Dagmar Hanses

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Last Statements

Frau Präsidentin! Es fällt mir nach diesen pathetischen Worten vieler Kolleginnen und Kollegen richtig schwer, etwas zur Sache zu sagen. Ich versuche es trotzdem.
Zu dem Kollegen Tenhumberg darf ich vielleicht Folgendes sagen: Viele in meiner Fraktion, die sich nicht in jedem Zipfel von Nordrhein-Westfalen so gut auskennen, behaupten, dass dein Dialekt sauerländisch sei.
Dem musste ich vehement widersprechen und erkläre meiner Fraktion gerne noch weiter die Unterschiede zwischen den nordrhein-westfälischen Dialekten. Du bist das beste Beispiel für das nördliche Münsterland ist, was wir sehr eindeutig hören.
Ich bin dir auch für diese Bereicherung hier dankbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kurz zur Jugendpartizipation, einem Herzensanliegen von vielen hier: Je mehr Kinder und Jugendliche wir heute glaubhaft verbindlich beteiligten, desto stabiler ist unsere Demokratie von morgen. Das wissen wir alle.
Die Beteiligung von Jugendlichen ist nicht nur Spaß und nettes Beiwerk, sondern Pflicht. Sie ist verankert in der UN-Kinderrechtskonvention, in der die Beteiligung eine der tragenden Säulen ist, aber auch in unserer NRW-Verfassung und im Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Kinder und Jugendliche sind umfassend und rechtzeitig bei allen Belangen, die sie betreffen, zu beteiligen. Ich behaupte immer noch: Das ist leider das am häufigsten ignorierte Gesetz in Nordrhein-Westfalen, weil es so noch nicht stattfindet.
Wir haben in den letzten fünf bzw. in den letzten sieben Jahren einiges auf den Weg gebracht:
Wir haben die Drittelparität in den Schulkonferenzen wiederhergestellt.
Wir haben den Anteil an Partizipation im Kinder- und Jugendförderplan besser ausgestattet.
Wir haben die Servicestelle Jugendbeteiligung für Träger, Kommunen und Jugendliche eingerichtet, die beraten, wie Partizipationsprozesse vor Ort angestoßen werden können.
Die Landesregierung hat zweimal eine Jugendkonferenz durchgeführt.
All das ist sicherlich sinnvoll.
Hier im Landtag, Frau Präsidentin, findet der Jugendlandtag statt. Das ist auch ein wunderbares Planspiel.
Mit unserem Antrag wollen wir das Ergebnis eines Dialogs, eines Prozesses sichern, in den sich die jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprecher in Workshops mit dem Landesjugendring, mit der LandesschülerInnenvertretung und mit Vertreterinnen und Vertretern des Kinder- und Jugendrates NRW begeben haben. Das war gut, das war spannend. Das war sehr auf Augenhöhe, das hat Spaß gemacht.
Diesen Prozess wollen wir sichern, damit der nächste Landtag die Instrumente auf den Weg bringen kann, um das Ganze tatsächlich umzusetzen. Denn genau bei den Instrumenten haben wir uns ein bisschen verhakt; so ehrlich müssen wir an dem letzten Plenartag auch sein:
Die CDU will in der Regel ein Kinder- und Jugendparlament als dauerhaftes Gremium, so wie ein Planspiel.
Wir sind der Auffassung: Der Instrumentenkoffer muss offen sein und darf nicht von uns vorgegeben werden. Er mag sich auch verändern. Vielleicht möchten Jugendliche nicht ausschließlich unsere „Spiele“ hier nachspielen.
Die Verpflichtung für den nächsten Landtag ist, sich das genau anzugucken.
Wir Grüne werden auch für das Wahlalter 16 weiterkämpfen.
Wir werden weiter dafür kämpfen, dass das Kinder- und Jugendförderungsgesetz das am häufigsten beachtete Gesetz in Nordrhein-Westfalen wird. – Vielen Dank. Tschüss!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute scheint der Tag der großen Danksagungen und der pathetischen Worte zu sein. An diesem Punkt ist bei mir allerdings genau das gegenteilige Gefühl vorherrschend. Ich bin nämlich wütend, sauer, traurig, enttäuscht und entsetzt, dass das an dieser Stelle nicht möglich war.
Wir haben im Nachgang der Verfassungskommission noch einmal hart gerungen, vielleicht auch, um Unterschiede deutlich zu machen. Wir haben insbesondere zur CDU und FDP noch einmal die Hand ausgestreckt, um in diesem anderen Verfahren zu sagen: Wir nehmen das Alter aus der Verfassung heraus, um uns danach über die einfachgesetzliche Regelung im Wahlgesetz zu unterhalten. Diese Hand haben Sie ausgeschlagen, ignoriert, weggewischt – und das auf dem Rücken der Jugendlichen, die für die Zukunft von Nordrhein-Westfalen so wichtig sind. Das ist wirklich bitter.
Diese Enttäuschung, die ich gegenüber CDU und FDP habe, dass Sie das nicht zulassen konnten, müssen Sie auch den Jugendverbänden und den Jugendlichen erklären. Wir wissen, dass beispielsweise die FDP in Schleswig-Holstein eine flammende Fürsprecherin für das Wahlalter 16 ist und das auch mit umgesetzt hat. Und hier in Nordrhein-Westfalen ging da gar nichts.
Ich möchte den Jugendverbänden ausdrücklich danken für die vielen Veranstaltungen, für die Postkartenaktion des BDKJ und für die vielen kreativen Ideen, um auch Jugendliche zu beteiligen und zu animieren, sich in die Diskurse einzubringen. Das war auch für uns sehr hilfreich. Ich hoffe, dass viele von Ihnen das auch angenommen und verfolgt haben.
Deshalb bleibt zum Schluss, noch einmal alle Argumente für das Wahlalter 16 zu nennen.
Herr Jostmeier, Ihre Argumentation ist haltlos. Wir haben eindeutig die Bertelsmann-Studie vorliegen, die deutlich macht: Je früher junge Menschen an Wahlen teilnehmen, in originäre demokratische Beteiligung eingebunden werden, desto nachhaltiger wirkt sich das auf ihre Wahlbeteiligung aus.
Es fragt niemand nach der politischen Bildung der 62- bis 64-Jährigen. Es fragt niemand nach der Wahlbeteiligung der 35- bis 37-Jährigen. Niemanden interessiert das. Aber bei den 16- bis 18-Jährigen möchten Sie das zerfleddern. – Nein, laden Sie diese Menschen mit ein! Sie sind die Zukunft.
Natürlich. Wo ist Walter?
Nein, das haben die nicht gesagt.
