Karin Stief-Kreihe
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Landwirtschaftsministerium hat zu Beginn dieser Legislaturperiode, also vor fünf Jahren, bewusst den Namen des Hauses durch Hinzufügung des Bereichs „ländlicher Raum“ geändert und die Worte „ländlichen Raum“ an die erste Stelle gesetzt.
- Kluge Entscheidung! Ich würde sie auch sehr begrüßen, Herr Hilbers, aber eine Namensänderung sagt erst einmal gar nichts aus. Sie hat lediglich Symbolcharakter. - Nach nunmehr fast fünf Jahren müssen wir leider feststellen, dass für den ländlichen Raum auch nicht mehr als ein Symbol übergekommen ist.
Das zeigt sich, Herr Oetjen, an dem neuen Förderprogramm PROFIL. Niedersachsen ist in der profitablen Lage, mehr EU-Mittel zu erhalten; im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern, die starke Einbußen hinnehmen mussten. Die Chancen, die sich daraus für Niedersachsen ergeben, gerade auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Entwicklung des ländlichen Raumes, wurden allerdings nicht genutzt. Der Schwerpunkt der Landesregierung liegt nach wie vor - Herr Clemens Große Macke hat das eben noch einmal bestätigt - bei der Agrarinvestitionsförderung, d. h. im traditionellen Bereich der konventionellen Landwirtschaft.
Ein Blick in die mittelfristige Finanzplanung liefert auch die entsprechenden Zahlen. Die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raumes werden in den nächsten Jahren kontinuierlich gekürzt. Die Mittel für die Agrarinvestitionsförderung werden von
2007 bis 2009 um 25 % aufgestockt. Wir haben bereits bei der Vorstellung des neuen Förderprogramms durch entsprechende Anträge deutlich gemacht, dass die Schwerpunktsetzungen der
Landesregierung falsch sind, gerade hinsichtlich der auf uns zukommenden Veränderungen, sei es bei den Agrarumweltmaßnahmen oder bei den zu erwartenden Veränderungen und Anforderungen in unseren ländlichen Regionen.
Meine Damen und Herren, gerade unsere ländlichen Regionen stehen vor gravierenden Veränderungen und Herausforderungen. Eine Hauptursache sind - auch darauf hat Herr Clemens Große
Macke hingewiesen - die demografischen Veränderungen und die damit verbundenen besonderen Herausforderungen bei der zukünftigen Sicherung der Daseinsvorsorge, der Grund- und Nahversorgung. Auf die Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum einschließlich der Arbeitsplätze, und zwar in allen Bereichen, nicht nur in der Landwirtschaft, und auf die Sicherung der Mobilität sind Sie nur unzureichend eingegangen. Dazu bedarf es flankierender finanzieller Unterstützung des Landes. Dem wird das Programm PROFIL nicht gerecht. Dem wird auch die neue Landesraumordnung in keinster Weise gerecht.
Politik für den ländlichen Raum ist - viel wird davon gesprochen, aber wenig danach gehandelt - eine Querschnittsaufgabe und erfordert die Zusammenarbeit der verschiedensten Ressorts. Der sogenannte interministerielle Arbeitskreis ist aber wohl irgendwie eingeschlafen. In der Vergangenheit
hörten wir, dass dort manches Mal das eine oder andere Ressort ausgezogen ist. Von guter Zusammenarbeit war da, jedenfalls von außen betrachtet, nichts zu spüren.
Ein durchaus richtiger Ansatz - auch das will ich sagen - sind die Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepte
und die LEADER-Programme. Aber Konzepte
allein reichen nicht aus. Sie müssen auch umgesetzt werden.
Da fehlt es wieder an der notwendigen finanziellen Unterstützung, d. h. an der Schwerpunktsetzung der einzelnen Programmachsen.
Herr Minister Ehlen, Sie freuen sich über die gute Beteiligung der Menschen in den Regionen. Das ist auch gut. Aber diese notwendige Mitarbeit hält nur an, wenn die Menschen sehen, dass ihre Arbeit nicht für den Papierkorb war, sondern wenn die erarbeiteten Projekte und Maßnahmen auch umgesetzt werden können. Wir haben die ersten fertigen Konzepte. Die Menschen in den Regionen warten auf die finanzielle Unterstützung, um ihre Projekte umsetzen zu können.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich geht es auch darum, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft zu stärken. Das gilt aber für die konventionelle und für die ökologische Landwirtschaft.
Frau Klopp, Sie sagen das, tun das aber nicht. Sie behaupten - das steht auch in Ihrem Wahlprogramm -: Beide Bereiche stehen - das ist, glaube ich, fast wörtlich - gleichberechtigt nebeneinander. - Das steht auf dem Papier. Danach handeln tun Sie nicht.
Es ist ja schon erfreulich - ich kann mir auch schon denken, aufgrund wessen Intervention das zustande gekommen ist -, dass der Bereich ökologischer Landbau auch von den Fraktionen der CDU und der FDP aufgestockt worden ist. Das hätte ich - das gebe ich ehrlich zu - zumindest von der CDU nicht erwartet.
Bei der Einbringung des Haushalts hat der Minister dem Ökolandbau nicht ein einziges Wort gewidmet. Der kam in der Haushaltsrede überhaupt nicht vor. Das gibt den Stellenwert des Ökolandbaus bei dieser Landesregierung wieder.
Eine aktuelle Pressemitteilung des Bioland
Verbandes vom 12. Dezember lautet: „Drohender Verlust von Wertschöpfung und Umweltwirkung“. Einem wachsenden Biomarkt steht zunehmende Rohstoffknappheit gegenüber, die zu einem erheblichen Verlust von Wertschöpfung in Niedersachsen führt. Die Zahl der registrierten Importeure steigt rasant, der Zuwachs ökologisch bewirtschafteter Flächen stagniert. Hauptgrund ist - darin sind sich Produzenten, Verarbeiter und Handel einig; nur der Landwirtschaftsminister bleibt beratungsresistent - die mangelnde - auch finanzielle - Unterstützung in der Umstellungsphase.
Statt den Ökolandbau zu stärken, haben Sie in den vergangenen Jahren ständig die Mittel gekürzt. Aus diesem Grund wollen wir zusätzliche Mittel für Beratung, Information, Anwerbung und Unterstüt
zung umstellungswilliger Betriebe bereitstellen. Die Notwendigkeit der Umstellungsprämie bleibt nach wie vor auf der Tagesordnung; das gehört zur Umschichtung der Förderschwerpunkte.
Nein. Wir können das nachher machen. - Zum Biolandbau gehören auch die positiven Auswirkungen auf die Umwelt. Damit bin auch ich beim Klimaschutz.
Auch die Landwirtschaft steht in der Pflicht, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, ihren Beitrag zur Vermeidung und Reduzierung von Klimabelastungen. Es geht nicht allein um Anpassungsstrategien. Wenn es um den Beitrag der Landwirtschaft geht, sagt das Landwirtschaftsministerium immer: Wir bauen Biogasanlagen. - Wenn das der Beitrag zum Klimaschutz sein soll, ist das etwas dürftig. Wir müssen zum Beispiel auch über die Reduktion von Emissionen aus der Düngung und aus der Viehhaltung nachdenken.
Bei der Konferenz, die das ML kürzlich durchgeführt hat, ging es lediglich um Anpassungsstrategien. Das heißt, Sie beginnen mit dem zweiten Schritt und nicht mit dem ersten. Befremdlich war schon, dass als eine Anpassungsstrategie gleich wieder der Einsatz von Gentechnik ins Spiel gebracht wurde. Ich weiß nicht, werte Abgeordnete der CDU, ob Ihnen der Ministerpräsident schon das Schreiben des Bündnisses für gentechnikfreie Landwirtschaft zugeleitet hat. Es gab ja eine Abfrage bei allen Abgeordneten hier im Parlament. Das Ergebnis ist, dass die CDU nicht gerade sehr gut aussah - von der FDP weiß ich es nicht -; nur 14 Abgeordnete haben überhaupt geantwortet.
