Sven Rissmann

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Last Statements

Danke, Herr Kollege Lauer! Zum Stichwort, wer welchen Beruf ausübt: Über welche Berufsausbildung verfügen Sie, und welchen Beruf üben Sie gegenwärtig aus? Wie oft googeln Sie sich selbst am Tag?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Herr Senator! Ich darf Ihnen und der Koalition Glückwünsche aussprechen zu diesem Gesetzentwurf.
Wenn Kollege Behrendt von der einen Oppositionsfraktion nur kritisieren kann, dass ihn die Formalien stören und wir heute so schnell darüber abstimmen müssen, nachdem das Vorhaben schon etwas älter ist,
und ansonsten Ehe und Familie nicht richtig ausgeprägt sind – dazu sage ich später etwas –, und sich Kollege Lederer von einer anderen Oppositionsfraktion zwar sachlicher und mit mehr Sachkunde als Herr Behrendt, aber am Ende auch nur daran stört, dass wir den Arrest aufrechterhalten haben, dann ist das wirklich wenig Kritik, was im Umkehrschluss heißt, dass wir offenbar so gut gearbeitet haben, dass selbst der Opposition nicht allzu viel dazu einfällt, was man daran aussetzen kann. Darum werden wir dieses Strafvollzuggesetz heute auch beschließen.
(Dr. Klaus Lederer)
Dem sind sehr umfangreiche Beratungen vorausgegangen, denn es gilt, gerade für den sehr sensiblen Bereich des Strafvollzugs einen vernünftigen Interessensausgleich zu erreichen. Die Belange der Opfer, der staatliche Strafanspruch, der Schutz der Allgemeinheit und der Anspruch auf Resozialisierung sind nicht in Widerspruch zu setzen, so wie es die Grünen permanent versuchen. Vielmehr sollten diese nebeneinander stehend und einander ergänzend das Fundament für einen guten und modernen Strafvollzug bieten, und das ist uns mit diesem Gesetzentwurf gelungen.
Die Änderungsanträge der Grünen, die in der Tat weitestgehend abgelehnt werden mussten, sind durchgehend geprägt von einem erschreckenden Misstrauen gegenüber den Bediensteten im Strafvollzug und den Richtern bei den Strafvollstreckungskammern. Dieses Misstrauen ist vollkommen unbegründet, es wird den Mitarbeitern, die dort einen harten Dienst tun, nicht gerecht. Deshalb können wir Änderungsanträgen, die einen solchen Duktus tragen, schon a priori nicht zustimmen.
Zu dem Vorwurf, wir Christdemokraten würden die im Grundgesetz verbürgte Stellung von Ehe und Familie nicht berücksichtigen, weil wir Ihren abenteuerlichen Änderungsanträgen nicht zugestimmt haben, kann ich nur Folgendes sagen: Sie konnten auch in der Ausschussberatung nicht ein Beispiel dafür nennen oder irgendwie deutlich machen, welche Relevanz Ihr Änderungsantrag überhaupt hat. Im Übrigen gilt – und das wissen Sie auch, Herr Behrendt –, dass etwas, was im Grundgesetz geregelt ist, nicht in einem einfachen Gesetz noch mal abgeschrieben werden muss. Das ist vollkommen überflüssig und keine handwerklich gute Arbeit.
Wir können den Grünen auch nicht zustimmen, wenn sie verpflichtende Ansprüche für Strafgefangene festschreiben wollen und damit der Verwaltung auch die Möglichkeit der Einzelfallprüfung durch Ermessensentscheidungen nehmen wollen. Dabei haben Sie auch vollkommen aus dem Blick verloren, dass Ansprüche, die man in Gesetze schreibt, auch finanziert werden müssen. Damit bin ich bei einem für mich sehr wichtigen Punkt. Es kommt nicht nur darauf an, irgendetwas in Gesetzen zu formulieren, sondern es kommt auch darauf an, was man macht.
Daran gemessen kann diese Koalition einiges vorweisen. Wir haben den Justizvollzug in den wenigen Jahren, in denen CDU und SPD hier gemeinsam regieren, sehr vorangebracht. Wir haben die Anwärter für den Justizvollzugsdienst entgegen den Planungen von Rot-Rot, Herr Kollege Lederer, übernommen und damit für eine personelle Entlastung gesorgt. Wir haben darüber hinaus weitere Einstellungen vorgenommen, denn ein guter Vollzug braucht Personal. Wir haben die Anwärtersonderzuschläge für Justizvollzugsobersekretärsanwärter auf den Weg gebracht, um auch in Zukunft gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen zu können. Wir werden
die Vollzugszulage für die Bediensteten im Justizvollzug erhöhen und damit zusammen mit den erheblichen Stellenhebungen, die wir bereits vorgenommen haben, unserer Anerkennung für die Bediensteten im Strafvollzug Ausdruck verleihen. Wir haben es geschafft, den schädlichen Mobilfunkverkehr in den Haftanstalten endlich einzuschränken, indem wir Mobilfunkblocker auf den Weg gebracht haben und diese weiter ausbauen werden. Und wir finden uns nicht mit Drogen im Strafvollzug ab, wie die Grünen es tun. Wir werden Drogenspürhunde einsetzen, um auch an dieser Stelle eine Verbesserung zu erreichen.
Das sind nur einige Punkte, die ich nennen will und die aufzeigen, dass wir tatsächlich etwas erreicht haben.
Ein letzter Satz zu dem Pilotprojekt Digitalisierung. Es ist ja gar kein Geheimnis. Natürlich ist das ein Wunsch unseres Koalitionspartners. Das unterscheidet uns aber wiederum von den Grünen, denn wir sind in der Lage, miteinander zu reden und gemeinsame Ergebnisse zu erreichen. Wir versperren uns dem nicht.
Das ist kein Wunschprojekt der CDU, sondern es ist eines der SPD. Wir werden darauf achten, dass kein Missbrauch betrieben wird, dass keine unverhältnismäßig hohen Kosten entstehen und dass sich dort keine resozialisierungsschädliche Praxis einschleicht.
Unter Beachtung des vorher Gesagten kann man diesen Praxistest, wie ihn sich die SPD gewünscht hat, selbstverständlich versuchen. Wir werden ihn begleiten und auswerten. Beiden Anliegen kann also heute zugestimmt werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie geht es nach der Vorstellung der Studie zur Paralleljustiz in dieser Angelegenheit weiter, und welche nächsten Schritte sind dort konkret geplant?
Herr Senator! Sehen Sie die herkömmlichen Geschäftsabläufe in Ihrem Aufgabenbereich als ausreichend gewappnet an, mit diesem besonderen Kriminalitätsphänomen umgehen zu können, oder meinen Sie, prüfen und gegebenenfalls umsetzen zu müssen, dass man, sobald ein erster Hinweis darauf besteht, dass hier ein Fall von Paralleljustiz vorliegt, besondere Maßnahmen in der Ermittlungstätigkeit durchführen muss, und wenn ja, welche wären das?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Christdemokraten geben niemanden auf,
auch nicht Dirk Behrendt von den Grünen. Darum erzähle ich jetzt das gleiche noch mal, was der Kollege Kohlmeier zutreffenderweise berichtet hat, vielleicht nur ein bisschen einfühlsamer, langsamer und mit anderen Worten, in der Hoffnung, dass es doch noch ankommt auch bei Ihnen, lieber Kollege Behrendt!
Heute haben wir schon viel über die großen Linien gehört, die in diesen Haushalt Eingang gefunden haben. So ein Haushalt und Politik lebt doch aber auch von den kleineren Schwerpunkten in den Einzelplänen, weil sie doch Ergebnis unseres zum Teil jahrelangen Ringens in den Fachausschüssen, in den Gesprächen mit den Fachleuten und den gesellschaftlichen Akteuren sind. Und der Blick in diesen Einzelplan 06 – Justiz – zeigt – Kollege Kohlmeier hat den Schwerpunkt benannt –, dass wir weiterhin auf Sicherheit und Opferschutz Wert legen, dort unseren Schwerpunkt sehen und den Kurs der letzten Jahre fortsetzen und uns damit einfügen in das große Werk der Koalition, das hier heute beschlossen wird.