Lieber Walter Kern, selbstverständlich weiß ich, dass sich der Kinder- und Jugendrat NRW als ein Gremium der gewählten Kinder- und Jugendparlamente vor Ort differenziert geäußert hat. Aber der Kinder- und Jugendrat ist kein Jugendverband im originären Sinne der Jugendverbandsarbeit, sondern …
Lasst mich ausreden! – Sie sind natürlich nur ein Teil, weil wir wissen, dass es Kinder- und Jugendräte, Kinder- und Jugendparlamente leider noch nicht in allen Kommunen gibt.
Ich würde alle bitten, in Ihren Kommunen dafür zu werben, demokratische Prozesse anzustoßen, damit es mehr Kinder- und Jugendparlamente, mehr Kinder- und Jugendräte und andere Formen der Beteiligung gibt.
Wir wissen aber auch, dass der Vorstand im Kinder- und Jugendrat bunt zusammengesetzt ist und auch
politische Positionen vertritt, wie ich es beispielsweise bei den klassischen großen Verbänden der Verbandsarbeit so nicht sehe. Deshalb ist mir deren Stimme auch besonders wichtig. Die Stimme der Jugendverbandsarbeit, die Stimme der Jugendsozialarbeit oder die Stimme der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist da sehr eindeutig. – Vielen Dank.
Ja, sehr gern, natürlich.
Ja, lieber Kollege Körfges, selbstverständlich ist mir die Stellungnahme bekannt. Ich hatte darauf auch schon hingewiesen.
Ich möchte aber noch ergänzen, dass einige Jugendverbände sogar noch weitergehen. Wahlalter 16 wäre für viele gar nicht weit genug, gar nicht konsequent genug. Wir wissen, dass jetzt viele das Wahlalter 14 und auch wieder neu über das Wahlalter null diskutieren.
Das finde ich spannend.
Deshalb wäre es ein Leichtes gewesen, Herr Witzel, wenn Sie hier dem Wahlalter 16 zugestimmt hätten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns schon bei der Einbringung ausgetauscht und signalisiert: Wir wären da offen gewesen. Es gibt durchaus gute Gründe, zu sagen: Wenn es denn dazu beiträgt, dass die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit Nordrhein-Westfalen und damit auch mit der Verfassung von Nordrhein-Westfalen gestärkt wird, dann hätte man zusammenkommen können.
Bei der Einbringung haben wir aber auch schon deutlich gemacht, dass Sie selbstverständlich definieren müssen, was denn die überschießenden Rechte im Verhältnis zum Grundgesetz sind. Sie hätten die Rechtsfolgen definieren müssen, und vor allen Dingen: Sie hätten mit uns sprechen sollen.
Das, was Herr Kollege Dr. Wolf eben zum Wahlalter gesagt hat, war für mich schon schwer zu ertragen.
Sie haben es so dargestellt, als sei das ein Angebot gewesen. Es war aber keins, wenn überhaupt, war es ist ein vergiftetes Angebot. Alle Sachverständigen in der Verfassungskommission haben sich weitgehend skeptisch zur Einführung der Individualverfassungsbeschwerde geäußert. Wir haben trotzdem Gesprächsbereitschaft signalisiert; es ist aber nichts umgesetzt worden. Das ist wirklich schade.
Tatsächlich besteht keine Rechtsschutzlücke; denn wir haben den umfassenden Rechtsschutz, die Grundrechte, im Grundgesetz verankert. Da gibt es die individuelle Beschwerdemöglichkeit beim Bun
desverfassungsgericht. Wir haben also einen grundsätzlichen Rechtsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger. Wenn Sie einen neuen Schritt gewollt hätten, hätten Sie auf uns zugehen sollen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um ein erst einmal sperrig klingendes Thema, die Kriminalitätsstatistik. Dazu haben wir jedoch eine sehr qualifizierte Anhörung durchgeführt. Das ist der Teil, für den ich den Piraten danken möchte. Das war sehr spannend. Aber wir lehnen Ihren Antrag, wie auch schon im Ausschuss beschrieben, selbstverständlich ab.
Wir fanden auch, es war eindeutig im falschen Ausschuss angesiedelt. Wenn Sie die polizeiliche Kriminalstatistik ansprechen, gehört das aus unserer Sicht in den Innenausschuss. Im Rechtsausschuss beschäftigen wir uns ja in erster Linie mit der Strafverfolgungsstatistik. Aber es war in der Tat spannend, sich das anzuhören.
In der Tat, Herr Kollege Nettekoven, sollte es unser aller Interesse sein, Delikte und Straftaten aus dem Dunkelfeld ins Hellfeld zu holen. Selbstverständlich ist uns klar, dass in den Statistiken auch ein unterschiedliches Anzeigeverhalten zum Ausdruck kommt. Es gibt beispielsweise Delikte, die kontrollabhängig sind wie das Schwarzfahren. Es gibt Bereiche, in denen es darauf ankommt, ob man einen deutschen Pass hat; manche Straftaten können nur von Ausländern begangen werden, nicht von Deutschen.
Mit Ihrem Antrag suggerieren Sie, dass man mit einer anderen statistischen Erhebung die Wirkung kriminalpolitischer Maßnahmen überprüfen könnte. Das möchten wir stark in Zweifel stellen. Denn man kann nicht sagen: Die Maßnahme führt zu dem Verhalten. – Dazu bräuchten wir sehr viel umfangreichere, über Jahrzehnte dauernde Langzeitstudien. Deshalb ist es nicht so einfach, wie Sie es hier darstellen.
Sie loben sich selber dafür, dass Sie in dem Antrag die Instrumente und das Wie offenlassen. Aber, liebe Piraten, wenn Sie keine Instrumente nennen, ist das zum jetzigen Zeitpunkt der Legislaturperiode kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Offenbarungseid.
Wer sollte jetzt ernsthaft dazu noch etwas beschließen?
Wir finden das Thema spannend. Alle im nächsten Landtag vertretenen Fraktionen können das gerne noch einmal aufrufen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe ja häufiger das Vergnügen, nach Herrn Wedel zu sprechen, aber selten hat es mir so viel Vergnügen bereitet wie heute.
Vielen Dank für diesen sehr sachlichen und fundierten Beitrag!
Bei der Beantragung dieser Aktuellen Stunde der CDU habe ich mir die Frage gestellt: Wenn das wirklich die größte Sorge der CDU in dieser Woche ist, mache ich mir eher Sorgen um die CDU und nicht um den offenen Strafvollzug.
Sie suggerieren in der Beantragung dieser Aktuellen Stunde, von vollzugsöffnenden Maßnahmen im offenen Vollzug – die auch nicht in jedem Fall gelingen – gehe eine Gefahr für die Bevölkerung aus. Glauben Sie das wirklich? Wir glauben es jedenfalls nicht.
