenntnisse für den einzelnen Tatbestand schon reichen, dann kann man auch entsprechende Zeugenbenennungen wieder zurückziehen. Das haben wir getan. Hätten wir es umgekehrt gemacht, nämlich ein paar zu nennen und dann festzustellen, dass uns welche fehlen, dann hätte es doch länger gedauert. Dann hätte das doch eine Verzögerung des Verfahrens bedeutet,
weil man die Zeugen ja nicht von heute auf morgen einladen kann.
Eines noch, weil immer wieder gesagt wird, da wurde blockiert: Diese Landesregierung, die Polizei, der Verfassungsschutz haben nicht blockiert. 19 Menschen im Landesamt für Verfassungsschutz waren über Jahre tätig,
um zu überlegen: Wie bekommen wir die Akten aus den anderen Bundesländern? Was müssen wir schwärzen, weil das deren Recht ist, dass es geschwärzt wird? Wo sind Personendaten betroffen?
Das wurde dort gemacht. Das wurde alles in akribischer Form getan, und es war eine Ermittlungsarbeit, die in den Ämtern, aber auch in den Ministerien geleistet wurde.
Wir wissen doch, wie viele Tonnen von Papier zusammengetragen und gesichtet werden mussten. Sie wären doch die Ersten gewesen, die dann, wenn eine Vollständigkeitserklärung erteilt worden wäre und danach noch Akten aufgetaucht wären,
gesagt hätten: Da wurde jetzt aber etwas vertuscht. – Deshalb war es doch richtig, dass man gerade bei diesem sensiblen Thema mit großer Akribie und Sorgfalt gearbeitet hat. Das war der Fall.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe es als notwendig an, zur Geschäftsordnung zu erklären, dass die Landesregierung selbstverständlich zu den entsprechenden Gesetzentwürfen vertreten ist. Wenn die Minister aus guten Gründen unterwegs sind, gibt es andere, wie die Staatssekretäre, die das dann kompetent und sachgerecht vertreten werden. Insofern ist das kein ungewöhnlicher Vorgang, auch wenn wir uns freuen, wenn unsere Ministerinnen und Minister da sind. Aber wenn sie für unser Land Hessen an anderer Stelle tätig sind, ist dies auch angemessen. Man braucht dann nicht so einen Klamauk zu machen, wie das Teile der Opposition hier wieder tun.
Herr Kollege Rudolph ist immer ganz aufmerksam und aufgeregt. Über die Aufmerksamkeit freue ich mich, die Aufgeregtheit möchte ich etwas reduzieren. Selbstverständlich kann die Regierung zu jeder Zeit das Wort ergreifen. Das hat sie jetzt getan.
Zum Zweiten werden natürlich CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN diesen Gesetzentwurf noch einbringen. Wenn Sie noch einen Moment innehalten und warten, dann werden Sie die Einbringungsrede zu diesem Gesetzentwurf hören.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit keine Missverständnisse aufkommen, weise ich vorweg darauf hin, dass es für Parlamentarier selbstverständlich ist, auch wenn mitunter der Eindruck erweckt wird, dass das nicht der Fall ist, dass die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen nicht nur ein legitimes, sondern auch ein wichtiges und selbstverständliches Minderheitenrecht der Opposition darstellt. Deshalb tritt ein Untersuchungsausschuss zusammen, wenn das nötige Quorum – ein Fünftel der Abgeordneten – erreicht ist. Das ist für uns nicht nur eine Selbstverständlichkeit. Ich sage ausdrücklich, dass es auch gut so ist, dass das Parlament solche Ausschüsse einrichten kann.
Wann und wie eine qualifizierte Minderheit dieses Instrument nutzt, das liegt in der Verantwortung – ich sage bewusst: Verantwortung – der einzelnen Fraktionen.
Wir sind davon überzeugt, dass im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eben auch durch die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Gesetz gehandelt wurde und gehandelt wird und dass auch alle Transparenzanforderungen eingehalten wurden. Wir sind sicher, dass wir richtig und frühzeitig informiert wurden. Mit „wir“ meine ich die Politiker beispielsweise im Innenausschuss, liebe Frau Faeser. Ich kann das Timing für die Öffentlichkeit noch einmal darstellen.
