Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 26. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde wie üblich erteilt.
Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und der Staatsanwaltschaft bei diesem Gericht (Gerichtsauflösungsgesetz – BayObLGAuflG) (Druck- sache 15/1061) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt 30 Minuten pro Fraktion. So wurde es im Ältestenrat vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Weiß.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Argumente zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und der Staatsanwaltschaft bei diesem Gericht sind ausgetauscht. Der federführende Ausschuss hat hierzu eine Anhörung durchgeführt. Vier mitberatende Ausschüsse – der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes und der Wirtschaftsausschuss – haben den Gesetzentwurf mit beraten. Sämtliche Ausschüsse haben die Zustimmung zu der Gesetzesvorlage empfohlen und sind dabei ausweislich der vorliegenden Protokolle im Wesentlichen der Entwurfsbegründung der Staatsregierung gefolgt.
Der Rechts- und Verfassungsausschuss hat bei seiner abschließenden Beratung am 14. Oktober die Zustimmung zum Gesetzentwurf mit drei redaktionellen Änderungen in § 2 Nummer 12, § 9 Absatz 1 Satz 1 und § 10 Absatz 2 empfohlen. Einzelheiten finden sich in der Beschlussempfehlung und im Bericht auf der Landtagsdrucksache 15/ 1780, die Ihnen vorliegt. Damit liegt das Auflösungsgesetz für das Bayerische Oberste Landesgericht nunmehr auf dem Tisch.
Auch nachdem die Argumente weitgehend ausgetauscht sind, bleibt, glaube ich, bei allen Beteiligten zuallererst die Achtung vor dem Gericht, seiner Tradition und der Leistung der Richter, auch und gerade in der jetzigen Phase der Beratung über die Auflösung. Von einigen Argumenten, die in der politischen Debatte vorgebracht worden sind, kann man dies nicht behaupten. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen. Die ausgetauschten Argumente bewegen sich in der Hauptsache im Spannungsfeld zwischen der langen Tradition des Gerichtes und der Zwangslage des Staates angesichts der Situation der öffentlichen Haushalte. Ich will darauf deshalb nochmals besonders eingehen.
Angesichts der äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage bemühen sich Staatsregierung und CSU-Fraktion, den Staatshaushalt durch Straffung und Effizienzsteigerung zu stabilisieren und zukunftsfähig zu machen. In diesen Rah
men muss man alle getroffenen Einzelmaßnahmen stellen, so auch die vorliegende. Ich habe anlässlich der Endberatung im Rechts- und Verfassungsausschuss schon gesagt, dass ich es für einen fehlerhaften Maßstab halte, jede einzelne Einsparmaßnahme an ihrer Größe in Bezug auf den gesamten Staatshaushalt zu messen. Auf diese Weise versucht die Opposition, die Anstrengungen, die wir uns insgesamt auferlegen, klein zu rechnen. Das Gesamtergebnis dieser Anstrengungen für einen ausgeglichenen Haushalt ist zu betrachten. Im Justizhaushalt – ich sagte das bereits anlässlich der Ersten Lesung – muss man die Wirkung der Auflösung des Gerichts auch in Beziehung setzen zu Maßnahmen wie der generellen Arbeitszeitverlängerung oder der Abschaffung der Amtsgerichtszweigstellen. Wir können nicht unten sparen und oben alles beim Alten lassen.
Man muss auch daran erinnern, dass bei aller bayerischen Besonderheit, die die Existenz des Gerichts umgibt, die gleiche Arbeit in anderen Bundesländern von den Oberlandesgerichten erledigt wird.
Ich erinnere mich, wie Herr Kollege Schindler in der Endberatung im Ausschuss anmerkte, die Haushaltslage würde sich nun doch etwas erfreulicher entwickeln als vorgesehen und man hätte doch wohl nicht mehr diesen Druck, gerade das Bayerische Oberste Landesgericht aufzulösen. In den großen Rahmen der Entwicklung unserer Staatshaushalte und Sozialhaushalte gestellt, muss man allerdings Folgendes sehen: Wir haben über die vergangenen Jahrzehnte ein zugegebenermaßen hervorragendes und ausgefeiltes staatliches Leistungsangebot aufgebaut. Allerdings haben wir dieses Leistungsangebot oft genug über Schulden finanziert. Wenn wir es jetzt in seinem Gesamtumfang nur mit immer neuen Schulden erhalten können, dann liegt für mich der Verdacht nahe, dass wir uns die staatliche Leistungsvielfalt noch nie wirklich leisten konnten. Daher müssen wir heute in vielen Bereichen Abschied nehmen von lieb oder sehr lieb gewordenen Einrichtungen.
