Protocol of the Session on February 25, 2005

(CDU) Vizepräsident Ulrich B i e l (SPD) Vizepräsidentin Ulrike K u h l o (FDP) Vizepräsidentin Silva S e e l e r (SPD) Vizepräsidentin Astrid V o c k e r t (CDU) Schriftführer Lothar K o c h (CDU) Schriftführerin Georgia L a n g h a n s (GRÜNE) Schriftführer Wolfgang O n t i j d (CDU) Schriftführerin Christina P h i l i p p s (CDU) Schriftführer Friedrich P ö r t n e r (CDU) Schriftführerin Isolde S a a l m a n n (SPD) Schriftführerin Bernadette S c h u s t e r - B a r k a u (SPD) Schriftführerin Brigitte S o m f l e t h (SPD) Schriftführerin Irmgard V o g e l s a n g (CDU) Schriftführerin Anneliese Z a c h o w (CDU)

Auf der Regierungsbank:

Ministerpräsident Christian W u l f f (CDU)

Minister für Inneres und Sport Uwe S c h ü n e m a n n (CDU) Staatssekretär Wolfgang M e y e r d i n g , Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Finanzminister Hartmut M ö l l r i n g (CDU)

Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Dr. Ursula von der L e y e n (CDU)

Kultusminister Bernd B u s e m a n n (CDU)

Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Walter H i r c h e (FDP)

Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich E h l e n (CDU)

Staatssekretär Gert L i n d e m a n n Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Justizministerin Staatssekretär Dr. Jürgen O e h l e r k i n g , Elisabeth H e i s t e r - N e u m a n n Niedersächsisches Justizministerium

Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz S t r a t m a n n (CDU)

Umweltminister Staatssekretär Dr. Christian E b e r l , Hans-Heinrich S a n d e r (FDP) Niedersächsisches Umweltministerium

Beginn: 9.01 Uhr.

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 57. Sitzung im 20. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 15. Wahlperiode.

Zur Tagesordnung. Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde, Tagesordnungspunkt 37. Anschließend erledigen wir die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Tagesordnung. Die Beratung des Tagesordnungspunktes 44 entfällt, da die Antrag stellende Fraktion ihren Antrag auf Durchführung einer ersten Beratung im Plenum zurückgezogen hat. Der Beratungsgegenstand wird lediglich zum Zwecke der Ausschussüberweisung aufgerufen. Nach Tagesordnungspunkt 44 behandeln wir den gestern zurückgestellten Tagesordnungspunkt 33.

Die heutige Sitzung soll gegen 14.35 Uhr enden. An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst wird erinnert.

Es folgen jetzt die geschäftlichen Mitteilungen durch den Schriftführer, Herrn Pörtner.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Minister Hirche ab 12.30 Uhr, von der Fraktion der CDU Herr Behr, Herr Dammann-Tamke, Frau Pfeiffer, Frau Schröder, Frau Weyberg, von der Fraktion der SPD Frau Grote, Herr Uwe Schwarz und Herr Viereck, von der Fraktion der FDP Herr Riese, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Hagenah.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 37: Mündliche Anfragen - Drs. 15/1720

Die Frage 16 wurde von dem Fragesteller zurückgezogen.

Es ist jetzt 9.03 Uhr. Wir kommen zu

Frage 1: Verwendung von Logo, Institutionen und Mitarbeitern des Landes Niedersachsen in der Wirtschaftswerbung

Ich bitte Frau Polat, die Frage zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einer Anzeige in verschiedenen Computerzeitschriften wirbt die Firma Microsoft mit Logo, Institutionen und Mitarbeitern des Landes Niedersachsen. In der Anzeige empfiehlt ein Mitarbeiter des Niedersächsischen Umweltministeriums die Verwendung des Server-Betriebssystems von Microsoft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher vertraglichen Grundlage wird den Unternehmen, insbesondere der Firma Microsoft, seitens der Landesregierung gestattet, mit dem Landeslogo, den Institutionen und Mitarbeitern des Landes Niedersachsen gegenwärtig und zukünftig zu werben?

2. Welchen niedersächsischen, insbesondere mittelständischen, Unternehmen gestattet die Landesregierung in gleicher Weise die Werbung mit Logos, Institutionen und Mitarbeitern des Landes?

3. Nach welchen allgemeinen Regeln und Grundsätzen gestattet die Landesregierung privaten Rechtsträgern, mit dem Logo des Landes Niedersachsen, seinen Institutionen und Mitarbeitern zu werben?

Für die Landesregierung antwortet Herr Sander.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Jahren 1990 bis 1992 wurde das Ihnen bekannte Strich-Punkt-Bogen-Signet als Niedersachsen-Logo eingeführt. Es sollte zu einem einheitlichen visuellen Erscheinungsbild des Landes beitragen. Diesen so genannten Niedersachsen-Stil hat die neue Landesregierung geändert.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das neue Logo besteht aus dem Landeswappen mit dem Zusatz „Niedersachsen“. Das neue Nie

dersachsen-Logo darf ausschließlich von Behörden und Dienststellen des Landes verwendet werden.

Neben dem neuen Logo besteht das alte Logo fort. Es ist markenrechtlich geschützt, d. h. es stellt eine so genannte Bild-Wort-Marke dar. Es trägt damit also weiterhin zu einem einheitlichen Erscheinungsbild des Landes bei, allerdings außerhalb der Dienststellen des Landes, also z. B. im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich. Es darf von jedermann verwendet werden, aber nur mit der Zustimmung der Staatskanzlei.

Meine Damen und Herren, im Sommer 2002 wurde zwischen dem Umweltministerium und der Firma Microsoft die Zusammenarbeit bei der Umstellung der Server-Betriebssysteme vereinbart. Diese Umstellung wurde erfolgreich durchgeführt und im April 2003 abgeschlossen. Bei erfolgreichen Projekten dieser Art ist es durchaus gängige Praxis, dass sich der Auftraggeber - das gilt auch für Beteiligte des öffentlichen Dienstes - als Referenzkunde zur Verfügung stellt. Das ist im Umweltministerium geschehen.

Nicht nur in diesem Fall, sondern auch in anderen Fällen - auch mit anderen Herstellern - ist nach dieser Praxis verfahren worden. Nach allem, was meine Fachleute wissen, haben die jeweiligen Konkurrenten darin keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch das Umweltministerium gesehen. Im Gegenteil, es gab auf diese Weise gerade auch die Möglichkeit, aus der Wirtschaft eine positive Rückmeldung zu erreichen. Dass das Umweltministerium so innovativ war, hat man ausdrücklich noch einmal betont. Schließlich wurden ja durch diese Zusammenarbeit die ersten Praxiseinsätze des Betriebssystems Windows Server 2003 in Deutschland erreicht.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Kollegin Polat wie folgt:

Zu 1: Die Erlaubnis zur Verwendung der Bild-WortMarke wird nach Einzelfallprüfung durch die Staatskanzlei erteilt. Im Rahmen bestehender Vertragsbeziehungen zur Firma Microsoft hatte sich das Umweltministerium bereit erklärt, als Referenzkunde für das Server-Betriebssystem dieser Firma aufzutreten, nachdem dort erfolgreich eine Umstellung auf ebendieses Betriebssystem erfolgt war. Bei zwei von der Firma Microsoft durchgeführten Werbekampagnen wurde auch das Umweltministerium durch Abbildung eines Mitarbei

ters, Nennung der Dienststelle und Verwendung des alten Niedersachsen-Logos mit einbezogen.

Eine Genehmigung der Staatskanzlei zur Verwendung der Bild-Wort-Marke wurde von der Firma Microsoft nicht beantragt. Eine explizite Freigabe zur Verwendung des Landeslogos ist nicht erfolgt, die Zustimmung des Umweltministeriums erfolgte im Rahmen der Freigabe der Werbekampagne.

Für den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung im Bereich werblicher Maßnahmen gilt die Neutralitätspflicht, die sich aus den Bestimmungen des Beamtenrechts (§ 61 NBG) sowie tarifvertraglichen Vorgaben (z. B. § 8 BAT) ergibt.

Zu 2: Derzeit ist keinem niedersächsischen Unternehmen eine Erlaubnis zur Verwendung der neuen Bild-Wort-Marke durch die Staatskanzlei erteilt worden.

Zu 3: Privaten Rechtsträgern kann die Werbung mit der Bild-Wort-Marke des Landes erteilt werden, wenn damit keine unmittelbare Gewinnabsicht verbunden ist und dem Ansehen des Landes nicht geschadet wird.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Frau Polat hat das Wort zu ihrer ersten Zusatzfrage.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund Ihrer Antwort, in der Sie gesagt haben, es gebe nur eine Vereinbarung zwischen dem Umweltministerium und der Firma Microsoft bezüglich der Werbung: Finden Sie es, auch wenn man sich als Referenzkunde zur Verfügung stellt, nicht übertrieben, öffentlich in Computerzeitschriften mit dem Logo des Landes, der Institution Umweltministerium und darüber hinaus auch mit einem Mitarbeiter zu werben?

Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Polat, aus der guten Zusammenarbeit

mit der Firma Microsoft in Sachen Server-Betriebssystem hat sich ergeben, dass wir sehr viel schneller und innovativer geworden sind. - Das zum ersten Teil Ihrer Frage.