Am 10. April gab es einen Dringlichen Berichtsantrag zum Thema Palantir. Zwei Tage später, am 12. April, wurde der Innenausschuss durch das Innenministerium nicht nur aus
führlich, sondern, wie ich meine, auch sehr sachgerecht informiert.
Das war nicht ohne Gefahr. Wenn man innerhalb von einem Arbeitstag die Antworten zusammenträgt, dann kann dabei auch einmal ein Fehler passieren. Insofern hätte das Innenministerium auch sagen können: Da lassen wir uns einmal ein paar Tage oder eine Woche Zeit und machen eine Sondersitzung. – Nein. Das haben sie nicht gemacht. Auf den Antrag vom 10. April wurde am 12. April berichtet.
Der Berichtsantrag der SPD vom 2. Mai wurde in der Sitzung am 9. Mai durch das Ministerium beantwortet. Am 5. Juni wurde Akteneinsicht eingefordert von SPD und FDP. Bereits am 6. Juni, also einen Tag später, sagt das Ministerium: Kommt vorbei, ihr könnt alles einsehen. – Das ist alles keine Selbstverständlichkeit; denn es müssen auch entsprechende Vorbereitungen getroffen werden. Insofern sehen wir an dieser Stelle keinen Grund zur Kritik.
Meine Damen und Herren, wir sind aber auch der Meinung, dass wir über ein sehr sensibles Thema sprechen. Es geht um den Schutz unserer Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen, vor organisierter Kriminalität, vor Extremismus, egal von welcher Seite er kommt. Insofern ist es unseres Erachtens geboten, dass das Ministerium schnellstmöglich und hoch kompetent sich entsprechender Softwareinstrumente, in diesem Fall, oder anderer Techniken bedient. Insofern können wir der Behauptung, dass diese Analysesoftware nicht sicher sei, nicht folgen. Ich erinnere daran, dass diese Software in den Vereinigten Staaten bei höchsten Regierungsstellen zum Einsatz kommt. In Deutschland nutzen auch Unternehmen wie Merck dieses Instrument und sind damit hochzufrieden. Außerdem wird in anderen Bundesländern geprüft, ob diese Software wegen ihres Erfolgs zum Einsatz kommt.
Insofern fragen wir uns, ob dieser Untersuchungsausschuss wirklich sinnvoll ist oder ob es nicht, wenn es Ihnen um weitere Informationen geht, sinnvoller wäre, eine Sondersitzung des Innenausschusses zu beantragen, wie dies auch beim tragischen Fall Susanna der Fall gewesen ist. So könnte der Minister erneut befragt werden. Es könnte aber auch eine weitere Akteneinsicht gefordert werden, wie dies vom Minister angeboten wurde. Der Minister hat klar gesagt: Wenn es weitere Nachfragen gibt, wenn es noch Unklarheiten gibt, dann fragt und kommt vorbei. Wir stehen jederzeit zur Verfügung. – Das hätten wir für sinnvoller gehalten, weil man dadurch diese Informationen schneller gewinnen kann. Dadurch würde man schneller handlungsfähig bzw. entscheidungsfähig.
Ich sage es noch einmal: Das ist Ihre Verantwortung. Das ist Ihre Entscheidung. Sie haben sich entschieden. Ob es dem Fair-Play-Gedanken entspricht, dies bereits in der vergangenen Woche anzukündigen, aber erst zwei Stunden vor der Debatte einen Antrag einzureichen, das mögen Sie entsprechend beurteilen.
Im Einsetzungsantrag steht üblicherweise, dass der Untersuchungsausschuss prüfen soll, ob und, wenn ja, warum etwas passiert ist. Sie hingegen stellen bereits in Ihrem An
trag fest, dass es Verstöße gegen das Vergaberecht gegeben habe und dass Schäden entstanden seien. Dies ist meines Erachtens eine Finalprojektion, aber nicht unbedingt ein Indiz dafür, dass Sie sachlich aufklären wollen. Wir werden sehen, wie sich das im weiteren Verlauf gestalten wird.