Einige Punkte will ich herausgreifen, um greifbar zu machen, dass wir unser Versprechen, in Berlin eine funktionierende Justiz und einen effektiven Strafvollzug zu gewährleisten, umsetzen. Im Bereich Justizvollzug haben wir nicht nur den rot-roten Stellenabbau gestoppt, sondern die Umkehr eingeleitet, indem wir 100 neue Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst schaffen. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiter im Justizvollzug: 31 Stellenhebungen im Verwaltungsdienst der
Justizvollzugsanstalten; die Bereitstellung von Mitteln zur Gewährung einer Anwärtersonderzulage für Justizvollzugsanwärter, um weiterhin qualifiziertes Personal für diesen schwierigen Job zu gewinnen; die Angleichung, das heißt, Erhöhung der Vollzugszulage für die Bediensteten in Justizvollzugsanstalten auf das Niveau des Polizeivollzuges.
Wir werden auch nicht nachlassen, die Ordnung in den Anstalten aufrechtzuerhalten. Dort, wo die von uns auf den Weg gebrachten Mobilfunkblocker im Einsatz sind, gibt es keine unerlaubte Handynutzung und damit keine Zeugenbeeinflussung mehr, keinen Kontakt ins kriminelle Milieu, keine Weiterführung von Straftaten durch die Strafgefangenen. Und genau da werden wir weitermachen.
Insbesondere an die Grünen, aber auch insgesamt an die Opposition: Wir finden uns nicht damit ab, dass in unseren Haftanstalten jedermann offenbar problemlos an Drogen kommen kann. Drogen sind oft die Ursache und der Grund für die in die Strafanstalt führenden kriminellen Karrieren. Wir gehen jetzt hier in Berlin einen neuen Weg und werden ab 2016 Drogenspürhunde einsetzen in unseren Haftanstalten, um diesen Sumpf trockenzulegen.
Wir haben die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte weiter gestärkt. Wir haben sie aus dem Schattendasein, das die Justiz in den Jahren 2001 bis 2011 führen musste, nachhaltig hinausgeführt. Bei den Strafverfolgungsbehörden findet mit insgesamt 74 neuen Stellen der größte Stellenzuwachs seit der Wiedervereinigung statt. Wir sehen die Herausforderungen, die auf die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Flut von Asylsachen zukommen wird, und sorgen dort deshalb bereits jetzt für neue Stellen.
Wir stehen für einen effektiven Rechtsschutz, das heißt, Angelegenheiten müssen schnell erledigt werden. Wir schaffen 169 Stellen für die Berliner Gerichte, 89 im Jahr 2016, 80 2017. Wir haben den elektronischen Rechtsverkehr, der in diesem Zusammenhang zu nennen ist, allein mit 16 Millionen Euro weiter vorangetrieben. Und wir kümmern uns um den Justiznachwuchs – anders als es Herr Kollege Behrendt darstellt. Wir erhöhen die Unterhaltsbeihilfe für die Referendare um 100 Euro monatlich,
damit sich unsere jungen Kolleginnen und Kollegen auf ihre Ausbildung und nicht auf deren Finanzierung konzentrieren können und müssen.
Und schließlich sehen Sie die Handschrift der Union auch daran, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner auch in diesem Haushalt die Belange der Opfer von Straftaten stärker in den Blick nehmen konnten. Die
(Dirk Behrendt)
bereits geschaffene Gewaltschutzambulanz wird noch besser finanziell ausgestattet, um das Leistungsangebot zu verbreitern. Besonders stolz sind wir auf die Einrichtung von Kinderschutzambulanzen, die ab 2016 die gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen nach Straftaten auch für die Schwächsten in unserer Gesellschaft ermöglichen werden.
Ich darf mich abschließend bei meinem geschätzten Kollegen Sven Kohlmeier für die wieder einmal vertrauensvolle, gute Zusammenarbeit bedanken, die im besten demokratischen Sinn nicht nur für gute Kompromisse gesorgt hat, die nicht in erster Linie christ- oder sozialdemokratisch sind, sondern gut für die Justiz und damit gut für die Menschen in unserer Stadt Berlin. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Damit Ihnen heute nicht langweilig wird – es muss auch einmal jemand etwas anderes sagen und dieser vermeintlich einheitlichen Betrachtung entgegentreten –
ich kann Sie nicht mit so viel Kabarett überraschen wie Herr Lauer oder Kollege Behrendt –, will ich die Sache materiell betrachten.
Darum geht es schließlich.
Es geht darum, dass Sie unter dem Vorwand dieser Berichtspflichten Ihren vollkommen ideologisch geprägten Kampf gegen das notwendige Ermittlungsinstrument der Funkzellenabfrage fortführen wollen, alle möglichen Unwahrheiten verbreiten und in höchstem Maß populistisch sind. Die Funkzellenabfrage ist entgegen Ihrer Behauptungen ein nur minimal invasives Instrument zur Aufklärung schwerer und schwerster Straftaten, auf das wir nicht verzichten wollen und können.
Ich habe diesmal, um etwas anderes zu bieten, einige Fallbeispiele gesucht, die für sich selbstredend deutlich machen, worum es hier eigentlich geht. Es geht nicht en masse um die Strafbarkeit nach § 21 StVG – Fahren ohne Führerschein, wie es Kollege Lauer vorgetragen hat –,
sondern um in der Tat schwerste Straftaten. Die Fälle, die Ihnen jetzt vorstelle, musste ich natürlich verkürzen, um sie hier darstellen zu können. Sie berühren aber nicht den Kernbereich dessen, was ausgesagt werden soll.
Ein erster Fall, er ist sehr aktuell aus dem Jahr 2015 – ich darf das kurz vortragen –: Der Angeschuldigte zog nach einem Streit mit seinem späteren Opfer eine Pistole, gab zwei Schüsse auf dieses ab. Das Opfer erlitt zwei Durchschussverletzungen im rechten Bein. Danach gab er weitere Schüsse auf andere Unbeteiligte ab, die ebenfalls Verletzungen erlitten, im Oberbauch, Schlagaderverletzungen, Dünndarmverletzungen, Ober- und Unterschenkelverletzungen. Durch eine Zeugenaussage konnte festgestellt werden, dass der bis dahin unbekannte Täter kurz vor der Tat telefoniert hatte. Allein die Funkzellenabfrage, die dann angeordnet wurde – es sei nur einmal am Rand erwähnt: Es muss dafür immer eine richterliche Anordnung geben. –, hat dazu geführt, dass dem späteren Angeschuldigten diese Telefonnummer zugeordnet werden und er damit der Strafverfolgung ausgesetzt werden konnte.
Ein weiterer Fall aus dem Jahr 2015, weil Sie sagen, es seien ein paar kleinere Eigentumsdelikte, gegen die man sich versichern könne: Eine Funkzellenabfrage führte zu einer Festnahme eines Teils einer Kfz-Diebesbande, die für insgesamt 107 Kfz-Entwendungen verantwortlich gemacht wird. Der Schaden beläuft sich auf mindestens 2,8 Millionen Euro, Herr Lauer – kleine Eigentumsdelikte, für die man sich versichern kann.
Ich verkürze und trage den nächsten Fall vor: 2014. Gegenstand des Verfahrens ist ein Raubmord, Herr Kollege Behrendt. Hier hat die Erhebung und Auswertung der Funkzellendaten am Tatort ganz erheblich zum Ermittlungserfolg beigetragen. Am Tatort war eine Blutspur eines unbekannten Täters gesichert worden, die aber bei Abgleich mit der bundesweiten DNA-Datei keiner Person zugeordnet werden konnte. Erst die Auswertung der Funkzellendaten,
die die Rufnummer eines örtlich bekannten zuvor wegen Raubüberfällen in Erscheinung getretenen Heranwachsenden enthielt, der mit dem Täter kurz vor der Tat in Kontakt gestanden hatte, konnte der Täter ermittelt werden. Er war geständig und ist inzwischen – noch nicht rechtskräftig – verurteilt.
Vierter Fall: Bei den Ermittlungen zu einem versuchten Mord, Herr Kollege Behrendt, Herr Kollege Lauer, im Rockermilieu wurde über eine tatortbezogene Funkzellenauswertung für den Tatzeitraum eine auffällige wechselseitige Kommunikation zwischen zwei Rufnummern festgestellt, von denen eine Nummer einer Person zu
(Dirk Behrendt)
zuordnen war, die in Kontakt mit einer weiteren Person stand, die ein Motiv für die Tötung des Geschädigten hatte. Beide Rufnummern wurden mit den Telekommunikationsüberwachsungsmaßnahmen belegt. Darüber konnten Tatverdächtige ermittelt werden, die unterdessen rechtskräftig verurteilt sind. Es handelte sich um versuchten Mord, Herr Lauer und Herr Behrendt.
