Martin Runge

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Last Statements

Keine Zwischenfrage, eine Intervention.
Sie wissen alle, wie sich der Ölpreis im Augenblick darstellt. Zwar gab es in den letzten zwei Tagen eine gewisse Entlastung und einen gewissen Rückgang, aber ich glaube, alle im Hohen Hause gehen davon aus, dass die Zeit der billigen Energie endgültig vorbei ist.
Deshalb fordern wir mit diesem Antrag, dass auf der Basis von 150 bzw. 200 Dollar pro Fass ein neues Gutachten gerechnet und gleichzeitig geprüft wird, was die Einführung einer Kerosinsteuer für das geplante Wachstum bedeuten würde.
Im Planfeststellungsverfahren gibt es übrigens eine Sensitivitätsbetrachtung zu dieser Angelegenheit, die davon ausgeht, dass dann, wenn der Preis auf 60 Dollar steigen würde, die Passagierzahlen um drei Millionen geringer ausfallen würden. Das hat also Auswirkungen; deshalb ist dieses Gutachten meines Erachtens notwendig.
Zweitens soll dann natürlich eine Neubewertung der Planungen stattfinden.
Drittens ist für den Zeitraum, in dem dieses Gutachten als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens erstellt wird, das Planfeststellungsverfahren auszusetzen. Das wäre fair gegenüber allen Beteiligten. Es geht nicht um die Beendigung, sondern lediglich um die Aussetzung des Verfahrens.
Ich meine, dass dieser Antrag dringend notwendig ist. Damit komme ich zu den Gesichtspunkten, die sozusagen neu sind. Kollege Bocklet hat im Ausschuss gesagt, das Ganze sei Sache des Planfeststellungsverfahrens; es wird dort schon geschehen. Ich gehe davon aus, dass es dort nicht geschieht. So wie der Hauptgeschäftsführer Herr Kerkloh gestern in seiner Halbjahrespressekonferenz ausgeführt hat, geht er immer noch – auch in anderen Zusammenhängen – von völlig falschen Voraussetzungen und Zahlen aus. Er tischt hier etwas gegenüber der Presse auf und sagt: Was soll das Ganze; der Einfluss des Ölpreises wird überschätzt. Er sagt dann, der Anteil der Treibstoffkosten am Preis eines Flugtickets liege bei lediglich 20 %. Das ist ein Wert von 2006, mit dem der Herr Kerkloh und seine Propagandaabteilung versuchen, Stimmung zu machen.
Schauen Sie sich einmal die aktuelle Ausgabe der Wirtschaftswoche an. Dort findet sich eine Aufteilung nach den drei wesentlichen Regionen auf der Erde. Die Treibstoffkosten in Europa liegen mittlerweile bei 32 %, in Nordamerika bei 42 % und in Asien bei 46 %. Diese Zahlen sind weit entfernt von den 20 %, die Herr Kerkloh erwähnt hat. Aber er ätzt dann – so die Ausführungen in der „Süddeutschen Zeitung“ – gegen die Startbahngegner. „Das darin vorhergesagte Passagierwachstum von 4,5 % jährlich werde schon seit vielen Jahren konsequent übertroffen.“ Dabei verschweigt er die aktuellen Zahlen des Monats Juni, die mit 4,3 % bereits unter dieser Wachstumsprognose liegen. Das Wachstum am Flughafen München – als Betroffener sage ich: Das ist
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Bocklet, Ihre Ausführungen dokumentieren, dass Sie sich bisher mit Planfeststellungsverfahren wenig auseinandergesetzt haben. Wir unterstellen Ihnen an der Stelle auch, dass Sie in einem solchen Verfahren noch keinen Erörterungstermin eingehend besucht haben; denn immer wenn es um die Frage geht, ob eine Planrechtfertigung überhaupt gegeben ist – und zur Planrechtfertigung gehört zum einen der Bedarf, zum anderen die Finanzierbarkeit –, wird nicht nur seitens der Projektträger, sondern auch seitens der Anhörungsbehörde und in der schriftlichen Beurteilung seitens der Erörterungsbehörde gemauert. Ich erinnere daran, dass wir vor wenigen Monaten in Unterschleißheim über viele Wochen in einem solchen Verfahren jede Menge Tage hatten, in denen es um Ihren „Schwebetraum“ zum Flughafen ging. Wir haben mit genau den Argumenten, die Sie gerade vorgetragen haben, die Planrechtfertigung thematisiert. Sie haben zwar gesagt, all diese Dinge würden geprüft, aber das ist in solchen Verfahren nicht der Fall, weil Sie davon ausgehen können, dass die eine oder andere Behörde nicht so unparteiisch ist, wie sie es eben sein müsste. Deswegen hat unser Antrag sehr wohl eine Berechtigung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben hier im Plenum, aber selbstverständlich auch bei uns im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten viele Debatten geführt, auch viele Beschlüsse gefasst zum Vertrag von Lissabon bzw. zu dessen Vorläufer, dem Konventsentwurf zum Verfassungsvertrag. Angestoßen haben diese Debatten in dem Fall wieder mal wir. Sie erinnern sich an unsere Initiativen im Jahr 2003, an unsere ersten Anträge zum Verfassungsvertrag. Im Dezember 2003 hatten wir sogar ein einstimmiges Votum, was den Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge anbelangt.
Wir haben sehr differenziert diskutiert, so wie es dem Thema angemessen ist, und das über alle Fraktionen hinweg und auch innerhalb aller Fraktionen. Das heißt, es gab von vielen Abgeordneten die Position „Ja, aber“ und von anderen „Nein, weil“.
Aber, meine Damen und Herren, darum geht es heute nicht. Es geht darum, wie man sich der jetzigen Situation stellt, wie man mit der jetzigen Situation umgeht, das heißt, wie wir mit der jetzigen Situation umgehen, ob wir uns wenigstens mit einem Plan B auseinandersetzen wollen, das heißt, ob man bemüht ist, das Beste aus der Situation zu machen. Ich kann nur berichten, was im Ausschuss gelaufen ist. Da können Sie versuchen hineinzuinterpretieren, was Sie wollen. Es geht um diesen konkreten Antrag, um das konkrete Anliegen.
Wir alle hier sind überzeugte Europäer. Die europäische Integration ist ein Erfolgsmodell ohnegleichen. Frieden, Freiheit, wirtschaftliches Wohlergehen sind getragen vom Zusammenwachsen der Staaten in Europa in den europäischen Gemeinschaften und dann in der Europäischen Union. Die Europäische Union war mit der Beitrittsoption und dann mit der Mitgliedschaft Reformmotor für sehr viele Staaten. Es gibt einfach viele Aufgaben, die sich gemeinschaftlich besser lösen oder nur gemeinschaftlich lösen lassen, gerade die globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.
Es ist völlig unbestritten, dass die Europäische Union institutioneller und organisatorischer Reformen bedarf zur Steigerung ihrer Handlungsfähigkeit, um zum einen den Ansprüchen einer Union der 27 oder mehr und zum anderen den schon genannten globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen zu sein.
Sie wissen auch, dass sich insbesondere die Kollegin Dr. Hildegard Kronawitter aus der Wahrnehmung der örtlichen Sicht heraus hierbei anders entscheiden wird. Das wird auch im Abstimmungsverhalten meiner Fraktion deutlich werden.
Verehrter Herr Kollege Magerl, deswegen wäre es sachgerecht gewesen, Sie hätten Ihre Punkte einzeln zur Abstimmung gestellt. Das haben Sie zwischenzeitlich zugestanden, aber jetzt wieder zurückgezogen, weil Sie ein plakatives Endergebnis haben wollen.
Hören Sie zu! Ich trage sogar Ihre Einwände vor.
Das heißt, wir werden uns als Fraktion der Abstimmung enthalten. Ich gebe ausdrücklich zu Protokoll, wir stimmen Ziffern 1 und 2 zu, lehnen aber Ziffer 3 ab, weil ein ernst genommener Antrag zu Ziffern 1 und 2 bedeutet, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen, um dort in einem sauberen Verfahren die neuen Erkenntnisse im Rahmen der Planrechtfertigung einfließen zu lassen. Dann gilt das, was für Hof gegolten hat, in der Tat auch die für dritte Startbahn, und das ist ein gutes Zeichen.
Herr Kollege Bocklet, Sie dürfen es schon uns überlassen, die Dringlichkeit zu beurteilen. Wir haben diesen Antrag kurz nach dem irischen Referendum, nach dem irischen Votum gestellt. Wenn wir uns die Hilflosigkeit Ihrer Kanzlerin und anderer aus der Union ansehen, dann ist sehr wohl eine Dringlichkeit gegeben, andernfalls gerät Europa nämlich noch völlig aus den Fugen.
Joschka Fischer und der Verfassungsvertrag – dieses Argument von Ihnen zu hören, ist immer wieder schön. Wir haben im Jahr 2003 als erste dieses Thema im Plenum gespielt und haben schon damals darauf hingewiesen, dass es gemischte Alllianzen gibt. Ich brauche in diesem Zusammenhang gar nicht den Namen Ihres Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler zu nennen. Es waren hauptsächlich CSU-Bundestagsabgeordnete der Landesgruppe Bayern, die vor wenigen Monaten im Bundestag dagegen gestimmt haben. Ihr Verweis auf Joschka Fischer ist deshalb ein schlechtes Argument.
Europa einen Weg, um uns zusammenzuraufen? Finden wir einen Weg, um eine Antwort zu geben? Finden wir einen Weg, um unseren Kontinent so zu stärken, damit die Menschen in dieser globalisierten Welt wirklich eine Zukunft haben? – Am Ende des Tages wird es, lieber Herr Dr. Runge, keine Zwischenlösung geben.
Da wird es kein Prinzip der deutschen Politik geben, in dem Nachbesserung zur substanziellen Antwort wird. Es wird am Ende nur die Frage geben: das eine oder das andere. Wenn wir Deutsche als größtes Land in Europa sagen, wir versuchen uns irgendwie durchzumogeln, wird Europa in der Form, wie wir es in der Zukunft brauchen, scheitern. Deswegen geht es hier um die Frage der Verantwortung, und zwar gemeinsamer Verantwortung europäischer Natur, die wir brauchen, nicht nur um Parteitaktik. Europa zerfällt, oder Europa wird stark.
