Protocol of the Session on February 1, 2006

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 60. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen guten Morgen.

Besonders freut es mich, dass ich heute einem Geburtstagskind gratulieren kann, nämlich unserem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz. Lieber Herr Kollege Henning Kaul, alles, alles Gute zum Geburtstag, herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit. Diejenigen, die jetzt noch nicht hier sind, schließen sich der Gratulation an. Alles Gute für Sie.

(Henning Kaul (CSU): Danke, Frau Präsidentin!)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Mündliche Anfragen

Die Fragestunde dauert heute 90 Minuten. Herr Staatsminister Dr. Goppel, auch Ihnen einen schönen guten Morgen. Sie sind zur Beantwortung der ersten Frage schon ans Pult getreten. Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, bitte.

Einen wunderschönen guten Morgen! Ich bedanke mich bei Ihnen, für die einzige Frage, die Sie betrifft, so früh aufzustehen.

Staats minister Dr. Thomas Goppel (Wissenschafts- ministerium): Ich stehe immer so früh auf. Das ist kein Problem.

– Das habe ich erwartet.

Herr Staats minister, welche Konzeption unterstützt der Freistaat Bayern beim Weltkulturerbe Limes, welche Veranstaltungen fördert er, und wie hoch sind die Gesamtaufwendungen des Freistaats und die Aufwendungen anderer?

Herr Staatsminister.

Staats minister Dr. Thomas Goppel (Wissenschafts- ministerium): Die Damen und Herren in meinem Haus haben mir die falsche Akte mitgegeben; ich antworte daher frei.

Das kann geändert werden. Die richtige Akte kommt. Bei uns funktioniert dies. Bei einer Festveranstaltung wäre das schwieriger.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Jetzt wollen wir Sie schon bewundern, dass Sie ausgeschlafen sind!)

Bitte schön, Herr Staats minister.

Staats minister Dr. Thomas Goppel (Wissenschafts- ministerium): Frau Präsidentin, meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen der zahlreichen Menge! Der Freistaat Bayern unterstützt die mit Bericht der Bayerischen Staatsregierung vom 27. Juli 2005 zum Beschluss des Landtages vom 30. November 2004 auf der Drucksache 15/2280 vorgelegte Konzeption „Der bayerische Limes“. Das Konzept umfasst die wesentlichen Eckpfeiler im Hinblick auf Schutz, Erforschung und touristische Präsentation des Limes.

Aktuell werden von staatlicher Seite keine limesspezifi schen Veranstaltungen gefördert. Der Staatsregierung liegen auch keine entsprechenden Fördergesuche vor. Hinzuweisen ist allerdings auf den Limes-Tag, den das Bayerische Landesamt für Denkmalpfl ege im September 2005 in Weißenburg unter Teilnahme einer Vielzahl von Experten und Entscheidungsträgern veranstaltet hat.

Die Darstellung der Gesamtaufwendungen des Freistaates Bayern für den Limes ist nicht ganz einfach, da der Haushalt keinen entsprechenden Einzelproduktnachweis enthält. Forschung, Schutz und Erhalt sowie Präsentation des Limes sind Aufgaben, die von einer Vielzahl staatlicher Einrichtungen, von Gebietskörperschaften, aber auch von Verbänden und sonstigen Institutionen wahrgenommen werden. Hervorheben will ich an dieser Stelle dennoch die Aufwendungen des Freistaates allein im Jahr 2005 in Höhe von 65 000 Euro für die Deutsche Limes Kommission, für einen Limes-Wanderweg und für ergänzende Luftbildarchäologie. Für museale Projekte, insbesondere für den Aufbau regionaler Informationszentren in Ruffenhofen und Wörth am Main wurden zusätzlich 30 000 Euro bewilligt. Das zentrale bayerische LimesInformationszentrum in Weißenburg steht kurz vor dem baulichen Abschluss. Der Freistaat Bayern wird das Informationszentrum voraussichtlich mit 50 % fördern – das sind 200 000 Euro. Im Jahr 2006 sind weitere Zuschüsse in Höhe von mindestens 100 000 Euro eingeplant, nicht eingerechnet die Personalkosten. Die Höhe der Aufwendungen Dritter für den Limes ist der Staatsregierung nicht bekannt. Entsprechende Daten werden nicht erhoben.

Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Herr Staatsminister, ich frage, was denn Vereine und Anlieger des Limes zu erwarten haben, wenn sie zum Thema Limes Veranstaltungen durchführen. Ist geplant, hierfür einen Haushaltstitel aufzulegen, oder wird das so wie in der Vergangenheit gemacht, die Sie eben geschildert haben?

Herr Staatsminister.

