Ralf Christoffers

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte nicht gedacht, dass ich das jemals sagen würde, aber ich finde, heute ist dieser Raum der angenehmste im ganzen Haus.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst eines ausdrücklich klarstellen, weil in der öffentlichen Berichterstattung über das Anliegen der Volksinitiative manchmal eine Thematik aufgegriffen worden ist, die nie gemeint war. Die Volksinitiative richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Windkraftnutzung. Aus meiner Sicht bringt sie einen Diskussionsbedarf zum Ausdruck, der folgenden Hintergrund hat:
Die Einführung erneuerbarer Energien und weiterer technologiepolitischer Maßnahmen ist eine Form der Industrialisierung mit allen Konflikten, die sich daraus ergeben können - sozialer, regionaler, ökonomischer und ökologischer Art. Wir stehen vor dem Phänomen, dass heute Technologie- und Strukturpolitik nur noch dann umsetzbar sind, wenn Regionen, Menschen und Betroffene mitgenommen werden. Vor diesem Hintergrund ist die Debatte über diese Volksinitiative zu verstehen. Diesen Debattenprozess haben wir aktiv begleitet.
Meine Fraktion wird sich in der Masse der Stimme enthalten. Warum tun wir das? Wir sind der festen Überzeugung, dass die vier Forderungen der Volksinitiative dem vorhin erwähnten Hintergrund nicht ganz gerecht werden. Es geht nicht um die Festlegung von Abständen. Aus unserer Sicht muss es vielmehr darum gehen, Regionale Planungsgemeinschaften in die Lage zu versetzen, vor Ort Entscheidungen zu treffen, wo und in welcher Größenordnung Windkraft oder andere technologiepolitische Maßnahmen umgesetzt werden können. Das kann ein Abstandsgebot von 1 200 m genauso wie ein solches von 2 000 m sein. Es kann sein, dass zwischen Windparks 10 km oder 5 km liegen müssen. Das hängt von den regionalen Besonderheiten ab.
Eines ist aber auch klar. Die Konflikte, die wir mit der Einführung erneuerbarer Energien haben, werden nicht geringer werden. Wir werden bei der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg ständig vor derartigen Debattenprozessen stehen. Insofern wäre es gut, wenn dieser Landtag - wie auch der neue Landtag - zusammen mit der Landesregierung beginnen würde, darüber nachzudenken, wie notwendige Entscheidungen, die Auswirkungen auf Bürger und ganze Regionen haben, dezentralisiert und in den Regionen entsprechend den dortigen regionalen Besonderheiten getroffen werden können.
Insofern sind wir froh, dass die Volksinitiative diesen Debattenprozess angefangen hat. Er wird uns weiter begleiten. Das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion habe ich versucht zu erläutern, verbunden mit der herzlichen Bitte, den Diskussionsprozess zur Regionalisierung und Dezentralisierung von Entscheidungen gemeinsam mit uns zu führen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu dem gestern vorgelegten Bericht der Landesregierung sagen. Dieser Bericht bringt genau dieses Konfliktpotenzial zum Ausdruck, betont ausdrücklich die Notwendigkeit des gesellschaftlichen Diskurses über diese Frage und stellt eines klar: Wir werden die Energiestrategie, erneuerbare Energien, Verhinderung des Klimawandels oder, besser gesagt, Abmilderung der Folgen des Klimawandels nur dann hinbekommen, wenn wir einen politischen Dialog im Land Brandenburg entfalten können, der Konflikte nicht scheut, auch Entscheidungen trifft, dies aber möglichst so, dass alle Betroffenen tatsächlich wissen, was auf sie zukommt, und der auch beinhaltet, welche Kompensationsmaßnahmen zum Beispiel bestimmte Regionen erhalten können, sollen und müssen.
Insofern möchte ich nochmals betonen: Wir sind froh, dass der Debattenprozess begonnen hat, und werden uns bei der Abstimmung über die Volksinitiative im Wesentlichen der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Hackenschmidt, das ist ein typisches Beispiel dafür, dass sich alle brauchen, dass sie aber nicht richtig zusammenkommen.
Was ist in der öffentlichen Debatte der letzten Zeit eigentlich passiert? Es ist in den letzten Jahren nicht gelungen, eine gemeinsame Wirtschaftsfördergesellschaft mit Berlin zu gründen. Ich muss ganz deutlich sagen: Das lag nicht am Land Brandenburg, sondern das lag schlicht und ergreifend erstens ein Stück weit am politischen Willen und zweitens daran, dass die Wirtschaftsfördergesellschaften beider Länder eine völlig unterschiedliche Struktur haben. Berlin Partner ist zum größten Teil privat organisiert; die Gesellschafteranteile bei der hiesigen ZAB sind bekannt. Unabhängig davon bleibt es eine zen
trale Aufgabe für die nächste Legislaturperiode, hier weitere Schritte zu unternehmen, um Wirtschaftsförderung innerhalb der Region tatsächlich zusammenzuführen.
Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich mich etwas gewundert, wenn ich das so ehrlich sagen darf; denn soweit mir bekannt ist, gab es gerade in der letzten Zeit eine Reihe von Gesprächen mit Institutionen und auch mit den Wirtschaftsförderern in Berlin, die genau einen solchen Vorschlag bereits zum Gegenstand hatten. Trotzdem wird meine Fraktion dem vorliegenden Antrag selbstverständlich zustimmen, denn wir können nur über einen gemeinsamen Auftritt für die Region tatsächlich werben. Wenn das auf den ersten Zugriff über PLC, also über Location Center, nicht möglich ist, dann sollten wir diesen Weg gehen und das Dach, das es bereits gibt - es ist ja geschaltet -, gemeinsam mit Berlin ausbauen und mit Verweisen auf die unterschiedliche Situation in beiden Ländern trotzdem einen gemeinsamen Internetauftritt für die Wirtschaftswerbung für die Region Berlin-Brandenburg realisieren. - Vielen Dank.
Herr Minister, die Sorge und auch die Hinwendung zum Standort teilen wir mit Ihnen, das ist keine Frage.
Ich habe zwei Nachfragen. Meine erste Frage: Es gibt bei ArcelorMittal 60 Standorte weltweit, davon vier in der Bundesrepublik.
Haben Sie Abstimmungen mit den anderen Bundesländern vorgenommen, um ein koordiniertes Herangehen zu gewährleisten? Gibt es bereits Aussagen zur Unternehmensführung, was einzelne Standorte betrifft?
Meine zweite Frage: Industriepolitisch hat Herr von und zu Guttenberg im Rahmen von Opel eine Reihe für die Bundesrepublik doch recht neuer Maßnahmen ergriffen. Gibt es Abstimmungen zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen, also nicht nur der Landesregierung Brandenburg, wie Industriepolitik bei Kernstandorten, bei Kernbranchen zukünftig hier in der Bundesrepublik im Zuge dieser Krise ausgestaltet werden soll?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Appel, ich bedanke mich zunächst einmal für den Bericht. Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Die politische Debatte über die Errichtung von revolvierenden Fonds läuft schon seit Jahren. Ich darf zumindest für meine Fraktion feststellen: Wir sind froh, dass sich mit dem Beschluss des Landtags von Oktober 2008 und dem jetzt vorliegenden Bericht hier offensichtlich etwas bewegt hat. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Ich möchte darauf verweisen, dass nach unserer Auffassung das Volumen der revolvierenden Fonds allerdings bereits jetzt deutlich höher sein müsste, gerade um das von Ihnen angesprochene Problem - zurückgehende öffentliche Finanzströme von Bund und Europäischer Union - bewältigen zu können. Wir haben im Rahmen dieser Förderperiode nur bis zum Jahr 2015
Zeit, Geld auszureichen. Wir alle wissen: Die Errichtung eines derartigen Fonds dauert sehr lange. Bevor er anläuft und ein Rücklauf zustande kommt, vergehen einige Jahre. Deswegen haben wir im Rahmen der Haushaltsberatungen der letzten Jahre immer wieder intensiv versucht, dieses Instrument als zusätzliches Finanzierungsinstrument in Ansatz zu bringen. Ich wiederhole: Unabhängig davon bin ich froh, dass hier gegenwärtig sehr viel Bewegung stattfindet und wir als Land Brandenburg diesen Weg beschreiten.
Zweitens: Niemand hat politisch gefordert, die Zuschussfinanzierung generell durch revolvierende Fonds abzulösen. Wir haben diese Möglichkeit immer als Ergänzung bzw. Erweiterung bestehender Finanzierungskonditionen verstanden, die das Land Brandenburg zur Unterstützung der Wirtschaft und anderer Bereiche hat. Allen ist klar, dass der Standortwettbewerb selbstverständlich auch zukünftig Zuschussfinanzierungen erforderlich machen wird. Jedem ist klar, dass Zuschussfinanzierungen auch Vorteile haben, die man ausspielen muss. Deswegen wird das immer eine Ergänzung sein. Allerdings - das ist zumindest die Auffassung meiner Fraktion - wird sich der Bereich revolvierender Fonds im Gegensatz zur Zuschussfinanzierung weiter ausweiten müssen. Noch einmal: Wir hätten uns hier ein schnelleres Handeln gewünscht.
Drittens: Herr Staatssekretär, in Ihrem Bericht haben Sie eine ganze Reihe von Vorhaben genannt, die entweder in der Planung sind oder für die die Genehmigung bereits vorliegt. Auch wir wissen, dass die Genehmigungsverfahren für derartige Fonds zum Teil sehr kompliziert und auch sehr langwierig sind. Unabhängig davon möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir zumindest mit dem bereits vorliegenden Risikokapitalfonds - die Genehmigung ist erteilt - ein Instrument in der Hand haben, mit dem gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise aktiv nach außen hin Politik gemacht werden kann, soll und muss. Hier geht es im Prinzip um die Unterstützung technologieorientierter Unternehmen. Wir alle wissen doch, dass neben der Substanzpflege die Bewahrung und Erweiterung zukunftsfähiger Industrien und Dienstleistungen im Land Brandenburg die eigentliche industriepolitische Herausforderung und Chance zugleich ist. Ich finde, dass wir hier eine gemeinsame Verpflichtung haben, auch sehr stark in der Öffentlichkeit mit diesem Instrument zu operieren.
Es kommt hinzu, dass es einen Vorteil gibt, den Sie in Ihrem Bericht kurz erwähnt haben: Beihilferechtlich ist ein revolvierender Fonds anders zu behandeln. Die Kopplung zwischen Zuschussfinanzierung und dem Einsatz revolvierender Fonds macht die Geschichte sehr attraktiv. Wir hatten im Rahmen der ILB dazu eine Reihe von Beratungen. Es gibt ausgesprochen positive Erfahrungen. Es ist ein Standortvorteil, wenn man das miteinander koppelt, was insofern den Standortwettbewerb mit anderen Bundesländern zum Teil relativiert. Wir sollten auf diesem Weg konsequent vorangehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte das Plenum dazu nutzen, um zumindest noch eine Information loszuwerden: Neben den hier aufgelisteten revolvierenden Fonds gibt es seitens der ILB mit der sogenannten „Brandenburg-Familie“ weitere Fonds, die im Land Brandenburg sehr gut angenommen werden. Insofern bin ich froh darüber, dass im Jahr 2009 hier noch einmal Bewegung hineingekommen ist. Wir gehen davon aus, dass wir spätestens Ende nächsten Jahres in einer Größenordnung von mindestens 250 Millionen Euro im Bereich revolvie
render Fonds einlaufen müssen, um sicherzustellen, dass die Handlungsfähigkeit des Landes Brandenburg vor dem Hintergrund zurückgehender öffentlicher Einnahmen perspektivisch erhalten bleibt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leider ist es relativ spät, dass wir zu diesem Thema kommen. Ich möchte mich bedanken, dass die Möglichkeit bestand, das Thema von der morgigen auf die heutige Sitzung zu verlegen.