Fall fünf: Wieder ein kleines Eigentumsdelikt, Herr Lauer: Gegenstand des Verfahrens ist eine Serienbrandstiftung – Sie werden sich daran erinnern – an über 100 Pkw. Die Brandserie war damals durchaus auch hier ein Thema. Die Namhaftmachung des geständigen Täters ergab seine Handynummer. Durch einen späteren Abgleich mit den Funkzellendaten konnte sein Geständnis auf Belastbarkeit überprüft und er damit überführt werden.
Ein sechster Fall: Gegenstand des Verfahrens ist ein Raubmord. Das haben Sie wieder übersehen. Es war ein Student. Er wurde erst nach einer Woche tot in seiner Wohnung gefunden. Auf die Spur des Täters kam man allein durch Funkzellenauswertungen, da der Täter das Handy seines Opfers mitgenommen hatte und somit seine Spur nachzuvollziehen war.
Fall sieben: Der berühmte Pokerraub. Sie alle wissen, welchen ich meine. Er konnte nur durch die Maßnahmen der Funkzellenüberwachung aufgeklärt werden.
Ein achter Fall: Nachdem die Leiche des Opfers am Tatort am Freibad Lübars aufgefunden worden war – das sind alles keine Geheimnisse; es sind alles Fälle aus der Presse – war zunächst völlig unklar, wer der Täter sein konnte. Über die Funkzellenabfrage konnte ermittelt werden, dass sich der Freund der Getöteten sowie eine Mittäterin zur Tatzeit am Tatort aufhielten. Ferner konnte über die Funkzellenabfrage genau nachvollzogen werden, wann und wie die Täter in der Tatnacht kommuniziert haben. Dadurch konnte der Tatablauf minutengenau nachvollzogen werden. Ohne die Funkzellenabfrage wäre dieser Fall höchstwahrscheinlich nie aufgeklärt worden.
Ein letztes Beispiel:
Ausgangspunkt der Ermittlungen war das Handy des getöteten Tatopfers. Im Zuge der Ermittlungen wurden die Verbindungsdaten zu diesem Handy ausgewertet, wodurch ein Handy ermittelt werden konnte, welches von einem der Täter genutzt wurde. Die Verbindungsdaten zu diesem Handy führten zu dem zweiten Täter. Durch die Auswertung der erhobenen Verbindungsdaten und der Funkzellendaten in Verbindung mit den tatrelevanten Örtlichkeiten und den Aufenthaltsorten der Angeklagten konnten die Täterhandys den Angeklagten zugeordnet werden. Ohne diese Maßnahmen wären die Ermittlungen der Täter nicht möglich gewesen.
Das sind nur neun Beispiele, die beeindruckend zeigen, wie wichtig dieses Instrument ist, um schwerste Straftaten aufklären zu können. Ihre Bedenken sind keinesfalls so stark, dass sie es rechtfertigten, darauf zu verzichten.
Herr Kollege Lederer! Ich gebe mir Mühe, nicht über jedes Stöckchen zu springen, aber ich will Ihnen die Möglichkeit geben, sich vor dem Auditorium dazu zu äußern, ob erstens die Funkzellenabfrage in der Strafprozessordnung gesetzlich geregelt ist, also eine gesetzliche Grundlage für sie vorhanden ist. Meine zweite Frage ist: Muss nicht bei allen Funkzellenabfragen eine richterliche Anordnung auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorliegen? Ohne diese wird die Funkzellenabfrage nach meinem Kenntnisstand gar nicht durchgeführt. Sie wollen meine Ausführungen bewusst und in bösartiger Weise dahingehend missverstehen, dass ich Gerichte abschaffen wolle. Gerichte haben in jedem Einzelfall die Funkzellenabfragen angeordnet. Oder trifft das nicht zu?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine lieben und geschätzten Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion! Es ist für uns sehr amüsant zu sehen, dass die Oppositionsfraktionen bei einem für sie eigentlich so einfachen Thema keine Einigkeit hinbekommen,
aber der Meinung sind, in der Koalition eine gewisse Brüchigkeit zu sehen. Ich finde es schon sehr spannend, dass Sie bei ein und demselben Sachverhalt hier unterschiedliche Wege gehen
und nicht einmal dort die Kraft des gemeinsamen Vorgehens haben.
Im Kern haben Sie jedoch dasselbe Anliegen: Im Kern geht es Ihnen nicht darum, einen Einzelfall – den Sie, Frau Kollegin Bayram, hier gekünstelt hochziehen –, an dem gar nichts dran ist, aufzuklären oder diesen zum Anlass zu nehmen, irgendetwas zu verbessern, sondern Ihnen geht es vielmehr darum, hier einen Anlass zu
(Hakan Taş)
haben, sich grundsätzlich gegen die Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung zu stellen.
Da der Kollege Zimmermann zu Ihrem peinlichen Anliegen der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses schon das Nötige und Richtige gesagt hat, will ich zwei, drei Sachen zu dem Antrag von Linken und Piraten sagen: Sie fordern in ihrer Überschrift die „Sicherung fachärztlicher Standards bei Abschiebungen“. Tatsächlich entlarvt Sie Ihre Begründung. Dort bekennen Sie Ihre eigentliche Motivation, wenn Sie schreiben:
Die Antragsteller/-innen treten für ein humanitäres Einwanderungsrecht ein und lehnen die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht ab. Auf Landesebene soll vor diesem Hintergrund jeglicher Handlungsspielraum genutzt werden, um Abschiebungen sowie damit einhergehende Härten für die betroffenen Menschen zu vermeiden.
Das habe ich mir so nicht überlegt, aber auch schön! Das ist ja mal was Ungewohntes.
Setzt aber Ihre Überschrift noch voraus, dass Abschiebungen erfolgen, und Sie vermitteln damit, dass Sie eigentlich nur darüber reden wollen, wie sie organisiert sein sollen, also welche fachärztlichen Standards man dort formuliert, so zeigt doch Ihre Begründung, dass es Ihnen tatsächlich um das Ob geht, nämlich dass Sie grundsätzlich gar keine Abschiebungen haben wollen. Diese Haltung ist, ganz offen und ehrlich gesagt, einfach nicht rechtstaatlich.
Der Rechtstaat ist der höchste Ausdruck der Menschlichkeit,
und der Rechtstaat erfordert, dass seine Titel, die er in einem geordneten Verfahren gesetzt hat, auch vollstreckt werden können. Und wenn das humanitärste Ausländerrecht und das großzügigste Asylrecht der Welt,
das wir hier in Deutschland haben, überprüft durch zahlreiche behördliche und gerichtliche Instanzen und noch durch Härtefallkommissionen, zu dem Ergebnis kommt,
dass die Person nicht in unserem Land bleiben kann, dann muss diese Entscheidung auch durchgesetzt werden oder muss abgeschoben werden.
Zum Antrag der Grünen hat Kollege Zimmermann schon darauf hingewiesen, dass Sie Rechtsgeschichte bzw. Parlamentsgeschichte geschrieben haben, weil Sie einen Antrag einbringen, der nicht einmal das erforderliche Quorum mit sich bringt. Da muss man die Piraten und Die Linke loben, dass sie eben doch nicht jeden Quatsch mitmachen, den Sie hier auf den Tisch legen. Sie wollen gar keine sachliche Befassung, Frau Bayram,
sondern Sie wollen mit diesem Thema einen weiteren Showroom schaffen, um Ihr peinliches Gutmenschentum zu produzieren.
Sie begründen Ihren Wunsch nach einem Untersuchungsausschuss damit, dass diese Fragen in den zuständigen Fachausschüssen des Parlaments nicht umfangreich geklärt werden könnten. Tatsächlich ist es so, dass der anlassgebende Fall am 4. Mai und 8. Juni 2015 gänzlich
und am 20. April 2015 teilweise im Innenausschuss, mithin mindestens sechs Stunden, behandelt worden ist und zahlreiche mündliche und schriftliche Anfragen gestellt und beantwortet wurden.
Natürlich hat sich am Ende kein Anhaltspunkt dafür ergeben, dass eine rechtswidrige Abschiebung durchgeführt worden ist.
Der Untersuchungsausschuss hat also in der Sache gar keine Grundlage,
so, wie es der Kollege Zimmermann richtig dargestellt hat.
