Manfred Richter
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wir wollen die Kommunen stärken. Ja, wir wollen die Leistungsfähigkeit erhalten. Ja, wir wollen die Identität der Kommunen erhalten.
Und wir tun auch etwas dafür.
Die Frage ist nur, wie man das macht. Man kann die Punkte hier aufzählen, Punkte, die sicher von allen hier geteilt werden da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, Herr Wichmann -, das
kann man machen. Und dann können wir mutig abstimmen und die allseits akzeptierten Grundsätze noch einmal bekräftigen. Das stimmt,
das können wir machen.
Oder aber wir machen tatsächlich etwas, nämlich in der täglichen, oft mühsamen Kleinarbeit Stück für Stück die Lage der Kommunen verbessern. Das ist ein anderer Weg. Und diesen anderen Weg haben wir gewählt.
Ich möchte einige Punkte Ihres Antrages ansprechen. Man kann immer unterschiedlicher Meinung sein, ich habe gar nichts dagegen. Selbstverständlich achten und beachten wir das verfassungsrechtlich geschützte Grundprinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Selbstverwaltung heißt auch Selbstverantwortung. Ein Vorredner - ich glaube, Herr Büchel - hat heute schon gesagt: Es gibt eine ganze Reihe von Anträgen, wo Sie gerne in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen möchten und sagen: Das Land soll doch bitteschön da mal was tun. Das Land soll doch bitteschön da mal was machen - bei Punkten, die ganz klar Selbstverwaltungsaufgaben sind. Wir achten das.
Jetzt komme ich zu den Finanzen. Das haben Sie ja ganz besonders heruntergezogen. Über das Finanzausgleichsgesetz sichern wir in der Summe eine solide Finanzausstattung der Kommunen. In der Summe! Ich weiß selbst, dass es Kommunen gibt, denen es sehr schlecht geht, die schlechte Finanzbedingungen haben. Man kann sich jetzt an einem solchen schwierigen Beispiel hocharbeiten und sagen: So ist das ganze Land. Aber so ist das ganze Land eben nicht. Es gab eine ganze Reihe von Maßnahmen in dieser Legislatur, die zu Verbesserungen zugunsten der Kommunen geführt haben. Es gibt kein anderes Bundesland in Deutschland, in dem ein so großer Anteil des Landeshaushaltes in die kommunale Ebene wandert. Das ist so. Kein anderes Bundesland - das ist eine Feststellung des Bundesfinanzministers. Da kann man nicht einfach so pauschal sagen: Ihr macht nichts für die Kommunen. Das stimmt so nicht.
Sie sprechen in Punkt 4 die kommunale Daseinsvorsorge an. Sie haben das auch eben noch einmal betont, Herr Wichmann. Allerdings haben Sie nur einige, wenn auch wichtige Punkte angesprochen. Es fehlen aber auch welche, zum Beispiel Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme etc. Um das alles im Sinne der Bürger zu sichern, braucht es auch starke kommunale Unternehmen.
Als wir 2011 das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge diskutiert haben, war die CDU ein scharfer Gegner dieses Gesetzes. Sie haben es nahezu verbissen bekämpft. Sie wollten eben keine Stärkung der kommunalen Unternehmen. Sie diffamierten das Gesetz sogar als einen Rückfall in den Sozialismus/Kommunismus. Das können Sie in Ihren Reden nachlesen. Ich fand, das war schon starker Tobak, hat aber nichts genützt.
Heute sagen Sie: Kommunen stärken! - Immer, wenn es eine konkrete Möglichkeit gibt zu handeln, muss man auch handeln. Was war denn nun mit der Daseinsvorsorge? Was war denn mit der Stärkung der kommunalen Unternehmen? Warum waren Sie denn so vehement dagegen?
Es ist doch deswegen nicht besser.
In Punkt 5 sprechen Sie sich für die Sicherung der Schulstandorte aus. Ja, das kann man uneingeschränkt befürworten. Aber auch hier sind schon Weichen gestellt worden. Das wissen Sie auch. Im Auftrag der Landesregierung hat eine Demografiekommission die aktuelle und die zukünftige Situation untersucht und Lösungsvorschläge erarbeitet. Alle Fraktionen waren in dieser Kommission vertreten. Es gab sehr gute Empfehlungen, zum Beispiel die Möglichkeit von Schulfilialen - wir kennen das alle -, Schulverbünde zu gründen als neue Idee, um weitere Schulschließungen möglichst zu verhindern. Wenn wir das konsequent nutzen, erreichen wir das wichtige Ziel, das Sie da durchaus formuliert haben.
Auch zu Ihrem Punkt 6 sind wichtige Arbeiten in der Enquetekommission 5/2 bereits geleistet worden. Aber, Herr Wichmann, hier sind Sie ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen.
Die CDU hat in der Kommission das Schlimmste verhindert, haben Sie gesagt.
Ich war auch darin. Ich habe eine ganz andere Wahrnehmung, muss ich mal sagen.
- Selbstverständlich lernt man bei solch einer Arbeit in einer Kommission. Das wäre ja noch schöner. Wenn man sich die Lernfähigkeit schon selbst abspricht, kann man gleich aufhören.
Es wurde in dieser Enquetekommission festgestellt, dass genau keine neue Gebietsreform auf kommunaler Ebene erforderlich ist, um das Heimatgefühl und die Teilhabe und so weiter zu stärken. Das ist ein Ergebnis der Arbeit der Enquetekommission. Das brauchen Sie jetzt gar nicht mehr zu bekräftigen, das ist schon passiert.
Veränderungen dürfen nicht zulasten der Leistungsfähigkeit der Verwaltung gehen, schreiben Sie. Das ist richtig. Natürlich nicht. Aber auch hier hat die Enquetekommission die richtigen Weichen gestellt. Um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung überhaupt zu sichern, sind Veränderungen nötig. Das haben wir gemeinsam festgestellt - Sie auch. Wir gemeinsam haben den Veränderungsbedarf festgestellt. Das heißt, auch um das nur zu sichern, müssen wir an die Situation herangehen. Da waren wir uns eigentlich einig. Der Vorschlag der Enquetekommission geht genau in die richtige Richtung. Bei Beibehaltung der politischen Grenzen auf Gemeindeebene, so steht es im Bericht, sollen die Verwaltungen leistungsfähiger werden. Richtig, weil
es gar nicht anders geht, sonst können die ihre Arbeit in zehn oder 20 Jahren nicht mehr machen. Insofern ist das, was Sie anmahnen, eigentlich schon als Ergebnis der Enquetekommission niedergeschrieben.
Meine Damen und Herren,
ich sage ja, man kann Altbekanntes einfach mal so beschließen - oder auch nicht. An den angesprochenen Themen wird gearbeitet. Der Antrag enthält nichts Neues. Wir werden dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, es ist richtig, wir könnten einen Staatsvertrag machen; wir haben schon lange Jahre mit den anderen Nachbarbundesländern solche Verträge. Aber es gibt schon noch deutliche Unterschiede zwischen Berlin und zum Beispiel Sachsen-Anhalt, weil wir da mit Kommunen Verträge abschließen, mit ungefähr gleich großen, gleich gelagerten, gleich starken Kommunen; aber ich komme gleich noch einmal darauf.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte die Landesregierung beauftragen, einen Staatsvertrag abzuschließen. Sie argumentiert, dass nur dann grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit auf öffentlich-rechtlichem Wege möglich sei. Der Beschlusstext impliziert also die Feststellung, dass diese kommunale Zusammenarbeit zurzeit nicht möglich sei.
- Okay.
In der Begründung wird weiter ausgeführt, dass die Aufgabenträger gerade in der Ver- und Entsorgung durch das Fehlen eines solchen Staatsvertrages erheblich benachteiligt seien, weil sie nur zivilrechtliche Vereinbarungen mit Berlin abschließen könnten.
Und drittens - ich habe das einmal so sortiert - würden dadurch, dass es nur zivilrechtliche Verträge gebe, wiederum Nachteile bei der Ausübung von Hoheitsrechten und erhebliche steuerliche Mehrbelastungen entstehen.
Ich will die Punkte einmal durchgehen; mein Kenntnisstand ist etwas anders als Ihrer.
Die erste Frage: Brauchen wir einen Staatsvertrag, um die Zusammenarbeit auf öffentlich-rechtlichem Wege überhaupt erst möglich zu machen? Nein, nach meiner Auffassung nicht, das ist jetzt schon möglich. Nach dem gültigen GKG können zum Beispiel neben brandenburgischen Kommunen auch das Land Berlin oder die Berliner Wasserbetriebe Mitglied eines Zweckverbandes sein. Das ist jetzt möglich, wenn man das möchte. Brandenburgische Kommunen können auch ohne Staatsvertrag öffentlich-rechtliche Verträge - nicht nur zivilrechtliche - mit Berlin abschließen, zum Beispiel nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, um zum Beispiel Aufgaben im Namen einer
brandenburgischen Kommune durch öffentlich-rechtliche Berliner Stellen zu regeln. Im Übrigen gibt es schon einige Staatsverträge mit Berlin, die Zusammenarbeit regeln, zum Beispiel bei der Notrettung. Das heißt, die Feststellung, dass Brandenburger Kommunen nur über zivilrechtliche Verträge mit Berlin zusammenarbeiten könnten, ist nach meiner Auffassung nicht richtig. Deshalb können auch keine besonderen Nachteile bei der Ausübung von Hoheitsrechten entstehen.
