Dieter Dombrowski

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Last Statements

Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass der hier in Rede stehende Gefangene, der wohl auch seinen Schwiegervater mit dem Auto vorsätzlich totgefahren haben soll, dem wiederholten ärztlichen Rat nicht gefolgt ist, sich wegen seiner Herzkrankheit einer Operation zu unterziehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Wassergesetzes ist notwendig geworden, um - wenn auch verspätet - Forderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Landesregelungen umzusetzen, aber auch, um einige Regelungen den gemachten Erfahrungen und Erfordernissen anzupassen.
Die Intention des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, vorrangig und zügig Gleichklang mit EU-Vorgaben herzustellen. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie stellt die Aufgabe, bis 2009 Bewirtschaftungspläne für die Brandenburger Gewässer, die Seen und die Flüsse, zu erstellen. Vorausgehen muss eine Dokumentation der Gewässer und ihrer Beschaffenheit.
Dieser Prozess, der zur Erstellung von Bewirtschaftungsplänen erforderlich ist, die anschließend natürlich umgesetzt werden müssen, kostet Geld. Der Minister hat bereits erklärt, dass die Bewirtschaftungspläne bis 2015 umgesetzt werden müssen. Um ein paar Zahlen zu nennen - Herr Kollege Dellmann hat es kurz angeschnitten -: Die Mindestkosten für die Umsetzung liegen allein für die Fließgewässer bei 667 Millionen Euro. Die für Brandenburg kalkulierten Höchstkosten sind 1,785 Milliarden Euro; dies bezieht sich nur auf die Fließgewässer. Von daher reden wir hier über größere Beträge, die bis 2015 anfallen werden.
Meine Damen und Herren, die Summen, die wir im Moment noch auf dem Papier bewegen, sind gewaltig. Deshalb ist es auch von allergrößter Bedeutung, das Konnexitätsprinzip strikt zu beachten, sich auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und sich nicht am maximal Machbaren zu orientieren. Diese Diskussion kennen wir aus anderen Bereichen, aber hier wird es auch teuer. Außerdem müssen wir bedenken, dass die Kommunen hierbei zum Teil mit im Boot sind.
Für die weiteren Beratungen ist für uns Richtschnur, dass wir unsere kostbaren Wasser- und Trinkwasservorräte schützen, erhalten und sparsam einsetzen wollen. Ohne Wasser gibt es kein Leben und mit weniger Wasser wird es erst einmal beschwerlicher.
Die Nutzung des Wassers ist in Brandenburg aber auch ein Wirtschaftsfaktor. Wir wissen, dass zum Beispiel die Firma Spreequell ihren Sitz von Berlin nach Brandenburg verlegt hat, weil das Wassernutzungsentgelt hier in Brandenburg
deutlich niedriger ist. Wir wissen, dass Unternehmen mit wasserintensiven Produktionsmethoden vor Ansiedlungsentscheidungen auch das Wassernutzungsentgelt als betriebswirtschaftlichen Faktor hinterfragen. Wir wissen, dass wir insbesondere in ehemals DDR-typischen Industriegebieten mit zentralen Ver- und Entsorgern auf dem Gelände Schwierigkeiten haben, die derzeit geltenden Minderungs- und Erlassmöglichkeiten für das Wassernutzungsentgelt in bestimmten Fällen anzuwenden. Deshalb werden wir als CDUFraktion im weiteren Verfahren auch dafür werben, ökologisch und betriebswirtschaftlich sinnvolle Klarstellungen für die rechtssichere Anwendung zur Entlastung unserer Unternehmen im Wettbewerb zu ermöglichen.
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der materiellen Folgen für den Landeshaushalt und für die Kommunen ist für die CDU-Fraktion die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips unverzichtbar. Wir sind der Meinung, dass die Gewässerbewirtschaftung durch die Wasser- und Bodenverbände vor diesem Hintergrund wirtschaftlich noch effektiver und wirkungsvoller gestaltet werden sollte.
Ich halte es für unumgänglich, den Wasser- und Bodenverbänden mehr Verantwortung im Verwaltungsverfahren bei der Umlegung der Beiträge zu übertragen. Ich halte es vor dem Hintergrund der enormen Kosten, die alle Beteiligten bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie haben werden, für erforderlich, dafür zu sorgen und sicherzustellen, dass die Grundeigentümer ein verstärktes und wirkungsvolles Mitsprache- und Mitwirkungsrecht in den Wasser- und Bodenverbänden erhalten.
Ich möchte abschließend ausdrücklich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass es die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium nicht geschafft hat, den von der EU gesetzten Termin, der am 22. Dezember vergangenen Jahres abgelaufen ist, einzuhalten. Wir stehen nunmehr wieder einmal unter Zeitdruck, um Schaden vom Land abzuwenden, zu beraten und zu entscheiden, wenn auch nur über eine so genannte kleine Novelle. Dies wäre meines Erachtens nicht nötig gewesen. Das heißt, um es klar zu sagen: Wenn der Landtag in dieser Wahlperiode das Wassergesetz novelliert, dann wird der nächste Landtag mit dem Novellieren gleich weitermachen, und wir haben das Wassergesetz erst vor einigen Monaten im Rahmen des kommunalen Entlastungsgesetzes schon einmal novelliert. Jetzt novellieren wir wieder und im Oktober, November, Dezember werden wir mit der nächsten Novellierung des Wassergesetzes beginnen. Wir sind ständig am Novellieren.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie auf jeden Fall bitten, der Überweisung des Gesetzentwurfs zuzustimmen, damit wir daraus dann das Beste für die Wasserwirtschaft im Land Brandenburg machen können. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es eigentlich ziemlich kurz machen. Frau Kollegin Tack, ja, es gibt Bedarf, an den Planungsgrundlagen Korrekturen vorzunehmen - das ist richtig -, und zwar aus den verschiedensten Gründen, nicht nur aus demographischen Gründen; die verändern wir auch nicht durch einen Plan. Das erreichen wir, indem wir Rahmenbedingungen schaffen, damit die Infrastrukturerweiterung, der Ausbau der Infrastruktur nicht unterbrochen wird, und durch viele Dinge mehr.
Aber, Frau Tack, wir werden Ihrem Antrag heute trotzdem nicht zustimmen. Sie haben die Begründung dafür schon geliefert. Sie haben ja von der Veranstaltung in Cottbus „10 Jahre Regionalplanung“ berichtet. Ich bin auch dort gewesen und Minister Birthler hat auf dieser Veranstaltung den Festvortrag gehalten und dort kundgetan, dass die Landesregierung bereits dabei ist, die Vorarbeiten für die Überarbeitung des LEP I Zentralörtliche Gliederung zu leisten. Von daher laufen die Dinge also schon.
Sosehr Sie inhaltlich Recht haben - darin will ich Ihnen überhaupt nicht wiedersprechen -, so unüblich ist es eigentlich, die Landesregierung zu etwas aufzufordern, was sie bereits tut. Das macht von daher an dieser Stelle keinen Sinn. Das tut aber den Inhalten, die Sie hier dargestellt haben, überhaupt keinen Abbruch.
Aber von daher werden wir Ihrem Antrag eben doch nicht zustimmen können, wenngleich in der Sache der Bedarf da ist.
Aber - wie gesagt - Sie sind ebenfalls bei dieser Veranstaltung in Cottbus gewesen, auf der gesagt wurde, dass das bereits in Arbeit ist. Und das ist gut so. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das heute zur Beratung und Verabschiedung vorliegende novellierte Naturschutzgesetz ist kein Meilenstein, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es vereinfacht Verfahren, regelt Zuständigkeiten klarer und setzt in Teilen auf mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt der Natur.
Dennoch sei klargestellt, dass dieser Gesetzentwurf in seinen Einschränkungen und Verboten in wichtigen Bereichen über Vorgaben des Bundes und der EU hinausgeht. Das hätten wir uns in Teilen auch anders vorstellen können, weil wir glauben, dass die Vorgaben eines grünen Bundesumweltministers schon recht hoch sind. Wenn wir noch darüber hinausgehen, ist das eine sehr beachtliche Angelegenheit.
Ich möchte einige Beispiele nennen, bei denen wir nach wie vor über Bundes- und EU-Recht hinausgehen. Das Verbandsklagerecht der anerkannten Naturschutzverbände erstreckt sich auf deutlich mehr Fälle, als dies das Bundesnaturschutzgesetz vorsieht.
Ein weiteres Beispiel sind die Einvernehmensregelungen. Die zuständige Behörde hat weiterhin bei Eingriffen nach dem Naturschutzgesetz schon bei der Frage, ob es sich um einen Eingriff handelt, das Einvernehmen mit der gleichgeordneten Naturschutzbehörde herzustellen.
Auch bei der Verträglichkeitsprüfung für Projekte nach der FFH-Richtlinie hat die nach dem jeweiligen Fachgesetz zuständige Zulassungsbehörde das Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde herzustellen.
Aber ich möchte auch die Vereinfachungen deutlich hervorheben. Bei Befreiungen von Vorschriften in Großschutzgebieten ist zukünftig nur noch das Benehmen mit der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege herzustellen. Das Einspruchsrecht der Naturschutzbeiräte besteht nicht mehr, wodurch Ansiedlungsvorhaben beschleunigt werden können und Verwaltungsabläufe einfacher werden.
Die Baumschutzverordnung gilt weiter. Sie soll aber nur noch Bäume mit einem Stammumfang von über 60 cm schützen. Selbst die Hausgärten werden von der Anwendung der Baumschutzverordnung freigestellt. Der Minister hat dies kürzlich auch bei der Vorstellung der Rechtsverordnung öffentlich gemacht.
Insgesamt bewertet - ich sagte es schon - geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung, ist uns aber in Teilen noch zu restriktiv. In Diskussionen haben wir oft vorgehalten bekommen: Schaut mal nach Bayern, da sind die Umwelt- und Naturschutzregelungen viel strenger.