Ich hoffe, dass das dann sehr sachorientiert und kein Wahlkampfmanöver wird nach dem Motto: Wenn wir das Spiel schon nicht gewinnen können, dann treten wir ihnen wenigstens den Rasen kaputt. – Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist und dass wir im Ausschuss sachorientiert zusammenarbeiten können. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph, wir fühlen uns nicht von der Opposition belästigt, uns stört die Opposition auch nicht. Wir wissen sehr wohl um die Rechte des Hohen Hauses. Aber genau das haben Sie ausgeblendet; denn dieses Hohe Haus entscheidet, wie es mit der Tagesordnung umgeht, und sonst niemand.
Ach, Herr Kollege Merz, wollen Sie das Wort haben?
Fertig?
Wissen Sie, es gibt eine konstruktive Opposition, und es gibt eine destruktive Opposition. Sie scheinen zu der Letztgenannten zu gehören. Genau das ist der Punkt.
Während sich andere Geschäftsführer jede Woche Zeit nehmen in den Runden der parlamentarischen Geschäftsführer, oder wenn es um die Geschäftsordnung geht, sich informell zu verabreden, schwänzt die SPD. Sie nehmen an diesen Gesprächen nicht mehr teil. Das ist kein Beweis für eine konstruktive Arbeit. Das ist Destruktion, und das ist Leistungsverweigerung. Das gilt es wirklich festzustellen, und wir bedauern dies ausdrücklich.
Wir haben heute Morgen konsensual vereinbart, alle anderen Fraktionen, dass wir mit 7,5 Minuten zurechtkommen. Das werden wir dann auch hier zum Antrag erheben, bzw. wir werden diesem Beschluss, wie wir ihn heute Morgen gefasst haben, die Zustimmung geben.
Frau Präsidentin! Der Redner hat mehrfach behauptet – insofern war das keine rhetorische Entgleisung, sondern bewusst gesagt;
er bestätigt das jetzt noch einmal –, dass hier gelogen werde, dass er diese Lügen nach draußen tragen werde, und Ähnliches. Das ist unparlamentarisch.
Ich bitte Sie, da tätig zu werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die Wortbeiträge der Abgeordneten der FDPFraktion und insbesondere der SPD-Fraktion zu diesem Thema reflektiert, dann muss man feststellen, dass Ihnen tatsächlich die Luft auszugehen scheint. Sie scheinen tatsächlich keine anderen Themen zu haben, oder Sie sind durch die Umfrageergebnisse so verunsichert, dass Sie sich hier so aufführen.
Es gab einmal neben der CDU noch eine weitere ernst zu nehmende Volkspartei. Aber davon ist nicht mehr viel zu sehen. Das erkennt man, wenn man Sie hier beobachtet. Es ist dieses Gelächter und die Art, wie Sie sich hier aufführen. Sie taugen nicht einmal für die Opposition. Wie wollen Sie denn irgendwann einmal regieren? – Es ist doch unerhört, wie Sie sich hier aufführen.
Herr Kollege Rudolph und auch Herr Dr. Hahn, ich nehme mir sehr wohl das Recht heraus, kritisch zu hinterfragen, wenn sogenannte Sachverständige etwas von sich geben, von dem ich nicht überzeugt bin. Der Sachverständige hat sich in den Landtag gesetzt und den Staatsgerichtshof kritisiert. Er behauptet immer noch, das, was wir hier diskutieren, wäre verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof hat aber zuvor festgestellt, dass das verfassungsgemäß ist. Da erlaube ich mir doch, nachzufragen.
Ich lasse mich doch von Ihnen beiden nicht belehren. Sie waren noch vor wenigen Jahren der Meinung, Herrn Prof. Safferling in den Staatsgerichtshof wählen zu können. Auch da hatten Sie einen Rechtsbeistand, der es Ihnen erklärt hat. Da haben Sie volle Kanne danebengelegen.
