(CDU) Vizepräsident Ulrich B i e l (SPD) Vizepräsidentin Ulrike K u h l o (FDP) Vizepräsidentin Silva S e e l e r (SPD) Vizepräsidentin Astrid V o c k e r t (CDU) Schriftführer Lothar K o c h (CDU) Schriftführerin Georgia L a n g h a n s (GRÜNE) Schriftführer Wolfgang O n t i j d (CDU) Schriftführerin Christina P h i l i p p s (CDU) Schriftführer Friedrich P ö r t n e r (CDU) Schriftführerin Isolde S a a l m a n n (SPD) Schriftführerin Bernadette S c h u s t e r - B a r k a u (SPD) Schriftführerin Brigitte S o m f l e t h (SPD) Schriftführerin Irmgard V o g e l s a n g (CDU) Schriftführerin Anneliese Z a c h o w (CDU)
Minister für Inneres und Sport Uwe S c h ü n e m a n n (CDU) Staatssekretär Wolfgang M e y e r d i n g , Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Staatssekretär Joachim W e r r e n , Walter H i r c h e (FDP) Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich E h l e n (CDU)
Staatssekretär Gert L i n d e m a n n Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Justizministerin Staatssekretär Dr. Jürgen O e h l e r k i n g , Elisabeth H e i s t e r - N e u m a n n Niedersächsisches Justizministerium
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 39. Sitzung im 14. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 15. Wahlperiode.
Zur Tagesordnung ist zu sagen: Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde, also dem Tagesordnungspunkt 46. Es folgt Punkt 3, die Eingaben. Anschließend erledigen wir die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Tagesordnung. Anstelle von Punkt 50, den wir bereits gestern behandelt haben, beraten wir allerdings über den auf heute verschobenen Tagesordnungspunkt 44. Demnach wird die heute Sitzung gegen 14.45 Uhr enden.
Es haben sich für heute entschuldigt von der Landesregierung die Justizministerin, Frau Heister Neumann, der Finanzminister, Herr Möllring, der Innenminister, Herr Schünemann, ab 12 Uhr und der Minister für Wissenschaft und Kultur, Herr Stratmann, von der Fraktion der CDU Frau Zachow, von der Fraktion der SPD Herr Bachmann, Frau Bockmann, Herr Schwarz, Frau Tinius und Frau Wörmer-Zimmermann,
von der Fraktion der FDP Herr Dr. Rösler ab 13 Uhr und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Helmhold.
Die Fraktionen haben sich darüber hinaus darauf geeinigt, die Tagesordnungspunkte 56 und 57 ohne erste Beratung an die Ausschüsse zu überweisen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle meine Frage zum Erhalt bewährter Regelungen im Waldgesetz. Die Bundesregierung hat am 19. März dieses Jahres Eckpunkte zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes vorgestellt, die bei einer Verabschiedung als Gesetz auch Änderungen im Niedersächsischen Waldgesetz erfordern würden. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die stärkere Ausrichtung auf eine nachhaltige und ökologische Waldwirtschaft.
Nach Ansicht von Fachleuten hat sich das Bundeswaldgesetz in seiner bisherigen Form in der Vergangenheit bewährt, es hat auch international Anerkennung gefunden. Die wachsenden Vorräte und der stetige Zuwachs des Laubholzanteils im niedersächsischen Wald zeigen, dass alle Besitzarten die geforderte Ausrichtung auf nachhaltige Forstwirtschaft in Niedersachsen bereits erfolgreich praktizieren, und dies ohne gesetzliche Bevormundung in freier Eigentümerentscheidung.
Darüber hinaus kritisieren Experten aber, dass das Konzept der Bundesregierung der wissenschaftlichen Erkenntnis über das Ökosystem Wald widerspreche. So forderte die Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie der renommierten Universität Göttingen, den Stand der Wissenschaft voll auszuschöpfen. Das Ziel der Nachhaltigkeit, das sowohl ökologische, ökonomische als auch soziale Teilziele umfasse, könne mit dem Konzept der Bundesregierung nicht erreicht werden.
Die Forstwissenschaftler verdeutlichten, dass die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgenommene Ausrichtung auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung das Ökosystem Wald nur einseitig betrachte und damit ökonomische und soziale Teilziele ausblende. Die Forstfakultät warnte vor einer Fehlsteuerung zulasten aller Beteiligten. Für den Wald entstünden sogar zusätzliche ökologische Gefahren, da die Bundesregierung die ökologische Ausgangslage im jahrhundertelang genutzten Waldökosystem ignoriere. Die Stellungnahme der Universität Göttingen führt weiter aus, dass es bei den Vorschlägen der Bundesregierung an der Sicherung der ökonomischen Nachhaltigkeit fehle, die Leistungen der Forstbetriebe für die Allgemeinheit nicht anerkannt und zusätzlich regulative Einschränkungen geschaffen würden, anstatt neue Freiräume zu geben für eine eigenverantwortliche und marktwirtschaftlich orientierte, nachhaltige Forstwirtschaft. Bei der deutlich verschlechterten Ertragslage in der Forstwirtschaft würde eine Überarbeitung des Waldgesetzes im Sinne der Bundesregierung den forstwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen wie bundesweit erhebliche neue Belastungen auferlegen.
2. Inwieweit ergibt sich aus den praktischen Erkenntnissen der Forstwirtschaft sowie der Forstverbände der von der Bundesregierung gesehene Änderungsbedarf im Waldgesetz?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage des Abgeordneten Oesterhelweg beantworte ich wie folgt:
Die Bundesregierung beabsichtigt die Novellierung des Bundeswaldgesetzes und will demnächst - d. h. Ende 2002 war das eigentlich auch schon
so - mit einem Entwurf an die Öffentlichkeit treten. Das Gleiche gilt für die Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Nachdem beide Vorhaben in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung aufgeführt sind, sah es denn auch zeitweise so aus, als würden diese Projekte fallen gelassen. Vor dem Hintergrund der sonstigen großen Probleme, die die Bundesregierung hat, wäre es auch verständlich gewesen, wenn man keine neuen Konfliktfelder gesucht hätte.
Hinzu kommt die Diskussion um die Kompetenzen des Bundes bei der Rahmengesetzgebung. Vor der geplanten Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung sollten solche Vorhaben nicht angefasst werden. Nun aber muss die Bundesministerin ihrer grünen Klientel Erfolge vorweisen. So wird sie versuchen, den Inhalt der Koalitionsvereinbarung durchzusetzen und Bundeswaldgesetz und Bundesjagdgesetz grün einzufärben.
Es ist Frau Bundesministerin Künast nach langem Mühen gelungen, dazu ein Eckpunktepapier vorzulegen. Mir scheint das ein Rückfall in die Zeit zu sein, als sich die Bundesministerin mit ihrer Arbeit noch in Verbände und Vereine einbrachte.
Die Aufgabe der Bundesregierung ist es, einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen, über den dann im parlamentarischen Verfahren diskutiert und abgestimmt wird. Grundsätzlich halte ich die Novellierung für unnötig und das so genannte Eckpunktepapier für den Versuch, eine politische Diskussion, die in den Bundestag und in die Ausschüsse gehört, in die Öffentlichkeit zu tragen, wo man sich lauten Beifalls der Naturschutz- und der Umweltverbände sicher ist.
Wir sollten sorgfältig prüfen, inwieweit wir uns auf dieses Spiel überhaupt einlassen. Es steht fest, dass bei diesem Eckpunktepapier Ideologen die Feder geführt haben und dass wir das nicht widerspruchslos hinnehmen werden.