Staats minister Dr. Thomas Goppel (Wissenschafts- ministerium): Im Moment ist eine andere Handhabung aus mehreren Gründen nicht erkennbar. Erstens. Im Prinzip haben wir kein zusätzliches Geld. Wir müssen uns nach der Decke strecken. Zweitens. Wir haben das Problem, noch nicht genau zu wissen, in welchem Umfang die Limes-Aufbereitung als Weltkulturerbe tatsächlich ein echtes Thema wird. Wir wissen noch nicht, in welcher

Bandbreite wir tätig werden. Die Obernburger reklamieren inzwischen, dass sie an der nassen Grenze auch dazugehören. Auch in Passau wird über die nasse Grenze diskutiert. Wir können also im Prinzip noch nicht sagen, was diesbezüglich auf uns zukommt. Das Geld wird nicht mehr. Wenn ich mich verzettle und das als zu klein ansetze, kommt auch nichts dabei heraus. Man wird sich deshalb sicherlich mit den Betroffenen zusammentun müssen. Ich stehe nicht im Wege, dieses Thema im Rahmen eines „Runden Tisches“ gemeinsam anzugehen und es mit allen Beteiligten, die sich dafür interessieren, zu bereden. Die Initiative muss aber von dort kommen. Ich bitte um Nachsicht: Ich laufe nicht hinterher, weil ich eben so wenig Geld habe – da bitte ich sehr um Verständnis.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Wägemann.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, nachdem Kollege Spaenle und ich bereits 2004 zu diesem Thema initiativ waren und nach Vorlage der Konzeption der Staatsregierung in einem neuen Antrag vom 30. November 2005 konkrete Forderungen gestellt haben, frage ich Sie: Wie sieht es bezüglich der Bestellung eines Limes-Koordinators und der Schaffung eines Entwicklungsplanes aus, damit tatsächlich Gelder insbesondere in Investitionen und weniger in Veranstaltungen fl ießen?

Herr Staatsminister.

Staats minister Dr. Thomas Goppel (Wissenschafts- ministerium): Herr Kollege Wägemann, nicht umsonst habe ich im Eingang meiner Beantwortung darauf hingewiesen, dass die Konzeption auf der Basis der Anfrage bzw. des Landtagsbeschlusses vom 30. November 2004 erfolgt ist. Das ist der wesentliche Stand der Diskussion. Die erste Stufe bestand darin, eine entsprechende internationale Befürwortung des Weltkulturerbe-Antrages zu erreichen. Das ist geschehen. Jetzt kommt es im Wesentlichen darauf an, dass sich die Damen und Herren vor Ort zusammentun und zunächst mit einem eigenen Vorschlag kommen.

Ich war im Januar – ich sage das ergänzend – auf ausdrückliche Einladung in Obernburg, um zu sehen, was man dort machen kann. Nichts steht im Wege, eine solche Prüfung auch an anderen Stationen vorzunehmen. Ich bitte allerdings sehr um Verständnis: Weltkulturerbe bedeutet nicht, dass wir aus der Sicht der Welt den Ort aufsuchen, sondern dass sich der Ort in der Welt bekannt macht. Ich bitte Sie also, die kommunalen Institutionen zu veranlassen, den Freistaat Bayern an der Planung teilhaben zu lassen. Dann können wir sehen, was wir gemeinsam fi nanzieren können. Dies wird vor Ort gemacht werden können. In diesen Tagen ist es kaum möglich, darauf zu warten, dass wir aus München sagen: Wir hätten noch etwas; können wir noch irgendwo Geld hintragen?

Ich sage ohne jede Einschränkung: Ich will gerne helfen, wo ich kann. Ich muss aber zunächst wissen, wo Hilfe gewünscht wird.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Dann sehe ich richtig, Herr Minister, dass die Initiative vom Ort ausgehen muss und dann überlegt wird, ob in irgendeiner Weise eine fi nanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Die Initiative kommt also nicht vom Ministerium, sondern von den Limes-Anliegern.

Herr Staatsminister.

Staats minister Dr. Thomas Goppel (Wissenschafts- ministerium): Weil die Initiative dann wohl den richtigen Charakter hat und weil sie dann vom richtigen Nukleus ausgeht. Wer von oben zum Detail zurückgeht oder wer von der Zentrale zum Detail zurückgeht, hat einen anderen Blickwinkel. Deswegen wäre mir der Blickwinkel von innen heraus auf die Situation des Freistaates oder auch des Bundes viel lieber, zumal wir dann im Wettbewerb auch sagen können, dass wir von unten bzw. von der Basis den notwendigen Druck erhalten. Um diesen Druck bitte ich. Ich kann damit auch dem Finanzminister besser gegenübertreten als wenn ich ihm sage: Herr Finanzminister, ich hätte gerne Geld, damit ich etwas tun kann, was ich noch nicht weiß. Das ist nicht besonders lustig.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Danke schön!)