Sie sind keine Gesprächspartner, wenn es darum geht, wie man Sachverständige mit oder ohne Professortitel hinterfragen kann.
Herr Kollege Rudolph wirft dem Minister auch noch vor, er habe zu schnell gehandelt. Wir haben immer reagiert.
Wir waren in der Tat zunächst der Meinung, dass man mit dieser Wahlkreiszuordnung noch leben kann. Wir waren der Meinung, dass man damit noch leben kann. Wir haben damals offen kommuniziert, dass es Abweichungen gibt.
Dann gab es bei der FDP Bedenken. Wir haben diese Bedenken aufgenommen und haben einen anderen Vorschlag gemacht. Auch der wurde kritisiert.
Dann gab es die Klage vor dem Staatsgerichtshof. Die SPD hat zu zwei Dritteln verloren und in einem Punkt Recht bekommen. Aber in der Summe haben Sie mit Ihrem „tollen“ Rechtsbeistand verloren.
Jetzt reagieren wir sehr schnell darauf, um das Problem zu lösen. Die Stadt Frankfurt macht einen Vorschlag, der hoffentlich tragfähig ist. Der Minister hat das dann schnell umgesetzt. Jetzt wird er dafür kritisiert, dass er schnell reagiert hat. Wo leben Sie denn? Wollen Sie den Wahltermin verschieben? Wollen Sie die Wahl an die Wand fahren?
Ich bin der festen Überzeugung, dass gerade auch der Respekt vor dem Staatsgerichtshof – – Wollen Sie sich zu Wort melden?
Das entscheide ich. Aber ich gebe Ihnen oder Ihrem Nachbarn gerne das Wort, wenn Sie es wollen.
Es würde den Mitgliedern dieses Hauses gut zu Gesicht stehen, das zu reflektieren, was der Staatsgerichtshof entschieden hat.
Ich kann verstehen, dass Sie morgens in den Spiegel schauen und schlechte Laune haben. Aber daran möchte ich nicht teilhaben.
Dem Haus würde es gut zu Gesicht stehen, das zu reflektieren, was der Staatsgerichtshof entschieden hat. Man sollte dann heute oder am Donnerstag zu einer Entscheidung kommen, damit auch die Kolleginnen und Kollegen, die ihren Wahlkampf ehrenamtlich vorbereiten oder ihn begleiten, ihre Arbeit machen können. Obwohl Sie sich hier schon so aufgeführt haben, richte ich an Sie an dieser Stelle den Appell: Kommen Sie wenigstens bei der Abstimmung respektvoll gegenüber dem Urteil des Staatsgerichtshofs zu dem Ergebnis, diesem zu folgen.
Ein paar Worte noch zu der oft hier angesprochenen 15oder 25-%-Regel. Ich bitte, darüber nachzudenken, zu was das führen kann. Wir werden uns in der nächsten Legislaturperiode damit befassen. Das könnte dazu führen, dass der sogenannte Ballungsraum, der Speckgürtel, weitaus überpräsentiert wäre und dass in Nordhessen, vielleicht auch in Teilen Osthessens, die Wahlkreise in der Fläche immer größer würden. Das würde dazu führen, dass diese Regionen Hessens im Landtag noch weniger repräsentiert sein würden, als das heute schon der Fall ist. Auch das müssen wir bedenken, wenn wir so vollmundig sagen, wir wollen 15 %.
Meine Damen und Herren, denken Sie bitte darüber nach. Hinsichtlich der Entscheidung über die 25 % oder die 15 % haben wir noch ein paar Tage Zeit. Denken Sie auch darüber nach, wie man mit dem Staatsgerichtshofsurteil umgehen sollte und wie das sehr kurzfristig und engagiert bewältigt werden konnte. Wir können jetzt diese Wahlkreisreform dementsprechend abschließen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Einzige, der bisher zur Geschäftsordnung gesprochen hat, war der Kollege Frömmrich. Alle anderen Vorredner haben weder zur Geschäftsordnung gesprochen, noch haben sie zum Thema gesprochen.