Aus guten Gründen war der offene Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen über alle Parteigrenzen hinweg in der Vergangenheit ein herausragendes Markenzeichen des nordrhein-westfälischen Strafvollzugs. Er wurde gewürdigt, geschätzt und ausgebaut. Denn mit seiner Öffnung nach außen beugt er den schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs vor, fördert die Selbstständigkeit und die Eigenverantwortlichkeit der Gefangenen und erleichtert ihnen den Übergang in die Freiheit.
Der offene Vollzug ist keine bloße Vergünstigung für beanstandungsfreies Verhalten, sondern vielmehr eine wichtige Behandlungsmaßnahme. Er dient dem Einüben von Verhaltensweisen in Freiheit, insbesondere durch Selbstkontrolle und realitätsnahes Durchstehen von Versuchssituationen.
In Anstalten des offenen Vollzugs, die den Verhältnissen in Freiheit angeglichen sind, können sich Unselbstständigkeit und Subkultur in geringerem Maße entwickeln als in den Anstalten des geschlossenen Vollzugs, in denen die Gitter und die Sicherheitsvorkehrungen höher sind. Der offene Vollzug ist ein tragender Eckpfeiler des nordrhein-westfälischen Resozialisierungsprogramms.
Auch im Vergleich der Haftraumkapazitäten mit denen in anderen Bundesländern zeigt sich, dass wir
führend sind. Wir haben acht eigenständige Einrichtungen des offenen Vollzugs, viele Bundesländer keine oder eine. Auch da hinkt der Vergleich natürlich. Acht eigenständige Anstalten machen mehr als die Hälfte der Anstalten in der Bundesrepublik insgesamt aus.
Mit Blick auf die wertvolle Resozialisierungsarbeit, die im offenen Vollzug von den Beschäftigten geleistet wird, denen wir an dieser Stelle noch einmal herzlich für ihre Arbeit danken möchten, sind Entweichungen in der Höhe, wie sie hier in Rede stehen, als unvermeidbare Begleiterscheinung hinzunehmen. Positive Statistiken über das, was alles gelingt – Gefangene gehen jeden Tag ihrer Arbeit nach, holen Schulabschlüsse nach, führen durch Substitution und Behandlungsmaßnahmen künftig ein Leben ohne Sucht –, werden leider nicht geführt.
Was bedeutet es denn für die Bürgerinnen und Bürger, wenn ein Straftäter, eine Straftäterin morgen wieder die Nachbarin, der Nachbar, der Arbeitskollege ist? Was wollen die Bürgerinnen denn, wenn diese Nachbarn, Arbeitskollegen wiederkommen? Wollen sie, dass sie den Alltag eingeübt haben, oder wollen sie, dass sie im schlimmsten Fall 23 Stunden am Tag weggesperrt sind? Sie wollen, dass diese Menschen im aktivierenden Behandlungsvollzug gearbeitet haben, von Fachleuten begleitet wurden und künftig ein Leben ohne Straftaten führen können.
Ich bin mir sicher, dass der aktivierende Behandlungsvollzug die Rückfallquote deutlich senkt. Deshalb gibt es dazu keine Alternative.
Was heißt eigentlich „Entweichung im offenen Vollzug“? Ja, da geht jemand durch die Tür – Herr Wedel hat es auch schon gesagt – und kommt mal zu spät von der Arbeit zurück in die Einrichtung. Ja, Gefangene kommen mal zu spät von einem Arztbesuch, von einer Familienfeier wegen eines Staus, Nachlässigkeit oder der verspäteten Bahn zurück in die Einrichtung. Auch das wird in der Statistik gezählt. Sie wollen doch nicht ernsthaft sagen, dass das eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt.
Die Ersatzfreiheitstrafen, die vorwiegend im offenen Vollzug umgesetzt werden, betreffen aktuell 500 Menschen. 500 Menschen sitzen in unseren Gefängnissen, weil sie Geldstrafen nicht bezahlen konnten. Diese Menschen sind kein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung.
Wenn Sie als Anlass für diese Aktuelle Stunde einen Pressebericht nehmen, dann möchte ich auch noch einen Artikel anführen, nämlich aus „Die Glocke“ vom 16. Februar, in der die Einrichtungsleiterin der größten offenen Vollzugseinrichtung in Europa, der JVA
Senne, Frau Höltkemeyer-Schwick, die wir alle kennen und schätzen, erklärt: „Die Nichtrückkehrerquote liegt bei 0,2 Prozent.“ Da sehen Sie eine Gefahr? Sie sagt sehr deutlich: „Es gibt keine bessere Möglichkeit“ als den offenen Vollzug. Es heißt dort weiter,
„dass sie den offenen Vollzug für das Nonplusultra hält, um Inhaftierte in die Gesellschaft wiedereinzugliedern. … Entsprechend ist die Integration der Gefangenen in den allgemeinen Arbeitsmarkt … ein besonderes Anliegen.“
Deshalb bitte ich die CDU, zu dem gemeinsamen Bekenntnis zum offenen Vollzug zurückzukehren; denn die vollzugsöffnenden Maßnahmen sind sinnvoll und helfen bei der Wiedereingliederung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU isoliert sich im Bereich der Innen- und Rechtspolitik leider immer mehr – heute schon in vielen Punkten. Mit diesem Antrag streuen Sie den Menschen Sand in die Augen. Was Sie hier vorschlagen, hilft nicht.
Wenn die Herren ihre Zuständigkeit geklärt haben, können wir vielleicht weitermachen.
Das hilft den von Wohnungseinbrüchen betroffenen Menschen nicht.
Wir haben in der letzten Woche zwar vom Innenminister erfahren, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche in Nordrhein-Westfalen zurückgegangen ist, nichtsdestotrotz ist jeder Einzelfall für die Betroffenen dramatisch und muss ernst genommen werden. Es handelt sich um einen massiven Eingriff in die Privatsphäre, der die Betroffenen enorm schädigt. Deshalb sollten wir das Thema ernst nehmen und nicht, wie Sie, pauschal härtere Strafen im Bund fordern.
Aus unserer Sicht helfen gegen Wohnungseinbruch erstens Aufklärung und Information, zweitens bauliche präventive Maßnahmen und natürlich drittens ein konsequentes Vorgehen gegen reisende Banden und organisierte Kriminalität. Das würde uns wirklich helfen.