Es gibt nach meiner Einschätzung nur eine Einschränkung beim Fehlen eines Staatsvertrages, nämlich: Eine Brandenburger Kommune kann dann nicht die Aufgabenträgerschaft an sich - also komplett, hundertprozentig - und damit auch nicht die Zuständigkeit und die öffentlich-rechtliche Verantwortung für die Aufgabenerfüllung auf Berlin übertragen. Das ginge nicht ohne Staatsvertrag. Ich glaube aber auch nicht, dass ein solcher Fall gewollt ist.
Bleibt noch die Feststellung der steuerlichen Mehrbelastung wegen der rein zivilrechtlichen Vertragsgestaltung. Ich habe schon gesagt, dass ich das anders sehe. Das ist allerdings kein Problem eines fehlenden Staatsvertrages oder fehlender Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Das ist in der ganzen Bundesrepublik und auch in vielen Teilen Brandenburgs so. Immer dann, wenn sich eine Kommune zur Wahrnehmung einer an sich steuerfreien hoheitlichen Aufgabe im Wege des Zivilrechts einer anderen Kommune oder eines privaten Dritten bedient, entstehen steuerliche Belastungen. Also auch dann, wenn eine Kommune zum Beispiel ihr eigenes Stadtwerk mit der Wasserversorgung beauftragt, entstehen steuerliche Belastungen, weil es eine GmbH ist. Das ist ein gängiger Fall in Brandenburg, das ist gar nicht selten.
Allerdings muss man, wenn man das so negativ betrachtet, auch den Vorteil des Vorsteuerabzugs betrachten, der dann wiederum möglich ist. Gerade wenn Investitionen anstehen, ist das manchmal ein interessantes Argument. Aber selbst wenn Kommunen auf der Basis öffentlich-rechtlicher Verträge zusammenarbeiten, ist die Problematik der Besteuerung ja gerade heftig in der Diskussion. Die Auswirkungen eines Urteils des Bundesfinanzhofes in dieser Richtung werden in einer Arbeitsgruppe der Bundesländer mit dem Bund gerade diskutiert; Brandenburg hat die Führung in dieser Arbeitsgruppe. Wir erinnern uns vielleicht alle an das sogenannte Turnhallenurteil, im Innenausschuss haben wir es zumindest diskutiert. Das heißt, es kann durchaus jetzt noch herauskommen - das Urteil ist im Augenblick so -, dass auch die Zusammenarbeit mit Kommunen steuerlich genauso zu behandeln ist. Auch das wäre also überhaupt kein Vorteil.
Im Fall einer Beauftragung zum Beispiel der Berliner Wasserbetriebe durch brandenburgische Kommunen würde ohnehin eine Steuerpflicht bestehen, weil die Berliner Wasserbetriebe eine Kapitalgesellschaft sind. Daran würde auch ein Staatsvertrag nichts ändern.
Es gibt auch einige verfassungsrechtliche Probleme; ich will sie nur andeuten, da bin ich gar nicht so sattelfest. Bei der Übertragung von kommunalen Aufgaben Brandenburger Kommunen auf das Land Berlin zum Beispiel wäre zu fragen: Wer übernimmt denn die Rechts- und die Fachaufsicht über das Land Berlin? Der Brandenburger Landkreis? Oder wer macht das dann, wenn die das so regeln wollen? Es ist also zumindest klärungsbedürftig.
Zusammenfassung: Die Zusammenarbeit zwischen brandenburgischen Kommunen und Berlin ist auch öffentlich-rechtlich jetzt schon möglich. Die behaupteten steuerlichen Nachteile haben, glaube ich, nichts mit dem Fehlen eines Staatsvertrages zu tun, die sind da, wenn man sich so oder so organisiert. Die Steuerpflicht selbst bei der Zusammenarbeit von Kommunen ist gerade in Klärung, sodass ich sage: Ja, man kann einen Staatsvertrag machen. Ich erkenne im Augenblick aber auch nicht, welche Vorteile sich für unsere Brandenburger Kommunen daraus ergeben würden. Zum jetzigen Zeitpunkt halten wir ihn deshalb nicht für nötig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Büttner, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede eine gute Situationsbeschreibung gegeben - die teile ich vollkommen. Das sind die Notwendigkeiten, das ist die Situation, wie wir sie haben.
Sie haben dann - natürlich - ein Abrücken der SPD-Fraktion von den Zielen, die wir gemeinsam erarbeitet haben, konstruiert, und das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Der Anlass für die Aktuelle Stunde der FDP-Fraktion - das ist auch eine erstaunliche Situation - ist die Vorstellung des Wahlprogramms der SPD. Das ist der eigentliche Anlass heute.
Das Thema „Empfehlungen der Enquetekommission 5/2 ernst nehmen: Starke Kommunen für ein starkes Brandenburg“ kann ich voll und ganz unterschreiben. Ja, wir brauchen tatsächlich starke Kommunen mit leistungsfähigen, effizienten Verwaltungen, damit wir den Bürgern und der Wirtschaft auch in 20 Jahren noch die gewohnten Verwaltungsdienstleistungen schnell, kompetent und rechtssicher anbieten können.
Da sich die Rahmenbedingungen deutlich verändern, müssen wir auch die Verwaltungsstrukturen anpassen - das ist völlig unstrittig. Die Enquetekommission 5/2 hat zu diesem Prozess einen enorm wichtigen Beitrag geleistet - auch da stimme ich Ihnen zu. Zu Beginn unserer Arbeit war nicht zu erwarten, dass wir in so großer Einigkeit die wichtigsten Ziele dort formulieren. Ich begrüße das außerordentlich; die Arbeit in der Enquetekommission hat auch Spaß gemacht.
Die Enquetekommission hat relativ weitgehende Vorschläge für eine Funktionalreform gemacht - Sie haben das ja angemahnt, das ist die Position. Damit werden die Landkreise, die Gemeinden und die Amtsgemeinden gestärkt. Sie werfen uns in Ihren Papieren, Dokumenten und Zeitungsartikeln immer Zentralisierungswahn vor - genau das ist nicht Zentralisierung, sondern das Gegenteil. Es sollen alle Gemeinden erhalten werden, heißt es bei Ihnen. Also die Sorge, die da gestern formuliert wurde, ist auch unberechtigt. Eine Gemeindegebietsreform ist nicht erforderlich, hat die Enquetekommission festgestellt - wir stehen auch dazu.
Trotzdem können die Verwaltungen gestrafft und effektiver gestaltet werden. Diese Sorge und diese Pflicht wird uns auch niemand abnehmen. Und ja, es gibt auch eine Empfehlung, die Zahl der Landkreise zu verringern, um die Verwaltungskraft für die Erfüllung der dann mehr gewordenen Aufgaben - wir wollen ja Aufgaben herunterverteilen - zu stärken. Darauf komme ich noch zu sprechen.
Nun hat der Ministerpräsident als Vorsitzender der Brandenburger SPD ein Pressegespräch zum Wahlprogramm geführt. Sie zitieren daraus einen Satz und leiten davon Ihre Sorge ab, dass die SPD nicht zu den Ergebnissen der Enquetekommission stehe. Das finde ich bemerkenswert. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Was im Wahlprogramm der SPD zu diesem Thema gesagt wird - es ging um das Wahlprogramm der
SPD -, steht in keinerlei Widerspruch zu den Empfehlungen der Enquetekommission.
Wenn Sie sich die Punkte 26 und 27 einmal anschauen, stellen Sie fest, dass da Folgendes steht:
„Unser Ziel ist eine leistungsfähige Selbstverwaltung in allen Teilen unseres Landes, auch in Orten mit Bevölkerungsrückgang. Dazu brauchen wir eine umfassende Verwaltungsstrukturreform.“
Ich finde, deutlicher kann man das gar nicht sagen.
„Damit sollen Leistungen in Verwaltungen nicht nur am Behördensitz, sondern auch in Servicestellen, über mobile Angebote... usw. angeboten werden.“
Das steht da so drin, und das ist die Position der SPD im Land Brandenburg. Eine weitere Gemeindegebietsreform lehnen wir ab - das steht da auch drin.
In Punkt 27 geht es dann um die kommunalen Finanzen - Sie haben das auch angesprochen. Da fordert die SPD unter anderem einen stärker differenzierten Finanzausgleich und ein Entschuldungsprogramm für die hochverschuldeten Kommunen. „Entschuldungsprogramm“ heißt nicht, die Schulden auf null zu drehen - die Illusion sollten wir nicht haben -, sondern die Absenkung auf einen Durchschnittsverschuldungsgrad - eventuell - der Brandenburger Kommunen. Dazu muss es ein Programm geben; einige Städte können das allein nicht schaffen.
Ich sage ausdrücklich: einige Städte. Denn wir haben auch viele Kommunen in Brandenburg, denen es gar nicht so schlecht geht. Sie haben die letzten Zahlen und auch die Vergleiche mit anderen Bundesländern sicherlich gelesen, in denen das nebeneinandergestellt wird. Sie haben sicherlich auch noch in Erinnerung, dass das Bundesfinanzministerium festgestellt hat, dass in keinem anderen Bundesland in Deutschland so viele Mittel des Landeshaushalts an die kommunale Ebene fließen. Das haben nicht wir festgestellt, sondern der Bundesfinanzminister. Das gilt pro Kopf, aber auch als Anteil am Landeshaushalt. Das alles stimmt.
Sie fordern 25 % Verbundquote - das kommt prima an in den Kommunen, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Wenn Sie uns Populismus vorwerfen - das ist auch Populismus.
Denn Sie reden einmal locker über rund 100 Millionen, sagen aber gar nicht, woher die kommen sollen. Die Kommunen wollen ja auch wissen, woher das Geld kommt. Wird es an anderer Stelle reduziert?
Machen Sie erst einmal Ihr Programm. Dann rechnen wir es durch, und dann gucken wir einmal, wie sich das alles summiert. Können wir gern machen.
Die Formulierung in unserem Wahlprogramm, ist die nicht - dafür, dass es sich um ein Wahlprogramm handelt - sehr deutlich?
Nun sind die Empfehlungen der Enquetekommission nicht die Blaupause für die Wahlprogramme aller Parteien in Brandenburg. Oder doch? Gucken wir uns einmal die Wahlprogramme an: Ich habe versucht, das Wahlprogramm der FDP zu finden; es gibt eines für die Kommunalwahlen. Jetzt gucken wir uns einmal an, was zu den Themen darin steht. Nicht viel, nicht einmal so viel wie in unserem Programm, das Sie so energisch kritisieren.
In Ihrem Programm kommt das Wort „Landkreise“ gar nicht vor. Aber Sie kritisieren ein Programm der SPD - das finde ich auch wieder bemerkenswert. Sie hätten die beiden ja einmal nebeneinanderlegen und gucken können, welches von beiden konkreter ist. Ich werfe Ihnen das gar nicht vor, ich sage Ihnen das nur, weil Sie uns das vorwerfen. Das ist mein Problem.
Das alles steht nicht in Ihrem Wahlprogramm. Steht denn da die Zahl der Landkreise drin? Steht denn da drin, wie viele kreisfreie Städte ihre Kreisfreiheit behalten sollen? Das steht nicht drin. Steht denn da drin, wie die Finanzbeziehungen in Zukunft geregelt werden sollen? Das steht da auch nicht drin. Wenn das alles nicht in Ihrem Programm steht, Herr Büttner, muss ich dann schlussfolgern, dass die FDP-Fraktion die Empfehlungen der Enquetekommission nicht ernst nimmt? Das haben Sie ja uns vorgeworfen. Das muss ich dann aber auch knallhart von Ihnen fordern.
Aber eines ist sicher: Eine Aktuelle Stunde werden wir deswegen nicht beantragen.
- Eben.
Natürlich stehen wir zu den Empfehlungen der Enquetekommission, und natürlich wird die SPD in der nächsten Legislaturperiode dafür sorgen, dass diese Strukturveränderungen zur Sicherung von leistungsfähigen, effizienten Verwaltungen auch umgesetzt werden.
Forderungen können zahlreich aufgestellt werden, die Umsetzung ist ein ganz anderes Thema.
- Ich vermute, wir könnten vielleicht an der Regierung beteiligt sein nach der nächsten Wahl.
Die SPD hat sich noch nie vor schwierigen Entscheidungen gedrückt, Herr Büttner. Noch nie! Wenn Sie hier schon diesen Vorwurf konstruieren, dann könnte ich vielleicht ein wenig zurückschauen: Ich glaube, keine andere Partei hat so intensiv
wie die SPD im Rahmen ihrer Diskussion „Brandenburg 2030“ in vielen Versammlungen, Bürgerforen und Konferenzen
- überhaupt nicht - mit Hunderten Bürgern offen darüber gesprochen und dann die Aufgaben formuliert. Das alles haben wir getan. Demnach ist Ihre Aussage Unsinn. Haben Sie das auch getan?
- Menschenskind, ich könnte Ihnen einmal die Liste zeigen,
wie wir mit diesem Thema durch das Land getourt sind. Insofern ist die Aussage, wir setzten uns damit nicht offensiv auseinander, falsch. Das müssen Sie einsehen: Die ist einfach falsch.
Auch in der Enquetekommission waren die Koalitionsfraktionen und die von ihnen berufenen Experten - wenn wir einmal ehrlich sind - die treibende Kraft der Arbeit.
Man kann das an den Dokumenten, an den Vorschlägen und an den Anträgen, die zur Abstimmung eingebracht wurden, ablesen. All das muss erarbeitet werden. Der wesentliche Teil kam von den Koalitionsfraktionen und ihren Experten. Insofern ist es schwierig, zu sagen, wir nähmen die Arbeit nicht ernst.
Ich stelle hinsichtlich der Grundsätze der Funktionalreform einmal folgende Frage: Woher kam denn das Papier? Was meinen Sie denn? - Nicht von der FDP.
- Na ja, ich kann es nicht ändern, aber es war so.
Deswegen sage ich: Die Arbeit in der Enquetekommission ist von uns wesentlich mitbestimmt und vorangetrieben worden.
- Das hilft nichts, das ist kein Argument. Das können Sie immer vor sich her singen, aber es hilft nicht.
Kommen wir noch einmal auf die Presseveröffentlichung zurück.
Sie kritisieren folgenden Satz:
„Eine Verringerung der Landkreise kommt nur in Betracht, wenn es dafür funktional eine Notwendigkeit gibt.“
Diesen Satz finden Sie ganz furchtbar. Würden Sie denn die Zahl der Landkreise auch reduzieren, wenn es keine Notwendigkeit gibt?
- Nein, das hat er nicht. Er hat nicht gesagt: Die werden nicht reduziert.
- Warten Sie doch erst einmal ab. Schreien hilft nicht. Wer schreit, hat Unrecht.
Ich bin fest davon überzeugt, dass es eine Reduzierung der Zahl der Landkreise geben wird. Ich bin fest davon überzeugt, weil die noch ausstehenden Untersuchungen - dazu komme ich gleich noch - natürlich zu diesem Ergebnis kommen werden. Jedoch müssen die Untersuchungen erst einmal durchgeführt werden. Um das zu konkretisieren, müssen aber noch einige Arbeiten erledigt werden. Schließlich können wir nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen.
Die Enquetekommission hat Arbeits- und Prüfaufträge erteilt, die noch nicht abgearbeitet sind. Sie wissen vermutlich schon, was dabei herauskommt, ich jedoch nicht.
Diese müssen zwar noch erarbeitet werden, aber Sie wollen schon eine Entscheidung haben?
Sie wollen schon einmal eine Entscheidung haben - das finde ich gut, das finde ich wirklich gut.
Das wichtige Feld der Neuordnung der Finanzströme konnte die Enquetekommission nicht erarbeiten, weil sie es einfach nicht geschafft hat. Das ist aber ein ganz wesentlicher Teil, wenn man das entscheiden möchte.
Auch der konkrete Zuschnitt der Funktionalreform muss vom neuen Landtag erst beschlossen werden - das haben nicht wir,
sondern das hat die Enquetekommission so festgestellt -: Welche Aufgabe wird wo zugeordnet? Wie viel wird wo zugeordnet? - Erst nach Klärung dieser Fragen kann man über einen vernünftigen Zuschnitt nachdenken. Das alles sind völlig normale Geschichten und keine Sensation. Ich weiß nicht, warum wir das jetzt so hochstilisieren.
Ich will aus dem 8. Teil des Abschlussberichtes der Enquetekommission zitieren, den wir alle - alle fünf Fraktionen gemeinsam - beschlossen haben. Darin steht:
„Die Enquetekommission ist sich bewusst, dass konkrete Entscheidungen erst vom im September 2014 zu wählenden Landtag zu treffen sein werden.“
Zudem heißt es dort, es solle jetzt ein umfassender Dialog mit Kommunen, Kommunalvertretern, Verwaltungen usw. stattfinden. Dieser Dialog solle sich auf reformrelevante Aspekte erstrecken: Aufgabenzuordnungen, Strukturen auf allen Ebenen, Ausgestaltung der Finanzen. Diese Dinge konnten noch nicht geklärt werden.
Wieder Zitat aus dem Abschlussbericht: „Soweit in diesem Abschlussbericht noch weitere Prüfnotwendigkeiten benannt sind und Klärungsbedarf zu einzelnen, von der Enquetekommission nicht abschließend behandelten Themenbereichen besteht, sollte dieser Prozess zeitnah eingeleitet“ und in der nächsten Legislaturperiode entschieden werden.
Der Abschlussbericht geht davon aus, dass noch einiges offengeblieben ist. Das muss zunächst geklärt werden, damit man vernünftige Entscheidungen treffen kann.
Diese Prüfaufträge müssen wir also abwarten. All das sagt der Satz des Ministerpräsidenten aus - dieser eine Satz, den Sie sich vorgenommen haben. Der Ministerpräsident hat in seiner jetzigen Funktion, aber auch in seiner vorherigen Tätigkeit als Innenminister mehrfach sehr deutlich und sehr ausführlich seine Auffassung zu den Herausforderungen, vor denen wir stehen, und zu der Notwendigkeit, die Verwaltungsstrukturen im Land, in den Landkreisen und in den Kommunen für die neuen Aufgaben fit zu machen, formuliert; das können Sie nachlesen. Insofern müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, dass die SPD von diesen Grundsätzen abweichen wird. Wir werden das regeln.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wichmann, Sie haben zum Schluss gesagt: Die Kommunen wissen gar nicht, ob sie selbstständig bleiben, weil die SPD so wackelt. Wenn Sie einmal ein bisschen im Bericht der Enquetekommission lesen würden, stellten Sie fest, dass darin steht: Alle Kommunen bleiben selbstständig.
Die Empfehlung sagt: Keine Kommune soll mit einer anderen zusammengelegt werden. Jeder, der hier im Raum sitzt, weiß das. Also muss man das nicht infrage stellen, das ist völlig überflüssig.
Wir sind aber heute bei einem anderen Gesetz - zu dem anderen werden wir morgen wieder heftig diskutieren. Dieses hier ist nicht so emotionsgeladen, da gebe ich Ihnen Recht. Deswegen können wir das auch ziemlich locker abhandeln.
Die Herausforderungen, die vor uns stehen, kennen wir alle. Ich will noch eines an den Anfang stellen: Vorhin, bei dem emotionsgeladenen Punkt, haben einige Abgeordnete ein bisschen herablassend gesagt „Es geht ja nur um weniger Personal“- als sei das etwas Schlechtes. Bei unseren Herausforderungen im Land Brandenburg ist es notwendig, in allen Bereichen des Landes darüber nachzudenken, wie wir die Aufgaben mit weniger Personal erfüllen können. Das ist nichts Schlechtes, das ist etwas Gutes.
Insofern finde ich es immer schwierig zu sagen: Bloß kein Mensch weniger, wir müssen das ganze Personal behalten! Das geht überhaupt nicht.
Meine beiden Vorredner haben den Inhalt des Gesetzentwurfes ganz gut beschrieben, ich will das nicht wiederholen. Eine Möglichkeit, die die Kommunen haben, diesen schwierigen Herausforderungen zu begegnen, ist eben die kommunale Zusammenarbeit. Die Enquetekommission hat das auch ausdrücklich benannt, da gebe ich Ihnen Recht, darüber können wir morgen noch einmal reden. Insofern ist dieses Gesetz eigentlich schon auf dem Weg der Enquetekommission: Es regelt die gesetzliche Grundlage dafür, dass das, was dort empfohlen wird, am Ende auch umgesetzt werden kann. Das finde ich gut.
Der gesetzliche Rahmen ist das GKG, das ist richtig. Hier sind die Möglichkeiten für die Arbeit von Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbänden, für den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen usw. geregelt. Das soll jetzt neu gefasst werden, weil es schon sehr alt ist. Was genau soll neu gefasst werden? Auch hier hat der Minister eine Zusammenfassung gegeben. Ich will nur noch einmal auf den einen Punkt hinweisen, nämlich die Zusammenarbeit zwischen allen Verwaltungsträgern unterschiedlicher Ebenen. Das ist im Augenblick tatsächlich ein praktisches Problem. Wenn eine Gemeinde mit einem Landkreis Aufgaben anteilig erledigen will, dann ist das nicht so einfach. Auch das soll hiermit erledigt werden.
Das alles sind vernünftige, notwendige Überlegungen. Es gibt aber auch einige Formulierungen - auch Kollege Wichmann hat gesagt, da gäbe es noch einiges zu debattieren, da gebe ich ihm Recht. Ich will eines ansprechen, das mir aufgefallen ist: Es gibt auch die Benennung der Fusionsrenditen. Das ist mir ein bisschen vage beschrieben. Ich will das auch gleich einmal benennen. Es soll in die Kommunalverfassung - das steht als Erstes darin - des Landes eine Klarstellung eingearbeitet werden, dass bei einem finanziellen Ausgleich vorgesehen werden kann, dass Einsparungen durch kommunale Zusammenarbeit teilweise und vorübergehend bei den Kommunen verbleiben können. - Das sind alles vage Formulierungen, das sollte klarer formuliert werden. Wenn die Kommunen nicht klar erkennen können, was sie aus solch einem Gesetz für Vorteile haben, wird der Anreiz, sich da hineinzuknien, nicht sehr groß sein. Aber wir haben ja noch Möglichkeiten, das zu debattieren. Das sollten wir im Fachausschuss tun, um alle vorgeschlagenen Regelungen umzusetzen. Wenn ich richtig gezählt habe, sind 16 Einzelgesetze zu verändern. Aber das hängt automatisch daran.
Insgesamt liegt hier ein guter Gesetzentwurf vor. Die Einzelheiten wollen wir im Fachausschuss bereden. Wir stimmen der Überweisung zu. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Herr Kollege Burkardt, Sie haben uns nun schon zweimal er
klärt, warum der Nachtrag gar nicht nötig sei und wir ihn einfach weglassen könnten. Umso zufriedener müssten Sie doch sein, wenn wir trotzdem für Transparenz und Ordnung sorgen wollen und sagen, was sich im nächsten Jahr verändern wird. Das kann doch nicht falsch sein, sonst könnten wir es ja gleich sein lassen - wäre auch nicht verkehrt.
Ich rufe kurz in Erinnerung, warum der Nachtragshaushalt hier heute vorliegt. Normalerweise wird ein Nachtragshaushalt von einer Regierung vorgelegt, wenn sie bemerkt, dass die Einnahmen nicht ausreichen oder die Ausgaben überschießen bzw. dringend notwendige Ausgaben nicht durchfinanziert sind - dann macht man einen Nachtragshaushalt. Das ist der klassische Fall.
Aber genau dieser Fall liegt hier bei uns gar nicht vor. Insofern ist das schon eine Erwähnung wert, denn unsere Landesregierung hat im Haushaltsvollzug festgestellt, dass die vorgesehenen Mittel für dieses Jahr gar nicht ausgegeben werden können, und daher kann die strukturelle Nettoneuverschuldung nicht erst - wie ursprünglich geplant - 2014, sondern schon jetzt auf null gedreht werden. Bereits in diesem Jahr können wir auf die eingeplante Kreditlinie verzichten, und wir können in diesem Jahr - wie auch in den vergangenen zwei Jahren - keine neuen Schulden zulassen. Das ist ungeachtet jeglicher Kritik der Opposition eine im Ländervergleich, finde ich, sehr solide rot-rote Finanzpolitik, um die uns eine ganze Reihe von Ländern, die das nicht schaffen, beneidet.
Natürlich weiß ich, dass die noch fließenden Solidarpaktmittel, die demnächst auslaufen - immer im Nachgang nenne ich das natürlich - zu diesem guten Ergebnis beitragen. Notwendig wurde der Nachtrag aber unter anderem wegen der Änderung des FAG, das wir vor Kurzem eingebracht und verabschiedet haben. Mit diesem FAG zeigen wir Verantwortung für unsere Kommunen, besonders für die, die unter den hohen Soziallasten zu leiden haben. Wer die hohen Lasten trägt, muss auch einen angemessenen Ausgleich erhalten. Wir müssen uns aber eingestehen, dass hier die Möglichkeiten der kommunalen Ebene - auch die der Landesebene - begrenzt sind. Die Soziallasten sind in der ganzen Bundesrepublik eine Problembaustelle, nicht nur bei uns.
Ich erwähne nur einen Antrag der CDU-Fraktion: Sie hat die politische Forderung erhoben, das Land möge alle Soziallasten, die nicht vom Bund finanziert werden können, tragen. Der Antrag ist ganz weitreichend - ich weiß nicht, ob Sie sich das gut überlegt haben. Die Frage ist: Wovon sollen wir das bezahlen? Sollen wir die dazu notwendigen Millionen Euro von der Bildung, den Universitäten, vom Straßenbau, von der Polizei abknapsen? Woher sollen wir das Geld nehmen? Das sind immense Beträge, die da in Rede stehen. Das Land ist nicht auf Rosen gebettet. Andere Minister von CDU-geführten Ländern haben das auch erkannt und verlangen - zum Beispiel Herr Voß aus Thüringen -, dass hier der Bund mehr in die Verantwortung geht. Ich glaube, das ist längst allgemeine Erkenntnis - bei den Koalitionsverhandlungen merkt man das auch -, und es wird irgendwann so sein.
Eine zweite Dauerbaustelle - die ist von meinem Vorredner ausführlich behandelt worden - ist natürlich die - im wahrsten Sinne des Wortes - Dauerbaustelle Flughafen. Wir wissen leider
immer noch nicht genau, wie viel er am Ende kosten wird; wir wissen aber, dass er in diesem Jahr weniger kostet als eingeplant und die Mittel nicht abfließen werden.
Wir sind im Finanzausschuss gewesen, und wir reden über Finanzen. Die Finanzen werden wir nicht brauchen.