Ich würde gern zu Ende ausführen – also: nein! Auch genügt Ihr Anliegen darüber hinaus nicht. Der äußere Umfang kann schon keinen Untersuchungsausschuss rechtfertigen. Sie bieten gerade einmal 14 Fragen
auf, von denen einige – was ich Ihnen gleich noch zeigen werde – schon ungeeignet oder unzulässig sind. Sie kommen, wenn ich mit Ihnen großzügig umgehe, vielleicht gerade mal auf zehn zulässige Fragen. Zum Vergleich: Der Untersuchungsausschuss BER hat unterdessen 89 Fragen. Der Untersuchungsausschuss zur Staatsoper hat jetzt schon 28.
Und Sie wollen für zehn Fragen, die Sie im Innenausschuss beantwortet bekommen haben,
den Steuerzahler und die Verwaltung belasten? Stellen Sie Ihre Frage einfach noch mal in schriftlicher Form, dann kriegen Sie noch mal die gleiche Antwort. Dafür müssen Sie keine Steuergelder verschwenden!
Er ist ja doch da – ich habe meinen Kollegen rechtspolitischen Sprecher Behrendt vermisst. Ich dachte, das wird der Grund sein, dass Sie so etwas handwerklich Schlechtes auf den Tisch legen. Teile Ihrer Fragen sind rechtlich problematisch; sie sind unzulässig, da sie das Handeln der Bundespolizei betreffen.
Ich nenne Ihnen die Fragen gleich! – Die Bundespolizei wird durch den Deutschen Bundestag und nicht durch uns kontrolliert. § 1 Absatz 2 unseres Untersuchungsausschussgesetzes legt die Zuständigkeit fest für die Aufklärung von Tatbeständen
im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Abgeordnetenhauses.
Frau Kollegin Bayram! Auch Sie werden wissen: Für die Bundespolizei sind wir evident nicht zuständig. Also sind Ihre Fragen schon unzulässig.
Hören Sie mal zu! Der Lux hört doch zu! – Und die Bundespolizei wird nicht etwa in Amtshilfe tätig. Man könnte ja noch konstruieren, wenn es in Form der Amtshilfe wäre, dass eine Zuständigkeit begründet werde. Das ist es aber nicht, da nach dem Aufenthaltsgesetz die Bundespolizei in eigener Verantwortung zuständig wird.
Ähnliches gilt auch für Ihre Frage A 7. Da wollen Sie über die EU-Rückführungsrichtlinie sprechen. Da liegen die Gesetzgebungskompetenz und die Zuständigkeit beim Bundesgesetzgeber – evident nicht bei uns, und damit sind wir nicht zuständig.
Ich habe noch viele weitere Punkte, die hebe ich mir für den Rechtsausschuss auf, weil meine rote Lampe schon
ziemlich lange leuchtet. Sie können uns da besuchen kommen. Da machen wir dann weiter Jura-Seminar. – Ich wünsche allen eine schöne Sommerpause. Vielen Dank!
Danke, Herr Kollege Reinhardt! Können Sie uns bitte sagen, wie hoch die gerichtliche Anerkennungsquote, die
rechtskräftige gerichtliche Anerkennungsquote in Asylverfahren für den Personenkreis aus dem Westbalkan ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was ich als Christdemokrat hier sagen werde, ist durch meinen Vorredner bereits antizipiert worden. Er hat damit recht gehabt. Ich will die Gelegenheit nutzen, es kurz auszuführen. Kollege Lederer hat recht, wenn er sagt, dass die Christdemokraten gegen diese verfassungsrechtlich nicht vertretbare Vorstellung des Kollegen Behrendt ins Feld ziehen werden. Er hat auch recht damit, dass auch die
(Dr. Klaus Lederer)
Rechtsordnung dem entgegensteht. Es ist nicht überraschend, dass ich heute dagegen reden werde.
Es ist mit der Verfassung, mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar, es ist aus grundsätzlichen staatsrechtlichen Erwägungen, aber auch aus politischen Gründen falsch, was Sie vorhaben. Die Präambel unseres Grundgesetzes benennt das deutsche Volk als Ausgangspunkt der Verfassungs- und Staatsgewalt. Artikel 20 Absatz 2 ist bereits von zwei Rednern angesprochen worden, ich will ihn noch mal zu Gehör bringen:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Das Volk im Sinne des Gesetzes und in der Rechtstradition sowie rechtsvergleichend in allen Staaten dieser Erde, lieber Herr Behrendt, ist die Gesamtheit der Staatsbürger und nicht irgendein willkürlich von Ihnen bestimmter Kreis, der eben diese Merkmale nicht aufweist – innerer Zusammenhalt, Verbindung, Sesshaftigkeit usw.
Auf den Punkt gebracht: Staatsbürgerliche Rechte wie Wahlen und Abstimmungen sind schon logisch nicht von der Staatsbürgerschaft zu trennen. Das Staatsrecht weist dem Staat konstitutiv die Elemente Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk zu, was die Summe der Staatsbürger ist. Damit ist Ihr Ansatz, und das wissen Sie, Herr Behrendt, auch dogmatisch schon nicht tragbar.
Praktisch ist es angreifbar, was Sie vorhaben. Es ist politisch abzulehnen. Die Ausübung dieser staatsbürgerschaftlichen Rechte ist von der Staatsbürgerschaft nicht trennbar. Sie kann nicht auf andere Gruppen übertragen werden. Für mich ist es wichtig zu betonen, dass dieses Staatsvolk keine abgeschlossene, neudeutsch gesagt Closed-Shop-Gruppe ist, die andere ausgrenzt. Vielmehr ist es so, dass jedermann, der sich hier rechtmäßig aufhält, sich rechtstreu verhält und sich hier dauerhaft aufhalten will, die Staatsbürgerschaft unterdessen weitgehend unproblematisch erlangen kann und damit auch an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen kann. Ihr Antrag ist aus rechtlichen, grundsätzlichen und politischen Gründen als grüner Populismus abzulehnen. – Danke!
[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Benedikt Lux (GRÜNE): Versuch mal als Nichtdeutscher, die Staatsbürgerschaft zu erlangen! Von wegen einfach!]
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kollegen der Grünen! Meine Damen und Herren der Linksfraktion! Das, was Sie hier offenbar nach der Sommerpause als kraftvollen Aufschlag Ihrer Oppositionsarbeit verstanden haben wollten, richtet sich ziemlich eindeutig gegen Sie selbst – nicht nur diese drittklassigen Reden, die wir hier ertragen müssen.
Alle diejenigen, die sich das erspart haben – und das hat die Stadtöffentlichkeit getan –, können Ihren ganz hervorragenden Antrag nachlesen. Ich habe in der Begründung eines Antrags selten so viele Allgemeinplätze gelesen wie in Ihrer Fassung.
(Udo Wolf)
„Alle Berliner sollen von der wirtschaftlichen Entwicklung profitieren.“ Das ist pure Revolution, meine Damen und Herren von der Linkspartei. Ganz großartig! „Die soziale Spaltung der Stadt ist zu verhindern.“ Das ist auch etwas ganz Neues. Wer will das nicht? „Die städtische Infrastruktur ist nicht auf Verschleiß zu fahren.“ Das ist etwas ganz Neues von den Grünen und auch schön. Es fehlt mir eigentlich nur noch, dass Sie etwas davon geschrieben hätten, was Sie immer wollen: dass die Sonne scheint und der Weltfrieden kommt und so weiter.
Diese oberflächliche Begründung Ihres Antrags
spricht schon gegen Ihren Antrag und entlarvt Ihr Vorgehen als das, was es ist, nämlich hilfloses Oppositionsgezucke. Sie reagieren hilf- und planlos, anstatt hier den Versuch zu unternehmen, einmal zu agieren. Sie sind nur ein Hauch von Opposition. Das ist staatspolitisch bedenklich. Das wäre vielleicht ein Grund für Neuwahlen, weil die Stadt, demokratietheoretisch betrachtet, auch eine gute Opposition braucht. Das sind Sie keinesfalls.
Sie sind vollkommen unvorbereitet auf diese Situation.
