Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 21. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der 20. Juli ist in unserer jüngeren Geschichte ein besonderes Datum. Es ist angemessen, dass wir auch im Bayerischen Landtag dieses Tages gedenken.
Der 20. Juli 1944, der Tag, an dem Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg den Versuch unternahm, Adolf Hitler durch einen Sprengstoffanschlag zu töten, ist zum Symboltag für den deutschen Widerstand gegen den Nationalsozialismus geworden. Der Bayerische Landtag gedenkt deshalb heute voller Hochachtung der Frauen und Männer, die sich dem verbrecherischen Regime des Nationalsozialismus verweigert und ihre persönliche Freiheit, ihre Gesundheit und ihr Leben dafür geopfert haben, um auf dessen Sturz hinzuarbeiten.
Es waren nicht sehr viele Menschen, die diesen Opfermut aufbrachten. Aber sie stammten aus allen Schichten des deutschen Volkes und aus allen deutschen Regionen. Auch ihre Motive dafür, Widerstand zu leisten, waren jeweils unterschiedlich. Aber einig waren sie in dem Bestreben, sich dem Unrecht nicht zu beugen und damit für die Menschlichkeit in Deutschland zu stehen und sie zu bewahren.
Dabei soll nicht verschwiegen werden, dass der Weg in den Widerstand für den Einzelnen oft lang und windungsreich war. Auch viele Männer des 20. Juli waren zunächst Anhänger Hitlers und ließen sich von dessen scheinbaren Erfolgen blenden. Entscheidend ist jedoch, dass sie vor den vielen Ungerechtigkeiten und Grausamkeiten, von denen sie Kenntnis bekamen oder deren Zeugen sie sogar wurden, die Augen nicht verschlossen. Sie wagten es umzudenken und stellten schließlich ihre Gewissensentscheidung über alle sonstigen Bedenken und Anfechtungen.
Peter Graf Yorck erklärte beim Verhör durch die Geheime Staatspolizei, „die nationalsozialistischen Auffassungen vom Recht, die Ausrottungsmaßnahmen gegen das Judentum und das Vorgehen, das wir teilweise in den besetzten Gebieten an den Tag legten“ – dazu die militärische Lage – hätten bei ihm und Graf Stauffenberg zum Bruch mit der Staatsmacht geführt.
Dieser Wandlungsprozess verdient höchsten Respekt auch deshalb, weil dafür mehr Mut nötig war, als wir uns heute vorstellen können. Die Nationalsozialisten hatten vom Beginn ihrer Herrschaft über Deutschland an keinerlei Hemmungen, Regimegegner mit blankem Terror zum Schweigen zu bringen. Die in der Bevölkerung zirkulierenden Berichte darüber, was in den Konzentrationslagern und Gefängnissen mit den Gefangenen geschah, ließen viele oppositionelle Regungen im Keim ersticken.
Dieser Angst vor Gefangenschaft, Folter und Tod ging aber die Angst vor dem Mitmenschen voran. Das Regime konnte seine Macht nicht nur mit Hilfe seiner Überwachungsorgane ausbauen und sichern, sondern vor allem auch dadurch, dass viele Menschen nur allzu gern bereit waren, ihre Mitmenschen zu denunzieren. Dabei bewahrheitete sich der Satz Kurt Schumachers, der bereits 1932 im Reichstag die nationalsozialistische Agitation als einen „dauernden Appell an den inneren Schweinehund im Menschen“ entlarvt hatte.
Da man nicht wissen konnte, wem man seine wahren Gedanken über das Regime anvertrauen durfte, fühlten sich viele Regimegegner in der Heimat, im Freundeskreis, ja oft sogar in der eigenen Familie einsam.
Über diese „Einsamkeit des Widerstands“ hat vor einigen Tagen bei der Abendveranstaltung mit der Politischen Akademie Tutzing hier im Landtag der letzte Überlebende der Widerstandsgruppe zum 20. Juli, Philipp Freiherr von Boeselager, eindrucksvoll referiert.
Zwei Antworten von Freiherr von Boeselager auf Anfragen aus der Zuhörerschaft gehen mir übrigens besonders nahe. Er schilderte die Entwicklung im Nationalsozialismus, den Abbau der Arbeitslosigkeit und fragte dann sinngemäß: Wie würde die Mehrheit der Bevölkerung heute auf einen Politiker reagieren, der die Arbeitslosigkeit rasch und drastisch abbauen und zugleich vielfach den Rechtsstaat verletzen würde? – Es lohnt sich, darüber nachzudenken. Hüten wir uns vor falscher Selbstsicherheit!
