Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf den Tüchtigen unter Ihnen, die schon da sind, einen guten Morgen wünschen und die 58. Vollsitzung des Bayerischen Landtags eröffnen. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde wie immer erteilt.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gebe ich das Ergebnis der gestern durchgeführten namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/3850, Sicherung der Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Bayern – das war der Tagesordnungspunkt 19 –, bekannt. Mit Ja haben 46 gestimmt, mit Nein 92, Stimmenthaltungen 2. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dafür sind 90 Minuten vorgesehen. Ich darf Herrn Staatsminister Miller um die Beantwortung der ersten Frage bitten, und Herr Kollege Dupper darf jetzt seine Frage stellen. Bitte schön, Herr Kollege. Herr Staatsminister, guten Morgen.
Guten Morgen der tüchtigsten derzeitigen Präsidentin, guten Morgen, Herr Staatsminister. Wann werden die Forstdienststellen Hauzenberg und Ortenburg, beide im Landkreis Passau, wieder besetzt bzw. ist geplant, im Zuge der reformbedingten Organisationsänderung die beiden Dienststellen aufzugeben oder umzustrukturieren?
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Forstverwaltungsreform waren erhebliche Personalumsetzungen notwendig. Wir haben zunächst die Leitungsfunktionen, dann Sachbearbeitungsfunktionen und dergleichen ausgeschrieben und neu besetzt.
Jetzt geht es um die Dienstposten der Forstreviere. Sie werden bis Mitte des nächsten Jahres besetzt werden. Die Ämter für Landwirtschaft und Forsten wurden aufgefordert, in einem Übergangszeitraum durch Aufgabenverschiebungen und vorübergehende organisatorische Umgliederungen die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung sicherzustellen.
Im konkreten Fall des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster sind von insgesamt neun Forstdienststellen die Dienststellen Hauzenberg und Ortenburg-Bad Griesbach unbesetzt. Wie aber eingangs
Zusätzlich sind am Amt für den Privat- und Körperschaftswald zwei Funktionsbeamte als Berater für die forstlichen Zusammenschlüsse und ein Qualitätsbeauftragter Förderung eingesetzt. Damit sind vor Ort mit insgesamt zehn Beamten für die bisherigen neun Forstdienststellen ausreichende Arbeitskapazitäten vorhanden.
Die Reformbeschlüsse der Staatsregierung sehen für die bayerische Forstverwaltung einen Abbau staatlicher Aufgaben sowie Stelleneinsparungen von 20 % vor. Hierfür müssen auch sämtliche Forstdienststellen hinsichtlich einer notwendigen Revierorganisation überprüft werden. Ich habe schon gesagt, dass diese Revierorganisation für die erste Hälfte des Jahres 2006 vorgesehen ist. Ob und welche Forstdienststellen im Bereich des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster hiervon betroffen sein werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend zu sagen, weil wir die Reviere neu zuordnen und zum Teil vergrößern müssen.
Ich rufe das Staatsministerium der Finanzen auf und darf Herrn Staatssekretär Meyer um die Beantwortung bitten. Frau Kollegin Steiger, bitte.
Frau Präsidentin, guten Morgen. Herr Staatssekretär, mit welcher Begründung wurde dem Schulverband Baunach die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn der dringenden Sanierungsmaßnahme „Hallenbad“ versagt, welche Kriterien müssen erfüllt werden, und wann ist mit einer Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn zu rechnen, damit baldmöglichst der verbindliche Lehrplan, zu dem Schwimmen gehört, wieder an dieser Schule, der größten im Landkreis Bamberg, vollinhaltlich ausgestaltet werden kann?
Staatssekretär Franz Meyer (Finanzministerium) : Zunächst allen einen guten Morgen, verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schulverband Baunach, Frau Kollegin Steiger, hat mit Antrag vom April 2005, eingegangen bei der Regierung am 22. April 2005, die Gewährung von Zuwendungen gemäß Artikel 10 FAG für die Generalsanierung seines Hallenbades beantragt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1 084 588 Euro. Davon sind 610 000 Euro voraussichtlich zuwendungsfähig. Unter Hinweis auf den derzeit entfallenden Schwimmunterricht hat der Schulverband die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt.
Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn setzt voraus, dass die Maßnahme im Rahmen des der Regierung zur Verfügung stehenden Neuaufnahmevolumens fi nanziert werden kann. Die Höhe des Neuaufnahmevolumens basiert im Wesentlichen auf den Bedarfsmeldungen der Regierung. In die Bedarfsmeldungen fl ossen alle am
1. Dezember 2004 entscheidungsreifen Zuwendungsanträge mit ein. Da der Schulverband Baunach seinen Zuwendungsantrag erst, wie ich vorhin gesagt habe, am 22. April 2005 gestellt hat, konnte er bei der Bedarfsmeldung für Oberfranken und in der Folge bei der Berechnung des oberfränkischen Anteils am Neuaufnahmevolumen 2006 bzw. Abschlag für 2007 nicht berücksichtigt werden. Das der Regierung von Oberfranken zur Verfügung gestellte Kontingent ist bereits ausgeschöpft. Die Regierungen erhalten jedoch im ersten Halbjahr 2006 wieder ein Neuaufnahmevolumen und damit die Möglichkeit zur Genehmigung vorzeitiger Baubeginne.
Ob für die Hallenbadsanierung mit der Freigabe des Neuaufnahmevolumens im ersten Halbjahr 2006 die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt wird, hängt zum einen von der Höhe des künftigen Neuaufnahmevolumens ab – dieses bestimmt sich nach den Festsetzungen des Nachtragshaushalts 2006 für den Bereich des Artikels 10 FAG –, zum anderen ist die Entscheidung von der Prioritätensetzung der Regierung im Lichte aller oberfränkischen Anträge abhängig.
Herr Staatssekretär, wann kann dann der Schulverband konkret damit rechnen, mit dieser wirklich dringenden Maßnahme beginnen zu können?
Verehrte Frau Kollegin Steiger, ich habe gerade dargestellt: Der Antrag liegt vor. Das Neuaufnahmevolumen wird nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts der Regierung von Oberfranken zugeteilt, und die Regierung von Oberfranken hat dann die Prioritätensetzung anhand der vorliegenden Anträge vorzunehmen.
Herr Staatssekretär, ich muss noch einmal nachhaken. Wann wird der Nachtragshaushalt Ihrer Einschätzung nach hier im Haus verabschiedet werden können, und wann ist dann die Regierung von Oberfranken in der Lage, das von Ihnen angesprochene Prozedere umzusetzen?
Verehrte Frau Präsidentin, Frau Kollegin Steiger, Tatsache ist, dass in den ersten Monaten des Jahres 2006, nach meiner Kenntnis im April, der Nachtragshaushalt in den Landtagsausschüssen und im Plenum verabschiedet wird. Das heißt, dass der Nachtragshaushalt dann insgesamt vorliegt, auch im Bereich des Artikels 10 FAG. Ich gehe davon aus, dass die Regierung von Oberfranken, zu der ich volles Vertrauen habe, im Frühjahr zügig ihre Prioritätensetzung aller vorliegenden Anträge vornimmt.
Ich rufe das Staatsministerium des Innern auf. Für die Beantwortung der Fragen hält sich Herr Staatssekretär Schmid bereit. Bitte schön, Frau Kollegin Kamm.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass Personen, die eine Akkreditierung für ein WMStadion bekommen wollen, sich einer Regelanfrage bei Polizei und Verfassungsschutz unterziehen müssen und sie ohne eine Einwilligung in die Abfrage der über sie vorliegenden Daten keine Akkreditierung bekommen, und falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Regelanfrage und wie beurteilt der Datenschutzbeauftragte dies, da für die sich um Akkreditierung bemühenden Personen vielfach keine Freiwilligkeit gegeben ist, wenn ihre berufl iche Existenz von der Erteilung einer solchen Akkreditierung abhängt?
Frau Präsidentin, Frau Kamm! Vor dem Hintergrund vergangener Erfahrungen bei internationalen Fußballturnieren und der aktuellen weltpolitischen Lage, insbesondere des internationalen islamistischen Terrorismus, kommt den Sicherheitsmaßnahmen bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 eine entscheidende Bedeutung zu. Ein wesentlicher Aspekt des für die Veranstaltung erarbeiteten Sicherheitskonzepts besteht darin, dass nur Personen im Stadionbereich beschäftigt werden sollen, die eigens hierfür durch das Organisationskomitee WM 2006, genannt OK, akkreditiert wurden.
Für die Zeit der Fußballweltmeisterschaft 2006 übt die FIFA das Hausrecht in den zwölf WM-Stadien aus. Dabei hat sie das OK mit der Wahrnehmung der daraus resultierenden Rechte beauftragt. Somit obliegt alleine dem OK als Veranstalter die Vergabe von Zutrittsberechtigungen im Rahmen dieses Hausrechts.
Das Akkreditierungsverfahren des Veranstalters regelt dabei den Zutritt für einen bestimmten Personenkreis zu allen Spielstätten der Fußballweltmeisterschaft 2006, sorgt für die korrekte Kennzeichnen dieser Personen und dient dem reibungslosen sowie sicheren Ablauf der Veranstaltung. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die zu akkreditierenden Personen mit ihrer schriftlichen Einwilligung durch eine Abfrage der Informationssysteme der Sicherheitsbehörden, also des Bundeskriminalamts, des zuständigen Landeskriminalamtes und Verfassungsschutzes, auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Dabei werden alle zu überprüfenden Personen unabhängig von deren konkreten Einsatztätigkeiten und -orten unterschiedslos gleich behandelt.
Akkreditiert der Veranstalter die betroffenen Personen nicht oder willigen sie in eine entsprechende Abfrage nicht ein, ist ein Zutritt zu den Spielstätten nicht möglich.
Die Beteiligung der bayerischen Polizei an diesem Verfahren richtet sich allein nach den allgemeinen Vorschriften über die Gefahrenabwehr des Polizeiaufgabengesetzes. Als Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten durch die Polizei an den Veranstalter reicht eine ordnungsgemäß zu Stande gekommene, informierte Einwilligungserklärung des Betroffenen nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz aus.
Die mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung verbundenen datenschutzrechtlichen Fragen wurden auf Bundesebene im Vorfeld mit Vertretern der Datenschutzkonferenz intensiv besprochen. Hierbei konnte Einvernehmen hinsichtlich der vorgesehenen Verfahrensweise erzielt werden.
Für Bayern wurde eine derartige Zuverlässigkeitsüberprüfung bereits im Vorfeld des Confederations-Cup 2005 durch das Bayerische Landeskriminalamt durchgeführt. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dieses Verfahren begleitet und alle Auskünfte durch das Bayerische Landeskriminalamt erhalten.
Herr Staatssekretär, warum besteht das Straßenbauamt Weilheim bei der Anbindung des Ammerseegymnasiums Dießen an die Staatsstraße gegen den einstimmigen Willen des Gemeinderats der betroffenen Gemeinde auf der Lösung durch einen vierspurigen Ausbau, anstatt entweder die bestehende Baustellenausfahrt unter Versetzung des Ortsschildes um 100 Meter als „kleine Lösung“ oder den vom Straßenbauamt selbst als „sicherste Lösung“ bezeichneten Kreisverkehr zu realisieren?
Frau Kollegin Sonnenholzner, der Landkreis Landsberg am Lech errichtet derzeit das Ammerseegymnasium Dießen. Es liegt am nördlichen Ortsrand von Dießen. Es wird über eine Zufahrt an die Staatsstraße 2055 angeschlossen. Da die Staatsstraße nach dem Ergebnis der Verkehrszählung im Jahr 2000 mit 6 700 Kraftfahrzeugen pro Tag überdurchschnittlich belastet ist, ist für den Abbiegeverkehr zum Gymnasium eine Linsabbiegespur erforderlich. Ein „vierspuriger Ausbau“ der Staatsstraße, so wie in der Frage angedeutet, ist dabei nicht vorgesehen.
In Dießen hatten sich die Agenda 21 und die Interessengemeinschaft St. Alban dafür stark gemacht, dass das Ammerseegymnasium über einen Kreisverkehr angeschlossen wird. Das für die Staatsstraße zuständige Straßenbauamt Weilheim hat seine Haltung hierzu dem Markt Dießen und Vertretern der Bürger ausführlich erläutert.
Kreisverkehrsplätze haben sich zwar in vielen Fällen als geeignete Knotenpunktsform erwiesen. Sie sind jedoch nicht immer die sicherste und wirtschaftlichste Lösung. Im Falle Dießen ist der Verkehr von und zum Ammerseegym
nasium im Verhältnis zum Verkehrsaufkommen der Staatsstraße gering und zudem auf die Zeiten des Schulbeginns und des Schulendes begrenzt. Ein Kreisverkehr würde den Verkehrsfl uss der Staatsstraße hier nur unnötig unterbrechen. Vor allem würde ein Kreisverkehr dem Landkreis Landsberg am Lech, der die Kosten des neuen Anschlusses zu tragen hat, zwei bis drei Mal teurer kommen als die geplante einfache Einmündung mit Linksabbiegespur. Diese mit dem Landkreis abgestimmte Lösung kann den zu erwartenden Verkehr sehr gut bewältigen und ist wirtschaftlich.
Die bestehende Baustellenzufahrt ist nur provisorisch und nur für die Bauzeit angelegt. Die vom Landkreis geplante Erschließung des Gymnasiums sieht eine Trennung der Parkplätze und der Zufahrt mit Schulbussen vor. Das ist nur mit der geplanten neuen Stichstraße möglich.
Sehe ich richtig, Herr Staatssekretär, dass das Interesse des Gemeinderates der betroffenen Gemeinde, das genauso wie das der Bürgerinitiative im Interesse der Verkehrsberuhigung in eine andere Richtung geht, bei diesen Überlegungen keine Rolle spielt?