Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen zur Arbeit schreiten, und damit eröffne ich die 108. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Diese wurde wie immer erteilt.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Glückwünsche aussprechen. Ich darf zunächst hier zu meiner Linken Frau Kollegin Christine Kamm ganz herzlich gratulieren. Sie hat am 1. November einen halbrunden Geburtstag gefeiert. Im Nachhinein, verehrte Frau Kollegin, herzlichen Glückwunsch, alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit!
Zum heutigen Geburtstag, auch zu einem halbrunden, darf ich Frau Renate Dodell gratulieren. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute, Gesundheit und weiterhin gutes Gelingen!
Für die heutige Sitzung ist die Fraktion der CSU vorschlagsberechtigt. Sie hat die Aktuelle Stunde zum Thema „Regierungskonferenz – Europas Reformen im Interesse Bayerns nutzen“ beantragt. Was die Redezeiten anbelangt, ist allen die Geschäftsordnung geläufig. Ich darf als erste Rednerin Frau Kollegin Professor Männle bitten. Zehn Minuten wurden von der Fraktion für Sie beantragt. – Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erinnern wir uns an die Situation von vor einem Jahr: Wer von uns hätte geglaubt, dass am 13. Dezember dieses Jahres die Unterzeichnung des EU-Reformvertrages in Ablösung des sogenannten Verfassungsvertrages möglich sein würde? – Niemand von uns hätte das geglaubt. Die Ratifizierung war durch die Referenden in Frankreich und in den Niederlanden auf Eis gelegt worden; der gesamte Reformprozess war ins Stocken geraten; große Verunsicherung war überall festzustellen. Auch wir haben hier im Parlament häufig über den Verfassungsvertrag diskutiert. Wir waren durchaus skeptisch, was die einzelnen Paragrafen anging. Wir hatten Erwartungen und Hoffnungen, die so nicht erfüllt worden waren, und wir haben vieles angemahnt. Ich erinnere nur an unsere vielfältigen Beschlüsse. Wir sagten: „Ja, aber …“. Wir waren uns dennoch in einem wirklich einig: Wir wussten, Europa braucht Reformen, Europa muss handlungsfähiger werden, die Gremien in Europa müssen funktionsfähig werden, und wir brauchen Reformen, um überhaupt weitere Aufnahmen – ich denke nur an Kroatien – möglich zu machen. Wir waren uns einig, wir brauchen einen Vertrag, wie auch immer.
Die Einigung über den EU-Reformvertrag beim Gipfel in Lissabon ist deshalb ein großer Erfolg. Er ist nicht nur deshalb ein großer Erfolg, weil unsere Minister daran teilgenommen haben, im Vorfeld Ministerin Müller, und auch Minister Söder konnte sofort nach seinem Dienstantritt in Lissabon mitwirken. Ich denke, das war ein guter Einstieg.
Aber stapeln wir hier nicht hoch: Dieser große Erfolg ist mit Sicherheit durch die Vorarbeit der deutschen Ratspräsidentschaft herbeigeführt worden. Im Juni konnten beim Gipfel unter der Leitung unserer Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel entscheidende Fortschritte erreicht werden, Fixierungen und ein konkretes Mandat für die portugiesische Präsidentschaft. Dieser große Fortschritt war durch die Zusammenarbeit von Deutschland und Portugal und das Verhandlungsgeschick unserer Kanzlerin möglich.
Was ist erreicht worden? – Wir können sicherlich sagen, dass wir den Durchbruch geschafft haben. Wir haben immer beklagt, in Europa gebe es ein Demokratiedefizit. Dieses Demokratiedefizit wurde durch das, was jetzt zu Papier gebracht wurde, verringert. Wir haben die Einführung des Prinzips der doppelten Mehrheit im Rat. Das heißt, 55 % der Mitgliedstaaten, die 65 % der Bevölkerung repräsentieren, müssen jeweils zustimmen, damit ein Beschluss zustande kommt. Wir wissen, dass für Polen derzeit noch Ausnahmeregelungen gelten. Dennoch ist diese Einigung erreicht worden. Wir haben die Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta. Dass Großbritannien ausschert, ist nicht besonders erfreulich. Aber für uns ist die EU-Grundrechtecharta rechtsverbindlich. Die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger sind darin niedergelegt. Wir sehen auch eine Stärkung des Europäischen Parlaments, eine gemeinsame Rechtsetzung durch Rat und Europäisches Parlament wird zum Regelfall. Die Wahl des Kommissionspräsidenten erfolgt zukünftig durch das Europäische Parlament. Auch hier ein Wermutstropfen: Der Verlust von drei deutschen Sitzen im Europäischen Parlament ist sicherlich nicht schön; denn dies könnte konkrete Auswirkungen auf die bayerische Repräsentanz haben. Man muss in Europa aber kompromissfähig sein.
