Rolf Baumann
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Einsatz und die Möglichkeiten von IT in der Thüringer Landesverwaltung sind in den letzten 25 Jahren Schritt für Schritt gewachsen. Mit den Möglichkeiten der Informationstechnik sind die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Thüringer Landesverwaltung gestiegen und sie werden weiter steigen. Das vielleicht am Anfang zur Feststellung.
Frau König, ich werde natürlich nicht in Gänze auf Ihren Beitrag reagieren, weil es das einfach nicht
wert ist. Es wundert mich nur, wie Sie als Sozialarbeiter, Abschluss 2007, in sechs Jahren zum absoluten IT-Experten hier in Thüringen geworden sind. Also das wundert mich schon. Ich kann das gerade anhand Ihrer Ausführungen natürlich nicht bestätigen,
weil der größte Teil einfach weit hergeholt ist. Sie haben auch so getan, als wenn Sie der Verwaltungsexperte schlechthin sind. Das ist für mich hier in diesem Haus nicht nachvollziehbar, was Sie hier am Anfang an Beitrag geleistet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den einstigen IT-Insellösungen der einzelnen Ministerien sind komplexe, miteinander vernetzte Systeme geworden. Die Koordinierung und Steuerung des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung hat in der Vergangenheit leider nicht immer mit der Entwicklung der Technik Schritt gehalten. Das haben wir an der einen oder anderen Stelle auch selbst erlebt; das hatte aber auch verschiedene Ursachen. Im Februar, das wurde auch schon angesprochen, hat der Thüringer Rechnungshof im Rahmen seines Berichts die Strategie „Steuerung und Einsatz der IT in der Thüringer Landesverwaltung“ und die Vorlage der Informations- und Kommunkations-Landesstrategie, kurz IuK-Strategie, angemahnt. Natürlich war die Landesregierung seitdem nicht untätig. Mit Schreiben vom 5. Juni 2014 wurde den Mitgliedern des Haushaltsund Finanzausschusses schließlich die Strategie „E-Government und IT des Freistaats Thüringen“ vorgelegt. Hierin werden die sowohl vom Rechnungshof als auch von der Opposition, aber auch von den Koalitionsfraktionen CDU und SPD geforderten Leitlinien für die zukünftige Entwicklung im Bereich der Informationstechnologien in der Verwaltung des Freistaats Thüringen definiert. Aus Sicht unserer Fraktion ist das ein Schritt in die richtige Richtung der IT-Gesamtplanung. In manchen Bereichen ist scheinbar nur der kleinste gemeinsame Nenner der Ministerien gefunden worden. Das Konzept ist allerdings einmal eine gute Grundlage für die weitergehende Diskussion. Eine neue Regierung muss sich ohnehin die Frage stellen, wie es in diesem Bereich weitergeht, und wir müssen auch noch einige Antworten finden. Wichtig ist aus meiner Sicht vor allem eine bessere zentrale Steuerung des weiteren E-Government-Ausbaus.
Vor dem Hintergrund der bis vor Kurzem noch ausstehenden IT-Gesamtstrategie für den Freistaat Thüringen war der von der Fraktion DIE LINKE im November 2013 gestellte Antrag natürlich nachzuvollziehen. Es fehlen Aussagen, wie sich der Freistaat in der Frage der Beteiligung am bundesweiten Online-Portal GovData verhält. Im Rahmen der Befassung mit dem Thema im Haushalts- und Finanz
ausschuss sind allerdings viele Fragen durch die Landesregierung beantwortet worden.
Zur Frage, wie hält es Thüringen mit GovData, kommt hinzu, dass mit diesem bundesweiten Datenportal erst einmal Erfahrungen gesammelt werden müssen. Nach neuesten Informationen soll GovData nun 2015 in den Regelbetrieb gehen. Das hat der IT-Planungsrat des Bundes und der Länder in Berlin auf seiner 14. Sitzung am 10. Juli 2014 beschlossen. Da auch der Freistaat im IT-Planungsrat vertreten ist, kam dieser Beschluss unter Mitwirkung Thüringens zustande. Das Instrument einer zentralen Anlaufstelle für die offenen Verwaltungsdaten wird es damit also geben.
Jetzt muss es daran gehen, das Ganze mit Leben zu erfüllen und Daten einzubringen. Allerdings ist in den Ausschussberatungen deutlich geworden, dass das Land noch Zeit für die abschließende Beurteilung der Frage des Nebeneinanders der Angebote auf Landesebene und des GovData-Portals auf Bundesebene benötigt.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Eile, zu der der Antrag der Linken die Landesregierung drängen will, nicht geboten. Die Regierung stellt der Öffentlichkeit über das Portal thueringen.de bereits heute ein sehr umfangreiches Datenangebot zur Verfügung. Ein solches Vorgehen wird im Alternativantrag der Fraktionen von CDU und SPD zum Antrag der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit, auch aus Kostengründen, so die Auffassung der Koalitionsfraktionen. Wichtig war der SPD-Fraktion noch einmal der ausdrückliche Auftrag an die Landesregierung, das öffentlich zugängliche zentrale Informationsregister nach Informationsfreiheitsgesetz einzurichten und dafür die notwendigen Rechtsvorschriften auf den Weg zu bringen. Das Informationsregister soll Bestandteil des Serviceportals des Freistaats Thüringen werden. Wie ich gehört habe, ist die dafür notwendige Rechtsverordnung inzwischen auf einem guten Weg.
Ich will es heute bei dem Gesagten belassen und bin mir sicher, dass das Thema „IT, E-Government und Open Data“ auch den kommenden Thüringer Landtag beschäftigen wird. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Alternativantrag von CDU und SPD. Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, wieder haben wir einen Antrag zum Thema Innovationspolitik. Wahrscheinlich gehen den Kolleginnen und Kollegen der FDP die Themen aus und sie müssen immer das wiederholen, was wir schon
zigmal behandelt haben und was schon mehrfach gesagt wurde.
Es ist doch so, wir reden jetzt das vierte Mal, glaube ich, innerhalb von vier Wochen über dieses Thema.
Sie hätten zum Beispiel beim letzten Plenum, als die Grünen den Antrag gestellt haben, einen Alternativantrag stellen können, da hätten Sie alles hineinschreiben können.
So hätten wir das alles in einem diskutieren können. Nein, aber fünf Jahre haben nicht gereicht, damit Sie mitbekommen, wie die parlamentarischen Gepflogenheiten hier sind. Zudem kritisieren Sie Initiativen der Thüringer Landesregierung wie „Thüringen braucht dich“. Das trägt nämlich zum positiven Image dieses Landes bei und hat auch schon seine Wirkung gezeigt. Dann noch mit diesen Worten, was mich sehr geärgert hat, dass diese Landesregierung sozial-romantische Projekte umsetzt. Von welcher Kälte sind Sie bedroht? Von welcher Kälte? Das ist eigentlich, muss ich schon sagen, eine Frechheit, was Sie hier gesagt haben.
Wir haben im März-Plenum über dieses Thema eingehend debattiert. Auch im Juni-Plenum hatten wir das auf der Tagesordnung, wenn man das ein Stückchen weiterfasst in der Teildebatte zur Regierungserklärung zur Hochschulstrategie. Wir haben mehrfach - es wurde schon gesagt - im Wirtschaftsausschuss darüber gesprochen. Die Landesregierung hat mehrfach ausführlich dargelegt, dass wir das Thema Innovation, Innovationsförderung sehr ernst nehmen.
Ich möchte an das diesjährige Weimarer Wirtschaftsforum vor wenigen Tagen erinnern. Ich zitiere ein paar Titel aus der Einladung: Einleitung „Zukunft Innovation“, Wirtschaftsminister Höhn; „Innovationsstrategie für Ostdeutschland“, Bundesforschungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka; „Innovationsnetzwerke 2020“, Prof. Dr. Reimund Neugebauer, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft. Ich möchte an die Regierungspressekonferenz vom 10. Juni erinnern - Thema „Regionale Forschungsund Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung für Thüringen. RIS3 Thüringen“. Wir brauchen die FDP nicht, um uns dieses Themas anzunehmen. Nein, wir haben das auch selbst im Blick, weil wir genau wissen, wie wichtig das für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Thüringens, für die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze ist. Ich stelle
mal die Frage, was ich jetzt noch Neues, Innovatives zu Ihrem Antrag sagen soll. Wahrscheinlich ist das gar nicht zielführend, da wir mit unseren Aktivitäten und Themen bei Ihnen, liebe Vertreterinnen und Vertreter der FDP hier im Haus, nicht durchdringen. Da dürfte die stetige Wiederholung von bereits Gesagtem und Getanem hilfreich sein, damit es bei Ihnen vielleicht noch einmal im Gedächtnis hängen bleibt. In diesem Sinne will ich Ihnen sagen, das Thüringer Innovationssystem hat sich gerade in der letzten Zeit sehr gut entwickelt. Die Landesregierung hat viele gute Initiativen und Projekte zur Innovationsförderung ergriffen und klare Schwerpunkte gesetzt, um auf Defizite...
Ich will es nicht noch mal wiederholen, ich sage Ihnen dann noch einmal...
Kramen Sie doch einfach mal in Ihrem Gedächtnis nach.
Danke, Herr Präsident. Die Landesregierung hat viele gute Initiativen und Projekte zur Innovationsförderung ergriffen und klare Schwerpunkte gesetzt, um auf Defizite in der Innovationspolitik angemessen zu reagieren und diese auszugleichen. Die wichtigsten will ich noch einmal kurz erläutern und für Ihr Gedächtnis anführen: „Zukunftsdiskurs 2020“ und das daraus resultierende „Zukunfts- und Innovationsprogramm Thüringen 2020“, den Trendatlas, Thüringer Wirtschafts- und Innovationsrat, RIS 3.
Nun zu einigen Punkten in Ihrem Antrag: Es ist unsinnig und schier falsch, wie Sie behaupten, die bisherige Wirtschaftspolitik folge einem falschen Ansatz, nämlich dem der Förderung von Großunternehmen, auch das zum wiederholten Male. Dass innovative Unternehmen schneller wachsen und international tätig sind, ist ebenfalls eine Behauptung Ihrerseits ohne jegliche Untersetzung. Technologieförderung wird in Thüringen durch die Landesregierung, durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie betrieben. Zudem
muss der Landtag nicht feststellen, dass Aufwendungen für Forschung und Entwicklung nachweisbar positive Beschäftigungseffekte haben, die Produktivität und das Lohnniveau steigern oder dass Innovationsvorhaben für viele Thüringer Betriebe mit hohen Fixkosten und Aufwand verbunden sind und kleine und mittelständische Unternehmen dadurch strukturell benachteiligt seien. Das sind allgemeine Feststellungen, die uns bekannt sind.
Der Landtag muss auch nicht fordern, die Wirtschaftspolitik des Freistaats auf eine mittelstandsorientierte und technologieoffene Investitionsförderung neu auszurichten, das ist schon so - auch das zum wiederholten Male. Es wird nicht richtiger, wenn Sie hier immer wieder behaupten, die erfolgte Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung sei Ausdruck einer Abkehr von irgendetwas. Das hat der Minister hier schon häufiger klargestellt. Die Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung hat zuallererst mit der neuen EU-Förderperiode - auch das wurde heute hier schon einmal von meinen Vorrednern gesagt -, mit den dafür zur Verfügung stehenden EU-Mitteln zu tun, nicht mehr und nicht weniger, auch das zum wiederholten Mal. Gleiches gilt für den Punkt unter III. und IV.
Zu Ihren 10 Forderungen unter dem letzten Punkt Ihres hoch innovativen Antrags: Das sind ebenfalls Aspekte, die bereits durchgeführt werden und wünschenswert sind.
Zum Schluss möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es eine Tatsache ist, wie in allen neuen Ländern, dass in Thüringen weitgehend Großunternehmen fehlen. Da wir Realisten sind, rechnen wir auch in Zukunft nicht unbedingt mit großen Ansiedlungen. Es wäre natürlich schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, es ist nicht der Dreh- und Angelpunkt der Thüringer Wirtschaftspolitik, den Sie hier unterstellen, dass die Landesregierung primär die Ansiedlung von Großunternehmen forciert. Das ist Unsinn. Die Thüringer Wirtschaftspolitik setzt hinlänglich auf eine mittelstandsorientierte Innovationsund Wachstumspolitik. Das hat auch der Wirtschaftsminister bereits in verschiedenen Beratungen inhaltlich mit Beispielen untersetzt. Gerade die Netzwerk- und Clusterinitiativen, die in den letzten Jahren im Freistaat entstanden sind, sind doch ein entscheidender Beitrag für die Ausrichtung der Thüringer Wirtschaft.