Um es vorweg zu sagen: Meine Fraktion lehnt die Einführung einer Schuldenbremse als wirtschaftlich total unvernünftig dezidiert ab. Wir halten es für den falschen Weg, zu versuchen, über dieses Instrument die wirtschaftliche Entwicklung und vor allem auch die Finanzbeziehungen der Länder neu zu ordnen.
Was ist der Hintergrund? Meine Damen und Herren! Die Föderalismusreform II hatte einmal eine große Aufgabe. Durch sie sollten die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern generell neu geregelt werden, also über den horizontalen und vertikalen Finanzausgleich, über Finanzausgleichsgesetze und Ähnliches. Davon ist nichts übrig geblieben. Man ist an dieser Aufgabe gescheitert.
Meine Damen und Herren! Wie immer, wenn man über grundsätzliche Finanzbeziehungen redet, redet man nicht nur über den Fluss von Geld, sondern man redet über die Werte und die Inhalte, wie - in diesem Fall zumindest - sich der föderale Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahren hätte entwickeln sollen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, diese Aufgabe zu lösen. Übrig geblieben ist eine sogenannte Schuldenbremse, die eigentlich keine Schuldenbremse ist, sondern eher eine Entwicklungsbremse für zukünftige Generationen darstellt. Darauf komme ich noch zurück.
Meine Damen und Herren! Als bekannt wurde, wie tief die Krise auch auf die öffentlichen Finanzen durch den Verlust von Steuereinnahmen rückwirken wird, ging ich davon aus, dass das Thema endgültig vom Tisch sei. Ich habe mich leider geirrt.
Was ist als Vorschlag herausgekommen?
Erstens: Der Bund soll 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts als Schuldensumme aufnehmen können. Im Klartext heißt das 8 Milliarden Euro. Wenn man sich die Neuverschuldung, vor der wir jetzt stehen, vorstellt - 40 Milliarden bis 50 Milliarden Euro hat der Bundesfinanzminister angekündigt -, dann muss ich sagen: Diese Zahl ist absurd. Traut sich einer von Ihnen zu, eine Prognose abzugeben, wie die Welt 2020 aussehen wird? Ich traue mir das nicht zu. Möglicherweise gibt es Prognosedaten, die darauf hindeuten, dass wir im Jahre 2020 eine dermaßen dynamische wirtschaftliche Entwicklung haben werden, dass wir keine Schulden mehr aufzunehmen brauchen.
Zweitens: Was soll eigentlich der Stabilitätsrat bewirken? Ich darf daran erinnern: Es gibt eine Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes für den föderalen Staatsaufbau. Der Stabilitätsrat wird natürlich in diese Hoheitsrechte des Parlaments eingreifen können, ob man das will oder nicht. Deshalb haben wir verfassungsrechtliche Bedenken. Das Mitspracherecht von Parlamenten wird de facto über diese Regelung in einem Kernbereich ausgehebelt. Um zu erkennen, dass nicht nur wir diese verfassungsrechtlichen Bedenken haben, empfehle ich jedem, die Protokolle der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu lesen. Ich glaube, dass dort einige Sachverhalte deutlich geworden sind.
Drittens: Meine Damen und Herren! Wahlkampf ist für bestimmte Entscheidungen manchmal durchaus hilfreich; das kennen wir auch aus Brandenburg. Aber hier soll eine Entscheidung getroffen werden, deren Folgen wir möglicherweise noch gar nicht recht verinnerlicht haben. Was wird denn passieren? Spätestens ab dem Jahre 2012 wird das Land Brandenburg in der Struktur seines Haushalts darauf hinwirken müssen, bis zum Jahre 2020 keinerlei Schulden mehr aufzunehmen. Im Klartext bedeutet das: Mitten in der Zeit einer Krise und der wegbrechenden Steuereinnahmen sollen wir als Land Brandenburg einen finanzpolitischen Kurs fahren, der uns die Hände fesselt im Rahmen von Investitionsunterstützung, der Unterstützung notwendiger Entwicklungen. Das ist doch abenteuerlich in dieser Situation.
Wer ist denn verpflichtet, gegenwärtig Schulden zu machen? In der Verfassung gibt es eine klare Regelung, die die Schuldenaufnahme auf die Höhe der Investitionen begrenzt. Das halte ich für richtig. Diese Regelung ist zureichend. Wir sollten uns, statt über eine Schuldenbremse nachzudenken, lieber darüber verständigen, was heute eigentlich eine Investition ist. Es geht also um unser Investitionsverständnis. In diesem Zusammenhang ist die Frage zu beantworten, ob die Mittel tatsächlich in sinnvolle Investitionen gelenkt werden, die es uns ermöglichen, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung nicht nur des Landes Brandenburg kontinuierlich zu steigern.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen. Niemand redet dem Vorhaben das Wort, die Schuldenaufnahme so exorbitant zu betreiben, dass die Zahlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Art und Weise bedroht ist. Wir als Politik dürfen aber nicht die Möglichkeit aus der Hand geben, antizyklisch zu agieren. Die entsprechende Notwendigkeit sehen wir gegenwärtig. Eine der wichtigsten Konsequenzen aus der Weltwirtschaftskrise 1929
ist es doch, in einer solchen Situation den Geldhahn nicht zuzudrehen, den Geldstrom also nicht zu verknappen. Vielmehr müssen jetzt staatliche Hilfen in Größenordnungen bereitgestellt werden, um unsere wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Ich wiederhole: Man darf sich den Zugang zu diesem Instrument nicht politisch selbst verbauen. Möglicherweise geschieht das auch nur vor dem Hintergrund des Wahlkampfes, weil man den Eindruck erwecken will, man habe alles im Griff - die Krise, die Staatsverschuldung -, und letztlich könnten wir heute entscheiden, wie die Welt 2020 aussehen werde. Ich halte ein solches Agieren politisch für äußerst bedenklich.
Deswegen lehnen wir die Einführung einer Schuldenbremse ab. Wir waren uns darin bisher immer mit dem Finanzminister dieses Bundeslandes einig. Ich darf daran erinnern: Nicht die Schulden an sich sind das Problem. Entscheidend ist die wirtschaftliche Fähigkeit eines Landes, die Schulden zurückzuzahlen. Hören wir bitte auch auf mit der Behauptung, die Schulden würden allein eine Belastung für künftige Generationen bedeuten. Kreditfinanziert werden heute zum Beispiel Maßnahmen im Straßenbau, im Schulbau und im Bereich der Investitionsunterstützung. Die entsprechenden Werte werden von der neuen Generation übernommen.
Sie haben unsere Fraktion immer auf Ihrer Seite, wenn Sie sagen: Schulden dürfen nicht exorbitant die Leistungsfähigkeit eines Landes begrenzen. - Sie werden uns aber immer in einer politischen Kontrahaltung finden, wenn Sie so tun, als könne man per Beschluss die gewünschte Welt des Jahres 2020 herbeiführen, und wenn Sie deshalb ein Instrument aus der Hand geben, das wir alle dringend brauchen werden, um künftige Entwicklungen im Land Brandenburg - und nicht nur hier - gestalten zu können. - Vielen Dank.
Selbstverständlich.
Danke schön.
Herr Homeyer, würden Sie mir zustimmen, dass wir ohne die Aufnahme der Kredite in der Vergangenheit möglicherweise in einer weitaus gravierenderen wirtschaftlichen und sozialen Situation als gegenwärtig wären? Noch einmal: Sie haben mich an Ihrer Seite, wenn es darum geht, über die Verwendung der aufgenommenen Mittel zu debattieren und insoweit eine qualitative Verbesserung herbeizuführen. Das heißt nicht, dass man sich das Instrument einer kreditfinanzierten Entwicklung aus der Hand nehmen lassen darf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bischoff, es tut mir leid, Erwartungen kann man manchmal auch enttäuschen, manchmal bleibt einem nichts anderes übrig.
Meine Damen und Herren, ich möchte erstens feststellen: Die 18 Milliarden Euro Schulden, die das Land Brandenburg hat, wurden nicht von der Fraktion DIE LINKE beschlossen. Das möchte ich zumindest einmal sagen.
Zweitens habe ich ausdrücklich gesagt: Sie haben uns immer auf Ihrer Seite, wenn wir darüber sprechen müssen, wofür wir das zur Verfügung stehende Geld ausgeben. Dass diese Debatte geführt werden muss, ist doch völlig klar.
Herr Minister, ich bin gespannt, wie im Wahlprogramm der SPD nach der Entscheidung, die jetzt möglicherweise durch das Land Brandenburg getroffen wird, der Prozess für die kommende Landtagswahl beschrieben wird, wie wir unseren Haushalt ab dem Jahr 2012 auf diese Situation einstellen wollen; das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Meine Damen und Herren, machen wir uns doch nichts vor, wir werden die nächsten 10 bis 15 Jahre damit beschäftigt sein, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, die infolge der Krisenentwicklung und der bereitgestellten Milliardensummen dermaßen aufgebläht sein werden, dass wir keine andere Chance haben, wenn wir nicht einen Vertrauensverlust in gesellschaftliche Handlungsfähigkeit erreichen und auch kredit
finanziert weitere Entwicklungen sicherstellen. Oder wie wollen Sie, meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ernsthaft die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme sichern?
Sie haben doch gelesen, dass die Bundesanstalt für Arbeit wieder mehrere Milliarden brauchen wird. Wir haben eine Debatte über die Rentensysteme. Das sind nur zwei Grundzüge von sozialen Sicherungssystemen in der Bundesrepublik Deutschland.
Meine Damen und Herren! Natürlich kann man politisch beschließen, was man will. Ich sage Ihnen: Wir werden in der Praxis erleben, dass diese Regelung so nicht eingehalten werden kann. Ich plädiere noch einmal für Folgendes: Wir haben im Grundgesetz zureichende Regelungen. Wir müssen uns nur zwingen, sie anzuwenden und tatsächlich ernst zu nehmen. Ich gehe nicht davon aus, dass die bis jetzt bekannt gewordenen Änderungsvorschläge des Grundgesetzes im Sinne einer Entwicklungsbremse tatsächlich greifen werden, um eine Schuldenbegrenzung bis zum Jahr 2020 überhaupt zu ermöglichen. Wir alle, glaube ich, werden von der Entwicklung überrollt werden und diese Debatte möglicherweise wiederholen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Standpunkt meiner Fraktion ist erstens politische Arbeit im Land
Brandenburg nicht durch eine Bundesratsinitiative zu ersetzen diesbezüglich stimme ich Herrn Kollegen Schulze ausdrücklich zu -, und zweitens nützt eine isolierte Veränderung des § 7g des Einkommensteuergesetzes bei einer notwendigen Reform des Einkommensteuergesetzes insgesamt nichts. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär, auch wenn es keine Abstimmung zwischen 16 Ländern, sondern nur zwischen zwei Ländern gewesen ist, sind Verhandlungen mit dem Land Berlin sicherlich nicht immer vergnügungssteuerpflichtig.
Ich möchte eine Vorbemerkung machen: Ich finde, dass der vorliegende Entwurf des Medienstaatsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg wesentliche Verbesserungen gegenüber dem bisher gültigen Vertrag enthält. Darauf möchte ich mich auch konzentrieren.
Erstens: Ich möchte darauf verweisen, dass wir im § 8 des vorliegenden Entwurfs des Medienstaatsvertrages eine Reihe von aus meiner Sicht grundsätzlichen Änderungen haben, die uns alle sehr gut zu Gesicht stehen werden. Es geht um die Planung und Durchführung eines Offenen Kanals, der weiter ausgebaut werden kann. Das ist zumindest aus meiner Sicht ein Instrument von hoher medienpolitischer Wichtigkeit. Es geht um die Feststellung und Definition, dass erstmals ein Ausbildungsrundfunk geschaffen wird. Dazu wird ein § 42a eingeführt, der das tatsächlich noch einmal untersetzt. Ich finde, das ist eine wichtige Errungenschaft.
Es geht unter anderem darum, dass die Medienanstalt selbst Maßnahmen zur Förderung von Medienkompetenz durchführen kann, also sozusagen nicht nur auf die Unterstützung von privaten Dritten warten muss, sondern selbst tätig werden kann, was aus meiner Sicht auch sehr viel mit ihrem Auftrag zu tun hat.
Dass sich die Medienanstalt, wenn es im öffentlichen Interesse liegt, selbst an Vorhaben und Unternehmen Dritter beteiligen kann, finde ich, ist eine Öffnung, die dringend notwendig gewesen ist. Insofern hoffe ich, dass wir mit diesen Änderungen die Frage der Medienpolitik in der Region Berlin-Brandenburg weiter voranbringen können.
Ich bin sehr froh über den § 15a. In ihm wird erstmals die Verwendung der Mittel klar und eindeutig definiert, und ein Ungleichgewicht, was bisher zwischen Berlin und Brandenburg geherrscht hat, wird korrigiert. Wir werden dadurch das Filmorchester Babelsberg, über das es ja jahrelang Debatten und Streit gegeben hat, tatsächlich dauerhaft fördern können. Das ist ein Vorhaben und ein Projekt, das dem Medienstandort insgesamt zugute kommen wird. Wir schaffen hiermit auch einen Ausgleich mit den Interessenlagen zu Berlin.
Trotzdem gehe ich davon aus, dass der Medienstaatsvertrag in der vorliegenden Form im Laufe der Zeit weiteren Veränderun
gen unterliegen muss. Erstens würde ich mir sehr wünschen, dass der Bereich Fernsehförderung im Medienstaatsvertrag mit verankert wird. Ich weiß, dass der Medienboard dazu einiges macht. Aber ich glaube, aufgrund der Wertigkeit, die die Fernsehproduktion am Medienstandort Berlin-Brandenburg einnimmt, wäre es dringend notwendig, auch hier eine Regelung zu schaffen. Das ist bisher leider noch nicht Konsens mit Berlin. Ich hoffe sehr, dass uns der in Zukunft gelingen wird.
Zweitens: Ich bin froh, dass wir mit dem Medienstaatsvertrag ein Stück weit auch eine Experimentierklausel geschaffen haben, neue Formen auszuprobieren sowie die Schaffung weiterer Sendungen und Sendeformate zu unterstützen. Ich hoffe einfach, dass wir in Umsetzung des Medienstaatsvertrages den Standort als Ganzes politisch und substanziell weiter stärken können. Insofern, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen nur die Zustimmung zum vorliegenden Staatsvertrag empfehlen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion schließt sich den Ausführungen von Herrn Homeyer an. Ich möchte nur eine Zusatzbemerkung machen: Der vorliegende Antrag der DVU-Fraktion würde unmittelbar die beihilferechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union berühren. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen werden mit Ihrem Gesetzentwurf nicht dargestellt. Wir würden vor einer gravierenden Veränderung des Beihilferahmens stehen. Auch insofern ist der Antrag abzulehnen. Die anderen Gründe hatte Herr Homeyer genannt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor wir uns darüber streiten und diskutieren, ob es überhaupt der richtige Weg ist, einen Nachtragshaushalt einzubringen, und auch darüber, ob er überhaupt gesetzlich erforderlich ist, lassen Sie mich bitte kurz zu Beginn noch darstellen: Was ist denn eigentlich passiert?
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland das gesamtwirtschaftliche Ungleichgewicht erklärt, und zwar mit gravierenden dramatischen Auswirkungen auf die Situation der öffentlichen Haushalte. Infolge dieses Gesetzes, das ja aus mehreren Ar
tikeln besteht, wird die Verschuldung der Bundesrepublik Deutschland von geplanten 63 % auf 72,8 % des Bruttoinlandsprodukts steigen. Allein das macht vielleicht schon ein Stück weit die Dramatik der Situation deutlich.
Bestandteil dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder. Das ist der Teil, über den wir jetzt reden, auch in unserem Entwurf zum Nachtragshaushalt.
Es wurde argumentiert, dass es einen sehr hohen Zeitdruck gibt, weil man logischerweise der Krise begegnen will. Man will sehr viele Projekte so schnell wie möglich beginnen, man will Beschäftigung sichern. Das ist ein sehr gutes und lobenswertes Vorhaben. Man begründet das auch aus dem Gesetz heraus - mit § 1 Abs. 2, der da sagt:
„Die Mittel sollen mindestens zur Hälfte des Betrages nach Absatz 1 bis zum 31. Dezember 2009 abgerufen werden.“
Das heißt im Klartext entsprechend der Formulierung, „es soll die Möglichkeit bestehen“, es natürlich nicht in diesem Umfang zu tun, wenn die Projekte und Vorhaben, die es zu fördern gilt, nicht die strukturelle Bedeutung haben, dass es sinnvoll ist, die Gelder jetzt einzusetzen. „Soll“ ist keine Muss-Vorschrift. Insofern besteht der Zeitdruck, der öffentlich teilweise thematisiert worden ist, aus meiner Sicht nicht.
Zweitens: Es gibt einen interessanten Passus im § 5 des gleichen Gesetzes. Im § 5 heißt es:
„Investitionen können gefördert werden, wenn sie am 27. Januar 2009 oder später begonnen wurden. Soweit Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbän- de) schon vor dem 27. Januar 2009 begonnen wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind, können sie gefördert werden, wenn gegenüber dem Bund erklärt wird, dass es sich um selbstständige Abschnitte eines laufenden Vorhabens handelt...“
Meine Damen und Herren, wie ist es in Brandenburg gelaufen? Das Gesetz war verabschiedet. Dann bildete sich eine Arbeitsgruppe, die nicht zu einem Kompromiss finden konnte. Dann wurde weiterverhandelt, und es wurde eine Einigung erzielt. Diese Einigung hielt zwölf Stunden. Dann wurde weiterverhandelt, und es wurde ein noch besserer Kompromiss gefunden, der jetzt gilt.
Mit ein bisschen mehr Zeit und ein Stück weit auch einer parlamentarischen Befassung hätte man vielleicht eine Reihe von Fragen klären können. Erstens: Was heißt zum Beispiel § 5 für solche Projekte - aus meiner Sicht ebenfalls von landespolitischer Bedeutung - wie die weitere Umsetzung der Wasserinitiative Nord? Was würde das für die Flughafenumfeldentwicklung des BBI bedeuten? Was würde das beispielsweise auch für die Mitkonzentration auf Jugend- und Bildungseinrichtungen bedeuten?
Richtigerweise ist im Paket der Landesregierung beispielsweise auch Telemedizin erwähnt. Die Frage ist selbstverständlich: A) Reichen die Mittel aus? B) Wofür sollen die dann eingesetzt werden? Das ist doch unklar - bis jetzt zumindest, Frau Ministerin.
Die Frage der Entwicklung kommunaler Brachflächen steht an. Ja, sie ist notwendig. Gibt es noch weitere Flächen, die möglicherweise ebenfalls einen hohen Stellenwert gehabt hätten und in diese zentrale Liste des Landes hätten aufgenommen werden sollen? All das hätte man doch in Ruhe debattieren können. Denn wie ist die Situation? Die Verwaltungsvereinbarung, die zur Umsetzung dieses Gesetzes zwingend vorgeschrieben ist, gibt es noch gar nicht. Die werden wir vielleicht in 14 Tagen oder drei Wochen haben. Solange die Verwaltungsvereinbarung nicht vorliegt, sind natürlich auch die Modalitäten nicht klar, mit denen das Geld dann tatsächlich auch weitergereicht wird. Da geht es nicht nur um ein Abrechnungsverfahren, also darum, ob man das Geld beim Bund beantragen soll oder nicht. Ich darf hier auf den § 6 des vorliegenden Gesetzes verweisen. Dort heißt es eindeutig:
„Der Bund stellt die Finanzhilfen den Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung. Die zuständigen Stellen der Länder sind ermächtigt, die Auszahlung der Bundesmittel anzuordnen...“
All das zeigt doch wohl deutlich, dass es hier eine Handlungsmöglichkeit, einen Handlungsbedarf seitens des Landtages bzw. des Landes gibt. Das Instrument, das zu tun, ist der Nachtragshaushalt, weil: Entsprechend unserer Landeshaushaltsordnung müssen Ausgaben, die aufgrund der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zusätzlich getätigt werden, wie außer- und überplanmäßige Ausgaben behandelt werden.
In dem betreffenden Passus der Landeshaushaltsordnung heißt es, dass es eines Nachtragshaushalts bedarf, wenn es die Zeit ermöglicht, einen solchen vorzulegen. Natürlich ermöglicht es die Zeit, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, auch vor dem Hintergrund, dass die Verwaltungsvereinbarung als wesentlicher Teil des Gesetzes noch gar nicht existiert. Aber das ist möglicherweise nur Ergebnis einer unterschiedlichen Auslegung der Landeshaushaltsordnung. Darum geht es im Kern eigentlich nicht.
Auf der Grundlage von Artikel 7 des Gesetzes zum Konjunkturpaket II für die Bundesrepublik Deutschland stehen dem Land einschließlich Kofinanzierung durch Land und Kommunen - insgesamt über 450 Millionen Euro zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung. Im Jahr 2008 hatte das Land Brandenburg Investitionsmittel in einer Größenordnung von ca. 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Wir reden hier von 27 % der Gesamtinvestitionssumme, die über den Haushalt im Jahr 2008 zur Verfügung gestellt waren. Allein angesichts der Dimension dieser Summe finde ich, dass eine parlamentarische Befassung angebracht und auch sachgerecht wäre, weil - ich sage es noch einmal - eine Zeitverzögerung nicht eintritt. Bis die endgültigen Regelungen getroffen sind, können wir hier über einen Nachtragshaushalt beraten.
In dem von uns vorgelegten Antrag geht es nicht nur um die Verteilung der Mittel, sondern wir stellen Ihnen zugleich zwei weitere Fragen zur Entscheidung vor. Zum Ersten geht es um die Absenkung des Betreuungsschlüssels an Kitas, insbesondere in der Altersgruppe von 0 bis 3 Jahren, wofür zusätzlich 16 Millionen Euro in den Landeshaushalt eingestellt werden sollen. Ich habe durchaus zur Kenntnis genommen, dass der Parteitag der SPD diesen Punkt zu einer Hürde erklärt hat, an
der sich alle möglichen politischen Partner der SPD zukünftig messen lassen müssten. Ich darf Sie daran erinnern, dass meine Fraktion schon 2008 - aus meiner Sicht sogar finanziell untersetzt - einen entsprechenden Vorschlag eingebracht hat. Die CDU erklärt, dass sie jetzt auch dafür sei. Damit kann nicht mehr von einer Hürde gesprochen werden, sondern es ist eine Durchgangsstraße, weil alle diesen Punkt umsetzen wollen. Wenn es aber alle wollen und die finanzielle Situation des Jahres 2010 vermutlich nicht besser ist als die des Jahres 2009 -, warum fassen wir nicht schon jetzt einen entsprechenden Beschluss und verbinden die notwendige Sanierung von Kitas zumindest in einem ersten Schritt mit einer Verbesserung des Betreuungsschlüssels? Das wäre doch tatsächlich ein Paket, mit dem wir die Situation im Land Brandenburg massiv verbessern würden.
Nebenbei bemerkt: Wir würden uns im Wahlkampf viel Kraft, Zeit und Argumentationsnotwendigkeit ersparen, denn darüber, was wir ohnehin alle wollen, brauchen wir nicht zu streiten. Angesichts dessen finde ich, dass hier ein Ansatz gefunden werden könnte, mehrere Ziele miteinander zu verbinden.
Ich will einen letzten Punkt erwähnen, den Planungsfonds. Aufgabe des Konjunkturpaketes ist es auch, zwischen strukturschwachen und strukturstarken Regionen zu vermitteln - selbstverständlich! Deswegen muss man finanzschwachen Kommunen die Möglichkeit geben, Planungsleistungen überhaupt zu erstellen. Dabei geht es nicht um Ortsumfahrungen oder Ähnliches, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, auch diesen Städten und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, ihre Einrichtungen, zum Beispiel Kitas oder Schulen, je nachdem, was vorhanden ist, planungstechnisch zu überziehen. Mit einem Planungsfonds in Höhe von 10 Millionen Euro bewegt man Bauleistungen von 100 bis 130 Millionen Euro. Das würde mehr als ausreichen.
Meine allerletzte Bemerkung in meinem ersten Statement: Es geht auch um den Verteilungsschlüssel von 70 zu 30. Selbstverständlich erreicht man diesen, wenn man sich, wie in dem Vorschlag der Landesregierung, auf die Bundeszuweisungen bezieht. Wir gehen von der Gesamtsumme aus. Daraus ergeben sich 100 Millionen Euro mehr, die an die Kommunen durchgereicht werden sollen. Unabhängig davon halten wir es für selbstverständlich, dass auch für das Land Mittel reserviert bleiben sollen. Genau über die Frage, wofür diese eingesetzt werden können, hätten wir gern mit Ihnen debattiert, und zwar im Wege eines Nachtragshaushalts. - Vielen Dank.
Herr Homeyer, unabhängig von künstlerischen Genüssen in großen Kinos: Können Sie nachvollziehen, dass die Forderung nach einem Nachtragshaushalt genau in dieser Woche, von der Sie gesprochen haben, von uns bereits gestellt worden ist?
Vielen Dank, Herr Homeyer. Ich freue mich auf die Debatten, die wir beide im Ausschuss führen werden. Ich wollte nur sagen: Am 04.02. ist die Forderung veröffentlicht worden.
Herr Homeyer, stimmen Sie mir zu, dass nicht die Linke mit ihrem Antrag zusätzliche Begehrlichkeiten geweckt hat, sondern dass Herr Baaske - falls es die Pressestimmen richtig wiedergegeben haben - möglicherweise vor allen Dingen aus Angst vor Begehrlichkeiten innerhalb der eigenen Fraktion einen Nachtragshaushalt nicht favorisiert?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens: Wir haben uns nicht in Widersprüche verstrickt. Die Aufteilung 70 : 30 bezieht sich lediglich auf die Gesamtsumme, und die 52 % bei Ihnen beziehen sich direkt auf die Summe des Bundes. Dass alles irgendwie bei den Kommunen ankommt, ist selbstverständlich; denn wir bauen nicht zwischen Himmel und Erde, sondern die Investitionsvorhaben werden vor Ort umgesetzt.
Zweitens: Ja, wir sprechen von dem Bereich der 60,2 Millionen Euro, die das Land für zentrale Projekte von überörtlicher Bedeutung bei sich behalten möchte. Selbstverständlich hätte man darüber debattieren können, sollen und müssen, ob die Kriterien zur Auswahl dieser Projekte tatsächlich diejenigen sind, die landespolitisch für die zentralen Projekte gelten.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich wissen wir, dass Sie einen Nachtragshaushalt ablehnen. Ich möchte Sie dennoch auf einen Punkt aufmerksam machen. Aus meiner Sicht zumindest ist es nicht mehr nur Pragmatismus, wenn man erst eine Situation herbeiführt, mit der herbeigeführten Situation begründet, weshalb eine parlamentarische Mitsprache nicht mehr möglich ist, und letztlich dann doch als Parlamentarier in der Mithaftung bzw. in der Verantwortung steht - wir auch -, wenn dieses Konjunkturpaket umgesetzt wird. Daran wollte ich Sie erinnern. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen, ge
nauso wie beim letzten Mal. Über die grundsätzlichen politischen Gründe hatten wir uns bereits damals verständigt.
Nach wie vor sind wir der Auffassung, meine Damen und Herren von der DVU-Fraktion: Die Probleme dieses Landes sind so offensichtlich, dass sie jeder definieren kann. Das Problem ist nur: Sie selbst sind Teil des Problems. Ein Antrag von Ihnen löst das Problem nicht, sondern wird es nur noch verschlimmern.
Zweitens: Es gibt auch zwei inhaltliche Gründe, die gegen diesen Gesetzentwurf sprechen. Einerseits übernehmen Sie in § 7 Teile der europäischen Regelung zur Definition von Mittelstandsunternehmen.
Die Frage ist: Warum rücken Sie davon wieder ab, wenn Sie in einem anderen Fall - es geht hier um die Jahresbilanzsumme 30 Millionen Euro angeben, während die europäische Definition 43 Millionen Euro vorsieht? Wollen Sie damit gleich wieder die Möglichkeit der Klage eröffnen?
Sie sagen an einer Stelle, bei der Anzahl der Beschäftigten soll die Anzahl der Lehrlinge nicht berücksichtigt werden. An anderer Stelle fordern Sie die besondere Förderung von Lehrlingen. Das ist alles nicht so recht stringent.
Insofern lehnen wir Ihren Gesetzentwurf sowohl aus politischen als auch aus inhaltlichen Gründen ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über die Rolle und Bedeutung der mittelständischen Wirtschaft und der freien Berufe ist in diesem Landtag im letzten Jahr sehr oft debattiert worden. Ich glaube, dass sich alle demokratischen Parteien einig sind, dass wir hier einen Kernbereich der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Brandenburg thematisieren. Ich glaube, es ist auch mehrfach die signifikant hohe Wertschätzung aller Parteien gegenüber diesem Bereich deutlich geworden.
Insofern befinden wir uns in einer politischen Situation, die den Wettbewerb der Parteien untereinander über das beste Mittelstandskonzept initiiert. Ich finde, das ist eine gute Ausgangssituation, von der der Mittelstand nur profitieren kann, und ich hoffe, dass es uns auch weiterhin gelingt, das zu tun.
Zum vorliegenden Bericht: Herr Minister, ich teile Ihre Auffassung, dass das Erstellungsdatum des Berichts selbstverständ
lich nicht schlussendlich berücksichtigen konnte, wie sich die Situation seit Ende des letzten Jahres massiv verändert hat, vor allen Dingen wie die ersten Auswirkungen der krisenhaften Situation sich hier deutlich zeigen. Unabhängig davon steht in der Einleitung des Berichts - aus meiner Sicht zumindestens eine Bestätigung der politisch differenzierten Auffassung, über die wir in den letzten Jahren massiv gestritten haben; denn ich glaube, hier kommen folgende Grundprobleme zum Tragen:
Erstens: Es gab immer eine politische Debatte darüber, dass die Eigenkapitalsituation im Kleinunternehmer- und im mittelständischen Unternehmensbereich und bei den freien Berufen völlig unbefriedigend ist. Das finden Sie auch in dem Bericht wieder. Das ist ein Sachstand, der uns seit fünf, sechs Jahren in der politischen Debatte begleitet und bis jetzt nicht überwunden ist, der im Prinzip immer dazu geführt hat, dass wir bei jeder Haushaltsberatung eine Debatte darüber geführt haben, ob wir nicht die Förderlogik umstellen müssen, ob der Frage der stillen Beteiligung, der revolvierenden Fonds nicht ein viel höherer Stellenwert eingeräumt werden muss. Insofern glaube ich, dass dieser Bericht die Auffassung meiner Fraktion bestätigt, dass wir Zeit verschenkt haben. Wir wären besser auf die Situation vorbereitet gewesen, wenn dieser Bereich tatsächlich vorfristig bzw. in den letzten Jahren intensiver angegangen worden wäre.
Zweitens: Wir haben immer deutlich gemacht, dass ein Grundproblem des Mittelstandes im Land Brandenburg die Binnennachfrage ist. Sie schreiben in Ihrem Bericht, dass die Binnennachfrage seit Jahren nicht ausreichend ist, um damit wirtschaftliche Kraft zu generieren. Wir haben heute noch den Antrag zur Halbierung der Mehrwertsteuersätze auf der Tagesordnung. Das wäre solch ein unmittelbarer, konkreter Anlass, die Binnennachfrage zu stabilisieren und nicht nur ein Konjunkturprogramm, sondern ein Strukturprogramm für den Mittelstand in die Welt zu setzen.
Binnennachfrage hat auch etwas mit Löhnen zu tun. Wir konstatieren doch seit Jahren, dass der Abstand im Lohngefälle zwischen Ost und West nicht geringer wird - im Durchschnitt berechnet wohlgemerkt. Natürlich ist das ein ernsthaftes Problem, weil die Lebenshaltungskosten hier im Verhältnis zu den Löhnen nicht geringer sind. Insofern steht die Frage, mit welcher politischen Begleitung wir die Lohnentwicklung, Lohnhöhe angehen wollen. Die Frage Mindestlohn steht an. Ich sage deutlich: Meine Fraktion hat immer gefordert: Wenn die Einführung eines Mindestlohns - zumindest zeitweise - an Unterstützungsregelungen für den KMU-Bereich in den freien Berufen gekoppelt werden muss, dann muss man das im Wissen darum, dass dadurch Mitnahmeeffekte entstehen, tun. Aber ich sage: Die Mitnahmeeffekte sind gesellschaftlich weniger kontraproduktiv, als auf eine Einführung eines Mindestlohns als Ganzes zu verzichten.
Drittens: Wir haben in der Debatte immer deutlich zu machen versucht, dass man sich bei der Exportwirtschaft nicht allein an Quoten orientieren kann. Es ist zutreffend - das ist gut so -, dass der brandenburgische Mittelstand sehr hohe Zuwachsquoten in der Exportwirtschaft hat. Im Bericht aber wird festgestellt, dass diese Quoten erstens immer noch unter dem Durch
schnitt aller anderen Bundesländer liegen und dass zweitens die Abstände zu den anderen Bundesländern nicht geringer geworden sind. Damit stellt sich wieder die Frage: Was kann das Land ordnungs- und strukturpolitisch tun, um diesen Sachverhalt zu verändern? - Da darf ich noch einmal daran erinnern, dass wir seit Jahren die Debatte darüber führen, eine Exportkreditversicherung einzuführen; denn Sie alle wissen, dass die bundesdeutschen Systeme nicht auf den Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen abgestellt sind. Selbstverständlich können wir mit einer Exportkreditversicherung, die nichts anderes als ein Bürgschaftssystem darstellt, die Exportwirtschaft stabilisieren und ihr eine Perspektive geben, den notwendigen Exportanteil zu erreichen.
Viertens: Über die Betriebsgrößenstruktur haben wir uns schon sehr oft unterhalten. Das Land Brandenburg ist ein Land, in dem der mittelständische Unternehmensbereich besonders klein ist, was die Betriebsgröße betrifft. Das ist ein Vorteil, und das ist ein Nachteil. Der Vorteil besteht in der Flexibilität, die diese Unternehmen aufbringen können, sich auf neue Bedingungen einzustellen - das ist völlig unbestritten -, und der Kreativität, mit der diese Ideen auch umgesetzt werden können. Andererseits ist der geringe Eigenkapitalanteil eines der größten Hindernisse für die Entwicklung dieses Bereichs. Damit schließt sich die Kette wieder. Um den Vorteil unserer Unternehmensstruktur ausspielen zu können, brauchen wir einen besseren Zugang zum Eigenkapitalmarkt. Den brauchen wir nicht wegen der Krise, sondern aus strukturellen Gründen, und zwar seit Jahren. Hier gibt es aus unserer Sicht Defizite, die seit langer Zeit hätten überwunden werden können.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Netzwerken sagen. Selbstverständlich unterstützt meine Fraktion die Aktivität, Wirtschaft und Politik zusammenzubringen, gemeinsame Strategien zu entwickeln, Eigenverantwortung zu übernehmen und unterstützend zu wirken. Aber Netzwerke ersetzen keinen ordnungs- und strukturpolitischen Rahmen, den die öffentliche Hand zu setzen hat.
Insofern müssen wir aufpassen, dass wir bei richtiger Betonung der Unterstützung von Netzwerkarten nicht unsere eigene Aufgabe aus dem Blick verlieren, die wir als Politik haben. Die besteht aus unserer Sicht in erster Linie in einem Umbau der Förderlogik hin zu revolvierenden Darlehen, hin zu stillen Beteiligungen, hin zu einer Ergänzung der bestehenden Förderinstrumente durch neue, die nicht nur der Krise geschuldet sind, sondern der strukturellen Herausforderung, die es hier in Brandenburg gibt.
Zweitens: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass ordnungsrechtliche Konditionen und Bedingungen die Wirtschaft sehr stark beeinflussen, ob das Planungsverfahren sind, ob das gesetzliche Vorgaben sind usw. Selbstverständlich wird es notwendig sein, auch ordnungspolitisch deutlich zu machen, wie das Land Brandenburg dazu beitragen kann, dass sich bei Wahrung des öffentlichen Interesses eine weitere Reduktion auch des bürokratischen Aufwands vollziehen kann. Nicht jeder Aufwand ist unnütz; um Gottes willen! Es gibt selbstverständlich sehr viele Aufwendungen, die sehr nützlich sind, die auch aus dem Interesse der öffentlichen Hand an der Daseinsvorsorge resultieren. Andererseits ist es genauso wichtig, dass es eine Reihe von Vorhaben und Vorgaben gibt, die überflüssig sind und deswegen auch abgeschafft gehören. Insofern ist der Be
richt, der vorgelegt worden ist, ein Zwischenbericht. Wir werden dieses Thema hier noch sehr oft thematisieren. Ich gehe davon aus, dass uns die Frage Innovation, Wissenschaftsentwicklung, Eigenkapital weiter beschäftigen wird. Ich glaube, dass dem Land ein politischer Wettbewerb auch gut tut. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bruttoinlandsprodukt des Landes Brandenburg bewegte sich von 2004 bis 2007 immer zwischen 48 und 52 Milliarden Euro. Im Klartext: Die Leistungsfähigkeit unserer eigenen Wirtschaft ist noch lange nicht dazu in der Lage, ein so hohes Steueraufkommen zu generieren, dass wir unsere eigenen Aufgaben allein finanzieren können. Das macht deutlich, dass wir in der ständi
gen Debatte um eine Neuordnung der Wirtschaftsförderung mit ihren ordnungs- und strukturpolitischen Komponenten noch mehrere Jahre vor uns haben, um eine Grundlage dafür zu schaffen, dass das Land von dem, was hier erwirtschaftet wird, allein leben kann. Insofern bleibt die Zielstellung, die Wirtschaftskraft im Land Brandenburg zu stärken, damit wir zumindest den Steuerdeckungsgrad von Flächenländern wie Schleswig-Holstein erreichen, auf der Tagesordnung. Das wird noch fünf, zehn Jahre dauern. Das heißt, wir werden uns in einem permanenten Umbruchprozess befinden.
Im Mittelstandsbericht kommt bei der Definition der Branchenkompetenzfelder ein Punkt zum Ausdruck. Wir haben 17 Branchenkompetenzfelder im Land Brandenburg generiert und politisch definiert. Nun versuchen wir, dies umzusetzen. Das ist die höchste Anzahl, die es in einem Bundesland überhaupt gibt.
Wir haben, aus meiner Sicht zumindest, zwei Probleme zu lösen. Die von uns definierten Branchenkompetenzfelder haben eine unterschiedliche Bedeutung. Ein Teil der Branchenkompetenzfelder kann zum internationalen Höchststand geführt werden. Ich nenne das Beispiel Geowirtschaft mit gegenwärtig 2 000 Beschäftigten. Prognosen nennen 30 000 bis 35 000 Beschäftigte im Land Brandenburg. Ob es 30 000 bis 35 000 werden, weiß ich nicht, aber ein sehr hoher innovationsfähiger Untersatz ist offensichtlich vorhanden, ein sehr großer Marktbedarf ist da, den es massiv zu fördern gilt. Das ist eine Branche, die wir gemeinsam mit Berlin haben, auch den Bereich Biotechnologie. Da sind wir zusammen mit Berlin die zweitgrößte Region in Deutschland. Im Bereich Medienwirtschaft sind wir die drittgrößte Region in Deutschland. All das sind aus meiner Sicht Branchen, die zu einem internationalen Standard geführt werden können.
Dann haben wir zu Recht Kompetenzfelder definiert, die für uns eine sehr hohe regionale Bedeutung in der Wertschöpfungskette und in der Beschäftigungszahl haben.
Das heißt, wir müssen unterscheiden, welche von den Branchen wir vorrangig zu entwickeln haben, weil sie für uns regional und beschäftigungspolitisch von großer Bedeutung sind, und welche Branchen wir in Zusammenarbeit mit dem Land Berlin zu internationalen Höchststandards führen können. Das bedarf dann aber auch wieder unterschiedlicher Förderzugänge. Das bedarf einer unterschiedlichen Strukturpolitik.
Insofern bin ich für die Berichterstattung, Herr Minister, die Sie im Ausschuss zur Evaluierung der Branchenkompetenzfelder gegeben haben, ausgesprochen dankbar. Wir werden uns in den nächsten Jahren genau über dieses Problem unterhalten müssen, weil das die Grundlage dafür ist, wie wir andere Politikbereiche wie Wissenschaft, wie Verkehr, wie Umwelt besser verzahnen können, um die höchstmöglichen Innovationsquoten herauszuholen.
Meine Damen und Herren, ich darf noch einmal unterstreichen: Die Fraktion DIE LINKE wird sich auch weiterhin aktiv in die Debatte um eine vernünftige, richtige und zukunftsweisende Wirtschafts- und Mittelstandspolitik einbringen. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, auch den Stellenwert der freien Berufe in der Politik weiter zu erhöhen. Aus den Zahlen wissen wir, dass es hier eine sehr hohe Anzahl von Betrieben gibt, die
einen beträchtlichen Teil des Bruttoinlandsprodukts mit erwirtschaften. - Vielen Dank.
Herr Minister, ich stimme Ihnen zu, Sie berichten im Ausschuss regelmäßig über den Haushaltsstand. Ich habe zwei Fragen. Erstens: Würden Sie mir zustimmen, dass das Zitat aus
der Landeshaushaltsordnung, das Sie angeführt haben, es trotzdem ermöglicht, einen Nachtragshaushalt einzuführen? Denn es heißt lediglich: Es bedarf keines Nachtragshaushalts. - Es heißt nicht, dass nicht einer eingebracht werden kann, wenn das Parlament es angesichts der politischen Auffassung „Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit und Transparenz“ für erforderlich hält.
Meine zweite Frage: Herr Minister, wie bewerten Sie das Vorgehen des Landes Berlin, das offensichtlich im Gegensatz zu Ihrer Auffassung einen Nachtragshaushalt für zwingend erforderlich hält?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Ich möchte mich erst einmal bei den Mitarbeitern dieses Hauses und der ILB für die Beantwortung der Großen Anfrage bedanken, weil ich glaube, dass das umfangreiche Zahlenmaterial, das als Anlage der Antwort auf die Große Anfrage beiliegt, es erstmals ermöglicht, für jede Region den Nachweis zu führen, wie viel Fördermittel über die GA tatsächlich in jede Region, jede Stadt dieses Landes Brandenburg geflossen sind. Hier geht es um erhebliche Summen. Von daher macht die Antwort auch deutlich, dass die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ein Hauptinstrument der Wirtschaftsförderung ist und auch bleiben muss. Auf den Punkt komme ich später noch einmal zurück.
Meine Damen und Herren, aus der Antwort geht hervor, dass seit 1990 beträchtliche Mittel über die GA in das Land Brandenburg geflossen sind. Insgesamt sprechen wir über ein Volumen von vom Bund zugesagten Mitteln von etwa 9,5 Milliarden Euro, von denen tatsächlich etwa 8 Milliarden Euro ausgezahlt wurden. Aus meiner Sicht ist daran erkennbar, welchen hohen Stellenwert diese GA hat. Damit komme ich zur ersten Aufgabe, vor der die Politik steht.
Derzeit ist die GA in der gegenwärtigen Konfiguration bis zum Jahr 2014 sichergestellt. Es ist dringend notwendig, bis zu diesem Zeitpunkt eine politische Übereinstimmung dahin gehend zu erzielen, dass zumindest bis zum Jahr 2019 auch für den Osten bzw. für strukturschwache Räume bestimmte Sonderregelungen weitergeführt werden können und eine Kopplung mit dem Solidarpakt II erreicht werden kann, um in diesem Bereich tatsächlich wirtschaftliche Effekte zu erzielen. Ich glaube, dies wird eine Aufgabe sein, für die alle Parteien im Osten stehen. Dies bedeutet nicht, dass ich die strukturellen Schwierigkeiten in den alten Bundesländern in irgendeiner Weise unterschätze. Schließlich gibt es auch dort - genauso wie hier - erheblichen Nachholbedarf. Insofern gehe ich davon aus, dass die Sonderkonditionen im Osten Deutschlands zwingend bis zum Jahr 2019 weitergeführt werden müssen. Dies wird eine politische Aufgabe sein, vor der wir stehen.
Aus der Antwort geht auch hervor, dass es eine relative Instabilität gibt. Sie finden auf den Seiten 19 und 20 die Gründe für die Reduzierung der zugesagten Mittel. Wenn die Insolvenzen für mehr als 430 Millionen Euro der Grund sind, dass Mittel nicht ausgereicht wurden, dann zeigt das natürlich auch deutlich, welchen Umbruch wir erlebt haben und noch immer erleben, mit welchen Unsicherheiten auch die Förderung nach wie vor behaftet ist und mit welchen Schwierigkeiten wir zu kämpfen haben, stabile wirtschaftliche Verhältnisse in allen Regionen des Landes Brandenburg herzustellen.
Meine Damen und Herren, insgesamt sind nahezu 1,5 Milliarden Euro von den zugesagten Mitteln aus verschiedenen Gründen nicht ausgezahlt worden. Der Hauptgrund war in den einzelnen Förderperioden die Insolvenz von antragstellenden Unternehmen. Dies verdeutlicht auch noch einmal die Problematik, vor der wir stehen. Die Dynamik dieses Prozesses - auch wenn die Zahlen bis zum Jahr 2008 noch nicht umfassend vorliegen
können, weil die Verwendungsnachweisprüfung erst jetzt erfolgt - macht auch deutlich, dass wir noch immer vor großen politischen Herausforderungen stehen, über die GA die Frage der wirtschaftlichen Entwicklung im Land Brandenburg zu induzieren.
Meine Damen und Herren, in der Antwort steht aus meiner Sicht eine bemerkenswerte Aussage. Auf der Seite 20 f. gibt es eine Übersicht, wie sich die Bindungsfristen und die Konditionen der GA seit 1990 verändert haben. Wenn Sie so wollen, ist dies ein Spiegelbild, wie sich der Prozess der deutschen Einheit politisch kanalisiert und in eine Debatte über ein Wirtschaftsförderinstrument manifestiert. Sie werden feststellen, dass es seit 1990 gravierende Veränderungen gibt. Der gesamte Bereich der Förderung immaterieller Leistungen und Werte über die GA ist etwas, was erst mit der deutschen Einheit so massiv thematisiert und dann als Förderschwerpunkt aufgenommen wurde.
Ich darf daran erinnern, dass der Landtag Brandenburg in verschiedenster Zusammensetzung daran seinen Anteil hat, weil wir es - alle demokratischen Parteien in diesem Haus - stets massiv unterstützt haben, dass genau diese Bereiche aufgenommen werden. Dies sollte ein Ausdruck dafür sein, dass es nicht mehr nur darum geht, in Maschinen und Gebäude zu investieren. Vielmehr geht es auch darum, im Rahmen der Modernität der wirtschaftlichen Entwicklung und der Gesellschaft der heutigen Zeit die immateriellen Leistungen anders zu bewerten und anders zu fördern, als es noch bis 1990 der Fall gewesen ist.
Dieser Prozess ist bei weitem nicht abgeschlossen. Ich glaube, hierin liegt eine der großen Reserven - auch in der GA -, um zu erkennen, wie die Forschung und Entwicklung sowie die Unterstützung immaterieller Leistungen über die GA weiter zu verankern und weiter auszubauen sind; denn aus der Antwort geht hervor, dass im Dienstleistungsbereich im Land Brandenburg eine sehr hohe Bruttowertschöpfung erreicht wurde. Insofern stehen wir vor einer Aufgabe, die auch politischer Natur ist. Die Debatte um die Fördertatbestände ist noch lange nicht beendet. Sie wird weitergehen und muss auch weiter qualifiziert werden. Eine zentrale Aufgabe dabei ist für mich die Förderung immaterieller Leistungen.
Eine weitere Bemerkung in diesem Zusammenhang: In der Antwort der Landesregierung gibt es die Aussage, dass sich die Landesregierung dazu entschieden hat, über die GA nicht mehr das Regionalmanagement, sondern nur noch das Netzwerkmanagement zu fördern. Diesbezüglich gibt es einen offensichtlichen politischen Dissens. Selbstverständlich ist die GA in erster Linie ein Instrument zur einzelunternehmerischen Förderung. Dies ist völlig klar und brauchen wir auch. Jedoch stellen wir fest, dass immer mehr einzelbetriebliche bzw. einzelunternehmerische Förderung, die nicht in ein Regionalkonzept oder in ein Branchenkonzept eingebunden ist, nicht die Wirkung entfaltet, die sie entfalten sollte oder könnte. Aufgrund dessen war ich sehr froh, dass es in der Bundesregelung der GA sowohl die Möglichkeit zur regionalen Managementförderung als auch zur Netzwerkförderung gibt. Beides ist möglich. Das Land Brandenburg hat sich für die Netzwerkförderung entschieden, und zwar unabhängig davon, wie ein solches Branchenkompetenzfeld entsteht.
Meines Erachtens ist es notwendig, dass wir zu einer regionalen Netzwerkförderung zurückkehren und nicht mehr nur Bran
chen fördern, sondern auch Regionen über die GA dabei helfen, ein regionales Netzwerk zur umfassenden wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung einer Region aufzubauen. Dies ist fördertechnisch möglich und somit eine politische Entscheidung. Ich glaube, dass diese politische Entscheidung ansteht und wir eine Korrektur vornehmen sollten, ohne die Netzwerkförderung von Branchen in irgendeiner Weise infrage zu stellen. Dies ist nicht mein Anliegen. Dennoch sehen wir deutlich insbesondere bei der Entwicklung von berlinnahen und berlinfernen Räumen -, dass nach wie vor neue Wege eingeschlagen werden müssen. Hier haben wir die Möglichkeit, es finanziell zu unterstützen. Diese Möglichkeit sollten wir nutzen, um die GA wieder verstärkt in regionale Entwicklungen einzubinden. Ich kann nur appellieren, diese Möglichkeiten zu nutzen, um größere Effekte zu erzielen.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Problem, das sich in der Großen Anfrage zeigt, betrifft die nicht abgeflossenen Mittel. In den vergangenen Jahren gab es unterschiedliche Gründe dafür, dass Mittel nicht abgeflossen sind. Ich bin sehr froh darüber, dass wir zumindest im Jahr 2007 mehr Mittel in Anspruch genommen haben, weil auch der Bund seine Zusagen erhöht hat. Unabhängig davon sollte Folgendes eine gemeinsame Zielstellung sein: Jeder Cent, der nicht abfließt und nicht in Anspruch genommen wird, ist für die wirtschaftliche und regionale Entwicklung im Land Brandenburg verloren. Zum Teil sprechen wir über zweistellige Millionensätze in einzelnen Jahren. Dies verdeutlicht, dass es aufgrund verschiedenster Umstände Schwierigkeiten gegeben hat, die zur Verfügung stehenden Gelder tatsächlich in die regionale und wirtschaftliche Entwicklung dieses Landes zu lenken. Als Parlament haben wir die Verpflichtung, darauf zu achten, dass dies in den Jahren 2009 und 2010 und auch in den Folgejahren nicht wieder geschieht, weil es dann keinen Grund und keinen Anlass gibt und wir keine Mehrheit dafür finden würden, dass die derzeitigen Konditionen der GA - qualitativ verbessert - zumindest bis zum Jahr 2019 weitergeführt werden. Niemand würde uns diese politische Konzeption abnehmen, wenn wir nicht den Nachweis führen, dass die Gelder auch tatsächlich umgesetzt werden.
Ich hätte mir gewünscht, dass in der Antwort der Landesregierung eine Verbindung zum Zwischenbericht über die Förderung regionaler Wachstumskerne und Branchenschwerpunktkompetenzen hergestellt worden wäre. Warum sage ich das? In der Antwort wird ausdrücklich darauf Bezug genommen, dass die GA unter anderem auch auf die Branchenschwerpunktorte konzentriert werden soll. Die Empfehlung des Zwischenberichts von Prognos lautet, die Branchenschwerpunktorte abzuschaffen. Darüber kann man geteilter Meinung sein. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass dazu Ausführungen gemacht werden. Schließlich sprechen wir nicht nur über den Zustand bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Vielmehr hatte die Anfrage den Sinn - so wurden die Fragen auch gestellt -, ein wenig in die Perspektive zu gehen und uns damit eine politische Grundlage zu geben, wie wir entscheiden und damit umgehen sollen.
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen. Wir alle wissen, dass die Förderung von Wissenschaft und Forschung ein Schwerpunkt ist. Nach wie vor ist die Industrieforschung im Osten Deutschlands zu gering. Wir alle wissen auch, dass die Kapazität, der Umfang und das Schwergewicht - auf Brandenburg und Berlin bezogen - nicht in dem Maße vorhanden sind, um unsere eigenen Forschungseinrichtungen mit einem Bedarf
zu überfüllen. Dies sei einmal vorsichtig ausgedrückt. Somit stehen wir aus meiner Sicht auch vor der Aufgabe, weiter darüber nachzudenken, wie für den Bereich Forschung und Entwicklung nicht nur die GA, sondern auch weitere Förderinstrumente - insbesondere zur Entwicklung von Hochschulen und Fachschulen - entwickelt werden können. Dabei geht es mir nicht nur um die Hardware, um die technische Ausstattung oder um das Gebäude, sondern auch um den Personalschlüssel - dies muss so deutlich gesagt werden -, um ein qualifiziertes Angebot zu unterbreiten.
Insofern ist die Antwort eine gute Grundlage dafür, weiter über die Konditionen zur Vergabe der GA nachzudenken, zu verdeutlichen, dass die GA auch für die weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung im Osten Deutschlands - jedoch nicht nur im Osten - eine ausschlaggebende Rolle spielt und wo wir politisch nachzufragen haben - über die Ausschüsse bzw. über die Kontrolltätigkeit, die wir als Parlament wahrzunehmen haben -, damit die Effekte tatsächlich eintreten können.
Letzte Bemerkung: Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir alle gemeinsam darum ringen können, die einzelbetriebliche Förderung stärker in der regionalen Entwicklung zu verankern, als es gegenwärtig der Fall ist. Wie gesagt: Der Bereich regionale Managementförderung wäre eine Möglichkeit dazu, die GA und die Landesentwicklung besser miteinander zu verkoppeln. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister! Ich möchte aus der Großen Anfrage zitieren. Auf die Frage 12 antworten Sie:
„Da die Wirtschaftspolitik insbesondere auf die Stärkung der mittelständischen Strukturen und die Branchenkompetenzfelder neu ausgerichtet wurde, hat sich die Landesregierung entschlossen, nur die Netzwerkförderung fortzusetzen.“
Meine Damen und Herren, gerade bei der jetzigen Diskussion der Landesplanung - wir alle haben die örtliche Berichterstattung dazu zur Kenntnis genommen -, glaube ich, dass man einmal einen Anlass finden sollte, darüber nachzudenken, ob und inwieweit nicht Formen des Regionalmanagements - nicht nur in Form eines Regionalmanagers - auch zukünftig wieder eine stärkere Rolle spielen werden.
Herr Minister, eine Antwort habe ich nicht ganz nachvollziehen können. Es ging um die Stellung regionaler Wachstumskerne. Sie schreiben in der Antwort auf die Große Anfrage, dass es in Brandenburg keine Region gibt, die keinen regionalen Wachstumskern hat. Ich glaube, wir kommen nachher noch zu dem Bericht. Man kann sicher den Begriff der Region verschieden definieren, das will ich ja gar nicht ausschließen. Aber ich glaube, die öffentliche und politische Debatte zu diesem Punkt zeigt deutlich, dass es durchaus Regionen gibt, die ohne regionale Wachstumskerne auskommen müssen. Genau deswegen steht die Frage: Wie verbinden wir einzelbetriebliche Förderung tatsächlich mit regionaler Entwicklung?
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen. Es ist richtig, dass im berlinnahen Umland das Bruttoinlandsprodukt viel stärker wuchs, nämlich um 44 %, als in berlinfernen Regionen, dort wuchs es nur um 17 %. Das wird auch niemanden wirklich verwundern. Viel wichtiger ist jedoch, dass die Produktivität sowohl im berlinnahen Umland als auch in den berlinfernen Regionen gleich ist. Das heißt, das, was wir mit den Fördersachverhalten erreicht haben, ist, dass die Produktivität mit den eingesetzten Fördermitteln in den Unternehmen pro Beschäftigten im berlinnahen Umland und in den berlinfernen Räumen tatsächlich gleich ist. Das ist doch auch der Hintergrund dafür, dass wir in peripheren Räumen Ansatzpunkte finden, tatsächlich eine Entwicklung politisch umzusetzen, die es uns ermöglicht, auch die spezifischen Potenziale dieser Räume zu erschließen und zu gestalten.
Meine Damen und Herren, vielen Dank. Es steht viel Arbeit vor uns. Ich hoffe sehr, dass wir in diesem Jahr die Debatte weiterführen können.
Herr Staatssekretär, ich teile Ihre Auffassung bezüglich Ausgewogenheit und Nichteingreifen vonseiten der Politik in die Programmgestaltung aus guten Gründen.
Jenseits dieser Problematik hätte ich eine Frage: Die Große Anfrage berührt in der Fragestellung 1 und 2 im Kern den öf
fentlichen Auftrag. Das ist sozusagen Kern der Fragestellung. In der Antwort auf die Große Anfrage wird aufgelistet, dass es vor allen Dingen um den regionalen Bezug geht, mit dem es umgesetzt wird. Deshalb meine Frage, Herr Staatssekretär: Sind Sie der Auffassung, dass die aus der Antwort herauszulesende Qualität in Bezug auf den öffentlichen Auftrag ausreichen wird, um in Zukunft den öffentlichen Rundfunk auch vor dem Hintergrund europarechtlicher Debatten und Diskussionen und Regelungen so in Deutschland weiterzuführen, wie es gegenwärtig der Fall ist? Oder gibt es dazu weitergehende Diskussionen und Debatten auch im Zusammenhang mit der Beantwortung der Großen Anfrage?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär, ich attestiere Ihnen gern, dass es bei den ausgewiesenen regionalen Wachstumskernen tatsächlich einen Schub an Aktivität gegeben hat, dass es ein höheres Engagement als vorher
gibt, Entwicklungen, wie ich einmal sage, in die eigenen Hände zu nehmen, Konzepte zu entwickeln und sie auch umzusetzen.
Dass das die betroffenen Kommunen als positiv empfinden, ist nachvollziehbar. Ich glaube aber, die Bewertung durch Bürgermeister oder Vertreter anderer Städte, die nicht in das RWKKonzept einbezogen worden sind, würde etwas anders aussehen, als das, was Sie jetzt dargestellt haben. Dafür gibt es auch einen guten Grund: Die Debatte ist nie abgeschlossen worden.
Erstens: Sind alle Städte oder Städteverbünde, die die Kriterien für einen regionalen Wachstumskern erfüllen, tatsächlich in das regionale Wachstumskonzept aufgenommen worden?
Zweitens: Die jetzt 15 ausgewiesenen regionalen Wachstumskerne werden in Korrespondenz mit der Landesentwicklungsplanung Ungleichgewichte im Land weiter erhöhen. Ich frage: Was passiert mit solchen Regionen, die auch in der Landesentwicklungsplanung unzureichend berücksichtigt worden sind, wie Nauen, Falkensee, östliches Berliner Umland, Teltow, Stahnsdorf?
Wir werden in eine Situation kommen, in der die politische Auseinandersetzung über die Lenkungswirkung des RWK-Konzeptes bei der Vergabe von Fördermitteln und bei der landesplanerischen Entwicklung oder der landesplanerischen Konzeption auf weitere große politische Schwierigkeiten stoßen wird.
Insofern halte ich eine Entscheidung hier für falsch. Sie sagen, Sie wollen evaluieren und 2010 entscheiden, ob weitere Städte aufgenommen werden können und sollen. Dazu sage ich: Das liegt nach der Wahl. Ich bin gespannt, wie Vertreter auch der Koalition in den jeweiligen Regionen darum kämpfen werden, dass weitere RWKs zumindest ausgewiesen werden. Es hat keine politische Konsequenz, weil alle diese Entscheidungen erst nach der Wahl gefällt werden. Insofern hätte ich mir gewünscht, dass der Mut aufgebracht worden wäre, 2009 weitere Entscheidungen zu ermöglichen, und zwar vor der Wahl. Ich glaube, wir alle hätten etwas davon. Die Landesentwicklungsplanung wird ja auch vor der Wahl entschieden. Insofern gibt es aus meiner Sicht dringenden Handlungsbedarf. Hier muss weiter gearbeitet werden.
Ich möchte nicht verhehlen, dass in dem Bericht auch aus unserer Sicht selbstverständlich eine Reihe positiver Entwicklungen dargestellt werden. Ich möchte hier namentlich das Förderprogramm erwähnen, das das Wirtschaftsministerium aus Mitteln der technischen Hilfe des EFRE aufgelegt hat, was ermöglichen wird, dass Standortkonzepte für die regionalen Wachstumskerne tatsächlich übergreifend finanziert und ausgearbeitet werden können und sollen. Das ist möglicherweise ein Ansatz, den wir nicht nur in den regionalen Wachstumskernen, sondern auch weit darüber hinaus benötigen. Auch hier stellt sich die Frage nach der Verknüpfung mit der Landesentwicklungsplanung.
Ich finde es positiv, dass in den regionalen Wachstumskernen sehr stringent darauf geachtet wird, dass Entwicklungskonzepte mit dem INSEK, also den Integrierten Standortentwicklungskonzepten, abgestimmt werden. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass es tatsächlich eine Entwicklung geben kann,
die in den Grundzügen den notwendigen Entwicklungen entsprechen kann.
Ich würde mir sehr wünschen, dass die im Bericht ausgewiesenen und jetzt noch zu diskutierenden weiteren prioritären Maßnahmen eine sehr schnelle Umsetzung erfahren.
Herr Staatssekretär, ich gebe Ihnen Recht. Die vor uns stehende Situation wird dazu führen, dass bestimmte Maßnahmen sicherlich immer wieder daraufhin überprüft werden, ob sie noch notwendig sind bzw. ob sie überhaupt noch durchgeführt werden können. Gerade die Akzeptanz, dass die regionalen Wachstumskerne und nebenbei auch andere Städte und Gemeinden nur dann entwickelbar sind, wenn sogenannte weiche Standortfaktoren ausgeprägt und weiterentwickelt werden, ist ein Stück weit etwas, was in dem politischen und öffentlichen Bewusstsein über diesen Prozess stärker verankert worden ist.
Ich darf an zwei Beispiele erinnern, an Maßnahmen, die jetzt noch erarbeitet werden sollen. Es geht um Luckenwalde, um die Bereiche Fachkräftebedarf und Unterstützung beim Berufseinstieg. Hier sollte man sehr schnell entscheiden, dass man eine Förderung ermöglicht. Oder es geht im Bereich Perleberg/ Wittenberg-Karstädt um ein Kulturkonzept, etwas, was vor zehn Jahren noch niemand mit Wirtschaftsförderung in Verbindung gebracht hätte, jetzt aber tatsächlich einen Schwerpunkt darstellt, der auch umgesetzt werden sollte.
Herr Staatssekretär, bei aller Freude über die Entwicklung in einzelnen ausgewählten regionalen Wachstumskernen: Erstens muss die Verknüpfung mit der Landesentwicklungsplanung weitergehen. Zweitens muss aus meiner Sicht im Jahre 2009 eine Entscheidung getroffen werden, ob und, wenn ja, welche Städte und Städteverbünde in das Konzept mit aufgenommen werden müssen und sollen, damit Ungleichgewichte im Land verhindert werden. Drittens sollte die Mitkonzentration auch auf weiche Standortfaktoren bei der Entscheidung über weitere prioritäre Maßnahmen stärker berücksichtigt werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Erste Frage: Herr Bischoff, würden Sie mir zustimmen, dass ich nicht gesagt habe, dass die Wahl entscheidend sein soll und wird, ob weitere regionale Wachstumskerne ausgewiesen werden, sondern dass ich gesagt habe, dass im Zuge des Wahlkampfes Abgeordnete, auch der Koalition, in ihrer Region massiv dafür werben werden, dass weitere Wachstumskerne ausgewiesen werden können?
Zweite Frage: Herr Bischoff, stimmen Sie mir zu, dass wir wie im Bericht ausgewiesen - angesichts der Tatsache, dass es gegenwärtig noch keinen Vergleichsmaßstab gibt, wie Erfolge gemessen werden können, vor einem Problem stehen werden, wenn wir bis Ende des Jahres 2009 eine umfassende Evaluierung vornehmen wollen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfs und der sich daraus ergebenden Auflage eines derartigen Versorgungsfonds ist unstrittig. Dies war im Parlament bereits bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfs eindeutig erkennbar.
Ich bin sehr froh darüber, dass die Koalition von ihrem Koalitionsvertrag abgewichen ist. Ursprünglich wurde von den Koalitionsfraktionen vereinbart, einen derartigen Fonds erst nach dem Jahr 2010 einzurichten. Ich bin froh darüber, dass dies nun bereits im Jahr 2008 geschieht; denn die Zahlen sind eindeutig. Wenn im Jahr 2001 für Pensionen der Beamten im Land Brandenburg 11,3 Millionen Euro ausgegeben wurden, werden es im Jahr 2020 - nach der Begründung des Gesetzentwurfs - etwa 450 Millionen Euro und im Jahr 2035 etwa 750 Millionen Euro sein. Dabei handelt es sich um Schätzwerte. Je nachdem, wie sich die Abschlüsse entwickeln, können die Summen selbstverständlich noch darüber hinausgehen. Damit ist klar: Ein Lan
deshaushalt, der gegenwärtig etwa 10 Milliarden Euro umfasst und vom Umfang her sicherlich nicht wesentlich steigen wird, bedarf eines Hilfsinstruments, um die künftigen Belastungen tatsächlich abfedern zu können. Insofern ist die Einrichtung eines derartigen Fonds völlig unstrittig.
Des Weiteren hat meine Fraktion im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir im Gesetz festlegen wollten, dass bei der Anlage des Geldes die Regelungen der Versicherungswirtschaft - sie begrenzt die Risikomöglichkeit bei der Anlage von Geld und stellt somit eine Sicherheit für den Fonds dar - gelten.
In den Ausschussberatungen wurde durch die Vertreter der Landesregierung - seitens des MdF - zugesichert und als Protokollvermerk festgehalten, dass die Anlagerichtlinien, die dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben werden, unter dem Schwellenwert der Versicherungswirtschaft bleiben. Somit wird ein beherrschbares Risiko bei der künftigen Anlage des Geldes in den Anlagerichtlinien definiert. Aufgrund dessen hat meine Fraktion den Antrag zurückgezogen. Über die Richtlinien - unter anderem über die Frage der Risikoklassen - werden wir sicherlich im Ausschuss noch einmal diskutieren und uns verständigen.
Die Koalitionsfraktionen werden heute noch einen Änderungsantrag vorlegen, der ihnen sicherlich vor dem Hintergrund gewisser Diskussionen als notwendig erscheint. Bereits vor längerer Zeit wurde die Frage erörtert, ob und inwieweit jährlich fest definierte Zuweisungen für den Fonds im Gesetz festgeschrieben werden sollen. Ich muss Ihnen gestehen: Die derzeitige Regelung - es geschieht nach Maßgabe des Haushalts halte ich für tragfähiger. Schließlich sprechen wir über Zeiträume von 20 bzw. 25 Jahren, in deren Verlauf wir mit Sicherheit mehrere Konjunkturzyklen erleben werden. Zudem werden wir verschiedene wirtschaftliche und soziale Situationen erleben. Insofern ist die Handhabung nach Maßgabe des Haushalts für mich das bessere Instrument, um zu erkennen, wie mit einer weiteren Zuführung umzugehen ist.
In Ihrem Änderungsantrag legen Sie nun fest, dass bei der Haushaltsaufstellung - aufgrund einer Veränderung des § 5 - jedes Mal durch den Finanzminister dargelegt werden müsste, wie hoch die Zuführung zu sein hat, um die Aufgaben des Fonds zu erfüllen.
Allerdings habe ich in § 4 des Gesetzes einen Passus gefunden, der Ihren Entschließungsantrag überflüssig erscheinen lässt. In § 4 ist definiert, dass der Minister dem Ausschuss jedes Jahr über die Haushaltslage des Fonds berichtet und ihn informiert. Bisher ging ich stets davon aus, dass es eine der zentralen Fragen des Berichts und der Arbeit des Ausschusses sein wird, wie sich die finanzielle Situation des Fonds in Bezug auf seine Aufgabenwahrnehmung nach dem Jahr 2020 darstellt.
Dennoch - das muss ich auch sagen - schadet Ihr Änderungsantrag nicht und kann auch durch meine Fraktion Zustimmung erfahren. Ich wollte Sie lediglich darauf aufmerksam machen, dass Sie das, was Sie nun noch einmal explizit regeln, bereits geregelt haben. Wenn Sie dies jedoch für notwendig erachten, dann sollten Sie das auch tun. Insofern wird dieser Änderungsantrag durch meine Fraktion sicherlich mitgetragen werden.
Zum Stimmverhalten meiner Fraktion: Hinsichtlich dieses Antrags werden wir unterschiedlich abstimmen. Vor allem wird es einige Stimmenthaltungen geben. Diese resultieren nicht daraus, dass der Versorgungsfonds nicht gewünscht oder politisch nicht gewollt ist. Vielmehr resultieren sie daraus, dass einige Mitglieder meiner Fraktion es gern gesehen hätten, wenn die Fragen bezüglich der Risikobildung und Risikostrategien bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes klarer definiert gewesen wären, also die Anlagerichtlinien dazu bereits zur Diskussion vorgelegen hätten.
Insofern gehe ich davon aus, dass wir mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes erstens eine Grundlage dafür schaffen, die Renten- und Pensionsansprüche von Lehrern, Polizisten, Finanzbeamten und vielen weiteren Beamten im Landesdienst sicherzustellen, zweitens ein Stück weit versuchen, Vorsorge für künftige Haushaltsbelastungen zu treffen, und drittens unsere Handlungsfähigkeit in Bezug auf künftige Landeshaushalte auch für andere Aufgaben erweitern. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte drei Vorbemerkungen machen. Erstens: Die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise sind relativ offensichtlich. Das heißt, eine Zustandsbeschreibung ist nicht das Problem, egal für welche politische Partei. Zweitens: Jede Fraktion hat selbstverständlich das Recht, Anträge einzubringen. Das ist ein normales parlamentarisches Verfahren. Drittens: Die Verbundpartei NPD und DVU steht meines Erachtens außerhalb des demokratischen Verfassungsbogens.
Meine Damen und Herren, Änderungs- und Lösungsansätze, die sich außerhalb des demokratischen Ansatzes befinden, sind keine Lösung, sondern Teil des Problems.
Ich finde, dass gerade vor dem Hintergrund der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise das ausländerfeindliche Herangehen und das Setzen auf einen politischen Ansatz, der auf einen Abbau von Demokratie in dieser Gesellschaft gerichtet ist, der falscheste Lösungsweg ist, den man überhaupt einschlagen kann.
Wir wissen aus bitterer Erfahrung, dass in Krisenzeiten rechtsextreme politische Auffassungen an Zulauf gewinnen können.
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass Parteien und Institutionen in dieser demokratischen Gesellschaft gelernt haben oder dabei sind zu lernen, dass sie zusammenarbeiten müssen, egal, ob Wahlzeiten sind oder nicht, und zwar unabhängig vom Streit über Details zu einem Sachverhalt. Denn wir haben, wie ich glaube, eine gemeinsame Verpflichtung. Geschichte darf sich nicht wiederholen.
Ich finde - und das muss auch klar gesagt werden -, dass es außerhalb des demokratischen Ansatzes keine Lösungen gibt. Wir haben genügend Verankerungen des demokratischen Bewusstseins in der Gesellschaft, um genau das zu verhindern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Karney, ich
bin mittlerweile von der Wirtschaft überrascht. Aus der Wirtschaft kommen mittlerweile Vorstellungen über die Rolle der öffentlichen Hand in den Marktbeziehungen in einem Tempo, dass es mir sehr schwerfällt, das noch nachzuvollziehen. Ich gebe gerne zu, darunter sind manche Punkte, über die man vor einem halben Jahr noch nicht einmal hätte diskutieren können. Insofern glaube ich, dass es nicht darum geht, dass die Politik hier Illusionen weckt, sondern darum, dass wir die Balance finden zwischen dem, was nötig und was möglich ist, und zwar nicht nur zur kurzfristigen Beseitigung von Strukturdefiziten, sondern vor allen Dingen auch in der langfristigen Ausrichtung der Einbindung des Marktgeschehens in die gesamtgesellschaftliche Entwicklung als einen Teil der Kompetenz und auch des Ansatzes einer sozialen Marktwirtschaft. Insofern, Herr Karney, ist es - wie gesagt - nicht die Politik, die hier eine Vorreiterrolle spielt.
Gestern hat der Wirtschaftsminister zusammen mit der ILB ein Paket vorgelegt, das Hilfsmaßnahmen umfasst. Ich bin froh, dass es vorliegt. Wenn die Presseerklärungen zutreffen, gab es zuvor auch eine Diskussion zwischen dem Finanzminister und dem Wirtschaftsminister, ob ein solches Paket überhaupt notwendig und richtig ist. Insofern bin ich froh, dass Maßnahmen vorgelegt worden sind. Es lassen sich aus meiner Sicht deutliche Parallelen zu dem Maßnahmenbündel erkennen, das meine Fraktion, meine Partei, insbesondere auch im Bürgschafts- und Beteiligungsbereich der Öffentlichkeit vorgelegt hat. Aber, meine Damen und Herren, ich halte das nur für einen ersten Schritt. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir zumindest in zwei Punkten weitergehende Vorstellungen haben.
Ich glaube erstens, dass der Abschluss einer Exportkreditversicherung dringend notwendig ist, um insbesondere der mittelständischen Wirtschaft in Brandenburg die Möglichkeit einer Exportproduktion auch in diesen Krisenzeiten weiter offenzuhalten.
Es wäre aus meiner Sicht nicht nur in dieser Situation, sondern generell ein mittelständischer Ansatz dringend notwendig.
Zweitens muss man sich von einer Illusion verabschieden: Wir werden nicht die Wirtschafts- und Finanzkrise „lösen“, das Haushaltsdefizit zugleich verringern und die Nettokreditaufnahme tabuisieren können. Das wird nicht gehen. - Wir werden überlegen müssen, wie wir in Verbindung mit Lösungsansätzen zur akuten Wirtschafts- und Finanzkrise zugleich strukturelle Probleme des Landes in dieser Situation - auch mit finanziellen Mitteln - lösen können.
Dazu gibt es unsererseits einen Vorschlag. Wir schlagen vor, die EU-Mittel der Jahresscheiben nach 2011 vorzuziehen. Nun gibt es eine Diskussion darüber, ob das möglich ist. Ich möchte darauf verweisen, dass die Landesregierung bis zum 31.12. dieses Jahres einen Bericht über die Effizienz des Einsatzes der europäischen Strukturfondsmittel vorzulegen hat. Dieser Bericht kann der Anlass sein, entsprechend Artikel 33 der Strukturfondsverordnung zu beantragen, dass Mittel der Jahresscheiben vorgezogen werden können, um als Gelder zum Beispiel für solche Problembereiche wie die Bildungsinfrastruktur - also Kita und Schulen -, die Straßeninfrastruktur, die Tourismusentwicklung, die Stadterneuerung, den Stadtumbau bereitgestellt zu werden, damit in dieser Situation ein öffentlicher Auf
tragsimpuls ausgelöst wird. Ich glaube, wir sollten uns ernsthaft darüber unterhalten, ob es ein Weg sein kann, die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Konjunkturprogramm zu ergänzen, um mit den Mitteln und Möglichkeiten des Landes Brandenburg einen Ausweg oder einen Lösungsansatz für die Krisensituation hier zu finden. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass der Ihrer Meinung nach unseriöse Eindruck möglicherweise durch Ihren Kollegen in Niedersachsen erweckt worden ist?
Herr Minister, ich hätte nie gedacht, dass das Thema Erdverkabelung zur Gewissensfrage einer politischen Entscheidung wird und dazu führt, die Kompetenz des Bundes infrage zu stellen.
Herr Minister, woraus schließen Sie bei der Regelung, die Sie eben dargelegt haben, dass ein Landesgesetz zur Erdverkabelung genau diesen Sachverhalt beinhalten würde? Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Niedersachsen dagegen verstoßen hat. Das Gesetz ist trotzdem verabschiedet. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass sich der Bund in irgendeiner Weise dagegen verwahrt hat.
Wir haben in Brandenburg ein Beispiel. Wir haben zum Schutze des Waldfriedhofs in Halbe das Gräberstätten- und Versammlungsgesetz verabschiedet, das auch abweichend von der bundesgesetzlichen Regelung einen anderen Normierungsbedarf beinhaltete, der aus den bekannten Gründen gemeinsam getragen worden ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir gehen davon aus, das Thema heute Morgen erschöpfend behandelt zu haben, und lehnen den Antrag ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Stunde hat eine doppelte Aufgabe. Erstens sollen wir politisch und fachlich das bewerten, was die Bundesregierung vorgelegt hat, und zwar mit den Auswirkungen auf die Situation im Land Brandenburg. Zweitens leisten wir heute auch einen Beitrag zur Erklärung von Vorfällen, die von großen Teilen der Bevölkerung selbstverständlich nicht mehr nachvollzogen werden können.
Lassen Sie mich zu Beginn eines sagen: Wir sprechen hier doch nicht mehr „nur“ von einer Finanzkrise. Die Krise der Finanzmärkte hat doch schon lange andere Bereiche erfasst. Wir sprechen von dem Beginn einer Vertrauenskrise in der Gesellschaft. Deswegen kommt dem zweiten von mir genannten Punkt eine große Bedeutung zu, um überhaupt eine Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen zu demonstrieren.
Laut den Angaben von gestern Abend sind in den Staaten der Europäischen Union bisher 2 000 Milliarden Euro an Garantieleistungen bzw. Kreditzusagen oder Bürgschaften zusammengetragen worden.
Das ist eine unvorstellbare Summe, vor allen Dingen, wenn man bedenkt, dass diese Summe „nur“ dafür eingesetzt wird, noch größere Finanzenmassen über den Interbankenhandel in Bewegung zu setzen. Selbstverständlich ist das kaum noch nachvollziehbar. Deswegen lassen Sie mich zu Beginn zwei Dinge deutlich sagen: