Michael Braun
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Last Statements
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister. – Herr Regierender Bürgermeister! Angesichts unserer heutigen Aktuellen Stunde zur Gedenkstättenkonzeption:
Wissen Sie inzwischen, von wann bis wann der Zweite Weltkrieg dauerte?
Herr Regierender Bürgermeister! Ich weiß nicht, wie ich Ihre Antwort verstehen soll, da Sie auf meine Frage gar nicht geantwortet haben – ob Sie die Frage nicht beantworten können oder nicht wollen. Dann eine weitere in diesem Zusammenhang: An dem von Ihnen und Ihrem Senat vorgelegten Haushalt sieht man, dass Sie nach wie vor einfache Rechenaufgaben nicht beherrschen. Deshalb meine Frage: Wie schreibt man Rhythmus?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In unserer Fraktion haben wir lange darüber diskutiert, wie aktuell in Berlin eigentlich das Entweichen von Strafgefangenen aus dem Berliner Justizvollzug ist.
Viele waren der Meinung, dies sei in Berlin bereits Alltag, also nicht mehr aktuell. Hat es überhaupt noch Sinn, sich mit Frau Schubert auseinander zu setzen? – Die
)
Wir möchten deshalb heute mit Ihnen darüber diskutieren, wie künftig derartige Missstände verhindert werden. Ich bin aber sicher, Sie haben kein Konzept, Sie werden auch weiterhin bagatellisieren. Ich erinnere mich noch an die Zeiten, da sind Justizsenatoren dieser Stadt zurückgetreten, wenn es nur einen einzigen Fall gab. Sie übernahmen damals die politische Verantwortung. Aber das ist von der politischen Führung, von Frau Schubert und ihrem Staatssekretär, wohl nicht zu erwarten.
Apropos Justiz und Reform: außer Selbstbeschäftigung kein erkennbarer Nutzen für den rechtssuchenden Bürger. – Lange wird es wohl nicht mehr dauern mit diesem Senat. Nach dem 17. September wird Berlin eine neue politische Führung haben. Und das ist gut so!
(D
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Kosten sind dem Land Berlin und der öffentlichen Hand insgesamt dadurch entstanden, dass der Ersterwerber des Rundfunkgeländes an der Nalepastraße vertragswidrig die Betriebskosten seit dem 1. Dezember 2005 nicht übernommen hat?
2. Glaubt der Senat von Berlin allen Ernstes noch daran, dass der Medienstandort Nalepastraße erhalten wird, nachdem der neue Erwerber des Geländes dieses an eine zweifelhafte Gesellschaft weiterveräußert und bereits das Filmorchester Babelsberg gekündigt hat?
Herr Senator Sarrazin! Mit Ihrer Beantwortung machen Sie deutlich, wie wenig Interesse der Senat an der Weiterentwicklung dieses Rundfunkgeländes an der Nalepastraße hat. Meine Frage ist zweierlei:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Kollege Schimmler das Gesetz so nett für uns alle referiert hat, kann ich mich kurz fassen.
Ich glaube, dass die Einrichtung eines Korruptionsregisters für korruptionsauffällige Unternehmen dringend notwendig und erforderlich ist. Wer die Berichte von Transparency kennt, weiß, auch in Deutschland blüht die Korruption. Die Formen sind vielfältig: Mal gibt es Geld, mal Reisen, mal andere Gefälligkeiten. – Wir haben in Berlin schon relativ viel gemacht. Wir haben eine besondere Stelle bei der Staatsanwaltschaft eingerichtet, wir haben in vielen Behörden Antikorruptionsstellen, an die sich die Bürger oder die Beamten wenden können. Trotz allem wissen wir: Allein reicht das nicht aus.
Die Union ist für Nulltoleranz, nicht nur bei Bagatelldelikten, sondern auch bei Straftaten von Tätern mit weißem Kragen. Wir unterstützen deshalb alle Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, um die Korruption bekämpfen zu können. Wir meinen, ein Register für korruptionsanfällige Unternehmen kann wirksamer sein als jede Strafandrohung. Denn wer einmal im Register ist, möglicherweise für Jahre von der Auftragsvergabe ausgeschlossen ist, der wird sich das sehr sorgfältig überlegen, wo und was seine wirklichen Interessen sind.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe im Namen aller Ausschussmitglieder zu sprechen, wenn ich sage: Hurra! Es ist geschafft. – Wir haben insgesamt 500 Leitzordner gesichtet, 90 von 129 beantragten Zeugen gehört und schließlich einen Bericht vorgelegt, der eigentlich zwei Berichte enthält: Einen Bericht der Ausschussmehrheit von Rot-Rot und einen Bericht der Oppositionsfraktionen.
Im Namen des Ausschusses möchte ich mich zuerst bei allen Mitarbeitern der Verwaltung bedanken, die uns vorbildlich unterstützt haben: Frau Smoltczyk, Herrn Dr. Homann, Herrn Bosenius, Herrn Flörke, Herrn Jermis, Frau Bochow und Frau Kiper. Ohne sie wäre die Arbeit undenkbar gewesen. Ihnen gilt unser Dank!
Ich kann und will einen gemeinsamen Bericht für den Ausschuss nicht abgeben. Tatsächlich liegen zwei sehr unterschiedliche Berichte vor. Machen Sie sich selbst persönlich ein Bild. Sieben Zeugen haben vor dem Ausschuss die Aussage verweigert: die Herren Strieder, Specker, Waehl, Rating, Brandt und Kauermann sowie Frau Moessinger. Niemand im Ausschuss hat ihnen das Recht abgesprochen. Manchmal wäre es jedoch besser gewesen, diese Personen hätten auch in der Öffentlichkeit geschwiegen.
Die Arbeit des Ausschusses wurde stets mit großer Aufmerksamkeit von den Medien verfolgt. Das ist zu Recht geschehen, wie ich meine. Die SPD und Klaus Wowereit haben im Wahlkampf 2001 der Stadt einen Mentalitätswechsel versprochen. Die SPD hatte die Chance, am Beispiel Tempodrom deutlich zu machen, dass es ihr mit einem Mentalitätswechsel in Berlin ernst war. Von Anfang an war klar, dass Fehler gemacht wurden. Politisch verwerflich war der Versuch der SPD, die gemachten Fehler dadurch zu vertuschen, indem sie neue Fehler beging. Ganz im Stil von Biederfrau und Biedermann haben sich die Vertreter der SPD im Ausschuss, und nicht nur die, sondern auch ihr Fraktions- und Landesvorsitzender, von Anfang an wie Dorfrichter Adam aufgespielt.
Ich nenne Ihnen gern Beispiele. Bereits drei Monate nach Aufnahme der Arbeit warf der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Müller, dem Ausschussvorsitzenden vor, er sei nicht in der Lage, den Ausschuss zu führen.
Nachdem dieses nur teilweise glückte, hat der Mitarbeiter der SPD-Fraktion im Ausschuss Vorgespräche mit Zeugen geführt. Wir wissen nicht, mit welchem Inhalt.
Herr Doering, vielleicht können Sie sich einen kleinen Moment gedulden. –
Das Ergebnis dieser Zeugenvorgespräche war, dass die Aussagen dieser Zeugen wertlos waren. Im rot-roten Mehrheitsbericht wurde unter anderem diese Tatsache und Bewertung gestrichen. In diesen Zusammenhang passt auch die Ankündigung des SPD-Spendeneinsammlers Roland Specker, den Ausschussvorsitzenden in Millionen-Euro-Höhe zu verklagen. Abgesehen davon, dass bis heute von ihm keine substantiierte Begründung seines vermeintlichen Anspruchs vorliegt, zeigt auch dieses Vorgehen, welchem Druck der Ausschuss insgesamt ausgesetzt war.
Gleiches widerfuhr auch der Berliner Staatsanwaltschaft. Ich habe nicht vor, den Ausgang der Strafverfahren zu kommentieren.
Der ehemalige Generalstaatsanwalt beim Kammergericht, Herr Neumann, sprach im Rechtsausschuss von einer Steinigung der Staatsanwaltschaft durch den Senat. Ich weiß nicht, welchen Einfluss die einmischenden Äußerungen des Regierenden Bürgermeisters Wowereit auf die Strafverfahren gehabt haben.
Ich halte es jedoch für unerträglich, dass ein Regierender Bürgermeister ohne Aktenkenntnis Einfluss auf den Ausgang von Strafverfahren zu nehmen versucht.
Die von mir beispielhaft genannten Versuche der Einflussnahme auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses bewerte ich gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen als eklatanten Machtmissbrauch einer sich in Berlin selbstgefällig gerierenden SPD.