Das war freundlich ausgedrückt; in dem Brief haben Sie im wahrsten Sinne des Wortes eine Backpfeife erhalten.
Meine Damen und Herren, wir wollen erst einmal Maßnahmen auf den Weg bringen, die zum Klimaschutz beitragen. Dazu haben wir ebenfalls Mittel eingestellt, gerade für die Landwirtschaft. Im Übrigen wurde bei der Konferenz deutlich - von der
CDU war ja bloß keiner da -, dass gerade im Bereich Landwirtschaft Daten und Analysen für Niedersachsen fehlen.
Herr Clemens Große Macke, zum Thema Energieeffizienz in landwirtschaftlichen Betrieben und zu Ihrem Antrag von gestern:
Auch in Niedersachsen gibt es bei dem Thema nicht alles zum Nulltarif. Genau so sah aber Ihr Antrag aus. Sie wollen das über die Managementsysteme machen.
Sie brauchen dafür aber fachlich qualifizierte
Energieberater,
und die sind in den Beratungsstellen nicht in ausreichendem Maße vorhanden.
Wir haben die Debatte auch im Bereich der Gebäudesanierung. Es kann eben nicht jeder Energieberatung durchführen. Das heißt, wenn Sie es ehrlich meinen, müssen Sie Geld dafür zur Verfügung stellen.
Kommen wir zum letzten Teil im Namen des Ministeriums, nämlich zum Verbraucherschutz. Der
Kollege Klein hat eben bei seiner Kurzintervention schon darauf hingewiesen: Irreführend ist der Name insofern, als sich die Zuständigkeit des ML nur auf die Bereiche Lebensmittelsicherheit und Ernährung bezieht. Die institutionelle Förderung liegt beim Wirtschaftsministerium, verschiedene Projekte gibt es in anderen Ministerien. Es fehlt eine Verzahnung, eine konstruktive Zusammenarbeit. Jeder macht ein bisschen - oder gar nichts. Umfassender, ganzheitlicher Verbraucherschutz findet in Niedersachsen nicht statt.
Wenn ich die fünf Jahre Revue passieren lasse: Herr Hirche, das Wirtschaftsministerium hat sich überhaupt nicht mit Verbraucherschutz beschäftigt, mit einer Ausnahme - bei jedem Haushalt wurden
die Mittel gekürzt, was letztendlich dazu geführt hat, dass wir keine flächendeckenden Beratungsstrukturen mehr haben. Das geht wieder gerade zulasten der Menschen im ländlichen Raum.
Ich bin froh - das sage ich zum Schluss zum Thema Verbraucherschutz -, dass wir Sozialdemokraten das Landesamt für Verbraucherschutz aufgebaut haben. Es geht aber auch darum, zukünftig die Kompetenzen des LAVES stärker zu nutzen, die Eigenständigkeit zu fördern - Maulkorberlasse zwischendurch tun nicht gerade gut - und es der Öffentlichkeit stärker zur Verbraucherinformation zur Verfügung zu stellen. Beim Landwirtschaftsministerium hat man den Eindruck, dass es beim Thema Verbraucherschutz nur reagiert, aber nicht agiert. Das Thema spielt nur dann eine Rolle, wenn es wieder einmal einen Lebensmittelskandal gibt oder EU-Vorgaben - dazu gehört das vorhin angesprochene GeViN, das Informationssystem umgesetzt werden müssen. Verbraucheraufklärung und Verbraucherinformation sehen anders aus. Es erfolgten z. B. keine Verstärkungen der Kontrollen in den Landkreisen, und es fehlen entsprechende Vorgaben oder Überprüfungen der Landkreisaktivitäten durch das Land.
Meine Damen und Herren, Herr Minister Ehlen hat sich in den vergangenen Jahren nicht gerade durch besonders zukunftsfähige und innovationsfreudige Projekte oder neue Akzente ausgezeichnet. Das spiegelt dieser Haushalt wider. Es wird Zeit, dass sich das ändert. Nach fünf Jahren muss man feststellen, dass das nur mit Sozialdemokraten der Fall sein wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte als Anmerkung zu der Rede von Herrn Biestmann erst einmal feststellen, dass wir die Landesraumordnung nicht nur für den ländlichen Raum, sondern für ganz Niedersachsen machen.
Von daher müssen auch alle Bereiche des Landes berücksichtigt werden.
Ich beginne mit dem Punkt, den Sie zuletzt genannt haben, nämlich mit unserem Antrag
- Tagesordnungspunkt 19 - auf Verschiebung der Beschlussfassung über den Verordnungsentwurf der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, wir haben mittlerweile - das haben Sie erwähnt, Herr Biestmann - drei Gesetzentwürfe zur Erdverkabelung von Hochund Höchstspannungsleitungen vorliegen. Gleichzeitig wurde, wie es in der Vorlage heißt, eine Ergänzung in Korrespondenz zum Erdkabelgesetz vorgelegt - eine Änderung zum Verordnungsentwurf über das Landes-Raumordnungsprogramm, ein Verordnungsentwurf, der also in direktem Bezug zum Erdkabelgesetz steht, natürlich zu dem von CDU und FDP, ein Verordnungsentwurf über das Landes-Raumordnungsprogramm, der heute zur Beschlussfassung ansteht, obwohl die Beratungen zum Erdkabelgesetz gerade erst begonnen haben.
Das, meine Damen und Herren, ist unredlich.
Das zeigt deutlich, dass Sie überhaupt kein Interesse an einer offenen Beratung haben, sondern dass es Ihnen nur darum geht, den Menschen in den betroffenen Regionen Sand in die Augen zu streuen, sie ruhigzustellen, damit Sie über den Wahltermin kommen - mit einem Gesetzentwurf, der jede Menge Hintertürchen offen lässt. Diese Rechnung, meine Damen und Herren, ist nicht aufgegangen.
Wir fordern die Landesregierung auf, das Erdkabelgesetz und die Veränderungen zur Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm ge
meinsam zu verabschieden. Zu dem Antrag in der Drucksache 4184 - „Erdkabel-Gesetzgebung: Keine Vorabfestlegung in der Landesraumordnung“ beantrage ich hiermit schon einmal die sofortige Abstimmung.
Meine Damen und Herren, bei dieser Vorgehensweise verwundert es natürlich überhaupt nicht, dass die Fraktionen von CDU und FDP sich vehement gegen eine Anhörung zum Erdkabelgesetz ausgesprochen und erst nach dem massiven
Druck der SPD-Fraktion und wahrscheinlich auch aus Sorge vor dem Protest in der Öffentlichkeit eingelenkt haben.
Noch im Ausschuss für den ländlichen Raum haben Sie eine Anhörung abgelehnt.
Meine Damen und Herren, die Anhörung hat am Dienstag stattgefunden. Ich will der Auswertung nicht vorgreifen. Aber wenn es dem Ministerpräsidenten ernst ist mit der Erdverkabelung, warum hat er dann nicht wenigstens im Vorfeld einmal mit seinem Parteifreund, dem Bundeswirtschaftsminister Glos, gesprochen? Der hat ihm ja wohl bei der Anhörung den Kampf angesagt.
Jetzt wirkt sich aus, meine Damen und Herren, dass sich dieser Ministerpräsident noch vor zwei Jahren im Umweltausschuss des Bundesrates
gegen die Erdverkabelung - ich nenne nur das Stichwort Infrastrukturbeschleunigungsgesetz
ausgesprochen hat. Ihre Parteifreunde können
eben den Kopf nicht so schnell drehen wie Sie hier im Lande bzw. wie der Ministerpräsident.
Da hätten Sie besser vorarbeiten müssen.
- Es geht nicht um Herrn Gabriel, sondern es geht um den Ministerpräsidenten.
- Irgendwie scheinen Sie angefasst zu sein.
An den Vorarbeiten hapert es eben bei Ihnen bzw. bei dieser Landesregierung. Das haben wir ja heute Morgen schon mal gehabt. Das klappt ja selbst in Ihrem Kabinett nicht.