Eine andere Antwort hat mich auch sehr nachdenklich gestimmt. Auf die Frage, wie er, der alles riskierende Widerstandskämpfer, es nach dem Krieg empfunden hat, wenn ehemalige Nazis wieder in Ämter kamen, war seine Antwort sinngemäß – ich habe kein Wortprotokoll –: Darüber habe ich nicht lange nachgedacht. Ich war wie alle anderen voll damit beschäftigt, musste alle meine Kräfte darauf konzentrieren, mir eine neue Existenz aufzubauen und die Not zu überwinden.
Auch in der weiteren Diskussion war er außerordentlich vorsichtig im Urteil – wohl angesichts der Erfahrungen, der Irrtümer und Fehleinschätzungen auch derer, die später im Widerstand alles riskiert haben. Dies gibt mir zu denken im Blick auf diejenigen, die im sicheren Abstand der Zeit und angesichts ihrer sicheren Lebensverhältnisse heute häufig sehr rasch und sehr hart ihre Urteile über Menschen im Nationalsozialismus formulieren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Erfolgschancen für das Attentat setzten die Akteure selbst auf maximal 50 %. Sie mussten dabei davon ausgehen, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung ihr Handeln nicht verstand, dass aber auch viele, die im Widerstand waren, aus Gewissensgründen die Tötung des Tyrannen nicht bejahten. Vom eigenen Volk auch bei einem Gelingen als Verräter abgestempelt zu werden, von den Alliierten nicht verstanden und ignoriert – das war ihre Situation. Trotzdem sind sie ihrem Gewissen gefolgt.
Peter Graf Yorck schrieb in seinem Abschiedsbrief vor der Hinrichtung: „Vielleicht kommt doch einmal die Zeit, wo man eine andere Würdigung für unsere Haltung findet, wo man nicht als Lump, sondern als Mahnender und Patriot gewertet wird.“ Es ist beschämend, aber wahr, dass die Widerstandskämpfer auch nach dem Ende der Hitler-Tyrannei von den Deutschen lange nicht gewürdigt, sondern vielfach als Verräter diffamiert wurden, obwohl die Untaten des Regimes dann hinlänglich bekannt waren.
Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass es sich dabei nicht nur um dumpfe Ressentiments Ewig-Gestriger handelte, sondern dass auch staatliche Stellen dieser Geschichtsdeutung Vorschub leisteten: So erhielt beispielsweise die Witwe des Blutrichters Roland Freisler zu Beginn der Fünfzigerjahre eine großzügige Rente zugesprochen, während die Hinterbliebenen der Menschen, die Freisler zum Opfer gefallen waren, jahrelang um ihr Recht streiten mussten und häufig leer ausgingen.
Heute ist diese Missachtung in Deutschland Gott sei Dank überwunden, und den Männern und Frauen des Widerstands wird die verdiente Würdigung zuteil. Aber wir müssen darauf achten, mit der Zeit nicht in bloße Gedenkrituale zu verfallen, sondern uns diesem wichtigen Thema immer wieder ernsthaft und aufrichtig zu stellen. Das ist ein mitunter schmerzlicher Prozess; denn wenn man sich mit dem Widerstand gegen Unrecht und Gewalt beschäftigt, dann stellt sich automatisch auch die Frage nach persönlichem Versagen, nach individueller Schuld und nach der eigenen Zivilcourage.
Das Gedenken an den 20. Juli 1944 und an den Widerstand gegen Hitler bleibt eine stete Mahnung auch an uns, gegen Willkür und Diskriminierung, gegen Terror und Diktatur rechtzeitig aufzustehen, die Stimme zu erheben und für die Freiheit und das Recht einzutreten.
Der Historiker Prof. Joachim Fest, der zu diesem Ereignis sehr viel publiziert hat, schrieb dieser Tage:
Tatsächlich haben wir uns, weil es den 20. Juli und andere Widerstandsaktionen gab, offener und selbstbewusster der Geschichte jener Jahre stellen können. Das wird von vielen nicht gesehen. Im Gegenteil werden unausgesetzt neue Vorwürfe laut. Der Widerstand, der dazu beitrug, dem Land schon bald nach dem Ende des HitlerRegimes die Rückkehr in die Welt zu erleichtern, ist nach wie vor ein verweigertes Vermächtnis. Ihm den Rang zu geben, der ihm gebührt, bleibt eine noch zu leistende Aufgabe.
Dieses Gedenken im Bayerischen Landtag soll dazu ein kleiner Baustein sein. Dabei gedenken wir nicht nur der Männer des militärischen Widerstands. Wir gedenken bei diesem Anlass aller Frauen und Männer, die in den verschiedensten Aktivitäten des Widerstands ihr Leben riskiert und verloren haben. Ich bitte Sie ihnen zu Ehren um eine Gedenkminute.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich noch Frau Kollegin Ruth Paulig, die am 7. Juli einen halbrunden Geburtstag feiern konnte, im Namen des ganzen Hauses und auch persönlich herzlich gratulieren.