Was bei einer leicht verbesserten Einnahmesituation nach der Argumentation des Kollegen Schindler für das Bayerische Oberste Landesgericht gilt, kann von vielen anderen staatlichen Einrichtungen, die künftig entfallen sollen, ebenso vorgebracht werden. Das zeigt für mich, wie brüchig diese Argumentation ist und dass wir künftig nur eine Chance haben werden, die Staatsausgaben auf Dauer im Griff zu behalten, wenn wir konsequent einen Staat schaffen, den sich der Bürger wirklich leisten kann, und zwar in schlechteren, aber eben auch in besseren Zeiten. Die Enge des Spielraums, den wir in den öffentlichen Haushalten derzeit haben, sollte uns eine Lehre sein, die Dinge nicht sofort wieder ins Kraut schießen zu lassen, wenn sich die Situation etwas entspannt.
In diesem Zusammenhang wird oft vorgebracht, selbst in der Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, als die finanzielle Lage schlechter gewesen sei als heute, habe man das Gericht wieder errichtet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, wir stehen heute vor einer vollkommen anderen Herausforderung als damals. Wir müssen unseren Staat umbauen, ohne dass durch einen Aufbaubedarf
Wachstumskräfte mobilisiert werden. Selbst der GRÜNE Außenminister Joschka Fischer – ich habe seine Aussage im „Spiegel“ vom 05.07.2004 bereits in der ersten Beratung zitiert und zitiere sie heute wieder – spricht von der Schwierigkeit eines – so wörtlich –
Umbruchs ohne das Prinzip Wandel durch Krieg und das Programm Wiederaufbau. Wir stehen in vollkommen neuen Zeiten vor vollkommen neuen Herausforderungen.
(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Hat der Papst auch etwas dazu gesagt? – Margarete Bause (GRÜNE): Es ist unglaublich, was Sie in diesem Zusammenhang alles vermischen! – Heiterkeit bei den GRÜNEN)
Freuen Sie sich doch, wenn ich Ihren Außenminister zitiere. Das passt schon in diesen Zusammenhang, Frau Kollegin Bause. Das hat Herr Fischer in diesem Zusammenhang gesagt.
(Margarete Bause (GRÜNE): Zur Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat Joschka sicher nichts gesagt!)
Nein, aber zum Umbau des Staates, Frau Kollegin. Fachlich gesehen hat das Gericht gezeigt, dass sich die Konzentration in bestimmten Rechtsbereichen positiv auf die Qualität der Rechtsprechung auswirkt. Diese Konzentration bleibt daher auch erhalten, soweit sie sinnvoll ist. Das muss aber für die drei Bereiche, die untereinander nicht viel miteinander zu tun haben, nicht an einem speziell dafür eingerichteten Gericht sein. Die Konzentration der Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ordnungswidrigkeiten oder Strafsachen an einem Gericht bilden für mich keinen erkennbaren Synergieeffekt. Was Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen angeht, so werden Sie am Bayerischen Obersten Landesgericht in verschiedenen Instanzen verhandelt, so dass auch hier nur sehr eingeschränkt Synergieeffekte genutzt werden können.
Politisch muss es uns darum gehen, einen Staat zu schaffen, den sich die Bürger auf Dauer leisten können. Das sagte ich bereits. Deshalb obliegt es der politischen Bewertung, ob man erst dann über eine Institution wie das Bayerische Oberste Landesgericht nachdenken darf, wenn die Abschaffung als unabdingbar und als ultima ratio erscheint, oder ob man das schon dann darf, wenn sie in einem Gesamtzusammenhang steht, der Einschnitte in das staatliche Leistungsspektrum unabdingbar macht. Ich habe Ihnen wohl schon klar gemacht, wie meine persönliche Abwägung hierzu ausgefallen ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einige Anmerkungen zu Argumenten machen, die in der Diskussion von Unterstützern des Gerichts vorgebracht wurden und die man so einfach nicht stehen lassen kann. Da wird die Bayerische Staatsregierung mit Nationalsozialisten in eine Reihe gestellt. Es wird von einer „Enthauptung der Justiz“, von einem „auf das Schafott führen“ und von einem „Staatsstreich gegen die dritte Gewalt“ gesprochen. Ich zitiere hier wörtlich einige Aussagen, die in diesem Zusammenhang gefallen sind. Eines muss man, auch an dieser Stelle, ganz
deutlich zum Ausdruck bringen: Wir schaffen die richterliche Unabhängigkeit nicht ab, wenn wir ein Gericht auflösen. Die dritte Gewalt ist in der Gewaltenbalance keine, die für sich selbst entscheiden könnte, wie viele Gerichte, wie viele Richterstellen und welche Ausstattung und Besoldung zur Verfügung stehen. Diese vorgebrachten Argumente zeugen von einer Auffassung der Gewaltenteilung und einer Aufteilung der verschiedenen Gewalten, die man wohl als etwas verschoben bezeichnen muss. Man könnte sich damit auch sehr lange und grundsätzlich auseinander setzen.