Ich zitiere einmal aus der tageszeitung vom
14. November. Darin sagt Dieter Mentz aus dem Bundeswirtschaftsministerium, er habe der Presse entnehmen müssen - der arme Mann! -, dass das Bundesumweltministerium mit dem Land einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. - Das heißt, dieser Ministerpräsident hat seinen Bundeswirtschaftsminister über dieses Vorhaben noch nicht einmal informiert.
- Herr McAllister, ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Herr Wulff wesentlich besser mit Herrn Gabriel zurechtkommt; denn Sie haben die Gegner in den eigenen Reihen sitzen. Von daher sind wir wirklich gespannt auf die weitere Beratung zu dem Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, die Änderungen der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm liegen vor, und darum will ich noch auf einen Teil unserer Änderungsvorschläge, außerhalb der bereits dargestellten Einwendungen zur unseriösen und unsensiblen Vorgehensweise, eingehen.
Die Enquetekommission zum demografischen
Wandel hat zwei Jahre lang gearbeitet und sich gerade mit dem Bereich Raumordnung und Landesentwicklung sehr intensiv auseinandergesetzt. Unsere Befürchtungen, dass die Ergebnisse bei dieser Landesregierung gleich in der Schublade landen, bestätigen sich leider schon jetzt, nach knapp drei Monaten.
Der Landkreis Holzminden ist der Bitte des Fachausschusses, den Verordnungsentwurf unter dem Gesichtspunkt der Demografie zu überprüfen,
nachgekommen. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Landkreises vom 27. August:
„Das Land ist gefordert, Inhalte zum demografischen Wandel zu liefern
bzw. im Landes-Raumordnungspro
gramm Grundsätze und Ziele zu formulieren und für die Gestaltung des demografischen Wandels im Land aktiv Verantwortung zu übernehmen.
Das Land kann sich nicht auf allgemeine Grundsätze oder eine Mentorenrolle beschränken. Dem Thema ist
im Landes-Raumordnungsprogramm
ein stärkeres Gewicht zu geben. Diesen Anforderungen wird auch der
nunmehr vorliegende überarbeitete
Entwurf nicht gerecht. Ich“
- so der Landkreis Holzminden
„vermisse landesweite Regelungen bzw. Grundsätze und Ziele z. B. zur Gestaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge in den betroffenen Räumen.“
Meine Damen und Herren, dieser Stellungnahme ist unsererseits nichts mehr hinzuzufügen, außer dem Zusatz, dass man das nun endlich auch in die Verordnung übernehmen sollte.
Im Zusammenhang mit der Sicherung der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung ist von allen Anzuhörenden und auch von allen Raumordnungsexperten vorgetragen worden, dass das
Festhalten des Landes am Zentrale-Orte-Konzept zwingend erforderlich ist. Dazu hat ja eben auch Herr Biestmann gestanden. Wenn Sie es nur umsetzen würden! Das ist nämlich nicht der Fall.
Das Zentrale-Orte-Konzept steht zwar im Entwurf,
es wird aber an allen Ecken und Kanten, lieber Herr Oetjen, aufgeweicht, und zwar weit über das Maß einer durchaus flexibleren Anwendung hinaus. Man hat fast allen Begehrlichkeiten der Kommunen zugestimmt. Man kann das natürlich auch als besonders kommunalfreundlich darstellen. Die Frage ist nur, ob das Land seiner Verantwortung für die gesamte Steuerung der Landesraumordnung damit gerecht wird.
In dem Zusammenhang nenne ich, auch wenn darüber manchmal bei den Kommunen durchaus konträr diskutiert wird, die Einführung eines mittelzentralen Verbundes. Man überlässt die Vergabe der mittelzentralen Teilfunktionen den Landkreisen. Man vergibt oberzentrale Teilfunktionen, ohne festzulegen, wo denn die Unterschiede zwischen einem Grundzentrum mit mittelzentralen Teilfunktionen und einem Mittelzentrum liegen. Das Gleiche gilt für den Unterschied zwischen einem Mittelzentrum mit oberzentralen Teilfunktionen und einem Oberzentrum.
Wenn ich diese Unterschiede aufgrund einer höheren Flexibilität will - wenn Sie sich unseren Antrag genau ansehen, werden Sie feststellen, dass wir dazu durchaus bereit sind -, obwohl sie rein raumordnerisch unsinnig sind, dann muss ich auch Vorgaben machen und Kriterien festlegen.
Es fehlen Festlegungen, für welche Bereiche die Kommunen Teilfunktionen übernehmen sollen. An dieser Stelle muss ich auch einmal löblich diesen mittelzentralen Verbund hervorheben; denn er hat konkrete Schwerpunkte gesetzt, aber aus den Kommunen heraus. Es fehlen also Festlegungen, für welche Bereiche die Kommunen Teilfunktionen übernehmen sollen. Dazu hieß es in der Anhörung u. a. von den kommunalen Spitzenverbänden:
„Wir befürchten eine Relativierung der Bedeutung der Zentren durch Einführung neuer Zwischenkategorien. Hier sollten jedenfalls in einem klaren Anforderungsprofil die Voraussetzungen für die Zuweisung verbindlich festgelegt werden.“
Auch das können wir nur unterstützen.
Der Einstieg in Verbünde ohne Berücksichtigung der Gesamtentwicklung der betroffenen Regionen schafft verständlicherweise auch Begehrlichkeiten. Schon jetzt liegen weitere Nachfragen vor. Ich nenne beispielsweise die Kommunen Leer und Aurich oder die Region Walsrode/Bad Fallingbostel/Bomlitz. Das Witzige ist, dass Staatssekretär Ripke schon heute, Ende 2007, Änderungen der Verordnung für 2008 angekündigt hat.
Von daher stellt sich die Frage: Wie verlässlich ist also so eine Verordnung? Wie sollen die Kommunen bei der Umsetzung dieser Verordnung in ihre Regionalen Raumordnungsprogramme vorgehen?
Meine Damen und Herren, man scheut fachliche Auseinandersetzungen und will es allen recht machen, mit der Folge, dass die regionalen Unterschiede in diesem Land immer größer werden. Die zugegebenermaßen wenigen, aber wichtigen Steuerungsinstrumente des Landes werden einer Gefälligkeitsplanung geopfert.
Zum Thema FOC ist schon eine Menge gesagt worden. Auch die Entwurfsänderungen entsprechen nicht den Voten der Anzuhörenden; Aus
nahmen bilden - verständlicherweise - lediglich die Betroffenen des vorgesehenen Standortes.
Wir wollen keinen Einstieg in die Planung von FOCs auf der grünen Wiese. Darum bleiben wir bei unserer Forderung: FOCs gehören in die Oberzentren, an städtebaulich integrierte Standorte.
Auch oder gerade politisch wird es nicht durchzuhalten sein, mit dem Argument der Fremdenverkehrsentwicklung nur in einer Tourismusregion ein FOC zuzulassen. Wie will es die Landesregierung gegenüber den jeweiligen regionalen Interessenvertretern begründen, dass z. B. der Harz, die Küste oder das Weserbergland anders behandelt werden? - Ich bin davon überzeugt: Die Anträge werden folgen. Darum werden wir dem Antrag der Grünen in der Drucksache 4194 zustimmen.
Meine Damen und Herren, die Ergänzungen bzw. Änderungen, die auf der Grundlage des Erdkabelgesetzentwurfs der Fraktionen von CDU und FDP neu hineingenommen worden sind, beschreiben genau die strittigen Punkte. Das ist auch am Dienstag in der Anhörung deutlich gesagt worden. Das sind die Mindestabstände, das ist die völlig unsinnige Ausnahmeregelung für den Außenbereich, das ist die mangelnde oder fehlende Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften, für die Sie sich sonst doch immer so stark machen, und das ist vor allen Dingen die Frage der Kostenermittlung. Gerade die kommunalen Spitzenverbände haben darauf aufmerksam gemacht, dass es eine volkswirtschaftliche Betrachtungsweise
geben muss. Darum sollte man sich auch in der Beratung zum Erdkabelgesetz darüber verständigen, welche Kostenfaktoren herangezogen werden sollen, damit man endlich zu einem sauberen Kostenvergleich kommt und nicht immer nur Äpfel mit Birnen vergleicht.
