Einen wunderschönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie hatten einen wunderschönen Abend, entweder bei der AOK oder beim 4 : 1 für Deutschland.
- Ja, jetzt kommt schon das erste Klopfen. Wir gratulieren der deutschen Nationalmannschaft ganz herzlich.
Ich öffne die 102. Sitzung im 35. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 15. Wahlperiode.
Zur Tagesordnung möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir die heutige Sitzung mit der Fragestunde - Tagesordnungspunkt 27 - beginnen. Dann folgt Punkt 2, die Fortsetzung der Beratung der Eingaben. Anschließend erledigen wir die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Tagesordnung.
Wie Sie wissen, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, abweichend von der Tagesordnung die Tagesordnungspunkte 29 und 30 zusammen zu behandeln und dafür eine Beratungszeit von insgesamt 40 Minuten vorzusehen, die nach dem üblichen Schlüssel aufgeteilt werden.
Wie bereits am Dienstag vereinbart - auch das wissen Sie -, werden wir im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 31 den interfraktionellen Antrag zum Thema „Luftfahrtstandort Norddeutschland sichern - Niedersachsen steht zu Airbus und seinen Beschäftigten“ behandeln, der Ihnen in der Drucksache 3233 vorliegt. Als Beratungszeit sind hierfür insgesamt 35 Minuten vorgesehen.
Wenn man alles zusammenzählt, können Sie feststellen, dass die heutige Sitzung gegen 12.50 Uhr beendet sein wird.
Ich möchte Sie alle herzlich daran erinnern, dass Sie die Reden rechtzeitig an den Stenografischen Dienst zurückgeben.
Von der Fraktion der CDU haben sich Herr Professor Dr. Brockstedt, Herr Dinkla, Herr Pörtner, Herr Dr. Winn und Herr Oesterhelweg entschuldigt. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Janßen entschuldigt.
Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Frage 4 von den Fragestellern zurückgezogen worden ist. Deshalb rückt auf Position 4 die Frage 8, auf Position 8 rückt die Frage 12, und auf Position 12 rückt die Frage 18. Darauf müssen Sie sich also bitte einstellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Bundesrepublik Deutschland gibt es trotz jahrelanger Diskussionen immer noch kein den heutigen Anforderungen genügendes digitales Funksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, abgekürzt BOS. Damit hat Deutschland innerhalb von Europa ein nach Auffassung von Fachleuten sehr bedenkliches Alleinstellungsmerkmal.
Die Gespräche zwischen Bund und Ländern sind kurz vor einer Einigung über eine Komplettausschreibung und die damit zusammenhängende Finanzierungsaufteilung seitens des Bundesinnenministers Otto Schily - SPD - beendet worden. Der damalige Bundesinnenminister Schily hat dann ein Rumpfnetz des Bundes von ca. 50 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland in Aussicht
gestellt und den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, in ihren Ländern einen weiteren Aufbau einzuplanen. Auch mangels anderer Alternativen haben alle Länder dieses „Angebot“ unter Bedingungen angenommen. Inzwischen ist eine Vergabe der Funktechnik erfolgt. Der Aufbau und Betrieb des Netzes sollen von der Tochterfirma der Deutschen Bahn AG, der DB-Telematik, vorgenommen worden.
Inzwischen ist in den Medien von Problemen bei der Technik - Sicherheitsaspekte -, einer Kostenexplosion, insbesondere beim Netzaufbau und den Betriebskosten, sowie der Einhaltung des Zeitplanes zu lesen.
Es gibt vermehrt Äußerungen, die vermuten lassen, dass der vom ehemaligen Bundesinnenminister Schily vorgegebene Weg eines Rumpfnetzes mit einer getrennten Technik-, Betriebs- und Aufbauvergabe nicht realisierbar sein wird und das Verfahren insgesamt neu vergeben werden müsste.
1. Nach den Planungen des Landes sollte bereits mit den Arbeiten in den ersten Ausbaugebieten in Niedersachsen begonnen werden. Welche Auswirkungen hat eine eventuell um einige Jahre spätere Realisierung des Digitalfunks für die Sicherheitsbehörden des Landes Niedersachsen und die ebenfalls betroffenen Kommunen, z. B. bei der freiwilligen Feuerwehr?
2. Nach Presseberichten soll die DB-Telematik ein Angebot abgegeben haben, das über 1 Milliarde Euro über den kalkulierten Kosten der Bundesregierung lag. Nach weiteren Presseberichten soll aufgrund der Intervention der Bundesregierung nun ein Preisnachlass von weit über 25 % in Aussicht gestellt werden. Wie beurteilt die Landesregierung ein Angebot, dessen Erstellung viele Monate gedauert hat und dann seitens des Anbieters innerhalb kürzester Zeit um weit über 25 % gesenkt wird, im Hinblick auf Seriosität, Verlässlichkeit, zu befürchtende Kostenüberschreitungen und die zu erwartende Einhaltung des Zeitplans?
3. Sind bei der weiteren Einführung des Digitalfunknetzes auch Firmen beteiligt, die bereits Partner bei der Einführung des Lkw-Mautsystems waren?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundlage der Einführung eines bundeseinheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bildet die zwischen Bund und Ländern im März 2004 geschlossene Dachvereinbarung. Danach besteht die Absicht von Bund und Ländern, gemeinsam ein dem sogenannten Mindeststandard GAN entsprechendes Funknetz sukzessiv aufzubauen und insgesamt spätestens bis zum 31. Dezember 2010 in Betrieb zu nehmen.
Zur Durchführung der erforderlichen Planungen und der Systemausschreibung wurde die gemeinsame Bund-Länder-Projektgruppe „netzwerk-BOS“ eingerichtet. Weiterhin verpflichteten sich Bund und Länder, jeweils eine eigene Projektgruppe einzurichten, die die entsprechend notwendigen Zuarbeiten und Rückkoppelungen mit Bund und Ländern gewährleisten sollen.
Die gemeinsame Bund-Länder-Projektgruppe „netzwerk-BOS“ führt die zentralen Planungen aus und koordiniert die gesamten Verhandlungen mit den Bundes- und Länderprojektgruppen. Abstimmungsgremium ist die Koordinierungskonferenz der Projektleiter. Als Steuerungsgremium auf der strategischen Ebene wurde ein Lenkungsausschuss der Staatssekretäre und Staatsräte der Innenressorts eingesetzt.
Das Ziel des Vorgehens war zu diesem Zeitpunkt, über eine ganzheitliche Ausschreibung eine Funkdienstleistung bei einem Generalunternehmer in Auftrag zu geben. Zur Bündelung der Interessen der Auftraggeberseite und deren einheitlichen Vertretung gegenüber dem zukünftigen Auftragnehmer sollte eine Bund-Länder-Institution geschaffen werden. Nach umfangreicher Diskussion verschiedener möglicher - auch privatwirtschaftlicher - Modelle wurde beschlossen, die Institution in der Rechtsform einer Bundesanstalt auszugestalten.
Am 11. Februar 2005 kündigte der Bund entgegen der bis dahin gültigen Verfahrensweise im Rahmen einer Sondersitzung der IMK an, nunmehr stärker die Gesamtverantwortung für den Prozess zu
übernehmen. Der ehemalige Bundesinnenminister Schily erklärte seine Absicht, ein nach Bundesinteressen ausgerichtetes bundesweites Rumpfnetz errichten zu wollen, das rund 50 % der Fläche eines jeden Bundeslandes einschließlich besonderer Ballungsgebiete mit Handsprechfunk versorgt. Die Länder erhielten die Möglichkeit, entsprechend den von ihnen im Rahmen des bisherigen Abstimmungsprozesses geltend gemachten fachlichen Anforderungen das Netz auf eigene Kosten zu erweitern.
Auch diese Vorgehensweise sollte an der Ganzheitlichkeit des Netzes festhalten. Auf der Grundlage einer weiterhin bundesweit einheitlichen Netzplanung sollte ein zusammenhängendes, einheitliches Netz gewährleistet werden. Wegen der damit einhergehenden Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und der höheren Gesamtkosten war nicht geplant, eigenständige Bundes- bzw. Ländernetze zu schaffen und diese später nur technisch miteinander zu verbinden. Insofern stellte die Rumpfnetzplanung des Bundes im Kern ein Kostenverteilungsmodell dar. Die Vorgehensweise des Bundes beinhaltete als wesentlichen Aspekt die Trennung der Vergaben der Systemtechniklieferung und der des Betriebes des Netzes. Die Vergabe der Lieferung der Systemtechnik sollte im Wettbewerb erfolgen, für den Betrieb war die Beauftragung der DB AG/DB Telematik beabsichtigt. Die Beauftragung der DB Telematik war insbesondere mit Sicherheitsaspekten begründet worden. Gegen diese Vorgehensweise gerichtete Rechtsmittel potenzieller Bewerber hatten keinen Erfolg bzw. wurden vor Entscheidung zurückgezogen. Weiterhin sollte die Beauftragung der DB Telematik aufgrund dort vorhandener Funkinfrastruktur zu erheblichen Synergien und damit Kostensenkungen führen.
Die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder erklärte sich in einem Umlaufbeschluss am 18. März 2005 mit Maßgaben bereit, der Vorgehensweise des Bundes zu folgen.
Seit der Verfahrensübernahme führt der Bund verantwortlich die erforderlichen Verhandlungen sowohl im Rahmen der Auftragsvergabe zur Systemtechniklieferung als auch im Rahmen der Beauftragung eines Betreibers. Die Information der Länder über den Fortgang der Verhandlungen erfolgt jeweils über ein Vergabegremium bzw. im vergaberechtlich möglichen Umfang über den Lenkungsausschuss der Staatssekretärin und Staats
Das Verfahren zur Vergabe der Systemtechniklieferung wurde durch das Bundesbeschaffungsamt durchgeführt. Aufgrund der Ausschreibung gingen mehrere Angebote ein, u. a Vodafone, Konsortien um Motorola, EADS. Nach der Bewertung, die u. a. Praxistests auf der Firmenplattform von EADS in Helsinki und die Durchführung von Feldtests in Stuttgart und Berlin beinhaltete, stellte sich die EADS als wirtschaftlichster Bieter heraus. Ein seitens eines Bewerbers angestrengter Nachprüfungsantrag wurde zurückgewiesen, weitere Rechtsmittel wurden nicht eingelegt. Daraufhin erteilte das Bundesbeschaffungsamt am 28. August 2006 der EADS den Zuschlag für die Lieferung der Systemtechnik. Damit ist die Auswahlentscheidung hinsichtlich der Systemtechnik und des entsprechenden Lieferanten abschließend gefallen.
Zur Gründung der Bund-Länder-Institution hatte der Bund in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dieser ist der Diskontinuität anheimgefallen. Nach der Einbringung eines modifizierten Entwurfes hat der Bundestag am 1. Juni 2006 das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben beschlossen. Das Gesetz ist mittlerweile in Kraft, die Funktionsfähigkeit der Bundesanstalt soll bis zum Frühjahr 2007 erreicht sein. Bis dahin werden die Aufgaben von „netzwerk-BOS“ wahrgenommen.
Die Bundesländer realisieren ihre dauerhafte Mitwirkung an dem Gesamtverfahren über den Sitz im Verwaltungsrat der Bundesanstalt. Das dazu erforderliche Verwaltungsabkommen wurde am 11. Mai 2006 durch die Mitglieder des Lenkungsausschusses paraphiert.
Mit den dargestellten Meilensteinen sind wesentliche Eckpunkte, die zur Umsetzung des Projektes erforderlich sind, erreicht. Allerdings konnte in den Verhandlungen mit dem designierten Systembetreiber DB-Telematik, der neben dem technischen Betrieb auch die Planung und den Aufbau gewährleisten soll, bisher noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
mit der in Auftrag gegebenen Digitalfunktechnologie Tetra ein Standard durchgesetzt hat, der europaweit mehrheitlich zum Einsatz kommt. Dieser verfügt über mehrere Sicherheitsstufen. Aus niedersächsischer Sicht ist dabei von größter Bedeutung, dass auch in den Niederlanden ein TetraNetz bereits ausgebaut ist. Sicherheitsbedenken sind weder aus der Zusammenarbeit mit den Niederlanden noch aufgrund der insgesamt vorliegenden Informationen bekannt.
Zu Frage 1: Die Auftragsvergabe sowohl zur Systemtechniklieferung als auch des Betriebes liegen ausschließlich in der Verantwortung des Bundes. Die Länder werden in die Verhandlungen lediglich begleitend einbezogen. Die Umsetzung der Länderkonzepte ist infolgedessen vor allem von der Entscheidungsfindung auf Bundesebene abhängig.
Nach der Einführungsplanung des Landes Niedersachsen ist es beabsichtigt, unmittelbar nach Abschluss der Vertragsverhandlungen auf Bundesebene in Niedersachsen mit der Systemerrichtung zu beginnen. Die dieser Konzeption zugrunde liegende zeitliche Planung ist integrierter Bestandteil des geltenden Gesamtprojektplanes von Bund und Ländern. Da in vergleichbaren Großprojekten mit einer Vielzahl unkalkulierbarer Einflussfaktoren Verzögerungen nicht ungewöhnlich sind, wurden frühzeitig entsprechende Pufferzeiten in der Projektplanung für Niedersachsen berücksichtigt.
Der Projektplan gilt grundsätzlich fort. Es wurden auch bisher von der Bundesprojektorganisation keine dem entgegenstehenden Aussagen getätigt. Gleichwohl sind gewisse Verzögerungen erkennbar eingetreten. Der für 2006 geplante Einführungstermin im Bereich der PD Lüneburg erscheint dementsprechend derzeit nicht mehr sicher und könnte sich auf das Jahr 2007 verschieben. Es wird jedoch weiterhin angestrebt, mindestens die Beauftragung noch 2006 durchzuführen.
Ob und in welchem Umfang auch die weiteren fünf Netzabschnitte von zeitlichen Verzögerungen betroffen sein könnten, ist derzeit nicht abzusehen. Durch die Einplanung der Pufferzeiten ist eine eindeutige Verschiebung der Digitalfunkeinführung in Niedersachsen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu befürchten. Darüber hinaus betont die DB Telematik in den Verhandlungen mit dem Bund, dass die Erreichung des gemeinsam von Bund und