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Last Statements

Herr Präsident! Hohes Haus! Ich will meinen Redebeitrag mit einer Aussage beginnen, die hier niemanden überraschen dürfte: Für uns als SPD ist der Radverkehr wichtig.
Die Hälfte der Strecken, die heute mit dem Auto zurückgelegt werden, sind weniger als 5 km lang. Dafür ist das Fahrrad eine gesunde und vor allen Dingen umweltfreundliche Alternative. Zudem nimmt der Radtourismus zu.
Damit aber das Rad für Groß und Klein, für Jung und Alt eine sichere Alternative ist, braucht es natürlich eine bessere Infrastruktur. Nur dort, wo Wege für das Rad vorhanden sind, werden auch Wege mit dem Rad gefahren. Bessere Infrastruktur heißt für uns ein flächendeckendes, komfortabel zu befahrendes, gut ausgeschildertes und sicheres Wegenetz für den Alltags- und Freizeitradverkehr.
Und, meine Damen und Herren: besser reicht nicht. Wir wollen mindestens ein Gut. Denn in Sachsen-Anhalt - diesbezüglich habe ich einen gewissen Dissens mit dem Minister - sieht es mit den Radwegen an vielen Stellen eben doch ziemlich schwierig aus. Das wissen alle, die hier im Land regelmäßig auch auf längeren Touren mit dem Rad unterwegs sind. Das ist aber auch jenseits eigener alltäglicher subjektiver Erfahrungen so.
Wer auf der Seite des Verkehrsministeriums auf das Beteiligungstool zum Landesradverkehrsnetz Sachsen-Anhalt 2020 geht und auf den Entwurfsplan schaut, der sieht viele rote und orangefarbene, aber wenige dunkelgrüne Linien. Rot heißt übrigens: Netzlücke; orange heißt: erfüllt die Min
deststandards nicht. Dabei ist es relativ egal, ob man in den ländlichen Raum oder in die Städte schaut - diese beiden Farben sind - mit unterschiedlicher Wichtung - ziemlich dominant. Dunkelgrün markiert den Wunschzustand; diesen findet man allerdings eher selten.
Nun ist die Frage, woran das liegt. Was hat die Koalition bisher dafür getan, damit es besser wird, und was muss in Zukunft getan werden?
Zu der ersten Frage: Woran liegt es? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Hausspitze des MLV in der Rede der Fraktionsvorsitzenden mehr oder weniger direkt die Schuld dafür gegeben. Die Grundlage dafür ist die Antwort der Landesregierung auf die bereits erwähnte Kleine Anfrage.
Daran sieht man deutlich, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten 8 % vom Straßenbautitel für den Radwegebau tatsächlich deutlich verfehlt wurden: im Jahr 2017 2,3 Millionen € von 4,8 Millionen € - das entspricht 48 % -, im Jahr 2018 3,5 Millionen € von 6,8 Millionen € - das entspricht 51 % -, im Jahr 2019 5,1 Millionen € von 6,5 Millionen € - das entspricht 80 % - und in diesem Jahr werden es voraussichtlich 3,5 Millionen € von 4,5 Millionen € sein - das entspricht 78 %, also noch immer nicht der volle Betrag.
Nun ist Thomas Webel wohl eher wenig verdächtig, jemand zu sein, bei dem der Radverkehr zu dessen Topprioritäten gehört. Ich hätte mir dabei tatsächlich ein wenig mehr Enthusiasmus gewünscht. Aber zu behaupten, man hätte die 8 % schaffen können, wenn man nur gewollt hätte, ist tatsächlich keine redliche Aussage.
Denn das liegt vor allen Dingen an den Rahmenbedingungen bei Ressourcen und Planungskapazitäten.
Eine gewisse Schuld trifft den Minister aber trotzdem; denn das fehlende Planungsrecht ab dem Jahr 2017, das die Bilanz so verhagelt, liegt natürlich daran, dass es in der letzten Legislaturperiode eben auch nicht geschaffen wurde. Insofern es ist gut, dass die Koalition seit dem Jahr 2016 umsteuert. Aber die Infrastrukturplanung ist natürlich nicht nur ein Tanker, sondern eine Tankerflotte. Und so wird erst der nächste Kapitän auf der Brücke an der Turmschanzenstraße ein paar mehr neue Radrouten ansteuern können. So ist das manchmal im Leben.
Dass der Verweis der Landesregierung auf fehlende Ressourcen und Planungskapazitäten keine Schutzbehauptung ist, wissen alle, die sich auch nur am Rande mit dem Themen Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten beschäftigen. Dem Land fehlen die Planerinnen und Planer ge
nauso wie den Kommunen und auch die privaten Planungsbüros sind in der derzeitigen konjunkturellen Situation ziemlich ausgelastet.
Hinzu kommt das Thema Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Beteiligung der kommunalen Vertretungen. Das ist übrigens ausdrücklich keine Kritik an den Beteiligungsinstrumenten. Diese sind wichtig für die Akzeptanz von Infrastrukturprojekten - das gilt übrigens für die Autobahn genauso wie für den Radweg -, aber sie verlängern eben objektiv die Zeit bis zur Erreichung des Baurechts, weil vor Ort über einige Details diskutiert werden muss.
Ich habe ein praktisches Beispiel mitgebracht, weil in dem Fall ich selbst an der Verzögerung Schuld trage, mittelbar übrigens auch die Kollegen Meister und Schumann. Wir sehen in der Antwort auf die Kleine Anfrage, dass in der Landeshauptstadt Magdeburg der Ausbau des Radweges Königstraße, der noch nicht abgeschlossen ist, gefördert wird. Diesen Ausbau hat die Bauverwaltung ab dem Jahr 2019 geplant. Dann gab es eine Verständigung mit dem ADFC über die Routenführung, weil dort ganz viele Bäume stehen, die nicht gefällt werden mussten.
Dann kam das Ganze in den Bauausschuss. Dort kam ich und habe gesagt: Die dortige Haltestelle machen wir im Zuge des Ausbaus gleich noch barrierefrei; denn wenn wir das jetzt nicht machen, wird das in den nächsten 30 Jahren nichts mehr. Deswegen hat es bei diesem Beispiel ein halbes Jahr länger gedauert. Das ist in der Sache richtig, es macht auch Sinn, aber es verhagelt am Ende trotzdem die Bilanz; denn dieser Radweg wäre sonst in die 8 % eingeflossen.
Ressourcen. Wir alle in diesem Hause wissen, dass der gesamte Straßenbau unterfinanziert ist.
Nicht ohne Grund haben wir uns auf die Strategie Erhalt vor Neubau von Straßen geeinigt. Zur Einordnung sei auch gesagt, dass ca. 40 % der Landesstraßen sanierungsbedürftig und in einem schlechten Zustand sind. Nun wären rein mathematisch die Abflusszahlen für die Radwege noch schlechter, wenn der Straßenbautitel größer wäre - aber das nur am Rande.
Wichtig ist aber eines: Wer will, dass die Lücke im Radnetz in Zukunft geschlossen wird, der muss eben nicht nur die Planungsvorläufe schaffen, sondern der muss für den Radverkehr insgesamt mehr Geld in die Hand nehmen. Derzeit läuft die Aufstellung des neuen Radverkehrsplans; das ist gut. Der derzeit gültige datiert von 2010. Es ist gut, dass in die Landesplanung neue Erkenntnisse und Erfordernisse einfließen, aber wir hätten heute schon eine andere Situation im Radverkehr,
wenn der Plan aus dem Jahr 2010 konsequenter umgesetzt worden wäre.
Was hat die Koalition bisher für den Radverkehr getan? - Einiges. Wir haben gemeinsam umgesteuert. Ohne die 8 % im Koalitionsvertrag wären die Abarbeitungszahlen noch niedriger. Wir fördern die „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen“.
Das Land hat eine Radverkehrskoordinatorin und wir haben ein erfolgreiches Lastenradprogramm ins Leben gerufen, übrigens zusätzlich zum Koalitionsvertrag.