Wir haben außerdem – auch das ist ein Abbau des demokratischen Defizits – die Verbesserung der Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten erreicht. Es ist klargestellt worden, dass viele Bestimmungen keine EU-Kompetenz begründen, und es sind drei Kompetenzkategorien eingeführt worden. Damit wird die Wahrnehmung von Kompetenzen durch die EU berechenbarer. Der Bürger kann die politische Verantwortung klarer zuordnen.
Aber auch hier hätten wir uns mehr gewünscht; das sage ich sehr deutlich. Die Zuständigkeiten sind ausgeweitet worden. Wir wollten eigentlich eine Rückverlagerung der Kompetenzen. Das Gegenteil ist eingetreten. Aber dennoch: Die Kompetenzabgrenzung wird klarer, und dies muss man als Fortschritt festhalten.
Wir sind als Verfechter des Subsidiaritätsprinzips immer wieder in Europa vorstellig geworden, und ohne Bayern gäbe es sicherlich die Verankerung des Subsidiaritätsprin
zips im Amsterdamer und im Maastrichter Vertrag nicht. Wir sehen auch mit Genugtuung, dass der Ausschuss der Regionen gestärkt wurde. Er bekommt ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof bei Verletzungen seiner Mitwirkungsrechte oder auch bei Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips. Auch dies ist aus unserer Sicht ein Fortschritt, den wir begrüßen. Schließlich waren wir quasi die Hebammen für den Ausschuss der Regionen und sehen deshalb mit Genugtuung, dass die Frage der Subsidiarität mehr und mehr in den Mittelpunkt gerückt wurde.
Ich weiß als Mitglied des Bayerischen Landtages in diesem Ausschuss der Regionen, dass hier noch sehr viel Bewusstseinsbildung notwendig ist. Denn bei vielen Mitgliedstaaten ist Subsidiarität immer noch ein Fremdwort und wird missverstanden. Da gibt es noch einiges zu tun, um die Mentalität zu ändern, vornehmlich bei den Ländern, die neu beigetreten sind. Aber dennoch ist für mich dieses Gremium ein Erfolg.
Besonders wichtig ist uns – das sagt auch der Titel unserer Aktuellen Stunde „Regierungskonferenz – Europas Reformen im Interesse Bayerns nutzen“ –, mit diesem Vertrag eine Stärkung der nationalen Parlamente erreicht zu haben. Bundestag und Bundesrat werden gestärkt. Ich erinnere nur an die Klagerechte hinsichtlich der Verstöße gegen EU-Rechtsakte im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip sowie an das Subsidiaritätsfrühwarnsystem. Damit ist erstmals eine direkte Einbindung der nationalen Parlamente in den europäischen Rechtssetzungsprozess erfolgt. Das ist qualitativ eine ganz entscheidende Veränderung. Es bedeutet, dass damit die nationalen Parlamente angesprochen sind. Da wir in unserem föderalen System viele Rechte auf Landesebene haben und dort viele Kompetenzen angesiedelt sind, ist selbstverständlich mitintendiert, dass auch die Landtage ein Mitwirkungsrecht im Rahmen dieses Subsidiaritätsfrühwarnsystems haben.
Diese Formulierungen geben den Landesparlamenten erstmals die Möglichkeit, ganz formal bei der Subsidiaritätskontrolle mitzuwirken, also bei der Rechtsetzung in der Europäischen Union. Das ist für mich ein echter qualitativer Sprung.
Wir müssen uns als Landtag einschalten, wir müssen uns einklinken. Wir sind jetzt formal legitimiert, an diesem Diskussionsprozess teilzunehmen und zu entscheiden. Die Frist von acht Wochen ist allerdings sehr kurz. Es wird umfangreiche Papiere geben. Ich befürchte, dass wir von den Stellungnahmen zugemüllt werden und dass es uns schwerfallen wird, dies in den acht Wochen zu bearbeiten. Deshalb müssen wir uns auf das Wesentliche beschränken; nur so können wir die Chance der Mitwirkung nutzen.
Um die Subsidiaritätskontrolle tatsächlich durchführen zu können, bedarf es organisatorischer Veränderungen in unserer Landtagsarbeit. Das sage ich ganz bewusst. Sollte der Vertrag, wie wir alle hoffen, zum 01.01.2009 in Kraft treten, müssen wir bereits zu diesem Zeitpunkt wissen, wie wir in unserem Parlament innerhalb der AchtWochen-Frist die Subsidiaritätskontrolle wahrnehmen können. Wir müssen uns überlegen, welche formalen
Voraussetzungen dafür zu schaffen sind. Die Einflussmöglichkeiten müssen effektiv genutzt werden. Wir müssen den Rechtsetzungsprozess in einem möglichst frühen Stadium begleiten. Entsprechend unserem bayerischen Selbstverständnis werden wir in Europa weiterhin ein gewichtiges Wort mitreden.
Wenn die europäische Idee wieder stärker in der Bevölkerung verankert sein soll, müssen wir dafür sorgen, dass der Reformvertrag den Weg ebnet, um hier deutlicher, transparenter und demokratiefreundlicher agieren zu können. Ich sehe eine große Chance in diesem Reformvertrag.
Vielen Dank, Frau Kollegin Professor Männle. Nächste Wortmeldung: Kollege Dr. Förster. Ebenfalls zehn Minuten!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Oktober 2007 wird sicherlich als ein wichtiger Monat in die Annalen der Europäischen Union eingehen, denn zwei wegweisende Entscheidungen prägten diesen Monat. Erstens. Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich – nach jahrelangem, zähem Ringen – in Lissabon erwartungsgemäß auf einen Reformvertrag geeinigt.
Zweitens. Ministerpräsident Beckstein hat für Dr. Markus Söder für alle etwas unerwartet das Amt des Bayerischen Europaministers gefunden.
Die historische Wahrheit gebietet es an dieser Stelle, darauf hinzuweisen, dass zuerst Dr. Söder Minister wurde und erst danach der Vertrag von Lissabon vereinbart wurde, und zwar in seinem Beisein!
Respekt, Herr Minister Söder! Was Ihren ebenso kundigen wie langjährigen Vorgängern im Amt – Bocklet, Sinner, Frau Professor Männle und Müller – verwehrt blieb, wurde bereits am dritten Tag Ihrer Amtszeit geschafft: Europa aus der Krise zu führen.
Kein Wunder, dass Sie sich dann selbst zum „Bayerischen Außenminister“ erhöht haben. Sie befördern sich somit in die Reihe der tatsächlichen bayerischen Außenminister Graf Montgelas, Ludwig Freiherr von der Pfordten oder Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das von Ihnen benannte Thema dieser Aktuellen Stunde lautet „Regierungskonferenz – Europas Reform im Interesse Bayerns nutzen“. Als ich aber gestern Abend die Vorabmeldung
der Deutschen Presse-Agentur zu unserer heutigen Plenarsitzung las, war ich mir allerdings nicht mehr so sicher, ob es Ihnen wirklich um Bayerns Nutzen geht; denn dort steht unter der Überschrift „Landtag diskutiert Türkei“ Folgendes – ich zitiere –:
Nach den Spannungen an der türkisch-irakischen Grenze will Europaminister Söder den Widerstand der CSU gegen einen EU-Beitritt des Landes bekräftigen.
Ich hoffe, das ist ein Irrtum gewesen und Sie wollen heute den Landtag unter dem anderen Thema nicht zur Bühne der altbekannten Propaganda machen; dann hätten Sie den neuen EU-Reformvertrag nämlich gründlich missverstanden. Denn auch nach der Vertragsreform entscheidet über einen Beitritt der Türkei oder einen sofortigen Stopp der Beitrittsverhandlungen noch immer nicht der Bayerische Landtag.
Damit wir uns an dieser Stelle nicht falsch verstehen: Auch wir Sozialdemokraten befürworten den Beitritt dieser Türkei, wie sie sich heute darstellt, nicht. Aber der Beitritt der Türkei steht aus unserer Sicht in absehbarer Zeit auch nicht auf der Tagesordnung. Deswegen nun zurück zum Thema dieser Aktuellen Stunde, der EU-Regierungskonferenz. Auch wir Sozialdemokraten haben das Ergebnis von Lissabon mit einer gewissen Erleichterung zur Kenntnis genommen. Ich glaube, es wurde ein Durchbruch erreicht. Der Stillstand, der aus der Verfassungskrise nach zwei gescheiterten Referenden entstanden ist, kann damit überwunden werden. Die EU kann handlungsfähiger, demokratischer, transparenter und nicht zuletzt bürgernäher als bisher werden.
Wir begrüßen – da kann ich mich wunderbar meiner Vorrednerin Frau Professor Männle anschließen – auch die großen Neuerungen wie die Mehrheitsentscheidungen, die Schaffung eines Amtes eines gewählten EU-Präsidenten und eines Quasi-Außenministers, die Stärkung des Europäischen Parlaments, die Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta und die Einführung eines Bürgerbegehrens. Das alles kann helfen, Europa voranzubringen und vor allem Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern nahezubringen.
Als bayerische SPD-Landespolitiker begrüßen wir ebenso wie die CSU wesentliche Fortschritte für die Regionen und Kommunen, aber vor allem auch die Stärkung der nationalen Parlamente, die Aufwertung und Stärkung des Ausschusses der Regionen, die Verbesserung der Kompetenzabgrenzungen, aber da brauche ich die Aussage meiner Vorrednerin nicht zu wiederholen.
Ich möchte zwei Dinge – aus Zeitgründen vielleicht noch pointierter – herausarbeiten: die Subsidiarität und das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Denn es geht hier auch darum, welchen Nutzen wir daraus für Bayern ziehen.
Der neue Reformvertrag mit seinen Bestimmungen zur Subsidiaritätskontrolle, den Klagemöglichkeiten vor dem EuGH und einer klaren Kompetenzabgrenzung bietet für
ein Land wie Bayern bessere Möglichkeiten der Mitgestaltung und damit auch eine Chance, um die Akzeptanz der EU bei den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und den Kommunen wieder zu erhöhen. Damit rückt – um es in Anspielung an Worte unseres ehemaligen Ministerpräsidenten zu sagen – Brüssel näher an Bayern heran.
Die nun erweiterte Einspruchsfristverlängerung beim Frühwarnsystem von sechs auf acht Wochen sollte es aber dann auch der Bayerischen Staatsregierung möglich machen, ihren Gesetzgeber einzubeziehen, statt wie bislang oft ohne die entsprechende Rückkoppelung mit dem Gesetzgeber zu agieren. Denn für das Setzen der Regeln ist bei uns in Bayern immer noch der Bayerische Landtag und nicht die Staatsregierung zuständig.
Frau Professor Männle hat auch gefordert, dass wir hier als Parlament diese Chancen nutzen und die Sache an uns heranziehen. Deswegen fordern wir, dass wichtige europapolitische Entscheidungen nicht nur von der Staatsregierung, dem Ministerpräsidenten und einem Küchenkabinett getroffen werden, sondern in die entsprechenden parlamentarischen Gremien kommen, dort beraten und entschieden werden, auch wenn die Gefahr besteht, dass wir mit Unmengen von Papier zugemüllt werden, wie Sie, Frau Professor Männle, gesagt haben. Aber dann werden wir halt im Ausschuss noch ein bisschen länger tagen müssen.
Neu ist weiter die Tatsache, dass die Subsidiaritätskontrolle auf die lokale Ebene ausgeweitet wird. Das ist für mich ein ganz entscheidender Fortschritt; denn wenn wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger für Europa gewinnen wollen, müssen wir der Ebene, die ihnen am nächsten ist, ein größeres Mitspracherecht geben. Dies wird mit dem Reformvertrag gewährleistet.
Das führt mich nahtlos zur kommunalen Selbstverwaltung – zugegeben, das ist keine bayerische Besonderheit. Aber kommunale Selbstverwaltungen sind innerhalb der EU eine Besonderheit, die es nur in Deutschland, Österreich und Südtirol gibt. Daher verstehen auch viele ausländische Nachbarn unsere Sorge um die kommunale Daseinsvorsorge nicht, weil sie die Daseinsvorsorge anders regeln. Aber bei uns ist die Sorge der Bürgerinnen und Bürger groß, wenn es um die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und der Stromversorgung geht.
In einem Zusatzprotokoll zur Daseinsvorsorge ist festgehalten, dass die Städte und Gemeinden bei der Ausgestaltung und Organisation von Leistungen der Daseinsvorsorge mehr Freiheiten haben. Außerdem wird die kommunale Selbstverwaltung im Reformvertrag ausdrücklich verankert. Das stärkt die Rechtsposition der Städte und Gemeinden und ihrer kommunalen Unternehmen.
Wenn nun also die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof diese Vorgaben nach europäischem Primärrecht beachten müssen, muss das auch heißen, dass zum Beispiel die kommunale Zusammenarbeit nicht durch die