Herr Präsident! Ich verbitte mir die Einmischung.
Ich weise darauf hin, dass mir freigestellt ist, was ich hier vortrage. Wenn ich den Bericht so vortrage, wie er auch Teil des Untersuchungsausschussberichts ist, ist das zulässig.
Ich wiederhole noch einmal: Jeder, der politisch handelt, kann Fehler machen wie jeder Mensch. Zu einem Mentalitätswechsel in Berlin hätte es jedoch
gehört, zu diesen Fehlern zu stehen und die Konsequenzen zu ziehen. Hierzu war Rot-Rot entweder nicht bereit oder aus Schwäche nicht in der Lage.
Ich habe Respekt vor dem Mut der Oppositionsfraktionen, nicht nur den Originalbericht des Ausschussbüros in voller Länge zu veröffentlichen, sondern auch die Schlussfolgerungen der Prüfung des Landesrechnungshofs, die Teil der oppositionellen Bewertung sind. In beiden Berichten werden die Mängel und Fehler schonungslos aufgedeckt, ohne Ansehen der Person und ihrer jeweiligen Parteizugehörigkeit – wohlgemerkt: aller Parteien.
Im Interesse Berlins hätte ich mir gewünscht, auch RotRot hätte diesen Mut zur rücksichtslosen Aufklärung bewiesen.
Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung!
Unserer parlamentarischen Demokratie in Berlin täte es gut, wenn die SPD wieder in die Opposition ginge. Mit Ausnahme von neun Jahren hat die SPD im Nachkriegsberlin immer regiert. Eine derart lange Regierungszeit fördert offensichtlich Machtarroganz und Selbstgefälligkeit.
Wir, das Parlament und der Senat, haben nun die Aufgabe, die Konsequenzen aus dem Desaster zu ziehen.
Die finanziellen Folgen der Affäre können noch nicht abschließend festgestellt werden. Sicher ist nur: Berlin ist ein zweistelliger Millionen-Euro-Schaden entstanden. Mit dem Rücktritt Peter Strieders vom Amt des Senators und Landesvorsitzenden der SPD wurde eine notwendige und personelle Konsequenz gezogen. Sie allein ist jedoch zu wenig. Wir werden gemeinsam darüber nachzudenken haben, welche Regelung wir zu treffen haben, damit sich ein derartiger Vorfall nicht wiederholt. Ich hoffe, dass wir die Diskussion über die Konsequenzen in einer sachlicheren Form führen können als die Bewertung des jetzt fast abgeschlossenen Vorgangs „Tempodrom“.
Abschließend bedanke ich mich bei den Ausschussmitgliedern, die die Arbeit des Ausschusses immer konstruktiv unterstützt haben. Ich nenne ausdrücklich Frau Oesterheld, auch wenn sie nur Stellvertreterin im Ausschuss war, Herrn Schruoffeneger,
Herrn Meyer und meinen Fraktionskollegen Uwe Goetze.
Wir alle wurden hervorragend unterstützt durch die Assistenten Herr Klüppel, Herr Wilke, Herr vom Hagen und Herr Goiny.
Zum Schluss noch einmal: Lesen Sie den Bericht. Wir haben uns viel Mühe gegeben. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der etwas erhitzten Debatte, werde ich versuchen, etwas Sachlichkeit hineinzubringen.
Ich freue mich, dass Sie alle so guter Stimmung sind! Ich weiß nur nicht, wie viele von Ihnen die Feinheiten der soeben geführten Diskussion wirklich verstanden haben.
Ich glaube nämlich, dass der Sachverhalt schon etwas komplizierter als eben dargestellt ist. Ich will Ihnen, Herr Sarrazin, auch sagen, warum wir uns dem Missbilligungsantrag der Grünen anschließen werden.
Herr Sarrazin! Sie nehmen für sich in Anspruch, Sachwalter einer soliden Finanzpolitik zu sein. Schon das, meine ich, ist angesichts der von Ihnen und dem rot-roten Senat in den letzten vier Jahren zu verantwortenden Neuverschuldung sehr gewagt.
Ich erinnere noch einmal: 2001 hatten wir eine Verschuldungslage in Berlin von ca. 40 Milliarden €. Dank Ihrer Arbeit sind es nun 60 Milliarden €.
Das heißt, ein Drittel der Gesamtverschuldung des Landes Berlin fällt in die Zeit von Herrn Sarrazin. Frau Krajewski will ich bei dieser Frage gar nicht mal berücksichtigen.
Das ist aber nicht alles, was wir Ihnen vorwerfen. Zu einer seriösen Finanzpolitik gehört auch – wie übrigens zu jedem anderen Politikfeld –, dass man das Recht achtet. Sie haben uns in den letzten vier Jahren gezeigt, dass Sie genau dieses nicht tun. Sie haben sich zwei Mal vom Verfassungsgerichtshof von Berlin bestätigen lassen müssen, dass Sie verfassungswidrig gehandelt haben. In einem Fall waren Sie sogar stolz darauf und haben gesagt, Sie hätten das vorher gewusst. Der Jurist spricht da von Vorsatz.
Sie haben in der Tempodromaffäre gegen die Regeln des Hauptausschusses entschieden. Es geht gar nicht um die Frage, was er dabei gewollt hat. Im Hauptausschuss gab es das Einvernehmen zwischen allen Fraktionen, dass die Summe erst ausgezahlt wird, nachdem der Hauptausschuss noch einmal damit befasst wird. Sie haben ohne Befassung des Hauptausschusses dieses Geld ausgezahlt. Dies geschah auf der Grundlage eines sehr fragwürdigen Gutachtens eines bekannten Wirtschaftsprüfungsunternehmens, das selbst das hohe Risiko hat, dass das Land Berlin Regress von ihm nehmen wird. Nun erstattet eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer anderen Institution – nämlich der Landesbank Berlin – einen Persilschein und bestätigt ihm, keine Fehler gemacht zu haben. Man kann sagen, dass man sich auch auf fragwürdige Gutachten stützen kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Brauer! Ich mache mir Sorgen über Ihr krauses Bild vom Kurfürstendamm. Ich schlage Ihnen folgendes vor: Nach einem Termin Ihrer Wahl lade ich Sie zu einem Spaziergang auf dem Kurfürstendamm ein. Ich werde Ihnen zeigen, dass er nicht verödet. Im Gegenteil: Er hat in den letzten Jahren viel gewonnen! Offensichtlich haben Sie aber Schwierigkeiten, hin und wieder aus Marzahn und Hellersdorf hinauszukommen. Wenn Sie Lust auf einen Spaziergang und eine Besichtigung des Kurfürstendamms haben, bin ich gern bereit, Ihnen zu zeigen, wie schön er ist. – Vielen Dank!
Herr Sarrazin! Wir müssen feststellen, dass Ihr Gedächtnis offensichtlich lückenhaft ist. Sie haben erwähnt, dass wir bei der Verabschiedung des später für verfassungswidrig erklärten Doppelhaushaltes im Parlament erklärt haben, er sei verfassungswidrig. Erinnern Sie sich daran, dass Sie vor der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung erklärt haben, als Ihnen genau diese Äußerung vorgehalten wurde, Sie hätten den damaligen Haushalt für nicht verfassungswidrig gehalten? Ich frage deshalb, weil Sie hier den Eindruck erwecken, in Ihrer Argumentation sei eine gewisse Stringenz. Ich habe vielmehr den Eindruck, Sie argumentieren, wie Sie es gerade brauchen, auch was Gerichtsbeschimpfungen angeht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Teilt der Senat von Berlin den vom „Berliner Institut für Faschismus-Forschung und Antifaschistische Aktion e. V.“ gemachten Vorwurf, die Organisatoren des im September 2005 durchgeführten Sado-Maso-Straßenfestes „Folsom Europe Berlin“, jedenfalls führende Repräsentanten dieser Gruppe, würden zur Sympathisanten- und Unterstützerszene des irakischen und palästinensischen Terrorismus gehören und hätten sich mit rechtskräftig verurteilten Brandanschlägern, u. a. auf das Landeskriminalamt Magdeburg, solidarisiert?
2. Falls ja, hält der Regierende Bürgermeister es nunmehr für angebracht, seine Äußerungen in der Plenardebatte des Abgeordnetenhauses von Berlin am 1. September 2005 zur „Lebensfreude pur“ und „Toleranz“ zu korrigieren?
Herr Senator Körting! Da ich davon ausgehe, dass Ihnen der Brief dieses Instituts
vorliegt und Sie auch Ihre Antwort darauf gestützt haben, ist meine Frage: Beabsichtigt der Senat von Berlin, zum Schutze des Ansehens des Regierenden Bürgermeisters gegen dieses Institut rechtliche Schritte, ggf. auf Unterlassung oder Widerruf, einzuleiten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, viele wissen gar nicht so recht, worüber wir hier heute sprechen.
