Heribert Rech

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Last Statements

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich darf zunächst einmal feststellen, dass die Beratung im Ständigen Ausschuss keine wirklich neu en Aspekte hervorgebracht hat,
auf die ich hier an dieser Stelle näher eingehen müsste. Ich gehe jedoch auf einiges, was gesagt wurde, schon noch ein.
Was die Schlichtung anbelangt – ich will die Debatten der ver gangenen Wochen nicht wiederholen –, hat der Kollege Mack hierzu schon das Notwendige gesagt. Kollege Dr. Wetzel hat dazu gerade auch Ausführungen gemacht.
Ich will in aller Unaufgeregtheit auf ein paar Fakten hinwei sen. Ich komme nachher noch zu einem bemerkenswerten Bei trag des Herrn Voscherau, der gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ sagte: „Wir brauchen höhere Hürden bei Volks entscheiden.“
Im „Hamburger Abendblatt“ ist das zu lesen, und er begrün det seine Aussage auch. Ich nehme das sehr ernst. Ich will das Zitat nicht einfach so stehen lassen, sondern weise darauf hin, dass er seine Aussage sehr nachdenkenswert begründet.
Herr Kollege Dr. Schmid, ich will von jeglicher Politikroman tik, die Sie hier vorgetragen haben, absehen,
und einmal Realpolitiker zitieren – beispielsweise von den kommunalen Landesverbänden. Herr Dr. Schmid, jeder, der in einem kommunalpolitischen Wahlamt steht – Sie waren Ge meinderat, haben Sie mir gesagt –, jeder Bürgermeister und jeder Oberbürgermeister ist von den Illusionen, die Sie hier vorgetragen haben, schon nach sehr kurzer Zeit sehr weit ent fernt.
Die kommunalen Landesverbände weisen im Rahmen der An hörung übereinstimmend darauf hin – ich will mich einmal auf den vorliegenden Gesetzentwurf konzentrieren –, dass der von Ihren Fraktionen, Herr Kollege Dr. Schmid und Herr Kol lege Kretschmann, gemeinsam eingebrachte Gesetzentwurf im Ergebnis dazu führt – Herr Dr. Wetzel hat es ausgeführt –, dass lediglich 0,13 % der Stimmberechtigten – das sind die im Entwurf genannten 10 000 Wahlberechtigten – es in der Hand haben, den Landtag Tag für Tag mit politischen Themen in Form von Volksinitiativen zu beschäftigen. Das ist die Fol ge. Leidtragende wären diejenigen, die nicht zu den Interes senten oder Initiatoren einer Volksinitiative zählen und die auf eine ganz andere Weise Wert auf ein effektiv arbeitendes Lan desparlament legen. Dem kann ich mich zunächst einmal an schließen.
Herr Kollege Kretschmann, wir entscheiden hier über viele Fragen, die man nicht mit Ja oder Nein beantworten kann.
Die Demagogen haben gerade wegen dieser Tatsache – Ja/ Nein-Entscheidung – den entscheidenden Einfluss, und da sind keine Kompromisse möglich. Der Kompromiss bei Stutt gart 21 wäre bei einer Volksentscheidung so nicht möglich ge wesen.
Da gibt es eben nur Ja oder Nein.
Der Gemeindetag weist – das nur nebenbei – nicht zu Unrecht auf die Kosten hin, die mit einer Umsetzung des Gesetzent wurfs verbunden wären.
Ja, so ganz von der Hand zu weisen ist das nicht. Ich nenne Ihnen nachher einmal eine Zahl.
Ja, natürlich. Ja, die muss uns etwas wert sein.
Bitte?
Eben. Ich hätte es mir leisten können, hinauszugehen, da die einstimmige Mehrheit hier gesichert war. Aber ich bin dage blieben.
Lieber Herr Kollege Dr. Schmid, eine persönliche Bemerkung, bevor ich wieder zum Thema komme. Ich weiß es nicht, aber ich vermute, dass Sie es wussten oder es zumindest vermutet haben, dass der Weg, den der Ministerpräsident beim Kauf dieses Aktienpakets gegangen ist, der nach dem Aktienrecht einzig mögliche Weg war. Ich vermute ferner, dass Sie aus dem Grund den Saal verlassen haben, weil Sie dem Minister präsidenten diesen Erfolg nicht gegönnt haben.
Das werden wir miteinander ausdiskutieren.
Ich habe vorhin gesagt, ich konzentriere mich auf den vorliegenden Gesetzentwurf.
Die Abstimmung war ges tern. Sie haben geglaubt, das Ihre tun zu müssen. Wir haben das gemacht, was für das Land und seine Bürger richtig war. Wir haben dem vorgelegten Entwurf zugestimmt.
Nein.
Aber ich werde ihn noch 15 Minuten lang hören; das reicht mir dann.
Herr Kollege Dr. Schmid, wir haben jetzt alles schon fünf mal gehört. Meinetwegen können Sie Ihre Kurzintervention machen; ich werde darauf kein Wort sagen. Wir müssen uns jetzt einmal mit dem beschäftigen, was vorliegt. Kollege Kretschmann hat zu Recht die Antworten und die Alternati ven angemahnt. Darauf will ich mich jetzt einmal konzentrie ren.
Meine Damen und Herren, die Gemeinden haben nicht nur – Herr Dr. Schmid, das will ich zu den Kosten noch sagen; der Verwaltungsaufwand darf nicht unterschätzt werden – die Wahlberechtigung von Unterzeichnenden, sondern auch die Ausstellung von Wahlrechtsbescheinigungen und die Einrich tung der durchgängigen Öffnung der Eintragungsstellen zu überprüfen – übrigens über sechs Monate hinweg – und vie les andere mehr zu schultern. Im Gesetzentwurf wird dazu nur lapidar ausgesagt:
Durch das Gesetz werden... in überschaubarem Maße zu sätzliche Kosten verursacht.
Dies halte ich für ein bisschen zu pauschal.
Allein bei der letzten Landtagswahl, meine Damen und Her ren, sind für die Kommunen ca. 7,2 Millionen € an Wahlkos tenerstattung angefallen – ohne Einbeziehung der Kosten für laufende Ausgaben persönlicher und sachlicher Art.
Dies ist ein einziger Wahlakt. Stellen Sie sich einmal vor, in Baden-Württemberg gäbe es so viele Volksentscheide und Volksbefragungen wie in Hamburg; Voscherau nimmt darauf Bezug. Sie können sich vorstellen, dass dies eine nicht zu ver nachlässigende Größe ist.
Zurück zur Verfassung: Für mich ist ein weiterer bedenklicher Aspekt die mangelnde demokratische Legitimation der Ent scheidung – wenn man Ihrem Vorschlag folgt. Ich sage es noch einmal.
Ich habe es gewusst: Es vergeht kein Satz, ohne dass der Kollege Dr. Schmid mich unterbricht.
Das verbindet uns einmal mehr, Herr Kollege Kretschmann.