Wir haben nicht alles im Vertrag von Lissabon gut gefunden, aber er ist der bestmögliche Kompromiss, der angesichts der Interessen von 27 Staaten – das darf man nie vergessen, da gibt es völlig unterschiedliche Interessen – gefunden werden konnte. Was es aber braucht – und dabei können alle hier im Hause mithelfen –, ist, dass man zeigt, dass Europa die Sorgen der Menschen ernst nimmt. Ich nenne Ihnen drei Beispiele:
Wenn die Menschen die Bürokratie in Europa zu Recht als zu stark ansehen, macht es dann wirklich Sinn, kurz nach der Abstimmung in Irland komplett neue Vorschläge für ein neues Antidiskriminierungsgesetz vorzulegen, mit dem wieder nur neue Bürokratie und neue Vorschriften entstehen? – Hier könnte man zeigen: Das ist zu viel, liebe Freunde.
Ein zweites Beispiel: Ein Großteil der Menschen hat Angst und fragt: Wie entwickelt sich Europa? Die Menschen wollen Europa, sie wollen aber kein grenzenloses Europa. Sie haben Sorge, wie sich ein Europa bei Migration, Kriminalität und sozialen Problemen in der Welt aufstellt. Finden Sie es dann wirklich eine gute Entscheidung, dass kurz nach der Abstimmung in Irland, bei der solche Bedenken artikuliert wurden, darüber diskutiert wird, ein neues Beitrittskapitel mit der Türkei zu eröffnen? Meine Damen und Herren, das ist ein falsches Signal für Europa.
Ein drittes Beispiel: Europa bedeutet Einheit in Vielfalt. Die Einheit in Vielfalt ist ein elementarer Bestandteil unserer gemeinsamen kulturellen Identität. Die kulturelle Identität richtet sich aber nach der Sprache. Wir haben 23 Amtssprachen, 800 Dialekte und drei Arbeitssprachen. Die Muttersprache, die in Europa am meisten gesprochen wird, ist nach wie vor das Deutsche.
Drittens. Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die CSU im Rahmen der Debatte um den Verfassungsvertrag und um den Vertrag von Lissabon selbst ausführlich Stellung genommen und Vorschläge eingebracht hat.
Die CSU hat auch Kritik geübt an den gegenwärtigen Zuständen in der Europäischen Union. Jetzt liegt aber ein fertiger Vertrag auf dem Tisch. Die Frage verantwortlicher Politik ist: Wollen wir wegen einzelner Kritikpunkte, die nach wie vor bestehen, das ganze Werk gefährden, oder wollen wir – unter Hintanstellung dieser Kritik – einen Beitrag dazu leisten, dass es mit der europäischen Einigung, mit der Europäischen Union vorangeht? – Ich glaube, das Zweite ist das Wichtigere. Ich bitte Sie deshalb alle herzlich, diesen Profilierungsantrag der GRÜNEN abzulehnen.
Herr Minister, es wäre schön gewesen, von Ihnen etwas zum Antrag und zum Anliegen zu hören, stattdessen gab es wohlfeile Worte zu anderen Themen. Mit Ihrem Abstimmungsverhalten und Ihren Ausführungen – Kollege Bocklet hat gesprochen von der Chance, vom Vertragsstand von Nizza wegzukommen, sonst hätte man keine Chance, und Europa fällt auseinander – tun Sie gerade so, als hätten Sie aus der Geschichte nichts gelernt, als hätten Sie die wichtigen Dinge – 2003/2004 Konventsentwurf, Europäischer Rat im Oktober 2004, dann Holland und Frankreich, jetzt Irland – nicht mitverfolgt. Jedes Mal hieß es von Ihrer Seite, das sei unumstößlich, man könne gar nichts machen. Das halten wir für ein schweres Versäumnis. Stellen Sie sich doch einfach Alternativen vor. Denken Sie sich zumindest welche. Sagen Sie, wie Sie sich dann verhalten würden. Würden Sie sich denn dann für die Anliegen, die Ihnen im Bierzelt so wichtig sind, einsetzen?
mand weiß, wie viel Lichtweide dem Bauern zukommen soll. Das Projekt ist rechtlich ausgesprochen fragwürdig.
Es handelt sich um eine der wenigen Almen, zu der noch keine Straße führt. Die Alm wurde über Jahrhunderte hinweg auf diese Art geführt. Es hätte die Chance gegeben, ein vernünftiges Pilotprojekt durchzusetzen, das Naturschutz und Landschaftspflege mit den Interessen des Bauern vereinbart.
Ich erinnere an einen Antrag der GRÜNEN auf Drucksache 15/7690, in dem für die Almen, die nicht erschlossen sind, zusätzlich zur Behirtungsprämie ein Erschwernisausgleich gefordert wird. Das wäre eine Möglichkeit, dem Bauern finanzielle Unterstützung zu gewähren, um der Almwirtschaft und dem Natur- und Landschaftsschutz, gerecht zu werden. Die Passage des Protokolls Berglandwirtschaft beurteilt die Eingriffe und Verbesserungsmaßnahmen nicht nur in ökonomischer Hinsicht. Gemäß den Protokollen Naturschutz und Landschaftspflege und Bergwald der Alpenkonvention widerspricht die Trasse in vielen Punkten diesem völkerrechtlichen Vertrag, den acht europäische Länder unterzeichnet haben.
Ich möchte mit einem Zitat von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Lippert, Universität München, abschließen.
Das ist meine letzte Rede. Frau Präsidentin, geben Sie mir noch die Zeit für ein Zitat.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren, der Herr Präsident hat es selber gesagt. Er hat mich gebeten, ein Jackett überzuziehen. Das habe ich selbstverständlich gerne gemacht. Ich habe mir dann überlegt, ein zweites T-Shirt über das Sakko zu ziehen. Das würde aber nicht nur Ihren, sondern auch meinen ästhetischen Ansprüchen nicht genügen.
Dennoch weiß ich und möchte Sie, geschätzter Herr Präsident, auch darauf hinweisen, dass es hier keine Kleiderordnung gibt.
Wenn ich mir hier manche ansehe, meine ich, dass sie sich einmal im Spiegel anschauen sollten, wenn hier über dieses Thema debattiert wird.
Meine Damen und Herren, vor drei Wochen war der ehemalige Ministerpräsident Edmund Stoiber bei uns im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten zu Besuch. Er hat bei uns in seiner Funktion als Leiter der „High Level Group of Independent Stakeholders on
Ich rede hier wirklich als Praktiker und nicht als Theoretiker. Bei Demonstrationen sind Sie im Wesentlichen die Theoretiker. Das muss man auch einmal festhalten.
Das Volk ist die größte Bürgerbewegung, aber das ist nicht identisch mit der CSU. Die wahlberechtigte Bevölkerung Bayerns hat bei der letzten Landtagswahl doch nur zu 35 % CSU gewählt.
Der Rest hat andere Parteien gewählt oder ist nicht zur Wahl gegangen. Sie haben nicht mehr die Mehrheit hinter sich. Da täuschen Sie sich ganz gewaltig, Herr Kollege. Mit solchen Gesetzen werden Sie bei der nächsten Wahl noch einmal ganz deutlich verlieren.
Jetzt werden Sie wieder wach!
Und lauter auf Seiten der CSU.
Ich möchte nur einige Punkte aus der Petition des VCD, des Verkehrsclubs Deutschland, herausgreifen. Er fordert, dieses Gesetz nicht zu verabschieden. Deshalb haben wir diese Petition, die völlig richtig ist, auch hochgezogen. Der VCD kritisiert dieses Gesetz und sagt, es sei dadurch gekennzeichnet, dass es der Polizei und der Versammlungsbehörde erleichtert werde, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen zu beschränken, zu verbieten oder aufzulösen. Die Pflichten des Veranstalters bei der Anzeige im Vorfeld der Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen und die Pflichten des Leiters von Versammlungen vor und während einer Versammlung würden deutlich ausgeweitet. Die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Versammlung würde durch Vorschriften über die Bekanntgabe von und die Einladung zu Versammlungen sowie durch Vorschriften über die Bekleidung, die Aufmachung, das Verhalten und das Mitführen von Gegenständen erschwert. Die Bürgerinnen und Bürger würden durch die Ausweitung der Befugnisse der Polizei zur Datenerhebung abgeschreckt. Bereits geringfügige Verstöße würden zu teilweise unverhältnismäßig hohen Geldstrafen oder Geldbußen führen. Deshalb sei das Gesetz nach den Worten des VCD abzulehnen.
Gerade in der Verkehrspolitik werden die Leute durch Ihre Politik gezwungen, sich durch Versammlungen und durch Demonstrationen zu wehren. Das betrifft nicht nur die großen Verbände, die noch eine gewisse Erfahrung
war. Ich spreche die Entlassungsaktion von Siemens in der Hofmannstraße vor wenigen Jahren an.
Diese Entlassungsaktion sollte am geltenden Recht vorbei und ohne Einbindung des Betriebsrats erfolgen. Der Betriebsrat und die Belegschaft haben dagegengehalten. Sie haben sich gewehrt und für ihre Rechte gekämpft. Sie haben sich damals – und das war die Voraussetzung dafür, dass sie kämpfen konnten – im Glauben bzw. im Wissen, dass sie dabei nicht bespitzelt werden, besprechen müssen.
Sie haben spontan für ihre Rechte auf die Straße gehen müssen, um zu kämpfen, um sich für ihre Rechte einzusetzen. All diese Bürgerrechte, diese Freiheitsrechte, die wollen Sie jetzt wegnehmen. Meine Damen und Herren, das ist in unseren Augen nicht hinnehmbar.
Lesen Sie doch Ihren Gesetzentwurf durch! Wie ist das denn mit den spontanen Demonstrationen? Wie ist das?
Das ist doch genau Ihre Absicht.
Der Siemens-Betriebsrat hat es damals geschafft, dass sämtliche Kündigungen vor dem Arbeitsgericht zerpflückt worden sind. Alle 500 Kündigungen haben vorm Gericht nicht standgehalten. Der Betriebsrat hat das geschafft, obwohl schon damals an Recht und Gesetz vorbei, unter Obhut der Staatsanwaltschaft, der Betriebsrat-Computer gefilzt worden ist und obwohl es eine unsägliche Hetzkampagne der AUB gegeben hat. Das war Zivilcourage.
Genau diese Zivilcourage passt Ihnen nicht in den Kram. Die wollen Sie nicht haben, die wollen Sie verhindern.