Für die heutige Sitzung hatte die Fraktion der CSU das Vorschlagsrecht für die Aktuelle Stunde. Sie hat als Thema: „Europäischer Gerichtshof bestätigt den bayerischen Konsolidierungskurs als richtig – Bund mutiert vom Musterknaben zum Totengräber des Stabilitätspakts“.
Die Modalitäten gemäß der Geschäftsordnung sind, denke ich, hinreichend bekannt. Ich rufe als ersten Redner Herrn Kollegen Ach auf. Herr Ach, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die CSU-Fraktion hat diese Aktuelle Stunde beantragt, um der bayerischen Bevölkerung wieder einmal deutlich zu machen, dass eine nachhaltige und solide Haushalts- und Finanzpolitik seit vielen Jahrzehnten ein Markenzeichen der Politik der CSU-Landtagsfraktion und der CSU-Staatsregierung in Bayern ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Bestrebungen der CSU-Fraktion ist es maßgeblich zu verdanken, dass die dauerhafte Stabilität der gemeinsamen europäischen Währung zur Voraussetzung dafür gemacht wurde, dass Deutschland an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnimmt. Dies waren wir schon dem Vertrauen der Bürger schuldig, nachdem die politisch Verantwortlichen zugesagt haben, dass der Euro so stabil wird wie die D-Mark.
Ein Bundesfinanzminister aus den Reihen der CSU, Theo Waigel, hat sich nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die finanzpolitischen Stabilitätskriterien dauerhaft erfüllt werden. Auf ihn geht maßgeblich der Stabilitäts- und Wachstumspakt zurück, mit dem sich Deutschland gegenüber unseren europäischen Partnern durchgesetzt hat.
Die Einhaltung der Stabilitätskriterien soll nachhaltig und dauerhaft eine tragbare Finanzlage der öffentlichen Haushalte gewährleisten. Daher ist das Stabilitätskonzept ein tragender Pfeiler für die Stabilität des Euro und damit auch für die Preisstabilität.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die CSU-Fraktion das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 2004. In diesem Urteil hat der EuGH die am 25. November 2003 vom Europäischen Rat beschlossene Aussetzung des Defizitverfahrens gegen Deutschland für nichtig erklärt. Ich wiederhole: für nichtig erklärt.
In seiner Urteilsbegründung weist der EuGH ausdrücklich darauf hin, dass nach der Entschließung des Europäischen Rats vom 17. Juni 1997 zum europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt die Wahrung der Haushaltsdisziplin – man höre vonseiten der Opposition gut zu! – in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion von entscheidender Bedeutung ist. Die Haushaltsdisziplin – das wurde von der CSU-Fraktion auch in diesem Hause immer wieder angemahnt – ist eine sehr wichtige Voraussetzung für die Sicherung der Preisstabilität. – Herr Kollege Schieder, lachen Sie aus Unwissenheit oder weil Sie sich heute so wohl fühlen? Das Urteil – wer sich ernsthaft mit diesem Thema auseinander setzt, sollte besser zuhören als lachen – des Europäischen Gerichtshofes bedeutet eine klare Stärkung des Defizitverfahrens und eine deutliche Zurückweisung der dreisten Versuche der rotgrünen Bundesregierung, den Stabilitätspakt aufzuweichen. Die verzweifelten Bemühungen der Schuldenmacher aus Berlin, vor der Bundestagswahl den Blauen Brief aus Brüssel abzuwenden, haben sich im Nachhinein als nutzlos erwiesen.
In diesem Zusammenhang darf ich – insbesondere für die lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD – aus der „Wirtschaftswoche“ vom 15. Juli 2004 zitieren. Laut Herrn Starbatty, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Tübingen, passen die Kernstaaten der EU – dazu zählen auch Deutschland und Frankreich – die Regeln des Paktes ihrem Verhalten an. Ich meine, umgekehrt wäre es richtiger. Man muss sein eigenes Verhalten den Regeln des Paktes anpassen. Ich glaube, das wäre ein solider und korrekter Weg gewesen.
Ich sehe das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ganz klar als Stoppsignal für die Schuldenpolitik der rot-grünen Bundesregierung. Ich darf darauf hinweisen, dass diese Erkenntnis bereits im Jahre 2003 auch „Der Steuerzahler“ vertreten hat. Er schreibt in diesem Zusammenhang: „Angetreten als Sparmeister der Nation ist Hans Eichel zum größten Schuldenmacher aller Zeiten mutiert.“ Auf diese Aussage will ich hinweisen, weil immer die Mär erzählt wird, Waigel sei für alles verantwortlich.