Was muss aus unserer Sicht in Zukunft getan werden? - Ja, wir müssen eine Schippe drauflegen. Wir brauchen ein flächendeckendes Radwegenetz an Landes- und Bundesstraßen, eine Modernisierung der vorhandenen Wege und die konsequente Umsetzung des Landesradverkehrsplans. Und: Wir brauchen das tatsächlich in der Realität und nicht nur auf dem Papier.
8 % der Straßenbaumittel sind auch weiterhin für den Radverkehr aufzuwenden und wir müssen den Straßenausbau und die Straßenbauförderung außerorts an den Bau von Radwegen koppeln.
Wenn wir in Zukunft zulassen, dass Straßen gebaut werden, ohne einen Radweg anzulegen, wird an diesen Stellen auch in den nächsten Jahrzehnten kein Radweg entstehen; denn die Lebenswirklichkeit zeigt, neu gemachte Straßen und Wege fasst so schnell niemand wieder an.
Wir brauchen eine konsequente Anwendung der Ära 2010 mit den Standards, die dort festgelegt sind. Das Motto „Da ist doch ein bisschen Radweg“ reicht in Zukunft nicht mehr aus. Radverkehr darf in der Verkehrsplanung der Zukunft keine Alibiveranstaltung sein.
Wir wollen eine Landeskampagne mit dem Titel „Sachsen-Anhalt steigt auf“. Wir wollen den Radverkehrtourismus fördern. Wir brauchen ein Radschnellwegeprogramm zur Unterstützung des Baus von Radschnellwegen in Kommunen und als Verbindung zwischen Städten und Umland. Wir teilen übrigens die Forderung des ADFC, die Verkehrsplanung für Radverkehr im Landesstraßenbaubetrieb zu stärken und eine eigene Abteilung zu bilden. Ob man den Namen des Landesstraßenbaubetriebs nun unbedingt in „Betrieb für Mobilität“ umändern muss - das kann man tun, es wird aber keinen Radweg mehr schaffen.
Wir müssen und wollen das Know-how „Made in Sachsen-Anhalt“ setzen, und zwar egal, ob das ein Pilotprojekt zur Verlagerung von innerstädtischem Lieferverkehr auf Lastenräder oder selbstfahrende Fahrräder sind, wie sie an der Uni Magdeburg erforscht werden.
Last, but not least: Sicherheit. Wir wollen das gute und erfolgreiche Schnittstellenprogramm der Nasa fortsetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von modernen und diebstahlsicheren Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen, Bus- und Straßenbahnhaltestellen legen; denn neben den sicheren Wegen wird niemand auf das Rad umsteigen, wenn er nach Hause fahren will und das Rad nicht mehr dasteht. In diesem Zuge soll auch sichergestellt werden, dass die Mitnahme von Fahrrädern in Bus und Bahn verbessert wird.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss sagen, Sachsen-Anhalt kann mehr im Radverkehr. Wir wollen das Unsrige dazu beitragen. Dazu ist das Schärfen der Strategie das eine, das entschlossene Umsetzen das andere. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Siegmund, entweder wissen Sie es nicht besser
oder Sie verarschen die Leute vor Ort nach Strich und Faden mit grobem Vorsatz.
Ich habe mich über den Antrag ziemlich geärgert. Ja, das Geld haben Sie gefunden. Ich lasse jetzt einmal die haushaltsrechtlichen Aspekte, die der Minister ansprach, weg. Nehmen wir an, es würde gehen, den Leuten vor Ort das tatsächlich zu geben. Sie schreiben im ersten Satz: Wir wollen nach Ferchland - Grieben 155 000 € geben. Im zweiten Satz sagen Sie: Nein, das wollen wir doch nicht, Pustekuchen.
Sie stellen sich hier hin und sagen: Vor Ort muss erst einmal entschieden werden, wie wir es machen. Nehmen wir das Fahrzeug, das da ist, und reparieren den Motor? Oder gibt es eine Gierseilfähre? Dann müssen wir noch die Anlandungspunkte ändern. - Das ist Teil dessen, was Sie als Konzept fordern. Das ist das, was unter Punkt 2 Ihres Antrags steht, nämlich: Die 155 000 € gibt es nur, wenn das Konzept daliegt.
Dann gucke ich auf meine schlaue Uhr: Es ist der 11. November 2020. Das heißt, sie haben - freundlich gerechnet - noch sechs Wochen, bis Weihnachten eher vier Wochen. Wen wollen Sie denn glauben machen, dass vor Ort das, was Sie fordern, vorliegt, nämlich ein fünf- bis zehnjähri
ges Konzept, das dann auch bestandsfähig sein muss, in dem die Frage geklärt werden muss, wie die Fähre ausgestaltet ist? Wie sollen die Leute das in vier Wochen hinkriegen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! - Erstens.
Zweitens. Ich war bei der Anhörung anwesend. Dort hat sich die Bürgermeisterin hingestellt - der Landkreis und das Ministerium auch - und hat gesagt: Wir sind auf einem guten Weg; wir kriegen etwas hin. Wenn sie ein Konzept haben und wenn sie dafür Hilfe vom Land brauchen, dann gehe ich davon aus, dass wir das hinbekommen werden. Aber dieses „Wir sind die Besten“, diese GuterSamariter-Anträge - das können Sie sich wirklich sparen. Das hilft den Leuten vor Ort kein bisschen. Damit wird kein halber Meter Wasser unter irgendeine Fähre kommen. Damit wird niemand von von A nach B, von Ferchland nach Grieben, kommen. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.
Diese Verbindung ist in kommunaler Trägerschaft. Das ist zunächst eine kommunale Entscheidung. Das heißt, die Kommunen und die beiden Landkreise, die sich vor Ort treffen müssen, müssen dafür eine Lösung finden, auch eine technische. Das ist tatsächlich ein Problem. Denn sie wissen noch nicht, wie sie von A nach B kommen sollen, ob mit der alten Verbindung oder mit einer Gierseilfähre. Es muss klar sein, wie das vor Ort funktionieren soll.
Und: Das Land wird die Fähren nicht zu 100 % finanzieren können. Sie würden sicherlich etwas
dazulegen müssen. Ich bin auch gespannt, was wir aus der Diskussion herausbekommen. Nach dem, was Sie hier sagen, müssten Sie Ihren Antrag im Ausschuss eigentlich zurückziehen, was die Fähren und die Übertragung der Baulastträgerschaft betrifft. Sie müssten auch gegen den Gesetzentwurf der LINKEN stimmen.
Das, was ich in der Anhörung spannend fand, war, dass die allermeisten der Angehörten gesagt haben: Wir wollen gar nicht, dass das in eine andere Baulastträgerschaft geht.
Der Bund will das sowieso nicht, weil er da verschiedene juristische Dinge bekommen hat.
Aber auch die Leute vor Ort sagen: Ich habe gar keine Lust, dass das vom Land, vom Kreis oder von sonst wem betrieben wird; ich kann gar nicht hingehen, wenn da am Wochenende ein Fest ist, denn die müssten dann vielleicht zwei Stunden länger fahren und könnten am Sonntag vielleicht bis Mittag schlafen. - Das wollten die meisten nicht.
Ich gebe ehrlich zu, ich habe das anfangs nicht für eine schlechte Idee gehalten. Mittlerweile bin ich davon geheilt.
Den Leuten an einem Punkt, an dem wir das noch nicht einmal wissen, zu sagen: „Ihr kriegt dafür extra Geld“, dann aber die Hürde aufzubauen: „Ihr müsst das aber in vier Wochen abholen und müsst dafür ein riesengroßes Konzept machen“ - ich finde, so kann man das nicht machen.
Herr Gallert, wir waren beide bei der Anhörung. Ich erinnere mich daran ein wenig anders. Ich erinnere mich daran, dass die kommunalen Vertreter zum Großteil tatsächlich eine höhere Unterstützung bei den Revisionskosten und bei den Reparaturkosten sowie einen Zuschuss zu den Betriebskosten wollten. Ich habe nach meiner Erinnerung niemanden gehört, der gesagt hat, zahlt uns das komplett. Wenn man ihnen das sagen würde, dann würden sie sagen, dass können wir uns wünschen. Ich habe das aber von niemandem gehört.