Gerade Ihre Reaktion zeigt doch, wie sehr Sie das schmerzt. Sie können gern ans Mikrofon gehen, aber bisher waren es nur erbärmliche drei oder vier CSU-Abgeordnete, die in diese Debatte eingestiegen sind.
Wenn Sie wollen, dann können Sie gerne mitdiskutieren. Stellen Sie sich doch den Vorwürfen.
Administrative Burdens“ referiert. Edmund Stoiber hat in seinem Beitrag mehrfach das Spannungsfeld zwischen Freiheit auf der einen Seite und Sicherheit auf der anderen Seite bemüht. Er hat sich ein jedes Mal für ein Mehr an Freiheit ausgesprochen. Selbstverständlich wissen wir, dass es bei diesem Referat und der darauf folgenden Debatte um die Thematik Bürokratie und Bürokratieabbau ging. Hier geht es um den geplanten Abbau von Bürgerrechten und Freiheitsrechten.
Meine Damen und Herren, bei der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit handelt es sich um elementare Grundrechte, um wesentliche Bausteine unserer gesellschaftlichen Ordnung und unserer Rechtsordnung. Hier ist Freiheit ungleich wichtiger und ungleich bedeutender als in der vorher angesprochenen Bürokratiedebatte.
Eines möchte ich auch noch einmal klarstellen. Sie dürfen nicht meinen, etwas verwechseln zu können oder zu müssen. Bei dem hier vorliegenden Gesetzgebungsverfahren geht es gar nicht um die Frage um Freiheit oder Sicherheit. Es geht Ihnen nicht um Sicherheit, sondern es geht Ihnen um Verunsicherung und Einschüchterung.
Das ist der Kern Ihres Vorhabens. Dies passt in die lange Reihe Ihrer Initiativen zur Demokratieverkürzung und zum Abbau von Rechtsstaatlichkeit. Ich nenne den Lausch- und Spähangriff, das Kennzeichenscanning, die OnlineDurchsuchung und jetzt die geplante massive Beschränkung des Demonstrationsrechts, die geplante massive Beschränkung der Versammlungsfreiheit. Diesen Vorwurf müssen wir Ihnen an dieser Stelle machen. Sie wollen ein Volk von Duckmäusern und Denunzianten schaffen. Genau das wollen wir nicht. Wir halten dagegen. Wir halten es für wichtig, einen Rahmen für mehr politisches Engagement der Bürgerinnen und Bürger, für mehr Bürgerbeteiligung und für mehr Zivilcourage zu schaffen.
Wir erleben gerade, wie die Identifikation unserer Bürgerinnen und Bürger mit dem phantastischen Projekt Europäische Integration an fehlender Bürgerbeteiligung und an fehlender Einbindung scheitert. Gerade in dem Moment fällt Ihnen nichts Besseres ein, als die Bürgerrechte weiter einzuschränken und weiter auszuhöhlen. Ich spreche jetzt eine Causa an, bei der sich wunderbar dokumentieren lässt, wie verheerend sich die Beschränkung der Versammlungsfreiheit und generell die Verkürzung der Bürgerrechte auswirken würde.
Es ist noch gar nicht allzu lange her, dass das Unternehmen Siemens versucht hat, über systematisch durchexerzierten Rechtsbruch Unrecht zu Recht werden zu lassen. Ich meine jetzt nicht die bandenmäßig organisierten Korruptionsdelikte. Ich meine auch nicht die massenhaften Kartellrechtsverstöße. Ich meine nicht einmal den Aufbau und das Anfüttern der AUB, was ebenfalls hoch kriminell
Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir danken der Kollegin Ursula Männle für den eben gegebenen Bericht, wie überhaupt für ihre Tätigkeit im Ausschuss der Regionen.
Diesmal klatscht nur unsere Fraktion.
Frau Männle hat sich damit ihr Dasein als Politikerin mit Sicherheit nicht leichter gemacht; denn der Ausschuss der Regionen ist ein Gremium, das bekanntlich nicht im Rampenlicht steht, und das Gleiche gilt für diejenigen, die in diesem Gremium arbeiten.
Als Beratungsgremium fällt es dem Ausschuss der Regionen naturgemäß – oder besser sei hier formuliert: der Sache gemäß – nicht leicht, Gehör zu fi nden, nach außen zu dringen. Hinzu kommen – das ist schon ein bisschen angeklungen in Ihrem Beitrag, Frau Männle – die Disparitäten. Es gibt große Regionen, es gibt kleine Regionen. Es gibt Regionen mit eigener Staatlichkeit, und es gibt solche ohne Staatlichkeit. Es gibt Regionen mit mehr Kompetenzen und Regionen mit sehr viel weniger Kompetenzen. In Deutschland haben wir die Konstruktion, dass neben den Ländern auch noch die Kommunen, wenngleich in sehr begrenzter Zahl, im Ausschuss der Regionen mitwirken. Die Vielfalt der EU-Mitgliedsländer kommt hier eben zum Ausdruck, und hier zu einer Stimme zu fi nden, ist aufgrund der Vielfalt kein leichtes Unterfangen.
Aber der Ausschuss der Regionen ist ein wichtiges Instrument der Information, ein Instrument des Austausches, und zwar – hoffentlich – des Austausches in beiden Richtungen. Das heißt: Rat, Kommission und Parlament zum Ausschuss der Regionen und damit zu den Regionen und Kommunen und hoffentlich – so meinte ich das – auch in umgekehrter Richtung.
Einige Anmerkungen im Detail. Oberstes Ziel des Ausschusses der Regionen ist es, Europa den Bürgern nahezubringen. So stand es prominent in einem Artikel der „Bayerischen Staatszeitung“ vom 30. Juli 2006. Damals habe ich mir gedacht, hoppla, das ist ein großartiges, ein hehres Unterfangen. Wir wissen alle, daran sind andere gescheitert und scheitern immer wieder. Es war ein Ziel des Verfassungsvertrages und ein Ziel seines Nachfolgers, des Reformvertrages, die Bürgerinnen und Bürger Europas mehr für die Integration zu begeistern, die Bür
doch wenigstens diese erbärmliche Konstruktion „Bank der Landtage“ – nur Informationsrecht, mehr nicht, selbst in entscheidenden Dingen, die uns angehen – stärker zu bestücken und den Vertretern der Landtage tatsächlich substanzielle Rechte zu gewähren. Bedauerlicherweise ist es nicht einmal hier gelungen, dieses durchzudrücken. Das verheißt einfach nichts Gutes.
Zu der heute so stark bemühten Subsidiarität noch einmal ganz konkret: Frau Männle, Sie haben gesagt, mit dem Reformvertrag würde die Subsidiarität gestärkt. Wir sehen das ganz anders. Ich zitiere Ihnen gerne noch einmal die entscheidenden Passagen: „Die Grundsätze und Bedingungen für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse werden künftig vom Europäischen Parlament und vom Rat durch Verordnungen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt.“ – So soll es im neu gefassten Artikel 16 des bisherigen EG-Vertrags heißen. Das bedeutet, zum ersten Mal gibt es eine Generalklausel, horizontal in die kommunale Daseinsvorsorge hineinzuregieren. Wie Sie da davon sprechen können, dass die Subsidiarität gestärkt würde, weiß ich nicht. Sie meinen vielleicht das beigefügte Protokoll, das wenig hilfreich ist, vor allem wenn wir uns ansehen, wie interpretiert die Kommission in zunehmendem Maße Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Da sind Fälle dabei wie die Entsorgung und die Versorgung – alles Felder, bei denen wir defi nitiv sagen, da wollen wir kein Hineinregieren durch Europa. Und genau das ist bedauerlicherweise jetzt mit dem Vertragswerk gekommen.
Wir können es uns nicht verkneifen, Frau Kollegin Männle – denn das hängt alles zusammen: Subsidiarität, Region, eigene Zuständigkeit –, die Sprüche der Staatsregierung an den Realitäten zu messen. Wir haben den Ex-Kollegen Gauweiler erlebt, der immer wieder auf die Kompetenz-Kompetenz rekurriert hat, die auch der frühere Ministerpräsident Edmund Stoiber sehr gerne im Mund geführt hat. Irgendwann hieß es, Bayern werde dafür sorgen, dass im Gesetz zum Vertrag von Lissabon oder zumindest in den Begleitgesetzen geregelt wird, dass die Kompetenz-Kompetenz nicht bei Europa liegt. Wir haben dem voller Interesse gelauscht, nachgelesen und mitdiskutiert, wie die Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat waren. Wir fi nden nichts im Gesetz und nichts in den Begleitgesetzen. Es waren also nur hohle und leere Versprechungen.
Es geht um die Subsidiarität, um die Rechte, die Belange und Zuständigkeiten von kleineren Einheiten, von Regionen. Eines ist klar: Mit dem Reformvertrag, mit der Einarbeitung der Bestimmungen im Reformvertrag, in den EU-Vertrag und den bisherige EG-Vertrag erlangt das Sekundärrecht Vorrang gegenüber dem deutschen Recht und auch gegenüber dem deutschen Verfassungsrecht. Damit wird der Schutz der Länderverfassungen durch die deutsche Exekutive, durch deutsche Gesetze, zumindest infrage gestellt.
Und dann wird noch einmal Bezug genommen auf die Fälle, in denen der Ausschuss der Regionen tatsächlich Klage führen kann. Mal sehen, was in der Praxis passiert. Also hier die Aufmunterung, tatsächlich auch tätig zu werden.
Erlauben wir uns hier einmal, zu rekurrieren auf die letzte Debatte, die wir unlängst hier geführt haben – es ist gerade einmal einen Monat her – am 6. Mai. Damals ging es auch um den Vertrag von Lissabon. Minister Söder hat eine Regierungserklärung abgegeben. Da haben die Themen Subsidiaritätskontrolle, Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage eine ganz wesentliche Rolle gespielt. Es ging um die Frage der Einbindung der nationalen Parlamente und in Deutschland um die Einbindung der Landtage. Ich darf aus der Rede von Herrn Söder und vorher aus einer Presseerklärung, aus einem Bericht des Kabinetts zitieren: „Die Landtage erhalten Dokumente frühzeitig und eine erste Einschätzung der Staatsregierung.“
Damit sind wir an dem entscheidenden Punkt angelangt, den Kollege Hoderlein angedeutet hat. Ich versuche, es zu konkretisieren: Wir sind beim Spannungsverhältnis zwischen Exekutive und Legislative und der Frage, wie ist es denn tatsächlich um die Subsidiarität bestellt. Hier in Bayern haben wir es bekanntlich und bedauerlicherweise mit einer Aktionseinheit von CSU und Staatsregierung zu tun, wobei wir genau wissen, wer hier Regie führt. Ich komme zu Ihrer Forderung, geschätzte Frau Kollegin Männle, die Position des Vertreters der Regierung solle doch in Stellvertretung ergänzt werden durch einen Vertreter des Landtages. Das ist in der jetzigen Konstellation nicht besonders hilfreich, weil, wie gesagt, eine Aktionseinheit besteht. Von daher wäre das aufzugreifen, was Herr Kollege Hoderlein gesagt hat.