Letzter Satz, Sie merken also, worauf ich hinauswill: Wir lehnen den Antrag ab. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Ursache hatte der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Ankündigung der Deutschen Telekom vor über einem Jahr, die Netze drosseln zu wollen. Damit einher ging auch relativ schnell eine Diskussion um die gleichberechtigte Übertragung von Daten. Ich will jetzt den ganzen Hergang der vergangenen Monate nicht noch einmal wiederholen. Mein Kollege Mario Voigt hat das ausgiebig erläutert. Ich will nur so viel dazu sagen, dass eine Bundesratsinitiative dieser Landesregierung jetzt eher unwahrscheinlich ist. Ich glaube, bis zum 14. September findet gar kein Bundesrat mehr statt. Von daher fällt dieser Punkt schon allein wegen Nichtumsetzbarkeit eigentlich weg. Das nur zum Organisatorischen.
Die Argumentation des Unternehmens Telekom ist einfach, es gibt immer mehr Datenverkehr und der Ausbau kommt nicht hinterher beziehungsweise er ist zu teuer. Das war die Argumentation. Der nächste Schritt wäre eine Differenzierung nach Dienstanbietern und Kunden gewesen. Das wäre natürlich in der heutigen Zeit fatal gewesen. Gleichzeitig würde eine Aufhebung der Netzneutralität unternehmerische Innovation unterbinden. Denn, da wären auf der einen Seite die großen Konzerne, die bereits ihre Dienste anbieten und auf schnelles Internet setzen können. Auf der anderen Seite gäbe es kleine Start-Ups, die sich durch ein langsameres Netz durchkämpfen müssten und dann wahrscheinlich relativ schnell sterben werden. Ich darf auch
wiederholen, was mein Fraktionsvorsitzender Werner Pidde heute Morgen schon sagte: Schnelles Internet schafft Innovation. Ein schneller Internetanschluss ist ein Standortfaktor für Unternehmensansiedlung in der Fläche. Der Herausforderungen nehmen wir uns an. Deswegen investieren wir auch in Thüringen in leistungsfähige Netze. Im Rahmen der Breitbandstrategie 2020, insbesondere für den ländlichen Raum, werden Gemeinden seit 2012 systematisch mit Breitband-Internetanschlüssen versorgt, wo sie noch fehlen. Seit dem Start konnten 57.000 Privathaushalte und 6.600 Unternehmen in fast 300 Ortschaften angeschlossen werden. Dieses Programm war und ist erfolgreich. Wir werden das auch nach der Landtagswahl fortsetzen.
Wir haben vor drei Wochen, auch das wurde schon gesagt, das Landesmediengesetz neu gefasst. Den Regierungsentwurf haben wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens angepasst und in dieses haben wir explizit die Netzneutralität mit aufgenommen. Wir haben Netzneutralität im Gesetz definiert. Ich erlaube mir zu zitieren „Netzneutralität: die Gleichbehandlung aller Daten im Internet, unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Anbieter, Herkunft oder Ziel“. Und wir haben in § 37 Abs. 2 festgeschrieben, dass die Internetdienstanbieter bei der Datenübertragung verschiedener Dienste nicht differenzieren dürfen. Ich gehe deswegen davon aus, dass unter anderem mit dem Beschluss der Novelle des Landesmediengesetzes ihr Antrag erledigt ist. Dementsprechend sehen wir auch keinen Grund mehr dafür, Ihrem Antrag zuzustimmen. Die anderen Punkte, ich hatte es bereits gesagt, betrachten wir als erledigt. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich gleich zu Beginn das Verfahren zum Antrag zusammenfassen. Nach der Debatte im letzten Plenum und der Behandlung im Ausschuss sind wir, glaube ich, nicht viel schlauer als nach der Einbringung im April hier in diesem Haus.
Ich wiederhole das, was ich bereits in der letzten Plenumssitzung gesagt habe: Die FDP hätte sich und uns diese Debatte jetzt mithin ersparen können. Sie waren bis zum letzten Jahr Teil der Bundesregierung. Herr Kemmerich ist Vorsitzender der Bundesvereinigung Liberaler Mittelstand. Sie hätten Ihren Einfluss in dieser Zeit geltend machen können, statt den Landtag erneut nur mit Bundesthemen zu befassen. Lesen Sie Ihren Antrag selbst durch, es geht nur um reine Bundesthemen.
Das Wirtschaftsministerium hat die Potenzialanalyse „Handwerk Thüringen“ in Auftrag gegeben. Das bedeutet für uns heute: Wir müssen gemeinsam mit den Kammern die Umsetzung der Handlungsempfehlung überprüfen. Dies haben wir auch in unserem Alternativantrag dargestellt. Machen wir es konkret. Zum Beispiel der Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht nur eine Chance von Thüringen, der Ausbau der Erneuerbaren im Gebäudebestand ist vor allem eine Aufgabe für das Thüringer Handwerk. Wir wollen, dass sich das Wirtschaftsministerium und die Kammern abstimmen, wie das Land das Handwerk an dieser Stelle unterstützen kann. Unser Engagement für die erneuerbaren Energien kann entscheidende Wachstumsimpulse für das Thüringer Handwerk generieren.
Ausgerechnet Sie, meine Damen und Herren von der FDP sind dagegen, ein solches Konjunkturprogramm für das Handwerk überhaupt aufzugreifen. Wir haben die Herausforderung in den Bereichen Existenzgründung, Fachkräftesicherung und Nachfolge erkannt. Das Handwerk hat mit uns und dem Wirtschaftsministerium einen starken Partner. Deshalb haben wir einen Alternativantrag zu Ihrem Antrag in dieses Plenum eingebracht. Im Kern sagt dieser, dass wir, die Regierungskoalition, für eine verlässliche Politik stehen und das Handwerk weiter unterstützen und Zukunftsperspektiven aufzeigen werden.
Ich bitte Sie daher um die Zustimmung zu dem Antrag. Den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir ebenfalls ablehnen, weil wir der Meinung sind, der unsrige Antrag ist der weitergehende Antrag. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es mag eine Zeit gegeben haben, da könnte man durchaus der Meinung gewesen sein, dieser Antrag sei sinnvoll. Sie, meine Damen und Herren von der FDP, haben jetzt schnell noch versucht, mit einer Neufassung die Kurve dazu zu kriegen. Ich will das auch an drei Punkten belegen und möchte beginnen mit einem Zitat der Tageszeitung „Die Welt“ vom 12. März 2014: „Der Meisterbrief soll auch in Zukunft als Gütesiegel für qualifizierte Handwerker in Deutschland bestehen bleiben. Nach monatelangen Diskussionen um eine mögliche Aufweichung des Meisterbriefs durch Vorgaben aus Brüssel gab ein hochrangiger Vertreter der EUKommission jetzt Entwarnung. Die EU-Kommission beabsichtigt nicht, den Meisterbrief zu beenden, sagte der Generaldirektor [...] bei der Handwerksmesse in München.“ Die Überschrift zu diesem Artikel will ich Ihnen auch nicht vorenthalten: „Die EU bricht Angriff auf deutschen Meisterbrief ab“. Die FDP hätte sich und uns diese Debatte mithin jetzt ersparen können, zumal wir in der vergangenen Plenarsitzung auch ausgiebig über Ihre Große Anfrage zum Handwerk diskutiert haben. Zumal ist es für die liberale Partei eigentlich seltsam, eine solche Art Zugangssperren und Wettbewerbseinschränkungen zu verteidigen.
Jetzt rede ich, Sie können sich nachher noch einmal melden, Herr Barth.
Zu den drei Gründen: Zum einen, ich deutete es an, wir haben im letzten Plenum die Große Anfrage zum Handwerk beraten. Zum Zweiten, Handwerksrecht ist Bundesrecht und fast alles, was Sie in Ihrem Antrag sich wünschen, zum Beispiel eine umfassende Evaluation der Handwerksrolle von 2004, hätten Sie bis vor Kurzem, als Sie noch in der Bundesregierung waren, selbst umsetzen können. Komisch, dass das jetzt erst kommt.
Damit Sie aber wissen, woran Sie bei der aktuellen Bundesregierung sind, will ich Ihnen den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ans Herz legen. Dort heißt es auf Seite 21: „Wir wollen ein starkes Handwerk. Deutschland wird die europäische Diskussion über eine verstärkte Öffnung des Dienstleistungsbinnenmarktes konstruktiv begleiten. Wir werden allerdings unverändert darauf hinwirken, dass der Meisterbrief nicht durch Maßnahmen des europäischen Binnenmarktes beeinträchtigt wird und erhalten bleibt. Wir bekennen uns zu den Kammern.“
Und weiter heißt es zur dualen Ausbildung: „Wir wollen die duale Ausbildung stärken und modernisieren.“ Das hat auch der Bundesminister Sigmar Gabriel anlässlich der Eröffnung der Internationalen Handwerksmesse am 12. März 2014 noch einmal dokumentiert und sich dort klipp und klar zur dualen Ausbildung und zum Meisterbrief bekannt.
Zum Schluss meiner Rede.
Ja.
Seine Staatssekretärin Iris Gleicke erklärte: „Die duale Ausbildung, wie sie im deutschen Handwerk seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird, hat Vorbildcharakter in Europa und auf der ganzen Welt. Daran halten wir fest. Wir bekennen uns auch zu den Kammern. Die Selbstverwaltung ist mit unserem dualen Bildungssystem seit Jahrzehnten fest verbunden. Sie ist gelebte Eigenverantwortung und heute so aktuell wie vor 200 Jahren. Und den Meisterbrief wird Deutschland auch vor dem Hintergrund der europäischen Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie unverändert verteidigen. Denn der Meisterbrief und die Meisterpflicht sind von maßgeblicher Bedeutung für die Qualität der Ausbildung im Handwerk.“
Zum dritten Grund: Ich glaube, es gibt hier im Haus keine Fraktion, die an der Notwendigkeit und den Vorzügen der dualen Ausbildung und des Meisterbriefes zweifelt. Wir haben das beispielsweise auch in unserem Koalitionsvertrag von 2009 von CDU und SPD dokumentiert. Auch die Landesregierung hat das ganz konkret im Blick, das zeigt unter anderem die Potenzialanalyse Handwerk Thüringen. Es gibt hier kaum einen Grund zu klagen. Das Handwerk hat in uns und hat mit dieser Thüringer Regierung einen starken Partner an seiner Seite.
Dennoch will ich mich einer Debatte oder wollen wir uns einer Debatte auch im Ausschuss nicht verschließen. Dort können wir über den Meisterbonus und die neu hinzugekommenen Punkte, wie die steuerliche Absetzbarkeit, weiter debattieren.
Noch eine Bemerkung zum Schluss, was die Förderung des Handwerks betrifft: Ich erinnere mich noch gut an die Zeiten, wo die FDP im Bund sehr kritisch zu vielen Konjunkturprogrammen in den Zeiten der Krise von Deutschland sich geäußert hat.
Das war doch so, fragen Sie mal Ihren Herrn Brüderle, wie er sich damals geäußert hat, ich habe das noch genau in Erinnerung. Im Übrigen war es auch die SPD damals mit den Grünen, die die Absetzbarkeit der Leistungen eingeführt hat. Es gibt ja eine Studie dazu „Evaluierung der Wirksamkeit der steuerlichen Förderung für Handwerkerleistungen nach § 35 a EStG“. Ich empfehle, diese zu lesen, vor allen Dingen auch die Schlussfolgerungen, die dort ganz konkret erläutert wurden. Ich glaube, darüber können wir gerne im Ausschuss reden, auch über die Schlussfolgerungen und nicht über das eine oder andere populistische Argument. Die dpaMeldung, ich glaube, sie ist von heute gewesen, mit der Überschrift „Geschäft der Thüringer Handwerker brummt“, ich glaube, die sagt sehr viel aus, wie es um das Thüringer Handwerk steht. Wir werden
uns aber dieser Diskussion im Ausschuss nicht verschließen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Nicht so ganz.
Sie brauchen mir meine Rede nicht zu erklären.
Ich bin ganz konkret auf Ihren Antrag eingegangen. In Ihrem Antrag ging es darum, den Meisterbrief als Qualitätssiegel des Handwerks zu schützen. Da habe ich an Beispielen erläutert, wie das jetzt diese Bundesregierung tut und wie das diese Landesregierung aus CDU und SPD tut. Genau darauf bin ich eingegangen. Ich habe gesagt, wir haben im letzten Plenum eine Debatte zum Handwerk gehabt mit einer Großen Anfrage von Ihnen und ich muss nicht alles das wiederholen, was ich in meiner letzten Rede gesagt habe, weil, das ist auch vertane Lebenszeit, Herr Barth.