Wenn sich Herr Schaus hierhin stellt und sagt, das sei undemokratisch, entgegne ich: Das Undemokratischste, was es in diesem Parlament bisher gegeben hat, kam von Ihrer Seite.
Das wollen wir einmal zur Kenntnis nehmen.
Ich denke nur an die unsägliche Zeit, als man versucht hat, hier eine Regierung unter Beteiligung Ihrer Mannschaft zu bilden.
Was da an Worten gefallen ist, weil sich andere anders entschieden haben, brauche ich hier nicht zu wiederholen; das gäbe einen Ordnungsruf.
Herr Schaus, Sie haben selbst gesagt,
dass wir in dieser Plenarrunde viermal über das gleiche Thema sprechen.
Irgendwann ist es genug.
Wir werden morgen den Gesetzentwurf verabschieden.
Dann können Sie rausgehen. Erzählen Sie doch Ihren potenziellen Wählerinnen und Wählern, was Sie da sagen wollen. Dann können wir schauen, ob sie Ihnen folgen, ob sie uns folgen. Denn wir stehen für eine verlässliche Politik, die sich am Wohl des Landes und nicht an Klamauk orientiert, wie sie ihn praktizieren.
Ich bin schon die ganze Zeit bei der Geschäftsordnung, und ich komme jetzt erst recht zur Geschäftsordnung. – Herr Kollege Schaus, Sie sagen, das sei undemokratisch, und regen sich dabei noch auf.
Aber es steht in der Geschäftsordnung. Sie wollen doch nicht sagen, dass wir eine undemokratische Geschäftsordnung haben? § 14 gibt das vor, und danach werden wir verfahren. Das hat der Kollege Frömmrich, der Geschäftsordnung entsprechend, beantragt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf den Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Landtagswahlgesetz heute einbringen. Ich denke, wir kennen alle die Vorgeschichte. Da wir uns morgen noch einmal mit der Thematik befassen werden, muss ich die fünf Minuten vielleicht nicht ausschöpfen.
Die Vorgeschichte ist uns bekannt. Es war zunächst geplant, dass eine große Wahlkreisreform in der nächsten Legislaturperiode stattfindet. Es gab dann auch in diesem Hause Überlegungen, dass man zumindest das Gesetz schon einmal anpacken muss, um die dringendsten Geschäfte zu erledigen. Es gab dann ein Vorziehen einer sogenannten kleinen Wahlkreisreform.
Ich kann auch warten, bis Sie fertig sind. Ich habe Zeit.
Es gab dann den bekannten Streit bezüglich der Datenbasis und bezüglich der Zuschnitte der einzelnen Wahlkreise, der 25-%-Regel und später auch wegen eines Frankfurter Wahlkreises. Alles wurde vom Staatsgerichtshof abgelehnt, bis auf den einen Frankfurter Wahlkreis. Das ist uns hinlänglich bekannt.
Wir haben dann die Gelegenheit genutzt – ich danke allen, die daran beteiligt waren, in den Ministerien, aber auch in der Stadt und beim Magistrat Frankfurt –, möglichst schnell eine tragfähige Lösung zu finden. Ich hoffe, dass die Zahlen, die uns jetzt präsentiert wurden und die in den nun vorliegenden Gesetzentwurf Eingang gefunden haben, tatsächlich tragfähig sind.
Aber ich bin nach wie vor optimistisch und sicher, dass dies der Fall ist, sodass wir heute in der ersten Lesung diesen Gesetzentwurf besprechen werden. Es wird dann – so war es gewünscht – eine Anhörung geben, und wir werden im Juni-Plenum in zweiter, vielleicht auch in dritter Lesung, aber auf jeden Fall im Juni-Plenum, diesen Gesetzentwurf entsprechend beschließen.
