Thomas Lunacek
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als der Landtag im vergangenen Dezember den Untersuchungsausschuss eingesetzt hat, hätte wohl niemand gedacht, dass neun Monate später ein Abschlussbericht und nicht bloß ein Zwischenbericht vor
liegen würde. Dieser Ausschuss hat Maßstäbe gesetzt. Wir haben in sechs Monaten 30 Zeugen vernommen, wir haben drei Schränke mit Akten durchgearbeitet, ein Großteil davon in englischer Sprache, und, was wichtig ist, der Ausschuss hat sich zum großen Teil nicht zu Wahlkampfzwecken missbrauchen lassen. Er spart nicht mit Kritik, er differenziert zwischen den verschiedenen Ursachen für das Scheitern. Zwar hätte man sich etwas weniger Begleitmusik vonseiten einzelner Kollegen gewünscht, aber am Ende steht ein gemeinsames Ergebnis.
Der Vorsitzende - das möchte ich ausdrücklich erwähnen - hat sein Amt neutral und fair ausgeübt.
Er hat um einen von allen Fraktionen zu tragenden Konsens gerungen. Ich bin der Überzeugung, dass ein gemeinsam getragener Bericht wichtig und wertvoll ist. Nach den großen Hoffnungen, die mit dem Projekt gescheitert sind, haben die Bürger draußen im Lande einen Anspruch darauf, dass die Politik daraus lernt. Das wollen wir mit diesem Bericht auch vorgeben.
Deswegen sagen wir, die Vertreter der CDU-Fraktion im Ausschuss, auch nicht, dass es bei uns keine Fehler gäbe. Ich meine, niemandem bricht ein Zacken aus der Krone, wenn er offen einräumt, dass bei einem solchen Projekt das eine oder andere hätte besser gemacht werden müssen. Wo es Verantwortlichkeit unsererseits gibt, stehen wir dazu.
Damit komme ich zu den Gründen für das Scheitern des Projektes: Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt: Es gibt keinen allein Schuldigen für das Scheitern des Projekts Chipfabrik. Im Abschlussbericht heißt es klipp und klar:
„Es ist Konsens zwischen den Fraktionen, dass ein Bündel von Sachverhalten zum Scheitern der Chipfabrik geführt hat.“
Der Abschlussbericht nennt auch ein ganzes Bündel von Ursachen, die dazu geführt haben, dass es heute keine Chipfabrik in Frankfurt gibt, ein Projekt übrigens - das hat der Kollege schon ausgeführt -, das hier im Landtag von allen Parteien über die Zeit mitgetragen und positiv begleitet wurde. Der Grundansatz, eine im Land entwickelte Spitzentechnologie auch dafür zu nutzen, dass im Land Arbeitsplätze entstehen, war richtig. Dies ist Konsens. Die konkrete Umsetzung des Projekts war allerdings verbesserungsbedürftig und die äußeren Rahmenbedingungen waren sehr unglücklich.
Als das Kabinett am 6. Februar 2001 die Beteiligung bei IHP beschloss und das Projekt dann einen Tag später von Wirtschaftsminister Fürniß und Ministerpräsident Stolpe der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, war das, was in den Monaten und dem Jahr danach kam, nicht absehbar. Zu diesem Zeitpunkt waren die Aussichten für Start-up-Unternehmen - ein solches Unternehmen war das Projekt Communicant - sehr gut. Der Neue Markt boomte, der Handyabsatz stieg auf Höhen, die gar nicht abzusehen waren, und die Weltwirtschaft florierte.
Dann kamen der Einbruch am Neuen Markt, der Einbruch des Chipmarktes und die Anschläge vom 11. September 2001. Diese Ereignisse haben dem Projekt den ersten schweren Schlag versetzt und die Rahmenbedingungen haben sich infolge dieser Ereignisse deutlich verschlechtert. In der Folge dieser Ereig
nisse ist eine ganze Reihe von Investoren abgesprungen. Das waren Investoren, die zum Teil bereits Vorverträge abgeschlossen hatten. Dubai hatte zugesagt, 500 Millionen US-Dollar für das Projekt zu geben; diese Summe wurde auf 250 Millionen Dollar halbiert. Aus welchem Grund sie halbiert wurde, ist bis heute unklar geblieben.
Diese Umstände haben dazu geführt, dass sich das Projekt nicht wie ursprünglich geplant realisieren ließ. Am Ende des Jahres 2001 musste man es dann entweder beenden oder umstrukturieren. Die Landesregierung und auch das Management haben sich dafür entschieden, das Projekt fortzuführen und neu aufzustellen. Auch das war eine vernünftige Entscheidung. Allerdings wuchs damit auch die Verantwortung der Landesregierung. Die Art und Weise, wie Politik am Ende im Vordergrund stand, sich auch selbst unter Handlungsdruck setzte - der Vorsitzende des Ausschusses hat das ausgeführt -, war problematisch.
Die Landesregierung hat das Projekt nach Kräften gefördert. Leider hat sich gezeigt, dass das Unternehmen mit den neuen Bedingungen nicht ausreichend fertig wurde. Innerhalb des Unternehmens gab es offensichtlich ganz erhebliche Meinungsunterschiede, die zum Rücktritt zweier Vorstände führten. Es gelang nicht, im geplanten Zeitraum Investoren und Fremdkapital einzuwerben.
Im April des Jahres 2002 verließ deshalb Klaus Wiemer, der solche Unternehmen bereits in Asien gebaut und geleitet hat, das Projekt. Das war der nächste Schlag - ein Schlag, der auch Vertrauen kostete. Im Herbst des Jahres 2002 verließ dann Dirk Obermann, dem es immerhin noch gelungen war die EU-Notifizierung zu realisieren, wegen Meinungsverschiedenheiten das Unternehmen. Diese Wechsel in der Unternehmensspitze haben dem Vertrauen in das Projekt geschadet und außerdem weitere Zeit gekostet.
Parallel dazu war es keiner der beiden beteiligten Banken gelungen, Fremdkapital und Investoren einzuwerben - wieder Zeitund Vertrauensverlust. Die Zeit verstrich und das Projekt geriet zunehmend in eine Schieflage. Zwischenzeitlich gab das Land eine Bürgschaft von gut 40 Millionen Euro, die später in eine Beteiligung der ILB umgewandelt wurde. Dann trat der zuständige Wirtschaftsminister Fürniß wegen eines privaten Kredites zurück. Auch das hat Vertrauen in das Projekt gekostet.
Von diesen Schlägen schien sich das Projekt Ende des Jahres 2002 etwas zu erholen, als die EU die Beihilfen genehmigte. Damit hat die EU dem Projekt auch weiterhin gute Aussichten bescheinigt. Aber immer noch war das Problem des Fremdkapitals ungeklärt. Anfang des Jahres 2003 stieg mit der ABN Amro eine renommierte Bank in das Projekt ein.
Beides zeigt: Das Projekt war nicht tot; die Chipfabrik hatte weiterhin Chancen. Allerdings war das Vertrauen zu diesem Zeitpunkt bereits erheblich angeschlagen und es fehlte noch die Bürgschaft von Bund und Land. Der Bund bekam im Laufe des Jahres 2003 kalte Füße und stellte mit den Bedingungen für die Bürgschaft sehr hohe Hürden auf. Das war der dritte schwere Schlag für das Projekt.
Dazu kommen noch eine ganze Reihe von weiteren Beeinträchtigungen: die ständige öffentliche, kontroverse Diskussion - übrigens auch aus dem Parlament heraus, die Art und Weise, wie das Projekt von hier aus zerredet wurde, war kein Ruhmes
blatt -; aus der Landesregierung wurden Zweifel öffentlich vorgetragen; Investoren, die nur zögerlich sind, anstatt mutig voranzugehen und andere mitzuziehen. Das alles hat der Chipfabrik am Ende nicht geholfen.
Nachdem im Rahmen des Bürgschaftsverfahrens innerhalb von zwei Wochen das zweite Mal die Bürgschaftsbedingungen massiv aufgestockt wurden und die Notwendigkeit einer neuen EU-Notifizierung angekündigt wurde, strichen die Gesellschafter des Unternehmens die Segel. Diese beiden Vorgänge waren am Ende der Todesstoß für das Projekt.
Der Abschlussbericht benennt all diese Dinge, auch wenn er sich besonders um die Rolle der Landesregierung kümmert. Er ist damit seiner Aufgabe nachgekommen, die Gründe für das Scheitern aufzuklären und dabei vornehmlich die Verantwortung der Landesregierung zu untersuchen.
Auf zwei Punkte möchte ich noch kurz eingehen. Als Erstes auf die Rolle des damaligen Ministerpräsidenten Stolpe. Manfred Stolpe hat hier im Ausschuss die Legende kräftig befördert, dass das Scheitern des Projektes im Wesentlichen die Schuld von Minister Fürniß war. Manfred Stolpe sagte, dass ihm das als „Milliardenbrief“ bezeichnete Schreiben von Wolfgang Fürniß an Dubai nicht bekannt gewesen sei. Tatsache ist aber, dass er schon im Februar des Jahres 2000 von einem solchen Brief in Kenntnis gesetzt wurde. Das ist aus Vermerken eindeutig hervorgegangen. Manfred Stolpe sagte außerdem, er sei im Februar des Jahres 2001 davon ausgegangen, dass Abnahmegarantien vorgelegen hätten. Woher er diese Informationen hatte, bleibt sein Geheimnis. Aus der Kabinettsvorlage für die Grundsatzentscheidung der Beteiligung ging dies nämlich nicht hervor. Im Gegenteil: In dieser Kabinettsvorlage konnten alle Kabinettsmitglieder schwarz auf weiß lesen, dass es Absichtserklärungen waren, die Verträge erst noch geschlossen und Garantien erst noch vereinbart werden sollten.