Den Eindruck hat man schon ein bisschen gewonnen.
Herr Mutlu, bleiben Sie ganz ruhig! – Ich möchte versuchen, die Debatte ein bisschen zu versachlichen.
Kein einziges Problem in Berlin wurde nicht hier in irgendeiner Form – als Antrag, als Gesetz – ins Parlament eingebracht. Nennen Sie mir eines, wenn ich das übersehen haben sollte.
Interessanter ist schon die Frage, wie wir mit Volksbegehren und Volksentscheid umgehen. Dazu ist erst einmal eine Initiative notwendig – das wurde schon gesagt –, in der 25 000 Bürger der Stadt ein Volksbegehren initiieren. Erst wenn diese 25 000 Unterschriften beisammen sind, wird ein Volksbegehren eingeleitet, wo wir nach der aktuellen Verfassungslage 10 % der Wahlberechtigten für dieses Thema benötigen. Mit dem Volksbegehren kann man weitergehen, da kann man Gesetze erlassen, ändern, aufheben, und vor allen Dingen – das hat
ten wir einmal in früheren Jahren, Sie werden sich erinnern – kann man sogar zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode kommen.
Wenn wir bei diesem Thema überhaupt über ein Problem reden, brauchen wir nur über Volksbegehren und Volksentscheid reden. Es stellt sich also die Frage: Ist es notwendig, hier zu einer Änderung zu kommen? – Da kann man schon die Frage aufwerfen, warum es in den letzten zehn Jahren, wo so etwas in der Stadt möglich gewesen ist, nicht zu einem Volksbegehren gekommen ist. Ich finde, Herr Zimmermann stellt zu Recht fest, möglicherweise war das Thema den Bürgern nicht relevant genug, um ein solches Verfahren durchzuführen. Oder anders gefragt: Ist es tatsächlich im Interesse der Stadt, wenn nicht einmal 25 000 Bürger sich bereit erklären, so etwas zu initiieren, die Quoten herunterzusetzen und dann zu einem anderen Verfahren zu kommen? Warum ist das problematisch? Es geht hier nicht, wie ich meine, um die Wahrnehmung von Lobbyinteressen, das riecht nämlich ein bisschen danach, wenn man sagt, man setzt das Quorum so tief, dass nur noch bestimmte Lobbyinteressen mit kleineren Quoren durchgesetzt werden, sondern es geht tatsächlich um eine Bürgerbeteiligung eines größeren Teils der Bürgerschaft dieser Stadt.
Da müssen wir uns immer wieder die Frage stellen: Handeln sie tatsächlich – das ist nachher die Debatte – im öffentlichen Interesse? Ich bestreite, wenn diese geringen Quoren, die wir jetzt schon haben, noch nicht einmal in der Vergangenheit erfüllt wurden, dass dies von öffentlichem Interesse war. Offensichtlich waren es doch nur Partikularinteressen. Das ist jedenfalls meine Sorge. Darin unterscheiden wir uns als Parlament übrigens auch von all den Bürgerinitiativen, die es in dieser Stadt gibt, dass wir ausschließlich das öffentliche Interesse – was das ist, mag von den Parteien unterschiedlich beurteilt werden – zu beachten haben und nicht Partikularinteressen. Deswegen meine ich auch, wenn wir hier Einfluss auf die Entscheidungen des Landes Berlin geben sollen, haben wir das in den Vordergrund zu stellen.
Kurzum, ich finde die Debatte interessant. Ich finde übrigens nicht, dass es schädlich ist, dass hier die Grünen vorgeprescht sind. Warum sollen sie nicht vorpreschen?
Lassen Sie uns die Diskussion in den Ausschüssen, insbesondere im Rechtsausschuss und in den Fraktionen führen. Das ist eine Anregung. Darüber können wir sprechen. Wir als CDU-Fraktion würden uns auch freuen, wenn man zu größerer Bürgerbeteiligung käme. Wir können uns das z. B. beim Religionsunterricht vorstellen, warum nicht.
Ich möchte wissen, wie da die Stadt abgestimmt hätte, aber gut.
Wir können uns vieles vorstellen, wo so etwas notwendig ist. Ob die von Ihnen angesetzten Quoren allerdings die richtigen sind, oder ob wir nicht den Weg über ganz andere Formen von Bürgerbeteiligungen gehen sollten, das will ich einmal offen lassen. Wir sehen jedenfalls den Diskussionen sowohl in den Ausschüssen als auch in den Fraktionen mit Interesse entgegen.
Herr Ritzmann! Eigentlich schätze ich Sie und hätten Ihnen etwas mehr intellektuelle Schärfe zugetraut,
zwischen Lobbyismus und der Wahrnehmung von Partikularinteressen, wie es üblicherweise von Bürgerinitiativen wahrgenommen wird, einerseits und dem öffentlichen
Interesse, das wir in diesem Haus zu vertreten haben, zu unterscheiden. Wir können uns aber auch gern außerhalb des Parlaments darüber unterhalten. Das lernt man eigentlich in der politischen Grundschule.
Eine Sache hat mich geärgert, und hier will ich die Grünen in Schutz nehmen:
Dass Sie an einer Seite mit Herrn Dr. Lederer stehen und den Grünen vorhalten, dass sie einen Gesetzentwurf einbringen und in dieser Frage mit der Nase etwas voraus gewesen sind, ist ausgesprochen lächerlich. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bedenken innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens einzubringen. Wenn nun aber behauptet wird, ein Gesetzesvorhaben, das angeblich geteilt wird, sei nur deshalb gescheitert, weil die Grünen es ins Parlament eingebracht haben, kann man nur sagen: Herr Ritzmann, hier haben Sie ein genauso gestörtes Verhältnis zum Parlamentarismus wie im Übrigen die PDS.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ehe ich auf die Beantwortung durch Frau Schubert eingehe, erlauben Sie mir bitte ein paar Bemerkungen zum Beitrag von Herrn Ratzmann! Die Anfrage von Herrn Ratzmann ist ganz so, wie wir ihn kennen: Superschlau und oberklug, aber vor allem – und das ist mein Vorwurf an Sie, Herr Ratzmann – sind Sie nicht in der Lage, zwischen Ihrer früheren Tätigkeit als Strafverteidiger und Ihrer jetzigen als Politiker zu trennen. Es ist nicht Ihre Aufgabe im Parlament, sich permanent dafür einzusetzen, dass Ihre Mandanten früher freigelassen werden, bessere Haftbedingungen haben und Ähnliches.
Das, worauf Sie mit Ihrer Anfrage abzielen, ist tatsächlich eine Freilassung von Gefangenen, von Insassen der Haftanstalten.
Das Perfide daran ist, dass Sie erklären, der Senat oder die anderen Fraktionen sollen Konzepte entwickeln, anstatt dass Sie selbst einmal nachdenken und diese Konzepte im Rechtsausschuss oder hier im Plenum einbringen. Dann könnten wir nämlich über diese diskutieren. Sie haben immer gute Vorschläge – abstrakt –, aber wenn es konkret wird, haben Sie nur eine Lösung für das Problem der Überfüllung der Berliner Haftanstalten, und die lautet: Lasst die Leute frei! – Herr Ratzmann, das ist zu wenig! Das ist zu wenig für Politik und erst recht zu wenig für verantwortliche Politik.
Es ist schwer, auf Herrn Felgentreu einzugehen, weil ich nur schwer nachvollziehen kann, was er mit „Glaubensfrage“ bezeichnet hat. Möglicherweise trennt uns da das Eine oder Andere. Ich will auch nicht in Ihr Boot.
Sie gebrauchen immer wieder solche Beispiele und Bilder, mit denen ich Schwierigkeiten habe. Ich habe aber erst recht Schwierigkeiten mit Ihrer Behauptung, dass insbesondere die Berliner Justizpolitik eine Erfolgsstory sei. Einen ähnlichen Begriff hatte auch Frau Schubert selbst geprägt.