Ich darf den Staatsgerichtshof zitieren – die schriftliche Ausarbeitung ist noch nicht da, aber in der mündlichen Urteilsverkündung wurde es ausdrücklich gesagt –, dass keiner der im Staatsgerichtshof Anwesenden an dem Fehler, der in Frankfurt passiert ist, irgendeine Schuld trägt. Es ist bedauerlich, dass dieser Fehler vorgefallen ist. Aber ich sage, es ist erfreulich, dass wir jetzt, nachdem ein entsprechendes Urteil ergangen ist, so schnell reagieren konnten, dass wir den Parteifreunden aller Couleur in Frankfurt, die jetzt zusätzliche Arbeit haben, eine Basis darlegen können, mit der man arbeiten kann.
Frau Kollegin Wissler, das betrifft, glaube ich, auch Sie. – Dann hat man zum einen einen Wahlkreiszuschnitt und kann zum anderen die Nominierungsverfahren einleiten, sodass die Landtagswahl nicht, wie andere behauptet haben, in Gefahr ist.
Ich darf den Gesetzentwurf einbringen, und ich denke, wir werden uns im Ausschuss und im Plenum darüber noch unterhalten. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht können wir das Problem dadurch lösen, dass wir in eine verbundene Debatte eintreten.
Wir hatten in der Runde der parlamentarischen Geschäftsführer und auch im Ältestenrat mehrfach versucht, eine verbundene Debatte zu mehr oder weniger gleichlautenden Themen hinzubekommen. Vielleicht kann man das jetzt noch machen, wenn die SPD-Fraktion zustimmt. Wir würden das tun.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zu Beginn meiner Ausführungen vier klare Aussagen.
Erstens. Die Reform des Wahlgesetzes war notwendig. Das wissen alle, die sich ernsthaft mit dieser Thematik auseinandergesetzt haben.
Sie war notwendig, da es teilweise erhebliche Abweichungen gab und da die FDP in einem Schreiben an den Innenminister auf diese Unterschiede hingewiesen hat und bei Nichtreaktion mit Klage drohte. Den bereits oft zitierten Brief kritisieren wir ausdrücklich nicht. Aber erst ein Vorziehen der Reform zu verlangen und sich dann vom Acker zu machen, wie es im Dezember praktiziert wurde, passt vielleicht zu geplatzten Jamaikaverhandlungen, aber nicht zu einem vernünftigen Umgang mit der Wahlkreisreform.
Die FDP verfährt hier anscheinend nach dem Motto: Bedenken first, Staatsverantwortung second.
Das passt eigentlich nicht zu der FDP in Hessen.
Zweitens. Es war immer klar: Eine umfangreiche Reform, wie sie in Hessen notwendig ist, macht eine breite Beteiligung erforderlich. Deshalb soll sie erst in der nächsten Legislaturperiode und dann unter Einbeziehung einer parteiübergreifend besetzten Kommission erfolgen. Herr Kollege Rudolph, das wissen Sie auch. Insofern hätten Sie sich das Gebell an dieser Stelle sparen können.
Ich habe zitiert. Ich wollte damit nicht sagen, dass die SPD auf den Hund gekommen ist.
Drittens. Im Nachhinein offenkundig gewordene Fehler, die die Landesregierung nicht zu verantworten hat, gefährden die Landtagswahl im Oktober nicht.
Viertens. Insofern ist der Titel dieser Aktuellen Stunde definitiv falsch. Die Landesregierung ist keinesfalls verantwortlich für – ich zitiere – „weitere Pannen bei der Wahlkreiseinteilung“.
Zur vorgezogenen Kleinreform haben wir das Änderungsgesetz am 15. Dezember 2017 hier im Hessischen Landtag beschlossen. Grundlage waren damals die aktuellsten Zahlen des Statistischen Landesamts vom Dezember 2015. Diese Zahlengrundlage, Herr Rudolph, war richtig. Das hat auch Prof. Dr. Günther in dem Ihnen allen bekannten Gutachten klargestellt.