Im Haushaltsausschuss war es übrigens anders: Dort, also dem Parlament gegenüber, wurde das so dargestellt, als gäbe es Abnahmegarantien. - Im Kabinett war das nicht der Fall.
Der frühere Ministerpräsident geht sogar noch einen Schritt weiter: Die Abnahmegarantien seien für ihn ein ganz wesentlicher Grund dafür gewesen, in das Projekt einzusteigen. Das Ziel der Aussage ist klar, den schwarzen Peter zum Wirtschaftsminister zu schieben. Ich habe den Chef der Staatskanzlei gefragt, ob die Chipfabrik an der Frage der Abnahmegarantien gescheitert ist. Seine Antwort war ein schlichtes Nein.
Der Abschlussbericht übt erhebliche Kritik an Wolfgang Fürniß. Kritisiert wird vor allem, dass er das Kabinett und das Parlament nicht ausreichend, nicht zeitnah und nicht vollständig informiert hat. Der Abschlussbericht hält sich bei der Bewertung der Rolle des Bundes zurück, weil dies nicht vornehmlich Untersuchungsauftrag war. Dies ist auch zu Beginn der Bewertung im Abschlussbericht ausgeführt. Wir haben eine Reihe von Zeugen zum Ende des Projekts gehört und dabei wurde offensichtlich, dass der Bund dem Projekt im Sommer 2003 sehr kritisch gegenüberstand.
Die Gründe dafür sind nicht ganz klar geworden. Staatssekretär Tacke hat im Untersuchungsausschuss gesagt, dem Bund sei das
Risiko zu groß gewesen. Da mag etwas dran sein, trotz der Gutachten, die dem Projekt gute Aussichten bescheinigten. Der Bund war von Anfang an skeptisch; das hat sich mehrfach gezeigt. In die Person Ourmazd setzte man überhaupt kein Vertrauen. Vielleicht kamen auch mehrere Dinge zusammen. Tatsache ist aber, dass der Bund bei dem Projekt kein wirkliches Risiko eingehen wollte. Das Verhalten der Bundesvertreter spricht eine deutliche Sprache. Staatssekretär Tacke kündigte vor einer Sitzung des Bürgschaftsausschusses im Herbst 2003 ein „Blutbad“ an. Dieser Begriff wurde auch vor dem Ausschuss bestätigt. Wer so etwas tut, der will die Beteiligten vor den Kopf stoßen. Wer, wie Herr Tacke, in Gespräche geht und seine Bedingungen für nicht verhandelbar erklärt, der will keine Verhandlungen, sondern der will anderen seine Vorstellungen aufzwingen.
Minister Clement hat im November 2003 gesagt, das Projekt ist nicht mehr eine Frage des Ob, sondern nur noch eine Frage des Wie. Das Verhalten seines Staatssekretärs spricht da eine andere Sprache. Das Ergebnis war klar zu besichtigen: Der Bund hat Bedingungen gestellt, die er für nicht verhandelbar erklärte und die zum Teil auch nicht erfüllbar waren. Dass diese Bedingungen des Bundes nicht erfüllbar waren, haben sowohl Wirtschaftsminister Junghanns wie Staatssekretär Speer vor dem Ausschuss gesagt.
Fakt ist, dass das Projekt damit am Ende war. Wir wissen heute nicht, ob das die richtige oder die falsche Entscheidung war. Wir werden es auch nie wissen.
Wichtig ist, dass wir gemeinsam Konsequenzen aus dem Scheitern des Projekts ziehen. Das heißt nicht, dass man großen Vorhaben künftig grundsätzlich mit Vorbehalten gegenübersteht oder sie meidet wie der Teufel das Weihwasser. Die Sachsen machen uns vor, dass es geht. Hier wurde offensichtlich mit anderen Maßstäben gemessen. Das Klima muss anders werden. Vor allem muss man, wenn solch ein Projekt realisiert werden soll, gemeinsam dazu stehen und Vertrauen aufbauen. Professionalität und starke Partner sind notwendig. Das Risiko solcher Unternehmen müssen die Unternehmer tragen - die sollte man dafür auch schätzen - und nicht der Staat. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, können Sie sich angesichts der Tatsache, dass der Bund seine Mittel drastisch zurückgefahren hat - für die Wirtschaftsförderung in den letzten zehn Jahren immerhin auf rund ein Drittel, nämlich von umgerechnet ursprünglich 660 Millionen Euro im Jahr 1994 auf inzwischen nur noch etwas mehr als 200 Millionen Euro -, vorstellen, dass die Landesregierung den Druck auf den Bund erhöht, hier wieder zu mehr Wirtschaftsförderung in den neuen Ländern zu kommen?
Frau Ministerin, wie werten Sie die Sachverhalte, dass hier öffentlich massiv Vorwürfe wegen angeblicher Folter und nächtlicher Rollkommandos erhoben wurden - es war von Knochenbrüchen die Rede - und es bis zum heutigen Tage keinerlei Belege dafür gibt, dass Ähnliches vorgekommen ist, dass auch der Arzt bei der Untersuchung des Gefangenen, der herzkrank ist, keine Hämatome oder dergleichen feststellen konnte und auch der Gefangenenvertreter nichts dergleichen jemals thematisiert hat?
Frau Osten, ist Ihnen bekannt, dass auch bei den Kitas von Landkreis zu Landkreis, von Kommune zu Kommune unterschiedliche Gebühren genommen werden, dass bei der Entsorgung unterschiedliche Gebühren genommen werden, dass das einfach in der Natur kommunaler Selbstverwaltung liegt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in 2. Lesung den Nachtragshaushalt und das Gemeindefinanzierungsgesetz. Wir haben in diesem Zusammenhang in den letzten Wochen erneut die schwierige Finanzlage der Kommunen erörtert. Eine Vielzahl von Kommunen konnte trotz leicht verbesserter Einnahmen im Jahre 2002 die Haushalte nicht ausgleichen.
Wir haben in der letzten Woche den Kommunalbericht des Landesrechnungshofs zur Kenntnis bekommen. Bei genauer Analyse der kommunalen Haushalte ist erkennbar, dass die Kommunen ihre Haushalte zum Teil durch Substanzverzehr ausgleichen. Sie alle wissen, dass das auf Dauer nicht funktionieren kann. Es darf nicht sein, dass eine ganze Reihe von Kommunen von Kassenkrediten lebt, sich damit über den Tag rettet, damit von der Substanz zehrt und in Rücklagen gehen muss, wodurch der Handlungsspielraum für die Zukunft immer geringer wird.
Die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen auf Bundesebene ist, wie hier schon angesprochen wurde, nicht zu den gewünschten Ergebnissen gekommen. In den nachfolgenden Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung gab es dann eine kommunale Entlastung, die für Brandenburg 25 Millionen Euro ausmachte. Wir hatten uns mehr versprochen. Aus diesem Grunde sind wir jetzt gezwungen, von Landesseite her zu handeln. Wir werden den Kommunen mehr Geld geben, obwohl die finanzielle Lage auch auf Landesebene außerordentlich schwierig ist. Es muss also gehandelt werden und das tun wir jetzt mit der Vorlage des Nachtragshaushalts.
Die Bürgermeister und Landräte sollen wissen: Wir sind an ihrer Seite,
der Innenminister ist an ihrer Seite, die Koalition ist an ihrer Seite, die Koalitionsfraktionen sind an ihrer Seite
und deshalb werden wir das heute tun.
Die Finanznot der Kommunen hat ihre Ursache in den immer weiter zurückgehenden Einnahmen. Die Kommunen sind an den Steuereinnahmen des Landes zu 25,3 % beteiligt. Dieser Satz ist in den letzten Jahren konstant geblieben. Da aber die Steuereinnahmen in den letzten drei Jahren zurückgegangen sind, gilt dies automatisch auch für die Zuweisungen an die Gemeinden. Damit wird schon das Spannungsfeld sichtbar, in dem wir uns befinden: die sachgerechte Ausstattung der Kommunen auf der einen Seite und die miserable Einnahmesituation des Landes auf der anderen Seite. Beiden, Land und Gemeinden, geht es zurzeit finanziell schlecht. Die Ursache dafür ist die schlechte wirtschaftliche Lage in Deutschland.
Dieses Problem wird nicht durch die PDS gelöst werden können. Die PDS hat auf ihrem Wahlparteitag am Wochenende dargestellt, dass sie eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung will.
Das ist ein Weg in die Irre.
- Das wurde überall kommuniziert: Die PDS will eine maßvolle Erhöhung der Nettoneuverschuldung.
Das ist ein Weg in die Irre. Ein solcher Weg wird mit uns nicht zu gehen sein.
- Ja, das ist völlig richtig.
Schauen wir uns jetzt einmal an, was die PDS-Fraktion im Ausschuss beantragt hat.
Sie wollen den Gemeinden eine Erhöhung der kommunalen Zuweisungen um 60 Millionen Euro bewilligen. Sie haben dafür sechs Positionen angeführt: Zinsen für Kassenkredite Luftbuchung -, Zinsen für Kreditmarktmittel - Luftbuchung -, Erstattungen an den Bund für Sonderversorgungssysteme - diese müssen wir ohnehin zahlen -, Erstattungen an den Bund für Zusatzversorgungssysteme; diese müssen wir ebenfalls bezahlen. Lediglich zwei der sechs Positionen, nämlich „Zuweisungen an den Flughafen“ - Sie sind ausgewiesene Flughafengegner, obwohl dort 50 000 Arbeitsplätze geschaffen würden
und „Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken“, sind steuerbar. Die übrigen vier Positionen bedeuteten eindeutig eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung. Eine solche Politik ist unseriös. Sie verlagert Lasten in die Zukunft. Eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung auf diese Art und Weise wird mit uns nicht zu machen sein.