Herr Staatsminister Dr. Goppel, vielen Dank. Ich rufe die Fragen an das Staats ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen auf und darf Frau Staats ministerin Stewens bitten, die Fragen zu beantworten. Die erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Ackermann.

Frau Staats ministerin, anlässlich der Tatsache, dass in vielen Kommunen und bei vielen Trägern große Unsicherheit wegen der Durchführung und der rechtlichen Voraussetzungen über die Bedarfsplanung und die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz besteht und viele Kommunen deswegen noch nicht begonnen haben, diese gesetzlichen Vorgaben durchzuführen, frage ich die Staatsregierung: Wann, in welcher Art und mit welchen rechtlichen Vorgaben wird die neue Gesetzeslage durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz im Hinblick auf die Bedarfsplanung und Bedarfsnotwendigkeit für die Kommunen und Träger konkretisiert?

Bitte, Frau Staats ministerin.

Frau Kollegin Ackermann, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben sind die Kommunen auch bisher schon mit Planungsaufgaben betraut. Ich denke zum Beispiel an die Planung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen ist für Gemeinden daher strukturell nichts Neues. Die Kommunen können zudem auch unterstützend auf die Hilfe

der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zurückgreifen, die seit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches VIII am 1. Januar 1991 zur Durchführung der Jugendhilfeplanung verpfl ichtet sind.

Darüber hinaus hat das Bayerische Staats ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen speziell zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz in enger Absprache mit Fachvertretern der Kommunen und der Aufsichtsbehörden den Entwurf für einen Leitfaden für die kommunale Bedarfsplanung erstellt. Dieser Entwurf muss jetzt noch mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspfl ege abgestimmt werden. Der Leitfaden wird den Kommunen noch im ersten Quartal 2006 zur Verfügung gestellt.

Dieser Leitfaden enthält neben den von Gesetzes wegen zu beachtenden Grundsätzen der Bedarfsplanung – ich bezeichne das immer als qualifi zierte Bedarfsplanung – vor allem Tipps und Empfehlungen zur praktischen Umsetzung und soll den Gemeinden bei der Bedarfsplanung eine Orientierungshilfe bieten. Das ist sozusagen eine Anleitung, wie sie es machen können. Sie können die Empfehlungen zur praktischen Umsetzung selbstverständlich auch anders vornehmen.

Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Ackermann.

Frau Staats ministerin, ist Ihnen bekannt, dass von vielen Kommunen die Bedarfsplanung deshalb auf die lange Bank geschoben wird, weil sie sich darauf berufen, noch keine Verordnung von der Staatsregierung erhalten zu haben? Wie sehen Sie dieses Zögern?

Bitte, Frau Staats ministerin.

Frau Kollegin Ackermann, die Staatsregierung hat immer gesagt, dass es zur Bedarfsplanung keine Verordnung gibt. Das möchte ich ganz klar sagen. Es gibt das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Wir haben wie bisher eine Bedarfsplanung durch die Kinder- und Jugendhilfeplanung bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten. Die kreisangehörigen Kommunen sind – wie das im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz geregelt ist – verpfl ichtet, eine Bedarfsplanung vorzunehmen. Wir geben ihnen Rat, Tipps und Vorschläge, wie sie die Bedarfsplanung machen können. Ich gebe durchaus zu, dass das etwas schwierig ist, weil wir alles mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit der Wohlfahrtspfl ege abstimmen müssen. Bei diesem Leitfaden werden alle hereingeholt. Daher ist das Prozedere etwas länger.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Frau Staats ministerin, stimmen Sie mir in der Einschätzung zu, dass die Kommunen – unabhängig von möglichen Leitfäden der Staats

regierung – aufgrund des BayKiBiG diese Planung selbstständig vornehmen sollten? Ist Ihnen vor diesem Hintergrund eine Untersuchung der Universität Eichstätt-Ingolstadt bekannt, in der aufgrund einer Befragung von Eltern und Entscheidungsträgern festgestellt wurde, dass bislang so gut wie keine Kommune diese Bedarfserhebung vorgenommen hat?

Bitte, Frau Staats ministerin.

Herr Kollege Wahnschaffe, ich stimme Ihnen durchaus zu, dass die Bedarfsplanung, wenn sie qualifi ziert sein soll, höhere Ansprüche an die Kommunen stellt. Ich kann Ihnen aber nicht zustimmen, dass sich die Kommunen überhaupt noch nicht auf den Weg gemacht hätten, eine Bedarfsplanung zu erstellen. Nach dem Feedback, das mein Haus erhalten hat, gibt es in Bayern sehr viele Kommunen, die dabei sind, eine qualifi zierte Bedarfsplanung zu erstellen.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Ackermann.