Zu den aktuell diskutierten Abweichungen:
Erstens. Zwei Monate nach der Verabschiedung, also Mitte Februar 2018, hat das Landesamt die Zahlen mit Stand Dezember 2016 veröffentlicht. Die dort festgestellten Veränderungen sind minimal und führen nur in einem Fall zu einer Überschreitung der 25-%-Grenze von einem Durchschnittswahlkreis, nämlich im Wahlkreis 41 Main-Kinzig. Da beträgt die Überschreitung genau 0,07 Prozentpunkte. Das entspricht einer Abweichung von 56 Wahlberechtigten. Das war – und darauf hat Prof. Günther ebenfalls hingewiesen – nicht vorhersehbar, ist aber unschädlich.
Herr Rudolph, so viel zu dem Schreckgespenst, das Sie hier heraufbeschworen haben. Sie haben damals wie auch heute wieder behauptet, die Veränderungen seien im Vergleich zu 2015 immens und unsere Änderungen vollkommen sinnlos. Das war und ist falsch. Wir sprechen hier über 56 Wahlberechtigte.
Zweitens. In der Zwischenzeit ist ein weiterer Fehler aufgefallen: In Frankfurt ist bei der Umrechnung der Bevölkerungszahlen ein Fehler passiert. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen hat der Wahlkreis 34 demnach weniger Wahlberechtigte, als wir im Dezember zugrunde gelegt haben.
Wegen Unkenntnis des Berechnungsfehlers wurde der 34er-Wahlkreis eben nicht entsprechend angepasst.
Im Klartext: Ein Mensch hat in Frankfurt einen Fehler gemacht. Das ist ärgerlich, sehr ärgerlich. Aber was ist in diesem Zusammenhang Ihr Vorwurf an den Innenminister? – Dass er diesen Fehler nicht vorausgeahnt, erspürt oder in der Glaskugel gesehen hat?
Sie ergehen sich in Populismus, produzieren Fake News und machen den Innenminister für Fehler anderer verantwortlich.
Das skandalisieren Sie jetzt. Wir tun das nicht. Wir zeigen nicht mit dem Finger nach Frankfurt, sondern wir lösen das Problem.
Hätten Sie das Gutachten von Prof. Günther sinnerfassend gelesen, dann wüssten Sie, dass die Wahl im Oktober sehr wohl rechtssicher und nicht gefährdet ist. Der Gutachter stellt fest, dass eine Anpassung der Wahlkreise 34 und 41 noch vor der Landtagswahl im Oktober nicht notwendig ist, da es sich um eine Übergangszeit handelt.
Schließlich müssen beide Wahlkreise beschnitten werden, und weitere Wahlkreise wären betroffen.
Ein notwendiges neues Gesetzgebungsverfahren, zwei bis drei Lesungen, eine Anhörung der Beteiligten waren und sind nicht mehr möglich. Darüber hinaus hat die Beziehung eines Wahlbewerbers zu einem Wahlkreis ein sehr hohes Gewicht in der Rechtsprechung. Das wissen Sie alle.
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Ich kann nur konstatieren: Insbesondere Sie von der SPD scheinen Angst vor der Wahl in Hessen zu haben.
Die haben wir nicht. Wir zweifeln auch nicht an der Rechtmäßigkeit des gewählten Verfahrens.
Herr Vorsitzender, ein letzter Satz. – Wo Sie skandalisieren, bemühen wir den Sachverstand.
Wo Sie sich wegducken, stehen wir und handeln wir. Und dabei wird es auch bleiben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen in dieser Aktuellen Stunde mit dem Titel „Gewalt gegen Einsatzkräfte ist ein Tabu – wer Helfer an
greift, greift uns alle an“ ein wichtiges Thema an. Wir sprechen hierbei über sehr viele Menschen in Hessen, über Menschen, die haupt- und/oder ehrenamtlich unterwegs sind, um anderen zu helfen. Wir sprechen über Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, über Polizeibeamtinnen und -beamte, über die Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und Rettungsdiensten. Anders ausgedrückt: Wir sprechen über Menschen, die dort hineingehen, wo andere herausrennen, die ausrücken, um Menschen in Not zu retten oder zu schützen, und dabei oftmals ihre Gesundheit, wenn nicht sogar ihr Leben riskieren.
Diese Menschen, ob im Ehrenamt oder im Hauptamt tätig, verdienen unseren Respekt.