Bitte.
Liebe Frau Osten, wenn Ansätze für Zinszahlungen nicht benötigt werden, dann sollten wir angesichts der Verschuldungslage des Landes Brandenburg froh darüber sein, wenn das Land insoweit nicht neue Schulden machen muss.
Auf der anderen Seite erinnere ich mich in diesem Zusammenhang an die Situation in Berlin, wo die PDS mitregiert und ein verfassungswidriger Haushalt aufgestellt worden ist,
weil 3 Milliarden Euro mehr an Schulden gemacht werden, als das Land Berlin an Investitionen tätigt. Ich entsinne mich des Weiteren daran, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern, wo die PDS ebenfalls mitregiert,
in diesem Jahr ein verfassungswidriger Haushalt aufgestellt worden ist, weil auch dort mehr Schulden gemacht werden, als das Land an Investitionen tätigt. Das ist die Realität.
An einer solch unseriösen Politik werden wir uns nicht beteiligen.
Wir werden die kommunalen Finanzen um 55 Millionen Euro aufstocken. Wir alle wissen, dass der vorliegende Nachtragshaushalt lediglich der erste Schritt zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung ist. Weitere Schritte werden mit dem Finanzausgleichsgesetz gemacht werden.
Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Nachtragshaushalt. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegt der Entwurf des Nachtragshaushalts 2004 vor. In den letzten Monaten haben die brandenburgischen Kommunen ihre Haushalte für 2004 verabschiedet. Bei einer ganzen Reihe von Kommunen, die es aus verschiedenen Gründen, insbesondere wegen der Finanzknappheit, bisher nicht konnten, ist das jetzt noch in Arbeit. Sie alle als aktive Abgeordnete vor Ort wissen, wie schwierig, wie teilweise dramatisch die finanzielle Lage in den Städten, Gemeinden und Kreisen ist.
Mir sind eine ganze Reihe von Kommunen bekannt, die ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen können, die entweder von Kassenkrediten leben, sich damit über den Tag retten, oder von der Substanz zehren, in Rücklagen gehen müssen usw. Der Handlungsspielraum wird immer geringer. Mir sagte ein Kämmerer aus dem Kreis Dahme-Spreewald, sie hätten einen Verwaltungshaushalt in Höhe von 150 Millionen Euro. 1 Million Euro in diesem Verwaltungshaushalt sind für freiwillige Aufgaben, 149 Millionen Euro für pflichtige Aufgaben. Mit anderen Worten: Was die Kreistage oder die Gemeindevertretungen wirklich zu entscheiden haben, wird immer geringer. Die eigentliche kommunale Selbstverwaltung hat immer weniger Handlungsspielraum.
Nehmen wir die kreisfreien Städte: Die Oberbürgermeister
sind im Rahmen des Ringens um das Finanzausgleichsgesetz vor wenigen Tagen in die Öffentlichkeit gegangen. Hier heißt es: Selbst bei Streichung aller freiwilligen Aufgaben können die Defizite nicht ausgeglichen werden. Für 2004 hat noch keine kreisfreie Stadt einen Haushalt. Fazit: Es muss gehandelt werden.
Nun hat die Finanznot der Kommunen ihre Ursache. Diese Ursache liegt in den immer weiter zurückgehenden Einnahmen. Die Kommunen sind an den Steuereinnahmen des Landes mit 25,3 % beteiligt. Die Verbundquote ist seit mehreren Jahren konstant. Da die Steuereinnahmen von Jahr zu Jahr sinken wir haben allein in den letzten drei Jahren insgesamt 10 % verringerte Steuereinnahmen - sinken logischerweise auch die Steuereinnahmen der Kommunen, die daran entsprechend beteiligt sind.
Deshalb sage ich: Es muss etwas geschehen. Entweder entlasten wir die Kommunen noch mehr von pflichtigen Aufgaben, wie wir das bereits in zwei Gesetzen getan haben, oder wir geben ihnen mehr Geld.
- Ja, Frau Enkelmann, und Sie haben Widerstand geleistet, weil Sie immer mehr Geld fordern und gleichzeitig fordern, dass immer mehr Aufgaben erledigt werden. Für weitere Entlastungen ist derzeit die Kraft aber nicht da, obwohl ich glaube, dass die Diskussion zu gegebener Zeit wieder einsetzen wird.
Ich sage ausdrücklich, dass das, was wir hier mit dem Nachtragshaushalt tun, keine milde Gabe des Landes, sondern eine Verpflichtung ist. Wir sind verpflichtet, die Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie über die pflichtigen Aufgaben hinaus auch die Möglichkeit haben, selbst zu gestalten. Das hat Verfassungsrang.
Da die Not der Kommunen deutschlandweit von Jahr zu Jahr wuchs, gab es vonseiten der Bundesregierung die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen. Die Landesregierung ging im August letzten Jahres bei der Verabschiedung des Landeshaushalts 2004 und des Gemeindefinanzierungsgesetzes davon aus, dass die brandenburgischen Kommunen über die Reform der Gemeindefinanzen durch die Bundesregierung um mindestens 80 Millionen Euro entlastet werden. Diese Hoffnung wurde nicht erfüllt. Die Ergebnisse der Reform der Gemeindefinanzen sind enttäuschend. Lediglich 25 Millionen Euro Entlastung bekommen nach Schätzung des Finanzministeriums das hat die Ministerin vorgetragen - die brandenburgischen Kommunen. Deshalb sind wir gezwungen, trotz eigener knapper Kassen von Landesseite aus etwas zu tun. Deshalb liegt der Nachtragshaushalt im Entwurf auf dem Tisch.
Mit dem Entwurf des Nachtragshaushalts wird der kommunale Finanzausgleich im Jahre 2004 um 55 Millionen Euro aufgestockt. Erhöht werden sollen die Schlüsselzuweisungen; denn insoweit besteht die größte Not der Kommunen.
Wir alle wissen, dass dieser Nachtragshaushalt nur ein erster Schritt zur Konsolidierung der Gemeindefinanzen ist. Der wesentliche Schritt wird die Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes sein. Ich freue mich, dass es im Kabinett gestern eine Einigung darüber gab. Der Kampf darum hat sich gelohnt.
Wir werden im Haushaltsausschuss die Beratungen zügig durchführen, uns die Deckungen anschauen, sodass die Mittel baldmöglichst vor Ort, wo sie gebraucht werden, wirksam werden können. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Entwurf einer Novelle zum Gesetz über die Investitionsbank des Landes Brandenburg vorgelegt. Diese Gesetzesänderung wird aufgrund einer Entscheidung der Brüsseler Wettbewerbskommission aus dem Jahre 2001 notwendig. Ich erinnere an unsere Debatten zum Sparkassengesetz, die wir mit dem gleichen Hintergrund geführt haben.
Nun hat uns die Europäische Kommission eine Frist bis zum 31.03.2004 gesetzt, um die rechtlich selbstständigen Förderinstitute, also auch die ILB, neu auszurichten Die Forderungen der EU lassen sich an zwei Schwerpunkten festmachen.
Erstens: Die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung dürfen nur noch in genau beschriebenen öffentlichen Förderbereichen eingesetzt werden. Andere Tätigkeiten der Förderinstitute müssen aufgegeben werden.
Zweitens: Steuervorteile, die die Institute genießen, sind auf die bezeichneten Förderbereiche beschränkt.
Wie die Umsetzung dieser Forderungen im Einzelnen im ILBGesetz erfolgt, werden wir in den parlamentarischen Debatten der nächsten Wochen erörtern. Ich möchte allerdings auf einige Punkte hinweisen:
Erstens: Die Investitionsbank des Landes Brandenburg ist durch Gesetz im Jahr 1992 als Kreditinstitut errichtet worden. Sie ist seitdem als Dienstleister und Geschäftsbesorger der Landesregierung im Fördergeschäft tätig. Mittlerweile hat die ILB mehr als 470 Mitarbeiter und im Fördergeschäft ein jährliches Bewegungsvolumen von fast 1 Milliarde Euro. Das Geschäftsvolumen der ILB insgesamt betrug im Jahr 2002 10,9 Milliarden Euro, also mehr als der gesamte Haushalt des Landes Brandenburg ausmacht.
Ich meine, niemand von Ihnen wird mir widersprechen, wenn ich sage, dass der Landtag angesichts solcher Volumina Aufgabenerweiterungen sorgsam abzuwägen hat. Insbesondere die Fragen der Durchschaubarkeit für den Landtag sind mir wichtig, denn letztlich tragen wir das Haftungsrisiko, und wir sind wahrlich gebrannte Kinder, was fehlgeschlagene Projekte von Landesgesellschaften betrifft. Ich erachte es als unumgänglich, dass der Landtag weiß, was dort passiert, und sich bestimmte Entscheidungen vorbehält.
Der Gesetzesbegründung kann man entnehmen, dass mit der vorgesehenen Änderung der Fortbestand der staatlichen Haftungsgarantien für die ILB dauerhaft gesichert und gewährleistet werden soll. Ziel soll es sein, dass die Landesbank die ihr vom Land übertragenen Förderaufgaben weiterhin uneingeschränkt wahrnehmen kann. Das soll auch so sein. Die mit der staatlichen
Haftungsgarantie verbundenen Refinanzierungsvorteile können auch in Zukunft genutzt werden. Ob diese Vorteile dem Fördergeschäft der Bank auch 1 : 1 zugute kommen sollen und ob die ILB eigene Förderprogramme auflegen können soll, sollten wir in den Beratungen noch einmal diskutieren und abwägen.
Ich bin der Überzeugung, dass die EU-rechtlichen Vorgaben nicht dazu genutzt werden sollen, über eine Ausdehnung des Fördergeschäfts der ILB staatliche Aufgaben stärker auszuweiten. Wir haben vor sieben Monaten ein Haushaltssicherungsgesetz verabschiedet, das ausdrücklich Aufgabenkritik vorsah und als besonderen Schwerpunkt heraushob. Ich denke, das sollte nicht außerhalb des Haushalts, aber mit staatlicher Haftung, unterlaufen werden.
Meine Damen und Herren, wir haben im Haushaltsausschuss Zeit, ausführlich über diese Punkte zu diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion. Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs zu. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion legt einen Antrag vor, der sich mit der EU-Förderpolitik nach dem Jahr 2006 beschäftigt. Wir erhalten einen hohen Anteil unseres Haushaltsvolumens aus Mitteln der Europäischen Union. Sehr viele Projekte hier im Land werden mit EU-Mitteln gefördert. Oder - anders gesagt: Ein großer Teil dieser Projekte wäre nicht mehr möglich, wenn die Förderung der Europäischen Union für Brandenburg stark eingeschränkt oder gar versiegen würde. Das betrifft die Infrastruktur im weitesten Sinne: Straßen, Förderung von Unternehmensinvestitionen, Ver- und Entsorgung mit Wasser, Abwasser usw. Aber auch andere wichtige Bereiche, zum Beispiel die überbetriebliche Lehrlingsausbildung, werden aus EU-Mitteln finanziert.
Ziel muss es deshalb sein, dass die Landesregierung und die Abgeordneten Brandenburgs im Europäischen Parlament und auch die der anderen neuen Bundesländer alles dafür tun, auch nach 2006 die Förderung in hohem Maße aufrechtzuerhalten. Sie alle sind hierzu aufgefordert.
Auf der anderen Seite weitet die Europäische Union ihre Aufgaben in vielen Bereichen in einem Maße auf nationale Zuständigkeiten aus, dass einem angst und bange werden kann. Ich vermag zum Beispiel nicht einzusehen, weshalb sich die Europäische Union bei der Ausweisung von Schutzgebieten von Brüssel aus hier in Brandenburg in einem solch hohen Maße einmischt oder andere Dinge. Ich will sagen: Problemlösungen müssen vor Ort entwickelt werden, Hilfe von oben ja, aber immer mehr und mehr Geld, immer mehr und mehr Dirigismus von ganz oben wird die Probleme vor Ort nicht lösen können. Wir sind gefragt, wir, und wir haben hier wahrlich genügend eigene Hausaufgaben zu machen.
Ein Zweites kommt hinzu. Wer wie die PDS mit diesem Antrag das Volumen des EU-Haushalts ausweiten möchte, muss wissen, dass das für die neuen Bundesländer eine Aktion rechte Tasche - linke Tasche wird.
Es gibt derzeit innerhalb der Europäischen Union zehn Nettozahler - Deutschland, Frankreich, Österreich, die Niederlande gehören dazu - und es gibt vier Nettoempfänger. Deutschland ist Nettozahler. Jede Ausweitung des Haushalts der Europäischen Union wird also Deutschland Geld kosten. Möglicherweise würde etwas davon in den neuen Ländern ankommen, in den Beitrittsgebieten mit Sicherheit. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, auf nationaler Ebene den neuen Ländern zu helfen, würden mit einer Ausweitung des EU-Haushaltes weiter eingeschränkt. Es wäre also im Ergebnis eine Aktion rechte Tasche - linke Tasche.
Ob nun das EU-Haushaltsvolumen mit 1 % oder 1,27 % maßvoll und sachgerecht ist, können wir nicht beurteilen, nicht von hier, nicht aus dem Landtag Brandenburg heraus. Darüber muss diskutiert werden.
Wir haben einen Entschließungsantrag vorgelegt, der die Landesregierung zugleich auffordert, sich gemeinsam mit den anderen neuen Ländern, also den Gebieten Deutschlands, die Ziel-1-Förderung erhalten, auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen und die zuständigen Ausschüsse unseres Landtages rechtzeitig über die Ergebnisse zu informieren. - Ich bitte Sie, unserem Entschließungsantrag zu folgen.
Vom Anliegen des Antrags der PDS sollte Abstand genommen werden. Das entspricht nicht unseren Interessen, nicht den Interessen Brandenburgs. In der Tendenz teile ich eher die Position der Bundesregierung, das Volumen des Haushalts der Europäischen Union in enge Grenzen zu fassen. - Herzlichen Dank.
Ich referiere nicht, Herr Präsident, ich frage. - Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die zu Geldstrafen verurteilt sind und Ersatzfreiheitsstrafen absitzen müssen, eine andere Form der Verbüßung ihrer Strafe wählen, nämlich „Schwitzen statt Sitzen“; also gemeinnützige Arbeit leisten. Das Land Hessen konnte durch diese Maßnahme 4,7 Millionen Euro pro Jahr sparen, indem es solche Verurteilten zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtete, anstatt sie in Gefängnissen sitzen zu lassen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Einsparungen erzielt das Land Brandenburg durch die beschriebene Maßnahme?
Frau Ministerin, Strafgefangene kosten den Steuerzahler nicht unerheblich Geld. Sie sagten 80 Euro pro Tag, das sind rund 30 000 Euro im Jahr. Halten Sie es denn für möglich, bei kürzeren Strafen, bei leichteren Delikten solche Ersatzmaßnahmen wie gemeinnützige Tätigkeit auszuweiten? Gibt es Möglichkeiten und Wege, dies zu tun?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut einem Jahr wurden erste massive Hilferufe der Kommunen laut. Das Problem schmerzt deutschlandweit. Verschiedene Kommunen - München, Frankfurt, Rostock, Sindelfingen, Leipzig, auch viele in Brandenburg - meldeten finanziell „Land unter!“ Die Gründe: ein massiver Rückgang der Steuereinnahmen sowie steigende Kosten durch das Übertragen pflichtiger Aufgaben, ohne dass das Geld dafür weitergereicht wird.
Die Städte und Gemeinden versuchen verzweifelt gegenzusteuern. Schwimmbäder und Bibliotheken werden geschlossen; einige Kommunen - beispielsweise München und Lünen - verkaufen inzwischen ihre Rathäuser und mieten sie wieder an, um wieder Geld in die Kassen zu bekommen, oder tätigen andere zweifelhafte Geschäfte.
Fatale Folgen hat die Finanznot für die Investitionen. Es gibt immer weniger kommunale Investitionen. Was das bedeutet, kann sich jeder an drei Fingern abzählen, der weiß, dass 75 % der Infrastruktur in Verantwortung der Kommunen liegen. Gerade für die neuen Länder ist das wichtig, in denen die Angleichung an die alten Bundesländer ein so wichtiges Thema ist.
Das ist die Situation, vor der wir stehen. Aber, meine Damen und Herren, das beschränkt sich nicht auf die Kommunen. Die Steuereinnahmen des Landes sinken im dritten Jahr in Folge. So etwas gab es bisher nicht. Auch das Land muss an allen Ecken und Enden sparen: beim Personal, bei sozialen Projekten, bei der Kultur, bei Investitionen und anderen Dingen. Land
und Kommunen stehen vor exakt dem gleichen Problem: Die Steuern brechen weg und verschiedene Kosten steigen, ohne dass wir darauf Einfluss haben.
Meine Damen und Herren, Land und Kommunen sitzen im gleichen Boot und das Wasser steigt, und zwar im Boot. Bisher sind die Probleme der Kommunen nicht gelöst.
Vor 14 Tagen verabschiedete die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der Gewerbesteuer. Die Kommunen sollen dadurch mehr Geld erhalten. Die Bundesregierung geht von Steuermehreinnahmen für die Kommunen im Jahre 2004 in Höhe von 2,5 Milliarden Euro aus. Allerdings sollen die Länder nach den Vorstellungen der Bundesregierung auch an den Steuermindereinnahmen, die dadurch entstehen, mit 1 Milliarde beteiligt werden. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Die Mindereinnahmen bei den Ländern machen für uns die Situation noch schwieriger. Die Kommunen werden auch an diesen Mindereinnahmen mit 25,3 % - gemäß ihrer Verbundquote - beteiligt.
Ich glaube, insgesamt kann diese Maßnahme zwar zur Entspannung beitragen, aber dauerhaft lösen wird sie das Problem der Schieflage der Kommunalfinanzen nicht. Die Lösung liegt nicht allein in einer Umverteilung des vorhandenen Geldes. Das Tischtuch ist einfach zu klein. Immer, wenn man an der einen Ecke zieht, entblößt man die andere.
Zur Lösung gehören zwei Dinge. Wir brauchen erstens Wirtschaftswachstum, damit die Steuereinnahmen wieder sprudeln. Zweitens ist die Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben notwendig.
Meine Damen und Herren, die Politik sollte sich wieder auf gewisse Grundsätze besinnen, die eigentlich selbstverständlich sind, inzwischen jedoch immer weniger beachtet werden.
Erstens: Wer bestellt, muss auch bezahlen. - Das ist wie im normalen Leben. Es kann nicht sein, dass den Kommunen immer neue Lasten aufgebürdet werden, ohne dass man für die Kosten aufkommt, wie beispielsweise bei der Grundsicherung ab diesem Jahr, bei Steuermindereinnahmen beispielsweise durch UMTS, beim Kindergeld, der Riester-Rente etc. pp. Der Bund muss die Wohltaten, die er verteilen will, auch bezahlen oder sich eingestehen, dass es nicht geht.
