Stephan Reuken

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie bereits angekündigt, heute ÖPNV, Teil 2, wenngleich auch etwas weniger detailliert als gestern. Und man könnte meinen, dass in Zeiten, in denen eigentlich dringend von Reisen abgeraten wird, eine Diskussion über Zukunftsprojekte im öffentlichen Personennahverkehr vielleicht weniger lebhaft vonstattengehen als sonst, aber gestern hat uns bereits gezeigt, dass das nicht der Fall ist, wohl auch, weil die Bürger unseres Landes auch in diesen Zeiten auf den Nahverkehr angewiesen sind und es auch in Zukunft sein werden.
Und es wird auch eine Zeit nach Corona geben, und es wäre doch wünschenswert, wenn unser ÖPNV mindestens genauso stark beziehungsweise viel stärker als vorher aus der Krise herauskommen könnte beziehungsweise man könnte zumindest die Grundsteine dafür legen. Herr Minister Pegel sprach gestern davon, dass man hier bitte keinen Wunschzettel einreichen soll, sondern über Herzensangelegenheiten sprechen sollte. Nun denn, im vergangenen Jahr stand auf unserem Wunschzettel eine Machbarkeitsstudie zum Thema „landesweiter Verkehrsverbund“, heute dann die Herzensangelegenheit, der Verkehrsverbund selbst.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider gehen Anspruch und Wirklichkeit beim Thema Nahverkehr bei der Landesregierung oftmals auseinander. Auf der einen Seite kann es gar nicht grün genug sein und man träumt davon, in den nächsten 15 Jahren die Fahrgastzahlen zu verdoppeln, und andererseits spricht dann der Minister von kleinen und seriösen Schritten, in denen es vorangeht. Dass es vorangeht und dann auch noch seriös, ist aller Ehren wert, aber wenn die Vervielfachung der Fahrgastzahlen eine Ihrer Herzensangelegenheiten ist, dann ist es aus unserer Sicht doch deutlich zu wenig.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen wird aufgefallen sein, dass unser Antrag keine bestimmte Frist für die Einrichtung eines Verkehrsverbundes nennt, und das mit gutem Grund. Ich möchte den Antrag so verstanden wissen, dass sich die Landesregierung schrittweise – am besten natürlich seriös – in diese Richtung bewegt. Ich denke, unser Ziel eines Verkehrsverbundes für das ganze Land ist nur zu erreichen, wenn regionale Strukturen zunächst entstehen und dann auch vernetzt werden.
Der Verkehrsverbund Warnow überzeugt in diesem Fall bereits mit guter Arbeit und setzt Dinge um, die wir hier noch diskutieren, wie zum Beispiel das E-Ticketing. Der Verkehrsverbund Warnow ist aber auch nicht im luftleeren Raum entstanden, sondern gerade wegen des Wunsches der Bürger nach Harmonisierung und einem einheitlichen Tarif im Nahverkehr. Und genau dieser Wunsch ist mit Sicherheit auch außerhalb von Rostock und Umgebung vorhanden. Das heißt, dass sich die Landesregierung aktiv dafür bei den Aufgabenträgern einsetzen sollte, größere Verkehrsverbunde zu schaffen, denn diese sind, unserer Meinung nach, der Weg zu einem einheitlichen Landesverkehrsverbund.
Sehr geehrte Kollegen, wir sind der Überzeugung, dass viele Einzelheiten, die zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV beitragen, in einem einheitlichen Verkehrsverbund leichter zu realisieren sein werden, als zu versuchen, zig verschiedene Systeme miteinander zu synchronisieren. Zum Beispiel halte ich es für einfacher, eine Echtzeitauskunft für Fahrpläne mit einer einheitlichen Software zu
garantieren, als Hunderte Einzeleingaben zusammenzupuzzeln. Durch ein Ticketsystem, das für das ganze Land gilt, sinkt auch die Hemmschwelle zur Benutzung des ÖPNV. Wenn ich weiß, wenn ich in die Stadt fahren will, ich kann dort auch mit meinem Ticket Bus und Bahn fahren, dann bin ich eher geneigt, das Auto einmal stehen zu lassen.
Kurzum, es bieten sich vielschichtig Potenziale, wenn man einen Landesverkehrsverbund einführt. Nicht zuletzt – das möchte ich hier noch mal ganz deutlich nennen – ist es auch die Realisierung einer annehmbaren Taktung der Fahrpläne.
Uns ist dabei allerdings schon bewusst, dass wir hier über erhebliche finanzielle Anstrengungen reden, aber wir sind der Meinung, es sollte uns das wert sein. Denn wenn hier ein milliardenschwerer Nachtragshaushalt durchgewunken wird, der vom Landesrechnungshof an vielen Stellen kritisiert wird, dann, denke ich mal, können wir hier was ernsthaft Gutes für unsere Bürger tun, ohne, dass es hinterher Vorwürfe gibt, man würde Wahlgeschenke auf Steuerzahlerkosten verteilen. Lassen Sie uns deshalb jetzt mit einem Landes…, Landes…
Ich habe gesagt, hier entsteht mit Sicherheit kein Eindruck, dass es so kommen könnte. Wenn Sie sich da gleich auf den Schlips getreten fühlen und sich den Schuh anziehen, tut es mir leid. Ich rede jetzt hier nicht über den Haushalt. Ich rede über den ÖPNV, Herr Krüger.
Wir würden nämlich gerne ein Zeichen setzen, ein Zeichen dafür, dass dieses Parlament den ländlichen Raum nicht links liegen lässt, sondern für die Anbindung an die urbanen Zentren sorgt, und ein Zeichen dafür, dass es auch nach Corona wieder Tourismus in diesem Land geben soll. Und noch einmal zum Thema Herzensangelegenheiten: Wenn es immer heißt, der CO2-Ausstoß soll reduziert werden, alles soll umweltfreundlicher werden, dann bietet sich doch hier eine wunderbare Gelegenheit. Machen Sie den Bürgern ein attraktives Angebot, anstatt sie mit Verboten und Steuern aus den Autos zu treiben!
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass mit diesem Projekt der ÖPNV unseres Landes auf lange Sicht deutlich an Attraktivität und Akzeptanz gewinnt, und bitte Sie deshalb heute um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Normalerweise würde ich mich jetzt an der Stelle für die Debatte bedanken, das kann ich mir heute sparen.
Ja, ich gebe zu, wir haben gestern schon ausführlich darüber gesprochen. Nichtsdestotrotz ist der Antrag ja gestern auch abgelehnt worden. Deswegen sehe ich überhaupt kein Hindernis, diesen Verkehrsverbund hier heute noch mal zu fordern. Und es ist ja auch so, dass – Herr Eifler hat es gesagt – der Antrag nicht besonders detailliert ist, und das ist, wie gesagt, Absicht. Es geht uns eigentlich nicht um die Details, wie ein Verkehrsverbund am Ende aussehen soll,
es geht um ein grundsätzliches Bekenntnis zu diesem Verkehrsverbund, das wir heute gerne vom Landtag gehabt hätten. Denn wir haben es von allen gestern und heute zum Teil auch gehört, es wird nicht einfach sein, einen solchen Verkehrsverbund zu errichten, und deshalb unser Ansatz, so früh wie möglich damit anfangen, denn auch nach dieser Legislatur wird das ein Thema sein. Und je mehr Vorarbeit da geleistet wurde, desto besser.
Ich bleibe dabei: Ein Verkehrsverbund wäre das Allerbeste für dieses Bundesland. So früh wie möglich damit anzufangen, wäre noch besser gewesen. Dieses Bekenntnis werden wir heute vom Landtag leider nicht bekommen. Damit können wir leben. Wir werden das Thema erneut auf die Tagesordnung rufen. Wir lassen da nicht locker, und ich freue mich dann schon, wenn wir wieder darüber debattieren. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag liest sich tatsächlich ein bisschen wie eine Mischung aus Selbstverständlichkeiten und Wunschzettel,
aber gerade zur Weihnachtszeit lernt man immer wieder, auf Wunschzettel darf man alles draufschreiben, ob er sich erfüllt, ist etwas anderes.
Nichtsdestotrotz, wir haben jetzt wieder einen Antrag zum ÖPNV. Wie praktisch in fast jeder Plenarwoche beschäftigen wir uns mit dem Thema. Und ich sage das hier noch mal extra, nicht, weil uns das als Fraktion auf die Nerven geht, sondern um noch mal ganz klar zu unterstreichen, wie wichtig dieses Thema für unser Land offenbar ist und wie groß auch die Probleme sind, die es da zu bewältigen gilt.
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Antrag: Zur Ziffer I.1 des Antrages möchte ich gern noch mal hervorheben, dass für viele Menschen in unserem Land der ÖPNV ein notwendiges Mittel zur Fortbewegung ist und eben der Luxus der Entscheidung, ob Auto, Zug oder auch Bus, gar nicht erst zur Debatte steht. Das heißt, dass je nach wirtschaftlicher Lage auch ein schlechter beziehungsweise unattraktiver Nahverkehr genutzt wird oder genutzt werden muss, leider oft zum Leidwesen der Fahrgäste.
Der zweite Punkt der Ziffer I ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, brauche ich hier gar nicht weiter groß darauf einzugehen, findet man, denke ich, auch so in den meisten Broschüren des Verkehrsministeriums wieder.
Deswegen gleich weiter zu Ziffer II. Dort haben wir auch unseren Änderungsantrag eingereicht. Wir möchten gerne den Punkt 3 streichen, und ich möchte Ihnen auch ganz gerne erklären, warum wir das tun wollen. Angesichts knapper Kassen – und das haben wir auch gerade noch gehört, auf die werden wir uns in den kommenden Jahren auch weiterhin einstellen müssen – bleibt trotzdem der ÖPNV Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Es besteht ein riesiger Bedarf an Instandhaltung beziehungsweise auch Erstelektrifizierung an den Eisenbahnstrecken. Nun soll mit der Wasserstoffstrategie ja mit dem Strom der Erneuerbaren Wasserstoff erzeugt werden, der dann via Brennstoffzelle praktisch wieder den Strom liefert, um auf der Schiene zu fahren. Natürlich, das ist uns auch klar, geht es dabei selbstverständlich darum, die Speichermöglichkeiten dort weiterzuentwickeln. Aber meiner Meinung nach, im jetzigen Zustand des ÖPNV sollte man tunlichst die Finger davon lassen, hier noch mit Experimenten zu kommen, denn die Gefahren sind einfach zu groß, dass es am Ende vielleicht sogar zu einer Konkurrenz zwischen Erstelektrifizierung und Wasserstoff kommt, und auch die Gefahr einer Preissteigerung sehen wir da. Deswegen hätten wir den Punkt gerne gestrichen.
Der Punkt 4 der Ziffer II im Antrag, sehr geehrte Damen und Herren, gefällt mir persönlich natürlich am besten. Frau Dr. Schwenke, am 20. Juni, ich habe es noch mal nachgeguckt, des letzten Jahres haben Sie mir hier an dieser Stelle noch den Seitenhieb gegeben, dass durch die glasklare Ausgangslage in den anderen Bundesländern eine Machbarkeitsstudie zum Verkehrsverbund schon obsolet geworden sei. Wir haben uns diese Kritik natürlich mal angeguckt und kommen dann ja auch morgen mit einem eigenen Antrag. Was sich allerdings jetzt geändert haben soll in der Zeit, das können wir dann klären.
Was ich ausdrücklich begrüße, ist aber durchaus der Wille zum Vorausschauen, da der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs natürlich kein kurzfristiges Projekt ist oder sein kann. Und auch die Unterrichtung des zuständigen Ausschusses, wie der Plan für die kommende Legislatur aussehen soll, ist mehr als wünschenswert.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werbe noch mal darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, um diesen Antrag auch für uns zustimmungsfähig zu machen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns hier, glaube ich, alle einig, dass das Thema Bahn sehr, sehr wichtig für Mecklenburg-Vorpommern ist. Wir benötigen eine gute Schieneninfrastruktur, um hoffentlich eines Tages als Wirtschaftsstandort so interessant zu werden, wie wir uns das alle wünschen.
Aber nicht nur wirtschaftlich spielt der Verkehr auf Mecklenburg-Vorpommerns Schienen eine große Rolle, sondern auch als Alternative zum Auto, dessen Betrieb ja momentan so gerne künstlich verteuert wird. Aber eins sollte sich jeder bewusst machen: Teure Autos und ein unzureichend ausgebautes Schienennetz sind eine denkbar schlechte Kombination.
Und dann ist da ja auch noch der ländliche Raum. Der ÖPNV trägt maßgeblich zu dessen Erschließung bei und bietet den Bürgern vor Ort die Möglichkeit, in ihrer Heimat zu bleiben. Allerdings sind immer mehr Menschen darauf angewiesen, aus den ländlichen Räumen in die Städte zu pendeln. Mit dem eigenen Pkw wird es zusehends für viele Menschen zu kostspielig und eine alternative Form von öffentlichen Verkehrsmitteln besteht häufig nicht. Ein Umzug ist somit leider oft unvermeidbar und unsere Dörfer sterben weiter aus.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf, der über bloße Lippenbekenntnisse hinausgeht. Die Vollendung des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nummer 1 ist als Schritt in die richtige Richtung zu sehen, es darf aber keinesfalls das Ende der Bestrebungen sein, um eine funktionierende Schieneninfrastruktur in unserem Land zu schaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt viel Kritik in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr in unserem Land. Da wären die mangelhafte Instandhaltung des bestehenden Schienennetzes und die damit verbundenen Stilllegungen. Aber auch die Zurückhaltung von Regionalisierungsmitteln mit der logischen Konsequenz, dass immer weniger Züge fahren, erregt sehr häufig Unmut.
Aber – und das muss man an dieser Stelle auch sagen – nicht an allen Punkten kann man die Schuld bei den Regierungsparteien unseres Landes allein suchen.
Warum sich allerdings erst jetzt Widerstand gegen den Abbruch des halb fertigen Projekts Ihrer Berliner Parteifreunde regt, ist schon mehr als wunderlich, gerade in Anbetracht der utopischen selbst gesteckten Ziele. Herr Eifler hat es gesagt, die Fahrgastzahlen sollen sich bis 2030 verdoppeln, der Schienengüterverkehr, der Marktanteil soll auf 25 Prozent steigen. Hier hätte man schon deutlich früher aktiv werden müssen. Der Stopp eines für Mecklenburg-Vorpommern so wichtigen Projektes aus wirtschaftlichen Gründen ist unserer Meinung nach in Anbetracht der Milliardensummen, die jährlich in die Deutsche Bahn gesteckt werden, nicht mehr als ein schlechter Witz.
Unter dem Motto also „Besser spät als nie“ werden wir dem Antrag aber heute selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Crone! Uns liegt heute der 25. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor und vorweg möchten auch wir als AfD-Fraktion uns ganz herzlich beim Bürgerbeauftragten für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Die AfD-Fraktion bedankt sich aber nicht nur beim Bürgerbeauftragten in Person von Herrn Crone, vor allem auch seinen Mitarbeitern und dem Sekretariat unseres Petitionsausschusses gilt an dieser Stelle unser ganz herzlicher Dank.
Viele Bürgeranliegen wurden auch in diesem Berichtszeitraum an zwei Stellen gleichzeitig eingereicht, sowohl beim Bürgerbeauftragten als auch beim Petitionsausschuss. Um eine Doppelbearbeitung zu vermeiden, wurden die Themen formal und informell verteilt. Die Eingaben der Bürger werden sinnvollerweise aufgegliedert nach konkreten Begehren, nach Gesetzesänderungen und nach Nachfragen, vor allem auch aus dem sozialen Bereich. Und so kommt es, dass der Bürgerbeauftragte mit der Zeit zu einer Art Kümmerer geworden ist, eine Art Anwalt für die sozialen Bereiche unserer Bürger.
Und, sehr geehrte Damen und Herren, ich will hier nicht auf jedes Detail im Bericht eingehen – das hat der Bürgerbeauftragte gerade schon, wie ich finde, hinreichend getan –, aber erwähnenswert finde ich, dass es dem Bürgerbeauftragten mitunter auch gelingt, auf aktuelle Gremien hier im Landtag Einfluss zu nehmen und einzugehen. Dies war beispielsweise bei der Expertenkommission zum Bestattungswesen der Fall. Es mag zwar dann am Ende nicht immer angenommen worden sein, aber ich denke schon, dass es hilfreich ist, wenn die Stimmen von Bürgern auch in den Runden von diesen Experten gehört werden.
Und gerade bei kleineren Problemen mit der Verwaltung fehlt den Menschen oftmals auch die Muße, um sich zu beschweren. Rein nüchtern betrachtet, kann man anhand des Zahlenwerks sehen, dass 2019 ein Höchststand an Petitionen eingereicht worden ist. In 1.749 Fällen wurde von Bürgern um Auskunft, Beratung und Unterstützung gebeten. Diese Fälle verteilen sich vor allem im und um den sozialen Bereich. Ganze 827 Petitionen beziehen sich auf den Geltungsbereich der Sozialge
setzbücher. Das sind 48 Prozent, also fast die Hälfte aller Eingaben.
Erwähnen möchte ich auch, dass 136 Petitionen sich mit Menschen mit Behinderungen befasst haben. Das schlägt sich ja auch in unserer Beschlussempfehlung nieder. Wir stellen fest, dass der Bürgerbeauftragte einen höheren Fokus darauf legt, und das finden wir als Fraktion auch gut und richtig so.
Und auch dem dritten Punkt der Beschlussempfehlung können wir uns anschließen. Die digitale Barrierefreiheit sowie die barrierefreie Informationsvermittlung und Kommunikation müssen wesentlich gestärkt werden. Wir hoffen an dieser Stelle, dass die Beschlussempfehlung noch einmal in der Landesregierung zum Anlass genommen wird, um sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Kurz und gut, wir stimmen allen drei Punkten und somit der Beschlussempfehlung zu, und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat in letzter Konsequenz zum Ziel, die Sicherheit von Fußgängern durch Zebrastreifen zu erhöhen. Das ist ein Ziel, was sicherlich niemandem hier widerstreben dürfte. Und ich bin da auch bei Herrn Schulte, dass man sagen muss, das ist ein Thema, was im ersten Moment vielleicht, wenn man sich die Tagesordnung anguckt, nicht so heraussticht, aber was hier mit der nötigen Ernsthaftigkeit zu diskutieren ist, weil es eben für die Menschen vor Ort besonders wichtig auch ist.
Ich möchte kurz aufzählen, was bei dem Thema Fußgängerüberwege alles überhaupt zum Tragen kommt. Grundsatz ist natürlich die Straßenverkehrs-Ordnung und auch die im Antrag genannte Allgemeine Verwaltungsvorschrift. Und diese sieht zum Paragrafen 26 StVO eben vor, dass die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerverkehrsüberwegen durch das Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben werden. So weit, so erfreulich. Hinzu kommen noch die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen und die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen. Es gibt da noch einige weitere DINVorschriften, die können wir hier aber vernachlässigen.
Nun ist das Anliegen im Antrag vollkommen richtig und auch erstaunlich einfach erläutert. Unser Bundesland ist das am dünnsten besiedelte und wir haben eine große Zahl kleiner Ortschaften und Siedlungen. Was das alles dann für die Menschen vor Ort bedeutet, haben wir gerade vom Minister und auch von Herrn Schulte gehört, das brauche ich hier tatsächlich nicht noch mal zu sagen. Ich möchte sagen, aus unserer Sicht gibt es zwei Möglichkeiten, diese Situation zu ändern. Entweder man ändert die Verwaltungsvorschrift oder die Richtlinien, eins von beidem. Ich gehe davon aus, dass beides im Sinne des Antrages zu dem gewünschten Ziel führen würde.
Die Richtlinien stammen übrigens auch noch aus dem Jahre 2001 und enthalten keine weiteren Punkte zum Thema Barrierefreiheit. Eine Neuerung dieser Richtlinien ist also ratsam und man könnte dann auch in dem Punkt 2.3 Satz 1, der bereits Ausnahmefälle vorsieht, im Sinne der Ortschaften, deren Einwohnerstruktur eben zu gering ist und die durchs Raster fallen, das so konkretisieren, dass man dort mehr Zebrastreifen errichten kann. Das ist die Intention dieses Antrages und dem stimmen wir zu. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mecklenburger und Vorpommern! Von einer der großen Zäsuren der deutschen Geschichte kommen wir jetzt mal wieder zu einem Problem des Alltags.
Ich möchte zu Beginn meiner Rede kurz aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung zitieren. Dort steht geschrieben: „Nach … Einführung des neuen Punktesystems ist eine Evaluierung des Bußgeldkatalogs notwendig.“ Gemeint ist natürlich das neue Punktesystem, das unter Bundesverkehrsminister Ramsauer eingeführt worden ist. Gesagt, getan, und es wurden auch wichtige Dinge erneuert: Höhere Strafen für Rettungsgassenblockierer, auch der Schutz von Radfahrern wurde verbessert und vieles mehr – richtige und wichtige Dinge, die unsere volle Unterstützung haben.
Aber es gibt auch Neuerungen, über die man sich natürlich streiten kann, beispielsweise, dass das Parken in zweiter Reihe höher bestraft wird. Natürlich ist diese Unsitte für viele ein Ärgernis, aber jeder hier im Saal kann einmal überlegen, wann er sich zuletzt etwas von einem Paketdienst hat liefern lassen, und in Bezug auf die Paketdienste kann jeder auch einmal überlegen, ob die Arbeitssituation der Zusteller gerade in Zeiten des Lockdowns vielleicht auch etwas schwieriger geworden ist.
Während also einige Einzelheiten lediglich als nicht gelungen zu bezeichnen sind, ist die Abschaffung des, ich sage es mal, Warnsignals beim erstmaligen Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger und geht völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei.
Der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis beim erstmaligen Verstoß von 21 beziehungsweise 26 km/h steht in keinem Verhältnis und entbehrt jeder sinnvollen Grundlage. Und hier kann man dem Bundesverkehrsministerium auch gar keinen großen Vorwurf machen. Im Entwurf der Verordnung war das so eigentlich gar nicht vorgesehen, aber dann kam der Bundesrat. Dieser besteht, wie allen bekannt ist, nach Ländergröße aus den Regierungen der Bundesländer. Dort gibt es eben eine Schwierigkeit, mit der wir uns in diesem Hohen Haus in dieser Legislatur nicht befassen müssen, nämlich mit den GRÜNEN.
An 11 von 16 Regierungen sind die GRÜNEN beteiligt, und so trägt die Novelle der Straßenverkehrsordnung eine dementsprechende ideologische Handschrift.
Wie eingangs gesagt, ist der Schutz von Radfahrern ein berechtigtes Anliegen. Aber die Novelle atmet schlicht eine den GRÜNEN eigene Autofeindlichkeit. Da wird im Bundesrat von einer sogenannten Vision Zero schwadroniert, also der Vorstellung, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu senken. Und ich frage mich, was ist das für ein Wahnwitz, wenn man ein solches Ziel damit erreichen will, dass man massenhaft Führerscheine einzieht. Selbstverständlich ist natürlich jeder Mensch, der im Straßenverkehr umkommt, einer zu viel, aber das ist jeder, der im Krankenhaus durch multiresistente Keime verstirbt, jeder, der durch einen Arbeitsunfall verstirbt oder auch durch Alkohol- oder Tabakkonsum ums Leben kommt, auch. Deswegen schließen wir noch lange keine Krankenhäuser, lassen das Arbeiten unter gefährlichen Bedingungen bleiben oder verbieten Alkohol und Zigaretten, wobei bei Letzterem unter der GRÜNEN-Verbotspartei sicher viele Befürworter zu finden wären.
Die Bürger können diese Novelle und die neuen Regelungen für Fahrverbote nur als Drangsalierung und Affront auffassen. Seit der Wende ist die Zahl der Verkehrstoten um zwei Drittel gesunken, und die Maßnahmen, die dafür ergriffen wurden, wie zum Beispiel Entschärfung von Unfallschwerpunkten, Fahrsicherheitstraining, serienmäßige Assistenzsysteme in allen Pkws und so weiter und so fort, sind gut, richtig und vor allem auch wirksam. Der Wegfall des, ich nenne es diesmal vielleicht mal „blauen Auges“ für jemanden, der noch nie auffällig geworden ist, ist schlichte Gängelei. Ich weiß nicht, ob es daran liegt, dass man in Berlin die meiste Zeit durch die Gegend kutschiert wird und deshalb bisweilen den Blick auf die Realität von Otto Normalverbraucher verliert, dann wäre es reine Achtlosigkeit, oder ob es eine perfide Strategie ist, den Bürgern das Autofahren madigzumachen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will mal versuchen, es zu veranschaulichen: Auf der Strecke von Anklam nach Greifswald – das sind circa 30 Kilometer – stehen 30 Schilder, die sich allein mit der Temporegulierung befassen, und dabei sind die Ortseingangsschilder noch nicht mal mit eingerechnet. Wie schnell übersieht man da auf gerader Strecke mal ein Tempo-70-Schild, ist die zuvor erlaubten 100 km/h gefahren und zack, dann ist es passiert. Danach darf man dann einen Monat zu Fuß gehen, auch wenn man sich jahrelang nie etwas zuschulden kommen lassen hat. Das ist schlichtweg ungerecht, wie wir finden.
Und wenn dann der Mitarbeiter im Außendienst seinem Chef etwas von der Vision Zero erzählt, ist dieser bestimmt schwer begeistert, oder auch, wenn die alleinerziehende Mutter, die vor der Arbeit ihre Kinder in die Schule oder Kita fährt, dann eine Stunde eher aufstehen darf und versucht, das Ganze mit dem ÖPNV zu erledigen, dann ist es auch mehr als ärgerlich, oder auch das Rentnerehepaar, das die Einkäufe dann einen Monat lang mit dem Rufbus auf dem Dorf erledigen darf, freut sich bestimmt schon auf die neuen Kontakte zum Busfahrer.
Mit dieser Novelle stehen schlicht und ergreifend wirtschaftliche und gesellschaftliche Existenzen auf dem Spiel. Ein einziger plausibler Grund für die Verschärfung fällt mir allerdings nur ein: Wenn die Bahn und der ÖPNV mit der Steigerung ihrer Attraktivität eben immer noch nicht überzeugen, dann treibt man die renitenten Autofahrer eben auf diese Weise in die Busse und Züge. Und wenn das also die Strategie des Bundesrates zur Erhöhung der Fahrgastzahlen im öffentlichen Nahverkehr ist, dann gute Nacht!
Sehr geehrte Damen und Herren, man muss einfach zur Kenntnis nehmen, Mecklenburg-Vorpommern ist ein Autoland und wird es auf absehbare Zeit auch bleiben. Nicht zuletzt sagt die Bevölkerungsprognose der Bundesregierung 2040 für die Flächenlandkreise einen Verlust von bis zu 13 Prozent voraus. Die Menschen werden also voraussichtlich noch mehr als jetzt auf das Auto angewiesen sein. Im Ländervergleich war Deutschland auch schon vor der Novelle sehr streng, was Fahrverbote angeht. Ich will mal zwei Beispiele nennen:
Erstens, Österreich. In Österreich gibt es Fahrverbote innerorts erst ab 40 km/h und außerorts ab 50 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung, also sprich dem Doppelten von unseren neuen Regelungen. Und auch die Fahrverbote beginnen dort mit zwei Wochen Fahrverbot, nicht wie bei uns mit vier Wochen. Und dabei liegt die Zahl der Verkehrstoten in der alten Republik nur geringfügig höher pro 100.000 Menschen als bei uns.
Das zweite Beispiel, die Niederlande. Hier werden Fahrverbote generell erst ab 50 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fällig, und siehe da, in den Niederlanden gibt es sogar weniger Verkehrstote als in der Bundesrepublik.
Natürlich, wenn man von der Vision Zero überzeugt ist, sind diese Argumente alle nichts wert. Gleiches gilt auch, wenn man das Auto und den Individualverkehr grundsätzlich für überholt hält. Aber bevor man die Bürger weiter drangsaliert, sollte man sich noch mal deutlich vor Augen führen, dass viele Menschen auf das Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen oder diese überhaupt erst ausführen zu können und Steuern zahlen zu können. Und darüber hinaus bedeutet das Autofahren für viele Menschen, gerade in unserem Bundesland, auch ein großes Stück Freiheit.
Und machen wir uns nichts vor: Die Mehrheit von uns hier im Saal ist trotz aller Sonntagsreden mit einem Auto mit Verbrennungsmotor hier angereist. Und wenn unsereiner durch neue Regelungen einmal vier Wochen den Führerschein abgeben muss, hat er immer noch eine NetzCard erster Klasse der Deutschen Bahn und kann im Bundesland hinfahren, wo er möchte, er muss nur etwas mehr Zeit einplanen, aber eine Existenz steht da nicht auf dem Spiel.
Ich kann hier im Landtag nur noch einmal an die Landesregierung appellieren, ihre Verantwortung wahrzunehmen und sich nicht hinter dem Bundesrat zu verstecken. Setzen Sie sich genau an dieser Stelle dafür ein, dass
die alten Regelungen im Bußgeldkatalog wieder Anwendung finden, und die Bürger werden es Ihnen danken! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Wieder ist ein Jahr verstrichen, und der Petitionsausschuss hatte eine Reihe von Problemen, Beschwerden und auch Anregungen der Bürger auf dem Tisch. Bevor ich weitere Ausführungen mache, möchte auch ich mich noch einmal an dieser Stelle ganz herzlich bedanken bei der Verwaltung, bei den Ministerien und natürlich auch bei den Kollegen des Ausschusses und den Mitarbeitern. Ich denke, wir haben da eine konstruktive Zusammenarbeit entwickelt, die wir so fortführen sollten.
Deutlich zu verspüren ist aber ein Rückgang der Petitionen. Mit 410 Petitionen sank die Zahl der Eingaben um circa 250 im Vergleich zum Vorjahr. Woran das liegt, darüber lässt sich eigentlich nur spekulieren. Es scheint auf den ersten Blick so, dass viele Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern enttäuscht sind von den Petitionsverfahren oder sie gar für wirkungslos halten. Im Bundestag zumindest scheint die Zahl der Petitionen auf einem konstant hohen Niveau zu sein.
Immer wieder hört man, dass die Bürger sich eben durch die Politik nicht mehr gehört und auch nicht verstanden fühlen. Das können wir auch an der aktuellen Umfrage des NDR sehen. In der am Montag publizierten Umfrage attestierte der NDR unserem Land eine zunehmende Politikverdrossenheit. Der NDR schrieb, ich zitiere: „Alarmierend für alle Parteien dürfte der Grad der Verunsicherung bei den Wählern sein: Die meisten glauben, keine Partei könne die wichtigsten Aufgaben lösen. Ihr Anteil liegt bei 31 Prozent und hat sich damit im Vergleich zu 2016 fast verdoppelt.“ Zitatende.
Dieser Trend könnte sich möglicherweise auch auf die Petitionsbereitschaft ausgewirkt haben. Zwar sank die Bereitschaft, Petitionen einzureichen, der thematischen Vielfalt aber hat das keinen Abbruch getan, wobei die Schwerpunktsetzung ähnlich ist wie auch in den Vorjahren. Mit 91 Petitionen wird wieder das Thema Energie in den Fokus der Petitionen gerückt. Davon sind ein Großteil der Petitionen solche Begehren, die den Windkraftausbau und vor allem die Standorte davon kritisieren. Aber auch viele andere Themen haben uns beschäftigt.
Ich möchte an die Sitzungen des Petitionsausschusses zur Festung in Dömitz erinnern. Der Bürgermeister teilte
den Abgeordneten mit, dass die denkmalgeschützte Festung eben nicht länger von der Gemeinde finanzierbar ist. Leider verwehrte der Finanzminister schon während der Sitzung jegliche Aussicht auf eine Übernahme des Landes, was meine Fraktion zutiefst bedauert. Eigentum verpflichtet, und überregional bedeutsames und historisch kulturelles Erbe sollte nicht auf eine Kommune abgewälzt werden, nur, weil sich ein Bürgermeister in der Nachwendezeit offenbar überschätzt hat!
Vom Tisch ist das Thema aber noch nicht. Die Petition wurde den Fraktionen des Landtages zur besonderen Aufmerksamkeit übermittelt, und auch der Landtag dürfte für dieses Thema mittlerweile sensibilisiert sein.
Neben den Windkraftanlagen und historischen Feststellungen sind es aber auch vor allem die Probleme des Alltags, mit denen wir im Petitionsausschuss immer wieder zu tun haben, sei es Lärmbelästigung durch Musikfestivals oder Verkehr oder durch baurechtliche Aspekte, seien es Probleme im Bildungsbereich oder auch bei Asylverfahren. Vieles ist rechtlich klar definiert, aber die Entscheidungen des Staates und seiner Gliederung erscheinen den Menschen oftmals als ungerecht. Hier kann und wird der Petitionsausschuss vermitteln und im Zusammenspiel weiterhin auch für Klarheit sorgen.
Die eine oder andere Rechtslücke oder Fehlentscheidung einer Verwaltung wurde allein auch durch die Nachfrage seitens des Petitionsausschusses schon gelöst. Im vorliegenden Bericht ist beispielsweise der Fall eines Ehepaares benannt worden, das, weil es eben an zwei unterschiedlichen Orten hauptwohnsitzlich gemeldet war, einen doppelten Rundfunkbeitrag gezahlt hat. Der Sache wurde eben durch den Ausschuss auf den Grund gegangen, und die Staatskanzlei teilte mit, dass die zu viel entrichteten Rundfunkbeiträge auch rückwirkend wiedererstattet werden würden. Man sieht also, eine Petition kann im Zweifel sogar bares Geld bedeuten.
Von daher kann ich im Namen der AfD-Fraktion nur an unsere Bürger appellieren: Meckern Sie nicht in sich hinein, sondern schreiben Sie Petitionen! Zeigen Sie der Politik, wo der Schuh drückt!
Auch wir werden dem Tätigkeitsbericht selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns hier in diesem Hohen Haus sicher alle einig, dass die Corona-Krise an keiner Branche spurlos vorbeigehen wird. Und so gerne wir dem Bundeswirtschaftsminister Altmaier auch glauben möchten, dass kein einziger Arbeitsplatz verloren geht, so erwarte ich doch von jedem hier so viel Realitätssinn, diesen Satz als Unfug abzutun.
Nicht umsonst hat der Landtag ein Hilfspaket in nie dagewesener Höhe verabschiedet. Im ÖPNV ist der Einbruch allerdings doppelt so tragisch, wenn auf der einen Seite Stellen und Arbeitsplätze und auf der anderen Seite dann Verkehrslinien gestrichen werden müssen. Deswegen gebe ich Ihnen vollkommen recht, dass der ÖPNV auf gar keinen Fall eingedampft werden darf.
Wir wissen alle, dass der Rotstift zuerst an den am wenigsten rentablen Strecken angesetzt wird. Und die befinden sich nun mal in der Regel im ländlichen Raum, und dessen Verkehrssituation ist ja bekanntlich ohnehin schon prekär. Es wäre schlicht und ergreifend schade, die mal mehr, mal weniger großen Bemühungen der Landesregierung, die Infrastruktur in diesem Bereich zu verbessern, jetzt in den Sand zu setzen. Nun will ich Ihnen das große Aber zu dem Antrag aber nicht vorenthalten. Wir sehen es so, im großen Wörterbuch der Politik stände dieser Antrag wohl unter dem Beispiel, dem Schlagwort „Schaufensterantrag“. Ihr Ziel ist zwar hehr, die vorgeschlagenen Maßnahmen hingegen halten wir für nicht zielführend.
Zum Inhalt des Antrages: Ich möchte mit den Taxiunternehmen beginnen, die ja die Sammeltaxen und Rufbusse in der Regel stellen. Diese fallen in der Regel unter die Richtlinien des beschlossenen Hilfspaketes. Kaum ein Taxiunternehmen, das dort angesiedelt ist, wo Rufbusse oder Sammeltaxen notwendig sind, hat wohl mehr als 49 Angestellte. Dahin gehend halten wir den Antrag für ziemlich ungerecht.
Sehr geehrte Damen und Herren, während fast alle Branchen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit Einbußen zu kämpfen haben und teilweise um ihre wirtschaftliche Existenz bangen müssen, werden Verkehrsunternehmen nach Ihrer Idee rundum versorgt und ihre Verluste bis auf den letzten Cent ausgeglichen. Ob das überhaupt dem Gleichbehandlungsgrundsatz ent
spricht, ist deshalb fraglich. Und von der Gerechtigkeit – ein Begriff, den gerade DIE LINKE zu jeder passenden oder auch unpassenden Gelegenheit für sich zu vereinnahmen versucht – ist in diesem Antrag eigentlich nichts zu erkennen.
Kommen wir zu den Bus- und Straßenbahnunternehmen: Diese Unternehmen sind zur allergrößten Mehrheit in öffentlicher, sprich in kommunaler Hand. Da der Fahrkartenverkauf im Normalbetrieb lediglich etwas weniger als die Hälfte der Einnahmen ausmacht, sorgen die Kommunen selbst für die Finanzierung ihrer Verkehrsbetriebe. Und an dieser Stelle möchte ich noch mal ganz deutlich auf den gestern von Ihnen allen abgelehnten Antrag zum kommunalen Schutzschirm hinweisen. Wir halten es für deutlich zielführender, die Kommunen dergestalt mit Mitteln auszustatten, dass sie selbstständig und eigenverantwortlich dafür Sorge tragen können, ihre Verkehrsbetriebe durch die Krise zu führen, anstatt, wie im Antrag gefordert, mit der großen Gießkanne flächendeckend mit Landes- oder Bundesmitteln zu helfen.
Sehr geehrte Damen und Herren, zuletzt noch zur Bahn: Die Deutsche Bahn übernimmt den größten Teil des Nah- und Fernverkehrs in unserem Land. Als Unternehmen, das im Eigentum des Bundes ist, sehe ich dort vorerst keine Notwendigkeit, Landesmittel zu verwenden. Der Bund plant ohnehin, wenn man den Stimmen aus Berlin glauben darf, ein Paket zwischen 5 und 7 Milliarden Euro zur Unterstützung der Bahn. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch noch mal ganz deutlich darauf hinweisen, auch in Krisenzeiten ist Maßhalten angesagt. Das Land hat sich mit dem Hilfspaket bereits hoch verschuldet und wir hinterlassen diese Schulden nachfolgenden Generationen. Mal abgesehen davon,
mal abgesehen davon ist mir völlig schleierhaft, wie Sie den bürokratischen Aufwand hiervon stemmen wollen. Wie soll bitte jedes einzelne Unternehmen den genauen Einnahmeausfall beziffern und das Land das dann auch noch gegenprüfen?
Zusammengefasst: Den genauen Einnahmeausfall, den soll jedes Unternehmen anmelden, und dann soll das Land das gegenprüfen bis auf den letzten Cent, wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben. Das halte ich für mehr als unwahrscheinlich.
Ich kann also zusammenfassen: Das Gegenteil von gut gemeint, von gut gemacht, ist meistens,
ich meine, das Gegenteil von gut gemeint ist gut gemacht.
Und an dieser Stelle …
Sie wissen, was ich meine.
Wir müssen den Antrag leider ablehnen, auch wenn wir es natürlich gerne hätten, dass der ÖPNV mehr Geld bekommt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bereits in der Ersten Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes des öffentlichen Personennahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern haben wir hier in der Debatte wie auch dann später in der Ausschussberatung festgestellt, dass es sich in erster Linie um eine Finanzausgleichsgesetzfolgeänderung handelt. Das betrifft also die zukünftige Finanzierung des ÖPNV.
Ich möchte auch in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich sagen, dass die größte Finanzierungssäule des ÖPNV, nämlich die Schülerbeförderung, von dem Gesetzentwurf gänzlich unangetastet bleibt, sondern es geht vor allem um die Entflechtungsmittel, die nun, so zumindest die Vereinbarung zwischen der kommunalen Ebene und dem Land, nicht länger über einzelne Förderung und Fördertöpfe, sondern pauschal ausgeschüttet werden. Das Geld fließt also zukünftig nicht mehr über das ÖPNV-Gesetz, sondern über das FAG in die kommunale Ebene. Und wenn dabei unterm Strich gut 3 Millionen Euro mehr im kommunalen Sektor ankommen, ist es zwar nicht die Lösung aller Probleme, die bei der Finanzierung des ÖPNV aus unserer Sicht da sind, aber es ist doch ein Schritt in die richtige Richtung und positiv. Mehr Geld wäre sicherlich immer wünschenswert, es ist aber leider nicht ausreichend vorhanden, zumindest nicht, wenn man auf die Idee mit den Farbkopierern verzichtet.
Eines der viel zitierten Schlagworte in diesem Zusammenhang ist die sogenannte bedarfsgerechte Versor
gung gerade auch im ländlichen Raum. Ob die Gesetzesänderung hier positive Effekte haben wird, bleibt abzuwarten. Zweifel daran sind sicherlich nicht unberechtigt. Eine größere Diskussion, so, wie sie der Änderungsantrag der LINKEN wohl vorsieht, ist an anderer Stelle sicher richtig und wichtig, aber hier geht es, wie gesagt, um die Änderungen des ÖPNV-Gesetzes im Zusammenhang mit dem FAG. Und auch wenn man es nicht als Allheilmittel für finanzielle Zukunftssicherheit und auch für Innovation sehen kann, ist es an dieser Stelle vor dem Hintergrund eben der Entflechtungsmittel vor allem auch notwendig, und deswegen wird unsere Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Zunächst mal möchte ich feststellen, dass es doch sehr erfreulich ist, dass wieder etwas Schwung in diese Debatte gekommen ist. Es ist auch unsere Ansicht, dass allen Azubis im Land der Weg zum Ausbildungsbetrieb oder auch zur Berufsschule erleichtert werden soll. In Zeiten, in denen Auszubildende zum Teil händeringend gesucht werden müssen, ist es meiner Meinung nach nur recht und billig, wenn man arbeitswillige junge Menschen dabei unterstützt.
Nun wurde bereits im Jahr 2018 über das Schülerticket diskutiert und ein weites Feld an Ausgestaltungsmöglichkeiten erörtert. Unserer Meinung nach brauchen wir auch bei den Lehrlingen eine kostengünstige Beförderung. Eine komplett kostenlose Variante sehen wir jedoch kritisch. Ein Ticket, wir haben es gerade schon gehört, das zum Beispiel zum Preis von 1 Euro am Tag zu erwerben ist, hätte wohl mehr Vor- als Nachteile.
Zusätzlich zu dem, was der Minister gerade schon ausgeführt hat, kann man sagen, dass man auch weitere
Informationen aus diesem 1-Euro-Ticket bekommen könnte. Man könnte nämlich sehen, wo der ÖPNV bereits jetzt eine echte Alternative zum Individualverkehr ist. Und ohne groß hier spekulieren zu müssen, werden das natürlich die Ballungsgebiete sein. Andererseits würde man im Umkehrschluss zusätzliche Informationen erhalten, wo der ÖPNV stärker ausgebaut werden muss und wo wirklich Attraktivität noch gesteigert werden muss, um eine echte Alternative zu schaffen, denn der ÖPNV wird nicht allein durch die Kostenübernahme zu einer Alternative, sondern muss auch in puncto Qualität vor allem auch bei der Fahrzeittaktung überzeugen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf unser Dreistufenmodell verweisen, wobei die Stufe eins den reinen Weg vom Wohnsitz zum Betrieb oder auch zur Berufsschule umfasst und vollständig übernommen werden sollte. Die Stufe zwei beinhaltet eine regionale Fahrtberechtigung und die Stufe drei dann eine für das ganze Land. Das wäre deutlich einfacher, wenn die Landesregierung unserem Vorschlag eines landeseinheitlichen Verkehrsverbundes gefolgt wäre. Die Stufen zwei und drei sollen allerdings nicht ausschließlich vom Land und von den Unternehmen finanziert werden. Gerade bei den Unternehmen setzen wir auch auf Freiwilligkeit, denn wer die besten Bewerber in seinem Betrieb als Auszubildende haben möchte, muss sich in heutiger Zeit auch überlegen, wie man die eigene Attraktivität als Arbeitgeber steigern kann.
Zum Punkt I.2 gebe ich Ihnen vollkommen recht, das Geld für diese Maßnahmen sollte aus den Haushaltsüberschüssen 2019 kommen. Langfristig brauchen wir natürlich einen eigenen Haushaltsposten dafür, um die Finanzierung zu gewährleisten.
Bauchschmerzen an dem Antrag bereitet mir vor allem der Punkt II. Aber es ist auch ein klassischer Antrag der LINKEN. Sie nehmen ein tagesaktuelles Thema mit nachvollziehbaren Ansätzen und ergänzen es dann mit einer vollkommen überzogenen Forderung. Wir reden hier bei den Auszubildenden von rund 33.000 Betroffenen im Land, die einer Tätigkeit mit regulären 40 Stunden pro Woche nachgehen und dafür bisweilen zum Teil eine wirklich spärliche Vergütung erhalten. Weiterhin sind es mit Studenten und Schülern zusammen etwa 220.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, denen Sie hier ein doch nicht unerheblich teures Geschenk machen wollen. Ich frage mich zum Beispiel, was ein Zweitklässler mit einem landesweit gültigen Bahnticket anfangen soll oder ein Student, der zur Erfüllung seiner Tätigkeit als Student ja in der Regel den Großteil in seiner Universitätsstadt zu erledigen hat.
Fazit ist also, dass wir uns gerne im Ausschuss über eine praktikable Ausgestaltung des Azubi-Tickets unterhalten würden. Ich würde mir wünschen, dass die Koalition nicht nur mit sich selbst streitet, sondern die Opposition mit einbezieht. Den Lehrlingen ist es nämlich egal, wer sich innerhalb der Koalition beim Kampf um die Lorbeeren des Azubi-Tickets durchsetzt. Für den Weg zur Berufsschule oder zum Ausbildungsbetrieb spielt das nämlich keine Rolle.
Die hochfahrenden Pläne, die in Punkt II. dargelegt sind, sind in ihrer Pauschalität meiner Meinung nach absurd und müssten viel kleinteiliger und vor allem bedarfsgerechter erörtert werden.
In der vorliegenden Form ist der Antrag für uns deshalb leider nicht zustimmungsfähig.
Was ist denn hier los?! –
Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als ich das letzte Mal zu diesem Thema gesprochen habe, habe ich der Landesregierung Sturheit und vor allem Tatenlosigkeit vorgeworfen. Das
möchte ich heute
nicht mehr machen. Sie ist tätig geworden, allerdings, Begeisterungsstürme sind nicht ausgebrochen.
Lobend erwähnen kann man an der Stelle, die Strecke ist zumindest vorläufig gesichert. Allerdings verkehren die Züge, wir haben es gehört, nicht durchgehend, sondern nur auf Teilstücken, und das auch nur saisonal und dann auch nur am Wochenende. Für den Tourismus ist das sicher ein Gewinn, aber es ist so keinem einzigen Pendler geholfen. Man kommt mit dem Zug nicht zur Arbeit, man kann die Einkäufe so nicht erledigen, man kommt so nicht zum Arzt. Frau Kröger hat es in ihrer Einbringung gesagt.
Ja, die Trasse ist sicher bis 2027. Eine große Aufwertung für den SPNV, so, wie es häufig dargestellt wird, ist es aber noch lange nicht. Die heilige Kuh der Verkehrswende werden Sie so nicht vom Eis bekommen.
Was mir ebenfalls fehlt, ist ein Konzept für weitere Nutzungsmöglichkeiten. Wenn Sie schon 8 Millionen Euro in die Hand nehmen, warum versuchen Sie nicht im gleichen Zuge, diese Trasse dann auch einer breiteren Nutzung zuzuführen? Wenn Personenzüge als Option nicht infrage kommen, weil die Fahrgastzahlen zu gering sind, dann muss sich eben etwas anderes auf dieser Schiene bewegen. Ich möchte hier erneut auf die Möglichkeit aufmerksam machen, dass eine wenig befahrene, jedoch finanzierte Bahnstrecke durchaus auch als Teststrecke für neuartige Züge, Antriebssysteme, Verladesysteme oder auch für den Güterverkehr genutzt werden kann.
Bei aller Kritik möchte ich Sie zu guter Letzt trotzdem noch ermuntern, weiter am Ball zu bleiben, denn hier ist wesentlich mehr drin als bisher geschafft. Zeigen Sie den Menschen in der Region, dass auch sie ein Anrecht auf eine angemessene Infrastruktur haben! Zeigen Sie, dass Sie das Thema Verkehrswende ernst meinen, dann glauben wir es auch vielleicht eines Tages! Zeigen Sie, dass der ländliche Raum ebenso eine Lebensqualität zu bieten hat wie die Metropolregionen!
Sehr geehrte Damen und Herren, dem vorliegenden Antrag stimmen wir als Fraktion zu und auch einer Überweisung würden wir uns nicht verschließen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mecklenburger und Vorpommern! Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs an geänderte bundes- und landesrechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Ziel ist es, den ÖPNV langfristig finanziell abzusichern. Ein weiteres Vorhaben, was in dem Gesetzentwurf formuliert ist, ist die Förderung von Innovationen im Bereich des ÖPNV. Bis 2021 sollen dafür insgesamt 9,5 Millionen Euro an EFRE-Mitteln von der EU genutzt werden, ab 2022 sollen diese Mittel dann aus dem Landeshaushalt kommen. Zukunftssicherheit und Innovationen sind ganz allgemein erst mal Ziele, mit denen wohl jeder konform geht, besonders, wenn man sich der Situation des ÖPNV bei uns im Land bewusst ist.
Viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sind auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen und brauchen dafür leider zu oft auch gute und starke Nerven. Menschen stehen am Bahnhof, warten auf verspätete Züge oder müssen damit klarkommen, dass ihre Verbindung ganz und gar ausfällt. Die Informationen, die dann von der Bahn kommen, sind oftmals spärlich und führen dazu, dass die Frustration oftmals noch steigt. Im ländlichen Raum sieht es nicht besser aus, dort wäre man froh, wenn man sich über Verspätungen beklagen könnte.
Aber zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf. Als AfDFraktion begrüßen wir es, wenn den Landkreisen und kreisfreien Städten der kommunale Anteil pauschal und nicht über einzelne Förderprogramme zukommt. Und wenn die kommunale Ebene unterm Strich mehr Geld zur Verfügung hat, sehen wir das auch durchaus positiv.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann das an dieser Stelle kurz machen, wir stehen dem Gesetzentwurf bisweilen positiv gegenüber, sehen aber durchaus den Bedarf, die verschiedenen Bundes- und Landesgesetze, das Regionalisierungsgesetz, das Entflechtungsgesetz, das FAG sowie auch die Bund-LänderFinanzbeziehungen noch einmal genauer zu betrachten, und aus diesem Grund befürworten wir eine Befassung im Ausschuss und stimmen der Überweisung heute zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mecklenburger und Vorpommern! Die DB Cargo ist der Aufforderung der Bundesregierung nachgekommen und hat geprüft, wie der Einzelwagenverkehr wirtschaftlich und somit dann auch am Markt attraktiver gestaltet werden kann. Dabei wurde deutlich, dass die Grundvoraussetzungen für eine wirtschaftliche Erhaltung des Einzelwagenverkehrs mehr als ungünstig sind. Nicht zuletzt auch die Wirtschaftskrise vor rund zehn Jahren hat dem Sektor arg zugesetzt. In einigen Ländern Europas ist diese Transportform des Einzelwagenverkehrs mittlerweile vollständig verschwunden, beispielsweise in Großbritannien, Italien oder auch Norwegen, alles bedeutende Volkswirtschaften in Europa. Das stetig wachsende Transportaufkommen über die Grenze hinweg geht somit am Einzelwagenverkehr größtenteils vorbei. Hier dominieren nach wie vor die Lkw-Transporte, insbesondere im osteuropäischen Raum, mit den geringen Kosten im Speditionsbereich.
Die Wirtschaft verlangt darüber hinaus zunehmend mehr Flexibilität. Eine Lagerhaltung findet oftmals auf der Straße statt – ein weiterer Grund für die Unzulänglichkeiten des Einzelwagenverkehrs, der auch kaum verbindliche Ankunftszeiten garantieren kann. Hinzu kommen hohe Kosten für die Zusammenstellung der Züge, wir haben es gehört. Begründet liegen diese in den Fixkosten, also in dem Personal, in den Triebfahrzeugen und natürlich auch in den Trassen, also alles wirtschaftliche Faktoren, die die Ziele der Verlagerung von Straßengüterverkehr auf die Schiene stark gefährden.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ergeben sich daraus zwei Optionen: entweder eine Spezialisierung und damit eine weitere Ausdünnung des Streckennetzes und letztlich auch ein Rückgang des Transportaufkommens oder eben eine erhebliche Förderung mit öffentlichen Geldern, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Wir sehen es ebenso, wie im Antrag formuliert, dass es hier eines erheblichen Aufwandes bedarf, bei dem in vielerlei Hinsicht tatsächlich zunächst der Bund tätig werden muss, sei es durch die Erhöhung des Investitionsvolumens, zum Beispiel der Auflage eines Sonderfonds „Schienenverkehr Deutschland“, oder auch durch Bürokratieabbau, wie es ja auch die Verkehrsministerkonferenz gefordert hat.
Aber, das muss man auch sagen, unsere Landesregierung muss auch einiges tun. Die erwähnten hohen Hürden für den Zugang zur Infrastruktur, angefangen beim Gleisanschluss, können durch landeseigene Förderungen, etwa in Form von Steuervorteilen, durchaus abgesenkt werden. Was ebenfalls in der Macht der Landesregierung steht – und da haben wir das Thema dann wieder, was wir gestern nicht für dringlich befunden haben –, die Stilllegung bestimmter Schieneninfrastruktur muss nach Möglichkeit gestoppt oder zumindest verzögert werden. Die Liste der in den vergangenen Jahrzehnten stillgelegten Bahnstrecken in unserem Bundesland ist nämlich lang. Dabei war es die Eisenbahn oder, wie man es damals nannte, auch das Eiserne Pferd, das unser Land überhaupt erst wirtschaftlich erschlossen hat.
Natürlich muss man heute auch anerkennen,
dass gerade kleinere Firmen eher auf den bedarfsorientierten Einsatz von Lkws setzen. Wir stehen also vor dem Dilemma, dass eine angedachte weitere Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene eines gut ausgebauten Streckennetzes bedarf, und hier sieht es in Mecklenburg-Vorpommern leider zunehmend sehr, sehr mau aus.
Ich möchte noch auf den letzten Punkt des Antrages zu sprechen kommen. Automatisierte und autonome Systeme im Bereich des schienengebundenen Transportes sind Zukunftstechnologie. Sie können in der Zukunft, in der sogenannten Industrie 4.0, einen wichtigen Baustein darstellen. Hier bedarf es einer breit angelegten Forschung und Entwicklung, um effiziente und auch kluge Systeme zu entwickeln, die den vielfältigen Ansprüchen der Nutzer gerecht werden, aber auch vor allem eine wirtschaftliche Alternative bieten können, gerade im Ver
gleich zum Lkw. Alleine das wird schwer genug sein, aber das soll natürlich nicht unversucht bleiben.
Ich kann es kurz machen, wir stimmen Ihrem Antrag heute zu, möchten aber in Richtung der Landesregierung anfügen, sich allein auf Bundesebene für dieses und jenes einzusetzen, soll nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Werden Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bitte aktiv, um bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen! Aktuell laufen ja, wie gesagt, noch die Verhandlungen über den Erhalt der Südbahn, und da können Sie dann, wie ich gehört habe, gleich am nächsten Montag Ihren Worten Taten folgen lassen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, liebe Damen und Herren von der Regierungskoalition!
Guten Morgen, liebe Abgeordnete!
Das hatten wir hier auch schon, sehr richtig.
Der Antrag...
Zur Sache, zur Sache.
Zur Sache: Der Antrag auf Einleitung des Stilllegungsverfahrens für die Bahnstrecken Parchim–Malchow und Plau am See–Güstrow ist mittlerweile gestellt, wir haben es gehört. Die RegioInfra GmbH sah sich angesichts der fehlenden Grundfinanzierung für den Streckenerhalt zu diesem Schritt gezwungen. Kann man es also dem zuständigen Betreiber verdenken, sich selbst gemäß aller geltenden Gesetze vor einem Verlustgeschäft zu bewahren und die genannten Strecken stilllegen zu wollen? Ich denke, nicht. Und kann man den Wunsch nach dem Erhalt der beiden Strecken und die Befürchtung eines weiteren Abgehängtwerdens, kann man das einer ohnehin strukturschwachen Region verdenken? Ich denke, auch nicht. Die Landesregierung verhält sich aber bisher
eher stur und muss sich Tatenlosigkeit vorwerfen lassen.
Viel ist zum Thema Südbahn bereits debattiert worden, nicht zuletzt im April hier im Landtag. Auf der einen Seite wurde über Verantwortungslosigkeit geschimpft, zur Gegenargumentation wurden mangelnde volkswirtschaftliche Kenntnisse ins Feld geführt. Zahlenkolonnen über Fahrgäste, Dieselverbrauch pro Kopf und Kilometer, all das müssen wir hier heute nicht noch mal wiederholen, es ist nachzulesen im Protokoll der Plenarsitzung vom April.
Eine grundsätzlich andere Frage drängt sich aber auf. Bei aller Beschwörung von Schlagworten wie „Verkehrswende“, „CO2-Einspeisung“ oder der viel bemühten „Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die Schiene“ frage ich mich, ob die Landesregierung überhaupt noch daran glaubt, dass ihr Konzept irgendwann aufgeht.
Wenn die sogenannte Mobilitätswende tatsächlich in den nächsten Jahren sich vollzieht oder sich vollziehen soll wie ankündigt, verstehe ich nicht, warum man die Strecke stilllegt, wenn doch in fünf oder zehn Jahren nach Vorstellung der Landesregierung die Hälfte aller Bürger das Auto stehenlässt und mit dem Zug fährt. Oder liegt es daran, dass die Landesregierung im Hinblick auf strukturschwache Regionen konzeptlos wirkt und gar keine Hoffnung darauf hat, dass ein Aufschwung geschehen kann und ein Anstieg des Bedarfes hier passieren kann? Ich kann mir auf jeden Fall aber vorstellen, was für eine Signalwirkung eine solche Stilllegung für die Menschen vor Ort hat. Und andere Bundesländer wie beispielsweise Hessen oder Baden-Württemberg haben bereits erfolgreich Strecken reaktiviert.
Warum also unterlässt Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Aktivitäten und zeigt sich desinteressiert? Meines Erachtens ist es zu kurzfristig gedacht. Es widerspricht außerdem den verkehrspolitischen Zielen der Bundesregierung, steht doch im Koalitionsvertrag etwas von einer bundesweiten Verdoppelung der Fahrgastzahlen auf der Schiene bis zum Jahr 2030. Selbst der Bundesverkehrsminister kritisiert, dass bereits zu viele Bahnstrecken stillgelegt wurden.
Unserer Meinung nach sollten wir die Chance nutzen. Attraktivitätssteigerung und Angebot statt Stilllegung, das wären die richtigen Maßnahmen.
Im Hinblick auf die Klimaschutzziele müsste doch die Landesregierung ein gesteigertes Interesse daran haben, die Mecklenburgische Südbahn wieder aktiv für den Schienenverkehr zu nutzen. Als Umleitungsstrecke für Schienengüterverkehr wäre die Südbahn eine leistungsfähige Alternative im Hinterland, um die Hauptstrecken zu entlasten und in Havariefällen volkswirtschaftlichen Schaden zu vermeiden. Und da wir auch einen Hang zu Leuchtturmprojekten haben, könnte man sich auch vorstellen, die Triebwagen im Regionalverkehr mit innovativen und auch emissionsfreien Antrieben auszustatten. Wir könnten die Südbahn zu einem Vorzeigeprojekt entwickeln. Brennstoffzellenfahrzeuge auf der Schiene, das
wäre eine Chance, über die man zumindest mal ernsthaft nachdenken sollte.
Wir sehen jedenfalls die Landesregierung in der Pflicht, die drohende Stilllegung der im Antrag genannten Strecken zu vermeiden sowie auf längere Sicht sogar den Ausbau einer durchgehenden Südstrecke voranzutreiben, nicht nur aus verkehrs-, sondern auch aus tourismuspolitischer Sicht. Während die Tourismushochburgen im Norden des Landes unter immer größer werdenden Verkehrsaufkommen ächzen, muss eine bessere Infrastruktur im Süden eben als Entlastung gedacht werden, und dies geschieht nur mit entsprechenden attraktiven Angeboten und nicht mit Silllegungen. In diesem Sinne stimmen wir dem Antrag zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion der Freien Wähler/BMV legt nunmehr ihren fünften Antrag zum Thema Schwimmen in dieser Legislaturperiode vor...
Ja.
... und taucht dabei so tief wie noch nie in der Altersstufe hinab. Ihre Forderung lautet, dass auch in den Kitas Schwimmkurse staatlich gefördert werden sollen. Im jetzigen Antrag wird ein Informations- und Erfahrungsaustausch mit dem Deutschen Roten Kreuz und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft gefordert. Die DLRG allerdings ihrerseits verlangt nun aber für das Schwimmtraining hier in Schwerin, wenn man sich das anschaut, ein Mindestalter von sechs Jahren. Damit wären wir ja schon wieder beim Einschulalter, was so ein bisschen die Sinnhaftigkeit dieses Antrages infrage stellt.
Die Schweriner Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes nennt für Schwimmkurse zum Erwerb des „Seepferdchens“ ein Mindestalter von fünf Jahren, da die Kinder vorher nicht in der Lage seien, Atmung, Arm- und Beinbewegungen gleichzeitig zu koordinieren. Aber selbst in dieser Altersstufe scheinen keineswegs alle Kinder problemlos solch einen Kurs absolvieren zu können, denn die genannten Vereine geben als Voraussetzungen noch weitere Dinge an, und da geht es vor allem darum, wovor Kinder, wenn sie einen Kurs machen, keine Angst mehr haben sollten. Es ist bekannt, dass Kinder gerade auch aus psychischen Gründen in sehr unterschiedlichem Alter das Schwimmen lernen. Also das Lebensalter alleine kann nicht ausschlaggebend sein.
In der Begründung des Antrages – Sie haben es auch angesprochen – werden zwei Musterprojekte genannt. Der bundesweite Kindergartentag – Herr Dr. Manthei, Sie haben es genannt – vermittelt vor allem die Theorie des Schwimmens, Baderegeln und das Drumherum. Und das zweite Projekt – übrigens primär spendenfinanziert, ein sehr gutes Projekt, „Rette sich werʼs kann“ vom Deutschen Roten Kreuz – erteilt den Kitas kostenlosen Schwimmunterricht. Der Erwerb des „Seepferdchens“ wird aber auch hier in erster Linie für die älteren Kinder ins Visier genommen. Die jüngeren Kinder werden an das Wasser gewöhnt und sie erhalten eine theoretische Unterweisung, und – ohne das negativ zu meinen – es ist eine Form von Baden unter Anleitung.
Wenn sich der eigentliche Schwimmunterricht in den Kitas also nur auf ältere Kinder bezieht, die schon bald zur Schule gehen werden, so stellt sich doch die Frage, ob die vorhandenen Ressourcen an Schwimmhallen, Schwimmlehrern und auch Finanzen nicht besser auf den Schwimmunterricht von Schulkindern konzentriert
werden sollten, anstatt sie auf Vorschule und Schule aufzuteilen.
Denn bereits bei der Behandlung des letzten Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Grundschülern haben wir bereits gesehen, welchen Beschränkungen der Schwimmunterricht an Schulen unterliegt.
Die Zahl der Schwimmhallen und Schwimmlehrer ist begrenzt, und auch die Freibäder können logischerweise nur einige Monate im Jahr genutzt werden. Und oftmals hindern auch lange Anfahrtswege. All das haben wir hier beim letzten Mal besprochen, genauso auch, dass die Öffentlichkeit ausreichend Möglichkeit, selbst zu schwimmen, haben muss. Eine erhebliche Ausweitung dieses Angebotes von Schwimmunterricht in Kitas würde also die angespannte Lage derzeitig eher verschärfen.
Alles in allem ist Ihr Antrag insgesamt sicherlich sehr gut gemeint, das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen, aber aufgrund der doch dann erheblichen finanziellen Auswirkungen, die er mit sich bringen würde, in dem angedachten Umfang leider nicht realisierbar. Sollten Sie die Überweisung in die Ausschüsse beantragen, würden wir das unterstützen, ansonsten können wir dem Antrag leider nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Zahl der Badetoten in Mecklenburg-Vorpommern hat im letzten Jahr mit 25 einen neuen Höchststand erreicht und lag damit mehr als doppelt so hoch wie die Durchschnittsquote der letzten zehn Jahre. Erst vor wenigen Wochen ging der Tod einer 10-Jährigen durch die Presse, wir haben es eben schon gehört, die in einem Freibad ertrunken war, und hat uns alle sehr betroffen gemacht. Der Antrag der Freien Wähler/BMV macht hier nicht zuletzt den fehlenden Schwimmunterricht ihrer Klasse verantwortlich. Allerdings deutet die Quelle, auf die sich der Antrag bezieht, darauf hin, dass die Schülerin durch
aus schwimmen konnte, wenn sie auch noch keinen Schwimmnachweis besaß. Nähere Umstände müssen hier sicherlich noch geklärt werden.
In der Mehrzahl der Fälle beruhen Badeunfälle nicht darauf, dass die Ertrunkenen nicht schwimmen konnten, sondern dass sie ihre Fähigkeiten überschätzt haben oder extrem leichtsinnig und unvorsichtig oder gar alkoholisiert waren. Etwa die Hälfte der Badetoten des vergangenen Jahres war über 70 Jahre und älter. Ebenso wichtig wie die Fähigkeiten des Schwimmens selbst ist also die Kenntnis der eigenen Grenzen. Schwimmen lernt man aber nicht nur als Überlebenstechnik für den Ernstfall, sondern es ist ebenfalls Bestandteil von Kultur, die schon in der griechischen und römischen Antike als Bestandteil der Bildung galt. Griechen und Römer bezeichneten ungebildete Menschen als welche, die weder lesen noch schwimmen können, nachzulesen bei Platon.
Insofern ist es zu begrüßen, dass sich die antragstellende Fraktion in besonderer Weise dieses Themas angenommen hat. Allerdings haben wir zwei wesentliche Kritikpunkte am vorliegenden Antrag, nämlich erstens schießt er in seinen Ansprüchen über das Ziel hinaus und zweitens ist er aufgrund vielfältiger, besonders finanzieller Beschränkungen nicht realisierbar.
Zum ersten Punkt hatten wir bereits bei der Aussprache des letzten Antrages zum Schwimmunterricht darauf hingewiesen, dass der Rahmenplan Sport für die Grundschule keineswegs das Jugendschwimmabzeichen in Bronze verlangt, sondern das „Seepferdchen“-Niveau für die dort beschriebenen Lehrinhalte ausreicht. Der vorliegende Antrag geht aber weiterhin davon aus, dass bereits die Grundschüler sogenannte sichere Schwimmer werden, also das Jugendschwimmabzeichen in Bronze erwerben müssten. Selbst im Rahmenplan Sport für die 5. und 6. Klasse werden noch Abstriche gegenüber dem Schwimmabzeichen gemacht. Es wird dort sogar davon ausgegangen, dass noch nicht alle Schüler schwimmen können, und der Schwimmunterricht wird unter den Vorbehalt gestellt, dass die entsprechenden örtlichen, räumlichen, zeitlichen und personellen Möglichkeiten gegeben sind.
Die in der Begründung des Antrages vorgelegten Zahlen nehmen schon für die Grundschule das Jugendschwimmabzeichen als zu erreichenden Maßstab. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 7/2652 geht aber hervor, dass im Schuljahr 2016/2017 in der 4. Klasse an öffentlichen Grundschulen nur etwa 15 Prozent der Schüler ausgesprochene Nichtschwimmer waren, an privaten Grundschulen waren es 6 Prozent. Die Behauptung des Antrages, dass der Rahmenplan Grundschule Sport im Bereich Schwimmen in erheblichem Umfang nicht erfüllt werde, ist also unzutreffend.
Wir müssen einsehen, dass aufgrund vielfältiger äußerer, aber auch psychischer Gründe manche Kinder früher, andere erst später das Schwimmen lernen beziehungsweise ihre Fähigkeiten verbessern. Es ist jedenfalls zu viel verlangt, wenn der Antrag implizit bereits von Grundschülern verlangt, dass sie einen Gegenstand aus zwei Metern Wassertiefe heraufholen sollen. Das verlangt selbst die Kultusministerkonferenz nicht in ihren Empfehlungen für das sichere Schwimmen.
Zum zweiten Kritikpunkt, die äußeren Beschränkungen: Der Antrag fordert, dass ein flächendeckender Schwimmunterricht an Grundschulen sichergestellt werden soll. Das kann zwar angestrebt werden, mehr derzeit aber leider nicht, denn die Zahl der Schwimmhallen und der Schwimmlehrer ist begrenzt, die Freibäder können ebenfalls nur wenige Monate im Jahr genutzt werden. Deshalb kommt der Antrag nicht umhin, auch diese Probleme zu benennen und Lösungen anzumahnen.
Damit fordert die Fraktion der Freien Wähler/BMV für die Stärkung des Schwimmunterrichtes in erster Linie Geld, und zwar sehr viel Geld in einer Größenordnung, die sie geflissentlich nicht zahlenmäßig quantifiziert – Geld für Schulträger, damit sie von den Kosten für den Schwimmunterricht entlastet werden, obwohl dieser im Rahmenplan vorgesehen ist, ferner Geld für Vereine, die Schwimmkurse anbieten, Geld für die Ausbildung von Schwimmlehrern, die den Schwimmunterricht erteilen können, aber vor allem sehr viel Geld für Baufirmen, um neue Schwimmhallen zu bauen. Letzteres getrauen sich die Antragsteller gar nicht offen auszusprechen und formulieren deshalb zurückhaltend zu prüfen, für welche Grundschulen Schwimmhallen nicht in für den Schwimmunterricht praktikabler Entfernung vorhanden sind. Natürlich ist damit mitgedacht, dass das Prüfen dann auch zur Errichtung neuer Schwimmhallen führen muss, sonst wäre die Grundforderung des Antrages, die Sicherstellung des Schwimmunterrichtes, gar nicht zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Anliegen des Antrages zwar verständlich, aber leider nicht praktikabel ist. Man sollte auch nicht immer gleich den Staat um Hilfe rufen, wenn auch der einzelne Bürger in der Verantwortung steht. In erster Linie sollten die Eltern darüber wachen, dass ihre Kinder schwimmen lernen. Möglichkeiten dafür gibt es reichlich, auf jeden Fall mehr als hier heute dargestellt.
Aufgrund der genannten Kritikpunkte müssen wir den vorliegenden Antrag leider ablehnen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin!
17. Plant die Landesregierung eine Absenkung des
fachlichen Niveaus im Lehramtsstudium, um dem sich abzeichnenden Lehrermangel zu begegnen?
Vielen Dank.
Zur nächsten Frage:
18. Plant die Landesregierung, die Anforderungen
bei den Aufnahmeprüfungen für Studienbewerber auf ein Lehramtsstudium in den Fächern Musik, Kunst und Sport abzusenken, um einen Lehrermangel in diesen Fächern auszugleichen?
Alles klar, vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Besser, Bus und Bahn.“, „Einfach ankommen“, „Schnell zum Ziel“, „Komm gut nach Hause“, „Ein Ticket für alle!“ und so weiter und so fort – so oder so ähnlich werben Verkehrsverbünde in ganz Deutschland, und die Vorteile lassen sich daraus direkt ableiten.
Die Verknüpfung der unterschiedlichen Angebote ermöglicht einen einfachen Zugang und verbessert die zeitliche und räumliche Verfügbarkeit des ÖPNV für den Nutzer. Eine Zusammenarbeit in der Verkehrsbedienung hat in der Regel zum Ziel, Stadt- und Regionalverkehre besser aufeinander abzustimmen, regional enger zusammenzuwachsen und den gesamten ÖPNV möglichst optimal zu gestalten. Verkehrsunternehmen halten Verbünde insbesondere in den Fällen für zweckmäßig, in denen erhebliche Umsteigebeziehungen zwischen den einzelnen Teilsystemen im ÖPNV bestehen. Kooperationen im ÖPNV haben gewisse Zielvorstellungen. In jedem Fall geht es um eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, aber auch um die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
Verknüpfte Nahverkehrsangebote aller ÖPNV-Unternehmen in einer Region wollen möglichst viele Fahrgäste gewinnen und stellen sich dem Wettbewerb mit dem motorisierten Individualverkehr. Gleichzeitig wollen die Unterneh
men natürlich betriebswirtschaftlich zufriedenstellende Ergebnisse erzielen. Die Vorteile eines Verkehrsverbundes sind dabei nicht nur auf Anbieter- und auf Kundenseite zu finden, auch für die Gebietskörperschaften sollte es von großem Interesse sein, die Attraktivität des Verkehrsangebotes in ihrer Region zu steigern. Die beteiligten Gebietskörperschaften tragen nämlich letztlich die finanzielle Verantwortung für den ÖPNV und sie würden auch letztlich die finanziellen Folgen aus einem Verkehrsverbund zu tragen haben.
Einerseits entspricht die Integration der Verkehrsangebote, ausgerichtet an den Bedürfnissen der Nutzer, politisch motivierten Zielvorstellungen und dient dabei gleichzeitig als Instrument der Raumordnung und Regionalentwicklung, andererseits besteht bei Gebietskörperschaften, die eigene Verkehrsunternehmen betreiben, ebenfalls ein gesteigertes Interesse an der Realisierung wirtschaftlicher Zielsetzungen. Die verschiedenen Interessen bei der Einführung eines Verkehrsverbundes unter einen Hut zu bringen, ist eine sehr große Herausforderung, auch nur eine von vielen, aber wir sagen, das Land sollte hier nicht gleich den Kopf in den Sand stecken.
Ein Verkehrsverbund und der damit einhergehende landesweite Tarif können Hemmschwellen abbauen und motivieren, vom Individualverkehr auf den ÖPNV umzusteigen. Hier liegt eine Chance besonders auch für den ländlichen Raum, die wir auf keinen Fall vertun sollten. Die ersten Überlegungen in eine solche Richtung sind ja auch bereits da. Laut Integriertem Landesverkehrsplan sollen regionale Tarifvereinheitlichungen auf den Weg gebracht werden. Das ist durchaus zielführend, dennoch wäre die Absicht, einen landesweiten Verkehrsverbund mit einheitlichem Tarif zumindest in Erwägung zu ziehen und ernsthaft zu prüfen, aus unserer Sicht ein wesentlich mutigerer Ansatz gewesen.
Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern ja bereits einige wenige Zusammenschlüsse von Verkehrsbetrieben, zum Beispiel den Verkehrsverbund Warnow, den Gemeinschaftstarif Vorpommern oder die Verkehrsgemeinschaft Westmecklenburg. Das Land bietet derzeit finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Richtlinie, nämlich der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Verkehrskooperationen im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern. Es gibt aktuell Bemühungen, sich an die Verkehrsverbünde des Nachbarbundeslandes Brandenburg und auch an die Metropolregion Hamburg anzuschließen.
Im Rahmen des Landtagsauftrags vom 13. September 2017 wurde die Landesregierung aufgefordert, und ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage vom Kollegen Professor Weber, „ein Pilotprojekt zur Ausdehnung des Tarifes des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg … in Form eines Übergangstarifes für Inhaber von Wochen- und Monatskarten … des Schienenpersonennahverkehrs … für Anbindungen an die Metropole Berlin zu prüfen … Im Rahmen des Gutachtens sollen insbesondere ein Vorschlag für einen entsprechenden Übergangstarif erarbeitet, ein Zeitplan für die Einführung des Übergangstarifes entwickelt, die voraussichtliche Höhe der Tarifeinführungskosten ermittelt sowie die Veränderung der Fahrgastzahlen auf den betroffenen SPNV-Linien abgeschätzt werden.“ Zitatende.
Sie sind doch schon an dem Thema dran, warum also so zurückhaltend? Natürlich kostet ein Verkehrsverbund Geld, eine Menge Geld sogar, aber es ist doch auch die originäre Aufgabe des Staates, sich um den ÖPNV zu kümmern, auch finanziell.
Es entstehen bei einem landeseinheitlichen ÖPNV-Tarif Kosten in Höhe von circa 20 Millionen Euro im Jahr für die Einführung, Durchtarifierung, die Harmonisierung und die Datenpflege. Diese Kosten müssten entweder auf den Fahrpreis umgelegt oder vom Landeshaushalt getragen werden. Doch wo kommt der Betrag her? Gab es hier bereits konkrete Untersuchungen? Gab es Abwägungen, ob sich eine Investition nicht vielleicht doch lohnt? Lohnt es sich vielleicht doch für die Bürger im Land, für die Belebung der ländlichen Räume oder auch für die Besucher, die als Touristen zu uns kommen?
Dass die Umstellung der jetzigen Situation auf einen landesweiten Verkehrsverbund eine große Herausforderung ist, das ist klar. Deshalb fordern wir aber die Landesregierung zunächst auch auf, sich dem Thema zu widmen und eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Und da werden natürlich die aufgeworfenen Probleme der Finanzierung sowie die Möglichkeit der zeitlichen Umsetzung zu klären sein. Die Interessen aller Beteiligten gilt es gleichermaßen zu berücksichtigen. Eventuelle Übergangslösungen zu bestehenden Verkehrsverträgen und aktuell geplanten Ausschreibungen müssen gegebenenfalls entwickelt werden. Es ist zu beleuchten, welche Kooperationsformen für den Verkehrsverbund Mecklenburg-Vorpommern geeignet wären.
Darüber hinaus geht es um Punkte wie Tarifgerechtigkeit und Sozialverträglichkeit. Wie gestaltet man Tarifzonen so, dass kurze, mittlere und längere Strecken differenziert, aber gerecht bepreist werden? Innerhalb von Städten möchte man selbstverständlich überschaubare Tarife, gleichzeitig aber auch im ländlichen Raum für größere Entfernungen kostengünstige Angebote, um finanzielle Härten zu vermeiden. Auch die Themen „Fahrplanabstimmungen“, „Einnahmeaufteilung“, „Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit der Verbundmitglieder“, „Ausgestaltung der Übergänge zwischen den einzelnen Verkehrsangeboten unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen“ – all das muss eine solche Machbarkeitsstudie beleuchten.
Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland, das auf ein gutes, optimal aufeinander abgestimmtes Verkehrsangebot angewiesen ist. Die ländlichen Räume müssen an die Zentren angebunden werden, damit sich wieder Familien ansiedeln und damit sowohl Jung und Alt im Dorf mobil bleiben.
Getaktete Fahrpläne und ein Ticket, das ausreicht, um quer durchs Land zu fahren, wären auch für Touristen ein attraktives Angebot. Auch Pendler würden sicher öfter aufs Autos verzichten, wenn die Anbindungen passen und man trotz Umsteigen nur ein Ticket braucht.
Ein Verkehrsverbund hätte also aus unserer Sicht das Potenzial, den Verkehr auf der Straße zu reduzieren, sodass gerade auch in der Urlaubszeit Staus vermieden werden könnten. Andere Bundesländer wie Brandenburg
und auch Berlin, Schleswig-Holstein oder Sachsen-Anhalt gehen mit gutem Beispiel voran. Dort funktioniert der Verkehrsverbund seit Jahren. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, in der Sache mutiger zu sein als bisher und einen einheitlichen Verkehrsverbund, zumindest wie jetzt hier beantragt, prüfen zu lassen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mich erst einmal für die sachliche Debatte bedanken und möchte
deswegen auch noch auf ein paar Punkte dieser Debatte eingehen.
Erst mal, Frau Schwenke, wir sehen das ganz genauso wie Sie. Eine Fahrpreiserhöhung sollte es, sollte ein Tarifverbund durchgesetzt werden, nicht geben. Das auf den Rücken der Fahrgäste umzuladen, ist nicht Ziel eines Verkehrsverbundes, so, wie wir ihn uns vorstellen können.
Darüber hinaus haben Sie gesagt, wir bräuchten diese Studie an und für sich nicht, es gibt genug Bundesländer, die positive Erfahrungen gemacht haben, wo der Verkehrsverbund funktioniert. Ja, dem kann ich durchaus folgen. Wir haben mit dem Antrag aber gedacht, wir gehen Schritt für Schritt vor und machen es für Mecklenburg-Vorpommern richtig, indem wir eine Grundlage legen und von dort aus dann die Entscheidungen treffen.
Und da bin ich dann auch gleich schon bei den Kollegen der Regierungsfraktionen. Wenn Sie sagen, wir sehen zwar das grundsätzliche Anliegen durchaus als berechtigt an, es gibt viele Menschen, die positiv darüber nachdenken, so auch wir, dann stellt sich mir die Frage: Warum verschließen Sie sich denn, das einmal wissenschaftlich abklären zu lassen?
Herr Schulte, die Fragen, die Sie aufgeworfen haben – Lohnt es sich? Nutzen es genügend Leute? Passen die Investitionen, die wir tätigen müssten? Welche Tarife braucht es? –, genau das möchten wir doch herausfinden mit einer solchen Studie. Gäbe es eine solche Machbarkeitsstudie, wäre es noch darüber hinaus auch für die Kreise sicher eine gute Entscheidungsgrundlage, um hier weiter vorzugehen.
Also ich bin kein Jurist, ich bin von Hause aus Historiker. Bei uns ist es so, man legt das Prinzip der Wissenschaftlichkeit zugrunde. Man stellt zum Beispiel eine Hypothese, sucht sich Quellen, falsifiziert und kommt dann zu dem Schluss, ist es sinnvoll oder ist es nicht sinnvoll. Und genau das würde ich hier auch gerne tun. Ein solches Vorgehen haben wir hier praktisch vorgeschlagen.
Und dann kann auch die Partei des ländlichen Raumes, wie sie sich gerne bezeichnet, die CDU,
zu Recht zeigen, dass sie sich zu Recht so nennt und einer Überweisung dieses Antrages in den Energie-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Digitalisierungsausschuss zustimmen.
Es wurde ebenfalls angesprochen, dass man einen solchen Verkehrsverbund über die Bundeslandgrenzen hinausdenken sollte. Das sehen wir ganz genauso. Der Anschluss an die Metropolregionen Hamburg und Stettin sowie auch nach Berlin-Brandenburg wären ganz natür
lich sinnvolle Ergänzungen. Ich kann nur noch einmal sagen, geben Sie dem Ganzen eine Chance. Wir versuchen ja hier heute nicht einen Verkehrsverbund zu beschließen, sondern lediglich der Sache auch eine gewisse Wissenschaftlichkeit zu geben. Wie gesagt, ich beantrage eine Überweisung in den Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die stillgelegten Eisenbahnstrecken des Landes wieder zu reaktivieren, um die Erschließungen und auch die Anbindungen der Regionen zu verbessern und den gesamten ÖPNV wieder zu beleben, das stößt grundsätzlich erst mal auf unsere Zustimmung, denn die Stillung der Strecken hat fatale Auswirkungen, insbesondere für das südliche Mecklenburg-Vorpommern. Die Chancen auf sinnvolle verkehrstechnische Anbindungen der Region an das Eisenbahnnetz erscheinen erst mal vertan. Nicht nur für die touristische Entwicklung im Süden unseres Landes sollten die stillgelegten Strecken zwingend erhalten und wieder reaktiviert werden, unsere ländlichen Räume dürfen nicht durch die fehlende Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz abgehängt werden.
Das Land investiert Millionen Regionalisierungsmittel in Strecken mit Dampflokomotiven, die für den öffentlichen Personenverkehr, aber vor allem auch für den Tourismus von enormer Bedeutung sind. Der Norden unseres Landes ist damit und mit allen weiteren Strecken- und Taktfahrplänen, bis auf einige Ausnahmen wohlgemerkt,
relativ gut erschlossen. Der Süden hingegen hat entsprechend Federn gelassen. Die ländlichen Räume dort sind somit vorrangig mit Bus oder Anruftaxi oder Anrufbus überhaupt mobil.