Wer diese Menschen bei ihrer Arbeit behindert – ob durch das „Vergessen“ der Bildung einer Rettungsgasse, durch Gaffen oder durch Missachtung von Absperrmaßnahmen –, handelt zumindest fahrlässig. Wer Retter angreift, verhält sich asozial. Für beides haben wir kein Verständnis.
Leider müssen wir an dieser Stelle auch darüber sprechen, dass Polizeibeamte bespuckt werden, dass Feuerwehrleute mit Raketen beschossen werden, dass Rettungssanitäter bei ihrer Arbeit behindert oder beschimpft werden. Bei den Rettungsdiensten kommt erschwerend hinzu – das wird mitunter übersehen –, dass sie, anders als Polizeibeamte oder Feuerwehrkameraden, oftmals nur zu zweit und ohne Schutzkleidung – wenn man von Handschuhen einmal absieht – auftreten und in eigentlich geschützte Bereiche eintreten, in Wohnzimmer, mitunter in Schlafzimmer. Dabei fehlt es oft an Schutzkleidung, aber auch an kurzfristig nutzbaren Fluchtmöglichkeiten. Dies wird oft übersehen. Deshalb bedarf es hin und wieder dieses Hinweises.
Als am Samstag in Frankfurt die Demonstration stattfand, saß ich – in Anwesenheit des Staatssekretärs im Innenministerium – zeitgleich mit etwa 400 Feuerwehrkameraden zusammen, um das wichtige Projekt „Mehr Feuerwehr in die Schulen“ zu besprechen. Auch da wurde mir deutlich, wie wichtig es ist, dass wir diesen ehrenamtlich tätigen Menschen den Rücken stärken – zum einen deshalb, weil das, was sie tun, Respekt verdient, zum anderen aber auch deshalb, weil wir gerade in den Schulen alles tun müssen, damit potenzielle Helferinnen und Helfer, Feuerwehrkameraden, nicht durch diese Missetaten abgeschreckt werden, sondern wissen, dass die Politik und die Gesellschaft hinter ihrem ehrenamtlichen Engagement stehen.
Deshalb sage ich noch einmal: Helfer anzugreifen ist ein absolutes No-Go. Deshalb stärken wir ihnen den Rücken. Wir stärken die Einsatzkräfte personell, hinsichtlich ihrer Ausrüstung, finanziell, rechtlich und symbolisch. Wir reden nicht nur, sondern wir tun auch etwas.
Die Besoldungserhöhungen, Stellenhebungen, das Hessenticket, Überstundenausgleiche, 1.500 zusätzliche Anwärterstellen bei der Polizei sowie die notwendigen Investitio
nen in die Schutzausstattung der Beamten sprechen hier eine deutliche Sprache. Am Dienstag wurde in der Regierungserklärung im Hessischen Landtag ausführlich dazu vorgetragen.
Zu dem Brand- und Katastrophenschutz hat Abg. Meysner gestern kompetent ausgeführt. Unter anderem: Die Garantiesumme aus der Feuerschutzsteuer erst von 30 Millionen € auf 35 Millionen € und im nächsten Jahr auf 40 Millionen € zu erhöhen, spricht eine deutliche Sprache.
Weitere 30 Millionen € kommen im Rahmen der Ausstattungsoffensive hinzu. Das alles sind Maßnahmen für mehr Schutz der Bevölkerung und für mehr Schutz der Helfer.
Durch den sogenannten Schutzparagrafen – bereits 2015 durch unseren Innenminister und die Hessische Landesregierung angestoßen – wurde die Mindeststrafe für die oben beschriebenen Angriffe angehoben. Vor allem: Feuerwehrkameraden, Katastrophenschützer und Rettungsdienste wurden in den Schutzbereich dieser Regelung einbezogen.
Das ist kein Geheimnis – das wissen wir alle –: Wir wollen noch mehr. Wir setzen uns in diesem Bereich für eine sechsmonatige Mindeststrafe ein; denn es muss klar sein: Gewalt gegen Einsatzkräfte ist kein Kavaliersdelikt.