Zweitens: Wir brauchen weniger Bürokratie, weniger Normen und Standards. Das ist eine vordringliche Aufgabe und sollte nicht nur Lippenbekenntnis sein. Nach wie vor gibt es zu viele Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die ein hohes Niveau diktieren, das nicht mehr zu finanzieren ist.
Allein seit 1998 sind 396 Bundesgesetze hinzugekommen. Nicht einmal 100 wurden gestrichen. Auch wir im Land sind - da brauchen wir uns nichts vorzumachen - an vielen Stellen nicht besser. Bei der Naturschutznovelle kommt die Probe aufs Exempel: Meinen wir es mit dem Abbau von Normen und Standards ernst oder meinen wir es nur grundsätzlich ernst und knicken, wenn es konkret wird, ein?
Meine Damen und Herren, bei einem wirklichen Bekenntnis
zum Beispiel zur vorschriftenfreien Gemeinde würde es völlig ausreichen, den Sicherstellungsauftrag für Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Abwasser grundsätzlich festzulegen.
Die Städte und Gemeinden könnten dann tatsächliche Lösungen entwickeln, die den örtlichen Gegebenheiten entsprechen und bezahlbar sind.
Ich sage: Wir müssen den Menschen vor Ort Vertrauen schenken. Wir haben kluge Kommunalpolitiker, die engagiert sind, die Erfahrung haben, die besser wissen, was vor Ort wichtig, richtig, was bezahlbar ist. Sie wissen es zumindest besser als manche, die am grünen Tisch in Berlin oder auch in Potsdam sitzen.
Drittens und letztens: Wir müssen dem Wirtschaftswachstum wieder Priorität einräumen. Hier schaue ich zum Wirtschaftsminister. Wir brauchen dazu Investitionen und mehr Freiraum für unternehmerisch Tätige. Dann werden die Steuereinnahmen wieder steigen und das, was wirklich wichtig ist, kann bezahlt werden. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie sprachen gleich zu Beginn von einem EUSeminar, das die Prozentsätze festgelegt hat. Ich frage Sie: Ist denn das rechtsverbindlich, was dieses Seminar festlegt? Ich frage das insbesondere deshalb, weil das einen Riesenärger im Land auslöst. Die Kommunen, die Gewerbetreibenden usw. werden ihrer Entwicklungschancen beraubt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Finanzpolitiker zu sein ist zurzeit wahrlich kein Vergnügen.
Die Anstrengungen, die wir den Kolleginnen und Kollegen und den Bürgerinnen und Bürgern im Land abverlangen, sind immens. Die äußeren Bedingungen arbeiten gegen uns. Ich habe das Gefühl, als seien wir bei den immer wiederkehrenden Argumentationen und sich verschlechternden Bedingungen manchmal Hamster im Laufrad. Auf der einen Seite sparen wir wie noch nie, auf der anderen Seite sind wir gezwungen, Schulden wie lange nicht mehr zu machen. Die Haushalte der Jahre 2000 bis 2003 waren Konsolidierungshaushalte. Der Nachtragshaushalt 2003 - vor gut drei Monaten verabschiedet umfasste Einschnitte, wie sie hier vorher noch nie beschlossen worden sind. Zeitgleich offenbart die Steuerschätzung vom Mai erhebliche Steuerausfälle. Ergebnis: Wir machen in diesem Jahr 1,2 Milliarden Euro neue Schulden und wir wirtschaften seit wenigen Wochen mit einer Haushaltssperre.
Finanzpolitik ist in diesen Zeiten wahrlich wie das Bohren sehr dicker Bretter. Ich bin trotzdem der festen Überzeugung, dass die Probleme lösbar sind. Ich glaube, das vorliegende Haushaltssicherungsgesetz, meine Damen und Herren, ist ein großer Schritt zur Lösung dieser Probleme, ein Schritt in die richtige Richtung, eine Richtung, die uns wieder Freiräume schafft und Perspektiven eröffnet.
Meine Damen und Herren! Jetzt, da die Wirtschaft lahmt und die Steuern nicht so wie erwartet kommen, wird deutlich, dass
dieses Land lange über seine Verhältnisse gelebt hat und dem Staat Aufgaben zugewiesen worden sind, die ihn schlichtweg überfordern. Davon müssen wir weg, sonst richten wir unser Gemeinwesen zugrunde. Das ist meine tiefe Überzeugung, Herr Vietze, dabei bleibe ich.
Sie haben in 15 Minuten vorgetragen, was alles Sie nicht wollen und was Sie in Zweifel ziehen. Einen Weg haben Sie aber nicht aufgezeigt. Ich sage Ihnen, warum: Sie wissen es selbst nicht. Es würde Ihre Partei zerreißen; denn Sie sind weder Fisch noch Fleisch. Sie wissen nicht, ob Sie in Richtung Vergangenheit oder nach vorn wollen.
Das ist bis hinauf zur Bundesebene Ihr Problem.
Meine Damen und Herren! Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Probleme lösbar sind, wenn der feste Wille und der Mut dazu vorhanden und wenn wir bereit sind, den Menschen die Wahrheit zu sagen. Das ist nicht immer der Fall.
Die Landesregierung und der Landtag haben sich zu einer ganzen Reihe von Einzelmaßnahmen durchringen können. Genannt seien der Nachtragshaushalt 2003 mit Sparmaßnahmen in Höhe von netto 282 Millionen Euro - das ist eine Menge Geld - und eine Reihe von Leistungsgesetzen, die wir geändert haben. Der Kita-Anspruch wurde etwas reduziert, das Landespflegegeld wurde reduziert, wir haben bei Musikschulen eingegriffen, wir haben bei Landesfrauenhäusern eingegriffen usw. usf.
Es ist aber offensichtlich, dass das alles nicht reicht. Wir waren gezwungen, in diesem Jahr wieder Schulden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zu machen; das sind mehr als 10 % des Haushalts. Jeder zehnte Euro, den wir im Haushalt ausgeben, wird über neue Schulden finanziert. Der Schuldenberg wächst und wächst und erdrückt uns immer mehr.
Meine Damen und Herren! Wir brauchen ein Konzept, eine klare Ansage, wohin wir gehen müssen. Wir müssen deutlich machen, was sich das Land Brandenburg perspektivisch leisten kann und was für die Zukunft wichtig ist.
Dahin geht auch mein Appell an die Landesregierung. Ich erwarte von der Landesregierung spätestens mit dem Haushaltsplanentwurf 2004 die Vorlage eines solchen Konzeptes. Das ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung möglich. Wir müssen jetzt sagen, wo wir in vier bis fünf Jahren stehen werden, was wir uns dauerhaft leisten können und was nicht.
Hinzu kommt, dass wir in den neuen Bundesländern und damit auch in Brandenburg pro Einwohner 35 % mehr Geld zur Verfügung haben als die alten Bundesländer - Geld, das uns für den Aufbau Ost überwiesen, zum Teil aber nicht zielführend eingesetzt wird. Ab dem Jahr 2006 erhalten wir jährlich weniger dieser Sondermittel. Wir müssen uns jetzt Gedanken machen, wie wir dann mit dieser Situation umgehen.
Bitte schön.
Lieber Kollege Vietze, auf der einen Seite kritisieren Sie fortwährend, dass wir im Lehrerbereich und für die politische Bildung zu wenig Mittel haben; auf der anderen Seite kritisieren Sie, dass wir zu viele Schulden machen. Wir haben den Nachtragshaushalt verabschiedet und damit die einschneidenden Maßnahmen durchgeführt. Ich habe draußen, ebenso wie viele Kollegen, den Kopf dafür hingehalten und verständlicherweise auch den Ärger der Betroffenen gespürt. Es ist einfach unredlich, auf der einen Seite alles zu kritisieren und auf der anderen Seite nicht zu wissen, was man überhaupt will, und das noch lauthals als das Große zu verkünden, das uns eventuell weiterbringt.
Bitte.
Lieber Herr Vietze, wir beraten heute noch über einen Antrag zur Vermögensteuer, dann können Sie diese Argumentation vortragen, aber Sie machen für Brandenburg damit einen Popanz auf. Sie wissen, dass wir gerade bei der Vermögensteuer fünf Jahre benötigen würden, um das gesamte Immobilienver
mögen in Deutschland neu zu bewerten, dass wir 5 000 Mitarbeiter deutschlandweit mehr anstellen müssten.
- Das ist doch die Situation, genau auf diesen Punkt spielen Sie doch an: Mehreinnahmen. Ich lese doch alle 14 Tage in der Presse, was Sie wollen und was es für Folgen hat. 5 000 Bedienstete mehr in Deutschland sind eine Beamten-ABM. Das ist am Ende nicht zielführend.
Meine Damen und Herren! Um die Probleme zu lösen, bedarf es struktureller Veränderungen, nicht 3 Millionen Euro hier sparen und 5 Millionen Euro dort streichen. Die Strukturen müssen verändert werden, und zwar grundsätzlich. Dem Bürger werden wir mehr Eigenverantwortung abverlangen müssen.