10 000 Wahlberechtigte können also nach Ihrem Gesetzent wurf eine Befassung des Parlaments mit einem Thema erzwin gen. Es genügt die Zustimmung von lediglich 5 % der Wahl berechtigten, um anschließend einen Gesetzentwurf zur Volks abstimmung bringen zu können, und zu guter Letzt reicht viel leicht noch eine einfache Mehrheit von wenigen Tausend Stimmen.
Ich glaube, Herr Kretschmann hat das richtig gesagt. Es rei chen wenige Tausend Stimmen, um die Gesetzeslage zu än dern. Im Ergebnis würde eine kleine Minderheit über die schweigende Mehrheit herrschen. Darüber sind wir uns wohl im Klaren. Das kann man in Kauf nehmen oder nicht.
Nach unserer Landesverfassung haben wir in Baden-Würt temberg aus gutem Grund – nicht nur verfassungsrechtlich be trachtet – eine vorrangig repräsentative Demokratie. Wenn man diese nicht will, muss man das so deutlich sagen, wie das der Kollege Sckerl getan hat.
Die Gesetzgebung durch das Parlament ist die Regel, die Ge setzgebung durch das Volk ist die Ausnahme. Das hat nicht nur unter praktischen Gesichtspunkten seinen Grund; denn das Volk kann nicht jeden Monat zur Abstimmung gerufen werden. Vielmehr müssen die Gesetze auch einen ausreichen den demokratischen Rückhalt in der Bevölkerung haben – ver mittelt durch entsprechende Mehrheitsentscheidungen ihrer Vertreter im Parlament. Darum geht es.
Es geht hier auch um die Akzeptanz und die Wertschätzung der Bevölkerung gegenüber gesetzgeberischen Entscheidun gen. Hieran mangelt es, wenn man kein angemessenes Quo rum für abschließende Abstimmungen in der Landesverfas sung macht.
Ich will auf die Homepage des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“ aufmerksam machen. Wir alle kennen diesen Verein.
Ich nehme an, dass Sie schon häufiger mit den dort Verant wortlichen diskutiert haben. Ich war auch schon dort. Ich re spektiere deren Arbeit.
Dieser Verein weist auf die USA hin. Deren Verfassung ist für viele ein Musterbeispiel für eine direktdemokratische Verfas sung – in einzelnen Bundesländern. Ich sage Ihnen, wie der Verein „Mehr Demokratie“ den dortigen Zustand, die Verhält nisse in den USA, einschätzt. Sie können es auf der Home page nachlesen:
Unterschriftensammlungen werden durch bezahlte Firmen or ganisiert.
Professionelle PR-Agenturen, die die Kampagnen orga nisieren.
Eine Initiative kommt ohne teure Werbespots, TV-Spots nicht aus. Von 23 Millionen Abstimmungsberechtigten in Kalifor nien entscheiden im schlechtesten Fall lediglich drei Millio nen über die Geschicke des Landes.
Jeder noch so unausgegorene Vorschlag kommt zur Ab stimmung.
Dabei sind Kompromisslösungen – ich habe das anfangs auch gesagt – in den Parlamenten nicht mehr möglich.
Und schließlich:
Nur wer viel, viel Geld hat, ist auch in der Lage, eine er folgreiche
direktdemokratische –
Kampagne zu führen.
Das ist nicht meine Auffassung, sondern das ist die Analyse des Vereins „Mehr Demokratie“.
Solchen Entwicklungen sollte man nicht durch eine weite Öff nung der Landesverfassung für Plebiszite Vorschub leisten.
Ich jedenfalls kann der Aussage, wie sie auch heute wieder hier vorgetragen wurde – sie ist auch in der Begründung des Gesetzentwurfs nachzulesen –, nach der ein Mehr an direkter Bürgerbeteiligung auf Landesebene in der vorgeschlagenen Form auch zur Festigung und Belebung der parlamentarischen Demokratie beitragen soll, so pauschal nicht folgen. Deswe gen kann ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Ich hätte mir entsprechend der Koalitionsvereinbarung – das ist jetzt die Alternative in einem ersten weiteren Schritt – ei ne maßvolle Reduzierung des Zustimmungsquorums bei Volksabstimmungen von einem Drittel auf ein Viertel vorstel len können, aber zu diesem in Ihren Augen kleinen Schritt sind Sie offensichtlich nicht bereit.
Eine funktionierende repräsentative Demokratie, wie wir sie seit Jahrzehnten kennen, bedeutet – das ist allerdings wahr – eine Delegation von Macht und Entscheidungsbefugnissen. Sie setzt Vertrauen des Volkes in die Repräsentanten voraus. Meine Beobachtung ist die, dass unser reales politisches Sys tem derzeit darunter leidet, dass eben das Vertrauen nicht oder nicht mehr in diesem Maß vorhanden ist. Es leidet nicht dar unter, dass es einen Mangel an Volksabstimmungen gäbe, son dern es leidet unter einem Mangel an Vertrauen. Daran müs sen wir arbeiten.
Meine Damen und Herren, jetzt bitte ich in der weiteren Be trachtung doch ganz herzlich um Folgendes. Auch in der heu tigen Diskussion ist vieles durcheinandergegangen. Beispiels weise über die Frage, wie wir die Bürger früher und breiter in unsere Planfeststellungsverfahren einbinden, müssen wir uns selbstverständlich Gedanken machen. Das ist auch eine Fol ge des Schlichterspruchs. Dazu wird das Innenministerium auch konkrete Vorschläge vorlegen.
Darüber können wir meinetwegen in einer Enquetekommis sion diskutieren, wo auch immer. Da muss etwas passieren, und da wird auch etwas passieren. Aber das ist doch bitte schön zu trennen von dem Thema, über das wir heute disku tieren.
Heute geht es um eine Änderung der Landesverfassung. Das ist etwas anderes.
Das hat mit der Verfassungsänderung nichts zu tun.
Jetzt will ich Ihnen, weil ich es Ihnen versprochen habe, nicht vorenthalten, was Voscherau unter der Überschrift „Wir brau chen höhere Hürden bei Volksentscheiden“ sagt. Er sagt, ins besondere die erste Stufe der Volksinitiative führe in Ham burg leicht zur politischen Beliebigkeit. Er sagt weiter, die er forderlichen Unterschriften könne man in jeder Lottoannah mestelle zusammenbekommen.
Meine Damen und Herren, unsere Demokratie hat mit TotoLotto nichts zu tun. Die repräsentative Demokratie ist ein schwieriges, ein mühseliges Geschäft. Dieser Mühe müssen wir uns unterziehen. Aber unser System darf nicht – – Nein, ich sage es anders.
Voscherau nehme ich durchaus ernst. Er hat schon einiges Richtige gesagt.
Die Gegenvorschläge sind die, dass wir die Verfahren ver einfachen und beschleunigen und die Bürger früher mitneh men.
Das alles werden wir miteinander diskutieren. Das hat aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nichts zu tun. Es liegen zwei Vorschläge vor. Der von Ihnen und der SPD würde da zu führen, dass 0,13 % der Wahlberechtigten bestimmen, was passiert.