Was würde eine Gesetzesverschärfung bringen? Sie würde nicht der Aufklärung dienen, sie würde nicht der Prävention dienen und schon gar nicht den Betroffenen. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass Sie
Täter durch die – so fordern Sie es beispielsweise – Abschaffung des minder schweren Falls abschrecken können und diese deshalb von ihrem Vorhaben absehen würden. Vielmehr würden Sie damit Richterinnen und Richtern die Handlungsspielräume nehmen, die sie dringend brauchen, um im Strafrecht abwägen zu können.
Von Prävention ist in Ihrem Antrag überhaupt keine Rede. Dies wird überhaupt nicht aufgeführt, obwohl es sich um einen Schlüssel handelt, um dabei voranzukommen.
Das Innenministerium, in dem nun einmal Wohnungseinbrüche häufiger diskutiert werden als im rechtspolitischen Bereich, hat beispielsweise das täterorientierte Konzept MOTIV – „Mobile Täter im Visier“ entwickelt, das bundesweit viel Beachtung findet, von vielen Ländern wahrscheinlich so übernommen wird und sich bewährt hat.
Viele Bürgerinnen und Bürger berichten von den Beratungen im Rahmen von „Riegel vor!“, dass gerade bauliche Maßnahmen helfen, um Wohnungseinbrüche zu verhindern. Wir wissen, dass ein Fenster, das auf Kipp steht, für Einbrecher ein geöffnetes Fenster darstellt, und dass ein Wohnungseinbruch, der nicht innerhalb von vier Sekunden erfolgreich gelingt, häufig abgebrochen wird. Deshalb tragen die baulichen Maßnahmen durchaus zur Prävention bei.
Herr Präsident, ich glaube, dass Herr Haardt mir eine Frage stellen will. – Nicht? Dann mache ich einfach weiter.
Nein, ich habe es vorher gesehen. Ich habe es wirklich gesehen, Herr Präsident, ich bin sicher.
Aber selbstverständlich; es ist mir eine Freude.
Sehr geehrter Herr Haardt, sehr gerne antworte ich Ihnen. Das habe ich nie gesagt. Selbstverständlich reicht das allein nicht aus, und ich würde mich niemals allein darauf zurückziehen.
Ich habe von Anfang an deutlich gemacht, dass wir mehrere Dinge brauchen: Wir brauchen ein konsequentes Vorgehen gegen organisierte reisende Banden und gegen Einbruchskriminalität von organisierten Banden. Wir brauchen Prävention durch bauliche Maßnahmen und Information. Wir brauchen natürlich auch eine gute Ausstattung der Justiz, sodass diese ordentlich damit umgehen kann. Wir brauchen also verschiedene Dinge, aber nicht allein die Abschaffung des minderschweren Falls, wie Sie das hier fordern.
Wir werden die präventiven Maßnahmen weiter ausbauen. Länderübergreifende Zahlen zeigen – Sie führen ja immer an, dass NRW so speziell sei –, dass NRW natürlich auch eine spezielle Region ist, in der sich viele Autobahnen kreuzen, in der es viel Grenzverkehr gibt und in der sich die Metropolregion Ruhr befindet. Es ist die bevölkerungsreichste Region in Deutschland, und sie hat ein gut ausgebautes Autobahnnetz. Selbstverständlich gibt es dann auch mehr Einbruchskriminalität.
Dass Sie den platten Vergleich zu anderen ländlichen Regionen heranziehen, ist billig und schärft nicht Ihr Profil in der Innen- und Rechtspolitik. Sie haben es ja im Ausschuss schon erfahren: Bei diesem Thema haben Sie sich isoliert. Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, die grüne Position zur Drogenpolitik – insbesondere im Bereich Cannabis – ist klar.
Wir haben im Bundestag ein Cannabis-Kontrollgesetz eingebracht. Sie sprechen mit Ihrem Antrag in der Tat Wertungswidersprüche an. Es ist richtig, dass der Nachweis von THC erst einmal keine Rückschlüsse auf die Fahrtauglichkeit zulässt. Diese Wertungswidersprüche müssen aufgelöst werden; sie müssen ausgeräumt werden. Es gibt verschiedene Ebenen, auf denen das geklärt werden muss.
Ich bedaure aber – das macht Ihr Vorhaben hier sehr durchsichtig – Folgendes sehr: Sie bringen einen Antrag ein und beantragen die Überweisung an drei Ausschüsse: federführend an den Innenausschuss, den Verkehrsausschuss und den Rechtsausschuss. Jedoch ist in keinem Ausschuss inhaltlich ernsthaft über das Thema gesprochen worden.
Das macht es aus unserer Sicht sehr durchsichtig. Ihnen ging es gar nicht um die Sache, sondern darum, hier eine Show zu veranstalten. Daran werden wir uns natürlich nicht beteiligen. Das trägt nicht dazu bei, hier eine praktikable Regelung für Konsumentinnen und Konsumenten zu finden.
Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim ersten Lesen dieses Antrags dachte ich: Das ist ein Druckfehler. Es handelt sich bestimmt um einen CDU-Antrag.
Das ist ein sehr populistischer Antrag, den ich eigentlich einer anderen Partei als einer Partei zugeordnet hätte, die sich immer noch fälschlicherweise als Bürgerrechtspartei bezeichnet.
Auch wenn meine Vorredner den Antrag so sehr gelobt haben, kann ich mich diesem Lob nicht wirklich anschließen. Denn der Umfang des Antrags – das schätzen wir normalerweise an den Anträgen von Herrn Wedel – lässt aus meiner Sicht keine Rückschlüsse auf die Qualität zu.
Denn Taschendiebstahl ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsbereiche eines Menschen. Er trifft die Opfer unvermittelt und hat stets Folgen. Den Opfern entstehen Folgekosten. Sie brauchen Zeit für die mühsame Ersatzbeschaffung von Dokumenten, Schlüsseln, Gegenständen. Darin sind wir uns, glaube ich, einig.
Die Opfer berichten, dass die psychischen Folgen für sie noch viel massiver sind, dass sie sich unsicher fühlen und dass sie ihr Verhalten ändern. Das alles hat selbstverständlich Folgen.
Nach den Vorschlägen der FDP soll in einen Baustein des Strafrechtsgefüges eingegriffen werden. Der Taschendiebstahl soll in den Katalog der Regelbeispiele in § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB aufgenommen und die Strafandrohung erhöht werden: von drei Monaten bis zu zehn Jahren – das meinen Sie doch nicht wirklich, Herr Wedel! Das ist ein völliges Missverhältnis; das Beispiel von Herrn Wolf hat das ganz eindeutig gezeigt. Bei einer gezielten Körperverletzung nach § 223 StGB ist eine Strafe von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Und dann fordern Sie für Taschendiebstahl bis zu zehn Jahre?