Um an meine Anmerkungen von vorhin anzuknüpfen: Ich will den Richterinnen und Richtern des Bayerischen Obersten Landesgerichtes dies nicht zum Vorwurf machen.
Wie das Gericht selbst in seiner langen Tradition und seiner hohen Qualifikation unseren Respekt verdient, so haben sich auch die unmittelbar Betroffenen gerade im Gesetzgebungsprozess jeden Respekt verdient. Ich meine aber auch, der Gesetzentwurf schafft gerade nach der Änderung in Bezug auf den Staatsschutzsenat ein geordnetes Verfahren, die Aufgaben des Bayerischen Obersten Landesgerichts bis zum 1. Juli 2006 in qualifizierter Weise anders zu verteilen. Ich bitte, dem Gesetzentwurf mit den Änderungen aus der Endberatung zuzustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwar sind alle Aktivitäten und Beschlüsse des Bayerischen Landtags wichtig, und es stehen in diesen Wochen und Monaten, ganz speziell heute, Vorhaben mit großer Tragweite zur Beratung und Beschlussfassung an, doch die von der Staatsregierung vorgeschlagene Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts fällt aus dem Rahmen. Sie fällt aus dem Rahmen, weil, wenn es nach dem Willen des Ministerpräsidenten und seiner Staatskanzlei geht – also nach der Spitze der Exekutive –, die Spitze der dritten Gewalt in Bayern – der Judikative – schlicht abgeschafft werden soll.
Einer Staatsregierung und dem Parlament steht es zu, Vorschläge für die Organisation der Gerichtsbarkeit in Bayern zu machen. Es hat aber schon einen eigenartigen Beigeschmack, wenn die Spitze der Exekutive vorschlägt, die Spitze der Judikative abzuschaffen.
Wenn die Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und der dortigen Staatsanwaltschaft noch dazu als Teil einer Verwaltungsreform bezeichnet werden, ist das ein Beleg dafür, dass es in der Staatskanzlei an dem notwendigen Respekt gegenüber einer eigenständigen Stellung der Justiz nach unserem Verfassungsgefüge fehlt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Vorschlag fällt auch deshalb aus dem Rahmen, weil es hier nicht darum geht, irgendeine Behörde nach Zweckmäßigkeit mit einer anderen zu fusionieren, neu zu organisieren oder ihre Aufgaben gar zu privatisieren. Hier geht es vielmehr darum, mit einer 378-jährigen Tradition zu brechen, die keine andere Institution in Bayern aufweisen kann und deren Wert bis vor kurzem von allen, auch vom Ministerpräsidenten, gewürdigt worden ist.
Meine Damen und Herren, die Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann auch nicht mit der Abschaffung des Bayerischen Senats vor einigen Jahren verglichen werden. Damals ist zwar ein Verfassungsorgan aufgelöst worden, aber durch Volksentscheid und deshalb, weil es seine Existenzberechtigung nicht hat beweisen können. Ganz anders sieht das allerdings beim Bayerischen Obersten Landesgericht aus. Ich bin weit davon entfernt, das Gericht und die Staatsanwaltschaft als sakrosankt zu betrachten und seine Rechtsprechung in all ihren Facetten zu glorifizieren. Es ist aber eine unbestreitbare Tatsache, dass dieses Gericht weit über Bayern hinaus höchstes Ansehen genießt und zu Recht als bayerischer BGH bezeichnet wird. Während bei der Abschaffung des Senats fast niemand für dieses Organ eingetreten ist, erleben wir jetzt, dass sich die höchsten Repräsentanten der Justiz dafür einsetzen, und zwar nicht nur Bayerns, nicht nur vier ehemalige bayerische Justizminister und ehemalige Richter an diesem Gericht – denen könnte man vorhalten, sie wären in gewisser Weise betroffen –, sondern es treten 21 ehemalige Präsidenten außerbayerischer Oberlandesgerichte und Präsidenten und frühere Präsidenten des Bundesgerichtshofs für das Bayerische Oberste Landesgericht ein. Für den Senat hat man sich damals nicht eingesetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Vorhaben fällt auch deshalb aus dem Rahmen und ist mit anderen Vorschlägen im Zusammenhang mit dem von der Staatsregierung geplanten Umbau des Freistaats nicht zu vergleichen, weil er – und ich kann Ihnen nicht ersparen, darauf noch einmal hinzuweisen – in einer unseligen Tradition steht. Auch wenn es Ihnen nicht gefällt, verweise ich erneut darauf, dass dieses Gericht schon einmal, nämlich 1935, abgeschafft wurde. Es wurde damals übrigens die gleiche Begrifflichkeit verwendet, nämlich Abschaffung im Zuge der „Verreichlichung“. Das Gericht wurde aber bereits 1948, vor der Gründung der Bundesrepublik, vom damaligen Ministerpräsidenten Dr. Hans Ehard und seinem Justizminister Dr. Wilhelm Hoegner wiedererrichtet, und zwar deshalb, weil man es als ein Symbol der Eigenstaatlichkeit Bayerns in einer schlimmen Zeit wieder errichten wollte. Und die Zeit war damals schlimmer als heute im Jahr 2004.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf fällt auch deshalb aus dem Rahmen, weil er nicht in das Gesamtkonzept der sonstigen Politik der Staatsregierung passt. Zur Zeit diskutieren wir im Rahmen der Föderalismuskommission doch darüber, wie man den Ländern mehr Kompetenzen geben und ihre Eigenstaatlichkeit gegenüber dem Bund erhöhen kann. Was hier gemacht werden soll, entspricht aber genau dem Gegenteil.
Man vereinheitlicht, und am gleichen Tag bringt man einen Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag ein und verlangt genau das Gegenteil.
Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion habe ich im Laufe der Beratungen mehrfach gesagt, dass die Staatsregierung die Beweislast dafür hat, warum es nicht anders gehen soll als mit der Abschaffung des Gerichts und seiner Staatsanwaltschaft. Ich habe die Argumente des sehr geschätzten Kollegen Dr. Weiß nun schon mehrfach gehört. Man kann sie auch in der Begründung des Gesetzentwurfs nachlesen. Dort wird behauptet, alles, was nicht zwingend erforderlich sei, müsse auf den Prüfstand. Deshalb müsse das Bayerische Oberste Landesgericht abgeschafft werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was aber ist bitte zwingend erforderlich?
Da kann man nur polemisieren, und man muss es in diesem Zusammenhang auch tun: Sind sechs bayerische Staatssekretäre wirklich zwingend erforderlich?
Ist eine protzige Repräsentanz in Brüssel für 65 Millionen Euro wirklich zwingend erforderlich? – Natürlich ist sie das nicht. Selbstverständlich wäre es auch eine Nummer kleiner gegangen. Selbstverständlich hätte man auch eine Repräsentanz für die Hälfte dieser Kosten bauen können. Das Geld, das man damit eingespart hätte, würde ausreichen, um den Bestand des Bayerischen Obersten Landesgerichts über Jahrzehnte hinaus zu sichern.
Frau Staatsministerin Merk hat bei der Ersten Lesung ausgeführt, man verkenne den Gesetzentwurf, wenn man darin nur eine Sparmaßnahme sähe.
„Die Auflösung des Gerichts bedeutet viel mehr als das. Sie bedeutet nämlich die Chance, unsere Justiz rationeller und bürgernäher zu gestalten“. – So wörtlich. Was aber rationeller werden soll, wenn man ein anerkanntes Kompetenzzentrum zunächst zersplittert, um es dann im gleichen Moment für einzelne Rechtsgebiete wieder zu konzentrieren, aber an anderen Orten, und zwar in München und in Bamberg, wo da der Rationalisierungseffekt sein soll, bleibt das Geheimnis der Ministerin.