Meine Damen und Herren, eine letzte Anmerkung zur regionalen Planungsverantwortung. Es fehlen in der Verordnung Vorgaben in Form von Mindestinhalten für die regionalen Planungsträger. Auch hier scheut man wiederum die fachliche Auseinandersetzung. Das führt dazu, dass wir gerade in der Qualität, in der zeitlichen Umsetzung - das kennen wir ja schon - sehr unterschiedliche Regionale Raumordnungsprogramme bekommen werden.
Daran kann und darf das Land schon aus Gründen der obersten Maxime der Landesraumordnung aber kein Interesse haben, nämlich gleichwertige
Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes sicherzustellen. Diesem obersten Gebot wird die vorliegende Verordnung nicht gerecht.
Ich zitiere aus der Anhörung:
„Als Vertreter eines Trägers der Regionalplanung, der seine Aufgabe ernst nimmt, lege ich großen Wert darauf, dass so etwas wie eine ‚Dumping Regionalplanung’ ausgeschlossen wird. Deswegen sehe ich beim neuen Landes-Raumordnungsprogramm kritisch, dass die Vorgaben für die Inhalte der Regionalen Raumordnungsprogram
me sehr gering sind.“
Meine Damen und Herren, es ist schon bemerkenswert, dass sich selbst Träger der Regionalplanung so äußern. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
„Der Markt für biologisch erzeugte Lebensmittel gewinnt national wie international zunehmend an Bedeutung. Vor dem Hintergrund weltweit positiver Wachstumstrends für Bioprodukte, kontinuierlich steigender Wachstumsraten insbesondere auf dem Inlandsmarkt sowie optimistischer Erwartun
gen seitens der Marktexperten für die kommenden Jahre können für die europäische Land- und Ernährungswirtschaft hieraus neue und attraktive Marktchancen erwachsen. Auch für einzelne ländliche Räume können sich aus dem ökologischen Landbau interessante Perspektiven ergeben. Damit diese Chancen auch von der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft genutzt werden können, gilt es, die Wettbewerbskraft der deutschen Unternehmen weiter zu stärken und noch bestehende Wachstumshemmnisse zu beseitigen.“
Meine Damen und Herren, so weit das Zitat von Herrn Bundesminister Seehofer aus einer Pressemitteilung seines Hauses.
Wer meint, dass dieser richtigen Erkenntnis nun auch ein Maßnahmenkatalog zur Unterstützung und Wettbewerbstärkung für den ökologischen Landbau folgt, reibt sich verwundert die Augen. Der Pressebericht endet mit dem Hinweis, dass die Bundesmittel für 2008 um fast 40 %, nämlich von 16 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro, gekürzt werden sollen.
Der darauf einsetzende Protest der SPD-Bundestagsfraktion hat dazu geführt, dass wir zumindest im Augenblick noch Hoffnung haben dürfen, dass es nicht zu der angekündigten Kürzung kommen wird.
Auf Landesebene das gleiche Bild: Als besonderes Bemühen um den Ökolandbau nennt der Minister die Besuche zahlreicher Aktionstage des Ökolandbaus. Er findet auch immer nette Worte - wie beim Besuch einer netten Tante -, aber das Handeln und der Stellenwert zeigen sich in der Reduzierung der Mittel für den Ökolandbau in den Jahren 2003 bis 2007 um ca. 50 %.
Bezeichnend für die Scheinheiligkeit dieses Ministers ist,
dass im Zusammenhang mit der Einbringung des Haushalts 2008 der Bereich Ökolandbau noch nicht einmal erwähnt worden ist.
Bekanntlich ist die Einbringung des Haushalts ja damit verbunden, dass Schwerpunkte für den kommenden Haushalt gesetzt werden.
Im Gegenteil! Auch in dem vorliegenden Haushaltsentwurf wird der Ökolandbau um weitere 100 000 Euro gekürzt.
In die gleiche Kerbe schlägt der vorliegende Antrag der Fraktionen von CDU und FDP. Den korrekten Feststellungen folgen lediglich Luftblasen.
Sie bitten die Landesregierung um die Fortführung und Intensivierung der Arbeit des Kompetenzzentrums.
- Schön wäre es!
Im gleichen Atemzug kürzen Sie die Mittel für das Kompetenzzentrum.
Meine Damen und Herren, Kernpunkt unseres Antrages ist die Anhebung der Umstellungsprämie gerade für das erste und das zweite Jahr der Umstellung.
Ich möchte noch einmal daran erinnern - auch wenn ich langsam das Gefühl habe, dass das bei Ihnen hoffnungslos ist -,
dass diese Landesregierung die Umstellungsprämie ohne finanzielle Not von 160 Euro auf 137 Euro gekürzt hat.
Ich mache auch noch einmal darauf aufmerksam, dass sich alle - von den Produzenten der Rohstoffe, d. h. der Landwirtschaft, über die weiterverarbeitende Industrie bis hin zum Handel - einig darin sind, dass umstellungswillige Betriebe für die Zeit der Umstellung auf verstärkte Förderung angewiesen sind.
Angebot und Nachfrage klaffen immer weiter auseinander. Uns fehlen die Rohstoffe. Andere europäische Länder nutzen die Chance und erobern sich den deutschen Markt. Diese Landesregierung verschleudert niedersächsische Wirtschaftspotenziale.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist im Rahmen der EU-Strukturförderprogramme gut bedient worden. Andere Bundesländer haben starke Mittelkürzungen hinnehmen müssen. Gerade deswegen macht ein Vergleich der Fördersätze für ökologische Anbauverfahren deutlich, dass die Unterstützung für den Ökolandbau nichts mit Finanzen zu tun hat, sondern einzig und allein mit dem politischen Willen, mit dem politischen Wollen. Die Unterstützung des Landwirtschaftsministers gilt fast ausschließlich der konventionellen Landwirtschaft. Dies gilt auch für die Fraktionen der CDU und der FDP.
Bayern zahlt für die ersten beide Jahre 190 Euro, Baden-Württemberg 150 Euro, Hessen 190 Euro, Nordrhein-Westfalen 262 Euro, Rheinland-Pfalz 200 Euro, Sachsen 262 Euro. Niedersachsen, das Agrarland Nummer eins, bildet mit 137 Euro das Schlusslicht mit den Ländern Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt.
Meine Damen und Herren, wir haben unseren Antrag auf drei Kernpunkte konzentriert: erstens die Umstellungsunterstützung, zweitens die Bereitstellung von eigenen AFP-Mitteln für den Ökolandbau, d. h. Änderung der Förderkriterien, und drittens die Verstärkung von Werbung, Information und Beratung, um das Interesse für die Umstellung zu wecken. Das Kompetenzzentrum in Visselhövede bietet dafür die fachlichen Voraussetzungen, wird von Ihnen aber immer mehr beschnitten.
Der Biomarkt wird weiter wachsen, egal, ob Sie, meine Kollegen und Kolleginnen von den Regierungsfraktionen, das politisch wollen oder nicht. Das ist so ähnlich wie bei den Gesamtschulen.
Die SPD-Fraktion will, dass die niedersächsische Landwirtschaft die Chance nutzen kann und davon profitiert. Von daher werden wir die Beschlussempfehlung ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine beiden Vorredner haben deutlich gemacht, in welch breitem Spektrum die Debatte zur Gentechnik geführt wird. Ich habe ein bisschen den direkten Bezug zu der anstehenden Novellierung bzw. zu dem Entwurf des Gentechnikgesetzes vermisst.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn ich an die Reden von Herrn Seehofer nach der Bundestagswahl 2005 denke, kann ich feststellen, dass sich doch einiges - ich sage: Gott sei Dank - zum Positiven verändert hat. Denn Herr Seehofer hatte damals die sofortige Streichung des Gentechnikgesetzes angekündigt. Eigentlich sollte alles verschwinden. Besonders die Haftungsregelung war ihm - dies haben wir in zahlreichen Debatten feststellen können -, aber auch den Kolleginnen und Kollegen der FDP und CDU ein besonderer Dorn im Auge.