Die Bürgermeisterin von Grieben hat außerdem gesagt, dass sie eigentlich auch das nicht wolle; vielmehr hätte sie gern eine Flexibilisierung hinsichtlich des Einsatzes der Revisionsmittel, sodass sie nicht nur alle fünf Jahre die Landrevision bezahlt bekäme, sondern zwischendurch ein paar Reparaturen, die die Landrevision vielleicht nicht so teuer machen würden. Würden Sie den Eindruck teilen? Oder würden Sie die Aussage, die Sie vorhin getätigt haben, aufrechterhalten?
Herr Siegmund, es ist in der Regel besser, von Sachen zu reden, von denen man etwas versteht, und nicht so einen Quatsch zu machen wie Sie.
Ich will Sie bei einer Sache verbessern. Sie haben gesagt, die SPD sei gar nicht vor Ort gewesen. Doch, an den Gesprächen sind zwei Landräte beteiligt. Diese sind beide von der SPD. Einer wird bald wiedergewählt werden, auch wenn Ihnen das nicht so richtig gefällt.
Ja, die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Sie hat im Übrigen im Bund und im Land Verfassungsrang. Wir vertrauen der kommunalen Selbstverwaltung. Ich weiß nicht, in welcher Anhörung Sie gewesen sind. In der Anhörung, in der ich war, haben alle Beteiligten, sowohl die Landkreise als auch die gemeindliche Ebene, erklärt, die Gespräche - im Übrigen auch mit dem Land -, diese Fähre bald wieder betreiben zu können, seien auf einem guten Weg.
Ich muss Ihnen sagen, dass ich den Leuten vor Ort vertraue, die davon etwas verstehen, und nicht Ihnen da in Ihren Sesseln. Da können Sie noch so große Reden schwingen, wie Sie wollen. Sie machen nichts. Sie blasen sich hier nur auf. Die Lösung werden andere finden und dann wird auch die Fähre wieder fahren.
Herr Minister, ich teile ausdrücklich die Meinung, Präsenzunterricht so lange anzubieten, wie es geht. Das, finde ich, ist eine Erfahrung aus der ersten Pandemiewelle, die wir hatten, bei der man erst hinterher gesehen hat, welche Auswirkungen das tatsächlich auf Schülerinnen und Schüler gehabt hat.
Nun ist Digitalunterricht der Plan B oder D oder 4.0. Sie haben vorhin zu Recht darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen an den Schulen im Land sehr unterschiedlich sind und dass auch die Voraussetzungen in den Elternhäusern sehr unterschiedlich sind.
Ich weiß von Schulen in diesem Land, die von sich aus bei Eltern und Schülern erfragen, wie denn die digitale Infrastruktur zu Hause ist: Drucker, Messenger usw. - wobei man in einer idealen Welt, wie ich ehrlich sagen muss, zu Hause keinen Drucker brauchen sollte.
Kennen Sie das? Wissen Sie, ob das vereinzelte Fälle sind? Wenn sie das nicht sind - würden Sie es dann unterstützen, dass man das von der Landesebene aus ein bisschen, sagen wir einmal, genereller betreibt? - Denn die Frage ist doch tatsächlich: Egal wie Lernplattformen aussehen, egal wie digitaler Unterricht aussieht - bei Hybridunterricht bin ich, ehrlich gesagt, auch ein bisschen raus, aber das will ich jetzt nicht vertiefen -, für den Plan B müssen wir besser gerüstet sein als beim letzten Mal. Würden Sie es also fördern, dass die Schulen auch von der Landesebene aus zentral entsprechend angewiesen werden?
Nein, es geht um generelle digitale Infrastruktur. Also, die Schulen fragen die Eltern - ich glaube, in Form einer Tabelle -: Was geht von zu Hause aus? Gibt es einen Rechner? Gibt es einen Drucker? Gibt es Internet? Gibt es einen Messenger?
Das ist ja sinnvoll, um zu gucken, inwieweit man im Fall des Falles - vielleicht auch im Regelunterricht, aber darüber reden wir jetzt gerade nicht - auf eine solche Infrastruktur zurückgreifen kann und Lehrer und Schülerinnen und Schüler auch digital beschulen kann.
Wie gesagt, ein Zustand, den wir alle hoffentlich nicht erreichen, aber wir alle wissen nicht, ob wir ihn erreichen.
Herr Farle, Sie haben sich zu der Behauptung verstiegen, dass ein Großteil der Covid-19-Tests und damit der Positivzahlen gefälscht sind, falsch sind oder wie auch immer.
Würden Sie uns einmal eine Zahl dazu nennen, wie viel Prozent der positiven Tests das aus Ihrer Sicht sind?
Herr Farle, ich habe nach der Zahl gefragt. Die anderen zwei Minuten hätte ich jetzt nicht gebraucht. Ich weise Sie höflich darauf hin, dass es ein rein mathematisches Problem ist. Wenn Sie davon ausgehen, dass nur ein Zwanzigstel oder sogar nur ein Vierzigstel der Tests - wenn Sie 97,5 % als Wert nennen - valide ist, dann vervierzigfacht sich die Todesrate. Das würde bedeuten, nach Ihrer Rechnung hätten wir eine 60-prozentige Todesrate bei Covid-19-Fällen. Sie sollten sich überlegen, welches der beiden Schreckensszenarien Sie an die Wand malen.
Herr Präsident! Hohes Haus! Wir debattieren heute über den Ersten Zwischenbericht der Enquete
Kommission „Linksextremismus in Sachsen-Anhalt“ für den Berichtszeitraum vom 23. Mai 2018 bis zum 10. Dezember 2018. In diesem Zeitraum ging es vor allem um den Themenschwerpunkt I - Existierende Strukturen in Sachsen-Anhalt - und um den Themenschwerpunkt III - Aktivitäten und Straftaten. Hauptquellen waren der Verfassungsschutz und der Polizeiliche Staatsschutz. Im Ergebnis lassen sich folgende Fakten zusammenfassen:
Zu den Strukturen. Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass in Sachsen-Anhalt ungefähr 250 Personen dem gewaltorientierten Linksextremismus zuzurechnen sind. Schwerpunkte der Szene sind Magdeburg, Halle und Burg. Die Szene nutzt dabei landesweit ungefähr zehn bis zwölf Gebäude bzw. Einrichtungen.
Sie ist über die Landesgrenzen hinaus auch miteinander vernetzt. Aufgrund der räumlichen Nähe von Halle und Leipzig bestehen gute Kommunikationskanäle zwischen beiden Städten. Das Gleiche gilt für Verbindungen zwischen Burg, Berlin und Hamburg. Die Strukturen in der linksextremistischen Szene ändern sich ständig. Das erklärt den Wechsel in den beobachteten Gruppen im Verfassungsschutzbericht.
Ein Thema in der Enquete-Kommission waren die Ausschreitungen beim G-20-Gipfel in Hamburg. Dabei ließen sich nur wenige Berührungspunkte zu Sachsen-Anhalt feststellen. Trotzdem haben die Verfassungsschutzbehörden bundesweit daraus entsprechende Lehren gezogen. Sie haben vereinbart, hierbei in der Zukunft ein offensiveres Vorgehen an den Tag zu legen und entsprechende Ereignisse langfristig vor- und nachzubereiten.
Der Verfassungsschutz hat sehr deutlich gemacht, dass im Landtag vertretene Abgeordnete keinerlei Verbindung zur linksextremen Szene haben. Wir haben nicht nur in der EnqueteKommission festgestellt, dass sich die AfD davon nicht in ihrer Weltsicht stören lässt, aber die Fakten sprechen für sich.
Zu den Straftaten. Bei den Fallzahlen im Bereich des Linksextremismus für das Jahr 2017 bis zum Stichtag 30. Juni 2018 ließ sich eine sinkende Tendenz im Vergleich zum vergangenen Jahr ausmachen. Eine Zuordnung der Straftaten erfolgt dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tat einer linken Gruppierung zuordenbar ist. Dabei ist deutlich, dass vor allen Dingen Großereignisse wie in Hamburg zu einer erhöhten Fallzahl führen. Linksextreme Gewalt ist danach zumeist anlassbezogen.
