Margrit Barth
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Frau Richter-Kotowski, das Wahlkampfthema sage ich nur: Familienpolitik. Das ist ganz klar, denn beim Lesen dieser kurz vor Ende der Legislaturperiode gestellten Anträge kann man sich des Eindrucks nicht verwehren, dass wir es nur einer einzelnen Dame zu Liebe noch einmal auf die Tagesordnung hieven. Anders ist dies nicht zu begründen. Sie können aber davon ausgehen, dass wir alle bisherigen Entscheidungen selbstverständlich daraufhin geprüft haben, was sie den Bürgerinnen und Bürgern und den Familien dieser Stadt geben.
Allerdings möchte ich Ihnen ganz deutlich sagen: Was Sie in diesen beiden Anträgen bieten, das hat wenig damit zu tun. In einem Rundumschlag verkünden Sie mit Allgemeinplätzen, was der Senat zu tun habe. Da kann ich Ihnen nur sagen: Offensichtlich haben Sie die Entwicklung der letzten Jahre verschlafen. Lesen Sie den letzten Familienbericht des Senats, der im Übrigen, so hat der Senator es angekündigt, in den nächsten Tagen in seiner Fortsetzung erscheinen wird.
Der Senat hat darüber hinaus mehrfach in dieser Legislaturperiode zu den Leitlinien seiner Politik Stellung genommen. Dafür haben Sie in den letzten Veranstaltungen schon gesorgt.
Erst unlängst haben wir uns im Fachausschuss damit auseinander gesetzt, nämlich im Zusammenhang mit Ihrer
Großen Anfrage zur Familienbildung. Ich hoffe, Sie haben dies nicht vergessen.
Nun noch einmal für Sie zur Erinnerung einige konkrete Beispiele: Der Bereich Familienförderung ist wegen seiner großem Bedeutung im Landeshaushalt vor Kürzungen verschont geblieben. Davon profitieren auch die von allen Parteien geschätzten Elternbriefe.
Zweitens: Das bewährte System der Erziehungs- und Familienberatungsstellen ist durch einen neuen Vertragsabschluss mittelfristig auf sichere finanzielle Füße gestellt worden, ebenso der Vertrag über die Stadtteilzentren, die viele Angebote für Familien bereitstellen. Weshalb sollten wir es wohl machen? – Nämlich zur Sicherung und um die Qualität weiterzuentwickeln. Diesen Punkt Ihres Antrages können Sie sich schenken.
Die stärkere Einbeziehung der Eltern in Schule und Kitas ist Bestandteil des neuen Schulgesetzes und des Kitareformgesetzes. Das dürfte Ihnen nicht entgangen sein. Hier kommt es darauf an, die Gesetze mit Leben zu füllen und zu sehen, wie dies in der Realität funktioniert.
Im Integrationskonzept des Senats ist die Stärkung der Familien insbesondere mit Migrationshintergrund und in sozial schwachen Gebieten als Aufgabe und Zielstellung verankert.
Im Zusammenhang mit dem fraktionsübergreifenden Bemühungen zur Stärkung des Kinderschutzes haben wir der Stärkung insbesondere junger Familien besondere Aufmerksamkeit eingeräumt. Der entsprechende Antrag der Koalitionsfraktion, dem auch Sie ihre Zustimmung gegeben haben, steht heute zur endgültigen Abstimmung. Es haben auch entsprechende Passagen Eingang gefunden, die von Ihnen mit dazu gegeben worden sind und die im jüngst verabschiedeten Gesundheitsdienstreformgesetz enthalten sind.
Die Entscheidungen des Beirats für Familienfragen sind stets Bestandteil der Familienpolitik meiner Fraktion und auch des Senats. Es ist also überflüssig, dies einzufordern. Stellungnahmen anderer Interessenvertretungen wie z. B. des Verbands alleinerziehender Mütter oder Väter oder freier Träger sind für uns genauso wichtig. Ich höre an dieser Stelle auf. Die Liste ließe sich fortsetzen. Meine Vorrednerinnen haben auch bereits darauf verwiesen.
Was meinen Sie, meine Damen und Herren von der CDU, wozu wir das alles veranstaltet haben? – Genau aus dem Grund, den Sie als Überschrift Ihres Antrags gewählt haben. Sie haben die Überschrift diesmal etwas freundlicher gehalten: „Familienpolitik muss im Land Berlin einen höheren Stellenwert bekommen“. Demnach hat auch nach Ihrer Einschätzung die Familienpolitik im Land Berlin bereits einen hohen Stellenwert. Darüber bin ich schon sehr froh. Sie wissen, dass das Land Berlin finanzielle Probleme hat, und insofern muss man alle Dinge entspre
)
Nun zu Ihrem Antrag, liebe CDU! Es stellt sich in der Tat die Frage, welche Maßnahmen die CDU ergreifen möchte, um diese spezielle Form des Zusammenlebens zu unterstützen und zu fördern. Erstens soll Familie ressortübergreifende Querschnittsaufgabe in allen Senatsverwaltungen sein. Zweitens möchte die CDU einen Landesbeauftragten einsetzen – Frau Dr. Barth hat bereits auf den Kinderbeauftragten hingewiesen –, und drittens möchte sie, dass der Senat familienpolitische Leitlinien entwi
ckelt. Das war’s. Es ist immer dasselbe Lied, das hier gesungen wird. Es fällt Ihnen nichts Besseres ein, als neue Verwaltungseinheiten zu schaffen, und das auch noch gepaart mit schwammigen Handlungsanweisungen. Es kommt noch ein Familienbeauftragter hinzu, und dann fällt Ihnen noch ein, Leitlinien zu fordern – extra für Familien.
Deshalb frage ich Sie: Ist nicht eine kinder- und jugendfreundliche Stadt eine Voraussetzung für eine bessere Familienpolitik? Haben wir nicht bereits Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt? Haben wir nicht einen Familienbericht, der offensichtlich demnächst wieder einmal erscheinen wird? – Wir müssen diese Dinge auch nutzen, nicht nur schreiben und statistische Erhebungen machen. Neue, weitere Leitlinien brauchen wir jedenfalls nicht. Sie haben Recht: Die Familienpolitik ist Querschnittsaufgabe, und genau deshalb brauchen wir keine eigenen neuen Leitlinien für die Familienpolitik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Etwas mehr Kreativität hätte ich Ihnen zugetraut.
(D
Um die Situation von Familien zu stärken, brauchen wir Rahmenbedingungen, die es Familien einfacher machen. Elterngeld: Ja! – Aber das hat nur dann Erfolg, wenn auch anschließend die Betreuung stimmt. Ich habe es an dieser Stelle bereits häufiger gesagt: In Berlin sind wir gut, aber hier müssen wir z. B. besser werden. Wirtschaft und Unternehmen erkennen inzwischen mehr und mehr den Wert von Familien, können und wollen auf die Arbeitskraft von Frauen nicht mehr verzichten und wissen auch, dass sie hierbei insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit noch mehr tun müssen.
chend einordnen. Für uns gilt aber, dass wir für die Familien und nicht an den Familien sparen.
Ihre Anträge, meine Damen und Herren von der CDU, erschöpfen sich in der Installierung von Landesfamilienbeauftragten oder Familientagen. Das ist zu wenig. Die jüngste Forderung betraf einen Landeskinderbeauftragten. Das ist also immer der gleiche Stil. Es ist aber nicht die Familienpolitik, die Rot-Rot für Berlin haben möchte. Wenn die Maßnahmen auf der Landesebene jetzt konkret wirken, sollten Sie mit Ihrer Partei dort im Bund wirken, denn mit der Hartz-Optimierung und Debatten über die Absenkung des Regelsatzes werden neue finanzielle Einschränkungen auch für die Familien wirksam. Hier in Berlin werden wir es dann spüren. Also setzen Sie sich dort an der richtigen Stelle ein, damit es den Familien gut geht und damit nicht an den Familien gespart wird – so, wie die neusten Bundesgesetze es vorsehen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegen heute eine Reihe von Beschlussempfehlungen vor. Es sind acht Anträge, die mehrfach im Plenum und im Ausschuss ausführlich beraten worden sind. Wenn man sich das Ergebnis anschaut, so wurden von den acht Anträgen – übrigens, Herr Steuer, ein Dutzend bedeutet immer noch 12, ein Gruß an PISA, aber das macht nichts –
zwei für erledigt erklärt, ein Antrag ist in geänderter Fassung angenommen worden, und die restlichen wurden abgelehnt.
Nachdem die Diskussion bereits bei jedem Antrag im Plenum und ausführlich auch im Ausschuss geführt wurde, stelle ich fest, dass zu diesen Anträgen keine neuen Argumente vorgetragen worden sind. Im Gegenteil: Der übliche Rundumschlag kam, wie wir dies kennen. Dies ändert an den Ergebnissen überhaupt nichts. Wir werden dann die restlichen Anträge ablehnen. Damit bin ich auch schon am Ende. Die restlichen Minuten schenke ich allen zum Nachdenken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie so ein großes Interesse an dieser Großen Anfrage haben, wundere ich mich über Ihre leeren Bänke!
ser Zuschlag steht den Kindern nach dem Recht zu, und deswegen sollten sie auch weitergegeben werden.
Wir Grünen wollen – da kann Frau Senftleben einmal zuhören, ach, sie ist nicht da – eine Schule, die an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder orientiert die Kinder individuell fördert. Wir wollen, dass sie länger gemeinsam lernen. Das heißt auch mehr Eigenverantwortung für Schulen, aber Schulen brauchen dafür dann die entsprechenden Rahmenbedingungen.