Das Haushaltssicherungsgesetz, das wir heute verabschieden, geht den ersten großen Schritt in diese Richtung. Deshalb ist es auch so wichtig. Das Haushaltssicherungsgesetz weist den Weg zu einer schlanken, straff organisierten Landesverwaltung. Die definierten Leitlinien bestimmen, dass höhere Einnahmen zur Senkung der Nettoneuverschuldung eingesetzt werden müssen. Das ist aus meiner Sicht bei der Verschuldung, die wir jährlich im Landtag beschlossen haben, ein Muss. Der Stellenabbau wird erweitert. Bis Ende 2007 sollen von den jetzt noch etwa 63 000 Stellen im Landesdienst 12 400 Stellen entfallen. Darüber hinaus werden die Personalausgaben in den Jahren 2003 bis 2006 konkret begrenzt.
Angesichts der Tatsache, dass fast jeder dritte Euro im Landeshaushalt für Personal ausgegeben wird - etwa 30 %; das ist deutlich mehr, als wir für Investitionen ausgeben -,
ist eine Begrenzung der Personalausgaben zwingend erforderlich.
Das Gesetz verändert darüber hinaus die Verwaltungsstrukturen erheblich. Im Ergebnis der Arbeit des Ausschusses für Verwaltungsoptimierung ist für eine Reihe von Landesämtern und Verwaltungen die Zusammenlegung, die Ausgliederung oder die Privatisierung vorgesehen, zum Beispiel für Landeskliniken, Ämter für Flurneuordnung, für verschiedene Landesämter usw.
Bitte sehr. Geht das von der Redezeit ab?
Ich wollte eigentlich meinen Vortrag im Zusammenhang weiterführen. Aber bitte.
Wie Sie sicherlich wissen, Herr Hammer, ist ein Körper ab einem bestimmten Volumen schwer beweglich. Von daher ist eine Verschlankung im Sinne von mehr Bürgernähe, Flexibilität und schnellen Entscheidungen durchaus eine sinnvolle Sache.
Also Aufgaben sollen gebündelt werden oder wegfallen. Dies sind wichtige und notwendige Schritte, um die Verwaltung zu verschlanken, um sich von Aufgaben zu trennen und um Personal zu sparen.
Ferner sollen für eine Reihe von Landesbehörden Verhandlungen mit Berlin mit dem Ziel der gemeinsamen Aufgabenerledigung aufgenommen werden. Das ist kostensparend und angesichts des Ziels einer Länderfusion nur logisch und vernünftig. Ich glaube, dass die Möglichkeiten hierfür noch lange nicht erschöpft sind. Wir stehen erst am Anfang der Zusammenarbeit.
Ich sehe im Übrigen überhaupt nicht ein, warum die Zusammenlegung von Institutionen aus Berlin und Brandenburg ein so quälender, zäher Prozess ist und nur im Schneckentempo vorankommt. Es liegt natürlich auch an Berlin. Es kann einem schon wehtun, wenn man die Diskussion um das Finanzgericht verfolgt, das nach Cottbus soll, was man von Berliner Seite dort aber nicht haben möchte. Solche Dinge muss man überwinden, wenn man ein gemeinsames Land will.
Meine Damen und Herren! Ob wir nun Berlin-Brandenburg bekommen oder nicht, eine Zusammenarbeit in dieser gemeinsamen Region ist richtig, notwendig und kostensparend. Sie bringt eine gemeinsame Identität und uns damit einem gemeinsamen Land näher. Das ist ja wohl gewollt.
Meine Damen und Herren! Das Gesetz schreibt die Aufgabenkritik als laufenden Prozess fest. Ich zitiere aus Artikel 2 § 2:
„Der Aufgabenkritik, die nach den Grundsätzen der Absätze 2 bis 4 durchzuführen ist, unterliegen alle Aufgaben, für deren Wahrnehmung die Landesverwaltung zuständig ist...“
Es heißt weiter:
„Ziel der Aufgabenkritik ist es, die Wahrnehmung von Aufgaben auf die Kernkompetenzen staatlichen Handelns zu beschränken... Über die Ergebnisse der Aufgabenkritik ist der Landtag... zu unterrichten.“
Dies sind weitgehende Regelungen, die mit Leben erfüllt werden müssen. Ich stimme ausdrücklich meinem Kollegen Bischoff zu: Die Arbeit beginnt jetzt erst. Nur durch eine konsequente Aufgabenreduzierung können wir am Ende Personal einsparen, Kosten reduzieren, die Verwaltung schlanker ma
chen und die Aufgaben, die wir erledigen wollen und müssen, weil sie für die Zukunft des Landes notwendig sind, zur allgemeinen Zufriedenheit erfüllen.
Den Landesbediensteten sei an dieser Stelle gesagt: Es lohnt sich, in diesem Prozess konstruktiv mitzuarbeiten. Dies würde ich mir im Übrigen auch von den Gewerkschaften wünschen.
Das Gesetz leistet einen erheblichen Beitrag zu mehr Transparenz und einen Beitrag zur Reduzierung von Normen und Standards. Die Geltung von Verwaltungsvorschriften soll befristet werden. Die Koalitionsfraktionen haben das Gesetz dahin gehend erweitert, dass in der Regel auch alle Leistungsgesetze auf eine Dauer von höchstens fünf Jahren befristet werden. Das ist eine sinnvolle Maßnahme, um regelmäßig überprüfen zu können, welche Leistungen tatsächlich sinnvoll und notwendig sind und ob die Mittel auch dort ankommen, wo sie hin sollen.
Darüber hinaus sollen die Gesetze und Verwaltungsvorschriften elektronisch erfasst werden und für die Betroffenen im Internet abrufbar sein. Auch das ist richtig und notwendig.
Meine Damen und Herren! Es gab im Vorfeld Kritik an einigen Passagen des Gesetzentwurfes. Es wurden Zweifel an der Verfassungskonformität geäußert. Wir haben dies ernst genommen und deshalb einzelne Regelungen entfernt und diese in einem Entschließungsantrag separiert, über den wir heute mit abstimmen.
Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen einige Ergänzungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Auf zwei möchte ich besonders eingehen.
Wir wollen - auch dies wird gesetzlich festgeschrieben -, dass das Haushaltsvolumen in den nächsten vier Jahren jährlich um mindestens 1,5 % gesenkt wird. Für mich sind das die entscheidenden Schritte, um in absehbarer Zeit ohne Neuverschuldung auszukommen. Die Inflationsrate eingerechnet, ist das am Ende sogar noch etwas mehr. Wenn diese Vorgabe durchgehalten wird, wovon ich ausgehe - ich erwarte von der Landesregierung, dass sie einen entsprechenden Haushaltsplanentwurf vorlegt -, ist das Ziel Neuverschuldung null in wenigen Jahren erreichbar.
Wir haben die Intention des Gesetzentwurfs noch in einem zweiten Punkt wesentlich erweitert. Die Koalitionsfraktionen fordern die Landesregierung auf, betriebsbedingt zu kündigen, wenn die Personalzielzahlen nicht erreicht werden. Ich sage es in aller Ruhe und aller Klarheit: Dem Land steht das Wasser bis zum Hals und deshalb muss sich mehr bewegen. Es gab zwei Gespräche der Gewerkschaften beim Ministerpräsidenten - Ergebnis: fast null. Wir wollen, dass die Bereitschaft zur Umsetzung und Umschulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Aufgabenbereichen, die wegfallen, spürbar steigt. Und wir wollen, dass sich beim Teilverzicht auf bestimmte Zuwendungen, zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, etwas bewegt. Ich möchte hier auch an die Gewerkschaftsseite appellieren, den Ernst der Lage zu sehen.
Fast jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt wird für Personal ausgegeben, denn das ist der größte Bereich. Wenn es nicht möglich sein sollte, Ausgaben in diesem Bereich zu reduzieren, werden wir bei den Investitionen stärker kürzen müssen. Das
bedeutet für die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Land Entlassungen. Das kann doch niemand wollen. Wir müssen einmal die Verhältnismäßigkeit betrachten: Auf der einen Seite geht es um die Reduzierung der Zulagen, auf der anderen Seite aber um die Existenz. Deshalb muss sich hier etwas bewegen.
Meine Damen und Herren, die PDS hat zwei Anträge zu diesem Tagesordnungspunkt gestellt. Der Entschließungsantrag enthält viel Lyrik. Wenn Sie das in einer Rede sagen, ist das in Ordnung, aber für einen Antrag ist das nicht geeignet.
Beim zweiten Antrag geht es um die Einsetzung eines Ausschusses zur Begleitung der Verwaltungsoptimierung. Wir haben bereits vor zwei Jahren darüber geredet. Wir wollen zum jetzigen Zeitpunkt keinen solchen Ausschuss. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Lassen Sie mich noch zwei Sätze sagen. - Der Hauptausschuss kann sich jederzeit mit diesem Thema beschäftigen, das steht ihm frei. Das vorliegende Gesetz ist gut geeignet, die notwendigen Änderungen herbeizuführen. Allerdings formuliert das Gesetz lediglich Ziele und muss jetzt mit Leben erfüllt werden. Es darf jetzt nicht in den Ressorts, in den Behörden heißen: Wie können wir am besten die Veränderungen abwehren?, sondern es muss heißen: Wie können wir die Veränderungen am besten vorantreiben? Das erwarten wir von der Landesregierung, meine Damen und Herren. Und deshalb: Die Arbeit beginnt jetzt. - Herzlichen Dank.
Ich hatte eine Frage zum sehr optimistisch angesetzten Wirtschaftswachstum. Sie wurde im Laufe der Ausführungen bereits beantwortet. - Danke.
Die Landeshaushaltsordnung regelt: Vermögensgegenstände dürfen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen können im Haushaltsgesetz oder im Haushaltsplan zugelassen werden. Das Ministerium der Finanzen kann in besonderen Fällen oder bei Gegenständen von geringem Wert weitere Ausnahmen zulassen. Dennoch muss das Land aufgrund naturschutzrechtlicher Restriktionen immer wieder Kaufpreisnachlässe auf Grundstücke gewähren.