Sie haben jetzt einmal alles niedergeschrieben. Herr Wolf hat – ich habe einen Zwischenruf gehört, mittelbegabt populistisch – einmal all das gesagt, was Sie immer sagen wollten, aber ganz wichtig, möglichst allgemein. Konkret kann es nicht sein, weil Ihre Parteien selbst so zerstritten sind, dass Sie gar nicht in der Lage sind, konkrete Forderungen zu formulieren. Ihr Grünen müsst erst einmal eine Mediationsrunde machen, um die 58 Strömungen in eurer Partei zusammenzubekommen, bis Ihr einmal in der Lage seid, eine konkrete Meinung zu formulieren.
Dass ein Regierungschef nach so langer Amtszeit wie der Regierende Bürgermeister im Lauf einer Wahlperiode zurücktritt, um einen geordneten Übergang zu ermöglichen,
ist Normalität in der bundesrepublikanischen Geschichte und ist überhaupt nichts Spektakuläres. Dass eine Partei wie die SPD dann einen Weg findet, die Nachfolge zu regeln, ist auch einfach normal.
Ihr Antrag dagegen ist pure Heuchelei.
Wenn Sie ernsthaft vorgezogene Neuwahlen wollten – der Kollege Schneider hat mich gebeten, Sie in Verfassungsrecht ein wenig zu unterrichten, das scheint mir leider auch nötig zu sein, obwohl Sie mit Herrn Lederer
und mit Herrn Behrendt durchaus Rechtsgelehrte bei sich haben –, bringt Ihr dringlicher Antrag auf Einreichung einer Entschließung gar nichts.
Selbst wenn dieser Antrag hier eine Mehrheit bekäme, würde gar nichts passieren. Es würde nichts passieren, wenn Ihr Antrag heute eine Mehrheit bekäme. Es wäre vollkommen wirkungslos. Für vorgezogene Neuwahlen sieht unsere Verfassung eine Regelung in Artikel 54 Abs. 2 vor.
Bitte, Kollege Dr. Lederer!
Herr Lederer! Sie werden mir zugestehen, dass ich jetzt erst einmal bei der Sache bleibe und meinen Gedanken zu Ende führe.
Artikel 54 Abs. 2 unserer Landesverfassung sieht vor, dass das Abgeordnetenhaus mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen kann, die Wahlperiode vorzeitig zu beenden. Ich stelle fest, dass Sie hier einen Jahrmarkt veranstalten. Sie machen Klamauk. Sie verschwenden unsere Zeit, statt über wirklich wichtige Themen zu sprechen, weil Sie nämlich im Kern Neuwahlen fürchten. Sie wollen die gar nicht, sonst würden Sie einen richtigen Antrag stellen. Warum stellen Sie keinen Antrag im Sinne von Artikel 54 Abs. 2 unserer Lan
desverfassung, sondern solch einen Entschließungsjahrmarktsquatsch, der überhaupt gar nicht vorgesehen ist?
Vielleicht liegt es auch daran, dass die Einsicht bei den Grünen doch vorhanden ist, von der in Artikel 54 Abs. 2 genannten qualifizierten Zweidrittelmehrheit so weit entfernt zu sein, wie die Kreuzberger Grünen von Regierungsfähigkeit.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass selbst die Piraten, die sonst für alles zu haben sind, bei diesem Klamauk nicht mitmachen.
Jetzt könnte ich sagen: Die Regierungskoalition dankt Ihnen, meine Damen und Herren von den Piraten, für Ihr ausgesprochenes Vertrauen in unsere Arbeit. Vielleicht denken Sie aber auch darüber nach, was mit Ihnen passieren würde, wenn Neuwahlen einträten.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Berliner, der Souverän, gar keine Neuwahlen wollen. Es gäbe einen weiteren Weg über die Landesverfassung, nämlich Artikel 54 Abs. 3, den Volksentscheid. Es soll so einen geben. Der ist kraftlos, dass nicht einmal mehr die Medien darüber berichten. Die Berliner wollen, dass wir alle – im Übrigen auch Sie, meine Damen und Herren der Opposition – unsere Pflicht tun, unsere Aufgabe erledigen und unsere Themen abarbeiten. Ganz materiell betrachtet gibt es für Neuwahlen nur immer dann einen Grund, wenn eine Regierungskoalition oder eine Regierung nicht mehr handlungsfähig ist. Wir sind handlungsfähig. Wir haben in diesem Haus eine stabile Mehrheit, die wir jedes Mal unter Beweis stellen. Sie machen es uns auch leicht, eine stabile Mehrheit zu haben, weil bei dem Quatsch, den Sie anbieten, die Mehrheit auch nicht gefährdet ist.
Der Senat arbeitet mit einer klaren Mehrheit und ist handlungsfähig. Deshalb gibt es bei materieller Betrachtung keinen Grund, über Ihr Neuwahlgeplärre ernsthaft weiter nachzudenken, auch deshalb, weil Sie es ehrlicherweise gar nicht wollen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grünen in diesem Haus machen es möglich, dass der rechtspolitische Sprecher der CDU in weiten Teilen dem rechtspolitischen Sprecher der Linksfraktion recht geben kann. Das ist schon eine bemerkenswerte Leistung!
[Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den PIRATEN – Christopher Lauer (PIRATEN): Die Achse steht! Wie in Moskau! – Ramona Pop (GRÜNE): Neue Koalitionen!]
Aber, lieber Herr Lederer, wir kennen ja die Grünen. Im Rechtsausschuss ist das ja auch nicht anders. Sie wissen vieles besser, machen aber das meiste schlechter. Und das nach Tempelhof und unserer Ausschussreise in die Schweiz! Wahrscheinlich mussten die Grünen das intern bei sich rechtfertigen, dass sie in die Schweiz gefahren sind. Und die Gedankenspiele, die wir in der letzten Zeit medial begleitet haben, dass die Grünen irgendeinen Antrag auf den Tisch legen, der sich mit direkter Demokratie beschäftigt – das war ja zu erwarten.
Was ich jedoch überraschend fand, war dann die Überschrift „Demokratie ist die Regierung des Volkes durch das Volk für das Volk“. Sie werden sich erinnern, dass das vom US-amerikanischen Präsidenten Abraham Lincoln stammt.
Der hat das am 19. November 1863
anlässlich der Einweihung des Soldatenfriedhofs auf dem Schlachtfeld von Gettysburg gesagt und hat damit das demokratische Selbstverständnis der USA zusammengefasst. Lieber Dr. Behrendt! Geht es auch eine Nummer kleiner?
In Gettysburg sind wir hier noch nicht, ganz so schlimm ist es hier noch nicht.
Ich will das hier gar nicht eskalieren. Es gibt gar keinen Grund dazu, weil, glaube ich, alle Fraktionen die Offenheit und die Bereitschaft haben, mein Kollege Zimmermann hat das formuliert, darüber nachzudenken, wie wir direkte Demokratie weiterentwickeln und wie wir auch eine Art Evaluation machen können, wie die bisherigen Instrumente ihre Anwendung finden. Aber wenn ich in Ihren Gesetzentwurf einsteige, und Sie haben es ja nun konkret versucht, dann kommt ein bisschen Ernüchterung, weil da ganz viel alter Wein in neuen Schläuchen ist oder eben Copy-Paste. Sie haben es freundlicherweise eingeräumt, dass Sie in Teilen, z. B. Nr. 1 und Nr. 2 Ihres Gesetzentwurfs, einfach aus der Hamburger Verfassung abgeschrieben haben.
Im Gegensatz zu Ihrer hiesigen Rede enthält Ihre Gesetzesbegründung aus meiner Sicht auch nicht die ausreichende Reflexion, dass die Berliner Regelung, die wir seit 2006 mit der Verfassungsänderung haben, im Großen und Ganzen auch viel Positives gebracht hat. Wir haben in Berlin mehr oder, glaube ich, genauso viele Volksbe
gehren gehabt wie in allen anderen Bundesländern zusammen. Das ist nun eine große Erfolgsgeschichte. Das müsste man bei einer solchen Gelegenheit, wenn man sie nutzen will, Revue passieren lassen und auch einmal sagen. Wir denken, einiges ist sicher anzuschauen. Wir müssen z. B. die Unterschriftensammlung besser regeln, das haben Sie nur am Rande erwähnt. Wir müssen sicherstellen, dass die Unklarheiten und die Missbrauchsanfälligkeit in der Zukunft dort reduziert werden.
Mit der Schaffung plebiszitärer Elemente haben wir vor einigen Jahren Neuland betreten. In gewisser Weise ist das ein Experiment, das aus meiner Sicht anhält, wie man eine repräsentative Demokratie, für die ich nach wie vor eintrete, die ich als richtig empfinde, durch direktdemokratische Elemente bereichern und sie aber eben nicht abschaffen oder ersetzen kann. Das muss man regelmäßig überprüfen. Das sollten wir im Rahmen der Ausschussberatungen auch machen. Ich meine, dass insbesondere in diesem Zusammenhang in Ruhe zu diskutieren sein wird, wie Großprojekte, die unsere Stadt zweifelsohne braucht, machbar bleiben bzw. wieder machbar gemacht werden können. Die Einbindung der Betroffenen ist dort grundsätzlich und offenbar zwischen uns allen unstreitig. Den richtigen Weg zu finden, wie das im Detail gewinnbringend und gesellschaftlich befriedigend laufen kann, wird die große Herausforderung für uns sein. – Vielen Dank und einen schönen Abend!
Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Wie ist die justizpolitische Bewertung des Senats im Hinblick auf den Rückgang der Intensivtäterzahlen in Berlin?
Danke, Herr Präsident! – Wie bewertet der Senat im Übrigen die Situation bei den Schwellentätern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unabhängig von dem Anliegen in der Sache wundere ich mich über diese Rederunde heute. Auch die Beiträge der Kollegen Reinhardt und Behrendt haben das bestätigt. Beide sagen im Kern, sie wollen in Ruhe im Rechtsausschuss darüber reden. Das war auch informell abgestimmt. Insofern weiß ich gar nicht, warum wir das Plenum heute damit beschweren, weil es einen Konsens zwischen allen Fraktionen gab, dass wir uns dieser Angelegenheit annehmen. Es gibt eigentlich nur die offene Frage, welche Formulierung geeignet ist, um dieses Anliegen richtig, sinnvoll und überlegt zu befördern. Schade, dass Sie diesen guten Ansatz – Herr Kollege Behrendt, Sie waren damals auch Antreiber im positiven Sinn – jetzt aufgegeben haben und hier bei einer Frage, bei der es um demokratische Einheit geht und nicht um die Herausarbeitung von Unterschieden, die es gar nicht gibt, parteipolitische Profilierungsversuche vornehmen wollen. Insofern ist dies hier eine unnötige Beschäftigung.
(Dirk Behrendt)
Natürlich, bitte!
Herr Kollege Höfinghoff! Sind Sie sicher, dass das eine ernst gemeinte Frage war? Natürlich können wir hier auch formelhaft alle Gemeinsamkeiten beschwören, wenn Sie meinen, dass uns das etwas bringt. Sinnvoller hätte ich es gefunden, wenn wir im Rechtsausschuss eine ordentliche Formulierung unter der Beteiligung von Sprach- und Rechtswissenschaftlern gesucht hätten. Die hätte man dann hier präsentieren können, und dann hätte man das deklaratorische Element, das Sie offenbar wollen, hier gemeinsam formulieren können. Jetzt bringt uns das hier nicht weiter. Alle sagen: Wir wollen etwas ändern, müssen aber gucken, wie wir das vernünftig formulieren. Ob das wirklich etwas bringt, weiß ich nicht. Der Kollege Reinhardt aus Ihrer Fraktion hat sehr ehrlich gesagt, dass das reine Symbolpolitik ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin dazu dienen soll, regelmäßig Symbolpolitik zu befördern, glaube ich, dass die Menschen in unserer Stadt wirkliche Probleme haben, die von Symbolen entfernt sind. Mit denen sollte man sich dann hier beschäftigen.
Auch die Union wird das mitmachen, so, wie wir das in Vorgesprächen deutlich gemacht haben. Inhaltlich stößt Ihr Änderungsvorschlag auf Bedenken. Es gibt heute einen Artikel im Zentralorgan der SED, in dem Professor Pestalozza darlegt, warum das juristisch-inhaltlich nicht sinnvoll ist. Sprachlich passt Ihre Änderung auch nicht. In die Aufzählung von Substantiven, die in Artikel 10 VvB steht – Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben usw. –, passt Ihre Formulierung nicht hinein. Der Kollege Kohlmeier hat es bereits dargestellt. Also werden wir uns überlegen, wie man das sprachlich sinnvoll lösen kann. Kollege Kohlmeier hat darauf hingewiesen, dass man über „Ethnie“ diskutieren könnte, wenn wir gemeinsam dann ermittelt haben, dass der Schutzzweck, den wir gemeinsam wollen, von diesem Begriff erfasst wird. Das machen wir dann im Rechtsausschuss. Dann gibt es eine weitere Besprechung, Kollege Höfinghoff, und dann können Sie das machen, was Sie offenbar wollen: Symbolpolitik. Aber dann im Sinne
eines guten demokratischen Gemeinwesens gemeinsam. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wortbeitrag meines geschätzten Kollegen Kohlmeier hat einen Wortbeitrag meiner Person überflüssig gemacht.
Alles was man über den Sinn und Zweck der Begründung der Aktuellen Stunde sagen kann, hat er bereits getan. In der Sache hat er auch ausgeführt, warum Cybercrime ein auch in Berlin wichtiges Thema ist. Er hat auf die neuesten Umstände hingewiesen, die uns vor neun Tagen beschäftigt haben, nachdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie bekannt gegeben hat, dass
16 Millionen Internetadressen gekapert worden sind. Das reicht uns aus, heute darüber zu sprechen. Ich verabschiede mich insofern, als dass ich diese überflüssige Begründung zeitlich nicht voll ausnutze. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Vor neun Tagen – erst vor neun Tagen, Herr Kollege Behrendt! – teilte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit, dass schon im letzten Jahr millionenfache Identitätsdiebstähle im Internet erfolgt sind. 16 Millionen digitale Identitäten sollen davon betroffen gewesen sein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik führt weiter aus, dass Identitätsdiebstahl eines der größten Risiken bei der Internetnutzung ist. Da – und das sollte auch für Sie einleuchtend sein, Kollege Behrendt! – ein Leben ohne Internet grundsätzlich, aber auch beinah für jeden Bürger undenkbar ist, liegt eine potenzielle Betroffenheit – meistens sogar eine konkrete Betroffenheit – des Großteils unserer Bevölkerung, aber auch unserer Behörden, der Wirtschaft und der Industrie vor.
Wozu Identitätsdiebstahl im Internet für den Betroffenen führen kann, wurde in beängstigender Weise durch einen Bericht des ARD-Magazins „Fakt“ Anfang dieser Woche deutlich. Dort wurde der Leidensweg einer Berlinerin dokumentiert, die nur durch Zufall merkte, dass es eine parallele Identität von ihr gab, die Bankkonten unterhielt, die Verträge einging, die sogar Postnachsendeaufträge für sie stellte etc. Ich kann nur hoffen, dass diese Berlinerin Ihren heutigen Redebeitrag nicht gehört hat, in dem Sie versucht haben, das Problem vollkommen zu marginalisieren. Dieser Bericht kann einem Angst und Sorge machen – mir hat er das jedenfalls. Wenn man sich vor Augen führt, dass häufig nur ein Passwort oder eine Personalausweis- oder Kreditkartennummer ausreicht und diese Daten heute im Internet permanent bewegt werden, dann muss doch jeder einsehen, dass hier Handlungsbedarf besteht.
Die Koalitionsfraktionen wollen heute dazu einen Anstoß geben und das Thema in das Bewusstsein rücken. Wir wollen sensibilisieren. Wir wollen mit Ihnen auch den Status quo in Berlin erörtern und ermitteln, wo weiterer Handlungsbedarf besteht. Dass eine wohlbegründete Verunsicherung bei unserer Bevölkerung vorliegt, erkennen Sie, Kollege Behrendt, daran, dass der Sicherheitstest, den das BSI seit einigen Tagen anbietet, bereits über eine Million Mal in Anspruch genommen worden ist und
die Homepage des BSI dauernd überlastet war und wahrscheinlich auch immer noch überlastet ist.
Ich denke, man kann bereits jetzt feststellen, dass die Internetkriminalität zu den größten sicherheits- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen der Gegenwart gehört. In kaum einem anderen Bereich ist die Verbindung zwischen Verbraucherschutz und effektiver Strafverfolgung deutlicher. Der Bürger ist genauso betroffen wie Wirtschaft und Industrie, und auch die öffentlichen Stellen müssen sich auf die neuen Bedrohungen einstellen. Ich würde mich freuen, wenn die Opposition hier genauso viel Engagement an den Tag legen würde wie sonst beim Daten- oder Grundrechtsschutz.
Lieber Herr Kollege Doering! Meine Stimme ist heute etwas angegriffen. Ich kann in keinen Lautstärkewettbewerb mit Ihnen eintreten. Sie können aber gern eine Zwischenfrage stellen.
Jede polizeiliche und strafprozessuale Maßnahme, die mit der Erfassung von Daten im Zusammenhang steht, wird von Ihnen abgelehnt oder so eng gefasst, dass sie in praxi wirkungslos wird. Kollege Behrendt hat gerade wieder beeindruckend diese von mir aufgestellte Behauptung bestätigt.
Dass aber die Bedrohung für die Freiheit des Einzelnen ganz offensichtlich nicht von dem positiv motivierten staatlichen Handeln unserer deutschen Behörden ausgeht, sondern sich vielmehr im privaten und kriminellen Milieu vollzieht, scheinen Sie ganz offensichtlich verdrängen zu wollen.
Im Bereich der Internetkriminalität ist wirkungsvolle Strafverfolgung der beste Daten- und Freiheitsschutz für unsere Bürger. Daran wird die Koalition hier in Berlin auch weiter arbeiten.
Und wir werden über unseren landespolitischen Tellerrand schauen müssen. Reichen die bestehenden Straftatbestände aus, um Straftätern im Internet wirkungsvoll das Handwerk legen zu können? – Wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes und der Wortlautgrenze wird man nicht jedes strafwürdige Verhalten im Internet unter die in die Jahre gekommenen Straftatbestände packen können. Hier wird der Bundesgesetzgeber gefordert sein, mit Augenmaß, aber auch zeitnah den Strafrechtsschutz in diesem Bereich zu überarbeiten und zu erweitern.
(Dirk Behrendt)
Auch die europäische Ebene ist angesprochen. Gerade das sich digital vollziehende Unrecht kennt keine Ländergrenzen. Die Europäische Union wird sich dieser Herausforderung annehmen müssen und ein über das Können und Dürfen nationaler Strafverfolgungsbehörden hinausgehendes, ganzheitliches Vorgehen gewährleisten müssen. Auch ist es meines Erachtens eine Frage und eine Aufgabe der gemeinsamen europäischen Außenpolitik, sicherzustellen, dass sich Internetstraftäter nicht mit ihren Servern in Gebieten außerhalb der Europäischen Union vor Strafverfolgung schützen können.
Wir müssen unseren Strafverfolgungsbehörden die sachlichen und personellen Mittel an die Hand geben, um auf die Kriminalität des 21. Jahrhundert nicht nur mit den Mitteln des 19. oder 20. Jahrhunderts reagieren zu können. Dafür brauchen wir gerade im Bereich der Strafprozessordnung neue Vorschriften, um adäquat handeln zu können, und natürlich ist in diesem Bereich die Vorratsdatenspeicherung zu nennen, die wir brauchen, um dieser neuen Kriminalität Herr werden zu können und die Menschen zu schützen.
Das habe ich auch deshalb gesagt, um ein bisschen Koalition in der Opposition zu ermöglichen, damit Sie sich auch irgendwo daran reiben können.
Ich fühle mich bei der SPD sehr gut aufgehoben. Gar kein Problem!
Kollege Lederer! Jetzt stelle ich Ihnen eine Frage: Wie wollen Sie ernsthaft Internetstraftaten, digitales Unrecht, mit den Mitteln der herkömmlichen Telefonüberwachung oder Observation aufklären oder – noch besser – verhindern? – Vielleicht gehen Sie darauf ein.
Bei der Vorbereitung des Themas habe ich mich auch des Internets bedient, um mal zu sehen, welche Vorschläge die Konkurrenz macht.
Im Laufe meiner politischen Tätigkeit habe ich ja gelernt, dass bei den Grünen in der Regel die Wahrheit zu finden ist. Darum habe ich mal folgende Stichworte eingegeben: „Datensicherheit“, „Phishing“, „Datenhehlerei“, „Internetsicherheit“, „Netzsicherheit“ oder „Cyberkriminalität“. In den jüngsten Abgeordnetenhausvorgängen sucht man und findet man bei Bündnis 90/Die Grünen nichts – gar nichts.
Schaut man in das Bundestagswahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen – Sie waren ja kurz davor, die Bun
deskanzlerin zu stellen –, so findet man auch an dieser Stelle nichts.
Dieses absolut mangelnde Problembewusstsein ist in der Rede des Kollegen Behrendt auch deutlich geworden. Es fehlt schlichtweg am Problembewusstsein, und bei den Kollegen der Linksfraktion bzw. Linkspartei ist es nicht besser, wenn man da die gleiche Suche betreibt.
Über die Gründe kann man spekulieren, und das mache ich jetzt mal. Es passt wahrscheinlich nicht in Ihr Weltbild. Es passt nicht in Ihr Weltbild, das bei Ihnen allein von George Orwells Vorstellungen eines alles überwachenden Staates geprägt zu sein scheint, und es ist Ihnen als Ideologen unmöglich, gedanklich mehr zuzulassen. Ganz nach dem sozialistischen Motto: Wenn die Wirklichkeit nicht zur Theorie passt, wie schade für die Wirklichkeit. – Nicht wahr, Kollege Doering?
Das kennen Sie wahrscheinlich aus irgendwelchen Marxismus-Schulungen. – Ich kann Sie angesichts der Fallzahlen – 20 970 Fällen im Jahr 2012 – und eines enormen Dunkelfelds nur auffordern, Ihre ideologischen Scheuklappen abzulegen und zu erkennen, dass der Staat rechtlich und tatsächlich in die Lage versetzt werden muss, hier gegenzuhalten. Aber allein mit den Maßnahmen der verbesserten Strafverfolgung – das ist mir vollkommen bewusst – wird es nicht getan sein. Es ist auch eine grundlegende Frage des Verbraucherschutzes und des Nutzerverhaltens.
Wir werden noch besser die Berlinerinnen und Berliner über die Gefahren einer allzu sorglosen Nutzung des Internets aufklären müssen und Sicherungsmaßnahmen vermitteln. Die Anonymität und Bequemlichkeit der digitalen Welt darf den Nutzern keine falsche Sicherheit vermitteln. Wir brauchen mehr Verbraucheraufklärung. Wir brauchen auch hier den vernünftigen und mündigen Verbraucher, der problembewusst ist und sich schützen lassen will.
Die Einrichtungen des Staates und der Wirtschaft, um noch ein weiteres Themenfeld anzureißen, werden aus meiner Sicht zukünftig noch mehr im Bereich der ITSicherheit unternehmen müssen, um gegen Cyberangriffe jeder Art und Intensität gewappnet zu sein. Auch hier wollen wir in der verbleibenden Zeit schauen, wie weit Berlin ist. Einen ersten richtigen Schritt hat die Koalition im Rahmen der vergangenen Haushaltsplanaufstellung unternommen, indem wir zusätzliche Stellen bei der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Internetkriminalität geschaffen und Mittel für Aus- und Fortbildung
bereitgestellt haben. Der Kollege Behrendt hat darauf hingewiesen, es seien nur fünf Stellen. Würden die Grünen regieren, gäbe es gar keine Stellen. Es sind im Übrigen nicht nur fünf Stellen, sondern es sind mehr Stellen, weil wir auch die Folgedienste unterstützt haben, weil wir Mittel für Aus- und Fortbildung bereitgestellt haben, weil wir Schulungsmaßnahmen ermöglichen werden, und fünf Staatsanwälte sind im Zusammenhang einer öffentlichen Personalbedarfsplanung eine ganze Menge.
Wir werden die kommende Zeit nutzen, damit eine wirksame Strafverfolgung nicht durch eine sehr dynamische Kriminalitätserscheinung zulasten der Bürger abgehängt wird. – Vielen Dank!
Kollege Dr. Weiß! Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Vorratsdatenspeicherung zurückgeht auf
(Dr. Klaus Lederer)
eine von Deutschland umzusetzende Richtlinie der Europäischen Union und dass es nicht nur die deutsche Christdemokratie ist, die diese Umsetzung unterstützt, sondern auch sämtliche im sicherheitspolitischen Bereich Tätigen wie Polizeigewerkschaften und Vereinigungen von Richtern und Staatsanwälten?
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Weiß! Worauf bezieht sich Ihre Behauptung, dass Datenausspähen durch inländische staatliche Stellen in einem größeren Ausmaß stattfinden würde als durch Private, durch Kriminelle, also nichtstaatliche inländische Stellen? Worauf fußt die Behauptung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Behrendt! Ich danke auch Ihnen. Das war heute der erste Versuch einer Oppositionsrede. Das belebt das ganze Geschäft ja ein bisschen. Viel Überzeugendes war nun nicht dabei. Ich weiß auch nicht, Herr Behrendt: Ich bin der Letzte, der Herrn Buschkowsky verteidigen muss, aber ob das die richtige Wortwahl war, einen Bezirksbürgermeister anzusprechen? Ob das wirklich Ihr Niveau ist? Darüber sollten Sie noch mal nachdenken!
Ich möchte eingangs meinem Kollegen Sven Kohlmeier sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit auch im Rahmen dieser Haushaltsberatungen danken.
Das waren gute Gespräche, das waren gute Runden mit häufigen Lageänderungen,
die wir dann doch ganz gut beherrscht haben. Einige Überraschungen sind geblieben, aber auch das gehört zur allgemeinen Lebenserfahrung dazu. Der Dankchoral, liebe Opposition, geht weiter. Ich möchte ihn ausweiten auf alle Kollegen und Kolleginnen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion aus dem Rechtsausschuss,
die das sehr kollegial und sehr kameradschaftlich, freundschaftlich über die Bühne gebracht haben. Vielen Dank dafür, das hat Spaß gemacht!
Am Ende steht die Berliner Justiz so überzeugend als Gewinner dieser Haushaltsberatungen da, dass auch die Opposition im Rechtsausschuss dem nichts Wesentliches entgegensetzte und die Regierungskoalitionen sogar weitgehend unterstützte. Gestern gab es in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ einen Kommentar von Reinhard Müller, der die Überschrift „Justiz im Schatten“ trug. Sein Appell dort ist einfach und auf den Punkt gebracht:
Ein funktionierendes Rechtswesen ist Garant dafür, dass es allen gutgeht.
Das ist richtig, und diesen Auftrag haben Union und SPD in Berlin erfüllt.
In den letzten Tagen ist, um damit vielleicht anzufangen, angestoßen durch den Deutschen Richterbund, die personelle Ausstattung der Justiz im Gespräch. Nach Auffassung der sogenannten Staatsallianz, also dem Zusammenschluss von Deutschem Richterbund, Deutschem Beamtenbund und Bundeswehrverband, sollen deutschlandweit 2 000 Richter und Staatsanwälte fehlen. Wenn das so ist, dann kann ich nur festhalten, dass wir in Berlin gegen diesen Trend handeln. Wir stärken die Strafverfolgungsbehörden. Mit gut 30 Stellen in Amts-, Staats- und Generalstaatsanwaltschaft werden wir vor allem gegen neue Kriminalitätsphänomene in das Feld ziehen – mein Fraktionsvorsitzender hat vorhin bereits darauf hingewiesen. Auch die wirklich schwerwiegenden Bedrohungen aus dem Bereich organisierte Kriminalität und Rockerkriminalität werden dort angegangen. Wir verschließen nicht die Augen vor einer sich breit machenden Paralleljustiz, wie es Herr Dr. Behrendt offenbar tut, in unserer Stadt
(Dirk Behrendt)
Wir werden deshalb wissenschaftliche Studien in Auftrag geben, um Strafverfolgungsbehörden zu helfen, diesen frontalen Angriff gegen unseren Rechtsstaat und das Gewaltmonopol des Staates abwehren zu können und diese Schattenjustiz auszuschalten.
Wir werden des Weiteren die ambitionierten Ziele unseres Koalitionsvertrages umsetzen und den Opferschutz stärken – Stichwort: Gewaltschutzambulanz an der Charité. Hier auch Dank an die Piratenfraktion, die da sehr konstruktiv mitgewirkt hat, diese Idee, wenn ich mich richtig erinnere, sogar entwickelt hat, und dann alle im Ergebnis überzeugen konnte, dass wir da gemeinsam vorgehen.
Wir werden – auch das ist vom Kollegen Kohlmeier angesprochen worden – durch den Einsatz von in der Jugendstrafanstalt bereits bewährten Mobilfunkunterdrückern auch in der Untersuchungshaftanstalt Moabit die Sicherheit in der Anstalt erhöhen und dem Zweck der Untersuchungshaft, nämlich der Verhinderung der Verdunkelungsgefahr, Rechnung tragen. Wir geben dem Justizsenator Heilmann Mittel an die Hand, um für eine moderne Gerichtsbarkeit auch eine moderne und vernetzte IT entwickeln und bereitstellen zu können. Das ist, wie ich finde, unter den schweren Rahmenbedingungen eines Bundeslandes wie Berlin schon ganz schön viel. Wünsche bleiben da sicher immer offen, das ist keine Frage. Aber jedem interessierten Beobachter wird auffallen müssen, dass die Berliner Justiz kein Schattendasein mehr fristet. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Möller hat gerade gesagt, es ist zu dieser Sache alles gesagt worden. Ich habe mich auch gefragt, warum wir heute darüber beraten. Wenn man eine erste Lesung hatte, dann eine Ausschussberatung und dann dieses Thema wieder aufruft, müsste man ja erwarten, dass die
(Sven Kohlmeier)
Ausschussberatung irgendwelche Neuerungen gebracht hat, neue Argumente aufgetreten sind, die man jetzt austauschen wollte. Das ist nicht geschehen. Der Kollege Behrendt hat die gleiche Rede gehalten wie vor zwei oder vier Wochen. Das will ich Ihnen bei mir ersparen und Ihre kostbare Zeit insofern sparen.
Es gibt eine sachliche Ergänzung. Frau Kollegin Möller hat gerade das BKMS-System gelobt und hat behauptet, das habe Rot-Rot in der letzten Wahlperiode auf den Weg gebracht. Das stimmt nur halb. Auch die Union hat das schon in der letzten Wahlperiode unterstützt, und es ist jetzt eine unionsverantwortete Senatsverwaltung, die es dann auch realisiert. Da das die einzige Neuerung heute war, will ich mich darauf beschränken und wünsche allen einen schönen Abend. – Vielen Dank!
Danke, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Senator für Justiz und Verbraucherschutz. – Wie bewertet der Senat die Wirkung der gerichtlichen Auflage für jugendliche Straftäter, von der jüngst in der Presse zu lesen war, den Jugendarrest in Lichtenrade für einen überschaubaren Zeitraum zu besuchen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die derzeitige Durchführungspraxis des besonders beschleunigten Verfahrens – §§ 417 ff. StPO – im Land Berlin?
2. Gibt es Pläne, dieses Verfahren zu einer erweiterten Anwendung zu bringen, und wenn ja, wodurch?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was Frau Kollegin Kofbinger zu viel geredet hat, kann ich weniger reden, weil ich nämlich feststellen kann, dass wir uns in der Sache offenbar alle einig sind und meine drei Vorredner das Projekt oder die Einrichtung einer Opfer-/Gewaltschutzambulanz ausreichend beschrieben haben. Also muss ich das auch nicht mehr tun.
So bleibt es, dass ich festhalten kann, dass der Antrag der Piraten überflüssig ist, weil die Justizverwaltung dieses
(Anja Kofbinger)
Projekt bereits – und das sage ich Ihnen jetzt einmal – im Doppelhaushalt in Kapitel 0600, Titel 684 06, Seite 22 oben in Band 5, Einzelplan 06 des Haushaltsplanentwurfs mit 110 000 Euro etatisiert hat unter dem Stichwort „Zuwendung an die Charité, Opferschutzambulanz (neu)“. Hätten Sie den Haushaltsplan gelesen, hätten wir uns diese Rederunde sparen können.
Da Sie jetzt behaupten, es gehe Ihnen darum, dass Sie mehr als 110 000 Euro haben wollen, wäre es richtig gewesen, wenn Sie nächsten Mittwoch im Rechtsausschuss einen Änderungsantrag gestellt hätten, statt 110 000 Euro 200 000 Euro, 1 Million, 10 Milliarden oder was auch immer anzusetzen, jedenfalls ist diese Rederunde überflüssig.
Wir sind für die Einrichtung einer Opferschutzambulanz und werden deshalb im Rechtsausschuss den Haushaltsplanentwurf auch an dieser Stelle unterstützen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Herr Lauer! Es ist ja Wahlkampf, darum zitiere ich erstens Peer Steinbrück: Hätte, hätte, Fahrradkette!