Sigmar-Peter Schuldt
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während man in Ihren Parteien und Fraktionen dieser Tage 60 Jahre Grundgesetz feiert, was sogar sehr gut ist, aber nicht 10 Jahre „Tolerantes Brandenburg“ und was weiß ich wie viel Jahre „Kampf gegen Rechts“, während also Vertreter Ihrer politischer Lager den „Tanz um das Goldene Kalb“ feiern - eine alte Geschichte -, beschäftigt uns als DVU-Abgeordnete die reale Lebenswirklichkeit in diesem Land.
Uns treibt die Sorge um die immer weiter ausufernde Kriminalität, die sogar schon die bundesdeutschen Justizvollzugsanstalten zu ihrem Schauplatz gemacht hat. Die dortigen Mitarbeiter, die täglich mit Gewalt und Verbrechen konfrontiert werden, die immer mehr Fälle abscheulicher Rohheit und niedrigster Entmenschung bearbeiten und vor allen Dingen verarbeiten müssen, dürfen mit diesen Problemen nicht allein gelassen werden.
Die DVU-Fraktion legt hier heute ihren Antrag vor, die in den brandenburgischen Justizvollzugsanstalten für den Psychologischen Dienst geltenden Richtlinien zu evaluieren und damit nach 19 Jahren endlich erstmals zu ermitteln, ob der Personalbestand an Psychologen in der Justiz dem Bedarf überhaupt noch gerecht wird, denn es vergeht kaum eine Woche, in der nicht neue Schre
ckensmeldungen über amoklaufende Schüler, zusammengeschlagene Rentner oder niedergestochene Gefängniswärter die Schlagzeilen füllen.
Das bundesrepublikanische Gegenwartsdeutschland ist in Sodom und Gomorrha angekommen. Auch unser Brandenburg als Verladestation europäischer Gauner und Verbrecher versinkt in diesem Strudel der überbordenden Kriminalität.
Ein erstes Gebot der Verantwortung ist es daher, diejenigen, die tagtäglich an der Front des Schwerverbrechens ihre Arbeit tun die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Gefängnisse -, zu stärken. Die DVU-Fraktion versteht sich hierbei als Interessenvertreter und will zeigen, dass es ihr nicht egal ist, meine Freunde,
was Sie aus diesem Land gemacht haben und mit welcher Ohnmacht Sie den Geistern, die Sie gerufen haben, inzwischen gegenüberstehen.
Auch wenn ich davon ausgehe, dass Sie unseren Antrag ablehnen werden, so, wie Sie es immer getan haben, meine Damen und Herren, weil Ihnen Ihr eigenartiges Verhältnis von Demokratie offenbar nichts anderes gestattet, rufe ich Ihnen zu: Helfen Sie dem Personal unserer Justizvollzugsanstalten! Sichern Sie die Betreuungsqualität des Psychologischen Dienstes, der dort benötigt wird, und legen Sie endlich Ihre ideologischen Scheuklappen ab, lieber Herr Klocksin!
- Ich gucke Sie an, weil Sie mich so angucken; also kriegen Sie dementsprechend natürlich auch die Antwort. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Mein Damen und Herren! Lieber Herr Vietze, natürlich stimmen wir dem Antrag zu; denn als wir ihn eingebracht haben, haben wir uns ja etwas dabei gedacht. Das ist ja wohl logisch.
Fakt ist - darüber können Sie auch mit Ihrer Dauerblockade nicht hinwegsehen -: Sowohl die Kriminalität als solche als auch ihre Motivation in ethisch-moralischer Dekadenz stellen die Mitarbeiter der brandenburgischen Justiz vor Probleme, die immer häufiger eine psychologische Betreuung dringend gebieten.
Die von Ihnen so sehr geliebte multikulturelle Gesellschaft ist in Wahrheit eine multikriminelle geworden.
Diese Erkenntnis einer Bestandsaufnahme des von Ihnen gewollten und vorangetriebenen Bevölkerungsausschlusses muss die deutsche Restbevölkerung zum Handeln zwingen.
- Ich bin kein Volksverhetzer, sondern ich sage das, was die Menschen sagen - was wir auch für richtig halten -, und das, was notwendig ist.
Wir als DVU-Fraktion sind in diesem Haus offenbar die Einzigen, die das Ausmaß dessen, was uns in den nächsten Jahren an Kriminalität und Verrohung, an Gewalt und Verbrechen erwartet, erkennen. Wir sind die Einzigen, die sich in dieser Situation der Not vor die Mitarbeiter der Justiz stellen und ihnen fachkundige psychologische Begleitung ermöglichen wollen. Denn ihr Arbeitsalltag ist ein immer größer und tiefer werdender Sumpf der Verbrechensbekämpfung. Dieser bedarf in seiner Verarbeitung einer gezielten Bewältigung der Tag für Tag erlebten Entmenschung, die in immer mehr Straftaten zum Ausdruck kommt. Sie, meine Damen und Herren, sind von diesem harten Alltag weit entfernt. Daher bringen Sie es allen Ernstes hier fertig, immer wieder ein Gesetz nach dem anderen zu evaluieren, aber eine solche Evaluation, die dringend notwendig ist, abzulehnen.
Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag bedacht eingebracht, denn wir als DVU-Fraktion wollen in diesem Haus das erreichen, was Sie bis jetzt noch gar nicht aufgeschlüsselt und begriffen haben. Das ist unser Anliegen zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Angestellten in den Justizvollzugsanstalten. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! ARD und ZDF greifen nach der Macht im Netz - und das mithilfe eines Staatsvertrages, der mehr Probleme schafft, als er löst.
Im Kern des vorliegenden Staatsvertrages geht es darum, was die öffentlich-rechtlichen Sender in Zukunft im Internet anbieten und was nicht. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wollten diesbezüglich freie Hand. Das brachte wiederum die privaten Anbieter gegen diese Pläne auf, die sich nicht gebührenfinanziert aus dem Netz verdrängen lassen wollen. Daher wandten sich diese um Hilfe an die EU, bezogen auf die Rundfunkzwangsgebühren in Deutschland hier eine gerechte Regelung zu erlangen, welche mit dem Staatsvertrag nunmehr vorliegt.
Dieser Staatsvertrag, auch wenn er einen Kompromiss auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt, ist von großer Bedeutung für private Verlage und Privatsendern, allerdings im negativen Sinne. Das Internet ist das Medium der Zukunft. Schon heute informieren sich vor allem viele jüngere Leute nicht mehr über traditionelle Medien, sondern bevorzugen die OnlineInformationen. Deshalb sind fast alle Zeitungen, Zeitschriften und Privatsender mit kostspieligen Portalen im Netz vertreten, von denen sich derzeit nur die wenigsten finanziell tragen. Soll es den Öffentlich-rechtlichen künftig erlaubt sein, mit gebührenfinanzierten Angeboten Verlagen und Privatsendern im Netz Konkurrenz zu machen? Genau um diese Frage ging es. Heraus kam ein grundsätzliches Ja. Dies soll allerdings nach Durchführung eines sogenannten Dreistufentests geschehen. Darin soll unter anderem geprüft werden, welche Auswirkungen die neuen Telemedienangebote auf den Medienmarkt haben.
Worum geht es bei den Medienangeboten? Man kämpft um die Aufmerksamkeit. Letztendlich möchte man als Gremienvertreter dafür kämpfen und sorgen, dass der Sender, den man vertritt, möglichst viel Aufmerksamkeit erhält. Damit werden natürlich die privaten Anbieter geschädigt, denn wenn weniger Leute die privaten Programme nutzen, sinken die Einnahmen dieser Sender, weil sie für ihre Werbespots weniger Geld erhalten.
Daher trifft der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Wirtschaft beinahe auf geschlossene Ablehnung. Von einer Verzerrung des Wettbewerbs und einer Beeinträchtigung der Vielfalt der deutschen Medienlandschaft ist die Rede. Damit werden die staatlich finanzierten Medien im Internet legitimiert, kritisierte - so wörtlich - der Rundfunkexperte Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitungsverleger. Dieser Verband sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie sowie die privaten Rundfunkanstalten lehnen daher den vorliegenden Staatsvertrag grundsätzlich ab. Daran ändert auch der als Kompromiss eingeführte Dreistufentest nicht das Geringste.
Um es zusammenfassend zu sagen: Mit dem vorliegenden Staatsvertrag sollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten wettbewerbsverzerrende und die private Wirtschaft schädigende Telemediendienste im Internet sowie nach § 16a bis 16e eine weitgehende kommerzielle Tätigkeit sowie entsprechende Beteiligung erlaubt werden, eingeschränkt lediglich durch ein praktisch völlig untaugliches Dreistufentestverfahren, welches mit entsprechenden Zusatzkosten verbunden ist, und das alles, meine Damen und Herren, auf Kosten der Gebührenzahler, also auf unser aller Kosten.
Dazu sagen wir als DVU-Fraktion wie bei allen bisherigen Rundfunkänderungsverträgen: Nein, nein und nochmals nein! Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Qualität und Wettbewerb statt Kuriosität - dies, meine Damen und Herren der anderen Fraktionen, brauchen wir im Bereich des Rundfunks und des Fernsehens hier in der Region Berlin-Brandenburg wie in ganz Deutschland so dringlich wie die Luft zum Atmen, wenn in diesem unserem doch so demokratischen Land auch nur ein Rest an Meinungsfreiheit übrig bleiben soll.
Genau darum geht es beim vorliegenden Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks,
insbesondere was die Neuordnung des sogenannten Offenen Kanals sowie das Rundfunkgebührenaufkommen betrifft.
Zunächst zum Offenen Kanal. Der Offene Kanal in Berlin wurde im Jahr 1985 als Radio- und Fernsehkanal als eine Art nicht kommerzielles Gegengewicht zu dem seit den 80er Jahren erlaubten privaten Rundfunk gegründet. Bürger sollten so die Möglichkeit erhalten, sich in einem werbefreien Massenmedium ungehindert zu äußern.
Ganz am Anfang wurde der Offene Kanal seinem hehren Anspruch wirklich gerecht, da zu dieser Zeit in diesem Kanal alle politischen, weltanschaulichen oder religiösen Meinungen zu Wort kamen. Dies änderte sich jedoch bereits nach wenigen Jahren aufgrund des von der Landesmedienanstalt ausgeübten Drucks sehr schnell.