Im Bereich der politisch motivierten Kriminalität ist die Zahl der Straftaten mit linkem Hintergrund in Sachsen-Anhalt im Jahr 2017 angestiegen. Im Jahr 2016 lag sie noch bei 281 Straftaten, im
Jahr 2017 hingegen bei 398. Im ersten Halbjahr des Jahres 2018 lag die Zahl bei 231. Damit ist die Zahl, die im Jahr 2017 erfasst wurde, die höchste seit dem Beginn der Erfassung dieser Straftaten.
Im Gegensatz zur Erhöhung der Fallzahlen ist die Zahl der Gewalttaten allerdings rückläufig gewesen. Im Jahr 2014 betrug deren Zahl 72, im Jahr 2015 58, im Jahr 2016 52, im Jahr 2017 41 und im Jahr 2018 14.
Mit Blick auf die bislang vorgetragenen Fakten stellt die Enquete-Kommission fest, dass die zuständigen Behörden, insbesondere der Verfassungsschutz und der Polizeiliche Staatsschutz, ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend in der Lage sind, den Bedrohungen für Demokratie und Rechtsstaat durch linksextremistische Akteure wirksam zu begegnen. Den Versuch, demokratische Akteurinnen und Akteure pauschal als linksextrem zu diffamieren, weist die EnqueteKommission zurück. Und das ist gut so.
Ich habe drei Fragen, Frau Ministerin.
- Ich habe zwei Fragen und mache diese länger.
Die erste Frage lautet: Sie haben gesagt, für Sie gilt das Verursacherprinzip. Dann müssten Sie mir einmal erklären, warum das für die gesamte Bundesrepublik und nicht für die einzelnen Bundesländer gilt. Ist das nicht ein bisschen willkürlich?
Die zweite Frage: Sie haben gesagt, das ist ein vollkommen wissenschaftliches Verfahren und es geht allein um die geologische Lagerfähigkeit des Gesteins, das untersucht wird. Dann müssten Sie mir sagen, wie Sie diese wissenschaftliche Unabhängigkeit mit dem Kriterium der Bevölkerungsdichte „verheiraten“.
Die dritte Frage: Sie haben gesagt, die Landesregierung wird das Ganze kritisch begleiten. Worauf richtet sich die Kritik?
Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sprechen in der heutigen Aktuellen Debatte „Kein Baustopp für neue Autobahnen“ über ein Thema, bei dem ich
mir in Bezug auf Sachsen-Anhalt gedacht habe: warum eigentlich?
Klar ist: Wir haben Baurecht für viele Bauabschnitte der A 14, wahrscheinlich bis Jahresende und hoffentlich für alle, die in SachsenAnhalt liegen. Klar ist: Es macht Sinn, dieses Infrastrukturprojekt endlich vom Papier in die Realität zu befördern.
Wir als SPD wollen das, die meisten Menschen in der Altmark übrigens auch, weil das Projekt den größten Raum in Deutschland ohne Autobahn erschließt, weil die Verkehrsprognose für die Abschnitte in Sachsen-Anhalt teilweise Belegungen von bis zu 40 000 Fahrzeugen pro Tag prognostiziert und weil die Autobahn eben auch eine einzige große Ortsumgehung ist; denn viele der 40 000 Fahrzeuge quälen sich heute durch die Orte an der Bundesstraße.
Klar ist auch, dass der Weiterbau der A 14 Teil des Koalitionsvertrages dieser Koalition ist. Darin steht auf Seite 122:
„Die schnelle Schließung noch bestehender Lücken in der Verkehrsinfrastruktur und den Erhalt des bestehenden Straßennetzes machen die Koalitionspartner in den kommenden Jahren zu einem Schwerpunkt ihrer Politik.“
Das betrifft den Weiterbau der A 14 und der A 143 genauso wie Lückenschlüsse bei Radwegen. Nun ist mir klar, dass beim nächsten GRÜNEN-Parteitag die A 14 keines der Projekte sein wird, die als Lieblingsprojekt dieser Wahlperiode in die Blütenblätter der gelben Sonnenblume geklebt werden; aber dass das, was wir hier vereinbart haben, Bestand hat, daran habe ich keinen Zweifel.
Der Grund für die Debatte ist also kein sachsenanhaltischer, sondern ein Berliner. Die grüne Bundesspitze grätscht in schönster Wildwest-Wahlkampfmanier durch die Bundesländer und nebenbei auch noch durch das deutsche Planungsrecht. Die GRÜNEN-Vorsitzende Frau Baerbock und der Vorsitzende der Bundestagsfraktion Herr Hofreiter fordern ein Moratorium, um alle geplanten Autobahnen und Bundesstraßen auf die Einhaltung der Klimaziele hin zu überprüfen. - Ja, darüber muss man reden.
Ich weiß nicht, ob es auch schon in SachsenAnhalt Anrufe gab, aber dass die Partei- und Fraktionsspitze der GRÜNEN einen eigenen Landesminister aus Berlin dafür an die Wand nagelt, dass er geltendes Recht umsetzt, und dass der Bundesgeschäftsführer der GRÜNEN die Nagelpistole noch nach Hessen trägt, um vor Ort wei
ter fröhlich draufzuhalten, das ist wirklich skurril. In der Sache ist es hochgradig populistisch, und im Erfolgsfall wäre es auch gefährlich.
Worum geht es? - Die grüne Basis schäumt. Für den Neubau der A 49 müssen ca. 27 ha Wald gerodet werden, nämlich der Dannenröder Forst, kurz „Danni“ genannt. Der Schlachtruf lautet: „Danni muss bleiben!“. Keine Rolle spielt dabei, dass die Baugesellschaft knapp das 30-Fache wieder aufforsten will. Keine Rolle dabei spielt, dass die Gemeinden vor Ort für den Neubau sind, denn so werden sie von viel Lkw-Verkehr entlastet. Und auch keine Rolle dabei spielt, dass die letzten Klagen gegen die Fertigstellung der A 49 abgewiesen wurden. Rechtlich ist die Lage also klar.
Deshalb sind das Moratorium und die Forderung nach einer Umweltprüfung hochgradig populistisch, weil die GRÜNEN-Spitze entweder nicht weiß oder nicht wissen will, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung obligatorischer Teil eines jeden Planfeststellungsverfahrens ist.
Sie sind in diesem Fall alle gelaufen und gerichtlich überprüft worden.
Skurril, meine Damen und Herren, wird es übrigens an einem anderen Punkt: Der andere GRÜNEN-Vorsitzende, Herr Habeck, hat in der Diskussion um die Suche nach einer Endlagerstätte für Atommüll erklärt, er werde, so der Ort für eine Endlagerstätte in seinem Wahlkreis liege, dorthin fahren und es den Menschen erklären. Das ist natürlich ein Taschenspielertrick. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Endlagerstätte tatsächlich nach Schleswig-Holstein kommt, ist relativ gering. Kann man also machen.
Aber jetzt stellen wir uns einmal vor, unter dem Danni sollte das Endlager entstehen. Herr Habeck würde also dorthin fahren und für die Fällung der Bäume werben. Er würde also den Menschen ein Atommüllendlager vor der Tür zumuten, das sie dort nicht wollen, und dafür müssten die Bäume fallen. Aber die Autobahn, die sie wollen, bekommen sie nicht, denn die Bäume müssen stehen bleiben. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht; mir persönlich ist das zu hoch, und mit „skurril“ ist das wirklich noch höflich umschrieben.
Und ja, die Forderung nach einem Moratorium ist auch gefährlich. Das klingt jetzt ein wenig nach einem Trick - wir sind im Landtag in einer Debatte -, stimmt aber dummerweise leider trotzdem:
Erstens weil es das Vertrauen in das Funktionieren rechtsstaatlicher Verfahren untergräbt, weil es
einfach nicht vermittelbar ist, dass man nach Jahrzehnten der Planung, der Klagen, der Nachbesserung und des Wartens trotzdem sagt: Pustekuchen! Ihr könnt die Verkehrsentlastung haben; aber das prüfen wir erst einmal. - Dadurch fühlen sich die Menschen verschaukelt, und das, meine Damen und Herren, zu Recht.