Ich habe es Ihnen vorhin genau ausgerechnet. Ich sage es Ihnen noch einmal. Die kommunalen Landesverbände – von diesen habe ich die Zahl übernommen; ich habe es nachge rechnet – weisen im Rahmen ihrer Anhörungen darauf hin, dass Ihr Gesetzesentwurf im Ergebnis dazu führen würde, dass lediglich 0,13 % der Stimmberechtigten – das sind die im Ent wurf genannten 10 000 Wahlberechtigten – es in der Hand ha ben, den Landtag laufend mit politischen Themen in Form von Volksinitiativen zu beschäftigen.
Ja gut, aber zu beschäftigen – das ist Faktum – mit Themen, die wir hier unter ganz anderen Gesichtspunkten miteinander zu diskutieren haben.
Meine Damen und Herren, repräsentative Demokratie ist kein Jahrmarkt und kein Toto-Lotto-Geschäft. Wir müssen uns ernsthaftere, tiefer gehende Gedanken machen, wie wir das Vertrauen der Bevölkerung in diesen Staat, in seine Repräsen tanten zurückgewinnen.
Das ist meines Erachtens aller Mühen wert.
Wir dürfen nicht mit solch vereinfachten Instrumenten ope rieren, die wirklich den Demagogen Tür und Tor öffnen.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen heute einen Gesetzent wurf vorlegen, mit dem sozusagen der Schlusspunkt in der über hundertjährigen Geschichte des Truppenübungsplatzes Münsingen und damit auch seines Sonderstatus als sogenann ter Gutsbezirk des Bundes – eine Besonderheit in unserem Land – gesetzt wird.
Der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen gehört bisher als sogenanntes gemeindefreies Gebiet zum Landkreis Karls ruhe. Die örtlichen Verwaltungsaufgaben in diesem Bezirk werden von einem Gutsvorsteher wahrgenommen, der vom Bund berufen wird. Dieser ist gegenwärtig noch für etwa 100 Personen zuständig.
Sie wissen, dass die Nutzung des Gebiets als Truppenübungs platz bereits im Jahr 2005 aufgegeben wurde. Daher besteht kein Bedarf mehr für diesen Gutsbezirk. Es ist auch nicht län ger vertretbar, der Bevölkerung im gemeindefreien Gebiet ei ne Teilhabe an der gemeindlichen Selbstverwaltung vorzuent halten. Das ist so bei gemeindefreien Gebieten.
Jetzt soll das Gebiet mit diesem vorgelegten Gesetzentwurf neu gegliedert werden. Dem Gesetz liegt ein Vorschlag zu grunde – das will ich ausdrücklich betonen –, den die betrof fenen Kommunen gemeinsam mit den betroffenen Landkrei sen – selbstverständlich unter Beteiligung des Bundes – ent wickelt haben.
Das Gebiet soll wie folgt neu gegliedert werden: Die Siedlung Altes Lager soll in die Stadt Münsingen eingegliedert werden. Die Siedlung Breithülen – ich hoffe, dass ich es richtig aus gesprochen habe; es wird mit einem l geschrieben –
soll künftig zur Gemeinde Heroldstatt gehören. Der Bereich des ehemaligen Munitionsdepots bei Breithülen soll in die Stadt Schelklingen eingegliedert werden.
Der größte Teil des ehemaligen Truppenübungsplatzes soll ge meindefrei bleiben und künftig durch den Landkreis Reutlin gen verwaltet werden. Wie es dazu gekommen ist, sage ich gleich noch.
Ich bin dem Landkreis Reutlingen außerordentlich dankbar, dass er da sozusagen in die Bresche gesprungen ist. Das muss man ausdrücklich anerkennen.
Sicher. Alle für den Landkreis Verantwortlichen haben da an einem Strang gezogen – der Kollege Hagen Kluck, wie ich mir habe berichten lassen, an vorderster Stelle und ganz nach drücklich.
Ich habe gestern so sehr und natürlich zu Unrecht die Grünen gelobt. Ich muss heute wieder einiges gutmachen. Ich fange einmal mit der FDP/DVP an.
Meine Damen und Herren, Heroldstatt und Schelklingen ge hören zum Alb-Donau-Kreis, und durch die Umgliederung
nach Heroldstatt und Schelklingen wird sich die Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Reutlingen und dem Alb-DonauKreis entsprechend ändern.
Das Gesetz enthält außerdem noch Regelungen, die beglei tend erforderlich sind, vor allem zur Rechtsnachfolge, zum geltenden Ortsrecht und zur Anrechnung der Wohnsitz- oder Aufenthaltsdauer der Bevölkerung. Das klingt jetzt ein biss chen kompliziert, ist aber im Ergebnis einfach zu erklären.
Es werden nicht alle Flächen des Gutsbezirks Münsingen den umliegenden Gemeinden zugeschlagen. Der größte Teil soll auch weiterhin gemeindefrei bleiben. Dieser Bereich bildet die Kernzone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb und ist unbewohnt. Er unterliegt strengen naturschutzrechtlichen Be schränkungen. Außerdem ist dort mit Kampfmittelbelastun gen zu rechnen. Das muss man wissen. Er ist damit einer bau lichen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Entwicklung prak tisch völlig entzogen. Die angrenzenden Gemeinden haben deswegen auch kein Interesse an der Aufnahme dieser Flä chen in ihr Gemeindegebiet.
Deswegen, Herr Kollege Kluck, sage ich noch einmal aus drücklich: Mein Dank gilt dem Landkreis Reutlingen. Er hat sich bereit erklärt, die Verwaltung des Kerngebiets zu über nehmen. Der Landkreis übernimmt dort anstelle einer Ge meinde künftig die Pflichtaufgaben und auch weitere öffent liche Aufgaben, die einfach aus Gründen des öffentlichen Wohls erfüllt werden müssen.
Der Landkreis Reutlingen wird damit Rechtsträger im gemein defreien Gebiet. Ihm stehen zur Erfüllung seiner Aufgaben, die er in dem Gebiet wahrnehmen muss, auch die vorhande nen Fördermöglichkeiten offen. In diesem gemeindefrei blei benden Gebiet wird es aber – das versteht sich von selbst – wegen der Belastung keine Siedlungsentwicklung geben, wie sie in anderen Gemeinden anzutreffen ist, sondern realisti scherweise werden sich Zahl und Umfang der Fördermaßnah men in engen Grenzen halten.
Trotzdem müssen wir dem Landkreis Reutlingen gegenüber fair sein. Er soll diejenigen Aufgaben wahrnehmen, die im Gebiet einer Gemeinde zu deren Aufgaben gehören. Dabei kommen in erster Linie Maßnahmen der Denkmalpflege in frage, Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Wegen, Maßnahmen zum Erhalt und zur Steigerung der Er holungsqualität des Gebiets und möglicherweise noch ande re Maßnahmen. Dann ist es wirklich nur gerecht, wenn der Landkreis auch an den vorhandenen Förderprogrammen, z. B. dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und den Tou rismusförderprogrammen, teilhaben kann. Voraussetzung ist natürlich, dass der Landkreis die jeweiligen Fördervorausset zungen erfüllt.