Aber entscheidend für uns muss die Frage sein, was kann der Landtag beispielsweise tun, wenn er frühzeitig informiert wird, oder was können andere tun, wenn sie frühzeitig informiert werden. Haben wir nur das Recht, informiert zu werden, oder haben wir auch andere Rechte? – Da haben wir bedauerlicherweise immer wieder erleben dürfen – deswegen wäre es so spannend, zu erfahren, wie verhalten Sie sich denn dann in anderen Gremien –, wenn es zum Schwur kommt, dann kneift die Fraktion, die gleichzeitig die Regierung stellt.
Ich bringe wieder unser Paradebeispiel, den Antrag der SPD-Fraktion zum Operationellen Programm für die Regionalförderung, Drucksache 15/8300, ein Antrag, der in der Sache überaus sinnvoll war, mit einer materiellen Forderung, nämlich der Bayerische Landtag soll mitentscheiden dürfen, wie dies andere Landtage bereits tun. Aus diesem Antrag wurde im Verlauf der Beratung bedauerlicherweise eine Jubeldeklaration, nicht mehr und nicht weniger. Genauso ist es unseren Anträgen zur Debatte über die Föderalismusreform ergangen. Wir haben gefordert,
Herr Präsident, das massive Eindringen in die Privatsphäre ist kein virtuelles Problem und nicht an die Wand gemalt: Es greift immer mehr um sich, und zwar nicht nur seitens öffentlicher Einrichtungen, sondern auch in der Privatwirtschaft, wie wir alle in den letzten Monaten und Wochen erfahren konnten und erfahren mussten.
Ich darf Sie mit einem Sachverhalt konfrontieren bzw. fragen, wie Sie das beurteilen, Frau Kollegin Kamm. Wie beurteilen Sie
den jüngst aufgetauchten Vorwurf, im Auftrag der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, also eines Betriebes unter Regie des Bayerischen Finanzministeriums, hätten Detektive zwei Personen beobachten bzw. beschatten sollen, wobei sich die beauftragte Beobachtungstätigkeit vom Fotografi eren der Ladenlokale über das Fotografi eren der vor oder hinter den Ladenlokalen geparkten Autos bis hin zum Eindringen in die PCs und zum Auslesen des E-Mail-Verkehrs erstreckt haben soll? Wie beurteilen Sie das?
Es war augenfällig, dass die Ermittlungsbehörden bislang frühere Spitzenkräfte von Siemens doch eher mit Samthandschuhen angefasst haben, dass aber gleichzeitig nach Steuerfahndern gesucht wurde, die angeblich Dienstgeheimnisse verraten haben. Es war auch augenfällig, dass die Sanktionen doch bescheiden ausgefallen sind.
Wir wollen in der heutigen Ministerbefragung klären, welche Mitglieder der Staatsregierung wann und inwieweit ins Ermittlungs- und Vermittlungsgeschehen eingegriffen haben. Wir wollen geklärt wissen, wie vor allem auch der jetzige Ministerpräsident eingebunden ist und eingebunden war. Ich darf Sie, Frau Ministerin Merk, ganz konkret fragen:
Erstens. Welche Mitglieder der Staatsregierung und welche Spitzenbeamten aus der bayerischen Ministerialbürokratie waren seit wann und sind heute in der Causa Siemens in die Ermittlungen und in die Vergleichsverhandlungen involviert?
Zweitens. Wurde die Staatsanwaltschaft durch Mitglieder der Staatsregierung oder durch Spitzenbeamte aus der bayerischen Ministerialbürokratie gedrängt, Ermittlungen gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden und späteren Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn von Pierer oder gegen andere Spitzenkräfte einzustellen oder erst gar nicht aufzunehmen?
Eine dritte Frage – die Staatsregierung hat schon Kollegen Maget geantwortet, ich meine aber, wir müssen das immer wieder festklopfen –: Wann ist der damalige bayerische Innenminister Günther Beckstein von den Korruptionsfällen und vom System der schwarzen Kassen bei Siemens zum ersten Mal informiert worden und von wem,
Frau Ministerin, ich hatte vier konkrete Fragen gestellt. Auf diese wollten Sie nicht antworten. Ich werde sie nicht wiederholen, weil das von meinem Zeitbudget abgeht.
Wenn Sie unser letztes Anfragenpaket meinen, das Sie heute um 9.00 Uhr bekommen hätten – das habe ich vor drei Wochen eingereicht. Es gab schon Anfragenpakete aus dem März letzten Jahres; aber das sei dahingestellt. Es geht hier auch nicht um Show-Effekte.
Ich darf Ihnen weitere konkrete Fragen stellen; vielleicht finden Sie ja da eine Antwort.
Einmal: Hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Mitarbeiter der Steuerfahndung oder andere Staatsbedienstete wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt? Und wenn ja, durch wen wurden diese Ermittlungen veranlasst?
Zum Zweiten: Haben Vertreter des bayerischen Justizministeriums tatsächlich gegenüber der Siemens AG die Pressekampagne gegen Siemens bedauert?
Und zum Dritten: Wurden dem Bundesamt für Justiz alle von der Bayerischen Staatsregierung gewünschten Unterlagen und andere Informationen in der Causa Siemens gegeben, und geschah das auch zeitnah zu den jeweiligen Anforderungen?
und wann hat Günther Beckstein in oben genannter Angelegenheit zum ersten Mal mit Heinrich von Pierer konferiert, was waren Inhalte und Ergebnisse?
Frau Ministerin, für die Ermittlungsbehörden sind doch auch die Arbeitsbedingungen von Relevanz. Es passt ins Bild, dass Wirtschaftskriminelle in Bayern auf besten Boden stoßen. Sie finden beste Konditionen vor. Sie kennen doch noch die Überschrift: „Bayern als Eldorado für Kapitalmarktbetrüger“. Da ging es um die Verjährung von Veröffentlichungsbetrügereien, also von Ad-hoc-Meldungen, um Zulassungsprospekte usw. Das ging so bis vor Kurzem. Sechs Monate beträgt die Frist nach dem Bayerischen Pressegesetz. Als einziges Land in der Republik hatten wir eine so kurze Verjährungsfrist. Es geht darum, dass wir unterbesetzte und zum Teil nicht durchgehend gut ausgebildete Ermittlungsbehörden haben. Es findet keine Korrespondenz mit anderen Bundesländern in Steuerstrafsachen statt.
Zu laufenden Verfahren kann ich – das verstehen Sie, und das versteht sich auch von selbst – keine Äußerungen abgeben. Das gilt auch für das Gespräch, das am 18. April 2008 bei der Staatsanwaltschaft geführt worden ist. Das war im Übrigen ein Gespräch, das für mich nicht als Wegmarke zählt, sondern die ganz normale Tätigkeit der Staatsanwaltschaft betraf.
Das ist eine Angelegenheit, die die Staatsanwaltschaft zu beurteilen hat. Ob sie das jetzt schon kann, weiß ich nicht. Das ist jedenfalls eine Sache des Verfahrens.
Frau Ministerin, ist Ihnen der schöne Artikel des früheren Augsburger Staatsanwaltes Maier bekannt, in dem er fein ziseliert die Arten der Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft darstellt? Sie übergeben diesen Artikel sicherlich auch gerne dem Kollegen König, damit er sich eines Besseren belehren lässt.
Eine weitere konkrete Frage, Frau Ministerin: Ist es üblich, dass aus 30 Ermittlungsverfahren lediglich eine einzige Anklage resultiert?
Wenn 30 Ermittlungsverfahren eingestellt werden, so zeigt das, dass mit Ermittlungsverfahren inflationär gearbeitet wird, was auch nicht Sinn der Sache sein sollte.
Eine letzte konkrete Frage, Frau Ministerin: Halten Sie als Justizministerin es für opportun, dass der Nürnberger
es zum 1. Januar 1974 in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz ist seither zweimal, nämlich 1990 und 1998, novelliert worden.
Wir legen nun dem Bayerischen Landtag erneut einen Gesetzentwurf vor, mit dem das Rettungsdienstrecht aktualisiert werden soll. Wir wollen einen modernen und leistungsfähigen Rettungsdienst, der unseren Bürgern die bestmögliche Versorgung bietet.
Unter ausführlicher Beteiligung der im Rettungsdienst tätigen Verbände sowie der kommunalen Spitzenverbände wurden zahlreiche inhaltliche Neuregelungen ausgearbeitet. Ich nenne beispielhaft sieben wichtige Bereiche.
Erstens die Finanzierung des Rettungsdienstes. Hier geht es vor allem um den zeitgerechten Abschluss von Entgeltvereinbarungen und um Verbesserungen der Kostentransparenz sowie um die Kostenkontrolle.
Zweitens die verbesserten Grundlagen für den Notarztdienst.
Drittens die Einführung des Fahrers für Notarzteinsatzfahrzeuge.
Viertens die Regelung für arztbegleitete Patiententransporte.
Fünftens die flächendeckende Einführung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst.
Sechstens verbesserte Rechtsgrundlagen für die Berg- und Höhlen- sowie die Wasserrettung.
Siebtens die Vereinfachungen bei den Genehmigungsverfahren.
Im Rahmen der Verbandsanhörungen hat sich gezeigt, dass es für die Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes grundsätzlich eine breite Unterstützung bei allen am Rettungsdienst beteiligten Verbänden gibt. In vielen Stellungnahmen wurde aber die grundsätzliche Zustimmung an Forderungen geknüpft. Ich möchte als Beispiel nur die Forderung des Roten Kreuzes nennen, die Hilfsfrist künftig statt in einer Ausführungsverordnung im Gesetz selbst zu regeln, sie als echte Hilfsfrist und nicht nur als Fahrzeitregelung auszugestalten und sie generell auf zwölf Minuten zu verkürzen.
Darüber hat es in den vergangenen Wochen viele Diskussionen gegeben. Das Ergebnis war letztendlich die gemeinsame Überzeugung, die auch von den übrigen Hilfsorganisationen mitgetragen wird, dass die Hilfsfrist weiterhin nicht im Bayerischen Rettungsdienstgesetz, sondern in der Ausführungsverordnung geregelt werden soll. In den Gesprächen wurde deutlich gemacht, dass die Realisierung der Rot-Kreuz-Forderung tiefgreifende und umfangreiche Auswirkungen auf die bestehende rettungsdienstliche Infrastruktur hätte, die anhand der geforderten Kriterien vollständig überplant werden müsste.
fahren äußern und wo nicht. Ich bin sicher, dass sie das in angemessener Form tun und damit klare Zäsuren setzen, im Rahmen derer sie klarmachen können, dass weitere Gespräche beispielsweise nicht lohnenswert sind, ohne den Gesprächspartner deswegen gleich zu vergrätzen.
Der Vergleich des Siemens-Verfahrens mit dem eines Hühnerdiebstahls ist für mich ein Schwarz-Weiß-Bild, das es mir allerdings erleichtert, klar zu sagen, dass es in dem einen Fall völlig richtig ist, wenn drei hochkarätige Staatsanwälte für ein Gespräch zur Verfügung stehen, während es im anderen Fall sicherlich auch ein Staatsanwalt tut.
Ja, auch ein Dienstanfänger zum Training.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag, der das an dieser Stelle schon viel gescholtene Landesentwicklungsprogramm betrifft – viel gescholten, da meinen wir vor allem die letzte grundsätzliche Änderung des Landesentwicklungsprogramms –, stellen wir die Forderung auf, das LEP dahin gehend zu ändern, dass das Ziel B V 1.6.8 schnellstmöglich gestrichen wird. Dieses Ziel besagt, dass in der Regel jede Region über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen soll. Ich denke, weiter brauche ich es an dieser Stelle nicht zu zitieren.
Was ist der Hintergrund, was ist das Motiv für unseren Antrag? – Die Bundesregierung hat beschlossen, auf eine militärische fliegerische Nutzung des Fliegerhorsts Fürstenfeldbruck zu verzichten. Jetzt gibt es unterschiedliche Vorstellungen, wie die Nachnutzung aussehen soll.
spruch zu dem, was Sie ursprünglich gesagt haben. Unter diesem Aspekt ist Ihre Frage unbegründet.
Was Ihre zweite Frage angeht, kann ich Ihnen nur sagen: Ich kenne diesen konkreten Fall in Hessen nicht. Aber ich bin davon überzeugt, dass die bayerischen Polizeibeamtinnen und -beamten sachgerecht mit dem Taser umgehen werden. Deswegen gibt es keinen Anlass, in diesem Punkt das Bayerische Polizeiaufgabengesetz zu ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich bitte deshalb, den Gesetzentwurf der GRÜNEN abzulehnen.
Frau Kollegin Paulig, Herr Präsident! Viele von uns kennen das Gezerre – Sie sicher mit am besten, Herr Präsident –: München-Riem weg, Neubiberg, der aufgestellte Vergleich und all das, was im Hintergrund geschwebt ist. Jetzt erinnere ich noch einmal an das Landesentwicklungsprogramm, in das bei der letzten und vorletzten Novellierung einiges neu hineingekommen ist und in dem wir diese Differenzierung zwischen Zielen und Grundsätzen – dies aus gutem Grund – gemacht haben.
Geschätzte Frau Kollegin Kronawitter, ich darf Ihnen aus einem Schreiben des bayerischen Wirtschaftsministeriums vorlesen: Bei der Erteilung einer Genehmigung hat das Luftamt nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes unter anderem zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen. Zu den Erfordernissen der Raumordnung zählen die Ziele der Raumordnung, nicht jedoch die Begründung. Da das Ziel B V.1.6.8 unverändert bliebe, würde die Streichung des Flugplatzes nicht dazu führen, dass der Antrag auf Genehmigung abzulehnen wäre.
Noch einmal: Die Ziele sind für die Behörden verbindlich. Noch einmal, Frau Kollegin Paulig: Teilen Sie meine Meinung, dass es nicht darum geht, überall Nein zu sagen, sondern dass es darum geht, dafür zu sorgen, dass die Behörden Nein sagen können, wenn ein Antrag vorliegt? Teilen Sie meine Einschätzung, dass es in der SPD einen großen Dissens gibt? Ich bin der ehrlichen Überzeugung, dass alle gegen die fliegerische Nutzung von Fürstenfeldbruck sind. Das waren sie geschlossen schon immer. Es gibt heftigen Widerstand, Oberpfaffenhofen auszuweiten und aufzuwerten. Frau Kronawitter ist aber auch dagegen, dass die „Lutscherl“, also die Flieger bis zu zwei Tonnen, in München II angesiedelt werden, das heißt, dass die Befreiungen aufgehoben werden. Wo sollen denn dann die Geschäftsflieger und die Hobbyflieger unter zwei Tonnen in der Planungsregion 14 stationiert werden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde auf Vorschlag der CSU-Fraktion ist der zweite und in unseren Augen wenig taugliche Versuch, Boden wieder gutzumachen und zerschlagenes Porzellan zu kitten. Es handelt sich um den zweiten Versuch nach der Ministerbefragung, die in der letzten Woche ebenfalls zu einem wirtschaftspolitischen Thema durchgeführt wurde. Wir befürchten, meine Damen und Herren, Herr Pschierer und Frau Ministerin Müller, das wird Ihnen so nicht gelingen,
wenn man bedenkt, welche Geisterfahrt Sie in den letzten Wochen in der Finanz- und Wirtschaftspolitik vollführt haben. In der Art, wie Sie in wichtigen wirtschafts- und finanzpolitischen Fragen herumdilettierten, wird Ihnen das nicht gelingen. Ich nenne als Stichworte die immer wieder genannte und stark strapazierte Landesbank und den Transrapid und verweise darauf, wie Sie dessen Investitionskosten eingeschätzt haben.
Wir haben schon in der letzten Woche darauf Bezug genommen und erklärt, dass das auch den Fakten entspricht, dass nämlich immer mehr Experten dunkle Wolken am Horizont heraufziehen sehen. Ich habe letzten Mittwoch eine Studie angesprochen, die für die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft von IW Consult extra angefertigt wurde. Darin wird erklärt, dass die Schere in Bayern immer größer wird, dass die regionalen Disparitäten anwachsen werden. Wir haben uns auch erlaubt zu erwähnen, dass die Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit in Bayern für die Jahre 2009 und 2010 massive Probleme vorhergesagt hat. Meine Damen und Herren von der CSU-Fraktion, Frau Ministerin, hier gilt es zu handeln und gegenzusteuern. Das Hier und Jetzt und die Zahlen, die Sie genannt haben, Herr Pschierer, sind das eine. Das andere aber ist die Politik, die Sie machen. Sie ist das Entscheidende für die Zukunft, und um die Zukunft sollte es uns gehen.
Herr Kollege Pschierer, ich habe gerade meinen Ohren nicht getraut. Frau Kollegin Kronawitter hat sich auf einen Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ von gestern bezogen. Es ging um das „Mittelstandsbarometer“. Sie sagten, das stehe so nicht in der Zeitung.
Herr Pschierer, wie sich das für einen guten Wirtschaftspolitiker gehört, habe ich dieses „Mittelstandsbarometer“ mittlerweile selbstverständlich in der Hand. Ich werde
Nachwuchs mit hoher Qualifikation aus den Hochschulen bekommen – also einen Import nach Bayern.
Das ist letztlich also auch eine Baustelle. Weitere Baustellen wie die Breitbandversorgung, die Infrastruktur der heutigen Zeit, möchte ich nur stichpunktartig nennen.
Sie haben unendlich lange gebraucht zu verstehen, dass der Staat hier unterstützen und mithelfen muss. Ein weiteres Stichwort: Einzelhandel. Was haben wir hier schon über die Ansiedlung der Factory-Outlet-Center und über die riesigen Einkaufsstätten auf der grünen Wiese gestritten? – Das ist eine Politik, die sich gegen die mittelständische Wirtschaft, die sich gegen den Einzelhandel richtet. Lassen Sie sich das gesagt sein.
Aktuell sehe ich auch keine gute Perspektive. 1,6 % minus im Einzelhandelsumsatz, allein im ersten Quartal dieses Jahres. Da muss man schon einmal sagen: Wirtschaftspolitik ist auch das, was bei den Menschen ankommt, damit sie einkaufen gehen können.
Die Regionalförderung wurde ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, als sie unbedingt notwendig gewesen wäre, weil die Wirtschaft von sich aus zu wenig Nachfrage hatte, stark reduziert. Der Sparhaushalt 2004 ist uns allen gut erinnerlich und auch, welche dramatischen Folgen dieser Sparkurs draußen hatte. Das zeigen die Briefe und die Situation in den Handwerksbetrieben und in anderen Wirtschaftseinrichtungen.
Zur Tourismuswirtschaft: Wie lange haben Sie gebraucht, bis Sie gesehen haben, dass hier ein Investitionsstau besteht, bei dem man nachhelfen muss? Damals gab es ein 100-Millionen-Programm, und siehe da, Minister Huber hat das damals x-mal verkauft. Die LfA musste dafür bezahlen, weil Sie nicht bereit waren, hierfür aus dem Staatshaushalt Gelder einzusetzen.
Letzte Anmerkung: Ich finde es richtig, wenn man bei den Verhandlungen über die Erbschaftsteuer abwägend zuwege geht. Ich habe Signale von Franz Maget bekommen, dass über die 10-Jahres-Grenze verhandelt wird. Davon hat er mich gestern informiert. Das wünschen wir uns auch.
Ich kann Ihnen nur sagen, beanspruchen Sie nicht, Sie seien die Erfinder der bayerischen Wirtschaft. Das sind Sie nicht. Es ist vermessen, so etwas zu glauben. Die Menschen, die in Bayern tüchtig arbeiten, gleichgültig ob als Arbeitnehmer oder als Unternehmer, tragen die Wirtschaft. Das sollten wir respektieren. Dafür sind wir auch
Mittelstandsförderungsgesetz vorgetragen habe: „Unser neues mittelstandspolitisches Aktionsprogramm, das derzeit in enger Abstimmung mit der Wirtschaft erarbeitet wird“ – –. Das war Minister Huber beim Zukunftskongress HTI. Das war im Jahr 2001. Das nächste Zitat: „Ich erarbeite derzeit zusammen mit der Wirtschaft ein mittelstandspolitisches Aktionsprogramm“. Das sagte Herr Wiesheu am 18. Oktober 2001, am Tag der Selbstständigen. In seiner Dankesrede anlässlich der Verleihung des Ehrenrings des Bayerischen Handwerks in Nürnberg kündigte Ministerpräsident Edmund Stoiber ein neues mittelstandspolitisches Aktionsprogramm für Bayern an. Das war am 24. Oktober 2001. – Jeder Minister, jeder Staatssekretär hat sich in dieser Ankündigungslitanei, in dieser Auflistung wiederfinden dürfen. Selbst der frühere bayerische Umweltminister, Dr. Schnappauf, hat das wenige Wochen später getan.
Im nächsten Jahr war es das Gleiche und im übernächsten Jahr wieder. Immer wieder gab es Ankündigungen, passiert ist de facto aber nichts. Wir haben uns deshalb sehr gefreut, dass derjenige, den ich vorhin zitiert habe, der jetzige Ministerpräsident Dr. Beckstein, der in unserer Liste tatsächlich gefehlt hat, jetzt ebenfalls eine solche Ankündigung vorgetragen hat.
Nun konkret: Frau Kollegin Kronawitter hat das eine oder andere bereits angesprochen. Ich darf hier fortsetzen und nenne zum Beispiel die Kürzung des Mittelstandskreditprogramms im Nachtragshaushalt 2004. Damals hieß es, das Programm wird gekürzt, weil die Konjunktur lahmt, aber sobald sie hochgeht, ändern wir das. Anders als angekündigt, wurde die Streichung aber nur zögerlich und nur partiell zurückgenommen. Das Gleiche gilt für das regionale Wirtschaftsförderungsprogramm.
Herr Kollege Pschierer hat mir den Gefallen getan, das Thema anzusprechen: das elende Gezerre um das bayerische Mittelstandsförderungsgesetz.
Zuerst war Ihr Vorgänger ganz frech und sagte, dieses Gesetz sei zwar 30 Jahre alt, es müsste jedoch nicht reformiert werden, da sich an den Rahmenbedingungen nichts geändert habe. Wir haben damals einen entsprechenden Antrag gestellt, die SPD kurze Zeit später auch. Dann hieß es: Wir ändern jetzt das Gesetz. Die SPD und die GRÜNEN haben recht, es müsste in einigen Punkten nachgebessert werden. Jahrelang ist dann nichts passiert. Warum? Weil sich der damalige Wirtschaftsminister Dr. Wiesheu mit dem damaligen Innenminister Dr. Beckstein nicht einigen konnte. Sie haben sich feiern und das Gesetz wieder in der Schublade verschwinden lassen.
In dieser Legislaturperiode ist dann ein Gesetz herausgekommen, das seinem Namen alles andere als Ehre macht. Das ist ein zahnloser Tiger, ein Weichspülgang, ein Gesetz ohne Saft und Kraft. Warum? Das haben wir an dieser Stelle schon hinreichend diskutiert. Ich möchte nur auf zwei Beispiele hinweisen, nämlich die viel zu
Ihnen jetzt daraus das eine oder andere vorlesen. Ernst & Young fragten mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland. Ich trage nur einige wenige Fragen vor: „Wie bewerten sie Ihre aktuelle Geschäftslage?“ – Hamburgs Mittelstand ist mit Abstand am zufriedensten. Bayern befindet sich im unteren Mittelfeld. Nächste Frage: „Wie wird sich Ihre Geschäftslage in den nächsten sechs Monaten entwickeln?“ – Die Mittelständler in Hamburg, Bremen und Berlin sind am optimistischsten; Bayern ist in der schlechten Mitte.
„Wie wird sich die allgemeine Wirtschaftslage in Deutschland Ihrer Meinung nach im Jahr 2008 entwickeln?“ – In Bayern gab es mehr Pessimisten als Optimisten. Diese Pessimisten aus Bayern sind hier an erster Stelle genannt. „Erwarten Sie, dass die Zahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens im Jahr 2008 steigen, gleich bleiben oder sinken wird?“ – Per Saldo ist besonders in Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein mit einer positiven Beschäftigungsentwicklung zu rechnen. Sie, Herr Pschierer, haben gerade die Flächenländer hinterfragt. SchleswigHolstein ist eindeutig ein solches Flächenland. Bayern ist wiederum hundsmiserabel. So lautet jedenfalls die Antwort der bayerischen Mittelständler.
Zum Thema Fachkräftemangel: „Wie leicht oder schwer fällt es Ihrem Unternehmen, derzeit neue und ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zu finden?“ – 80 % der Unternehmen bezeichneten es als relativ schwierig, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Wo sind die Antworten mit Abstand am schlechtesten? – in Bayern! So geht das weiter. Bei jeder Frage schneidet Bayern mittelmäßig bis ganz schlecht ab.
Noch eine letzte Frage, mit der ich Sie hier bemühen möchte: „Planen Sie, die Gesamtinvestitionen Ihres Unternehmens im kommenden Jahr zu steigern, konstant zu halten oder zu reduzieren?“ – In Bayern ist hier wiederum Fehlanzeige.
Herr Pschierer, es sind nicht nur die Stadtstaaten, die relativ gut abschneiden, sondern es sind auch andere Flächenländer. Bayern aber schneidet ganz schlecht ab. Das heißt, der Mittelstand hat mehr und mehr Vertrauen in die Politik der Bayerischen Staatsregierung verloren.
Wir versuchen immer, aktuell zu sein: Was konnten wir gestern in der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“ lesen? – „Becksteins Pläne für Bayern“. Da habe ich mich gefreut, lesen zu dürfen, dass im Juli ein Zukunftsprogramm für den bayerischen Mittelstand vorgestellt werden soll. Da haben bei mir dann aber doch gleich die Glocken angefangen zu läuten, denn das kennen wir doch schon. Es ist immer wieder das gleiche Lied, jedes Jahr! Jedes Jahr wird so ein Programm angekündigt. Ich zitiere Ihnen einmal, was ich schon hinsichtlich der Debatten zum
Wir sprechen hier von Rahmenbedingungen. Es wäre ein Irrtum zu glauben, dass die Politik alle Probleme lösen könnte. Frau Kollegin Dr. Kronawitter, die Politik bewegt sich auf den verschiedensten Ebenen. Sie beginnt in Europa und setzt sich maßgeblich über den Bund fort. Die Steuerpolitik wird in Berlin gemacht und in den Ländern fortgesetzt. Letztlich landet sie bei den Kommunen. Die Rahmenbedingungen in den Kommunen sind entscheidend dafür, was in der Wirtschaftspolitik und der Mittelstandspolitik möglich ist.
Lassen Sie mich zu diesem Thema einige Bemerkungen machen. Eine gute und effiziente Kapitalversorgung ist eine wichtige Kraftquelle für die hohe Leistungsfähigkeit des Mittelstandes. Sehen Sie sich einmal die Zahlen zur Ausbildung und zu den Beschäftigungen an. Die Finanzierungssituation der Unternehmen hat sich in den letzten Jahren ohne Frage entspannt. Ich möchte auf die Gründe hierfür nicht eingehen, weil sonst meine Zeit nicht reicht. Die Eigenkapitalquote hat sich seit dem Jahr 2000 von seinerzeit 4 % auf heute 12 % erhöht. Herr Kollege Dr. Beyer, das ist eine Verbesserung der Situation.
Um diesen positiven Gesamttrend bei der Finanzierung der Unternehmen zu beschleunigen und die Innovations- und Investitionskraft der Wirtschaft ganzheitlich zu stärken, brauchen wir zusätzliche Maßnahmen. Sie wissen, dass das Bessere der Feind des Guten ist. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen – über die wir in erster Linie reden –, sind mit einem geringeren Eigenkapital ausgestattet. Diese Unternehmen sind auf einen gezielten Flankenschutz angewiesen, um im harten nationalen, regionalen aber auch internationalen Wettbewerb genügend finanzielle Spielräume für neue Produkte, Prozesse, Märkte und Dienstleistungen zu haben. Dies sind alles Dinge, die in klassischer Weise zum Mittelstand gehören.
Verschiedene Branchen wie der Handel oder der Tourismus haben eine unterdurchschnittliche Eigenkapitalquote und damit größere Schwierigkeiten bei der Finanzierung. Um strukturelle Nachteile vor allem kleinerer Unternehmen beim Kreditzugang auszugleichen, hat der Freistaat Förderkredite, Bürgschaften und Haftungsfreistellungen gewährt und zur Verfügung gestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Instrumentarium wollen wir als eine wichtige Säule der bayerischen Mittelstandspolitik weiter stärken; denn der Bankkredit wird auch künftig mit Abstand das wichtigste Finanzierungsinstrument des Mittelstands sein und bleiben.
Wichtig ist auch, dass die traditionell enge Beziehung zwischen dem Mittelständler und der Hausbank in Zukunft fortgesetzt wird. Ich möchte Sie beruhigen: Der Mittelstand hat keine Chance, über ein volles Eigenkapital zu verfügen. Das liegt schon in unserer Gesetzgebung begründet. Die strategische und vertrauensvolle Partnerschaft von kleinen und mittleren Unternehmen mit ihren Kreditinstituten ist für die im Freistaat Bayern mittelständisch geprägte Volkswirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung.
Kernstück der bayerischen Mittelstandsförderung ist das über die LfA-Förderbank Bayern abgewickelte Mit
schwammige Fassung der Subsidiaritätsklausel und das Fehlen einer diesbezüglichen drittschützenden Wirkung.
Herr Kollege Pschierer, Sie haben erklärt, Sie hätten gerne eine andere Fassung gehabt. Das ehrt Sie. Sie sind jedoch wirtschaftspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion und Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses. Deshalb hätte ich es mir gewünscht, wenn Sie Ross und Reiter genannt und entsprechend abgestimmt hätten. Herr Kollege Graf von und zu Lerchenfeld hatte den Mut und den Anstand, diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht zuzustimmen mit der Begründung, dass das bayerische Mittelstandsförderungsgesetz zu wenig mittelstandsfreundlich sei. Diese Haltung ehrt ihn. Wir hätten diese Haltung von mehreren Wirtschaftspolitikern aus Ihren Reihen erwartet.
Was passiert? Ankündigung folgt auf Ankündigung. Es gibt nichts als Sprechblasen über Sprechblasen. Wir fordern Sie auf, sich erst einmal sach- und fachkundig zu machen. Dann ließe es sich wieder besser arbeiten. Frau Kollegin Dr. Kronawitter hat die Bildungspolitik als schlecht und ungerecht und somit als schlecht für die Wirtschaft bezeichnet. Sie hat in ihrer Liste noch andere Beispiele genannt. Wir könnten beliebig lange fortfahren. Ich nenne nur die Förderung überkommener und nicht zukunftsfähiger Großunternehmen und Großstrukturen. Besonders schön ist es immer, wenn wir erleben, wie Bayern mit dem Finger auf andere zeigt, wenn es um den Bürokratieabbau geht. Herr Dr. Stoiber ist der Chef der High-Level-Group, die sich mit dem Wegfall von Verwaltungslasten beschäftigt. Gleichzeitig kann aber immer wieder der Nachweis geführt werden, dass Bayern in der Bürokratie Weltmeister ist. Das ist nicht unbedingt mittelstandsfreundlich.
Meine Damen und Herren, das Thema ist schön gewählt. Sie sollten aber auf das eingehen, was konkret passiert und was Sie für die Zukunft tun wollen. Wir sagen noch einmal: Arbeiten Sie an sich und arbeiten Sie für Bayern. Ihre aktuelle Mittelstandspolitik ist allenfalls Mittelmaß. Das ist schlecht für Bayern.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir unterstützen diesen Antrag der SPDFraktion und führen keinen so erbärmlichen Eiertanz auf, wie es die Kollegen von der CSU vor allem in den Ausschüssen getan haben.
Der Dringlichkeitsantrag enthält viele allgemeine Forderungen, hinter denen wir alle stehen können. Alle Fraktionen haben auch schon öfter Gelegenheit gehabt, solche Forderungen zu präsentieren. Auf die Wasserschutzgebiete wird dezidiert eingegangen, und in der Begründung wird auf einen Gesetzentwurf Bezug genommen, der in den Ausschussberatungen immer als Phantom dargestellt worden ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem ersten Dringlichkeitsantrag für heute fordern wir die Staatsregierung auf, sich unverzüglich über den Bundesrat und auch auf allem ihr ansonsten zur Verfügung stehenden Wegen dafür einzusetzen, dass die Möglichkeiten der Organe der Europäischen Union, horizontal in Angelegenheiten der kommunalen Daseinsvorsorge hineinzuregieren, verhindert bzw. mindestens stark begrenzt werden.
Wir mahnen gleichzeitig an, für mehr Trennschärfe bei der Frage zu sorgen, welche Dienste von allgemeinem Interesse bzw. – das wird ja mal so und mal so genannt – welche nichtwirtschaftliche Dienstleistungen sind und welche Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sind. Diese Trennschärfe fordern wir im Interesse der Kommunen in Deutschland, im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung und im Interesse der kommunalen Daseinsvorsorge in Deutschland.
Der Hintergrund, so denke ich, ist uns allen bekannt, zumal denjenigen, die noch ein zweites oder drittes Standbein in der Kommunalpolitik haben. Wir merken, dass europäische Regelungen mehr und mehr das Handeln von Kommunen bestimmen. Wir haben die Binnenmarktregeln mit dem Zug zur Liberalisierung und partiell auch zur Privatisierung. Wir haben ein sehr striktes Beihilferegime, wir haben das Wettbewerbs- und Vergaberecht. All diese Dinge zwängen die kommunale Selbstverwaltung
in Deutschland in ein relativ enges Korsett und engen vor allem die Spielräume bei der Leistungserbringung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge ein.
Es seien ein paar Beispiele genannt: Ausschreibungen und Vergaben sind nicht nur bei Erreichen der entsprechenden Schwellenwerte europaweit bekannt zu geben und durchzuführen; vielmehr greift ab dem ersten Euro, ab dem ersten Cent das europäische Primärrecht mit seinen Geboten zur Transparenz, zum Wettbewerb und seinem Verbot der Diskriminierung.
Den Beifall werte ich so, dass diese Regelungen auch gut sind. Es handelt sich um Regelungen, die uns auch voranbringen. Aber es gibt andere Punkte, die kritisch zu werten sind. Das trifft zum Beispiel für die Debatte um die Inhouse-Vergaben zu. Inhouse-Vergaben sind ohne vorherigen Wettbewerb nur mehr dann zulässig, wenn die Kommune als Auftraggeber die auftragnehmende Einrichtung – etwa Eigenbetrieb oder Eigengesellschaft – auch zur Gänze wie ein eigenes Amt steuern kann und wenn die auftragnehmende Einrichtung ihre Leistungen im Wesentlichen für ihre Träger erbringt. Alles andere muss schon im Wettbewerb geregelt werden.
Die interkommunale Kooperation, also zum Beispiel über Zweckvereinbarungen, Zweckverbände oder gemeinsame Unternehmen, soll – es ist nur eine Aufgabe der Delegation und kein Beschaffungsvorgang – nach dem Willen der Kommission in mehreren Fällen auch dem Vergaberecht unterworfen werden. Selbst bei Geschäften, die für sich genommen keine Vergabevorgänge darstellen, erleben wir mehr und mehr, dass wettbewerbliche Elemente eingezogen werden müssen. Dies betrifft beispielsweise den Verkauf von Grundstücken, der im Wettbewerb erfolgen soll, wenn mit dem Verkaufsvertrag eine Forderung über einen städtebaulichen Vertrag einhergeht. Dies betrifft zum Beispiel konkret die Verpflichtung, ein Gewerbegebiet zu entwickeln oder betreutes Wohnen auf einem Grundstück zu realisieren. Auch dann wird bereits gefordert, wettbewerbliche Elemente einzubeziehen. Jetzt stehen nach einer entsprechenden Klage auch Einheimischenmodelle auf dem Prüfstand.
Wir rekurrieren noch auf eine andere Entwicklung, die ich insgesamt als noch problematischer und noch bedenklicher als das, was ich vorher skizziert habe, bezeichnen möchte. Wie schon der Entwurf des Verfassungsvertrags enthält auch der neue Grundlagenvertrag eine Bestimmung, die es ermöglicht, dass die Organe der Europäischen Union horizontal in Angelegenheiten der kommunalen Daseinsvorsorge hineinregieren. Wir bedauern, dass hierbei die Formulierungen vom Konventsentwurf und die Formulierungen der Regierungskonferenz aus dem Jahr 2004 übernommen worden sind. Das betraf in der ersten Fassung den Artikel III 6, dann später III 122. Dem Sinne nach ist das so übernommen worden – ganz kurz skizziert: Grundsätze und Bedingungen für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse werden durch europäische Gesetze festgelegt. Anstelle der Begrifflichkeiten „Gesetze“ – darum drehte sich damals die Verfassungsdebatte – sind wir jetzt mit dem Grundlagenvertrag wieder bei den alten Begrifflichkeiten. Das betrifft also die
Verordnung. Ansonsten hat sich im Kern und auch von der Materie her nichts geändert.
Das heißt, es soll mit dem EG-Vertrag, der dann auch einen anderen Namen bekommen soll, einen Artikel 16 geben. Dieser Artikel 16 lautet: Diese Grundsätze und Bedingungen werden vom Europäischen Parlament und vom Rat durch Verordnung gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Es gibt dann zwar eine Beifügung des Protokolls über Dienste von allgemeinem Interesse, und es gibt die eine oder andere Verlautbarung. Ganz entscheidend ist aber die zuvor vorgetragene Bestimmung, die es zum ersten Mal Organen der Europäischen Union erlauben würde, nicht nur sektoral, sondern auch horizontal etwas zu regeln, das heißt, allumfassend in die Dienstleistungen hineinzugehen.
Jetzt haben wir ein ganz großes Problem. Ich habe zitiert: Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Das Problem ist die Frage der Trennschärfe, das heißt, wann sagt die Kommission, es seien Dienste von allgemeinem Interesse, und wann sagt die Kommission, es seien Dienste von allgemein wirtschaftlichem Interesse? In diese Frage wollen Sie ihr Regime hineinbefördern. Unseres Erachtens fehlt es genau bei dieser Frage massiv an Trennschärfe. Schlimmer noch: Immer öfter versuchen die Organe der Europäischen Union – allen voran die Kommission –, Tätigkeitsfelder der kommunalen Daseinsvorsorge in Deutschland dem wirtschaftlichen Dienst zuzuordnen.
Ganz aktuell gibt es die Mitteilung: Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen. Diese Mitteilung ist vom Ende des letzten Jahres. Da heißt es beispielsweise – ich zitiere jetzt wieder –: Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, beispielsweise im Bereich der Wasserwirtschaft, der Wasserversorgung oder der Abwasserbehandlung. Es werden Felder genannt, bei denen wir – ich glaube, das gilt für den Landtag unisono – nicht wollen, dass von oben hineinregiert wird. Es gilt unseres Erachtens einfach aufzupassen. Sie wissen alle, dass die Trennung nicht nach dem organisatorischen Kleid, nicht nach dem Rechtskleid, nicht nach der Sparte und nicht nach dem Gegenstand erfolgt, sondern die Kommission sagt: Wir picken uns die Tätigkeit als solche heraus. Die Gefahr der Vermengung bzw. die Gefahr, dass das so definiert wird, wie wir das als Verfechter der kommunalen Selbstverwaltung nicht wollen, besteht leider und ist immer häufiger an aktuellen Beispielen zu beobachten.
Wir sagen noch einmal ganz klar: Eine derartige Ermächtigung, horizontal in die kommunale Daseinsvorsorge hineinzuregieren, wird alle bisherigen Anwürfe und Querschüsse gegen die kommunale Daseinsvorsorge und die kommunale Selbstverwaltung übertreffen und in den Schatten stellen. Von daher meinen wir, dass es gilt, massiv einer Öffnung des Einfallstors gegenzuhalten.
Für uns war dieser Punkt bekanntlich auch ein ganz entscheidendes Motiv, schon damals den Verfassungsvertrag kritisch zu sehen. Wir haben immer von unzureichenden Kompetenzabgrenzungen gesprochen und es kritisch gesehen, dass auf diese Art hinein regiert zu werden. Für uns war das auch der Grund, den Grundlagenvertrag nicht nur kritisch zu sehen, sondern auch bei der Debatte kritisch zu werten und bei der Abstimmung im Plenum abzulehnen.
Meine Damen und Herren von der CSU, wir haben feststellen müssen: Sie haben beide Vertragswerke begrüßt. Sie haben zwar auch das eine oder andere kritisch gesehen, aber in toto beide Vertragswerke begrüßt. Gleichzeitig erleben wir, dass der neue für Bundes- und Europaangelegenheiten zuständige Minister über das Land reist. Er führt Pressekonferenzen mit Kommunalvertretern durch, geriert sich als Retter der Kommunen im Kampf gegen die böse Europäische Union – Stichworte: Bürokratieabbau, viel zu viel Gängelung. So haben wir das in den letzten Wochen und Tagen erleben dürfen. Dann müssen wir feststellen: Die entscheidenden Entwicklungen und entscheidenden Schritte, das heißt die Fragen, auf die es wirklich ankommt, werden verschlafen und verschnarcht, oder – darauf müssen Sie selber die Antworten finden – Sie hatten nicht und haben nicht den Mut, entsprechend gegenzuhalten.
Vor diesem Hintergrund meinen wir, dass es Ihnen gut anstünde, jetzt endlich Farbe zu bekennen. Sie können sich nicht hinter der Argumentation verstecken, das sei bereits alles in den Vertragswerken, nämlich einmal im Entwurf des Verfassungsvertrags und dann auch im Grundlagenvertrag, festgezurrt gewesen.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass wir genau diese Frage seit vielen, vielen Jahren kritisch stellen. Bereits im Dezember 2003 haben wir einen Dringlichkeitsantrag – gestellt von unserer Fraktion – einstimmig durchgebracht, der sich genau mit dieser Problematik befasst hat. Trotzdem ist nicht das passiert, was wir eigentlich damit gewollt haben.
Wenn ich mir das Verhalten Ihres neu ernannten Ministers betrachte – er ist bedauerlicherweise im Augenblick nicht im Saal, obwohl wir ein wichtiges Thema aus seinem Ressort behandeln –, kann ich nicht umhin, das Ganze als Spruchbeutelei zu bezeichnen.
Es ist nichts anderes als Verbalakrobatik. Es sind große Sprüche, und wenn es darauf ankommt, sich für die Idee der kommunalen Selbstverwaltung einzusetzen, passiert bedauerlicherweise nichts. Deshalb bitten wir an dieser Stelle noch einmal um Ihre Zustimmung; denn es geht nun wirklich ans Eingemachte, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, kurz noch an die CSU-Fraktion und ihren Redner Herrn Ettengruber gerichtet. Herr Ettengruber, Sie haben gesagt, wir würden mit dem Antrag offene Türen einrennen. Dann kamen wieder tolle verbale Bekundungen. Es geht in dem Antrag um zwei konkrete Dinge. Das eine ist die entsprechende Formulierung im Grundlagenvertrag. Diese wäre für uns grottenschlecht, deshalb müssen wir dagegenhalten. Sie haben es bisher nicht getan. Deshalb fordern wir Sie auf, das endlich zu tun, statt sich vor Ort in Maulheldentum zu üben.
Zum Zweiten geht es um die Trennschärfe: Was ist wirtschaftlich, was ist nicht wirtschaftlich? Herr Kollege Kaiser ist ein bisschen darauf eingegangen, dass die Kommission in eine Richtung arbeitet, die wir alle nicht gutheißen können. Da gilt es endlich gegenzuhalten, das ist auch noch nicht passiert.
Das Dritte, Herr Ettengruber: Wenn Sie wieder treuherzig das Beispiel Wasser bringen, dann bitte ich Sie, ins Archiv zu sehen. Der letzte Umweltminister Bayerns hat einen Gesetzentwurf präsentiert, wie er in keinem anderen Bundesland präsentiert worden ist. Dabei war nämlich die Aufgabenprivatisierung beim Wasser ein Kernbestand. Wir erinnern uns noch an den Aufruhr bei den kommunalen Spitzenverbänden usw. Vor dem Hintergrund, dass es derartige Gesetzentwürfe gibt, bei denen die Aufgabenprivatisierung der Kernbestandteil ist, wirkt das, was Sie als Bekenntnis vortragen, doch zumindest mau und lau.
Aus zeitökonomischen Gründen spreche ich hier von hinten, damit die Kolleginnen und Kollegen noch ausreichend Redezeit haben.
Aber ich mache deshalb eine Zwischenbemerkung und keine weitere Wortmeldung, um zu – – Sie haben es verstanden.
Herr Minister, Ihre letzten Bemerkungen veranlassen mich noch einmal zu einer klaren Aussage. Im Dezember 2003 gab es hier im Plenum einen einstimmigen Beschluss. Damals und fortan hat sich die Staatsregierung aber nicht nach diesem Beschluss gerichtet. Damals hätte man nämlich noch sehr wohl etwas an der Formulierung ändern können, aber Sie haben es verschlafen. – Gut, Sie waren damals noch nicht in der Staatsregierung. Die Staatsregierung hat nicht den Mut gehabt, zumindest zu versuchen, die nötigen Änderungen herbeizuführen. Das möchten wir an dieser Stelle noch einmal klargestellt haben.
Ihnen als damaligem Fraktionsvorsitzenden dürfte im Bewusstsein geblieben sein, dass wir jahrein, jahraus immer wieder Anträge gestellt haben, weil uns das Thema in der Debatte um den Verfassungsvertrag wichtig war, wie es uns auch jetzt in der Debatte um den Grundlagen
vertrag wichtig ist. Jetzt zu sagen, man kann nichts mehr ändern, ist schäbig und kleinlich vor dem Hintergrund, dass die Staatsregierung auch nicht ansatzweise bemüht war, im Sinne der Kommunen zu arbeiten.
Zehn Minuten?
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir waren schon sehr gespannt, was uns die Kollegen von der CSU und vielleicht auch von der Staatsregierung zu bieten haben.
Es war insofern interessant, Herr Kupka, als es uns möglich war, Ihren Angstschweiß aufs Rednerpult klatschen zu hören.
Ansonsten war das, was Sie geboten haben, grotesk bis lächerlich. Als Unterhachinger sollten Sie sich schon ein bisschen in München auskennen und wissen, dass es einen Unterschied gibt zwischen der Dachauer Straße und der Landshuter Allee und das die Westtrasse sehr wohl länger geworden ist. Ich kann es Ihnen sogar auf den Meter sagen.
Sie haben gesagt, sie sei unverändert in der Länge. Zwei Kilometer länger ist sie im Tunnel neu geplant worden und einen Kilometer insgesamt.
fragt die Welt nach? Siemenszüge nicht mehr so sehr. Sie will einfache, robuste, bezahlbare Stadtbahnsysteme und schnelle Städteverbindungen. Einfach, robust, bezahlbar und kompatibel, all das ist der Transrapid eben nicht.
Deswegen ist im Grunde noch nichts nachgefragt und nichts realisiert worden.
Wie dümmlich Ihre Argumentationen sind, das belege ich Ihnen – –
Danke, Frau Präsidentin. Aber Sie haben hoffentlich registriert, dass die beiden Kollegen Kupka und Weidenbusch ununterbrochen reinbrüllen, und zwar mit sehr deftigen Bemerkungen.
Ich habe Sie mitnichten gerügt. Ich bitte Sie einfach, mir auch zuzuhören, Frau Präsidentin.
Ich erlaube mir fortzufahren, um zu belegen, wie Sie argumentieren, nämlich anhand einer Pressemitteilung Ihres neuen CSU-Fraktionsvorsitzenden. Er hat am 5. Dezember 2007 über Arbeitsplätze schwadroniert. Ich bringe nur ein Beispiel: 850 Dauerarbeitsplätze für Wartung und Betrieb der Trasse. Dazu muss man sagen: Wir kennen die Ansätze für die Betriebskosten. Sie sind in den Wirtschaftlichkeits- und den Finanzierungsszenarios zu finden. Wenn wir da 850 Arbeitsplätze für die Trasse hätten, dann hätten wir nichts mehr für Energie, nichts mehr für den Vertrieb, nichts mehr für Versicherungen. Da wäre all das Geld weg.
Die Staatsregierung musste dann peinlicherweise auch Herrn Schmid korrigieren und sagen: Diese 850 Arbeitsplätze, das ist alles. Das sind die Sekundäreffekte, das sind die Tertiäreffekte, das ist die verkaufte Kaffeetasse an den Touristen, der nur wegen des Transrapids anreist.
davon abgeworben von der S-Bahn und den Flughafenbussen. 1,1 Millionen Fahrgäste sollen zusätzlich für den Flughafen München generiert werden, weil der Transrapid gar so schön ist, sollen anderen Flughäfen oder gar dem Bahnfernverkehr weggenommen werden, und nur 2,6 Millionen sind die, die man eigentlich erreichen will, nämlich die, die bisher mit dem Auto zum Flughafen anreisen.
2,6 Millionen, das sind also 1,3 Millionen hin und 1,3 Millionen zurück, auf den Tag gerechnet 3500 hin, 3500 zurück. Wenn Sie sich einmal anschauen, wie in Bayern einzelne Straßen belastet sind mit 100 000, mit 150 000, mit 200 000, dann werden Sie erkennen, dass die insgesamt 3500, verteilt auf ganz viele Straßen, wirklich lächerlich und erbärmlich sind. Wenn Sie da von einem tollen verkehrspolitischen Nutzen sprechen, dann wissen Sie nicht, wovon Sie reden.
Das waren die Zahlen einschließlich der Mitarbeiter. Schauen Sie sich die Machbarkeitsuntersuchung an, schauen Sie sich die Planfeststellungsunterlagen an.
Schauen wir uns die S-Bahn an. Die S-Bahnlinien zum Flughafen verfügen massiv über Kapazitäten. Laut MVV sind noch ungefähr fünf Millionen Plätze frei. Von der Staatsregierung wird eine dritte Linie versprochen, der Erdinger Ringschluss, dann hätten wir drei Linien.
Die Express-S-Bahn, wie sie von der Staatsregierung immer zugesagt worden ist, ließe sich sehr leicht und für wenig Geld realisieren.