Zweitens. Planungsverfahren dauern in Deutschland ohnehin schon ewig lange, und wenn nicht mehr absehbar ist, dass es überhaupt ein Ende gibt, dann werden wir erleben, dass überhaupt keine Infrastrukturmaßnahmen mehr realisiert werden.
Damit bin ich beim dritten Punkt. Das, meine Damen und Herren, ist auch gefährlich für die Verkehrswende. Denn die Verkehrswende ist hinter den großen Linien, die man dabei ziehen muss, vor allem eine Ansammlung von Einzelmaßnahmen. Sie ist zu einem guten Teil Ausbau und Umbau von Infrastruktur für ÖPNV, Schienenverkehr oder Radwege, und ich will mir nicht ausmalen, was passiert, wenn mal jemand auf die Idee kommt, das massiv zu beklagen, und ich will nicht erleben, was passiert, wenn jemand sagt: Das Planungsrecht ist uns egal. Wir dürfen zwar bauen, aber den Radweg bauen wir nicht, die Schienenstrecke bauen wir nicht, die barrierefreie Haltestelle und die Straßenbahnstrecke bauen wir nicht. - Wenn das einreißt, wird die Verkehrswende unweigerlich scheitern, und das wäre tragisch.
Da ich beim Thema Verkehrswende bin, noch einige Gedanken zu der Frage, ob Autobahnbau im Speziellen und Straßenbau im Allgemeinen und Verkehrswende überhaupt zusammenpassen. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht logisch klingt: Ja, das passt zusammen. Das will ich begründen:
Erstens. Ziel der Verkehrswende ist es, den Modal Split zu verändern. Wir sprechen in der Regel über 25 % Auto-, 25 % Rad-, 25 % Fußverkehr und 25 % ÖPNV. Die 25 % Autoverkehr werden auch irgendwo langfahren müssen und der ÖPNV auch. Auch dabei muss es neue Strecken geben, um Bürgerinnen und Bürger vom Verkehr zu entlasten, und natürlich sollen die Autos eher früher als später nicht mehr mit fossilen Brennstoffen fahren, sondern als E-Mobile oder mit Brennstoffzellen. Das ist dann der Teil der Antriebswende an der Verkehrswende.
Zweitens. Der motorisierte Individualverkehr - elektrisch oder fossil - wird je nach Lebensraum unterschiedlich wichtig bleiben. Im ländlichen Raum bleibt er wichtiger, weil ÖPNV hier einfach schwerer zu organisieren ist. In den Städten wird man einen viel größeren Teil des Mobilitätsaufkommens vom Auto wegbekommen können. Die
Wege sind kürzer, das passt für das Rad, und auch in den Städten kann der ÖPNV als Massenverkehrsmittel wirksamer werden.
Der dritte Punkt ist der Güterverkehr. Wenn wir einmal die Beschreibungs-, die Konzeptions- und Zielebene verlassen und uns der Dimension der Machbarkeit zuwenden - noch einmal: die Verkehrswende ist eine Ansammlung von Einzelmaßnahmen -, dann wird ein sofortiger substanzieller Umstieg von der Straße auf die Schiene nicht möglich sein, weil die Schienenkapazitäten im Moment einfach nicht vorhanden sind und weil die Kapazitäten wegen der langen Planungsphasen auch gar nicht so schnell zu schaffen sind. Wenn man heute neue Strecken plant, und sei es nur ein drittes Gleis oder die Elektrifizierung, braucht man locker zehn bis 15 Jahre
- ohne Klagen -, aber bis dahin werden die Warenströme wahrscheinlich trotzdem weiter zunehmen, und wenn man nicht will, dass die Lkw weiter durch die Orte donnern - auch diese perspektivisch hoffentlich einmal anders betrieben -, muss man weiter Straßen bauen, also kleine Ortsumgehungen, wie wir sie von Bundesstraßen kennen, oder auch große, wie die A 143 für Halle.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen, dass die Verkehrswende zu wichtig ist, um sie mit solch platten Forderungen wie der nach einem Moratorium zusätzlich zu belasten. Dazu werden noch genügend unangenehme Entscheidungen zu treffen sein - im Großen wie im Kleinen. Das merken vor allem diejenigen, die in der Kommunalpolitik aktiv sind.
Wir werden zum Beispiel in Magdeburg - wo es anders ist, weiß ich nicht; das ist so mein Erfahrungshorizont - bald vor diversen Entscheidungen stehen, die zum Beispiel lauten: Baum oder Radweg. Das ist in Magdeburg bei dem, was in letzter Zeit an Bäumen weggefallen ist, keine leichte Entscheidung. Wir haben das auch letztens schon einmal entscheiden müssen. In der Königstraße sind wir darum herum gekommen, weil dort genügend Platz war, sodass man einen Weg durch die Bäume gefunden hat.
Aber es ist natürlich in einer dicht besiedelten Stadt wie Magdeburg die Ausnahme, dass man eine andere Lösung findet.
Also kurz und gut: Wir sind gegen das Moratorium. Und, meine Damen und Herren, ich wette um ein Lastenrad: Wenn sich der Wunsch der GRÜNEN erfüllen sollte und sie Teil der nächsten Bundesregierung sind, wird dieses Moratorium in keinem Koalitionsvertrag stehen.
Nein.
Das weiß ich nicht. - Im Moment sprechen wir über 27 ha. Wenn dort tatsächlich - ich bleibe einmal beim Danni - ein Atommüllendlager hingesetzt werden würde mit Lager, mit Zugang und allem, was an Verkehrsinfrastruktur benötigt wird, Zug usw., dann sind die auch weg, wahrscheinlich sogar mehr.
Das weiß ich nicht.
Für diejenigen, die vom Verkehr betroffen sind - egal, ob vor oder nach der Verkehrswende -, wird die Belastung bleiben, möglicherweise nicht die Schadstoffemission. Aber wenn Sie in einem Ort wohnen, in dem Sie sich seit Jahrzehnten eine
Ortsumgehung wünschen, dann ist es Ihnen wurscht, ob der Lärm von einem Wasserstoff-, einem E-Mobil- oder im Zweifelsfall einem mit Diesel angetriebenen Lkw oder auch von einem MIV herrührt.
Sie werden den MIV nie - auch nicht mit einer noch so gut geplanten Verkehrswende - so weit zurückdrängen, dass er nicht funktioniert. Er wird immer noch substanziell bleiben. Dafür machen wir ja auch die Antriebswende und wollen die Antriebswende bei der Energiewende. Sonst bräuchten wir uns über das Thema E-Autos überhaupt nicht zu unterhalten.
Ja, für diesen Fall ergibt es Sinn, auch weiterhin Straßen zu bauen. Wenn man sich den Bundesverkehrswegeplan ansieht, erkennt man, dass der Anteil der Ortsumgehungen beim Neubau von Bundesstraßen relativ hoch ist. Das wird man auch in Zukunft machen müssen - Verkehrswende hin oder her. Das bedeutet nicht, dass die anderen Sachen nicht auch gemacht werden müssen. Ich will jetzt gar nicht Schiene und Straße gegeneinander ausspielen. Die anderen Sachen sind auch wichtig. Das ist nicht das Thema. Da wird eigentlich auch mehr Geld investiert werden müssen. Aber zu sagen, man kann das eine lassen, weil das andere kommen soll, über diese Brücke gehe ich nicht.
Herr Präsident! Hohes Haus! Wir erleben heute den nächsten Akt der Schmierentragödie, die die AfD hier seit vier Jahren aufführt und deren Titel lautet: „Hütet euch vor den bösen Linken!“, wobei bei Ihnen in den Rollen natürlich DIE LINKE, die GRÜNEN und auch die SPD auftauchen und - wie wir zu unser aller Verblüffung gelegentlich feststellen müssen - auch die CDU.
Die Taktik ist klar. Sie wollen die Gefahr von links möglichst groß aufblasen, damit die Gefahr von rechts möglichst klein erscheint. Aber ich sage Ihnen ganz klar: Vor dem Hintergrund der Morde des NSU, vor dem Hintergrund der Lecks in den Sicherheitsorganen, vor dem Hintergrund der Todeslisten Ihrer Geistesgenossen aus Mecklenburg-Vorpommern, auf denen Tausende Politikerinnen und Politiker,
Journalistinnen und Journalisten und andere den Rechten missliebige Personen auch aus Sachsen-Anhalt stehen, und vor dem Hintergrund des Terroraktes von Halle vor einem Jahr sage ich Ihnen: Die größte Gefahr in diesem Land kommt von rechts außen, die größte Gefahr für dieses Land sind der Rechtsextremismus und der Rechtsterrorismus.
Sie, die das dauernd relativieren, machen sich mit schuldig. Mit jeder Relativierung dieser Gefahr, mit jeder Relativierung des Nationalsozialismus, mit jeder Verharmlosung von Rechtsextremisten und Antisemiten in Ihrer Partei werden die Toten von Halle auch zu Ihren Toten, meine Damen und Herren.
Die Strategie hinter Ihrem Treiben ist klar: Vor vier Jahren war das die Strategie der neuen Rechten, die Gefahr von links heraufzubeschwören, um
sich für die Mitte der Gesellschaft als Retter anzubieten. Donald Trump versucht mit der gleichen Masche immer noch, die Wahl in zwei Wochen zu gewinnen.
Bei dem gucken Sie sich gerne Strategien ab. Das haben wir auch gestern wieder gesehen, als Herr Farle hier über die Defizite bei der Briefwahl sinniert hat und Sie versucht haben, Misstrauen bezüglich einer Briefwahl zu schüren.
Teil dieser Strategie ist auch die Diffamierung wichtigster gesellschaftlicher Gruppen, wie Vereine, Verbände, Gewerkschaften und Kirchen. Sie versuchen, möglichst viele Leute, die gegen Sie und Ihre Machenschaften aufstehen, mit Dreck zu bewerfen.
Da werden Sie uns - damit meine ich auch alle anderen - immer auf der richtigen Seite finden: also nicht auf Ihrer. Wir werden alles Mögliche tun, damit Sie keinen Erfolg haben.
Aber heute, vier Jahre nach Beginn der Wahlperiode, ist das nicht mehr so Strategie, sondern nackte Panik.
Es ist für Sie eine existenzielle Frage geworden, wie es weitergeht mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. In einer Zeit, in der Ihr eigener Bundesvorstand den ehemaligen Spitzenkandidaten aus Brandenburg aus der Partei wirft, in der ein Bundestagsabgeordneter aus Magdeburg, der durch harten Antisemitismus aufgefallen ist, aus der Partei geworfen wurde,
aber trotzdem wieder als Bundestagskandidat aufgestellt wird, in einer Zeit, in der Ihre eigene Fraktionsreferenten Waffen horten, um sich auf den Rassenkrieg vorzubereiten,
und wo klar ist, dass es an der Spitze Ihrer Partei hoffähig ist, beim Thema „Geflüchtete“ nicht nur auf Abschiebung zu setzen,
sondern auch auf Kugeln und Gaskammern, und der Pressesprecher der Bundestagsfraktion
nicht deshalb rausgeflogen ist, weil er so denkt, sondern weil er erwischt wurde, ist das natürlich für viele in Ihrer Partei und auch in Ihrer Fraktion eine existenzielle Frage,
zum Beispiel wenn sie Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst sind und dort schon die Frage ist, wie sich das denn mit der Mitgliedschaft in Ihrer Partei verträgt, die auch in Gänze vom Verfassungsschutz beobachtet werden könnte und sollte.
In einer Zeit wie dieser, in der Ihnen der Arsch auf Grundeis geht, kommen Sie heute mit der Geschäftsordnung. Ich muss Ihnen sagen: Wir sind in den letzten vier Jahren schon einiges von Ihrer gespielten Ahnungslosigkeit bei parlamentarischen Abläufen und Ihrer Verächtlichmachung des Parlamentes gewohnt.
Aber dass Sie Ihre Unfähigkeit und Ihre Faulheit in dieser Enquete-Kommission, dass Sie die Parteilichkeit Ihrer Sitzungsleitung und vor allem, dass Sie Ihre fortgesetzte Weigerung, sich an geltenden Recht und Gesetz zu halten, anderen in die Schuhe schieben wollen, das ist dreist - selbst für Ihre Verhältnisse.
Ich will einmal zum AfD-Pannenregister in dieser Enquete-Kommission kommen. Zuerst gab es Herrn Poggenburg als Vorsitzenden dieser Kommission, der vieles gemacht hat, aber bestimmt nicht, deren Sitzungen unparteiisch leiten. Den haben Sie dann selbst als Fraktionsvorsitzenden abgesägt, und damit hatte sich das Problem auch erledigt.
Dann hat sich Herr Roi als Vorsitzender der Kommission damit hervorgetan, dass er hier im Parlament über Abläufe in der Kommission gelogen hat. Als dann noch herauskam, dass er selbst ein großes Interesse daran hat, an NaziDemos teilzunehmen, hat das Parlament in einem Akt von Selbsthygiene beschlossen, dass es keine gute Idee ist, so jemanden eine Kommission leiten zu lassen.
Dann Ihre bockige Farce mit dem Minderheitenvotum zum Zwischenbericht und Ihre fortgesetzte Weigerung, sich an Recht und Gesetz zu halten.
Ja, Sie haben ein Recht auf ein Minderheitenvotum.
Das ist in diesem Haus übrigens noch nie von jemandem bestritten worden.
Was das Minderheitenrecht allerdings nicht umfasst, ist das Recht, aus dem Minderheitenvotum eine Anklageschrift auch gegen Einzelpersonen zu machen, die mit Sachverhalten aufwartet, die nie in der Kommission zur Sprache kamen. Das hat der GBD übrigens schon mit Stellungnahme vom 13. bzw. vom 17. Dezember 2018 festgehalten. Darin steht: Fraktionen müssen dafür Sorge tragen, dass Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. - Das sollte relativ einfach sein. - Namen von Personen, die keine Person des öffentlichen Lebens sind, müssen geschwärzt werden.
Über die Frage, ob Tatsachen oder Tatsachenbehauptungen, die nicht in der Kommission erörtert wurden, in den Bericht aufgenommen werden, muss die Kommission notfalls mit Mehrheit entscheiden.
Meine Damen und Herren von der AfD, es gibt keine Mehrheit in der Kommission, das, was Sie an Dingen irgendwoher zusammenkopiert haben, das nie in der Kommission Thema war, in den Bericht einfließen zu lassen, und damit ist Ihr Minderheitenvotum einfach rechtswidrig.
Wir demokratischen Parteien oder, wie Sie sagen, Altparteien halten uns an Recht und Gesetz.
Die AfD weigert sich, das zu tun. Dieses Parlament ist Teil des Rechtsstaates. Solange Sie kein nicht rechtswidriges Minderheitenvotum vorlegen, kann das hier auch nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden, und das bleibt so.
Wissen Sie, Herr Farle, die Menschen in diesem Land, als Sie hier noch nicht gelebt haben, sind vor 30 Jahren nicht auf die Straße gegangen, um sich von einem Virus umbringen zu lassen, bei dem Sie sich weigern, ihn zur Kenntnis zu nehmen. Deswegen werden die Menschen in diesem
Land froh sein, dass sie von der CDU, der SPD und den GRÜNEN regiert werden und nicht von Ihnen.
Was tatsächlich ein Problem und eine Leugnung ist, hat Herr Tillschneider heute früh in einer anderen Debatte hier vorgetragen. Also, sich hier hinzustellen und die Mär vom gestörten Einzeltäter zu verbreiten, der mit dem, was Sie hier vertreten an Rechtsextremismus, nichts zu tun hat, das spottet schon jeder Beschreibung.
Das ist tatsächlich eine schallende Ohrfeige.
Im Übrigen habe ich das Thema Rechtsextremismus aufgegriffen, weil es auch die AfD-Fraktion in der Kommission getan hat; das tut sie übrigens,
wenn der Staatsschutz da ist, jedes Mal, nämlich bei der Frage, wie das mit Linksextremismus und Rechtsextremismus in der PKS ist.
Insofern sollten Sie das der AfD vorwerfen, aber nicht mir. Ich habe das offengelegt, was an Strategien dahintersteckt; weil Sie immer bei rechtsextremen Straftaten verschämt zur Seite gucken und sagen: „Waren wir nicht!“, Sie es aber jedes Mal mit waren. Das muss man hier aufdecken.
Ich finde, den Mut zur Wahrheit sollte man hier auch haben.
Herr Roi, ich habe eine praktische Frage. Wir reden über den Fall, dass ein Ortschaftsrat nicht befasst werden kann, aus welchen Gründen auch immer. Wie wollen Sie einen Ortschaftsrat in einem Fall, in dem rein physisch nicht befasst werden kann, fragen, ob er befasst werden will?
Herr Präsident! Hohes Haus! Wir führen heute die Kleine Bauvorlageberechtigung auch in SachsenAnhalt ein. Wir bringen damit ein Vorhaben zum Abschluss, das wegen des Namens so klein klingt, aber es eben nicht ist. Das geschieht nicht erst heute, weil uns das Fachliche im Landtag so lange beschäftigt hat, sondern weil das eine längst überfällige Wertschätzung für die Handwerkskunst und für die Meisterinnen und Meister des Maurer-, Betonbauer- und des Zimmererhandwerks ist.
Ich habe es in der ersten Lesung schon betont und ich möchte es auch heute noch einmal betonen. Diese Novellierung der Bauordnung ist 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ein weiterer Schritt zur deutsch-deutschen Normalität, da in vielen Bundesländern die Kleine Bauvorlageberechtigung längst gängige Praxis ist.
Ich will es mir an der Stelle mal erlauben, darauf hinzuweisen, dass das kein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ist, das wir einfach so abarbeiten, sondern dass das ein Vorhaben ist, das wir umsetzen, weil es von der Handwerkerschaft selbst an uns herangetragen wurde. Das spricht im Übrigen für die Arbeit dieser Koalition. Das ist nämlich einfach solides politisches Handwerk.
Zu der Sache selbst will ich gar nicht mehr so viel sagen. Aber ich will zwei Themen ansprechen, die in den letzten Monaten in der Diskussion eine Rolle gespielt haben. Erstens geht es um das Thema Verbraucherschutz. Bei der Anhörung wurde dieses Thema immer wieder betont. Unser Ziel ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher gut geschützt sind. Menschen machen Fehler. Davon sind auch Ingenieurinnen und Inge
nieure und Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister und übrigens auch Architektinnen und Architekten nicht ausgenommen.
Deswegen haben wir bei dem Thema nachgebessert und eindeutiger formuliert. Da haben wir uns übrigens bei den guten Regelungen, die die Ingenieurkammer für das Ingenieursgesetz vorgeschlagen hat, bedient.
Diese Regelung haben wir übernommen. So liegt die Mindestversicherungssumme für bauvorlageberechtigte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister je Versicherungsfall bei 1,5 Millionen € für Personenschäden und bei 300 000 € für Sach- und Vermögensschäden. Das sollte im Schadensfall tatsächlich einen guten Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen.
Zweitens ging es um das Thema Holzbaurichtlinie. Durch die Ergänzung in der Bauordnung gibt es mehr Spielraum in den Gebäudeklassen 4 und 5. Die Regelungen betreffen tragende Bauteile und Außenwände. Spezifiziert und konkretisiert werden diese Regelungen in der Holzbaurichtlinie.
Warum sage ich das noch mal so ausführlich? Ich sage das, weil zurzeit das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission noch läuft. Das ist entgegen der Ankündigung, die wir bei der ersten Lesung zur Einbringung des Gesetzentwurfs hier vorgebracht haben, auch der Grund dafür, dass das Gesetz erst am 1. Februar 2021 in Kraft treten kann. Dann gilt die Holzbaurichtlinie. Das ist der regulative Unterbau dafür, dass wir leichter mit Holz bauen können.
Im Übrigen nimmt das - auch das haben wir in der ersten Lesung schon besprochen - auch eine Tradition des Handwerks in unserem Bundesland auf. Es ermöglicht der Forstwirtschaft, die Bäume, die zuhauf in den Wäldern liegen, vielleicht auch hier in Sachsen-Anhalt zu verbauen. Das ist ökologisch sinnvoll.
Weil das Ganze so gut gelungen ist, bitte ich Sie um Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist ein typischer AfD-Antrag: knallige Überschrift, halbgarer Text, unterirdischer Vortrag. Sie gaukeln den Motorradfahrern in diesem Lande vor, es würde ein bundesweites flächendeckendes Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen drohen. Das ist absoluter Unsinn. Nichts davon steht in dem Bundesratsbeschluss.
Deshalb ist Ihr Antrag nichts weiter als politische Taschenspielerei. Sie rufen nach der Feuerwehr, obwohl das Kind neben dem Brunnen steht und fröhlich an der Eistüte leckt. Sie sollten sich schämen, die Leute so zu verarschen!
Worum geht es eigentlich in dem Bundesratsbeschluss? Es geht darum,
„für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich be
schränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die hierzu einschlägigen Regelungen anzupassen.“
Punkt.
Das ist übrigens jetzt schon Rechtslage. Das findet auch der Bundesverkehrsminister total gut. Es gibt nur einen Unterschied zwischen der Rechtslage und dem, was der Bundesrat da will. Die Frage ist, nimmt man das jahresweite Mittel, oder nimmt man auch die Lärmspitzen? Der Antrag besagt, wir nehmen auch die Lärmspitzen und nicht nur das Jahresmittel, damit wir eine Realsituation der Zustände vor Ort bekommen. Das ist alles, was der Bundesrat an der Stelle will.
Und ich finde: Ja, das will er zu Recht. Das muss geändert werden; denn wenn man abwägen muss
zwischen Fahrspaß und Erholung an Sonn- und Feiertagen, dann entscheide ich mich für die Menschen, die am Wochenende Erholung brauchen. Denn wenn man ein paar Meter Straße sperrt, kann man mit dem Motorrad auch ganz entspannt woanders cruisen. Aber wie bitte schön versetzt man sein Haus, nur weil man am Wochenende ausschlafen will? - Stimmt, geht nicht.
Ein Wort noch zum Antragsteller. Es ist nicht überraschend, dass die AfD solche Anträge stellt. Es gibt ja einige davon. Aber gerade in diesem Fall ist das echt pure Heuchelei.
Ihre Fraktion hat im Verkehrsausschuss den Antrag gestellt, die Bürgerinitiative aus Welbsleben mit ihrem völlig berechtigten Anliegen zu empfangen. Da haben Sie sich noch als Anwälte der Bürgerinnen und Bürger aufgespielt. Heute sehen wir, dass die Leute an der Stelle aufs völlig falsche Pferd gesetzt haben;
denn die Problematik ist genau die gleiche. Da leiden Leute an Lärm und Stau. Da ist dem Haus seine wichtigste Funktion genommen worden. Da ist das nämlich kein Rückzugsort mehr. Alles, was man da machen könnte, scheitert an einem ehernen Grundsatz in der StVO: Der Verkehr muss fließen, und zwar egal, was links und rechts davon passiert, jedenfalls wenn es nichts mit dem Verkehr zu tun hat.
Ja, ich bin auch dafür, dass Leute schnell von A nach B kommen. Aber dabei darf man nicht die Leute vergessen, die zwischen A und B wohnen.
Wir finden, es muss sich etwas ändern. Sie finden, das muss so bleiben. Deswegen, meine Damen und Herren, ist diese Debatte auch so erhellend für alle Bürgerinnen und Bürger da draußen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wenn Sie Probleme mit Verkehr vor der Tür haben, wenn Sie Risse in den Häusern haben wegen der Lkw, wenn Sie nachts nicht schlafen können wegen des Lärms, wenn Sie Angst davor haben, dass Ihre Kinder überfahren werden, und wenn Sie dafür eine Bürgerinitiative gründen wollen, gehen Sie nicht zur AfD. Da ist Rasen Religion,
und zwar egal, was mit Ihnen ist. Kommen Sie zu uns. Wir kümmern uns wirklich um Ihre Probleme.
Ich versuche das Gleiche wie Herr Borgwardt. Ich versuche, Ihnen mal Sachen zu erklären. Ich weiß, Herr Büttner, das ist an der einen oder anderen Stelle ein bisschen schwierig. Gelegentlich sollten Sie nicht bloß die Reden vorlesen, die Ihnen aufgeschrieben werden, sondern auch mal in die Anträge gucken.
Das Grundprinzip ist das gleiche, nämlich die Beurteilung, was nach der StVO an Regelungen zur Einhegung des Verkehrs möglich ist. Da ist nicht viel möglich, es sei denn, es gibt Gefährdungen im Umfeld. Als wir im Ausschuss besprochen haben, dass dieses Prinzip in der StVO geändert werden müsste, haben Sie genickt. Im Ausschuss hat auch Herr Rausch genickt. Nur an der Stelle, wo es um Lärmspitzen an Wochenenden beim Motorradfahren geht, wollen Sie davon nichts mehr wissen. Das Prinzip ist das gleiche.
Es geht nicht um ein bundesweites flächendeckendes Fahrverbot. Es geht um regional, zeitlich begrenzte Einschränkungen, zum Beispiel Geschwindigkeitseinschränkungen oder Fahrverbote, aber nicht flächendeckend und nicht auf riesigen Streckenlängen, sondern punktuell. Das geht übrigens heute schon.
Die Bundesratsinitiative möchte nur, dass das, was die Leute vor Ort an diesem Punkt tatsächlich berührt, nämlich die Lärmspitzen, die die Anwoh
ner ertragen müssen, wenn die Leute direkt vor der Tür ihre Maschinen hochziehen, abgebaut wird, indem die Möglichkeit besteht, tatsächlich Fahrverbote zu verhängen.
Dass Sie das nicht wollen und dass es Ihnen Wurst ist, dass die Leute unter diesen Lärmspitzen leiden, das haben Sie hier deutlich gemacht.
- Das haben Sie gerade deutlich gemacht. Aber das können Sie nachher noch mal erzählen.
Herr Büttner, Sie haben jetzt lautstark Ihren Kenntnisreichtum angepriesen und haben Gott sei Dank die Bundesratsinitiative tatsächlich auch mit zum Mikrofon gebracht. Lesen Sie mir doch bitte die Stelle vor, an der diese Bundesratsinitiative flächendeckend ein bundesweites Fahrverbot für Motorräder vorsieht.
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir reden heute über Mobilität, weil sie ein Grundbedürfnis ist. Ohne Mobilität, ohne zu wissen, wie man von A nach B kommt, ist für niemanden von uns ein Leben in unserer modernen Gesellschaft möglich, vor allem, weil im Laufe eines normalen Tages für viele der Weg von A nach B nicht einzige ist, sondern wir auch noch über C, D, E usw. reden müssen.
Die Herausforderung, das jeden Tag zu bewältigen, ist für jede und jeden von uns unterschiedlich groß. Besonders groß ist sie aber für Menschen mit Behinderung, für Familien und für Seniorinnen und Senioren, vor allem wenn sie auf den öffentlichen Personenverkehr angewiesen sind.
Da sind wir mitten im Thema der Großen Anfrage der grünen Fraktion, die sich mit der Frage beschäftigt: Wie sieht es denn aus mit der Barrierefreiheit in Bus und Bahn und auf der Schiene in Sachsen-Anhalt? - Die Antwort ist weder neu noch überraschend, aber dennoch ernüchternd. Es sieht nicht gut aus mit der Barrierefreiheit im Nahverkehr in Sachsen-Anhalt.
Die Antwort zu der Großen Anfrage, die wir heute auf dem Tisch haben, zerfällt in zwei Teile, nämlich Schienenpersonennahverkehr und öffentlicher Personennahverkehr. Bei der Bewertung der Antworten fällt auf, dass das Verkehrsministerium in einem dieser beiden Bereiche, nämlich im Bereich des ÖPNV, ziemlich im Dunkeln tappt. Da gibt es keinen nennenswerten Kenntnisstand über den aktuellen Zustand der Haltestellen in Bezug auf Barrierefreiheit. Es gibt auch nicht wirklich ein Konzept, das aufzeigt, wie die offensichtlichen Defizite behoben werden sollen.
Die Landesregierung hat in der Antwort geschrieben, dass sie die Kommunen gefragt hat und keine Antwort bekommen hat. Sie haben höflicherweise weggelassen, dass es die Kommunen oft selbst nicht wissen und vielleicht auch nicht unbedingt wissen wollen, weil sie allein mit dem Wissen über den Zustand ihrer Haltestellen eben noch lange nicht in der Lage sind, die Barrierefreiheit so herzustellen, wie es ab dem 1. Januar 2022 nach dem Personenbeförderungsgesetz eigentlich ihre Pflicht wäre. Das ist übrigens kein allein sachsen-anhaltisches, sondern ein bundesweites Problem.
Zunächst zum SPNV. Die Kollegin Lüddemann hat das ausführlich dargestellt. Von den 278 Haltepunkten sind nur 33 barrierefrei. Das ist enttäuschend. Da ist mit dem Schnittstellenprogramm eine ganze Masse gemacht worden. Der Minister ist darauf eingegangen. Da kann man auch in Zukunft noch eine ganze Masse machen. Aber es reicht eben nicht. An der Stelle muss man auch sagen: Die Bahn muss immer im Boot sein, und die Bahn ist da oft eher Bremsklotz und nicht Motor.
Zum Thema Bahnsteighöhen will ich auch nicht viel sagen. Das hat der Minister ausgeführt. Ich will nur einen Satz sagen: Damit hat man mit einem Federstrich Barrieren an Bahnsteigen, die für viel Geld schon einmal barrierefrei saniert worden sind, wieder eingeführt. Das, meine Damen und Herren, ist an dieser Stelle echt ein Stück aus dem Tollhaus.
Zum Thema ÖPNV. Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Haltestellen barrierefrei sein. Das ist übrigens im Jahr 2017 noch einmal verschärft worden. Es ist ein bisschen typisch Bund. Obwohl man damals schon mit einem Abstand von viereinhalb Jahren wusste, dass das baulich und geldlich nicht zu schaffen ist, hat man das verschärft. Das Land hat ab dem Jahr 2017 1 Million € für die Kommunen für den barrierefreien Umbau der Haltestellen bereitgestellt. Davon sind im Jahr 2019 ganze 331 000 € abgeflossen.
Es ist schön, dass es das Programm gibt. Ich glaube übrigens, Herr Minister, es liegt an der Öffentlichkeit. Man weiß davon in den Kommunen offensichtlich nicht. Aber wir tragen das jetzt gern weiter. Das ist auch schön, aber nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein; denn der Tropfen ist lange verdunstet, bevor er den Boden überhaupt erreicht hat. Das ist auch keine Antwort der Landesregierung auf das Problem.
Lassen Sie uns mal am Beispiel der Stadt Magdeburg über reale Zahlen reden - Conny Lüddemann hat das schon mal angedeutet -,
weil es dazu Zahlen gibt. Am 7. Juli 2020 - es geht um die Drucksache 03720/20, wer es mal nachlesen möchte - soll der Stadtrat eine Investitionsprioritätenliste für den barrierefreien Umbau der Straßenbahn beschließen. Zwei Zahlen sind besonders spannend. Es soll 93,7 Millionen € kosten und die letzte Haltestelle soll im Jahr 2089 tatsächlich in den Bau gehen. Das ist natürlich, meine Damen und Herren, völlig unakzeptabel. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so
beschlossen werden wird. Das ist noch in der Beratungsfolge. Ende des Jahres sollte es so weit sein. Aber wie gesagt, das wird so nicht rauskommen.
Für uns hier im Landtag ist gar nicht die Jahreszahl so spannend, sondern die Zahl, die unter dem Strich steht, die 93 Millionen €. Ich will mal einfach mit 100 Millionen € weiterrechnen, weil das ein bisschen griffiger ist. Wir haben diesen Magdeburger Standard, nach dem das gemacht werden soll, im Jahr 2016 beschlossen. Damals standen unter dem Strich 75 Millionen €, 60 Millionen € für Straßenbahnhaltestellen und 15 Millionen € für Bushaltestellen. Wenn man dann die 100 Millionen € für die Straßenbahnhaltestellen gegenrechnet, sind wir heute bei 25 Millionen € für Bushaltestellen.