Jetzt soll der Landkreis zusätzlich die Befugnis erhalten, im gemeindefreien Gebiet Grundsteuer und Gewerbesteuer zu er heben. Damit kann er die Kosten für die Aufgabenwahrneh mung in diesem gemeindefrei bleibenden Gebiet bestreiten.
Jetzt zu den Gemeinden, die Gebietsteile aufnehmen. Da ent stehen natürlich auch Kosten für die Aufgabenwahrnehmung. Sie erhalten dort die Befugnis, Grundsteuer und Gewerbesteu er zu erheben, und die eingegliederten Gebietsteile und deren Einwohner werden künftig bei der Ermittlung des Gemeinde
anteils an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer und auch beim Finanzausgleich bei der aufnehmenden Gemeinde be rücksichtigt. Das versteht sich von selbst, aber das ist hier im Gesetzentwurf klar geregelt.
In Vereinbarungen mit der Stadt Münsingen und der Gemein de Heroldstatt hat sich der Bund zur Übernahme derjenigen Kosten verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Sanierung von Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auf die beiden Gemeinden zukommen.
Die kommunalen Landesverbände haben sich im Zuge der An hörung zustimmend zu dem Gesetzentwurf geäußert. Der Ent wurf ist auch mit dem Bundesministerium für Finanzen abge stimmt, und dieses Ministerium wird zeitgleich mit dem In krafttreten des Gesetzes den bisherigen bundeseigenen Guts bezirk durch einen Organisationsakt schlichtweg auflösen.
Artikel 74 Abs. 2 Satz 3 unserer Landesverfassung sieht vor, dass vor einer Änderung des Gemeindegebiets die Bevölke rung der unmittelbar betroffenen Gebiete gehört werden muss. Das Innenministerium hat deshalb veranlasst, dass eine An hörung der Bevölkerung durchgeführt wird. Bei der Bürger anhörung, die am 26. September stattgefunden hat, wurden die Anhörungsberechtigten gefragt, ob sie mit der Eingliede rung in die vorgesehene aufnehmende Gemeinde einverstan den sind.
Ich will Ihnen die Ergebnisse nicht vorenthalten: Im Wahlbe zirk Breithülen, in dem es um die Eingliederung der Siedlung Breithülen in die Gemeinde Heroldstatt ging, gab es hierfür eine breite Zustimmung. Im Wahlbezirk Altes Lager gab es 30 Anhörungsberechtigte. Elf haben sich gegen eine Einglie derung in die Stadt Münsingen ausgesprochen. Eine sinnvol le Alternative gibt es aber nicht. Das sehen Sie, wenn Sie sich die Karte anschauen. Der Bezirk Altes Lager grenzt allein an die zur Stadt Münsingen gehörenden Stadtteile Auingen und Böttingen. Eine Eingliederung in eine andere Gemeinde kommt insofern nicht in Betracht.
Die Einwohner im Alten Lager und in Breithülen werden nach den finanzwirtschaftlichen Vorschriften den aufnehmenden Gemeinden nur dann schon für das Jahr 2011 zugerechnet, wenn die Gebietsänderung spätestens zum Beginn des Jahres 2011 rechtswirksam wird. Daher, meine Damen und Herren, soll das Gesetz zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Ich bin der festen Überzeugung, dass für die Zukunft des bis herigen Gutsbezirks Münsingen eine gute, eine tragfähige Lö sung gefunden wurde. Die Lösung ist unter Einbeziehung der berührten Städte und Gemeinden und auch der beiden Land kreise zustande gekommen.
Ich bedanke mich bei den Beteiligten herzlich für diese wirk lich konstruktive Vorarbeit. Ich wünsche mir und den betrof fenen Kommunen, dass der Gesetzentwurf in den Beratungen Ihre Unterstützung findet. Damit geht ein wirklich beachtli cher historischer Sonderfall in Baden-Württemberg einem gu ten Ende und, wie ich hoffe, einer guten Zukunft zu.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren Kollegen! Ich will einmal von hinten anfan gen. Nachdem dieser Antrag und dieses Vorhaben eine so brei te Grundlage und Übereinstimmung gefunden haben, biete ich gern die fachliche Unterstützung meines Hauses bei der Erar beitung der gesetzlichen Grundlagen an, damit dieser Ände rungsantrag schnellstmöglich umgesetzt werden kann.
Herr Kollege Walter hat natürlich schon gefragt, bis wann dies sein werde. Bei der Qualität und der Kompetenz meiner Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter, gerade auch auf diesem Gebiet, verspreche ich Ihnen: Wenn hier weiter so eine adventliche Stimmung herrscht, dann lege ich Ihnen den Gesetzestext un ter den Weihnachtsbaum. Ist das in Ordnung?
Darüber können wir dann noch reden.
Nett, dass ein so trockenes Thema so viele Emotionen aus löst.
Meine Damen und Herren, ich mache es kurz. Wir sind uns in der Tat schon seit Langem einig, dass die öffentliche und die nicht öffentliche Datenschutzaufsicht zusammengelegt wer den sollen. Aber Herr Kollege Bopp hat zu Recht darauf hin gewiesen, dass es gut und richtig war, erst einmal das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Denn in der Um setzung muss einiges beachtet werden.
Die Frage, was dieses Urteil des EuGH konkret bedeutet, ist gar nicht so einfach zu beantworten. Die Urteilsbegründung – Sie alle haben sie gelesen – hilft uns da nicht sehr viel wei ter. Als gesichert kann eigentlich nur gelten, dass damit die Rechts- und Fachaufsicht der Landesregierung oder des zu ständigen Ministers über die Datenschutzkontrolle ausge schlossen und auch die Dienstaufsicht eingeschränkt ist.
Aber dem Urteil ist nicht zweifelsfrei zu entnehmen, welche Grenzen wir dabei zu beachten haben, ob es Vorgaben für die organisatorische Zuordnung der Datenschutzaufsicht und de ren Verhältnis etwa zum Parlament gibt und welche Befugnis die Datenschutzaufsicht haben muss. Es stellt sich auch die Frage, wie weit die Entscheidungsbefugnis der Datenschutz
aufsicht bei Personal und Haushalt tatsächlich gehen muss. Fraglich war schließlich auch, ob vor einer Änderung des Lan desdatenschutzgesetzes das Bundesdatenschutzgesetz geän dert werden muss.
Mit diesen Fragen hat sich in den letzten Wochen eine BundLänder-Arbeitsgruppe eingehend befasst. Sie hat dazu zwei Papiere erarbeitet. Die Beratungen waren nicht ganz einfach. Ich will es ein wenig anders formulieren: Sie waren in der Tat schwierig und zeitaufwendig, weil hier nicht nur das Urteil des EuGH und die EU-Datenschutzrichtlinie, sondern auch das deutsche Verfassungsrecht beachtet werden muss. Letzte res besagt, dass eine völlig unabhängige, weisungsfreie Aus führung von Gesetzen mit der durch das Demokratieprinzip gebotenen parlamentarischen Verantwortung der Regierung grundsätzlich nicht vereinbar ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es grundsätzlich keine ministerialfreien Räume geben. In welchen rechtlichen Gren zen Ausnahmen von diesem Grundsatz zulässig sind, ist noch nicht abschließend geklärt.
Letztlich hält es die Arbeitsgruppe zwar im Hinblick auf die Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes für zulässig, eine völlig unabhängige Datenschutzkontrolle mit Eingriffs befugnissen im nicht öffentlichen Bereich einzurichten. Sie betont jedoch, dass insoweit verfassungsrechtliche Risiken bestehen, die auch nicht durch eine Verstärkung der parlamen tarischen Kontrolle ausgeräumt werden können.
Wir haben uns in der Innenministerkonferenz mit diesem The ma befasst. Die IMK hat das Papier in der letzten Woche ge billigt. Damit sind die Beratungen über die sich aus dem EuGH-Urteil ergebenden rechtlichen Konsequenzen abge schlossen. Wir sind jetzt in der Lage, die Neustrukturierung der Datenschutzaufsicht in unserem Land in Angriff zu neh men.
Ich begrüße es, dass die Koalitionsfraktionen und die SPD ei nen gemeinsamen Antrag mit Eckpunkten für die Umsetzung vorgelegt haben. Die Grünen stimmen dem zu, wie Herr Kol lege Walter eben ausgeführt hat. Alle enthaltenen Eckpunkte halten sich in dem von der Innenministerkonferenz gebillig ten Rahmen.
Besonders begrüße ich, dass sich die drei Fraktionen in einer zentralen Frage, nämlich der Frage nach der künftigen Zuord nung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, verstän digt haben. Eine Neustrukturierung der Datenschutzaufsicht mit diesen Eckpunkten könnte auch noch in dieser Legislatur periode umgesetzt werden. Ich möchte also nicht nur in Vor lage treten, sondern auch noch die Umsetzung in dieser Le gislaturperiode voranbringen. Dies würde sich nicht sagen las sen, Herr Kollege Walter – ich sage dies ohne Kritik –, wenn wir auch die Eckpunkte, die Sie ursprünglich vorgelegt hat ten, in der so weit gehenden Form noch mit berücksichtigen sollten.
Die Einrichtung eines unabhängigen Landeszentrums für Da tenschutz nach dem Modell in Schleswig-Holstein – Sie ha ben es angesprochen – wäre mit einer völligen Neuorganisa tion der Datenschutzaufsicht und mit der Übertragung weite rer Aufgaben auf diese Stelle verbunden. Dies könnte nur mit einem erheblichen Mehraufwand an Personal bewältigt wer den. Außerdem müsste näher untersucht werden, ob sich die
Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts realisieren ließe, ohne dass eine Rechtsaufsicht der Landesregierung vor gesehen wird. Dies hat der hessische Datenschutzbeauftragte in einem Rechtsgutachten für den Hessischen Landtag jeden falls stark bezweifelt.
Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP ist eine gu te Grundlage für die Zusammenlegung der Datenschutzbehör den und beachtet, wie gesagt, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Ich nehme Ihre einhellige Zustimmung als Auf trag, mein Haus zu bitten, Ihnen möglichst bald die Vorlage zukommen zu lassen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren Kollegen! Herr Dr. Brenner, das Bemühen erkenne ich wohl, aber einfach nach der Devise zu agieren, wir sollten es einfach noch einmal versuchen, das ist mir zu dünn, das trägt nicht.
Da gibt es eine alte schwäbische Weisheit, die lautet: Oimal neidappt langt!
Ja, gut.
Eine schwäbische Weisheit, habe ich gesagt.
Also noch einmal: Oimal neidappt langt. Beim zweiten Mal muss die Geschichte sitzen, sonst erweisen wir unserem ge meinsamen Ziel in der Tat einen Bärendienst.
Meine Damen und Herren, ich will eines einmal vorwegstel len: Ideologien bekämpft man nicht mit Verboten, jedenfalls nicht erfolgreich.
Es würde mich nicht davon abhalten, einen Verbotsantrag zu unterstützen, wenn das Material, das wir haben, auch genü gend hergibt.
Kollege Thomas Oelmayer hat in einer sehr sachlichen Rede dargelegt, dass wir immerhin 15 Seiten zum Verfassungs schutzbericht beisteuern. Aber, lieber Herr Kollege Thomas Oelmayer, mehr haben wir in der Tat auch nicht auf der Pfan ne. Deswegen konnten wir zu dem Verbotsantrag, der vor – wenn ich mich recht erinnere – eineinhalb Jahren gescheitert ist, nicht mehr beitragen, als wir beigetragen haben. Das kann
man uns nicht vorwerfen. Wir bekämpfen extremistische Or ganisationen aus dem linken und aus dem rechten Spektrum mit allem, was wir aufbieten können. Ich sage Ihnen nachher noch einmal etwas dazu.
Meine Damen und Herren, die NPD ist eine rechtsextremis tische und eine verfassungsfeindliche Partei. Darüber besteht Einigkeit. Ich glaube, ich muss nicht mehr viel dazu sagen. Sie agitiert gegen die demokratische und rechtsstaatliche Ord nung unseres Grundgesetzes.
Das Spektrum dieser Partei reicht allerdings von Varianten des Rechtsextremismus bis in den Neonazismus. Die NPD hat sich in den letzten Jahren – das ist zweifellos so und wurde vor hin, glaube ich, auch so angesprochen – zur bedeutendsten rechtsextremistischen Kernorganisation in der Bundesrepub lik Deutschland entwickelt.
Zu den Fakten: Der Mitgliederbestand der NPD beläuft sich auf rund 7 000. In Baden-Württemberg befindet er sich auf ei nem konstant niedrigen Niveau – wobei man hier nicht „nied rig“ sagen darf; jeder, der sich in der NPD engagiert, ist einer zu viel; deshalb relativiere ich diesen Begriff. Ich muss es aber zu dem in Relation setzen, was sie an Wahlerfolgen zeitigt. Darauf komme ich nachher noch. Weil der Wahlerfolg so nied rig ist, beabsichtigt die NPD gegenwärtig auch eine Fusion mit der Deutschen Volksunion. Die Mitgliederzahl liegt in Ba den-Württemberg bei 460 und ist damit – ich will es einmal so sagen – zumindest überschaubar.
Jetzt zu dem, was wir unter dem Gesichtspunkt der Staats feindlichkeit als Bedrohung sehen müssen: Es geht um die Frage, welche Wahlerfolge eine solche Partei erreicht. Die NPD hat bei der Bundestagswahl im September 2009, Herr Kollege Dr. Brenner, gerade einmal 1,1 % der Zweitstimmen und bei der Landtagswahl 2006 lediglich 0,7 % der Stimmen erreicht.
Natürlich sagen Sie: Das ist zu viel. Aber man muss diese Zahl im Licht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge richts sehen. Wenn es um die politische Relevanz der NPD auf Landesebene geht – ich will es nicht verharmlosen –, muss man eben auch darauf hinweisen, dass sie bei der Landtags wahl unter einem Prozent geblieben ist.
Meine Damen und Herren, die Einleitung eines neuen Ver botsverfahrens sehe ich aus diesen Gründen skeptisch. Ein Parteienverbot ist das letzte Mittel, um eine Gefährdung un serer Demokratie durch eine extremistische Partei abzuweh ren.
Entsprechend hohe rechtliche Hürden sieht unsere Verfassung für ein solches Verbot vor – nicht nur durch das Bundesver fassungsgericht, das diese Verfassung anzuwenden und aus zulegen hat, sondern in unserer Verfassung selbst sind hohe Hürden aufgebaut.
Hinzu kommen – auch das haben Sie, Herr Kollege Dr. Bren ner, zu Recht angesprochen – verfahrensrechtliche Schwie rigkeiten. Das ist ein ganz heikler Punkt. Das Bundesverfas sungsgericht verlangt, dass die Nachrichtendienste ihre V-Leute frühzeitig, also vor einer Antragstellung, „abschal ten“. Aber damit ist klar: Wenn wir dies tun, versiegen ab so fort unsere Erkenntnisquellen. Das Erkenntnisaufkommen würde dann zumindest deutlich zurückgehen. Das muss man sagen. Bei einer bundesweiten Abschaltung der Quellen in der NPD würden nicht nur die Erkenntnisse über die NPD, son dern auch die über rechtsextremistische Szenen für lange Zeit deutlich zurückgehen. Herr Kollege Zimmermann hat zu Recht gesagt: Das baut man dann so schnell nicht wieder auf.
Ich habe mit jungen Polizeibeamten gesprochen, die sich in einem Prozess über mehrere Monate – in einem Fall über meh rere Jahre hinweg – eine entsprechende Legende haben erar beiten und zulegen müssen, damit sie überhaupt in die Szene gekommen sind. Sie abzuschalten hieße, sie von heute auf morgen zurückzunehmen, was im Übrigen auch eine hohe Ge fährdung der Leute bedeuten könnte.
Es hieße auch, dass wir da so schnell nicht mehr zu neuen Er kenntnissen kämen.
Das alles zusammengenommen, sage ich noch einmal, Herr Kollege Dr. Brenner: Eine weitere Niederlage vor dem Bun desverfassungsgericht wäre in hohem Maß kontraproduktiv.
Auch darüber sollten wir uns einig sein.
Ein Verbot der NPD löst das Problem des Rechtsextremismus nicht.
Auch die Anhängerschaft verschwindet durch ein solches Ver bot nicht.
Ob sie sich dann neue Organisationsformen sucht, kann ich schwer beurteilen. Aber sie verschwindet jedenfalls nicht.
Im Übrigen brauchen wir für die Bekämpfung der Kriminali tät, die mit diesen extremistischen Formen – von rechts oder von links – verbunden ist, kein Parteienverbot. Niemand, gar niemand, meine Damen und Herren, ist vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt, weil er Mitglied einer Partei ist. Poli zei und Justiz gehen bereits jetzt mit Nachdruck gegen rechts extremistische Straftaten vor. Ich sage es noch einmal: Sie werden auch künftig alles Erforderliche unternehmen.
Herr Kollege Oelmayer, Sie haben die Vorgänge in Ulm an gesprochen. Auf diesen Punkt will ich noch eingehen, weil er mich in der Tat auch beschäftigt hat und noch beschäftigt. De
monstrationen von Rechtsextremisten sind in der Tat ein gro ßes Ärgernis. Aber die können durch ein Parteienverbot auch nicht verhindert werden.
Das Entscheidende ist, dass ein Parteienverbot nicht die Aus einandersetzung mit den rechtsextremistischen Ideen, Zielen und politischen Aussagen ersetzt.
Die NPD muss, wie wir das hier auch mit den Republikanern getan haben – ich glaube, Sie haben es zitiert –, politisch be kämpft werden. Wir müssen deutlich machen, dass sich die se Leute gerade nicht – entgegen dem, was sie immer wieder behaupten – um die kleinen Leute kümmern. Hinter der Fas sade verbirgt sich nichts anderes als Rassismus, Fremden- und Ausländerfeindlichkeit und das Bestreben, unseren Rechts staat und unser demokratisches Staatswesen abzuschaffen.
Es ist nicht zu verkennen, dass es Rechtsextremisten in eini gen Regionen in Ostdeutschland gelungen ist, stärker Fuß zu fassen. Aber auch dagegen hilft kein Verbot. Die Politik muss die Menschen, die die NPD gewählt haben, erreichen und ih nen eine Perspektive aufzeigen. Das gilt gerade für den Os ten, wo die NPD Fuß gefasst hat.
Meine Damen und Herren, einen Punkt will ich noch anspre chen. Denn Herr Kollege Oelmayer hat auch davon gespro chen, dass wir dem Extremismus entgegentreten müssen, wo immer er auftritt – an Schulen und sonst wo. Dazu sage ich Ja. Vor allem Jugendliche müssen über die verfassungsfeind lichen Ziele und Strukturen aufgeklärt werden. Sie müssen vor den perfiden Methoden geschützt werden, mit denen Rechtsextremisten versuchen, Jugendliche zu vereinnahmen. Ich denke etwa an die Schulhof-CD-Aktionen und Ähnliches.
Wenn unsere Organe – Polizei, Verfassungsschutz, wer auch immer – davon erfahren, greifen sie in jedem einzelnen Fall konsequent ein. Solche Fälle lassen wir nicht zu. Das Landes amt für Verfassungsschutz, die Polizei und das Kultusminis terium leisten hier bereits eine ganze Menge und bieten vor allem eine breite Palette von Präventionsmaßnahmen an.
Ausdrücklich will ich deswegen zum Schluss meiner Rede den Verbänden und den Organisationen sowie den vielen Bür gerinnen und Bürgern danken, die sich gegen den Rechtsext remismus engagieren.
Ich gebe zu: Die politische Auseinandersetzung, meine Da men und Herren, ist ein mühsamer Weg. Aber er ist erfolgver sprechend. Der Rückgang des rechtsextremistischen Perso nenpotenzials, die weitgehende – ich sage es noch einmal – Erfolglosigkeit der NPD bei Wahlen in Baden-Württemberg und die rückläufige Zahl der Demonstrationen von Rechtsex tremisten, Herr Kollege Oelmayer, sind auch ein Ergebnis des Engagements und der Präventionsarbeit.
Die Landesregierung nimmt eine klare Haltung ein: Rechts extremismus und Rassismus müssen konsequent bekämpft werden. Ein Verbot der NPD ist nicht erforderlich.
Aktuell gibt es auch, soweit ich sehe, keinen politischen Vor stoß für ein neues Verbotsverfahren. Ich kann derzeit aber auch nicht erkennen, dass es hierfür in den zuständigen Ver fassungsorganen – Bundesregierung, Bundestag oder Bundes rat – eine Mehrheit geben würde. Deswegen ist, glaube ich, zu diesem Thema zumindest für heute alles gesagt. Es ist noch nicht alles getan. Aber wir werden alles tun, was erforderlich und was möglich ist.
Vielen Dank.
Herr Kollege Dr. Brenner, in der Tat liegen auch uns Erkenntnisse vor, dass gerade in der Nachwuchsorganisation der Jungen Nationaldemokraten – oder wie sie sich nennen – ein Zuwachs zu verzeichnen ist. Man muss das jedoch immer in Relation sehen. Wenn sich statt zehn nun 20 Personen dort engagieren, dann ist das ein Zuwachs von 100 %. Zuwächse sind da. Deswegen richten wir unser Augenmerk verstärkt auf die Präventionsarbeit, im Verbund mit vielen, angefangen bei der Landeszentrale für politische Bildung bis zu einzelnen Schulen. In der Tat müs sen wir verstärkt Aufklärung betreiben – das tun wir –, damit dieser Zulauf gestoppt wird.
Ich sage es noch einmal: Wir betrachten und beobachten die sen Zuwachs. Jeder, der von solchen Organisationen einge fangen wird, ist einer zu viel. Aber seien Sie versichert: Wir haben ein mehr als wachsames Auge gerade auf diese Ent wicklung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mich friert es. Mich friert es!
Ich bin erschüttert, Herr Kollege Gall, und beim Nachdenken sollte es Ihnen genauso gehen. In dieser Debatte, in der es um eine grundlegende Frage der Rechtsgrundlagen der Verfas sung unseres Landes geht, sprechen wir – Kollege Klaus Herr mann und Kollege Hagen Kluck – verfassungsrechtliche Fra gen an. Alle anderen tun so, als müssten wir uns darum über haupt nicht scheren.
Herr Schmid, gemach, gemach. Ihre Ausführungen, die zur Begründung Ihres Antrags null hergeben, gipfeln in der Aus sage, es sei eine rein politische Entscheidung. Da haben wir es doch schon! Dann sagen Sie: Nur wer gute Argumente hat, braucht sich vor dem Volk nicht zu fürchten. Dazu sage ich: Das Volk muss sich aber vor Politikern fürchten, die sich um die Verfassung einen Dreck scheren!
Zum Thema Spaltung – –
Kollege Gall, wenn Sie sich einkriegen, bekommen Sie mei nen nächsten Satz mit. Darüber sollten Sie zumindest einmal nachdenken, wenn Sie dazu bereit sind.
Es geht um das Thema „Spalten und Versöhnen“. Sie wecken Erwartungen, die von der Verfassung nie und nimmer gedeckt sind und deswegen nicht erfüllt werden können. Das führt am Ende des Tages zu Frustration.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Schmiedel, wenn schon Sie es nicht tun, dann will ich mich einmal mit den rechtlichen Argumenten zu Ihrem eigenen Antrag auseinan dersetzen.
Das hätte ich eigentlich von Ihnen erwartet. Die Ergebnisse Ihres Gutachtens überraschen mich nicht, aber sie können mich nicht überzeugen. Die SPD hat sogar den Wissenschaft lichen Dienst des Bundestags bemüht, um ihre Position zu un termauern. Ich würde jedem empfehlen, das einmal nachzu lesen. Das dort erstellte Gutachten ist – mit allem Respekt – nun wirklich als ziemlich oberflächlich zu bezeichnen. Darin steht selbst, es sei nur eine kursorische Bewertung. Es stellt
also auf jeden Fall keine wissenschaftlich untermauerte Dis kussionsgrundlage dar.
Anders ist es bei den Gutachten von Professor Kirchhof und Professor Dolde, beide mit juristisch fundierter Begründung. Sie kommen eindeutig zu dem Ergebnis, dass weder das vor geschlagene Verfahren noch ein Ausstiegsgesetz rechtlich zu lässig sind. Man betritt mit dem vorliegenden Antrag und der vorgeschlagenen Vorgehensweise aus meiner Sicht auch nicht etwa juristisches Neuland, wie einer der Gutachter der SPDFraktion sagt, sondern man betritt einen gesetzwidrigen Irr weg. Das ist der Punkt.
Dann heißt es in dem Gutachten der SPD – vielleicht ist das der Grund, Herr Schmid, warum Sie da so locker-flockig da herreden –, Artikel 60 Abs. 3 der Landesverfassung sei eine reine Verfahrensvorschrift,
die ins Belieben der Regierung stelle, Gesetze zur Volksab stimmung zu bringen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Jede Vorschrift hat ihren Zweck. Die Auslegung von Vor schriften entsprechend diesem Zweck ist ein anerkanntes ju ristisches Mittel, um die Vorschriften überhaupt der Rechts ordnung entsprechend anwenden zu können. Dazu hat Kolle ge Kluck das Wesentliche gesagt. Wenn man sich mit den Gründen der Verfassunggebenden Landesversammlung be fasst, dann wird schnell klar, dass die Regierung das Mittel der Volksabstimmung zur Klärung eines Konflikts mit dem Parlament nur dann wählen kann, wenn das von ihr vorge schlagene und vom Landtag abgelehnte Gesetz von ihr auch wirklich gewollt ist.
Hier haben wir es wirklich mit der schizophrenen Situation zu tun, dass die Landesregierung aufgefordert wird, gegen ih re Überzeugung ein Ausstiegsgesetz in den Landtag einzu bringen. Zweitens lehnt der Landtag dieses Gesetz entspre chend seiner Überzeugung ab, und drittens beantragt ein Drit tel der Abgeordneten des Landtags dann, dass über das abge lehnte Gesetz eine Volksabstimmung stattfindet.
Die Landesregierung – das ist der Gipfel; das kapiert draußen kein Mensch – übt ihr Ermessen dann in der Weise aus, dass sie das Gesetz entgegen ihrer Überzeugung zur Volksabstim mung bringt.
Meine Damen und Herren, machen wir nur so weiter. Die Be völkerung hätte dafür null Verständnis – der Gesetzgeber üb rigens auch nicht.
Ein solches Verfahren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wä re ein Missbrauch des Initiativrechts der Landesregierung und würde die Glaubwürdigkeit einer jeden Regierung untermi nieren, die so etwas versuchen würde.
Noch eines – da können Sie die Rechtsordnung rauf und run ter anschauen –: Ein solch widersprüchliches Verhalten wird von unserer Rechtsordnung nicht akzeptiert.
Ich kann im Übrigen auch nicht erkennen, weshalb das im We sentlichen planfestgestellte, durch die Landesregierung, den Landtag, den Gemeinderat der Stadt Stuttgart und die Regio nalversammlung zigfach legitimierte Bahnprojekt
noch einer weiteren Legitimation durch eine Volksabstim mung bedürfen solle. Selbst wenn eine reine, aber finanzwirk same Sachgesetzgebung entgegen der Auffassung des Bundes und der Mehrheit der Verfassungsgerichte der Länder durch Volksabstimmung erlassen werden könnte,
müssen wir uns doch fragen: Was will das von der SPD-Frak tion vorgeschlagene Ausstiegsgesetz wirklich? Es zielt doch nicht auf die Aufhebung des Finanzierungsvertrags. Es zielt vielmehr darauf ab, die im Haushalt bereitgestellten Mittel für Stuttgart 21 nicht auszugeben und damit das Gesamtprojekt zu Fall zu bringen.
Für mich kann das konsequenterweise nichts anderes bedeu ten als einen unmittelbaren Eingriff in das Staatshaushaltsge setz durch Volksabstimmung. Aber genau dies verbietet Arti kel 60 Abs. 6 unserer Landesverfassung.
Der Finanzierungsvertrag ist abgeschlossen. Er schließt eine ordentliche Kündigung aus. Da muss ich die SPD-Fraktion schon fragen, ob sie richtig liegt, wenn sie meint, mit dem Ver waltungsverfahrensgesetz eine Möglichkeit zum Ausstieg durch außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Ge schäftsgrundlage herbeiführen zu können. Für mögliche Kos tensteigerungen sind in dem Vertrag selbst Regelungen vor gesehen, und damit ist ein Rückgriff auf das Verwaltungsver fahrensgesetz schlichtweg ausgeschlossen.
Im Übrigen muss man sich fragen: Sollte man Verträge des halb ohne Weiteres kündigen können, weil es Schwierigkei ten gibt, die außerhalb des Vertragsverhältnisses liegen?
Das ist nirgendwo, in keiner Rechtsordnung möglich.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass die Rechtsauffassung der SPD-Gutachter, ein vom Volk beschlos senes Ausstiegsgesetz würde die bisherige positive Bewertung des Vorhabens durch die Landesregierung und den Landtag revidieren und zu einem Kündigungsgrund führen – so schrei ben sie sinngemäß –, u. a. weil dem Volk eine stärkere Legi timation als der Landesregierung zukomme – das muss man sich einmal durch den Kopf gehen lassen – und ein anderes Organ gehandelt habe, schlichtweg falsch ist. Den Vertrags partnern des Bundes steht das Land Baden-Württemberg und stehen nicht einzelne Organe des Landes gegenüber. Durch Volksabstimmung beschlossene Gesetze, meine Damen und Herren, sind auch nicht per se die besseren Gesetze.
Durch das Parlament und durch das Volk beschlossene Ge setze haben den gleichen Rang, da stimme ich Ihnen zu.
Deswegen kann ich die Argumentation Ihres Gutachtens auch nicht nachvollziehen.
Eine Kündigung – das wäre die letzte Möglichkeit – zur Be seitigung schwerer Nachteile für das Gemeinwohl – dies wä re ein zweiter Grund – scheidet ebenfalls aus, weil das Bahn projekt aus Sicht der Regierung, der Regierungsfraktionen und der SPD-Fraktion gerade dem Wohl der Allgemeinheit dient.
Außerdem sollten wir einen ganz einfachen, schlichten Grund satz beachten: Pacta sunt servanda.
Das wird mit leichter Hand vom Tisch gewischt. Verträge sind einzuhalten. Das ist der wichtigste Grundsatz sowohl des pri vaten als auch des öffentlichen Verfahrensrechts. Er ist Teil des Rechtsstaatsprinzips – den Vertrauensschluss eingeschlos sen –, das in unserer Verfassungsordnung eine ganz herausra gende Stellung einnimmt.
Jetzt durch ein Gesetz den Vertragsausstieg zu bewirken ver bietet unsere Verfassungsordnung, und zwar auch deshalb, weil der Landesgesetzgeber inhaltlich nicht in den Kompe tenzbereich des Bundes hinübergreifen darf. Auch wenn das Volk im Wege eines Volksentscheids anstelle des Parlaments ein Gesetz erlässt, ist es noch immer und fortwährend an die Kompetenzen des Landes gebunden. Unser Land hat nun ein mal keine Kompetenz, über das Projekt zu entscheiden. Das ist Sache des Bundes.
Ich zitiere jetzt Professor Kirchhof. Er sagt:
Keine Landesregierung, weder die jetzige noch eine neue, wird das Staatsvolk in die Lage versetzen können, über diese Frage abzustimmen.
Dass die SPD-Gutachter dies anders sehen, meine Damen und Herren, ist u. a.
dann sehen Sie dies anders –
darauf zurückzuführen, dass sie in ihrem Gutachten die Neu baustrecke Wendlingen–Ulm, die in den Bedarfsplan des Bun des aufgenommen ist, schlichtweg nicht einbezogen haben.
Meine Damen und Herren, ich will gar nicht darauf eingehen, welche gravierenden Auswirkungen ein solches Ausstiegsge setz hätte; das wissen Sie selbst doch alle genauso. Das Land würde für lange Zeit – nicht nur bezogen auf Stuttgart 21 – unglaubwürdig.
Unser Land hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einer der wirtschaftsstärksten Regionen in Europa, wenn nicht so gar auf der ganzen Welt entwickelt. Man lebt und investiert hier gern. Das kommt nicht von ungefähr. Die Investoren und Vertragspartner des Landes wissen: Hier herrscht Rechtssi cherheit, und man hält sich an die Vereinbarungen.
Man ist und bleibt hier verlässlich. Darauf basiert u. a. die Tat sache, dass hier investiert wird.
Meine Damen und Herren, halten wir uns einmal vor Augen, welches Bild wir für die Zukunft abgeben würden, wenn man uns nachsagen könnte: Wenn es schwierig wird, erlässt das Land schnell ein Ausstiegsgesetz und verweist dann auf den steinigen Weg des Schadensersatzes. Welches Bild würden wir abgeben? Ein solches Bild will ich jedenfalls nicht mit zeichnen.
Zum Schluss will ich Ihnen sagen, was es mit dem Vertrauen auf sich hat.
Dazu zitiere ich wieder Paul Kirchhof:
Wir dürfen bei den Menschen auf keinen Fall die Hoff nung wecken, sie könnten als Bürger von Baden-Würt temberg dieses von München nach Köln reichende Bahn projekt aufhalten. Das können sie nicht. Das könnte al lenfalls der Bundesgesetzgeber. Wer diese Erwartung schürt, organisiert die fundamentale Enttäuschung und weiteren Vertrauensverlust.
Dann zitiere ich Herrn Bundestagspräsident Lammert aus der heutigen Ausgabe der „Badischen Neuesten Nachrichten“ – zwar in einem anderen Zusammenhang, aber es passt hier ab solut –:
Das, was wir zum Funktionieren einer... demokratischen Gesellschaft am dringendsten brauchen, droht zunehmend verloren zu gehen – Vertrauen.
Sie sind auf dem besten Weg, genau dies zu tun.
Ein Letztes: Bundespräsident Theodor Heuss hat einmal zu Recht sinngemäß gesagt,
der Volksentscheid sei die Prämie der Demagogie, der Volks entscheid sei die Prämie für Demagogen. Etwa so hat er es formuliert.
In der Weimarer Republik, meine Damen und Herren – –