Wie sehen die Bedingungen in den Berliner Haftanstalten tatsächlich aus? – Wir hatten hierzu schon originelle Anfragen im Parlament. Es wurden beispielsweise Katzen für die Justizvollzugsanstalt Tegel angeschafft, weil man in den dortigen Küchen der Mäuseplage nicht mehr Herr wurde. Oder wir haben bereits mehrfach darüber gesprochen, dass die Arbeitsangebote in den Haftanstalten nicht ausreichen. Auch das ist kein Beleg für besonders gut funktionierende Gefängnisse. Erst recht – und das wissen wir alle – ist die Sicherheit in den Gefängnissen durch den Personalabbau schon längst nicht mehr gewährleistet. Wir wissen, dass heute bestimmte Aktivitäten in den Haftanstalten nur deshalb gewährleistet sind, weil bestimmte Gefangene – ich möchte es vereinfacht sagen – sozusagen auf Grund ihrer persönlichen Konstitution dem Wachpersonal Unterstützung leisten. Das sei in aller Allgemeinheit gesagt, und ich glaube, Sie können sich etwas darunter vorstellen.
Die CDU-Fraktion unterstützt – und das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich klarstellen – den Neubau in Großbeeren.
Wir bedauern, dass dieser Neubau sehr spät kommt. Die SPD weiß, dass das ein Vorhaben der großen Koalition war – bis 2001. Es ist ein wenig verschleppt worden. Dass wir heute darüber reden – vier Jahre später –, heißt eben nur, dass offensichtlich Bremser im Senat und in den Regierungsfraktionen gesessen haben, die unverantwortlich gehandelt haben.
Warum ist der Neubau notwendig? – Erstens – und das ist hier dargestellt worden – haben wir eine permanente Überfüllung der Haftanstalten. Der Antwort auf eine Kleine Anfrage ist zu entnehmen, dass 163 Häftlinge verfassungswidrig und 112 Häftlinge rechtswidrig untergebracht sind – trotz diverser vollstreckungsunterbrechender Maßnahmen, wobei wir nicht wissen, wie es damit weitergeht. Frau Schubert hat darauf hingewiesen, was dann im Februar 2006 sein wird.
Was wären die Konsequenzen dieser permanenten verfassungs- und rechtswidrigen Unterbringung? – Einige Gerichte in der Bundesrepublik haben bereits deutlichen Schadenersatz zugesprochen, andere nur deshalb nicht, weil die Häftlinge nicht rechtzeitig moniert hatten. Es sind dort im Schnitt Tagessätze von 50 € ausgeurteilt worden. Es kämen also erhebliche Schadenersatzforderungen auf das Land zu, und ich möchte wissen, wer aus der Regierungskoalition dieses verantworten will, wenn jetzt nicht gehandelt wird. Ich möchte sogar einen Schritt weiter gehen: Ich weiß nicht, wie das Kammergericht irgendwann entscheiden wird, wenn diese verfassungs- und rechtswidrigen Zustände von der Politik nicht beendet werden.
Es wird möglicherweise sogar so weit gehen und sagen: Dann werden wir die Freilassung der Häftlinge verfügen, weil eine derartige Unterbringung nicht gerechtfertigt ist.
Wer den Senat in eine solche Situation bringt – wie es die Grünen tun –, der handelt schlicht unverantwortlich.
Was spricht für Heidering bzw. Großbeeren? – Erstens: Das Grundstück gehört dem Land Berlin. Zweitens: Das Land Brandenburg und die Gemeinde wollen, dass dort eine Haftanstalt gebaut wird. Wie wäre es, wenn wir eine vergleichbar große Haftanstalt in Berlin bauen würden? – Ich kann mir vorstellen, dass wir schon im Planungsverfahren bei Bürgerbeteiligung und Ähnlichem erhebliche Schwierigkeiten hätten, ein solches Vorhaben umzusetzen.
Vor allen Dingen – und darauf kommt es mir an – wird durch die neue Haftanstalt gewährleistet werden, dass das, was das Strafvollzugsgesetz vorschreibt, nämlich die Resozialisierung der Häftlinge, tatsächlich durchgeführt werden kann. Wer sich mit den heutigen Zuständen in den Berliner Haftanstalten auskennt, weiß, dass das unter den jetzigen Bedingungen nur – zurückhaltend gesagt – sehr erschwert möglich ist. Deshalb ist die Haftanstalt auch aus diesem Grund unbedingt notwendig.
Nun komme ich zum letzten Punkt. Das ganze Vorhaben wird nur dann erfolgreich sein, wenn wir uns endlich dazu bekennen, dass die Berliner Justiz, und zwar auch die Haftanstalten, deutlich mehr Personal brauchen, als sie im Moment zur Verfügung haben. Wer einmal mit den Justizbeamten spricht, die dort arbeiten, weiß, dass unter den aktuellen Sparmaßnahmen eine vernünftige Betreuung und Sicherung der Haftanstalten nicht mehr möglich ist. Ich befürchte, dass dort Zustände eintreten können, wie wir sie uns alle nicht wüschen. Deswegen genügt die Haftanstalt allein nicht. Wir brauchen in jedem Fall auch weiteres Personal. – Vielen Dank!
Herr Ratzmann! Wir kennen uns lange genug. Ich versichere Ihnen – und wenn Sie schlecht sehen, kommen Sie her –: Ich bin nicht blauäugig!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie will der Senat von Berlin künftig trotz der Bedenken der Frauenbeauftragten, die bei Gelegenheit auf den „kleinen Unterschied“ von Mann und Frau hingewiesen werden sollte, garantieren, dass Ausgänge von männ
lichen Gefangenen nur mit männlichen Bewachern durchgeführt werden?
2. Gehört es zur Üblichkeit in der Justiz, dass Anweisungen der Senatorin missachtet werden, oder warum wurde gerade diese Anweisung der zuständigen Senatorin, dass jeder männliche Gefängnisinsasse beim Ausgang einen Mann zur Seite gestellt bekommt, nicht durchgesetzt?
Selbstverständlich, Herr Präsident! Wenn Sie mich dieses Mal ausreden lassen und nicht – anders als sonst – unterbrechen.
Frau Senatorin!
Beim letzten Mal – –
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich habe nur darauf hingewiesen, dass ich in der letzten Fragestunde permanent von Ihnen unterbrochen worden bin.
Frau Senatorin! Ihre Ausführungen zum Toilettengang von Männern und Frauen waren originell. Meine Frage ist eine ganz andere: Machen Sie sich persönlich Vorwürfe im Zusammenhang mit der Flucht von Ismail F., glauben Sie, dass Sie persönlich etwas falsch gemacht haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich es richtig gelesen habe, gibt es zwei antragstellende Fraktionen. Wenn Herr Zimmermann Wichtigeres zu tun hat – er kommt gerade herein, willkommen Herr Zimmermann! –, hätte es die Möglichkeit gegeben, dass Frau Dr. Hiller als medienpolitische Sprecherin diesen Antrag begründet. Sie werden aber sehen, dass ich Schwierigkeiten habe, mich mit diesem Antrag anzufreunden. Ich kann ihn schon gar nicht begründen. Die Sorge der FDP war falsch.
Dieser Antrag „Fußball-Bundesliga im Free-TV“, wer will das eigentlich nicht? Eigentlich kann es für einen solchen Antrag nur Beifall von allen Seiten geben.
Ich erlaube mir, die Frage zu stellen, ob diese Forderung realistisch und realisierbar ist. Hintergrund des Antrags ist offensichtlich der Versuch von Premiere, Fußballrechte zu erwerben und dort im Pay-TV auszustrahlen. Wenn Premiere Rechteinhaber ist, müsste bei Änderung des Rundfunkstaatsvertrages in diese Rechte eingegriffen werden. Ich habe Zweifel, dass ein solcher Eingriff zulässig ist. Aber selbst, wenn er zulässig wäre – zu welchen Bedingungen dürfte dieser Eingriff eigentlich erfolgen? Müsste Premiere die Rechte dann kostenfrei weitergeben, oder gäbe es eine Höchstbetragsgrenze? Wie wäre diese gegebenenfalls zu ermitteln? Können wir dem Pay-TVSender Premiere wirklich vorschreiben, zu welchen Bedingungen er veräußert, und Free-TV-Sendern wie Pro 7, Sat.1, RTL, ARD und ZDF vorschreiben, zu welchen Bedingungen sie gegebenenfalls die Bundesligarechte zu erwerben haben? – Ich habe da erhebliche Zweifel. Die Fachleute wissen, dass Brüssel sehr skeptisch auf die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens schaut. Unter Wettbewerbsgesichtspunkten kann ich mir nicht vorstellen, dass Brüssel eine solche Veränderung des Rundfunkstaatsvertrages zulassen würde. Aber selbst unterstellt, rechtlich seien alle diese Klippen zu umschif
fen – was sind eigentlich „Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“?
Vor wenigen Jahren hatten wir in Deutschland einen Tennisboom. Hierfür standen die Namen Boris Becker, Michael Stich und Steffi Graf. Die Nation hat vor dem Fernseher gesessen und deren Spiele, insbesondere in Wimbledon, verfolgt. Unterstellt, wir hätten erneut einen derartigen Tennisboom – sollten diese Spiele dann als „Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ im Free-TV ausgestrahlt werden? Und wieder: Zu welchen Bedingungen eigentlich? – Ich bleibe dabei: Auch ich wünsche mir die Übertragung der Fußballrechte im FreeTV. Ich halte diese Forderung jedoch nicht für realisierbar und durchsetzbar.
Ich habe übrigens noch viele weitere populistische Forderungen. Ich wünsche mir Kitas ohne Kostenbeteiligung der Eltern.
Ich wünsche mir ein Studium ohne Studiengebühren.
Ich wünsche mir kostenfreie Opern- und Theatertickets.
Ich wünsche mir, dass die Straßen ausgebaut und die Anlieger nicht zu Beiträgen herangezogen werden.
Vor allem wünsche ich mir aber eins – dass die Politiker sich nicht der Realität verweigern und bei den Bürgern nicht unrealistische Erwartungen schüren. Gerade dies wäre verantwortliche Politik. – Ich freue mich schon auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank!
Frau Dr. Hiller! Ich überlege die ganze Zeit, was eigentlich der Unterschied zwischen gutem und schlechtem Populismus ist. Können Sie mir das kurz erläutern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sage bitte keiner mehr, diesem Parlament fiele nichts mehr ein. Die dunkelrote Ampelfraktion sorgt sich um das Wahlrecht. Nunmehr sollen auch 16-Jährige das Recht haben, an Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen zu dürfen.
So richtig revolutionär sind Sie, meine Damen und Herren von den Linken und Liberalen, dann aber doch nicht. Bereits in einigen Bundesländern wurde das kommunale Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren unter einer jeweils rot-grünen Landesregierung eingeführt.
Die CDU-Fraktion hält ein Wahlrecht auch auf kommunaler Ebene ab 16 Jahren für falsch.
Bis heute war es Ihnen nicht möglich, eine überzeugende Begründung zu liefern.
Zivilrechtlich sind Jugendliche voll geschäftsfähig und voll verantwortlich ab 18 Jahren, strafrechtlich erst ab 21 Jahren.
Zwischen 18 und 21 Jahren entscheidet der Jugendrichter darüber, ob der Jugendliche in seiner geistigen Reife eher einem Erwachsenen entspricht oder einem Jugendlichen.
In den meisten Fällen entscheidet der Jugendrichter, dass Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren nicht mit Erwachsenen gleichzustellen sind. Ab 18 Jahren darf ein Jugendlicher auch erst an den Bundestags- und Landtagswahlen teilnehmen.
Ich frage Sie daher: Welche objektiven Anknüpfungspunkte oder Erkenntnisse liegen Ihnen vor, die es rechtfertigen würden, bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen von den anderen gesetzlichen Regelungen abzuweichen?
Ich unterstelle Ihnen, Sie haben sich überhaupt keine Gedanken gemacht – bestenfalls. Oder Sie verhalten sich so, wie man es von schwachen Politikern in den modernen Demokratien erwartet – gefällig. Die CDU-Fraktion und ich wollen zwischen Gefälligkeiten einerseits und Rechten und Pflichten andererseits unterscheiden.
Mit dieser Verfassungsänderung wird der rot-rote Senat auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass er sich um die Jugendlichen dieser Stadt nicht gekümmert hat und gerade in diesem Bereich Streichungen vorgenommen hat – allein seit dem Jahre 2001 in einer Größenordnung von mindestens 161 Millionen €. Sprechen Sie mit den sportinteressierten Jugendlichen, arbeitslosen Jugendlichen, Schülern, Auszubildenden. Die haben andere Sorgen, sie haben andere Probleme als die, die Sie per Wahlrechtsänderung zu lösen glauben.
Übrigens: Über das Ergebnis bei den Jugendlichen mache ich mir keine Gedanken.
Die Junge Union ist seit mehr als 30 Jahren die mit Abstand stärkste Jugendorganisation in unserem Land. Darunter sind im Übrigen gerade viele Kinder von AltGrünen, Alt-Linken, Alt-68ern.
Ich schließe daraus, dass viele davon – jedenfalls politisch – auf ihre eigenen Kinder abschreckend gewirkt haben müssen. Das wiederum verstehen wir nur zu gut.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Gehört zur „Lebensfreude pur“ nach Ansicht des Regierenden Bürgermeisters das Feilbieten von an NaziUniformen erinnerndes Lederzeug, Bilder von gefolterten, erniedrigten und an Ketten geführten Menschen, alles gemixt mit rassistischen Ressentiments?
Herr Regierender Bürgermeister! Ich halte es für unerträglich, dass Sie Teilen dieses Hauses oder Teilen dieser Stadt unterstellen, sie würden – –
Ja! – Ich halte es für unerträglich, dass der Regierende Bürgermeister
Teilen dieser Stadt unterstellt, sie würden Homosexuelle oder Sonstige in dieser Stadt diskriminieren wollen oder ich würde mit meinen Anfrage – –
Die Frage an den Regierenden Bürgermeister lautet: Wo ist die Grenze zwischen dem, was eine Stadt unter friedlichem Zusammenkommen befürwortet, begrüßt und unterstützt, und der Zurschaustellung von Gewalt im öffentlichen Raum?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Aufruf des Tagesordnungspunktes durch den Präsidenten bekommt man den Eindruck, hier handele es sich um eine ganz schwierige Materie. Tatsächlich kann man es relativ kurz machen. Es geht darum, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk vom Gebührenzahler mehr Gebühren bekommen soll oder nicht. Das ist die Kernfrage. Darüber haben wir heute zu einer Entscheidung zu kommen. Die Mitarbeiter des RBB kann ich beruhigen. So, wie die Mehrheitsverhältnisse hier im Hause aussehen, wird es dazu kommen. Es wird dazu kommen, wie wir auch in anderen Fällen – bei der Stadtreinigung, bei der BVG, beim Wasser – immer wieder zu Gebührenerhöhungen kommen, so werden wir auch hier dazu kommen. Es ist ja auch einfach, das auf den Bürger zu übertragen, wenn man selbst nicht in der Lage ist, in seinem eigenen Haus zu massiven Einsparungen zu kommen. Und dann wird die Grundsatzdebatte nicht mehr geführt.
Ich hätte mir gewünscht, dass wir wenigstens in den Ausschüssen etwas intensiver und genauer, und zwar auch etwas grundsätzlicher, über die Frage diskutiert hätten. Tatsächlich wurden die wesentlichen Fragen nicht angesprochen. Wir haben die Gelegenheit verpasst, sowohl in der Plenardebatte als auch im Ausschuss, die Grundsatzdiskussion darüber zu führen, wo beispielsweise Abgrenzung ist zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und dem Einfluss der Politik, den wir nun einmal auch beispielsweise bei der Gebührenzuordnung haben. Wir haben auch nicht darüber diskutiert, wie weit eigentlich die öffentlich-rechtliche Grundversorgung geht. Wir haben nicht darüber diskutiert, was zum Umfang gehört: Wie viele öffentlich-rechtliche Radioprogramme brauchen wir eigentlich? – Wir haben nicht darüber diskutiert, wie das Verhältnis und die Sicherung des dualen Systems ist. Das wurde alles sehr oberflächlich angerissen. Aber eine ernsthafte und intensive Diskussion haben wir nicht geführt.
Wir haben auch nicht darüber diskutiert, was eigentlich als Gebührenhöhe angemessen ist. Dabei will ich gern einräumen: Wir sind nicht die Buchhalter der Sen
der. Aber wir haben schon die Aufgabe, heute in dieser Abstimmung darüber zu diskutieren, was eigentlich angemessen und was den Bürgern zumutbar ist.
Wir haben auch keine Debatte darüber geführt, wie eigentlich der Zustand des RBB, unserer landeseigenen Rundfunkanstalt, ist und wie wir die Entwicklungsmöglichkeiten des RBB einschätzen. Auch darüber wurde keine Diskussion geführt.
Und wir haben auch nicht ernsthaft darüber debattiert, wie beispielsweise die Verdienste beim RBB sind, die sich deutlich erhöht haben – anders als das, was wir beispielsweise bei uns im Hause diskutieren. – Nun kam eben der Einwand, wir hätten eine Anhörung gemacht. Die Anhörung sah so aus, dass wir lapidare, banale Ausführungen von der Intendantin gehört haben. Eine ernsthafte und tiefgreifende Diskussion hat nicht stattgefunden.
Stattdessen beschäftigen wir uns auch heute in der Debatte mit einigen Nebenschauplätzen. Ich will gar nicht bestreiten, dass das Anliegen der Grünen, was den Datenschutz betrifft, wichtig ist, dass man darüber auch hätte sprechen können und dass wir auch im Ausschuss gehofft haben, dass Herr Garstka schneller ist. Aber auch Sie von den Grünen kommen ein wenig aus dem Mustopf. Die Diskussion geht länger, und heute bekommen wir einen Dringlichkeitsantrag. Aber auch das möchte ich Ihnen nicht vorhalten.
Man kann kurz und einfach festhalten: Es sollten keine Argumente gehört werden, man wollte sich nicht auseinander setzen, man wollte – das hat die Mehrheit hier deutlich gezeigt – den RBB weiter vor sich her dümpeln lassen. Und man ist arrogant, gelangweilt, wie auch heute in der Debatte, auf die Argumente nicht eingegangen. Wir können das nicht ändern. Wir wissen, wie die Mehrheitsverhältnisse sind. Aber erwarten Sie nicht, dass wir Ihnen dafür unsere Hand reichen und die Zustimmung zu solch einer Gebührenerhöhung geben. – Vielen Dank!
Ich entnehme dem Tisch, dass Herr Wowereit da ist und seine Stellvertreter, da ihre Akten noch auf dem Tisch liegen. Daher möchte ich, dass die Herrschaften kommen.
(D
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe auf Senatsseite drei Senatoren und Herrn Wowereit in der Mitte der SPD. Ich möchte Sie bitten, die anderen Senatoren, die im Hause sind, zu zitieren, denn ich finde, wenn es möglicherweise um ihre eigene Haftung geht, sollten sie wenigstens dabei sein, damit sie sich nicht anschließend darauf berufen können, sie hätten von nichts gewusst.
Alle, die hier im Hause sind.
Und Herr Sarrazin und Herr Böger!
Meine Damen und Herren! Nicht nur in diesem Punkt, auch in sonstigen Punkten sind wir in diesem Parlament hin und wieder überrascht worden. In der letzten Sitzung hat uns der Regierende Bürgermeister erklärt, eigentlich sei er gar nicht Regierender Bürgermeister, sondern vielmehr Regent dieser Stadt. Ich hatte auch manchmal vermutet, er sei so etwas wie ein Chefju- stitiar dieser Stadt, denn im Parlament hat er uns schon oft mit seinen juristischen Kenntnissen in seinen Bann gezogen. Ich erinnere daran, dass er vor diesem Parlament damals erklärt hat, der Haushalt des Landes Berlin im Jahr 2003 sei verfassungsgemäß, dies erkläre er für den Senat. Anderer Auffassung, Herr Wowereit, war der Verfassungsgerichtshof von Berlin. Als Bundesratspräsident haben Sie beim Zuwanderungsgesetz die Stimme Brandenburgs als Ja gewertet, damals gegen den ausdrücklichen Rat des Direktors des Bundesrates, und anderer Auffassung war auch das Bundesverfassungsgericht.
Und nun erklären Sie uns in dem Strafverfahren gegen Ihren ehemaligen Landesvorsitzenden Strieder und gegen Ihren Senatskollegen Sarrazin, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien nicht tragfähig. Herr Wowereit, alle Achtung! Aber anderer Auffassung ist die Staatsanwaltschaft Berlin. Ich sage Ihnen: Seien Sie vorsichtig, wir alle wissen nicht, was das Landgericht in Kürze ent
Offensichtlich gibt es hier Missverständnisse, Herr Kollege Wechselberg. Nicht die CDU klagt an und auch nicht dieses Haus, sondern die Berliner Staatsanwaltschaft.
Ich weiß, dass in Ihrem Staatsverständnis Gewaltenteilung nicht besonders vorkommt, aber achten Sie sie bitte!
Wenn es hier zu einer Entscheidung des Landgerichts Berlin kommt, zu einer Anklageerhebung und möglicherweise zu einer Verurteilung, dann ist das laut Artikel 91 der Verfassung von Berlin nicht disponibel. Herr Regierender Bürgermeister, ich fordere Sie in Abwesenheit von Frau Schubert auf, sich vor die Staatsanwaltschaft zu stellen, sich für ihre Unabhängigkeit einzusetzen und sie insbesondere vor den Angriffen Ihrer rot-roten Koalitionsfraktionen in Schutz zu nehmen.
Es kann nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft permanent, wie es der Generalstaatsanwalt Neumann beim Kammergericht einmal äußerte, von der rot-roten Koalition gesteinigt wird.
Sie macht ihre Arbeit sorgfältig und frei von politischer Einflussnahme. Ich bitte Sie, das im Namen des Senats von Berlin zu erklären!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
2. Was meint der Senat von Berlin, welche Auswirkungen derartige Presseveröffentlichungen, die bundesweit von der auflagenstärksten Zeitung Deutschlands über zwei Tage zelebriert wurden, auf potentielle Investoren, andere Landesregierungen, die Bundesregierung und Sonstige haben, auf deren Wohlwollen und Bereitschaft, Berlin zu helfen, die Stadt dringend angewiesen ist?
Herr Regierender Bürgermeister! Die Beantwortung entspricht dem üblichen Umgang, den Sie hier im Hause pflegen.
Meine erste Frage lautet, ob Ihnen das Urteil in der Sache Caroline so zu Kopf gestiegen ist, dass Sie von Ihrer jetzigen Amtsperiode als „Regentschaft“ sprechen.
Herr Regierender Bürgermeister! Über Humor lässt sich trefflich streiten. Um aber zur Ernsthaftigkeit zurückzukommen: Hat es Sie zumindest getroffen, dass eine Zeitung, die Ihrer Regierungskoalition nicht unbedingt fern und feindlich gegenübersteht, in einem Kommentar geschrieben hat, über derartige Fotos könne man hinwegsehen, wenn man wenigstens den Eindruck hätte, dass Sie als Regierender Bürgermeister sich um die wirklichen Probleme Berlins kümmerten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lindner! Ich glaube, Sie haben in Ihrem Beitrag Rot-Rot und Rot-Grün viel zu ernst genommen. Im Kern geht es diesen drei Fraktionen nicht um eine Stärkung des dualen Systems, sondern sie meinen, sie hätten eine Schutzwächterfunktion für den öffentlichrechtlichen Rundfunk.
Sie sehen das losgelöst von der gesamtwirtschaftlichen Situation und von der Situation in dieser Stadt.
Im Kern geht es um eine Gebührenerhöhung. Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier im Parlament über Gebührenerhöhungen sprechen. Wir leben in dieser Stadt, auch das wird sich schon bei Rot-Rot herumgesprochen haben, in einer wirtschaftlich ausgesprochen schwierigen Situation. Wie immer bei Gebührenerhöhungen überlegen Sie, wie man den Verbraucher weiter belasten kann, anstatt zu fragen, wie man möglicherweise in der jeweiligen Einrichtung zu Einsparungen kommen kann, um so dem Verbraucher, den Bürgern in Berlin, diese Gebührenerhöhung zu ersparen.
(D Meiner Ansicht nach ist hier der öffentlich-rechtliche Rundfunk sogar in einer ganz guten Situation. Anders als alle anderen Einrichtungen – beispielsweise die Kitas –, hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Bestandsgarantie. Ich kenne viele Einrichtungen in der Stadt, die sich über eine vergleichbare Garantie freuen würden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sie und muss mit dieser Bestandsschutzgarantie besonders sorgfältig umgehen. Wir haben nicht den Eindruck, dass er das tut.
Deswegen bitte ich und möchte auch dazu auffordern, dass wir zu einer konstruktiven Debatte über den RBB kommen. Im Medienausschuss gestern war das etwas sehr peinlich. Wenn Sie den Aufruf ernst nehmen, können wir zu einer konstruktiven Debatte kommen. Wir müssen aber auf Bundesebene darauf Einfluss nehmen, dass wir dieses doch arg beschädigte Verfahren zukunftsfest machen und auch künftig die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Gebührenfindung einhalten.
Die sind nämlich nicht ohne weiteres garantiert. Andere Länder haben leider den Sündenfall begangen, mit dem wir uns jetzt auseinander setzen müssen.
Noch viel wichtiger ist die EU-Ebene. Leider kann man das in der Kürze der Zeit nicht auseinander setzen. Die EU-Ebene hat zur Zeit einige Verfahren zu bearbeiten, Auskunftsersuchen, die genau darum gehen, Herr Lindner, wie weit der öffentlich-rechtliche Funktionsauftrag geht. Das, was jetzt mit dem Gebührenfindungsverfahren passiert ist, ist Wasser auf die Mühlen all derer, die versuchen, auf europäischer Bühne die Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen einzuschränken. Es geht um die Online-Angebote. Ganz im Gegensatz zu Ihnen, Herr Lindner, und vermutlich auch zur CDU, sind wir sehr dafür, dass die Entwicklungsgarantie des öffentlichrechtlichen Rundfunks auch für die neuen Medien, auch online gesichert bleibt. Das ist die entscheidende Frage: Wollen Sie die Entwicklungschancen bei den neuen Medien abschneiden? – Sie sagen, Werbung und Online-Angebote dürfen die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht machen. – Wenn Sie ihnen die Entwicklungschancen gerade bei den neuen Medien abschneiden, die vor allem von jüngeren Menschen genutzt werden, dann machen Sie die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kaputt.
Sie müssen sagen, ob Sie das wollen oder nicht. Irgendwann müssen Sie sich klar dazu bekennen.
Weil die Redezeit so weit fortgeschritten ist: Wir sind eindeutig für eine verfassungsrechtlich abgesicherte Entwicklungsgarantie für die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Dazu gehören die Online-Aktivitäten, dazu gehört aber auch, dass bei der Nutzung neuer Techniken, auch bei Internet, auch bei PCs, diejenigen, die ansonsten nicht angemeldet sind, die keine Gebühren zahlen und einen PC als Erstgerät zum Empfangen von Programmen nutzen, natürlich auch eine Gebühr bezahlen. Das gehört zur Sicherung des dualen Systems. Wenn Sie das duale System erhalten wollen, müssen Sie auch das erlauben. Wir sind dafür. Deshalb unterstützen wir diese Vorschläge im Rundfunkstaatsvertrag. Wir werden das im Einzelnen hoffentlich konstruktiv debattieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Treffen Presseberichte zu, wonach Senator Flierl nach mehreren gescheiterten Personalentscheidungen – z. B. Staatssekretärsauslese, Intendantenkarussell am Deutschen Theater, Gorki-Theater, Opernstiftung – nunmehr Berliner Journalisten um Rat fragen muss und damit sein mangelndes Urteilsvermögen kompensiert?
2. Wie erklärt sich der Senat von Berlin, dass vertrauliche E-Mails aus der Kulturverwaltung Eingang in Bundesmedien finden, und wie sollen derartige Missstände künftig verhindert werden?
Herr Senator! Sie sind für Ihre „glückliche Hand“ bei Personalentscheidungen bekannt. Deswegen meine Frage: Meinen Sie – nach dem, was wir in den letzten Tagen in der Presse lesen durften – eigentlich noch, dass die Kandidaten – für wen auch immer Sie sich entscheiden – nach dieser Vorgeschichte geeignet sind, die schwere Aufgabe in der Opernstiftung zu lösen?
Ihr Koalitionspartner hat uns, vertreten durch seine geschätzte kulturpolitische Sprecherin, Frau Lange, heute in der Presse damit überrascht, dass man Ihnen angeraten habe, eine Neuausschreibung vorzunehmen. Ist dieser Vorschlag ernst zu nehmen, oder wird er von Ihnen zurückgewiesen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der von mir sehr verehrte und gegenwärtig wohl wichtigste Beobachter und Lyriker Deutschlands, Wolf Biermann, hat – wie immer – wortgewaltig und eindringlich gesagt: „Die Zukunft wird entschieden im Kampf um die Vergangenheit.“ – Warum eigentlich? – Weil wir alle privat und politisch unsere Werte, Ideale und Maßstäbe aus der Vergangenheit ableiten.
Als Hans Eichel letzte Woche den 3. Oktober als nationalen Gedenktag abschaffen wollte, dachte ich: Jetzt wird es wirklich Zeit für eine Pause. Dass dieser Herr in seinem Amt als Finanzminister überfordert ist, ist inzwischen Allgemeingut. Aber dass er jetzt auch noch eine Debatte über unser nationales Selbstverständnis führen wollte – nein, damit konnte keiner rechnen.
Und dass der Kanzler die Nase indigniert rümpfte, weil keiner diese Idee so richtig gut fand, überraschte schon gar nicht mehr. Doch eines war erreicht: Ost wie West standen zusammen, und der Umgang mit unserer Geschichte war Thema und Schlagzeile.
15 Jahre nach dem Mauerfall – Anlass für eine Bilanz. 45 Jahre Spaltung sind noch nicht bewältigt. Trotz – jedenfalls in Berlin – angenäherter wirtschaftlicher und sozialer Bedingungen und übersehbarer Aufbauarbeiten bleibt ein beachtlicher Rest an Fremdheit zwischen Ost und West. Zwei Drittel aller ehemaligen Ostberliner fühlen sich in der Bundesrepublik nicht angekommen, und die Ostalgie verklärt die geschichtlichen Realitäten.
Die CDU, die Partei der deutschen Einheit,
sieht sich in der Pflicht, die Entwicklung der inneren Einheit auch weiterhin vorrangig zu fördern. Sie achtet das Lebensgefühl der Bewohner des ehemaligen Ostteils der Stadt ebenso wie die Erfahrung der Westberliner mit Mauer und Abschnürung. Die CDU und – ich sage ganz bewusst – auch ich persönlich freuen uns über die Einheit. Nach 15 Jahren muss jedoch festgestellt werden, dass die Spaltung in den Köpfen tiefer sitzt und dass die in den Zeiten der Spaltung gemachten Erfahrungen unterschiedlicher waren, als 1989 vermutet worden ist. Die CDU hat das Ziel der Einheit in Freiheit – anders als die deutsche Linke – nie aufgegeben. Herr Momper – ich spreche Sie jetzt persönlich und auf Ihren Redebeitrag an –, es war auch die Bundesregierung unter Helmut Kohl, die 1990 diese Einheit international durchgesetzt hat, und zwar mit Unterstützung der USA, und im Einverständnis mit allen Nachbarn und der sich erneuernden Sowjetunion.
Möglich – da haben Sie Recht – wurde die Einheit durch die friedliche Revolution in der DDR, die zum Sturz der SED-Diktatur führte. Symbolisch war der Fall der Berli
Hahn
ner Mauer am 9. November 1989, als die Berliner vor aller Welt klarstellten – auch nach 40 Jahren Teilung: Wir sind ein Volk!
Die Politik hat verkannt, dass die Veränderungen im Wesentlichen nur in den neuen Bundesländern stattfanden. Sie hat geglaubt, das Problem der Spaltung allein durch einen innerdeutschen Marshallplan – genannt: Aufbau Ost – zu lösen. Dies war ein Irrtum. Trotzdem war dieser Weg grundsätzlich alternativlos. Nur in Berlin bestand die einmalige Situation, zwei gesellschaftlich unterschiedlich geprägte Stadthälften wieder zu vereinen. Dies wurde durch den schwarz-roten Senat unter Eberhardt Diepgen dadurch versucht, dass er die Einkommensverhältnisse durch einen gleichen Lohn im öffentlichen Dienst – jedenfalls für die Angestellten – und durch Beibehaltung von Doppelstrukturen – zum Beispiel drei Universitäten, 17 Fachhochschulen, zwei Tierparks etc. – anglich. Bei gleichzeitigem und zu raschem Abbau der Berlinhilfe durch den Bund sowie den wirtschaftlichen Niedergang führte diese Politik zur Verschuldung der Stadt. In dieser historischen Situation lag die alleinige Verantwortung in Berlin bei der CDU und der SPD, während die PDS den Vereinigungsprozess als Verwestlichung des Ostens diffamierte.
Um die Spaltung in Berlin zu überwinden, sind wir alle gefordert, neue Wege zu gehen. Bei Beibehaltung der eigenen programmatischen Wertvorstellung muss es uns, der Politik, gelingen, einen Beitrag zum Zusammenwachsen der Stadt zu leisten. Ein solcher Beitrag könnte eine gemeinsame Kultur des Erinnerns und Gedenkens sein, und zwar unter Einbeziehung der Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, der Schulen und aller sonstigen Interessierten. Dieses ist oft gesagt worden und nicht neu. Für eine Kultur des Erinnerns und Gedenkens brauchen wir Maßstäbe und keine Scheindebatten und Selbstspiegelungen.
Eine Scheindebatte war die angebliche Gleichsetzung der NS-Diktatur mit der in der DDR. Wer sich mit den Fakten ernsthaft auseinandersetzt und diese respektiert, kommt nicht auf die Idee einer Gleichsetzung. Die Verbrechen der Nazitäter haben eine so niederdrückende Dimension, die uns beschämt und gleichzeitig kaum zu verstehen ist.
Ich komme gleich zum Schluss. – Die beiden deutschen Diktaturen dürfen nicht gleichgesetzt werden, aber sie sind vergleichbar. Die Verbrechen der Täter können heute nur eine Konsequenz haben: Die Ehrung der Opfer und die Würdigung des Wiederstands. Die Gedenkstättenkonzeption muss bei Betrachtung der Nachkriegsgeschichte die Leistung Westberlins enthalten. Ernst Reuter war und bleibt Beweis dafür, dass der demokratische Staat gegen die SED-Diktatur nicht wehrlos war. – Bei der Nazidiktatur war das anders: Sie war nur
mit Hilfe von außen, mit Hilfe der Alliierten zu beseitigen.
Ich bedanke mich für Ihre Großzügigkeit, Frau Präsidentin. – Ich komme zurück: An die NaziDiktatur erinnern heute viele eindrucksvolle Gedenkorte. Die zweite deutsche Diktatur ist im Stadtbild nicht angemessen sichtbar; hier hat die Stadt die Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren oder deutlicher formuliert: Die Mauer und ihre Opfer müssen sichtbar werden. – Vielen Dank!
Herr Krüger! Nur eine kurze Replik: Selbstverständlich ist es möglich, in die Pensionsansprüche oder – besser gesagt – in die Anwartschaften der aktuellen Senatoren einzugreifen. Ich möchte das Parlament daran erinnern, dass wir das bei unseren eigenen Ansprüchen auch gemacht haben. Im Jahr 1999 wurde die Pensionsregelung für die Abgeordneten geändert, und zwar für alle, die bereits seit 1995 im Amt waren. Für die davor galt das nicht, aber für diejenigen, die im Amt waren und nur Anwartschaften, aber noch keine Pensionsansprüche hatten. Warum sollte das bei Senatoren nicht möglich sein?
Es roch – wenn ich Sie richtig verstanden habe – ein wenig danach, als ob Sie den Senatoren Ihrer Landesregierung die Pensionsansprüche relativ schnell und wirksam retten wollten. Ich hoffe, das war nicht so gemeint, denn Sie sind eine sozialistische Partei. Ihre Grundsätze – so, wie ich sie verstanden habe – gehen auch danach, die Senatoren mit den Rentnern gleichzustellen. Ich hoffe, Sie meinten nicht die Vorruheständler, sondern wirklich die Rentner, die mit 65 in Pension gehen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Schubert! Wie immer am Montag entschieden wird, das Vertrauen der CDU-Fraktion haben Sie nicht mehr.
Sie haben bei Ihrem Amtsantritt gesagt, der Umgang mit der Justiz eigne sich nicht für eine parteipolitische Auseinandersetzung. Dieser Äußerung zollten wir Respekt. Deshalb sind Sie zunächst wohlwollender als andere Senatoren behandelt worden.
Sie kennen die Begründung unseres Antrags. Die CDU fordert einen Neuanfang an der Spitze der Berliner Justiz. Sie sind Ihrer Verpflichtung, die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu unterstützen und sie vor Angriffen Ihrer Parteigenossen und Regierungsmitglieder zu schützen, nicht nachgekommen. Seit fast sechs Monaten werden die Ermittlungen in der Tempodrom-Affäre geführt. Seitdem sind die Staatsanwälte einem Dauerbeschuss durch den Senat und die ihn tragenden Fraktionen ausgesetzt.
Höhepunkt war der in Ihrem Haus gefertigte Vermerk, der laut Aussage von Herrn Generalstaatsanwalt beim Kammergericht Neumann der Startschuss für eine Steinigung der Staatsanwaltschaft war. Ich möchte den Mitgliedern des Hauses einige Einzelheiten darstellen. Auf Wunsch der Verteidigung fertigte die Staatsanwaltschaft eine Zusammenfassung der Ermittlungsergebnisse und bewertete diese richtig. Am Donnerstag, den 1. Juli 2004, geht dieser Vermerk im Haus der Justizsenatorin ein und wird ihr umgehend vorgelegt. Vier Tage später, am Montag, den 5. Juli, gibt die Senatorin das kommentierte Schreiben an den Abteilungsleiter zurück. Dieser geht damit in die Fachreferate mit der Bitte um rechtliche Überprüfung. Zehn Tage später, am Donnerstag, den 15. Juli, liegen die Vermerke vor, und zwar aus verfassungs- und haushaltsrechtlicher Sicht einerseits und aus strafrechtlicher Sicht andererseits. Sie werden angeblich der Senatorin nicht vorgelegt, sondern Frau Schubert wird nur mündlich informiert. Da stellt sich schon die Frage, weshalb des erste Schreiben am gleichen Tag vorgelegt wurde und dieses nicht. – Ich glaube Ihnen das nicht!
Frau Schubert! Ich frage Sie, ob Sie über den Inhalt der strafrechtlichen Bewertung informiert wurden. Darin heißt es – jetzt zitiere ich mit Erlaubnis des Präsidenten –, dass „weiterhin der Verdacht einer Straftat nach § 266 Strafgesetzbuch“ – der Untreuetatbestand – „besteht“, allerdings nicht zu Lasten des Haushalts des Landes Berlin – hierauf stützt die Staatsanwaltschaft die beabsichtigte Anklage –, sondern zu Lasten der IBB bzw. des Landes Berlin als Gewährträger der LBB. Die Ermittlungen zur
Erhärtung dieses Verdachts seien aber noch nicht in ausreichendem Umfang geführt. – So weit aus der strafrechtlichen Bewertung. – Das war am Donnerstag, den 15. Juli. Davon datieren jedenfalls die Vermerke.
Dann, Frau Schubert, erfolgt eine Zusammenfassung von insgesamt 19 Seiten auf 3 Seiten, mit dem gewünschten Ergebnis. Dieser Vermerk war, so Generalstaatsanwalt Neumann, der Startschuss für die öffentliche Steinigung der Staatsanwaltschaft – ein Vorwurf, den ich in Berlin so noch nicht erlebt habe.
Ich verstehe sehr wohl Ihre Parteinahme und inzwischen auch Ihre Aufregung. Die Vorgänge um die Finanzierung des Tempodroms zeigen, dass die Begründung zur Bildung eines rot-roten Senats, einen Mentalitätswechsel in Berlin herbeizuführen, eine Worthülse war. Auch unter Rot-Rot wurde finanziert, was man wollte, koste es, was es wolle. Deshalb sind Ihnen die Vorgänge peinlich und sollen vertuscht werden.
Ich appelliere an alle Abgeordneten, zu prüfen – ich kenne die Entscheidungen in Ihren Fraktionen –, ob die Zusammenarbeit mit einer Senatorin fortgesetzt werden kann, die jedenfalls uns gegenüber nicht immer und umfangreich die Wahrheit sagt. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Herr Müller! Ich will Sie ganz persönlich ansprechen: Bei Ihrem Redebeitrag habe ich lange überlegt, ob dieser nicht unter Ihrem intellektuellen Niveau ist.
)
Ein letzter Punkt zum Staatsmann Zimmermann: Ich finde es gut, dass Sie in den Rundfunkrat gehen. Ich hoffe, Sie werden dann auch bezüglich Ihrer sonstigen Tätigkeiten – Sie sind ja allgemein begnadet und öffnen Türen, die andere nicht geöffnet bekommen –, im Umgang mit den Medien und in der Arbeit des Journalismus, viel dazulernen. Insofern freue ich mich über Ihre Wahl. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gut gemeint ist meist das Gegenteil von gut gemacht. So ist es auch hier in der Frage des Staatsvertrages über die Fusion der Obergerichte. Die Diskussion, die wir
Es gibt, Frau Schubert, sehr wohl geeignete Standorte, auch im Land Brandenburg. Ich bin der Letzte, der dem Land Brandenburg irgendwelche Vorschläge machen will. Das haben sie zu entscheiden. Aber die Auswahl eines Standortes in Brandenburg hat nach dem Kriterium zu erfolgen, dass dieser Standort möglichst für alle Bürger in Berlin und Brandenburg gut erreichbar ist und nicht ob damit ein wirtschaftlicher Ausgleich in Cottbus geschaffen wird.
Noch zwei kurze Anmerkungen zu der Rede von Herrn Wieland: Über seinen Vorschlag, das Verfassungsgericht nach Cottbus zu verlegen, kann man reden, aber, Herr Wieland, mit Verlaub: nicht vor der Fusion der beiden Länder. Auf die Idee, ein Verfassungsorgan in ein anderes Bundesland zu verlegen, wäre ich nicht gekommen. Stellen Sie sich vor, man würde das Verfassungsorgan Berliner Senat nach Cottbus oder in die Uckermark zur Tagung verlegen.