In den letzten Jahren ist es dann ziemlich ruhig geworden. Auch Herr Seehofer wurde zunehmend leiser. Wenn man sich den vorliegenden Entwurf anguckt, dann weiß man im Prinzip, warum: Es gab und gibt nämlich keine Alternative zu den Kernpunkten des Gesetzes. Dies sieht man jetzt auch bei dem vorliegenden Entwurf. Herr Klein, diesen Gesetzentwurf - dies muss ich noch hinzufügen - hat Frau Künast gezwungenermaßen als Kompromiss mit erarbeitet.
Der vorliegende Entwurf des Gentechnikgesetzes würdigt meines Erachtens klar die Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung, die mit 80 % den Einsatz von grüner Gentechnik ablehnt. Er ermöglicht aber auch - dies ist hier schon deutlich geworden - insbesondere die weitere Forschung.
Die Haftungsregelungen bleiben gegenüber den heute gültigen Regelungen unverändert. Auch das öffentlich zugängliche Grundstücksregister bleibt in vollem Umfang erhalten. Genau über diese beiden Punkte haben wir hier im Plenum häufig gestritten. In der Rede von Herrn Clemens Große Macke eben war ja deutlich erkennbar, dass auch er sich mit der jetzt gefundenen Lösung noch nicht so ganz einverstanden erklären kann.
Im Zusammenhang mit dem Gentechnikgesetz - ich gebe zu, es liegt noch nicht vor - wurde in der Großen Koalition auch eine Regelung zur Positivkennzeichnung vereinbart. Das kann man zwar infrage stellen. Ich gehe aber davon aus - dies ist bereits in zahlreichen Aufsätzen niedergelegt worden -, dass es so umgesetzt wird. In Zukunft können die Verbraucherinnen und Verbraucher bei tierischen Erzeugnissen wie Milch, Eier und Fleisch erkennen, ob die Tiere gentechnikfreies Futter bekommen haben. Das ist ein großer Fortschritt; denn hier klaffte bisher eine große Lücke.
Bis heute - darauf hat der Kollege Clemens Große Macke hingewiesen - sind die einzuhaltenden Mindeststandards beim Anbau von GVOs in Deutschland nicht geregelt. Dies wird jetzt mit den Verordnungen zur guten fachlichen Praxis nachgeholt. Das Fehlen der Kriterien für die gute fachliche Praxis haben auch wir stets kritisiert. Ich gebe Herrn Klein allerdings recht: Es könnten noch ein paar Kriterien mehr enthalten sein. Dies wird wohl auch in der anstehenden Beratung eine Rolle spielen.
Die Mindestabstandswerte beim Anbau von GVOMais werden auf 150 m gegenüber konventionellem Mais und auf 300 m gegenüber ökologisch angebautem Mais festgelegt. Gegenüber besonders schützenswerten Gebieten, wie z. B. Naturschutzgebieten oder Anbauflächen für Saatgut, können - dies ist übrigens schon jetzt im Länderrecht geregelt - wie bisher die Länder entscheiden. Hier ist also die Landesregierung gefragt. Die SPD hat sich im Übrigen immer für einen einheitlichen Abstand von mindestens 300 m ausgesprochen. Ich gebe zu, dies wäre uns auch heute noch lieber. Nur dadurch ist die unterschiedliche Abstandsregelung zu erklären. Mit dem nun getroffenen Kompromiss hat die SPD einen wesentlich höheren Wert als den hier infrage stehenden Abstandswert von allgemein 50 m durchsetzen können. Das war ja immer die Forderung der Mehrheit der CDU/CSU.
Ein Zugeständnis an die CDU - darauf hat Herr Klein hingewiesen - ist leider enthalten: Zukünftig dürfen Nachbarn von diesen Regelungen abweichen, wenn dadurch Dritte nicht geschädigt werden und wenn die Regelung schriftlich bei den Aufsichtsbehörden hinterlegt wird. Ich sage ganz deutlich: Hier müssten noch ein paar Nachbesserungen erfolgen. Landwirte, die gegenüber ihren Nachbarn z. B. auf den Mindestabstand verzichten, werden ihre Ernte dann aber ab einem GVO-Anteil von mehr als 0,0 % deklarieren und alle mit ihnen kooperierenden Landwirte informieren müssen. Dies hätte man zumindest der Vollständigkeit halber erwähnen sollen.
Meine Damen und Herren, die Maximalforderungen von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, aber auch von Forschungsinstituten und Wirtschaft sind nicht erfüllt worden. Trotzdem haben viele Vertreter aus diesen Bereichen deutlich gemacht, dass sie das Ergebnis als Erfolg für die Sache und als einen ganz besonderen Erfolg der SPD ansehen. Wer sich die alten Reden von
Landtagsabgeordneten hier im Plenum und auch die Reden von Herrn Minister Ehlen noch einmal genau anschaut, wird sicherlich zu dem gleichen Ergebnis kommen.
In dem vorliegenden Entwurf gibt es aber durchaus Punkte - darüber sollten wir im Ausschuss sprechen -, die noch verbesserungswürdig sind. Es wird sich zeigen, welche Änderungsvorschläge letztendlich aus dem Ausschuss kommen.
Aber auch nach der Novellierung des Gentechnikgesetzes ist noch einiges zu tun. Ich möchte nur ganz kurz auf drei Punkte hinweisen:
Erstens. Wir müssen national auf einer schnellen Herausgabe von Verordnungen zur guten fachlichen Praxis für GVO-Raps und GVO-Kartoffeln bestehen. Ich gebe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei dem folgenden Punkt ihres Antrages recht: Beim Raps gibt es wegen der hohen Auskreuzungsgefahr keine Alternative zum Anbauverbot.
Zweitens. Nach wie vor muss geklärt werden, ob es EU-Recht und nationales Recht nicht doch zulassen, auch verbindlich gentechnikfreie Regionen in Deutschland zu schaffen.
Drittens. Es fehlt noch immer eine klare Positionierung auch dieser Landesregierung zum Schwellenwert für die Kennzeichnung von Saatgut. Dazu muss ich deutlich sagen: Wir bestehen nach wie vor auf einem maximalen Schwellenwert von 0,1 %.
Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss beantragen, dass dieser Antrag federführend im Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz behandelt wird, weil wir uns in der ganzen Legislaturperiode diesem Thema gewidmet haben. Deswegen diese kleine Änderung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unstrittig ist sicherlich, dass Niedersachsen als Agrarland Nummer eins mit einem sehr hohen Tierbestand und einer hohen Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Bereich der Schlachtbetriebe ein ganz besonderes Interesse daran haben muss, wie in der Schlachtbranche verfahren wird. Es gibt aber seit Jahren ständig Beschwerden seitens der Gewerkschaften, und es gibt immer wieder Presseveröffentlichungen und spektakuläre Fälle. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an das Buch „Die Fleischmafia“. Da die Frage von Herrn Möhrmann nicht gerade sehr umfänglich beantwortet wurde, habe ich angesichts des Umstandes, dass allgemein anerkannt wird, dass es in den Schlachtbetrieben nicht immer ordentlich zugeht, folgende Frage: Was unternimmt Niedersachsen bzw. was unternehmen Sie, Herr Minister Hirche, um über den Bundesrat Druck zu machen, dass es zu besseren Kontroll-, Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten kommt? - Sie verweisen zwar immer auf die Bundesebene. Von Niedersachsen müssten aber entsprechende Vorschläge in Richtung Bundesebene unterbreitet werden. Wie lauten Ihre Vorschläge zur Verbesserung der Situation?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ganz ehrlich: Der „Sommernachtstraum“ von Hans-Jürgen Klein ist nicht zu toppen. Ich gebe mir auch gar nicht erst die Mühe.