Ich frage die Landesregierung: Auf welche Höhe belaufen sich die Mindereinnahmen des Landes seit 1992 durch die aus Naturschutzgründen unterhalb des vollen Wertes vorgenommenen Veräußerungen von Landesvermögen?
Frau Ministerin, wären Sie erstens bereit, uns im Nachhinein die Information über die sich nach meiner Einschätzung im Millionenbereich bewegende Summe, was Kaufpreisverbilligungen aufgrund naturschutzrechtlicher Restriktionen angeht, zuzuarbeiten?
Wären Sie zweitens bereit, unter der Maßgabe dessen, dass wir bei den Kitas, dem Blindengeld und vielen anderen Dingen sparen müssen, künftig darauf hinzuwirken, dass solche Restriktionen, die Nutzungseinschränkungen, die mit Kaufpreisnachlässen kompensiert werden müssen, zurückgedrängt oder ganz vermieden werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in 2. Lesung den Nachtragshaushalt 2003, verbunden damit das Haushaltsstrukturgesetz 2003, weil beide voneinander nicht zu trennen sind. Denn eine Reihe von Veränderungen, die wir im Nachtragshaushalt festschreiben, ist nur möglich, indem wir die Leistungsgesetze, die den Ansprüchen zugrunde liegen, mit verändern.
Auch ein weiteres Gesetz ist im Grunde genommen von diesem Nachtragshaushalt nicht zu trennen: das Gesetz über die Entlastung der Gemeinden und Gemeindeverbände, das dem Landtag zur 1. Lesung vorliegt, die morgen stattfinden wird. Es ist deshalb nicht vom Nachtragshaushalt zu trennen, weil wir den Kommunen mit dem Nachtragshaushalt die Steuerausfälle an
teilig in Höhe des Steuerverbundes weiterreichen. Dies macht im Jahr 2003 für die Gemeinden 140 Millionen Euro aus. Von den effektiven Sparbeiträgen, die wir leisten, verbleibt also die Hälfte - 140 Millionen Euro - bei den Kommunen und den Landkreisen.
Die Gemeinden müssen neben diesen Ausfällen an Zuweisungen des Landes noch eigene Steuerausfälle verkraften, Stichwort Gewerbesteuer usf. Sie haben, wie wir wissen, zum großen Teil Mühe, mit den vorhandenen Mitteln ihre Pflichtaufgaben zu bezahlen. Ein wirklicher Gestaltungspielraum für freiwillige Aufgaben vor Ort ist nur noch teilweise vorhanden. Wenn die Gemeinden eine Chance haben sollen, die Steuerausfälle auch bei den Landeszuweisungen zu verkraften, müssen wir sie von gesetzlichen Aufgaben entlasten.
Ich gehe deshalb davon aus, dass der vorliegende Gesetzentwurf mit mindestens dieser Entlastungsquote - ich würde mir noch mehr wünschen - den Landtag passiert und im Mai verabschiedet wird. Nur so ist es möglich, diese Veränderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz, die wir heute und morgen beschließen, zu verantworten.
Meine Damen und Herren! Ursprünglich gehörte in dieses Gesetzespaket noch ein weiteres Gesetz: das Haushaltssicherungsgesetz. Zu Teilen des Haushaltssicherungsgesetzes sind verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen worden. Diese müssen wir ernst nehmen. Dennoch: Die in Artikel 2 dieses Gesetzentwurfes vorgeschlagenen Zielstellungen hinsichtlich der Verwaltungsmodernisierung sind dringend notwendig. Das ist meine feste Überzeugung. Nur mit solchen Maßnahmen wie Aufgabenkritik, Verwaltungsmodernisierung, engere Zusammenarbeit mit Berlin, um Synergieeffekte zu erzielen, wird es uns möglich sein, durch Abbau von Landespersonal weiterhin Kosten zu reduzieren.
Ich möchte einmal die Dimension verdeutlichen: 30 % unserer Gelder aus dem Landeshaushalt geben wir effektiv für Personal aus, fast jeden dritten Euro, wenn man die LAO-Betriebe und die budgetierten und globalisierten Einrichtungen wie Universitäten hinzurechnet. Deshalb müssen wir reduzieren und entlasten. Das ist im Übrigen auch der entscheidende Punkt gegen den immer erhobenen Vorwurf, wir würden nicht bei uns selbst sparen. Natürlich tun wir das. Als diese Koalition Ende 1999 gebildet wurde, gab es über 66 000 Beschäftigte, inzwischen sind es nur noch etwas mehr als 63 000, und der Abbau schreitet voran. Bis Ende 2007 werden es zum Basisjahr 2000 12 400 Landesbedienstete weniger sein. Da kann nun niemand sagen, dass das nicht viel sei. Ich betone noch einmal: 30 % der Landesausgaben für Personal.
Schauen wir uns einmal die Investitionen an, die inzwischen gerade noch 21 % der Ausgaben betragen. Hierbei sollte man sich vor Augen führen, dass wir die Aufgabe zu lösen haben, die Verhältnisse in Brandenburg der Situation in den alten Ländern in Bezug auf Infrastruktur, Gebäude, Städte, Straßen usw. anzugleichen. Nur so wird es uns gelingen, die Abwanderung, unter der alle leiden, zu stoppen.
Unabhängig davon, ob wir als Parlament diese Regelungen im Artikel 2 des Haushaltssicherungsgesetzes im Mai beschließen oder nicht, erwarte ich von der Landesregierung, dass in folgendem Sinne verfahren wird: Effizienzsteigerung, Aufgabenkritik, Senkung der Personalkosten.
Meine Damen und Herren! Die Fachausschüsse haben sich in den vergangenen Wochen umfassend mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt beschäftigt. Allein der Haushaltsausschuss hat sich vier Tage lang intensiv mit allen Einzelplänen befasst, es hat Beratungen der Arbeitskreise und Fraktionen gegeben. Darüber hinaus fanden unzählige Diskussionen mit Betroffenen, Verbänden, Gewerkschaften usw. statt. Wir haben es uns nicht leicht gemacht.
Die vorgeschlagenen Veränderungen sind im Ergebnis sorgfältig abgewogen worden. Eines ist klar: Die Lage bezüglich der Steuereinnahmen, die diese Situation verursacht hat, lässt uns keine andere Wahl, als diese von mir genannten Maßnahmen zu beschließen. Ich erinnere daran: Die Einnahmeausfälle, insbesondere die Steuerausfälle, betragen in diesem Jahr für Brandenburg mehr als 600 Millionen Euro, was einem Volumen von 6 % des Landeshaushaltes entspricht.
Darüber hinaus gibt es zwingende Mehrausgaben, die ins Haus stehen, von fast 400 Millionen Euro - summa summarum eine zusätzliche Deckungslücke von 980 Millionen Euro. Rechnet man die alte Nettoneuverschuldung hinzu, die ohnehin im Haushalt beschlossen war, dann beträgt die Deckungslücke für dieses Jahr 1,3 Milliarden Euro.
Würden wir nichts tun, müssten wir all dies durch Kredite auffangen und würden in dem Maße neue Schulden machen. Das wollen wir nicht - das ist diskutiert worden -, das würde unsere Kinder und kommende Generationen belasten. Wir müssen also etwas tun, dazu gibt es keine Alternative. Wir werden durch diese Maßnahmen die Deckungslücke von 13 % auf 10 % verringern.
Meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss hat im Ergebnis seiner Beratungen die meisten der vorgeschlagenen Änderungen akzeptiert. Es gab jedoch bei einigen Punkten eine Reihe von Veränderungen, auf die ich im Folgenden kurz eingehen möchte. Von der Landesregierung wurde ursprünglich vorgesehen, bei den Schulen in freier Trägerschaft in zwei Schritten auf erst 95 % und dann auf 93 % der Zuweisungen an Personalkosten im Verhältnis zu dem, was Schulen in öffentlicher Trägerschaft an Personalkosten erhalten, zu kürzen. Hierbei gibt es erhebliche Vorbehalte der Betroffenen. Diese Vorbehalte richten sich nicht gegen die Kürzung an sich, sondern in erster Linie gegen die Ungleichbehandlung im Vergleich zu Schulen in öffentlicher Trägerschaft.
In der Tat muss man konstatieren: Ein Schüler an einer Schule in freier Trägerschaft kostet die öffentliche Hand dadurch, dass wir weniger Mittel für Personal zuweisen, bereits jetzt deutlich weniger als ein Schüler an einer Schule in Trägerschaft der öffentlichen Hand.
Würde der Personalkostenzuschuss immer weiter gesenkt, könnte dies ab einem bestimmten Punkt den gegenteiligen Effekt haben, nämlich dann, wenn die Eltern und die Betroffenen sagen: Wir schicken unsere Kinder dort nicht mehr hin, weil das Schulgeld in
eine solche Höhe schnellt, die wir nicht mehr zu tragen bereit sind. Das ist dann der Punkt, an dem die Sparschraube „Knack“ macht und das Ansinnen ins Gegenteil umschlägt.
Deshalb verhehle ich nicht, dass es der CDU-Fraktion am liebsten gewesen wäre, die Kürzung auf alle Schulen gleichmäßig umzulegen. Es ist aber ein Kompromiss gefunden worden, den man verantworten kann, indem bei den Schulen in freier Trägerschaft der Zuschuss auf 95 % abgesenkt wird. Die entstehende Differenz wird zum Teil auf alle Schulen verlagert und zum Teil auch über die Umgestaltung der Spielbankenabgabe, die wir vollziehen, gedeckt.
Eine weitere Veränderung gibt es bei den Musikschulen. Ursprünglich war vorgesehen, die Zuweisungen für die Musikschulen im Land um 1 Million Euro zu kürzen. Wir haben dies in vielen Diskussionen mit den Betroffenen erörtert und werden als Koalition im Ergebnis dieser Diskussionen diese Kürzungen nicht in dem vorgesehenen Maße vollziehen, denn wir werden nur um 500 000 Euro kürzen.
- Vielen Dank, Herr Prof. Bisky. - Das heißt, die Musikschulen werden auch einen Beitrag zur Konsolidierung leisten, aber nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Maße.
Im Ländervergleich - folgt man den Angaben des Statistischen Jahrbuches der Musikschulen in Deutschland - liegt Brandenburg trotz der Reduzierung der Zuschüsse immer noch im oberen Drittel der Bundesländer. Das ist so bei den öffentlichen Mitteln je Einwohner in Euro. Wir geben in Brandenburg im Jahr 5,2 Euro je Einwohner aus, bundesdurchschnittlich sind es deutlich unter 5 Euro.
Meine Damen und Herren! Bei den Frauenhäusern haben wir eine Abfederung der Reduzierung vorgenommen. In diesem Jahr sollen die Zuweisungen für die Frauenhäuser auf dem alten Niveau erhalten bleiben. Dies ist jedoch ausdrücklich dafür gedacht, die notwendigen Anpassungsprozesse zu ermöglichen. Wir sind uns darin einig, dass die Hilfe für in Not geratene Frauen, insbesondere Frauen mit Kindern, eine wichtige und zwingende Aufgabe ist, die wir auch erfüllen müssen. Ob dies das Land machen muss oder die Kreise, darüber kann man sich streiten, aber grundsätzlich ist Hilfe notwendig und muss sichergestellt sein.
Die Fachkollegen sind sich jedoch darin einig, dass dies auch mit dem abgesenkten Zuschuss möglich ist. Es ist nicht einzusehen, warum jeder Landkreis eine andere Höhe an Zuweisungen erhalten soll, je nachdem, wie viel Frauenhäuser er unterhält. Es wird künftig so sein, dass die Landkreise jährlich eine pauschalierte Zuweisung in Höhe von 50 000 Euro ab dem nächsten Jahr erhalten. Dieser Weg, auf den das Fachministerium orientiert, ist auch der richtige.
Meine Damen und Herren! Erhalten bleiben soll auch in diesem Jahr die zweckgebundene Zuweisung von Mitteln an die Landkreise für die Förderung sozialer Dienste nach § 16 a des GFG. Die Landkreise wie auch die betroffenen Träger brauchen eine Übergangszeit, um die notwendigen Veränderungen in den bisherigen Strukturen vornehmen zu können. Es ist wichtig Zeit
zu haben, sich auf die neue Situation einstellen zu können. Die Förderung der freien Träger muss in Zukunft vor Ort im Einzelnen ausgehandelt werden. Hierzu bleibt für dieses Jahr die alte Finanzierungsmodalität erhalten. Ab 2004 soll die Separierung dieser Mittel im Gemeindefinanzierungsgesetz entfallen, wenn es das GFG in dieser Form dann überhaupt noch gibt. Mit den Betroffenen gibt es darüber im Wesentlichen Einigkeit und für den Landeshaushalt ist diese Regelung kostenneutral.
Meine Damen und Herren! Nicht unerwähnt lassen möchte ich bezüglich des Einzelplans Soziales, dass wir für den Bund der Vertriebenen eine Reduzierung auf null abgewendet haben. Es werden zwar nur noch etwa 40 % der bisherigen Mittel zur Verfügung stehen, doch eine Förderung des Bundes der Vertriebenen ist in jedem Fall gerechtfertigt - entgegen mancher Klischees, die aus DDR-Zeiten immer noch in den Köpfen stecken. Der BdV leistet mit vielen tausend Migliedern im Land Brandenburg eine sehr anerkennenswerte Arbeit. Sie ist auf die Pflege von Traditionen, auf die Völkerverständigung mit den Menschen in der ehemaligen Heimat und auf die Pflege von Kultur ausgerichtet und hat ihren festen Platz in den Städten, Gemeinden und Kreisen Brandenburgs.
Meine Damen und Herren! Die Kürzung der Zuweisung für das Staatsorchester Frankfurt (Oder) wurde aufgrund der vorgetragenen erheblichen Bedenken halbiert, sodass sich auch in Frankfurt (Oder) die Betroffenen schrittweise auf die geänderten Bedingungen einstellen können.
Die Koalitionsfraktionen sind sich darüber einig, dass wir in Brandenburg mehr Selbstständigkeit benötigen. Wir brauchen mehr Unternehmer und mehr Unternehmen. Neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstum ist dies ein zentraler Punkt, um in Brandenburg wirtschaftliche Prosperität zu erzielen und die Arbeitslosigkeit zu verringern. Ein Schritt wenn auch nur ein kleiner - in diese Richtung ist es, jungen Leuten, Schülern, für die Gründung von Unternehmen eine kleine Starthilfe zu geben. Dafür stehen 20 000 Euro zur Verfügung. Das ist nun wirklich nicht die Welt. Die Reduzierung dieses Haushaltsansatzes auf null wurde nicht akzeptiert, sondern für diese Maßnahme wieder Geld eingestellt. Gedeckt wurde dies kostenneutral im Einzelplan des Wirtschaftsministers.
Die Mittel für die Förderung von Ausbildungsmessen sind im Beratungsverfahren umgewidmet worden. Künftig sollen solche Initiativen nicht mehr in Eigenregie durch das Land, sondern in Verantwortung Dritter vollzogen werden; das Land wird dies bezuschussen.
Innerhalb des Einzelplans 10 haben wir insgesamt 1,5 Millionen Euro zugunsten von Grundstückskleinkläranlagen umgeschichtet. Die Förderung dezentraler Abwasseranlagen insbesondere im ländlichen Raum ist und bleibt politische Zielsetzung der Koalitionsfraktionen. Die Reduzierung der Zuschüsse auf null ist deshalb nicht hinnehmbar.
Meine Damen und Herren, unser Land belegt immer noch einen der vorderen schlechten Plätze bei der Zahl der Verkehrsopfer. Besonders tragisch ist es, wenn Kinder oder Jugendliche umkommen. Aus diesem Grund haben wir für die Verkehrserzie
hung und -aufklärung zusätzlich 30 000 Euro zur Verfügung gestellt, die aus dem Einzelplan des Verkehrsministers kostenneutral umgeschichtet wurden.
Ein Teil der beschriebenen Maßnahmen wurde möglich, weil wir im Haushaltsverfahren die Spielbankenabgabe verändert haben. Die Koalitionsfraktionen wollen das insofern geändert wissen, als die Spielbankenabgabe künftig auf zunächst 50 % des Bruttospielertrags reduziert wird. Diese Reduktion wird im innerstaatlichen Finanzausgleich kompensiert. Zurzeit geben die Spielbanken 80 % des Bruttospielertrags an das Land ab. Die Folge der Reduktion ist, dass sich die wirtschaftliche Situation des Spielbankunternehmens verbessert und künftig Überschüsse realisiert werden können. In der Folge kann die Muttergesellschaft, die Land Brandenburg Lottogesellschaft, jährlich eine um 1 Million Euro erhöhte Gewinnausschüttung an den Landeshaushalt abführen. Darüber hinaus wird eine wegen der schlechten Situation der Spielbankengesellschaft notwendige Rücklage, die zurzeit in Höhe von 2,5 Millionen Euro vorhanden ist, aufgelöst und dem Landeshaushalt im Jahre 2003 zugeführt. Einen solchen Weg sind im Übrigen bereits 10 Bundesländer gegangen bzw. sind dabei, dies zu tun.
Die Gesetzesnovelle wurde so gestaltet, dass die Spielbankenabgabe bei deutlich steigenden Bruttospielerträgen, auf die wir ja hoffen - wir wollen ja höhere Einnahmen haben -, wieder auf höhere prozentuale Werte geführt wird. Die Mehreinnahmen werden zum Teil für die Finanzierung der eben genannten Maßnahmen verwendet. Ein erheblicher Teil der Mehreinnahmen wird zur Reduzierung der Nettoneuverschuldung verwendet.
Meine Damen und Herren, die Koalition nimmt durch ihre Anträge Umverteilungen in Höhe von insgesamt fast 50 Millionen Euro vor. Wichtig zu erwähnen ist mir, dass wir im Ergebnis dessen die vorgeschlagene Neuverschuldung um etwas mehr als 2 Millionen Euro senken. Dennoch wird die Neuverschuldung insgesamt 1,2 Milliarden Euro betragen. Das ist zu viel, auch wenn dies durch die schlechten äußeren Rahmenbedingungen verursacht ist. Die Landesregierung ist dringend aufgefordert, bei den Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2004 alles zu unternehmen, um die Neuverschuldung deutlich zu senken.
Einige Worte zu den Anträgen der PDS: Einige Ihrer Kürzungsanträge resultieren aus anders gelagerten politischen Vorstellungen. Sie wollen die Zuweisungen für Kommunen - beispielsweise für Abwasseranlagen - um 5 Millionen Euro verringern, Sie wollen beim Landesstraßenbau stärker kürzen, als dies ohnehin geschehen ist, und Sie wollen Ausstattungen bei bestimmten Sozialmaßnahmen auf einem deutlich höheren Niveau als in den meisten alten Bundesländern belassen.
- Zum Beispiel bei Kita usw. usf.