Man hätte sich da konzentrieren können, um das Ganze im März alles hier auf den Tisch zu bringen. Wenn Sie so ein Co-Referat halten, dann können Sie auch noch ans Pult, ich glaube, Sie haben noch ein paar Minuten.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir verhandeln jetzt die Große Anfrage der FDP „Situation und Perspektive des Thüringer Handwerks“. Das Handwerk hat aktuell eine solide konjunkturelle Ausgangssituation. Das haben die Ausführungen des Präsidenten des Thüringer Handwerkstags, Herr Stefan Lobenstein, anlässlich des parlamentarischen Abends vorgestern noch einmal bestätigt. Auch die Internationale Handwerksmesse in München, die am Mittwoch zu Ende gegangen ist, hat gezeigt, dass das Handwerk gut aufgestellt ist. Und noch etwas ist deutlich geworden. Das Handwerk hat in der Politik - sei es nun im Bund oder im Land - einen verlässlichen Partner,
das gilt auch für die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden den Meisterbrief auch vor dem Hintergrund der europäischen Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie unverändert verteidigen. Denn der Meisterbrief und die Meisterpflicht sind von maßgeblicher Bedeutung für die Qualität der Ausbildung im Handwerk. Wir alle wissen, qualifizierte Fachkräfte spielen eine Schlüsselrolle für die Zukunft unseres Freistaats Thüringen. Wir alle hier stehen gemeinsam in der Verantwortung, diese Ausbildung von Fachkräften sicherzustellen. Die duale Ausbildung, wie sie vom deutschen Handwerk seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird, hat Vorbildcharakter in Europa und auf der ganzen Welt. Das wird auch im Ausland anerkannt. Auch daran wird seitens der Politik nicht gerüttelt. Ich wiederhole es: Die Sicherung von Fachkräften müssen wir alle im Blick haben. Wir müssen schon jetzt dafür Sorge tragen, dass unsere Unternehmen auch in Zukunft kreative und kluge Köpfe finden, um im Wettbewerb zu bestehen.
Die berufliche Bildung in Deutschland ist ein Erfolgsmodell. Sie schafft Perspektiven für Thüringen, für Deutschland und für Europa. Sie eröffnet Chancen in vielen Bereichen, die uns derzeit vor Herausforderungen stellen. Wir wollen mehr Jugendlichen zu einem Schulabschluss verhelfen. Wir wollen den Leistungsschwächeren mit Schulabschluss die Vorbereitung auf eine Lehrstelle ermöglichen. Wir wollen die Abbrecherquote in der Lehre verringern und jungen Menschen ohne Berufsabschluss eine zweite Chance eröffnen. Angesichts des demografischen Wandels sind aber auch die Zuwanderung von Fachkräften, ein lebenslanges Lernen und die Weiterbildung Älterer wichtiger denn je. Es ist nicht zuletzt auch die SPD, die diese Aufgaben in den Mittelpunkt der Arbeit von Politik, Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen stellt.
Aber all das schaffen wir nur gemeinsam. Wir bekennen uns deshalb auch zu den Kammern. Die Selbstverwaltung ist mit unserem dualen Bildungssystem seit Jahrzehnten fest verbunden. Es ist gelebte Eigenverantwortung und heute so aktuell wie vor 100 Jahren. Wir sehen an den Antworten zu der Großen Anfrage zur „Situation und Perspektive des Thüringer Handwerks“, dass die Voraussetzungen nicht schlecht sind. 2013 ist konjunkturell gut verlaufen und das Handwerk selbst erwartet für 2014 eine Fortsetzung dieser positiven Entwicklung. Die Umsatzentwicklung verlief positiv und jeder zweite Betrieb war zu mindestens 80 Prozent ausgelastet. Um Ihnen das in Zahlen zu unterlegen: Der Umsatz des Thüringer Handwerks lag in den Jahren 2009 und 2010 bei jeweils rund 11,3 Mrd. €. Der Anteil der im Handwerk Beschäftigten liegt etwa auf Bundesniveau. Bezüglich der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird das Bundesergebnis sogar
übertroffen. Die Zahl der Betriebe war zuletzt leicht rückläufig, liegt jedoch nach wie vor auf einem hohen Niveau von über 31.000. Auch die Zahl der Beschäftigten bleibt konstant im Bereich um die 148.000. Lediglich im Ausbildungsbereich geben aktuelle Zahlen Anlass zur Sorge. Die Zahl der Lehrlinge und die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge sind seit Jahren rückläufig. Bei der Ursachenforschung fällt der Blick dabei in erster Linie auf den demografischen Wandel. Die geburtenschwachen Jahrgänge schlagen sich deutlich in der Zahl der geeigneten Bewerber und der potenziell zur Verfügung stehenden Beschäftigten nieder. Hier besteht also ein Handlungsbedarf, dem wir in enger Zusammenarbeit und im Dialog mit den handwerklichen Betrieben nachkommen müssen.
Insgesamt zeigt auch die Große Anfrage wieder: Das Handwerk nimmt mit all seiner Tradition einen enormen Stellenwert für die Thüringer Wirtschaft ein. So ist etwa der Anteil des Handwerks an der Gesamtwirtschaft in Thüringen noch einmal wesentlich höher als im Bundesdurchschnitt. Nicht zuletzt in Zeiten konjunktureller Krisen in der jüngsten Vergangenheit erwies sich das Handwerk als wichtiger Stabilitätsanker. Handwerkliche Betriebe sind damit zentrale Wirtschaftsmotoren und gerade auch im Bereich der Ausbildung unverzichtbar.
Meine Damen und Herren, wenn der Mittelstand das viel zitierte Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist, dann kann, muss man das Handwerk mit Fug und Recht als ihr zentrales Nervensystem bezeichnen. Aber es hat sich auch gezeigt, der Anteil an öffentlichen Investitionen ist sehr hoch. Vor allem unsere Kommunen sind hier maßgeblich. Das ist nicht schlecht, das Niveau wollen wir auch gern beibehalten. Es zeigt sich aber auch, dass der Absatzanteil an private und gewerbliche Kunden zu gering ist. Hier müssen wir mehr tun.
Schon allein die Einführung des Mindestlohns wird unserer Meinung nach die Situation spürbar verbessern. Klar, wir tun dies nicht in erster Linie für die Handwerksunternehmen, aber das Handwerk wird davon profitieren. Ich habe mich sehr darüber gefreut, wie sich das Handwerk in der Vergangenheit beim Mindestlohn mit seinen Tarifverträgen engagiert hat; die Friseure im August des vergangenen Jahres, die Steinmetze im September des vergangenen Jahres und die Gerüstbauer im vergangenen Monat. Dafür auch von unserer Seite den Verantwortlichen des Handwerks ein ausdrücklicher Dank.
Aber auch unsere Idee, Thüringen zum „Grünen Motor Deutschlands“ zu machen, ist nichts anderes als ein Konjunkturprogramm für das Handwerk. Ich möchte auch noch das von uns vorgelegte Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz für Thüringen erwähnen. Auch das geht in diese Richtung.
Verwundert bin ich nur über die Haltung des Thüringer Handwerkstags, die vorgestern dazu eingenommen wurde, denn wo wir im Bund die Kammern hinter uns wissen, wird hier fälschlicherweise kritisiert, warum auch immer.
Nicht zuletzt die von der Thüringer Wirtschaft vorgelegte „Potenzialanalyse Handwerk Thüringen“ hat gezeigt, was möglich ist, wenn man den richtigen Weg einschlägt, denn ein zentraler Punkt der Potenzialanalyse war die Identifikation wachstumsträchtiger Zukunftsfelder für das Thüringer Handwerk. Die energetische Gebäudesanierung wird dort als eines von vier besonderen wachstumsträchtigen Zukunftsfeldern herausgehoben. Darüber hinaus werden aber auch Produkte und Leistungen im Kontext des demografischen Wandels als zukunftsträchtiges Zukunftsfeld genannt. Der demografische Wandel ist also hinsichtlich der Absatzmärkte durchaus auch als Chance zu begreifen und nicht nur in Bezug auf die Ausbildungssituation als Problem.
Wenn man die Potenzialanalyse genau anschaut und die darin enthaltenen mehr als 60 Handlungsempfehlungen, dann wird deutlich, die Landesregierung hat das Problem im Blick und im Griff. Das gilt zum Beispiel auch für die weitere finanzielle Sicherung des Projekts BERUFSSTART plus. Das haben wir geregelt, denn das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung. Das können Sie auch aus den anderen Initiativen wie der Kampagne „Thüringen braucht dich“ oder die Thüringer Weiterbildungs- und Qualifizierungsinitiative „Qualifizierung und Aufstieg im Unternehmen“ erkennen. Selbstverständlich - ich bin ja auch Arbeitsmarktpolitiker - kann ich Ihnen einen Verweis geben auf die Landesarbeitsmarktpolitik, wo gestern selbst Herr Kemmerich von der FDP uns in gewisser Weise zugestimmt hat. Noch einmal vielen Dank dafür.
Das habe ich nicht falsch verstanden. Wir haben das heute schon erörtert.
Wenn wir es mit dem Handwerk gut meinen, ist das notwendig, um die Fachkräftebedarfe der Zukunft zu decken. Ich will und kann jetzt nicht auf alles eingehen. Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, das Förderprogramm zur Leistungssteigerung im Handwerk, die Fördermöglichkeiten über die GRW und vieles mehr haben wir im Blick. Alles in allem will ich deshalb nur noch einmal einen Dank an die Unternehmerinnen und Unternehmer, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die im Handwerk Tätigen aussprechen und ihnen zusi
chern: Wir stehen auch in Zukunft an Ihrer Seite. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst möchte ich mich bei Uwe Höhn, dem Wirtschaftsminister, für den Sofortbericht bedanken, der eindrücklich dargestellt hat, was wir auch in den letzten Jahren hier in dieser Großen Koalition getan haben. Ich denke, das ist durchaus positiv.
Frau Siegesmund, ich muss gleich am Anfang auf Sie eingehen: Das alles schlechtzureden, das ist unredlich. Das ist unredlich, das muss ich einfach sagen.
Ich glaube einfach, dass Sie bei dem Beitrag,
den Sie hier geleistet haben, das als Skandal zu bezeichnen, das zeigt mir, dass Sie einfach keine Ahnung von der Materie haben.
Mehr will ich gar nicht sagen, ich habe mir viel aufgeschrieben dazu, aber ich glaube, das reicht dazu. Das muss ich einfach sagen, weil es kein Skandal ist, sondern es ist eine Erfolgsstory in Thüringen, was hier in den letzten Jahren passiert ist. Und dann schauen Sie sich mal die
Arbeitslosenstatistik an, Sie reden von einem Drittel, das ist richtig, aber von welcher Ausgangsbasis. Lesen Sie doch mal die Zahlen, die hätten Sie dazu vortragen müssen. Das fehlt in Ihrer Betrachtung. Ein Drittel ist nicht ein Drittel. Das ist es nicht.
Nein, das ist es nicht.
Wenn ich von 100.000 ein Drittel nehme, ist es was anderes, als wenn ich von 90.000 ein Drittel nehme. Deshalb ist da ein Drittel nicht ein Drittel. Ich glaube, rechnen kann ich noch.
Meine Damen und Herren, seit der Einführung des Arbeitslosengelds II ist die Zahl der registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik und gerade auch im Freistaat merklich zurückgegangen. Hier in Thüringen haben wir durchaus in den vergangenen Jahren vor allen Dingen eine positive Arbeitsmarktentwicklung. Ich hatte es eingangs schon gesagt,
die gute wirtschaftliche Entwicklung sorgt zum einen für einen Beschäftigungszuwachs und zum anderen für einen Rückgang der Arbeitslosigkeit. Der Freistaat hat mit einer Arbeitslosenquote von jetzt 8,9 Prozent - auch der Minister hat es gesagt die niedrigste Arbeitslosenquote in den neuen Bundesländern. Das ist auch gerade in den letzten Jahren in Bezug auf Langzeitarbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit und auch die Arbeitslosigkeit der älteren Arbeitnehmer ein Verdienst dieser Landesregierung und dieser großen Koalition hier in Thüringen.
Beim Hauptziel der vergangenen Arbeitsmarktreform, und zwar die schnellere Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und Sozialleistungsbeziehern in Arbeit, da gebe ich allen recht, die da sagen, hier haben wir noch Reserven. Das ist so und dazu stehe ich einfach. Wir müssen feststellen, dass es für die Menschen in schwierigen Lebenslagen und mit einer langen Abwesenheit aus dem Arbeitsmarkt noch immer sehr schwer ist, aus dem Teufelskreis der Hilfebedürftigkeit und Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen durch eine reguläre Beschäftigung zu entfliehen. Hinzu kommen erhebliche Kürzungen im Bund in den letzten Jahren bei der Instrumentenreform, die natürlich insbesondere solche Menschen betrifft. Mit unseren Mitteln hier in Thüringen versuchen wir dieser Situation entgegenzuwirken - es wurde auch schon gesagt - mit den Projekten TIZIAN. Genau diese Projekte zielen ja darauf, die fangen ganz unten an, die fangen in den Familien an, in den „Hartz-IV-Familien“, wo beide Eltern im Leistungsbezug sind, dort wieder ein Stückchen Struktur in den Alltag hereinzubekommen und diese sehr intensiv zu unterstützen, im Gegensatz zu den Aussagen meiner Vorrednerin.
Auch mit dem Landesarbeitsmarktprogramm - die Zahlen will ich nicht wiederholen - haben wir durchaus wirksame Impulse für die gesellschaftliche Teilhabe durch Integration Arbeit suchender Frauen und Männer in den allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben. Hinzu kommen die Sozialraumprojekte ThINKA, die auch so gut wie flächendeckend in Thüringen sind. Das trifft auf die anderen auch zu, die nicht als Modellprojekte umgesetzt wurden, sondern die sind alle flächendeckend in ganz Thüringen und werden dort umgesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen und einer langen Abstinenz vom Arbeitsleben werden wir nicht mehr in Zukunft mit den klassischen Mobilisierungsmaßnahmen und Qualifizierungsund Weiterbildungsangeboten erreichen und in den Arbeitsmarkt dauerhaft integrieren können. Ihnen mangelt es zuallererst an solchen einfachen Dingen wie einen geregelten und strukturierten Tagesablauf, sozialen Schlüsselkompetenzen und dadurch natürlich auch an der einen oder anderen Stelle an der notwendigen Motivation und Bereitschaft, auch
tatsächlich etwas an ihrer Lebenssituation zu verändern. Allerdings muss ich auch sagen, es gibt auch objektive Bedingungen, die nicht unbedingt an den Menschen selbst liegen. Da ist die Frage der Mobilität und da gibt es auch an der einen oder anderen Stelle - und das kommt ja gerade bei den Projekten TIZIAN heraus -, was die Kinderbetreuung betrifft, noch Nachholbedarf.
Wir können es uns aber nicht leisten, diese vorhandenen Potenziale zu verschenken. Immerhin haben aus dem Bereich Hartz IV 80 Prozent der Menschen eine abgeschlossene Berufsausbildung, egal, ob die jetzt noch verwertbar oder nicht verwertbar ist, aber sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. Wir reden alle vom Fachkräftemangel und hier müssen wir einfach etwas tun und wir tun es ja schon, um diese Potenziale auch besser auszuschöpfen. Die Integration schwer vermittelbarer Langzeitleistungsbezieher ist eine Herausforderung für Politik und Gesellschaft. Dies ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und natürlich auch für uns als SPD ein besonderes Anliegen. Wir wollen unsere Gesellschaft dadurch natürlich auch wieder ein Stück beweglicher machen. Wir wollen Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Menschen schaffen, die trotz der guten Beschäftigungssituation keine Arbeit finden, um sie natürlich vor einer dauerhaften sozialen Ausgrenzung, mit allen negativen Folgen, die es da gibt, zu bewahren.
Noch ein paar Worte zur Bürgerarbeit: Mit dem Auslaufen der Beschäftigungsphase „Bürgerarbeit“ im Jahr 2014, im Übrigen haben alle Träger, die Bürgerarbeit machen, gewusst, dass das ausläuft, müssen wir hier natürlich nach Alternativen suchen, aber die Alternativen können einfach nicht allein in Ersatzmaßnahmen vom Land bestehen. Das geht nicht und ich glaube, auch der Minister hat das eindeutig hier belegt, warum das nicht geht.
Die öffentlich geförderte Beschäftigung kann nach unserer Ansicht auch hier einen wichtigen Beitrag leisten, aber immer in gemeinschaftlicher Finanzierung auch mit dem Bund. Hier kann das Land nur flankierend mitfinanzieren und ich glaube, auch das ist bisher deutlich geworden, dass wir gewillt sind, dies auch zu tun, und diese öffentlich geförderte Beschäftigung ist eben auch nicht nur eine Geschichte von Land und Bund, sondern sie muss in enger Kooperation mit den kommunalen Trägern, mit den regionalen Jobcentern und den gesellschaftlichen und politischen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden. Wir wollen natürlich auch damit weg von der Praxis passiver Transferleistungen nur an schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose. Einher gehe ich mit der Aussage, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Das ist immer besser und es ist auch für diese Menschen besser. Passive Transferleistungen in aktive und individuell angepasste Förderinstrumente umzuwandeln, das ist ein Ziel. Dieses Ziel haben wir uns auch in Berlin
gesteckt, muss ich sagen; auch da gibt es Gedanken, wie so etwas passieren kann. Wir brauchen diesen sozialen Arbeitsmarkt und die öffentlich geförderte Beschäftigung weiter, um diese Menschen auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen.
Zum Schluss kann ich feststellen, die Landesregierung und diese Koalition, was hier dargelegt wurde, dass es zu all den Fragen, die hier in dem Antrag gestellt wurden, Initiativen gibt. Ich muss auch dazu sagen, ich glaube, kein anderes Land in dieser Bundesrepublik hat so zielgerichtet und so viel im Bereich Arbeitsmarktpolitik getan, wie das in Thüringen geschieht. Ich habe das bereits erläutert, nämlich dass wir unten präventiv anfangen, bis hin zur aktiven Arbeitsmarktpolitik. Und die Zahlen, wenn Sie sie haben wollen, ich gebe sie Ihnen gern, beweisen, dass dieser Weg der richtige ist und dass das ein Erfolg dieser Landesregierung und der Koalition ist. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen, weil zum großen Teil erledigt. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir diskutieren mit Ihrem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Thema Innovationspolitik. Minister Höhn hat deutlich gemacht, wir sind mit unserer Politik des Wirtschafts- und Bildungsministeriums im Bereich der Innovation hier gut aufgestellt. Aktuell, darauf nehmen Sie ja auch Bezug, werden die Weichen dafür gestellt, dass die EU-Fördermittel auch künftig so genutzt werden, dass sich Innovation, Wachstum, Arbeitsplätze und vieles mehr gegenseitig befördern. Aber wenn man Ihren äußerst umfangreichen Antrag einmal genau anschaut, dann stellen sich für mich einige Fragen, einmal den Umfang des Berichtsersuchens betreffend - ich sage hier, mehr ist nicht immer besser sowie die von Ihnen hier im Landtag vorzutragende Evaluation und auch Ihre Vorstellungen betreffend, wie eine erfolgreiche Innovationspolitik aussehen kann. Zu Letzterem geben Sie 22 Hinweise und Vorschläge und Sie tun so, als hätte Innovation nur wünschenswerte Folgen. Sie stellen das auch so dar, als wäre Ihre Forderung einer Evaluation etwas Besonderes. Aber das ist es natürlich nicht. Die Landesregierung muss ständig evaluieren und auch nahezu alles, zumindest, wenn es mit Geld zu tun hat. Und da wir uns im Bereich der EU-Förderung hauptsächlich bewegen, ist das sogar auch von der EU vorgeschrieben. Nahezu alles muss evaluiert, überprüft, einer Erfolgskontrolle unterzogen werden und in den Häusern wird das auch getan. Wir wissen natürlich auch, dass die EU eine breite Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen bei der Erarbeitung der Operationellen Programme vorschreibt. Auch das wird umgesetzt. Deshalb halten wir die Forderungen unter Ziffer 2 auch für überflüssig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meines Erachtens wird an einigen Stellen bald schon zu viel evaluiert. Denn auch das kostet Ressourcen, personelle und finanzielle. Darüber haben wir aber bisher nicht geredet. Thüringen steht etwa in Bezug auf die Innovationsintensität gemeinsam mit Sachsen gut da, beispielsweise bei den optischen Technologien. In diesem Bereich verfügt Thüringen über
ein ausgeprägtes Alleinstellungsmerkmal. Für die künftige Entwicklung des Thüringer Innovationssystems kann dieser Bereich insbesondere schon deshalb eine Schlüsselrolle spielen, weil es sich hierbei eben um eine Querschnittstechnologie handelt, die in vielen Bereichen eingesetzt werden kann. Zudem weist Thüringen ein sehr beachtliches Niveau an Innovativen-Gründungen auf. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebsgründungen in innovativen Branchen des verarbeitenden Gewerbes ist Thüringen bundesweit mit führend. Hinzuweisen ist zudem auf die Tatsache, dass in Thüringen, wie in allen anderen neuen Bundesländern auch, weitgehend Großunternehmen fehlen. Aus realistischer Sicht ist damit auch in Zukunft nicht zu rechnen. Ihre Scharnierfunktion im Innovationssystem muss daher durch eine komplexe und durchdachte Vernetzung der innovativen Akteure innerhalb Thüringens sowie hinsichtlich ihrer Einbindung in globale Wissensströme kompensiert werden. Diesbezüglich sind in den letzten Jahren im Freistaat eine Reihe von Netzwerken und Clusterinitiativen entstanden. Ihr primäres Ziel besteht in der Organisation von Informationsaustausch und der Vermittlung von Kooperationsbeziehungen. Deren Weiterentwicklung und Ausbau soll in Zukunft besonderes Augenmerk geschenkt werden.
Das Thüringer Innovationssystem hat sich gerade in jüngster Zeit gut entwickelt, es besteht natürlich auch noch Handlungsbedarf. Dies hat die Landesregierung in den letzten Jahren berücksichtigt und viele gute Initiativen ergriffen, die auf entsprechende Defizite in der Innovationspolitik reagieren. Das Land hat unter Federführung des Wirtschaftsministeriums in der vergangenen Legislaturperiode eine Vielzahl guter Projekte zur Innovationsförderung initiiert und klare Schwerpunkte der Innovationsförderung bzw. Innovationspolitik formuliert und festgelegt. Dies betrifft auch den Aspekt einer zunehmenden Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Der Freistaat ist damit auf einem guten Weg, um künftige Herausforderungen in der Ausrichtung der Innovationspolitik zu gestalten. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses zu den nachfolgenden Gesetzentwürfen berichten, die Gesetzentwürfe der Fraktion DIE LINKE „Thüringer Gesetz zur Begrenzung von Fälligkeitszinsen“ in Drucksache 5/7015 und „Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes“ in Drucksache 5/7065 sowie über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD „Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 sowie zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes und des Thüringer Straßengesetzes“ in Drucksache 5/7162. Der Gesetzentwurf zur Begrenzung der Fälligkeitszinsen wurde vom Landtag in der 138. Plenarsitzung im Dezember 2013 erstmals beraten und an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Die beiden anderen Gesetzentwürfe wurden in der 141. bzw. 142. Plenarsitzung im Januar 2014 erstmals beraten. Auch für diese beiden Gesetzentwürfe wurde hier in diesem Hohen Haus die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. In der 71. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 16. Januar 2014 beschäftigte sich der Ausschuss mit den Verfahrensfragen für die Anhörung zu den in Rede stehenden Gesetzen. Das Thüringer Gesetz zur Begrenzung von Fälligkeitszinsen war bereits als Beratungsgegenstand an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Für die beiden anderen Gesetze war eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss angekündigt bzw. absehbar. Um eine möglichst schnelle abschließende Beratung der Gesetzentwürfe im Haushalts- und Finanzausschuss möglich zu machen, um aber auch die Rechte der kommunalen Spitzenverbände durch zu enge Anhörungsfristen nicht zu verletzen, fasste der Ausschuss einen Anhörungsbeschluss für eine schriftliche Anhörung, vorbehaltlich der Überweisung der Gesetze an den Haushalts- und Finanzausschuss. Für die drei Gesetze wurden der Thüringer Landkreistag, der Gemeinde- und Städtebund, die Verbraucherzentrale und die Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e.V. als Anzuhörende bestimmt. Im Ausschuss wurde aber auch vereinbart, diese Liste der Anzuhörenden nicht als abschließende Liste zu betrachten, sondern bei Ergänzungswünschen durch die Fraktionen den Ausschuss noch einmal einzuberufen. Von dieser Möglichkeit machte die FDP-Fraktion Gebrauch. Ihr Vorschlag, auch den Bund der Steuerzahler in die Anhörung einzubeziehen, wurde in einer Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 24.01.2014 beschlossen. Alle Angehörten machten von ihrem Anhörungsrecht bzw. von der Möglichkeit einer Stellungnahme Gebrauch, wobei nicht alle Angehörten zu allen Ge
setzen Stellung nahmen. Die Fraktion DIE LINKE erhielt von der Verbraucherzentrale und von der Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben grundsätzliche Zustimmung für ihren Gesetzentwurf zur Begrenzung der Fälligkeitszinsen, wobei der Bund der Steuerzahler fehlende Informationen über die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs kritisierte. Die kommunalen Spitzenverbände nahmen hierzu nur in Bezug auf die Verzugszinsen bei der Kreisumlage Stellung.
In der 73. Haushalts- und Finanzausschuss-Sitzung am 13.02.2014 wurde dieser Gesetzentwurf erörtert, wobei der Thüringer Finanzminister und auch der Rechnungshofpräsident ihre Bedenken und Vorbehalte gegen die vorgeschlagenen Regelungen darlegten und begründeten.
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes“ und zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD „Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 sowie zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und des Thüringer Straßengesetzes“ äußerten sich alle Angehörten. Im Grundsatz wurden die in beiden Gesetzentwürfen vorgesehenen finanziellen Zuwendungen für die Thüringer Kommunen begrüßt, wobei die kommunalen Spitzenverbände dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition den Vorzug gaben. Im Rahmen ihrer Stellungnahme gaben sie eine Reihe von Hinweisen, die im Rahmen der 74. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 24. Februar 2014 umfassend erörtert wurden. Von keiner Fraktion waren im Haushalts- und Finanzausschuss Änderungsanträge eingereicht worden.
Folgende Beschlussempfehlungen gibt der Haushalts- und Finanzausschuss:
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Thüringer Gesetz zur Begrenzung von Fälligkeitszinsen“: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes“: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Und zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD „Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 sowie zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und des Thüringer Straßengesetzes“: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren auch auf der Besuchertribüne, Herr Landrat Peter Heimrich und Bürgermeister Schulz aus Oberhof! Das Motto „Spitzensport braucht ein Fundament - Sportstätten in Thüringen gerecht und transparent fördern“, da kann ich nur sagen, genau das macht dieses Sportministerium seit 2009. Danke für diesen Titel erst einmal.
Dann muss ich gleich etwas sagen: Lieber Manfred Grob, was du hier abgelassen hast, das ist wirklich unter der Gürtellinie, das diskreditiert die Sportler
von Oberhof, die sich bei Olympia alle angestrengt haben und ich hätte empfohlen, gestern mal dabei gewesen zu sein bei dieser Veranstaltung, als die
se Worte hier von der Bütt zu lassen. Also das ist …
Er hätte doch hingehen können. Ich bin auch hingegangen. Ja, ich bin auch hingegangen. Er hätte hingehen können. Da waren 2.000 Menschen. Da hätte er genauso dabei sein können und die Stimmung
miterleben können. Was diese Sportler auch im Vorfeld von Olympia geleistet haben, da gilt es heute trotzdem Danke zu sagen. Das gehört an dieser Stelle dazu.
Zu diesen 1,8 Mio. € wollte ich eigentlich das Ganze erläutern. Dankenswerterweise hat das Knut Korschewsky schon gemacht und das genau richtig dargestellt und es kommt noch hinzu, dass es einen verspäteten Baubeginn in 2013 gab - man höre und staune, in Oberhof gab es Schnee im vergangenen Winter und deswegen gab es einen verspäteten Baubeginn und Verzögerungen und auch das mit dem Baugrund, all das wurde schon gesagt. Wenn Sie von der CDU die Wetterpropheten sind, melden Sie sich beim Bürgermeister, der ist dankbar für das nächste Jahr. Vielleicht kann er dann besser planen.
Ja, ihr könnt dann noch reden.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Schanzenneubau in Oberhof war nötig und notwendig - und das wissen, glaube ich, alle hier - für den Olympiastützpunkt.
Was die Zeitverzögerung betrifft, dort kann man dem Sportministerium sicherlich keinen Vorwurf machen, da bereits im Juli/August diese Zeitverzögerung bekannt war und das Architektenbüro, welches ein renommiertes Büro ist, welches auch die Schanze in Oberstdorf gebaut hat, gesagt hat, es wird bis zum Herbst fertig. Dann gab es nicht vorhersehbare Probleme im Baugrund, im Oktober hat man festgestellt, es funktioniert nicht und hat das dann am 7. November auch dem Ministerium mitgeteilt. Dieses Geld, diese 1,8 Mio. €, wenn wir die im vergangenen Jahr ausgegeben hätten, dann hätten wir sie dieses Jahr nicht für die Schanze gehabt und dann hätten wir dort eine Bauruine gehabt. Vielleicht wäre Ihnen das lieber gewesen.
Und genau aus dem Grund verstehe ich Ihre Aufregung überhaupt nicht, weil es gerade Ihre Ministerien waren, die bei den anderen Baumaßnahmen für Verzögerungen gesorgt haben. Ich erinnere nur an die Baumfällarbeiten, die kurz vor dem Spatenstich genehmigt wurden oder dass man nach einem Jahr gemerkt hat, dass man das Trinkwasserschutzgebiet erweitern muss. All das sind Verzögerungen, davon haben Sie nicht geredet, mit denen die Leute vor Ort fertig werden mussten. Und das sollten Sie dann dankenswerterweise von Ihnen noch mit einem ehrenamtlichen Bürgermeister machen.
Diese 33 Mio. € in Oberhof umzusetzen - da bin ich dieser Landesregierung dankbar, hauptsächlich dem Wirtschafts- und Sportministerium, dass dies gelungen ist, Oberhof zukunftsfähig, international zukunftsfähig zu machen. Da brauchen wir solche Debatten, die Sie heute hier geführt haben, nicht. Die fördern uns nicht und die fördern uns auch nicht, wenn es um die WM-Qualifikation in 2012 für den Biathlon für Oberhof geht, wenn wir uns einfach nur selbst schlechtreden.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei den Oberhofern bedanken, die das alles umsetzen und ich möchte Ihnen ein Wort Ihrer Ministerpräsidentin mit auf den Weg geben: Wir sollten innovativ weiterdenken, hat sie vor 14 Tagen gesagt. Denken Sie mal in der eigenen Fraktion über diese Worte nach. Ich möchte mich im Voraus beim Finanzminister bedanken, dass er die 1,8 Mio. € in das Jahr 2014 überträgt. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mich am Anfang bei Minister Höhn für den ausführlichen Sofortbericht bedanken und wir als SPD-Fraktion glauben, er gibt ausreichend Antworten auf die gestellten Fragen der beiden Anträge der Linken und der FDP.
Ich möchte auf einige Forderungen des Antrags der Linken eingehen, zum einen die mehrfach hier angesprochene Bundesratsinitiative für ein Ausbildungsentgelt in Höhe von 500 € im ersten, 550 € im zweiten und 600 € im dritten Lehrjahr. Wir finden, dass wir damit nicht unbedingt gut beraten sind. Es gibt bei der Höhe der Ausbildungsvergütungen in Thüringen erfreuliche Fortschritte. Auch die haben wir schon gehört. Erhielt im Jahr 2006 ein Auszubildender in Thüringen durchschnittlich 530 € pro Monat, so sind es sechs Jahre später, 2012, 674 € im Monat, also ein Plus von 26 Prozent. Allerdings und das will ich natürlich auch nicht unterschlagen sieht es in Thüringen in einigen Branchen ganz anders aus. Ich will auch sagen, es besteht aus unserer Sicht ein Handlungsbedarf für ein Mindestentgelt für Auszubildende. Ich will aber auch dazu sagen, dass eine Anpassung von Ost- und West-Ausbildungsentgelten das Problem, ich will nicht sagen gelöst, aber fast gelöst hätte, weil wir dann genau bei dem wären, was Sie vorschlagen, liebe Kollegen von den Linken.
Zum zweiten Punkt, Sie fordern das Neufassen einer Richtlinie mit dem Namen „Zuschüsse an Berufsschüler für die Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen bzw. anderen überregionalen Fachklassen während des Blockunterrichts“. Auch in Mecklenburg-Vorpommern war das Gegenstand eines Antrags Ihrer Fraktion, aber dort war die Formulierung des Antrags einfach besser. Dort heißt es: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterkunft auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.“ Mit dem uns hier vorliegenden Antrag verfolgen Sie aber ein anderes Ziel, nämlich, dass jeder Berufsschüler, jede Berufsschülerin, die einen Fahrweg zwischen Wohnort und Schule oder zwischen Betrieb und Schule von mehr als 30 Minuten in eine Richtung zu bewältigen hat, Anspruch auf einen Zuschuss zu den Fahrtkosten aus dem Landeshaushalt erhält sowie die Aufnahme eines Zuschusses
für Internatskosten in derselben Richtlinie. Nun frage ich Sie: Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass man hier unbedingt auf 30 Minuten Fahrzeit bestehen sollte? Wenn meine Ampel grün hat, habe ich 29 Minuten, wenn meine Ampel rot hat, habe ich 31 Minuten. Irgendwann gibt es dann Streitigkeiten, wer hat 29 und wer hat 31 Minuten Fahrweg. Ich glaube oder wir glauben, das ist einfach nicht der richtige Weg. Auch die Zahl ist willkürlich festgelegt und ich frage mich, nach welchen Kriterien.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat aber bereits im Sommer entschieden, die Richtlinie unverändert zu verlängern, und im Zuge der Haushaltsberatung zum Doppelhaushalt hat der Thüringer Landtag entschieden, den Haushaltstitel in seiner Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme auf 100.000 € festzusetzen. Das lag einfach daran, dass man die vergangenen Jahre hergenommen hat, 2010 waren es 23.000 € Zuschuss, 2011 80.000 € und 2012 70.000 €. Auch das vergangene Jahr hat gezeigt, dass die 100.000 € für die Richtlinie ausreichend gewesen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ich allerdings durchaus für angemessen und vorstellbar hielte, und sei es auch für die nächste Legislatur, dass wir uns gemeinsam, auch das wurde schon mehrfach angesprochen, mit den Vertretern des öffentlichen Nahverkehrs, den Kommunen und den Unternehmen für die Einführung eines Ausbildungstickets für alle Auszubildenden in Thüringen einsetzen. Wenn dies gelingt, wäre es wahrscheinlich eine gute Lösung.
Schließlich fordern Sie in Punkt 3 das Schaffen verbindlicher transparenter Rahmenbedingungen für die Förderung von Ausbildungsverbünden als Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen. Auch hier fehlt mir eine vernünftige Begründung. Insgesamt finden wir den Antrag nicht zielführend und es bedarf eben auch nicht eines Antrags, um die wichtigen, tatsächlich in Zukunft noch wichtiger werdenden Themen Ausbildung, Fachkräftesicherung so in unseren Fokus zu rücken. Was die Fachkräfteentwicklung in Thüringen betrifft, haben wir das längst erkannt und wir handeln auch danach. Das TMWAT hat 2010 eine Fachkräftestudie vorgelegt, die die Entwicklung bis 2020 aufzeigt und die Handlungsnotwendigkeiten und die Handlungsfelder beschreibt. Wir wissen, dass es bis dahin einen Fachkräftebedarf von 200.000 Fachkräften gibt, und wir wissen auch, dass bis 2025 der Bedarf noch mal von 75.000 weiteren Fachkräften besteht. Wir haben eine Thüringer Allianz für Familie und Beruf auf den Weg gebracht und wir haben auch die aktuelle Situation auf dem Ausbildungsmarkt genau analysiert. Auch das wurde heute schon mehrfach gesagt. Wir wissen auch, dass unsere Jugendarbeitslosigkeit in Thüringen eine der niedrigsten ist, und
wir wissen, dass der Thüringer Ausbildungsstellenindex seit 2009 positiv ist. Wir begrüßen die Initiative der Kammern zur AusbildungsCard und wir wissen, dass sich der Ausbildungsmarkt auch in den letzten Jahren gedreht hat. Auch das wurde von Minister Höhn schon mit Zahlen deutlich belegt. Wir wissen auch, dass die Zahl der Ausbildungsabbrüche noch immer viel zu hoch ist, genauso wie die Zahl derer, die noch immer in Warteschleifen hängen, und wir wissen auch, dass Unternehmen noch mehr tun müssen, um ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern, und dass die Voraussetzungen der Auszubildenden nicht immer den Anforderungen der Unternehmen entsprechen. Sie sehen, dass wir uns durchaus intensiv mit der aktuellen Lage beschäftigen, und wir sind vorbereitet und wir arbeiten daran, dass wir den Ausbildungswünschen genauso gerecht werden wie der Notwendigkeit, den Unternehmen die notwendigen Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. All dies haben wir auf der Agenda und dies wurde in dem Sofortbericht noch mal deutlich gemacht und deshalb lehnen wir Ihren Antrag von den Linken ab.
Und nun noch einige Worte zum Antrag der FDP. Liebe Kollegen von der FDP, Sie müssen sich einfach entscheiden, was Sie wollen.
Nein, das haben Sie eben nicht. Sie beschreiben in Ihrem ersten Punkt, dass die Landesregierung die Anstrengungen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs steigern soll, damit in Thüringen Fachkräfte gehalten werden, die Aus- und Weiterbildung sollen gesteigert werden, um Fachkräfte für den Arbeitsmarkt des Freistaats anzuwerben. Was haben Sie gemacht in der Haushaltsberatung 2013/2014? Sie haben Anträge gestellt, um über 10 Mio. € genau für diesen Bereich zu kürzen, genau für diesen Bereich. Sie haben den Antrag gestellt, im Bereich des Landesarbeitsmarktprogramms 7,5 Mio. zu kürzen, was genau in diese Richtung geht, Fachkräfte zu sichern. Dann sehen Sie sich die Zahlen heute an, die Sie eines Besseren belehren. Sie haben im Bereich Wirtschaft im Einzelplan 07 1,7 Mio. als Antrag gestellt, diese zu kürzen, um die Wirtschaft auch mit zu unterstützen. Sie haben einen Antrag gestellt, 1,5 Mio. in der GFAW zu kürzen, wo genau die GFAW dies tut mit ihren Programmen aus ESF und aus Landesmitteln.
Genau das haben Sie gemacht. Und dann müssen Sie einfach mit der Kritik leben, wenn Sie heute hier ganz andere Anträge stellen
und die Landesregierung auffordern, das zu tun, was sie eigentlich schon gemacht hat. Im Übrigen
ist mit dem Geld viel Gutes getan worden. Es sind mehrere Programme in den letzten Jahren auf den Weg gebracht worden, die genau in diese Richtung gehen, auch was Sie sagen, die jungen Menschen haben keine Lust und brechen ihre Lehre ab; genau da geht man hin mit den Programmen TIZIAN und ThINKA, nämlich in die Sozialräume, dort zu beginnen, wo die Probleme sind. Das sind dann auch die Probleme, die die Unternehmer mit den Auszubildenden haben. Ich denke, hier haben wir in den letzten Jahren viel Aufbauarbeit geleistet. Das wird sich in der Zukunft auszahlen, weil ich der festen Überzeugung bin, dass wir diese Programme auch weiterführen werden und dass wir diese Programme weiterführen müssen, um nämlich genau diese Situation zu verbessern. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die derzeit stattfindende digitale Revolution verändert unser Leben und unsere Gesellschaft rasend schnell. Die Entwicklung wird vor allem getrieben durch das mit dem Internet eingeläutete Informationszeitalter. Das Internet hat zu einer regelrechten Informationsexplosion geführt und mit den wachsenden Möglichkeiten für diesen Informationszugriff steigt natürlich auch das Informationsinteresse. Der Staat kann und darf sich dieser Entwicklung nicht verschließen, er sollte sie vielmehr als Chance für die Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber der Bevölkerung verstehen. Mehr Transparenz, mehr Teilhabe, intensivere Zusammenarbeit, mehr Innovation und die Stärkung ge
meinschaftlicher Belange werden möglich und sollten genutzt werden. Allerdings fällt es unserem föderalen Staat nicht leicht, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Am Anfang dieser Entwicklung entstanden als Insellösungen Internetplattformen von Kommunen, Länderbehörden, Ländern und dem Bund, deren Inhalt immer umfangreicher wurde. Nächster Schritt war die Schaffung von Länderplattformen, in denen viele Inhalte gebündelt wurden. Erst relativ spät gab es eine Erkenntnis und Initiativen dazu, diesen Prozess auf Bundesebene zu koordinieren und nach einheitlichen Standards zu gestalten. Auf Ebene der Bundesverwaltung wurde 2010 das Regierungsprogramm vernetzt und transparente Verwaltung verabschiedet. Open Government ist eines der zentralen Projekte dieses Programms. Im September 2010 wurde zwischen Bund und Ländern die nationale E-GovernmentStrategie beschlossen. Etwa ein Jahr später beschloss der IT-Planungsrat dann das Projekt „Förderung des Open Government“. Der Schwerpunkt beider Projekte liegt nach meinem Kenntnisstand vorerst vor allem im Bereich der offenen Verwaltungsdaten. Mitte 2012 hat das Bundesministerium des Innern die vom Fraunhofer FOKUS federführend erstellte Studie „Open Government Data Deutschland“ veröffentlicht. Eine der Empfehlungen der Studie ist der Aufbau eines ebenenübergreifenden Datenportals. Das Projekt GovData ist das Ergebnis dieser Arbeiten und wird vorerst als Prototyp im Auftrag des BMI, Bundesministerium des Innern, betrieben. Auf dem Datenportal GovData kann man auch zum weiteren Werdegang des Projekts fündig werden. Frau Präsidentin, ich zitiere: „Der Prototyp von GovData soll dazu dienen, Erfahrungen im technischen, organisatorischen, redaktionellen Betrieb eines solchen ebenenübergreifenden Portals zu sammeln und das Portal in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess weiter zu entwickeln.“ Auf Basis der Evaluationsergebnisse wird dann voraussichtlich 2014 der Übergang von GovData in den Regelbetrieb vorbereitet. Aus Sicht meiner Fraktion sollte man diesen geschilderten…
Aus Sicht meiner Fraktion sollte man diesen geschilderten Schritten nicht vorgreifen und sich nach Abschluss der Erprobungsphase sehr sorgfältig überlegen, wie es weitergeht. Es gibt dazu sehr viele Details zu klären und zu beachten. Ich habe bereits auf die Schnelligkeit der Entwicklung in diesem Bereich hingewiesen. Was heute für richtig und
wegweisend gehalten wird, gilt morgen schon als alter Hut. In Zeiten knapper Kassen sollte man sich auch in diesem Bereich sehr sorgfältig den einzuschlagenden Weg überlegen, um nicht Geld leichtfertig auszugeben oder zu verschwenden. Wir halten es jedoch für sinnvoll, uns mit dem Projekt GovData und den Schlussfolgerungen für den Freistaat Thüringen im Haushalts- und Finanzausschuss zu beschäftigen. Deshalb beantragen auch wir die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die europäische Strukturpolitik bleibt durch die besondere Bedeutung für die weitere regionale Entwicklung Thüringens in und für Europa im Fokus
der derzeitigen Ausschussbefassung und auch unserer Plenardebatte. In der kommenden Förderperiode stehen Thüringen nur noch ca. 64 Prozent der bisherigen Mittelausstattung zur Verfügung. Diese Veränderung ist, wie wir alle wissen, der Umstufung des Zielgebiets Thüringen durch die nun positive wirtschaftliche Entwicklung und der EU-Erweiterung geschuldet. Daraus ergibt sich für die Politik die Herausforderung, die Mittel zielgenau, laut den europäischen Vorgaben und der Europa-2020-Strategie und den nationalen Operationellen Programmen umzusetzen. Die SPD erkennt in den Fonds nicht nur die Funktion als Wachstumstreiber für die Thüringer Wirtschaft, wir erkennen die soziale Komponente dieser Förderung. Es gilt zukünftig in gleichberechtigter Form am wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Fortschritt Europas teilzunehmen. Die SPD hat dazu in den vergangenen Monaten auch eigene Initiativen gestartet. Wir haben ein Positionspapier erarbeitet, starten Impulse für eine soziale europäische Strategie in Thüringen in der neuen ESF-Förderperiode 2014 bis 2020. Wir führen darüber hinaus, es wurde schon mehrfach gesagt, auch an die Adresse der Grünen noch einmal, intensive Diskussionen in den Ausschüssen durch. Erst im letzten Wirtschaftsausschuss, ich weiß nicht, Herr Meyer, ob Ihnen das nicht unter die Finger gekommen ist, gab es einen Sprechzettel vom Wirtschaftsminister, wo der größte Teil Ihrer Fragen beantwortet wurde, die Sie hier zum weiteren Verfahren gestellt haben, wie geht es weiter, wann sollen die Veranstaltungen, wann soll Begleitausschuss sein und, und, und. Es wurde dort erläutert und wurde jedem in die Hand gegeben. Vielleicht wäre es auch besser, wenn Sie sich inhaltlich selbst noch einmal damit beschäftigen und einfach eigene Vorschläge machen. Ich habe gerade gesagt, wir haben das getan. Ich muss dann auch noch einmal dazu sagen, es wurde auch schon mehrfach gesagt, dass es so eine intensive Befassung in dem Ausschuss mit dem Parlament meiner Meinung nach bisher auch noch nicht gegeben hat. Dafür möchte ich mich auch bei der Landesregierung recht herzlich bedanken. Ich denke, es wurde in allen Ausschüssen immer offen berichtet und deswegen habe ich Ihr Eingangsstatement, Herr Meyer, nicht ganz verstanden. Mir ist da keine Negativdiskussion in den Ausschüssen aufgefallen, also ich wüsste es nicht. Wo haben Sie sich in den Ausschüssen gemeldet und haben gesagt, das finden wir nicht in Ordnung, wir wollen noch das haben, wir wollen noch das haben? Das ist alles nicht passiert. Sich dann heute hinzustellen und das zu kritisieren, finde ich unredlich.
Ja, Sie hätten sich einfach nur einbringen können. Ich habe Sie dazu nicht im Wirtschaftsausschuss
gesehen. Wenn Sie Interesse gehabt hätten, wären Sie einfach dazugekommen.
Zu Ihrem Antrag: Der Punkt I, finde ich, wurde erfüllt. Der Punkt II, auch das wurde von der Landesregierung gesagt, wird teilweise schon abgearbeitet bzw. wird mit einbezogen. Das Gleiche gilt für Punkt III und das gilt auch für den Antrag der Linken. Deshalb werden wir den Antrag und den Entschließungsantrag ablehnen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Augsten, wenn Sie die Protokolle der Ausschüsse so intensiv gelesen haben, ist Ihnen da auch aufgefallen, dass Sie die Fragen, die Sie hier im Plenum stellen, in den Ausschüssen nicht gestellt haben?
Ja, Sie sollten mir jetzt nicht die Welt erklären, Sie sollten mir nur auf meine Frage antworten, ob Sie diese Fragen im Ausschuss gestellt haben oder nicht. Das war meine Frage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Kurortegesetz ist die Grundlage für die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten in Thüringen und die gemeinsam vom Deutschen Heilbäderverband und dem Deutschen Tourismusverband herausgegebenen Begriffsbestimmungen für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen. Damit sind nicht nur Rechte und
Pflichten der ausgezeichneten Gemeinden verbunden, sondern auch der Anbieter von Unterkünften und Dienstleistungen. Woraus ergibt sich die vorgenommene gesetzliche Novellierung? Die Regelungen des Thüringer Kurortegesetzes sind von 1994 und teilweise nicht mehr aktuell. Zudem haben sich die Anforderungen an die Kur- und Erholungsorte, vor allem seit 2005, durch die Überarbeitung der Begriffsbestimmungen und Qualitätsstandards durch den Deutschen Tourismusverband und den Deutschen Heilbäderverband geändert. Wesentliche Änderungen im Gesetz sind die Errichtung und die Aufgabenzuweisung, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Landesregierung, die per Rechtsverordnung geregelt werden sollen. Hier eine Anmerkung an diejenigen, die sagen, wir haben noch keine Rechtsverordnung. Ich denke, die Landesregierung kann die Rechtsverordnung erst erlassen, wenn das Gesetz überhaupt hier von diesem Hohen Hause bestätigt ist. Das ist also für mich eine Phantomdiskussion. Ja, das ist einfach so. Ich weiß nicht, wo es mal eine Rechtsverordnung gegeben hat, die vor dem Gesetz erlassen wurde.
Das ist ein bisschen eine schwierige Geschichte.
Als neue Artbezeichnung wird der Ort mit Heilstollenkurbetrieb eingeführt. Herr Kowalleck hat das ja schon ausgiebig erläutert. Die Mängelbeseitigungsfrist vor Rücknahme oder Widerruf wird auf drei Jahre konkretisiert. Die Beschränkung des Thüringer Kurortegesetzes wird mit diesem Gesetz, wenn man das alte und das neue gegenüberstellt, auf seine Grundsätze reduziert.
Nun zu ein paar Einschätzungen und Rückschlüssen aus der Ausschussdebatte und der Anhörung: Eine schnellere Anpassung, sprich Flexibilität, soll durch die Rechtsverordnung erfolgen und das trägt auch der laufenden Entwicklung der Branche Rechnung, wenn nicht jedes Mal das Gesetz geändert werden muss, wenn es Veränderungen gibt. Aus den Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung ziehen wir den Rückschluss, dass die Einführung der Orte mit Heilstollenkurbetrieb auch der Auffassung der Fachverbände entspricht und so übernommen werden soll. Die Anerkennung und die dazugehörigen Beurteilungsmaßstäbe setzen die nötigen sachlichen und strukturellen Voraussetzungen im Sinne einer Strukturqualität voraus. Ein wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang ist die Errichtung eines Landesfachausschusses für Kur- und Bäderwesen durch die Landesregierung.
Ein weiterer Punkt, auch das wurde schon angesprochen, ist die Verkürzung des Anerkennungszeitraums von 15 auf 10 Jahre für die Beständigkeit der Qualitätsprüfung. Auch hier sehe ich einen nicht
unwesentlichen Aspekt, nach 10 Jahren sich dieser Qualitätsprüfung zu unterziehen, der auch durchaus einen positiven Konkurrenzgedanken innerhalb der Tourismuslandschaft hervorbringen könnte.
Die Frage der Leistungsfähigkeit der Kur- und Erholungsorte im Gesetz ist nicht definiert. Auch das wurde schon angesprochen. Hierzu einige Anmerkungen. Bei der Novellierung des KFA, und da kann ich mich noch sehr genau erinnern, vor einem Jahr, das betone ich, hat die SPD-Fraktion gefordert, die zusätzlichen Bedarfe von Kur- und Fremdenverkehrsorten zu berücksichtigen. Dies war mit der Regierungskoalitionsfraktion nicht möglich gewesen. Vor einem Jahr! Da hätte Ihre Fraktion, Herr Kowalleck, die Möglichkeit bereits gehabt, steuernd einzugreifen. Jetzt mit einem Prüfauftrag zu kommen, hilft den Kommunen nicht. Das hilft ihnen überhaupt nicht. Wie gesagt, wir wollten dies bereits vor einem Jahr regeln. Auch die Forderung nach einem an Übernachtungszahlen im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen orientierten Nebenansatz bei den KFA-Verhandlungen war nicht mehrheitsfähig. Die Situation vieler Kur- und Fremdenverkehrsorte zeigt aber, dass die durch sie zu tragenden finanziellen Lasten im System, auch im neuen KFA, nur unzureichend abgebildet werden. Deshalb sollte die Überlegung der SPD für Kur- und Erholungsorte geprüft und neben anderen überprüfungswerten Sachverhalten bei der anstehenden kleinen Revision berücksichtigt werden. Dazu, finde ich, braucht es nicht noch mal eine zusätzliche Aufforderung.
Nun noch zu dem Änderungsantrag, der Ihnen allen vorliegt. Ich denke, er ist relativ unspektakulär. Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung stand das Inkrafttreten zum 1. Oktober. Wir sind aufgrund der aktuellen Situation der Meinung, man könne das durchaus zum 01.01.2014 in Kraft treten lassen, deshalb dieser Änderungsantrag.
Abschließend möchte ich mich noch mal bei der Landesregierung, speziell beim Wirtschaftsministerium, für die bisher inhaltlich vor allen Dingen auch für uns überzeugende Arbeit bedanken. Wir empfehlen, dem Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten die Zustimmung zu geben, und wir finden, dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben jetzt den Antrag „Genossenschaften in Thüringen unterstützen“ wieder hier im Plenum auf der Tagesordnung. Wir haben ja im April schon einmal eine ausführliche Beratung gehabt und haben das auch ausführlich im Wirtschaftsausschuss besprochen. Aus den Ausschussberatungen und der schriftlichen Anhörung ging hervor, dass die Genossenschaften auch hier in Thüringen eine wichtige Rolle in vielen Branchen spielen; in der Energie, Breitbandversorgung, Banken, Wohnungssektor, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, überall sind Genossenschaften vertreten und es ging aus den Beratungen im Wirtschaftsausschuss und aus den Informationen der Landesregierung auch hervor, dass Genossenschaften genauso gefördert werden können wie andere Unternehmen. Wohlweislich und ich sage das auch, das wurde auch schon angesprochen, wir haben das Problem der rechtlichen Vertretung, aber das Problem können wir in Thüringen nicht lösen.
Nun zu einigen Punkten des Antrags, Teil 2: Die Forderung aus 2. c, also Kompetenzzentrum, haben Sie ja zurückgezogen, weil sie erfüllt ist. Die Argumente, wie die kostenpflichtige Gründungsprüfung oder die fehlende Gründerförderung, wurden für Thüringen entkräftet. Es gibt den Genossenschaftsverband, der dies anbietet und es gibt zudem noch mehrere Fördermöglichkeiten für Genossenschaften. Darüber hinaus verfügt Thüringen über ein gutes Netzwerk der Gründungsbegleitung.
Das Wirtschaftsministerium hat ausführlich über die Aktivitäten der Landesregierung berichtet, damit ist auch der Punkt 2. d des Antrags erfüllt und unserer Meinung nach braucht es keine besonderen Programme für Genossenschaften.
Mit der Zusammenführung der Beratungsnetzwerke in Thüringen zum Thüringer Zentrum für Existenzgründung und Unternehmertum - ThEx genannt schafft Thüringen gute Voraussetzungen, um Existenzgründer, Unternehmer und auch Genossenschaften zu unterstützen und zu beraten. Damit sind auch die Punkte 2 a und b erledigt.
Aus der Anhörung und aus der Debatte des Ausschusses resultiert, dass es in Thüringen gute Voraussetzungen für Genossenschaftsgründungen gibt. Die Debatte hat gezeigt, dass sich die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung intensiv mit den Genossenschaften beschäftigt haben und diese als einen sehr wichtigen Wirtschaftsfaktor in Thüringen betrachten. Damit hat sich auch der Antrag erledigt und wir werden diesen Antrag ablehnen. Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „Erhebliche Zunahme von ‚Zwangsverrentungen’ nach § 12 a SGB II in Thüringen“. Beim Wort „erhebliche“, da stelle ich noch einmal ein Fragezeichen, wir haben schon einige Zahlen gehört. Ich werde auch noch einige Zahlen hinzufügen.
Auch die SPD-Fraktion hat ein Verständnis für die Situation der Menschen, die früher in Rente gehen müssen und die dann viel weniger Geld haben und anschließend noch Grundsicherung beantragen müssen. Das ist nicht der richtige Weg und ich glaube, das ist auch nicht gewollt gewesen. Ich will jetzt das Gesetz nicht noch einmal erläutern, das wurde von meinen Vorrednern zur Genüge getan. Ich möchte nur aus ein paar praktischen Erfahrungen berichten. Wir haben auch mehrere Jobcenter besucht und haben dort festgestellt, auch wie die Jobcenter uns das berichtet haben, dass dort eine gute Arbeit gemacht wird und dass mit diesem Gesetz sehr behutsam umgegangen wird. Es wurde ja auch schon gesagt, dass sehr viele Ausnahmetatbestände da sind und dass eine Nichtbeantragung desjenigen, der davon betroffen ist, nicht zu einer Sanktion führt. Auch das muss hier gesagt werden. Hinzu kommt, dass wir es mit einer Versicherungsleistung bei der Rentenversicherung zu tun haben und mit einer steuerfinanzierten Leistung im SGB II. Wichtig ist auch, dass die Daten, die Zahlen, die auch schon genannt wurden, nicht genau definiert
werden können, wie viele Personen nun eigentlich in die sogenannte Zwangsverrentung gekommen sind. Die Zahl 91, und da habe ich mich auch noch einmal rückversichert und das auch von den Jobcentern bestätigt bekommen, dass diese Zahl ja auch noch mehr beinhaltet. Dort sind zum Beispiel auch die Schwerbehinderten drin, die dann zu 100 Prozent Rente bekommen. Es gibt also keine definierte Zahl darüber, welche eigentlich in die Zwangsverrentung kommen. Von allen Jobcentern wurde bestätigt, dass das wirklich nur ein ganz geringer Teil von den geprüften Personen ist, die wirklich die geminderte Rente in Anspruch nehmen müssen. Der größte, der allergrößte Teil derjenigen, die mit 63 oder 64 in Rente gehen, sind nämlich diejenigen, die dies aus den verschiedensten Gründen selbst wollen.
Diese Zahlen sind bestätigt, von denjenigen sind es, glaube ich, nur 8 bis 12 Prozent, die wirklich in dieser sogenannten Zwangsverrentung dann landen. Um diese Einzelfälle muss man sich kümmern und auch da sagt die SPD ganz eindeutig, dass wir das mit auf den Prüfstand stellen wollen. Das ist aber nicht Landesrecht, sondern das ist Bundesrecht, das muss in den Bund, das muss in Berlin geschehen.
Und noch ein paar Worte, Frau Stange, zu Ihnen. Immer diese Plattitüden: In Würde das Leben sicherstellen. Was ist denn SGB II? Was ist denn die Grundsicherung? Das ist doch, dass die Menschen auch in Würde noch ein Leben führen können. Dass das nicht das Luxusleben ist, das wissen wir doch alle. Aber schauen Sie doch einmal in andere Staaten. Wo gibt es denn dies, dass die Menschen so abgesichert sind, das ist einfach Ihre übliche Panikmache und auch der Satz dann wieder zu Hartz IV: Hartz IV muss weg.
Ja. Sagen Sie uns einfach einmal, was Sie stattdessen haben wollen. Diese Antwort sind Sie uns immer schuldig geblieben. Die haben wir heute auch noch nicht bekommen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ in der Ducksache 5/5668 wurde am 14. Februar 2013 in den Thüringer Landtag eingebracht, beraten und durch Beschluss des Thüringer Landtags an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit federführend und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 16. April dieses Jahres, in seiner 44. Sitzung am 11. Juni 2013 und in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2013 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Landtagsverwaltung hat im Anschluss daran eine Synopse der im Rahmen der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen in der Vorlage 5/3620 erstellt. Die Anzuhörenden haben in ihrer Stellungnahme einige Änderungswünsche vorgebracht, die im Wesentlichen aufgenommen wurden und in einen Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen in Vorlage 5/3730 mündeten. Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat empfohlen, den Gesetzentwurf
der Landesregierung mit den in der Vorlage 5/3736 aufgeführten Änderungen anzunehmen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses trägt die Drucksachennummer 5/6310.
Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 4. Juli 2013 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit empfohlenen Änderungen anzunehmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in dem vorliegenden Ausführungsgesetz des SGB II und der dazu geführten Debatte im Aus
schuss waren nicht wie so häufig Fragen, welche im Zusammenhang mit dem SGB II stehen, diskutiert worden, wie Grundsicherung, Verteilungsfragen, die Auswirkungen der Agenda 2010 oder gar Datenschutzprobleme in Jobcentern. Es ist, Frau Leukefeld, das sage ich Ihnen noch mal deutlich, die Anpassung eines Landesgesetzes an ein Bundesgesetz. Durch die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sowie mehrerer Jobcenter konnten aus der Anwendung in der Praxis Rückschlüsse für die weitere Umsetzung gezogen werden, die in der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses enthalten sind. Diese Anregungen, diese Änderungen des Gesetzentwurfs wurden aufgegriffen, wie die Streichung des Abs. 2 in § 3. Ebenfalls empfiehlt der Ausschuss, § 4 - die Anzeigepflicht der kommunalen Träger gegenüber dem Wirtschaftsministerium - nicht zu eng zu fassen.
Den Entschließungsantrag der LINKEN lehnen wir ab. Es geht hier um eine technische Umsetzung, Frau Leukefeld, und Sie haben das am Anfang richtig gesagt,
es ist ein formales Gesetz - Ihre Worte - nur in Ihren Ausführungen habe ich nichts zu dem formalen Gesetz gehört.
Eben. Wir lehnen diesen Antrag ab. Es geht hier um das formale Gesetz und
um eine technische Umsetzung eines Bundesgesetzes und nicht um politische Bewertungen oder Wünsche des bedingungslosen Geldverteilens. Sie haben hier wieder gesagt,
dass Sie, wenn ich das in Ihrem Antrag lese
nein, nein, das hat nichts mit dem Wahlprogramm zu tun. Nein, sanktionsfreie Grundsicherung. Ja, sitzt der Herr Dette noch hier? Fragen Sie ihn mal, was er zur sanktionsfreien Grundsicherung sagt. Oder es geht um Ihre ideologischen Hartz-IV-Debatten und genau das haben Sie heute hier wieder bewiesen, dass Sie nur dies tun. Genau das haben Sie bewiesen und
Sie haben dann noch dazu gesagt, das SGB-II-Gesetz wurde 50-mal novelliert und keiner kommt mehr hinterher, was da eigentlich novelliert wurde und zum Schluss bringen Sie selbst einen Antrag oder eine Frage hier ein, indem Sie sagen, Integrationsbegleiter sollen gesetzlich geregelt werden. Überlegen Sie sich einfach, was Sie hier sagen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetz und zu dem Beschlussantrag aus dem Wirtschaftsausschuss. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die interaktiven Medien sind fester Bestandteil unseres Alltags. Das Internet spielt in unserer Zeit auch eine tragende Rolle bei dem Abbau der Informationsungleichheiten und wirkt sich positiv auf die Belebung des demokratischen Diskurses aus. Unbestritten bündelt und lässt es sich als eine Infrastruktur beschreiben, die den gesellschaftlichkulturellen Wandel hin zur Globalisierung durch verstärkte Kommunikation vorantreibt. Wir stehen einer rasanten Entwicklung gegenüber, welche uns als Entscheidungsträger vor neue Herausforderungen stellt.
Zum Beispiel befassen wir uns heute mit dem Antrag mit der Aufforderung, Netzneutralität gesetzlich zu verankern. Hier stellt sich den Bürgerinnen und Bürgern die Frage: Auf welche Weise betrifft mich die Netzneutralität? Die Aufgabe der Politik besteht darin, die Vorteile des Internet nutzbar zu machen und die freie Kommunikation zu schützen. Mit Interesse habe ich die Debatte im Landtag NordrheinWestfalen am 16. Mai 2013 verfolgt, in der man sich auf die Überweisung des Antrags „Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben“ einigte. Momentan prüft die Bundesnetzagentur innerhalb der Initiative Netzqualität, welche Provider den Datenverkehr bestimmter Anwendungen drosseln und - wenn ja welche die Netzneutralität einschränken. Diese Untersuchung läuft bis Juni 2013. Das Thema ist auf
der Bundesebene und auf europäischer Ebene hochaktuell und wird schon intensiv diskutiert.
Was ist nun der Kontext des vorliegenden Antrags und die Problematik, die sich in der Öffentlichkeit in einer breiten Diskussion wiederfindet? Die Deutsche Telekom kündigte am Anfang des letzten Monats an, dass sie in Betracht ziehe, bei DSL-Anschlüssen im Festnetz eine Drosselung vorzunehmen. Im Klartext bedeutet dies, Flatrates werden abgeschafft und durch Datenvolumentarife ersetzt. Im Mobilfunk ist das von Beginn an keine Besonderheit. Demnach wird die Übertragungsgeschwindigkeit nach dem Erreichen eines Inklusivvolumens entweder gedrosselt oder der Zugang zum Internet wird bis zu einer erneuten Aufladung für den Nutzer unterbrochen. Nach der Berichterstattung der Presse liegt die vorgesehene Grenze für das übertragene Datenvolumen bei 75 Gigabyte und - wie von der Telekom angekündigt - wird diese frühestens 2015 eingeführt. Danach beträgt die Geschwindigkeit 384 Kilobit. Reicht diese Grenze dann noch aus und ist die Geschwindigkeit zeitgemäß? Mit Sicherheit nicht. Die Telekom begründet ihre Pläne damit, dass das Datenvolumen exponentiell wachse, der Netzausbau teuer sei und auf diese Weise nur diejenigen Kunden mehr bezahlen müssten, die tatsächlich mehr Volumen beanspruchen. Die steigende Nachfrage sollte vielmehr einen Anreiz darstellen, in die Netze zu investieren und ein flächendeckend leistungsfähiges Netz zu schaffen, so wie dies im Freistaat schon im Zuge der Breitbandinitiative geschieht.
Der praktizierte Grundsatz der Netzneutralität hat das Internet zum Innovationsmotor gemacht. Die Netzneutralität ist die Garantie, dass Datenpakete im Internet unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft und Ziel behandelt werden. Sie lässt sich durch Wettbewerb und Investitionsanreize sichern, durch eine große Transparenz, effiziente Wechselprozesse und der Möglichkeit einer Mindestqualität. Bisher sind in der Praxis nur wenige Abweichungen vom Neutralitätsgrundsatz in Europa bekannt. Häufig einigen sich die Unternehmen unter der Moderation der Bundesnetzagentur. Ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens kann sich auf die Netzneutralität negativ auswirken.
Im aktuellen Fall der Telekom erwarten wir, dass die Bundesnetzagentur die neue Tarifstruktur prüft und feststellt, inwieweit die neue Tarifstruktur eine Diskriminierung oder ein Zurückdrehen der Netzneutralität bedeutet. Die Telekommunikationsgesetzesnovelle von 2012 hat mit dem neuen § 41 a eine Rahmenregelung zur Neutralität geschaffen. Jedoch wurde im Rahmen der damaligen Diskussion nicht den Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion nachgegangen, den Gesetztext zu konkretisieren. Dort wird die Netzneutralität benannt, klare Rahmenbedingungen für das Handeln der Bundes
regierung sind allerdings nicht ausdekliniert. Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher sieht ein wenig anders aus. Damit ist unser Anspruch zur gesetzlichen Sicherung der Netzneutralität unzureichend erfüllt. Wir brauchen also eine Änderung, Ergänzung auf Bundesebene.
Zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Die Kompetenz zur Festschreibung der Netzneutralität liegt bei dem Bundesgesetzgeber. Wir erwarten eine Änderung im Telekommunikationsgesetz, deshalb können wir dem Antrag nicht zustimmen. Wir wollen, dass der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mit einem Antrag „Regelung zur vorfristigen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge rückgängig machen und Bürokratie abbauen - Thüringen als Land des Mittelstandes stärken!“ der FDP-Fraktion.
Die Nummer I des Antrags gehört unserer Meinung nach in eine lange Reihe von Anträgen, die wir in Thüringen schlichtweg nicht umsetzen können, die völlig unnütz hier im Parlament sind und nur Bürokratie hervorrufen, anstatt sie abzubauen. Die Regelung von Sozialversicherungsbeiträgen ist, wie Sie im Antrag richtig herausgearbeitet haben, Herr Kemmerich, Bundessache. Ich darf Sie erneut auch im Namen meiner Fraktion vielleicht mal daran erinnern, wer im Bund die politische Verantwortung hat und
zum Beispiel den Gesundheitsminister stellt im Bund. Ich glaube, der ist von der FDP, soweit ich mich erinnern kann. Und Sie tragen hier Verantwortung im Bund, dann nützt auch Ihre Begründung im Antrag nichts. Ich darf auch in Erinnerung rufen, dass Ihre Partei, Herr Kemmerich, auch den Wirtschaftsminister stellt, der
zudem noch Parteivorsitzender der FDP ist. Umso unverständlicher ist es für mich und für meine Fraktion, dass Sie wieder einmal die Landesregierung mit Initiativen im Bundesrat belasten wollen - Sie belasten sie und Sie belasten das Parlament stundenlang hier mit Ihrer Bürokratie. Reden Sie doch einfach mal mit Ihren Ministern in Berlin, ein Gesetz im Deutschen Bundestag einzubringen. Das wäre doch viel einfacher, da würden wir so viel Bürokratie hier abbauen im Land und Hunderte Leute müssten sich nicht mit Ihren sinnlosen Anträgen beschäftigen.
Nun noch mal ein paar Worte zu Ihnen, Herr Kemmerich: Ihr Einfluss als Bundesvorsitzender des Liberalen Mittelstandes sollte doch eigentlich dazu ausreichen, um solch eine Gesetzesinitiative voranzubringen. Wo sind Sie da? Ich habe mal richtig recherchiert, was auf Ihrer Website so draufsteht. Da gibt es 23 Beschlüsse des Liberalen Mittelstandes, dessen Vorsitzender Sie sind seit 2009, wo sich nicht ein einziger Beschluss mit dem Thema beschäftigt, das wir heute hier behandeln. Nicht ein einziger Beschluss beschäftigt sich damit.
Schauen Sie doch mal auf Ihre Website, schauen Sie mal drauf. Da steht, Umbau der Sozialversicherungssysteme. Ich habe das hier, Ihr Programm. Da ist auch mit keinem Wort was zur Rede, aber was drinsteht, ist schon hochinteressant. Da ist ein Punkt: Auch die seit Jahren hohe Arbeitslosigkeit führt zu massiven Ausfällen beim Beitragsaufkommen. Ich glaube, das ist ein bisschen vorbei. Dann steht als Nächstes drin, das derzeitige Rentensystem ist auf ein kapitalgedecktes Verfahren umzustellen - schön. Nächster Punkt: Langfristig sollte die Gesundheitsabsicherung insgesamt durch Privatkrankenkassen übernommen werden - herzlichen Glückwunsch. Die Arbeitslosenversicherung verdient ihren Namen nicht. Arbeitslosenversicherung ist so umzugestalten, der Arbeitgeberanteil soll entfallen - auch herzlichen Glückwunsch. Das steht alles hier drin, aber nichts zu den Sozialversicherungsbeiträgen. So könnte ich die Reihe der Initiativen des radikalen Sozialabbaus, was Sie dort verkünden, fortsetzen.
Zu Punkt II Ihres Antrags - Bürokratieabbau voranzutreiben: Wenn Sie sich mal informiert hätten, da gibt es beim Wirtschaftsministerium eine Clearingstelle für Deregulierung und Bürokratieabbau. Haben Sie mal dort nachgefragt oder haben Sie Ihren Unternehmen mal gesagt, dass sie sich mal an diese Clearingstelle wenden sollen, dass es hier ein Problem gibt? Soweit mir bekannt ist, so viele Anfragen gab es dort nicht dazu. Im Übrigen, was die Gesetzesinitiative von 2005 betrifft, dort gab es 2006 ein Mittelstandsentlastungsgesetz, wo gerade diese monatlichen Aufwendungen erheblich reduziert wurden.
Noch zu Ihren Ausführungen ein paar Sätze: Sie haben gesagt, Wahlprogramme sagen alle aus Bürokratieabbau. Lassen Sie einfach solche Anträge, dann hätten wir viel weniger hier zu tun und wir würden auch mal die Tagesordnung schaffen in diesem Hohen Hause.
Sie haben gesagt, Sie wollen eine große Mehrheit für diesen Antrag. Ich habe es schon gesagt, ein kurzer Weg ohne Bürokratie wäre viel besser. Sie sollten sich bei Ihren Ministern eher dafür stark machen, wenn Sie das wollen, eine solche Gesetzesinitiative im Bund voranzutreiben. Ich halte deshalb
den Appell an die Landesregierung für nichtig, den Sie hier vorhaben. Meine Fraktion wird Ihren Antrag ablehnen, ebenso wird sie ablehnen, die Punkte I und II an den Ausschuss zu überweisen, weil das nicht in unserer Verantwortung ist. Sie haben die Verantwortung in Berlin, dann tun Sie auch etwas dafür und beschäftigen Sie nicht unnütz den Landtag. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Freizeit- und Gesundheitstourismus gewinnt zunehmend an Bedeutung auf dem Tourismusmarkt. Einer der ursächlichen Gründe dafür ist
ein steigendes Bewusstsein der Menschen für ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen. In einem Papier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit dem Titel „Innovativer Gesundheitstourismus in Deutschland“ aus dem Jahre 2011 wird festgestellt, dass sich der Gesundheitstourismus in Deutschland zunehmend dynamisch entwickelt. So ist der Gesundheitstourismus aufgrund derzeitiger gesellschaftlicher Entwicklung eine ökonomische und strukturelle Perspektive für Kurorte, die im Ergebnis positive regionale Wirtschafts- und Beschäftigungseffekte erbringen kann und momentan auch schon erbringt. Schaut man sich die Verteilung unserer Kurorte an, stellt man fest, dass sich diese ausschließlich im ländlichen Raum befinden. Diese Potenziale können für die Region positiv genutzt werden.
Bemerkenswert ist, dass sich hinter den 19 staatlich anerkannten Heilbädern eine Vielfalt von Kurorten verbirgt, darunter Luftkurorte, Moorbäder, Heilquellen, Solequellen, Schwefel-Sole-Heilbäder. Diese Standorte - das wurde schon gesagt - machen rund ein Drittel der touristischen Übernachtungen in Thüringen aus. Ausgehend von den jetzigen Tendenzen liegen auch hier große Potenziale für eine weitere Entwicklung dieser Orte und deren Umgebung.
Das vorliegende Gesetzesvorhaben wurde am 19. März dieses Jahres im Kabinett beschlossen und liegt nun dem Landtag zur Beratung vor. Einer Novellierung des Kurortegesetzes bedarf es, da die derzeitigen Regelungen des geltenden Gesetzes über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten vom 10. Juni 1994 in Teilbereichen nicht mehr aktuell ist. Die Überarbeitung der Begriffsbestimmungen und Qualitätsstandards durch den Deutschen Tourismusverband und den Deutschen Heilbäderverband aus dem Jahre 2005 erfordert eine Überarbeitung des jetzigen Thüringer Gesetzestextes.
Nun könnten die thüringischen Kurorte auch das Prädikat „Staatlich anerkannter Ort mit Heilstollen“ oder „Staatlich anerkannter Luftkurort“ tragen. Demnach würden Kurorte und Luftkurorte nach einer landesweiten einheitlichen Überprüfungspraxis ausgewertet werden. In den einzelnen Bestimmungen wird sich mit der Qualität und der Beschaffenheit der Ortschaft auseinandergesetzt und damit einhergehend mit deren Eignung als Kurort. Diese werden künftig durch eine Rechtsverordnung geregelt; diese wiederum legt die speziellen Anforderungen an die jeweiligen Kurorte dar, aber auch die Zusammensetzung des Landesausschusses für Kur- und Bäderwesen, der die Voraussetzungen für die Erlangung des Prädikats nach bestimmten Kriterien überprüft.
Meiner Meinung nach können die Kommunen mit einer passenden Tourismusvermarktung und Wer
bewirksamkeit einen hohen Imagegewinn durch das neue Prädikat erzielen. Andere Bundesländer wie Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein und Bayern sind diesem Beispiel bereits gefolgt. Meine Fraktion unterstützt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Ich persönlich freue mich auf eine rege Diskussion zur Zukunft unserer Kurorte und Tourismuslandschaft, die dann auch in diesem Zusammenhang stattfinden kann. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.