- Gut, vielleicht sind Sie ja anderer Meinung, dann müssen Sie mir sagen, wo das Geld hinfließen soll.
Deswegen sollen die nicht verbrauchten Mittel von diesem Jahr ins nächste Jahr transferiert werden - das ist doch ein ganz vernünftiger Vorschlag. Da kann man lange schreien, es ist trotzdem richtig.
Die Gesamtsumme der bisher schon - auch von Ihnen - bewilligten Mittel wird dadurch gar nicht verändert. Die Gesamtmittel sind die gleichen und werden im Nachtragshaushalt von 2013 nach 2014 geschoben. Sollten weitere Änderungen notwendig sein, werden wir in der Haushaltsdebatte 2015, die im Herbst nächsten Jahres beginnt, ausreichend berücksichtigen können. Heute reden wir über den Nachtrag 2014 und nicht über irgendetwas.
Zum Schluss noch ein Wort insgesamt zu den vielen Anträgen der Opposition: Auch in dieser Haushaltsdebatte wird wieder das jährliche Schauspiel aufgeführt, das darin besteht, die Landesregierung einerseits scharf zu kritisieren, weil sie keinen ausreichenden Sparwillen hat - sie soll möglichst schon Kredite zurückzahlen, sie soll alles Mögliche einsparen -, andererseits aber im gleichen Atemzug ohne Punkt und Komma das Land dafür zu kritisieren, dass es zu wenig Geld für alles Mögliche ausgibt, die Liste ist lang. Die Quadratur des Kreises würde auch der Opposition nicht gelingen, wenn sie in der Regierung wäre - da bin ich ganz sicher. Ich hätte liebend gern viele Ihrer Anträge angenommen. Egal, ob mehr Lehrer für Brandenburg, bessere Straßen, mehr Investitionen in Wissenschaft und Forschung - das alles sind gute Forderungen, nur müssen sie bezahlbar sein und solide finanziert werden, und das konnte ich an Ihren Anträgen nicht erkennen. Der Haushaltsausschuss hat mehrheitlich die Zustimmung zum Nachtragshaushalt empfohlen - wir werden das tun.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zielt auf eine gesetzlich zwingende Einführung von Musterverfahren im KAG ab. Wir haben im Plenum bereits zweimal darüber diskutiert - im August 2012 und im April dieses Jahres. Es gab dann eine Überweisung an den Innenausschuss und eine Anhörung. Die Meinungen über die Anhörung sind - wie immer - sehr geteilt, aber das ist ja oft so. Wir haben Meinungen in die eine Richtung und genauso schwerwiegende Meinungen in die andere Richtung. Das hängt immer von der jeweiligen Interessenwahrnehmung ab.
Auf den ersten Blick scheint die Einführung von Musterverfahren im KAG ein sinnvolles Instrument zu sein, um Kosten zu sparen und Rechtsfrieden herzustellen. Das muss man sich aber auch noch einmal genauer anschauen. Die CDU stellt in ihrem Gesetzentwurf selbst fest: Die Möglichkeit, dass die Beteiligten ein oder mehrere Verfahren als Musterverfahren führen, ist jetzt schon gegeben - auch ohne diesen Gesetzentwurf. Ja, das stimmt, diese Möglichkeit ist jetzt schon gegeben, aber sie wird selten wahrgenommen.
Jetzt muss man sich die Frage stellen: Warum ist das so? - In der Anhörung wurden dafür einige Gründe genannt. Ein Grund ist der, dass es - bis auf Satzungsfragen; darin stimme ich Ihnen zu - offensichtlich sehr schwer ist, völlig vergleichbare Sachverhalte zu identifizieren und dann auch durchzuhalten. Denn
wir haben im Innenbereich und im Außenbereich B-Plan-Gebiete, beplante Gebiete, unbeplante Gebiete, Gewerbeansiedlungen, Wohngebiete usw. mit sehr unterschiedlichen Regelungen. Also ganz gleiche Sachverhalte zu finden und das dann auch durchzuhalten ist nicht so ganz einfach.
Dann wollen Sie in § 12 Ihres Gesetzentwurfes festlegen:
„a) Ist wegen der Gültigkeit einer Abgabensatzung ein Verfahren bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, einem obersten Bundesgericht oder beim Europäischen Gerichtshof anhängig und wird der Widerspruch hierauf gestützt, ruht das Widerspruchsverfahren insoweit bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss.“
Eine solche Regelung würde bedeuten, dass die Widerspruchsverfahren von Gesetzes wegen ruhen - ohne weitere Feststellung.
Nun kann man das ja so machen. Aber andererseits muss ich sagen: Es wollen vielleicht gar nicht alle, die sich einmal dazu entschlossen haben, fünf Jahre warten, bis sie eine Entscheidung haben. Vielleicht will der eine oder andere ja auch gleich eine Entscheidung haben, müsste dann aus der Gemeinschaft wieder ausscheiden.
Die Bedenken, die ich habe, sind, dass damit eventuell das Recht der Bürger auf rechtskräftige Entscheidungen zumindest beeinträchtigt wird.
Unter dem Buchstaben b) regeln Sie, dass das auch gelten soll,
„wenn bei den genannten Gerichten, den Verwaltungsgerichten des Landes, dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg oder dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren wegen einer Rechtsfrage anhängig ist, die in einem Widerspruchsverfahren entscheidungserheblich ist.“
Das müsste der Widerspruchsführer erst einmal wissen. Er müsste die Übersicht über die Rechtsverfahren im ganzen Land haben, damit er das auch einschätzen kann.
Hier stellt sich das gleiche Problem: Sobald eine Rechtsfrage bei einem der genannten Gerichte geklärt wird, würde das Widerspruchsverfahren von Rechts wegen automatisch ruhen.
Darüber hinaus stellt sich in diesen beiden Konstellationen das Problem, dass die Widerspruchsführer - wie gesagt - erst einmal die Kenntnis von diesen anderen Verfahren haben müssen.
Der Angehörte aus Mecklenburg-Vorpommern, Herr Rechtsanwalt Beutin, der eine Reihe solcher Fälle bearbeitet hat, führte dazu aus, dass es hieran oft scheitert, dass diese Kenntnis von vielen anderen Verfahren gar nicht da ist.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Gegensatz zu der Regelung in Mecklenburg-Vorpommern noch eine zusätzliche Hürde enthalten ist. Ein wesentlicher Unterschied zu der Regelung in Mecklenburg-Vorpommern ist, dass nach Auffassung der CDU-Fraktion laut ihrem Gesetzentwurf im Land Brandenburg ausschließlich der Widerspruchsführer und nicht auch die abgebende Körperschaft - wie in Mecklenburg-Vorpommern - jederzeit die Verfahrensruhe beenden kann.
In Mecklenburg-Vorpommern sind beide Verfahrensbeteiligten gemeinsam Herren des Verfahrens. Indem den kommunalen Aufgabenträgern keine Möglichkeit zur Beendigung der Verfahrensruhe eingeräumt wird, wird ihnen die Hoheit über ihr eigenes Widerspruchsverfahren entzogen. Das beschränkt die Aufgabenträger in ganz erheblicher Weise in ihrer Gestaltungsfreiheit - das sollten wir nicht tun.
Abschließend möchte ich auf einen Tatbestand hinweisen: Durch den Eintritt einer Verfahrensruhe wird nicht etwa der Ablauf der Zahlungsverjährung gehemmt oder unterbrochen. Das bedeutet, dass der Ablauf der Verjährung droht, weil das eine Verfahren ruht und ein anderes betrieben wird, auf das sich das ruhende Verfahren bezieht. Ohne eine ausdrückliche Aussetzung der Vollziehung würde also Verjährung eintreten.
Unabhängig von der Frage des ruhenden Widerspruchsverfahrens müssten die kommunalen Aufgabenträger in jedem Einzelfall die Frage der Vollziehung und deren Aussetzung prüfen und entsprechend umsetzen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, in die Verjährung zu kommen. Man muss beide Verfahren im Zusammenhang sehen - den nächsten Tagesordnungspunkt auch, dessen Wirkung nach Ihrer Lesart 2014 enden soll. Die Verfahren dauern drei Jahre, sie laufen alle in die Verjährung. Das steht, glaube ich, eigentlich dahinter - ich spekuliere ein bisschen, das gebe ich gerne zu -: die Hoffnung, dass die Verfahren so lange ruhen, bis die Verjährung eingetreten ist. Das heißt, von den Widerspruchsführern wird vermutlich nicht in erster Linie die rechtskonforme Anwendung einer rechtswirksamen Beitragskalkulation eingefordert, sondern insbesondere bei den sogenannten Altanschließern wird die Beitragserhebung grundsätzlich abgelehnt, und es werden Wege gesucht, das anders zu regeln.
Das ist schade.
Die meisten Anzuhörenden - das klang vorhin anders - haben geraten, eine solche verpflichtende Regelung in Brandenburg nicht ins Gesetz aufzunehmen. Das können Sie gerne nachlesen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alles Wesentliche ist gesagt. Wir sind auch nicht zum ersten Mal in dieser Debatte. Insofern können wir den Vorspann sehr kurz fassen. Wir haben relativ kurzfristig, Herr Wichmann, ich erst heute Morgen, von Ihrem neuen Änderungsantrag erfahren. Insofern ist es auch schwer, die Auswirkungen jetzt schon sachkundig abzuwägen. Fakt ist: Am Ende unterscheiden wir uns um ein Jahr. Der Gesetzentwurf der Landesregierung würde bedeuten, dass Ende 2015 die Verjährung gegeben ist, also noch zwei Jahre Zeit für die Verbände und Aufgabenträger wäre. Bei dem Antrag der CDU würde das Ende im Jahr 2014 sein. Das ist der Unterschied.
Die Wirkung in die Zukunft konnten wir leider nicht diskutieren, weil das im Ausschuss noch nicht Gegenstand der Diskussion war.
Auch hierzu hatten wir eine Anhörung und die Verschiedenheit der einzelnen Interessenvertreter ist auch hier wieder ganz deutlich geworden. Die Vertreter der Verbände, der Aufgabenträger, der Kommunen, der kommunalen Unternehmen usw. haben für eine möglichst lange Verjährung, nämlich von 20 Jahren plädiert. Sie haben dies mit der Intention des Urteils des Bundesverfassungsgerichts begründet, Rechtssicherheit zu schaffen. Rechtssicherheit hat man nach 20 Jahren, aber auch nach 15 Jahren, nach 20 Jahren nur eben etwas später. Das soll jetzt nicht zynisch klingen. Aber das Argument Rechtssicherheit würde damit gewährleistet sein und es würde nicht das Risiko bestehen, dass es die Verbände bei dem vorfristigen Ablauf nicht geschafft haben, die Beiträge einzuziehen. Schließlich würden die Lasten dann bei den Verbänden und damit bei den Kommunen und letztendlich beim Land Brandenburg verbleiben.
Die Vertreter verschiedener Bürgerinitiativen, Grundstücksnutzer usw. haben für eine möglichst kurze Frist plädiert, was ich nachvollziehen kann. Ich meine, es waren auch welche dabei, die sich für eine rückwirkende Verjährung ausgesprochen haben. Das kann ich auch irgendwie verstehen, aber das widerspricht den rechtlichen Situationen hier bei uns im Land Brandenburg, was Beitragsgerechtigkeit und dergleichen angeht. Das möchte ich nicht weiter ausführen.
Zwischen diesen beiden Extremen müssen wir heute eine begründete Abwägung treffen, zwischen dem langen Zeitraum oder dem möglichst kürzeren Zeitraum. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist für mich ein gerade noch vertretbarer Kompromiss.
Die 10 Jahre Ablaufhemmung ist ein bisschen, glaube ich, aus dem Thüringer Raum übernommen; Thüringen hat auch zehn Jahre Ablaufhemmung, sie endet, glaube ich, mit ihrer Verjährung aber erst 2021. Die haben eine ganz lange Frist vereinbart, weil sie sagen: Wir brauchen so lange, um rechtssichere Verhältnisse zu schaffen. - Das wollen wir nicht, wir wollen den Bürgern entgegenkommen und möglichst schnell Klarheit haben. Deshalb sagt der Gesetzentwurf: 10 Jahre Ablaufhemmung wegen der Unsicherheit nach der Wende und 15 Jahre Verjährung. - Das heißt, im Oktober 2015 würden alle solche Ansprüche verjähren, was für die Aufgabenträger, die noch nicht so weit sind, eine straffe Aufgabenstellung ist - das muss ich einmal sagen. Es ist ja nicht gewollt, dass die verjähren, und ich verstehe jeden, der betroffen ist und sagt: Hoffentlich habe ich Glück. - Aber das kann ja nicht Politik sein. Politik kann ja nicht sein …
- Nein.
- Sie hätten bei der Anhörung dabei sein sollen.
Da ist in allen Einzelheiten begründet worden, warum das so ist. Es wäre gut gewesen, wenn Sie da gewesen wären, dann würden Sie das verstehen.
Der Gesetzentwurf sagt, 2015 ist Schluss, und dem Gesetzentwurf wollen wir zustimmen.
Ich verhehle auch heute nicht - das sage ich ganz offen - meine Sorge, dass wirklich alle Verbände das rechtssicher schaffen es sind noch zwei Jahre. Wenn es nicht geschafft wird, werden wir uns hier im Plenum wiedersehen und sagen: Ach Gott, jetzt müssen wir Kommunen abfinden, die für ihre Verbände einspringen müssen. - Sie, Herr Genilke, sagen dann: Ich hätte es noch kürzer gemacht. - Dann hätten wir am Ende noch mehr Forderungen auf der kommunalen Ebene gehabt.
Wir wollen dem Gesetzentwurf, so wie er ist, zustimmen. Wir halten ihn für einen Kompromiss, und ich sage trotzdem: Es ist eine straffe Aufgabe für die Verbände, die noch nicht durch sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 05.06. dieses Jahres haben wir hier in 1. Lesung ausführlich über das Vierte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes beraten. Ich möchte das nicht alles wiederholen, sondern nur kurz die Fakten zusammenfassen und auf die Änderungen eingehen, die seit der Zeit eingetreten sind.
Über alle Fraktionen hinweg herrschte Einigkeit darüber, dass der sogenannte Vorwegabzug in Höhe von 50 Millionen Euro wieder der kommunalen Ebene zugeführt werden soll. In einem ersten Schritt wurden 2013 bereits 20 Millionen Euro über die Schlüsselzuweisung - also pro Einwohner - an alle Kommunen verteilt. Die Koalitionsfraktionen sind jetzt der Meinung, dass die übrigen Mittel gezielter dort einzusetzen seien, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Herr Kollege Burkardt, der Ansatz war nicht, die schwierige Finanzsituation der Kreise und kreisfreien Städte grundsätzlich zu lösen. Es ging um die Frage, wie wir diesen Vorwegabzug vernünftig wieder zur kommunalen Ebene zurückführen. Es gibt in Brandenburg große regionale Unterschiede, die nicht durch die Landkreise und kreisfreien Städte beeinflusst werden können. Darauf muss das Land reagieren. Deshalb gibt es diesen Gesetzentwurf.
Es wurden außerdem einige Dinge neu geregelt, die uns aus den Gutachten zum FAG bereits bekannt sind. Ich möchte sie nur kurz erwähnen: Die Erhöhung des Demografiefaktors von drei auf fünf Jahre, um den Kommunen, die mit Bevölkerungsrückgang zu kämpfen haben, die Anpassung zu erleichtern. Über die Rundung der Durchschnittshebesätze besteht Konsens. Bei der Erhöhung der Steuerkraftzahlen gibt es auch keine Schwierigkeiten. Die Konkretisierung der Anforderungen an die bald wieder anstehende Symmetrieuntersuchung wird von den allermeisten mitgetragen.
Bleibt das Kernstück des Gesetzentwurfes: die Stärkung der Träger der Sozial- und Jugendhilfekosten. Das sind nun einmal die kreisfreien Städte und die Landkreise. Hier gibt es zwar eine grundsätzliche Zustimmung zur Notwendigkeit der Stärkung. Nur gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Höhe und zur Art und Weise der Verteilung.
Wir haben einen Verteilmechanismus gewählt, der bereits im FAG-Beirat diskutiert wurde, dort aber keine Mehrheit finden konnte: Ein Drittel der Kosten sollte für Kinder unter 18 Jahre, ein Drittel für Kinder unter 18 Jahre im Leistungsbezug nach SGB II und ein Drittel für Kinder mit Hilfen zur Erziehung aufgewendet werden. Das sollte die Struktur sein. Es gab die schon erwähnte Anhörung, die sehr aufschlussreich für uns war. Drei von vier Anzuhörenden haben damals vorgeschlagen, das Kriterium der Kinder unter 18 Jahre wegzulassen, da es nicht so aussagefähig wäre. Kinder unter 18 Jahre an sich sind noch keine Belastung, sondern erst, wenn sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen. Außerdem kam die Anregung, nicht nur die absoluten Fallzahlen zu nehmen, sondern den Bezug zu je 1 000 Einwohner zu wählen. Auch das ist einleuchtend: 1 000 Fälle Hilfe zur Erziehung in der Uckermark sind vielleicht schwerer zu stemmen als 1 000 Fälle im Raum von Berlin. Insofern ist dieser Bezug sehr richtig.
Beide Anregungen aus der Anhörung haben wir aufgenommen und in den vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet. Die Fraktion der Grünen war etwas schneller als wir und hat in einer Sitzung des Innenausschusses bereits einen sehr ähnlichen Antrag eingebracht, der grundsätzlich das Gleiche umfasst. Das Geld wird jetzt gezielter dorthin verteilt, wo die Lasten am größten sind, und nicht pro Kopf verteilt. Meist ist das genau da, wo die eigene Wirtschaftskraft gering, die Arbeitslosigkeit hoch ist und die Hilfezahlen entsprechend hoch sind.