Ich bin davon überzeugt: Wenn wir den Antrag gleich zum Parlamentarischen Abend des Städte
tags mitnehmen, dann brauchen wir hier gar nicht mehr zu reden. Die sagen uns dann schon, wie der Hase läuft, und das ist sicherlich überzeugender.
Von mir daher nur eine kurze Anmerkung: Wir haben im Rahmen des Landes-Raumordnungsgesetzes einen Antrag mit fast gleichlautendem Wortlaut eingebracht - diesmal also einmal umgekehrt -, weil wir im Landes-Raumordnungsprogramm nicht die alte Regelung haben wollten. Für uns wäre es schöner gewesen, wenn man eine verbindliche gesetzliche Regelung geschaffen hätte. Diese ist nicht durchgekommen - wenn wundert das? -, obwohl ich der festen Überzeugung bin, bei vielen Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion mit der Faust in der Tasche. Ich glaube nicht, dass Herrn Stumpf die Rede von Herrn Biestmann so gut gefallen hat.
Wir werden aber den Versuch nicht aufgeben. Das heißt, im Rahmen der Beratung zum LandesRaumordnungsprogramm werden wir selbstverständlich mit einem weiteren eigenen Antrag kommen, der genau die gleiche Zielrichtung hat, nämlich die Beibehaltung der alten gesetzlichen Regelung.
- Herr Oetjen, ein FOC auf der grünen Wiese ist auch schon zu viel. Von daher machen wir jetzt noch die dritte Variante: Wir lassen den alten Zustand. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Ihnen vorliegenden Drucksache 15/3900 legt Ihnen die Enquete-Kommission „Demographischer Wandel - Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen“ nach gut zweijähriger Arbeit und mehr als 100 Sitzungen ihren Abschlussbericht vor. Der Bericht umfasst mehr als 600 Druckseiten und macht bereits dadurch den Umfang der Arbeit deutlich, vor die sich die Kommission gestellt sah.
Die Mitglieder der Enquete-Kommission haben viel Arbeit und Zeit investiert. Daher kann ich Ihnen einen längeren Bericht - quasi als Einstieg - nicht ersparen, Herr Rolfes. Das breite Spektrum der Themen des Einsetzungsbeschlusses - ich darf
daran erinnern, dass der ursprüngliche Einsetzungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP noch weitaus umfassender war - ist die Ursache dafür, dass die Kommission ihren Bericht erst heute vorlegt. Im Einsetzungsbeschluss war die Erwartung formuliert worden, sie möge ihre Arbeit „nach Möglichkeit“ bis zum 31. Dezember 2006 abschließen. Allerdings war sich die Kommission recht bald darin einig, dass dieser Zeitpunkt angesichts der Themenfülle nicht zu halten sein werde.
Die Berichterstattung in den Medien über den Abschluss der Kommissionsarbeiten von Anfang Juni ist Ihnen sicherlich noch in Erinnerung. In dieser Vorabberichterstattung war auch bereits einiges darüber zu lesen, wie unterschiedlich die Vertreterinnen und Vertreter der vier Fraktionen die Arbeit der Kommission - insbesondere deren Arbeitsergebnisse - bewerteten, vielleicht sollte ich sagen: angeblich bewerteten. Denn manches von dem, was dort sicherlich verkürzend wiedergegeben wurde, lässt sich - zumindest so - nicht aus der tatsächlichen Arbeit der Kommission bestätigen.
Bevor ich also zu einigen inhaltlichen Anmerkungen komme, möchte ich gern die Gelegenheit wahrnehmen, auf die Arbeitsweise der Kommission einzugehen. Die Kommission - und zwar alle Beteiligten, die Abgeordneten wie auch die externen Sachverständigen - hat mit einer enormen Intensität und Akribie nicht nur Anhörungen durchgeführt und Material gesichtet, sondern den Ihnen nun vorliegenden Abschlussbericht Seite für Seite, Absatz für Absatz und manchmal sogar Wort für Wort beraten und oftmals geradezu um Formulierungen gerungen. Schon für dieses große Maß an Beharrlichkeit und Engagement möchte ich mich ausdrücklich bei allen Kommissionsmitgliedern sehr herzlich bedanken - auch oder gerade weil wir es uns insbesondere in der Anfangsphase nicht immer leicht gemacht haben.
Gestatten Sie, dass ich mich besonders an die externen Sachverständigen wende, die der Landtagspräsident auf Vorschlag der Fraktionen - so wie es unsere Geschäftsordnung vorsieht - in die Kommission berufen hat und die unserer heutigen Beratung von der Tribüne aus folgen. Sie haben die Kommissionsarbeit nicht nur mit ihren Diskussionsbeiträgen, Statements und Textbeiträgen bereichert. Mindestens ebenso haben sie durch ihre auf ganz unterschiedliche berufliche und wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen grün
denden Sichtweisen die Arbeit der Kommission gefördert. Dass sie sich dabei weit über das sicherlich zunächst erwartete zeitliche Maß hinaus engagiert haben, scheint mir keinesfalls selbstverständlich zu sein. Auch dafür gebührt ihnen also unser herzlicher Dank.
Eine Kommission, die zunächst einmal eine Situationsanalyse für jedes einzelne Handlungsfeld - so heißt es im Einsetzungsbeschluss - erarbeiten soll, kommt nicht ohne Unterstützung aus. Wir hätten unsere Arbeit nicht leisten können, wäre das Landesamt für Statistik nicht unserer Bitte gefolgt, uns mit den nötigen Daten zu versorgen und sie - das verdient es besonders erwähnt zu werden - in vielfältigen Statistiken aufzubereiten. Ich erwähne beispielhaft nur die zu diesem Zweck eigens neu gerechneten „Ergebnisse der regionalen Bevölkerungsvorausschätzung für Niedersachsen bis zum 1. Januar 2021“, die weit über die Kommissionsarbeit hinaus Aufmerksamkeit gefunden haben.
Besonders möchte ich dem Präsidenten des Landesamtes, Herrn Strelen, danken. Er hat nicht nur dafür gesorgt, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - gleichsam „just in time“ - für die benötigten Auskünfte und Berichte zur Verfügung standen. Er hat uns in nahezu allen Kommissionssitzungen persönlich begleitet und unsere Arbeit unterstützt.
Mein Dank gilt selbstverständlich auch den Fachressorts sowie der Staatskanzlei, die uns die erbetenen Materialien zugeleitet haben und für Auskünfte und Stellungnahmen zur Verfügung standen.
Ein herzliches Dankeschön geht auch an die Landtagsverwaltung: Herrn Rasche, Frau Roth, Herrn Fuchs, Frau Kammeier und die Stenografen, die überhaupt erst die Voraussetzungen geschaffen haben, dass die Kommission zügig arbeiten konnte. Insbesondere die Berichtsverfasser, Herr Fuchs und Frau Kammeier, hatten es schwer mit uns; denn sie mussten die Texte mehrmals überarbeiten. Und all dies wäre ohne die Stenografen nicht möglich gewesen.
Ich möchte mich nun den Inhalten der Kommissionsarbeit und des Abschlussberichts zuwenden.
Folgte man der bereits erwähnten Medienberichterstattung, die vor Kurzem stattgefunden hat, so ergäben sich geradezu gravierende Bewertungs
unterschiede. Dies ist für einzelne Themen durchaus zutreffend. Die Kommissionsarbeit insgesamt kennzeichnet dies indes nicht. Der Bericht enthält an verschiedenen Stellen, und zwar sowohl im Analyseteil als auch bei den Handlungsempfehlungen, Sondervoten der Oppositionsfraktionen. Die SPD-Fraktion hat dem Bericht in der Schlussphase der Beratungen ein Zusatzvotum angefügt, das wegen seiner nicht der Berichtsstruktur folgenden Schwerpunktsetzung und Gliederung zu Kontroversen geführt hat.
Ebenso richtig ist aber auch, dass der weitaus größte Teil der Analyse und letztlich auch die Handlungsempfehlungen überwiegend die Zustimmung aller Kommissionsmitglieder gefunden haben, also einstimmig beschlossen worden sind. Dass dem teils zähe Diskussionen vorangegangen sind, steht dem nicht entgegen.
Es ist gewiss nicht vermessen, an dieser Stelle dem Sachverständigenpapier eine besondere Bedeutung zu attestieren, hat es doch den Beratungen der Handlungsempfehlungen in einer durchaus kritischen Phase entscheidende Impulse gegeben. Denn während die Kommission bereits über mehrere Sitzungen hinweg mit einer Vielzahl teilweise ausgesprochen detaillierter Formulierungsvorschläge der Fraktionen für die Handlungsempfehlungen befasst war, hatten sich die externen Sachverständigen auf den Versuch verständigt, in knapper und prägnanter Form die Grundprobleme des demografischen Wandels ihrerseits aufzuzeigen und wesentliche Lösungsansätze zu benennen.
Die Kommission hat dieses Angebot einvernehmlich aufgegriffen, und so haben die externen Sachverständigen in einer eigenen Klausurtagung Mitte Mai 2007 das Papier „Zentrale Ursachen, spezifische Herausforderungen und entscheidende Lösungsansätze“ verfasst und in der Kommission zur Aussprache gestellt. Nach dem Verständnis der Sachverständigen sollte dieses Papier ein Entree für den Kommissionsbericht darstellen und gleichsam zu einer Berichtspyramide führen: die Analyse als Grundlage, darauf aufbauend die Handlungsempfehlungen und wiederum darauf aufsetzend die Darstellung zentraler Ursachen, spezifischer Herausforderungen und entscheidender Lösungsansätze. Die Enquete-Kommission hat sich diese Darstellung schließlich mit einigen geringfügigen Abänderungen und Ergänzungen einstimmig zu eigen gemacht.
Ich komme damit zu den wesentlichen Arbeitsfeldern der Kommission.
Die Ursachen der demografischen Entwicklung: Das Sachverständigenpapier bringt sie auf die knappe Formel: niedrige Geburtenhäufigkeit, hohe und weiter steigende Lebenserwartung und Zuund Abwanderung. So wird die Einwohnerzahl Niedersachsens, die bis Ende 2004 vornehmlich infolge der aus der deutschen Wiedervereinigung resultierenden Zuwanderung aus den neuen Bundesländern, des Zuzugs von Spätaussiedlern sowie der Aufnahme von Flüchtlingen insbesondere während des Jugoslawienkonfliktes auf knapp über 8 Millionen angestiegen war, zukünftig sinken.
Nach der jüngsten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes von Mai dieses Jahres würde Niedersachsen bis zum Jahr 2020 zwar nur etwa 300 000 Einwohner gegenüber der heutigen Zahl verlieren. Bis zum Jahr 2050 würde diese Zahl jedoch auf rund 1,4 Millionen ansteigen, d. h. Niedersachsen hätte dann nur noch rund 6,5 Millionen Einwohner.
Der Grund für die im Vergleich zu früheren Prognosen deutlich niedrigeren Einwohnerzahlen liegt primär darin, dass der Wanderungsgewinn Niedersachsens - wie in ganz Deutschland - bereits seit dem Jahr 2000 deutlich gesunken ist und aus heutiger Sicht auch für die Zukunft nur von weiteren sinkenden Wanderungsgewinnen ausgegangen werden kann.
Gleichzeitig ergeben sich gravierende Veränderungen im Altersaufbau. So wird sich der Anteil der unter 20-Jährigen weiter von heute 21 % auf 16 % reduzieren, während der Anteil der Gruppe der 60-Jährigen und Älteren von heute 25 % auf etwa 40 % der Bevölkerung ansteigt. Dabei wird ein besonders hoher Anstieg für die Gruppe der 80-Jährigen und Älteren erwartet.
Veränderungen im ethnisch-kulturellen Aufbau stellen die dritte Säule des demografischen Wandels dar, gehen doch die in den 1990er-Jahren noch erzielten Bevölkerungszuwächse im Wesentlichen auf Migrationsgewinne zurück. Zu betrachten ist dabei nicht allein die Zahl der statistisch erfassten Ausländer, sondern auch die Entwicklung des Bevölkerungsanteils deutscher Personen, die einen Migrationshintergrund aufweisen. Der Mikrozensus 2005 hat hierzu erstmals Ergebnisse geliefert: Danach kämen zu den knapp 7 % registrierter Ausländerinnen und Ausländern noch ein
mal etwa 9 % der Bevölkerung hinzu, die zwar die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber dennoch einen Migrationshintergrund aufweisen. Diese Komponente des demografischen Wandels wird auch bei rückläufigen Wanderungsüberschüssen aus dem Ausland weiter an Bedeutung gewinnen, weil die in Niedersachsen lebende Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund eine jüngere Altersstruktur hat als die Gruppe ohne Migrationserfahrung.
Regional weist die Bevölkerungsentwicklung allerdings große Unterschiede auf. Nach den Zahlen des Landesamtes für Statistik hätten einige Landkreise - insbesondere im Umfeld von Hamburg und in den westlichen Landesteilen - sogar noch mit leicht steigenden Bevölkerungszahlen zu rechnen, die in Einzelfällen sogar einen Zuwachs von über 10 % in Aussicht stellen, während andere Landkreise - vornehmlich im Süden des Landes - bereits bis zum Jahr 2020 einen Bevölkerungsverlust von mehr als 10 % zu erwarten haben. Der Anteil junger Menschen wird nach der Prognose des Landesamtes in nahezu allen Landesteilen rückläufig sein. Die Spanne reicht hierbei allerdings von einem nur geringen Verlust im Umfang weniger Prozentpunkte bis hin zu einem Rückgang um nahezu ein Drittel. Gegenläufig ist die Situation bei den 80-Jährigen und Älteren. Ihre Anzahl wird sich landesweit erhöhen. Die Spanne reicht auch hier von einer Zunahme um wenige Prozent bis hin zu einem Anstieg um knapp 90 %. In der Summe deuten die demografischen Indikatoren auf eine Zunahme der heute schon bestehenden Disparitäten zwischen den einzelnen Landesteilen hin. Dass diesen Annahmen durchaus noch ein gewisser Unsicherheitsfaktor innewohnt, den die Enquete-Kommission auch sieht, verdeutlicht allein der Umstand, dass das Niedersächsische Landesamt für Statistik und das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung - allerdings auf zeitlich voneinander abweichenden Datengrundlagen - zu voneinander abweichenden Ergebnissen der zu erwartenden regionalen Entwicklungen kommen. Geht das Landesamt für Statistik zunächst noch von einem Bevölkerungswachstum in 18 der 37 Landkreise aus, so rechnet das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung bis zum Jahre 2020 nur noch bei 9 der 37 Landkreise mit einem positiven Bevölkerungssaldo. Die Enquete-Kommission hat sich deshalb nach intensiver Diskussion dazu durchgerungen, beide Prognosen in den Bericht aufzunehmen. Zusammenfassend umschreibt die Kommission die zukünftige
Bevölkerungsentwicklung mit den vier Schlagworten „weniger, grauer, vereinzelter und bunter“.
Die Enquete-Kommission hat sich danach mit den verschiedenen Themenfeldern, die im Beschluss enthalten sind, beschäftigt. Das war das Themenfeld „Wirtschaft und Arbeitsmarkt“ in allen seinen Facetten, das war das Thema „Landes-, Regionalund Siedlungsentwicklung, Daseinsvorsorge und Verkehr“, das war der ganze Bereich „Bildung, Wissenschaft und Forschung“, das waren der Bereich „Familie, Soziales, Gesundheit und Gesellschaft“, die besonderen Anforderungen in punkto „Kinder, Jugend und Familie“, „ältere Menschen in der Gesellschaft“ sowie „Menschen mit Behinderungen“, „Gesundheitsvorsorge, medizinische Versorgung und Pflege“ und natürlich der Bereich „bürgerschaftliches Engagement“. Von diesem Teil des Berichts, der ungefähr zwölf Seiten umfasst, habe ich nur die Überschriften wiedergegeben, weil ich annehme, dass die Mitglieder der Fraktionen bzw. die Arbeitskreissprecher zu diesen inhaltlichen Schwerpunkten noch eigene Aussagen machen werden. Von daher gebe ich diesen Teil des Berichts zu Protokoll.
Die Handlungsempfehlungen, die die Kommission auftragsgemäß in ihren Bericht hineingeschrieben hat, richten sich - so ist es ausdrücklich vermerkt -, „in erster Linie an das Land Niedersachsen“, „aber auch an die EU, den Bund, die Kommunen, die Tarifpartner, andere gesellschaftliche Gruppen und jeden einzelnen Bürger dieses Landes“.
Die Kommission hat die Erwartung, dass ihre Empfehlungen auch die ihnen zukommende Bedeutung und Beachtung finden. Es ist ein Bericht, der Material über Legislaturperioden hinaus liefert. Er fordert in der Umsetzung der verschiedenen Handlungsempfehlungen ressortübergreifendes Denken und Handeln.
Ich bin damit am Schluss meines zugegebenermaßen gekürzten Berichts angekommen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Das Themenfeld Wirtschaft und Arbeitsmarkt:
Wirtschaft und Arbeitsmarkt werden vom demografischen Wandel in vielfältiger Weise betroffen sein. So muss sich die niedersächsische Wirtschaft frühzeitig auf die Veränderungen in der Nachfra
gestruktur - insbesondere die älter werdender Konsumenten - einstellen. Nur so kann sie die positiven Effekte des demografischen Wandels für sich nutzen und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Beispielsweise muss sich die in Niedersachsen starke Ernährungswirtschaft auf die Bedürfnisse einer älteren, gesundheitsbewussteren Gesellschaft einstellen, in der vor allem kleinere Haushalte dominieren werden.
Die Konsequenzen des demografischen Wandels sind auch für die Innovationsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Um mehr hoch qualifizierte Arbeitskräfte für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu gewinnen, sollte Landestechnologiepolitik nach Auffassung der Kommission zuallererst als Ausbildungspolitik verstanden werden. Während die Forschungs- und Entwicklungspolitik des Landes als Querschnittsaufgabe aller Ressorts vorangetrieben werden muss, um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen, müssen auch die Unternehmen Strukturen entwickeln, die nicht nur den Erhalt und die Förderung der Leistungsfähigkeit aller Altersgruppen in den Blick nehmen, sondern insbesondere den Wissens- und Erfahrungstransfer zwischen den Altersgruppen unterstützen.
Die Folgen des demografischen Wandels werden zudem auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu spüren sein. So wird unter Fortschreibung der jetzigen Bedingungen zunächst das Durchschnittsalter der Erwerbsbevölkerung signifikant ansteigen. Ab 2020 wird die Zahl der Erwerbsbevölkerung stärker abnehmen als die Bevölkerungszahl insgesamt. Die Veränderungen insbesondere in der Struktur der Erwerbspersonen und der sich wandelnde Qualifikationsbedarf stellen neue Herausforderungen an die Bildungs- und Qualifizierungspolitik. Um den Rückgang der Zahl der Erwerbsbevölkerung zu verringern, müssen ein früher Einstieg ins Berufsleben ermöglicht und insbesondere ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Die Erhöhung der Frauenerwerbsquote ist eine wichtige Komponente zur Sicherung des zukünftigen Erwerbspersonenpotenzials. Eine arbeitsmarktgesteuerte Zuwanderung bietet zudem die Möglichkeit, Humankapital, das in Niedersachsen nicht vorhanden ist, ziel- und qualifikationsgerecht nach Niedersachsen zu holen und hier zu binden.
Das Themenfeld Landes-, Regional- und Siedlungsentwicklung, Daseinsvorsorge und Verkehr:
Die Kommission hat sich eingehend mit der Frage befasst, inwieweit sich der demografische Wandel auf die Landes-, Regional- und Siedlungsentwicklung in Niedersachsen auswirken wird. Besondere Schwerpunkte bildeten dabei die Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, die Entwicklung der Wohnungsmärkte sowie das gesamte Themenspektrum Mobilität.
Da die Regionen Niedersachsens - ich erinnere an meine Eingangsbemerkungen - in sehr unterschiedlichem Maße und zu verschiedenen Zeitpunkten vom demografischen Wandel betroffen sind, besteht die Gefahr, dass sich bereits heute vorhandene groß- und kleinräumige Disparitäten weiter verstärken. Insbesondere in den peripheren ländlichen Räumen stellt sich daher die Herausforderung, die Funktionen der Daseinsvorsorge - die dort vielfach bereits heute unter wirtschaftlich schwierigen Bedingungen vorgehalten werden trotz zurückgehender Nutzerzahlen weiterhin in guter Qualität - und vor allem für zunehmend älter werdende Bürgerinnen und Bürger erreichbar vorzuhalten. Hierbei kommt der Landes- und Regionalplanung eine besondere Bedeutung zu. Neben ihren traditionellen ordnungsrechtlichen Aufgaben müssen diese Planungsebenen zukünftig jedoch verstärkt auch Entwicklungsaufgaben übernehmen, um einzelne Raumfunktionen wie etwa Siedlungsstruktur, Einzelhandel, Mobilität und Erholung unter den jeweiligen regionalen Bedingungen optimal zu gestalten. Ein wichtiges Instrument bleibt dabei das Zentrale-Orte-Konzept, welches schon bisher eine dezentrale Zentrenstruktur und damit die Erreichbarkeit notwendiger Funktionen zur Daseinsvorsorge in allen Landesteilen gesichert hat. Modifikationen und ein höheres Maß an Flexibilität in der Anwendung des Konzeptes erscheinen der Kommission jedoch notwendig.
Eng verbunden mit der Frage der Siedlungsstrukturen ist auch die Frage der Nahversorgung. In den Städten und dichter besiedelten Bereichen des Landes lassen sich für die Kommission aktuell und auch bei sinkenden Bevölkerungszahlen keine grundsätzlichen Versorgungsengpässe erkennen. Allerdings könnten die auch losgelöst vom demografischen Wandel bestehenden Konzentrationsprozesse - beispielsweise im Einzelhandel - dazu führen, dass die Nahversorgung in strukturschwächeren und dünner besiedelten Landesteilen zukünftig anders als bisher gesichert werden muss. Möglichkeiten zeigt der Kommissionsbericht auf. Dennoch werden sich nach Ansicht der Kommission weitere Konzentrationsprozesse bei Angeboten
der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, aus denen wiederum wachsende Mobilitätsanforderungen resultieren, nicht vollständig auffangen lassen. Auch dazu zeigt der Bericht Lösungsansätze auf.
Das Themenfeld Bildung, Wissenschaft und Forschung:
Das Bildungssystem sieht sich steigenden Anforderungen an die Qualifikation der späteren Erwerbspersonen ausgesetzt. Zudem soll es durch eine bessere Qualifizierung dazu beitragen, den erwarteten Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials zu kompensieren.
Vor diesem Hintergrund misst die Kommission dem Konzept des lebenslangen Lernens eine besondere Bedeutung zu; denn lebenslanges Lernen kann dazu beitragen, die Qualifikation und die Innovationsfähigkeit der Menschen in jeder Lebensphase zu erhalten. Eine Schlüsselfunktion hat aber auch der Ausbau der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen. Die individuelle und intensive Förderung von Kindern muss zur Überzeugung der Kommission möglichst in jungen Jahren ansetzen, um ihnen optimale Entfaltungsmöglichkeiten ihrer Potenziale für ihre weitere Bildungs- und spätere Berufskarriere zu bieten.
Die Kommission hat drei zentrale Aufgaben des Bildungssystems herausgearbeitet: erstens Sicherstellung und Verbesserung einer hohen Bildungsqualität, zweitens Verbesserung der Zugangschancen aller Bevölkerungsgruppen im Bildungssystem, drittens Gewährleistung einer flächendeckenden Bildungsversorgung.
Der Themenkomplex Familie, Soziales, Gesundheit und Gesellschaft: