Marc Reinhardt
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema hat uns ja schon ein wenig länger beschäftigt, auch im Wirtschafts-, im Finanz- und im Bildungsausschuss. Zur Historie möchte ich sagen, dass wir seit dem Schuljahr 1991/1992 eine Richtlinie über Zuschüsse des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschüler bei Unterbringung in Internaten hatten. Aufgrund dieser Richtlinie konnten damals Landeszuschüsse für Berufsschüler gezahlt werden, die eine Bezirks-, so nannte man das damals noch, oder eine Landesfachklasse in anderen Bundesländern oder hier bei uns besucht hatten. Berufsschüler oder Eltern beantragten beim Schulträger, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ausbildungsstelle lag, einen Kostenzuschuss für Unterkunft und Verpflegung. Die politisch Verantwortlichen – ich glaube, es war im Jahr 2002 damals unter Rot-Rot, also SPD und LINKE – schafften diese Regelung im Jahr 2000 ab. Ich glaube, es hatte damals mit Haushaltskonsolidierungsgründen zu tun, um das vorwegzunehmen.
Vielleicht können Sie da ja nachher noch ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.
Nichtsdestotrotz, glaube ich, ist uns allen bewusst, wir laufen auf einen Bewerbermangel hin, gerade was Ausbildung betrifft. Das führt auch dazu, dass wir immer mehr Landesfachklassen an den Berufsschulen bilden werden müssen. Das bedeutet, dass es für die Auszubildenden längere Fahrwege gibt, oft auch mit Internatsunterbringung zu tun hat. Und deshalb haben wir uns nach längerer Diskussion dafür entschieden, einen Prüfauftrag an die Landesregierung zu vergeben. Und sie möge des
halb bitte prüfen, ob es möglich ist, so eine Drittelfinanzierung zwischen Ausbildungsbetrieb, dem Auszubildenden selbst und auch dem Land einzuführen, um diese Auszubildenden dann während der Ausbildung zu unterstützen.
Und zum Schluss möchte ich sagen, ganz wichtig ist mir dabei auch ein Signal an die Unternehmer. Die müssen natürlich, wenn sie gut qualifizierten Nachwuchs finden wollen, diesen auch vernünftig bezahlen, ihm vernünftige Bedingungen anbieten. Nur wenn das greift, wenn auch die Ausbildungsvergütung konkurrenzfähig ist mit anderen Bundesländern, dann gelingt es uns hier, gemeinsam für attraktive Ausbildungsverhältnisse im Land zu sorgen. Und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zwar als Ausschussvorsitzender auf eine Einbringung der Beschlussempfehlung verzichtet, möchte aber darauf
aufmerksam machen, dass an zwei Stellen redaktionelle Anpassungen notwendig sind:
Das ist zum einen in Paragraf 6 Ziffer 1 Buchstabe d. Hier muss im dritten Anstrich das Wort „ausgewählter“ durch das Wort „ausgewählte“ ersetzt werden.
Und im Paragrafen 12 Absatz 3 sind vor den Worten „Referendarinnen und Referendare“ die Worte „Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern“ einzufügen.
Ich bitte, dies zu berücksichtigen, und wünsche uns nun eine fruchtbare und anregende Debatte. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Grabow! Wenn Sie den Minister suchen, er sitzt dort hinten an der Wand und ist durchaus da und folgt der Debatte inständig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Lehrerbildung in unserem Land wird reformiert. Wir haben das heute gehört. Wir debattieren darüber schon sehr lange. Das war auch unser Ziel, zu welchem sich die Koalitionsfraktionen – auch das haben wir schon gehört – bereits im Koalitionsvertrag bekannt haben. Ich will es noch mal sagen, folgende Schwerpunkte standen im Visier: neben der Modernisierung der Lehrerausbildung die Stärkung der Praxisausbildung, die Ausgewogenheit zwischen fach- und berufswissenschaftlicher Ausbildung, die Etablierung des Lehrerbildungszentrums und natürlich auch die Orientierung an bundesweiten Entwicklungen.
Sie werden sich erinnern – Herr Bluhm hat es, glaube ich, vorhin auch schon genannt –, es war auf der 25. Sitzung des Landtages, als auf Antrag der CDU und SPD ein Antrag verabschiedet worden ist, der zum Inhalt hatte, dass wir die Lehrerausbildung in Mecklenburg-Vorpommern modernisieren wollen.
Ergänzend hierzu hat der Landtag, ebenfalls auf Antrag von SPD und CDU – auch das hat Herr Bluhm natürlich immer mit etwas anderen Zwischentönen schon mitgeteilt –, den Antrag zu den Eckwerten der Hochschulentwicklung 2011 bis 2015 beschlossen. Und hier haben wir beschlossen, dass beim vorgesehenen Lehramt an Regionalen Schulen eine Erhöhung des kurrikularen bildungswissenschaftlichen Anteils gegenüber dem bisherigen Lehramt an Haupt- und Realschulen vorzusehen ist, was, glaube ich, auch von allen durchaus befürwortet wird.
Wir werden also nun künftig für die Lehrämter ausbilden – und das ist auch ganz wichtig –, für die wir Schulen in unserem Land haben. Das Lehramt an Grundschulen ist es zum einen, das Lehramt an Regionalschulen, das Lehramt am Gymnasium, das Lehramt für Sonderpädagogik und ganz entscheidend auch wieder das Lehramt an beruflichen Schulen.
Die Ergebnisse der unterschiedlichen Vorbereitungsarbeiten, Berechnungen, Vorstellungen, insbesondere auch die durch das Ministerium erstellten Planungsunterlagen zu den Lehrerbedarfen, belegten für uns sehr deutlich umfassende Umsteuerungsbedarfe. Auch das, glaube ich, war im Bildungsausschuss immer durchaus Konsens.
Genügend Änderungsbedarfe am Gesetzentwurf sahen wir indes nach der Anhörung im Bildungsausschuss. Ich werde dazu nachher noch kommen. Wir wissen alle, dass wir mit Vorschlägen, Empfehlungen und Kritiken aus Anhörungen so oder so umgehen können. Nach langem Für und Wider, nach einem wirklich anstrengenden Diskussions- und Abwägungsprozess haben wir viele dieser Vorschläge mit eingearbeitet. Das ist – und auch das Beispiel von Mathias Brodkorb aus der letzten Legislaturperiode hat es gezeigt – ein durchaus normaler Vorgang.
Und ich hätte mir doch gewünscht, dass das auch die Opposition bis zum Schluss dieses Verfahrens akzeptiert hätte. Ich muss Ihnen sagen, Herr Bluhm und Herr Kreher, dass Sie sich für mich, zumindest zum Teil, aus der Verantwortung entlassen hatten.
Eine konstruktive Mitarbeit wäre mir hier, lieber Kollege Bluhm, wesentlich lieber gewesen. Und wir können uns das ja einfach machen. Man steht ja hier jetzt vor dem Problem. Sie hatten das vorhin beschrieben. Ihr Lehrerbildungsgesetz hat es am Ende der Legislaturperiode nicht über die Schublade hinaus geschafft und nun konnten wir uns ja die Frage stellen. Von Ihnen beiden ist vorgeschlagen worden, wir hätten das Gesetz der Diskontinuität anheimfallen lassen sollen und in der nächsten Legislaturperiode erneut damit beraten. Ich glaube, hätten wir das gemacht, dann hätten wir Ende 2012 wahrscheinlich noch nicht mal ein Lehrerbildungsgesetz.
Bis sich die neue Regierung, das Parlament gefunden hätte, wäre das wieder von vorne losgegangen, die hätten wieder Anhörung und, und, und gemacht, und wir hätten mit der Lehrerbildung wahrscheinlich vor 2013 keine Ergebnisse. Deshalb halte ich die Entscheidung, wie wir sie als Koalition hier getroffen haben, noch in dieser Legislaturperiode das Lehrerbildungsgesetz zu verabschieden, für durchaus schlüssig und auch notwendig, wenn wir auf die Bedarfe, die wir hier demnächst in unserem Land haben und auch jetzt zum Teil schon haben, reagieren wollen.
Und bei diesen Fragen um die Änderungsanträge bin ich ein wenig verwirrt. Wie viele dürfen es denn nun sein?
Wenn wir gar keine einbringen, dann ist es auch falsch, weil wir die Anhörung nicht einbringen. Wenn wir zehn einbringen, ist es wahrscheinlich noch zu wenig. Ab wann ist es denn genau ausreichend?
Sind es 25, 30? Bei Ihnen waren es damals 31.
Und ich glaube, ähnliche Gesetzgebungsverfahren gab es unter Rot-Rot gerade im Bereich des Sozialministeriums zum Ende der letzten Legislaturperiode.
Ich glaube, dort wurde recht ähnlich verfahren. Auch dort sollen ja die Fraktionen diese Gesetze eingebracht haben. Ich glaube, wenn wir unser Mandat ernst nehmen, ist es für mich auch eine Selbstverständlichkeit, dass wir auf Anhörungen, auch auf Betroffene reagieren und das Gesetz dahingehend verändern.
Dass es eines solchen Gesetzes bedarf, haben heute, glaube ich, alle kundgetan. FDP sowie LINKE sind ja auch seit Jahren der Meinung, dass dies sein muss. Die Ausbildung der Lehrer wird mit diesem Gesetz an die Wirklichkeit angepasst. Das ist aus meiner Sicht ganz wichtig. Gerade die Stärkung der Praxisausbildung in der ersten Phase ist aus meiner Sicht sehr existenziell. Und wir haben natürlich auch die Einführung des Lehramtes an Berufsschulen. Wir haben jetzt ein Lehramt Regionale
Schule und, was auch ganz wichtig ist, das wurde heute schon gesagt, ist, dass wir sowohl Integration und Inklusion in alle Lehrämter mit integrieren, sodass ich sagen muss, dass das aus meiner Sicht ein durchaus gelungenes Gesetz ist.
Ich will zum Schluss noch darauf eingehen, dass Sie ja alle immer Herrn Brodkorb vorwerfen, er hätte von Murks gesprochen. Ich kann dazu nur raten, man soll nicht an alles glauben, was in der „Ostsee-Zeitung“ steht.
Mittlerweile geht man eher dazu über, davon weniger zu glauben. Insofern würde das eine oder andere sich im persönlichen Gespräch vielleicht anders ergeben.
Ich wünsche mir, dass wir möglichst eine breite Zustimmung hier im Parlament erhalten, weil ich glaube, es ist seit Langem überfällig, dass wir so ein Gesetz bekommen. Die Chance haben Sie heute. Bitte stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diesmal hat die NPD das Landesbegrüßungsgeld für Neugeborene für sich entdeckt. Eine Forderung, wie Sie, denke ich, alle wissen, die auf den ersten Blick nicht neu ist. So gibt es bereits seit mehreren Jahren viele Gemeinden,
ich will zum Beispiel an die Städte Stavenhagen und Neustrelitz erinnern, es gibt auch noch viele andere, die ein solches Begrüßungsgeld für Neugeborene in unterschiedlichen Ausprägungen und Höhen zahlen. Auch haben einzelne Länder insbesondere für Mehrlingsgeburten ein solches Begrüßungsgeld bereits in der Vergangenheit eingeführt. Die Stimmen, die in Mecklenburg-Vorpommern ein solches Landesbegrüßungsgeld fordern, sind ja ebenfalls nicht neu. Ich will nur an meine eigene Position als Vorsitzender der Jungen Union kurz erinnern.
Bei genauerem Hinsehen stellt man jedoch fest, dass sich hinter diesem Antrag tatsächlich die NPD mit ihrer nationalsozialistischen braunen Gesinnung verbirgt.
Bleiben Sie doch ruhig! Ich will Ihnen das doch gleich darlegen.
Jedes Begrüßungsgeld in Deutschland, ob nun ein kommunales oder ein Landesbegrüßungsgeld, knüpft an den Wohnsitz und den konkreten Aufenthalt hier in Deutschland. Die NPD hingegen will nur für das Kind den Familien ein Begrüßungsgeld zahlen, das deutsch ist, das also als deutsches Kind geboren wird. Nur deutsche Kinder sind eben aus Sicht der NPD in Deutschland willkommen. Alle anderen sollen draußen bleiben. Das können wir so nicht unterstützen.
Ebenfalls ist die Höhe des geforderten Landesbegrüßungsgeldes im deutschlandweiten Vergleich auch mit reicheren Bundesländern und wohlhabenden Kommunen ungewöhnlich hoch angesetzt, was ebenfalls die Seriosität des Antrages hinterfragen lässt.
Nun zur Frage der Finanzierung: Man kann sich das bei der Geburtenrate relativ schnell ausrechnen. Es handelt sich hier um circa 15 Millionen Euro, die wir jährlich dafür ausgeben müssten.
Deckungsvorschläge beziehungsweise Vorschläge zur Finanzierung sind sowohl im Antragstext als auch in seiner schriftlichen Begründung nicht auffindbar. Das Geld hat eben da zu sein,
wie und woher auch immer.
Der Antrag ist somit insgesamt als Provokation zu bezeichnen, der im Schein sozialer Gerechtigkeit und einer familienfreundlichen Politik daherkommt. In Wirklichkeit ist es ein falscher Schein. Man könnte auch sagen, mehr Schein als Sein. Die NPD entpuppt sich mal wieder als Wolf im Schafspelz, die ihre nationalsozialistische völkische Gesinnung in scheinbar harmlose Landtagsanträge mit sozialem Anstrich und familienfreundlichen Botschaften verpackt. Wir haben diesen Schwindel durchschaut und
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)
spielen dieses Spiel natürlich nicht mit. Wir werden selbstverständlich Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun hat Frau Linke hier viel gesprochen und wenig gesagt und die Zeit hat nicht einmal ausgereicht. Ich hatte so ein wenig das Gefühl, Sie suchen das Haar in der Suppe, bloß in der Suppe ist eben kein Haar.
Größtenteils haben Sie sich ja mit Formalien beschäftigt und von Stille in Häusern gesprochen. Ich habe von meinen Kollegen gehört, dass Sie sich da ganz gut mit auskennen sollten aus den letzten Legislaturperioden. Insofern sollte man, wenn man im Glashaus sitzt, nicht mit Steinen werfen.
Ich finde, Sie haben – ich will das nicht alles wiederholen, was der Minister gesagt hat, was ja auch alles in dem Bericht steht –, und das ist mein Gefühl, Sie haben da nicht wirklich zugehört, Frau Linke.
Es war eigentlich immer unstrittig, zumindest im Bildungsausschuss, dass wir eine dringende Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung brauchen. Wir wissen alle, dass gerade das, wenn man deutschlandweit guckt, was KMK betrifft, was die Vergleichbarkeit von Abschlüssen betrifft, nicht so ganz einfach ist. Sie sind ja zum Teil darauf eingegangen. Es ist aus unserer Sicht notwendig, dass gerade die Verkürzung der Ausbildung und vor allem auch die Praxisanteile in der Ausbildung erhöht werden, damit wir diesen Beruf attraktiver machen, weil er ein Grundbestandteil ist.
Das ist ja bei den Erziehern wie bei den Lehrern so, dass wir auch hier in Zukunft ein Fachkräfteproblem haben werden. Deshalb ist es für uns wichtig, für die beiden Koalitionsfraktionen wichtig, dass der Beruf zum einen attraktiv gestaltet wird in der Ausbildung wie auch im Beruf. Das haben wir begonnen mit dieser Umgestaltung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung. Das haben wir kraftvoll begonnen. Das braucht eine gewisse Zeit. Wir sind darauf eingegangen und wir werden das auch weitermachen, denn das ist noch längst nicht abgeschlossen. Wir brauchen noch Zeit, vor allem wenn man es deutschlandweit sieht, was dort angeglichen werden muss. Wir sind der Meinung, wir sind auch durch die
Unterrichtung, dies bestärkt uns darin, auf dem richtigen Weg, und beantragen deshalb die Erledigterklärung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich stelle mal zu Beginn fest, dass ich mit meiner Einschätzung in der Pressemitteilung, Herr Kollege Bluhm, doch nicht so ganz Unrecht hatte, mit der Aufgeregtheit.
Die ist aus meiner Sicht jedoch jetzt auch bei dem Kollegen Roolf ein wenig gewachsen.
Ich will dann feststellen, der Fraktionsvorsitzende meines geehrten Koalitionspartners hat es ja eben schon festgestellt: Wer zuhören kann, ist hier ganz klar im Vorteil. Der Bildungsminister hat ausgeführt, ich kann mich ja noch an die Verhandlungen zum Paragrafen 113 erinnern, das war ja 2009 auch ein sehr strittiges Thema, wo wir alle damals eindeutig gesagt haben, die Kosten sind so schnell nicht zu ermitteln.
Das Bildungsministerium hat nämlich nicht einen Mitarbeiter in jedem Bus, der da morgens immer zählen kann und das abrechnen kann. Da war es von Anfang an klar, dass diese Datenerfassungsbögen, dass das ermittelt werden muss und dass das auch nach Inkrafttreten – in Kraft getreten ist es letztes Jahr – gut ein halbes Jahr dauern wird, also nämlich das erste Schulhalbjahr wahrscheinlich, bis man diese Daten erfasst hat,
bis man weiß, wie viel es ist. So weit sind wir jetzt. Die Daten sind erfasst, es gab eine erste Verhandlungsrunde. Ich wiederhole zwar alles, was der Minister sagt,
aber Wiederholung festigt vielleicht. Es gab eine erste Verhandlungsrunde. Wir wissen jetzt, dass es zwischen 1 und 1,5 Millionen sind, Herr Roolf. Es gibt eine nächste Verhandlungsrunde, die soll in der nächsten Woche sein.
Ja, wie das in Verhandlungen so ist, da müssen sich beide Parteien ja auch einigen.
Wir gehen erst mal davon aus, dass sie sich nächste Woche einigen. Wenn sie das tun, wird das Geld am 01.08. per Verwaltungsvereinbarung oder wie immer, weil die Vorsorge im Haushalt getroffen ist, bei den Kommunen auf dem Konto sein.
Ich finde, das ist hier so ein bisschen wie der Streit um des Kaisers Bart.
Aus meiner Sicht ist das ganz normal.
Das haben wir so beschlossen und aus meiner Sicht ist auch noch genug Zeit. Und ich kann diese Aufregung, die hier aus meiner Sicht künstlich und wegen dem Wahlkampf erzeugt wird, nicht verstehen.
Und wir werden den Antrag natürlich ablehnen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrter Herr Methling, ich werde mich bemühen, Ihren Ansprüchen gerecht zu werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Lieber Kollege Andreas Bluhm, wenn sich deine Kritik in großen Teilen darauf beschränkt, dass wir das hätten auch im Bildungsausschuss besprechen können, dann kann ich damit leben. Über die Qualität von Anträgen wird ja hier wechselseitig öfter mal ein wenig gestritten.
Ich glaube, es handelt sich hier durchaus um ein sehr wichtiges Thema, wozu auch eine öffentliche Debatte hier im Haus beitragen kann. Und deshalb halte ich es durchaus für vernünftig, dass wir uns heute darüber unterhalten und nachher auch beschließen.
Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, die moderne Industrie-, Leistungs- und Kommunikationsgesellschaft und die daraus resultierende Neuordnung der Berufe sowie die damit verbundenen strukturellen Veränderungen der Berufsausbildung stellen heute vor allem an den Einsatz hoch qualifizierter Fachlehrer sehr hohe Anforderungen. Darauf sind ja auch die Vorredner alle schon eingegangen.
Da mit den Absolventenzahlen der grundständigen Studiengänge in Deutschland gegenwärtig und in naher Zukunft der Lehrerbedarf an beruflichen Schulen besonders in einigen gewerblich-technischen Fachrichtungen – wir kennen das alles, zum Beispiel Elektrotechnik, Informationstechnik oder ganz besonders auch die Metalltechnik – nicht gedeckt werden kann, vertreten wir die Auffassung, dass besondere Maßnahmen und Sonderprogramme für Quer- und Seiteneinsteiger erforderlich sind.
Bei diesen besonderen Programmen und Sondermaßnahmen sind selbstverständlich Mindeststandards zu erfüllen – der Minister hat darüber gesprochen –, die ja bereits in der KMK festgelegt wurden. Eine dieser Möglichkeiten beschreiben wir in dem Ihnen vorliegenden Antrag. Beispielsweise gibt es in unserem Land durchaus Lehrkräfte mit einem Fachhochschulabschluss beziehungsweise einer Fachhochschulanerkennung, die jedoch über keine pädagogische Fortbildung verfügen.
Daher ist es aus unserer Sicht dringend geboten, diese Lücke zu schließen. Meist haben diese Lehrkräfte nach jahrelanger Tätigkeit genügend pädagogische Erfahrung gesammelt, sodass wir vorschlagen, dass eben nach mindestens drei Jahren dieser Berufslehrertätigkeit die Voraussetzung für das Ablegen des Zweiten Staatsexamens gegeben ist. Wenn wir diese Gruppe von Berufsschullehrern fortbilden, erhöhen wir die pädagogische Qualität der Berufsausbildung weiter.
Ich persönlich spreche mich weiterhin dafür aus, dass auf der Grundlage der vom Bildungsministerium erstellten Prognose zum Lehrkräftebedarf für den Bereich der
öffentlichen Berufsschulen entsprechende Differenzierungen erfolgen. Die Option eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes soll denjenigen Fachhochschulabsolventen vorbehalten sein, die eine ausgewiesene Berufsfachrichtung vertreten beziehungsweise auch dann bereit sind, sich für eine solche zu qualifizieren.
Meines Erachtens wird es auch notwendig sein, im Bildungsministerium eine Arbeitsgruppe einzurichten, die zunächst den regionalen Fachkräftebedarf quantifiziert und dann Vorschläge für die Feinsteuerung des Fachkräftebedarfs erarbeitet.
Und hier, mein sehr geehrter Herr Kollege Bluhm – jetzt Präsident geworden –, besteht ja dann auch die Möglichkeit, die anderen Fachgruppen, die Sie ja zu Recht angesprochen haben, hier mit einzubeziehen. Deshalb, denke ich, ist dieser Antrag sehr gut, und ich möchte auch namens der CDU-Fraktion um Ihre Zustimmung bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat eine Debatte, die uns ja nun fast seit anderthalb, zwei Jahren hier beschäftigt.
Und, Herr Backhaus, ich will auf das eingehen vielleicht, was Sie zum Schluss gesagt haben, dass es wahrscheinlich in der Sache und auch für die Ideen und für die Aktionen vor Ort, die da laufen, das Beste ist, wenn wir uns hier im Landtag einig sind und auch zusammen handeln. Insofern ist es in der Tat so, dass man zu dem einen oder anderen Sachverhalt eine andere Auffassung hatte, auch wir beide vielleicht einmal. Das ist für mich auch nicht unüblich, das kann man in dieser Sache durchaus tun. Das Wichtige ist nur, dass wir das gemeinsame Ziel haben. Und ich glaube auch, wenn wir heute diesen Antrag hier verabschieden, dann wird das dem auch in der Tat gerecht.
In der Tat hatten wir, Herr Tack hat es gesagt, im letzten Landtag zusammen beschlossen, dass wir möglichst eine unentgeltliche Übertragung auf das Land fordern. Das ist so. Es hat sich dann aber in den Verhandlungen gezeigt, dass der eine Partner, und das ist der Bund, dies ablehnt, es nicht tun wird. Und es gibt zwei Gründe: Zum einen sind es die gesetzlichen Regelungen, die wir alle kennen, und zum anderen ist es halt – nicht nur zuletzt Brandenburg, auch in den früheren Jahren hat man sich schon mit anderen Bundesländern geeinigt – die Aussage, dass es hier für Mecklenburg-Vorpommern keine Sonderrolle gibt.
Und deshalb habe ich in der Tat schon seit Längerem dafür plädiert, dass wir uns hier auch bewegen und entweder über eine geldliche Übertragung oder auch über einen Flächentausch nachdenken. Und nun kann man da unterschiedlicher Meinung sein, ich erinnere mich nur, gelesen zu haben, dass wir einen Flächentausch auch für Kunstobjekte in diesem Land in Betracht ziehen. Und in der Tat...
Es wird in Betracht gezogen. Ich habe ja nicht gesagt, dass es gemacht wird.
Und insofern ist es aus meiner Sicht auch nicht unredlich, vielleicht darüber nachzudenken, das auch für Gewässerflächen zu tun.
Ich gebe Ihnen aber recht, Herr Backhaus, da muss der Preis stimmen. Da muss das Verhältnis stimmen, und gerade zu den Zeiten. Ich kann es jetzt nicht so ganz nachvollziehen, denn wir haben von Ihnen die Preise ja eben erst gehört. Sie werden uns das ja sicherlich noch vorlegen, dass man das nur zu einem ganz bestimmten
Verhältnis tun kann und wir am Ende hierbei nicht was verlieren dürfen. Insofern glaube ich, dass wir uns da auf einem richtigen Weg befinden.
Und Sie haben ja dann auch gesagt, der Bund hat angeboten, nur ganze Flurstücke zu kaufen. Da rate ich uns auch sehr zu, denn wenn wir das nicht tun – als Vermessungstechniker weiß ich das –, müssen Vermessungskosten getragen werden, und die sind bei diesen Flächen nicht unerheblich.
Ja, in der Regel, das wissen Sie aber auch, ist das der Käufer, der die Vermessungskosten trägt. Wenn er nämlich sagt, er will nicht das ganze Flurstück, ist das ja unser Verlangen, dass wir es teilen wollen, und dann müssen wir in der Regel auch die Vermessungskosten tragen. Insofern plädiere ich dafür, dass das unbedingt ganze Flurstücke sind.
Und ich glaube, mit diesem Antrag setzen wir heute das richtige Signal. Wir bringen Bewegung in die Verhandlungen und Sie werden uns nicht erleben, dass wir sagen, wir wollen hier überhöhte Preise fordern. Wir sind auch daran interessiert, dass der Preis angesichts der kommunalen Haushaltslage oder auch der Haushaltslage des Landes hier möglichst niedrig ist.
Wir glauben aber auch, und damit haben Sie ja auch abgeschlossen, dass es wichtig ist, dieses Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Und deshalb sind wir sehr optimistisch, dass wir mit dem Antrag heute die Verhandlungen doch beflügeln und Sie auch genug Rückenwind haben, hier ein gutes Ergebnis für Mecklenburg-Vorpommern zu erzielen. Wir sind uns sicher, dass das klappt und dann damit auch die Interessen befriedigt werden – es ist ja der Malchiner See, der oft im Gespräch ist, es sind auch viele andere Seen, ich glaube, der Malchiner See ist aber das größte Stück, was da zu betrachten ist –, dass wir das zu einem guten Ende bringen und dann damit auch alle Beteiligten zufrieden sind. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es tut mir sehr leid, ich hatte mich unten etwas verarbeitet und den Lautsprecher nicht an.
Insofern bitte ich gnädigst um Entschuldigung und es wird auch nicht wieder vorkommen.
Ja, ja, wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Ich nehme das wohlwollend zu Kenntnis. Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die gesetzliche Festlegung der Dauer des Referendariats auf 24 Monate ersatzlos gestrichen. Das ist kurz und knapp der Inhalt des Gesetzentwurfes, dessen unveränderte Annahme der Bildungsausschuss mehrheitlich empfiehlt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese einfache Regelung war im Ausschuss sehr umstritten, und zwar sowohl aus rechtlicher als auch aus inhaltlicher Sicht. Rechtlich gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die vom Gesetzentwurf betroffene Vorschrift überhaupt noch gilt. Die Ausschussmehrheit geht davon aus entsprechend der rechtlichen Bewertung durch die Landesregierung und die Landtagsverwaltung, dass dem so ist.
Die Fraktion DIE LINKE hat hier eine andere Auffassung. Dahinter stehen unterschiedliche Annahmen über den Regelungsinhalt früherer Änderungsgesetze, auf die ich hier im Einzelnen nicht eingehen möchte. Inhaltlich ist der Gesetzentwurf umstritten wegen seiner Bedeutung für die geplante Neuausrichtung des Referendariats an den Schulen insgesamt. Diese umfassende Reform der Lehrerbildung ist Gegenstand des von der Fraktion der CDU und der SPD vorgelegten Entwurfes eines Ersten Lehrerbildungsgesetzes auf Drucksache 5/4194, über den wir nachher sehr ausführlich im Tagesordnungspunkt 13 reden werden.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schulreformgesetzes betrifft nur einen kleinen Ausschnitt, nämlich die Freigabe der Dauer des Referendariats. Dafür ist diese Rechtsänderung notwendig, um entsprechend der Planung des Bildungsministeriums schon zum 1. April 2011 eine Verkürzung umsetzen zu können. Diese Änderung war daher Anlass für umfangreiche Diskussionen im Ausschuss, wie und vor allem in welcher Abfolge von einzelnen Schritten die Reform zu gestalten ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Vorsitzender des Bildungsausschusses bitte ich Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Beschlussempfehlung zu folgen und die Annahme des unveränderten Gesetzentwurfes zu beschließen. Damit ermöglichen Sie die kurzfristige Verkürzung des Referendariats. Über die weiteren Schritte zu einer Modernisierung der Lehrerbildung reden wir dann nachher, wie ich schon ausführlich beschrieben habe, im Tagesordnungspunkt 13. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie vorhin schon besprochen, kommen wir jetzt zu einem weiteren Gesetz betreffs der Lehrerbildung, das Lehrerbildungsgesetz bei uns im Land. Wir alle wissen, und das ist wohl auch Konsens, dass es dringend zu reformieren ist. So weit kann ich das wohl konsensual feststellen.
Ich nehme an, das wird im Konsens nicht ganz so weitergehen, aber dazu später mehr.
Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben sich rechtzeitig, nämlich bereits in den Koalitionsvereinbarungen, dazu festgelegt und sich auf Schwerpunkte konzentriert, ein neues Lehrerbildungsgesetz zu erarbeiten. Schwerpunkte hier sind:
die Modernisierung der Lehrerbildung
die Stärkung der Praxisausbildung
die Ausgewogenheit zwischen fach- und berufswissenschaftlicher Ausbildung
die Schaffung eines Lehrerbildungszentrums sowie
die Orientierung an bundesweiten Entwicklungen
Sie werden sich auch daran erinnern, dass wir, die Fraktionen der CDU und SPD, auf der 25. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern den Antrag zur „Modernisierung der Lehrerbildung“ beschlossen haben. Ergänzend hierzu hat der Landtag auf Antrag der Fraktionen der SPD und CDU zu den Eckwerten der Hochschulentwicklung 2011 bis 2015 beschlossen, beim vorgesehenen Lehramt an Regionalen Schulen eine Erhöhung des curricularen bildungswissenschaftlichen Anteils gegenüber dem bisherigen Lehramt an Haupt- und Realschulen vorzusehen.
Die Ergebnisse der unterschiedlichsten Vorbereitungsarbeiten, Berechnungen, Vorstellungen, insbesondere auch die durch das Ministerium entstellten Planungsunterlagen zu den Lehrerbedarfen
belegen für uns sehr deutlich umfassende Umsteuerungsbedarfe in der Lehrerausbildung. Ohne diese könnten die Anforderungen an die Unterrichtsversorgung der kommenden Jahre nicht bewältigt werden. Es war und ist unsere Pflicht, darauf zu reagieren, das in unsere Überlegungen mit einzubeziehen.
Dies betrifft zum einen die Tatsache, dass ab 2015 jährlich rund 250 und in einzelnen Spitzenjahren – wir haben das schon öfter gehört – sogar rund 500 Neueinstellungen zur Absicherung des Unterrichts benötigt werden. Auf der anderen Seite zeigen die Abschlussergebnisse und bundesweiten Vergleichsarbeiten die Notwendigkeit erheblicher Qualitätsentwicklungen in der Ausbildung. Und hierbei hat die stärkere Berufsfeldorientierung eine Schlüsselfunktion für uns.
Aufgrund der beschriebenen Notwendigkeiten und auch des drohenden Lehrermangels ist die Verabschiedung eines Lehrerbildungsgesetzes als Grundlage für eine
gute und moderne Lehrerbildung für uns unverzichtbar. Daher haben wir Ihnen heute auf der Drucksache 5/4194 den Gesetzentwurf eines Lehrerbildungsgesetzes vorgelegt. Nach meiner Auffassung umfasst er alle notwendigen Regelungsinhalte für eine umfassende Reform der Lehrerbildung in unserem Land. Das Gesetz ist geeignet, dem perspektivischen Lehrermangel entgegenzutreten. Zum anderen sind die beschriebenen Normen darauf gerichtet, die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte zeitgemäß und in Anpassung an die Veränderungen des Berufsfeldes zu gestalten. Parallele Entwicklungen finden zurzeit selbstverständlich auch in anderen Bundesländern statt. Vieles haben wir davon schon gehört.
Wir wollen mit dem Gesetz den Gesamtkomplex der Lehrerbildung rechtlich verbindlich regeln. Dass dies selbst in der Vorbereitung zu einem Gesetzentwurf nicht die einfachste Aufgabe war, brauche ich Ihnen nicht zu erzählen. Sie alle haben mitbekommen, wie lange wir an diesem Gesetzentwurf arbeiten und wie lange wir gebraucht haben, ihn vorzulegen. Auch ein wenig Selbstkritik an dieser Stelle sei gestattet. Weil Herr Kollege Bluhm mich nachher bestimmt an mein Versprechen aus dem Jahr 2008 erinnern will,
wollte ich das schon mal vorwegnehmen.
Jedoch hatten wir auch einen großen Anspruch – zunächst an uns selbst, darüber hinaus jedoch an viele gute Praktiker, vor allem unserer Universitäten und aus den Berufsschulverbänden. Dies war nicht immer einfach. Und wäre es nach mir persönlich gegangen, hätte es diesen Entwurf schon vor längerer Zeit gegeben. Aber das gehört eben, so wie in einer Ehe – davon haben wir ja heute auch schon öfter gehört –, auch in einer Koalition dazu: Solange die eine Partnerin oder der andere Partner noch Vorschläge, Änderungen, Informations- und Berechnungsbedarf hat, wird es eben geklärt, und zwar so lange, bis beide mit einem zufriedenstellenden Ergebnis leben können. Dieser Klärungsprozess, der wichtig war, hat sehr viel Zeit beansprucht. Das Ergebnis liegt uns jetzt vor und ich sage, lieber spät und qualitativ hochwertig als nie.
Die finanziellen Auswirkungen der beabsichtigten Regelungen zum Studium, also der ersten Phase der Lehrerausbildung, wurden mit den Universitäten unseres Landes abgestimmt. Die Universität Greifswald sieht sich demnach in der Lage, die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien unter den qualitativen Maßgaben des Gesetzentwurfs im Rahmen der ihr aus dem Hochschulkorridor zur Verfügung stehenden Mittel auszubilden.
Und die Universität Rostock erklärt, dass sie die am langfristigen Bedarf orientierte Normallast in den fünf dort vorgehaltenen Lehrämtern nach der qualitativen Maßgabe des Gesetzentwurfes mit den entsprechend bereitstehenden Mitteln aus dem Hochschulkorridor und, ganz wichtig, die temporären Spitzenbedarfe aus dem Hochschulpakt abbilden kann. Mit beiden Universitäten sind die zu bewältigenden Aufgaben und die hierfür bereitstehenden Mittel in den Zielvereinbarungen festgelegt, die wir ja in einer der letzten Landtagssitzungen verabschiedet haben.
Für den Vorbereitungsdienst, also die zweite Phase, ergeben sich durch die Verkürzung des Referendariats
Minderausgaben, die verwendet werden – auch davon haben wir heute schon gehört –, um die Anzahl der Referendare zu erhöhen.
Sie alle wissen, die Selbstständige Schule hat die individuelle Förderung der Lernenden und der Erziehung zur Mündigkeit, Emanzipation und Solidarität in unserer demokratischen Gesellschaft in den Mittelpunkt gerückt. Um diesem Auftrag auch gerecht zu werden, benötigen wir Lehrerinnen und Lehrer, welche den gewandelten Anforderungen und Herausforderungen des Berufsfeldes gewachsen sind und auf der Grundlage einer positiven Beziehung zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgreich an der Ausgestaltung der bildungspolitischen Akzente mitwirken.
Das vorliegende Lehrerbildungsgesetz soll dafür eine der wesentlichen Grundlagen liefern. Zentrale Ziele sind für uns die Entwicklung von Qualität, Sicherung von Standards und der Umgang mit Differenzen. Die Lehrerbildung soll und wird von Anfang an auf das Berufsfeld Schule ausgerichtet. Die pädagogische Handlungs sicherheit wird in einem langjährigen, erfahrungsbasierten und reflexiven Prozess erworben. Hierbei wird sowohl der Wissenschaftlichkeit als auch der Orientierung an den Erfordernissen des Berufsfeldes Rechnung getragen.
Die Professionalisierung von Lehrern setzt die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen voraus. Ein praxisbezogenes Lehramtsstudium, der Vorbereitungsdienst sowie die Fort- und Weiterbildung bilden im Rahmen der Lehrerbildung eine Einheit. Das Lehrerbildungsgesetz, welches das Schulgesetz unmittelbar ergänzt, soll einen entscheidenden Beitrag zur Modernisierung der Lehrerbildung leisten, indem es inhaltlich und strukturell Rahmenbedingungen schafft, die für die Entfaltung und Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit erforderlich und förderlich sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf klärt Ziele, Inhalte, Verfahrenswege und Leistungsanforderungen in der Lehrerbildung. Er regelt auch inhaltliche und personelle Zusammenarbeit zwischen den an der Lehrerbildung beteiligten Institutionen.
Die Lehrämter, für die ausgebildet wird, sollen in ihrer Struktur dem Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern entsprechen. Das habe ich schon erwähnt. Für die Ausbildung in den verschiedenen Lehrämtern werden unterschiedliche Kompetenzprofile, aber auch ein gleichwertiges Anspruchsniveau vorausgesetzt. Die Kompetenzprofile korrelieren mit den spezifischen Qualifikationsanforderungen für die jeweiligen Lehrämter.
Der Vorbereitungsdienst wird verkürzt und in wesentlichen Teilen curricular neu gestaltet. Intendiert ist eine größere Praxisnähe und Orientierung an realen Schulbedingungen durch eine gestiegene Bedeutung und Verantwortung der ausbildenden Schule für den Erfolg des Vorbereitungsdienstes. Sowohl das Studium als auch der Vorbereitungsdienst schließen weiterhin mit einer Staatsprüfung ab.
Wie Sie sehen, ist es ein sehr umfangreiches Regelungswerk, das aber sehr bestimmend auch für die Bildung bei uns im Land sein wird. Und weil das so ist, möchte ich Sie zu einer größtmöglichen Zustimmung für eine Überweisung dieses Gesetzentwurfes bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Renz.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor uns liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein neues Weiterbildungsgesetz. Wenn wir mal die letzten Jahre Revue passieren lassen, stellen wir fest, dass gerade im Bereich der Bildung, also auch in der Fort- und Weiterbildung, ein ständiger Entwicklungsprozess vorgelegen hat. Somit sind im derzeitigen Weiterbildungsgesetz, wir haben gehört, in seinem Ursprung liegt es im Jahr 1994, nicht mehr alle Grundlagen wirklich zufriedenstellend. Für eine zukunftsfähige Weiterbildung ist dort einiges zu tun. Oft genug haben wir auch hier in der Vergangenheit über eine Anpassung des Weiterbildungsrechts diskutiert, auch teilweise angepasst und haben aber immer wieder darüber diskutiert, dass es eine grundlegende Erneuerung des Weiterbildungsrechts geben muss. Dem tragen wir heute Rechnung, der Gesetzentwurf liegt nunmehr vor.
Ich möchte – auf vieles ist schon eingegangen worden – noch auf zwei Sachen zu sprechen kommen. Beispielsweise wurden in Paragraf 2 die Stellung und der Begriff der Weiterbildung neu formuliert. Was mich beson
ders freut, ist der Fakt, dass es nun auch in den Paragrafen 8 und 9 konkrete Abschnitte für die Volkshochschulen und den Volkshochschulverband gibt und dies auch im Titel der Paragrafen zum Ausdruck kommt. Die Bedeutung unserer Volkshochschulen und des Volkshochschulverbandes unseres Landes, auch das haben wir heute schon gehört, wird somit deutlich formuliert und beschrieben. Sie sind und bleiben in der Regel mit eine der ersten Anlaufstellen, wenn es um die eigene Fort- und Weiterbildung, aber auch um die Lebensbildung geht. Natürlich wird es auch künftig den kommunalen Körperschaften möglich sein, andere anerkannte und freie Einrichtungen der Weiterbildung vorzuhalten.
Ich möchte Sie daher bitten, dass wir diesen Gesetzentwurf – und wir haben das sowohl von Frau Kollegin Lück als auch von Herrn Kollegen Kreher gehört – in den Bildungsausschuss überweisen, uns dort mit einer Vielzahl von Themen beschäftigen und dann doch ziemlich zügig zu einem neuen und modernen Weiterbildungsgesetz kommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Erste Schulreformgesetz vom 26. April 1991 ist aufgrund des Paragrafen 144 des Schulgesetzes aus dem Jahre 1996 in weiten Teilen außer Kraft getreten, aber nicht in allen Teilen. Ausgenommen vom Außerkrafttreten waren in Paragraf 21 die Absätze 2 und 4 des Schulreformgesetzes. Absatz 2 wurde natürlich weiterhin benötigt, weil dort die Grundsätze über die Befähigung von Lehrern geregelt sind. Die gültige Norm für die Lehrerbildung in unserem Land ist demzufolge immer noch Paragraf 21 des Schulreformgesetzes von 1991.
Dort ist auch festgelegt und beschrieben, dass die Dauer des Vorbereitungsdienstes 24 Monate beträgt.
Sehr geehrter Herr Kollege Bluhm, ich versuche das ja gerade,
insofern können wir uns damit heute noch intensiv auseinandersetzen. Sie haben, denke ich, genügend Redezeit angemeldet.
Wir alle fordern, die Lehrerbildung in unserem Land dringend zu reformieren.
Das ist unser fraktionsübergreifender Wille, Herr Kollege Bluhm. Das, denke ich, ist auch in Ihrer Fraktion so.
Im Kontext der Umstrukturierung der Lehrerbildung, die wir im künftigen Lehrerbildungsgesetz regeln wollen, soll eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 18 Monate erfolgen. Warum ist dies notwendig? Weil wir schnell …
Könnten wir jetzt diskutieren, machen wir dann an der richtigen Stelle.
Warum aber auf 18? Ich will wenigstens noch kurz darauf eingehen. Weil wir schnell Lehrer brauchen und auch dabei nicht außer Acht lassen dürfen, was andere Bundesländer diesbezüglich tun.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja, Hessen zum Beispiel.)
Außerdem gibt es im Ergebnis unterschiedliche Befassungen, Planungen und Feststellungen zum Lehrerbedarf. Sie alle kennen das, gerade auch aus der Lehrerbedarfsprognose. Beispielsweise haben wir umfassende Umsteuerungsbedarfe in der Lehrerausbildung, ohne die die Anforderungen an die Unterrichtsversorgung in den kommenden Jahren nicht bewältigt werden können. Dies betrifft zum einen die Tatsache, dass ab 2015 jährlich rund 250 und in den Spitzenjahren ungefähr 500 Neueinstellungen zur Absicherung des Unterrichts nötig sein werden. Dem können wir nicht irgendwann Rechnung tragen, dem müssen wir schnellstens Rechnung tragen.
Wir haben ausgerechnet, sollte der Vorbereitungsdienst zum Einstellungstermin 01.04.2011 wie bislang 24 Monate umfassen, wären Probleme in der Unterrichtsversorgung bei gleichzeitig stark steigendem Lehrerbedarf eine unmittelbare Folge. Daher ist es unser Ziel,
die zeitliche Vorgabe – und jetzt ist es ganz entscheidend, Herr Bluhm – in Paragraf 21 Absatz 2 Satz 1 zu streichen. So haben wir die Möglichkeit, etwaigen Problemen in der Unterrichtsversorgung rechtzeitig entgegenzutreten, indem wir das Referendariat zeitlich auch auf 18 Monate verkürzen können. Zudem ist ein verkürztes Referendariat ein kleiner Anreiz mehr, Lehrer werden zu wollen.
Ich bitte Sie, vor dem Hintergrund der genannten Thematik der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Bildungsausschuss zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja richtig und manchmal hatte man schon den Eindruck, es ist nicht so, es ist ja heute noch nicht das Lehrerbildungsgesetz, über das wir reden. Da haben ja alle recht. Ich kann aber ankündigen für die Märzsitzung, dass das Lehrerbildungsgesetz kommen wird.
Und wir haben dann noch April, Mai, Juni, …
Ja! Ja!
… in denen wir beraten können, und ich glaube, es ist durchaus …
Ja, nun beruhigt euch doch wieder ein bisschen. Ganz ruhig!
Wir können es durchaus in drei Monaten schaffen, dieses Gesetz – es haben ja alle gesagt, es ist ein wichtiges Gesetz – dann auch zu beraten, und wir werden dort auch mit Anhörung das alles hinbekommen.
Ich glaube, dass das durchaus möglich ist.
Kommen wir aber mal zu dem Kern dieses Gesetzes zurück. So ein bisschen ist das ja der Streit um des Kaisers Bart, ne? Wenn es so ist, wie unsere Rechtsauffassung zurzeit ist …
Sehr geehrter Kollege Bluhm, es ist zwar interessant, sich mit der Kollegin Lück zu unterhalten, aber ich wollte Ihnen das gerade erklären.
Ja, ja, das ist mir bekannt.
Wenn es denn so ist, dass sich unsere Rechtsauffassung durchsetzt und dieses Gesetz notwendig ist, dann kann es in der Zweiten Lesung in Kraft treten. Ist es nicht so und es setzt sich vielleicht in den Beratungen eine andere Meinung durch, dann braucht es halt nicht in Kraft zu treten. Aber nichts wäre schlimmer, als wir unterlassen hier etwas
und wir glauben, dass es sein muss, und dann ist eigentlich dieser Streit auch schon völlig zu Ende,
weil es am Ende um eine formale Geschichte geht.
Zum Schluss, Herr Kollege Bluhm, will ich Ihnen das noch ganz exemplarisch mit den 18 Monaten erklären, was wir da vorhaben, damit Sie auch mit mehr Wissen heute nach Hause gehen.
Es ist so: Wir wollen die Regelstudienzeit von 9 auf 10 Semester erhöhen, das sind also dann auch 6 Monate. Im Gegenzug soll das Referendariat von 24 auf 18 Monate gesenkt werden. Was ergibt das zusammen? Die gleiche Ausbildungszeit wie heute. Und warum machen wir das? Auch das ist eine ganz, ganz lange Forderung, weil wir mehr Pädagogikanteile in das Studium, also in die erste Phase der Lehrerausbildung, ziehen wollen. Es ist also keine Hexerei, sondern ganz was Normales und auch gut Überlegtes, und es hat den Vorteil, dass auch noch am Ende dadurch mehr Referendarplätze zur Verfügung stehen.
Also, wie ich finde, versuchen wir da eine ganz runde Sache, und wir werden das ja dann, wenn das Gesetz auf dem Tisch liegt, noch eingehend diskutieren können. Jetzt bitte ich erst mal um Zustimmung zur Überweisung in den Bildungsausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz so drastisch wie Herr Grabow möchte ich es dann doch nicht tun,
obwohl ich dem eine gewisse Sympathie abgewinnen konnte.
Das möchte ich an dieser Stelle durchaus sagen.
Aber ich möchte durchaus noch ein paar eigene Akzente dazusetzen. Wir haben alle mitbekommen, dass der Bedarf an zusätzlicher Unterstützung für die Förderung von Kindern und Jugendlichen unabweisbar ist. Ich denke, das ist auch in diesem Haus und zwischen allen Fraktionen …
Das glaube ich nicht. Wir haben dafür ja auch immer sehr viel getan, sehr geehrter Herr Koplin.
„Länder und Kommunen können diese Situation trotz des nicht unerheblichen Einsatzes finanzieller Mittel nicht allein heilen.“ Das sind die ersten Worte in der Begründung Ihres Antrages.
Wir haben schon sehr viel über die Situation gehört. In den sogenannten Hartz-IV-Familien leben in Deutschland ungefähr 1,8 Millionen Kinder. Diesen jungen Menschen ist ein besseres Bildungsangebot zu machen.
Dieser Ansatz ist nicht nur löblich, sondern auch der konkrete Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. So weit ist das unstrittig.
Daher hat die Bundesregierung einen Plan entwickelt, anstelle einer einfachen Aufstockung der Sätze, also unabhängig von den Sätzen, lieber ein Gutschein- oder Chipkartenmodellsystem für bildungsbezogene Leistungen einzurichten.
Für dieses System spricht einiges, vor allem zum Beispiel seine Zielgerichtetheit. Und wir haben das von meiner Kollegin Frau Tegtmeier eben schon gehört und wir konnten es auch in den Medien lesen, die Verhandlungen haben inzwischen ergeben,
dass dieses Modell an die Kommunen übergeben werden soll.
Sie erhalten dafür, Herr Bluhm, auch einen finanziellen Ausgleich für die Verwaltungskosten und auch für die Sachkosten –
ich glaube, es sind um die 136 Millionen – und die Kommunen können zu einem großen Teil nachher selbst entscheiden, wie sie damit umgehen. Sie können selbst entscheiden,
ob der vielleicht von Ihnen präferierte Bildungsfonds eingerichtet wird oder ob sie, wie zum Beispiel im anderen Modell …
Beruhigen Sie sich doch! Ja, dafür sind 136 Millionen vorgesehen, Herr Bluhm.
Sie kennen sich in Verwaltungen vielleicht auch ein bisschen aus, Herr Bluhm.
Ich weiß nicht, ob Sie meinen, dass Sie so ein großes Paket und so eine große Leistung ohne verwaltungstechnischen Aufwand umsetzen können. Ich glaube, das ist in keiner Verwaltung dieser Welt möglich.
Doch ganz unabhängig davon, was nun beschlossen wird oder nicht, bleibt es doch jedem und auch jeder Kommune überlassen, wie sie diese zusätzlichen Mittel einsetzt oder ob sie sie sogar aufstockt. Auch das ist in der kommunalen Selbstverwaltung möglich. Und ich bin
der Meinung, es ist sogar eine Bereicherung der kommunalen Selbstverwaltung, wenn den Städten und Gemeinden diese Verantwortung übergeben wird.
Und es gibt ja auch Beispiele. Ich will daran erinnern, liebe Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, wir haben das Lübecker Beispiel oder wir haben auch das Stuttgarter Beispiel.
In dem einen haben wir einen Bildungsfonds, in dem anderen haben wir ein Chipkartenmodell.
Lübeck hat einen Bildungsfonds gebildet, durch den es möglich ist, Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Familien ohne große bürokratische Hürden Unterstützung anzubieten. Die Verantwortlichen in Lübeck wollten keine neuen Strukturen schaffen, sondern vorhandene nutzen und zusammenführen. Dies ist ihnen gelungen. Sie sagen aber auch, dass es sehr teuer ist. Und es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass dieses System mit vielen Spenden am Leben gehalten wird und dass es auch Stiftungen und Unternehmen gibt, die hier mit einzahlen.
Und Sie werden mir sicherlich recht geben, dass es nicht bei jeder Kommune möglich ist, mit solchen Stiftungen zu arbeiten. Und deshalb finde ich den Ansatz, der jetzt zwischen CDU, SPD und auch FDP gefunden ist, dieses Budget den Kommunen zu übergeben und sie auch ein Stück weit in der kommunalen Selbstverwaltung freier finden zu lassen, wie sie mit diesen Budgets umgehen, ob sie einen Bildungsfonds einrichten, ob sie ein Chipkartenmodell einrichten, gut. Das ist für mich gelebte Demokratie und auch gelebte kommunale Selbstverwaltung.
Und Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der LINKEN, lade ich ein, sich im Bund daran auch kreativ zu beteiligen und sich zum Schluss nicht nur beleidigt in die Ecke zu stellen,
damit das, was wir alle wollen – mehr Bildung – zu den Kindern bei uns im Land kommt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Koplin, Sie fordern in Ihrem Antrag – wir haben es eben schon gehört –, dass es jahrgangsübergreifende Förderung gibt, und dies auch noch in ausgewählten Kulturentwicklungsräumen, und dass zudem dynamisierte Regionalbudgets eingeführt und auch erst mal erprobt werden. So weit, so gut.
Ich will zu zwei Sachen kurz noch Stellung nehmen. Wir haben heute schon sehr viel über die Kulturanalyse gehört. Und auch das haben wir ja gehört, dass wir in unserem Land ein breit gefächertes Kulturangebot haben. Der Minister hat dazu, glaube ich, ausreichend berichtet, ich will das nicht alles wiederholen. Und wir haben in der Tat gehört, dass das Mittel der Verpflichtungsermächtigung in Teilen genutzt werden kann und hierdurch auch mehrjährige Finanzierungsmöglichkeiten da sind.
Ich will Ihnen aber insoweit auch recht geben, Herr Koplin, dass es sicherlich auch Projekte in der Kultur gibt, wo das etwas schwierig ist. Aber ich will sagen, dass wir diese Probleme ja nicht nur in der Kultur haben. Wer die kommunalen Haushalte kennt, sieht eigentlich, wenn das gerade unausgeglichene Haushalte sind, dass wir das gerade auch bei Baumaßnahmen und überall haben, dass es diese Unsicherheit gibt, gerade wenn es mehrere Jahre der Finanzierung gibt. Insofern ist es da nichts Neues.
Sie fordern dann weiter die Einführung von Regionalbudgets. Es ist sicherlich ein Gedanke, über den man nachdenken kann, aber wir haben hier heute auch schon gehört, es ist ein bisschen unsicher, wie Sie das meinen. Wir haben so etwas Ähnliches, kann man ja sagen: Regio nalbudgets in der Theaterfinanzierung. Das ist eigentlich so etwas Ähnliches. Und Sie wissen, wie kompliziert das seit Jahren mit dem Theatererlass ist, wie wir da mit dem Geld umgehen, vor allem, wenn es um die Verteilung geht.
Man kann ja erst mal sagen, gut, wir führen Regionalbudgets ein. Aber wie sollen sie dann verteilt werden? Wie gewichten wir das Kulturangebot? Das ist bei den Theatern schon schwer genug. Dort haben wir ja diese vier Kooperationsräume. Und wenn Sie das dann über die kommunalen Haushalte abwickeln, das sehen wir dann ja jetzt auch, Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz, brauche ich Ihnen ja nicht zu sagen, wie kompliziert das da seit zwei, drei Jahren ist, weil gerade auch die Stadt Neubrandenburg dann zeitweise nicht zu ihren Zahlungsverpflichtungen steht oder sie auch nicht mehr bedienen kann, und dann hilft Ihnen auch dieses Regionalbudget in der sicheren Finanzierung irgendwie gar nicht.
Insofern will ich nicht sagen, da kann man nicht drüber nachdenken, das kann man durchaus tun, aber auch ich sehe, bevor man vielleicht etwas völlig Neues in der Kulturförderung macht, hat sich vieles Alte auch bewährt. Wir haben hier auf jeden Fall die Kreisgebietsreform abzuwarten.
Der Minister hat ja ausgeführt, dass es dazu einen intensiven Dialog mit den Kulturschaffenden gibt und, so, wie ich das verstanden habe, mit Sicherheit in der nächsten Legislaturperiode auch geeignete Vorschläge. Soweit wie ich das auch aus der Kulturanalyse zur Kenntnis genommen habe, ist es zurzeit so, dass es selbst die Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen, so eine Umstel
lung zu machen. Deshalb raten wir heute auch davon ab und werden Ihren Antrag ablehnen, aber natürlich im intensiven Gespräch, es spricht ja auch nichts dagegen, das im Ausschuss – da ist ja auch eine Anhörung beantragt – weiter zu thematisieren und diesen Prozess zu begleiten. Aber heute glaube ich, dass wir diesen Antrag ablehnen. Herr Körner hat ja auch davon gesprochen, dass sehr vieles in diesem Antrag unklar bleibt. Insofern empfehlen auch wir die Ablehnung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ganzen Geschenke hier vor mir – ein schöner Tag für meinen Fraktionsvorsitzenden.
Ja, das darf man ja zu Beginn erwähnen.
Aber kommen wir zum Thema. Darauf sind Sie ja alle, wie ich heute früh in den Radiosendungen gehört habe, schon ganz gespannt. Es freut mich, dass Sie da so eifrig bei der Sache sind. Blicke ich auf die PISA-Studie und deren Ergebnisse aus dem Jahr 2000 zurück, so kann ich heute feststellen, dass der mit den damaligen Veröffentlichungen ausgelöste sogenannte PISA-Schock von der bundesdeutschen Bildungspolitik und deren Beteiligten durchaus konstruktiv verarbeitet wurde. PISA wird nun seit dem Jahr 2000 durchgeführt – Sie wissen das alle –, um die Kompetenz 15-Jähriger in den zentralen Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften zu ermitteln. An PISA 2009 haben neben den 34 OECD-Staaten …
Herr Pastörs, auch Zuhören ist ein ganz wichtiges Element,
denn unter Umständen können auch Sie noch was lernen.
Neben den 34 OECD-Staaten, Herr Pastörs, haben auch 31 Partnerstaaten und Regionen teilgenommen. In Deutschland wurden für den internationalen Vergleich insgesamt 5.000 Schülerinnen und Schüler aus 226 Schulen getestet. Auch drei Schulen – Sie haben es gehört – aus unserem Land nahmen daran teil.