Herr Böger! Sie haben gesagt, Reformen brauchen Klarheit, Konstanz und Zeit, um wirksam zu werden. – Das ist sehr richtig. Diese Zeit haben Sie den Schulen mehr schlecht als recht gegeben. Genauso richtig und wichtig ist aber, dass die Schulen die entsprechenden Rahmenbedingungen brauchen, und die haben Sie ihnen bis jetzt nicht in dem Maße gegeben, wie sie nötig sind. Das hilft dann auch nicht, auf der Tagung die Vorzeigeschulen herzuzeigen, die Hannah-Höch-Schule zum Beispiel, die wunderbare räumliche Bedingungen hat, die ein offenes Haus des Lernens ist, wo Kinder Ruheinseln haben, wo auch offener Unterricht stattfinden kann. Das ist wunderbar. Diese Schulen gibt es aber nur ein-, zwei- oder dreimal in Berlin. Andere Schulen scheitern bei der Bauaufsicht, wenn sie Lerninseln beantragen, das heißt, einfach kleinere Ecken, wo Bücher sind, Leseeckchen und so etwas. Wenn sie das in die Flure machen, wird ihnen das nicht genehmigt. Wie sollen dann in diesen Gebäuden, die wir haben, Ganztagsschulen entstehen, wie wir sie uns vorstellen?
Unsere Schule soll von den Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern und den Schülern gemeinsam demokratisch gestaltet werden. Unsere Schule soll dann auch von den Erzieherinnen und Erziehern und anderen Kooperationspartnern, die sie beleben, gestaltet werden. Das heißt für uns auch – das hieß es von Anfang an –, dass mit freien Trägern kooperiert werden soll. Ich bin überzeugt davon, dass wir Schule, so wie sie ist, so hoheitlich oder obrigkeitshörig, wie sie zum Teil noch organisiert ist, nur ändern können, wenn andere Menschen, wenn Jugendhilfe, wenn Künstler und andere Professionen dort hineinkommen. Wir haben wiederholt Anträge und Finanzierungsvorschläge gemacht, wie man das alles realisieren kann. Das ist zum Teil abgelehnt worden. Ich erinnere daran, dass wir heute noch einmal einen Antrag eingebracht haben – „Damit Rütli nicht nur einmal tanzt – kulturelle Angebote für alle Schulen ermöglichen.“ Uns ist sehr wichtig, dass die Schule ein Lern- und Lebensort für alle Kinder wird, die Eltern einbezieht, die Erziehungs- und Familienberatung einbindet, damit Elternkompetenz gestärkt wird.
Herr Böger! Sie haben in der Aktuellen Stunde darauf hingewiesen, Schule produziere nicht Gewalt. Da haben Sie im Prinzip Recht. Wenn Sie aber kleine Kinder in Grundschulen ohne entsprechende individuelle Betreuung und Förderung stecken – die Fünfeinhalbjährigen – und ihnen auch nicht die Räume geben, dann unterstützt Schu
le auf jeden Fall Aggressivität, weil sich die Kinder nicht bewegen können. Das ist auch in den Schulen zu merken. Da kommen Hilfeschreie aus der Schule. Die sollten wir ernst nehmen.
Es gibt bald Zeugnisse für die Schülerinnen und Schüler. Deswegen erlaube ich mir, auch dem Senat für diese Reformen in den Grundschulen ein paar Noten zu geben.
Ich hätte mir gewünscht, dass Ihre Fraktion jetzt im Hause ist.
Am Anfang möchte ich etwas zu den Fragestellungen der Großen Anfrage sagen. Ich habe Herrn Böger bewundert, wie korrekt er die Fragen beantwortet hat. Viele der als Fragen formulierten Positionen, Herr Steuer, unterstellen, dass hier die Meinung von Eltern bzw. – nach CDUDiktion – eines großen Teils der Elternschaft, was das auch immer sein mag, wiedergegeben wird. Nach unseren Einblicken lässt sich das nicht bestätigen. Vielmehr scheint es sich dabei um eine etwas vernebelte Wahrnehmung der CDU zu handeln, der die gesamte inhaltliche Ausrichtung der Schulreform offensichtlich nicht schmeckt.
Noch etwas ist unübersehbar: Stellenweise zeigt sich in Ihren Fragen ein gravierendes Unvermögen, die angestrebten und vorgenommenen Veränderungen fachlich zu erfassen.
Vor allem aus inhaltlichen und damit aus pädagogischen Gründen wurde mit Beginn der Legislaturperiode von Rot-Rot die längst überfällige und richtige Entschei
dung getroffen, die Verantwortung für die Förderung der Schulkinder in die Hand der Schule zu legen. Unstrittig ist inzwischen, dass mit einheitlicher Verantwortung – und das betone ich – Unterricht und die Förderung nach dem Unterricht besser miteinander verbunden und für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes wirkungsvoller genutzt werden können. Fachliches und soziales Lernen erhalten den gleichen Stellenwert. Zusätzliche Sprachförderung wird möglich, weil mehr Zeit für ein ganztägiges pädagogisches Angebot da ist. Ein intensiverer Austausch zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Kindern und Eltern und eine neue Art der Abstimmung zwischen Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrerinnen und Lehrern ermöglicht es besser als bisher, auf jedes Kind individuell einzugehen. Der Schulalltag wird kindgerechter, weil Abweichungen vom starren 45Minuten-Takt des Unterrichts und ein neuer Rhythmus zwischen Anspannung und Entspannung eingeführt werden können. Schule kann sich zu einem Lern- und Lebensort entwickeln, an dem Unterricht, außerunterrichtliches Lernen und Freizeitaktivitäten in den Unterrichtsprozess einbezogen werden. Es kann eine neue Kultur des Lernens entstehen, die wir auch dringend benötigen. Die Verlagerung der Verantwortung für die Horte an die Schulen ist auch im Hinblick auf eine bessere Nutzung der Ressourcen sinnvoll, wenn zum Beispiel Erzieherinnen flexibler im Schulalltag eingesetzt werden können.
Die fachliche Inkompetenz – so muss man es leider formulieren – zeigt sich beispielsweise darin, dass Sie nicht einmal wissen, was man unter Doppelnutzung der Räume versteht. Dabei handelt es sich um die Nutzung von Räumen für den Unterricht und – in der übrigen Zeit – für die Hortbetreuung. Was das mit Lärmpegel und ständiger Unruhe zu tun hat, das bleibt Ihr Geheimnis.
Ähnlich ist es mit den angeblich schlechten Bedingungen für die Hausaufgabenbetreuung oder mit der Qualität des Schulessens. Der Senator hat darauf korrekt geantwortet. Die wahren Problemlagen, die die Schulen haben, meine Damen und Herren von der CDU, haben Sie leider nicht erfasst.
Die auch offensichtlich einseitige Ausrichtung auf die Kooperationsbeziehungen mit freien Trägern haben Sie nur unter dem Ansatz der Verstaatlichung gesehen. Sie haben aber nicht ein Wort darüber verloren, dass diese verantwortungsvolle Tätigkeit in vielen Schulen von den Erzieherinnen und Erziehern selbst verrichtet wird. Aber die CDU-Experten oder -Expertinnen können sich ja darüber noch informieren.
Meine Damen und Herren!
Ich will Ihnen nach diesen Vorbemerkungen noch einmal die Position der Linkspartei.PDS zu diesem Thema darlegen: Der Ausbau der Ganztagsgrundschulen ist ein bildungspolitischer Schwerpunkt der rot-roten Koalition.
Ziel ist es in erster Linie, eine bessere und individuelle Förderung aller Kinder, aber auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Bestätigt wird unsere bildungspolitische Zielstellung durch internationale und nationale Bildungsanalysen, die dem deutschen Bildungssystem schwere Mängel attestieren. Im Zentrum der Kritik steht auch bei uns vor allem die starke Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft. Handlungsbedarf für eine grundlegende Grundschulreform war und ist gegeben. Wir brauchen eine grundsätzlich neue Schule, die mehr Chancengleichheit schafft und alle Kinder ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend frühzeitig und umfassend fördert. Wichtig ist dabei, konsequent vom Kind auszugehen, das heißt, zu fragen, was für eine Schule Kinder brauchen, und nicht umgekehrt, welche Kinder die Schule braucht.
Mit der Übertragung der Verantwortung für die außerunterrichtliche Förderung in den Horten an die Schulen werden auch die Voraussetzungen geschaffen, um endlich historisch bedingte strukturelle Unterschiede, Unterschiede in der Förderung und Betreuung von Schulkindern in der Stadt zu überwinden. Darüber sind wir sehr froh, denn bisher war die Hortförderung im Ostteil der Stadt überwiegend an den Schulen organisiert, und das Platzangebot konnte weitestgehend gedeckt werden, während die unter dem ständigen Angebotsmangel leidende Hortförderung im Westteil der Stadt überwiegend in Kitas kommunaler und freier Trägerschaft angeboten wurde.
In Berlin wurde mit der Umstrukturierung ein großer Schritt in Richtung Ganztagsschulen gegangen. Sicher ist dieser Schritt noch nicht ausreichend, aber aus unserer Sicht sind damit erst einmal die richtigen Konsequenzen aus allen PISA-Ergebnissen gezogen worden. Ich will es noch einmal betonen: Es war ein richtiger, längst notwendiger Schritt. Die Umsetzung dieser politischen Entscheidung hat viel Kraft gekostet und wird auch weiterhin große Anstrengung kosten. Das erfordert auch entsprechende Rahmenbedingungen, damit das Projekt auch in der entsprechenden Qualität durchgeführt wird. Darüber sind wir uns alle im Klaren. Deshalb werde ich jetzt auf drei Aspekte noch einmal aufmerksam machen, die uns Sorgen bereiten.
Zum Ersten sind es die räumlichen Bedingungen: Nicht jedes Schulgebäude ist von vornherein geeignet, Kindern über den ganzen Tag verteilt ein anregendes Lern- und Lebensumfeld zu bieten. Hier gibt es noch Ei
Ich hätte gern noch ein Wort zu den freien Trägern gesagt, aber ich werde dies nicht tun, da die Zeit leider nicht reicht.
Ich möchte an dieser Stelle jedoch die Gelegenheit nutzen, um allen Mitarbeitern in den Verwaltungen, den Lehrerinnen und Lehrern und auch den Eltern zu danken, die sich diesem Prozess sehr verantwortungsvoll und engagiert stellen und ihn schrittweise mitgestalten. Ich bin davon überzeugt – und meine Partei auch: Wir sind auf dem richtigen Weg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegen heute erneut zwei Anträge der CDU-Fraktion vor, die sich mit der Problematik des Kinderschutzes befassen. Herr Nolte hat terminlich aufgezählt, wann wir uns das letzte Mal mit Kinderschutzanträgen befasst haben. Meine Damen und Herren von der CDU! Es ist nicht zu übersehen, dass Sie den Kinder- und Jugendschutz zu Ihrem Wahlkampfthema
machen wollen oder bereits gemacht haben. Sie picken sich die Themen einzeln heraus. Ein Thema – Vorsorgeuntersuchungen – ist immer wieder dabei. Sie lösen es aus längst diskutierten Zusammenhängen heraus und verkünden das wahlkampfgerecht als Ihrer Weisheit letzten Schluss, immer wieder! Es dürfte Ihnen doch nicht entgangen sein, dass der Senat auf Antrag der Koali-tionsfraktionen seit vorigem Jahr an der Weiterentwicklung einer Kinderschutzkonzeption arbeitet. Seit vorigem Jahr gibt es eine Arbeitsgruppe auf Landesebene, die mit Vertretern verschiedener Senatsverwaltungen, der Bezirke und der Liga gut aufgestellt ist. Auch Experten werden hinzugezogen. Es dürfte Ihnen auch nicht entgangen sein, dass der Senat mit der Drucksache 15/5016 vor wenigen Tagen einen Zwischenbericht vorgelegt hat, der ein Bündel von Maßnahmen vorschlägt, um ein Netzwerk zu schaffen, das geeignet ist, den Kinderschutz in unserer Stadt zu stärken.
Es dürfte Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, auch nicht entgangen sein, dass sich der Senat vor Monaten einer Bundesratsinitiative der Hansestadt Hamburg angeschlossen hat, in der, anders als von Ihnen vorgeschlagen, nicht auf gesetzliche Pflichtuntersuchungen gedrängt wird, sondern die unter anderem die Frage eines Meldesystems beinhaltet, das Eltern zur Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen auffordert und nachhakt, wenn dies nicht funktioniert. Was Sie heute vorschlagen, ist längst in der Debatte, aber eben nicht als Einzelmaßnahme, sondern eingebettet in ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die ineinander greifen und damit das Kinderschutznetzwerk nicht nur bilden, sondern auch weiterhin stärken werden.
projekte auf den Weg gebracht, wie z. B. das hoch gelobte Düsseldorfer Modell. Im Gegensatz zu anderen Städten gibt es in Berlin leider noch kein System, um präventiv zu arbeiten, um Risikofamilien früh erkennen und ihnen früh helfen zu können. Im Gegensatz zu anderen Städten gibt es in Berlin auch Lücken in der Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden, die mit einem beschriebenen Blatt Papier, Herr Nolte, nicht einfach beseitigt werden können. Daran muss man lange und kontinuierlich arbeiten.
Berlin ist zwar traurige Spitze bei den Kindesmisshandlungen, aber leider langsam beim politischen Handeln. Das ist ein Armutszeugnis, Herr Böger! – Die Jugendämter sind in den letzten Monaten in die Kritik geraten. Sie handelten nicht früh genug. Das sei eine Mentalitätssache, sagt der Senat. Die Jugendämter arbeiteten lieber zusammen mit den Eltern und unternähmen gegen den Willen der Eltern so gut wie gar nichts. Der Senat macht es sich mit dieser pauschalen Schuldzuweisung an die Jugendämter zu einfach.
Schließlich wird bei der Jugendhilfe seit Jahren massiv gekürzt, und zwar in dreistelliger Millionenhöhe. Hilfen werden gekürzt oder auf später verschoben, um Geld zu sparen. So treffen in den Jugendämtern zwei Interessen fatal aufeinander – das der Mitarbeiter, die froh über jeden Antrag sind, der nicht gestellt wird, und das der Eltern, die heilfroh sind, dass keiner mitbekommt, wie groß ihr Elend eigentlich ist. Da ist es richtig, Herr Steuer, über die Personalsituation in Jugendämtern zu reden. Da muss man darüber reden, dass die Umstrukturierungen der letzten Jahre sehr viele Kräfte in den Jugendämtern gebunden haben, die in der Arbeit vor Ort und in den Familien fehlten. In den letzten Jahren sind auch Stellen abgebaut worden. Doch interessanterweise – das muss der Senat erklären – verzeichnet der Leitungsbereich einen ordentlichen Zuwachs von 12 %, während im Sozialdienst ein Rückgang von 20 % zu verzeichnen ist. Darüber werden wir reden müssen. Ich fürchte aber, dass wir angesichts der ellenlangen Liste der unerledigten Vorgänge im Jugendausschuss nicht mehr dazu kommen werden, dies alles zu beraten. Dennoch hoffe ich, dass der Kinderschutz nicht als Wahlkampfthema missbraucht wird. Ebenso hoffe ich, dass sich in Sachen Kinderschutz – trotz Wahlkampf – in den nächsten Monaten politisch noch einiges bewegen lässt. – Danke!
Nein! – Auch die Frage, welche Rolle Vorsorgeuntersuchungen generell im System des Kinderschutzes spielen können, muss wohl erörtert werden. – Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir werden den Antrag im Zusammenhang mit dem Senatsbericht im Ausschuss gründlich beraten, und dann werden auch Sie, meine Damen und Herren von der CDU, sehen, zu welchem Ergebnis wir kommen.
Nun noch kurz zu Ihrem zweiten Antrag, der in diesem Zusammenhang die Personalausstattung der Jugendämter anspricht: Ja, Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsmodernisierung, die längst überfälligen Strukturveränderungen im Jugendbereich, haben Spuren in den Berliner Jugendämtern hinterlassen. Sie sind auch nicht nur positiv zu bewerten. Entsprechende Schreiben der Verwaltung sind auch mir bekannt, und auch darüber ist ausführlicher und gründlicher zu beraten.
Wir treten dafür ein, dass alle bezirklichen Jugendämter eine vergleichbare Personalausstattung haben, die nicht nur die Zahl der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt, sondern auch soziale und mögliche andere Besonderheiten. Qualitative Aspekte müssen gerade im Hinblick auf die Einführung der Sozialraumorientierung stärker in den Vordergrund rücken. Nur ausreichend vorhandenes, qualifiziertes und motiviertes Personal ist in der Lage, in den Sozialräumen etwas zu bewirken, und das auch im Hinblick auf das Netzwerk Kinderschutz. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren von der CDU! Ihre Anträge, zu denen heute die Beschlussempfehlung vorliegt, haben wir ausführlich im Rahmen einer Sondersitzung des Fachausschusses diskutiert. Ich habe gedacht, das hätte gereicht und Sie hätten die Worte deutlich verstanden, aber wenn wir heute Frau Richter-Kotowski mit der Debatte noch einmal glücklich machen können, dann machen wir das eben und kommen noch einmal zu den Anträgen zurück.
Die Anträge wurden begründet, und – es tut mir Leid – im Ergebnis war nur eine Ablehnung möglich.
Was war inhaltlich auf der Tagesordnung? – In Kürze noch einmal für Sie – auch für Sie von der CDU –: Der Berliner Familienbericht, den Sie einfordern, wird noch in dieser Legislaturperiode – Herr Böger sagte Ende Juni – vorgelegt. Damit war der erste Antrag erledigt.
Zweitens: Ein Familientag findet bereits am 15. Mai in Berlin statt. Der Senator hat Ihnen erklärt, dass es Abstimmungen zwischen Berlin und dem Bund gibt. Damit war der zweite Antrag erledigt.
Zum dritten Antrag, der sich mit dem Internetangebot für Familien beschäftigt: Frau Richter-Kotowski, Sie haben das nicht richtig verstanden. In der Ausschusssitzung wurde nachgewiesen, dass bereits sehr gute und auch gut angenommene Internetangebote speziell für Familien zur Verfügung stehen. Das muss man zur Kenntnis nehmen, auch wenn man eine andere Meinung dazu hat. Das, was Sie gesagt haben, reicht nicht aus.
Zusammenfassend haben sich Ihre Anträge erledigt. Deshalb lehnen wir sie ab.
Allerdings haben wir keinen Dissens bezüglich der Familienförderung, wenn es um echte Familienförderung geht. Dies setzt aber voraus, dass in Anträgen mehr Inhalte formuliert werden. Ich habe von Ihnen beispielsweise noch nicht viel zur Familienförderung im Hinblick auf Einkommensschwache gehört. Es betrifft insbesondere die 166 000 Minderjährigen, die von Alg II leben müssen. Betrachten wir die familienpolitische Offensive der CDUFamilienministerin unter diesem Blickwinkel: Zum Stichwort Elterngeld kann ich nur dem renommierten hessischen Sozialrichter Jürgen Borchert zustimmen, der heute in der „Berliner Zeitung“ zitiert wird:
Wie man es auch dreht und wendet, es ist Murks.
Warum? – U. a., weil Steuerersparnis und Elterngeld eine Schlechterstellung von Geringverdienern, Arbeitslosen und Alleinerziehenden bedeuten. Diese Debatte habe ich am Dienstag bei „Klipp und klar“ konkret verfolgen können. Auch Frau Reiche konnte dort nicht erklären, wie es weitergeht. Wir wissen, dass Arbeitslose 300 € nur für 12 Monate bekommen sollen, während sie das Erziehungsgeld jetzt für 24 Monate erhalten. Das ist eine we
Neu ist das Konzept des Elterngeldes, und – siehe da – es wird diskutiert. Es wird da diskutiert, wo Kinder sind,
nämlich in den Familien. Das ist genau das Richtige. Das Elterngeld wird zum 1. Januar 2007 mit allen Konsequenzen eingeführt. Das bedeutet, dass es auch für den jeweiligen Partner Anreize gibt, Familienarbeit für einen Zeitraum zu übernehmen. Ich begrüße diesen Schritt ohne Wenn und Aber, denn ich fand immer – das kann ich auch auf Grund meiner eigenen Vita sagen –, dass zur Erziehungs- und Familienarbeit zwei gehören.
Aber eine zukunftsweisende Familienpolitik muss mehr leisten. Die Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf muss gegeben sein, mehr Chancengerechtigkeit der Geschlechter im Berufsleben, und natürlich müssen wir auch klar sagen, dass unsere Gesellschaft mehr Menschen braucht, die sich zu Kindern und Familie bekennen. Ich zweifle daran, dass das Elterngeld das alles erreicht. An diesem Punkt müssen wir weiterdenken.
Eine wesentliche Frage ist, ob eine Infrastruktur vorhanden ist, die es Müttern und Vätern ermöglicht, mit ruhigem Gewissen ihrem Job nachzugehen. Ist dies nicht der Fall, ist das Elterngeld eine nette Finanzspritze für 12 bzw. 14 Monate, und dann sind es sicher wieder die Mütter, die Heim und Herd hüten.
sentliche Schlechterstellung. Damit muss man sich auseinander setzen.
Ich könnte noch sehr viel sagen, beispielsweise zur Absenkung des Kindergeldes, zum 7. Familienbericht der Bundesregierung oder auch zum Bündnis für Erziehung, das Frau von der Leyen mit den christlichen Kirchen eingegangen ist. Dazu fehlt mir aber die Zeit. Deshalb belasse ich es dabei. Wir lehnen Ihre Anträge ab und bestätigen die Beschlussempfehlungen des Fachausschusses.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit, für die Förderung von Kindern im Schulhort ein Bildungsprogramm zu erarbeiten, welches u. a. auch Qualitätskriterien für die außerunterrichtliche Förderung enthält?
2. Hat der Senat einen entsprechenden Auftrag zur Erarbeitung eines solchen Bildungsprogramms erteilt, wer hat diesen Auftrag erhalten, und wann ist die Vorlage eines Ergebnisses zu erwarten?
Vielen Dank, Herr Senator! – In welchem Verhältnis wird das neue Bildungsprogramm für den Schulhort zum Konzept des Leitbildes der offenen Ganztagsschule stehen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegen heute zwei Anträge vor, mit denen sich die CDU für die Einsetzung eines Berliner Jugendparlamentes und die Juniorwahlen einsetzt. Das ist bemerkenswert, meine Herren und Damen von der CDU, denn Sie kümmern sich damit um die Partizipation junger Menschen. Es ist immerhin im September 2005 gewesen, als Sie in diesem Haus als einzige Fraktion gegen die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre für die Wahlen zu den BVVen gestimmt haben – das ist bereits erwähnt worden –,
(D und nicht nur das. Sie wollten als einzige Fraktion in diesem Haus verhindern, dass Jugendliche ab 16 Jahren Einwohneranträge in den Bezirken stellen dürfen,
keit, bei uns im Ausschuss zu sagen, was sie von unseren Vorhaben halten. Das ist aus meiner Sicht zu wenig.
Dann gibt es die Mitwirkung. Das ist die Beteiligung an Beratungsprozessen. Das ist schon etwas mehr. Dann sind sie in den gesamten Prozess eingebunden, entscheiden tun aber immer noch wir. Schließlich gibt es die Mitbestimmung. Das sind festgeschriebene Rechte für eine Beteiligung in diesem Prozess.
Festgeschriebene Rechte, ich weiß nicht, ob Sie so weit gehen wollen, Herr Steuer! In Ihrem Antrag schreiben Sie lapidar:
Das Landesjugendparlament bringt Ideen, Fragen und Konzepte in den politischen Meinungsprozess mit ein.
Anschließend heften wir das ein und das war es dann, oder wie soll es weitergehen?
Das lässt alles offen. Ich glaube, darüber müssen wir ernsthaft im Jugendausschuss diskutieren.
Zu Ihrem zweiten Antrag: die Juniorwahl. Das soll eine Art simulierte Wahl für die unter 18-Jährigen sein. Die gibt es in der Art schon. Vielleicht kennen Sie das überaus erfolgreiche Projekt U18-Wahl nicht, Herr Steuer, weil Sie von der CDU – soweit ich weiß – noch nie dabei gewesen sind
In diesem Projekt U18 können Jugendliche unter 18 Jahren eine Woche vor der eigentlichen Wahl ihre Stimme abgeben. In Berlin war die U18-Wahl ein solcher Erfolg, dass sie bei der letzten Bundestagswahl bundesweit durchgeführt worden ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob wir dazu eine Konkurrenzveranstaltung brauchen. Ich glaube nicht, dass es eine Juniorwahl, eine U18-Wahl und vielleicht noch eine allgemeine Kinderwahl geben sollte. Wenn überhaupt, sollten wir das zusammenführen. Aber trotz allem: Sowohl die Jugendparlamente, wie auch die Junior- oder U18-Wahlen können die Jugendlichen an Politik heranführen. Aber sie bleiben immer eine Simulation der Realität, sie bleiben immer nur Symbolpolitik.
Echte politische Beteiligung findet nun einmal über Wahlen statt. Wählen oder sich wählen lassen gehört dazu, das aktive und das passive Wahlrecht gehören zusammen. Deshalb werden wir uns auch weiter für eine Absenkung des Wahlalters einsetzen. Auf unsere Initiative ist ein erster Schritt getan worden, und bei der nächs
ten BVV-Wahl dürfen bereits 16-Jährige mitwählen. Das reicht uns aber nicht. Wir wollen, dass auch bei den Abgeordnetenhauswahlen, wenn es beispielsweise um Bildungspolitik geht, unter 18-Jährige wählen dürfen.
dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch 16-Jährigen offen stehen und dass es für die Einwohnerfragestunde zur BVV keine Altersbeschränkung gibt.
All diesen Mitbestimmungsmöglichkeiten für junge Menschen haben Sie sich verweigert.
Woher nun der plötzliche Sinneswandel?
Schauen wir uns Ihre Anträge genauer an. Sie wollen jungen Menschen quasi von oben verordnet eine Institution vor die Nase setzen, deren Zusammensetzung, Aufbau und sogar deren Aufgaben Sie bereits genau beschreiben. Ja, Herr Steuer, Sie haben gesagt, Sie haben junge Leute aus der Arbeitsgruppe des Jugendforums mit einbezogen. Ist das ganz Berlin? Sind das die jungen Leute Berlins? – Soviel zu Ihrem Demokratieverständnis. Ihnen geht es um ein künstliches Gebilde, um eine Alibiveranstaltung
ohne die dafür notwendige breite Basis und ohne Biss, denn wirkliche Entscheidungskompetenzen haben die Jugendlichen nach Ihrem Modell nicht. Was soll das Ganze? Weshalb sollten junge Menschen dabei mitmachen? Es tut
Nur noch einige kurze Bemerkungen zur Juniorwahl: Meine Fraktion – und auch der Senat – unterstützen seit
Jahren die Kinder- und Jugendwahlinitiative U18. Das Netzwerk U18-Jugendwahl existiert als freiwilliger Zusammenschluss öffentlicher und freier Träger bereits seit Mitte der 90er Jahre. Auch in diesem Jahr wird sie in Kooperation mit allen zwölf Bezirken wieder stattfinden. Soviel ich weiß, hat das U18-Bündnis bereits die Initiative ergriffen und die Veranstalterin der Juniorwahlen in das Netzwerk der U18-Initiative eingeladen. Das ist der richtige Weg. An einer Unterstützung dieses Projektes besteht kein Zweifel. Wir werden uns hier einbringen, und ich bin überzeugt davon, dass dies auch der Senat tun wird. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die in den letzten Wochen und Monaten in ganz Deutschland – auch in Berlin – öffentlich gewordenen Fälle von Kindesmisshandlung und anderen Arten von Kindeswohlgefährdung haben meine Partei veranlasst zu prüfen, ob die vorhandenen auch rechtlichen Möglichkeiten zur Prävention und frühzeitigen Intervention ausreichen und was getan werden kann und muss um den Kinderschutz weiter zu verstärken. Meine Partei nimmt deshalb erstens jeden Vorschlag, der geeignet ist, Kinder zu stärken und den Kinderschutz zu verbessern, sehr ernst und prüft sorgfältig, was unterstützt werden kann. Zweitens appellieren wir an alle im Haus vertretenen Parteien, dieses sensible Thema nicht zur politischen Profilierung zu nutzen und zu Wahlkampfzwecken zu missbrauchen. Ich finde es sehr wichtig, dass wir an dieser Stelle über Parteigrenzen hinweg gemeinsam agieren und uns jeder parteipolitischen Polemik enthalten.
schen zu bedienen, die einen Antrag stellen. Hier treffen zwei Interessen mit fatalen Folgen aufeinander: diejenigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die froh über jeden Antrag sind, der nicht mehr gestellt wird, und die der Eltern, die froh darüber sind, dass niemand mehr mitbekommt, wie groß ihr Elend ist. Die Jugendhilfe arbeitet in dieser Stadt nur noch als Feuerwehr, Prävention ist leider ein Fremdwort geworden. Leider wird häufig erst dann etwas unternommen, wenn es bereits zu spät ist.
Wir sind alle durch die öffentlich gewordenen Fälle von Kindesmisshandlungen aufgeschreckt worden. Wir können lange darüber diskutieren, ob es mehr geworden sind oder ob es eine neue Qualität gibt. Aus meiner Sicht ist jeder Fall für sich dramatisch. Kinderärzte, der Kinderschutzbund und alle, die täglich mit Kindern arbeiten, sagen uns, das sei nur die Spitze des Eisbergs. Deshalb müssen wir in zwei Richtungen arbeiten: Das Wichtigste ist die Prävention. Es darf gar nicht erst so weit kommen, dass Eltern ihre Kinder schlagen oder vernachlässigen.
Zum Zweiten müssen wir viel früher Misshandlungen erkennen und den Kindern schnellstens helfen. Hier können verbindliche Vorsorgeuntersuchung durch Kinderärzte durchaus helfen Missstände frühzeitig zu erkennen. Wir würden auch eine Lücke schließen. Denn zurzeit gibt es die so genannten Erstkontakte des öffentlichen Gesundheitsdienstes direkt nach der Geburt. Es gibt Untersuchungen der Kinder in den Kitas und es gibt die Schuleingangsuntersuchungen. Wenn man weiß, dass die meisten Misshandlungen an Kindern unter vier Jahren geschehen, erfolgt die Schuleingangsuntersuchung zu spät. Was passiert mit den Kindern, die nicht in die Kita gehen? – Rund 5 bis 10 % der Kinder gehen nicht in die Kita, und es sind vermutlich genau diese 5 bis 10 %, die die Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrnehmen. Diese Kinder müssen wir erreichen, für sie müssen wir uns ernsthaft ein Instrumentarium überlegen.
Für uns sind die verbindlichen Untersuchungen jedoch nur ein Baustein und kein Allheilmittel. Inzwischen scheint dies auch die CDU-Fraktion begriffen zu haben. Denn fehlende oder auch mangelhafte Zusammenarbeit zwischen Institutionen führt dazu, dass Kindern nicht früh genug geholfen wird. Bislang gibt es außer der Polizei keine Anlaufstellen, wie Kinderschutzbeauftragte in Kitas und Schulen, keine Interventionsstelle und nicht einmal eine Hotline oder etwas Ähnliches, wo man Kindesmisshandlungen melden könnte. Dies macht das Wegschauen und Sich-nicht-zuständig-Fühlen besonders einfach.
Zur Prävention, weil die das Wichtigste ist, weil wir es gar nicht zu Misshandlungen kommen lassen wollen: Die bisherigen Hilfesysteme greifen erst ein, wenn es zu spät ist. Vernachlässigungen und Misshandlungen geschehen nicht aus heiterem Himmel, es gibt Warnzeichen, die rechtzeitig erkannt werden müssen. Das Wichtigste ist, die Familien zu stärken. Gefährdete Familien und
überforderte Eltern müssen rechtzeitig und direkt unterstützt werden, am besten bereits in der Geburtsvorbereitung oder direkt nach der Geburt. Es gibt tatsächlich Eltern, junge Mütter, die noch nicht einmal wissen, dass das Schütteln von Babys lebensgefährlich sein kann. Häufig ist es Unwissenheit und Hilflosigkeit, die zu diesen dramatischen Fällen führt.
Ich frage Frau Senatorin Schubert: Wie schätzen Sie die gegenwärtige Rechtslage bei dem offenbar neuerlichen Fall von Kindesmisshandlung an einem Säugling in Berlin ein?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der CDU-Antrag zu Stand und Qualität der Zusammenarbeit zwischen Schule, den Trägern der Jugendhilfe sowie anderen nichtschulischen Einrichtungen stammt aus dem Jahr 2003. Ich dachte, dass wir im Fachausschuss zur Behandlung dieses Antrages von Ihnen einen modifizierten Antrag bekommen. Das war nicht der Fall. Wir haben diesen Antrag dennoch sehr gründlich beraten und Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, gesagt, dass der Antrag überholt ist und wir ihn deswegen ablehnen werden. An dieser Position hat sich für meine Partei bis heute nichts geändert, und deshalb lege ich Ihnen heute noch einmal die inhaltlichen Gründe dar. Ich will aber nur drei Gründe benennen, denn die inhaltliche Auseinandersetzung im Detail haben wir im Fachausschuss geführt.
Erstens: Die Forderung, dass sich Schule gegenüber ihrem Umfeld öffnen soll und mit den genannten Partnern kooperieren möge – Herr Steuer –, ist altbekannt, und Sie haben sie selbst in Ihre Begründung geschrieben. Aber diese Forderung hat wenig Veränderung gebracht. Deshalb war es notwendig in Berlin, die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Schulen, freien Trägern und anderen Akteuren gesetzlich zu verankern. Das wurde mit dem neuen Schulgesetz gemacht – meine Vorredner haben darauf verwiesen –, das nun den Schulen neben der Verpflichtung auch alle Möglichkeiten gibt, sich gegenüber dem Sozialraum zu öffnen und mit den Partnern zu kooperieren.
Ein zweiter Schwerpunkt: Der Senat hat im Rahmen seiner Berichterstattung über die Umsetzung des Schulgesetzes wiederholt und sehr aktuell über seine Aktivitäten im Hinblick auf eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Schule, den freien Trägern und anderen Akteuren im Sozialraum selbst schon berichtet. Ich nenne einige Drucksachen: Drucksache 15/3973 über die Integration durch Bildung, Drucksache 15/4001 über Schulstationen oder auch die Drucksache 15/4125 zum Leitbild über die offene Ganztagsschule. In diesen Drucksachen hat der Senat berichtet, und wir meinen, dass uns ein erneuter Bericht zum jetzigen Zeitpunkt nichts geben würde.
Drittens: Wir befinden uns im Zusammenhang mit dem neuen Schulgesetz in einer Phase grundlegender Strukturveränderungen, und ich möchte dazu unter anderem die Förderung und Betreuung von Grundschulkindern erwähnen. Der Senat hat dazu mit freien Trägern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die sich in einer ersten Umsetzungsphase befindet. Jetzt kommt es unserer Meinung nach darauf an, die neuen gesetzlichen Grundla
gen zu nutzen und im Rahmen der Erarbeitung der Schulprogramme für die Entwicklung der Kinder beste Voraussetzungen zu schaffen. Wir erwarten vom Senat – und wir haben uns bereits davon überzeugt –, dass er sich voll in diesen Prozess einbringt, ihn unter den neuen Bedingungen sehr genau zu beobachtet, beratend zur Seite steht, den überbezirklichen Dialog fördert und vor allem Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern die notwendige Unterstützung gibt. Das Gleiche trifft aus unserer Sicht auch für die Arbeit mit den freien Trägern zu.
Ihr Antrag war aus dieser Sicht wenig hilfreich, und deshalb werden wir den Antrag heute erneut ablehnen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Drei Anträge sind heute abschließend abzustimmen. Zum einen ist es der Antrag der Koalitionsfraktionen „Kinderschutz verbessern – Gewalt gegen Kinder entgegenwirken“. Es ist der Antrag, der im
Rahmen der Beschlussfassung im Fachausschuss mit einer Ergänzung versehen wurde, die aus der Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes resultiert. Ich wiederhole, Ziel unseres Antrags war und ist es, den Kinder- und Jugendschutz durch die Stärkung von Prävention, Früherkennung und ein besseres Zusammenwirken aller Beteiligten hier in Berlin zu verbessern. Der Senat soll sein Konzept dahin gehend weiterentwickeln.
Frau Richter-Kotowski! Es geht nicht schlechthin um einen Bericht, sondern um ein Konzept. Zwischen beidem gibt es einen großen Unterschied. Es tut mir richtig Leid, wenn Sie diesen Unterschied nicht erkennen können. Ich habe in den letzten Wochen an vielen Fachveranstaltungen zum Thema Kinderschutz teilgenommen. Diese Veranstaltungen haben mich von der Richtigkeit unseres Antrags überzeugt.
Insbesondere im Rahmen der aktuellen Debatte zur Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe muss die Frage des Kinder- und Jugendschutzes in Verbindung mit dem Zusammenwirken auch der Akteure im Sozialraum der Qualifizierung der Fachkräfte in der Jugendhilfe, in der Schule, im Gesundheitswesen und der Polizei neu bewertet und weiter beraten werden.
Es ist notwendig, auch auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen zu reagieren. Es ist noch nicht lange her, dass die Veränderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zum 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist. Dort ist der Kinder- und Jugendschutz auf Bundesebene gestärkt worden. Auch wir werden uns mit den Konsequenzen dieser Gesetzesänderung hier in Berlin befassen müssen. Deshalb sind wir sehr froh, dass im Ausschuss diesem Antrag zugestimmt wurde.
Nun komme ich zum zweiten Antrag. Die Grünen haben sich in ihrem Antrag „Mädchennotdienst muss bleiben“ einem ganz aktuellen Thema unserer Stadt zugewandt. Die Linkspartei.PDS unterstützt alle Bemühungen um den Erhalt eines geschlechtsspezifischen Angebots im Rahmen des Systems der Krisen- und Notdienste für Kinder- und Jugendliche. Wie ist die Situation in der Stadt? – Die Not- und Krisendienste sind auf die Bezirke abgeschichtet worden. Seit 2001 gibt es zwei zentrale Anlaufstellen sowie zusätzlich zwei mädchenspezifische Anlaufstellen, die von zwei freien Trägern betrieben werden.
Seit einiger Zeit werden vereinbarungsgemäß die Not- und Krisendienste evaluiert. Das ist gut so. Wichtige Kriterien bei dieser Prüfung sind die Qualität der Leistungserbringung, die Inanspruchnahme und die Wirtschaftlichkeit. Uns liegen verschiedene inhaltliche Berichte zum Stand der Prüfung vor, beispielsweise der Bericht der LAG nach 78 sowie Jahresberichte der Notdienste.
Die Debatte im Landesjugendhilfeausschuss bestätigte, dass die Steuerungsgruppe, die diese Evaluation bis Jahresende durchführt, darauf hingewirkt hat, dass die Krisennotdienste an veränderte Rahmenbedingungen an
zupassen und weiterzuentwickeln sind. Danach ist auch weiterhin ein erkennbares medienspezifisches Angebot vorzusehen. Unser Änderungsantrag zum Antrag der Grünen erwartet von der zuständigen Senatsverwaltung, dass im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den Bezirken und den freien Trägern genau darauf hingewirkt wird, dass auch zukünftig in Berlin ein mädchenspezifisches Angebot vorhanden ist. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen.
Der dritte Antrag zu dieser Thematik ist der Antrag von der CDU. Ich möchte dazu heute nichts weiter sagen. Wir haben uns dazu im Fachausschuss gründlich ausgetauscht und begründet, warum wir diesen Antrag abgelehnt haben. An dieser Stelle sei jedoch nur so viel gesagt, dass die Hilfe für in Not geratene Kinder und Jugendliche eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist. Dieser Verpflichtung kommt das Land Berlin jederzeit nach!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Neue Wege im Umgang mit Jugendkriminalität, Modellversuch Schülergerichte“ – ich möchte mich zu diesem Antrag der FDP ganz bewusst aus jugendpolitischer Sicht äußern.
Zunächst finde ich es sehr interessant, dass uns heute – nach vielen Debatten über Maßnahmen der Verschärfung des Jugendstrafrechts – ein Antrag von der FDPFraktion vorliegt, der in eine etwas andere Richtung geht. Das begrüßen wir sehr deutlich. Für die in mehreren Kommunen bereits praktizierte Idee, Schülerinnen und Schüler in die Verfahren gegen straffällig gewordene Mitschüler und Mitschülerinnen einzusetzen, ist meine Fraktion der Linkspartei.PDS grundsätzlich offen. Dies muss allerdings mit den gesetzlichen Regeln und den gerichtlichen Verfahrensvorschriften kompatibel sein. In jedem Fall ist zu prüfen, worin der Sinn solcher Schülergerichte liegt und wo und wann sie einzusetzen sind. Aus unserer Sicht könnte sich die Einbeziehung von Gleichaltrigen auf Täter oder Täterin dahin gehend positiv auswirken, dass er oder sie ein Urteil von Mitschülerinnen und Mitschülern eher annimmt als ein von Erwachsenen gesprochenes. Gerade bei geringfügig eingestuften Straftaten, bei denen junge Menschen den Unrechtsgehalt ihres Verhaltens nicht immer ohne weiteres einsehen, kann das Urteil Gleichaltriger im positiven Sinne wirken und die Rückfallquote nachhaltig senken.
Es muss klar sein, dass bestimmte Stufen des Verfahrens und eine bestimmte Schwere von Straftaten für ein solches Schülergericht ausscheiden. Sinnvoll scheint ihr Einsatz in den Fällen, die auch für eine Diversion in Frage kommen. Wir haben in Berlin gute Erfahrungen mit den Diversionsmittlern gemacht, die in enger Kooperation mit den Polizeiabschnitten wirken. Im letzten Jahr wurden außergerichtlich etwa 750 Fälle bearbeitet. Es waren etwa 470 Schüler und Schülerinnen dabei. In die Diversion junge Menschen einzubeziehen wäre eine Möglichkeit, die zu prüfen ist und bei der im Rahmen eines Modellversuchs aus unserer Sicht Erfahrungen gesammelt werden könnten. In jedem Fall werden wir bei der Entscheidung für einen solchen Modellversuch genau hinsehen, welche Erfahrungen dabei andere Länder und Kommunen gemacht haben, die bereits Schülergerichte etabliert haben.
Ganz besonders werden wir uns auch die Auswertung des Berichts der Universität München ansehen. Für uns ist das besonders wichtig. Die Universität München hat diesen Prozess wissenschaftlich begleitet. Es muss dabei auch beachtet werden, dass solche Modelle selten 1:1 übertragbar sind, schon weil die regionalen Bedingungen und Besonderheiten etwas anders sind. Wir sind also offen für einen solchen Modellversuch. Natürlich liegt der Teufel im Detail. Deshalb müssen wir uns noch einmal
auf die Rahmenbedingungen konzentrieren. So muss die Staatsanwaltschaft jeder Zeit Herr des Verfahrens bleiben.
Wir werden diesen Antrag auch in unserem Ausschuss und in anderen Ausschüssen diskutieren. Dann werden wir damit ein Stück weiter kommen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag sah, Herr Steuer, war ich enttäuscht, denn viel habe ich in diesem Antrag nicht gefunden.
Gerade bei dem Thema „Hilfen zur Erziehung“ habe ich mehr erwartet als eine Pressemeldung – mehr ist dieser Antrag nicht wert.
Was in dem Antrag steht, lässt ahnen, womit Sie auch im Wahlkampf punkten wollen. Das haben Sie hier auch vorgeführt. Ich meine, dieses Thema ist kein Wahlkampfthema.
Es ist dafür auch nicht geeignet. Man muss etwas mehr über dieses Thema wissen, wenn man sich darüber unterhalten will. Ich will ein paar Zahlen ansprechen und Positionen, die hier vertreten wurden.
Eine Position war, dass Berlin in der Rang- und Reihenfolge aller Bundesländer bei den Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung an der Spitze stand. Es ist wahr, dass wir im Jahr 2002 in den Ausgaben mit ca. 450 Millionen € angefangen haben. Das heißt, wir haben für Hilfen zur Erziehung weitaus mehr ausgegeben, als in den präventiven Bereich der Jugendarbeit geflossen ist. Dies hat uns beschäftigt. Nicht umsonst haben wir immer von einem Paradigmenwechsel gesprochen.
Zweitens: Wir haben von 2002 bis 2005 ca. 120 Millionen € eingespart. Was der Senator hierzu gesagt hat, hat er mit vollem Recht auch sagen müssen, denn kein Bundesland hat bis jetzt einen solchen Prozess in dieser Größenordnung gesteuert. Ich erinnere nur daran, dass es im Land Berlin schon einmal eine Reform der Hilfen zur Erziehung gab, bei der auch die CDU mitgewirkt hatte. Leider war diese Reform überhaupt nicht erfolgreich. Deswegen musste sich eine neue anschließen. Das jetzige Ergebnis war nur dank eines Umsteuerungsprozesses möglich, der von der Senatsjugendverwaltung, den Bezirken und den freien Trägern – aus finanz- und fachpolitischer Sicht – gemeinsam gestaltet wurde. Der Prozess war sehr kompliziert. Er war erfolgreich. Gestaltet wurde er nicht nur von der rot-roten Koalition, sondern parteiübergreifend. Dies sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Jetzt, im Jahr 2005, sagen wir: Wir haben ein Problem. Für die Jahre 2006 und 2007 muss tatsächlich eine Veränderung in der Kürzung erwirkt werden. Wir haben nämlich andere Bedingungen. Die Einsparung hält meine Fraktion für problematisch und hat gesagt, dass das Thema auf den Prüfstand muss. Es ist zu verzeichnen – die Bezirke machen darauf aufmerksam –, dass verstärkt familienersetzende Maßnahmen im Rahmen des Kinderschutzauftrages an Bedeutung gewinnen. Vielleicht haben wir morgen auf der großen Veranstaltung zum Kinderschutz in diesem Haus Gelegenheit, uns weiter ausführlich damit zu beschäftigen.
Wir haben aber auch andere Entwicklungen. Ich nenne nur das Stichwort „Hartz IV“. Berlin ist jetzt gefordert, den im Bereich der Hilfen zur Erziehung eingeschlagenen
Kurs auf den Prüfstand zu stellen. Im Zusammenhang mit der Novellierung des KJHG haben sich andere Rahmenbedingungen ergeben. Darauf müssen wir reagieren. Im Fachausschuss haben wir über dieses Thema beraten und dem Hauptausschuss unsere Meinung mitgeteilt. Da waren wir parteiübergreifend noch nahezu auf einer Wellenlänge.
Meine Fraktion hat einen Beschluss gefasst, mit dem sie eine erneute Überprüfung der Sachlage und gegebenenfalls Nachbesserung einfordert. Ich gehe davon aus, dass Herr Sarrazin dies zur Kenntnis nimmt. Wir werden uns im Fachausschuss auch mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, weiter befassen. Ich möchte, dass wir diesen Prozess parteiübergreifend weiterführen.
Sie gestatten mir bitte noch eine andere Bemerkung: Es wird immer davon gesprochen, dass 1 500 Kinder keine Hilfen mehr erhielten oder 7 000 Kinder jetzt keine Hilfen erhalten hätten. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen. Selbstverständlich gibt es einen Rechtsanspruch, aber der Rechtsanspruch bezieht sich weder auf die Art und Weise der Hilfe noch auf den Umfang. Diese sind gründlich über ein Hilfeplanverfahren in der Hilfekonferenz festzulegen. Bis jetzt ist bei mir nicht ein einziger Jugendlicher gewesen oder haben dessen Eltern vorgesprochen und gesagt, sie hätten keine Hilfemaßnahme bekommen. Ich bitte Sie, auch bei diesem Thema bei der Sache zu bleiben. Wenn es so sein sollte, müssen wir darüber reden, und meine Partei will, dass weder beim Umfang noch bei der Art und Weise der Hilfe Einschnitte vorgenommen werden. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben den Antrag zu „Sprachförderkurse auch Kitakindern anbieten und hier ausgebildete Grundschullehrer in Berlin halten“ im Fachausschuss gründlich beraten und abgelehnt. Warum? – Weil der Antrag an den Realitäten vorbeigeht. Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, gehen von der Prämisse aus, dass eine spezielle Sprachförderung in der Kita bisher nicht stattfindet. Das hat die Kollegin Harant eigentlich schon widerlegt.
Nein! – Deshalb sollen zusätzliche Kräfte für die Sprachförderung in den Kitas eingestellt werden. Das sollen nach den Vorstellungen der Antragsteller 250 arbeitlose Grundschullehrerinnen sein, die zu einem Erzieherinnengehalt und mit einer Einstellungszusage für den öffentlichen Dienst in der Schule in den Kitas wirken sollen. Ich glaube, meine Damen und Herren von den Grünen, an Ihnen ist eine ganze Reihe wichtiger Entscheidungen und Entwicklungen in unserem Land vorbeigegangen. Sprachförderung ist längst eine wesentliche Aufgabe der Kitas. Mit dem neuen Schulgesetz und der Einführung des Bildungsprogramms in den Kindertagesstätten wurde die Sprachförderung sogar zu einer zentralen Aufgabe dieser Bildungseinrichtungen.
In diesem Sinn hat der Senat in den letzten Jahren und Monaten eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Sicherlich stimmen Sie mir zu, Dr. Augstin, dass sich das nicht von heute auf morgen konkret niederschlägt. Aber Sie haben hoffentlich nicht vergessen, welche Maßnahmen das waren. Ich will einige benennen. Dazu zählen die Sprachstandsmessungen, verbindliche Sprachförderkurse vor dem Schuleintritt, die Sprachlerntagebücher, die Mütterkurse, Fortbildungsmaßnahmen für Erzieherinnen, eine völlig neue Erzieherinnenausbildung auf Fachhochschulniveau, die Vorstellung und Diskussion verschiedener Sprachförderkonzepte auf Fachtagungen, in Fachgesprächen auf allen möglichen Ebenen, die Einführung einer flexiblen Schulanfangsphase, wo auch das eine Rolle spielt, aber nicht letztlich das Integrationskonzept, das wir vor wenigen Wochen hier vorgestellt haben.
Ohne Frage, bei allem Fortschritt kann man natürlich immer noch mehr machen. Da stimme ich Ihnen zu. Doch die Finanzen geben einen Rahmen vor und setzen Grenzen. Aber vernünftig ist, das Begonnene zunächst solide einzuführen und auf seine Wirksamkeit hin zu prüfen. Neue und machbare Vorschläge zur Verbesserung sind dann immer willkommen.
Ein solcher Vorschlag liegt aber nach unserer Prüfung mit diesem Antrag leider nicht vor.
Ich möchte noch einmal feststellen: Die Sprachförderung gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Erzieherinnen. Dafür werden sie ausgebildet und qualifiziert.
Zweitens halten wir es für tarifpolitisch in höchstem Maße bedenklich, Billiglehrer zu beschäftigen.
[Frau Senftleben (FDP): Ach, ja! Drittens sind Sie von den Grünen uns wieder einmal eine Erklärung schuldig, aus welchen Töpfen Sie diese zusätz- lichen Grundschullehrerinnen dann im Schuldienst finan- zieren wollen. Nun fragen wir uns, warum Sie diese Be- schlussempfehlung heute noch mal zur Diskussion stellen. Ist es etwa die Tatsache, dass arbeitslose Akademikerin- nen als Ein-Euro-Jobber in Berliner Bezirken bei der Sprachförderung eingesetzt werden bzw. zum Einsatz kommen sollen? – Ich kann Ihnen versichern, dass meine Fraktion diese Entscheidung für höchst bedenklich hält. [Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS]
Andererseits hat die Linkspartei.PDS diese unbezahlten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nicht erfunden. Da waren bekanntlich Ihre grünen Kollegen auf Bundesebene eifrig dabei. Auch wenn Sie noch so sehr nach Transparenz und Positivlisten und was weiß ich noch rufen, der Kern des Übels in den von Ihnen mitverantworteten Hartz-IV-Gesetzen ist nun mal unbestritten. Aus dieser Verantwortung kann man Sie auch nicht heraushalten. Deswegen haben wir den Antrag von Ihnen abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun spreche ich besonders die Damen und Herren von der CDU an: Eigentlich brauchen wir über den Antrag heute wirklich kein Wort mehr zu verlieren, denn der Antrag – das haben meine Vorredner deutlich gemacht – ist von 2003.
Wenn ich ihn richtig in Erinnerung habe, Herr Steuer, geht es darum, dass Sie fordern, umgehend ein Konzept mit entsprechenden Kriterien zu erarbeiten. Aber das ist nicht der Punkt.
Es dürfte doch auch an Ihnen nicht vorbeigegangen sein, dass wir inzwischen eine Vielzahl von Fach- und Finanzkonzepten haben, die in den Bezirken, zwischen den Bezirken und mit der zuständigen Fachverwaltung sowie unter Einbeziehung auch der Liga – der freien Träger also – erarbeitet wurden, um den fach- und finanzpolitisch notwendigen Prozess zur Umsteuerung der Hilfen zur Erziehung zu ermöglichen.
Ich gebe Ihnen aber Recht: Wir haben ein ganz aktuelles Problem. Diesem aktuellen Problem müssen wir uns stellen. Nachdem seit 2002 über 90 Millionen € eingespart wurden und in diesem Jahr eine weitere Einsparung von circa 37 Millionen € vorgesehen ist, soll das Ausgabenniveau 2006 auf 305 Millionen € und 2007 auf 290 Millionen € weiter abgesenkt werden. Das ist aus Sicht meiner Fraktion sehr problematisch, und zwar deshalb, weil tatsächlich die Gefahr besteht, dass notwendige Hilfen in Zukunft gar nicht mehr
oder nicht mehr in der erforderlichen Art und/oder in dem erforderlichen Umfang gewährt werden können.
Angesichts der zunehmend schwierigen sozialen Lage vieler Familien in der Stadt ist das sehr bedenklich. Deshalb haben wir gesagt, dass es notwendig ist, noch einmal auf der Grundlage der jetzigen Vorgaben zu schauen, dass keine neuen Haushaltsrisiken in den Bezirken entstehen, vor allem bei den Altschulden, die in einigen Bezirken seit Jahren bestehen. Deshalb ist auch die 50-prozentige Abfederung nicht wirklich hilfreich.
Wir gehen davon aus, dass genau dieses Thema noch einmal auf den Prüfstand gestellt wird und vor allem für das Jahr 2006 und das Jahr 2007 überprüft wird, ob diese Zahlen realistisch sind. Das hat aber mit dem Antrag nichts zu tun. Denn Ihr Antrag geht in eine etwas andere Richtung, und deswegen haben wir den Antrag im Fachausschuss auch abgelehnt. Das werden wir auch heute tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben eigentlich schon die Position der PDS preisgegeben.
Ich hätte mir das vielleicht schenken können, aber Sie sollten dennoch zuhören, was wir zu sagen haben.
Der vorliegende Antrag der Fraktion der Grünen beinhaltet, künftig das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei zu gestalten. Ich will mich heute in der Befassung mit Ihrem Antrag auf zwei Schwerpunkte konzentrieren.
Erstens will ich mich noch einmal inhaltlich zu dem Vorschlag äußern, das Vorschuljahr für die Berliner Kinder kostenfrei oder – besser gesagt – entgeltfrei zu gestalten.
Zweitens müssen wir über die notwendigen Bedingungen zur Realisierung sprechen.
Meine Partei unterstützt jeden Schritt zur Beitragsfreiheit vorschulischer Förderung, denn für uns beginnt Chancengleichheit aller Kinder damit, dass sie unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern an der vorschulischen Bildung teilnehmen können.
In vielen anderen europäischen Ländern ist das schon längst umgesetzt. In Deutschland – auch unter der gegenwärtigen rot-grünen Regierung – tut man sich sehr schwer damit. Erst unter dem Eindruck von PISA begann sich das öffentliche Bewusstsein zu ändern. Langsam reift die Erkenntnis, dass der vorschulischen Förderung aller Kinder ein völlig neuer Stellenwert einzuräumen ist. Dieser höhere Stellenwert ergibt sich für die Linkspartei.PDS vor allem aus zwei bildungspolitischen Gründen:
Erstens: Neue wissenschaftliche Erkenntnisse machen deutlich, dass das kindliche Hirn in keinem anderen Alter so aufnahmefähig ist wie in der frühen Kindheit. Berliner Kinder werden nach dem neuen Schulgesetz schon mit fünfeinhalb Jahren eingeschult. Mit dem neuen Bildungsprogramm und der Sprachförderung bietet Berlin für die Kinder gute Voraussetzungen für die Vorbereitung auf die Schule. Diese Voraussetzungen sollen allen Kindern zugute kommen.
Zweitens: Die Bedingungen des Aufwachsens von Kindern haben sich unter unseren heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen grundlegend geändert. Viele Kinder werden heute unter anderen Familienverhältnissen – als Einzelkinder in Einelternfamilien, als Kinder in Migrantenfamilien und leider auch zunehmend unter Armutsverhältnissen – groß. Zurzeit sind mehr als 47 000 Kinder unter sieben Jahren in Berlin arm. Diese Verhältnisse prägen ihre Entwicklung. Meine Partei will, dass auch diese Kinder die gleichen Chancen zur Vorbereitung auf die Schule erhalten.
Wir sind immer davon ausgegangen, dass der Kindergarten eine Bildungseinrichtung ist, der in seiner Bedeutung der Schule nicht nachsteht. Die Forderung nach einem Zugang zur vorschulischen Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ist daher für meine Partei nur folgerichtig und konsequent, übrigens auch in unserem Wahlprogramm nachlesbar. Wir freuen uns selbstverständlich, wenn auch in anderen Parteien diese Erkenntnis wächst.
Nun zur Frage der Machbarkeit des Antrags: In Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, den Sie gewissermaßen wenige Stunden vor der Bundestagswahl ins Plenum eingebracht haben, sagen Sie allerdings kein Wort zur Finanzierung. Nicht einmal eine Finanzierungsidee deuten Sie an.
Und nun kommen die Probleme. Sie erinnern sich hoffentlich noch an Ihre eigene Klage zur Verfassungskonformität des Berliner Haushalts, in der festgestellt worden ist, dass ein zu hoher Anteil der konsumtiven Ausgaben vorliegt.
Außerdem klagt Berlin wegen seiner Haushaltsnotlage gegenwärtig vor dem Bundesverfassungsgericht. Das
macht die Sache nicht einfacher. Ich will nicht hoffen, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag nur um Wahlkampf auf Kosten der Kinder handelt.
Für meine Partei – Sie brauchen gar nicht zu schreien – ist das Anliegen sehr wichtig.
Wir sehen hier einen dringenden Handlungsbedarf, doch es fehlten uns bisher die politischen Mehrheiten. Wenn sie jetzt gegeben sind, ist das ja hervorragend.
Und wir haben heute aus der Presse erfahren, dass diese Mehrheiten auch da sind, auch wenn Herr Müller uns noch nicht gesagt hat – Herr Nolte hat es angedeutet –, wie er dieses entgeltfreie Kitajahr finanzieren wird. Schade, unser Finanzsenator, ist nicht da! Ich wollte ihm die Frage stellen. Er hat bestimmt schon eine Idee dafür.
Ich kann Ihnen sagen, wir sind dabei. – Vielen Dank!
[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berlin ist und Berlin bleibt in der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten bundesweit vorbildlich.
Da können Sie es so schlechtreden, wie Sie wollen. Diese Aussage bleibt bestehen. Wir haben einen hohen Versorgungsgrad. Ich möchte Ihnen einmal zwei Zahlen nennen: Bei den Kindern im Krippenalter sind im Vergleich zum Vorjahr etwa 700 Plätze hinzugekommen. Bei den Kindern im Grundschulalter sind es sogar etwa 2 800 Plätze.
Mit Beginn der Legislaturperiode hat die PDS unter den Bedingungen der Haushaltsnotlage Prioritäten gesetzt und längst überfällige, umfangreiche Reformen in der Kitalandschaft mit dem Koalitionspartner auf den Weg gebracht. Dabei geht es uns um die Beseitigung teilungsbedingter Unterschiede in der Stadt, um die Aufhebung regionaler Unterversorgung, um die Vereinheitlichung von Strukturen, um eindeutige Verantwortlichkeiten, um mehr Transparenz, um ein wirkliches Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und um einen sinnvollen Mitteleinsatz. Aber zuerst und vor allem geht es uns um die Kinder, um ihre Chancen, besser im Leben zu bestehen.
Es ist erwiesen, dass eine gute Versorgung mit Kitaplätzen zuerst den Kindern selbst zu Gute kommt. Natürlich handelt es sich dabei auch um einen erheblichen Vorteil für den Wirtschaftsstandort Berlin. Was sind unsere Reformprojekte? – Ich möchte sechs Schwerpunkte benennen.
1. Wir haben die Zuständigkeit für die vorschulische Förderung eindeutig den Kitas übertragen und mit dem Bildungsprogramm eine gute pädagogische Arbeitsgrundlage geschaffen.
2. Unterrichtliche Bildung und außerunterrichtliche Förderung müssen bei den Kindern in einem einheitlichen pädagogischen Prozess gedacht und umgesetzt werden. Deshalb war und ist es konsequent, die Verantwortung für die Horte an die Schulen zu verlagern. Das schließt ein, dass die Horte auch von den freien Trägern betrieben werden können. Ich bin sicher, dass fehlende Erfahrungen in der Kooperation zwischen Schulen und freien Trägern auch sehr schnell wett gemacht werden.
3. Der Übergang von der Kita in die Grundschule wird neu geregelt. Der Schuleintritt wird vorgezogen, und eine flexible Schulanfangsphase ist eingerichtet. Eine Sprachprüfung ist obligatorisch wie auch die Sprachförderung für Kinder mit besonderen Förderbedarf vor Eintritt in die Schule.
4. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Träger und Angebotsvielfalt sind Grundpositionen von PDSJugendpolitik. Deshalb haben wir beschlossen, zwei Drittel aller öffentlichen Plätze an freie Träger zu übertragen und ein Drittel der Plätze in öffentlicher Hand zu behalten. Dabei sind wir auf einem guten Weg. Ich habe mir
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2. Zugang und Betreuungsumfang bleiben vorbildlich für Berliner Kinder. Bereits Zweijährige können in unserer Stadt in die Kita gehen. Es wird auch keine jährlichen Bedarfsprüfungen geben, auch wenn die Opposition hier schon wieder das Gegenteil verbreitet. – 3. Die PDS tritt dafür ein, alle Bedarfsprüfungen abzuschaffen. Doch bevor es so weit ist, haben Eltern und Jugendämter die Möglichkeit, auch aus sozialen, familiären und pädagogischen Gründen einen Platz zu beanspruchen.
Das gibt die Möglichkeit, vor allem aus der Sicht des Kindes zu entscheiden. – 4. Das gilt ausdrücklich auch für arbeitssuchende Eltern.
Auch deren Kinder haben ein Recht auf Förderung, Bildung und soziale Integration. – Machen wir uns nichts vor: Die soziale Situation vieler Familien mit Kindern hat sich in Berlin weiter verschärft. Hier haben wir eine große Verantwortung, und dem wollen wir entgegenwirken.
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5. Gesundheitsuntersuchungen in den Kitas werden nach dem neuen Kitagesetz in Berlin nicht mehr der Beliebigkeit überlassen. Jedes Kind zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahren wird untersucht, und das in der ganzen Stadt. Das ist uns besonders wichtig,
die aktuellen Ergebnisse der Übertragungsprozesse noch einmal angesehen. Das lohnt sich schon. Von Beginn der 90er Jahre an bis zum 1. Januar 2000 wurden 66 Kitas mit 6 649 Plätzen übertragen. Unter Rot-Rot wurden allein seit dem 1. Januar 2004 14 216 Plätze übertragen, und für weitere 12 400 Plätze gibt es konkrete Planungen.
Herr Steuer! Ihre Aufforderung an die Koalition, die Sie nachweislich mehrfach geäußert haben, mehr Einrichtungen an freie Träger zu übertragen, entbehrt jeglicher Grundlage und kann inzwischen nur beschmunzelt werden.
5. Wer es ernst mit dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und Kinder meint, für den ist die Existenz eines kommunalen Angebots an Kitaplätzen unverzichtbar. Die kommunalen Kitas werden aus den bezirklichen Verwaltungen herausgelöst und als kommunale Eigenbetriebe arbeiten. Das ist die unerlässliche Voraussetzung, um endlich mit ungleichen Finanzierungsstrukturen aufzuräumen und die notwendige Kostentransparenz zu schaffen. So werden für alle Kinder, die in Berlin eine Einrichtung besuchen, egal, ob bei einem freien oder einem kommunalen Träger, gleiche finanzielle Bedingungen existieren. Die Eltern werden mit ihrem Kitagutschein mehr Rechte als vorher haben.
6. Rot-Rot hat die Erzieherinnenausbildung reformiert bis hin zur Einrichtung eines Erzieherinnenstudiengangs an der Alice-Salomon- Fachhochschule. Berlin hat auch hier bundesweit eine Vorbildfunktion. Ich meine, das kann sich sehen lassen.
Alle Reformschritte, die wir eingeleitet haben, sind rechtlich im Kitareformgesetz festgeschrieben. Dieses Gesetzpaket liegt uns heute in der Drucksache 15/3924 mit vielen Änderungsanträgen zur Beschlussfassung vor. Aus der Sicht der PDS ist es ein gutes Gesetz. Und so, wie ich es aus der Presse entnehmen konnte, wird diese Meinung von vielen geteilt.
Die PDS-Fraktion hat ganz bewusst die inhaltliche Beratung mit vielen sachverständigen Menschen, Organisationen und Gremien gesucht. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten bedanken, die uns mit ihren Hinweisen, Stellungnahmen und mit ihrer Kritik geholfen haben, auch bei den Elternvertretungen, den Gewerkschaften, der Liga, den Bezirksvertretern, den Verwaltungen und den vielen Eltern, die auch uns zahlreich geschrieben haben.
Ein Bestandteil des Gesetzespakets ist das neue Berliner Kitagesetz. Was beinhaltet dieses neue Gesetz, an dem wir buchstäblich bis zur letzten Minute gearbeitet haben? – 1. Der Bildungsanspruch wird fest verankert. Eine Qualitätsvereinbarung wird dafür sorgen, dass das
Bildungsprogramm in allen Berliner Kitas Grundlage der pädagogischen Arbeit wird.
auch angesichts des alarmierenden Gesundheitszustands vieler Kinder.
Ein weiterer Punkt ist, dass in diesem Gesetz die Standards der Jugendhilfe für den Standard im Hort an der Grundschule festgeschrieben sind. Das Gesetzespaket schafft die gesetzlichen Grundlagen für die Gründung der kommunalen Eigenbetriebe in der Stadt. Und ich habe zur Kenntnis genommen, meine Damen und Herren von der CDU, dass Sie diese Eigenbetriebe nicht wollen. Das zeigt auch Ihr erneuter Änderungsantrag.
Das umfangreiche Reformpaket, das PDS und SPD auf den Weg gebracht haben, wird von vielen Eltern, Trägern und Pädagogen unterstützt. Da sind die Betroffenen weiter als die Opposition in diesem Hause. Trotzdem verkennen wir nicht, dass die Umsetzung der Reform Probleme mit sich bringt. Das ist normal bei diesem Umfang und dem raschen Tempo der Reformen. Gerade deshalb sind wir gefordert, Probleme gründlich zu analysieren und nach Lösungen zu suchen. Bringen Sie sich ein, meine Damen und Herren von der Opposition,
Weil der Bundestagswahlkampf, Herr Liebich, aber irgendwann vorbei sein wird, haben Sie sich eine Hintertür für die Verschärfung offen gehalten: Fast alle strittigen Punkte, die ich angemerkt habe, sollen nun über Rechts
verordnungen geregelt werden – vermutlich, wenn der Bundestagswahlkampf vorbei ist. Es gibt also überhaupt keinen Grund, liebe Frau Barth und liebe Frau Müller, sich heute für die Verbesserungen zu feiern.
Sie haben bloß den Status quo erhalten, den wir ohnehin schon hatten, und tarnen dies als Verbesserung, und Sie haben sich die Hintertür zur Verschärfung offen gehalten. So, wie wir Rot-Rot kennen, kommen die Verschlechterungen, wenn auch später und scheibchenweise, in der Hoffnung, dass es keinem so richtig auffällt. Das ist doppelt unehrlich und überhaupt kein Grund zur Freude.