Keine Kommune erhält nach dem Gesetzentwurf weniger Geld. Auch dazu gab es manche irreführende Meldung. Sie partizipieren nur unterschiedlich an einer weiteren Besserstellung. Nicht alle Kommunen werden bessergestellt, sondern nur diejenigen, die diese Lasten tatsächlich tragen müssen. Dieser Verteilschlüssel kann nach unserer Auffassung bei den Symmetrieuntersuchungen jeweils mit überprüft und gegebenenfalls geändert und angepasst werden.
Brandenburg steht bei der Kommunalfinanzierung sehr gut da. Ich muss das noch einmal erwähnen. Mehrere Studien - auch das Bundesfinanzministerium - haben einmütig bestätigt: Kein Bundesland stellt pro Kopf mehr Geld für die kommunale Ebene bereit als Brandenburg. Der Anteil am Haushaltsvolumen ist mit 29,92 % so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Jeder dritte Euro in Brandenburg geht an die kommunale Ebene. Ich finde das richtig so. Man kann auch einmal selbstbewusst sagen: Das ist so.
Diese Regelungen, die wir treffen wollen, sind meiner Ansicht nach angemessen. Ich weiß auch, dass man sich mehr wünschen und mehr erwarten kann. Aber angesichts sinkender Finanzmittel im Landeshaushalt - die Tendenz ist einfach so, wie sie ist - ist es nicht realistisch, mehr Geld zu fordern, ohne andere Landesaufgaben zu gefährden. Auch andere Landesaufgaben - ich denke hier an Bildung, Polizei, Infrastruktur, Verkehr finden in der Kommune statt. Würden wir dort Mittel reduzieren, würden das immer auch die Kommunen merken, weil alle diese Landesaufgaben am Ende auf der kommunalen Ebene ihre Auswirkungen haben.
Die neueste Studie der Bertelsmann Stiftung - ich empfehle jedem, sie zu lesen; sie ist sehr interessant für Brandenburg geschrieben - bestätigt diese Einschätzung grundsätzlich. Den Rückenwind konnte man gar nicht erwarten, als wir mit der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs anfingen. Die Studie ist aber auch in anderer Beziehung sehr interessant. Zum Beispiel kann man darin die Steuerhebesätze oder die Personalausstattung der einzelnen Bundesländer vergleichen. Man sieht auch bei uns durchaus Handlungsbedarf.
- Oh, ich sehe es blinken.
Wir haben einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung zu mehr Gerechtigkeit und zu mehr Solidarität auf der kommunalen Ebene gemacht. Wir sollten meiner Ansicht nach die Dimension nicht zu geringschätzen. 1,7 Millionen Euro für einen Landkreis sind nicht ganz ohne. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Regelung im Bayerischen Kommunalabgabengesetz nicht mehr angewendet werden soll. Obwohl keine Brandenburger Regelung dieser bayerischen direkt entspricht, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Überlegungen bei uns in Brandenburg geführt. Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind natürlich auch in Brandenburg anzuwenden; das ist gar keine Frage.
Es geht im Kern darum, dass die Bürger Klarheit haben müssen, wann mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist, also endlich Schluss mit dieser langen Belastungszeit ist, damit sie beruhigt sein können und keine Belege und Rechnungen mehr aufheben müssen, sondern wissen: Die Zeit ist abgelaufen, das ist für sie geklärt.
Durch die Unsicherheiten und Wirren in den Jahren nach der Wende war nicht klar, wie lange die Aufgabenträger noch Zeit haben, ihre Satzungen in einen rechtmäßigen Zustand zu versetzen. Sie konnten immer wieder nacharbeiten, dann fing die Zeit immer wieder neu an zu laufen. Für die Abgabenschuldner war es schwer, das Ende abzusehen.
Für die Bürger und die kommunalen Aufgabenträger muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Darin sind wir uns einig: alle, die wir hier im Hause sind, viele auch von denen, die zur Anhörung gekommen waren. Über den Weg dahin unterscheiden sich wie immer die Meinungen. Der Regierungsentwurf sieht für eine Verjährungsfrist eine zeitliche Obergrenze von 15 Jahren vor; außerdem soll die Frist bis zum 03.10.2000 gehemmt sein, also erst danach zu laufen beginnen. Das heißt, dass bis zum 03.10.2015 - wie der Minister sagte: in zwei Jahren - rechtssichere Satzungen erlassen und die Bescheide verschickt sein müssen. Mehr Zeit bleibt nicht - für keinen Verband und keinen kommunalen Aufgabenträger.
Hier wurde eben bezweifelt, dass die Hemmung überhaupt gerechtfertigt sei; es sei ein hausgemachtes, ein Brandenburger Problem. Sie kennen sicher die Presseinformation aus dem Freistaat Thüringen. Thüringen plant eine Übergangsfrist bis 2021 - deutlich länger als die Brandenburger Regelung. Thüringen argumentiert ausdrücklich, dass die Bedingungen kurz
nach der Wende zu dieser Orientierung führen müssten. Wenn ich mich nicht stark irre, wird Thüringen von der CDU regiert. Das Problem gibt es also nicht nur in Brandenburg.
Eine Anhörung und eine Vielzahl von Stellungnahmen machten die Unterschiede deutlich: Die kommunalen Spitzenverbände, Vertreter der kommunalen Aufgabenträger, der Landeswasserverbandstag, der Verband kommunaler Unternehmen und andere plädierten eindeutig für eine längere Frist. 20 Jahre halten sie für ausreichend, um die komplizierten Aufgaben rechtssicher zu erledigen und keine Einnahmeausfälle für kommunale Zweckverbände zu riskieren. Die Vertreter der Grundstücksnutzer und verschiedene Bürgerinitiativen wollten möglichst kurze Fristen oder sogar die sofortige Feststellung der Verjährung, um Zahlungen generell auszuschließen. In diesem Spannungsfeld bewegte sich die Debatte.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht ein gerade noch vertretbarer Kompromiss. Die mögliche Verjährungshöchstfrist von 30 Jahren wird nicht voll ausgereizt, sondern um 15 Jahre verkürzt. Kommunale Aufgabenträger, die bisher keine gültigen Satzungen erlassen und Beitragsbescheide verschickt haben, müssen jetzt mit aller Kraft daran arbeiten, diese Aufgaben bis zum 03.10.2015 zu erledigen. Das ist in einigen Bereichen der kommunalen Ebene eine gewaltige Aufgabe, aber die Bürger, die Beitragsschuldner haben ein Recht zu erfahren, ab wann sie nicht mehr mit Bescheiden rechnen müssen nämlich ab dem 03.10.2015.
Das alles wird mit dieser Gesetzesänderung erreicht. Ich verhehle nicht meine Sorge, dass einige kommunale Aufgabenträger es vielleicht nicht schaffen, das alles in der nun gesetzten Frist rechtssicher auf den Weg zu bringen, und dass dies zu Einnahmeausfällen für die kommunalen Zweckverbände - letztendlich für die Kommunen - führen kann. Nach meiner Auffassung wäre eine Begleitung der kommunalen Aufsichtsbehörde und des Innenministeriums sehr wünschenswert. - Ich bitte der Überweisung an den Innenausschuss zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat sich mit der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes im Dezember letzten Jahres für weitere Änderungen entschieden, die bis zum III. Quartal dieses Jahres erledigt sein sollten. Die Hauptgründe damals waren: Es sollte den sehr unterschiedlichen Belastungen der Landkreise und der kreisfreien Städte mit den ständig steigenden Soziallasten besser begegnet werden als bisher. Der Demografiefaktor sollte moderat ausgeweitet werden, auch - wir haben es vorige Woche erfahren -, um die Folgewirkungen eines statistischen Einwohnerverlustes infolge der Ergebnisse des Zensus abzufedern. Außerdem sollte geprüft werden, ob es weitere Änderungen aufgrund der Empfehlungen von Prof. Lenk aus dem Gutachten geben sollte.
Heute liegt nun der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des FAG zur Beratung vor. Wenn wir über das Finanzausgleichsgesetz reden, dann reden wir natürlich immer über die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen. Insgesamt hat sich das Brandenburgische FAG bewährt, dessen bin ich mir ziemlich sicher.
Es gibt eine sichere, zuverlässige, nachvollziehbare Finanzierung der kommunalen Ebene. 20 % aller Einnahmen des Landes und 40 % der Sonderzuweisungen gehen in die kommunale Ebene. Angesichts von rund 3 Milliarden Euro Zuweisungen an die Gemeinden - bei einem Gesamtetat von 10 Milliarden Euro - erkennt man, welch erheblicher Anteil das ist. 29,9 % der Gesamtausgaben des Landes gehen also an die kommunale Ebene. Das Bundesministerium der Finanzen hat ermittelt, dass
das - gemessen am jeweiligen Landeshaushalt - der höchste Anteil unter allen Bundesländern ist. Auch bei den absoluten Zuweisungen an die Kommunen liegt Brandenburg mit 1 210 Euro je Einwohner bundesweit an der Spitze. Auch diese Feststellung beruht auf Ermittlungen des Bundesministeriums der Finanzen.
Natürlich weiß ich, dass dabei zu beachten ist, dass die Finanzzuweisungen von der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen abhängen, und ich weiß natürlich auch, dass Durchschnittszahlen immer so ihre Tücken haben. Trotzdem stimmt die Grundaussage: Das Land Brandenburg praktiziert insgesamt eine kommunalfreundliche Ausgabenpolitik.
Aber - ich will ein Aber hinterherschicken - innerhalb der kommunalen Ebene gibt es große Unterschiede. Insbesondere die Landkreise und die kreisfreien Städte müssen die rasant gestiegenen Kosten der Soziallasten verkraften. Sie sind Träger der Soziallasten, und sie sind davon ganz besonders betroffen. Viele Landkreise mussten deshalb schon ihre Kreisumlage erhöhen; die Kommunen ächzen darunter. Dieses Instrument haben die kreisfreien Städte nicht zur Verfügung.
Aber auch zwischen den Landkreisen gibt es große Unterschiede. Die Zuschussbedarfe zur sozialen Sicherung aus dem jeweiligen kommunalen Haushalt - ich betone das: nicht die Gesamtkosten, sondern das, was aus dem kommunalen Haushalt dazugeschossen werden muss - schwankten im Jahr 2009 zwischen 290 und 608 Euro je Einwohner. Das sind Angaben aus den Landkreisen, die ganz erhebliche Unterschiede zeigen. Gerade in den Landkreisen, die wirtschaftlich nicht so stark sind, sind die Soziallasten besonders hoch. Das heißt, diese Landkreise sind sozusagen doppelt betroffen.
Deshalb ist hier eine gezielte Einflussnahme gerechtfertigt und erforderlich. In dieser Einschätzung war sich auch die Arbeitsgruppe des FAG-Beirats einig. Aber in Sachen Finanzierung gab es unterschiedliche Auffassungen. Der FAG-Beirat sprach sich ganz klar für eine Finanzierung aus zusätzlichen Mitteln des Landes mittels eines weiteren Aufstockungsbetrages aus.
Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf schlägt einen anderen Weg vor: Die Finanzierung soll aus frei werdenden Mitteln aus der Abschaffung des Vorwegabzuges erfolgen.
Bei einer insgesamt zurückgehenden Finanzausstattung des Landes Brandenburg müssen die zur Verfügung stehenden Mittel zielgenauer dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Allein der Einwohnerschlüssel reicht da nicht aus.
Manchmal wird die Tatsache der geringer werdenden Finanzausstattung noch nicht so richtig ernst genommen, das Gefühl habe ich aus Diskussionen. Ich will die wichtigsten Gründe noch einmal ganz schnell nennen. Da sind natürlich die bis 2020 wegfallenden Mittel aus dem Solidarpakt - ganz erhebliche Mittel, Hunderte von Millionen, die wir heute noch kriegen, aber ab 2020 nicht mehr bekommen. Da sind zum anderen die veränderten Förderbedingungen der EU. Wir sind nicht mehr in der Höchstförderzone. Es ist zwar ein gutes Ergebnis wir haben uns in 20 Jahren gut entwickelt -, dass wir nicht mehr die höchsten Fördersätze im Rahmen der Europäischen
Gemeinschaft brauchen; das heißt aber andererseits auch, dass wir nicht mehr so viel Fördergeld aus Brüssel erhalten.
Brandenburg erhält auch weniger Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich, weil wir - ganz einfach - weniger Brandenburger werden. Wir verlieren Bevölkerung, und damit verlieren wir auch Geld. Schließlich entfällt wegen der Schuldenbremse im Grundgesetz auch die Möglichkeit der Kreditaufnahme. Wir wollen ja auch gar keine Kredite aufnehmen. Aber selbst diese Möglichkeit gibt es gesetzlich ab 2019 nicht mehr.
Das Land, aber auch seine Kommunen müssen sich diesen veränderten Finanzbeziehungen stellen, und wir müssen Änderungen vornehmen. Die vorgeschlagene Lösung ist ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit, zu mehr Solidarität innerhalb der kommunalen Ebene. Es ist nicht die Lösung aller Probleme, das wissen wir auch.
Ab 2014 wird also in § 15 FAG ein zusätzlicher Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich verankert, der 2014 mit 10 Millionen Euro und 2015 mit 20 Millionen Euro gespeist wird. Als Verteilungsmechanismus wurde bewusst ein Modell gewählt, das im FAG-Beirat bereits diskutiert wurde - wir haben also nichts Neues erfunden - und mit dem die besonders betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte unterstützt werden, aber auch Leistungsanreize für eine effiziente Leistungserbringung erhalten bleiben. Es wird also nicht alles bezahlt, was anfällt, sondern es gibt Zuwendungen. Die Anstrengung der Landkreise und der kreisfreien Städte, ihre Aufgaben effizient zu lösen, muss bestehen bleiben.
Bei der nächsten Symmetrieuntersuchung soll dieser Ansatz wissenschaftlich geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Damit ist das Wichtigste zu diesem Punkt eigentlich schon gesagt.
Außerdem soll der schon vorhandene Demografiefaktor auf fünf Jahre ausgeweitet werden; auch das ist eine Empfehlung von Prof. Lenk. Das heißt, die Anpassung in Gemeinden mit stark schrumpfenden Einwohnerzahlen soll ein bisschen gestreckt werden, sodass sie die Wucht nicht sogleich trifft. Am Ende kommt sie trotzdem unten an. Sie müssen sich anpassen, aber sie haben ein bisschen mehr Zeit.
Kommunen, die überdurchschnittliche Bevölkerungsverluste erleiden - das habe ich gerade gesagt -, würden davon profitieren.
Ein weiterer Punkt ist die gesetzliche Fixierung der Pflicht zur Untersuchung auch der horizontalen Verteilung der Mittel bei den regelmäßigen Symmetrieuntersuchungen laut FAG. Wir waren bei der letzten Symmetrieuntersuchung sehr enttäuscht, dass die Gutachter keine konkreten Vorschläge gemacht haben, die uns jetzt bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs hätten helfen können. Die horizontale Untersuchung war bisher in Brandenburg nicht gesetzlich geregelt. Mit diesem Zusatz wird das beim nächsten Mal zur Pflichtaufgabe der Gutachter werden.
Außerdem gibt es einige wenige Veränderungen, die der besseren Lesbarkeit oder der besseren Handhabung des Gesetzes dienen.
Natürlich ist mir bewusst, dass mit diesem Gesetzentwurf längst nicht alle Probleme gelöst sind. Wir haben uns hier auf die Auf
gabenstellung aus dem Entschließungsantrag in der Drucksache 5/6513 vom Herbst vorigen Jahres konzentriert. Mehr war in der Kürze der Zeit vernünftigerweise, glaube ich, nicht zu leisten.
Natürlich weiß ich, dass für ein ganz großes Problem, die Schuldenlast von drei der vier kreisfreien Städte, noch immer keine Lösung angeboten werden kann. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Nach einer sorgfältigen Analyse der Gründe für die hohe Verschuldung - das muss man sauber zu Ende denken und untersuchen - und eventuell notwendiger Korrekturen wird es aber ohne Hilfe des Landes nicht gehen. Allein können diese Kommunen die Entschuldung nicht schaffen.
Im Übrigen wird es wahrscheinlich zu deutlichen Veränderungen des FAG kommen. Wenn der neue Landtag die Arbeit der Enquetekommission 5/2 vollendet und zum Beispiel eine neue Aufgabenverteilung zwischen dem Land und den Kommunen beschlossen hat, wird es auch eine neue Verteilung der Finanzmittel geben müssen. Das ist die logische Folge. Aber so lange können die kreisfreien Städte nicht warten.
Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Landkreise und die kreisfreien Städte, weil sie aufgrund der stark gestiegenen Kosten für Sozialleistungen besonders hohe Lasten zu tragen haben. Die Art der Finanzierung sichert, dass niemand schlechter gestellt wird. Außerdem reagiert der Entwurf auf die Probleme des demografischen Wandels, indem er längere Anpassungszeiten möglich macht.
Die SPD begrüßt diesen Gesetzentwurf und bittet um Überweisung an den Haushaltsausschuss - federführend - und an den Innenausschuss als zuständigen Fachausschuss. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als uns vor etwa 15 Jahren die ersten Meldungen über die Auswirkungen des demografischen Wandels zunächst in der Fachpresse und dann auch in der politischen Debatte erreichten, haben die meisten Menschen das nicht geglaubt. Dies fiel in die Zeit, als Tausende junge Menschen keine Ausbildungsplätze fanden und die Arbeitslosenquote sehr hoch war.
In diesem Zusammenhang kann ich mich an eine Debatte mit unserem damaligen Bildungsminister und mit Abiturienten erinnern. Dabei wurde die Frage gestellt: Was wäre eine erfolgversprechende Studienrichtung? - Darauf sagte der Bildungsminister: Studiert Lehramt und werdet Lehrer! - Dies zog großes Gelächter nach sich.
Schauen wir uns jedoch die heutige Situation an, muss man sagen: Der damalige Bildungsminister hatte Recht. Sicherlich war es auch absehbar; denn man kann die Geburten regelrecht mitzählen. Heute ist das aber nicht mehr so. Uns allen ist das Herr Prof. Schierack hat es eben auch gesagt - bekannt. Die Auswirkungen sind sehr nah an uns herangerückt; nun müssen wir mit ihnen umgehen.