Als Frau möchte ich ergänzen: Die vorgesehene Strafe für sexuelle Belästigung in § 184i ist im Vergleich dazu mit bis zu zwei Jahren völlig unverhältnismäßig. Deshalb halten wir Ihren Vorschlag für falsch.
Herr Haardt, selbstverständlich müssen wir auch benennen, was wirklich hilft. Ihre Erkenntnis, dass das Strafmaß zur Abschreckung nicht funktioniere, ist eine neue Erkenntnis für die CDU.
Sie haben immer wieder behauptet: Harte Strafen schrecken ab. – Das ist nicht so.
Ich schaue mit Ihnen gern auf das, was tatsächlich funktioniert, etwa „Augen auf und Tasche zu!“ Das ist eine Kampagne der Polizei in Nordrhein-Westfalen, die dafür sensibilisiert.
Herr Lienenkämper, geht es denn?
Selbstverständlich hilft Information. Wie alle Bürgerinnen und Bürger wissen, welche Telefonnummer sie wählen müssen, wenn es brennt – die 112 ist die Telefonnummer, wenn sie die Feuerwehr brauchen –, müssen alle Bürgerinnen und Bürger auch wissen, dass 116116 die Telefonnummer ist, um Kredit- und EC-Karten zu sperren.
Das muss ins Bewusstsein aller übergehen.
Opfer brauchen Beratung. Wir müssen die Opferhilfe weiter stärken. Selbstverständlich brauchen Opfer auch eine zügige Strafverfolgung. Sie müssen sicher sein, dass unsere Gerichte zügig und konsequent bei der Strafverfolgung vorgehen. Dafür brauchen wir eine gut ausgestattete Justiz.
Das Rechtsgefüge ist sensibel. Seit dem ersten Inkrafttreten des Strafgesetzbuchs 1871 gab es immer wieder Strafrechtsreformen. Das ist gut so. Wenn ich mir die letzte größere Strafrechtsreform ansehe, denke ich immer an Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die letzte FDP-Justizministerin, der insbesondere der Grundsatz wichtig war, dass Leib und Leben höher gewichtet werden als Hab und Gut. Das war ein Kern dieser Strafrechtsreform, den wir ausdrücklich unterstützen. Ich bin mir sicher, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger Ihren Antrag nicht unterstützen würde.
Während die CDU den Menschen etwas vorgaukelt – das hatten wir schon –, hat sich die FDP mit diesem Antrag quasi entschieden. Manchmal schwankt sie ja zwischen Bürgerrechtspartei und Law and Order. Mit diesem Antrag hat sie sich eindeutig für Law and Order entschieden. Das bedauern wir sehr.
Wir stimmen natürlich der Überweisung zu. Aber wir sind sehr skeptisch, was die Beratungen im Ausschuss angeht. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Abschluss der Beratungen zum Einzelplan 07 möchte ich noch einmal auf die grüne Sicht, die eigenständige einmischende Jugendpolitik, Wert legen.
Wenn mit diesem Einzelplan, der ja sehr unterschiedliche Themenbereiche beinhaltet, solche Urgesteine wie Herr Tenhumberg und Herr Prof. Dr. Sternberg hier quasi ihren Abschiedshaushalt beraten, dann möchte ich mich bei diesen Kollegen noch einmal herzlich bedanken. Das waren sicherlich zwei Herren, die stark für ihre Themen eingetreten sind. Aber es hat sich leider nicht in der Haushaltspolitik der CDU widergespiegelt.
Sie sind damit nicht durchgekommen. Das ist keine konsistente Haushaltspolitik. Deshalb hilft es in postfaktischen Zeiten, doch wirklich einmal einen Faktencheck zu machen.
Die CDU hat keine Haushaltsanträge zur Verbesserung der Jugendpolitik eingebracht – ganz im Gegenteil.
Die CDU hat hier eindeutig mehrfach die Kürzungen der Förderprogramme und damit auch des Kinder- und Jugendförderplans vorgeschlagen und erklärt dann im Nachhinein, das sei ja alles nicht so gemeint gewesen. Das nimmt Ihnen da draußen niemand mehr ab.
Die offene und verbandliche Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und die Freiwilligendienste wissen genau, dass sie in dieser Landesregierung eine starke Lobby für Kinder und Jugendliche haben – selbstverständlich verlässlich mit einer Steigerung, die wir jetzt eingebracht haben.
Ich möchte noch einen Aspekt ansprechen, der noch nicht genannt wurde. Wir stärken auch mit 1,4 Millionen € die ehrenamtlichen Vormundschaften für junge Geflüchtete. Im Ausschuss wurde beispielsweise über das Projekt „Do it!“ berichtet. Es hilft jungen Geflüchteten, hier anzukommen, wenn sie Vormundinnen und Vormunde haben, die sich um sie kümmern. Deshalb sage ich ihnen vielen Dank für ihr Engagement.
Doch leider hat das nichts mit der Haushaltspolitik der CDU tun.
Wir unterstützen den Einzelplan 07 mit den rot-grünen Ergänzungen und freuen uns darüber, dass Kinder und Jugendliche damit weiterhin gestärkt werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan des Justizministeriums trägt dazu bei, dass wir eine effektive Justiz haben, die Nähe zu Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, einen humanen Strafvollzug mit dem Ziel der Resozialisierung, und er nimmt die große Herausforderung der Digitalisierung an.
Seit 2010 sind neue Aufgaben, die sich der Justiz stellen, immer mit Personal- und Sachmitteln hinterlegt. Wenn Aufgaben kommen, werden sie auch ausfinanziert. Das, was CDU und FDP dargestellt haben, ist unhaltbar und eigentlich eine Unverschämtheit.
Wo sind Ihre Anträge? Sie tragen nichts Produktives bei, um im Justizhaushalt nach vorne zu kommen.
Wir haben mit jedem Einzelplan insgesamt alle Berufsgruppen der Justiz gestärkt. Herr Wedel, dass
Sie erkannt haben, dass es einen Unterschied zwischen neuen Stellen und der Entfristung von Stellen gibt, ist schon mal ein Erkenntnisgewinn vom Rechtsausschuss zu heute. Allerdings ist von Ihnen völlig verschwiegen worden, dass der Minister im Ausschuss selbstverständlich auch darauf hingewiesen hat, wie viele Stellen nicht besetzt sind, dass es ein Bruchteil ist und wir eine gute Quote haben, so wie die Stellenbesetzung funktioniert.
Wenn die CDU sich ernsthaft zur JVA Münster äußert, kann ich nur sagen: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. – Es ist unfassbar! Sie und Ihre Parteifreunde tragen die Verantwortung dafür, dass wir in Münster nicht weitergekommen sind, und selbstverständlich wird das Ministerium daraus Konsequenzen ziehen und andere Standorte finden. Das ist peinlich. Nehmen Sie Ihren Oberbürgermeister, Ihr Verteidigungsministerium und Ihre Partei in Münster mal zur Seite, weil das unglaublich ist.
Herr Wedel, wir hatten ja schon eine Auseinandersetzung im Ausschuss darüber, wie die rot-grünen Haushaltsanträge, die wir im Ausschuss eingebracht haben, sich zusammensetzen und zustande gekommen sind. Extra für Sie habe ich es noch mal mitgebracht. Ich habe hier eine rote Mappe, und ich kann Ihnen verraten, dass der Kollege Wolf eine grüne Mappe hat. Darin hat die freie Straffälligenhilfe sehr detailliert für jede einzelne Beratungsstelle, für jede einzelne Maßnahme den Personalbedarf, die Sachmittel und die Ein- und Ausgaben dargestellt.
Genau daraus haben wir den Finanzierungs-Gap berechnet und ihn im letzten Haushalt und in diesem Haushalt mit Haushaltsanträgen der Fraktion hinterlegt, damit die wichtige Aufgabe der freien Straffälligenhilfe ausfinanziert ist.
Es ist ein Armutszeugnis für die FDP, dass Sie mit diesen wichtigen Verbänden keine Gespräche geführt haben. Ich rate Ihnen, das nachzuholen. Ich kopiere Ihnen gerne die Unterlagen und stelle sie Ihnen zur Verfügung.
Wir haben keine Strichdrucksache dazu. Aber es kommen ja die Controllingberichte. Die Controllingberichte der freien Straffälligenhilfe dürften auch Ihnen nicht entgangen sein. Sie werden Ihnen ja nun wirklich ins Postfach geliefert.
Ich möchte kurz in einer Minute die Förderbereiche der freien Straffälligenhilfe nennen, weil sie uns wirklich ein Herzensanliegen sind. Wir haben nämlich eine Haushaltsstelle noch einmal geteilt. Es gibt die Beratungsstellenarbeit und die Arbeit der Ehrenamtlichen.
Der nächste Bereich ist der Täter-Opfer-Ausgleich. Er führt zu einer hohen Zufriedenheit und bewirkt, dass auch Opfer zu ihren Rechten kommen.
Die gemeinnützige Arbeit ist wichtig, um Haft und Wiederstraffälligkeit zu vermeiden und so auch Geldbußen ableisten zu können.
Die Behandlung von Sexualstraftätern muss uns ein Anliegen sein; denn gerade in diesem Bereich leiden die Opfer darunter, wenn es zu Wiederholungstaten kommt.
Die Täterarbeit ist, anders als die CDU es immer darstellt, die andere Seite derselben Medaille des Opferschutzes.
Die Haftverkürzung hilft uns, Haft dadurch zu vermeiden, dass Haft schneller beendet werden kann. Deswegen ist die Zuwendung in diesem Förderbereich auch wichtig.
Ich möchte noch den letzten Bereich nennen: das Übergangsmanagement im Jugendarrest. Wir wissen, dass wir im Jugendarrest eine sehr hohe Rückfallquote haben. Alles, was wir da freien Trägern zur Verfügung stellen, damit Jugendliche künftig ein Leben ohne Straftaten führen können, hilft uns allen.
Wir unterstützen diesen Einzelplan. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem wir im letzten Plenum die Punkte, die breiter Konsens zwischen allen Fraktionen in der Verfassungskommission waren, beschlossen haben, ist es völlig legitim, nachvollziehbar und verständlich, noch einmal die Punkte einzureichen, die den Fraktionen besonders am Herzen liegen.
Herr Kollege Kamieth, das ist nicht ein Diskreditieren der Verfassungskommission, ganz im Gegenteil. Letztlich waren es Sie, war es die CDU-Fraktion, die an wichtigen Punkten auf der Bremse stand, blockiert und einen breiteren Konsens verhindert hat.
Deshalb sind wir sehr froh, dass wir hier einige Punkte noch einmal einbringen können.
Ich finde, das Anliegen der FDP hat ja durchaus seinen Charme. Wir haben von Anfang an gesagt, dass eine Einführung der Individualverfassungsbeschwerde durchaus sympathisch klingt. Wenn sie dazu beiträgt, dass der Zugang zum Recht erleichtert wird, wenn das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit gestärkt wird, wenn die Identifikation von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verfassung und damit letztendlich auch mit Nordrhein-Westfalen gesteigert wird, dann gibt es durchaus Gründe, die dafür sprechen. Es wurde schon gesagt: Elf andere Länder bieten diesen Rechtsweg an.
Doch das, was im Punkt „Individualverfassungsbeschwerde“ in der Verfassungskommission offen geblieben ist, beantwortet die FDP mit diesem Gesetzentwurf leider nicht. Deshalb möchte ich noch einmal begründen, warum ich große Bedenken habe, wie das angelegt ist.
Zunächst zu dem Punkt „Rechtsschutzlücke“. Wir sehen keine Rechtsschutzlücke in der Gewährung von Grundrechten. Wir bezweifeln das. Sie argumentieren in Ihrem Gesetzentwurf eher rechtssystematisch, aber es ist aus unserer Sicht nicht zwingend erforderlich.
Weil wir ein Verfassungsgericht haben, sollte man es auch anrufen können – das kann man mal so stehenlassen, aber das, was Sie beschreiben, ist uns eher zu klein und zu wenig, um diesen Aufwand zu betreiben.
Sie garantieren eben durch Art. 4 Abs. 1 der Landesverfassung aus dem Grundgesetz bezogene Grundrechte. Und was die überschießenden Grundrechte in unserer Landesverfassung in der Rechtsfolge beim Klageweg heißen, lassen Sie offen, beispielsweise wenn wir uns den Punkt ansehen, was das bezogen auf das Recht auf Arbeit heißt, was die Rechtsfolge sein würde, wenn ein arbeitsloser Mensch aus Nordrhein-Westfalen klagen würde und dieses Grundrecht einfordert.
Ein weiterer Punkt ist die Subsidiarität. Wir wollen selbstverständlich keine Instanzen der Grundrechte. Sie lassen das völlig offen. Wir wollen keinen Wettlauf mit Karlsruhe. Kann man nach einer gescheiterten Klage in Karlsruhe dann noch einmal in der Folge nach Münster gehen? Wie soll das ausgestaltet werden? – Das bleibt völlig offen.
Die Kosten des Rechtsweges könnten hier aufgezeigt werden. Sie haben auch definiert, wie viele Richterinnen und Richter verankert sein sollen, und gesagt, dass das selbstverständlich auch etwas kostet. Rechtsstaatlichkeit kostet etwas; das teilen wir. Wenn Sie aber selber schon im Gesetzentwurf den Aufwand der abgewiesenen, nicht zulässigen Klagen jetzt schon bei 95 % sehen, bleibt es völlig unklar, was das heißt.
Ein weiterer Punkt ist die jetzige Angliederung an das OVG. Wie das in Ihrer Vorstellung angesiedelt werden soll, ist auch völlig unklar.
Deshalb: Wenn Sie nicht im weiteren Verfahren Ross und Reiter nennen, können wir dem so nicht zustimmen. Wir teilen aber Ihr Anliegen, sind durchaus gesprächsbereit und freuen uns auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU spricht mit diesem Antrag ein sehr wichtiges Thema an. Das sehen wir auch so. Die Digitalisierung stellt uns auch vor viele rechtspolitische Herausforderungen. Wir diskutieren über elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Akte, über ein Update des BGB, über viele Bereiche, die uns beschäftigen.
Das Beispiel, das Sie genannt haben, kennen, glaube ich, viele von uns. Wenn jemand verstirbt und in den sozialen Netzwerken noch Accounts vorliegen, dann finden wir nicht selten mehr oder weniger geschmackvolle Anteilnahmen oder Kommentare, die sicherlich nicht im Sinne des Betroffenen oder der
Betroffenen sind. Und wir erleben Angehörige, völlig überfordert, die gerade im Trauerprozess sind und andere Dinge zu tun haben, als sich darum zu kümmern. Auch das gibt es sicherlich oft. Das ist ein wichtiger Punkt.
Aber wenn wir uns angucken, wer da wo, nämlich hier im Land NRW, was beantragt, dann muss ich ein wenig schmunzeln oder muss mit dem Kopf schütteln. Denn in Ihrem Beschlussvorschlag fordern Sie die Landesregierung auf, aktiv zu werden – das ist sie längst, da können wir gleich noch einmal genauer hinsehen –, und ich frage mich: Wer stellt denn die größte Fraktion im Bundestag? Wer stellt denn die Regierungschefin auf Bundesebene? Da wird es doch ein bisschen schräg. Da sollten Sie doch mal lieber selber aktiv werden,
statt hier die Landesregierung mit unserer Hilfe zu treiben, die längst auf dem Weg ist, Ihre Bundesregierung zu treiben.
Wie schon gesagt, auf Initiative von NRW hat sich die Justizministerkonferenz bereits damit beschäftigt und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Auch das hätten Sie googeln können. Auch da gibt es Internetportale, in denen die Tagesordnung der JuMiKo und die Beschlüsse der JuMiKo ganz einfach nachvollziehbar sind.
Es hätte eventuell auch gereicht, einmal einen Antrag zur Tagesordnung im Rechtsausschuss zu stellen. Dann hätten wir vielleicht auch einmal einen qualitativ anspruchsvollen Antrag von der CDU vorliegen gehabt.
Es gibt viele Aspekte, die durchaus spannend sind, die aber nicht ausschließlich in unserem Zuständigkeitsbereich liegen. Wir hoffen, dass Sie zu einer sachlichen Diskussion zurückkehren. Ich hoffe, Sie nehmen Ihre persönliche Verantwortung auf Bundesebene auch wahr, um da weiterzukommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Eigentlich war dieser Antrag ja für morgen vorgesehen. Da hätte er aus meiner Sicht auch hingehört.
Der 11.11. um 11:11 Uhr wäre der richtige Rahmen gewesen, um diesen Antrag zu beraten. Leider fällt das morgige Plenum aus.
Deshalb ist es wohl ein verspäteter Aprilscherz. Ich weiß wirklich nicht, ob das von der FDP wirklich ernst gemeint war.
Mit diesem Antrag haben Sie sich endgültig disqualifiziert, zur Geschlechtergerechtigkeit in diesem Land beizutragen.
Dazu gehört selbstverständlich die Sprache.
Selbstverständlich prägt Sprache auch Bewusstsein. Sehen wir einmal uns Texte an, in denen die männliche Form genannt ist. Der Kollegin Kopp-Herr bin ich sehr dankbar für den entsprechenden Hinweis. Ich bin Erzieherin und hatte Fachbücher, in denen immer „der Erzieher“ stand; nach dem Motto: Du bist ja auf der Erzieherschule. – Es waren ausschließlich Frauen an dieser Schule. Aber wir kamen nicht vor.
Ja, das ist der Abwehrkampf der alten Männer. Es ist unerträglich. Sie werden diesen Abwehrkampf der alten weisen Männer verlieren.
Schauen wir uns die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen an, Herr Kollege Witzel. Darin steht: der Ministerpräsident. – Wir haben eine wunderbare Ministerpräsidentin.
Darin steht: der Landtagspräsident. – Wir haben eine wunderbare Landtagspräsidentin.
Darin steht: der Präsident des Landesverfassungsgerichtshofs. – Wir haben eine wunderbare Präsidentin.
Darin steht: der Präsident des Landesrechnungshofs. – Wir haben eine wunderbare Präsidentin.
Wenn Menschen diese Texte lesen,
dann gibt es noch eine ganze Menge zu tun, damit auch klar ist, dass diese Funktionen von Frauen ausgeübt werden können und müssen.
Aber hallo! – Frauen machen die Hälfte der Bevölkerung aus. Frauen stellen die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Frauen gehören in alle Funktionen und Bereiche. Deshalb gehört natürlich auch eine geschlechtergerechte Sprache dazu.
Ihre abstrusen Beispiele stammen aus einem Antrag, der gar nicht beschlossen wurde. Die FDP hat es immer noch nicht verstanden. Der Kollege Dr. Orth war früher Vorsitzender des Rechtsausschusses. Er führte immer eine „Rednerliste“. Wie Sie wissen, sind alle anderen Obleute Männer. Ich habe mich dann gemeldet und gefragt: Herr Dr. Orth, stehe ich denn auch auf Ihrer Rednerliste?
Es ist so einfach, Frau Schneider. Hier steht: Redeliste. – Geschlechtergerechte Sprache ist manchmal so einfach.
Ja.
Die Punkte 1 bis 3 in Ihrem Antrag hat die Landesregierung schon lange auf den Weg gebracht. Es ist
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, damit wir gemeinsam weiterkommen.
Frau van Dinther, ich war noch nie Otto Normalverbraucher. Viele Millionen Frauen fühlen sich auch nicht als Otto Normalverbraucher. Gender Budgeting hat nichts mit geschlechtergerechter Sprache zu tun. Das ist Unfug, völliger Unfug.
Der letzte Punkt Ihres Antrags greift massiv in die Hochschulfreiheit ein. Das können wir mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren. Das können wir mit dem Hochschulfreiheitsgesetz nicht vereinbaren. Das ist völliger Quatsch.
Das werden die Hochschulen weiterhin in ihrer Autonomie regeln. Sie werden es für eine bessere Geschlechtergerechtigkeit gut regeln.
Wir werden dieses wichtige Thema nicht der Lächerlichkeit preisgeben. Wir lehnen Ihren Antrag von vorne bis hinten ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur psychosozialen Prozessbegleitung beschreiten wir einen wichtigen Weg, um den Opferschutz sowie den Schutz von Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren voranzubringen.
Damit stellt sich NRW an die Spitze in Deutschland. Denn Sie wissen alle – Herr Kollege Hendricks, ich bin froh, dass Sie den Konsens loben –: Die Anhörung, die die CDU beantragt hat, hatte nur den CDUAntrag aus dem letzten Jahr zum Thema. Dieser forderte viel zu spät ein Modellprojekt wie in BadenWürttemberg. Deshalb konnten wir da nicht folgen.
Der Gesetzentwurf liegt nun vor und wurde intensiv beraten. Es gab einen Vorlauf in einer Bund-LänderArbeitsgruppe und einen Vorlauf im Ministerium. Gerade dieser wurde von den Sachverständigen sehr gelobt. Die von den Sachverständigen geforderte Koordinierungsstelle ist beim Ministerium längst eingerichtet. Sie bleibt weiterhin bestehen.
Ich möchte die Sachverständige Frau Beermann von Zornröschen zitieren. Sie sagt:
„Damit steht Nordrhein-Westfalen am 1.1.2017, wenn das Gesetz in Kraft tritt, bei den zertifizierten Prozessbegleiterinnen und -begleitern ziemlich gut da.“
Ich möchte Frau Schulte von der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt/Landesverband autonomer Frauen-Notrufe NRW zitieren. Sie möchte dem Ministerium danken:
„Es ist ein sehr gutes Gesetz. Wir sind in NRW im Vergleich mit den anderen Bundesländern in dieser Hinsicht sehr weit. Ich möchte mich vor allem für die Einrichtung einer interdisziplinären Landeskoordinierungsstelle bedanken, und auch dafür, dass die Informationen über die psychosoziale Prozessbegleitung im Land schon weit gediehen sind.“
Sie sehen: Das trifft auf breiten Zuspruch. Ich möchte mich bei allen Fraktionen bedanken, dass wir den gemeinsamen Änderungsantrag in wenigen Tagen hinbekommen haben.
Die Rechtspolitik ist manchmal ganz fix, auch wenn der letzte Neudruck erst heute vorlag. Dass wirklich alle Fraktionen dabei sind, finde ich klasse.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich von Anfang an froh war, dass das Ministerium den
Weg der zwei Säulen geht, den wir in vielen Bereichen haben. Wir bilden eigene Kräfte der Justiz als psychosoziale Prozessbegleiterinnen und psychosoziale Prozessbegleiter aus. Aber wir bauen auch auf die Fachkompetenz der freien Träger, die selbstverständlich mit spezialisierten Täterinnen- und Tätergruppen sowie mit spezialisierten Opfergruppen Erfahrung haben und diese Expertise in die Arbeit einbringen. Auf diese Arbeit können wir bauen, damit es im Strafverfahren nicht zu einer erneuten Viktimisierung der Opfer kommt. Damit ist allen geholfen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich über den breiten Zuspruch zum Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin erstaunlich nah bei der CDU. In der Tat hat die FDP mit diesem Antrag ein wichtiges Thema angesprochen. Es ist teilweise von Herrn Wedel fleißig für Sie recherchiert worden, Frau Schneider, doch der Beschlussteil ist unausgegoren, viel zu schlicht und nicht zu Ende gedacht, was die Rechtsfolgen angeht. Deshalb ist es gut, dass wir uns das noch einmal genauer ansehen.
Ich hoffe, wir sind uns einig in diesem Haus, dass ein guter Platz für Kinder und Jugendliche die Schule, Jugendverbände, Jugendzentren, Jugendhilfeeinrichtungen, Clearingstellen sind und nicht das Standesamt, der Traualtar oder das Ehebett.
Wenn sich Rechte des Kindeswohls und das Persönlichkeitsrecht Einzelner gegenüberstehen, dann muss für uns der Schutz der Mädchen im Vordergrund stehen. Das ist selbstverständlich.
Bei der Umsetzung des Ordre public – Herr Kollege Wolf hat es schon angesprochen, das muss mit unserem deutschen Familienrecht übereinstimmen – müssen wir sensibel vorgehen. Ihre platten Formulierungen im Beschlussteil passen nicht dazu. Denn wir haben jetzt schon eine Praxis, was die minderjährigen Geflüchteten betrifft, mit einem sortierten Clearingverfahren der Jugendämter, mit Jugendhilfeträgern, die Erfahrungen mit der Zielgruppe haben. Die Clearingstelle in Bielefeld hat da sicherlich schon einen besonderen Erfahrungsschatz, aber auch andere sind hinzugekommen. Das ist ein besonderer Wert.
Die Rechtsfolgen hat die FDP überhaupt nicht bedacht. Sollen denn bestehende Ehen aufgehoben werden? Sollen bestehende Ehen suspendiert werden? Sollen sie gar annulliert werden? Was bedeutet das für Rentenansprüche von Ehen, die vor 40 Jahren von Minderjährigen geschlossen wurden? Das ist überhaupt nicht zu Ende gedacht. Was passiert beispielsweise, wenn Minderjährige nicht der Schulpflicht nachkommen, wo sonst die elterliche Sorge greift? Was heißt das im Sorgerecht? Wir wissen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern nach einer Eheschließung eigentlich erlischt. All das ist nicht fertig, nicht zu Ende gedacht.
Auch möchte ich noch an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erinnern, die schon angesprochen wurde, die
sich auf den Weg gemacht hat. Ich möchte den rheinland-pfälzischen FDP-Kollegen, den Justizminister, ermuntern, sich in diese Arbeitsgruppe einzubringen. Dann hoffen wir, dass wir bald Ergebnisse haben. Das werden wir selbstverständlich inhaltlich begleiten, aber bitte nicht so schlicht, wie Sie es hier darstellen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach einem zunächst konstruktiven und intensiven Prozess in der Verfassungskommission mit Sachverständigen auf höchstem fachlichen Niveau bleibt nun lediglich, ein ernüchterndes Fazit zu ziehen. Viel mehr wäre drin gewesen – viel mehr.