- Sie waren möglicherweise nicht für die Wiedervereinigung, aber wir haben die Kosten bewusst aufgenommen, weil wir für die Wiedervereinigung waren.
Rot-Grün muss jetzt einsehen – Sie hören das nicht gerne, aber es ist Fakt -, dass es seine Fehler nicht durch den Bruch des europäischen Rechts vertuschen kann. Das ist eine entscheidende Aussage. Der Bundesfinanzminister wäre gut beraten – auch Sie wären gut beraten; dazu rufe ich Sie nachdrücklich auf –, zu einer soliden Haushaltspolitik zurückzukehren.
Stattdessen setzt die Koalition Rot-Grün mit ihrem Haushaltsentwurf 2005 – ich gehe davon aus, dass auch wir wieder Ähnliches zu erwarten haben – den Kollisionskurs mit den Stabilitätskriterien weiter fort. Schon heute steht fest – auch unabhängige Wissenschaftler sagen das -, dass auch der Haushalt 2005 das Drei-Prozent-DefizitKriterium nicht erfüllen wird. Die Folge davon ist – Herr Kollege Schieder, Sie geben mir dabei vielleicht Recht -: Zum vierten Mal in Folge wird Deutschland den Stabilitätspakt verletzen. Noch alarmierender ist die Tatsache, dass Hans Eichel sich vom Ziel des ausgeglichenen Haushaltes offensichtlich endgültig verabschiedet hat – im Gegensatz zu uns.
So wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes eine Ohrfeige für die unseriöse Haushaltspolitik der Bundesregierung bedeutet, so ist es auch eine Bestätigung des Konsolidierungskurses in Bayern. Die CSU-Fraktion - alle Jahre gegen großen Widerstand - nimmt gemeinsam mit der Staatsregierung seit langem die Verantwortung Bayerns für die Einhaltung der Stabilitätskriterien wahr und hält deshalb am Ziel des ausgeglichenen Haushalts fest. Eine nachhaltige und verantwortungsvolle Finanzpolitik liegt im Interesse nicht nur des Herrn Schieder, sondern auch im Interesse unserer Kinder und Enkel. Ihnen dürfen wir keinen Schuldenberg hinterlassen, der nicht mehr abzutragen ist. Das ist doch Tatsache. Nur wenn es uns gelingt – Herr Kollege Schieder, Sie als Haushälter müssen das doch wissen –, die Zinsbelastung zu senken, können wir uns Gestaltungsspielräume für die Zukunft erhalten.
Unsere stabilitätsorientierte Haushaltspolitik erfordert neben den aktuellen Konsolidierungsmaßnahmen – wir sind auf dem besten Wege – auch strukturelle Veränderungen. Auch damit werden wir in den nächsten Monaten auseinandersetzen müssen. Deshalb stehen wir alle – Regierung, Mehrheitsfraktion und eigentlich auch die Opposition, wenn sie ihre Aufgabe ernst nimmt – vor großen Herausforderungen. Ich behaupte: Im Gegensatz zur Bundesregierung hat Bayern einen guten Teil seiner Aufgaben bereits gemacht, indem es sich vorbildlich stabilitätskonform verhält. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen – ich will das klar bemerken -, dass es weiterer erheblicher Anstrengungen bedarf, um das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes 2006 zu erreichen.
Wie Sie alle wissen, ist aufgrund der verfehlten Politik von Rot-Grün auch in den nächsten beiden Jahren nicht mit einem großen Anstieg der Steuereinnahmen zu rechnen. Die im Herbst bevorstehenden Beratungen zum Doppelhaushalt werden deshalb – ich betone das ausdrücklich – in vielfacher Hinsicht schmerzhaft werden. Jedes Ressort und auch die Fraktionen im Bayerischen Landtag müssen im Doppelhaushalt 2005/2006 einen Beitrag dazu leisten, dass Bayern im Jahr 2006 das Ziel des ausgeglichenen Haushalts erreicht.
Ich appelliere deshalb an die Staatsregierung, an die Mehrheitsfraktion, aber auch an die Opposition sehr ernsthaft, bei den Beratungen des Doppelhaushalts den auch auf europäischer Ebene vorbildlichen bayerischen Konsolidierungskurs fest im Auge zu behalten und mit ausgabewirksamen Anträgen vorsichtig zu sein. Wenn Sie dies einsehen, meine Damen und Herren von der Opposition, erweisen Sie Ihrer rot-grünen Bundesregierung einen