Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 12, den Dringlichen Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratung in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.
In der Portikushalle wird Ihnen zu Beginn der Mittagspause der Männergesangverein Liedertafel Bergeshöh Nikolausberg e. V. eine kurze musikalische Darbietung vortragen. Ich empfehle diese Veranstaltung Ihrer Aufmerksamkeit.
An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr, wird erinnert.
Meine Damen und Herren, ich mach Sie noch darauf aufmerksam - wenn Sie etwas leiser sind, können Sie alle das mitbekommen -, dass diesmal im Rahmen des n-21-Programms die Angelaschule Osnabrück tätig ist. Patin ist die Abgeordnete Groskurt.
Guten Morgen. - Entschuldigt haben sich von der Landesregierung Ministerpräsident Herr Wulff, Umweltminister Herr Sander, Minister für Wissenschaft und Kultur Herr Stratmann, von der Fraktion der CDU Herr Professor Dr. Brockstedt und Herr Thiele, von der Fraktion der SPD Frau Krämer, Frau Tinius und Herr Lowin, von der Fraktion der FDP Herr Dürr bis zur Mittagspause und Herr Professor Dr. Dr. Zielke.
Meine Damen und Herren, bevor ich den Tagesordnungspunkt 12 aufrufe, erteile ich Herrn Minister Busemann das Wort für eine persönliche Erklärung. Herr Minister Busemann, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Wenzel hat gestern bei der Beratung der Tagesordnungspunkte 4 und 5 im Zusammenhang mit der Schulabbrecherquote die Aussage gemacht:
„Wenn Sie das als Wahrheit bezeichnen und nicht dazu stehen, dass Herr Busemann die Statistik in diesem Bereich frisiert hat, wie es ihm in den Kram passt, dann ist das einfach nicht redlich!“
Ich weise diese Aussage als falsch zurück und stelle richtig - es handelt sich um einen betagten Vorgang -: In einer Pressemitteilung vom 3. Februar 2006 wurde das Thema Wiederholerquote behandelt. Das MK teilte seinerzeit mit, dass nach den vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichten Daten das Land Niedersachsen im Schuljahr 2004/2005 mit einer Wiederholerquote von 2,1 % - dem Komplex der Nichtversetzung oder freiwilliges Wiederholen - den zweitbesten Wert hinter Baden-Württemberg mit 1,9 % aufzuweisen hatte. Ich habe das seinerzeit als Ausweis der guten und engagierten Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer bewertet. Erst im weiteren Verlauf der besagten Pressemitteilung wurde der Niedersachsen-Monitor 2005 des Niedersächsischen Landesamt für Statistik zitiert. Darin war ein statistischer Ländervergleich veröffentlicht worden, wonach Niedersachsen auch bei der Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss den zweitbesten Wert hinter Baden-Württemberg erreicht habe. Der Leiter des Forschungsdatenzentrums im Landesamt, Professor Lothar Eichhorn, schreibt, dass „der Anteil der Abgänger ohne Hauptschulabschluss an allen Absolventen stark auf nur noch 7,5 % abnahm. Noch im Jahr 2003 lag diese Quote in Niedersachsen mit 10,6 % deutlich über dem Bundesdurchschnitt.“
Die genannte Zahl von 7,5 % ist und war mathematisch richtig. Die Statistiker des NLS haben aber bei der Berechnung der Daten eine andere Bezugsgröße als das MK genommen: statt des Altersjahrgangs die Gesamtzahl aller Absolventen und Schulabgänger einschließlich der Abiturienten. Im Vergleich ist damit bei den Berechnungen des NLS für das Schuljahr 2004/2005 ein statistischer Fehler entstanden. Bei der Gesamtzahl der Absolventen wurden zuvor die Übergänge in die gymnasiale Oberstufe aus der Realschule nicht mitge
zählt, um Doppelzählungen zu vermeiden. Dies hatte das Landesamt für Statistik nicht berücksichtigt und bei mir insofern einen Irrtum erzeugt. Herr Professor Eichhorn vom NLS hat das öffentlich bestätigt und sich dafür entschuldigt.
Die Aussage der Pressemitteilung vom 3. Februar 2006 ist ungeachtet der Frage der Berechnungsmethode richtig. In absoluten Zahlen hatten mehr als 1 000 junge Leute weniger als noch 2003 das Schulsystem ohne Abschluss verlassen. Das ist ein sehr positives Ergebnis. Die unterschiedlichen Berechnungsmethoden der Prozentwerte sollten das Lob für die Lehrkräfte nicht schmälern.
Unabhängig von den statistischen Problemen bleibt festzuhalten, dass Niedersachsen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung mit 9,4 %, bezogen auf den Altersjahrgang einschließlich der Abgänger von Förderschulen, den niedrigsten Prozentwert bei den Abgängern ohne Hauptschulabschluss seit Beginn dieser Statistik erreicht hatte. Dieser positive Trend hat sich fortgesetzt. Im Jahr 2006 ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss aus den allgemeinbildenden Schulen ohne Förderschulen deutlich auf 4,0 % zurückgegangen. So ist es in der MK-Statistikbroschüre auf Seite 43 nachzulesen. Die Quote der Abgänger mit weniger als einem Hauptschulabschluss aus den Förderschulen ist bei 4,2 % geblieben. Das sind in der Summe 8,2 %. Bezugsgröße ist hier wieder der Altersjahrgang. Das Niedersächsische Kultusministerium hat also seine Berechnungsmethode, die sich auf die jeweiligen Altersjahrgänge bezieht, zu keinem Zeitpunkt verändert. Das ist auch die Berechnungsmethode der Kultusministerkonferenz.
Allgemein weise ich darauf hin, dass wir im Bereich der Nichtabschlussquote Jahr für Jahr ein Stückchen besser werden. Auch 2007 wird es wieder besser aussehen. Hier schlagen auch die Leistungen der beruflichen Bildung positiv zu Buche. Daher können wir heute über viel bessere Zahlen als in den Jahren 2003 bis 2006 diskutieren.
Im Ergebnis gilt Folgendes: Der Vorwurf der Fälschung oder des Frisierens statistischer Daten durch das Kultusministerium oder - angesprochen war ich - durch mich ist unhaltbar und durch nichts gerechtfertigt. - Danke.
a) Frauenpolitik im Sinkflug Teil III - Wie hat sich die Situation der hauptamtlichen Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten entwickelt? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/4130
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hatte im Zusammenhang mit der Änderung der NGO, der NLO und des Gesetzes über die Region Hannover mehrfach betont, die Frauenbeauftragten keinesfalls abschaffen, sondern stärken zu wollen. Es bestehe sogar zukünftig eine Pflicht zur Berufung einer Gleichstellungsbeauftragten für alle Kommunen.
Einen Augenblick, Frau Helmhold! - Meine Damen und Herren, es ist hier wirklich zu laut. Ich bitte, auch die privaten Gespräche an der Regierungsbank einzustellen.
Der Ministerpräsident sagte zu, dass es in den CDU-geführten Kommunen in der Regel bei der Hauptamtlichkeit bleiben werde.
Tatsächlich haben sich die Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten in vielen Kommunen bereits dramatisch verändert.
- Sie können doch gleich sprechen, Herr Althusmann. Seien Sie nicht so aufgeregt. Wir fangen doch erst an.
In Lüneburg beispielsweise soll die derzeitig hauptamtlich beschäftigte Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises künftig gleichzeitig hauptamtlich beschäftigte Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lüneburg mit jeweils einer halben Stelle werden.
1. Welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, in welchem Umfang und in welcher Form sich die Beschäftigungsverhältnisse der Gleichstellungsbeauftragten verändert haben?
2. Wie definiert sie ein „hauptamtliches“ Beschäftigungsverhältnis, und wie beurteilt sie die Unklarheiten, die diesbezüglich in verschiedenen Kommunen bei den Beschäftigungsverhältnissen der Gleichstellungsbeauftragten aufgetreten sind?
3. Wie bewertet sie die Tatsache, dass aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung die Behauptung, dass die Bedeutung der Gleichstellungsbeauftragten durch die erwähnten Gesetzesänderungen von 2005 gestärkt wurde, nicht aufrechterhalten werden kann?
hier im Landtag bereits im Februar und im März 2006 zu der wichtigen Funktion von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten positioniert und die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gewürdigt. An der Einschätzung und an der Bedeutung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten bestand damals und besteht auch heute kein Zweifel.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte war und ist eine wichtige Impulsgeberin für die Durchsetzung einer gleichberechtigten Stellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft.
Zu 1.: Bereits zum Stichtag 1. März 2006 hat die Landesregierung eine umfassende Erhebung zum Beschäftigungsstand aller niedersächsischen Gleichstellungsbeauftragten vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Erhebung bei sämtlichen 466 Gemeinden und Landkreisen in Niedersachsen sind dem Landtag mit Schreiben vom 10. Juli 2006 übersandt worden. Zu den Auswirkungen der Regelung zur Förderung der Gleichberechtigung und zu den Gleichstellungsbeauftragten hat die Landesregierung dem Landtag nach dem 30. April 2008, also in einem durchaus überschaubaren Zeitraum, zu berichten. Nach gegenwärtigen Kenntnissen z. B. aus zahlreichen Gesprächen hat es in den letzten 18 Monaten seit der Erhebung in insgesamt 12 von 466 Gemeinden und Kreisen eine Veränderung von der Hauptberuflichkeit zur Nebenamtlichkeit bzw. Ehrenamtlichkeit gegeben.
Zu 2.: Nach § 5a der Niedersächsischen Gemeindeordnung, § 4a der Niedersächsischen Landkreisordnung und § 17 des Gesetzes über die Region Hannover ist die Gleichstellungsbeauftragte in den kreisfreien Städten, den großen selbstständigen Städten, den Landkreisen und in der Region Hannover hauptberuflich - nicht hauptamtlich, wie in der Frage bezeichnet - zu beschäftigen. Hierunter ist eine Beschäftigung mit nicht weniger als 50 von Hundert einer Vollzeitkraft zu verstehen. Dies hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof mit Urteil vom 13. März 1996 dargelegt.
Zu 3.: Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind mit der damaligen Gesetzesänderung in die Lage versetzt worden, auch bei neuen Herausforderungen mitgestalten zu können. Deshalb war es sinnvoll, bei der Gesetzesänderung das Thema
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausdrücklich zu nennen. Viele Gleichstellungsbeauftragte haben diese Chance auch ergriffen. Sie engagieren sich z. B. in der durch mein Haus ins Leben gerufenen landesweiten Initiative „Balance Familie und Beruf“ und sind an lokalen Bündnissen für Familie beteiligt. An vielen Standorten in Niedersachsen hat es vielfältige Aktivitäten im Rahmen des Programms „Balance Familie und Beruf“ gegeben. 26 Landkreise und 7 Städte quer durch Niedersachsen haben sich beteiligt, entsprechende Konzepte entwickelt und sie umgesetzt. Die Konzepte, meine Damen und Herren, sind je nach Gegebenheiten und Möglichkeiten vor Ort durchaus sehr vielfältig. Sie reichen von der Fokussierung auf familienfreundliche Arbeitswelt über die Optimierung von Kinderbetreuung bis hin zu Fortbildungsangeboten für Beschäftigte in und nach der Elternzeit. Es gibt Fachtagungen, Workshops, Elternbefragungen, Expertinnengespräche, Dokumentationen und Broschüren, die Vorstellung von Best Practice und vieles mehr.