Michael Garmer

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das Unternehmen Vattenfall hat als Konzessionsvertragspartner des Landes Berlin für den Betrieb des Stromnetzes die Pflicht, für einen sicheren und effizien
ten Netzbetrieb zu sorgen. Das ist die Hauptpflicht. Einen sicheren und effizienten Netzbetrieb schafft man nur mit gut ausgebildeten und gut bezahlten und entsprechend motivierten Mitarbeitern. Diese Mitarbeiter hat Vattenfall. Das Unternehmen Vattenfall muss das größte Interesse daran haben, genauso wie die Mitarbeiter, dass das auch so bleibt.
Nun hat das Unternehmen dazugelernt, möchte seine Strukturen und Prozesse optimieren, um noch effizienter zu werden. Das ist auch gut so. Das machen auch landeseigene Unternehmen. Denken Sie zum Beispiel an das Effizienzsteigerungsprogramm NEO bei den Wasserbetrieben.
Vattenfall möchte anscheinend auch Arbeitsplätze ausgliedern. Auch das ist per se nichts Schlechtes. Auch Unternehmen, die zu 100 Prozent im Landesbesitz sind, gliedern Arbeitsplätze aus. Es kommt eben darauf an, wie man das macht. Uns als CDU-Fraktion sind keine Hinweise bekannt, dass Vattenfall bei den bevorstehenden Optimierungen und Umstrukturierungen Arbeitnehmerrechte verletzen würde. Deshalb lassen Sie uns über diesen Antrag in den Ausschüssen im Detail diskutieren; vielleicht wissen Sie ja mehr als wir, dann können wir sachlich darüber sprechen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben derzeit eine Energiewende, in der das Ziel der Umweltverträglichkeit der Energieversorgung – speziell Klimaschutz – absolut gesetzt wird und die gleichrangigen Ziele – Versorgungssicherheit auf der einen und Wirtschaftlichkeit auf der anderen Seite – hinten runterzufallen drohen. Allein das EEG kostet jedes Jahr ungefähr 23 Milliarden Euro. Berlin ist an diesen 23 Milliarden Euro – Tendenz übrigens steigend – mit einem großen Anteil dabei. Das Geld, das wir über den Länderfinanzausgleich erhalten, geben wir inzwischen zum großen Teil über diese EEG-Umlage wieder zurück.
Heute Abend sitzen also die Ministerpräsidenten zusammen, und angestachelt durch Lobbyisten werden sie wieder neue Regelungen beschließen, die die Stromkunden
weiter belasten werden. Das grundsätzliche Problem besteht darin, dass die Stromkunden mit einem nahezu ungebremsten Ausbau von Windkraft- und PV-Anlagen belastet werden, ohne dass die Stromleitungen schon fertig sind, mit denen dieser Strom zu den Verbrauchern transportiert werden kann.
Der Anlagenausbau wird also ungebremst weitergehen, die Stromleitungen dagegen werden nur sehr gebremst gebaut. Das ist so, als würde man teure Eisenbahnen in großer Zahl beschaffen, ohne dass die Schienen verlegt sind, auf denen diese Eisenbahnen dann fahren sollen. Für den Betrieb dieser Bahnen sollen die Kunden dann schon bezahlen, obwohl die Bahnen noch alle im Depot stehen und niemand von A nach B transportiert werden kann.
Lieber Herr Kollege Schäfer! Ein Beispiel war in den letzten Tagen in den Zeitungen zu lesen: In Niedersachsen hat es Ihr Parteifreund Umweltminister Wenzel durch immer neue Anforderungen von Gutachten geschafft, das Planfeststellungsverfahren einer Stromleitung von Ganderkesee nach St. Hülfe – glaube ich, war das – über sage und schreibe 13 Jahre hinzuziehen. Jetzt endlich ist es geschafft worden, die Planfeststellung ist abgeschlossen.
Liebe Grüne! Wenn Sie wirklich etwas für die Energiewende tun wollen, dann gehen Sie auf die Marktplätze, diskutieren Sie mit den Bürgerinitiativen, die gegen die neuen Stromleitungen und Strommasten protestieren!
Aber selbstverständlich!
Lieber Kollege Schäfer! Sie wissen ganz genau, dass das nicht das Problem einzelner Parteien ist,
sondern es ist das Problem der handelnden Regierungen, die auf Bürgerinitiativen reagieren müssen. Deshalb fordere ich Sie auf, unterstützen Sie Ihre in Regierungsverantwortung befindlichen Parteifreunde dabei, mit diesen Bürgerinitiativen zu sprechen, damit die Menschen überzeugt werden können, dass diese Stromleitungen notwendig sind! Jedenfalls ist es nicht sinnvoll und nicht möglich und viel zu teuer, die Anlagen ungebremst weiterzubauen, ohne dass die Stromleitungen existieren. Das funktioniert einfach nicht. Das ist natürlich unbequem, auf die Marktplätze zu gehen. Das kann ich mir vorstellen. Sie schauen jetzt auch nicht so besonders begeistert drein, aber es ist die einzige Möglichkeit, die Energiewende weiterzutreiben.
Lieber Herr Kollege Schäfer! Liebe Kollegen von den Grünen! Kommen Sie also zur Vernunft! Kämpfen Sie an den richtigen Stellen für die Energiewende, aber hören Sie mit Absolutsetzungen und wohlfeilen Anträgen auf! Das bringt uns nicht weiter. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir verneigen uns vor den Opfern der Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima – ausnahmslos Anwohner, Mitarbeiter und Einsatzkräfte, insbesondere von der Feuerwehr, die an den fahrlässig herbeigeführten Unglücken gänzlich unschuldig waren, aber ihr Leben oder ihre Gesundheit verloren haben. – Dieser Teil des vorliegenden Antrags von Bündnis 90/Die Grünen ist sicherlich unstrittig im Hause.
Ich empfinde es jedoch als unwürdig, das Andenken der Opfer zu missbrauchen, um mit diesem Antrag auch strittige tagespolitische Forderungen zu transportieren. – Liebe Frau Kollegin Pop! Lieber Herr Kollege Schäfer! Ich bitte Sie dringend zu prüfen, ob Sie diesen Antrag nicht teilen können, in einen Teil, dem wir alle zustimmen können, und einen Teil, den wir im Rahmen der tagespolitischen Debatte strittig diskutieren können.
Jetzt aber zu Ihren Forderungen im Einzelnen, zu dem Thema Rücklagen. Sie haben diesen Teil des Antrags glücklicherweise schon zurückgezogen, gestatten Sie mir aber trotzdem eine grundsätzliche Bemerkung dazu. Niemand kann Interesse daran haben, die Bilanzen der Versorger so zu belasten, dass die Unternehmen darunter zusammenbrechen. Die Folgen wären unkalkulierbar, auch für die Arbeitsplätze, auch für die Rückstellungen, die wir noch benötigen. Das kann im Ernst niemand wollen.
Zu dem Stichwort Allgemeinheit: Die Allgemeinheit ist von Anfang an mit an Bord gewesen. Vor knapp 60 Jahren war es politischer und gesellschaftlicher Konsens in
(Harald Wolf)
Deutschland, in die Kernenergie einzusteigen. Die Politik hat die Energiewirtschaft dazu gedrängt, dort zu investieren. Die erzielten Gewinne der Hamburgischen Elektrizitätswerke beispielsweise oder auch die der kommunal geprägten RWE und die Gewinne von EnBW sind ja wohl auch keine rein privaten Gewinne gewesen. Die Allgemeinheit ist also ohnehin schon mit im Boot. Wir brauchen praktikable und konsensuale Lösungen, und da ist die Atomkommission auf einem guten Wege.
Zum Thema Energiemix: Sie fordern, dass Deutschland seinen Nachbarn vorschreibt, wie sie ihren jeweiligen Energiemix zu gestalten haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Das klingt ein bisschen nach der Attitüde von vor hundert Jahren – am deutschen Wesen soll die Welt genesen.
Lassen Sie uns in den Ausschüssen konstruktiv darüber sprechen, verzichten Sie aber auf plakative öffentliche Forderungen! Das wird der Sache nicht gerecht.
Aber selbstverständlich!
Lieber Herr Kollege Schäfer! Deutschland hat den höchsten Sicherheitsstandard in der Kernenergie.
Von diesem hohen Sicherheitsstandard haben bislang alle Länder in der Welt profitiert. Das Paradoxe ist ja: Wenn wir jetzt aussteigen, werden die Kernkraftwerke in den anderen europäischen Ländern dadurch nicht sicherer.
Das ist das Paradoxe daran. Auf der anderen Seite müssen Sie auch sehen: Jedes Land hat das Recht, seinen Energiemix selbst zu bestimmen. An diesem Thema kommen wir nicht vorbei. Deutschland sollte darauf verzichten, den anderen Ländern öffentlich Vorschriften zu machen.
Selbstverständlich, gerne!
Eine Gegenfrage, lieber Herr Kollege Buchholz: Warum investiert in Deutschland niemand in Windkraftwerke und Photovoltaik, ohne dass er dort Subventionen aus politischen Gründen durch das EEG erhält? Die Energiepolitik ist nun mal ein Thema, in das der Staat von Anfang an involviert war, wo der Staat mit Gesetzen in den Markt eingegriffen hat.
Früher hat er die Kernenergie subventioniert, heute subventioniert er die erneuerbaren Energien. Es hat sich herausgestellt, dass die politischen Ziele nicht ohne Subventionen erreichbar waren.
Die Präsidentin signalisiert mir, meine Redezeit ist zu Ende. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Energiewende, so viel ist klar, ist unvollständig ohne eine Wärmewende. Solange wir nur eine Stromwende betreiben mit allen bekannten Problemen, über die wir schon häufig gesprochen haben, und den Großteil der Kilowattstunden praktisch links liegen lassen, nämlich den Wärmemarkt, so lange ist die Energiewende unvollständig. Das kann und soll nicht so bleiben. Gerade in einer Großstadt wie Berlin mit einem riesigen Altbaubestand ist es drängend, dass der Senat die Wärmewende anschiebt und zum einen bei seinen eigenen Gebäuden mit positivem Beispiel vorangeht, zum anderen die richtige Anreizstruktur für die privaten Eigentümer schafft.
Hierfür hat die Koalition Ihnen nun das Energiewendegesetz vorgelegt. Wir haben in den Ausschüssen konstruktiv
darüber gesprochen und diesen Gesetzentwurf sogar einstimmig im Umweltausschuss verabschiedet. Dieser Änderungsantrag, über den Sie gerade gesprochen haben, verehrter Herr Kollege Schäfer, enthält als wesentliche Regelung nur den Hinweis darauf, dass Bundesrecht gilt. Das sollte unschädlich ein und unseren Konsens nicht stören. Hier brauchen Sie also nicht so viel Schaum vor dem Mund zu haben.
Anders sieht es aus mit den Änderungsanträgen, die die Opposition in den letzten Minuten noch nachgeschoben hat. Es sind einfach zwei Paar Schuhe, verehrte Damen und Herren von der Opposition, ob eine Enquete-Kommission eine Empfehlung ausspricht, aus der Kohleverstromung bis 2030 auszusteigen, oder ob ein Parlament dieses gesetzlich normiert.
Aber selbstverständlich!
Die Wärmewende ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die Regelungen dieses Mietenbündnisses stellen nach unserer Ansicht einen gangbaren Kompromiss dar zwischen den Ansprüchen der Wärmewende auf der einen Seite und den Interessen der Mieter auf der anderen Seite. Ich glaube, diesen Weg sollten wir gehen. Er ist ausverhandelt und er ist gut verhandelt. Diesen Weg wird die Koalition auch gehen.
Um jetzt noch einmal deutlich zu wiederholen, was die gesetzliche Normierung eines Kohleausstiegs angeht: Der Regelungsrahmen für den Klimaschutz im Strombereich ist der europarechtlich normierte Emissionshandel. Der Emissionshandel muss selbstverständlich weiterentwickelt werden. Er kann an der einen oder anderen Stelle
(Michael Schäfer)
auch noch ambitionierter werden. Er muss geografisch und branchenmäßig weiter ausgedehnt werden. Das ist alles richtig. Es macht aber keinen Sinn, dieses vorhandene rechtliche Instrumentarium durch willkürliche Einzelmaßnahmen zu konterkarieren.
Wir werden bis 2050 – das ist in Deutschland Konsens – aus der Fossilwirtschaft aussteigen. Das wird der Rechtsrahmen auch sicherstellen. In welcher Reihenfolge wir dieses tun, das heißt, welche Technologie zu welchem Zeitpunkt komplett durch Ersatztechnologien ersetzt wird, das wird der Markt sicherstellen. Das kann weder das Abgeordnetenhaus im Detail festlegen noch der Senat noch sonst eine politische Stelle. Das kann nur der Markt, weil nur in den Unternehmen die Folgetechniken entwickelt und wirtschaftlich gemacht und an den Markt gebracht werden.
Auch das Verbot von Stromheizungen ist in diesem Haus nicht konsensfähig. Der Kollege Buchholz hat schon darauf hingewiesen: Es passt einfach nicht mehr in eine Zeit, in der ein Drittel des Stroms bereits aus erneuerbaren Quellen stammt. Konsequenterweise hat der Bundesgesetzgeber dieses Verbot bereits kassiert, und wir werden es heute auch tun.
Auf Basis des heute zu verabschiedenden Energiewendegesetzes wird der Senat dann unverzüglich das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm vorlegen, sodass nun die konkrete Arbeit beginnen kann. Der Senat wird Farbe bekennen, was die Sanierung der öffentlichen Gebäude betrifft, und entsprechende Sanierungspläne und finanzielle Planungen vorlegen, sodass Sie, verehrte Damen und Herren von der Opposition, anschließend keinen Anlass zur Kritik mehr haben werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Klimaschutz ist neben der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit eines der wichtigsten Ziele der Energiepolitik der Koalition. Wir als CDU-Fraktion unterstützen daher den Senat in seiner aktiven und engagierten Politik für den Klimaschutz.
Wir haben in dieser Wahlperiode daher auch eine ganze Reihe von sehr guten Ergebnissen erzielen können. Zum einen sind mit den Energieversorgern und einer Reihe von öffentlichen Unternehmen Klimaschutzvereinbarungen abgeschlossen worden. Und diese Klimaschutzvereinbarungen sind ein wichtiger Baustein unserer Klimaschutzpolitik. Die CO2-Einsparungsziele, die in diesen weiterlaufenden Vereinbarungen enthalten sind, sind teilweise sogar übertroffen worden. Zum anderen haben wir das Energiewendegesetz im Umweltausschuss auch schon mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen und sind hier auf einem guten Weg.
Auf Basis dieses Energiewendegesetzes werden wir dann das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm beraten, das der Senat bereits im Entwurf vorgelegt hat. Dieses Programm enthält viele sinnvolle Einzelmaßnahmen, mit denen wir in Berlin einen substanziellen Fortschritt im Klimaschutz erreichen werden. Natürlich ist nicht jede Maßnahme, die dort enthalten ist, gleichermaßen voluminös, effektiv und effizient. Wir werden also noch im Einzelnen über dieses Programm reden, aber die Zielrichtung ist die richtige.
Lieber Herr Kollege Schäfer! Sie vermissen im Energiewendegesetz und im BEK das Thema Wohnen. Lesen Sie
(Harald Wolf)
das BEK mal durch! Dort finden sich im Handlungsfeld „Wohnen und Stadtentwicklung“ 20 einzelne Maßnahmen, mit denen wir den Klimaschutz in Berlin voranbringen werden.
Nein, heute nicht! – Bevor Sie die Regierungskoalition und den Senat kritisieren, lesen Sie bitte erst einmal die Dokumente, um die es dort geht!
Wir können also festhalten: Seit 2011, seitdem die CDU im Berliner Senat wieder mitregiert, hat sich der Senat von früher undurchführbaren rot-roten Klimaschutzgesetzen alter Art verabschiedet und ist auf den vernünftigen Weg einer gleichermaßen praktikablen wie auch wirtschaftlich effizienten Klimaschutzpolitik eingeschwenkt. Dafür brauchen wir auch keine Opposition, die meint, uns mit überholten Anträgen, die drei Jahre alt sind, ärgern zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Bitte wachen Sie auf! Wir schreiben das Jahr 2016. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Energiewende steht nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung dieses Hauses. Im Rahmen der EnqueteKommission haben wir uns auch schon über viele Aspekte der zukünftigen Energiepolitik über alle Fraktionen hinweg geeinigt. Wir sind uns beispielsweise darüber einig geworden, dass die Verstromung von Kohle nur noch eine Übergangstechnologie darstellt. In Berlin werden wir auch früher als andere aus der Kohlenutzung aussteigen. In Brandenburg wird die Kohle noch länger
genutzt werden, aber auch dort ist sie tendenziell auf dem Rückzug. So weit, so gut!
Jetzt kommen aber Teile der Opposition mit einem Antrag, direkte und indirekte Investitionen des Landes Berlin in Unternehmen, deren Geschäftsmodell den Zielen der Klimaneutralität zuwiderläuft, zu beenden. Wenn wir diesen Antrag ernst nähmen, müssten wir zunächst einmal die Flughafengesellschaft privatisieren.
Es ist doch klar. Die Verbrennung von Kerosin hoch über den Wolken läuft den Zielen der Klimaneutralität diametral entgegen. Das kann jeder nachvollziehen. Die außereuropäischen Fluggesellschaften sind nicht einmal in den Emissionshandel einbezogen. Das geht also gar nicht. Als Zweites müsste dann der Finanzsenator die Gespräche mit der GASAG über den Einstieg des Landes Berlin sofort beenden, denn natürlich entsteht auch bei der Verbrennung von Gas CO2. Auch das geht dann nicht mehr.
Als nächstes kommen BVG und BSR. Hier wird es also trotz der vielen klimaschädlichen Dieselfahrzeuge wahrscheinlich keine Zustimmung von Grünen und Linken zur Privatisierung geben. Aber, verehrter Herr Kollege Schäfer, vielleicht können Sie Frau Dr. Nikutta dafür gewinnen, die Dieselbusse durch Bierbikes, klimafreundliche Fahrzeuge zu ersetzen, zumindest solange die Elektrobusse noch nicht funktionieren.
Ich könnte das jetzt weiter treiben. Aber im Ernst: Verglichen mit den konstruktiven und sachlichen Diskussionen, die wir in der Enquete-Kommission hatten, ist das hier wirklich ein absolutes Randthema. Um nicht missverstanden zu werden: Divestment als unternehmerische Strategie kann im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Das haben wir in der Enquete-Kommission festgestellt. Divestment aber als allgemeines politisches Programm wird doch maßlos überschätzt und ist nicht sinnvoll. Hier sollten wir uns auf das Instrument konzentrieren, das wir schon seit Jahren in Europa haben – den Emissionshandel zu stärken – und damit unsere Klimaziele erreichen.
Natürlich versucht die Finanzverwaltung auch heute schon wie die meisten Anleger, in soziale und ökologisch nachhaltige Anlagen zu investieren. Das ist auch vernünftig. Wir wissen alle, dass nur soziale und ökologisch nachhaltige Anlagen letztlich auch ökonomisch nachhaltig sind.
Die Kohlewirtschaft, aber auch genauso die noch verbleibenden Atomkraftwerke gehören noch eine ganze Reihe von Jahren dazu. Dies ist gesellschaftlich akzeptiert. Meiner Wahrnehmung nach sind es bei diesem Thema vor allem berufsmäßige Aktivisten der einschlägig bekannten Kampagnenindustrie, die hier auf der Suche nach
(Harald Wolf)
neuen Kampfbegriffen fündig geworden sind und versuchen, aus Divestment ein Geschäftsmodell zu machen, auf dass die Spenden wieder fließen.
Sie sehen, wir haben bei diesem Thema ernsthafte Bedenken. Lassen Sie uns in den Ausschüssen darüber reden. – Herzlichen Dank!
Lieber Herr Kollege Schäfer! Wir sind im Grundsatz gar nicht so weit voneinander entfernt. Wir haben auch die meisten Dinge einmütig in der Enquete-Kommission beschlossen. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass im Einzelfall das Herausgehen aus Investitionen durchaus sinnvoll sein kann. Das haben wir auch in der EnqueteKommission besprochen. Wenn es aber stimmt, dass wir mit 10 Millionen Euro – ich kann die Zahl jetzt nicht nachvollziehen – in ETFs investiert sind, wird der fossile Anteil daran unterhalb der Nachweisgrenze liegen. Ob es sinnvoll ist, darauf die politische Kraft zu lenken, halte ich für sehr zweifelhaft. Ich halte es für sinnvoller, den Emissionshandel zu stärken. Wir brauchen beim Emissionshandel die Einbeziehung weiterer Branchen. Wir brauchen ambitionierte Minderungsziele nach 2020,
wir brauchen die Erweiterung auf weitere Regionen in der Welt. Drauf sollten wir unsere politische Kraft lenken. Dann erreichen wir insgesamt mehr für den Klimaschutz, als wenn wir jetzt weitere politische Instrumente entwickeln und halbfertig in den Raum stellen. Lassen Sie uns das nutzen, was wir schon haben, und weiterentwickeln zum Wohle des Klimas! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir schlagen heute einen ziemlich großen Bogen, für die Landespolitik einen unüblich großen Bogen: von der Klimakonferenz in Paris, also vom globalen Großen und Ganzen, über das Ergebnis der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ bis hin zu den juristischen Feinheiten eines durch das Unvermögen zweier früherer Senatoren stecken gebliebenen Vergabeverfahrens und der Entscheidung im Senat, die Rekommunalisierungsbemühun
gen aufzugeben und stattdessen den privaten Versorgern eine Beteiligung anzubieten.
Zunächst aber möchte ich mich im Namen der gesamten CDU-Fraktion bei den Experten bedanken, die uns in den vergangenen anderthalb Jahren intensiv in der EnqueteKommission zugearbeitet und ihren Sachverstand zur Verfügung gestellt haben. Wir als Parlamentarier – und das ist bei meinen Vorrednern deutlich geworden, dass ich da für alle Fraktionen spreche – haben von ihrer Expertise profitiert.
Wir haben in der Kommission eine sehr konstruktive Atmosphäre gehabt und einige von uns haben mit Erstaunen festgestellt, dass die Grenzen von Sachlichkeit und Vernunft nicht so sehr zwingend entlang von Partei- und Fraktionsgrenzen verlaufen, sondern mitunter auch schon einmal quer dazu. Wir haben – zumindest gefühlt – 98 Prozent der Beschlüsse im Konsens gefasst. Nur die inzwischen obsoleten Rekommunalisierungsempfehlungen der Kommission spiegeln nicht die sachlichen Argumente in der Kommissionstätigkeit wider, sondern wurden politisch mit teilweise sehr knappen Mehrheiten entschieden. Ein eindeutiger Auftrag, lieber Herr Kollege Wolf, lässt sich daraus jedenfalls nicht ableiten. Wir haben deshalb als CDU-Fraktion ein entsprechendes Sondervotum abgegeben, dem der Senat jetzt auch einstimmig gefolgt ist. Wir haben als CDU-Fraktion immer gefordert: Kooperation statt Konfrontation mit den privaten Versorgern –, und wir haben uns damit durchgesetzt.
Darüber hinaus wird die GASAG nun nicht zerschlagen. Auch hier hat sich die CDU-Fraktion durchgesetzt.
Die Netze, von denen schon bei meinen Vorrednern die Rede war, mögen für manche innerparteilichen Befindlichkeiten gerade im Vorfeld von Parteitagen eine große Bedeutung haben. Energiepolitisch wird ihre Bedeutung jedoch stark überschätzt. Auch die Befürworter der jetzt vom Senat abgesagten Rekommunalisierung haben bis heute kein einziges Konzept vorgelegt, was sie denn anders machen würden als die Stromnetz Berlin GmbH, die das Stromnetz betreibt, oder die NBB GmbH für das Gasnetz. Niemand behauptet, die bisherigen Netzbetreiber würden irgendetwas grundfalsch machen, und niemand hat eine Idee, was er denn grundlegend anders machen würde. Immerhin hat die Bundesnetzagentur, die die Netzbetreiber überwacht, den Netzbetreibern hundertprozentige Effizienz bescheinigt. Dagegen ist schwer zu argumentieren.
Wir haben in der Enquete-Kommission aber über viel mehr Dinge gesprochen. Die Netze sind nur ein Randaspekt. Wir haben alle relevanten Aspekte der zukünftigen Strom- und Wärmeversorgung in Berlin intensiv diskutiert. Wir haben technologische und politische Maßnahmen zusammengestellt, die uns dabei helfen, bis 2050
(Harald Wolf)
klimaneutral zu werden. Wir haben aber auch einsehen müssen, dass wir Grenzen haben und dass wir heute noch nicht im Detail sagen können, wie der Weg exakt verlaufen wird. Wir wissen zum Beispiel noch nicht, wann Stromspeicher flächendeckend wirtschaftlich zur Verfügung stehen. Wir wissen noch nicht, wann die schon erwähnten Technologien Power to Gas oder Power to Heat in Berlin flächendeckend wirtschaftlich zur Verfügung stehen.
Die Enquete-Kommission findet es deshalb wichtig, dass der weitere Prozess technologieoffen stattfinden kann. Die Technologien müssen effizient sein, und sie müssen sich am Markt durchsetzen. Es mag für den einen oder anderen ein zweitrangiger Aspekt sein, ob eine Technologie effizient ist und ob sie sich am Markt durchsetzt, es ist aber tatsächlich der entscheidende Faktor für das Weltklima, denn eine Energiewende, die so teuer ist, dass sie sich nur Deutschland und kein anderes Land leisten kann, ist kontraproduktiv. Eine solche Energiewende wird uns niemand nachmachen. Damit würden wir dem Weltklima einen Bärendienst erweisen.
Deutschland ist – das müssen wir zur Kenntnis nehmen – nur für ungefähr 2 oder 2,5 Prozent der weltweiten CO2Emissionen verantwortlich. Berlin hat mit seiner wenigen Industrie hieran sogar nur einen unterdurchschnittlichen Anteil. In China geht dagegen alle 14 Tage ein neues Kohlekraftwerk ans Netz. Das, was wir im gesamten Jahr in Deutschland an CO2 ausstoßen, emittieren die Chinesen alle halbe Jahre zusätzlich zum Bestand. Hieran wird deutlich, dass wir in Deutschland mit unseren Klimabemühungen nicht die Welt retten werden.
Natürlich haben wir aber eine Verantwortung. Unsere Verantwortung besteht aber nicht in den homöopathischen Minderungsbeiträgen, die wir selbst leisten können. Unsere Verantwortung liegt vielmehr darin, dass wir eine Energiewende organisieren, bei der neben der Umweltverträglichkeit auch die Kriterien Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit beachtet werden. Nur dann werden wir Nachahmer in der Welt finden. Nur dann wird es dem Weltklima etwas nutzen.
Die Realität sieht leider bei uns anders aus. Die Zahl der Noteingriffe in das bundesweite Stromnetz zur Stabilisierung hat drastisch zugenommen, und der Strompreis – das wissen Sie selbst – kennt derzeit für die privaten Endverbraucher und für viele Unternehmen nur eine Richtung, und zwar die nach oben.
Das größte Problem dabei ist aber, dass wir, um unsere Schwerindustrie und damit Hunderttausende von Industriearbeitsplätzen, die für unseren Wohlstand essenziell sind, in Deutschland halten zu können, energierechtliche Verrenkungen machen müssen, die von Brüssel sehr argwöhnisch betrachtet werden. Auch hier wissen wir noch nicht, wie lange das gut gehen wird.
Ich glaube, wir sind uns einig: Die Energiewende darf nicht scheitern. Für ihren Erfolg brauchen wir klare Rahmenbedingungen. Wir brauchen vor allem eine markt- und innovationsgetriebene und damit effiziente Energiewende anstatt einer regulatorischen. Der staatliche Machbarkeitswahn und die damit verbundenen deutlich überteuerten Lösungen bringen uns nicht weiter. Sie sind kontraproduktiv. Eine sichere, effiziente und auch umweltverträgliche Energieversorgung werden wir nur erreichen, wenn wir uns nicht vom Wunschdenken leiten lassen, die Optionen realistisch prüfen und nutzen und die ökologischen Ziele mit wirtschaftlicher Vernunft verfolgen. Hierzu hat die Enquete-Kommission einen wertvollen Beitrag geleistet. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einen Gesetzentwurf mit päpstlichem Segen, wie der Kollege Buchholz bemerkt hat, hatten wir, glaube ich, in diesem Haus noch nicht. Der Klimaschutz ist neben der Versorgungssicherheit und der Bezahlbarkeit eines der wichtigsten Ziele der Energiepolitik der Koalition – nicht nur der Koalition, sondern auch andernorts. Die Europäische
Union hat daher vor zehn Jahren mit dem Emissionshandelssystem ein wirksames Instrument zur Begrenzung der CO2-Emmissionen eingesetzt. Auf Bundesebene steht in den nächsten Jahren die Ausweitung des Emissionshandels auf die Bereiche Wärme und Mobilität an. Außerdem muss der Emissionshandel auch schrittweise internationalisiert werden. Damit ist eine Europäisierung der Klimaschutzpolitik vorgenommen worden. Klimaschutz ist also seitdem nicht mehr allein auf Kiezebene oder nationaler Ebene möglich.
Das heißt aber nicht, dass wir auf der Berliner Ebene gar nichts machen können. Im Gegenteil: Es gibt viele interessante und überfällige Ansätze in den Bereichen Wärme und Mobilität. Die CDU-Fraktion begrüßt daher ausdrücklich die Vorlage des Energiewendegesetzes durch den Senat. Das vorliegende Gesetz ist ein Rahmengesetz. Darauf ist schon hingewiesen worden. Das heißt, es formuliert im Wesentlichen Ziele für die zu erreichenden CO2-Einsparungen und definiert einen Rahmen für die Erarbeitung, die Umsetzung und die Kontrolle einer Vielzahl von Maßnahmen, ohne dass alle diese Maßnahmen bereits im Detail im Gesetz festgeschrieben werden können. Dazu sind viele dieser Maßnahmen einfach zu kleinteilig. Diese Maßnahmen werden im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm festgelegt. Wir werden in den Gesetzesberatungen im Ausschuss auch über dieses BEK sprechen und auch darüber, lieber Herr Senator Geisel, wie die Einbeziehung des Abgeordnetenhauses beim BEK-Prozess sichergestellt werden kann. Wir werden sicherlich auch noch über eine Reihe von Einzelheiten im Gesetzentwurf sprechen, die noch nicht hundertprozentig optimal sind.
Besonders gut gefällt mir im Gesetzentwurf der Punkt „Vorbildwirkung der öffentlichen Hand“. Dieser Entwurf unterscheidet sich damit wohltuend von Entwürfen früherer Senate, in denen vor allem Zwangsmaßnahmen in Richtung der Bürger im Vordergrund standen. Das wollen wir nicht. Wir wissen, dass die Energiewende nicht von oben herab umgesetzt werden kann, sondern dass wir die Bürgerinnen und Bürger hierbei brauchen. Wir sind auf die Mitarbeit der Verbraucher, Mieter, Hauseigentümer usw. angewiesen. Diese Mitarbeit erreichen wir aber nur, wenn der Staat mit gutem Beispiel vorangeht, zum Beispiel im Bereich seiner eigenen Immobilien. Dies ist die Intention des vorliegenden Gesetzes und damit der richtige Weg, um beim Klimaschutz voranzukommen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Lieber Herr Kollege Schäfer! Wenn Sie ständig so laut herausposaunen, wie gerne Sie Opposition machen, dann müssen Sie aufpassen, dass nicht im nächsten Jahr die Wähler Ihren Wunsch wieder erhören und Sie für fünf weitere Jahre in die Opposition schicken.
Die Piratenfraktion hat einen Antrag mit dem schönen Titel gestellt:
Das Stromnetzvergabeverfahren transparent und diskriminierungsfrei zu Ende bringen!
Diese Aufforderung ist in der Sache dermaßen selbstverständlich und naheliegend,
dass wir ihr genauso selbstverständlich
nicht zustimmen können.
Wo kämen wir denn hin, wenn wir bei jedem Verwaltungsakt die Verwaltung auffordern würden, nach Recht und Gesetz zu handeln?
Wir würden uns als Parlament doch lächerlich machen! Die Verwaltung braucht das nicht. Auch die aktuelle Senatsmannschaft – lieber Herr Kollatz-Ahnen – braucht eine solche Aufforderung nicht, denn dort wird nach Recht und Gesetz gehandelt.
Die Piraten fordern den Senat weiter auf, nicht mit Vattenfall im Stromnetzvergabeverfahren zu verhandeln. Auch diese Aufforderung ist völlig überflüssig, denn der Senat weiß selbstverständlich, dass er im Vergabeverfahren keine diskriminierenden, also einen der Antragsteller oder Beteiligten diskriminierenden Verhandlungen führen darf.
Über andere Möglichkeiten der Kooperation außerhalb des Vergabeverfahrens darf natürlich gesprochen werden.
Insgesamt können wir diesem Antrag nicht zustimmen. – Lieber Herr Mayer! Das wird Sie nicht überraschen. Sie haben die Diskussion im Ausschuss mitbekommen. Der Senat wird auch ohne Querschüsse der Piraten das Stromnetzvergabeverfahren diskriminierungsfrei und zügig zu Ende führen.
Lieber Herr Kollege Schäfer! Sie werden es auch nicht erleben, dass in der Übergangszeit die Zahlung der Konzessionsabgabe eingestellt werden würde. Man wird dort Rechtsgründe, Zahlungsmodalitäten usw. finden. Sie können sicher sein, die aktuellen Lizenzinhaber sind sich ihrer Verantwortung bewusst und werden nicht Zahlungen einstellen und damit das Land Berlin oder sich selber in Schwierigkeiten bringen. Eher können Sie damit rechnen, dass auch in diesem Punkt kooperativ verhandelt werden wird. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So viel Einigkeit im Plenum war selten. – Lieber Herr Kollege Schäfer! Ich habe den Eindruck, Sie sind mit so viel Schwung in die Buchholz-Kurve hineingefahren, dass Sie aus der Buchholz-Kurve hinausgetragen worden sind.
Aber Spaß beiseite:
Das Urteil des Landgerichts Berlin zur Gasnetzkonzession hat ohne Zweifel die beiden Konzessionsverfahren Strom und Gas nicht einfacher gemacht. Ich möchte nur der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass die CDU-Fraktion von Anfang an auf viele Punkte hingewiesen hat, die sich jetzt auch in der schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichts wiederfinden.
Der Senat hat sich nun entschlossen, das Urteil vom Kammergericht überprüfen zu lassen. Ich bezweifle aber, dass das Kammergericht nach intensiver Prüfung zu einer
gänzlich anderen Auffassung kommen wird als das Landgericht Berlin.
Im Gegenteil: Das Kammergericht könnte auch den Hauptantrag der GASAG – der einzige Punkt, dem das Landgericht nicht gefolgt ist – noch durchwinken, denn auch dieser Hauptantrag der GASAG ist nicht gänzlich unbegründet.
Der Senat hat darüber hinaus beschlossen, Verhandlungen mit den Anteilseignern der GASAG aufzunehmen, parallel zum Gerichtsverfahren. Die CDU-Fraktion wird diese Verhandlungen konstruktiv und eng begleiten. Wir würden es sehr begrüßen, wenn uns jahrelange Rechtsstreitigkeiten erspart blieben,
denn jahrelange Rechtsstreitigkeiten – ich glaube, da sind wir uns hier fraktionsübergreifend einig – wären weder im Interesse der Beschäftigten der GASAG noch im Interesse der Gaskunden.
Nun ist die verfahrensleitende Stelle beim Finanzsenator aufgefordert zu prüfen, welche Auswirkungen sich nun aus dem Gasurteil für das Stromnetzverfahren ergeben. Hier liegt ein Antrag der Linksfraktion vor, das Stromverfahren auf null zurückzusetzen. Lieber Herr Kollege Wolf! Ich glaube, auch uns beiden Nichtjuristen ist klar, dass wir differenzieren müssen zwischen Fehlern des Verfahrens, des Schiedsrichters des Verfahrens, auf der einen Seite und Fehlern, die ein Mitspieler in diesem Verfahren möglicherweise begangen hat, nämlich BerlinEnergie auf der anderen Seite. Die Fehler, die der Schiedsrichter, also der frühere Finanzsenator, begangen hat, können durchaus zum Abbruch des Verfahrens führen. Ich habe aber den Eindruck, dass die vom Landgericht monierten Punkte im Gasverfahren im Stromverfahren noch dadurch geheilt werden können, dass der zweite Verfahrensbrief, der bislang nur im Entwurf vorlag, überarbeitet wird, bevor er versendet wird, und vor allem dadurch, dass die eigentliche Vergabeentscheidung transparent und fair durchgeführt wird und nicht mit den Fehlern behaftet ist, mit der die Gasvergabe behaftet ist.
Aber selbstverständlich!
(Michael Schäfer)
Ja, vielen Dank für die Frage, lieber Herr Kollege Wolf! – Das ist ja genau der Punkt, über den ich gerade spreche. Ich rede zum einen von Fehlern des Schiedsrichters, also des früheren Finanzsenators, im Verfahren. Aus diesen Fehlern ergibt sich keine zwingende Notwendigkeit, das Verfahren auf null zurückzusetzen. Und wenn es keine zwingende Notwendigkeit gibt, dann gibt es auch keine Möglichkeit, das Verfahren auf null zu setzen.
Ich bin zwar kein Jurist, ich bin nicht in der Lage, jetzt endgültige juristische Wahrheiten von dieser Stelle aus zu verkünden, aber das ist doch auch mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar, dass die verfahrensleitende Stelle hier kein freies Ermessen hat bei der Frage, ob sie das Verfahren auf null zurücksetzt oder nicht,
sondern nur dann das machen kann, wenn es Verfahrensfehler gibt, die zwingend dazu führen, dass das Verfahren auf null zurückgesetzt werden kann. Wenn diese Fehler nicht vorliegen, dann geht es eben nicht, dann muss das Verfahren fortgeführt werden. Dann müssen alle die Fehler, die das Landgericht moniert hat, die beim Stromverfahren erst noch vor uns liegen, eben vermieden werden: bei der Gestaltung des zweiten Verfahrensbriefs, bei der Gewichtung der Unterpunkte usw.
Was jetzt die Fehler des Mitspielers Berlin-Energie angeht, lieber Herr Kollege Wolf, das ist wie beim Fußball. Wenn ein Mitspieler einen Regelverstoß begeht, dann bekommt er die Gelbe Karte oder vielleicht auch die Rote Karte, und der Gegner bekommt einen Freistoß oder vielleicht einen Elfmeter, aber es wird doch nicht das Spiel und es werden doch nicht alle Tore auf null zurückgesetzt. Das ist doch Unsinn!
In unserem Fall: Wenn Berlin-Energie tatsächlich den Fehler gemacht hat, eine nicht formgerechte Bewerbung abzuliefern, dann darf dieser Fehler nicht zulasten der anderen Bewerber gehen. Das wird wohl auch nicht so sein. Wie gesagt, die Juristen in der Finanzverwaltung müssen da die endgültige Beurteilung und Entscheidung fällen, aber in meiner politischen Bewertung sehe ich das so: Ein Fehler des Mitspielers Berlin-Energie darf nicht dazu führen, dass die anderen Mitspieler einen Nachteil haben.
Nun ist es so, ein Herausfallen von Berlin-Energie beim Stromverfahren und ein Weiterführen des Verfahrens ohne Berlin-Energie ist sicherlich für den einen oder anderen politisch höchst unerwünscht. Aber ich glaube, dass auch die Opposition einsieht, dass das Recht über den politischen Wünschen steht, und dann ist es eben so, auch wenn man das nicht gerne möchte.
Lieber Herr Kollatz-Ahnen! Ich beneide Sie nicht um Ihre Aufgabe, wirklich nicht.
Ihr Vorgänger hat angesichts dieser sehr verfahrenen Situation beschlossen, lieber wieder mit Fischen zu handeln als mit Zitronen.
Ich bin aber sicher, dass Sie mit tatkräftiger Unterstützung Ihrer Kollegin Cornelia Yzer ein gutes Verhandlungsergebnis erreichen werden, ein Verhandlungsergebnis, das vielleicht nicht jeden Parteitag zufriedenstellt, das mag sicher so sein, aber ein Verhandlungsergebnis, das im Interesse der Beschäftigten der Netzgesellschaft und der Strom- und Gaskunden in dieser Stadt ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Energiepolitik stehen wir vor großen Herausforderungen in Deutschland und in Berlin. Der Schutz des Klimas verlangt nach einer Neuaufstellung der Strom- und Wärmeerzeugung, und der Ersatz von fossilen Energieträgern verlangt den kompletten Umbau der Energieinfrastruktur, den Aufbau von Speichern aller Art, den Neuaufbau von Hochspannungsnetzen usw. Auch der Wärmemarkt steht vor recht großen Umwälzungen. Möglicherweise wird auch Wärme in Zukunft strombasiert sein.
Wir wissen heute noch nicht im Detail – das ist für uns in Berlin wichtig –, in welchem Umfang unsere Berliner Energieinfrastruktur hiervon berührt werden wird. Stichwort Dezentralisierung: Wenn demnächst jeder Häuslebauer im Baumarkt seine autarke Stromversorgung zusammenkaufen kann – was bedeutet das eigentlich für das Stromnetz?
Wie viel ist das Stromnetz noch wert? Wie kann man es betreiben? Brauchen wir das Stromnetz dann überhaupt noch langfristig?
Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis der Klausurtagung des Berliner Senats zur Energiepolitik ein guter, ein vertretbarer Kompromiss. Wir als CDU-Fraktion waren immer der Meinung, dass Kooperation besser ist als Konfrontation. Angesichts der energiepolitischen Herausforderungen, die mit erheblichen, auch betriebswirtschaftlichen und damit auch finanziellen, Risiken verbunden sind, kommen wir an der Kooperation mit privatwirtschaftlichen Partnern nicht vorbei,
die das entsprechende fachliche Know-how mitbringen und auch das entsprechende Kapital, liebe Frau Kosche, das wir hier in Berlin, das wissen Sie, nicht haben.
Aber sehr gerne, natürlich!
Lieber Herr Kollege Schäfer! Ich sagte: Konfrontation ist nicht gut, Kooperation ist besser.
Unser Ziel ist, mit einem privatwirtschaftlichen Partner zu kooperieren, der fachliches Know-how mit reinbringt, der Kapital mit reinbringt. In welcher Form das stattfinden wird – ich lasse mich jetzt nicht auf Prozentwerte festlegen, die Verhandlungen werden sicherlich vertraulich geführt. In welcher Form das dann passieren wird, wird das Ergebnis der Verhandlungen zeigen. Es ist jetzt zu früh, über Prozentwerte zu sprechen.
Von Vorteil ist auch – das sage ich ganz offen –, dass bei den anstehenden Verhandlungen nicht nur die finanzpolitische Kompetenz des Senats in Gestalt des zuständigen Senators anwesend sein wird, sondern dass auch die wirtschaftspolitische und energiepolitische Kompetenz des Senats in Gestalt der Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer dabei sein und sich einbringen wird. Denn die anstehenden Verhandlungen werden nicht einfach sein, ich glaube, in dem Punkt sind wir uns einig. Wenn jemand kaufen will, dann muss es auch jemanden geben, der verkaufen will. Ich habe aber durch entsprechende Signale aus Gesprächen mit den Anteilseignern den Eindruck gewonnen, dass es durchaus die Bereitschaft für eine Kooperation mit dem Land Berlin gibt, in welcher Form auch immer.
Denn auch bei den privaten Anteilseignern ist natürlich das Verständnis dafür vorhanden, dass nur kluge ener
(Harald Wolf)
giepolitische Randbedingungen dafür sorgen werden, dass wir die Energiewende erfolgreich gestalten können. Das heißt, dass Staat und Privatwirtschaft hier aufeinander angewiesen sind. Ohne geht es nicht.
Kommen wir nun zu den vorliegenden Anträgen, kommen wir zum Thema Berliner Energieagentur und zum Thema Stadtwerk! Die Energieagentur ist ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen dem Land Berlin und den Anteilseignern, den privaten Partnern, mit denen jetzt Verhandlungen aufgenommen werden. Ich bin sicher, dass wir es schaffen, dass wir in diesen Verhandlungen auch ein Ergebnis dafür bekommen, wie die Berliner Energieagentur ihre bisherige erfolgreiche Arbeit fortsetzen kann, in welcher Form, in welcher möglichen neuen Konstellation auch immer. Ähnliches gilt auch für die beginnenden Aktivitäten, die unter dem Rubrum Stadtwerk laufen.
Die nun anstehenden Entscheidungen in der Energiepolitik werden noch nicht die Lösungen aller Probleme sein. Dafür sind die Themen zu komplex. Aber die Koalition aus SPD und CDU wird mit der Neuaufstellung der energiepolitischen Akteure in Berlin gemeinsam mit den privatwirtschaftlichen Partnern die Voraussetzungen dafür schaffen, die anstehenden Herausforderungen zu meistern. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank! – Lieber Herr Kollege Mayer! Sie sagten gerade, es gebe keine guten Beispiele für Kooperationen zwischen privaten und öffentlichen Stellen beim Betrieb von Netzen. Kennen Sie den Vertrag, den der Erste Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, vor einiger Zeit abgeschlossen hat, mit einem Anteil von – ich meine – 25 Prozent und weitgehenden Rechten bei minimalem Risiko?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Finanzsenator Kollatz-Ahnen ist sicherlich um die vielen Baustellen, die er von seinem Vorgänger geerbt hat, nicht zu beneiden.
(Harald Wolf)
Eine der schwierigeren Baustellen ist sicherlich das Thema mit den beiden Konzessionsverfahren – Strom und Gas – im Hinblick auf politische, rechtliche und auch finanzielle Aspekte. Allerdings haben die ersten 100 Tage gezeigt, lieber Herr Finanzsenator, dass Sie der richtige Mann sind, um hier die Scherben zusammenzufegen, zu kitten und zu versuchen, zu retten, was zu retten ist.
Fakt ist, dass das Landgericht Berlin die Vergabe der Gasnetzkonzession an das landeseigene Unternehmen Berlin-Energie gestoppt hat. Man muss sich schon vergegenwärtigen, dass die Argumente, die das Landgericht genannt hat, nicht alle völlig aus der Luft gegriffen zu sein scheinen, zumal auch viele dieser Argumente vorher im Senat durchaus diskutiert worden sind, also auch bekannt waren. Für uns als CDU-Fraktion ist aber entscheidend, dass wir beide Verfahren, sowohl Strom als auch Gas, zeitnah und rechtssicher zu Ende führen – auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode.
Nun hat die Linksfraktion den vorliegenden Antrag gestellt, das Stromverfahren auf null zu setzen. Lieber Herr Kollege Wolf! Das ist sicherlich eine mögliche Option, damit umzugehen. Allerdings wissen Sie auch, dass der Senat, wenn er das Stromverfahren auf null zurücksetzen würde, sich dem Vorwurf aussetzen würde, das Gasverfahren verlorenzugeben, und sich dem Vorwurf aussetzen würde, die Argumente des Landgerichts Berlin scheinen ja zuzutreffen, sodass wir das Stromverfahren auf null zurücksetzen müssen. Es ist klar, dass ein solcher Schritt also logischerweise nicht zur Berufung vor dem Kammergericht passen würde. Außerdem würde ein Zurücksetzen des Stromverfahrens – das ist auch klar – zu möglichen Schadensersatzansprüchen noch verbleibender Bieter im Stromverfahren führen. Diese Risiken müssen bedacht werden, müssen rechtlich geprüft werden. Wir als CDU-Fraktion erwarten hier vom Senat, insbesondere vom Finanzsenator, zeitnah rechtlich fundierte Vorschläge für die weitere Vorgehensweise – eine schwierige Abwägung.
Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass es Verhandlungen gibt zwischen dem Finanzsenator und den Anteilseignern der GASAG über eine mögliche Kooperation zwischen dem Land Berlin und der GASAG. Aber auch dieser Weg wird nicht einfach sein, weil nicht klar ist, ob es eine Kooperation innerhalb oder außerhalb des Verfahrens geben kann, und wie man dann, wenn man sich im Grundsatz einig ist, die rechtlichen Probleme löst. Aber jedenfalls zeigt die Lebenserfahrung, dass Verhandlungslösungen immer besser und dauerhafter sind, als sich jahrelang vor Gericht zu streiten und dann nach Jahren irgendwelche unkalkulierbaren Urteile zu bekommen.
Darüber hinaus – das sage ich auch sehr deutlich – würde es die CDU-Fraktion sehr begrüßen, wenn ein oder meh
rere private energiewirtschaftliche Unternehmen mit an Bord blieben als private Partner des Landes Berlin bei der Lösung der vielfältigen energiewirtschaftlichen, energiepolitischen Aufgaben, die im Rahmen der Energiewende in den nächsten Jahren auf uns zukommen. Mit privaten Partnern an Bord hätten wir das notwendige Know-how in den Unternehmen und auch in den Aufsichtsgremien, was sonst möglicherweise fehlen würde. Mit privaten Partnern hätten wir auch das notwendige Kapital das wir in den kommenden Jahren brauchen werden, denn – liebe Kollegen, machen wir uns nichts vor – die Energiewende wird erhebliche Investitionen in die Netze erforderlich machen, und die werden wir als Land Berlin alleine nicht stemmen können – weder finanziell noch vom Know-how her. Das eine oder andere in Frage kommende Unternehmen hat auch schon deutlich gemacht, dass es durchaus dazu bereit ist. Ich bitte also die Kollegen von der Opposition, verbal etwas abzurüsten. Es geht nicht darum, mit jemandem gemeinsame Sache zu machen, sondern es geht darum, Know-how und Kapital, das wir dringend brauchen, nutzbar zu machen.
Zusammengefasst: Wir als CDU-Fraktion erwarten jetzt vom Senat Vorschläge für die weitere Vorgehensweise, dass wir zeitnah und rechtssicher zu Ergebnissen kommen und spätestens zum Ende dieser Legislaturperiode Entscheidungen getroffen haben, die für die nächsten 10 bis 20 Jahre tragfähig sind. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ hat in großer Einmütigkeit den Zwischenbericht beschlossen. Das ist deswegen eine gute Nachricht, weil wir in der Energiepolitik wegen der Langfristigkeit der Investitionen darauf angewiesen sind, parteiübergreifende Kompromisse und eine parteiübergreifende Linie zu finden. Ich möchte mich auch dem Dank meiner Vorredner an die Experten, die wir als Mitglieder der Enquetekommission gewinnen konnten und die hervorragende Beiträge geleistet haben, anschließen. Liebe Kollegen! Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass wir hervorragende Experten aus Hochschulen, Verbänden und Forschungsinstituten unentgeltlich für die Arbeit in der EnqueteKommission gewinnen können. Herzlichen Dank noch mal an alle Experten und auch an die Anzuhörenden!
Die Energiepolitik in Berlin findet statt vor dem Hintergrund der Energiewende in Deutschland. Die Energiewende ist ein hochkomplexer Prozess. Man kann diesen Prozess vielleicht damit vergleichen, wenn man mit dem Auto mit hoher Geschwindigkeit in die Kurve fährt. Die Physik lehrt uns, dass bei einer solchen Kurvenfahrt hohe Beschleunigungskräfte auftreten. Und wenn man nicht aufpasst, dann fliegt einem im Auto alles Mögliche an
(Daniel Buchholz)
Gegenständen um die Ohren. Und wenn man untersteuert oder übersteuert, dann kann man auch mit dem Auto insgesamt aus der Kurve fliegen. Das darf uns mit der Energiepolitik – wieder zurück – nicht passieren. Das heißt, wir müssen die Klimaziele, die wir uns gesetzt haben, erreichen, selbstverständlich. Wir müssen aber dabei die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit genauso im Blick haben. Denn wenn wir es nicht schaffen, den Menschen sicher und zuverlässig Strom und Wärme zu liefern, und zwar zu bezahlbaren Preisen, dann werden wir die Menschen für die Energiewende nicht gewinnen, und dann haben wir mit Zitronen gehandelt.
Darüber hinaus dürfen wir auch die Unternehmen der Energiewirtschaft nicht überfordern. Wir werden in Zukunft weiterhin privates Kapital in großem Umfang in der Energiewirtschaft benötigen, und wir müssen diesem privaten Kapital eine angemessene Verzinsung bieten. Im Übrigen betrifft das auch Stadtwerke, öffentliches Kapital. Dort geht die Verzinsung in Schulen, Kitas, Straßen usw. Auch viele Stadtwerke haben Probleme durch die Energiewende. Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, damit die Unternehmen auch ihre Investitionen planen können. Kein Unternehmen, weder öffentliche noch private Unternehmen der Energiewirtschaft, kann es sich leisten, ständig milliardenschwere Abschreibungen vorzunehmen.
Wir werden auch – Herr Kollege Buchholz hat darauf hingewiesen – die Braunkohle und die Steinkohle noch eine ganze Weile brauchen. Kohle ist eine Brückentechnologie. Wir werden irgendwann das Ende der Brücke erreichen, aber so lange benötigen wir die Kohle, um Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sicherzustellen, und wir sollten deshalb die Kohle nicht verteufeln. Anders als in der „Morgenpost“ von heute dargestellt gibt es auch in der Enquete-Kommission keinen Beschluss, bis 2020 in Berlin komplett aus der Kohle auszusteigen. Das war eine Falschmeldung heute Morgen.
Berlin ist nicht der Nabel der Welt. Die Berliner CO2Emissionen zerstören nicht das Weltklima,
und umgekehrt: Die maximal mögliche Einsparung an CO2-Emissionen in Berlin wird auch das Weltklima nicht retten. Und das Gleiche gilt auch für Deutschland.
Wir sind im weltweiten Maßstab betrachtet nicht so wichtig, nicht so groß. Aber wir haben trotzdem eine Verantwortung. Worin besteht unsere Verantwortung? – Wenn wir in Deutschland die Energiewende in den Sand setzen, wenn wir es also nicht schaffen, neben den Klimazielen auch die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sicherzustellen, dann werden viele andere Länder mit der Energiewende gar nicht erst anfangen, dann hätten wir
dem Weltklima tatsächlich einen Bärendienst erwiesen. Das darf nicht passieren. Das ist unsere Verantwortung.
Und dieser Verantwortung wollen wir durch die weitere Arbeit in der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ gerecht werden. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Auswirkungen hat aus Sicht der verfahrensleitenden Stelle das Urteil des Landgerichts Berlin zum Gasnetzkonzessionsverfahren vom vergangenen Dienstag für den weiteren Verlauf des Gasnetzkonzessionsverfahrens und auch des Stromnetzkonzessionsverfahrens?
Vielen Dank, Herr Senator, für die Antwort – nach wenigen Minuten im Amt! Eine Nachfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wollen, bevor Sie weitere Schritte auch im Stromnetzverfahren einleiten wollen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Linkspartei versucht, mit einem unbrauchbaren juristischen Werkzeug ein politisches Ziel zu erreichen. Dieses politische Ziel ist die Stärkung der Staatswirtschaft zulasten des Wettbewerbs.
(Jörg Stroedter)
Das werden wir als CDU-Fraktion nicht mitmachen. Wir haben es gerade erst geschafft, in die über Jahrzehnte monopolistisch organisierte Energiewirtschaft etwas Wettbewerb hineinzubekommen. Dieser Wettbewerb ist Im Übrigen kein Selbstzweck. Dieser Wettbewerb dient einzig und allein dem Ziel: die beste Leistung zum besten Preis für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Und auch im Netzbereich ist Wettbewerb möglich – natürlich nicht Wettbewerb im Nebeneinander im gleichen Netz, aber durchaus Wettbewerb zeitlich hintereinander, und zwar immer unter der strengen Überwachung der Bundesnetzagentur. Diese Bundesnetzagentur hat beispielsweise einem der Netzbetreiber in Berlin, dem Gasnetzbetreiber, der GASAG, gerade 100 Prozent Effizienz beim Betrieb des Gasnetzes bestätigt. Ob diese 100-ProzentEffizienz auch dann erreicht worden wäre, wenn dem Unternehmen das Gasnetz nicht auf Zeit, sondern auf ewig übertragen worden wäre, kann kritisch hinterfragt werden. Insofern wirkt also der Wettbewerb heilsam. Er zwingt zur Effizienz, er zwingt zu Kostendisziplin, er sichert dem Verbraucher die beste Leistung zum besten Preis. Wir lehnen diesen Antrag also vor allem aus politischen Gründen ab.
Und aus dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ist auch nicht ableitbar, lieber Herr Kollege Wolf, dass eine Kommune einen Bereich, der grundsätzlich wettbewerblich geregelt werden kann, einfach der Staatswirtschaft einverleiben kann. Es gibt viele gut geführte, erfolgreiche Stadtwerke, aber es gibt eben auch die anderen. Und wir haben inzwischen gelernt, dass auch ein Stadtwerk insolvent werden kann. Staatlich ist also nicht zwingend besser als privat.
Nein, auch nicht schlechter, nicht generell. Das kann man so allgemein nicht sagen. Man muss sich jeden Einzelfall ansehen. – Darüber hinaus sehen wir aber auch rechtliche Probleme, z. B. bei dem aus meiner Sicht etwas verschwommen formulierten Änderungswunsch in Bezug auf den § 613a BGB. Diese Norm ist heute schon so formuliert, dass sämtliche Arbeitnehmer eines Betriebes, der übergeht, erfasst sind, und zwar unabhängig davon, welcher rechtlich organisierten GmbH sie zugeordnet sind. Also der faktische Betrieb, der übergeht, ist komplett erfasst, dort sind alle Arbeitnehmer erfasst, unabhängig davon, in welcher GmbH sie organisiert sind.
Zugestehen möchte ich den Antragstellern gerne, lieber Herr Kollege Wolf, dass manche Regelung des § 46 EnWG sehr unklar formuliert ist, Probleme verursacht im rechtlichen Vollzug und vieles noch einer höchstrichterlichen Klärung harrt.
Aber selbstverständlich!
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass nach dem einen oder anderen höchstrichterlichen Urteil klar wird, dass der politische Wille des Gesetzgebers nur durch eine Änderung des Gesetzes erreicht werden kann. In welchen Punkten das dann der Fall sein wird, das kann ich heute noch nicht sagen. Es wird jedenfalls nicht der Punkt sein, den die Linkspartei mit ihrem Antrag intendiert.
Aber alle diese Dinge, Klärung der Probleme des § 46 EnWG, sind im Gang, das läuft ohnehin. Da hilft dieser Antrag nicht weiter. Daher werden wir ihn ablehnen. – Herzlichen Dank!
Lieber Herr Kollege Wolf! Sind Sie der Meinung, dass das Kartellamt nur deswegen ein Verfahren eingeleitet hat, um der CDU-Fraktion einen Gefallen zu tun?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Schäfer! Verstaatlichung ist des Teufels – so haben Sie mich gerade zitiert, noch bevor ich Gelegenheit hatte, meine Rede zu halten. Das ist, glaube ich, ein Novum in diesem hohen Haus.
Der vorliegende Antrag der Linksfraktion zur Verstaatlichung der GASAG kommt völlig zur Unzeit – Herr Kollege Stroedter hat bereits darauf hingewiesen –, abgesehen davon, dass Sie ohnehin keine sinnvolle Begründung dafür liefern. Die GASAG befindet sich derzeit in einem juristisch hoch komplexen Konzessionsvergabeverfahren, in dem sie nach dem Ausscheiden von Alliander gute Chancen, aber keine Garantie hat. Ausgerechnet in dieser komplizierten Situation nach Verstaatlichung zu rufen, ist ein Störfeuer, das der GASAG und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht gut tut, nicht gut tut, das möchte ich einmal betonen.
Die Begründung für diesen Antrag ist einigermaßen mysteriös. Da wird auf den Cashflow aus dem Netzbetrieb abgehoben. Cashflow, eine betriebswirtschaftliche Größe – was hat die mit Energiepolitik zu tun?
(Michael Schäfer)
Darüber hinaus ist der Netzbetrieb – auch das wissen Sie seit Langem – durch die Bundesnetzagentur hundertprozentig durchreguliert. Jeder Netzbetreiber müsste dieselben Aufgaben erfüllen. Energiepolitik lässt sich damit jedenfalls nicht machen.
Dann schreiben Sie noch, die energiepolitischen Ziele des Senats beträfen auch den wettbewerblichen Bereich, die Bereitstellung von Energiedienstleistungen, Erzeugung und Vertrieb von erneuerbaren Energien usw. Das ist sicherlich richtig, Herr Wolf. Aber wo steht geschrieben, dass der Senat das alles selbst machen muss? Eine solche Zielsetzung, alles zwingend selbst zu machen, hat der Senat jedenfalls nicht.
Wir haben in Berlin kompetente und engagierte private Energieversorgungsunternehmen, die mit hohem Kapitaleinsatz und viel Know-how jahrelang eine sichere und bezahlbare Energieversorgung sichergestellt haben. Diese privaten Energieversorger haben darüber hinaus Klimaschutzvereinbarungen mit dem Land Berlin abgeschlossen und nicht nur abgeschlossen, sondern auch eingehalten. Sie tragen dadurch zum Gelingen der Energiewende und zum Klimaschutz in Berlin bei. Meine Damen und Herren von der Linksfraktion! Sie sollten einmal zur Kenntnis nehmen, dass es auch private Anbieter gibt, die ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten – und das auch noch wesentlich wirtschaftlicher und effizienter, als das Land Berlin es jemals leisten könnte.
Stattdessen fordern Sie reflexartig und ohne stichhaltige Begründung die Verstaatlichung eines erfolgreichen privaten Unternehmens, dabei gibt es kein Problem, zu dem die Verstaatlichung der GASAG die Lösung wäre. Sie haben, wenn ich das so sagen darf, einen ziemlich eindimensionalen Politikansatz. Immer wenn Sie irgendwo ein Problem – oder auch nur ein vermeintliches Problem – sehen, fordern Sie reflexartig die Verstaatlichung. Um das in einem Bild auszudrücken: Für einen Hammer ist jedes Problem ein Nagel. Für eine Sichel ist jedes Problem ein Grashalm.
Ich fordere Sie auf: Lassen Sie uns in der EnqueteKommission zur Energiepolitik, die gestern gestartet ist, sachlich und in Ruhe über das Ergebnis des Konzessionsvergabeverfahrens sprechen, wenn es denn in Kürze vorliegt. Ich bin sicher, dass wir dann gemeinsam zu dem Ergebnis kommen werden, dass eine Verstaatlichung der GASAG nicht notwendig ist, und zwar auch dann nicht, wenn es zu Veränderungen im Gesellschafterkreis der GASAG kommen sollte. Solche Veränderungen sind immer möglich, aber unser Privatisierungsvertrag aus den 1990er-Jahren bietet uns als Land Berlin die Möglichkeit, bei solchen Veränderungen mitzureden – auch ohne Gesellschafteranteile zu übernehmen. Wenn es denn dazu kommen sollte, dann werden wir diese Verantwortung auch wahrnehmen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir setzen heute eine Enquete-Kommission zur künftigen Gestaltung der Energiepolitik in Berlin ein, und wir tun dies im Konsens aller Fraktionen. Das ist bei einer Frage, die sehr langfristige Weichenstellungen betrifft und darüber hinaus mit erheblichen Investitionen verbunden ist, von großer Bedeutung, denn man kann diese Dinge nicht im Wechsel von Legislaturperioden alle fünf Jahre wieder völlig umwerfen.
Was sind die Treiber dieser Entwicklung? – Zum einen ist das der Klimaschutz. Wir sollten uns zwar nicht einbilden, dass wir hier in Berlin das Weltklima retten können. Das, was die gesamte Europäische Union von 1990 bis 2012 mühsam an CO2 einsparen konnte, hat China im gleichen Zeitraum zusätzlich 13fach in die Luft geblasen, im Vergleich zu Deutschland sogar 31fach. Das Weltklima hängt also nicht an der Berliner CO2-Einsparung. Aber die Welt schaut auf uns. Das bedeutet: Wenn wir in Deutschland, in der deutschen Hauptstadt die Energiewende nicht hinbekommen, dann werden viele andere eine solche Energiewende erst gar nicht beginnen. Das wäre eine Katastrophe für die Welt und das Weltklima. Dieses Szenario dürfen wir nicht zulassen.
Wenn wir aber in Deutschland und in der deutschen Hauptstadt die Energie- und Klimawende schaffen, wenn wir sie erfolgreich auf den Weg bringen, dann haben wir die Chance, eine Art Blaupause für andere Länder zu schaffen, insbesondere auch für andere große Städte. Dabei geht es nicht nur um eine Frage der Ehre, sondern um Exportchancen für entsprechende Technologien. Auf solche Exporte werden wir auch in Zukunft angewiesen sein.
Daneben geht es natürlich auch um die Zukunft – Herr Wolf hatte schon darauf hingewiesen – der großen in Berlin vorhandenen Systeme, Strom- und Gasnetz, Fernwärme, ÖPNV. Zum Teil stehen diese Systeme zueinander im Wettbewerb, wie zum Beispiel Fernwärme und Gas, zum Teil wird es aber zwischen den Systemen in Zukunft Verknüpfungen geben, zum Beispiel über ein Konzept Power to Gas oder Power to Heat. Hier wird die Enquete-Kommission mögliche Entwicklungen skizzieren und Handlungsoptionen entwerfen. Die Entscheidungen hierüber werden wir anschließend aber hier gemeinsam treffen und damit unserer Verantwortung auch gerecht werden.
Ich hoffe auf konstruktive, ergebnisoffene Diskussionen. Wir werden uns entsprechend einbringen, aber eine bloße Wiederauflage der fruchtlosen Rekommunalisierungsdiskussion wird es mit uns nicht geben. Ich freue mich auf die Diskussionen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die landeseigenen Unternehmen leisten unzweifelhaft einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren unserer Stadt. Sauberes Wasser, saubere Straßen, pünktliche Busse und U-Bahnen, öffentlich zugängliche Bäder, jedenfalls solange nicht gestreikt wird, eine medizinische Versorgung auf weltweit höchstem Niveau – dafür stehen in Berlin öffentliche Unternehmen.
Die CDU-Fraktion bedankt sich ausdrücklich beim Management und bei den Beschäftigten der öffentlichen Unternehmen für die geleistete Arbeit im Dienste unserer Stadt.
Auf der anderen Seite gab und gibt es aber auch immer wieder öffentliche Unternehmen in Berlin, wo es nicht funktioniert oder nicht funktioniert hat, wo wirtschaftliche und fachliche Ziele verfehlt, bisweilen erheblich verfehlt worden sind. Beispiele dafür fallen mir gerade keine ein. Aufgrund dieser Erfahrungen in Summe ist die CDU-Fraktion zu der Überzeugung gelangt, zwischen Privatisierungswahn auf der einen Seite und Rekommunalisierungsideologien auf der anderen Seite einen pragmatischen und auf den jeweiligen Einzelfall bezogenen Umgang mit den landeseigenen Unternehmen zu pflegen.
Für uns ist relevant, was den Berlinerinnen und Berlinern wirklich nützt. Wir lassen uns dabei von folgenden Grundsätzen leiten – erstens Einzelfallbetrachtung, wie schon gesagt: Öffentliche und private Unternehmen sowie Mischformen, also Beteiligungen des Landes Berlin, haben ihre spezifischen Stärken und daher in bestimmten Bereichen ihre jeweilige Berechtigung. Öffentlich ist nicht immer gut, privat ist nicht immer schlecht.
Zweitens: Subsidiarität. Das heißt, so viel öffentliches Engagement wie nötig, so viel private Initiative wie möglich. Mit dem Betrieb eines Unternehmens oder der Beteiligung an einem solchen ist unternehmerisches Risiko verbunden, das haben wir an der einen oder anderen Stelle schmerzlich erfahren müssen. Darüber hinaus fallen an: Kapitalkosten sowie zeitlicher Aufwand für Senatoren und Staatssekretäre in den Aufsichtsgremien und Organen und für die Begleitung durch das Abgeordnetenhaus.
Für diesen Aufwand muss es in jedem einzelnen Fall eine Begründung geben, und dies kann nicht der bloße Finanzbedarf des Staates sein. Wenn der Staat Geld braucht, ist das Erheben von Steuern und Abgaben das primäre Instrument. Für den Betrieb eines öffentlichen Unternehmens oder die staatliche Beteiligung daran ist eine weitergehende, also sachpolitische Begründung erforderlich. Der allgemeine staatliche Finanzierungsbedarf reicht nicht aus.
Drittens: Daseinsvorsorge. Der Staat kann lebenswichtige Leistungen, die er zu garantieren hat, entweder selber organisieren oder über Vergabe, Konzessionierungs- oder Lizenzverfahren an Private übergeben. In Bereichen, in denen aufgrund natürlicher Monopole kein Wettbewerb mehrerer Anbieter nebeneinander möglich ist, hat der Staat die Aufgabenerfüllung privater Partner zu überwachen; zum Beispiel – Sie kennen das – überwacht die Bundesnetzagentur die privaten Strom- und Gasverteilnetzbetreiber.
Viertens: Stadtrendite. Nötig ist staatliches Handeln insbesondere dort, wo private Initiative und marktwirtschaftliche Angebote nicht ausreichen, um politisch erwünschte Ziele zu erreichen. Diese Ziele sind von der Politik klar zu benennen. Die Zielerreichung ist regelmäßig zu überprüfen. Klar ist auch, dass für solche politischen Ziele, die der Markt alleine nicht hergibt und die auch durch marktkonformes Verhalten der landeseigenen Unternehmen alleine nicht erreichbar sind, Haushaltsmittel eingesetzt werden müssen. Das heißt: Wenn wir als Politik bei der BVG vergünstigte Bus- und U-Bahnfahrscheine bestellen, dann müssen wir sie auch aus dem Haushalt bezahlen. Diese Haushaltsmittel sind transparent im Haushalt auszuweisen.
Fünftens und damit zusammenhängend: Verschuldungsverbot. Mehrheitlich öffentliche Unternehmen sind betriebswirtschaftlich selbstverständlich nach den Kriterien der Effizienz und den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Insbesondere dürfen Fremdmittel nur insoweit aufgenommen werden, wie damit als lohnenswert eingeschätzte Investitionen mit absehbaren finanziellen Rückflüssen finanziert werden, zum Beispiel im Bereich des Wohnungsbaus eine wichtige Randbedingung. Eine Verschuldung eines landeseigenen Unternehmens für einen dauerhaft defizitären laufenden Betrieb wäre ein Schattenhaushalt, das heißt, eine Kreditaufnahme vorbei am letztlich haftenden Haushaltsgesetzgeber, und das ist zu unterlassen.
Sechstens: gute Unternehmensführung. Mehrheitlich öffentliche Unternehmen orientieren sich am Corporate Governance Kodex. Abweichungen sind jährlich zu benennen, wie das ja auch geschieht. Das Land Berlin, um auf das Thema Aufsichtsräte zu kommen, entsendet darüber hinaus Vertreter in die Aufsichtsräte von landeseigenen Unternehmen. Selbstverständlich ist die Präsenz
(Präsident Ralf Wieland)
des Senats – von Senatoren oder Staatssekretären – in diesen Aufsichtsräten sinnvoll. Darüber hinaus sollten allerdings auch sachkundige Experten von außerhalb der Politik entsandt werden. Hier ist – wie Sie alle wissen – an der einen oder anderen Stelle durchaus noch Potenzial. Zu einer guten Unternehmensführung gehört im Übrigen auch eine gute, das heißt eine transparente und ehrliche Rechnungslegung. Wie Sie wissen, die Presse hat auch darüber bereits berichtet, denkt der Finanzsenator über eine Holdingstruktur für die landeseigenen Unternehmen nach.
Aber gerne!
Ich habe ja darauf hingewiesen, dass wir eine Einzelfallbetrachtung machen, also nicht sagen können, das ist nun grundsätzlich gut oder grundsätzlich schlecht. Hier sind wir durch eine Einzelfallbetrachtung zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Bewerbung zur Politik der Koalition geworden ist.
Die Diskussion im Einzelnen möchte ich hier nicht noch einmal wiederholen. Das haben Sie alles mitverfolgt, aber diese Entscheidung ist, wie gesagt, eine Einzelfallentscheidung.
Wenn eine auch eine gute Rechnungslegung in einer Holdingstruktur noch besser möglich ist, dann ist das auf jeden Fall zu begrüßen. Wir orientieren uns ja zurzeit in mehreren Punkten an Hamburg. Vielleicht kommen wir ja demnächst dahin, dass wir für das Land Berlin einschließlich seiner Landesbeteiligungen auch einen Konzernabschluss nach Hamburger Vorbild aufstellen. Ich würde das sehr begrüßen, auch wenn die Ergebnisse eines solchen Konzernabschlusses – bei Einbeziehung zum Beispiel der BVG-Schulden oder der Abschreibungen auf
die öffentliche Infrastruktur – möglicherweise im ersten Schritt noch nicht sehr freundlich ausfallen würden.
Wir haben zusammengefasst gemeinsam mit den landeseigenen Unternehmen in der Vergangenheit sehr viel erreicht. Das hindert uns aber überhaupt nicht daran, bei den Themen Aufstellung, Strategie, Aufsicht und Ergebnisse dieser Unterhemen in Zukunft noch besser zu werden. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Grünen gibt mir noch mal Gelegenheit, auf einen wichtigen Punkt hinzuweisen. Der rot-rote Vorgängersenat hat zehn Jahre lang über eine Wasserpreissenkung nur geredet, wir als CDU-Fraktion haben sie letztendlich durchgesetzt. Auch mit den Nebelkerzen, die jetzt von der Opposition geworfen werden, kommt man nicht daran vorbei, dass wir diese Wasserpreissenkung um 15 Prozent durchgesetzt haben – gemeinsam mit unserem Koalitionspartner.
Und wir haben auch nicht auf das Urteil des OLG Düsseldorf gewartet.
Dieses Urteil des OLG Düsseldorf hat sicherlich eine wichtige juristische Klärung erbracht, aber wir haben politisch entschieden. Wir haben eine politische Entscheidung getroffen und den Wasserpreis um 15 Prozent gesenkt.
Aber gerne!
Nein, Herr Kollege Lederer, das ist nicht richtig. Wir haben hier eine politische Entscheidung getroffen.
Wir haben nicht auf das Urteil des OLG Düsseldorf gewartet.
Dass die Wasserbetriebe hier den Rechtsweg beschritten und die Entscheidung juristisch hinterfragt haben, ist vorhin ausreichend diskutiert worden. Aber das ist die juristische Seite, wir haben hier politisch entschieden.