Inzwischen ist der Offene Kanal zu einem Tummelplatz von gelinde gesagt - gesellschaftlichen Außenseitern geworden, deren Sendungen wegen ihrer nicht selten kurios schlechten Qualität und technischer und inhaltlicher Hinsicht seit Langem in der Kritik stehen.
Sendereihen des Offenen Kanals wie Schwulfernsehen oder Salmonellen-TV oder - wie in der letzten Woche - stundenlange Live-Berichterstattung über Tagungen der Rosa-LuxemburgStiftung sprechen zumindest nicht gerade für medienpolitische Vielfalt. Darüber hinaus ist das ursprüngliche Ziel des Offenen Kanals in Zeiten von Internet und veränderten Medienkommunikationsgewohnheiten längst überholt. Daher ist seit dem Jahr 2000 die Zahl der Nutzer ebenso wie die Zahl der Sendungen um mehr als ein Drittel gesunken.
Es ist daher aus der Sicht unserer DVU-Fraktion nicht einsehbar, dass der Offene Kanal ausschließlich über die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg mit jährlich 1,5 Millionen Euro aus Gebühreneinnahmen alimentiert wird. Dieses Geld des Steuerzahlers könnte eingespart werden. Dieses Geld ist notwendig, wir brauchen es für ganz andere Sachen, ob in der Schule, ob in der Bildung oder sonst wo, aber nicht hierfür.
Dieses Geld kann eingespart werden, wenn der Offene Kanal in Zukunft nicht nur, wie nach § 42 Abs. 7 des vorliegenden Staatsvertrages geplant, in privater Rechtsform betrieben werden kann, sondern auch wirtschaftlich gesehen privatisiert wird und sich in Zukunft aus eigenen Einnahmen trägt - oder eben nicht.
Doch auch der neue § 15a des vorliegenden Staatsvertrages, der sich mit der Neuordnung des Rundfunkgebührenaufkommens befasst, erntet unsere geharnischte Kritik. Angesichts der Tatsache, dass sich Brandenburg allein aus Landesmitteln eine jährliche Filmförderung von fast 8 Millionen Euro leistet, ist es geradezu als Unverfrorenheit zu betrachten, dass von den der Landesmedienanstalt zustehenden Mitteln im Wege des Vorwegabzugs 27,5 % des Rundfunkgebührenanteils unter anderem für Filmförderung oder in Höhe von jährlich 350 000 Euro für das Filmorchester Babelsberg zur Verfügung gestellt werden sollen. Denn im Umkehrschluss bedeutet dieser Vorwegabzug früher oder später neue Begehrlichkeiten der Landesmedienan
stalt gegenüber den sie tragenden Bundesländern Brandenburg und Berlin mit der Begründung eben jenes Vorwegabzugs.
Aus all diesen Gründen ergibt sich, dass unsere DVU-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung selbstverständlich ablehnt. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Ausfertigungs- und Verkündungsgesetz des Landes Brandenburg und die für dieses Gesetz notwendigen Verfassungsänderungen sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass immer mehr berufliche und private Rechtsanwender zur Vereinfachung ihrer Tätigkeit das Weltnetz, übrigens von Ihnen Internet genannt, als Arbeitsmittel nutzen.
Insofern ist es richtig und wird von der DVU-Fraktion ausdrücklich begrüßt, wenn Politik und reales Leben miteinander harmonieren. Zu einer solchen Harmonie trägt selbstverständlich auch bei, wenn einerseits durch die amtliche Bereitstellung von Gesetzen und Verordnungen mehr Transparenz bei den Rechtsanwendern und Normadressaten geschaffen wird und andererseits auch die Verfügbarkeit von Normen für jedermann schneller und nachhaltiger besteht.
Die Einbeziehung technischer Möglichkeiten in Politik und Rechtsanwendung kann und darf jedoch nicht dazu führen, dass diejenigen, die nicht im gleichen Maße Zugang zu moderner Medienkommunikation haben, ältere Menschen etwa, Behinderte oder sozial Schwache, die sich einen Zugang zum Weltnetz einfach nicht leisten können, auf der Strecke bleiben. Politik und Alltag in Übereinstimmung zu bringen bedeutet in diesem Sinne auch, Realitätssinn zu bewahren und Gerechtigkeit gegenüber denen obwalten zu lassen, die auf die schriftliche Ausfertigung von Normen angewiesen sind.
Mit dieser Intention, dass also die elektronische Bereitstellung nicht alternativ, sondern kumulativ zunächst weiterhin als Druckerzeugnis herausgegebener Normsetzungen zu erfolgen hat, wird die DVU-Fraktion der Ausschussüberweisung beider Gesetze zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun haben wir heute einen Gesetzentwurf der Landesregierung auf dem Tisch, der die Untersuchungshaft in Brandenburg erstmals regelt und folglich ein Novum in diesem Lande ist. Es ist zunächst ausdrücklich zu begrüßen, dass die Landesregierung etwas anderes zu Papier gebracht hat als ein Kultur- und Erholungsgesetz für Strafverdächtige, das womöglich noch die Mindesttemperatur für Warmduscher festlegt.
Zentraler Punkt ist die Aufgabe des Gesetzes, durch eine solche Unterbringung der Untersuchungsgefangenen die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen. Dementsprechend dient der Vollzug der Untersuchungshaft weder der Sanktionierung noch der Resozialisierung der Häftlinge. Diese Intention muss sich selbstverständlich in der Art und Weise des Vollzugs niederschlagen. Das ist die eine Sache.
Auf der anderen Seite möge man bedenken, dass die Hürde für die Anordnung der Untersuchungshaft durch das Gericht nach dem derzeitigen § 112 der Strafprozessordnung durchaus sehr hoch ist; denn es braucht sowohl einen dringenden Tatverdacht als auch einen Haftgrund, etwa wenn Flucht- und Verdunklungsgefahr besteht. Mit anderen Worten: Die Untersuchungshaft findet ihre Rechtfertigung darin, dass mit großer Wahrscheinlichkeit der Häftling nicht nur der Täter war, sondern durch sein Verhalten oder seine Lebensumstände die Gefahr begründet, das Strafverfahren zu erschweren. Daher sind auch für die Untersuchungshaft Bedingungen zu fordern, die in allererster Linie nicht das Wohl und die Lebensfreude der Häftlinge, sondern die Sicherung der Allgemeinheit im Blickfeld haben.
Die DVU-Fraktion wird der Ausschussüberweisung selbstverständlich zustimmen und sich dafür einsetzen, dass die vorge
nannten Maßnahmen im weiteren Verfahren umgesetzt werden. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun bringen die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender auch noch den Amtsschimmel der EU-Kommission zum Wiehern.
Ein wesentlicher Punkt des Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist die Regelung, wonach ein Drei-Stufen-Test für den Telemedienbestand bis zum 31. August 2010 abzuschließen ist.
Wie kam es aber nun dazu? Der Verband privater Rundfunkund Telemedien hatte sich 2002 mit Erfolg bei der Europäischen Kommission darüber beschwert, dass ARD und ZDF kostenlos und damit wettbewerbswidrig Inhalte im Internet anbieten. Die EU-Kommission zwingt uns nun zu einer detaillierten Festlegung für den Inhalt von Telemedien-Online-Angeboten.
Glücklich ist mit diesem Staatsvertrag aber eigentlich keiner. Denn einerseits ist er aus der Perspektive der privaten Fernsehund Radiosender nicht weitreichend genug. Andererseits wirft der dort enthaltene Drei-Stufen-Test für sogenannte Angebote ohne Sendebezug mehr Rechtsfragen auf, als im Einzelfall Klarheit zu schaffen. In diesem Test soll durch die Aufsichtsgremien der einzelnen Rundfunkanstalten geprüft werden, ob das entsprechende Angebot Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags ist, welchen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb es leistet und wie hoch die damit verbundenen Kosten sind. Zusätzlich sind die Marktauswirkungen sogar durch ein externes Gutachten zu prüfen.
Der Staatsvertrag sattelt hier aber sogar einiges an Bürokratie drauf, nämlich dass nunmehr das gesamte vorhandene Telemedienangebot einen solchen Drei-Stufen-Test durchlaufen und rückwirkend legitimiert werden soll. Betrachtet man das Gesetz und die als Anlage beigefügte Negativliste näher, ist ein bürokratisches Monstrum herausgekommen, das letztlich die Kosten für die Gebührenzahler noch weiter in die Höhe treiben wird.
Hierzu nur noch einige Beispiele: So ist nicht klar, ob das Verbot der „Spielangebote ohne Sendebezug“ werbefrei und pädagogisch motivierte Spiele auf den Seiten einzelner Sendungen betrifft, wenn sie sich nicht auf eine konkrete einzelne Folge der Sendung beziehen.
Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Audios und Videos grundsätzlich nur sieben Tage im Netz vorhanden sein dürfen, dann wieder gelöscht werden müssen, obwohl die Gebührenzahler bereits dafür gezahlt haben.
Ich könnte die Liste der Norm-Unklarheiten fortsetzen, aber das würde den Umfang meiner Redezeit sprengen.
Insgesamt liegt das Problem aber nicht bei der EU, es liegt im Vorhandensein gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten selbst. Gäbe es diese - aus Sicht meiner Fraktion ohne jede sachliche Legitimation - staatlich finanzierten Anstalten nicht, dann gäbe es auch keine Wettbewerbsverzerrung zulasten der privaten Anbieter, und die EU-Kommission würde die Länder nicht zu solchen bürokratischen Narrenstücken zwingen.
Insgesamt halten wir es mit dem Zwölften Staatsvertrag wie mit den anderen Rundfunkänderungsstaatsverträgen in der Vergangenheit - wir lehnen ihn selbstverständlich ab. - Ich bedanke mich.
Herr Baaske! Meine Damen und Herren! Generalprävention und Opferinteressen sind zwei Seiten einer Medaille. Die Leidtragenden von Straftaten spielen im System des Strafprozesses nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Wir als DVU-Fraktion haben uns in der Vergangenheit mehrfach für die Verbesserung der Opferinteressen eingesetzt, so zum Beispiel bei unseren Initiativen 4/932 und 4/948 zur Schaffung einer Landesstiftung für Opferhilfe. Diese sollte das Adhäsionsverfahren zugunsten einer schnellen, unbürokratischen Opferentschädigung flankieren.
Das Bundesgesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten in Strafverfahren vom 24.06.2004 hatte unter anderem das Ziel, den Opfern von Straftaten eine Entschädigung in Geld bereits im Rahmen des Strafprozesses zusprechen zu können.
Das alles war von der Absicht her richtig, hat aber nicht die Wirkung gezeigt, die wir uns als DVU-Fraktion von einem Rechtsstaat vorstellen, der neben den Strafverfolgungsinteressen auch die Interessen der Opfer unterstützt.
Das Adhäsionsverfahren fristet nun - trotz mehrerer Belebungsversuche - ein kaum nennenswertes Schattendasein, und seine Bedeutungslosigkeit nimmt zu. Ein Grund dafür ist die nach allgemeiner Meinung postulierte Unzulässigkeit einer Adhäsionsentscheidung im Strafbefehl, die in der Justizpraxis konsequent beherzigt wird. Sobald ein Ermittlungsverfahren mit einem Strafbefehl endet, bleibt den Opfern jede Möglichkeit versperrt, durch einen Adhäsionsantrag bereits mit der Verurteilung des Täters eine Entschädigung für die erlittene Rechtsgutverletzung zu erhalten. Sollte das Adhäsionsverfahren tatsächlich Wirkung zeigen, muss das Schnittmengenproblem von Adhäsions- und Strafbefehlsverfahren endlich anerkannt und gelöst werden. Einen entsprechenden Versuch hat Ende 2007 der schleswig-holsteinische Justizminister mit einer zu Unrecht bislang kaum beachteten Gesetzesinitiative unternommen.
Der am 6. November 2007 dem Bundesrat zugeleitete „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Position der Opfer zum Strafverfahren“ will die Vorschriften über die Entschädigung des Verletzten im Strafbefehlsverfahren entsprechend anwenden. Dabei soll ein vermögensrechtlicher Anspruch beachtet werden, sofern dieser nicht mehr als 1 500 Euro beträgt. Damit wird die Wechselbeziehung zwischen Strafbefehl und Adhäsionsverfahren aufgegriffen und damit ein berechtigtes Interesse der Opfer von Straftaten verfolgt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir es mit dem Opferschutz ernst meinen und die Fortschreibung des Strafprozesses in diesem Sinne wollen, dann dürfen wir uns nicht einfach mit der gegenwärtigen Verfahrenspraxis abfinden. Über den Bundesrat hat die Landesregierung die Chance, endlich ein „Mehr“ an Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung im besten Sinne zu unterstützen. - Ich bedanke mich zunächst einmal.
Herr Baaske! Meine Damen und Herren! Herr Loehr, es handelt sich um eine Bundesratsinitiative, falls Sie das nicht mitbekommen haben.
Es ist schon traurig, Herr Holzschuher, wie Sie mit elementaren rechtsstaatlichen Fragen umgehen - und das als Rechtsanwalt. Aber Ihre Fraktion hat auch die von uns geforderte Landesopferhilfe abgelehnt, nur weil wir in einem flankierenden Gesetzentwurf gefordert haben, dass sich die Landtagsabgeordneten durch einen Verzicht auf einen Teil ihrer Diäten an der Finanzierung beteiligen sollten.
Nicht zuletzt deswegen lasse ich es mir nicht nehmen, hier zu verdeutlichen, dass Parlamentsmehrheit und Regierungen anderer Bundesländer offensichtlich ein größeres Verantwortungsgefühl haben, als Sie es hier an den Tag legen, meine Damen und Herren von Linksaußen und den Koalitionsfraktionen.
Trotz der umfangreichen Reformversuche zugunsten des Opferschutzes 1986 und 2004 ist die Entschädigung von Verletzten im Rahmen des Strafverfahrens nach wie vor „totes Recht“. Das hängt gerade auch damit zusammen, dass in Verfahren bei Strafbefehlen die Geltendmachung einer Opferentschädigung nicht zulässig sein soll.
Das Problem verschärft sich dadurch, dass im Verfahren vor dem Strafrichter bzw. vor dem Schöffengericht immer häufiger die Rechtsfolgen der Tat durch Strafbefehl festgesetzt werden. In welchem Ausmaß damit gewollter- oder ungewolltermaßen Adhäsionsansprüche - habe ich das jetzt noch einmal klar und deutlich gesagt? - verhindert werden, zeigen die folgenden Zahlen: Im Jahre 2006 standen 560 428 Anklagen vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ganze 581 730 Anträge auf Erlass eines Strafbefehls gegenüber. Damit konnte in knapp 51 % aller förmlich erledigten Ermittlungsverfahren überhaupt kein Adhäsionsverfahren zugunsten der Opfer durchgeführt werden, Herr Holzschuher. Das haben Sie vergessen, hier zu sagen.
Nicht nur wir als DVU-Fraktion, sondern offenbar auch die Mehrheit der schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten über die dortige Landesregierung haben die Folgen dieser Entwicklung erkannt, was zu einem Gesetzesentwurf im Bundesrat, Drucksache 793/07, geführt hat. Die Antragsteller haben erkannt, dass effektive Opferhilfe nur durch die Verbesserung der Position der Opfer im Strafverfahren und durch den Abbau von Anwendungshemmnissen bei der Entschädigung zu errei
chen ist. Wir als DVU-Fraktion sind der Ansicht, dass es sich bei dem betreffenden Gesetzesantrag um eine gelungene Initiative handelt. Dies betrifft nicht nur den materiellen Normenzweck, sondern auch die finanziellen Auswirkungen. So ist für die Justiz mit der Umsetzung dieses Gesetzes nur ein geringer finanzieller Mehraufwand zu erwarten. Dieser würde allerdings wieder durch einen erheblichen finanziellen Minderaufwand durch die Reduzierung vermögensrechtlicher Zivilprozesse kompensiert werden.
Meine Damen und Herren von der Koalition, bei Ihrer ablehnenden Haltung drängt sich mir der Verdacht auf, dass es sich bei Ihnen nur darum handelt, dass ein Teil der Geldstrafen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr dem Landeshaushalt zufließt, sondern den Opfern von Straftaten zukommt. Zumindest passt das in den Kontext Ihres Verhaltens gegenüber unseren Initiativen zur Opferhilfe auf Landesebene. Mir drängt sich auch der Verdacht auf, dass Ihnen Geldstrafen als Einnahmequellen für den Fiskus wichtiger sind als Ansprüche der Opfer in Form einer geringfügigen Entschädigung.
Wenn es so ist, Herr Holzschuher, Sie lachen so,
dann, bitte sehr, schämen Sie sich und geben Sie Ihr Mandat zurück.
Aber diejenigen, die noch ein Fünkchen Anstand haben, sollten unserem Antrag zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schlechte Qualität, hoher Preis - das ist und war das Prinzip aller Änderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages.
Diesmal geht es ausschließlich um die Erhöhung der GEZ-Gebühren zulasten der Rundfunkempfänger. Kernpunkt des Staatsvertrages ist die Anpassung der Rundfunkgebühren um 95 Cent auf 17,98 Euro für die Gebührenperiode 2009 bis 2012. Woran liegt das wieder einmal? Die Rundfunkanstalten sehen das öffentliche Gebührenrecht als willkommenes Mittel an, um den Gebührenzahler immer wieder schröpfen zu können wie Ameisen die Blattlaus.
Deswegen haben ARD, ZDF und Deutschlandradio erneut einen ungedeckten Finanzbedarf angemeldet, mit dem sie die KEF letztlich gezwungen haben, wieder eine Gebührenerhöhung zu empfehlen. Gerade nach der Einbeziehung sogenannter neuartiger Empfangsgeräte in die Gebührenpflicht wie PCs, UMTS-Handys usw. und den damit verbundenen deutlichen Mehreinnahmen ist das noch unverständlicher, jedenfalls mit Blick auf die Rechtspflicht der Anstalten zu Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Begründung des RBB, der Einnahmeeinbruch liege vor allem an den ganzen Hartz-IV-Empfängern in Brandenburg und den Schwarzsehern in Berlin, steht auf sehr dünnem Eis. Schließlich sagte Herr Baaske in der 41. Sitzung des Hauptausschusses selbst, dass die Zahl der ALG-II-Empfänger in Brandenburg zurückgehe und dass die Schwarzseher angeblich meistens in Zehlendorf säßen. Wie Frau Reim ausführte, mache das die ganze Sache noch ein bisschen lächerlicher.
Wir als DVU-Fraktion verlangen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr weiter von staatlich kontrollierten Rundfunkanstalten gängeln lassen müssen, die ihnen vorschreiben, was sie zu sehen und zu hören haben - und das auch noch per Gebührenentscheid.
Dieser öffentlich-rechtliche Zwang ist schon deshalb seit langem nicht mehr angebracht, als sich die Qualität der öffentlichrechtlichen Rundfunk- und Fernsehangebote in den vergangenen Jahrzehnten sukzessive denen der privaten Sender angeglichen hat. Das zeigen die Auswahl der Filme, aber auch der Umfang und die Qualität der Nachrichtensendungen und sonstigen Berichterstattungen. Es gibt auf dem privaten Markt mittlerweile wesentlich bessere Angebote, vor allem mit einem breiteren kulturellen Angebot und größerem Informationsgehalt.
Wenn sich der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nur auf die Fortsetzung der gemeinsamen Stelle „Jugendschutz.net“ über das Jahr 2008 hinaus beschränkt hätte, hätten wir vielleicht sogar mit uns reden lassen und uns der Stimme enthalten. Weil der Schwerpunkt auch dieses Staatsvertrages wieder einmal auf der Gebührenerhöhung liegt, sehen wir uns gezwungen, uns auf die Seite des Zahlungspflichtigen zu stellen. Alles andere wäre nämlich politisch unglaubwürdig.
Die meisten unserer Bürgerinnen und Bürger können sich der zwangsweisen Gebührenerhebung heute nicht mehr entziehen. Selbst wer ausschließlich private Rundfunkangebote nachfragt oder beruflich oder betrieblich einen Computer oder ein normales Handy benötigt - was heute nicht ganz unnormal ist, sondern ganz im Gegenteil, jeder von uns hat ein Handy -, hält rundfunkrechtlich bereits ein gebührenpflichtes Empfangsgerät vor und ist in die Gebührenfalle geraten. - Dass wir den Gesetzentwurf selbstverständlich ablehnen werden, brauche ich nicht lange zu erwähnen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wirtschafts- und Finanzkrise auf der einen Seite, Diätenerhöhung auf der anderen Seite. Das passt irgendwie nicht zusammen. Nach dem Zehnten Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz sollen die Diäten zum 1. Januar um weitere 65,85 Euro auf 4503,74 Euro steigen. Auf der anderen Seite wächst sich die Finanzkrise zu einer Krise der Realwirtschaft aus, die über kurz oder lang alle Menschen in unserem Land erfassen wird.
Obgleich wir wiederholt in diesem Landtag mit unserem Gesetzentwurf, der Ihnen in der Drucksache 4/6874 vorliegt, eine Absenkung der Diäten auf ein verträgliches Niveau verbinden und eine den tatsächlichen sozialen Verhältnissen entsprechenden sozialen Anpassungspraxis fordern, haben wir nun wieder über den von den Koalitionsfraktionen - auch über den von der Fraktion DIE LINKE - selbst gestrickten Erhöhungsmechanismus zu debattieren. Damit geht die verbundene Anhebung sowohl der Grunddiät als auch der Kostenpauschale auf das Achte Änderungsgesetz aus dem Jahre 2006 zurück.
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim kritisierte den damaligen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in einem
Interview vom 11. Februar 2006 in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“. - Der Kritik kann ich nur zustimmen -:
„Dieses Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz ist nichts anderes als ein haushalterisches Täuschungsmanöver, und diese Täuschung war beabsichtigt.“
In einer sehr perfiden Art und Weise wurde mit den Stimmen der Landtagsmehrheit die Anpassung der Grunddiäten an einen Maßstab einer völlig unrealistischen Einkommensentwicklung - unter Ausklammerung von Geringverdienern, Rentnern und Hartz-IV-Empfängern - beschlossen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Herr Schulze, hat dies in der Öffentlichkeit zynischerweise auch noch mit den Begriffen „Privilegienabbau bei Politikern“ und „Beendigung der Selbstbedienungsmentalität“ zu verkaufen versucht.
Wenn ich die zwiespältige Einstellung der SPD-Fraktion zu diesem prekären Thema betrachte und angesichts der drohenden Wirtschaftsrezession - mit verheerenden Auswirkungen für nahezu alle Bürger - den vorliegenden Gesetzentwurf des Landtagspräsidenten debattieren muss, kann ich nicht verhehlen, dass mir sprichwörtlich schlecht wird.
Aber auch die Heuchelei der Linken, mit der Sie versuchen, in der Öffentlichkeit - mit einer sogenannten Nullrunde - auf Stimmenfang zu gehen, ist nicht minder perfide; denn schließlich wurde das Achte Änderungsgesetz, das für den skandalösen Selbstbedienungsmechanismus ursächlich ist, auch mit den Stimmen der Linken beschlossen.
Daher kann ich nur jeder Kollegin und jedem Kollegen in diesem Hause raten, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern. Alles andere würde ein merklich schlechtes Licht auf dieses Parlament werfen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen endlich wieder zur Realpolitik zurückkehren, und das gilt auch für die Abgeordnetendiäten. Nachdem ich gerade die Kritik meiner Fraktion an der soeben debattierten Drucksache 4/6855 deutlich zum Ausdruck gebracht habe, ist unser Gesetzentwurf nur konsequent.
Wir befinden uns sowohl bei der Höhe der Grunddiäten als auch besonders bei der Anpassungspraxis auf dem Holzweg. Die ökonomische Situation - sprich: Rezession - und der drohende Verlust von Arbeitsplätzen in vielen Branchen sollten uns Anlass genug sein, auch bei uns den Rotstift anzusetzen.
Zunächst zur Höhe der Grunddiäten.
Gerade die SPD möchte sich doch immer gerade an Berlin und den dortigen Rechtsverhältnissen orientieren. Wenn man auf der einen Seite die vielfach schon erreichten Rechtsangleichungen hervorhebt, wie es unser Herr Chef der Staatskanzlei regelmäßig im Hauptausschuss tut, dann mögen sich unsere Koalitionäre doch einmal ein Beispiel an der Höhe der Berliner Abgeordnetendiäten nehmen. Da sind wir mit unserem Angebot doch richtig großzügig, meine Damen und Herren.
Zur Anpassungspraxis! Maßstab ist für uns das Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem jede automatische Anhebung der Abgeordnetenentschädigung grundsätzlich verfassungswidrig ist. Die Konsequenzen des Diätenurteils für sich auszunutzen und die Grundentschädigung dieses Jahres selbst
nach oben anzupassen ist schlichtweg perfide. Wenn wir bei den Bürgerinnen und Bürgern glaubwürdig dastehen wollen und die Anpassung der Grunddiäten an einer realistischen Einkommensentwicklung ausrichten wollen, dann dürfen wir Rentner, Arbeitslose und Geringverdiener wirklich nicht mehr ausklammern. Diese Bevölkerungsgruppen sind schließlich keine statistisch zu vernachlässigenden Größen, sondern machen gerade angesichts der nach wie vor schwierigen sozialen Situation im Lande und der demografischen Entwicklung einen bedeutenden Anteil der Menschen hier bei uns in Brandenburg aus.
Wenn wir den schalen Beigeschmack der jetzigen Rechtssituation ändern wollen, nämlich den der Selbstbedienungsmentalität, dann müssen wir genau hier ansetzen.
Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, und auch Ihnen von der Fraktion DIE LINKE: Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sehen genau, was in diesem Parlament passiert. Draußen, außerhalb der Landtagsmauern, ist die ökonomische Krise zwischenzeitlich sichtbar geworden. Jetzt gilt es auch für uns, Konsequenzen zu ziehen. Ich rate Ihnen deshalb dringendst, unserem Gesetzentwurf diesmal zuzustimmen. - Bis dann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es schon traurig, wenn Sie dazu gar nichts mehr sagen wollen. Na gut. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Was wir gerade jetzt im Landtag erleben, meine Damen und Herren, ist ein wirklich trauriges Kapitel. Die Fakten: Wirtschaftsrezession und Existenzangst der Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und hemmungslose Selbstbedienungsmentalität von Abgeordneten auf der anderen Seite. Ersparen Sie sich deshalb weitere Diskussionen? - Der Bürger weiß ganz genau, dass Sie hier nichts zu dieser wichtigen Problematik gesagt haben.
Im Rahmen der Debatte zum Achten Änderungsgesetz haben Sie, lieber Herr Schulze, doch mit den Begriffen „Privilegienabbau bei Politikern“ und „Beendigung der Selbstbedienungsmentalität“ operiert.
- Ich muss Ihnen das ständig wieder sagen. Sie waren es, der
das gesagt hat, ich doch nicht. Gestatten Sie, dass ich das jedesmal wiederhole.
Stattdessen haben Sie sich in den letzten Jahren nach selbst gemachtem Recht die Taschen gefüllt und machen es dieses Jahr wieder. Bei all Ihrem Geschrei geht es um nichts anderes, als dass wir Ihnen die Freude nehmen könnten, kräftig noch mehr Geld zu verdienen.
Wie mein Kollege Schulze schon im letzten Jahr zum Neunten Änderungsgesetz vom Verdienen gesprochen hat, so wiederhole ich das auch heute. Ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger bekommt keine Entschädigung, sondern verdient. So ist es letztlich auch hier. Ein Abgeordneter zu sein ist wirklich kein Schaden, der einer Entschädigung bedürfte; tatsächlich verdient er am Steuerzahler, dem es angesichts der Krise zukünftig immer schlechter gehen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als DVU-Fraktion sind und bleiben nach wie vor der Überzeugung, dass ein Abgeordneter auch mit knapp 3 800 Euro Grunddiät ausreichend verdient. Das hat mit Populismus nicht das Geringste zu tun, sondern nur mit realistischer Einschätzung, was ein Abgeordneter verdienen sollte. Wenn man die Diäten der Berliner Abgeordneten betrachtet, ist dieses Angebot ja wirklich noch großzügig. Dementsprechend darf die Anpassungspraxis in Brandenburg nicht dem Gerechtigkeitsempfinden aller anständig denkenden Menschen widersprechen. Dazu gehört, unsachgemäßen Erhöhungen entgegenzuwirken, indem in die Bemessungsgrundlage auch die Entwicklungen der Renten und der Bezüge von Arbeitslosen und Hartz-IV-Empfängern - ich sagte es schon - mit einbezogen werden. Dazu gehört aber auch, endlich den tatsächlichen Lebensstandard der Menschen im Land zur Kenntnis zu nehmen. Damit ist die von uns vorgeschlagene Absenkung der Grundentschädigung nur angemessen.
Mit unserem Gesetzentwurf haben Sie heute eine Chance, meine sehr verehrten Damen und Herren, an Glaubwürdigkeit und Integrität zu gewinnen. Deswegen bitte ich Sie noch einmal um Ihre Zustimmung. Hören Sie nicht auf Ihre Vorturner, sondern entscheiden Sie selber! - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Linksfraktion ist genauso janusköpfig, wie es anscheinend einige der dunkelroten SED-Fortsetzer sind. Was will ich damit sagen? - Auf der einen Seite wird eine völlig legitime Forderung propagiert, der sich die DVU-Fraktion problemlos anschließen kann und der die DVU-Fraktion ihre Zustimmung erteilen wird: die Erhöhung der Entschädigung für zu Unrecht inhaftierte Menschen. Der derzeitige Tagessatz von 11 Euro ist derart lächerlich und absurd, dass man den hierfür Verantwortlichen beinahe wünschen möchte, persönlich zu erfahren, wie erniedrigend und entwürdigend ein solches Almosen ist.
Auf der anderen Seite sind es jedoch vor allem die geistigen Vorväter der Ultralinken, die für schlimmste Haftbedingungen zu DDR-Zeiten verantwortlich waren. Vor diesem Hintergrund brauche ich den Begriff des Wendehalses sicherlich nicht deutlicher zu definieren.
Es ist für die DVU-Fraktion eine Selbstverständlichkeit, sich für die Opfer von Unrecht und Justizirrtum starkzumachen egal, in welcher Zeit dies geschah. Wir werden daher dem vorliegenden Antrag zustimmen.
An die Adresse der SED-Fortsetzer darf ich jedoch die Frage stellen: Woher wollen Sie Ihre politische Glaubwürdigkeit be
ziehen, wenn Sie sich zu den Werten und Unwerten Ihrer geistigen Ahnen derart offenkundig in Widerspruch setzen? - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll es den Rechtsreferendaren im Land Brandenburg ermöglicht werden, einerseits unter erleichterten Voraussetzungen an der mündlichen Prüfung zum zweiten juristischen Staatsexamen teilzunehmen und andererseits bei bereits bestandenen Examensprüfungen auf eigene Kosten einen weiteren Versuch zur Verbesserung ihres Ergebnisses unternehmen zu können.
Bereits im Rechtsausschuss habe ich hierzu die Position der DVU-Fraktion deutlich gemacht. Doch war Frau Ministerin Blechinger offenbar nicht imstande, die gravierenden Schwächen des vorliegenden Entwurfs zu erkennen. Der neue § 17 soll durch eine billige Zahlenspielerei mehr Kandidaten die Tür zur mündlichen Prüfung öffnen, vermutlich mit dem Ziel, die hohe brandenburgische Examensdurchfallquote auf ein besseres, verkaufbares Maß zu senken, um damit den Eindruck zu erwecken, die Ausbildungsqualität in Brandenburg habe sich nachhaltig gebessert. Zu DDR-Zeiten nannte man so etwas Potemkinsche Dörfer - eine schöne Fassade, hinter der dann aber das Gebälk zusammengebrochen ist.
Was bewirkt eine Absenkung der Zulassungspunkte denn wirklich? Auf den ohnehin vor Juristen nur so ächzenden Arbeitsmarkt werden immer mehr sogenannte 4-Punkte-Juristen geworfen, die weder in der Wirtschaft noch im Staatsdienst auch nur den Hauch einer Chance haben. Leidtragende einer solchen Examensverschleuderungspolitik sind die Rechtsanwaltschaft und der ratsuchende Bürger; denn einem Referendar, der mit einer 3,5-Punkte-Vorleistung nur durch die Hintertür dieses Änderungsgesetzes zum Volljuristen wird, wird nichts anderes übrig bleiben, als eine weitere der berühmt-berüchtigten Wohnzimmerkanzleien zu eröffnen.
Was wir anstelle rechnerischer Taschenspielertricks und einer 3,5-Punkte-Zulassung zur mündlichen Prüfung wirklich brauchen, ist eine Verbesserung der Ausbildungsqualität durch mehr ausgebildete Volljuristen, eine weitergehende Entlastung der Ausbildungsverantwortlichkeit von einem sogenannten Pensum als Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsjuristen sowie die Einbeziehung sämtlicher Vornoten des gesamten Rechtsreferendariats in die Endnote, um die Leistung des Kandidaten wirklich repräsentativ abzubilden. Das, Frau Ministerin Blechinger, wäre eine verantwortliche Ausbildungspolitik, die eine Schönfärbung der Durchfallquote durch eine Absenkung von Prüfungszulassungskriterien überhaupt nicht nötig hat.
Etwas anderes ist die in § 24 des Änderungsgesetzes vorgesehene Möglichkeit der Notenverbesserung; denn diese Regelung kommt den Referendaren zugute, die ihre Prüfung bereits bestanden haben und die nicht auf Kosten der Allgemeinheit, sondern auf eigene Kosten versuchen wollen, ihr erzieltes Ergeb
nis zu verbessern. Diese Regelung findet unsere Zustimmung, da sie sich nur an diejenigen Referendare wendet, die gut genug sind, die Prüfung überhaupt zu bestehen, da sie dem Umstand Rechnung tragen, dass ein Kandidat sein gesamtes Leistungsbild mitunter nicht in den zwei alles entscheidenden Klausurwochen ausschöpfen kann und dass es sich bereits in ähnlicher Weise in anderen Bundesländern bewährt hat.
Um dieser einzig sinnvollen Regelung willen wird die DVUFraktion dem heute vorliegenden Änderungsgesetz zustimmen. Wir werden aber weiterhin alles daransetzen, Sie, meine Damen und Herren, und Sie, Frau Ministerin Blechinger, davon zu überzeugen, dass eine gute Juristenausbildung auch bedeutet, genügend Haushaltsstellen für juristische Ausbilder vorzusehen. Wenn Sie dann trotzdem die Augen verschließen und munter weiter in der Justiz die Stellen streichen, dann ist das Ihre Sache - verantwortungslos, desinteressiert an wirklicher Ausbildungsquote und -güte und letztlich ein Eingeständnis des Unwillens oder der Unfähigkeit.
Verstehen Sie also diese heutige Zustimmung der DVU-Fraktion als eine Fanfare und einen Aufruf, den brandenburgischen Rechtsreferendaren nicht nur Zahlenspiele zum Gerade-so-Bestehen anzubieten, sondern sie durch eine gute Ausbildung zu befähigen, verantwortungsvoll hochqualifizierte Juristen zu werden. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer fleißig arbeitet, braucht sich dafür nicht zu schämen. Bekanntlich sind in allen Parlamenten die Orte, in denen angeblich wirklich gearbeitet wird, die Ausschüsse der Landtage. Jeder von uns Abgeordneten ist mindestens in einem Ausschuss vertreten. Bei kleinen Fraktionen, wie wir es sind, hat ein Abgeordneter mehrere Ausschüsse besetzt.
Es gibt hier im Landtag 13 Ausschüsse, deren Aufgabe vor allem darin besteht, die Entscheidungen des Landtages sauber vorzubereiten, vorausgesetzt, dass die Ausschussmitglieder fleißig und aktiv sind.
Nun leben wir heute in einer Zeit allgemeiner Politikverdrossenheit in der Bevölkerung, und das gerade in Bezug auf parlamentarische Aktivitäten und Strukturen. Das geht vom reinen politischen Desinteresse bis hin zur Ablehnung von Politik und politischem Handeln schlechthin. Gerade in der repräsentativen Demokratie fühlen sich die Bürger zunehmend nicht mehr als Souverän, sondern nur noch als steuerzahlendes Stimmvieh, da sie ja nicht wirklich am politischen Prozess partizipieren können.
Diese gesellschaftlichen Tendenzen sehen wir als Abgeordnete der DVU-Fraktion mit großer Besorgnis, weil sich die Menschen immer mehr zurückziehen, was sich nicht zuletzt in einer sinkenden Wahlbeteiligung auf allen Ebenen widerspiegelt. Aber wie sollen da die Bürgerinnen und Bürger Verständnis für eine parlamentarische Demokratie entwickeln, gerade in den neuen Bundesländern, wo viele noch von 40 Jahren SED-Diktatur traumatisiert sind?
Wenn sich ein noch so junger Landtag wie der von Brandenburg gerade dort hinter verschlossene Türen zurückzieht, wo
die parlamentarische Arbeit am klarsten sichtbar wird, dann ist das ein schlechtes Signal. Von wenigen öffentlichen Anhörungen einmal abgesehen haben unsere Bürgerinnen und Bürger bislang nicht die Chance, die Sitzungen mit den zum Teil recht umfangreichen Tagesordnungen mitzuverfolgen. Da fragt sich mancher Mensch da draußen, außerhalb der Landtagsmauern, durchaus mit Recht: Was machen die eigentlich da drin die ganze Zeit? - Die Außenwirklichkeit der Parlamente wird angesichts einer „Politik der verschlossenen Türen“ damit weitestgehend der öffentlichen Presse überlassen. Diese wiederum berichtet aber lieber über das Thema Lobbyismus oder über Skandale, zum Beispiel Spendenaffären, oder über illegale Machenschaften von Parlamentariern, aber über Sacharbeit in den Ausschüssen sehr wenig. Hinzu kommt, dass im Gegensatz zur vergangenen Legislaturperiode nicht einmal mehr die Plenarsitzungen vom RBB im vollen Umfang ausgestrahlt werden. Angesichts dieser Informationspolitik des Landtags braucht man sich nicht zu wundern, wenn unser Parlament vielen Menschen im Land eher suspekt als vertrauensvoll erscheint. Dabei ist es gerade die Landesgesetzgebung, welche die Menschen am meisten interessiert und die sie sich - als Betroffene von Verwaltungsakten - nicht erst von einem Anwalt erklären lassen wollen.
Meine Damen und Herren! Die Menschen wollen den Entscheidungsprozess der Gesetzgebung und das harte Ringen um interessengerechte Ausgleiche zumindest so weit als möglich mitverfolgen. Das von uns geforderte Minimum an Transparenz ist daher die minimale Voraussetzung, den Bürgerinnen und Bürgern wieder ein Stück Vertrauen abzugewinnen. Wir als DVU-Fraktion haben jedenfalls nichts zu verbergen - ich hoffe, Sie von den Koalitionsfraktionen auch nicht. - Ich bedanke mich zunächst einmal.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe noch Text. Es ist anders als bei Ihnen.
Sie können im Grunde genommen nur dazwischenquatschen, aber etwas Richtiges ist aus Ihrem Kopf noch nie gekommen.
Übrigens, ich kann Ihnen, Herr Görke, sagen: Am 20. können Sie eine öffentliche Veranstaltung bei uns miterleben. Sie sind herzlich eingeladen. Sie kommen doch sowieso, um Rabatz zu machen.
Aber, meine Damen und Herren, Ihre Reaktion auf den heutigen Antrag wundert mich, gelinde gesagt, überhaupt nicht. Herr Görke, Sie lehnen sich weit aus dem Fenster - wie bei Ihnen ja üblich -, aber wenn es um Entscheidungen geht, kneifen Sie.
Die Vehemenz, mit der sich gerade die Koalition gegen die Herstellung der Öffentlichkeit in den Ausschüssen wehrt, ist klar. Ich selbst habe seit 1999 das zweifelhafte Vergnügen, in
mehreren Fachausschüssen die Arbeit von SPD und CDU verfolgen zu können.
Es ist beispielsweise kein Vergnügen, dort ansehen zu müssen, wie einzelne Abgeordnete der SPD um die Linken buhlen, um von den dunkelroten Gesinnungsgenossen nicht ideologisch auch noch überholt zu werden. Aber es ist auch keine besondere Genugtuung, mit anzusehen, wie viele Abgeordnete der CDU-Fraktion dort zumindest in Passivität verharren oder gar in Absenz glänzen.
Unserer DVU-Fraktion hingegen geht es um nichts anderes als um konkrete Sacharbeit.
Da die Mehrheit unserer Bürger von einem Parlament ein Höchstmaß an Durchsichtigkeit im Prozess der Entscheidungsfindung verlangt, sehen wir es als unsere demokratische Pflicht an, diese Transparenz auch herzustellen.
Es mag sein, dass gerade in schwierigen Politikfeldern sich gerade die regierungstragenden Fraktionen hinter fadenscheinigen Handlungszwängen verstecken möchten. Für uns DVUAbgeordnete gilt das nicht.
Faktisch gibt es überhaupt kein sachliches Argument, die Öffentlichkeit bei Ausschusssitzungen zu scheuen und unsere Bürgerinnen und Bürger auszusperren. Die wenigen triftigen Gründe für den Öffentlichkeitsausschluss beschränken sich beispielsweise auf den Fall, dass im Einzelnen die Würde eines Bürgers im Sinne von Artikel 1 des Grundgesetzes betroffen ist.
Ein anderer Grund betrifft den Ausnahmefall, dass personenund unternehmensbezogene Sachverhalte zum Gegenstand der Sitzung gemacht wurden. Der dritte und letzte Fall wäre der, dass geheim zu haltende Tatsachen oder Personendaten zur Sprache kommen. Diese drei Ausnahmefälle sind aber nicht die Regel, sondern auf wenige, seltene Fälle beschränkt.
Gerade in diesem Landtag zeigt sich zudem in der Parlamentspraxis, dass in den Ausschüssen regelmäßig keine gravierenden Änderungen an den Regierungsvorlagen vorgenommen werden. Konstruktive Vorschläge, ob nun von der Opposition oder gar von hochrangigen Sachverständigen nach Anhörungen, meine Damen und Herren, werden ohnehin zumeist von den Koalitionsmehrheiten ignoriert und abgebügelt.
Wenn man nun die Qualität der Ausschussarbeit von SPD und CDU betrachtet, liegt auch der Gedanke fern, dass diese gegenüber den an den Sitzungen teilnehmenden Ministerialbeamten einen erheblichen Informationsvorsprung hätten, sodass es zu überraschenden Ergebnissen kommen könnte.
Wir als DVU-Fraktion wollen von diesem Parlament nichts anderes als Ehrlichkeit und Offenheit gegenüber den Bürgern.
Deshalb bitten wir noch einmal um Zustimmung zu diesem Antrag. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Opferschutz geht vor Täterschutz. Dieses der Aktuellen Stunde vorangestellte Motto stößt bei meiner Fraktion auf offene Ohren. Längst überfällig wurde nunmehr durch den Bundesrat die wichtige Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung im Anwendungsbereich des JGG beschlossen.
Wie Sie wissen, verehrte Kollegen, haben wir als DVU-Fraktion in den letzten Jahren gerade zur Stärkung der Spezialprävention mehrere Anträge zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes gestellt. So zielt unsere Bundesratsinitiative mit der Drucksache 4/2886 auf eine Reformierung des Jugendrechts gerade unter dem Aspekt des Schutzes der Allgemeinheit vor gefährlichen Jugendlichen und Heranwachsenden ab. Auch den Kollegen von der CDU haben wir in diesem Hause immer wieder gerade das Paradoxon vor Augen geführt, dass nach dem geltenden JGG 18-Jährige, die sowohl das Wahlrecht als auch volle zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit haben und die voll schuldfähig sind, prozessual einem 14-jährigen Täter gleichgestellt werden, obwohl ihre Gefährlichkeit feststeht. Ausdrücklich im Sinne der Anpassung des Jugendstrafrechts an die Realität der zunehmenden Verrohung und Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen und heranwachsenden Delinquenten haben wir in diesem Landtag mit der Drucksache 3/7633 eine umfassende JGG-Reform eingebracht, die in Anlehnung an namhafte Strafrechtsexperten eine angemessene Ausweitung der Sanktionen des JGG enthielt. Dazu gehört natürlich auch die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung.
Angesichts dieser Fülle von Initiativen zugunsten des Opferschutzes überrascht mich nun der vorliegende Antrag zur Aktuellen Stunde der CDU schon einigermaßen. Denn zu all den vorgenannten Initiativen kam von dieser Seite bisher nichts oder, wenn überhaupt, billige Polemik. Schließlich haben Sie, Herr Kollege Werner, zu unserer letzten Initiative zum JGG wörtlich gesagt:
„Vielmehr ist mit dem Begriff des Jugendlichen der noch ungefestigt in der Entwicklung stehende, auch noch prägbare Mensch zu verstehen, bei dem entwicklungskräftige Größen wirksam werden.“
Weiter sagten Sie:
„Die Errungenschaften des Jugendgerichtsgesetzes, vorrangig dem Erziehungsgedanken Rechnung zu tragen, ist zu wertvoll, um es Ihnen als Scharfmacher auszuliefern.“
Danke schön.
Mit dieser billigen Polemik haben Sie in der Sache den spezialpräventiven Gedanken aus dem Jugendstrafrecht komplett ausgeklammert. Daher ist es nicht glaubwürdig, wenn Sie heute hier auf eine prozessuale Lücke bei schuldfähigen, gleichwohl aber gefährlichen Verurteilten sprechen und postulieren, hier müsse zum Schutz der Allgemeinheit notwendigerweise der Opferschutz den Vorrang erhalten.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen. Opferschutz vor Täterschutz, dann wäre der Antrag in dieser Aktuellen Stunde mehr als ehrlich. Wäre dem aber so, hätten Sie allerdings unseren Anträgen konsequent zustimmen müssen. Das haben Sie aber nicht getan, sondern Sie haben eher dagegen polemisiert. Oder Sie bleiben weiterhin der Schwanz vom roten Hund, dem angesichts zunehmender Greueltaten sogenannter Antifagruppen allerdings an allem anderen als an einer Verschärfung des Jugendstrafrechts gelegen ist. Insgesamt haben Sie in der Vergangenheit bei der Fortentwicklung des Jugendstrafrechts eine schwache Rolle gespielt. Daran ändert auch der vorliegende, zu Ihrem gesamten Verhalten widersprüchliche Antrag heute nichts.
Wir als DVU-Fraktion werden uns indes auch zukünftig konsequent für den Opferschutz und den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Verbrechern einsetzen.
Ich hoffe, meine Damen und Herren von der CDU, dass Sie bis dahin auch einmal Ihr Profil überarbeiten. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Alle Macht geht vom Volke aus, aber wo geht sie hin“? Dieser vielen bekannte Satz Tucholskys fiel mir bei der Lektüre dieses Gesetzentwurfs als Erstes ein, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE.
Wenn Sie schon nicht die Verfassungswirklichkeit kennen, sollten Sie sich zumindest mit Verfassungsdiskussion beschäftigen. In Artikel 2 der Verfassung des Landes Brandenburg ist unter anderem wie folgt formuliert: Brandenburg ist ein freiheitliches, rechtsstaatliches... dem Frieden und der Gerechtigkeit... verpflichtetes demokratisches Land, welches den Frieden mit anderen Völkern anstrebt.
Weiter steht dort in Abs. 3:
„Das Volk des Landes Brandenburg bekennt sich zu den im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in der Europäischen Sozialcharta und in den Internationalen Menschenrechtspakten niedergelegten Grundrechten.“
Nun wollen Sie eine sogenannte antifaschistische Schutzklausel einfügen, die ein Verbot nationalsozialistischen Gedankenguts festschreibt. Ausgehend von dem mit der Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz geschützten Grundrecht sowie der Ausstattung der wehrhaften Demokratie hätte Ihnen aber auffallen müssen, dass die Verfassung ausreichend Instrumente vorsieht, sich gegen eine nationalsozialistische Machtübernahme zur Wehr zu setzen.
Andererseits verbietet die freiheitlich-demokratische Grundordnung aber auch die Verfolgung von bloßem politischem Gedankengut, solange keine Angriffe auf die Verfassungsordnung vorliegen. Tatsächlich drohen uns von Ihrer Seite da ganz andere Gefahren. Denn Antifaschismus ist eine parteipolitische Festlegung, und derartige parteipolitische Festlegungen fanden sich bisher nur in den Verfassungen der Diktaturen Stalins, Maos, Ceaucescus und dergleichen wieder.
Die Väter des Grundgesetzes haben sich indes bewusst dagegen ausgesprochen, über die Staatsziele der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinausgehende politisch-ideologische Festlegungen in die Verfassung aufzunehmen, weil es ihnen darum ging, politische Auseinandersetzungen führbar zu halten. Genau deswegen kann nach unserer Verfassung jedenfalls niemand Gedankenhygiene zur Staatsdoktrin machen, wer
gelebte Demokratie tatsächlich will.
Die Kriminalisierung von Gedanken schlägt letztlich - dafür gibt es in der Geschichte genügend Beispiele - auf alle zurück, die die Gesellschaft demokratisch gestalten wollen. Staat und Verfassung werden dann bald nicht mehr ernst genommen, und daraus entsteht eine Politikferne, die der Demokratie gefährlicher wird als ein fehlgeleitetes Gedankengut.
Die in diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommende Geisteshaltung steht damit in der Tradition verdeckter und offener Diktaturen. Das ist auch die logische, ethische wie auch juristische Bewertung dieses Gesetzentwurfs. Deswegen kann ich mich dieser Initiative nur unter Punkt C - Rechtsfolgeabschätzung - anschließen, denn dort verneint die einbringende Fraktion ja wörtlich selbst die Frage, ob die Regelung rechtlich oder tatsächlich erforderlich ist.
DIE LINKE möge also dieses Elaborat ihren Programmstammtischen vorbehalten, wo verfassungsrechtliche Fehleinschätzungen weniger auffallen als hier im Parlament. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Stillstand ist Rückschritt, Herr Appel, da können Sie in Ihren Bericht hineinschreiben, was Sie wollen. Fortschritt wird daraus jedenfalls nicht ersichtlich. Zutreffenderweise geben Sie darin selbst das Scheitern der Länderfusion mit Berlin zu, und diese nüchterne Prämisse verliert sich auch nicht in den strukturpolitischen Luftblasen, mit denen Sie die einzelnen Positionen des Berichts füllen möchten. Strukturpolitisch können Sie nämlich nur mit bloßen Absichtsbekundungen aufwarten. Dass zum Beispiel auch die Zusammenführung der ZAB und der Berlin Partner GmbH letztlich gescheitert ist, ändert auch nicht das bestellte Gutachten zu einem Modell für eine neue Steuerungsgesellschaft. Auch wenn Sie im Bereich der Wirtschaft aus der Expertise des DIW eine besondere regionale Kooperationstätigkeit erkennen wollen, so ist das alles Ihre Interpretation, Herr Appel. Entscheidend sind hier nur die Zahlen. Dazu sagt Ihr Bericht überhaupt nichts aus.
Dass Berlin als Absatzmarkt für Brandenburger Unternehmen an Bedeutung verloren hat, ist für uns jedenfalls kein Indiz für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen in der Region, sondern vielmehr für deren Stagnation. Dass bei Ihnen im Bereich der gemeinsamen Wirtschaftspolitik vieles nur reines Geplänkel ist, zeigt auch, dass Sie erst jetzt zu Feststellungen der Grundzüge einer gemeinsamen Innovationspolitik eine Arbeitsgruppe mit deren Vorbereitung beauftragt haben. Das ist aber kein Fortschritt, sondern der Wunsch, möglicherweise irgendwann einmal gemeinsam Innovation zu fördern.