Ich selbst bin kein Freund von Vergleichen mit anderen Bundesländern, weil es meist nie so ganz passt. Aber an dieser Stelle musste ich den Vergleich ziehen. Ich habe darauf geantwortet, dass nicht die Schärfe eines Gesetzes entscheidend ist, sondern seine Anwendung durch die Verwaltung. Während in Bayern die freiwilligen Umweltpartnerschaften zum Beispiel von kommunaler bis zur Landesebene exzellent funktionieren und Katalysatorwirkung haben, ist dies - so die einmütige Meinung der Industrie- und Handelskammern - bei uns in Brandenburg eben nicht so.
Um ein Beispiel für die Gesetzesanwendung in Brandenburg zu bringen: Wir haben hier sinnvollerweise schon lange eines der schärfsten Polizeigesetze in Deutschland. Der finale Rettungsschuss in extremen Situationen ist bei uns Gesetz. Dies hat jedoch nicht dazu geführt, dass unsere Polizistinnen und Polizisten jeden ertappten Kaninchendieb im Morgengrauen vom Zaun schießen, sondern unsere Beamtinnen und Beamten gehen sehr sorgfältig mit den Schutzmöglichkeiten des Rechtsstaates um. Ich will damit sagen, dass ein scharfes Schwert nicht unbedingt immer als Waffe erhoben und eingesetzt werden muss.
Die mangelnde Akzeptanz in der Bürgerschaft in Teilen unseres Landes und die zahlreichen Konflikte zwischen dem Naturschutz, anderen Nutzergruppen und Verbänden sind auch nicht vorrangig durch das bestehende Naturschutzgesetz - auch nicht durch das neue - verursacht, sondern durch deren Anwender insbesondere in den öffentlichen Verwaltungen auf allen Ebenen. Viel zu oft wird von den öffentlichen Verwaltungen, um ja keinen Fehler zu machen, vorsichtshalber das Maximum von Einschränkungen und Auflagen gefordert.
Das Verständnis dafür, dass der Mensch Bestandteil der Natur ist und somit auch seine Interessen zum Beispiel auf Erholung, auf wirtschaftliche Entwicklung und Bewegung in der Natur nicht nur schutzwürdig, sondern gerechtfertigt sind, ist in mancher Amtsstube noch nicht Allgemeingut. Vielmehr gilt allzu oft das Prinzip, lieber Nein sagen, lieber Aussperren.
Mit einem Gesetz können wir nur ein rechtliches Regelwerk schaffen. Wir können nicht das Denken und Handeln der Verantwortungsträger im Land Brandenburg verändern. Alle politisch Verantwortlichen in herausgehobener Position auf Landes-, Landkreis- und anderen kommunalen Ebenen sind aufgefordert, in ihren Verwaltungen den Geist von Vertrauen und Partnerschaft zu fördern und zu fordern.
Das unausgesprochene Misstrauen gegen Bürgerschaft und Wirtschaft beim Umgang mit unseren Naturressourcen muss aufgebrochen werden. Unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere
Landwirte, Fischer und Forstwirte, unsere Unternehmer sind keine Naturfrevler.
Frau Dr. Enkelmann, Sie sind doch immer die Erste, die bei jedweder Bürgerinitiative, bei der es Proteste gibt, anwesend ist und allen das Gefühl gibt, dass sie mit ihrer Forderung Recht haben. Das tun wir nicht. Wir positionieren uns mit diesem Gesetz ganz eindeutig. Wir haben Verständnis dafür, dass jeder seine spezifischen Interessen vertritt.
Ich komme zum Schluss. Frau Dr. Enkelmann hat gesagt, einer will bei der CDU umgraben und nicht säen usw. und mit der Ernte wird es schlecht werden.
Unser Jörg Schönbohm hat gesagt: Umgraben, säen, ernten das ist unser Ziel. Da haben wir keinen Zweifel.
Ihnen, Frau Dr. Enkelmann, sage ich, es gibt in der Bibel etwas Vergleichbares: Sie säen nicht, sie ernten nicht und siehe, der liebe Gott ernährt sie doch. Das trifft auf Sie zu. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen heute einen Antrag vor, in dem in Bewertung der Entwicklung des Truppenübungsplatzes und des jetzigen unbefriedigenden Standes empfohlen wird, von einer militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes abzusehen. „Warum jetzt dieser Antrag und warum wird ein solcher Antrag auch von der CDU-Fraktion getragen?“ wird der eine oder andere vielleicht fragen.
Der Kollege Klein hat es schon getan. Kollege Klein, seien Sie versichert, die Konvertierten sind meist die Härtesten.
Vorab eine Anmerkung zur Situation in meinem Wahlkreis Neustadt (Dosse)/Rathenow. - Meine Damen und Herren von der PDS, Sie können ruhig eine Zwischenfrage stellen, das geht nicht von meiner Redezeit ab. - Bei der Öffnung meines Wahlkreisbüros Neustadt (Dosse) am 11. März bin ich von der Presse bedrängt worden, mich zum Truppenübungsplatz, auch Bombodrom genannt, zu äußern. Ich habe erklärt, dass ich mich beim Wirtschaftsminister und beim Innenminister des Landes über aktuelle Entwicklungen sachkundig machen wer
de, um mich dann in der übernächsten Woche, also in dieser Woche, abschließend und verbindlich zu äußern. Das will ich heute tun. Ich freue mich, dass ich das auch für meine Fraktion tun darf.
Deshalb, meine Damen und Herren: Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg erklärt sich uneingeschränkt solidarisch mit den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bei der Erfüllung ihres verfassungsgemäßen Auftrages.
Die CDU-Fraktion im Landtag bekennt sich nachdrücklich zur wehrhaften Demokratie und zur Verteidigung von Freiheit und Menschenrechten gegen Feinde im Inneren wie von außen. Die CDU-Fraktion erkennt das Prinzip an, dass nicht nur die Lasten der deutschen Einheit, sondern auch die Belastungen aus der Verteidigung unserer Heimat in der gesamten Republik und somit auch in Brandenburg gerecht verteilt werden müssen. Die CDU-Fraktion stellt klar, dass wir bereit sind, den Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg Lasten und Belästigungen durch die Heimatverteidigung aufzuerlegen, dies aber nicht, ohne dafür wirtschaftlich nachweisbare positive Effekte zu erreichen. Eine Garnison mit einem Unteroffizier, zwei Soldaten und einer Feldküche sind für uns nicht akzeptabel.
Wir verstehen den Zwiespalt, in dem manche Kommunalpolitiker und Landtagsabgeordnete Befürworter und Gegner des Truppenübungsplatzes vor Ort sind. Wir verstehen auch die Sorgen vieler Menschen in der Region, die ihre Lebensperspektiven und die Perspektiven für Ihre Unternehmen, insbesondere die der Tourismuswirtschaft, durch die Pläne der Bundeswehr gefährdet sehen und nach 14 Jahren zu Recht auf Klarheit bestehen.
Die CDU-Fraktion erklärt ihre Bereitschaft, Kommunen, Gewerbe, aber insbesondere die Tourismuswirtschaft in der Region bei der Entwicklung von wertschöpfenden Entwicklungskonzepten zu unterstützen. Den Wirtschaftsminister bitten wir, die aufgenommenen Gespräche vor Ort kontinuierlich und erfolgsorientiert fortzuführen.
Wir verstehen die zweifelnden Bürger. Auch wir fordern Klarheit. Im 14. Jahr der deutschen Einheit haben die Menschen in der Region ein Anrecht darauf, zu wissen, ob und wie es weitergeht.
Wir bedauern, dass es die Bundesregierung und insbesondere das Bundesverteidigungsministerium bisher nicht geschafft haben, für klare Verhältnisse zu sorgen. Wir bedauern, dass die Glaubwürdigkeit der Politik bei den Bürgern gelitten hat, weil ein ehemaliger Bundesverteidigungsminister vor seiner Berufung ins Amt bei einem der Protestmärsche in der Kyritz-Ruppiner Heide mitmarschiert ist und versprochen hat, wenn er Verteidigungsminister sei, für eine zivile Nutzung einzutreten, um als Verteidigungsminister dann doch eine militärische Nutzung voranzubringen. Weil die Menschen Klarheit haben wollen, haben sie für ein solches Verhalten kein Verständnis. Auch wenn es in diesem Fall nicht die CDU trifft; letztendlich fällt es auf die gesamte Politik zurück, wenn Politiker sich so widersprüchlich und entgegen ihrem Wort einlassen und handeln.
Da zurzeit überhaupt nicht klar ist, welche verteidigungspolitischen Grundsätze gelten und welche Auswirkungen eine Veränderung der Strategie auf die Bundeswehrstandorte in Deutschland und speziell in Brandenburg haben werden, sehen wir uns außerstande, die militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Kyritz-Ruppiner Heide nach über 14 Jahren weiterhin mit zu vertreten.
Wenn das Bundesverteidigungsministerium, ganz gleich, aus welchen Gründen, nicht bereit oder in der Lage ist, verbindliche Zusagen zu machen, klare Entscheidungen zu treffen und mehr Akzeptanz in der Region zu finden, dann verabschieden wir heute ein deutliches Signal, dass wir nämlich für uns einen Schlussstrich unter die militärische Nutzung dieses Truppenübungsplatzes ziehen.
Eingangs meines Redebeitrags habe ich für die CDU-Fraktion ein deutliches Bekenntnis zur wehrhaften Demokratie und zum Verfassungsauftrag unserer Bundeswehr abgelegt. Mich macht es nachdenklich, wenn ein Abgeordneter des Landtages die 25 Milliarden Euro für die Verteidigung von Freiheit und Demokratie, also den Verteidigungsetat, als - ich zitiere wörtlich aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ - „die dümmste Vergabe von Mitteln“ bezeichnet.
Diese Äußerung eines Abgeordneten dieses Landtages auf der Kundgebung in Neuruppin und damit das Infragestellen der Verteidigung von Freiheit, Menschenrechten und Demokratie durch die Bundeswehr ist für mich nicht akzeptabel.
Es ist auch nicht akzeptabel für die Menschen hier in Brandenburg, deren Hab und Gut bei extremem Hochwasser mehrfach durch unsere Soldaten gerettet wurde. Den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zur Sicherung von Demokratie und Menschenrechten insbesondere auch für die dortigen Frauen und Mädchen könnten eine demokratisch legitimierte Landesregierung oder auch einzelne Mitglieder einer Landesregierung überhaupt nicht als dumm bezeichnen. Deshalb gehe ich davon aus, dass sich der Kollege Birthler als Abgeordneter geäußert hat, und deshalb ist auch eine Intervention des Ministerpräsidenten nicht notwendig.
Wollen mit diesem Antrag ein Signal in Richtung Berlin senden, dass wir nicht zulassen, dass die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die politisch Verantwortlichen im Land Brandenburg vom Bundesverteidigungsministerium weiter hingehalten man könnte auch sagen: verschaukelt - werden. Ich möchte Sie deshalb um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen bitten, der freundlicherweise auch von der PDS unterstützt wird. - Danke schön.
Beim Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002 wurde eine Brücke über die Gülper Havel zerstört. Die Landesregierung Brandenburg, insbesondere der Ministerpräsident, hatte den Geschädigten zugesagt, dass die Schäden zügig und unbürokratisch beseitigt werden. Die Agrargenossenschaft Stölln und eine Vogelschutzstation der Uni Potsdam sind seit Zerstörung der Brücke von ca. 360 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche abgeschnitten. Die oberste Naturschutzbehörde hat mit Schreiben vom 14.01.2004 mitgeteilt, dass der Bau einer Ersatzbrücke wegen der im Verfahren befindlichen Naturschutzgebietsausweisung nicht zulässig ist.
Ich frage die Landesregierung: Wie und wann will sie den Geschädigten helfen?
Herr Minister, welche Behörde ist konkret dafür zuständig, dem Planungsträger, aber auch der Kreisbauordnungsbehörde mitzuteilen, welcher Höchstpegelstand als Grundlage für die Planung und Genehmigung aus baurechtlicher Sicht dient?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir als CDU bekennen uns eindeutig zur Entwicklung der ländlichen Räume sowie zum Erhalt und zum Schutz von Natur und Landschaft. Das haben wir so in der Vergangenheit getan, dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag bekannt und das werden wir auch in Zukunft so tun. Aber für uns ist Naturschutz nicht Selbstzweck. Unser Ziel ist es, Naturschutz gemeinsam mit den Menschen zu erreichen und zu betreiben. Für uns als CDU ist es Teil der Bewahrung der Schöpfung und dies schließt die Menschen selbstverständlich mit ein. Wir sehen uns deshalb immer in einem Prozess der Abwägung aller Interessen.
Für uns ist es deshalb sehr wichtig, dafür Sorge zu tragen, die Voraussetzungen zu schaffen und zu erhalten, dass die Menschen in Brandenburg einer Tätigkeit nachgehen können, mit der sie für sich und ihre Familien den Lebensunterhalt erarbeiten können. Nach unserer Auffassung wird ein Mensch ohne Arbeit, ohne eigenes selbst erarbeitetes Einkommen nicht die Freude an der Natur empfinden und ihrem Schutz daher weniger Aufmerksamkeit schenken wie jemand, der Arbeit hat. Gerade deshalb ist für uns dieser ständige Abwägungsprozess sehr wichtig - ein Prozess, in dem es keine einseitigen Vorfahrtsregelungen geben kann. Deshalb stellen wir uns auch immer wieder der Frage: Was können wir uns als Gesellschaft noch leisten? Wie viel Naturschutz können wir uns noch leisten?
Ein Blick in den Haushalt soll die Problematik noch einmal verdeutlichen. So betrugen im Jahre 1999 die Ausgaben für den Naturschutz insgesamt 49,5 Millionen DM - ohne den Anteil der Abteilung Naturschutz des Ministeriums. Darin enthalten waren 12,3 Millionen DM Personalausgaben und 6,8 Millionen DM sächliche Verwaltungsausgaben, also insgesamt 19,1 Millionen DM Personal- und personalabhängige Ausgaben. Die Ausgaben für den Naturschutz sind im Ansatz 2003 auf 18,2 Millionen Euro zurückgefahren und so in den Entwurf des Haushalts 2004 übernommen worden. Die Personal- und personalabhängigen Ausgaben betragen aber nach wie vor - entsprechend den 19,1 Millionen DM im Jahre 1999 - 9,6 Millionen Euro. Der absolute Betrag an Personalausgaben ist also nicht verändert worden. Der Anteil an den für den Bereich insgesamt bereitgestellten Mitteln hat sich aber von 39,6 auf 52,7 % erhöht.
Wenn diese Entwicklung so beibehalten wird - das ist unsere Kritik ja nicht erst seit diesem Jahr -, dann verwalten wir nur noch die Natur, aber die Mittel fließen nicht mehr in die eigentlichen Projekte, sondern verbleiben in der Verwaltung. Das heißt für uns nicht, dass die finanziellen Mittel für den Bereich des Naturschutzes weiter aufgestockt werden müssen, sondern für uns ist die Schlussfolgerung ganz klar, dass wir eindeutig einen zu großen Personalaufwand betreiben. Hier muss der Hebel angesetzt werden.
Mit dem Haushaltssicherungsgesetz hat der Landtag eine erste Weichenstellung dazu auf den Weg gebracht. Aber es ist nicht ausreichend, wenn bei der Prüfung der verschiedenen Aufgaben zur Ausgliederung aus der Landesverwaltung dann nur eine 1:1-Eingliederung, zum Beispiel der Landesanstalt für Großschutzgebiete, in das Landesumweltamt erfolgt. Wenn mit dieser Eingliederung eine Institution, die bislang mit den Festsetzungen des Naturschutzgesetzes ausdrücklich nicht als Behörde fungiert hat, nun einer Behörde angegliedert wird und damit praktisch Behördencharakter erhält, können wir als CDU dies nicht positiv herausstellen.
Zum anderen müssen wir uns zunehmend der Frage stellen: Wie ist dieses Geld im Naturschutz verwandt worden? Haben wir das wenige Geld, das zur Verfügung steht, optimal eingesetzt oder hätten wir an anderer Stelle mehr für die Sicherung des Schutzes der Natur und der Umwelt erreichen können?
Als Landtag unterstützen wir ausdrücklich die Landesregierung bei der Reform der Landesverwaltung. Wenn ich das für den Fachbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung so sagen darf, dann stehen wir voll hinter den Reformen und erwarten von der Landesregierung und insbesondere von unserem Minister, dass für die künftigen Personalstrukturen eindeutige Prioritäten gesetzt werden.
Ein anderes Problemfeld ist der Bereich Gewässerschutz und Wasserwirtschaft, hier insbesondere die weitere Förderung von Trink- und Abwassermaßnahmen. Insgesamt stehen gegenüber dem Jahr 2002, in dem es insgesamt noch 19 Millionen Euro waren, nur noch 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser drastische Rückgang ist sehr wohl der aktuellen Haushaltslage geschuldet, nicht aber der Situation im Land. Der aktuelle Bedarf ist nach wie vor weitaus größer, besonders im Hinblick auf die Erfüllung der Forderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie,
in Orten über 2 000 Einwohner bis zum 31. Dezember 2005 die Abwassererschließung zu sichern. Die Forderung, die daraus an die Landesregierung wie an die Zweckverbände zu richten ist, kann nur heißen, sehr sorgfältig zu prüfen und genauestens zu rechnen, welche Vorhaben tatsächlich zu realisieren sind, welches die wirtschaftlichste Lösung ist und wie deren Finanzierung gesichert werden kann.
Noch eine kurze Anmerkung zu den Ausführungen des Kollegen Vietze vom gestrigen Tage. Jetzt ist er leider nicht da, aber ich trage es trotzdem vor. Herr Vietze hatte sich - wie auch andere nach ihm - zu den Aussagen der Bertelsmann-Stiftung, Brandenburg betreffend, geäußert. Wenn sich Herr Vietze zur Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Standortpolitik äußert, dann sollte er dies richtig und vollständig tun. Die Bertelsmann-Stiftung hat für den Zeitraum 1999 bis 2001 anhand der drei Zielgrößenbereiche Beschäftigung, Einkommen und Sicherheit einen Erfolgsindex und einen Aktivitätsindex errechnet und mit den Ergebnissen im Zeitraum 1996 bis 1998 verglichen. Während der Erfolgsindex etwas über den relativen Erfolg der Länder untereinander aussagt, spiegelt der Aktivitätsindex die politisch beeinflussbaren Anstrengungen der einzelnen Länder wider, den Erfolgsindex zu verbessern.
Eine Aussage über die Qualität der Standortpolitik kann daher nur getätigt werden, wenn man den Aktivitätsindex der beiden Untersuchungszeiträume näher betrachtet. Dabei kann man feststellen - um den Hinweis von Herrn Vietze zum Einfluss der CDU auf die Landesregierung aufzunehmen -, dass sich Brandenburg vom letzten auf den 15. Platz verbessert hat. Das reicht uns bei weitem nicht aus, zeigt aber, dass wir auch in schweren Zeiten den richtigen Weg eingeschlagen haben. Der Winter steht ja vor der Tür. Von daher wird jeder einsehen und nachvollziehen können, beim Schlittenfahren zum Beispiel: Abwärts geht es immer schneller als aufwärts!
Im Zielgrößenbereich Sicherheit als hartem Standortfaktor kann Brandenburg sogar deutlich zulegen. Unser besonderer Dank gilt deshalb unserem Innenminister. Ich zitiere aus der Studie für Brandenburg:
„Das Gesamtergebnis im Bereich Sicherheit wird durch die verbesserte Straftatenaufklärungsquote, eine deutlich reduzierte Straftatenhäufigkeit dominiert.“
Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung alle Verantwortlichen aufgefordert, Fehlentwicklungen zu benennen und zu verhindern. Ich hoffe, dass dieser Appell von allen Beteiligten wirklich ernst genommen wird. - Danke schön.
Nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Grundschulverordnung vom 28. Juli 2003 ist es nicht möglich - auch wenn die Eltern es wollen und sich für die Erteilung von Zensuren entschieden haben -, in der Jahrgangsstufe 2 ein Halbjahreszeugnis mit Noten zur besseren Einschätzung der Kinder zu erhalten. An seine Stelle wird ein individuelles Gespräch der Klassenlehrkraft mit den Eltern gesetzt.
Ich frage die Landesregierung: Welche fachlichen oder anderen Gründe sieht sie in einer Änderung der Grundschulverordnung, die es rechtfertigen, entgegen dem Elternwillen, dem Willen der Kinder und dem der Lehrer keine Halbjahreszeugnisse mit Ziffernnoten zu gestatten?
Zunächst einmal vielen Dank, Herr Minister, für Ihre einfühl
same Deutung der Bildungspolitik in Brandenburg und in Finnland. Ich habe noch eine Frage. Können Sie vielleicht nachvollziehen, dass sich Kinder, Eltern und Lehrer, die sich nach gemeinsamer Beratung dafür entschieden haben, dass in der 2. Klasse Noten gegeben werden sollen, was in der Elterversammlung dann auch bestätigt worden ist, dann wundern, wenn es für die Kinder kein Halbjahreszeugnis gibt, und sie stattdessen den Hinweis des Ministers zu Kenntnis zu nehmen haben, dass die Wissenschaft etwas anderes sagt? Wozu, Herr Minister, haben wir das Schulgesetz dann so geändert, dass die Eltern hier ein Wahlrecht haben?
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass die Landräte die Personalverantwortung haben, die nach dem Fachkräftegebot wahrzunehmen ist. Sie haben völlig Recht. Fakt ist aber auch - damit komme ich zu meiner Frage -, in der Realität ist es oftmals anders gelaufen. Zumindest in einem Fall musste sich Ihre Vorgängerin Angelika Peter damit auseinander setzen, dass ein junger Bauingenieur Jugendamtsleiter wurde; das Ergebnis war eigentlich vorprogrammiert.
Deshalb meine Frage: Halten Sie es nach der jetzigen Situation für geboten, dass nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz die Jugendamtsaufgaben eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe sind? Halten Sie es für verantwortbar, dass auf Fachaufsicht verzichtet werden muss und dass in bestimmten Fällen ein Eingriff durch oberste Behörden nicht möglich ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lärm bzw. Lärmschutz ist ein Thema, das uns alle berührt, dem wir alle ausgesetzt sind. Lärm und Lärmschutz sind ein Bereich, der in den zurückliegenden Jahrzehnten durch die Wissenschaft sehr intensiv begleitet worden ist und der in den vielfältigen Lärmschutzbestimmungen Ausdruck gefunden hat. Uns ist bekannt, dass Lärm von einer bestimmten Schwelle an Gesundheitsschäden verursachen kann.
Dennoch möchte ich, ohne es ins Lächerliche zu ziehen, feststellen, dass wir Menschen glücklicherweise immer älter werden. Wegen des steigenden Lebensalters müssen wir das eine oder andere wohl in Kauf nehmen, also hinnehmen, dass es nicht mehr so gut geht, wie es vielleicht im Alter von 20 Jahren der Fall gewesen ist.
Im Übrigen meine ich - um das voranzustellen, weil ich weiß, dass Frau Dr. Enkelmann das Plenum bald verlassen muss -, dass Lärmschutz letztlich auch eine Herausforderung für jeden Einzelnen ist dahin gehend, etwas dazu beizutragen, Lärm zu vermeiden. Frau Dr. Enkelmann, Sie haben vorhin das Glöckchenläuten als chinesische Foltermethode angeführt. Dazu möchte ich anmerken, dass auch der eine oder andere Beitrag Ihrer Fraktion hier im Parlament durchaus gesundheitsbeanspruchend ist. Von daher können auch Sie als Fraktion einen Beitrag dazu leisten, dass es weniger Lärm gibt.
Es ist festzustellen, dass Lärm ein sehr schwer zu erfassendes und vor allem ein subjektiv zu betrachtendes Problem ist. Jeder von uns ist bereit, die Geräusche zu akzeptieren, die er selbst macht oder denen er sich freiwillig aussetzt. Alles andere ist subjektiv Lärm, also belastend für den Einzelnen. Heutzutage gibt es keine Orte oder Zeiträume, in denen es überhaupt keine Geräusche gibt. Die Hauptgeräuschquelle in Deutschland sind die fast 50 Millionen Kraftfahrzeuge. Dem Straßenverkehrslärm und dessen wirksamer Bekämpfung gilt deshalb unsere große Aufmerksamkeit.
Die Ursachen der Geräusche liegen bei den Kraftfahrzeugen selbst, zum Beispiel bei den Reifen, sowie bei der Straßenoberfläche, also den Straßenbelägen. Die Forderung kann daher nur lauten, geräuschärmere Fahrzeuge und leisere Straßenbeläge für diesen großen Bereich zu erreichen. Auch beim Lärmschutz gilt es, die nachhaltige Entwicklung zu sichern, also bei den Geräuschquellen anzusetzen.
Lärmschutz ist aber auch zu erreichen durch Verkehrsverlagerung und Verkehrsbündelung, Verlagerung durch Umgehungsstraßen, um den Durchgangsverkehr aus den Siedlungszentren herauszuhalten, und Verkehrsbündelung an bestimmten Trassen - eine Aufgabe der Landesplanung und der Verkehrsplanung insgesamt auf allen Planungsebenen. Ich meine, wir können in Brandenburg, gerade was die Verkehrsinfrastruktur betrifft, bereits auf einiges stolz verweisen. Wir haben es geschafft, aus vielen Orten belastenden, also auch Geräusch produzierenden Verkehr herauszunehmen. So soll es weitergehen.
Ich betone noch einmal: Lärmschutz muss an der Lärmquelle ansetzen. Das muss erste Priorität sein.
Damit komme ich noch einmal zum Thema Auto. Wären die Autos in allen Betriebszuständen 20 Dezibel leiser, dann wären Abschirmungen und Schallschutzfenster weitgehend unnötig. Umgekehrt gilt: Je mehr Lärm wir mit unseren Autos machen, desto mehr müssen wir unsere Straßen mit Lärmschutzwänden und -wällen ausbauen. Das bedeutet zum einen Bauland- und Wertverlust. Zum anderen wirken solche Maßnahmen selbstverständlich auch nur lokal. Ein leises Auto dagegen ist überall leise, egal, wohin es fährt. Der zentrale Ansatzpunkt kann deshalb nur lauten: bessere, leisere Kfz-Technik.
Könnten wir unseren Verkehr halbieren, so hätten wir eine um 3 Dezibel geringere Lärmbelastung. Wenn wir dagegen den Stand der Technik in vollem Umfang ausnutzen, können wir eine Verringerung um 10 Dezibel schaffen. Das käme einer Abnahme des Verkehrslärms um 90 % gleich.
Ich betone noch einmal: Wenn die heutige Technik Lärm verursacht, dann muss sie durch neue, bessere, leisere Technik ersetzt werden. Ruhe muss also ein Konstruktionsziel unserer Autobauer werden.
Fest steht: Speziell der Straßenverkehr wird weiter zunehmen, bei uns, weltweit - und das trotz steigender Kraftstoffpreise. Der Wirtschaftsverkehr, aber auch der Pkw-Verkehr werden ständig weiter wachsen. Schon jetzt ist Brandenburg als Transitland nach Osteuropa davon stark betroffen. Der Verkehr und damit verbunden die Lärmbelastung wird sich mit der EUOsterweiterung ab 2004 ein weiteres Mal verstärken. Aber auch als Tourismusland müssen wir größtes Interesse daran haben, dass unseren Bürgerinnen und Bürgern wie unseren Gästen daraus kein Schaden entsteht. Darum kann es für uns in Europa nichts anderes geben, als leisere Fahrzeuge, leisere Reifen und leisere Straßen zu bauen.
Erfolge werden sich jedoch nur langfristig einstellen. Das zu sagen bedeutet keine Resignation, sondern ist realistisch, weil die beschriebene Aufgabe Klugheit und Ausdauer verlangt, geht es doch auch darum, verfestigte Erfahrungs-, Denk- und Verhaltensmuster zu korrigieren, und zwar nicht zuletzt das Dogma: laut gleich stark.
Auch wenn die nächste Autogeneration um 5 Dezibel leiser wäre, würde sich das erst nach rund zwölf Jahren auswirken. So lang ist nämlich die durchschnittliche Lebensdauer eines Pkw. Schneller kann es bei den Rollgeräuschen gehen, je nach Lebensdauer der Reifen. Doch auch hier lassen sich Technologiesprünge nicht einfach verordnen.
Deshalb sehe ich es als notwendig an, dass sich die Europäische Union in ihren Richtlinien Emissionsziele setzt, die sich an heute leisesten Produkten hinsichtlich des Standes der Technik orientieren. Von daher stimme ich dem Kollegen Gemmel zu, dass auch hier durchaus noch innovative und wirtschaftliche Ziele im Lärmschutz zu finden sind.
In einer weiteren Stufe müssen Sie darüber hinausgehen, denn nur, wenn die Wirtschaft mit einer langfristig angelegten verlässlichen Lärmschutzpolitik konfrontiert ist, kann und wird sie sich in ihren Planungen darauf einstellen. Als notwendig erachte ich hier freilich auch politischen Konsens.
Sie wissen, die Weltgesundheitsorganisation definiert Gesundheit als vollständiges physisches, psychisches und soziales
Wohlbefinden. Lärmschutzwälle, Schallschutzfenster, Umgehungsstraßen und Ähnliches sind nur ein Herumdoktern an den Symptomen, aber bekämpfen den Lärm als solchen nicht. Dennoch gilt eines: Lärmschutzpolitik ist ein Beitrag zur Zufriedenheit und Identifikation der Bürger mit Brandenburg, mit Deutschland und Europa. Unser Land, Deutschland, und Europa bilden auch eine Wert- und Umweltgemeinschaft. Ich meine damit: Je weniger Recht wir dem Lärm zugestehen, umso wohler werden sich die Menschen hier fühlen.
Den Entschließungsantrag, den die PDS heute eingereicht hat das möchte ich auch sagen -, halte ich für verzichtbar. Er soll die Bemühungen - so steht es darin - der Landesregierung unterstützen. Da sich aber die Landesregierung und auch die Koalitionsfraktionen in ihrem Kampf gegen den Lärm von niemandem übertreffen lassen, ist dieser Antrag überflüssig. Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Die CDU-Fraktion wird diesen Antrag der PDS-Fraktion ablehnen, nicht deshalb, weil er von der PDS ist, sondern weil ersichtlich ist, dass das Ziel des Antrags nicht die Kosten senkende Beeinflussung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, sondern die Pflege von Emotionen beim Thema Abwasserentsorgung ist.
Richtig ist, dass das Thema Abwasserentsorgung vor einigen Jahren in einigen Teilen unseres Landes hohe Wellen geschlagen hat. Mittlerweile ist eine Versachlichung der Diskussion eingetreten. Auch die Maßnahmen des Schuldenmanagements haben dazu geführt, dass die einstmals hoch schlagenden Wellen, auf denen auch politisches Wellenreiten geübt wurde, nunmehr zu kleinen Wellen geworden sind, wie sie an Brandenburger Binnengewässern üblich sind. Da diese Brandenburger Wellen nicht zum politischen Wellenreiten geeignet sind, versucht die PDS nunmehr, Steine ins Wasser zu werfen, um die Wellen zu erhöhen.
Nur ein paar kurze Anmerkungen zu den einzelnen Antragspunkten:
Erstens: Die Forderung, die finanzielle Förderung des Rückbaus von überdimensionierten Anlagen abzusichern, hat in Ihrem Antrag nur deklamatorischen Wert. Die Landesregierung hat keinen Überblick darüber, ob und wie viele der Kläranlagen in Brandenburg tatsächlich überdimensioniert sind. Die zuständigen Träger der Abwasserentsorgung haben dies selbst festzustellen und haben auch die Möglichkeit - ich gehe davon aus, dass davon Gebrauch gemacht wird -, durch technische Maß
nahmen die Betriebskosten zu senken. Einige Maßnahmen sind mir auch bekannt.
Wir haben mittlerweile aber auch festzustellen, dass Kläranlagen in Brandenburg aufgrund des gestiegenen Bedarfs erweitert werden. Wenn es belastbare Zahlen für eine Notwendigkeit des Eingreifens des Landes gäbe, könnte über einen solchen Punkt zu gegebener Zeit gesprochen werden.
Zweitens: Eine Reduzierung der Mittel für das Schuldenmanagement wäre aus unserer Sicht nicht zu begrüßen, da sich das Schuldenmanagement bei Not leidenden Verbänden als wirksames Mittel zur Umsteuerung bewährt hat. Die Einbindung von Banken und Sparkassen, also Gläubigern, ist nicht mehr als ein frommer Wunsch und birgt darüber hinaus die Gefahr, dass Banken bei ernsthafter Verfolgung des PDS-Vorschlags zukünftig auch keine Kredite mehr an Kommunen und kommunale Zweckverbände vergeben.
Drittens: Eine Senkung des Wassernutzungsentgelts halten wir derzeit nicht für möglich. Die CDU-Fraktion ist schon froh, dass wir zu Beginn der Legislaturperiode eine etappenweise Erhöhung auf Berliner Niveau verhindern konnten.
Viertens: Die Abwasserabgabe ist eine Belastung für die Abwasser produzierenden Gewerbe, aber sie ist auch berechtigt. Die Erlöse aus der Abwasserabgabe gehen vollständig in den Bereich der Wasserwirtschaft ein. Wir sehen deshalb derzeit keinen Handlungsbedarf.
Ich darf darauf hinweisen, dass es gerade für wasserintensive Industrie- und Gewerbezweige entsprechende Befreiungstatbestände gibt und ansonsten jeder Abwasserproduzent auch durch Reinigungsmaßnahmen seine Zahlung vermindern kann.
Wenn ich eingangs auf den populistischen Charakter des PDSAntrags hinwies, so wird dies durch die Begründung, die unbewiesene Behauptungen enthält, nachdrücklich unterstrichen.
Allein die Feststellung in der Begründung, dass die Trink- und Abwasserpreise einschließlich Wassernutzungsentgelt und Abwasserabgabe in Brandenburg im nationalen und internationalen Vergleich sehr hoch liegen, hört sich dramatisch an. Was bedeutet hier eigentlich „national“ und wie weit ist der Begriff „international“ gefasst? Sind mit „international“ die EU, die alte oder die neue EU, die Vereinigten Staaten von Amerika oder auch Senegal gemeint? Was verbirgt sich hinter „national“? Meint die PDS hier den Preis pro Kubikmeter Abwasser oder die Gebührenlast eines durchschnittlichen Haushalts in Deutschland pro Jahr? Denn, meine Damen und Herren, die Kubikmeterpreise für Abwasser sind in Brandenburg - übrigens auch in den anderen neuen Ländern - höher als in Nordrhein-Westfalen oder Bayern; das ist richtig. Aber bezogen auf die Gebührenbelastung der Haushalte pro Jahr gleichen sich die Ausgaben in den alten Ländern denen der neuen Länder fast an. Das Wunder ist damit zu erklären, dass der Wasserverbrauch in Brandenburg pro Tag und Einwohner bei ca. 90 l und in den alten Bundesländern bei ca. 130 l liegt. Von daher ist der Kubikmeterpreis zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen niedriger als in Brandenburg, wird aber durch den höheren Wasserverbrauch wettgemacht.
Auch der in der Begründung aufgeführte Standortnachteil für Brandenburg ist nicht nachvollziehbar. Die Firma Spreequell aus Berlin zum Beispiel ist wegen des geringen Wassernut
zungsentgelts von Berlin nach Brandenburg umgezogen. Auch die Drohung des damaligen PDS-Wirtschaftssenators Gysi, Fördermittel von Spreequell rückfordern zu wollen, hat das Unternehmen nicht davon abgehalten, nach Brandenburg umzusiedeln, wo nach Meinung der PDS-Fraktion gravierende Standortnachteile bestehen.
Meine Damen und Herren, der Antrag der PDS-Fraktion ist nicht geeignet, die Wasser- und Abwasserwirtschaft in Brandenburg weiterzubringen, und deshalb abzulehnen. - Danke schön.
Ein seit Jahren währender Planungsprozess zur verbesserten Verkehrsanbindung der Region Rathenow/Premnitz ist bisher noch nicht von dem erhofften Erfolg gekennzeichnet.
Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich zurzeit der konkrete Planungs- und Realisierungsstand zur besseren Anbindung der Region Rathenow/Premnitz an die A 2 dar?
Herr Minister, für welche Variante hat sich nun der Planungsträger bei der notwendigen Überquerung der Unteren Havel entschieden?
Wann ist das zu Ende?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die PDS hat zu der heutigen Sitzung einen Antrag eingebracht, mit dem, losgelöst von der notwendigen Novellierung des Brandenburger Naturschutzgesetzes, vorab die Zoo-Richtlinie und die FFH-Richtlinie der Europäischen Union in Landesrecht umgesetzt werden soll. Die PDS nutzt aus der Sicht der Opposition damit konsequent die unbefriedigende Situation aus,
die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium dem Landtag bisher keinen abstimmungsreifen Gesetzentwurf vorgelegt hat.
Um es ganz klar zu sagen: Auch die CDU-Fraktion ist mit diesem Arbeitsstand nicht zufrieden.
Vor rund drei Jahren hat das Fachministerium ein Eckpunktepapier ins Internet gestellt und zu einer breiten Diskussion zur Novellierung des Brandenburger Naturschutzgesetzes aufgerufen. Im Frühjahr 2002 ist das novellierte Bundesnaturschutzgesetz, das wir umzusetzen haben, in Kraft getreten.
Die Jahre wurden nicht ausreichend genutzt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der sich sachgerecht am naturschutzfachlichen Bedarf in Brandenburg, an unserem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und an unseren materiellen Möglichkeiten ausrichtet. Die bisherigen Arbeitsergebnisse zur Novellierung des Brandenburger Naturschutzgesetzes sind aus meiner Sicht absolut vergleichbar mit den Ergebnissen der ersten Zentralprüfung an den Gesamtschulen in Brandenburg.
Bevor die PDS jedoch Hoffnung schöpft, dass die CDU ihrem Antrag zustimmt,
möchte ich kurz begründen, warum wir den PDS-Antrag ablehnen. - Wenn Sie eine Frage haben, stellen Sie sie, Frau Dr. Enkelmann! Ich brauche meine Redezeit.
Es wäre eine Möglichkeit, die EU-Bestandteile des Brandenburger Naturschutzgesetzes, das heißt die Zoo-Richtlinie und die FFH-Richtlinie, vorzuziehen und gesondert zu beschließen. Aber auch hierbei müssen die Inhalte stimmen.
Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollten wir uns bei der Novellierung des Brandenburger Naturschutzgesetzes daran orientieren, dass die Vorgaben des Bundes und der EU selbstverständlich eingehalten, aber nicht überschritten werden. Wir wünschen, dass sich der Landesgesetzgeber in dem Rahmen bewegt, den EU und Bund vorgeben. Für uns sind die Vorgaben des Bundes und der Europäischen Union keine Mindeststandards. Wer das unterstellt, unterstellt der Bundesregierung,
aber auch der EU, dass sie Mindeststandards zum Maß der Dinge machen. Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion müssten sich dagegen auflehnen, wenn jemand behauptet, die rot-grüne Bundesregierung mache im Umweltund Naturschutz Minimalanforderungen zum Gesetz.
In der Europäischen Union wollen wir keine Mindeststandards, sondern vergleichbare Standards für alle EU-Mitgliedsstaaten im Übrigen in allen Politikbereichen.
Deshalb möchte ich klarstellen: Der PDS-Antrag enthält eine wichtige und leicht zu überlesende Überschreitung der Naturschutzstandards, die weder von der EU noch vom Bund vorgesehen ist. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass die EUund Bundesstandards mit der durchgängigen Benehmensregelung sachgerecht und effektiv sind.
Wir hatten uns bereits im Jahr 2000 beim Erlass der Zuständigkeitsverordnung der FFH-Richtlinie für eine Benehmensregelung ausgesprochen, weil die Einvernehmensregelung aus unserer Sicht erstens naturschutzfachlich keinerlei Vorteile bringt, zweitens einen weiteren Verwaltungs-, Verfahrens- und Kostenaufwand darstellt und drittens die Verfahren verzögert und damit den von Landesregierung und Landtag gewollten Zielen zur Verwaltungsvereinfachung zuwiderläuft. Ich verweise auf die Ausführungen der Finanzministerin in der gestrigen Landtagssitzung. Mit dieser Vereinfachung konnten wir uns vor drei Jahren noch nicht durchsetzen.
Nun noch eine grundsätzliche Anmerkung zum Naturschutz in Brandenburg: Vor ca. zwei Jahren habe ich hier im Landtag als Handlungsgrundsatz der CDU in der Naturschutzpolitik sinngemäß formuliert, dass wir den Grundsatz der ökologischen Mark beachten sollten. Das gilt auch heute, wenn auch in Euro. Wenn ich sage, dass wir den Grundsatz des ökologischen Euro zu beachten haben, dann ist damit gemeint, dass wir bei jeder Festlegung von naturschutzfachlichen Maßnahmen und Entscheidungen darauf zu achten haben, wie viel Naturschutz, wie viel Artenvielfalt wir, symbolisch betrachtet, beim Einsatz eines Euro erhalten.
Mit diesem aus der Wirtschaft übertragenen Grundsatz können wir sozusagen feststellen, wie wir für den Einsatz einer bestimmten Geldsumme den maximalen Nutzen für Naturschutz und Artenvielfalt erhalten können. Es geht nicht darum, wie viele Mitarbeiter für einen Euro beschäftigt werden können, es geht nicht darum, unsere wenigen Mittel breit zu streuen und überall das Beste zu wollen und zu versuchen, sondern es geht darum, festzustellen, wo wir den größten ökonomischen und ökologischen Nutzen für den Einsatz unserer Mittel haben. Das muss das Auswahlkriterium sein. Nur so können wir Naturschutz gestalten und sichern.
Ich habe in diesem Redebeitrag seinerzeit auch gesagt: Die Politik muss handeln, spätestens um fünf vor zwölf. In dieser Frage ist es in Brandenburg bereits eine Minute nach zwölf. Lassen Sie
es nicht fünf Minuten nach zwölf werden, lassen Sie es nicht 1 Uhr werden! Es engt unsere Handlungsspielräume weiter ein und wir, Regierung und Landtag, werden somit zu Getriebenen und werden nicht zu denen, die antreiben, und zwar nach vorn.
Mit dieser Anmerkung will ich keinesfalls Resignation zum Ausdruck bringen, sondern will klarstellen, dass wir als CDUFraktion fest entschlossen sind, den Grundsatz des ökologischen Euro durchzusetzen.
Ich bitte Sie, den PDS-Antrag abzulehnen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Aber sehr gern.
Lieber Herr Gemmel, vielen Dank für diese Nachfrage. - Nicht meine Bedenken, nicht die Bedenken der CDU-Fraktion sind das Problem. Das Problem ist, dass diejenigen, die im Land dafür verantwortlich sind, in den letzten zwei bis drei Jahren die Aufgaben nicht erledigt haben, die zu einem bestimmten Stichtag zu erledigen waren. Wir hätten das als Abgeordnete besser kontrollieren können, wir hätten mehr Druck machen können. Völlig klar! Aber nicht meine Bedenken, nicht die Bedenken der CDU-Fraktion sind die, die anzuprangern sind. Um es klar zu sagen: Wir sind in der Situation, dass uns das Material nicht vorliegt, über das wir schon längst hätten beschließen müssen.
Die gleiche Situation gab es vor drei Jahren beim Thema FFH. Nur auf Druck der CDU konnte damals die zweite Tranche durchgesetzt und gemeldet werden.
Warum also warten wir immer so lange? - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen meiner beiden Vorredner an und beende damit meinen Redebeitrag. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen im Juni 1992 verabschiedete Agenda 21 ist ein von mehr als 170 Staaten verabschiedetes Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert. In der Agenda 21 werden in 40 Kapiteln alle wesentlichen Politikbereiche einer umweltverträglichen, nachhaltigen Entwicklung angesprochen. Ihre Vorgaben sollen die Leitlinie des politisch-strategischen Handelns in allen Politikfeldern sein.
Nachhaltigkeit bedeutet, dass sich das Wirtschaftswachstum im Einklang mit den ökonomischen, ökologischen und sozialen Bedürfnissen gleichermaßen vollziehen soll. Den Bedürfnissen der Gegenwart soll Rechnung getragen werden, ohne die Entwicklungsmöglichkeiten der kommenden Generation zu gefährden.
Dies geschah vor dem Hintergrund, allen Staaten faire Entwicklungschancen zu ermöglichen und künftigen Generationen natürliche Lebensgrundlagen zu bewahren.
Leider ist nur elf Jahre nach der Konferenz von Rio festzustellen, dass wir trotz einiger Fortschritte von dem Ziel einer globalen Nachhaltigkeit noch weit entfernt sind. Insbesondere die Frage, wie sich die nachhaltige Entwicklung vor dem Hintergrund einer voranschreitenden Globalisierung sowie eines raschen technologischen Fortschritts in Zukunft gestalten lässt, bedarf einer Lösung. Die globale Umsetzung der Agenda 21 ist deshalb eine der großen Herausforderungen unseres Jahrhunderts.
Deshalb hat sich auch die brandenburgische Koalition dem Leitbild der Nachhaltigkeit verschrieben. In der Koalitionsvereinbarung heißt es dazu:
„In der Umweltpolitik strebt die Koalition eine ökologisch verträgliche Entwicklung an, die mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit verbunden ist. Das Leitbild der Nachhaltigkeit, das seinen Ausdruck in der Agenda 21 findet, ist dafür die wichtigste Grundlage.“
Wie sich aus dem zuvor Gesagten ergibt, erstreckt sich die Umsetzung der Agenda 21 auf alle gesellschaftlichen Handlungsebenen.
Da es unmöglich ist, in der Kürze der Zeit auf alle Bereiche einzugehen, möchte ich im Folgenden nur kurz auf die Bereiche zu sprechen kommen, in denen wir für das Land Brandenburg einen verstärkten Handlungsbedarf sehen, aber auch einige gelungene Beispiele nennen.
Als Besorgnis erregend sind die konstant hohe Arbeitslosigkeit und die Bevölkerungsentwicklung in Brandenburg zu bezeichnen. Konnte Brandenburg im Zeitraum 1992 bis 2001 als einziges neues Bundesland noch ein Plus von insgesamt 158 000 Menschen verbuchen, das zum größten Teil aus der Stadt-Umland-Wanderung aus Berlin resultierte, so hat es im Jahr 2001 erstmalig einen Wanderungsverlust von 700 Bürgern gegeben.
Besonders erschreckend ist, dass Brandenburg im Jahr 2001 7 500 Menschen im Alter zwischen 20 und 30 Jahren an die alten Bundesländer verloren hat. Die Entvölkerung betrifft besonders die dörflich geprägten ländlichen Regionen im äußeren Entwicklungsraum, während der so genannte Speckgürtel um Berlin deutliche Wanderungsgewinne verbuchen kann.
Während es uns durch besondere Anstrengungen auf Landesebene und auf kommunaler Ebene bisher gelungen ist, den meisten Schulabgängern eine Ausbildung zu ermöglichen, ist der Übergang von der Ausbildung in den Beruf aufgrund des Arbeitsplatzdefizits in unserem Bundesland schwierig, vielerorts sogar deprimierend. Die Folge ist: Die jungen Leute, die künftigen Leistungsträger unseres Gemeinwesens und die Basis unserer sozialen Sicherungssysteme, ziehen der Arbeit hinterher und verlassen das Land Brandenburg häufig für immer. Dies kann so nicht bleiben; denn so wird das ohnehin schon vorhandene demographische Problem durch den Fortgang unserer Jugend noch erheblich verstärkt.
Ich stimme ausdrücklich unserer Landesregierung zu, wenn sie in der Beantwortung der Frage 20 unter anderem feststellt:
„Die Landesregierung sieht es deshalb als eine ihrer vordringlichsten Aufgaben an, die vorhandenen Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen.“
Aus Sicht der CDU-Fraktion müssen daher die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft erheblich verbessert werden, damit die Betriebe gestärkt werden, sich Existenzgründer hier niederlassen und Arbeitsplätze geschaffen werden. In manchen Bereichen gibt es gute Ansätze für eine Umweltpartnerschaft zwischen Verwaltung und Industrie- und Handelskammern, die aber noch mehr mit Leben ausgefüllt werden müssen. In anderen Bereichen ist ein deutliches Umdenken nötig.
Herr Gemmel, Sie haben die Windkraftanlagen angesprochen. Wir halten es für notwendig, dass die Privilegierung der Windkraftanlagen im Baugesetzbuch nicht die alleinige Privilegierung für regenerative Energien bleibt. Auch die anderen Energiequellen wie Biogasanlagen und solartechnische Anlagen gehören mit einer Privilegierung in das Baugesetzbuch, um in Brandenburg allen regenerativen Energien gleiche Chancen einzuräumen.
Vielleicht noch eine kurze Bemerkung zu dem, was Frau Dr. Enkelmann hier ausgeführt hat: unsere kleine lokale Agenda, die wir hier schaffen sollten, der Lampenladen im Sitzungsraum 306 der SPD. Frau Dr. Enkelmann, der Raum 306 und die 60 Lampen darin stammen aus der Zeit, als sich Herr Vietze schon in diesem Hause bewegte.
Wir hätten viele Probleme nicht, Frau Dr. Enkelmann, wenn die Partei der Arbeiter und Bauern und ihre Regierung uns nicht solche Situationen hinterlassen hätte.
(Beifall bei CDU und SPD - Zurufe von der PDS - Gegen- ruf des Abgeordneten Homeyer [CDU]: Wenn ihr eine Zu- gabe haben wollt, müsst ihr das hier vorn beantragen!)
In der Landtagssitzung am 14. April 2003 hat Bildungsminister Reiche dem Abgeordneten Dr. Niekisch Auskunft zur Frage der Besetzung von Grundschulleiterstellen in der Landeshauptstadt gegeben. Auf meine Nachfrage, wie es sich mit der über mehrere Jahre andauernden kommissarischen Leitung der Grundschule Milow verhalte, antwortete der Minister:
„Die drei Finger der Hand, mit denen Sie auf mich zeigen, weisen auf Sie selbst als Kreistagsabgeordneter zurück, weil Sie, wie die meisten Kreistage, die Schulentwicklungsplanung nicht in der gebotenen Zeit und auch nicht in der gebotenen Qualität bewältigt haben.“
Ich frage die Landesregierung: Worin sieht sie das konkrete Versäumnis des Landkreises Havelland bzw. des Kreistags bei der Erstellung der Schulentwicklungsplanung im Landkreis Havelland, in dessen Folge Minister Reiche zu der Feststellung gekommen ist, dass die jahrelange Nichtbesetzung der Schulleiterstelle an der Grundschule Milow vom Landkreis Havelland zu verantworten ist?
Herr Staatssekretär, würden Sie mir Recht geben, wenn ich feststelle, dass die Aussagen, die Minister Reiche bezüglich der Unzulänglichkeiten der Schulentwicklungsplanung und der
Verantwortung der Kreistagsabgeordneten getätigt hat, so nicht zutreffen? Ich glaube nämlich aufgenommen zu haben, dass Sie hier eben andere Ursachen benannt haben, die mit dem Kreistag und dem Landkreis jedenfalls nichts zu tun haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Parlament liegt heute der Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg und über die Änderung des Landesplanungsvertrages zur ersten Beratung vor.
Im Kern geht es in dem Gesetzentwurf darum, nachträglich die notwendige rechtliche Planungssicherheit zur Standortbestimmung des für Brandenburg bedeutsamen Flughafenprojekts vorzunehmen. In der Tat gibt es hierbei einen gewissen Widerspruch im Ablauf der Entscheidungen, den ich kurz wie folgt erläutern möchte:
Die vorgeschlagene Änderung soll Klarheit darüber schaffen, dass das Landesentwicklungsprogramm zur zukünftigen Flughafenplanung keine Standortfestlegung mehr vorwegnimmt. Das Landesentwicklungsprogramm soll sich künftig seiner Aufgabenzuweisung laut Artikel 7 Landesplanungsvertrag entsprechend auf grundsätzliche raumordnerische Aussagen zur Weiterentwicklung des nationalen und internationalen Luftverkehrsanschlusses für Berlin und Brandenburg beschränken. Es soll deshalb so genannte Grundsätze der Raumordnung beinhalten, da im weiteren Verfahren unter anderem Landesentwicklungspläne, Regionalpläne und Planfeststellungsverfahren in die Abwägung einzustellen sein werden.
Die eigentliche und sicherlich noch stark zu diskutierende raumordnerisch bindende konkrete Standortfestlegung des Flughafens ist Gegenstand des Landesentwicklungsplanes, der heute nicht zur Beratung ansteht. Heute geht es darum, durch eine Änderung des entsprechenden Staatsvertrages infolge festgestellter Mängel durch das Oberverwaltungsgericht und ein schwebendes Verfahren beim Verfassungsgericht juristische Klarheit zu schaffen.
Ich darf noch einmal betonen: Es geht bei der Änderung des Staatsvertrages nicht darum, heute eine Standortentscheidung zu manifestieren, sondern es geht darum, einen Schritt im Ver
waltungsverfahren zu konkretisieren oder auch nachzubessern. Die konkrete Standortfestlegung ist, wie ich bereits sagte, Gegenstand des Landesentwicklungsplanes Flughafenstandortentwicklung - oder LEP FS -, der in einem Verfahren nach Artikel 8 Landesplanungsvertrag aufgestellt und jeweils als Rechtsverordnung in beiden Ländern in Kraft gesetzt wird.
Dieses umfangreiche Werk ist Anfang der Woche den Abgeordneten der zuständigen Ausschüsse in Brandenburg und Berlin zugeleitet worden. Die Herausforderung für die zuständigen Ausschüsse in beiden Landesparlamenten besteht darin, das weitere Verfahren synchronisiert durchzuführen.
Für meine Fraktion und auch für die Mitglieder der CDU im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung kann ich erklären, dass wir die Einwendungen, Bewertungen und Abwägungen auf über 1 000 Seiten sehr genau prüfen werden und auch willens sind, eine breite Diskussion zum konkreten Standort zu führen.
Kollege Dellmann führte bereits aus, dass wir uns im Ausschuss darüber verständigt haben, eine Anhörung durchzuführen. Ich denke, die PDS wird uns darin sicherlich gern unterstützen. Dies ist der nächste Schritt. Heute, meine Damen und Herren, geht es darum, durch die Änderung des Staatsvertrages die Reihenfolge der Schritte zu konkretisieren bzw. zu korrigieren. Deshalb möchte ich um die Überweisung in den Fachausschuss bitten. - Ich darf noch anfügen, dass ich zeitweise Schwierigkeiten hatte, mich zu konzentrieren, weil das Gemurmel im Präsidium sehr laut war. - Danke schön.
Frau Ministerin, das Land Brandenburg hat nach Brüssel das Land in zwei statistische Gebiete eingeteilt - NUTS 2 - gemeldet. Ursprung dieser Meldung war ja, dass eingeschätzt wurde, dass in einer Region, nämlich in Südwest, die 75 % BIP überschritten und in einer anderen unterschritten werden.
Können Sie mir in diesem Zusammenhang bitte folgende Frage beantworten: Auch wenn wir wissen, dass wir im Schnitt entsprechend der Datenlage von 2001 74 % erreichen - was geschieht dann, wenn sich bei der Festsetzung der Förderzusagen nach 2007 herausstellt, dass wir in einem Gebiet, nämlich im
Südwesten, bei über 75 % Bruttoinlandsprodukt liegen und in dem anderen Gebiet darunter? Gehen Sie in dem Falle, dass wir in einem statistischen Gebiet über 75 % liegen, trotzdem davon aus, dass auch für dieses Gebiet die Ziel-1-Förderung gesichert werden kann?
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass an vielen Grundschulen im Land Brandenburg Schulleiterstellen über Jahre hinweg nur
kommissarisch besetzt wurden, zum Beispiel in der Gemeinde Milow, wo es über vier Jahre hinweg nur eine kommissarische Leitung gab?
Eine zweite Frage: Können Sie nachvollziehen, dass Schulträger, aber auch betroffene Lehrerinnen und Lehrer den Eindruck haben, dass Schulleiterstellen deshalb nicht besetzt werden, weil man die Leitungszulage zu sparen möchte?
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ausgangspunkt des Antrages der PDS war der Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2001, insbesondere der Abschnitt zur Prüfung von Bauvorhaben im Abwasserbereich. Mit den damaligen Prüfungsfeststellungen legt der Landesrechnungshof den Finger sozusagen auf die Wunde, was man richtigerweise auch anerkennen muss. Die Folgerungen des Rechnungshofes waren Gegenstand mehrerer Gesprächsrunden zwischen dem Ministerium und dem Rechnungshof, um die Arbeit des Ministeriums künftig so zu organisieren, dass die vorhandenen Kritikpunkte ausgeräumt werden.
In dieser Phase wurde der Jahresbericht des Rechnungshofes dem Landtag zugeleitet und damit zugleich der parlamentarischen Kontrolle überstellt. Der Bericht wurde vom Landtag an den Ausschuss für Haushaltskontrolle des Landtages überwiesen. In dieser Phase stellten Sie, die PDS, Ihren Antrag zur Berichterstattung der Landesregierung zu eben diesen Ergebnissen der Prüfung des Rechnungshofes. Das war am 19. September 2001.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung hat sich seither in mehreren Sitzungen mit dem Gegenstand Ihres Antrages auseinander gesetzt. Das Ministerium hat in diesen Beratungen fortlaufend informiert und anschließend versichert, dass die Prüfungsfeststellungen gemeinsam mit dem Rechnungshof abgearbeitet worden sind und das Prüfverfahren damit abgeschlossen werden konnte. Der Landesrechnungshof hat dies in unserem Fachausschuss auch bestätigt. Das war im Herbst des letzten Jahres.
Gestatten Sie mir noch eine grundsätzliche Bemerkung. Die Abwasserpolitik der Landesregierung hat in den zurückliegenden drei Jahren eine grundsätzliche Wendung erfahren. Abwasser ist heute in Brandenburg weitestgehend aus den Schlagzeilen verschwunden. Verschwunden sind auch die Bilder, dass sich aufgebrachte Bürgerinnen und Bürger an Baggern festgekettet haben, und Ähnliches mehr. Die Mitglieder des Fachausschusses haben einen nicht unwesentlichen Beitrag dazu geleistet. Das glaube ich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen sagen zu können.
Als Stichworte für diese Umkehr in der Abwasserpolitik möchte ich die Hilfe zum Schuldenmanagement der Verbände, den viel diskutierten und gescholtenen Variantenvergleich, aber auch die Kleinkläranlagen anführen. Wir haben damit für die Gemeinden
und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Wende zum Positiven erreicht. Insofern hat sich der Antrag der PDS eigentlich nicht nur von der Sache her erledigt, sondern ganz einfach auch überlebt. Wir werden deshalb als Fraktion der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der PDS ablehnen. - Danke schön.
Die Landesregierung Brandenburg hat in den vergangenen 12 Jahren große materielle Anstrengungen unternommen, um den Industriestandort Premnitz zukunftsfähig zu machen. Leider ist die für einen zukunftsfähigen Industriestandort notwendige Verkehrsverbindung, nämlich die Anbindung an eine Autobahn, bisher nicht gegeben, sodass der Industriestandort trotz hoher Investitionen in den Standort schwerwiegende Nachteile bei Wirtschaftsansiedlungen und Wirtschaftserhaltungsmaßnahmen hat. Der Kampf der Arbeitnehmer in der Viskoseanlage des Standortes hat die labile Situation des Industriestandortes Premnitz noch einmal in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.
Ich frage die Landesregierung: Wann ist endlich mit einer ver
besserten Autobahnanbindung des Industriestandortes zu rechnen bzw. wie ist der derzeitige Planungsstand?
Das Land Brandenburg stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich Mittel zur Sicherstellung der Schülerbeförderung zur Verfügung. Bedingt durch den Umstand, dass die Landkreise und kreisfreien Städte dazu übergegangen sind, den Schülertransport in den öffentlichen Personennahverkehr einzugliedern, haben die Schülerinnen und Schüler den Anspruch auf Bereitstellung eines Sitzplatzes verloren. Auf vielen Buslinien im Land Brandenburg kommt es daher insbesondere in den Morgenstunden zu einem derartigen Andrang, dass viele Schülerinnen und Schüler gedrängt stehen müssen.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern insbesondere aus dem Grundschulbereich in überfüllten Bussen, mit denen der Schülertransport im Rahmen des ÖPNV durchgeführt wird?
Herr Präsident, ich richte die Frage an Sie, ob Sie es durchgehen lassen, dass die Vertreibung von Millionen Menschen von einem Mitglied dieses hohen Hauses als Umsiedlung bezeichnet wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allein die Überschrift des vorliegenden Antrages lässt einen breiten Interpretationsspielraum zu, der sehr leicht missverstanden werden und so zu weiterer Verunsicherung führen kann. Tatsächlich geht es um den Anbau gentechnisch bereits veränderter Pflanzen auf eng begrenzten Flächen unter ganz bestimmten Bedingungen, also um einen - ich möchte fast sagen - nachgelagerten Teilbereich der Gentechnik.
Der vorliegende Antrag unterstellt, dass es gegenwärtig im Bundesrat Initiativen zur Novellierung des Gentechnikgesetzes gibt. Dieser Antrag lässt völlig außer Acht, dass wir vor wenigen Wochen einen neuen Bundestag gewählt haben und somit alle nicht abschließend beratenen Gesetzentwürfe, Anträge und Initiativen dem Prinzip der Diskontinuität zum Opfer gefallen und damit nichtig sind. Im Bundesrat sind solche Aktivitäten gegenwärtig jedenfalls nicht bekannt.
Bekannt ist, dass SPD und Grüne gestern in ihren Koalitionsverhandlungen das Thema Umwelt auf der Tagesordnung hatten. Bekannt ist, dass Herr Trittin die grüne Gentechnik in seinen Verantwortungsbereich bringen möchte; also vom RobertKoch-Institut zum Bundesamt für Naturschutz. Der Chef des Bundesamtes für Naturschutz, Hartmut Vogtmann, hatte erst kürzlich bekannt: Wir plädieren für ein totales Verbot der grünen Gentechnik in der Landwirtschaft. Eine solche Entscheidung würde einen ökonomischen und gesellschaftspolitischen Schaden über viele Jahre hinweg nach sich ziehen. Deutsche Agrarproduzenten wären kaum noch wettbewerbsfähig. Deutschland würde sich handelspolitisch immer mehr isolieren, ein Fakt, den wir als CDU entschieden ablehnen.
Wir appellieren auch an alle Sozialdemokraten, ihren Einfluss geltend zu machen, um eine solche Entscheidung zu verhindern. Bei dieser Initiative der rot-grünen Bundesregierung, aber auch beim Antrag der PDS-Fraktion wäre eine Änderung des Gentechnikgesetzes in diesen Punkten notwendig. Geändert werden muss es demnächst, um der Freisetzungsrichtlinie der EU in deutsches Recht Genüge zu tun - ein Punkt, an den Sie, meine Damen und Herren von der PDS, mit Ihrem Antrag anknüpfen.
Dem Grundanliegen Ihres Antrages nach mehr Information und Aufklärung darüber, was Gentechnik ist, kann und darf, können wir durchaus folgen. Aber den Weg, auf dem Sie das erreichen wollen, wollen wir nicht mitgehen.
Mehr Informationen in der Öffentlichkeit erreichen wir nicht über die Verkomplizierung und damit Verlängerung und Verteuerung der Genehmigungsverfahren, sondern über eine sachliche Diskussion in der Öffentlichkeit ohne Horrorgemälde und ohne höheren Verwaltungsaufwand. Wir brauchen die sachliche Information darüber, wie mithilfe der Gentechnik die Problematik der Inhaltsstoffe, zum Beispiel bei nachwachsenden Rohstoffen - ich denke an Pflanzenöle und -fasern -, so gelöst wird, dass der Anbau und die Verwertung wirtschaftlich interessant werden. Wir brauchen viel mehr an sachlicher Information darüber,
wie die Resistenzzüchtung zum Beispiel den Aufwand an Pflanzenschutzmitteln erheblich senken kann.
Wir brauchen Informationen in der Öffentlichkeit darüber, wie über die Gentechnik das Aneignungsvermögen der Pflanzen bezüglich der Wasser- und der Nährstoffaufnahme so verändert werden kann, dass damit die Ertragsstabilität und die Ertragsfähigkeit der Pflanzen zum Nutzen der Menschen weiter verbessert werden können. Ich möchte insbesondere an die Menschen in der Dritten Welt erinnern, wo viele aufgrund widrigster Umstände Hunger leiden und ein Anbau mit Erfolg nicht möglich ist.
Diese Züchtungsergebnisse sind mit herkömmlichen Methoden in vergleichbarer Zeit nicht zu erreichen. Weitere Wettbewerbsnachteile wären die Folge. Meine Damen und Herren von der PDS, wir sollten nicht nur an eigene deutsche Forschungsergebnisse denken, sondern wir sollten uns im Gegensatz zu DDRZeiten auch internationale Forschungskenntnisse zunutze machen.
Um zu mehr Informationen zu kommen, dürfen die Rahmenbedingungen, die durch EU-Recht und Bundesrecht klar aufgezeigt sind, aber nicht zulasten der Unternehmen weiter verschärft werden. Frau Dr. Enkelmann, da Sie von der Übertragung durch Insekten gesprochen haben, wodurch Genveränderungen ausgelöst werden können, möchte ich Ihnen sagen: Wir können in Brandenburg und in Deutschland beschließen, was wir wollen. Die Insekten überfliegen zum Beispiel die Oder ohne jedes Problem. Das ist ein Beleg dafür, dass wir im Rahmen der Europäischen Union gleiche Standards schaffen müssen. Alles andere wäre Augenwischerei.
Die Bedingungen sind doch heute schon so, dass immer weniger Betriebe in Deutschland Züchtungsarbeiten durchführen. Die von Ihnen geforderte Verschärfung der Genehmigungsverfahren würde die Abwanderung der Unternehmen und damit der Arbeitsplätze weiter vorantreiben, aber zu keiner Versachlichung der Diskussion führen und die Verunsicherung nicht abbauen.
Wir wollen nicht nur eine Angleichung der Lebensverhältnisse im EU-Gebiet, sondern auch eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU. Deshalb sollten wir alles daransetzen, durchaus vorhandene Ängste unter den Bürgerinnen und Bürgern weiter abzubauen.
Ich bin fast fertig. - Dazu soll die klare Kennzeichnungspflicht der Produkte mit beitragen. Der Bürger hat ein Recht darauf zu wissen, was er kauft. Eines ist klar: Die Produkte sind auf dem Markt und in jedem Supermarkt längst erhältlich. Ansonsten empfehle ich Ihnen sehr nachdrücklich, diese Diskussion im Fachausschuss zu führen. Dorthin gehört sie. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. - Danke schön.
Das Land Brandenburg hat in den vergangenen zwölf Jahren erhebliche Mittel für die Förderung des Industriestandortes Premnitz und Umgebung eingesetzt. Es ist in diesen zwölf Jahren jedoch versäumt worden, die Verkehrsinfrastruktur, das heißt die Anbindung an die Bundesautobahn 2, die zurzeit nur in einer Zeit von ca. einer Stunde erreicht werden kann, zu verbessern. Damit ist der Industriestandort Premnitz/Rathenow aus nachvollziehbaren Gründen unattraktiv für Industrieansiedlungen. Um die Verkehrsanbindung nunmehr zu verbessern, hatte die Landesregierung im März 2000 bei der Meldung der FFH-Gebiete an die EU einen Korridor von 800 m bei Pritzerbe aus der Meldung herausgenommen, um eine Überquerung der unteren Havel bei Pritzerbe zu ermöglichen.