Kommen wir zur Verwaltungsebene. Wir verkennen natürlich nicht, dass seit 2002 auf Verwaltungs- und Justizebene einiges
auf den Weg gebracht wurde, zum Beispiel die Zusammenlegung der Fachobergerichte. Aber sieht es auf der Verwaltungsebene wirklich so rosig aus? Immerhin haben Sie es zum Beispiel nicht einmal geschafft, eine Vereinheitlichung elektronisch unterstützter Bauantragsverfahren zu koordinieren. Wenn beide Regierungen nicht einmal in der Lage sind, dieses technische Problem zu lösen und sie sich nur hinter Softwareherstellern beim Berliner Vergabeverfahren verstecken müssen, dann gibt es auch hier wenig Anlass für Euphorie.
Ich möchte mich nicht in Details verlieren; dazu ist die Zeit einfach zu knapp. Das Hauptaugenmerk haben wir heute auf das greifbare, vordringliche Projekt zu richten: die Entwicklung des Flughafenumfelds des BBI. Die wesentliche strukturpolitische Bedeutung des BBI ist die Schaffung verstärkter wirtschaftspolitischer Aktivitäten in der Region. Dass hier bisher nur gegenseitig auf eine aktive Abwerbung von Unternehmen verzichtet werden soll, ist für mich nicht das Ergebnis erfolgreicher Zusammenarbeit, sondern deren minimale Voraussetzung. Mehr aber steht in diesem Bericht nicht. Angesichts der spekulativen Aussicht auf eine Zusammenführung der ZAB und der Berlin Partner GmbH wirkt es daher eher hilflos, dass ein Gremium nur aus diesen Gesellschaftern alleinige Anlaufstelle für Unternehmensansiedlungen sein soll. Wenn dort aber schon sichtbare Arbeit geleistet worden wäre, könnten Sie diese heute auch konkret benennen. Aber es ist nichts gekommen. In dem vorliegenden Bericht steht nur eine vage Prognose zu den Ansiedlungstendenzen nach den Erfahrungen mit anderen Flughäfen. Gerade hier hätte ich heute wirklich wesentlich mehr erwartet.
Insgesamt dokumentiert der vorliegende Bericht somit keinen Fortschritt, sondern gebremste Dynamik angesichts der gescheiterten Länderfusion. Mit diesem Ergebnis haben Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, bestimmt keinen Grund zu prahlen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ein guter Richter muss mit beiden Beinen auf dem Boden stehen. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel eines modernen Personalmanagements in der Justiz muss daher die Auswahl von Richtern sein, die fähig sind, sich schnell auch in immer neuen, komplizierten Rechtsmaterien zurechtzufinden. Hier ist in vielen Bereichen Erfahrung mit Menschen und mit der Arbeitswelt immer unerlässlicher - sei es im IT-Recht, im gewerblichen Rechtsschutz bis hin zum Bereich der Strafrechtspflege, wo zum Beispiel vielen Juristen das von Technik geprägte Thema der Computerkriminalität großes Kopfzerbrechen bei der Subsumtion eines Sachverhalts bereitet, die für einen erfahrenen IT-Rechtler nur Routine wäre. Gerade im Arbeitsgerichtsbereich genügt es nicht, wenn Vertreter der Tarifverbände in den Kammern sitzen. Denn in der Praxis ist es doch so, dass letztlich der Berichterstatter - natürlich der Berufsrichter - die Entscheidung auch vorgibt.
Grundlegende Konsequenz kann daher nur die Umstellung auf ein Anforderungsprofil bei den Richtern sein, bei denen das Kriterium der sozialen Kompetenz nicht nur auf dem Papier
steht, sondern endlich mit Inhalt gefüllt wird. Dies ist nicht mehr zu erreichen, indem man bei den Bewerbern für den Proberichterdienst im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Zweiten Staatsexamina abstellt.
Nun werden Sie sagen: Es gibt doch ein Basisanforderungsprofil, das besondere Kenntnisse und soziale Kompetenz berücksichtigen soll. - Natürlich gibt es das. Aber seien wir doch ehrlich: Was hat sich denn seit der Justizreform wirklich geändert? Gerade in den Fachgerichten, aber auch in den spezialisierten Kammern der Landgerichte wird zunehmend von Bedeutung, dass auch mit der praktischen Rechtsanwendung vertrauten Juristen, sei es aus der Anwaltschaft oder der Wirtschaft, der Einstieg in das Richteramt ermöglicht wird.
Die Praxis sieht allerdings ganz anders aus. Am Anfang der Richterlaufbahn entscheiden das Ministerium und der Richterwahlausschuss über die Einstellung des meist zwischen 27- und 30-jährigen Richters. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, zu dem meist kein Mensch eine ordentliche Prognose darüber abgeben kann, wie sich der Bewerber im Laufe seines langen Lebens entwickeln wird. Geeignete Spätberufene gewinnt die Justiz regelmäßig nicht, denn Quereinsteiger haben in der Regel keine Chance. Wenn zum Beispiel ein tüchtiger Anwalt mit 45 Jahren Richter werden möchte, könnte er auf den Händen zum Justizministerium laufen und auf den Füßen ein von ihm verfasstes hochberühmtes Fachbuch balancieren - dennoch wäre er zu alt.
Richter ist in Deutschland nämlich ein Laufbahnberuf, in dem man mit spätestens 30 Jahren anfangen muss. Da frage ich mich schon, meine Damen und Herren, wie ein Bewerber nach einer durchschnittlich achtjährigen juristischen Ausbildung - vom universitären Studium über das Referendariat - im Rahmen des Anforderungsprofils noch besondere Zusatzqualifikationen wie Berufserfahrung und besondere Kenntnisse in speziellen beruflichen Disziplinen mitbringen soll.
Faktisch beschränkt sich der Nachweis von Spezialkenntnissen auf ein bloßes Hineinschnuppern des Bewerbers in die Arbeitsgebiete des Wirtschaftsjuristen bzw. des Anwalts im Rahmen des zeitlich knapp bemessenen Referendariats. Von echter Berufserfahrung kann hier wohl kaum jemand reden. Dabei werden die Rechtsprobleme immer komplizierter. Gerade die Implementierung des Gemeinschaftsrechts setzt immer differenziertere und komplexere Kenntnisse voraus, die ohne praktische Erfahrung oft nicht erreichbar sind.
Die eingangs erwähnten Beispiele brauche ich nicht zu wiederholen. Unsere Justiz braucht mehr Spezialisten mit Erfahrung von der praktischen beruflichen Seite her, damit auch in Zukunft die Anforderungen ordentlich und zügig erfüllt werden können. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, wie Sie sich hier wie eine Schlange im Feuer winden, meine Damen und Herren von der Koalition und der LINKEN, nur um einem Antrag unserer Fraktion nicht zustimmen zu müssen. Dabei wissen Sie genauso gut wie ich, Herr von Arnim und Herr Sarrach, dass es auch von Vertretern der LINKEN und der SPD als notwendig angesehen wird, Quereinsteigern den Zugang zum Richteramt zu ermöglichen. Sie haben sicherlich auch die Antwort der Justizministerin im Richterwahlausschuss auf meine damalige Frage gehört, die nun wirklich nicht zu akzeptieren war und ist. Daran kann man sehen, dass unser Land einen Justizminister benötigt, der erstens aus dem Fach ist und zweitens noch Visionen hat.
Das wird sicherlich ein Quereinsteiger sein, wobei wir wieder beim Thema sind. Der jetzige Zustand, meine Damen und Herren, mit einer Ministerin, die sich nicht bewegt, kann nicht länger akzeptiert werden. Sie sehen, es geht uns um die Zukunft der dritten Gewalt, um die nachhaltige Leistungsfähigkeit der Justiz. Die Gerichtsbarkeit ist uns im Gegensatz zu Ihnen offensichtlich wichtiger, ja wichtig genug, um interne Probleme und die dringenden Fragen ernst zu nehmen, damit die Justiz in Zukunft nicht der Rechtswirklichkeit hinterherhinkt.
Dabei gehen wir nicht einmal so weit wie der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe im Bundestag, der im Zusammenhang mit dem Fehlen geeigneter Quereinsteiger die Befürchtung aussprach, dass in Zukunft entrückte Richter vom Rechtsempfinden der Bevölkerung Lichtjahre entfernt sein könnten. Aber im
Kern läuft es darauf hinaus, wenn im Wesentlichen nur Personen Recht sprechen, die außerhalb von Universität, Referendariat und richterlichem Probedienst nichts weiter vorzuweisen haben als eben zwei Staatsexamina, deren Wert angesichts der von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich schwierigen Prüfung zudem sehr spekulativ ist.
Verstehen Sie dies bitte nicht als Schelte an unseren Richtern, meine Damen und Herren. Auch im Land Brandenburg sind die Richter sehr fleißig und bemüht, gerecht Recht zu sprechen, und ihre Belastung ist dabei groß genug. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es indes, die Justiz personell so zu gestalten, dass unsere Richterinnen und Richter die besten Voraussetzungen mitbringen, um ihr mit höchster Verantwortung verbundenes Amt unabhängig und effektiv ausüben zu können. Immer häufiger kommt es zum Beispiel vor, dass spezialisierte Anwälte mit Kopfschütteln Urteile zur Kenntnis nehmen, in denen der Sachverhalt nicht ausreichend dargestellt wird und die rechtliche Würdigung mangelnde Kenntnis der Materie zeigt. Als ein prägnantes Beispiel sei hier nur die Anwendung der HOAI genannt, bei der viele Urteile fälschlich davon ausgehen, die dort genannten Leistungsstufen geben bei lückenhaftem Leistungsverzeichnis den dann anzunehmenden Vertragsinhalt vor. Gerade bei den Kollegialgerichten dürfte unser Antrag mit Wohlwollen und großer Genugtuung aufgefasst werden. Denn jede Kammer, jeder Senat würde sich freuen, wenn im Einzelfall angesichts einer besonders schweren und auch von der Tatsachenseite her äußerst komplizierten Materie ein erfahrener Praktiker als Berichterstatter zur Verfügung steht, der in der Lage ist, das Verfahren mit fachlicher Routine zu führen.
Dabei müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der Justizbetrieb für erfolgreiche Spezialisten aus Anwaltschaft und Wirtschaft auch heute nicht das Elysium ist. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Justiz Kompetenzträger nur gewinnen kann, wenn das Dienstrecht weniger Hürden als vielmehr Förderung und Unterstützung zur Verfügung stellt, damit sich solche Leute überhaupt für das Richteramt bewerben. Das macht es erforderlich, dass zum Beispiel ein Anwalt die Chance haben muss, seine Kanzlei gewinnbringend zu veräußern oder deren Abwicklung in zumutbarer Zeit zu regeln. Das macht es erforderlich, dass für den Fall, dass ein Probedienst nicht bestanden wird, die Rückkehr in die bisherige Tätigkeit und damit die berufliche Zukunft gefördert werden. Nichts anderes ist Grund für den letzten Satz unseres Antrags.
Meine Damen und Herren, als Bundesland haben wir, von den Vorgaben des Deutschen Richtergesetzes einmal abgesehen, bei der Einstellung der Richter relativ große Gestaltungsfreiheit. Nehmen wir diese wahr und tragen wir zur Bereicherung der Richterschaft mit Fachleuten bei! Noch einmal meine Bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es um Populismus und Täuschung geht, können wir von den LINKEN noch einiges lernen. Das zeigt auch der vorliegende Antrag zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Auf die sieben Forderungen brauche ich hier gar nicht groß einzugehen; denn wie Sie wissen, haben wir als DVU-Fraktion zum Beispiel bereits in der 36. Sitzung der Landtages am 14. September 2006 einen Antrag zur Fortsetzung des Gebührenmoratoriums für neuartige Rundfunkempfangsgeräte eingebracht, wie nun in Nr. 4 des vorliegenden Antrags steht.
Unser Antrag enthielt in seiner Begründung die wesentlichen verfassungsrechtlichen Gegenargumente zu dieser Gebührenerhebung durch die GEZ und hätte eine zuverlässige Grundlage für die Verhandlung mit den anderen Bundesländern geboten. Gerade die mangelnde verfassungsmäßige Rechtfertigung wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Hauptausschuss seitens der dort geladenen Rechtsexperten bestätigt, sodass ich dazu nicht noch einmal ins Detail zu gehen brauche. Gleichwohl haben Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, unseren damaligen Antrag abgelehnt. Das zeigt die Doppelzüngigkeit und den Zynismus Ihres heutigen Antrags. Auch die anderen Forderungen im vorliegenden Antrag haben wir nicht nur hier im Plenum zum 8. Änderungsstaatsvertrag, sondern auch im Hauptausschuss wiederholt zur Diskussion gestellt und von Ihnen keine Zustimmung erfahren.
Insbesondere zu den weitergehenden Befreiungs- und Ermäßigungstatbeständen aus Härte- bzw. Billigkeitsgründen sowie auch die Abschaffung der Ermöglichung der Datenerhebung bei nichtöffentlichen Stellen durch die GEZ wurde von uns seit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertag immer wieder gefordert. Deshalb haben wir diese Staatsverträge auch dezidiert abgelehnt. Der Unterschied zwischen Ihnen und uns, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, ist - von Ihrer Weltanschauung einmal abgesehen -, dass es Ihnen um bloßen Populismus und Stimmenfängerei, uns aber um solide Sachpolitik geht.
Deshalb können wir diesem Antrag unsere Zustimmung leider nicht versagen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Baaske! Meine Damen und Herren! Auch der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein Beispiel dafür, wie sich die Länder verbiegen müssen, um ein marodes System künstlich am Leben zu erhalten. Das zeigt schon, dass die Ministerpräsidentenkonferenz zu dem Staatsvertrag im Oktober 2007 - wie immer - wieder hinter verschlossenen Türen beschlossen hat.
Der Landtag Brandenburg wird wie alle 16 Landesparlamente wieder einmal als Instrument zum Abnicken funktionalisiert. Dabei krankt auch dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag an seiner unprofessionellen Machart. So soll beispielsweise in den §§ 35 ff. die Medienaufsicht dergestalt umorganisiert werden, dass die 14 Landesmedienanstalten eine Kommission für Zulassung und Aufsicht - kurz: ZAK - bilden. Unscharf ist dabei schon das Verhältnis der ZAK zur Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, der KEK. Unlogisch ist dabei vor allem, dass zwar eine Doppelmitgliedschaft in der KEK und in der Kommission für Jugendmedienschutz - KJM ausgeschlossen ist, aber eine Doppelmitgliedschaft in ZAK, KEK oder Gremienvorsitzendenkonferenz, der GVK, nicht.
Ein weiteres Beispiel für Unlogik sind die neuen Bestimmungen im § 20 a für die Zulassung von Aktiengesellschaften als Programmveranstalter. Der Witz des Ganzen zeigt sich zum Beispiel im Fall von ProSiebenSat.1. Die jeweiligen Sender unter dem AG-Dach sind GmbHs. Die GmbHs beantragen die Li
zenz, nicht aber die Aktiengesellschaft. Auch fehlen konkrete Bestimmungen gegen feindliche Übernahmen von Rundfunkanstalten durch Telemedienbetreiber, also durch branchenfremde Investoren im Werbebereich, insbesondere aus Nicht-EUStaaten.
Zu den weiteren Halbheiten im Staatsvertrag zählen die neuen Definitionsversuche und Bestimmungen für die Plattformbetreiber bzw. deren Abgrenzung in den §§ 52 ff. im Verhältnis zum § 2 Nr. 9, 10 und 11. Bei Letzteren wird zum Beispiel nicht unterschieden zwischen denen, die eigene Programme veranstalten, und solchen, die nur andere Programme bündeln. Generell fehlt schon die Definition, wer Sendebereichsbetreiber ist, welche Rechte und Pflichten er hat, etwa wenn er selbst Plattformen anbietet. Auch fehlt ein Trennungsgebot bei Programmveranstaltungen und Sendenetzbetrieb. Hier besteht durch die Digitalisierung die Gefahr, dass neben Gebühren und Werbung bzw. Sponsoring eine dritte Einnahmequelle durch „Transportgelder“ entsteht oder der programmveranstaltende Sendenetzbetreiber andere Angebote blockiert bzw. diese auch diskriminiert.
Geradezu skandalös ist die geplante Änderung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Dort soll im § 8 Abs. 4 den Landesrundfunkanstalten und der GEZ das Recht eingeräumt werden, personenbezogene Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen zu erheben, und das zusätzlich zum bisherigen automatischen Meldedatenabgleich. Im Ergebnis heißt das: Das Vorgehen der GEZ, Daten am braunen Markt, zum Beispiel von ahnungslosen Gewinnspielteilnehmern, abzukaufen und mit den eigenen Datenbeständen abzugleichen, soll legalisiert werden.
Kurz und gut: Es bleibt dabei, wir als DVU-Fraktion machen weder abenteuerliche Rechtskonstruktionen noch Gebührenbescheide durch datenschutzrechtlich fragwürdige Mittel mit. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf natürlich ab. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bildung ist das höchste Gut in unserem Land. Den Schülerinnen und Schülern muss möglichst jede Hilfe zuteil werden, ihre schulische Laufbahn zu absolvieren. Dazu gehört natürlich auch die Unterstützung der Mobilität der Schüler. Sparzwänge sind eine Sache. Aber politische Verantwortung heißt hier, die Schüler bestmöglich zu fördern. Wenn man schon den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufgabe und damit letztlich die politische Verantwortung für die Schülerbeförderung zuschiebt, dann müssen die Kommunen auch die Entscheidungsfreiheit haben, keine Schüler- oder Elternbeteiligung einzutreiben.
Die Beteiligung der Familien an den Kosten für die Schülerbeförderung schränkt den finanziellen Spielraum gerade von Eltern mit geringem Einkommen, nicht nur von Alleinerziehenden, erheblich ein. Familien mit geringen finanziellen Ressourcen sind bereits mit den Kosten für die Bildung ihrer Kinder - zum Beispiel bei der Aufwendung für Klassenfahrten, Ausflüge, Sportausstattung und Schreibmaterial - deutlich belastet. Deswegen muss es künftig Sache der Landkreise und kreisfreien Städte sein, nach eigenem Ermessen über die Schüler- bzw. Elternbeteiligung bei den Kosten für die Schülerbeförderung zu entscheiden. Die Aufgabenträger müssen selbst entscheiden können, was sie ihren Bürgern zumuten dürfen und was sie nicht mehr zumuten können. Um nichts anderes geht es bei der Volksinitiative.
Bei der Befassung im Hauptausschuss ging es jedoch im Kern um die Frage der Konnexität. Wir als DVU-Fraktion gehen indes aufgrund der öffentlichen Anhörung am 3. April davon aus, dass diese rechtliche Frage - zumindest nach dem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes - die Zulässigkeit der Initiative nicht infrage stellt.
Mit Ihrer Stellungnahme im Hauptausschuss haben Sie, meine Damen und Herren der LINKEN, dieser Volksinitiative einen Bärendienst erwiesen. Auf der einen Seite gaukeln Sie vor, dass Sie das Anliegen der Volksinitiative für berechtigt halten
und vollumfänglich unterstützen. Allerdings haben Sie mit Ihrer schriftlichen Stellungnahme an den Ausschuss gezeigt, dass sich Ihre Absichten gerade nicht mit denen der Volksinitiative decken. Dort schreiben Sie nämlich, dass Sie mit der Änderung des § 112 des Schulgesetzes für die Landesregierung zwingend die Notwendigkeit sehen, entsprechend dem Konnexitätsprinzip die Landkreise über den bisherigen Umfang hinaus zu finanzieren. Dies mag man als - mit Verlaub - Dummheit werten oder aber als Trick, um über die Hintertür des § 5 Abs. 2 des Volksabstimmungsgesetzes die Volksinitiative selbst zu sabotieren. Ich unterstelle Ihnen einmal, Sie wissen ganz genau, dass Sie damit unmittelbare Haushaltsrelevanz ins Spiel bringen und so im parlamentarischen Verfahren die Volksinitiative rechtlich infrage stellen. Ich hoffe, dass diese politische Inkompetenz und Blockadehaltung der LINKEN möglichst vielen Schülerinnen und Schülern des Landes zur Kenntnis kommen. Unsere Fraktion jedenfalls wird dieser Volksinitiative ihre Zustimmung nicht versagen. Ich gratuliere der Volksinitiative zu diesem Erfolg. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.